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US-Regierung plant Liste für anerkannte COVID-19-Impfschäden


In Kürze:

  • Liste mit wissenschaftlich anerkannte Impfkomplikationen soll den Entschädigungsnachweis erleichtern.
  • Welche Erkrankungen aufgenommen werden, ist noch offen.
  • Pharmaindustrie als auch Organisationen, die Menschen mit Impfschäden vertreten, bemängeln den Vorstoß.
  • Verjährungsfrist für Impfschäden durch COVID-19-Vakzine beträgt in Deutschland drei Jahre.

 
Das US-Gesundheitsministerium (HHS) plant, erstmals eine sogenannte „Injury Table“ zu möglichen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit COVID-19-Impfstoffen einzuführen. Diese Liste soll im Rahmen des Entschädigungsprogramms CICP (Countermeasures Injury Compensation Program) entstehen und soll die Beantragung staatlicher Entschädigungen erleichtern.
In der Tabelle sollen gesundheitliche Schäden aufgeführt werden, für die eine gesetzliche Vermutung des ursächlichen Zusammenhangs angenommen werden soll. Relevant dafür soll der Stand der medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse sein.
Bislang gelten einige seltene, aber gravierende Nebenwirkungen von COVID-19-Impfungen als hinreichend belegt. So traten in erster Linie bei jüngeren Männern Myokarditis und Perikarditis nach der Immunisierung mit mRNA-Impfstoffen auf.
Ebenso sind anaphylaktische Reaktionen (schwere allergische Sofortreaktionen) nach COVID-19-Impfungen bekannt und vom Robert Koch-Institut bestätigt worden.
Nach der Impfung mit Vektorimpfstoffen, wie denen von AstraZeneca und Janssen, traten dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zufolge in insgesamt 263 (bei AstraZeneca) beziehungsweise 20 (bei Janssen) Fällen Thrombosen mit Thrombozytopenie auf.
Die WHO beziffert das geschätzte Risiko mit einem Fall auf 100.000 geimpfte Erwachsene. Der AstraZeneca-Impfstoff Vaxzevria ist in Deutschland seit Dezember 2021 nicht mehr verfügbar. In einigen Fällen trat im Zusammenhang mit Vektorimpfstoffen auch das Guillain-Barré-Syndrom, akute Autoimmunerkrankung des peripheren Nervensystems, auf.

PEI-Präsident vor Untersuchungsausschuss

Am 30. Juni 2026 hat der ehemalige Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, Klaus Cichutek, als Zeuge vor dem Thüringer Corona-Untersuchungsausschuss ausgesagt. Dabei ging es unter anderem um die Sicherheit der COVID-Impfungen und die Untererfassung von Impfnebenwirkungen. Im Ausschuss erklärte er:

„Die pivotalen Studien zur Feststellung der Sicherheit und Wirksamkeit vor der Zulassung waren regelgerecht.“

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Der freie Journalist Bastian Barucker, der die Sitzung des Untersuchungsausschusses vor Ort verfolgt hat, notiert dazu auf seinem Blog:
Whistleblower meldeten besorgniserregende Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Studiendurchführung. Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass die sowieso eher irreführenden angeblichen 95 Prozent relativer Wirksamkeit gefälscht waren.“
Cichutek hob im Ausschuss auch das positive Risiko-Nutzen-Verhältnis der Corona-Impfstoffe hervor.
Dazu macht Barucker auf die Risiko-Nutzen-Analyse von Pharmazieprofessor Peter Doshi aufmerksam. Die Arbeit wurde in der Fachzeitschrift „Vaccines“ veröffentlicht. Doshi erklärte in einem MDR-Interview im Oktober 2022:
„Die Studiendaten legen nahe, dass wir bei rund einem von 800 Geimpften ein erhöhtes Risiko dieser schweren Nebenwirkungen haben, also eine zusätzliche schwere Nebenwirkung pro 800 Geimpften. Das ist sehr viel häufiger als bei anderen Impfungen, bei denen die Rate bei einem von 1 Million Geimpften liegt.“

Entschädigungen sollen leichter zugänglich werden

Zurück in die USA: Die Aufnahme bestimmter Erkrankungen in die Liste des Entschädigungsprogramms CICP hätte zur Folge, dass Betroffene nicht mehr in jedem Einzelfall einen Kausalzusammenhang vollständig nachweisen müssten. Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. sieht den Schritt als Ausdruck von mehr Transparenz über die bekannten Risiken und den Nutzen der Impfstoffe.
Kennedys früherer Anwalt Aaron Siri, betonte im Namen des „Informed Consent Action Network“, das sich für Transparenz in der Gesundheitspolitik einsetzt, in einem Schreiben an den Minister im Jahr 2025, dass eine solche Tabelle gesetzlich vorgesehen sei.
Außerdem würde sie das Verfahren fairer machen. Sie würde Menschen dabei helfen, staatliche Entschädigungszahlungen zu beantragen, für die „überzeugende, verlässliche, valide, medizinische und wissenschaftliche Evidenz“ gefordert wird, dass eine Krankheit durch die Impfung verursacht wurde.

Kritik von beiden Seiten: Pharma und Erkrankte

Richard Hughes IV, ein früherer Moderna-Manager, der nun Klagen für Pharma- und Gesundheitsverbände gegen Änderungen an der Impfpolitik der US-Regierung führt, äußerte sich gegenüber der englischsprachigen Epoch Times. Er erklärte, für das CICP bedürfe es einer qualitativ einwandfreien Tabelle der Impfschädigungen. Die eigentliche Frage sei jedoch, „ob diese Regierung eine solche tatsächlich ausarbeiten oder sie zur weiteren Verbreitung von Falschinformationen nutzen würde“.
Dr. Joel Wallskog, ein Orthopäde, der infolge der COVID-19-Impfung an einer neurologischen Erkrankung sowie weiteren Beschwerden litt und die US-Regierung im Rahmen des Entschädigungsprogramms CICP verklagt hat, erklärte gegenüber Epoch Times, der Vorschlag des HHS sei „mehr Schein als Sein“.
„Er scheint kaum mehr zu bewirken, als das Verfahren für die relativ kleine Zahl von Personen zu straffen, deren Schäden – vor allem Anaphylaxie und Myokarditis/Perikarditis – bereits im Rahmen des derzeitigen Systems anerkannt sind“, fügte Wallskog hinzu. Er ist auch Co-Vorsitzender der gemeinnützigen Organisation React19, die Menschen unterstützt, die durch COVID-19-Impfstoffe geschädigt wurden. Er drückt die Befürchtung aus:
„Für alle anderen, deren Anträge abgelehnt wurden, ändert sich nichts.“

Längere Verjährungsfrist für Impfschäden gefordert

Das CICP-Entschädigungsprogramm wird vom US-Gesundheitsministerium verwaltet und von diesen entschieden. Es hat einigen Menschen, die angaben, die COVID-19-Impfung habe gesundheitliche Probleme verursacht, eine Entschädigung gewährt, 99 Prozent der Anträge jedoch abgelehnt – darunter auch solche von Patienten wie Wallskog, bei denen Ärzte eine durch COVID-19-Impfstoffe verursachte Schädigung diagnostiziert hatten.
In Deutschland sieht es ähnlich aus. Im April 2025 gab es knapp 600 anerkannte Fälle von Corona-Impfschäden.
Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, der sich für Schadensersatzansprüche von Impfgeschädigten einsetzt, forderte im März 2024, die Verjährungsfrist für Fälle der COVID-19-Impfung auf zehn Jahre abzuändern. Im Arzneimittelgesetz ist momentan eine dreijährige Verjährungsfrist festgeschrieben.
Nach Ansicht des Verbraucherschutzanwalts sei es unangemessen, dass klinische Studien und andere Bewertungen zur Sicherheit einer Impfung erst nach deren Anwendung in der Bevölkerung durchgeführt werden. Dadurch sei es unmöglich zu wissen, welche Schäden möglicherweise auf die Impfung zurückzuführen sind.
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Neue Rechte für Fluggäste? Was sich ändert

Nach jahrelangen Verhandlungen um Fluggastrechte in der EU ist klar: Es bleibt bei den bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen.
Reisende haben damit ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geld. Vertreter von Europaparlament und EU-Staaten haben sich aber auf einige Änderungen verständigt. Was geplant ist.

Das soll sich unter anderem ändern

  • beim Suchen: Fluganbieter müssen der Einigung zufolge künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern, sagt ein hochrangiger EU-Diplomat. Der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) erklärt dazu: „Das ändert nichts daran, dass Airlines günstige Tickets anbieten können.“ Aber für Verbraucher sei klar, dass keine weiteren Kosten für Handgepäck dazukommen.
  • bei Gepäck: Musiker sollen ihre Instrumente dem Diplomaten zufolge an Bord mitnehmen dürfen. Die EU-Abgeordneten wollten ursprünglich auch festlegen, dass Fluggäste immer ohne zusätzliche Kosten ein kleines Handgepäckstück (etwa einen kleinen Koffer) mit an Bord nehmen dürfen, zusätzlich zum persönlichen Gegenstand. Damit konnten sie sich nicht durchsetzen.
  • bei Gebühren: Kinder dürfen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig werden. Das gilt auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren.
  • bei Problemen: Die Airline muss Passagiere laut einem hochrangigen EU-Diplomaten innerhalb von 96 Stunden schriftlich darüber informieren, was ihre Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Man lege außerdem klare Fristen fest, bis wann sie darauf reagieren muss.
Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben.

Das soll bei Verspätungen gelten

Über die Regeln für Verspätungen wurde lange gestritten. Die Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher.
Wenn die Einigung formell angenommen wird, bleiben die Bedingungen nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung).
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist.

Das sagt Deutschland dazu

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung. „Das Ziel Deutschlands bei der Überarbeitung war immer, eine Regelung zu treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt“, teilte er mit. Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, dass Reisende bei Verspätungen weiter ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen und dazu Anfang Juni nach dpa-Informationen zusammen mit Frankreich einen gemeinsamen Vorschlag eingebracht.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich ebenfalls zufrieden und verwies auf mehrere Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, etwa den leichteren Preisvergleich beim Handgepäck und bessere Informationen. Dass die Höhe der Entschädigung bei Verspätung nicht angetastet werde, nannte sie einen wichtigen Verhandlungserfolg.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, teilte mit, die Fluggastrechte seien damit weiter ein „positives Beispiel für erfolgreiche EU-Verbraucherpolitik“. „Die deutsche Bundesregierung und das Europäische Parlament haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten bleibt.“ Die EU müsse als nächstes Individualreisende besser vor den Folgen von Insolvenzen der Fluggesellschaften schützen, forderte Pop.

Das sagen Abgeordnete

Europaabgeordnete begrüßten die Einigung. Sie sei „nicht die historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte“, teilte Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, dazu mit. „Sie ist aber eine deutliche Verbesserung des Status quo – und vor allem eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen.“ Das Parlament habe „erfolgreich verhindert, dass die Entschädigungsansprüche von Reisenden drastisch gekürzt werden“. Zudem werde es Reisenden erleichtert, ihre Rechte durchzusetzen, sodass mehr Menschen ihre Rechte geltend machen können.
Auch der Verkehrspolitiker Jan-Christoph Oetjen (FDP) wies darauf hin, das Parlament habe einen Abbau von Passagierrechten verhindert. Zugleich gebe es unter anderem Verbesserungen für Familien mit Kindern und für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. „Und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, dass Airlines jetzt bei Verspätungen eine Nachricht an die Passagiere schicken müssen, in denen genau erklärt wird, was ihre Rechte sind und wie sie diese Rechte einfordern können.“

So geht es weiter

Im Laufe des Montags werden die Vertreter der EU-Abgeordneten voraussichtlich der Reform zustimmen. Die getroffene Einigung muss später noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden.
Dies gilt allerdings als Formalie. Nachdem die Regeln in Kraft getreten sind, haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen. (dpa/red)
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EU-Staaten rücken von Forderung zu Flugverspätungen ab

Drohende Einschnitte bei Fluggastrechten in der EU sind vorerst vom Tisch. In den seit Wochen laufenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament gaben Vertreter der EU-Staaten entsprechende Forderungen auf. Demnach bleibt es dabei, dass Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen können, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen erfuhr.
Auch die Höhe bleibt demnach gleich – anders als die Staaten lange gefordert hatten. Nun steht noch die formale Zustimmung der Abgeordneten aus. Diese könnte am Montag folgen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden. Sie sagte: „Im Botschafterausschuss in Brüssel gab es einen großen Fortschritt bei der Neuregelung der Fluggastrechte.“
Kern der Einigung sei: „Es soll dabei bleiben, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ab drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung haben.“ Auch die Höhe der Entschädigung bleibe unangetastet. Dies sei aus ihrer Sicht ein wichtiger Verhandlungserfolg.

Besserer Preisvergleich beim Handgepäck

Der nun gefundene Kompromiss enthalte auch mehrere konkrete Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, betonte Hubig. Besonders solle der Preisvergleich beim Handgepäck erleichtert und Fluggäste sollten künftig besser darüber informiert werden, welche Ansprüche ihnen zustehen können.
Vertreter von Parlament und Staaten verhandeln seit langem über eine Reform. Die Staaten waren vergangenes Jahr mit der Forderung in die Verhandlungen gegangen, Passagieren künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung zu gewähren. Die Parlamentarier wollten dagegen bei drei Stunden bleiben und die Höhe weiter nach Entfernung staffeln.
Wird der Kompromiss angenommen, bleibt es bei diesen Verspätungsentschädigungen:
  • 250 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung
  • 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung
  • 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist. Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von ausländischen Unternehmen, die in der EU abheben.
Die Verhandler des Europäischen Parlaments wollen sich am Montag in Straßburg treffen und den Text prüfen, den die Mitgliedstaaten übermitteln, wie ein Sprecher sagte. Dann fällt die endgültige Entscheidung, ob es eine Einigung gibt oder nicht.
Die Frist dafür endet in der Nacht zum Dienstag. Sollte es dann bis Mitternacht keinen Kompromiss geben, würde die 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform scheitern.
Mit der Reform sollen außerdem unter anderem Regeln zu Handgepäck, Sitzplatzreservierungen für Familien und Kosten beim Verfallenlassen eines Flugabschnitts festgelegt werden. Mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs sollen berücksichtigt werden. Die bisherigen Fluggastregeln der EU gelten im Wesentlichen seit dem Jahr 2004. (dpa/red)