Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, am 13. Juli 2026 in Brüssel. (Symbolbild) - Foto: John Thys/AFP via Getty Images
Die EU-Staaten haben sich auf ein neues Sanktionspaket gegen Russland verständigt. Die Pläne sehen unter anderem weitere Maßnahmen gegen den russischen Finanz- und Energiesektor sowie ein Einreiseverbot für russische Soldaten vor, wie EU-Diplomaten in Brüssel mitteilten.
Mehrere EU-Länder gegen Sanktionen
Der Einigung waren wochenlange schwierige Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten vorausgegangen. Mehrere Staaten setzten dabei Abschwächungen oder Zugeständnisse zugunsten heimischer Unternehmen durch.
Sie argumentierten unter anderem, die Sanktionen dürften in der EU keine größeren wirtschaftlichen Schäden verursachen als in Russland.
Ein Beispiel in dieser Sanktionsrunde waren Forderungen Griechenlands, das zugunsten heimischer Reedereien durchsetzte, dass ein Transportverbot für russisches Flüssigerdgas nicht so umfassend realisiert wird wie geplant.
Die EU-Länder einigten sich schließlich auf Ausnahmen für Verträge, die vor dem Beginn des Ukrainekrieges im Februar 2022 abgeschlossen wurden. Diese Ausnahmen sollen nun jährlich überprüft werden.
Zudem kommen keine von der EU-Kommission vorgeschlagenen Einfuhrbeschränkungen für Alaska-Seelachs aus Russland und Einfuhrverbote für Kabeljau.
Nach Angaben von EU-Diplomaten drangen Länder wie Deutschland, Portugal und Frankreich in den Verhandlungen auf eine Abschwächung der vorgesehenen Sanktionen.
Weil auch Kompromissvorschläge keinen Konsens fanden, wurde der Vorschlag gestrichen. Von den Diplomaten hieß es, Deutschland wäre bereit gewesen, einem Kompromiss zuzustimmen. Andere Mitgliedstaaten hätten aber noch weitergehende Forderungen gehabt.
Berlin debattierte um Seelachs
In der Bundesrepublik hatte vor allem der Kommissionsvorschlag für Bedenken gesorgt, die Einfuhr von Alaska-Seelachs aus Russland in die EU innerhalb von zwei Jahren um die Hälfte zu reduzieren.
Angesichts des begrenzten Angebots hätte dies erhebliche Konsequenzen für Produzenten und Konsumenten von Fischstäbchen, Schlemmerfilets und anderen Tiefkühl-Fischgerichten haben können.
Der Industrie hätten dabei Produktionseinschränkungen und den Konsumenten höhere Preise gedroht. In Deutschland stehen nach Angaben von Fachleuten die größten Fischstäbchenfabriken der Welt.
Gute Nachrichten für Fischstäbchenhersteller: Einfuhrbeschränkungen für Alaska-Seelachs kommen vorerst nicht. (Archivbild)
Foto: Carmen Jaspersen/dpa
Anpassung des Ölpreisdeckels aussetzen
Auch das russisch-orthodoxe Kirchenoberhaupt Patriarch Kirill wird vorerst nicht sanktioniert – vor allem auf Druck Bulgariens hin.
Unter anderem wurde vereinbart, den Preisdeckel für russisches Öl für die nächsten zwölf Monate auf dem derzeitigen Stand einzufrieren. Der dynamische Ölpreisdeckel war eingerichtet worden, um den Höchstpreis für russisches Öl auch bei Preisschwankungen unter dem Weltmarktpreis zu halten.
Angesichts der steigenden Ölpreise infolge des Irankriegs setzte die EU diese Anpassung nun aus, um eine Erhöhung der Preisobergrenze zu vermeiden. Die Preisobergrenze für ein Barrel russisches Rohöl bleibt also bei 44,10 US-Dollar (rund 38,61 Euro).
Die Mitgliedstaaten einigten nach Diplomatenangaben auch auf Einschränkungen bei der Visumsvergabe an ehemalige russische Kämpfer. Es blieb jedoch zunächst unklar, wie genau diese Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
Von der Leyen sieht Russland unter Druck
Die Vorschläge für das Sanktionspaket waren Anfang Juni von der EU-Kommission vorgestellt worden. Es sieht auch Ausweitungen bei den Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien vor, die von Russlands Militärindustrie genutzt werden.
Zudem sollen weitere Schiffe, Banken, Kryptofirmen und Ölhändler aus Russland und Unterstützerstaaten auf die Liste derjenigen Akteure kommen, mit denen Unternehmen aus der EU keine Geschäfte machen dürfen.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte damals zu dem Vorstoß für die Visasperre gesagt, Europa solle für jeden verschlossen bleiben, der an der Invasion der Ukraine beteiligt sei.
EU-Kommissionspräsident Ursula von der Leyen konnte sich mit einigen Vorschlägen durchsetzen – der für Einfuhrbeschränkungen für Fisch scheiterte. (Archivbild)
Foto: Metin Aktas/Anadolu Pool via AP/dpa
Zur derzeitigen Lage Russlands erklärte sie, das Land sei eindeutig damit gescheitert, die Ukraine zu unterwerfen und der Preis, den Russland zahle, werde von Tag zu Tag höher. Die Menschen müssten um Söhne, Brüder und Ehemänner trauern und seien zudem mit einem sinkenden Lebensstandard konfrontiert.
Die Gesetzestexte für das Sanktionspaket müssen noch vom Ministerrat beschlossen werden. Dies gilt als Formalie.
Das neue Sanktionspaket ist das 21. wegen des Ukrainekrieges. Das 20. trat im April in Kraft und zielte auch stark darauf ab, Russlands Einnahmen aus dem Verkauf von Gas und Öl zu reduzieren. Zudem richtete es sich gegen Unternehmen mit Verbindungen zur russischen Rüstungsindustrie, Banken und andere Finanzdienstleister. (dpa/red)
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron begrüßt US-Außenminister Marco Rubio vor einem Treffen im Élysée-Palast. Mit dabei sind US-Sondergesandter Steve Witkoff (Mitte) und Frankreichs Außenminister Jean-Noël Barrot. - Foto: Ludovic Marin/ AFP via Getty Images
In Kürze:
Die USA stellen bis zu fünf Millionen US-Dollar für ausgewählte europäische Organisationen bereit.
Gefördert werden Projekte zur Meinungsfreiheit, Migration, nationaler Souveränität und „Lawfare“.
Friedrich Merz kritisiert mögliche Einflussversuche auf europäische Politik und Wahlen.
Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump will ausgewählte Organisationen in Europa mit Millionenbeträgen unterstützen. Nach Angaben des US-Außenministeriums sollen insgesamt fünf Millionen US-Dollar an Gruppen fließen, die sich mit Themen wie Meinungsfreiheit, nationaler Souveränität, Migration und Zensur befassen und damit Anliegen vertreten, die nach Ansicht Washingtons den gemeinsamen westlichen Werten entsprechen.
Das Außenministerium kündigte das Förderprogramm am 13. Juli an. Unterstützt werden sollen Organisationen, die sich mit „Herausforderungen in den Bereichen nationale Souveränität, Migration, Zensur und Lawfare (Rechtskriegführung) im Einklang mit unserer gemeinsamen politischen Philosophie, Rechtsordnung und dem westlichen Erbe“ beschäftigen.
Trump-Regierung nennt Förderschwerpunkte
US-Präsident Donald Trump, Vizepräsident JD Vance und weitere hochrangige US-Regierungsvertreter haben in den vergangenen Monaten wiederholt ihre Sorge über gesellschaftliche Entwicklungen in Europa geäußert. Im Mittelpunkt ihrer Kritik stehen eine aus ihrer Sicht zu hohe Zuwanderung sowie Einschränkungen der Meinungsfreiheit.
Nach Angaben des Weißen Hauses sollen die Fördergelder an zwei oder drei Organisationen vergeben werden. Der größte Empfänger könnte dabei bis zu drei Millionen US-Dollar erhalten.
In der Ankündigung verweist das Außenministerium auf eine Rede von Außenminister Marco Rubio auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2026. Dort erklärte er, die transatlantischen Beziehungen müssten gestärkt werden, um „moderne Herausforderungen wie Massenmigration und Verletzungen der Meinungsfreiheit“ gemeinsam zu bewältigen.
In der Mitteilung heißt es weiter: „Seit Jahrhunderten basiert die transatlantische Partnerschaft auf einem gemeinsamen Verständnis von Naturrecht, Tugend und nationaler Souveränität. Europäische Regierungen entfernen sich jedoch zunehmend von diesen Grundlagen – durch übermäßige Eingriffe supranationaler Bürokratien und parteipolitische Instrumentalisierung, die Macht in technokratischen Institutionen konzentrieren, welche demokratischen Entscheidungen weniger rechenschaftspflichtig sind.“
US-Außenminister Marco Rubio hält am 14. Februar 2026 auf der 62. Münchner Sicherheitskonferenz in München eine Grundsatzrede.
Foto: Johannes Simon/Getty Images
Kritik an Europas Regulierung
In der Mitteilung erhebt das US-Außenministerium schwere Vorwürfe gegen europäische Regierungen und supranationale Institutionen. Diese würden staatliche Macht nutzen, um grundlegende Prinzipien demokratischer Selbstverwaltung zu untergraben – etwa durch weit gefasste Gesetze gegen Hassrede und Regelungen für Online-Inhalte, die nach Ansicht Washingtons die Meinungsfreiheit einschränken und politische Beteiligung erschweren.
Zugleich greift die Erklärung die Kritik der Trump-Regierung am sogenannten „Lawfare“ auf. Darunter versteht sie die gezielte Nutzung von Rechtssystemen zu politischen Zwecken. Politisch motivierte Strafverfahren, sogenannte SLAPP-Klagen, Gesetze zur strafrechtlichen Verleumdung und behördliche Sanktionen gegen abweichende Meinungen würden demnach zunehmend eingesetzt, um Meinungsfreiheit und gesellschaftliches Engagement einzuschränken.
Nach Auffassung des Außenministeriums entstehe dadurch eine abschreckende Wirkung: Einzelpersonen und Organisationen könnten aus Angst vor langwierigen oder kostspieligen Gerichtsverfahren davon abgehalten werden, ihre Ansichten öffentlich zu äußern – selbst dann, wenn Vorwürfe letztlich unbegründet seien.
Darüber hinaus behauptet das Außenministerium, Medienaufsichtsbehörden würden unter dem Vorwand der Bekämpfung von „Fehlinformationen“ oder „Desinformation“ eingesetzt, um Medien mit abweichenden Positionen zu untersuchen oder zu sanktionieren. Dies untergrabe nach Ansicht Washingtons den unabhängigen Journalismus und die demokratische Rechenschaftspflicht.
„Eine Auslöschung der Zivilisation“: Warnung vor Europas Entwicklung
In ihrer im vergangenen Jahr veröffentlichten nationalen Sicherheitsstrategie fordert die Trump-Regierung dazu auf, „Widerstand zu fördern“ gegen den politischen Kurs, den Europa nach ihrer Einschätzung derzeit einschlägt.
Das Strategiepapier warnt, Europa laufe aufgrund von Massenmigration, sinkenden Geburtenraten und dem Verlust nationaler Souveränität an der Europäischen Union Gefahr, eine „Auslöschung der Zivilisation“ zu erleben. Sollte dieser Kurs fortgesetzt werden, werde Europa in „20 Jahren oder weniger nicht wiederzuerkennen sein“, heißt es in dem vom Weißen Haus veröffentlichten Dokument.
Weiter heißt es: „Es ist daher keineswegs offensichtlich, ob bestimmte europäische Länder künftig noch über ausreichend starke Volkswirtschaften und Streitkräfte verfügen werden, um verlässliche Verbündete zu bleiben.“
Zudem erklärt die Trump-Regierung: „Wir wollen, dass Europa europäisch bleibt, sein zivilisatorisches Selbstvertrauen zurückgewinnt und seinen gescheiterten Fokus auf regulatorische Überregulierung aufgibt.“
Kritik übt Washington auch an europäischen Regelungen für das Internet, darunter am Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union und am britischen Online Safety Act. Nach Auffassung der US-Regierung schränken diese Vorschriften die Meinungsfreiheit ein – insbesondere bei Kritik an der Einwanderungspolitik – und belasten zugleich amerikanische Technologieunternehmen mit umfangreichen Auflagen.
Befürworter der Gesetze halten dagegen, dass sie notwendig seien, um Hassrede sowie Falsch- und Desinformation im Internet wirksam zu bekämpfen.
Merz warnt vor möglicher Einflussnahme
US-Präsident Trump und führende Mitglieder seiner Regierung haben sich wiederholt öffentlich für europäische Politiker und Parteien ausgesprochen, die ihre politischen Ansichten teilen. Genannt werden unter anderem der ehemalige ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán sowie die Alternative für Deutschland (AfD).
Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte am 15. Juli die Sorge, die Trump-Regierung könnte sich in den deutschen Wahlkampf einmischen. Nach der Ankündigung des Förderprogramms erklärte er auf einer Pressekonferenz: „Wir unsererseits mischen uns nicht in amerikanische Wahlen ein. Umgekehrt möchte ich nicht, dass die amerikanische Regierung oder regierungsnahe Institutionen sich in deutsche Wahlen einmischen.“
Merz und Trump: Das Verhältnis der beiden ist inzwischen deutlich abgekühlt. (Archivbild)
Foto: Kay Nietfeld/dpa
Nach Angaben des US-Außenministeriums können sich Einzelpersonen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Einrichtungen um die Fördergelder bewerben. Politische Parteien sind von dem Programm ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Staatssekretärin für öffentliche Diplomatie, Sarah Rogers, stellte die Initiative bereits während einer Europareise im Februar vor. Ziel sei es, „die Meinungsfreiheit in den westlichen Demokratien zu fördern – und genau das wird meine Vergabe von Fördermitteln unterstützen“.
Rogers betonte zudem, die US-Regierung setze sich „mit Nachdruck für die Meinungsfreiheit“ ein. Ohne freie Meinungsäußerung gebe es keine Selbstverwaltung und keine demokratische Willensbildung, da unterschiedliche Standpunkte öffentlich vertreten werden müssten.
Microsoft und Mistral AI bauen mit ihrer Vereinbarung die KI-Rechenkapazitäten in Europa aus. (Archivbild) - Foto: Martin Lelievre / AFP via Getty Images
Der US-Technologiekonzern Microsoft und das französische KI-Start-up Mistral AI bauen ihre strategische Allianz erheblich aus.
Mit einer neuen Vereinbarung im Umfang von mehreren Milliarden Euro wollen die Partner die europäischen Infrastrukturkapazitäten für Künstliche Intelligenz spürbar erweitern und hochmoderne KI-Modelle in sensiblen Unternehmen sowie Behörden verankern. Eine exakte Summe nannten die beiden Tech-Unternehmen nicht.
Im Zentrum des Abkommens stehe eine erhebliche Ausweitung der Rechenkapazitäten in Europa, teilten die beiden Unternehmen mit. Microsoft verpflichtet sich, Teile der von Mistral ausgebauten europäischen Hardware-Infrastruktur direkt zu nutzen.
Damit will der US-Konzern die enorm steigende Nachfrage nach Cloud- und KI-Diensten auf dem Kontinent bedienen und zugleich seine im Jahr 2025 abgegebenen Versprechen zur europäischen Digitalisierung einlösen.
Warum kooperiert Microsoft mit einem europäischen KI-Anbieter?
Sowohl europäische Unternehmen als auch öffentliche Institutionen stehen beim Einsatz US-amerikanischer KI-Lösungen häufig vor rechtlichen und regulatorischen Hürden.
Die erweiterte Partnerschaft setzt genau an dieser Schwachstelle an: Durch die Integration von Mistrals europäischen KI-Modellen in Microsofts Produktportfolio erhalten Kunden flexible Bereitstellungsoptionen.
Microsoft und Mistral haben am 21. Juli 2026 in Paris eine Vereinbarung im Wert von mehreren Milliarden Dollar geschlossen, durch die Microsoft Zugang zur europäischen KI-Recheninfrastruktur des französischen Entwicklers erhält.
Foto: Xavier Galiana / AFP via Getty Images
Anwendungen können künftig wahlweise in der öffentlichen Cloud, in lokal angebundenen Infrastrukturen oder völlig autark in physisch isolierten Systemen („fully disconnected“) betrieben werden.
Dies richtet sich insbesondere an Betreiber kritischer Infrastrukturen, Banken, den Gesundheitssektor sowie die Fertigungsindustrie, in denen Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und Ausfallsicherheit oberste Priorität besitzen.
Neben der Infrastruktur ebnen die Partner auch auf Softwareebene den Weg für einen breiteren Einsatz in Unternehmen.
Die neuen Flaggschiff-Modelle Mistral Medium 3.5 für kosteneffiziente Unternehmens-Anwendungen sowie OCR 4 für automatisierte Dokumentenverarbeitung stehen ab sofort in Microsofts Entwicklungsplattform bereit.
Zudem hält Mistral Medium 3.5 Einzug in das Automatisierungswerkzeug Microsoft Copilot Studio. Die Lösungen wollen Mistral und Microsoft gemeinsam vermarkten.
Abhängigkeit von OpenAI reduzieren
Der Milliarden-Deal unterstreicht die Strategie von Microsoft, sich im Bereich der generativen KI nicht allein auf den US-Partner OpenAI zu verlassen, sondern auch andere Schlüsselspieler im globalen Ökosystem frühzeitig einzubinden.
Für das Pariser KI-Aushängeschild Mistral wiederum bedeutet die Vertiefung der Allianz den direkten Zugang zum weltweiten Vertriebsnetzwerk von Microsoft, während der KI-Standort Europa nachhaltig gestärkt wird. (dpa/red)
Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.
Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.
Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?
In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?
Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.
Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.
Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock
Darf man das System abschalten, wenn es nervt?
Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.
Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.
Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.
Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.
Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?
In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?
Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.
Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.
Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock
Darf man das System abschalten, wenn es nervt?
Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.
Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.
Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
Die Online-Plattform AliExpress gehört zum chinesischen Alibaba-Konzern. (Archivbild) - Foto: Johannes Neudecker/dpa
Die EU verhängt eine Millionenstrafe gegen den Online-Marktplatz AliExpress wegen des Verkaufs illegaler Produkte. Der chinesische Online-Riese muss 550 Millionen Euro zahlen, unter anderem weil gefälschte Kleidung, unsicheres Spielzeug und gefährliche Kosmetika widerrechtlich wochenlang nicht von der Plattform genommen wurden, wie die Europäische Kommission mitteilte.
Das Unternehmen, das zum Alibaba-Konzern gehört, hat demnach nicht genug getan, um die Verbraucher in der EU vor solchen Produkten zu schützen. Die Händler, die von AliExpress eigentlich für den Verkauf illegaler Produkte auf der Online-Plattform bestraft werden sollten, kamen nach Ansicht der EU-Kommission zum Teil davon. Sie hätten ihr Geschäft oft weiterbetreiben können, heißt es in der Mitteilung.
Dem Online-Riesen wird demnach auch vorgeworfen, nicht genug Personal für die Überprüfung potenziell illegaler Produkte zu haben. Die Kontrolleure haben laut EU-Kommission zu viel Arbeit. Zudem würden die rechtswidrigen Produkte sogar empfohlen oder beworben, bevor AliExpress sie von der Plattform entferne.
Tests der Brüsseler Internetwächter hätten gezeigt, dass trotz der Überwachungsversuche der Firma folglich eine Vielzahl von gefälschten T-Shirts, Schuhen oder unsicherem Kinderspielzeug zirkulierten.
EU: Fälschungen auf AliExpress besonderes Problem
Die Brüsseler Behörde hob dabei Fälschungen hervor, die auf der Plattform angeboten würden. Die Verkäufer solcher Produkte unterbieten nach Einschätzung der EU-Kommission seriöse Unternehmen, die in Design, Sicherheitsprüfungen und Innovation investierten.
Sie zwängen diese, mit Produkten zu konkurrieren, bei denen diese Investitionen umgangen würden, teilt die EU-Kommission mit. EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen sagte, das Verhalten von AliExpress gefährde Verbraucher in Europa, aber es sei auch unfair gegenüber den Unternehmen, die sich an alle Gesetze hielten.
AliExpress gehört zu den asiatischen Online-Händlern, die auch dem deutschen Einzelhandel Sorgen bereiten. Neben dem Branchenriesen Amazon spielen Plattformen wie Temu, Shein und eben AliExpress eine wachsende Rolle in Europa.
Auf die Anbieter entfielen im zweiten Quartal 5,3 Prozent der Onlinehandelsumsätze in Deutschland – ein Rekordwert, wie der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland berichtete. Beliebt sind sie vor allem wegen ihrer niedrigen Preise.
Europas Zoll ist dementsprechend mit einer wachsenden Paketflut aus dem Ausland konfrontiert. Um den unerwünschten Billigimporten etwas entgegenzusetzen, wird in der EU seit diesem Monat für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro eine Abgabe in Höhe von drei Euro fällig.
AliExpress machte 2025 Zugeständnisse
In dem nun in einer Millionenstrafe mündenden Verfahren gegen AliExpress hatte der chinesische Online-Händler eigentlich vor gut einem Jahr bereits Zugeständnisse gemacht. Das Unternehmen wollte insbesondere gegen illegale und potenziell gefährliche Produkte wie Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel vorgehen.
Damals hatte die EU-Kommission diese Zusagen der Firma zunächst akzeptiert, aber damit nicht alle ihre Kritikpunkte ausgeräumt gesehen.
Nun hat AliExpress bis zum 20. Oktober Zeit, einen Aktionsplan zur Nachbesserung in Brüssel vorzulegen. Sollte die EU-Kommission mit den vorgeschlagenen Maßnahmen einverstanden sein, setzt sie eine Frist, bis wann diese umgesetzt werden müssten.
Ist die Brüsseler Behörde der Ansicht, dass AliExpress in der Sache nicht ausreichend mitarbeitet, könnte die EU auch tägliche Strafen verhängen.
Rekordstrafe – aber weit unter Möglichkeiten
Das Verfahren läuft unter dem Gesetz über digitale Dienste (DSA), das seit Februar 2024 gilt und das scharfe Schwert gegen Online-Riesen sein soll. Die großen Plattformen müssen sich wegen des DSA an deutlich strengere Vorschriften halten.
Ansonsten müssen sie mit empfindlichen Strafen rechnen: bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des gesamten Konzerns, in diesem Fall also Alibaba, sind möglich.
Zwar ist die Strafe für AliExpress die bisher höchste unter dem DSA. Sie liege aber trotzdem weit unter der möglichen Höchststrafe von über sieben Milliarden Euro, sagte eine EU-Beamte.
Der betrachtete Jahresumsatz des Alibaba-Konzerns lag laut Europäischer Kommission bei etwa 120 Milliarden Euro.
Ende Mai 200-Millionen-Strafe gegen Temu
Ähnlich wie das Verfahren gegen AliExpress mündete zuletzt auch das Verfahren gegen den chinesischen Online-Marktplatz Temu in einer Millionenstrafe. Vor knapp zwei Monaten verlangte die EU-Kommission 200 Millionen Euro vom Unternehmen – ebenfalls wegen des Verkaufs illegaler Produkte.
Verbraucher in der EU stießen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Temu auf illegale Artikel, hatte die Brüsseler Behörde mitgeteilt. (dpa/red)
Die Online-Plattform AliExpress gehört zum chinesischen Alibaba-Konzern. (Archivbild) - Foto: Johannes Neudecker/dpa
Die EU verhängt eine Millionenstrafe gegen den Online-Marktplatz AliExpress wegen des Verkaufs illegaler Produkte. Der chinesische Online-Riese muss 550 Millionen Euro zahlen, unter anderem weil gefälschte Kleidung, unsicheres Spielzeug und gefährliche Kosmetika widerrechtlich wochenlang nicht von der Plattform genommen wurden, wie die Europäische Kommission mitteilte.
Das Unternehmen, das zum Alibaba-Konzern gehört, hat demnach nicht genug getan, um die Verbraucher in der EU vor solchen Produkten zu schützen. Die Händler, die von AliExpress eigentlich für den Verkauf illegaler Produkte auf der Online-Plattform bestraft werden sollten, kamen nach Ansicht der EU-Kommission zum Teil davon. Sie hätten ihr Geschäft oft weiterbetreiben können, heißt es in der Mitteilung.
Dem Online-Riesen wird demnach auch vorgeworfen, nicht genug Personal für die Überprüfung potenziell illegaler Produkte zu haben. Die Kontrolleure haben laut EU-Kommission zu viel Arbeit. Zudem würden die rechtswidrigen Produkte sogar empfohlen oder beworben, bevor AliExpress sie von der Plattform entferne.
Tests der Brüsseler Internetwächter hätten gezeigt, dass trotz der Überwachungsversuche der Firma folglich eine Vielzahl von gefälschten T-Shirts, Schuhen oder unsicherem Kinderspielzeug zirkulierten.
EU: Fälschungen auf AliExpress besonderes Problem
Die Brüsseler Behörde hob dabei Fälschungen hervor, die auf der Plattform angeboten würden. Die Verkäufer solcher Produkte unterbieten nach Einschätzung der EU-Kommission seriöse Unternehmen, die in Design, Sicherheitsprüfungen und Innovation investierten.
Sie zwängen diese, mit Produkten zu konkurrieren, bei denen diese Investitionen umgangen würden, teilt die EU-Kommission mit. EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen sagte, das Verhalten von AliExpress gefährde Verbraucher in Europa, aber es sei auch unfair gegenüber den Unternehmen, die sich an alle Gesetze hielten.
AliExpress gehört zu den asiatischen Online-Händlern, die auch dem deutschen Einzelhandel Sorgen bereiten. Neben dem Branchenriesen Amazon spielen Plattformen wie Temu, Shein und eben AliExpress eine wachsende Rolle in Europa.
Auf die Anbieter entfielen im zweiten Quartal 5,3 Prozent der Onlinehandelsumsätze in Deutschland – ein Rekordwert, wie der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland berichtete. Beliebt sind sie vor allem wegen ihrer niedrigen Preise.
Europas Zoll ist dementsprechend mit einer wachsenden Paketflut aus dem Ausland konfrontiert. Um den unerwünschten Billigimporten etwas entgegenzusetzen, wird in der EU seit diesem Monat für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro eine Abgabe in Höhe von drei Euro fällig.
AliExpress machte 2025 Zugeständnisse
In dem nun in einer Millionenstrafe mündenden Verfahren gegen AliExpress hatte der chinesische Online-Händler eigentlich vor gut einem Jahr bereits Zugeständnisse gemacht. Das Unternehmen wollte insbesondere gegen illegale und potenziell gefährliche Produkte wie Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel vorgehen.
Damals hatte die EU-Kommission diese Zusagen der Firma zunächst akzeptiert, aber damit nicht alle ihre Kritikpunkte ausgeräumt gesehen.
Nun hat AliExpress bis zum 20. Oktober Zeit, einen Aktionsplan zur Nachbesserung in Brüssel vorzulegen. Sollte die EU-Kommission mit den vorgeschlagenen Maßnahmen einverstanden sein, setzt sie eine Frist, bis wann diese umgesetzt werden müssten.
Ist die Brüsseler Behörde der Ansicht, dass AliExpress in der Sache nicht ausreichend mitarbeitet, könnte die EU auch tägliche Strafen verhängen.
Rekordstrafe – aber weit unter Möglichkeiten
Das Verfahren läuft unter dem Gesetz über digitale Dienste (DSA), das seit Februar 2024 gilt und das scharfe Schwert gegen Online-Riesen sein soll. Die großen Plattformen müssen sich wegen des DSA an deutlich strengere Vorschriften halten.
Ansonsten müssen sie mit empfindlichen Strafen rechnen: bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des gesamten Konzerns, in diesem Fall also Alibaba, sind möglich.
Zwar ist die Strafe für AliExpress die bisher höchste unter dem DSA. Sie liege aber trotzdem weit unter der möglichen Höchststrafe von über sieben Milliarden Euro, sagte eine EU-Beamte.
Der betrachtete Jahresumsatz des Alibaba-Konzerns lag laut Europäischer Kommission bei etwa 120 Milliarden Euro.
Ende Mai 200-Millionen-Strafe gegen Temu
Ähnlich wie das Verfahren gegen AliExpress mündete zuletzt auch das Verfahren gegen den chinesischen Online-Marktplatz Temu in einer Millionenstrafe. Vor knapp zwei Monaten verlangte die EU-Kommission 200 Millionen Euro vom Unternehmen – ebenfalls wegen des Verkaufs illegaler Produkte.
Verbraucher in der EU stießen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Temu auf illegale Artikel, hatte die Brüsseler Behörde mitgeteilt. (dpa/red)
Burnham kündigte bereits Reformen an. (Archivbild) - Foto: Yui Mok/PA Wire/dpa
In Kürze:
Andy Burnham übernimmt nach seiner Wahl zum Labour-Vorsitzenden das Amt des britischen Premierministers.
Seine Politik orientiert sich am sogenannten Makerfield-Test, der den Nutzen für die Bevölkerung in den Mittelpunkt stellt.
Gegenüber der EU setzt Burnham auf Zusammenarbeit, räumt der Innenpolitik jedoch klar Vorrang ein.
Andy Burnham versprach nach seiner Wahl zum Vorsitzenden der traditionell sozialdemokratischen Labour-Partei, eine „geeinte Regierung ohne interne Machtkämpfe und Fraktionspolitik“ zu führen.
Aufstieg zum Premierminister binnen eines Monats
Burnham habe schon seit Längerem Parteichef der Labour-Partei werden wollen, erklärt die BBC, doch dies sei nur als Abgeordneter im britischen Parlament möglich gewesen. Erst durch seinen Sieg bei der Nachwahl am 18. Juni in Makerfield im Nordwesten Englands, bei der Burnham überraschend 54,8 Prozent der Stimmen für seine Partei holte, gelang ihm der Wiedereinzug ins Parlament. Burnham war bereits von 2001 bis 2017 Abgeordneter des Wahlkreises Leigh. Er legte damals sein Mandat nieder, um erfolgreich für das Amt des Bürgermeisters von Greater Manchester zu kandidieren.
Burnhams Wahlerfolg in Makerfield war insofern bemerkenswert, als er einen deutlichen Sieg über die Partei Reform UK errang, die seit ihrer Gründung 2019 sowohl der Labour-Partei als auch den konservativen Tories bei Wahlen stark zugesetzt hatte. Dieser Wahlsieg löste parteiintern eine Debatte darüber aus, ob Keir Starmer noch die richtige Person für das Amt des Labour-Vorsitzenden sei. Starmer erklärte daraufhin am 22. Juni vor der Presse seinen Rücktritt als Labour-Chef. Da die Labour-Partei die Regierung stellt, bedeutete dieser Schritt automatisch auch seinen Rücktritt als britischer Premierminister.
Andy Burnham hat die Nachwahl im Kreis Makerfield gewonnen.
Foto: Peter Byrne/PA Wire/dpa
Britische Premierminister wechseln häufig
In Großbritannien werden Premierminister, ähnlich wie in Deutschland die Bundeskanzler, nicht direkt gewählt, sondern sind die Vorsitzenden der Partei mit den meisten Abgeordneten im Unterhaus. Deshalb kann ein Premierminister während einer Legislaturperiode ausgetauscht werden. In den vergangenen zehn Jahren war dies mehrfach der Fall, beginnend mit David Cameron, der im Juli 2016 infolge des Brexit-Referendums zurücktrat. Liz Truss von den Tories war mit 44 Tagen von September bis Oktober 2022 am kürzesten im Amt. Auch ihr Tory-Nachfolger Rishi Sunak blieb lediglich bis Juli 2024 im Amt, gefolgt von Keir Starmer, der nach einem überwältigenden landesweiten Wahlsieg in die Downing Street No. 10 einzog.
Seit 2016 kam es damit im Durchschnitt etwa alle 18 Monate zu einem Wechsel im Amt des Premierministers. Diese Häufigkeit offenbart eine für Großbritannien ungewöhnliche politische Instabilität. Burnham könnte nach seinem Amtsantritt als Premierminister Neuwahlen ausrufen, scheint dies nach Informationen der BBC jedoch ausgeschlossen zu haben.
Am 20. Juli wird der bisherige Premierminister Keir Starmer mit König Charles III. zusammentreffen, um ihm offiziell seinen Rücktritt als Premierminister mitzuteilen. Anschließend wird der König Andy Burnham empfangen und ihn mit der Bildung einer Regierung beauftragen. Burnham wird diesen Auftrag annehmen und damit offiziell neuer Premierminister. „Anschließend wird Burnham zur Downing Street fahren, wo er voraussichtlich vor der Hausnummer 10 eine Rede halten wird“, berichtet die BBC.
Keir Starmer ist an etlichen Krisen gescheitert.
Foto: Yui Mok/PA Wire/dpa
Wie „links“ ist Burnham?
Burnham offenbarte laut „The Guardian“ kurz nach seiner Wahl zum Parteichef „eine deutlich linksgerichtete Vision für Großbritannien“. Er versprach der Zeitung zufolge unter anderem, „den Thatcherismus der 1980er-Jahre rückgängig zu machen“. Damit zielt Burnham vor allem auf die Innenpolitik ab. Die ehemalige konservative Premierministerin Margaret Thatcher (1979–1990) richtete Großbritannien wirtschaftlich auf freie Märkte aus, setzte eine strikte Deregulierung und Privatisierung von Staatsbetrieben durch, forderte von den Bürgern Eigenverantwortung und beschnitt den Einfluss der Gewerkschaften.
Burnham will nun wieder mehr Versorgungsunternehmen in staatliches Eigentum überführen, mehr finanzielle Mittel für die Sanierung der Sozialfürsorge bereitstellen und Sozialwohnungen bauen. Gleichzeitig betonte er, dass er auch „wirtschaftsfreundlich“ sein werde – genauso wie bisher als Bürgermeister.
Burnham sagte in seiner Rede vor seinen Parteigenossen, er glaube, dies sei die „letzte Chance“ für die Labour-Partei, „die Dinge wieder ins Lot zu bringen“, und rief deshalb zur Einheit auf, um „die neue Rechte Großbritanniens zu besiegen“.
Burnhams Außenpolitik
Auch wenn sich Burnham möglicherweise stärker als sein Vorgänger um die Innenpolitik kümmern möchte, muss auch er angesichts der zahlreichen Krisen internationale Verantwortung übernehmen. Jill Rutter, Senior Fellow des britischen Institute for Government, mahnt in einem Beitrag, dass Burnham „trotz seiner relativen Zurückhaltung, der Außenpolitik Priorität einzuräumen“, nicht umhinkomme, vor allem „gute Beziehungen zu seinen europäischen Amtskollegen aufzubauen“, darunter auch zu „seinem ebenfalls T-Shirt tragenden Amtskollegen Wolodymyr Selenskyj“. Joël Reland vom britischen Thinktank UK in a Changing Europe verweist jedoch darauf, dass Burnham „unerbittlich innenpolitisch“ ausgerichtet sei und die Beziehungen zur EU in Burnhams Wachstumsagenda „eine weniger zentrale Rolle als in der von Starmer“ spielen würden.
Laut Reland sei es „bezeichnend“, dass Burnham in einem Artikel der „Times“ erklärt habe, er wolle „die bei den laufenden Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU erzielten Fortschritte konsolidieren“. Der britische Wissenschaftler sieht darin „eine zweideutige Formulierung, die keine Verpflichtung zum Abschluss von Vereinbarungen bis zu einem bestimmten Datum“ beinhalte. Im Gegensatz dazu habe die Regierung unter Starmer „eindeutig ein Paket von Vereinbarungen“ angestrebt, das bis zu einem ursprünglich für Juli vorgesehenen Gipfeltreffen zwischen der EU und Großbritannien „unter Dach und Fach sein sollte“. Das Treffen wurde aufgrund von Starmers Rücktritt verschoben.
Der neue Verteidigungsminister war früher beim Militär. (Symbolbild)
Foto: Matt Dunham/AP/dpa
Makerfield-Test als Kriterium für Politik
Reland weiter: „Die ohnehin schon stockenden Verhandlungen könnten gänzlich ins Stocken geraten, sollte Burnham der Ansicht sein, dass ein Programm zur Mobilität junger Menschen, bei dem EU-Studierende die britischen Studiengebühren zahlen und damit die Nettozuwanderung erhöhen, seinen ‚Makerfield-Test‘ nicht besteht.“
Burnham hat diesen Begriff eingeführt und erklärt: „Der ‚Makerfield-Test‘ ist ein Kriterium zur Bewertung politischer Maßnahmen. Er wird auf jede geplante Regierungsmaßnahme angewendet und stellt eine einzige Frage: Wird dies den Menschen in Makerfield und ähnlichen Gemeinden in ganz England zugutekommen? Fällt die Antwort negativ aus, wird die Maßnahme in ihrer derzeitigen Form nicht umgesetzt. Der Test ist kein Veto gegen schwierige Entscheidungen. Er dient vielmehr einer Neuausrichtung der Standardannahmen, nach denen Westminster [das Parlament] öffentliche Politik gestaltet und bewertet.“
Zwischen London und Brüssel
Zudem gebe es im Hinblick auf eine engere Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich „noch viel zu tun“, mahnt Reland. Im vergangenen Jahr sei zwar eine nicht bindende Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit der EU unterzeichnet worden, „doch diese hat bislang kaum Früchte getragen“.
Burnham könne trotz allem jedoch geneigt sein, europäischer zu handeln als Starmer. Denn er strebe – „ähnlich auffallend wie die EU“ – nach mehr „souveränen Fähigkeiten“ im Schiffbau, in der Energiewirtschaft, im KI-Bereich und in der Quanteninformatik. Mit anderen Worten: Burnham möchte eine „strategische Autonomie“ erreichen, also in kritischen Bereichen die Abhängigkeit von ausländischen Lieferanten verringern. Der britische Politikwissenschaftler Reland kommt zu dem Schluss: „Sollte es Burnham gelingen, diese Probleme anzugehen, könnte er sich in Brüssel als beliebte Persönlichkeit erweisen.“
Ab dem 19. Juli gilt eine neue EU-Vorschrift: Große Firmen in der EU dürfen ungetragene Kleidung nicht mehr entsorgen. (Symbolbild) - Foto: Peter Kneffel/dpa
Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten.
Eine entsprechende EU-Vorschrift gilt ab heute und soll dafür sorgen, dass betroffenen Firmen ihre Waren etwa erneut verkaufen oder spenden, anstatt sie wegzuschmeißen. Bisweilen gilt die Entsorgung teils günstiger, als Produkte zu lagern, aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten.
Ausnahmen gelten aber unter anderem für den Fall, dass die Ware gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist, nicht wiederverwendet oder -aufbereitet werden kann.
Der Handelsverband sieht mit der Regel neue Herausforderungen auf den Handel zukommen. (Symbolbild)
Foto: Sina Schuldt/dpa
Auch was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben später in Kraft.
Handelsverband sieht Vorteile für Verbraucher
Laut Handelsverband Deutschland könnte das Verbot Vorteile für Verbraucher mit sich bringen: So könnte laut Hauptgeschäftsführer Stefan Genth das Angebot an reduzierter Ware steigen, etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Second-Hand-Kanäle.
Außerdem sieht er mögliche ökologische Vorteile, „da weniger neuwertige Kleidung vernichtet wird und Produkte häufiger weiterverkauft oder gespendet werden“.
Der Handel werde jedoch vor Herausforderungen gestellt, sagt Genth: „Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden.“ Gründe könnten etwa beschädigte Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte sein.
Für Händler entstünden zusätzliche Kosten für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung. Hinzu kämen Dokumentationsauflagen, rechtliche Unsicherheiten und praktische Hürden bei Spenden oder Secondhand.
Verband: weniger Auswirkungen für europäische Unternehmen
Der Modeverband GermanFashion befürwortet die neue Regelung. „Bekleidung ist ein wertvolles Produkt, dessen Vernichtung vermieden werden sollte“, so Hauptgeschäftsführer Thomas Lange. Das Vernichtungsverbot setze ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen.
Für viele europäische Bekleidungsunternehmen werde die Regelung aber kaum Auswirkungen haben, weil unverkaufte Ware in der Regel nicht vernichtet werde.
Die eigentliche Herausforderung liege bei den großen Mengen günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die Verbraucher direkt bei außereuropäischen Anbietern bestellten, so Lange. Er fordert, dass diese Unternehmen künftig in gleicher Weise wie europäische Hersteller an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien beteiligt werden.
Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. (Symbolbild)
Foto: Jens Kalaene/dpa
Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert, das Gesetz gehe an der Realität vorbei, belaste die heimische Industrie mit Bürokratie und löse Probleme mit Fast Fashion nicht im Ansatz.
Fachmann Jonas Stracke sagt, für mehr Nachhaltigkeit brauche es etwa funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen. Solange diese Voraussetzungen fehlten, bleibe das Vernichtungsverbot ein Papiertiger.
„Einen echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leiste es in der Praxis leider nicht.“
Umweltschützer fordern Kontrollen
Umweltschutzorganisationen gehen die neuen Vorschriften nicht weit genug. So bezeichnet Moritz Jäger-Roschko von Greenpeace das Verbot zwar als richtig, sieht jedoch Schlupflöcher für Konzerne.
„Unternehmen können die Regeln leicht umgehen, etwa durch Falschdeklaration von Produkten. Ohne konsequente Kontrollen wird sich in der Praxis nichts ändern.“ Das eigentliche Problem – Fast Fashion – bleibe vom Gesetz unberührt.
Aus Sicht des WWF ist das Vernichtungsverbot ein wichtiger erster Schritt. Ein Gesetz sei jedoch immer nur so gut wie seine Durchsetzung, sagte Silke Düwel-Rieth von der Umweltorganisation. „Wirksam wird es erst, wenn die Vorgaben konsequent von den zuständigen Behörden kontrolliert und eingefordert werden.“
Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen. (dpa/red)
Die EU-Kommission hat gegen alle Mitgliedstaaten ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Der Grund: Die Länder haben bislang noch keine nationalen Gesetze zur Umsetzung der Gebäuderichtlinie verabschiedet.
Deutschland will die EU-Vorgabe mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz umsetzen.
Die gesetzlichen Vorgaben der EU gelten für alle 27 Mitgliedstaaten. Schafft es ein Land nicht, diese rechtzeitig umzusetzen, drohen Vertragsverletzungsverfahren.
Alle EU-Staaten in Verzug
Speziell im klimapolitischen Sektor stellte die Behörde der Europäischen Union jetzt flächendeckende Verstöße fest. Laut dem Portal „Insight EU Monitoring“ fordert sie alle Mitgliedstaaten – einschließlich Deutschland – auf, „die verstärkten Vorschriften für die Energieeffizienz von Gebäuden umzusetzen“.
Demzufolge verpasste jedes EU-Land die Frist, bis zum 29. Mai 2026 entsprechend der EU-Vorgabe nationale Gesetze zu verabschieden. Diese sollen dazu beitragen, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen.
Deutschland will mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die EU-Vorgabe erfüllen. Der Bundestag und der Bundesrat haben das GModG am 10. Juli in einem Eilverfahren beschlossen. Noch in diesem Jahr soll es endgültig in Kraft treten.
Aufgrund dieser Verstöße leitete die EU-Kommission nun Vertragsverletzungsverfahren ein. Dazu hat sie den Mitgliedstaaten zunächst Aufforderungsschreiben übermittelt. Jedes EU-Land muss jetzt innerhalb einer Frist von zwei Monaten reagieren, die Umsetzung abschließen und die Kommission über weitere Maßnahmen informieren.
Sollte die EU-Kommission eine oder mehrere nicht zufriedenstellende Antworten von den Mitgliedstaaten erhalten, kann sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben.
Falls von einem Land keine oder keine zufriedenstellende Reaktion kommt, wäre in der Folge eine Klage vor dem EuGH denkbar. Damit verbunden kann die EU-Kommission auch mögliche Strafzahlungen beantragen.
Bei der gesetzlichen EU-Vorgabe handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie wird auch als „Gebäuderichtlinie“ oder „Case Green“ bezeichnet. Alle Mitgliedstaaten einigten sich am 24. April 2024 auf diese Richtlinie.
Sie beinhaltet unter anderem die schrittweise Umsetzung sogenannter Nullemissionsgebäude im Neubau in allen EU-Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass die Gebäude keine Vor-Ort-CO₂-Emissionen durch fossile Energieträger erzeugen dürfen. Zudem sollen die Gebäude ihren Verbrauch, die Erzeugung und die Speicherung von Energie bei Bedarf anpassen können. Das soll ab 2028 für Neubauten im öffentlichen Bereich und ab 2030 für alle Neubauten gelten.
Für Wohngebäude im Bestand schreibt die Richtlinie eine schrittweise Renovierung vor. Vorgesehen ist eine Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2020 bis 2050. Schon bis 2030 müssen EU-Wohngebäude den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch um 16 Prozent senken, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent. Dabei sollen mindestens 55 Prozent der Einsparungen durch die Sanierung der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden.
Die Richtlinie ist ein zentrales Instrument des European Green Deal und des „Fit for 55“-Pakets. Ziel dieses gemeinsamen Beschlusses ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen im gesamten EU-Gebäudebestand.
Bis zum Jahr 2050 soll dieser Sektor demnach vollständig emissionsfrei sein. Gebäude sind laut dem Portal der größte Energieverbraucher in Europa. Deshalb misst die Kommission der Umsetzung dieser Klimaziele große Bedeutung bei.
Die Europäische Kommission will europäischen Nutzerinnen und Nutzern eine breitere Auswahl an KI- und Suchdiensten ermöglichen. (Symbolbild) - Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa
Die Europäische Kommission macht im Streit mit Google um KI-Optionen für Android-Nutzer sowie die Weitergabe von Daten an Suchmaschinen verbindliche Vorgaben an den US-Konzern. Google muss laut Mitteilung der Wettbewerbshüter in Brüssel damit beginnen, Daten mit Drittanbietern von Suchfunktionen zu teilen, darunter auch KI-Chatbots.
Zudem muss der Tech-Riese konkurrierenden KI-Assistenten vollen Zugang zu den Funktionen des Google-Betriebssystems Android gewähren.
Ziel der Maßnahmen sei es, europäischen Nutzerinnen und Nutzern eine breitere Auswahl an KI- und Suchdiensten zu ermöglichen, erklärte die Kommission.
Konkret sollen Menschen ihren bevorzugten KI-Assistenten auf Android-System per Sprachbefehl aktivieren können, ähnlich wie mit „Hey Google“. KI-Dienste sollen zudem in der Lage sein, Aktionen wie Taxibuchungen in Apps auszuführen. Bislang behält Google laut EU-Kommission diese Möglichkeiten weitgehend etwa seinem eigenen KI-Angebot Gemini vor.
Die zweite Entscheidung betrifft das Teilen von Daten zu Suchanfragen, Rangfolgen in den Ergebnissen sowie Klick- und Nutzungsverhalten.
Der Austausch mit Drittanbieter-Suchmaschinen sei entscheidend für deren Entwicklung und Optimierung, so die Kommission. Ihr Ziel ist es, dass kleinere Suchmaschinen und KI-Chatbots trotz der dominierenden Marktstellung von Google eine Chance im Wettbewerb haben.
Google kritisiert Vorgaben: Gefahr für Privatsphäre
Der Tech-Riese wies die Vorgaben wegen Datenschutzbedenken erneut zurück. „Die heutigen Entscheidungen bergen die Gefahr, dass wichtige Schutzmechanismen für die Privatsphäre und Sicherheit von Millionen Europäern untergraben werden“, hieß es vom Unternehmen.
Besonders besorgniserregend sei, dass die privaten Suchanfragen der Europäer unbekannten Unternehmen zugänglich gemacht würden. Die EU-Kommission betonte hingegen, dass die Entscheidung eine Anonymisierung der Suchdaten sicherstelle und eine mehrschichtige Methode dafür festlege.
Die Maßnahmen zu Suchdaten muss Google laut Kommission ab Januar 2027 umsetzen, beim Android-System ab Juli 2027. Die Vorgaben basieren auf dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA), mit dem die EU die Macht großer Online-Plattformen begrenzen will. Google gehört zu den sogenannten Gatekeepern („Torwächtern“), die wegen ihrer dominanten Stellung besonderen Regeln unterliegen. (dpa/red)
Die Zahl der Asylerstanträge war im ersten Halbjahr dieses Jahres deutlich niedriger als im Vorjahreszeitraum. (Symbolbild) - Foto: Patrick Pleul/dpa
Italien blockiert einem EU-Bericht zufolge die Rücküberstellung von Schutzsuchenden aus anderen Mitgliedsländern. In den ersten drei Wochen nach Inkrafttreten des neuen EU-Asylsystems haben die italienischen Behörden zwölfmal abgelehnt, Schutzsuchende wieder aufzunehmen, für die sie zuständig wären, wie aus einer Analyse der EU-Kommission hervorgeht.
Aus Kreisen der Bundesregierung heißt es, dass sich die genannten Fälle nach hiesiger Kenntnis nicht auf Deutschland, sondern ausschließlich auf andere Mitgliedsstaaten bezögen. In den ersten drei Wochen seit Inkrafttreten der Asylreform habe es keine Fälle zwischen Italien und Deutschland gegeben, auf die die neuen Regeln anzuwenden gewesen wären.
Der EU-Bericht macht aber deutlich, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass sich die italienischen Behörden aktiv mit anderen Mitgliedstaaten über die praktischen und logistischen Schritte für Rücküberstellungen nach Italien abstimmten.
Die EU-Kommission teilte zu dem Bericht mit, Italien habe zwar große Anstrengungen bei der Umsetzung der neuen Asylregeln unternommen, es seien aber konkrete Schritte erforderlich, um sicherzustellen, dass die Rücküberstellungen tatsächlich stattfänden.
Wichtiger Teil der neuen EU-Asylregeln
Die Analyse betrachtet die ersten drei Wochen der Umsetzung der neuen Regeln, die am 12. Juni mit der EU-Asylreform (Geas) in Kraft getreten waren. Sie konzentriert sich lediglich auf Zypern, Spanien, Griechenland und Italien, da die vier Länder mit wichtigen EU-Außengrenzen ein Recht auf Unterstützung anderer Mitgliedsländer haben.
Dafür sollen sie im Gegenzug aber auch Asylbewerber zurücknehmen, die regelwidrig zum Beispiel nach Deutschland weitergezogen sind. Denn: Grundsätzlich ist das Mitgliedsland für Asylverfahren zuständig, in dem Schutzsuchende erstmalig in der EU ankommen.
Jahrelang gab es daher Streit zwischen den Mitgliedsländern. Während sich die Staaten an den Außengrenzen mit den vielen Flüchtlingen alleingelassen fühlten, pochten Länder wie Deutschland und Frankreich auf die Zuständigkeitsregeln. Die EU-Asylreform sollte einen Ausgleich schaffen und den Streit befrieden.
Griechenland, Zypern und Spanien stehen besser da
Während Zypern und Spanien der EU-Kommission keine Sorgen bereiten, ist die Brüsseler Behörde bei Griechenland mit einem Urteil noch zurückhaltend. Die bisherigen griechischen Maßnahmen zeigten die Bereitschaft des Landes, die Umsetzung der neuen Regeln sicherzustellen, heißt es.
Acht Anfragen für die Übernahme von Asylsuchenden hat Griechenland von anderen Mitgliedsländern laut Bericht bisher bekommen. Als der Bericht erstellt wurde, hatten die griechischen Behörden noch Zeit für eine Rückmeldung, da die gesetzlichen Fristen noch nicht abgelaufen waren.
Da die neuen Regeln seit weniger als einem Monat angewendet würden, müssten die Ergebnisse dieser ersten Bewertung als vorläufig betrachtet werden, teilt die EU-Kommission mit. Eine umfangreichere Analyse soll im Oktober folgen. Sollten sich Länder wie Italien nicht an die Regeln halten, könnten sie den Anspruch auf Solidarität verlieren.
Ein EU-Beamter sagte, die Analyse zeige, dass die EU-Kommission genaustens verfolge, ob die Regeln umgesetzt würden.
Dobrindt verhandelte mit Griechenland und Italien
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Ende vergangenen Jahres nach eigenen Angaben Vereinbarungen zu den Rückübernahmen mit Italien und auch Griechenland getroffen. Der „Bild“-Zeitung sagte er Anfang Dezember 2025: „Wir haben uns mit Griechenland und Italien darauf verständigt, dass sie Migranten wieder zurücknehmen, die über ihre Länder die Europäische Union betreten haben.“
Aus dem griechischen Migrationsministerium hatte es daraufhin geheißen, Griechenland habe dafür erreicht, dass es bis zum Inkrafttreten der europäischen Asylreform keine Asylbewerber zurücknehmen müsse. Wenn jemand also illegal nach Griechenland und bis zum 12. Juni 2026 weiter nach Deutschland reiste, wurde die Person nicht zurück nach Griechenland gebracht. Das hatte in der Vergangenheit ohnehin kaum noch funktioniert.
Verzögert sich Ende der Grenzkontrollen deshalb?
Die Bundesregierung hatte in der Vergangenheit eine vollständige Umsetzung der EU-Asylregeln auch mit dem Ende der umstrittenen deutschen Grenzkontrollen verknüpft, die im September 2024 eingeführt worden waren.
Langfristig setzt Dobrindt darauf, dass die Reformen des Migrationssystems funktionieren, um wieder aus Grenzkontrollen auszusteigen. Die sind im Schengen-Raum den Regeln nach eigentlich nicht dauerhaft vorgesehen.
EU-Kommissar: Ende der Grenzkontrollen an der Zeit
Der EU-Migrationskommissar Magnus Brunner bekräftigte daher zuletzt seine Forderung nach einem Ende der deutschen Grenzkontrollen. Es sei jetzt an der Zeit, die innereuropäischen Grenzkontrollen schrittweise abzuschaffen, sagte Magnus Brunner der dpa und anderen Mitgliedern des Nachrichtenagentur-Netzwerks European Newsroom (enr) in Brüssel.
Brunner begründete seine Forderung damit, dass die EU-Außengrenzen besser geschützt würden und die Zahlen der illegalen Grenzübertritte dramatisch zurückgegangen seien. Die EU-Behörde Frontex hatte im ersten Halbjahr etwa ein Drittel weniger irreguläre Grenzübertritte an den Außengrenzen Europas verzeichnet.
Auch der ehemalige Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, sprach sich für die Aufhebung der deutschen Grenzkontrollen aus. „Diese Kontrollen bringen fast nichts und verstoßen gleichzeitig gegen grundlegendes europäisches Recht“, sagte der frühere SPD-Chef der Deutschen Presse-Agentur.
Leider bleibe ein Aufschrei bisher aus. „Aber ich glaube, wenn jetzt viele Menschen in den Urlaub fahren und dann später bei der Rückreise nach Deutschland im Stau stehen, dann wird da einiger Ärger entstehen.“ (dpa/red)
Deutschland bezieht etwa 10 Prozent seines Erdgases als LNG. Weitere 10 Prozent kommen über Umwege nach wie vor aus Russland. - Foto: privat, Suphanat Khumsap/iStock; Montage Epoch Times
In Kürze:
Die deutschen Gasspeicher sind so leer wie selten zu dieser Zeit. Bereits jetzt zeichnet sich eine Gasmangellage im kommenden Winter ab.
Weltpolitische Krisen erschweren die Wiederbefüllung und gefährden das Geschäftsmodell der Speicherbetreiber.
Deutschland bezieht selbst kein Gas aus Russland, erhält aber dennoch über Umwege russisches Gas. Diese Importe fallen ab Januar 2027 weg.
Einheimisches Gas könnte Deutschland für Jahrzehnte versorgen, die Förderung bleibt jedoch verboten.
Zugleich setzt die Methanverordnung der EU die Versorgungssicherheit unter Druck.
Die USA seien bereit, Europa zu versorgen, aber nicht unter derart „verrückten“ Bedingungen.
Die Temperaturen im Juni 2026 überstiegen das langfristige Mittel um +0,46 Grad Celsius. Die Abweichung der globalen Mitteltemperatur vom 30-jährigen Mittel der Satellitenmessungen ist damit im Vergleich zu Mai gesunken (+0,53 Grad Celsius), liegt aber höher als im April (+0,39 Grad Celsius).
Die Temperaturen im Juni 2026 überstiegen das langfristige Mittel um +0,46 Grad Celsius. Der kurzfristige Abkühlungstrend bleibt weiter intakt, der langfristige Trend liegt unverändert bei +0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt, wobei die aktuell Temperaturabweichung leicht über dem Erwartungswert liegt.
Die US-amerikanische Ozeanbehörde NOAA hat die für den Pazifik erwarteten El Niño-Konditionen inzwischen bestätigt und rechnet damit, dass diese bis zum Frühjahr nächsten Jahres andauern. El Niño ist eine natürliche, zyklische Erwärmung des tropischen Pazifiks, die sich alle drei bis fünf Jahre ereignet und in der Regel mit einem globalen Temperaturausschlag von 0,2 Grad Celsius verbunden ist.
Davon scheinbar unberührt, beträgt der durchschnittliche Temperaturanstieg seit 1979 weiterhin 0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt.
1 / 2
Schematische Darstellung von El Niño und La Niña.
Foto: Papapapong/iStock
2 / 2
Beim direkten Vergleich der Temperaturen des Wetterphänomens El Niño/La Niña zeigt sich eine ausgeprägte zeitliche Korrelation.
Die Befüllung der deutschen Gasspeicher bis zur Heizsaison wird schwierig
Der Füllstand der deutschen Gasspeicher beträgt zurzeit lediglich 44 Prozent. Dies liegt deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt, denn die Füllstände lagen früher zu diesem Zeitpunkt bei 60 Prozent. Die Befüllung im Jahr 2026 startete zum einen von einem sehr niedrigen Niveau von rund 20 Prozent. Zum anderen zögern die Gasspeicherbetreiber, Gas einzukaufen, da die Gaspreise seit der Hormus-Krise hoch sind.
Das Geschäftsmodell der Betreiber bestand darin, preiswertes Gas im Sommer einzukaufen und zu einem in der Regel höheren Preis im Winter zu verkaufen. Jetzt droht sogar das Gegenteil. Sollte es zu einer Entspannung am Persischen Golf kommen, werden die Gaspreise im Winter niedriger als im Sommer liegen, sodass den Betreibern Verluste drohen.
Der Verband der Speicherbetreiber INES gab daher im Juli bekannt, dass bis zur Heizsaison technisch nur noch ein Niveau von 76 Prozent erreicht werden kann. Die Betreiber stellen fest:
„Die derzeitigen Preisentwicklungen setzen kaum Anreize zur Einspeicherung von Gas und gefährden damit die Versorgungssicherheit für den kommenden Winter.“
Gasmangellage schon heute absehbar?
Bei einem kalten Winter prognostiziert der Verband schon heute eine Gasmangellage von bis zu 2 Terawattstunden pro Tag im Februar/März 2027. Es fehlten dann bis zu 40 Prozent des in Deutschland täglich benötigten Erdgases. In diesem Fall droht die Abschaltung des Gases für die Industrie, die etwa 2 Terawattstunden Gas pro Tag verbraucht.
Der INES-Geschäftsführer Heinermann sieht bei einem außergewöhnlich kalten Winter die Risiken erheblich steigen: „Deshalb müssen bereits heute die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Speicher stärker zu befüllen.“
Die tägliche Einspeisung in die Speicher beläuft sich zurzeit auf 0,2 Prozentpunkte. Bei diesem Tempo würde bis zum 1. November – noch etwas über 100 Tage – noch nicht einmal der gesetzlich vorgeschriebene Füllstand von 70 Prozent erreicht. Die Bundesnetzagentur erklärt dennoch, die Versorgungssicherheit sei gewährleistet.
1 / 2
Der Verlauf des Füllstands der deutschen Erdgasspeicher.
Foto: Bundesnetzagentur
2 / 2
INES-Prognose für die Entwicklung des durchschnittlichen deutschen Gasspeicherfüllstandes.
Foto: INES
Deutschland bezieht immer noch relevante Mengen Gas aus Russland
Über die viel gepriesenen deutschen LNG-Terminals bezieht Deutschland etwa 10 bis 13 Prozent seines Erdgases. Etwa 40 Prozent kommen aus Norwegen. Weitere 40 Prozent kommen aus den Niederlanden und Belgien. Dort wird es als LNG angelandet und durch Pipelines nach Deutschland transportiert.
Tägliche Gasimporte Deutschlands nach Ländern. Der Direktimport aus Russland (grau) wurde 2022 eingestellt. Parallel dazu ist die Gesamtimportmenge (orange) erheblich gesunken. LNG (rosa) ist seither die viertwichtigste Bezugsquelle – ein Teil dessen stammt über Umwege dennoch aus Russland.
Foto: Bundesnetzagentur
Es wird jedoch kaum diskutiert, dass Belgien über Zeebrügge vier Zehntel seines LNG-Imports aus Russland bezieht, ebenso die Niederlande mit 13 Prozent seines Imports. Insofern erhalten wir indirekt immer noch erhebliche Mengen – rechnerisch ergeben sich rund 10 Prozent – unseres Gases aus Russland.
Frankreich importiert seinerseits ein Drittel des LNGs aus Russland. Dieser Import soll nach den Plänen der EU ab 1. Januar 2027 beendet werden. Das wird sich dann tendenziell in höheren Preisen niederschlagen.
Monatliche LNG-Importe aus Russland ausgewählter Länder in Milliarden Kubikmetern. Seit Januar 2021 hat sich das Gesamtvolumen erhöht, sowohl in Summe für Belgien, die Niederlande und Frankreich als auch für Europa insgesamt.
Das Bundeswirtschaftsministerium plant eine strategische Erdgasreserve, um auf Gasversorgungskrisen besser vorbereitet zu sein. Die Gasreserve soll 24 Terawattstunden umfassen, etwa 10 Prozent der deutschen Gasspeicherkapazität. Die Kosten für den Gaseinkauf und die Einspeicherung sollen etwa 1,5 Milliarden Euro betragen, die über einen Aufschlag auf die Gaspreise für den Verbraucher finanziert werden sollen. Das entsprechende Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die Maßnahme ist nicht von der Hand zu weisen. Allerdings darf man nicht vergessen, dass die Energiepolitik der letzten vier Bundesregierungen die Krisenanfälligkeit der Gasversorgung massiv erhöht hat. Denn aufgrund des Ausstiegs aus der Kernenergie und des notwendigen Backups für Wind- und Solarenergie werden in den nächsten Jahren zahlreiche Gaskraftwerke zu bauen sein.
Die Bundesnetzagentur hat erklärt, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland nur gewährleistet werden kann, „wenn bis 2035 zusätzliche steuerbare Kapazitäten von 22.400 MW bis 35.500 MW errichtet werden“. 35.500 Megawatt Gaskraftwerke verbrauchen etwa 15 Milliarden Kubikmeter zusätzliches Gas. Zum Vergleich: Der Jahresverbrauch Deutschlands lag 2025 bei 85 Milliarden Kubikmetern Gas.
… aber Fracking bleibt verboten
Erschwerend kommt hinzu, dass die früheren Regierungsparteien es für richtig hielten, die Erdgasförderung durch Fracking in Deutschland zu verbieten. Ministerin Reiche kann sich eine Lockerung des Fracking-Verbots vorstellen.
Der Kanzler geht jedoch auf Distanz. Auch sein Finanzminister hat sich – wie die SPD insgesamt – gegen Fracking ausgesprochen. Der Wahlkreis von Lars Klingbeil (Heidekreis) liegt in einem Gebiet vielversprechender Schiefergasvorkommen.
Nun bekommt die Ministerin starke Unterstützung durch ein von der Friedrich-Naumann-Stiftung in Auftrag gegebenes Gutachten des ehemaligen Präsidenten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Prof. Hans-Joachim Kümpel. Er kommt zu dem Ergebnis, dass
die Technik der Förderung des Schiefergases aus mehr als 1.000 Meter Tiefe eine Gefährdung des Grundwassers (bis zu 100 Meter Tiefe) ausschließt,
das Erdbebenrisiko beim Fracking um ein Vielfaches niedriger ist als bei der herkömmlichen Erdgasförderung,
Deutschland eine förderbare Gesamtmenge von 1.000 Milliarden Kubikmetern aufweist, was einer Förderdauer von 50 Jahren bei einer jährlichen Fördermenge von 20 Milliarden Kubikmetern entspricht,
deutlich kostengünstiger wäre als der heutige Weltmarktpreis.
Das Gutachten kann man hier kostenlos herunterladen.
Verschärft ein Erdgaslieferstopp wegen der EU-Methanverordnung die Gasmangellage?
Die EU hat eine Verordnung erlassen, wonach ab 1. Januar 2027 der Methanausstoß bei der Förderung, der Verarbeitung und dem Transport von Rohöl und Erdgas aus Klimaschutzgründen zu reduzieren ist. Und das soll nicht nur in Europa gelten, sondern für Importeure, die nachweisen sollen, dass in den außereuropäischen Förderländern diese neuen, erheblich strengeren EU-Standards erfüllt sind.
Während Importeure wie SEFE, Uniper und Shell davor warnen, dass „ein erheblicher Teil der weltweiten Gasversorgung de facto nicht konform sein wird“ und es zu erheblichen Lieferengpässen kommen könnte, will die EU ihre Verordnung mit horrenden Strafzahlungen von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes durchsetzen.
Am 24. Juni haben die USA, Katar, Nigeria und Algerien in einem gemeinsamen Brief an die EU-Kommission Änderungen der Importregeln verlangt, andernfalls werde Europa massive Versorgungsrisiken mitten im Januar 2027 eingehen. Immerhin sind 43 Prozent des Erdgasverbrauchs in Europa betroffen. Der US-Energieminister Chris Wright nannte die Regeln „crazy“ – verrückt. Die USA seien bereit, Europa zu versorgen, aber nicht zu diesen Bedingungen.
Ministerin Reiche hat sich richtigerweise bei der EU für ein Aussetzen der Verordnung ausgesprochen. Ihr SPD-Kollege, Umweltminister Schneider, hat sich im Namen der Bundesregierung für die Beibehaltung der EU-Verordnung ausgesprochen und hat seine Ministerkollegin für ihre Initiative öffentlich gerügt.
Wenn wir im Januar 2027 Versorgungsprobleme bekommen werden, wissen wir, bei wem wir uns zu bedanken haben.
Foto: Teresa SUAREZ / POOL / AFP via Getty Images, Ludovic MARIN / AFP via Getty Images, Montage Epoch Times
An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.
Parade im Zeichen der Aufrüstung
Frankreichs Präsident lädt zur größten Militärparade seiner Amtszeit. Das Land wolle auf diese Weise die „strategische Aufrüstung Frankreichs“ sowie das „strategische Erwachen Europas“ würdigen, erklärte das Präsidialamt. An der Spitze der Parade marschierten 500 Soldaten aus den Mitgliedsländern der Koalition der Willigen – darunter auch deutsche Soldaten. Zu den Ehrengästen gehörte auch Bundeskanzler Friedrich Merz.
Die EU-Kommission hat weitere deutsche Staatshilfen für die Halbleiterproduktion genehmigt. Bund und Länder dürfen vier Standorte mit insgesamt 659 Millionen Euro fördern. Ziel ist der Ausbau der europäischen Chipindustrie. Gehen die Profite der neuen Produktion über aktuelle Erwartungen hinaus, soll Geld zurück an den Staat fließen.
Menschen an zahlreichen Orten haben heute der Opfer der Flutkatastrophe im Ahrtal gedacht. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier würdigte den großen Zusammenhalt und die Solidarität der Bevölkerung. Bei Privatleuten ist der Wiederaufbau größtenteils abgeschlossen – bei Straßen, Brücken und öffentlichen Gebäuden gibt es dagegen noch viel zu tun.
Heftige Unwetter mit zentimetergroßen Hagelkörnern haben in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern schwere Schäden verursacht. Dächer, Autos und Häuser wurden dabei teils schwer beschädigt. In der Nacht sind deswegen rund 250 Notrufe eingegangen. Die Feuerwehr musste sogar über 600 Mal ausrücken. Laut Wetterdienst seien weitere Unwetter mit Starkregen und Hagel von Mittel- bis nach Süddeutschland möglich.
Das Nahrungsergänzungsmittel LaVita ist von Foodwatch zur „dreistesten Werbelüge“ des Jahres gewählt worden. Nach Angaben der Organisation besteht das Produkt größtenteils aus Fruchtsaftkonzentrat und kostet dennoch umgerechnet 100 Euro pro Liter.
Die Auswahl an Flügen wird kleiner. - Foto: Andreas Arnold/dpa
Flugreisen sind für deutsche Verbraucher im laufenden Sommer erneut teurer geworden. Selbst bei sogenannten Billigfliegern wurden noch einmal deutlich höhere Preise aufgerufen, wie aus der regelmäßigen Marktstudie des deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln hervorgeht.
Gründe für die hohen Tarife sind ein weiterhin knappes Flugangebot sowie hohe Gebühren und Steuern bei Abflügen von deutschen Flughäfen. Von früheren Einstiegspreisen wie 9,90 Euro oder 19,90 Euro sind die vier größten Direktfluggesellschaften im täglichen Geschäft weit entfernt.
Für ein One-Way-Ticket ohne Gepäck nahmen sie im Schnitt zwischen 81 (Wizz Air) und 141 Euro (Eurowings). Die Anbieter Ryanair (89,73 Euro) und Easyjet (107,32 Euro) landeten im Mittelfeld. Vor einem Jahr reichte die Spanne in der Stichprobe von 67 bis 130 Euro.
Nur das nackte Ticket
Zu den genannten Preisen erhalten die Kunden nur das nackte Ticket und dürfen eine kleine Tasche mit an Bord nehmen, die den meisten Menschen bestenfalls für einen Tagestrip ausreichen dürfte.
Für jedes weitere Gepäckstück, selbst gewählte Sitzplätze oder einen kleinen Snack halten die Airlines zusätzlich die Hand auf und erzielen so beträchtliche Zusatzeinnahmen. Kürzlich war das EU-Parlament mit einem Vorstoß gescheitert, einen zusätzlichen Kabinenkoffer in den niedrigsten Ticketpreis aufzunehmen.
Für das erste Halbjahr hat das Statistische Bundesamt bereits am Montag vor durchschnittliche Preiserhöhung von 8,5 Prozent berichtet. Bei den besonders beliebten Europaflügen mussten die Kunden sogar 11,5 Prozent mehr zahlen als vor einem Jahr.
Airlines kappen Verbindungen
Mittelfristig sind keine Preisnachlässe zu erwarten. Neben dem Irankrieg ist auch das knappe Angebot von Direktflügen auf dem deutschen Markt dafür verantwortlich. Wegen der hohen Einstiegskosten setzen der Branchenprimus Ryanair wie auch seine Konkurrenten ihre Flugzeuge eher in Ländern mit niedrigeren Gebühren und Steuern ein.
Der Lufthansa-Konzern, zu dem auch Eurowings gehört, hat im Sommer mit dem Aus der Regionaltochter Cityline zehntausende Flüge gestrichen, weil diese unrentabel seien. Konzernchef Carsten Spohr hat intern für das kommende Jahr bereits weitere Streichungen angekündigt. Das Drehkreuz Frankfurt leidet bereits unter sinkenden Passagierzahlen.
Rumpfangebot für Deutschland
Nach Zahlen des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) haben die Billigflieger 2025 am deutschen Markt nur noch ein Rumpfangebot von 82 Prozent des Vor-Corona-Aufkommens aufrechterhalten.
Im übrigen Europa gab es statt eines Rückgangs einen Zuwachs von mehr als 30 Prozent, denn vor allem der Branchenriese Ryanair nimmt laufend neue Boeing-Flugzeuge in seine Flotte auf.
An den Kostennachteilen für Starts von deutschen Flughäfen hat auch die jüngste Absenkung der nationalen Luftverkehrsteuer wenig geändert. Für die meisten Flüge fallen nun 2,50 Euro weniger an, doch auch die verbleibende Steuer und weitere Gebühren für Flugsicherung, Passagierkontrollen und weiteres halten die deutschen Kosten in der europäischen Spitzengruppe.
Ryanair streicht Basis in Berlin
Ryanair hat auch nach der Absenkung an dem Plan festgehalten, die noch verbliebenen sieben Flugzeuge aus Berlin an andere Standorte zu verlegen. Deutschlands Hauptstadt wird ab dem Herbst von den Iren deutlich seltener angeflogen.
Airline-Chef Eddie Wilson sagt: „Während andere europäische Länder die Luftverkehrsteuer abgeschafft und die Zugangskosten gesenkt haben, wird Deutschland zunehmend zu teuer für Wachstum. Die Entscheidung von Ryanair, ihre Berliner Basis ab dem Winterflugplan 2026 zu schließen, sowie die Streichung tausender Flüge durch Lufthansa sind klare Konsequenzen dieser verfehlten Politik.“
Bangen um Easyjet
Ein weiterer Einschnitt für Berlin und den gesamten deutschen Markt droht durch eine mögliche Zerschlagung der Easyjet, um die ein Bieterkrieg zwischen den US-Investmentgesellschaften Castlelake und Apollo ausgebrochen ist.
Noch ist unklar, wer die Airline übernimmt und was dann mit ihr passiert. Das Unternehmen mit 210 Flugzeugen verfügt über materielle und immaterielle Vermögensgegenstände, die den aktuellen Börsenwert deutlich übersteigen könnten. Die Folgen einer Zerschlagung wären möglicherweise weniger Flüge in Europa und höhere Preise im verbleibenden Angebot.
Vier verschiedene Buchungsfristen
Für die DLR-Studie wurden am Stichtag 14. April 2026 eine Vielzahl von europäischen Verbindungen mit vier unterschiedlichen Vorausbuchungsfristen zwischen einem Tag und drei Monaten ausgewertet. Kurzfristig gebuchte Tickets sind in der Regel am teuersten.
Sie kosteten einen Tag vor dem Abflug durchschnittlich zwischen 118 (Wizz Air) und 201 Euro (Eurowings). Mit einer Buchungsfrist von drei Monaten betragen die durchschnittlichen Preise 71 Euro (Ryanair) bis 97 Euro (Wizz).
Den höchsten Ticket-Einzelpreis von 494,99 Euro entdeckten die DLR-Forscher bei Eurowings für einen Flug von Düsseldorf nach Bilbao am Folgetag der Buchung. Der gleiche Flug sollte sechs Tage später 154,99 Euro kosten.
Kurz vor dem Start kann es auch billiger werden
Hier zeigt sich das Prinzip, dass die letzten Plätze in einem nahezu ausgebuchten Flugzeug zu Höchstpreisen vermarktet werden. In der Regel sind daher frühzeitige Buchungen günstiger.
Der Preis kann auf einzelnen Verbindungen aber zwischenzeitlich auch wieder fallen, wenn aus Sicht der Airline zu wenige Tickets abgesetzt wurden. Das billigste Ticket im DLR-Vergleich wurde für einen Ryanair-Flug von Karlsruhe nach London am kommenden Tag für 15 Euro angeboten. (dpa/red)
Hunderte Millionen Menschen fliegen jedes Jahr in der EU. (Archivbild) - Foto: Jan Woitas/dpa/dpa-tmn
Bei verspäteten oder gestrichenen Flügen sollen Reisende in der EU künftig leichter ihre Rechte geltend machen können. Dafür gaben die EU-Länder in Brüssel das finale grüne Licht. Die Regeln sind voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich. Fluggesellschaften können sie bereits früher umsetzen.
Haben Passagiere einen Anspruch auf Ausgleich, muss die Fluggesellschaft sie innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft elektronisch darüber informieren und ihnen erklären, wie sie die Entschädigung beantragen können.
Die Verbraucher haben dann neun Monate Zeit, dies zu machen. Die Airline muss daraufhin wiederum innerhalb von 30 Tagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt. Solche Fristen gab es in der Verordnung bisher nicht.
Neu für Familien
Verbraucher bekommen auch einige neue Rechte, die zum Beispiel Zusatzkosten betreffen. Sie betreffen Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Kinder unter 14 Jahren dürfen dann im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung. Fluggesellschaften müssen außerdem zum Beispiel Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass ausdrucken.
Ab drei Stunden Verspätung gibt es Ausgleich
Die Regeln für Entschädigungen bei verspäteten und gestrichenen Flügen sollen dagegen im Wesentlichen unverändert bleiben. Darüber waren sich Staaten und Parlament lange uneins.
Die EU-Staaten hatten sich im Juni 2025 dafür ausgesprochen, dass künftig erst bei einer längeren Verspätung ein Anspruch entsteht. Je nach Entfernung sollten die Passagiere außerdem weniger Geld bekommen. Deutschland hatte damals nicht zugestimmt. Das Europäische Parlament setzte sich in den Verhandlungen dafür ein, dass Reisende ähnlich entschädigt werden wie bisher.
Nun ist beschlossene Sache: Hat ein Flug mindestens drei Stunden Verspätung oder wird weniger als 14 Tage vor Abflug ganz gestrichen, bekommen Passagiere je nach Entfernung 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung) oder 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet). Voraussetzung ist stets, dass die Airline das Problem zu verschulden hat. (dpa/red)
Deutsche Autobauer und Zulieferer sind auch in Ungarn vertreten - mit zunehmender Tendenz. (Symbolbild) - Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Kecskemet liegt gut 80 Kilometer südöstlich von Budapest – weit weg von Stuttgart. Und doch rollen dort, wie an anderen Orten Ungarns, Fahrzeuge vom Band, die das Geschäft der deutschen Autoindustrie tragen.
An diesem Montag bekommt das eine neue Dimension: Denn Mercedes-Benz hat in das dortige Werk gut eine Milliarde Euro investiert – und es so nach eigenen Angaben zur größten Autofabrik des Landes ausgebaut. Zur Eröffnung (10:15 Uhr) wird auch der neue ungarische Premierminister Peter Magyar erwartet.
Produziert werden in der Provinzstadt bereits die A-Klasse und der SUV GLB. Nun kommt die elektrische C-Klasse dazu. Und weitere Produktionsaufträge dürften folgen. Dafür wurden unter anderem zwei Hallen für Karosserie- und Montagelinien, eine Lackiererei und eine Batteriemontage gebaut. Durch die Erweiterung können in Kecskemet nun potenziell bis zu 400.000 Fahrzeuge jährlich hergestellt werden. Dann wäre das Autowerk nicht nur das größte in Ungarn, sondern auch die größte Mercedes-Fabrik Europas.
Dahinter steckt eine Strategie des Managements um Chef Ola Källenius: Der Anteil der Produktion in europäischen Niedriglohnländern soll von 15 auf 30 Prozent verdoppelt werden. In Deutschland schrumpft die maximal mögliche Produktion in den nächsten Jahren hingegen weiter – auf 900.000 Fahrzeuge.
Warum gerade in Ungarn?
Die Schwaben stehen unter immensem Druck: Insbesondere die Zölle und der intensive Wettbewerb in China belasten. Absatz, Umsatz und Gewinn waren zuletzt rückläufig. Zunehmend beklagt sich Mercedes über die strukturellen Kosten in Deutschland, vor allem für Arbeit. Diese seien im internationalen Vergleich nicht wettbewerbsfähig. „Jede Vergabe neuer Produkte und jede Zuweisung von Aufgaben an deutsche Standorte verschlechtert die relative Kostenposition“, hieß es kürzlich in einem Brief an die Beschäftigten.
Anders in Ungarn: Die Produktionskosten liegen Mercedes-Finanzchef Harald Wilhelm zufolge rund 70 Prozent unter dem deutschen Niveau. Eine Zahl, die Helena Wisbert, Professorin für Automobilwirtschaft an der Ostfalia Hochschule in Wolfsburg, für plausibel hält: „Die Produktionskosten in Deutschland sind in der Automobilindustrie die höchsten der Welt.“
Gelockt werden die Konzerne dabei nicht nur mit niedrigen Lohnkosten. Ungarn tue viel, um für Zulieferer und Hersteller attraktiv zu sein, sagt die Expertin. Das Land biete Förderprogramme und unterstütze bei Ansiedlung, Genehmigungen und dem Aufbau der Infrastruktur. Die zentrale Lage in Europa ist der Expertin zufolge aber nicht nur für deutsche Hersteller interessant. Ungarn sei auch Zielland für Werke von BYD oder dem Batteriehersteller CATL.
Ein deutsches Cluster mitten in Europa
Mercedes ist dementsprechend nicht allein. Zweieinhalb Autostunden entfernt, im ostungarischen Debrecen, hat BMW erst im Herbst ein hochmodernes Werk eröffnet – und dafür gut zwei Milliarden Euro investiert. Ausgelegt ist die Fabrik auf Elektroautos. Den Anfang machte der neue SUV iX3.
Fast am anderen Ende des Landes, im Westteil, ist der Volkswagen-Konzern vertreten. In Györ produziert Audi unter anderem den SUV Q3, aber auch ein Modell der Marke Cupra wird dort hergestellt. 2025 liefen dort gut 200.000 Fahrzeuge vom Band. Außerdem fertigt Audi dort Karosseriebauteile und 2025 fast 1,6 Millionen Benzin- und Dieselmotoren sowie E-Antriebe. Angesichts der Umbaupläne von VW-Konzernchef Oliver Blume dürfte das Werk – zusammen mit dem im nahen Bratislava in der Slowakei – weiter an Bedeutung gewinnen.
Auch Zulieferer schätzen Ungarn
Hinzu kommt ein ganzes Ökosystem deutscher Autozulieferer, das sich um die Fabriken herum gebildet hat. „Üblicherweise siedeln sich die Zulieferer, die eine langjährige Historie mit einem Hersteller haben, auch im Ausland an, um dort gleichfalls von den neuen Werken zu profitieren“, erklärt der Branchenexperte Frank Schwope von der Fachhochschule des Mittelstands (FHM).
So auch in Ungarn. Bosch produziert dort unter anderem Komponenten für E-Autos. Außerdem steht das größte europäische Bosch-Entwicklungszentrum in Budapest. ZF Friedrichshafen fertigt unter anderem Getriebe und – gemeinsam mit Foxconn – E-Achsen. Und auch die Conti-Abspaltung Aumovio unterhält in der Hauptstadt unter anderem ein KI-Entwicklungszentrum.
„Die Produktionsverlagerung ist noch nicht am Ende“
Die Eröffnung fällt in eine Zeit, in der es in der deutschen Autobranche gehörig brodelt. Zehntausende bangen um ihre Jobs, Gehälter werden gekürzt, die 35-Stunden-Woche steht unter Beschuss – und auch Werksschließungen sind kein Tabu mehr. Aktuell werden dem Verband der Automobilindustrie (VDA) zufolge knapp sieben von zehn Pkw deutscher Hersteller im Ausland produziert. Seit 2022 geht dorthin auch die Mehrheit der Investitionen der Konzerne.
Wisbert ist sich sicher: „Die Produktionsverlagerung ist noch nicht am Ende.“ Es sei betriebswirtschaftlich nachvollziehbar, dass die elektrische C-Klasse nun in Ungarn gefertigt werde. Aber: „Für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist es ein negatives Signal, wenn jetzt auch die Premiummarken wie Mercedes, die ja etwas mehr Spielraum in der Preisgestaltung haben als die Volumenmarken, anfangen, die neuen E-Autos nicht mehr in Deutschland zu produzieren.“
Kostenvorteil mit Verfallsdatum?
In Ungarn haben deutsche Auto-Konzerne im vergangenen Jahr laut VDA gut 300.000 Autos gefertigt. Mehr Produktion gab es nur in Tschechien, Spanien und der Slowakei. Noch. Denn mit dem Hochlauf der neuen Werke dürfte das Land künftig noch weiter nach oben rücken. Wie weit, muss sich zeigen. Denn auch in Ungarn dürften die Löhne steigen. „Aber bis das Niveau in Deutschland erreicht ist – was ja auch weiter steigt – muss viel passieren“, sagt Wisbert.
Hinzu kommt der politische Faktor: Die Verlagerungen standen auch wegen der zunehmend autoritären Regierung von Viktor Orban unter Beschuss. Kritiker warfen den Konzernen vor, antidemokratische Haltungen in Kauf zu nehmen, um Subventionen und Steuervorteile abzugreifen. Schwope erwartete, dass Ungarn durch den Regierungswechsel für die deutschen Autobauer nun noch interessanter werden könnte. (dpa/red)
Mehrere EU-Länder planen bereits nationale Vorgaben für den Zugang zu Social-Media-Plattformen. (Symbolbild) - Foto: Elisa Schu/dpa
Experten überreichen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heute (10:00 Uhr) einen Bericht mit wegweisenden Ratschlägen zur möglichen Einführung eines Mindestalters für soziale Netzwerke. Die Empfehlungen könnten auch für die deutsche Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche entscheidend sein.
Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Was sollten die Experten klären?
Kommissionspräsidentin von der Leyen will von den Fachleuten wissen, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können. Sie hatte den großen Online-Plattformen vorgeworfen, Kinder aus Profitinteressen abhängig von ihren Produkten zu machen.
Die deutsche Politikerin sprach sich daher für strengere Altersgrenzen aus und nannte Australien als mögliches Vorbild. Dort gilt seit Dezember ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige.
Das im März von der EU-Kommission einberufene Expertengremium soll also eine Empfehlung dazu abgeben, ob ein solches gesetzliches Mindestalter für Social Media auch in der EU nötig ist und wenn ja, wie die Brüsseler Behörde es gestalten sollte.
Warum sind die Vorschläge wichtig?
Der Bericht könnte von der Leyen nun weitere Argumente an die Hand geben, die eine Altersgrenze und damit auch einen Eingriff in die Rechte von Minderjährigen begründen. Auch gegenüber den Mitgliedsländern könnte die Expertenmeinung als Argumentationsstütze dienen. Denn auch wenn Länder wie Frankreich, Österreich oder Spanien sogar schon nationale Gesetze planen, sind andere EU-Staaten skeptisch, wie viel ein Verbot bringt.
In Brüssel ist man aber interessiert daran, keine übermäßige Fragmentierung zuzulassen – also keine unterschiedlichen Regeln in den 27 Mitgliedsländern zu haben. Auch hier könnten die Empfehlungen der Experten wegweisend sein und eine EU-weite Lösung in Aussicht stellen. Letztlich bleibt es die Entscheidung der EU-Kommission und ihrer Präsidentin, inwiefern man den Ratschlägen der Fachleute folgt. Mit einem Gesetzesvorschlag aus Brüssel wird spätestens im Herbst gerechnet.
Kann Deutschland ein eigenes Social-Media-Verbot aussprechen?
Der Bevölkerung vorzuschreiben, ab welchem Alter Social Media erlaubt ist, darf Deutschland grundsätzlich. Dann müssten Eltern kontrollieren, ob sich ihre Kinder an die Regeln halten. Viele Politiker in den Mitgliedsländern wollen aber ja eben die großen Plattformen wie TikTok, Snapchat, Instagram und Co. in die Verantwortung nehmen – ihnen die Rolle der Türsteher geben.
Doch von Online-Riesen eine Alterskontrolle zu verlangen, kann per Gesetz nur die EU. Die Europäische Kommission setzt die Digitalgesetze ihnen gegenüber durch. Nationale Gesetze dürfen sich deshalb nicht mit den EU-Regeln überlappen. Erst vergangene Woche beanstandete die Europäische Kommission den französischen Plan eines Social-Media-Verbots für Kinder und Jugendliche unter 15. Der Gesetzesvorschlag stand mit EU-Regeln im Konflikt und muss nun geändert werden.
Wie sind die Experten zu ihrer Einschätzung gekommen?
Über die vergangenen vier Monate tauschten die Autoren des Berichts sich mit Wissenschaftlern, Juristen und Interessenvertretern verschiedener Disziplinen aus – darunter Kinderrechte, Gesundheit und IT. Dabei sollten auch junge Menschen selbst zu Wort kommen. Zudem wurden Beweise aus laufenden Verfahren gegen die großen Online-Plattformen wegen möglicher Verstöße gegen EU-Digitalregeln in der Analyse berücksichtigt.
Die beiden Autoren des Berichts sind der deutsche Forscher Jörg Fegert, ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm, sowie die französische Wissenschaftlerin Maria Melchior. Sie ist Epidemiologin an einer staatlichen Einrichtung in Frankreich und beschäftigt sich ebenfalls mit der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.
Wie könnte ein Social-Media-Verbot technisch klappen?
Hier dürfte eine App der EU eine große Rolle spielen. Die digitale Brieftasche EUDI-Wallet soll Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein. Darin soll es dann eine Möglichkeit der Altersverifikation geben. Nutzerinnen und Nutzer sollen ein bestimmtes Mindestalter nachweisen können, ohne dabei persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern oder an die großen Online-Plattformen weiterzugeben. Diese Möglichkeit der Altersverifikation könnte auch für die Durchsetzung bestehender Regeln wichtig sein.
Welche Regeln gibt es schon?
Die beliebten Plattformen YouTube, Instagram, Tiktok, Snapchat und Co. fallen unter das europäische Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA). Artikel 28 („Online-Schutz Minderjähriger“) des DSA verpflichtet die Online-Riesen „geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen“ zu ergreifen, um Minderjährige zu schützen.
Zudem verlangt die EU-Kommission von den Online-Diensten, dass sie ihre eigenen Nutzungsbedingungen einhalten. Die sehen aus Datenschutzgründen oft erst einen Zugang zu den Plattformen ab 13 Jahren vor. Gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta läuft deshalb bereits ein Verfahren. Ganz neu wären Altersgrenzen faktisch also nicht. (dpa/red)
Die Ausweitung der Elektromobilität ist ein Teil des EU-Elektrifizierungsplans. - Foto: Tartezy/iStock
In Kürze:
Die EU-Kommission will den Anteil an Strom beim gesamten Endenergieverbrauch deutlich erhöhen.
In den nächsten 4 Jahren soll dieser von 23 auf 32 Prozent ansteigen.
Die EU plant, ihren Elektrifizierungsplan voraussichtlich in den nächsten Tagen vorzustellen.
Der EU-Energiekommissar spricht von einer Elektrifizierungsrevolution und fordert unter anderem mehr Wind- und Solarparks.
Die EU-Kommission strebt in den Mitgliedsländern in allen verschiedenen Sektoren eine Erhöhung des Anteils von Strom aus „erneuerbaren“ Energiequellen an. Damit soll sichergestellt werden, dass die EU ihre Klima- und Energieziele erreicht.
Der Fortschritt ist aktuell jedoch langsam. Im vergangenen Jahr stammten 47,3 Prozent des in der Europäischen Union erzeugten Stroms von den Erneuerbaren. Dies entspricht nur einem minimalen Anstieg gegenüber 2024, wo der Anteil bei 47,2 Prozent lag. Zu den Erneuerbaren zählen vor allem die Windkraft und die Solarenergie, aber auch Wasserkraft, Biomasse und Geothermie.
Von 23 auf 32 Prozent in vier Jahren?
Beim Endenergieverbrauch, also der gesamten Energie, die private Haushalte, Industrie und Gewerbe sowie Verkehr für Heizung, Strom oder Kraftstoffe beziehen, dominieren weiterhin fossile Brennstoffe. Hier beträgt die Verstromung insgesamt 23 Prozent.
Statt mit Strom in Form von Elektrofahrzeugen fahren die meisten Fahrzeuge in der EU noch mit Benzin oder Diesel. Bei der Wärmeerzeugung dominieren im Bestand weiterhin Gas- und Ölheizungen. Auch im Stromerzeugungssektor selbst füllen die fossilen Quellen die Lücken, wenn die wetterabhängigen Stromquellen Windkraft und Solar zu wenig Energie bereitstellen.
Windkraft und Photovoltaik spielen beim EU-Elektrifizierungsplan weiterhin eine wichtige Rolle.
Foto: lovelyday12/iStock
Schon bis 2030 plant die EU diesen Verstromungsanteil auf 32 Prozent zu erhöhen. Das will die EU vor allem mit dem Deal für eine saubere Industrie und dem Aktionsplan für erschwingliche Energie erreichen. Ersterer hat zum Ziel die Industrie der EU auf möglichst saubere Energien umzustellen und zu dekarbonisieren sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Der Aktionsplan für erschwingliche Energie dient als Ergänzung und soll die Energiewende beschleunigen und die Energiepreise senken.
Die EU-Kommission hat zusammen mit nicht-europäischen Staaten, der Internationalen Energieagentur und der Internationalen Agentur für erneuerbare Energien am 23. Juni 2026 die weltweite Initiative „Electrify Now“ gestartet.
Dabei handelt es sich um eine globale Plattform mit dem Ziel, die Elektrifizierung an die Spitze der internationalen Agenda zu bringen. Das tangiert die Klimafrage, aber ebenso die Energiesicherheit, die Wettbewerbsstrategie und die wirtschaftlichen Potenziale.
Das Ziel der teilnehmenden Staaten ist die Erhöhung der Elektrifizierung auf 35 Prozent des Endenergiebedarfs bis zum Jahr 2035. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern eine höhere Elektrifizierung den Bedarf an fossilen Energiequellen tatsächlich reduzieren kann. Denn ein höherer Strombedarf kann eine höhere Verstromungsintensität von Kohle und Erdgas bedeuten, sofern die Erneuerbaren nicht in höherem Maß zulegen.
Wie kann die Umsetzung aussehen?
Die EU plant, ihren Elektrifizierungsplan voraussichtlich in den nächsten Tagen vorzustellen. Wie genau die Umsetzung aussieht, soll wohl dann ersichtlicher werden.
In der Praxis bedeutet der EU-Elektrifizierungsplan die Ausweitung von Wärmepumpen und E-Fahrzeugen. Zwar sind ihre Absatzzahlen inzwischen auf konkurrenzfähigem Niveau mit fossilen Varianten, im Gesamtbestand spielen sie allerdings noch eine Nebenrolle.
Im Weiteren ist für die EU-Kommission auch das Preisverhältnis zwischen Strom und Gas ein Thema. Aktuell ist die Stromsteuer pro Kilowattstunde (kWh) in den meisten EU-Mitgliedsländern höher als die Gassteuer. So auch in Deutschland: Beim Gas beträgt die Energiesteuer oder Gassteuer 0,55 Cent pro kWh, die Stromsteuer liegt hingegen bei 2,05 Cent, also rund dem 3,7-Fachen.
Unklar ist zudem, in welchem Bereich sich der Stromanteil bis 2040 befinden soll.
EU-Energiekommissar spricht von Elektrifizierungsrevolution
„Es ist an der Zeit, dass Europa seinen Kurs ändert“, schrieb EU-Energiekommissar Dan Jørgensen in einem Gastbeitrag im „Handelsblatt“. „Wenn es eine Lehre aus der derzeitigen Krise zu ziehen gibt, dann die, dass Europa ohne Energieunabhängigkeit nicht wirklich unabhängig sein kann.“ Damit meinte er die durch den Irankrieg und die damit verbundene Sperrung der Straße von Hormus gestiegenen Energiepreise.
Einen entscheidenden Anteil auf dem Weg zu einer Energieunabhängigkeit sprach er der europäischen Bevölkerung zu. Durch ihre Entscheidung zu einem E-Auto oder einer Wärmepumpe sinke der direkte Bedarf an fossilen Brennstoffen.
„In ganz Europa sehen wir die ersten Anzeichen einer Elektrifizierungsrevolution“, sagte er. Dabei verwies er darauf, dass im ersten Quartal 2026 EU-weit mehr als 500.000 Elektroautos zugelassen wurden. Im selben Zeitraum lag allein in Frankreich, Deutschland und Polen der Absatz von Wärmepumpen bei über 400.000.
Als konkrete Schritte fordert er den Bau weiterer Wind- und Solarparks und in Ländern mit Kernenergie die Entwicklung der nächsten Generation von Kernkraftwerken. Darüber hinaus müsste es laut dem Energiekommissar Investitionen für den Ausbau der Stromnetze sowie Stromspeichersysteme geben.
Deutschland und Frankreich wurden sich beim größten Rüstungsprojekt Europas nicht einig. (Archivfoto) - Foto: Ebrahim Noroozi/Pool AP/dpa
HEUTE11:19 Uhr
Grüne schlagen für Sommerferien 49-Euro-Ticket für Familien vor
Um Familien mit wenig Geld Mobilität in den Ferien zu ermöglichen, haben die Grünen ein Sommer-Ferienticket zum Preis von 49 Euro vorgeschlagen. Damit sollten für die Dauer der Sommerferien zwei Elternteile und alle eigenen Kinder fahren können.
Wollen Sie hierzu mehr erfahren?
HEUTE10:59 Uhr
Taifun „Bavi“: Mehr als 900.000 Menschen in China in Sicherheit gebracht
Taifun „Bavi“ nähert sich der Ostküste Chinas. In Wenzhou und Peking wurden mehr als eine Million Menschen vorsorglich in Sicherheit gebracht. Nach schweren Unwettern mit zahlreichen Toten wächst die Sorge vor weiteren Überschwemmungen.
Wollen Sie hierzu mehr erfahren?
HEUTE10:45 Uhr
Deutsch-französische Woche: Merz und Macron sehen sich an vier Tagen
Bundeskanzler Merz und Frankreichs Präsident Macron treffen sich mehrfach in einer Woche. Im Mittelpunkt stehen Ukraine-Hilfe, Europas Verteidigung und die Zukunft der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Nach Rückschlägen soll ein Neustart gelingen.
Friedrich Merz und Emmanuel Macron am 24.06.2026
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Wollen Sie hierzu mehr erfahren?
HEUTE10:25 Uhr
USA mahnen geordneten Machtwechsel in Kolumbien an
Die USA und mehrere lateinamerikanische Staaten fordern Kolumbiens Behörden zur Einhaltung der Verfassung nach der Präsidentenwahl auf. Hintergrund ist ein Streit um das Wahlergebnis zwischen der scheidenden Regierung und dem gewählten Nachfolger.
Wollen Sie hierzu mehr erfahren?
HEUTE9:55 Uhr
Böschungsbrand stoppt Bahnverkehr zwischen Düsseldorf und Köln
Ein Böschungsbrand hat die wichtige Bahnstrecke zwischen Düsseldorf und Köln beschädigt. Wegen zerstörter Signalkabel bleibt der Abschnitt vorerst gesperrt. Die Deutsche Bahn rechnet mit weiteren Einschränkungen, während der Staatsschutz mögliche Brandstiftung prüft.
Wollen Sie hierzu mehr erfahren?
HEUTE9:35 Uhr
Branchenverbände schlagen System zur Kennzeichnung von KI-erzeugter Musik vor
Musikverbände haben ein neues System zur Kennzeichnung von KI-generierter Musik vorgestellt. Hörer sollen erkennen können, ob Songs vollständig oder teilweise mit Künstlicher Intelligenz entstanden sind. Die Kennzeichnung soll weltweit auch bei Streamingdiensten eingesetzt werden.
Wollen Sie hierzu mehr erfahren?
HEUTE8:35 Uhr
Staatsministerin kritisiert Sparpläne bei Integrationspolitik
Integrationsbeauftragte Natalie Pawlik kritisiert die geplanten Kürzungen bei Integrationskursen. Sie warnt, dass weniger Geld den Spracherwerb erschwere und die Integration ausbremse. Langfristig schade das Wirtschaft, Arbeitsmarkt und gesellschaftlichem Zusammenhalt.
«Ein Integrationsturbo für Geflüchtete und Sparpolitik bei den Jobcentern passen nicht zusammen», sagt Städtetag-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy.
Foto: Jens Kalaene/dpa
Wollen Sie hierzu mehr erfahren?
HEUTE7:55 Uhr
Japan testet erstmals wiederverwendbare Rakete erfolgreich
Japans Raumfahrtbehörde Jaxa hat erstmals eine wiederverwendbare Rakete erfolgreich gestartet und gelandet. Der Testflug dauerte rund 40 Sekunden. Mit der Technologie will Japan zu SpaceX und Blue Origin aufschließen.
Wollen Sie hierzu mehr erfahren?
HEUTE7:00 Uhr
Belgien plant Pkw-Maut ab Mai 2027
Belgien führt ab Mai 2027 eine Mautplakette für ausländische und belgische Fahrzeuge ein. Die Jahresgebühr soll je nach Fahrzeug zwischen 90 und 125 Euro liegen. Noch offen ist, ob belgische Autofahrer bei der Kfz-Steuer entlastet werden.
Wollen Sie hierzu mehr erfahren?
HEUTE6:50 Uhr
Zehn Tote bei Flugzeugunglück auf den Bahamas
Bei einem Flugzeugabsturz auf den Bahamas sind am Nationalfeiertag zehn Menschen ums Leben gekommen. Eine Cessna 402 stürzte auf der Insel Andros kurz vor der Landung ab. Die Ursache des Unglücks wird untersucht, die Fluggesellschaft kooperiert mit den Behörden.
Wollen Sie hierzu mehr erfahren?
HEUTE6:39 Uhr
IW-Studie: Jedes fünfte Unternehmen verzichtet auf Investitionen
Die Investitionsbereitschaft deutscher Unternehmen bleibt schwach: Laut IW-Umfrage verzichtet jedes fünfte Unternehmen vollständig auf Investitionen. Als größte Probleme nennen Firmen hohe Arbeitskosten, Regulierung, Steuern und Energiekosten. Größere Unternehmen investieren häufiger im Ausland.
Ein Wirtschaftsaufschwung liegt in weiter Ferne, dementsprechend schwierig ist laut Ifo-Institut die Lage vieler Unternehmen. (Archivbild)
Foto: Leonie Asendorpf/dpa
Wollen Sie hierzu mehr erfahren?
HEUTE6:33 Uhr
EU stuft Russland als bedeutendste Sicherheitsbedrohung ein
Ein neues EU-Sicherheitsdokument stuft Russland als größte und langfristigste Bedrohung für Europas Sicherheit ein. Die EU-Außenminister wollen die Analyse am Montag verabschieden. Die USA bleiben wichtigster Partner, werden intern jedoch kritischer bewertet.
Wollen Sie hierzu mehr erfahren?
HEUTE6:15 Uhr
Wadephul kündigt gemeinsame Libanon-Initiative mit Frankreich an
Außenminister Johann Wadephul kündigt mit Frankreich eine gemeinsame Libanon-Initiative an. Zudem fordert er Verhandlungen zur Beendigung des Iran- und Ukraine-Kriegs. Die Nato-Unterstützung für Kiew soll den Druck auf Russland erhöhen und Gespräche erzwingen.
Wollen Sie hierzu mehr erfahren?
HEUTE6:00 Uhr
Havanna-Syndrom: US-Regierung zahlt Betroffenen erste Entschädigungen
Die US-Regierung hat erstmals Entschädigungen an Betroffene des Havanna-Syndroms gezahlt. Rund drei Millionen Dollar flossen an Diplomaten und Botschaftspersonal mit ungeklärten Gesundheitsproblemen. Die Ursache der Beschwerden bleibt bis heute unbekannt.
Touristen fahren auf dem kubanischen Malecon in klassischen Cabriolets an der US-Botschaft vorbei.