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USA entziehen NATO wichtige Militärbeiträge

Die USA entziehen der NATO mit sofortiger Wirkung ihre Zusage für wichtige militärische Beiträge auf See und in der Luft. Das bestätigten drei Quellen aus NATO-Kreisen am Montag, 15. Juni, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ).

Flugzeugträger und Kampfjets betroffen

Betroffen sind unter anderem eine Flugzeugträgergruppe, ein Langstreckenbomberverband und mehr als 50 Kampfflugzeuge. Die Entscheidung, die für viele Verbündete überraschend kam, soll diese unter Druck setzen, die so entstandenen Lücken bis zum NATO-Gipfeltreffen Anfang Juli zu füllen.
Nach Einschätzung von Fachleuten ist das möglich, wenn auch nicht eins zu eins, weil die NATO-Mitgliedstaaten im Schnitt weniger als die Hälfte ihrer tatsächlichen Truppenteile dem NATO-Oberkommandierenden für Europa (SACEuro) formal „einmelden“. Dieser kann dann über diese Truppen verfügen, die in drei unterschiedliche Bereitschaftsstufen eingeteilt sind.

NATO setzt auf mehr Eigenverantwortung

Ein NATO-Sprecher sagte der FAZ, dass man sich in der Vergangenheit „zu sehr auf Streitkräfte und Fähigkeiten der USA verlassen“ habe. Da Europa und Kanada jedoch verstärkt in die Verteidigung investierten und mehr Fähigkeiten aufbauten, könne sich das Gleichgewicht der Verantwortlichkeiten verschieben.
Die Allianz stelle in diesem Prozess sicher, so der Sprecher, „dass es niemals echte Lücken in unserer Abschreckung gibt und die Verteidigung solide bleibt und bereit ist, auf jede Bedrohung zu reagieren“. Die „Veränderung“ stärke die Verteidigungspläne der NATO , „indem sie die übermäßige Abhängigkeit von einem Bündnispartner verringert“ und das Bündnis so auf eine „nachhaltigere Grundlage“ stelle.
Nach Angaben aus den NATO -Kreisen haben die USA die betroffenen Fähigkeiten und Truppenteile kurz vor einer Truppenstellerkonferenz („Force sourcing conference“) „ausgemeldet“, die Anfang dieses Monats beim NATO -Oberkommando für Europa (SHAPE) stattfand.
Klar ist nach der Truppenstellerkonferenz auch, dass die USA bis auf weiteres konventionell bewaffnete Tomahawk-Marschflugkörper nicht in Europa stationieren werden. (dts/red)
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Neue Rechte für Fluggäste? Was sich ändert

Nach jahrelangen Verhandlungen um Fluggastrechte in der EU ist klar: Es bleibt bei den bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen.
Reisende haben damit ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geld. Vertreter von Europaparlament und EU-Staaten haben sich aber auf einige Änderungen verständigt. Was geplant ist.

Das soll sich unter anderem ändern

  • beim Suchen: Fluganbieter müssen der Einigung zufolge künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern, sagt ein hochrangiger EU-Diplomat. Der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) erklärt dazu: „Das ändert nichts daran, dass Airlines günstige Tickets anbieten können.“ Aber für Verbraucher sei klar, dass keine weiteren Kosten für Handgepäck dazukommen.
  • bei Gepäck: Musiker sollen ihre Instrumente dem Diplomaten zufolge an Bord mitnehmen dürfen. Die EU-Abgeordneten wollten ursprünglich auch festlegen, dass Fluggäste immer ohne zusätzliche Kosten ein kleines Handgepäckstück (etwa einen kleinen Koffer) mit an Bord nehmen dürfen, zusätzlich zum persönlichen Gegenstand. Damit konnten sie sich nicht durchsetzen.
  • bei Gebühren: Kinder dürfen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig werden. Das gilt auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren.
  • bei Problemen: Die Airline muss Passagiere laut einem hochrangigen EU-Diplomaten innerhalb von 96 Stunden schriftlich darüber informieren, was ihre Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Man lege außerdem klare Fristen fest, bis wann sie darauf reagieren muss.
Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben.

Das soll bei Verspätungen gelten

Über die Regeln für Verspätungen wurde lange gestritten. Die Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher.
Wenn die Einigung formell angenommen wird, bleiben die Bedingungen nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung).
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist.

Das sagt Deutschland dazu

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung. „Das Ziel Deutschlands bei der Überarbeitung war immer, eine Regelung zu treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt“, teilte er mit. Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, dass Reisende bei Verspätungen weiter ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen und dazu Anfang Juni nach dpa-Informationen zusammen mit Frankreich einen gemeinsamen Vorschlag eingebracht.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich ebenfalls zufrieden und verwies auf mehrere Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, etwa den leichteren Preisvergleich beim Handgepäck und bessere Informationen. Dass die Höhe der Entschädigung bei Verspätung nicht angetastet werde, nannte sie einen wichtigen Verhandlungserfolg.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, teilte mit, die Fluggastrechte seien damit weiter ein „positives Beispiel für erfolgreiche EU-Verbraucherpolitik“. „Die deutsche Bundesregierung und das Europäische Parlament haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten bleibt.“ Die EU müsse als nächstes Individualreisende besser vor den Folgen von Insolvenzen der Fluggesellschaften schützen, forderte Pop.

Das sagen Abgeordnete

Europaabgeordnete begrüßten die Einigung. Sie sei „nicht die historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte“, teilte Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, dazu mit. „Sie ist aber eine deutliche Verbesserung des Status quo – und vor allem eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen.“ Das Parlament habe „erfolgreich verhindert, dass die Entschädigungsansprüche von Reisenden drastisch gekürzt werden“. Zudem werde es Reisenden erleichtert, ihre Rechte durchzusetzen, sodass mehr Menschen ihre Rechte geltend machen können.
Auch der Verkehrspolitiker Jan-Christoph Oetjen (FDP) wies darauf hin, das Parlament habe einen Abbau von Passagierrechten verhindert. Zugleich gebe es unter anderem Verbesserungen für Familien mit Kindern und für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. „Und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, dass Airlines jetzt bei Verspätungen eine Nachricht an die Passagiere schicken müssen, in denen genau erklärt wird, was ihre Rechte sind und wie sie diese Rechte einfordern können.“

So geht es weiter

Im Laufe des Montags werden die Vertreter der EU-Abgeordneten voraussichtlich der Reform zustimmen. Die getroffene Einigung muss später noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden.
Dies gilt allerdings als Formalie. Nachdem die Regeln in Kraft getreten sind, haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen. (dpa/red)
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EU-Erweiterung am Westbalkan: Neue Dynamik zwischen Chancen und geopolitischen Risiken


In Kürze:

  • Westbalkan-Gipfel bringt neuen Schwung für EU-Beitrittsverhandlungen mit sechs Westbalkan-Staaten
  • Europapolitiker hoffen auf geostrategische Vorteile
  • AfD-Politiker Boehringer sieht keine Chance für schnelle Aufnahme der Westbalkan-Staaten

 
Die Europäische Union startet am Montag die ersten Verhandlungen in den Beitrittsgesprächen mit der Ukraine und Moldau. „Alle Mitgliedstaaten haben zugestimmt, den ersten Verhandlungsblock im Rahmen der Beitrittsgespräche mit der Ukraine und Moldau zu eröffnen“, teilten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident António Costa am Freitagabend mit.
Erst vor wenigen Tagen hatten sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron für eine möglichst schnelle Aufnahme von sechs weiteren Staaten in die Europäische Union ausgesprochen. Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Albanien und Serbien könnten die Zahl der EU-Mitgliedstaaten auf bis zu 33 erhöhen. Die sechs Länder bemühen sich teils bereits seit Jahren um einen Beitritt – bislang ohne Erfolg.
Nach dem Willen von Merz und Macron soll nun der streng geregelte Aufnahmeprozess reformiert werden, um die Erweiterung zu beschleunigen. Anlässlich des Westbalkan-Gipfels im montenegrinischen Tivat am 5. Juni legten beide ein gemeinsames Konzeptpapier vor, das jedoch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.

Geopolitische Motive der EU-Erweiterung

Als bislang letztes Mitglied nahm die EU 2013 Kroatien auf. Dass bei der EU-Erweiterung auf dem Westbalkan nun wieder Tempo gemacht wird, hängt offenbar weniger mit dem Streben nach neuen Absatzmärkten, Rohstoffen oder Arbeitskräften zusammen als mit geopolitischen Erwägungen – insbesondere vor dem Hintergrund des Ukraine-Russland-Konflikts.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) sprach von einem „moralischen, politischen und geostrategischen Gebot“, EU-Ratspräsident António Costa bezeichnete die Erweiterung bereits vor einem Jahr als die „wichtigste geopolitische Investition“.
EU-Erweiterungskommissarin Marta Kos stellte wenig später klar, dass sich Beitrittskandidaten geopolitisch eindeutig positionieren müssten. Eine Annäherung an Russland oder eine Ablehnung von Sanktionen gegen den Kreml werde die EU nicht akzeptieren. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich in Tivat ähnlich: „Eine Schaukelpolitik zwischen Russland, China und Europa kann es nicht geben“, sagte er mit Blick auf Serbien.
„In einer Welt, in der geopolitische Einflusssphären entscheidend sind, können wir uns keine Satellitenstaaten Moskaus oder Pekings auf dem Westbalkan leisten“, erklärte jüngst auch Tilman Kuban, europapolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zum neu entfachten Interesse an den sechs potenziellen Beitrittskandidaten.

AfD fordert strenge Aufnahmekriterien

Bei der oppositionellen AfD stieß der Vorstoß auf wenig Begeisterung. Ihr stellvertretender Bundessprecher Peter Boehringer verwies in einer Pressemitteilung darauf, dass nach den Kopenhagener Kriterien ausschließlich „ökonomisch und rechtsstaatlich bereite Staaten zum Nutzen der bisherigen Mitglieder“ in die EU aufgenommen werden dürften. Er gehe davon aus, dass dies bei den Westbalkan-Staaten „auf Jahrzehnte hinaus“ nicht der Fall sein werde.
Es gebe „sehr gute Gründe“, warum die sechs Länder bislang nicht in die EU aufgenommen worden seien, erklärte Boehringer. Diese Gründe könne auch „der selbst ernannte ‚Außenkanzler‘“ nicht einfach ignorieren. Montenegro und Nordmazedonien seien etwa wirtschaftlich schwach. Bosnien und Herzegowina sowie der Kosovo seien ebenfalls arm und von den Folgen früherer Bürgerkriege geprägt. Zudem werde Kosovo „international nicht einmal umfassend völkerrechtlich als Staat anerkannt“. Albanien sei „von Mafia-Strukturen geprägt“, kritisierte Boehringer.

Ein Kandidat zwischen Ost und West: Serbien

Serbien, so kritisierte Boehringer, müsse nun „offenbar mit aller Gewalt und mit faktischer Erpressung über (deutsches) Geld in die EU“ gezerrt werden, obwohl der einst größte, traditionell russlandfreundliche Teilstaat Jugoslawiens noch immer „völlig zerrissen“ sei.
Dass Serbien sich bislang weigert, die EU-Sanktionen gegen Russland mitzutragen, verbessert dessen Verhältnis zur EU und zu Deutschland nicht. Das Gleiche gilt für die Konflikte innerhalb der Westbalkan-Staaten selbst. Spannungen bestehen insbesondere zwischen Serbien und Montenegro sowie zwischen Serbien und dem Kosovo. Kosovo und Montenegro hatten sich in den 2000er-Jahren von Serbien gelöst. Umgekehrt soll das NATO-Mitglied Nordmazedonien nach Informationen der „Tagesschau“ zunehmend in den Einflussbereich Serbiens und Chinas geraten.

Argumente gegen die Westbalkan-Kandidaten

Eine Bestandsaufnahme der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) Baden-Württemberg listet weitere Schwierigkeiten auf, die derzeit gegen eine Aufnahme der Westbalkan-Staaten in die EU sprechen. Ein zentrales Problem ist die begrenzte Aufnahmekapazität des Bündnisses: Um sich für weitere Staaten öffnen zu können, müsse die EU zunächst ihre eigenen Regeln reformieren. Frankreichs Präsident Macron hatte bereits 2019 in diesem Sinne argumentiert.
Wie schwierig es generell für südosteuropäische Länder sein kann, die politischen Standards der EU einzuhalten, zeigten schon die Beitritte von Bulgarien und Rumänien 2007. Auch die Westbalkan-Kandidaten hätten bislang nicht genügend Fortschritte erzielt, um einen EU-Beitritt zu rechtfertigen, schreibt die LpB.

Die EU im Dilemma

Beispielhaft heißt es dazu auch in einem Sachstandsbericht der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) vom September 2025: „Die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Montenegro und Serbien in den Jahren 2012 beziehungsweise 2014 war zunächst von hoher Reformbereitschaft geprägt; später jedoch bremsten ausbleibende Reformfortschritte und der nachlassende politische Wille die Dynamik zunehmend aus.“
Generell seien die Fortschritte auf dem Westbalkan „bislang schleppend und ungleichmäßig“ verlaufen. Die schwierige Ausgangslage der EU fasst die BAKS wie folgt zusammen: „Einerseits hat die geopolitische Situation den Druck erhöht, die Erweiterung zu beschleunigen; andererseits beharrt die Union weiter darauf, dass der EU-Beitritt ein leistungsbezogener Vorgang auf Basis von Reformen und Benchmarks sein muss.“

 Institutionelle Grenzen der EU-Erweiterung

Die BAKS gab zu bedenken, dass der institutionelle Rahmen der EU ursprünglich für einen deutlich kleineren Staatenbund konzipiert worden war. Schon jetzt stoße dieser Rahmen bei 27 Mitgliedstaaten an seine Grenzen: „Eine Erweiterung der EU auf mehr als 30 Mitglieder würde die Wirksamkeit der Entscheidungsfindung noch mehr gefährden und Ungleichgewichte im institutionellen Geflecht zur Folge haben“, mahnt die BAKS vor dem Hintergrund des Einstimmigkeitsprinzips bei Abstimmungen.

Ähnlich wie aktuell Macron und Merz kamen auch die Autoren der Bundesakademie zu dem Schluss, dass deshalb institutionelle Anpassungen innerhalb der EU erforderlich seien, bevor eine weitere Expansion erfolgen könne. „Eine Änderung des Vertrags von Lissabon oder gar die Ausarbeitung eines neuen Vertrags würde jedoch eine politische Einigung zwischen den Regierungen der derzeitigen Mitgliedstaaten voraussetzen“, stellen die BAKS-Autoren klar. Was am Ende dabei herauskommen könnte, sei „nur schwer vorhersehbar“.

Wer verliert, wer profitiert?

Der Beitritt der Westbalkan-Staaten könnte die EU auch finanziell teuer zu stehen kommen, gibt die BAKS zu bedenken. Da das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Person etwa in Serbien bei nur rund 30 Prozent des EU-Durchschnitts liege, „hätten neue Mitglieder nach den geltenden Regeln Anspruch auf erhebliche Fördermittel aus dem EU-Haushalt“ – und damit letztlich auch auf Mittel aus Deutschland, dem größten Nettozahler der EU. Ähnlich verhalte es sich mit den Ansprüchen auf Mittel aus dem EU-Haushalt im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik.
Die Freizügigkeit von Menschen aus dem Westbalkan im Schengen-Raum würde für alle Seiten sowohl Chancen als auch Risiken bergen. Sowohl der Wettbewerb um Fachkräfte als auch mögliche Armutsmigration könnten an Fahrt gewinnen – mit entsprechenden Folgen für den deutschen Sozialstaat.
Inwiefern die Übernahme von EU-Standards den Kampf gegen illegale Migration, Schleuserkriminalität oder Korruption auf dem Westbalkan tatsächlich stärkt oder schwächt, bleibt offen. Und wer garantiert, dass ein Staat nach seinem EU-Beitritt nicht wieder in alte Muster zurückfällt oder sich – wie zuletzt etwa Ungarn – irgendwann weigert, Vorgaben aus Brüssel umzusetzen?

Was eher für die Aufnahme der Westbalkan-Staaten spricht

Andererseits könnten Unternehmen gerade in Deutschland von neuen Rohstoff- und Energielieferanten profitieren, die nicht in Übersee liegen. Die EU hatte beispielsweise schon 2024 ein Abkommen mit Serbien über den Lithium-Abbau im Jadar-Tal geschlossen, von dem auch die deutsche Industrie profitieren soll.
Falls man den EU-freundlichen Kandidaten jede Beitrittsperspektive nehme, so die LpB Baden-Württemberg, könnte der Westbalkan zudem „wieder verstärkt zum Krisenherd werden“: Das Risiko der Instabilität würde sich auf dem Gebiet des früheren Jugoslawiens und Albaniens erhöhen, was zugleich auch geopolitische Unsicherheiten für die EU bedeuten würde. Daher habe Brüssel ein besonderes Interesse daran, den Beitrittsprozess am Laufen zu halten.
Zudem könne die EU damit ihre Handlungsfähigkeit, Zukunftsfähigkeit, Fairness und vor allem ihre Glaubwürdigkeit demonstrieren. Immerhin habe die EU schon vor 23 Jahren in Thessaloniki klargestellt: „Die EU bekräftigt, dass sie die europäische Ausrichtung der westlichen Balkanstaaten vorbehaltlos unterstützt. Die Zukunft der Balkanstaaten liegt in der Europäischen Union.“
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Marmelade darf ab heute wieder Marmelade heißen

Marmelade darf ab heute Marmelade heißen. Außerdem bekommen Supermarktkunden mehr Klarheit über die Herkunft von Honig. Das sieht eine Verordnung des Bundesagrarministeriums vor, mit der eine EU-Richtlinie national umgesetzt wird.
EU-Recht schrieb bisher vor, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten als „Marmelade“ heißen, alles andere galt als Konfitüre. Die EU hatte die „Frühstücksrichtlinie“ vor zwei Jahren geändert.
Um Verwechslungen mit Marmelade etwa aus Erdbeeren oder Aprikosen zu vermeiden, muss Marmelade aus Zitrusfrüchten gemäß EU-Recht nun „Zitrusmarmelade“ heißen. Das Wort Zitrus kann auch durch den Namen der jeweils verwendeten Frucht ersetzt werden.

Bisherige Marmeladen-Regelung geht auf Briten zurück

Die ursprüngliche Regel geht auf einen Verhandlungserfolg der Engländer zurück, wo Marmelade traditionell nur aus Zitrusfrüchten hergestellt wird.
Mit ihrem Eintritt in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hatten die Briten gefordert, dass nur Marmelade aus Zitrusfrüchten auch so heißen dürfe und hatten damit Erfolg.
Anlässlich der Vorbereitungen für den Brexit hatte Jakob von Weizsäcker (SPD), heute Finanzminister des Saarlands und damals Mitglied im EU-Parlament, 2017 dann vorgeschlagen, dass Marmelade nach dem EU-Austritt der Briten auch wieder so heißen dürfe.
Marmelade wieder Marmelade nennen zu dürfen, könne dabei helfen, vielen EU-Bürgern den bitteren Nachgeschmack des Brexits etwas zu versüßen, schrieb der SPD-Politiker mit ironischem Unterton in einer schriftlichen Anfrage an die EU-Kommission. Seit heute ist dieser Vorschlag Wirklichkeit geworden.

Klarheit über die Herkunft von Honig

Auch bei Honig gibt es ab heute eine Neuerung: Auf Gläsern und Etiketten müssen die Namen aller Ursprungsländer stehen, wenn es mehrere sind. Bisher waren auch pauschale Angaben möglich wie „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“.
Die Herkunftsländer sind gemäß der jetzt in Kraft getretenen Verordnung in absteigender Reihenfolge ihres Anteils anzugeben, zusätzlich der Gewichtsanteil in Prozent. Honig, der bis zum heutigen Stichtag nach den alten Vorgaben abgefüllt wurde, darf noch abverkauft werden. (dpa/red)
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Merz: Heutige Reformen „viel schwieriger, als ein Land nach Krieg wieder aufzubauen“


In Kürze:

  • Mehr als 400 Unternehmer beim Tag des Familienunternehmens
  • Stiftungsvorstand fordert schnelle und entschlossene Reformen
  • Merz: Land kann sich in der Welt wieder einen vorderen Platz erarbeiten

 
Die Stiftung Familienunternehmen fordert die Bundesregierung auf, umfassende Reformen durchzusetzen, um den Rückgang der privaten Investitionen in Deutschland zu stoppen. Zum Tag des Familienunternehmens in Berlin am 11. und 12. Juni machte die Stiftung die Politik auf einen erheblichen Handlungsbedarf aufmerksam. An der Veranstaltung mit mehr als 400 Unternehmern nahmen neben Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auch mehrere Bundesminister teil.

Unternehmen investieren in Erhalt, nicht in Erweiterung

„Viele Familienunternehmen haben bisher durchgehalten, obwohl in Deutschland seit drei Jahren Wachstum fehlt. Der Gegenwind für die Unternehmen nimmt von Tag zu Tag zu. Wir benötigen rasche Reformentscheidungen“, sagte Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung, im Hotel Adlon in der Nähe des Brandenburger Tores.
So seien die privaten Investitionen so stark eingebrochen wie seit Jahrzehnten nicht mehr. In den 1960er-Jahren hätten Investitionen noch 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausgemacht. Im vergangenen Jahr sei aber die Netto-Investitionsquote erstmals seit Jahrzehnten ins Minus geraten. „Unser Kapitalstock ist überaltert und schrumpft. Unternehmen investieren am Standort Deutschland vorwiegend in den Ersatz vorhandener Anlagen und weniger in die Erweiterung“, sagte Kirchdörfer.
Als Ursachen nannte er hohe Kosten, langwierige Genehmigungsverfahren sowie übermäßige Bürokratie in Deutschland und Europa. Zwar investierten viele Familienunternehmen weiterhin, den Schwerpunkt ihrer Investitionen verlagerten sie jedoch zunehmend ins Ausland. Es komme dringend darauf an, wettbewerbsfähige Standortbedingungen zu schaffen, betonte Kirchdörfer.

Merz sieht bei Reformen „viel Zaghaftigkeit“

Bundeskanzler Friedrich Merz sagte in seiner Rede am Donnerstag, er sehe immer noch „sehr viel Zaghaftigkeit“, was notwendige Reformen angehe. Er sage das ohne jede Larmoyanz: „Eine wohlhabende Gesellschaft zu verändern, ist viel schwieriger, als ein Land nach Krieg und Zerstörung wieder aufzubauen“, fuhr er fort.
„Das, was wir uns vorgenommen haben umzusetzen, erfordert Veränderungsbereitschaft aus dem Wohlstand heraus bzw. vielleicht aus einer Wohlstandsillusion heraus.“  Es werde sich jedoch tatsächlich als eine Illusion erweisen, „wenn wir jetzt nicht handeln und die nötigen Veränderungen mit dieser Koalition auf den Weg bringen“.
Es gebe keinen Grund, „dass wir als Land, als Gesellschaft nicht wieder an uns selbst glauben“. Merz zweifelt auch nicht daran, „dass unser Land sich wieder einen vorderen Platz in dieser sich verändernden Welt erarbeiten kann“. Es möge sein, dass viele an alten Sicherheiten festhalten wollten, die längst nicht mehr wirkten. Dies sei eine Illusion, aber nicht der Weg. „Für alle, die sich aufmachen und Chancen nutzen, ist weitaus mehr drin.“
In der anschließenden Diskussion forderte Merz von den Unternehmern, dass sie sich stärker in der Öffentlichkeit engagierten.
Er machte einen „ganz praktischen Vorschlag“ als Reaktion auf Kirchdörfers Frage, wie man angesichts einer Stimmung, die gegen Unternehmer und Reiche gerichtet sei, junge Menschen motivieren könne, Unternehmer zu werden:
„Mir fällt auf, dass in den letzten Jahren die Zahl derer, die bereit gewesen sind, sich öffentlichen Diskussionen zu stellen, aus dem Bereich der Unternehmen deutlich abgenommen hat. Es gibt nicht mehr viele, die bereit sind, sich mal an einem Sonntagabend in eine Talkshow zu setzen.“

Mehr auf dem Golfplatz als in Talkshows

Das sei mühsam und auch immer wieder frustrierend.
„Aber ich werbe dafür, dass Sie auch stärker in die Öffentlichkeit gehen. Haben Sie Podcasts, die Sie regelmäßig bespielen? Gehen Sie regelmäßig raus zu Interviews? Gehen Sie regelmäßig raus in die Talkshows, wo Sie sich mal der Debatte stellen. Das sind nicht mehr so ganz viele.“
Er treffe jedenfalls sonntags „mehr Leute auf dem Golfplatz als abends in den Talkshows. Deswegen ist mein Appell an Sie. Sie müssen raus. Sie müssen raus mit den Botschaften, die Sie haben. Sie müssen der Bevölkerung zeigen, was Unternehmertum heute ausmacht.“
Die Chefin des Maschinenbauers Trumpf, Nicola Leibinger-Kammüller vom Kuratorium der Stiftung, reagierte:
„Ich habe in meinem ganzen Leben […] noch nie so viel Frust gesehen, wie auf dieser Messe. Ich habe mit verschiedensten Unternehmern gesprochen, die sagen, sie haben Kinder, die sind gut ausgebildet, die sind willig, die sind fleißig, die arbeiten, aber die sagen, wir können nicht guten Gewissens die Nachfolge an die Kinder übergeben. Wir wickeln unsere Unternehmen ab!“
Die Union sieht sie „in Geiselhaft ist zwischen links und rechts.“
Darauf entgegnet Merz, dass er bei den Wahlen die absolute Mehrheit knapp verfehlt habe. Nun müsse er mit der SPD reagieren: „Und das ist nicht so ganz einfach.“
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EU-Staaten rücken von Forderung zu Flugverspätungen ab

Drohende Einschnitte bei Fluggastrechten in der EU sind vorerst vom Tisch. In den seit Wochen laufenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament gaben Vertreter der EU-Staaten entsprechende Forderungen auf. Demnach bleibt es dabei, dass Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen können, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen erfuhr.
Auch die Höhe bleibt demnach gleich – anders als die Staaten lange gefordert hatten. Nun steht noch die formale Zustimmung der Abgeordneten aus. Diese könnte am Montag folgen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden. Sie sagte: „Im Botschafterausschuss in Brüssel gab es einen großen Fortschritt bei der Neuregelung der Fluggastrechte.“
Kern der Einigung sei: „Es soll dabei bleiben, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ab drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung haben.“ Auch die Höhe der Entschädigung bleibe unangetastet. Dies sei aus ihrer Sicht ein wichtiger Verhandlungserfolg.

Besserer Preisvergleich beim Handgepäck

Der nun gefundene Kompromiss enthalte auch mehrere konkrete Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, betonte Hubig. Besonders solle der Preisvergleich beim Handgepäck erleichtert und Fluggäste sollten künftig besser darüber informiert werden, welche Ansprüche ihnen zustehen können.
Vertreter von Parlament und Staaten verhandeln seit langem über eine Reform. Die Staaten waren vergangenes Jahr mit der Forderung in die Verhandlungen gegangen, Passagieren künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung zu gewähren. Die Parlamentarier wollten dagegen bei drei Stunden bleiben und die Höhe weiter nach Entfernung staffeln.
Wird der Kompromiss angenommen, bleibt es bei diesen Verspätungsentschädigungen:
  • 250 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung
  • 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung
  • 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist. Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von ausländischen Unternehmen, die in der EU abheben.
Die Verhandler des Europäischen Parlaments wollen sich am Montag in Straßburg treffen und den Text prüfen, den die Mitgliedstaaten übermitteln, wie ein Sprecher sagte. Dann fällt die endgültige Entscheidung, ob es eine Einigung gibt oder nicht.
Die Frist dafür endet in der Nacht zum Dienstag. Sollte es dann bis Mitternacht keinen Kompromiss geben, würde die 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform scheitern.
Mit der Reform sollen außerdem unter anderem Regeln zu Handgepäck, Sitzplatzreservierungen für Familien und Kosten beim Verfallenlassen eines Flugabschnitts festgelegt werden. Mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs sollen berücksichtigt werden. Die bisherigen Fluggastregeln der EU gelten im Wesentlichen seit dem Jahr 2004. (dpa/red)
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Neue EU-Asylregeln: Start mit Unsicherheiten und Kritik

Die europäische Asylpolitik funktioniert jetzt nach neuen Regeln. Ob dadurch weniger Menschen in Europa Schutz beantragen werden, die eigentlich aus anderen Gründen einreisen, bleibt abzuwarten.
Auch Fachleute sind sich nicht sicher, wie sich die Vorschriften praktisch auswirken – von Außengrenzverfahren über die Unterbringung in haftähnlichen Unterkünften bis hin zur Mitwirkungspflicht bei der eigenen Abschiebung.
Viel hängt davon ab, wie sich Italien, Spanien, Griechenland und andere Staaten an den EU-Außengrenzen verhalten. Werden hier in Zukunft tatsächlich alle ankommenden Asylbewerber registriert, inklusive Foto und Fingerabdrücken?
Und funktioniert der sogenannte Solidaritätsmechanismus, der auch die Übernahme von Migranten aus überlasteten Mitgliedstaaten durch andere EU-Länder vorsieht?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt im ZDF: „Wir werden ab jetzt sehen, dass vieles, was bisher nicht mehr funktioniert hat, wieder geht.“ Das System sei funktionsfähig. Aber er fügte an: „Ob jedes Land gleich am ersten Tag alles zu 100 Prozent richtig macht, das wird man sehen“.
Davon, wie gut es funktioniere, hänge ab, wie lange Deutschland seine Kontrollen an den Grenzen zu den Nachbarstaaten fortführe, sagt er bei einem Besuch am Flughafen Berlin-Brandenburg. Noch seien die Kontrollen notwendig.

Brüssel dämpft Erwartungen

Die EU-Kommission bemühte sich bereits Wochen vor dem Inkrafttreten, die Erwartungen zu dämpfen. Der 12. Juni markiere nicht das Ende, sondern vielmehr den Beginn der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sagte, nicht alles werde von Anfang perfekt funktionieren.
Anfang Mai war in einem EU-Bericht zu lesen, es fehlten noch Personal und spezielle Aufnahmezentren für Asylverfahren direkt an den Grenzen, etwa in Griechenland, Italien oder Bulgarien: ausgerechnet da, wo es laut der EU-Grenzschutzbehörde Frontex die meisten irregulären Grenzübertritte gibt.

Strenge Grenzverfahren für Verteilung von Lasten – hält der Deal?

Dabei gelten die sogenannten Grenzverfahren als entscheidender Baustein der Asylreform, um Sekundärmigration zu verhindern – also, dass Asylsuchende nicht nach der Erstregistrierung in einem EU-Land regelwidrig und auf eigene Faust in ein anderes Land weiterziehen.
Bei geringen Aussichten auf Asyl sollen Migranten nun direkt an der Grenze festgehalten und von dort auch abgeschoben werden können. Im Gegenzug sollen Staaten an den EU-Außengrenzen bei besonders vielen Einreisen Unterstützung von den anderen Mitgliedsländern bekommen.
Migrationsexperte Maximilian Pichl hat Zweifel, dass der Pakt hält. Echte Solidarität zeige sich besonders durch die Übernahme von Asylbewerbern. Doch dazu seien bisher kaum Länder bereit, sagt der Rechts- und Politikwissenschaftler von der Frankfurt University of Applied Sciences.
„Dieser Streit geht hinter den Kulissen weiter“, sagte Pichl – auch mit Verweis auf Länder wie Ungarn, die bisher weder bereit waren, Asylverfahren zu übernehmen, noch Geld zu zahlen.
Zugutekommt dem Start der Asylreform, dass sich die Migrationslage zuletzt entspannt hat: weniger irreguläre Grenzübertritte, weniger Asylanträge. Doch wenn es zum Stresstest kommt und wieder mehr Menschen kommen? Übernehmen mehr Mitgliedsländer dann Asylsuchende von überlasteten EU-Staaten an den Außengrenzen?
EU-Kommissar Brunner sagt: „Wir müssen alles tun, um die Zahlen zu senken, damit wir nicht in diese hypothetische Situation geraten.“

Gesetzesänderungen auf den letzten Drücker

Der EU-Bericht von Anfang Mai zeigte zudem, dass manche Mitgliedsländer notwendige Reformen in der nationalen Gesetzgebung nicht abgeschlossen hatten.
Die Bundesregierung muss auf den letzten Metern noch Änderung an dem Gesetz vornehmen, mit dem Geas in deutsches Recht umgesetzt wird. Grund dafür ist eine fehlerhafte Formulierung zur Anwendung der neuen Regeln auf bereits laufende Asylverfahren.
Auch ansonsten ist die Umstellung für deutsche Behörden erst einmal mit Aufwand verbunden. Das Bundesinnenministerium prüft laut einer Sprecherin eine Übergangsregelung, damit Geduldete aus Herkunftsländern wie Kolumbien und der Türkei ihre Arbeit beziehungsweise ihre Ausbildung nicht beenden müssen.
Konkret geht es um Menschen, die schon vor Inkrafttreten des neuen Geas einen Asylantrag gestellt haben oder geduldet waren.
Denn über die bisher schon in Deutschland bestimmten sicheren Herkunftsstaaten hinaus gelten auf EU-Ebene ab sofort auch Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei als sichere Herkunftsländer – was für Asylbewerber mit einem Beschäftigungsverbot einhergeht.

SPD-Innenpolitiker gegen weitere Verschärfungen des Asylrechts

Für den SPD-Innenpolitiker, Hakan Demir, steht fest: „Geas darf nicht der Anfang für immer weitere Verschärfungen sein.“ Wichtig sei auch, nicht den Fehler zu machen, Erfolg oder Misserfolg des neuen Systems daran zu messen, ob die Zahl der Asylsuchenden steigt oder sinkt, sagt der Bundestagsabgeordnete.
Das entscheide sich an anderer Stelle und habe mehr damit zu tun, ob es Frieden geben wird in der Ukraine und welchen Grad an Unfreiheit die Menschen in Afghanistan im Alltag erleben.

Grünen-Chef sieht verpasste Chance

Der Grünen-Vorsitzende, Felix Banaszak, sagt, die Geas-Reform, die während der Zeit der Ampel-Regierung unter Dach und Fach gebracht wurde, hätte „das Potenzial gehabt, mit klaren Regeln die Migration in der EU besser und humaner zu organisieren“. Diese Chance habe die Bundesregierung jedoch vertan.
Sie habe stattdessen alle Möglichkeiten genutzt, „um mit Verschärfungen Schutzsuchende einzuschüchtern und abzuwehren“. Er kritisierte: „Die Bundesregierung scheint die Menschenwürde komplett aus dem Auge zu verlieren.“ (dpa/red)
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EU-Sanktionen könnten Fischstäbchen teurer machen

Das nächste EU-Sanktionspaket gegen Russland könnte erhebliche Konsequenzen für deutsche Produzenten und Konsumenten von Fischstäbchen, Schlemmerfilets und anderen Tiefkühl-Fischgerichten haben.
Nach Recherchen der Nachrichtenagentur dpa sehen die Pläne der EU-Kommission vor, dass die Einfuhr von Alaska-Seelachs aus Russland in die EU innerhalb von zwei Jahren um die Hälfte reduziert werden muss. Angesichts des begrenzten Angebots könnte dies zu Produktionseinschränkungen und höheren Preisen zu führen.
Konkret ist den Plänen zufolge vorgesehen, die Importmenge sofort nach Inkrafttreten des neuen Sanktionspakets auf den Durchschnittswert der Jahre 2023 bis 2025 zu begrenzen. Nach einem Jahr sollen dann nur noch 75 Prozent der Menge und nach zwei Jahren nur noch 50 Prozent importiert werden dürfen.

Sanktionen sollen Russland die Kriegsführung erschweren

Die Strafmaßnahme hat zum Ziel, die Einnahmen der Exportwirtschaft Russlands weiter zu reduzieren, um dem Land die Kriegsführung gegen die Ukraine zu erschweren. Zeitweise war auch ein komplettes Einfuhrverbot diskutiert worden. Diese Idee wurde allerdings wegen der Möglichkeit von erheblichen negativen Folgen für europäische Unternehmen und Bürger vorerst wieder verworfen.
Nach Angaben des Thünen-Instituts, das zum Geschäftsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums zählt, ist Russland der viertgrößte Produzent von Meeresfisch weltweit und Deutschland in der EU der größte Abnehmer für Alaska-Seelachs-Filet aus Russland.
Zahlen des Statistischen Bundesamtes zufolge wurden allein im vergangenen Jahr 93.500 Tonnen gefrorene Filets im Wert von rund 228 Millionen Euro in die Bundesrepublik importiert.
Von 2020 bis 2024 sei der Anteil Russlands an Alaska-Seelachsfilet-Importen von 15 auf 45 Prozent gestiegen, schreibt das Thünen-Institut in einem Dossier. In Deutschland stünden die größten Fischstäbchenfabriken der Welt.

Vollständiger Ausgleich nicht möglich

Das Institut warnt deswegen, dass die jetzt geplanten Maßnahmen erhebliche Auswirkungen auf das Angebot und die Preise der Produkte sowie auf die Arbeitsplätze in der deutschen fischverarbeitenden Industrie nach sich ziehen könnten.
In dem Dossier des Bundesforschungsinstituts heißt es, in der Industrie gebe es Überlegungen, die Fehlmenge durch andere Fischarten auszugleichen – etwa durch Süßwasserfische aus Aquakultur wie den Pangasius. Ein vollständiger Ausgleich werde jedoch nicht möglich sein, weder nach Menge noch nach Darbietungsform oder Preis.
Alaska-Seelachs wird nach Angaben des Instituts vor allem im Golf von Alaska, dem Ochotskischen Meer zwischen Russland und Japan und in der Beringsee gefangen und dann auf den Verarbeitungsschiffen meist als Filet, aber auch als ausgenommener Fisch tiefgefroren.

Russischer Fisch könnte nach China gehen

Neben Russland produzieren nach Angaben des Thünen-Instituts nur die US-amerikanischen Fischereien vergleichbare Mengen. Diese seien jedoch durch langfristige Lieferverträge gebunden und könnten einen Ausfall russischer Lieferungen nicht substituieren, heißt es.
Das Institut erwartet zudem, dass der von der EU nicht mehr gekaufte Fisch aus russischen Quellen dann in andere Weltregionen geliefert wird, weil es jetzt schon mehr Nachfrage als Angebot für günstigen Alaska-Seelachs gibt.
„In der Summe würde die deutsche Fischindustrie und damit auch die Versorgung des europäischen Marktes mit günstigen Fischprodukten unwiderruflich Schaden nehmen“, heißt es in dem Dossier „Droht eine Fischstäbchenkrise?“. Selbst nach einem Ende des Ukraine-Krieges würden Fischstäbchen dann aus Fernost kommen und nicht aus heimischer Produktion.

Deutsche Hersteller schweigen bislang

In Deutschland ansässige Produzenten wie Iglo oder Frosta äußerten sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht zu den geplanten EU-Sanktionen und den möglichen Folgen. Der Bundesverband der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels teilte mit, als Branchenverband prüfe er aktuell den Vorschlag der Europäischen Kommission zum 21. Sanktionspaket.
Dieses soll nach Angaben von Diplomaten spätestens im Juli beschlossen werden und neben den Einfuhrbeschränkungen für Alaska-Seelachs unter anderem auch ein komplettes Importverbot für russischen Kabeljau ab 2028 umfassen.
Bereits in der Vergangenheit hat die EU etwa die Einfuhr von Öl und Gas aus Russland weitgehend eingeschränkt und Importverbote für Güter wie Zement, Holz, Diamanten und Gold erlassen. (dpa/red)
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Ethikrat gegen pauschale Altersgrenze: „Social-Media-Verbot geht ein Stück zu weit“

Pauschale Verbote und ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats nicht geeignet, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Epoch Times sprach mit der Philosophin Judith Simon. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats sowie Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“. Am Donnerstag, 11. Juni, stellte der Rat in Berlin 13 Empfehlungen für den digitalen Kinder- und Jugendschutz vor.
Frau Simon, ab welchem Alter sollten Kinder laut dem Ethikrat Zugang zu den sozialen Medien bekommen? Was halten Sie von einem Social-Media-Verbot, wie es in anderen Ländern umgesetzt wurde?
Wir haben uns im Deutschen Ethikrat gegen eine pauschale Altersgrenze für soziale Medien ausgesprochen. Stattdessen muss differenziert werden, welche Technologien und Medien für Kinder geeignet sind und welche nicht.

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Deswegen soll es einen gestuften, risikobasierten Ansatz geben. Wenn bestimmte gefährliche Funktionen enthalten sind, dann ist es eher für Ältere geeignet. Wenn die Inhalte dagegen sehr kinderfreundlich sind, können auch jüngere Kinder die Medien nutzen.
Wir haben gesagt, dass ein Social-Media-Verbot ein Stück zu weit geht, da es die Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen einschränkt. Andererseits ist es zu eng, weil es die ganzen anderen digitalen Technologien wie KI-Chatbots, Messenger und so weiter aus dem Blick nimmt und sich nur auf soziale Medien fokussiert.
Generative KI erleichtert das Vortäuschen von Identitäten. Dadurch werden Anbahnungsversuche Erwachsener bei Kindern mit sexueller Absicht, das sogenannte Cybergrooming, schwerer oder gar nicht mehr erkennbar. Welche Schutzmechanismen schlägt der Ethikrat vor und inwiefern sind Gesetzgeber und Plattformbetreiber hier gefordert?
Ein großer Schwerpunkt war, dass wir gesagt haben, generative KI muss viel stärker in den Blick genommen werden, als das im Moment der Fall ist. Das muss zum einen dazu führen, dass zum Beispiel bestimmte gesetzliche Regelungen im Jugendschutz verändert werden, um auch generativer KI Rechnung zu tragen.
Und auf der anderen Seite geht es gerade um dieses Grooming und diese Anbahnung, was natürlich dann wieder ein Stück weit über die sozialen Medien hinausgeht. In sozialen Medien, auf die Kinder und Jugendliche bereits zugreifen können, sollten Anbahnungskontaktmöglichkeiten durch Fremde unterbunden oder verhindert werden. Es gibt also unterschiedliche Ansatzpunkte, einerseits bei bestimmten Einschränkungen der Nutzung generativer KI selbst und andererseits bei der Verwendungsweise, beispielsweise für Grooming.
Wo sind Plattformbetreiber und wo ist der Gesetzgeber gefordert?
Die Plattformbetreiber müssen das umsetzen. Da sie vieles nicht freiwillig umsetzen, muss der Gesetzgeber bestimmte Dinge einfordern. Ein Hebel wäre der Digital Services Act (DSA). Wir haben uns sehr stark für Lösungen auf europäischer Ebene und für eine effektivere Umsetzung des Digital Services Act ausgesprochen.
Eine Möglichkeit wäre da. Es gibt begleitende Leitlinien zu Artikel 28 des DSA, der sich mit Kinder- und Jugendschutz beschäftigt. Diese Leitlinien könnten verbindlich gemacht werden, um genau festzulegen, welche Funktionen und Features von Plattformbetreibern ausgestellt werden müssen, wenn sie ihre Services Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.
Das erfordert jedoch Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Ist es nicht sicherer, auch eine nationale Lösung zu finden? Oder würde diese nicht weit genug gehen?
Das Problem ist, dass alle gesetzlichen Regelungen, die Plattformbetreiber adressieren, ohnehin durch die Vollharmonisierung des Digital Services Act auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen. Das heißt, nationale Alleingänge adressieren ohnehin nicht wirklich die Plattformen.
Ein weiteres Problem wäre: Wenn wir jetzt unterschiedliche nationale Lösungen hätten, käme es zu einer Fragmentierung und zu noch schwereren Rechtsdurchsetzungen. Deswegen müsste es einheitliche Lösungen geben. Den DSA gibt es ja bereits. Es geht also nicht darum, neue Einigkeit zu erzielen, sondern darum, dieses Gesetz effektiver umzusetzen und diese Leitlinien in den Gesetzestext selbst zu integrieren.
Die einfache Möglichkeit, pornografische Bilder mithilfe von Deepfake-Technologie erstellen zu können, kann dazu führen, dass Kinder selbst diese nutzen, um andere Kinder zu mobben. Wie bewertet der Ethikrat diese Gefahren und wie kann dem vorgebeugt werden?
Der Umgang mit solchen Deepfakes in diesem Kontext wird ja im Moment politisch auch noch mal unabhängig diskutiert, in welcher Art und Weise auch die Verbreitung von solchen Bildern unterbunden werden soll.
Das ist ein ganz wichtiges Thema, das gar nicht nur unbedingt bei den Plattformen angesetzt werden muss. Da kann es eben nationale Lösungen geben, dass man sagt, die Verbreitung von solchen Informationen wird unter Strafe gestellt. Das haben wir uns jetzt nicht spezifisch angeschaut. Unter das Thema generative KI fällt das aber natürlich als eine neue Quelle für neue Risiken, aber auch für bekannte Risiken, ganz klar.
Wie wichtig ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz beim Umgang mit Social-Media-Plattformen und generativer KI? Wie stark sind Elternhäuser und Bildungseinrichtungen gefordert, Medienkompetenz zu fördern?
Das ist sehr wichtig. Es kann nicht ausreichen, Verbote auszusprechen, sondern Menschen müssen für die Gefahren sensibilisiert werden, natürlich auch für die Chancen vieler dieser Technologien und die Art und Weise, wie man sinnvoll mit sozialen Medien oder KI umgeht. Man muss aber auch für die Probleme sensibilisiert werden, damit Kinder untereinander und Eltern mit ihren Kindern darüber reden und sich schützen können. Auch Schulen sollten einbezogen werden, um unterstützend tätig zu werden.
Wir haben auch über Kinderärztinnen und Kinderärzte gesprochen, die schon ganz früh durch die Kinderuntersuchungen, bei denen sie alle Eltern kennenlernen, sensibilisieren könnten, was die Nutzung digitaler Technologien und mögliche Schäden betrifft, auch wenn die Eltern bestimmte Praktiken vorleben.
Ich finde es sehr wichtig, dass es einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und einen Austausch darüber gibt, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können.
Wie würden Sie die aktuelle Situation einschätzen? Halten Sie unsere Kinder und Jugendlichen in dieser Hinsicht für fit? Oder haben Sie den Eindruck, dass diese Gefahren und Risiken noch gar nicht abschätzbar sind und noch viel Aufklärungsarbeit und Bewusstmachung nötig ist?
Ich halte Kinder und Jugendliche schon oft für fit. Aber das Problem ist, dass auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, also die gesamte Bevölkerung verstehen muss, wie diese Technologien funktionieren.
Meiner Meinung nach kann es nicht immer nur um Aufklärung gehen, die dann den Einzelnen zugemutet wird. Das Grundproblem ist, dass diese Software so gebaut ist, dass sie unsere Schwächen ausnutzt. Sie ist eben so gebaut, dass sie Aufmerksamkeit erregt.
Deshalb müssen wir unsere digitalen Umwelten so umgestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche, aber auch für uns alle, besser geeignet sind. Dann müssen wir Kinder nicht von bestimmten Dingen fernhalten, sondern haben das Problem an der Wurzel gepackt, nämlich bei den Geschäftsmodellen dieser Onlineplattformen.
Was genau schwebt Ihnen vor, wenn Sie vorschlagen, die digitalen Umwelten umzugestalten?
Einerseits sagen wir, dass wir süchtig machende Funktionen von sozialen Medien prinzipiell verbieten sollten. Es ist die Logik hinter den Endlosfeeds und dem unendlichen Scrollen und dem Blinken und Piepen überall, damit wir mehr Zeit auf diesen Plattformen verbringen.
Das gleiche Prinzip gilt bei Chatbots. Es gibt keinen Grund, warum Chatbots einen mit „Ich“ anreden oder signalisieren müssen, dass sie einen verstehen oder hören. Diese ganze vermenschlichende Sprache von Chatbots ist überflüssig. Die Idee dahinter ist: Je mehr Zeit wir mit diesen Chatbots auf diesen Plattformen verbringen, desto mehr Datenspuren hinterlassen wir und desto mehr wissen diese Plattformen.
Und das ist das eigentliche Geschäftsmodell. Das spricht natürlich gegen die Autonomie und Selbstständigkeit der Nutzerinnen und Nutzer, diese Dinge auch mal wegzulegen. Deswegen müssen wir auch diese Geschäftsmodelle in den Blick nehmen, damit sich etwas ändern kann.
Vielen Dank für das Gespräch.
Sehr gerne.
Das Interview führte Erik Rusch.
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WEF-Chef Zwinggi fordert neue Fehlerkultur in Europa

Alois Zwinggi, der neue Chef des Weltwirtschaftsforums (WEF), spricht sich für mehr Mut zum Risiko in der Privatwirtschaft aus. In Europa sei es deutlich schwieriger als in den USA, nach einem Fehlschlag wieder durchzustarten, sagte er dem „Handelsblatt“.
Das wirke sich auf die Innovationskraft aus. „Amerikanische Unternehmer denken häufig größer, gehen höhere Risiken ein und finden leichter Kapital. Elon Musk hat klein angefangen und auch Rückschläge erlebt. Dennoch konnte er Investoren immer wieder überzeugen. Genau hier hat Europa Nachholbedarf.“

Zwinggi: Es gebe nichts, was Europa nicht könne

An anderer Stelle habe Europa aber viele Vorteile, sagte der CEO. Es gebe nichts, was Europa nicht könne. Das sollten sich die Europäer stärker bewusst machen. Man habe das Wissen, hervorragend ausgebildete Fachkräfte und eine starke industrielle Basis.
Mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen des Irankriegs gab Zwinggi keine Entwarnung. Der Fokus liege derzeit vor allem auf Öl und Energie.
Weniger beachtet werde aus seiner Sicht die mögliche Auswirkung auf Düngemittel und damit auf die Nahrungsmittelversorgung. Das könnte eine zusätzliche Eskalationsstufe dieser Krise sein.
In dieser Woche stellte sich Zwinggi offiziell in Berlin als Nachfolger von Börge Brende an der Spitze des WEF vor. Brende war im Februar im Zuge der Epstein-Affäre zurückgetreten. (dts/red)
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Hohe Düngerpreise: EU plant 500 Millionen Euro Hilfen für Bauern

Angesichts hoher Düngerpreise infolge des Irankriegs plant die EU-Kommission zusätzliche Hilfen in Höhe von insgesamt rund 500 Millionen Euro für Landwirte.
Mit dem Geld wolle Brüssel „die am stärksten betroffenen Landwirte noch in diesem Jahr unterstützen“, sagte EU-Haushaltskommissar Piotr Serafin am Mittwoch, 10. Juni, in Brüssel. Die Kommission will dafür eine Notfallreserve im EU-Agrarbudget aufstocken.
In der Notfallreserve verbleiben nach Angaben der Kommission derzeit gut 200 Millionen Euro für das laufende Jahr, sie will das Budget um weitere 300 Millionen Euro aufstocken.
Nach Kommissionsangaben könnte das gesamte Geld in die Hilfen für Düngemittel fließen. Normalerweise ist die Notfallreserve allerdings auch für Hilfen nach Überschwemmungen oder Dürren vorgesehen.
Der Irankrieg hat die Preise für Düngemittel in die Höhe getrieben, weil die Länder der Golfregion wichtige Lieferanten sind. Stickstoffbasierte Düngemittel kosten derzeit rund 460 Euro pro Tonne, im vergangenen Winter waren es noch rund 380 Euro. (afp/red)
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EU einigt sich auf Schnellverfahren für Aufrüstung: Binnen 102 Arbeitstagen wird entschieden

Für eine schnellere Aufrüstung in der EU sollen die Genehmigungsverfahren für Verteidigungsprojekte beschleunigt werden.
Eine Einigung zwischen Vertretern des Europaparlaments und Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten sieht vor, die Höchstdauer von Genehmigungsverfahren auf 102 Arbeitstage festzulegen.
Wenn die zuständige Behörde vor Ablauf der Frist keine Entscheidung getroffen hat, soll der Genehmigungsantrag stillschweigend als angenommen gelten.
Ausnahmen sind demnach nur dann möglich, wenn etwa ein ernstes Risiko für die menschliche Gesundheit oder die nationale Sicherheit besteht, wie die derzeitige zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

Ursprünglicher Vorschlag abgeschwächt

Die vereinbarte Neuregelung ist Teil eines Pakets, das den Verwaltungsaufwand für die Verteidigungsindustrie reduzieren und die grenzüberschreitende Beschaffung und Zusammenarbeit erleichtern soll.
Es war im Juni des vergangenen Jahres von der EU-Kommission von Ursula von der Leyen vorgeschlagen worden.
In einigen Bereichen wurde der Vorschlag in den Verhandlungen von Mitgliedstaaten und Parlament auch abgeschwächt. So war beispielsweise ursprünglich eine 60-Tage-Frist für Genehmigungsverfahren vorgesehen.
Die nun getroffene Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt als Formalie. (dpa/red)
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EU-Ultimatum für Meta: WhatsApp muss fremde KI kostenlos zulassen

Die EU-Kommission zwingt den Messengerdienst WhatsApp, KI-Assistenten anderer Anbieter in der Europäischen Union wieder kostenlos zuzulassen.
Der US-Konzern Meta, zu dem WhatsApp gehört, müsse die einstweiligen Maßnahmen innerhalb von fünf Werktagen umsetzen, teilte die EU-Kommission mit.
Sie fürchtet ansonsten „ernsthaften und nicht wieder gutzumachenden Schaden“ für den Wettbewerb im wachsenden Markt für universelle KI-Assistenten.
Dort hätten kleinere Anbieter und neue Marktteilnehmer derzeit die Chance, etablierte Großunternehmen herauszufordern. Parallel untersucht die Behörde weiter, ob der Konzern mit den Einschränkungen gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt.
WhatsApp sei für KI-Unternehmen ein wichtiger Zugangspunkt zu Verbrauchern in Europa, teilte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera mit.
„Mit der heutigen Entscheidung bewahren wir auch die Wahlfreiheit der Bürger in ganz Europa hinsichtlich der KI-Assistenten, die sie mit WhatsApp nutzen möchten, ohne dass diese Entscheidung für sie getroffen wird.“ Die EU-Kommission wacht in der EU über die Einhaltung des Wettbewerbsrechts.

Andere Anbieter wurden ausgeschlossen

Die EU-Kommission untersucht den Fall seit Dezember 2025. Hintergrund ist, dass Meta im vergangenen Oktober Drittanbietern den Zugang zu Schnittstellen sperrte, über die Unternehmen ihre Dienste mit WhatsApp verknüpfen.
Das Vorgehen führt laut EU-Kommission dazu, dass für Nutzerinnen und Nutzer nur Metas eigene KI („Meta AI“) zur Verfügung stehe.
Nachdem die Kommission schon einmal mit Zwangsmaßnahmen gedroht hatte, öffnete Meta im März den Zugang zwar formal wieder, führte jedoch eine Gebühr ein.
Dies werten die Wettbewerbshüter in Brüssel als faktische Fortsetzung der Zugangssperre. Die nun gefallene Entscheidung verpflichte Meta, den Zugang zu denselben Bedingungen wiederherzustellen, die vor dem 15. Oktober 2025 galten, hieß es.

Meta drohen Strafen

Bei einem Verstoß gegen die Maßnahmen drohen dem Konzern Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes im vorausgegangenen Geschäftsjahr.
Außerdem kann die Kommission zur Durchsetzung der Entscheidung tägliche Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes verhängen.
Die Untersuchung in dem Fall ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Es gibt keine gesetzliche Frist, bis wann Ermittlungen abgeschlossen sein müssen.
Ein Sprecher von Meta hatte im Februar mitgeteilt, es gebe keinen Grund für die EU, einzugreifen.
„Es gibt viele KI-Optionen, die über App-Stores, Betriebssysteme, Geräte, Websites und Industriepartnerschaften genutzt werden können“, argumentierte der Sprecher.
Die EU-Kommission gehe fälschlicherweise davon aus, dass die Schnittstelle bei WhatsApp ein wichtiger Vertriebskanal für diese Chatbots sei.

Weitere Verfahren

Gegen den WhatsApp-Mutterkonzern Meta unter Leitung von Mark Zuckerberg laufen unabhängig davon Verfahren der EU wegen Verstößen gegen europäische Digitalgesetze.
So schützen Facebook und Instagram Kinder nach vorläufigen Ermittlungsergebnissen nicht ausreichend vor den Gefahren ihrer Angebote, wie die EU-Kommission Ende April mitgeteilt hatte.
Die Brüsseler Internetwächter verlangen von den Plattformen, das Mindestalter von 13 Jahren durchzusetzen, das sie selbst in ihren Nutzungsbedingungen festgelegt haben.
Ansonsten droht eine empfindliche Strafe – bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes. Auch tägliche Strafen wären möglich, um das US-Unternehmen zum Einlenken zu bewegen. (dpa/red)
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Gleiches Gehalt: Deutschland bricht EU-Recht

Deutschland hat neue Regeln zur Lohntransparenz nicht umgesetzt und verstößt damit ab dem 8. Juni gegen EU-Recht. Heute läuft eine Frist ab, bis zu der die EU-Staaten Zeit hatten, ihr nationales Recht anzupassen.
Das Bundesfamilienministerium hatte jüngst mitgeteilt, das deutsche Recht solle erst in den kommenden Monaten bis Anfang 2027 angepasst werden.
Die EU-Kommission muss nun entscheiden, ob sie ein Strafverfahren gegen Deutschland einleitet. Sollte das Recht in den nächsten Monaten wirklich angepasst werden, könnte sie davon absehen.

Das soll sich ändern

Frauen verdienen bisher im Durchschnitt weniger als Männer. In Deutschland ist ihr Bruttostundenlohn laut Eurostat-Zahlen von 2024 (jüngste verfügbare Daten) im Durchschnitt 15,6 Prozent niedriger. EU-weit liegt der Unterschied bei 11,1 Prozent.
Damit sich das ändert, sollen Beschäftigte unter anderem Auskunft darüber verlangen können, wie hoch das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten ist, aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
Auch müssen Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten künftig regelmäßig zur Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern Bericht erstatten. Arbeitgeber müssen Bewerber frühzeitig über Einstiegsentgelte informieren und dürfen nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen.
Die Richtlinie zur Entgelttransparenz war 2023 von den EU-Staaten und dem Europaparlament beschlossen worden. Die damalige deutsche Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich bei der Abstimmung im Rat der EU-Staaten enthalten. Seitdem stand der 7. Juni 2026 als Frist für die Umsetzung fest.

Sozialverband fürchtet Altersarmut bei Frauen

„Wer die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ausbremst, nimmt in Kauf, dass Frauen weiterhin schlechter bezahlt werden“, sagte die Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland, Michaela Engelmeier.
Der Verband verlangt mehr Entgeltgerechtigkeit und auch eine Aufwertung sozialer und pflegerischer Berufe sowie bessere Rahmenbedingungen für Vollzeit und existenzsichernde Beschäftigung. „Denn Lohnungleichheit wirkt bis ins Alter und verstärkt das Risiko von Altersarmut bei Frauen.“

Deutschland will Veränderungen

Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte in einem am 5. Juni veröffentlichten „Politico“-Podcast, Deutschland sei „auch mit anderen europäischen Partnerländern“ im Gespräch, um noch Veränderungen bei Umsetzungsfristen und Inhalten zu erreichen. Entgeltgleichheit müsse aber weiter politisches Ziel sein, sagte Prien.
Eine Sprecherin des Ministeriums hatte vor kurzem mitgeteilt, die Richtlinie solle „aufs Notwendige beschränkt, möglichst bürokratiearm und wirksam“ umgesetzt werden.
Als Grund für die Verzögerung nannte sie die wirtschaftliche Lage. Berichtspflicht und Auskunftsanspruch sollen erstmals zum Juni 2028 fällig werden.

Viele Frauen verdienen weniger

Hintergrund für die Lohnunterschiede sind nach Angaben der EU-Kommission systematische Ungleichgewichte – etwa, dass die Angebote für Kinderbetreuung nicht ausreichend seien und Frauen unverhältnismäßig viel Verantwortung für die unbezahlte Kinderbetreuung tragen.
Frauen legten deshalb längere Karrierepausen ein. Ein weiterer Grund seien Stereotype, die sich auf Bildung, Einstellung und Beförderung auswirken.
Deutschland hat seit 2017 ein eigenes Entgelttransparenzgesetz, das nun angepasst wird. Es erlaubt etwa Arbeitnehmern, Auskunft darüber zu verlangen, was andere Beschäftigte mit ähnlicher Arbeit in ihrer Firma verdienen.
Ein Regierungsgutachten ergab 2023 aber, dass die Regelung kaum genutzt werde, unter anderem, weil Betroffene befürchteten, so ein Auskunftsersuchen könne von ihren Vorgesetzten negativ bewertet werden. (dpa/red)
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Warum eine europäische Armee ohne die NATO außer Reichweite bleibt


In Kürze:

  • Europa diskutiert über mehr militärische Unabhängigkeit von den USA
  • EU-Armee bleibt umstritten und stößt auf strukturelle Hindernisse
  • Experten sehen starke Abhängigkeit von NATO und US-Technologie
  • Ukrainekrieg verstärkt Debatte über Europas Sicherheitsfähigkeit

 
Die Drohung von US-Präsident Donald Trump, die Vereinigten Staaten aus der NATO zurückzuziehen, sowie die anhaltenden Spannungen im Irankonflikt haben die Forderungen nach militärischer Unabhängigkeit von den USA unter europäischen Staats- und Regierungschefs neu belebt.
Analysten stehen den vorgeschlagenen Alternativen jedoch skeptisch gegenüber. Sie äußern Bedenken hinsichtlich des Zeitpunkts sowie der internen Dynamik zwischen den europäischen Staaten.

Spanien fordert schnelles Handeln

Zu den Vorschlägen gehört eine ständige Armee der Europäischen Union, die der spanische Außenminister José Manuel Albares Anfang Juni ins Gespräch brachte. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge erklärte er, die EU dürfe nicht abwarten, wie die Vereinigten Staaten als Nächstes handeln würden.
Seine Äußerungen erfolgten vor dem Hintergrund von Trumps Entscheidung, Truppen aus Deutschland abzuziehen. Zudem hatte er Länder kritisiert, die den USA im Falle eines Krieges mit dem Iran die Nutzung ihrer Stützpunkte und ihres Luftraums verweigerten. Spanien gehörte zu diesen Ländern.
Trump behauptete, dass US-Operationen gegen das iranische Regime der Sicherheit anderer Länder zugutekämen. Auch die NATO kritisierte er dafür, während des Konflikts keine aktive Unterstützung geleistet zu haben. Bereits Ende März hatte er betont, dass die Vereinigten Staaten deshalb nicht „für die NATO da sein“ müssten.
Der EU-Verteidigungskommissar Andrius Kubilius erklärte am 10. Februar vor dem Europäischen Parlament: „Europäische Verantwortung in der Verteidigung erfordert einen institutionellen Rahmen für unsere Zusammenarbeit – eine europäische Verteidigungsunion.“
Deutschlands Bundeskanzler Friedrich Merz, der französische Präsident Emmanuel Macron und die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sprachen sich übereinstimmend dafür aus, dass die EU mehr Verantwortung für ihre eigene Sicherheit übernehmen müsse.
Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas erklärte jedoch Anfang Februar, die Schaffung einer eigenständigen EU-Armee neben der NATO wäre „äußerst gefährlich“. Sie argumentierte, Befürworter eines solchen Vorhabens hätten „die praktischen Aspekte nicht wirklich zu Ende gedacht“.
Nato-Generalsekretär Mark Rutte gehört zu den wenigen prominenten Politikern in Europa, die Donald Trumps Vorgehen gegen den Iran immer wieder loben. Schafft es der Niederländer, Trump von einem Bündnisaustritt abzuhalten? (Archivbild)

Schafft es Rutte, Trump von einem Bündnisaustritt abzuhalten? (Archivbild)

Foto: Evan Vucci/AP/dpa

Idee einer europäischen Armee bereits zu Zeiten Eisenhowers

Die Idee einer europäischen Armee ist jedoch nicht neu und reicht bis in die Ära von Dwight D. Eisenhower zurück, der von 1953 bis 1961 Präsident der USA war. Seinerzeit gelang es, die europäischen Staats- und Regierungschefs von der Gründung einer solchen Armee zu überzeugen. Das französische Parlament blockierte das Vorhaben jedoch im Jahr 1954 und in den darauffolgenden Jahrzehnten verhinderten sowohl der Widerstand der USA gegen eine solche Armee als auch deren Festhalten an der NATO eine Wiederaufnahme des Projekts.
Seither haben Staaten wie Frankreich und Deutschland den europäischen Kontinent dazu gedrängt, strategische Autonomie anzustreben. Sowohl Macron als auch die ehemalige deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel sprachen sich während Trumps erster Amtszeit für die Idee einer gemeinsamen Streitkraft aus.
Max Bergmann, Leiter des Programms für Europa, Russland und Eurasien am Center for Strategic and International Studies, argumentierte im Januar, dass diese Frage im Falle einer zweiten Amtszeit Trumps erneut aufgegriffen werden müsse.

Eine ständige gemeinsame Streitkraft als Alternative?

In einer Analyse für das Center for Strategic and International Studies räumte Bergmann Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität einer EU-Armee ein. Er betonte jedoch, dass es ebenso wenig praktikabel sei, sich auf die Vereinigten Staaten zu verlassen – ein Land, das seiner Ansicht nach kein Interesse mehr daran habe, als Sicherheitsgarant zu fungieren.
Er schlug eine ständige gemeinsame Streitkraft vor, ähnlich jener Eingreiftruppe, auf die sich der ehemalige britische Premierminister Tony Blair und der ehemalige französische Präsident Jacques Chirac im Jahr 1998 geeinigt hatten.
Bergmann plädiert für eine einheitliche Kommandostruktur, die über den nationalen Streitkräften der einzelnen Länder angesiedelt wäre. „Bedenken hinsichtlich einer Doppelstruktur zur NATO sowie der Widerstand der USA verhinderten deren Gründung“, sagte er. „Angesichts der möglichen deutlichen Kluft zwischen den USA und Europa in Verteidigungsfragen ist es jedoch sinnvoll, dass Europa über eine eigenständige Führungskapazität verfügt – zumindest, um organisatorische Lücken in der europäischen Verteidigung zu vermeiden.“
Andere Analysten wie Patrick Edery, ein in Polen ansässiger geopolitischer Analyst und Leiter der Strategieberatung Partenaire Europe, bleiben skeptisch. Edery erklärte gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times, dass die strukturellen Hindernisse für eine europäische Verteidigungsunion weiterhin bestünden. „Jedes Mal, wenn man die Frage eingehend prüft, lautet das Urteil gleich: Es ist nicht machbar“, sagte er.

Ein Angehöriger des Regiments für unbemannte Systeme „Lava“, posiert am 22. Mai 2026 in der Region Charkiv, Ukraine, mit einer Leleka-Aufklärungsdrohne, die bis zu 120 Kilometer weit fliegen und zur Basis zurückkehren kann.

Foto: Diego Fedele/Getty Images

Ein gespaltenes Europa

Eines der größten wahrgenommenen Hindernisse für eine EU-Armee sind die unterschiedlichen politischen Interessen der europäischen Regierungen. „Jedes EU-Land hat seine eigene Außenpolitik und seine eigenen Interessen“, so Edery weiter. Er verwies dabei auf die frühe militärische Unterstützung der Ukraine durch Polen, während Deutschland nach dem russischen Einmarsch im Jahr 2022 zunächst zögerte.
Hugo Meijer, CNRS-Forscher am Zentrum für internationale Studien (CERI) der Sciences Po, und Stephen G. Brooks, Professor für Politikwissenschaft am Dartmouth College, bezeichneten dies als das Problem der „strategischen Kakophonie“.
In einem im Jahr 2021 in der Fachzeitschrift „International Security“ veröffentlichten Artikel definierten sie das Problem als „tiefgreifende, den gesamten Kontinent erfassende Divergenzen in allen Bereichen der nationalen Verteidigungspolitik, insbesondere hinsichtlich der Bedrohungswahrnehmung“. Das Problem sei, so die Autoren, so tief verwurzelt, dass seine Überwindung „langfristige, beständige und koordinierte Anstrengungen“ erfordern würde.
Daher sei es höchst unwahrscheinlich, dass die Europäer zeitnah eine autonome Verteidigungsfähigkeit aufbauen würden – selbst wenn sich die Vereinigten Staaten vollständig vom Kontinent zurückziehen würden.
Die europäischen Streitkräfte agieren zudem unabhängig voneinander und wenden unterschiedliche Einsatzregeln an. In den meisten EU-Mitgliedstaaten ist für Auslandseinsätze eine parlamentarische Zustimmung erforderlich. Eine Ausnahme bildet Frankreich, wo die Exekutive über deutlich mehr Spielraum verfügt, militärische Operationen einzuleiten und fortzuführen, bei geringeren unmittelbaren parlamentarischen Beschränkungen.
Auch die unterschiedliche Ausrüstungssituation auf dem Kontinent verschärft das Problem. Mehr als ein Dutzend europäischer NATO-Mitglieder setzen bereits das amerikanische Kampfflugzeug F-35 ein oder haben es bestellt. Die französischen Streitkräfte sind die einzigen großen europäischen Streitkräfte, die dieses Modell nicht nutzen.
Ein Kampfflugzeug vom Typ F-35 der US Air Force startet von der US-Air Base Spangdahlem in Rheinland-Pfalz während der Luftwaffenübung «Air Defender 2023».

Ein Kampfflugzeug vom Typ F-35 der US Air Force startet von der US-Air Base Spangdahlem in Rheinland-Pfalz während der Luftwaffenübung „Air Defender 2023“.

Foto: Boris Roessler/dpa

Europas militärische Abhängigkeit von den USA

Die amerikanische Kontrolle über die für den Bau der F-35 entscheidenden Komponenten hat Europas Abhängigkeit von den USA zementiert. Zu diesem Schluss kommt eine Analyse des in Brüssel ansässigen Thinktanks Bruegel aus dem Jahr 2025.
Im März äußerten deutsche Vertreter Bedenken hinsichtlich eines sogenannten „Kill Switch“ (Notasuschalter), der angeblich in die F-35 integriert sei. Zwar gibt es nach Ansicht zahlreicher Experten keine konkreten Beweise für die Existenz eines solchen Mechanismus. Sie argumentieren jedoch, dass Washington einen solchen auch nicht benötige, um den Einsatz der Flugzeuge zu unterbinden, da es ausreiche, die Lieferung von Munition und Ersatzteilen einzustellen.
Brandon J. Weichert bezeichnet die Existenz einer solchen Abschaltvorrichtung als „wahrscheinlich Unsinn“. Er ist leitender Redakteur für nationale Sicherheit und Autor des Buches „Winning Space: How America Remains a Superpower“.
„Der eigentliche ‚Kill Switch‘ liegt vielmehr in der absoluten Abhängigkeit von US-Rüstungsunternehmen – sei es bei der Software, der Wartung oder den Datenverbindungen, die für den effektiven Betrieb dieser Kampfflugzeuge der fünften Generation unerlässlich sind“, schrieb Weichert in einem im Januar in „The National Interest“ veröffentlichten Artikel.
Zudem stellt sich die Frage nach einer einheitlichen Kommandostruktur. Bergmann zufolge könnte die EU ein eigenes Hauptquartier schaffen, das sowohl die EU-Streitkräfte führt, als auch die oberste europäische Kommandobehörde über den nationalen Streitkräften bildet.
Edery sagte jedoch, dass „heute kein europäischer General darin ausgebildet ist, eine Armee von 1 Million oder auch nur 500.000 Soldaten unterschiedlicher Nationalitäten zu befehligen“.

50 Milliarden Euro jährlich für Europas Verteidigung

Befürworter einer europäischen Armee sind sich des Ausmaßes der politischen und bürokratischen Arbeit bewusst, die dieses Vorhaben erfordern würde. In einem im vergangenen Monat veröffentlichten Papier wurde geschätzt, dass Europa den Großteil seiner Fähigkeitslücken über einen Zeitraum von zehn Jahren für rund 50 Milliarden Euro jährlich schließen könnte.
Zu den Unterzeichnern zählten unter anderem Thomas Enders, der ehemalige Airbus-Chef und heutige Präsident der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik sowie der Ökonom Moritz Schularick vom Institut für Weltwirtschaft in Kiel. Sie räumten jedoch auch ein, dass dieses Unterfangen einem „Manhattan-Projekt“ gleichkomme. Das „Manhattan Project“ war das geheime US-amerikanische Forschungs- und Entwicklungsprogramm zur Entwicklung der ersten Atombombe während des Zweiten Weltkriegs.
Es handele sich um eine Aufgabe, „die einen gebündelten politischen Willen, eine koordinierte Mobilisierung von Ressourcen sowie eine institutionelle Handlungsfähigkeit erfordert – in einem Ausmaß, das mit den historischen Großprogrammen zur technologischen und industriellen Mobilisierung vergleichbar ist.“
Bergmann argumentiert, dass der Aufbau einer „geschlosseneren Streitkraft“ bedeuten würde, die Streitkräfte der EU-Mitgliedstaaten, die nicht an vorderster Front stehen, unter Aufsicht Brüssels dazu zu bewegen, entweder zu einer europäischen Truppe beizutragen, anstatt eigene Kapazitäten aufzubauen, oder ihre Streitkräfte vollständig in eine gemeinsame Truppe zu integrieren.
Die Mitgliedstaaten könnten zudem 1 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts in einen gemeinsamen EU-Fonds zur Unterstützung dieser Truppe einzahlen. Außerdem könnten sie Personal sowie vorhandene Ausrüstung bereitstellen.
Könnte Deutschlands größter Vermieter Vonovia auch Wohnungen für Soldaten bereitstellen? Ja, sagt Konzernchef Rolf Buch. (Archivbild)

Bundeswehrsoldaten. (Archivbild)

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Flaggschiff Europäischer Verteidigungsfonds

In den vergangenen Jahren hat die EU neue Kompetenzen entwickelt, um die europäische verteidigungsindustrielle Basis zu stützen und zu stärken. Seit 2017 hat sie eine Reihe von Programmen zur Finanzierung gemeinsamer Rüstungsprojekte der Mitgliedstaaten aufgelegt, darunter den Europäischen Verteidigungsfonds.
Dieser gilt als Flaggschiffprogramm der EU für gemeinsame Forschung und Entwicklung im Verteidigungsbereich und stellt bis 2027 jährlich rund 1 Milliarde Euro bereit. Ebenfalls dazu gehört „ReArm Europe“, die große Investitionsinitiative der Europäischen Kommission im Verteidigungsbereich. Sie zielt darauf ab, bis 2030 zusätzliche Verteidigungsausgaben in Höhe von bis zu 800 Milliarden Euro zu mobilisieren.
Während Brüssel-nahe Experten diese Initiativen als Fortschritt loben, sehen sie zugleich Schwachstellen. So merkte Bruegel beispielsweise an, dass sich „ReArm Europe“ fast ausschließlich auf nationale Ausgaben und deren Umsetzung konzentriere. Es versäume es, europäische öffentliche Güter sowie auf EU-Ebene finanzierte und bereitgestellte Fähigkeiten zu schaffen. Daher trage das Programm nur begrenzt zur Stärkung der europäischen Koordinierung bei.
Der Ende Februar begonnene Krieg mit dem Iran stellte die Beziehungen Europas zu den Vereinigten Staaten auf die Probe. Einige Beobachter sind jedoch der Ansicht, dass die Abhängigkeit von amerikanischen Ressourcen bereits Jahre zuvor deutlich geworden sei. Der Krieg in der Ukraine habe das Ausmaß der europäischen Abhängigkeit von US-Kapazitäten in Echtzeit offengelegt, so Edery.

Ukraine ist auf US-Unterstützung und Musks Starlink angewiesen

Die ukrainischen Streitkräfte sind für die Kommunikation auf dem Schlachtfeld, die Zielerfassung und den Drohneneinsatz auf in den USA hergestellte Starlink-Satellitenterminals angewiesen. Das gilt auch für Waffen und nachrichtendienstliche Informationen, die Washington bereitstellt oder ermöglicht.
„Wenn die Amerikaner aufhörten, den Europäern die Waffen zu verkaufen, die diese an Kiew weitergeben, würde Russland gewinnen. Wenn sie die Geheimdienstinformationen einstellten, würde Russland gewinnen“, sagte Edery gegenüber Epoch Times.
Starlink, der Hochgeschwindigkeits-Internetdienst von SpaceX, sei für die Ukraine ein „echter Wendepunkt“ gewesen, so der Analyst. SpaceX-Chef Elon Musk hat die Bedeutung von Starlink für Kiew selbst hervorgehoben. „Mein Starlink-System ist das Rückgrat der ukrainischen Armee“, schrieb er im März 2025 auf X. „Die gesamte Frontlinie würde zusammenbrechen, wenn ich es abschalten würde.“
Die ukrainische Regierung hat ihr Interesse an europäischen Satellitenprojekten bekundet, darunter GOVSATCOM – eine EU-Initiative zur Bündelung von Satellitenkapazitäten der Mitgliedstaaten und der Industrie, um Regierungen entsprechende Dienste bereitzustellen.
Hinter verschlossenen Türen äußern einige ukrainische Vertreter jedoch die Ansicht, dass bestehende Alternativen zu Starlink Einschränkungen aufweisen, deren Überwindung Zeit und Geld erfordert.
SpaceX konzentriert sich darauf, eine Stadt auf dem Mond zu bauen

SpaceX konzentriert sich darauf, eine Stadt auf dem Mond zu bauen.

Foto: Eric Gay/AP/dpa

Selenskyj: Ohne US-Unterstützung kein Sieg gegen Russland möglich

Arthur de Liedekerke, Senior Director für europäische Angelegenheiten bei der in Brüssel ansässigen Politikberatung Rasmussen Global, erklärte in einem im April 2025 veröffentlichten Interview mit „Euronews“, er halte GOVSATCOM nicht für geeignet, um die für die Ukraine auf dem Schlachtfeld erforderliche Konnektivität zu gewährleisten. Schließlich handele es sich dabei (zumindest vorerst) um einen sicheren Satellitenkommunikationsdienst für EU-Regierungen.
Auch der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj betonte, dass Kiew den Krieg gegen Russland ohne die Unterstützung der USA „nicht gewinnen“ könne. „Wenn wir darüber sprechen, ob wir ohne amerikanische Unterstützung gewinnen können: Nein“, sagte er im Dezember 2025 und fügte hinzu: „Ohne amerikanische Unterstützung können wir den Luftraum nicht verteidigen. Schon jetzt ist das sehr schwierig. Die amerikanische Unterstützung mit Flugabwehrraketen ist wirklich hilfreich und wirkungsvoll.“
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Why a European Army, Without NATO, Remains Out of Reach“. (deutsche Bearbeitung: os) 
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Merz, Macron und Starmer beraten mit Selenskyj

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und der britische Regierungschef Keir Starmer kommen am Sonntagabend in London mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj zusammen.
Bei dem Treffen soll es nach Angaben aus Paris um die weitere Unterstützung der Ukraine und den verstärkten Druck auf Russland gehen. Zudem solle es eine Bestandsaufnahme der Arbeiten der sogenannten Koalition der Willigen geben. Zu dieser Gruppe zählen etwa 35 überwiegend europäische Länder, darunter Deutschland.
Moskau und Kiew hatten in den vergangenen Monaten ihre gegenseitigen Angriffe verstärkt. Bemühungen um eine Beendigung des Krieges unter Vermittlung der USA stocken.
Russlands Präsident Wladimir Putin hatte am Freitag ein von Selenskyj vorgeschlagenes Gipfeltreffen abgelehnt. Der ukrainische Präsident warf Putin daraufhin vor, er wolle den Krieg „einfach nicht beenden“.
Bevor es darum geht, wer die Unterhändler in möglichen Gesprächen mit Putin sind, soll die inhaltliche Linie für mögliche Verhandlungen geklärt werden.
Aus deutscher Sicht wird für den weiteren Prozess ein „klarer politischer Kompass“ und ein „klares Zielbild“ benötigt. Darum wird es in London wohl in erster Linie gehen.

US-Friedensplan und Pendeldiplomatie

Die USA bemühen sich seit Anfang vergangenen Jahres um Vermittlung zwischen Russland und der Ukraine. US-Präsident Donald Trump hat sich dazu im vergangenen August mit Putin in Alaska getroffen, es wurde ein Friedensplan ausgearbeitet und es gab intensive Pendeldiplomatie.
Inzwischen sind die Bemühungen weitgehend zum Erliegen gekommen. US-Außenminister Marco Rubio sagte vor zwei Wochen, aus US-Sicht könnten gerne auch andere versuchen, den Krieg in der Ukraine zu beenden.

Merz und Co. sehen sich als Verbündete der Ukraine

Deutschland, Frankreich und Großbritannien waren als sogenannte E3  involviert und nahmen die Rolle der europäischen Unterhändler ein. Angesichts des schwindenden Engagements der US-Amerikaner sehen sie eine Chance, zurück ins Spiel zu kommen.
„Langsam öffnet sich ein Fenster für Gespräche der europäischen Seite mit Russland“, heißt es aus deutschen Regierungskreisen.
Anders als die USA sehen die Europäer sich nicht als Vermittler, sondern als Verbündete der Ukraine. Sie unterstützen das Land massiv mit Waffenlieferungen und belegen Russland gleichzeitig mit Sanktionen, um Druck auf Moskau aufzubauen, den Krieg zu beenden. Wenn sie in die Verhandlungen einsteigen, werden sie an der Seite der Ukraine stehen und nicht als Moderator auftreten.
Aus Sicht der Bundesregierung soll die US-Regierung auf jeden Fall im Boot bleiben. Man wolle „Koordinierung statt Konkurrenz“ mit den Amerikanern, heißt es. Und mit den anderen Europäern strebe man eine „größtmögliche Abstimmung“ an.  (afp/dpa/red)
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Merz beim EU-Westbalkan-Gipfel: EU muss Willen zur Erweiterung zeigen

Bundeskanzler Friedrich Merz und der französische Präsident Emmanuel Macron haben sich beim EU-Westbalkan-Gipfel in Montenegro für eine schnellere EU-Erweiterung stark gemacht.
„Die Europäische Union muss zeigen, dass sie erweiterungsfähig und erweiterungswillig ist“, sagte Merz zum Auftakt des Treffens von 23 Staats- und Regierungschefs der EU mit sechs aus den Balkan-Staaten, die einen EU-Beitritt anstreben.
Macron betonte die Bedeutung der Region für die EU. Sie sei aus geopolitischer Sicht sehr wichtig, denn auf dem Westbalkan entscheide sich auch die Unabhängigkeit Europas, sagte er mit Blick auf Energie- und Sicherheitsfragen sowie Migrationsrouten.

Schrittweise Heranführung an die EU

Merz und Macron sind mit einem gemeinsamen Konzept nach Tivat an der Adria-Küste gereist, um die Beitrittskandidaten schneller an die EU-heranzuführen.
Die Erfüllung gewisser Aufnahmekriterien soll etwa mit einem schrittweisen Zugang zum EU-Binnenmarkt oder der Entsendung von Beobachtern in EU-Institutionen belohnt werden. So sollen Anreize für schnellere Reformen geschaffen werden.

Verhandlungsprozess soll vereinfacht werden

Außerdem soll der Verhandlungsprozess vereinfacht werden. Derzeit sind mehr als 100 Verfahrensschritte notwendig, die Öffnung jedes der mehr als 30 Beitrittskapitel muss einstimmig beschlossen werden.
Nach dem deutsch-französischen Vorschlag sollen alle relevanten Kapitel geöffnet werden, wenn die EU-Kommission den Zeitpunkt gekommen sieht.

Merz sieht Versäumnisse auf Seiten der EU

Merz verwies darauf, dass seit 13 Jahren keine neuen Mitglieder mehr in die EU aufgenommen wurden.
„Das zeigt, dass die Versäumnisse auch auf der Seite der Europäischen Union liegen. Und die wollen wir heute überwinden.“ Er hoffe, dass man beim Gipfel zu gemeinsamen Schlussfolgerungen kommen werde, die dann in Brüssel umgesetzt werden sollten.
Neben Montenegro gehören Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, Nordmazedonien und Serbien zum Westbalkan. Alle sechs bewerben sich seit vielen Jahren um eine Mitgliedschaft in der EU. Montenegro ist bei den Bemühungen um einen Beitritt am weitesten fortgeschritten. (dpa/afp/red)
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gesellschaft

EuGH entscheidet: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen

Die Leistungskürzungen in Deutschland für abgelehnte Asylbewerber verstoßen gegen EU-Recht. Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürften auch Asylbewerbern, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nicht gestrichen werden, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Nach der derzeit geltenden EU-Aufnahmerichtlinie müssten die Mitgliedstaaten einen „angemessenen Lebensstandard“ gewährleisten, der auch den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern umfasst.

Anstoß für das Urteil gab ein Fall aus Deutschland

Ein Afghane hatte den bayerischen Landkreis Schweinfurt verklagt, weil ihm im Januar und Februar 2022 Sozialleistungen gekürzt wurden, nachdem sein Asylantrag in Deutschland wegen der Zuständigkeit von Rumänien abgelehnt wurde.
Grundsätzlich muss der erste EU-Staat, in dem ein Antragsteller registriert wird, das Verfahren führen – das regelt die Dublin-III-Verordnung.
Der junge Mann erhielt nach der Ablehnung in Deutschland nur noch Sachleistungen in Form von Unterkunft, Verpflegung, Heizung, Körperpflege und Gesundheit.
Auf Leistungen wie Kleidung und Haushaltsgüter sowie Geld für grundlegende persönliche Bedürfnisse, also etwa Ausgaben für Transport, Kultur oder Kommunikation, musste er verzichten.
Das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz sieht solche Kürzungen bei den Menschen vor, die ihr Asylverfahren nach den Dublin-Regeln in einen anderen Mitgliedstaat führen müssten.

Seit 2024 sehen deutsche Regelungen auch Leistungsausschluss vor

Die Klage des Afghanen ging bis vor das Bundessozialgericht. Dieses legte dem EuGH die Frage vor, ob die deutsche Regelung mit der bisherigen EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar ist.
Die Richterinnen und Richter in Luxemburg stellten klar: Nein, denn zum einen gehöre Kleidung zu den „elementarsten Bedürfnissen“.
Zum anderen seien Geldleistungen für den täglichen Bedarf, etwa für Fahrkarten, Kommunikationsmittel oder Körperpflegeprodukte, notwendig, um ein „Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ zu gewährleisten.
Über den konkreten Fall müssen noch die deutschen Gerichte entscheiden und dabei die Vorgaben aus Luxemburg beachten.
Die deutsche Kürzungsregelung, um die es nun vor dem Gerichtshof ging, wurde 2024 sogar noch verschärft:
Schutzsuchende, für die nach den Dublin-Regeln ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist, sollen gar keine Asylbewerberleistungen bekommen, wenn eine Ausreise für sie „rechtlich und tatsächlich möglich“ ist. Sie können lediglich Überbrückungsleistungen für zwei Wochen beziehen.

GEAS-Reform: Neue Asylregeln ab kommender Woche

Laut dem Asylexperten Constantin Hruschka ist auch die verschärfte deutsche Regelung EU-rechtswidrig. Wenn man Leistungen schon nicht kürzen dürfe, dann erst recht nicht komplett entziehen.
„Die Behörden müssen jetzt sofort aufhören, Leistungen einzuschränken und den Leistungsentzug beenden“, sagt Hruschka.
Bislang äußerten auch viele Sozialgerichte Zweifel an der Vereinbarkeit des vollständigen Leistungsausschlusses mit EU-Recht und Verfassungsrecht.
Die bisherige Aufnahmerichtlinie, die Vorgaben zu den Leistungen macht, wird am 12. Juni mit der Reform des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) der EU allerdings durch neue Regeln abgelöst.
Diese erlauben Leistungseinschränkungen explizit, wenn Asylbewerber sich in einem anderen EU-Land aufhalten als dem für sie zuständigen – also für die sogenannten Dublin-Fälle.

Muss das deutsche Recht nun angepasst werden?

Die jetzige Entscheidung bedeutet laut dem Rechtsexperten Hruschka für die Zukunft, dass das menschenwürdige Existenzminimum gewährleistet sein muss – dazu gehöre nach den Ausführungen des Gerichtshofs die Deckung des Bedarfs an Kleidung und Haushaltsprodukten.
„Auch in der neuen Regelung steht drin, dass ein Mindeststandard im Einklang mit dem Unionsrecht gewährleistet sein muss“, betont er. Bisher Betroffene könnten darüber hinaus einen Nachzahlungsanspruch wegen gekürzter oder entzogener Leistungen haben. Die Schwierigkeit dabei sei jedoch, den Betrag zu beziffern.
Laut dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales bedarf es nun einer eingehenden Prüfung, ob und inwieweit sich aus der EuGH-Entscheidung eine Notwendigkeit ergibt, die Rechtslage oder Rechtspraxis in Deutschland anzupassen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kommentierte, dass Leistungskürzungen durch das Urteil erschwert würden.
„Wir nehmen das zur Kenntnis, sehen aber auch, dass wir mit GEAS eine komplett neue Rechtslage haben.“ Daher habe das Urteil nur eine sehr beschränkte Wirkung, so Dobrindt.

Kritik an bestehender Praxis

Der asylpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Erik Marquardt, teilte mit: „Das Urteil muss ein Weckruf für die Bundesregierung sein, die Achtung von Grundrechten und Menschenwürde wieder zum Leitbild ihrer Politik zu machen.“
Die rechtspolitische Sprecherin der Organisation Pro Asyl, Wiebke Judith, merkte an, dass Deutschland jahrelang Asylsuchenden ihnen zustehende Leistungen verweigert habe. „Jetzt ist klar: Das ist europarechtswidrig und ein handfester Skandal“, so Judith.
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden im vergangenen Jahr insgesamt gut 5.400 Menschen nach Dublin-Regeln in andere EU-Länder überstellt, bei knapp 36.000 Übernahmeersuchen von Deutschland. (dpa/red)
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wissen

Neue Gesetze: EU will Abhängigkeit bei KI und Cloud reduzieren

Künstliche Intelligenz, Clouddienste und Online-Netzwerke: Die EU will raus aus der Abhängigkeit von US-Digitalkonzernen.
Die EU-Kommission stellte am Mittwoch, 3. Juni, ein Gesetzespaket vor, mit dem sie europäische Unternehmen fördern und die Daten öffentlicher Stellen vor dem Zugriff aus dem Ausland schützen will.
Ein Überblick über die Pläne:

Wo liegt das Problem?

Die EU verlässt sich bei zahlreichen Technologien auf Dienstleister aus den USA. Zwar nennt die Kommission die USA in ihren Vorschlägen nicht explizit, doch von keinem Staat außerhalb der EU ist die Abhängigkeit so groß.
Halbleiter – das Grundgerüst zahlreicher Technologien – stammen außerdem aus Taiwan und aus China. Im vergangenen Jahr kam es in Europa zu Engpässen, als der chinesische Mutterkonzern hinter dem Hersteller Nexperia im Streit mit der niederländischen Regierung die Produktion stoppte.

Clouddienste

Cloudserver speichern große Datenmengen, von Nachrichten aus Messenger-Apps bis hin zu Firmendaten. Ohne sie funktionieren viele digitale Dienste schlicht nicht.
Weltmarktführer für solche Clouds ist mit großem Abstand der Amazon-Dienst AWS, gefolgt von Microsoft. US-Anbieter dominieren nach Kommissionsangaben insgesamt 70 Prozent des europäischen Marktes.
Die EU-Kommission will Behörden und Regierungen dazu bewegen, auf europäische Anbieter umzusteigen – vor allem auf Open-Source-Programme, bei denen der Quellcode öffentlich verfügbar ist.
Sie schlägt zudem vor, dass öffentliche Stellen von Krankenhäusern über Rathäuser und Polizei bis zu Regierung und Militär nur Dienste nutzen dürfen, bei denen ihre Daten auf Servern in Europa bleiben.
Je nach Sicherheitsstufe sollen nach Vorstellung aus Brüssel zusätzliche Anforderungen gelten: Vorkehrungen gegen Kill Switches und europäische Eigentümer bis hin zur vollen Kontrolle über die Software durch einen EU-Anbieter.

Künstliche Intelligenz

Die führenden KI-Modelle heißen ChatGPT, Claude, Gemini oder Copilot – und gehören den US-Unternehmen OpenAI, Anthropic, Google und Microsoft. Der US-Konzern Nvidia baut Chips für die KI-Entwicklung.
In Europa sind die Investitionen in Künstliche Intelligenz im Vergleich gering.
KI-Modelle sowie Clouddienste brauchen Rechenzentren, die große Datenmengen verarbeiten können. „Europa verfügt heute über ein Drittel der Kapazitäten in den USA, weit weniger als es sollte“, sagte ein EU-Beamter. „Wir müssen aufholen.“
Er schätzt die Nachfrage für das Jahr 2035 auf rund 60 Gigawatt, nach aktuellem Planungsstand könne die EU bis dahin aber nur 42 Gigawatt liefern.
Die Kommission will deshalb dafür sorgen, dass Genehmigungsverfahren schneller gehen und mehr Fördergelder fließen. Für öffentliche Stellen sollen außerdem ähnliche Regeln wie für Clouddienste gelten, sodass die Nachfrage nach europäischen Anbietern steigt.

Halbleiter

Die Chips sind die Grundlage für Computer, Künstliche Intelligenz und stecken in Autos sowie Smartphones. Mit ASML hat die EU in den Niederlanden zwar den Weltmarktführer für die Maschinen, die Halbleiter herstellen, will aber selbst mehr Chips produzieren.
Ein Zwischenziel von 20 Prozent der weltweiten Chipproduktion werde die EU jedoch verfehlen, räumte ein EU-Beamter ein.
Die Kommission will zudem künftig eingreifen können, falls es zu einem Mangel an Halbleitern kommt. Sie will dann eine Liste der Branchen aufstellen, die zuerst an die Chips kommen – sich also über bestehende Lieferverträge hinwegsetzen.
Außerdem will sie gemeinsame Chipeinkäufe der 27 Staaten koordinieren. (afp/red)
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deutschland

2. Juni: Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“ | Chips aus Sachsen | EU verschärft Asylregeln

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Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“

Arbeitsministerin Bärbel Bas spricht sich erneut für ein einheitliches Rentensystem im Rahmen einer Bürgerversicherung aus. Eine pauschale Anhebung des Rentenalters lehnt sie ab. Auch Sonderregelungen für Beamte stellt sie infrage. Zugleich berichtet Bas von persönlichen Angriffen und Hassnachrichten. Sie sagt, sie sei für manche Menschen durch ihren Einsatz für sozialen Ausgleich zu einem „personifizierten Feindbild“ geworden.

Chips aus Sachsen

Der Halbleiterstandort Sachsen zählt mittlerweile zu den wichtigsten Mikroelektronik-Standorten Europas. Das sagt Bundeskanzler Merz beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum im brandenburgischen Bad Saarow. Demnach stammt bereits jeder dritte in Europa produzierte Chip aus Sachsen.

Kubicki-Effekt

Die FDP erreicht nach der Wahl des neuen Parteichefs Wolfgang Kubicki in einer Sonntagsumfrage wieder 5 Prozent. Mit Ausnahme des BSW, das nur auf 2 Prozent kommt, verbessern sich laut dem Forschungsinstitut alle Oppositionsparteien aufgrund der Unzufriedenheit mit der Regierungskoalition. Die Union fällt hingegen auf 24 Prozent, die SPD auf 11 Prozent.

EU verschärft Asylregeln

In der Europäischen Union tritt am 12. Juni das Gemeinsame Europäische Asylsystem in Kraft. Die Reform schafft EU-weit einheitliche Regeln für Abschiebungen, Abschiebehaft und Wiedereinreiseverbote. Wer gegen eine Abschiebung klagt, kann nicht mehr automatisch in der EU bleiben, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Hilfsorganisationen warnen vor Einschränkungen von Grundrechten.

Ungarnchef bei Merz

Bundeskanzler Friedrich Merz hat den neuen ungarischen Ministerpräsidenten Peter Magyar in Berlin mit militärischen Ehren empfangen. Magyar kündigte an, sein Land wolle ein „ehrlicher und verlässlicher Partner“ in der EU sein. Gleichzeitig stellte er klar, dass Ungarn weiterhin keine Waffen an die Ukraine liefern und auch EU-Beitrittsgespräche vorerst blockieren werde.