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Fachmann sieht wenig Erfolgschancen für EU-Elektrifizierungsplan


In Kürze:

  • Mit dem EU-Elektrifizierungsplan plant die EU-Kommission, den Verstromungsanteil zu erhöhen.
  • Der Diplom-Ingenieur Frank Hennig sieht hingegen „völlig verschiedene“ Bedingungen in den einzelnen Staaten.
  • Unternehmen in der EU erleiden seiner Aussage zufolge durch den Plan wettbewerbliche Nachteile gegenüber globalen Mitbewerbern.
  • Um ausreichend flexibel verfügbaren Strom zu produzieren, müsse Deutschland in erster Linie die Gaskraft weiter ausbauen.

 
Die EU-Kommission hat bekannt gegeben, dass sie den Stromanteil am gesamten Endenergieverbrauch in der Europäischen Union deutlich erhöhen will. Mitte Juli hat sie genauere Details zu ihrem Plan vorgestellt, um „Europa zum ersten elektrifizierten Kontinent zu machen“.
Was es mit diesem Plan genau auf sich hat und was das konkret für die Menschen in Europa und Deutschland bedeutet, schildert Frank Hennig, Diplom-Ingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, im Interview mit Epoch Times.
Herr Hennig, welche Maßnahmen plant die Europäische Union umzusetzen, um die Elektrifizierung voranzubringen? Haben Sie genauere Informationen dazu?
Eine Pressemitteilung der EU-Kommission gibt einen Überblick über diese Elektrifizierung, ausführlicher wird das Arbeitsdokument eines „Elektrifizierungsaktionsplans“. Zunächst geht es um öffentliche Konsultationen mit Interessengruppen, dem Europäischen Rat, dem Ministerrat, dem EU-Parlament und anderen. Es gibt also noch keine konkret beschlossenen Vorgaben, bisher nur aufgeschriebene Ziele der Kommission. Später sollen Richtlinien geändert und neue Gesetzesinitiativen umgesetzt werden.
Das Ziel ist, im Sinne des Green Deal eine EU-weite Beschleunigung der Elektrifizierung durchzuführen. Das soll natürlich auf Grundlage emissionsfreier oder -armer Stromproduktion geschehen.

Eine Umsetzungsvariante des Elektrifizierungsplans der EU-Kommission: Ladesäulen für E-Autos für mehr Elektromobilität, gespeist von als sauber geltenden Kraftwerken.

Foto: chirawan/iStock

Einige Zahlen wie ein Elektrifizierungsziel von 46 Prozent bis 2040 und eine Einsparung von fossilen Importen im Wert von jährlich 260 Milliarden Euro scheinen kaum von seriösen Berechnungen gedeckt zu sein, eher von Studien am grünen Tisch bereitgestellt.
In Deutschland wird dieses Ziel schon seit Jahren unter der Überschrift „Sektorenkopplung“ verfolgt. Das Vorhaben ist also nicht grundsätzlich neu – abgesehen von den angeführten Zielzahlen.
Inwiefern halten Sie eine Steigerung des Verstromungsanteils von 23 auf 32 Prozent in vier Jahren für realistisch?
Das ist kaum möglich. Elektrifizierung ist mehr als nur eine Erhöhung der Stromproduktion. Im Gegensatz zu den Sektoren Wärme und Verkehr müssen im Stromsystem Angebot und Verbrauch sekundengenau übereinstimmen. Das bedeutet, die Netze auf allen Spannungsebenen stark auszubauen, die Zahl grenzüberschreitender Leitungen (Interkonnektoren) zu vervielfachen und riesige Kapazitäten an Stromspeichern zu installieren.
Die Bedingungen sind zudem in den einzelnen EU-Ländern völlig verschieden. Schweden und Frankreich könnten dieses Ziel aufgrund ihres günstigen Energiemixes erreichen. Schweden mit seinen 10,5 Millionen Einwohnern und wenig Schwerindustrie hat sich die Dekarbonisierung im Energiebereich bis 2045 vorgenommen, und das ist realistisch. Die Erneuerung des Kernkraftwerksparks und das gute Aufkommen an Wasserkraft, Biomasse und Wind bieten gute Ansätze zum Ausbau der Elektrifizierung.
Kohlelastige Länder wie Polen, Tschechien oder Griechenland werden ein solches Ziel kaum erreichen können, solange der Einstieg bzw. der Ausbau der Kernenergie dort bislang nicht wirkt und weil die verfügbaren Naturenergien eher überschaubar sind.
Kann die Nutzung der fossilen Energieträger erfolgreich reduziert werden?
Der Rückgang fossiler Energieträger hängt von den verfügbaren Alternativen ab. Prinzipiell können durch den Ausbau der sogenannten Erneuerbaren die Emissionen gesenkt werden, regelbare und gesicherte Stromproduktion bleibt aber notwendig. Kommt diese aus emissionsarmer Produktion wie Kernkraft, Wasser und Biomasse, ist die Elektrifizierung im Sinne der EU-Kommission möglich.
Eine zeitliche Entkopplung von Stromproduktion und –verbrauch, um die volatile Einspeisung natürlicher Zufallsenergie vermehrt zu nutzen, würde jedoch Speicherkapazitäten in nicht finanzierbaren Größenordnungen erfordern. Batteriespeicher helfen zwar beim Ausgleich des Tagesganges, aber nicht über längere Fristen.
Dringender wären intersaisonale Speicher, worauf die grüne Wasserstoffstrategie abhebt. Grüner Wasserstoff ist gegebenenfalls für die stoffliche Nutzung wirtschaftlich, nicht aber im Bereich der Stromspeicherung. Die zahlreichen Verfahrensschritte senken den Gesamtwirkungsgrad einer Stromspeicherung auf unter 25 Prozent ab, sodass man weniger von Stromspeicherung als von Stromverschwendung sprechen muss.
Der Ansatz, grünen Wasserstoff via Ammoniak aus den Sonnenländern der Welt in großen Mengen zu importieren, schafft neue Abhängigkeiten von Staaten, die teils politisch nicht stabil und nicht unabhängig sind und in denen die Menschenrechtslage nicht unseren Vorstellungen entspricht. Schon das Lieferkettengesetz könnte hier einen Import verhindern. Zudem würde die EU-Methanverordnung auch auf Wasserstoff als Treibhausgas angewendet werden müssen, was die Importbedingungen ebenfalls verschlechtert.
Die gegenwärtige Lieferkrise und die Preisentwicklung bei Öl und Gas durch die Kriege in der Ukraine und im Iran zeigen die Folgen solcher Abhängigkeiten deutlich auf. Die EU wäre gut beraten, ihre eigene Basis verfügbarer Energierohstoffe wie Öl, Gas und Kohle zu erhalten und nicht zu schleifen. Moderne Technologien in fossilen Kraftwerken führen zu weniger Emissionen, und der Wechsel von alten zu neuen Kraftwerken würde helfen, Emissionen zu senken.
Auch die CCS-Technologie für Kohlenstoffabscheidung, vom IPCC der UN empfohlen, würde bei den hohen CO2-Zertifikatepreisen wirtschaftlich darstellbar sein. Die Mehrzahl der EU-Staaten baut die Kernkraft aus oder steigt neu ein, dies wirkt aber erst mittelfristig ab den 2030er-Jahren.
Was bedeutet der EU-Plan für die Unternehmen in der EU und vor allem für die in Deutschland? Manche beklagen die teils ohnehin schon strengen Klimaauflagen.
Zu den zu erwartenden Kosten äußert sich die EU nicht, abgesehen von den Einsparungen durch vermiedene Brennstoffimporte. Im Industriebereich ist eine Streckung der Kürzung von kostenlosen Zuteilungen an Emissionszertifikaten in der Diskussion, was aber das Problem nur verschiebt. Durch die Verknappung und Verteuerung der Zertifikate wird der wettbewerbliche Nachteil gegenüber globalen Mitbewerbern immer größer, was die Abwanderung vor allem der energieintensiven Industrie aus der EU begünstigt.
Demgegenüber steht kein messbarer Erfolg hinsichtlich der Klimaentwicklung. Verantwortbare Politik bräuchte ein Monitoring, das die Kosten der sogenannten Klimaschutzmaßnahmen und der Reduzierung des Anteils fossiler Energieträger mit dem erreichten Ergebnis, nämlich der Verhinderung eines Temperaturanstiegs, ins Verhältnis setzt.
Die EU-Vorgaben müssen in den einzelnen EU-Ländern umgesetzt werden. Bisher legte Deutschland freiwillig eine Schippe drauf und verschärfte die Vorgaben wie beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Nach Aussage des Bundeskanzlers soll das künftig nicht mehr der Fall sein.
Die EU-Vorgaben zur Elektrifizierung bedeuten vor allem weitere Bürokratie und Berichtspflichten, die ja bei uns nach dem sogenannten Reformpaket der Bundesregierung zurückgedrängt werden sollten. Die Marktbedingungen für Unternehmen in Deutschland werden weiterhin schwieriger, was die Standortverlagerung eher beschleunigen wird.
Andere Länder gehen mit EU-Vorgaben eher mediterran um. Die Verrechnung von Emissionszertifikaten wird von den nationalen Behörden kontrolliert. Verstöße müssen durch nationale Behörden mit Strafzahlungen geahndet werden. Ob das überall umgesetzt wird, wenn beispielsweise staatliche Energieunternehmen wirtschaftliche Probleme haben, darf bezweifelt werden. In Abwandlung könnte man sagen: Die EU ist groß, Brüssel ist weit.
Welche Auswirkungen sind im deutschen Stromnetz mit der geplanten Elektrifizierung zu erwarten?
Die Windkraft in Deutschland wurde übrigens von 1991 bis heute und ab heute für neu in Betrieb gehende Anlagen für weitere 20 Jahre subventioniert. Daran wird deutlich, dass sie nicht marktfähig ist.
Heute müssen auch die noch zu bauenden Ersatzkraftwerke wie auch bereits vorhandene Reservekraftwerke und „besondere technische Betriebsmittel“ sowie sogenannte Netzbooster (Großbatterien an Netzengstellen) subventioniert werden.
Im Jahr 2026 werden zudem die Netzentgelte staatlich gestützt und es gibt einen subventionierten Industriestrompreis. Würde man die staatlichen Unterstützungsgelder unserem Stromsystem entziehen, würde es zusammenbrechen.

Auflistung der staatlichen Zuschüsse 2026 für das deutsche Stromsystem.

Foto: Frank Hennig

Die Elektrifizierung in Deutschland unter Bedingungen des Atom- und Kohleausstiegs bewirkt, dass aus Gründen der Versorgungssicherheit neue Gaskraftwerke in großer Zahl gebaut werden müssen.
Im Wärmesektor sollen Gasheizungen durch Wärmepumpen ersetzt werden. Der Strom für diese kommt im Winter, also in Zeiten geringen Solarstrom-Aufkommens, dann auch aus Gaskraftwerken, was sicher nicht im Sinne der EU-Kommission ist.
Die EU will mit dem Plan auch die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftlichen Potenziale stärken. Wie kann sie dies schaffen?
Der Ansatz der EU-Kommission, die Gemeinschaft wie einen Zentralstaat zu führen, war bisher nicht erfolgreich und wird es auch künftig nicht sein. Solange der „Green Deal“ und die globale „Klimarettung“ das höchste Ziel sind und der technisch-technologische Fortschritt nicht dem freien Markt überlassen wird, sondern Überzeugungen von Beamten und Kommissaren, wird die EU im globalen Wettbewerb wirtschaftlich weiter zurückfallen.
Die Dekarbonisierung mithilfe der Elektrifizierung des Energiesystems bedeutet einen Umbau, keine Erweiterung, keine höhere Qualität. Es gab vorher ein funktionierendes System, ein solches soll es auch nach der Dekarbonisierung geben.
Das führt zu hohen Kosten, insbesondere für den kleinteiligen Ausbau der wetterabhängigen Erneuerbaren, den Netzausbau auf allen Spannungsebenen, nötige Stromspeicher und die hohen Systemkosten für die Integration zufällig erzeugten Stroms.
Haben andere Industrieländer oder Staatenbündnisse außerhalb der EU ähnlich ambitionierte Klimapläne? 
Eine Elektrifizierung als Folge von Automatisierung und Künstlicher Intelligenz (KI) sowie einem steigenden Anteil von Wärmepumpen und E-Mobilen findet fast überall statt. Jedoch ist das meist Marktakteuren überlassen, die auch die wirtschaftlich sinnvollsten Varianten anwenden.
In der EU und Deutschland gibt es zunehmend ein unions- bzw. staatswirtschaftliches System, das vor allem mit den Instrumenten Verbot und Subvention arbeitet. Im Energiesystem gibt es nur noch wenige marktgetriebene Investitionen, meistens erfolgen sie subventionsgetrieben.
 Sehen Sie eine effizientere Lösung für eine schnelle Dekarbonisierung in der EU?
Aus mir nicht erklärlichem Grund soll die Dekarbonisierung möglichst schnell erfolgen. Dadurch steigen die Kosten enorm. Seit es Energieversorgung im heutigen Sinn gibt, wurden die Systeme permanent umgebaut und weiterentwickelt. Das europäische Stromnetz im heutigen Zustand ist über etwa 120 Jahre gewachsen.
Der Neubau einer 110-Kilovolt-Ebene – das sind noch nicht die großen Stromautobahnen – dauert heute etwa acht bis zwölf Jahre. Für den Bau neuer Windkraftanlagen oder großer PV-Freiflächenanlagen werden drei bis fünf Jahre benötigt. Der Netzausbau wird den Rückstand nie aufholen können, wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin erste Priorität hat.
Es leidet jedoch die Netzstabilität, und die Kosten wachsen exponentiell an. Eine Dekarbonisierung im Sinne eines Zurückdrängens fossiler Brennstoffe wird es weltweit geben. Dazu werden alle Energiequellen genutzt werden, auch Kernkraft und saubere Kohle. Trotz des starken Zubaus an Erneuerbaren fangen diese nicht den Anstieg des globalen Energiebedarfs ab.
Die Entscheider in Politik und Wirtschaft stehen unter Druck von Ideologie und der entsprechenden Lobby. Es fehlt der Mut zu kräftigen sachgerechten Entscheidungen, die aber für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung nötig wären.
 Was bedeutet der EU-Plan konkret für die Menschen?
Der Weg zu immer teurer werdender Energie wird weiter beschritten. International wirken Krisen und Kriege, die Folgen des Green Deals betreffen aber nur die EU-Länder. Preiswerte Energie ist aber Voraussetzung für gutes Wirtschaften, für Wohlstand und ein gutes Lebensniveau.
Leider sehe ich bei der gegenwärtigen Organisationsform der EU mit den Ambitionen in Brüssel und einer devot folgenden Bundesregierung in Berlin kein Licht am Horizont.
Vielen Dank für das Interview!
Das Interview führte Maurice Forgeng.
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Erste totale Sonnenfinsternis seit 1999: Was Beobachter erwartet


In Kürze:

  • Am 12. August 2026 wird Europa Zeuge einer totalen Sonnenfinsternis. Das letzte derartige Ereignis lag im vergangenen Jahrtausend.
  • Weite Teile Europas – einschließlich Deutschland – sehen eine partielle Sonnenfinsternis.
  • Die sogenannte Totalität, jener Bereich, in dem die Sonne vollständig hinter dem Mond verschwindet, ist nur in einem schmalen Streifen von wenigen Hundert Kilometern Breite sichtbar.
  • Die besten Beobachtungsbedingungen bieten der Norden Russlands, Grönland, Island und Spanien – vorausgesetzt, das Wetter spielt mit.

 
Für Jamie Carter fühlte sich die erste totale Sonnenfinsternis wie ein kosmischer Fehler an. Der ganze Himmel verwandelte sich in einen Sonnenuntergang. Tiere verstummten plötzlich, als wäre es Nacht geworden. Die Sonne erschien als schwarze Scheibe, gekrönt von einem Lichtkegel.
Am 12. August wird der erfahrene Astronomieautor und Reiseleiter dieses Erlebnis erneut genießen. Er wird an Bord eines Schiffes nach Grönland reisen, um dort eine Astronomiereise zu leiten und Vorträge zu halten. Dies wird Carters neunte totale Sonnenfinsternis sein. Die sogenannte Totalität, das Zeitfenster, in dem der Mond die blendende Sonnenscheibe vollständig verdeckt, beträgt nur wenige Minuten.

Das Unsichtbare wird sichtbar

„Totalität ist transformativ“, sagte er der Epoch Times. „Ich habe Menschen gesehen, die unkontrolliert lachten, in Tränen ausbrachen, sprachlos dastanden oder einfach nur ungläubig starrten. Das Gehirn hat Mühe, das Gesehene zu verarbeiten.“
Manchmal hat man kurz das Gefühl, die Sonne könnte nie wiederkehren.
„Natürlich kehrt sie zurück – aber in diesen kostbaren Momenten fühlt es sich an, als ob das Universum kurz eine Seite von sich offenbart, die wir eigentlich nie zu sehen bekommen sollten“, so Carter. „Wenn man eine erlebt hat, erscheint einem die Jagd nach Sonnenfinsternissen plötzlich als der naheliegendste Weg, die Welt zu sehen.“
Die ikonische silberne Lichtkrone, die nur bei totalen Sonnenfinsternissen sichtbar wird, ist die Sonnenkorona, die schwer fassbare äußere Atmosphäre der Sonne. Normalerweise vom blendenden Licht der Photosphäre überstrahlt, ist dieser Kranz aus überhitztem, perlmuttweißem Plasma für das bloße Auge unsichtbar – außer während der Totalität. Er hängt am verdunkelten Himmel, surreal geformt von den intensiven Magnetfeldern der Sonne.
Die Physik hinter diesem Spektakel beruht auf einer verblüffenden kosmischen Konstellation. Die Sonne ist etwa 400-mal größer als der Mond, aber 400-mal weiter von der Erde entfernt. Dadurch gleichen sich ihre Größenverhältnisse aus unserer Perspektive aus, sodass der Mond zwar die Sonnenoberfläche vollständig verdecken kann, die Korona aber sichtbar bleibt.
Diese Verdunkelung des Himmels fällt zudem mit dem Höhepunkt des jährlichen Perseiden-Meteorstroms zusammen, sodass Beobachter mit besonders dunklem Himmel sogar Sternschnuppen in der Mittagsdämmerung sehen können. Gleichzeitig sorgt ein hilfsbereiter Neumond für einen tiefschwarzen Himmel.

Am 12. August ist es wieder soweit

In exakt zwei Wochen zeigt sich das beeindruckende Naturschauspiel erneut, zunächst im hohen Norden. Der Schatten des Mondes legt in gut 4 Stunden sodann rund 8.300 Kilometer zurück.
Nachdem er zuerst in der abgelegenen Wildnis Nordrusslands auf Land trifft, streift der dunkelste Teil des Mondschattens, der Kernschatten, über die eisigen Fjorde Ostgrönlands und Islands. Er überquert den Polarkreis und zieht nach Westeuropa.
Im Nordatlantik dauert die Totalität 2 Minuten und 18 Sekunden. Sonnenfinsternisbeobachter wie Carter in Scoresby-Sund, Grönland, erwarten eine partielle Sonnenfinsternis ab 15:34 Uhr Ortszeit, die Totalität beginnt hier um 16:34 Uhr. Reykjavik, Island, erlebt die partielle Dunkelheit um 17:48 Uhr.
Die spanische Atlantikküste erreicht der Mondschatten kurz vor Sonnenuntergang. Das Zeitfenster beträgt hier etwas weniger als 2 Minuten. Allerdings beginnt die partielle Phase erst um 19:34 Uhr, während die Totalität ihren Höhepunkt um 20:29 Uhr deutscher Zeit erreicht. Dieser Umstand macht auch die Städte im spanischen Inland – wie Saragossa – zu idealen Beobachtungsorten.
Nach einem Besuch auf Mallorca verliert sich der Mondschatten schließlich über dem Mittelmeer.

Totale Sonnenfinsternis in Teilen Europas

Durch weite Ozeanpassagen wohnen weltweit verhältnismäßig wenige Menschen innerhalb des schmalen, etwa 290 Kilometer breiten Streifens, in dem die totale Sonnenfinsternis sichtbar ist. Mitteleuropa kam dabei zuletzt am 11. August 1999 in den Genuss des Himmelsspektakels. Spanien musste sogar noch erheblich länger warten. Die letzte totale Sonnenfinsternis über der Iberischen Halbinsel ereignete sich 1905.
Millionen Menschen erleben indes eine partielle Sonnenfinsternis – dabei erzeugt der Halbschatten des Mondes, die Penumbra, eine sichelförmige Sonne.

Partielle Sonnenfinsternis über Deutschland am 10. Juni 2021.

Foto: Olivier Maire/KEYSTONE/epa/dpa/dpa

Von Deutschland aus gesehen bedeckt der Mond etwa 80 bis 90 Prozent der Sonnenfläche, sodass wir zumindest in den Genuss einer partiellen Sonnenfinsternis kommen. Damit ist der Bedeckungsgrad erheblich größer bei der letzten partiellen Sonnenfinsternis im Juni 2021.
Zeitlicher Verlauf der partiellen Sonnenfinsternis für ausgewählte deutsche Städte

Zeitlicher Verlauf der partiellen Sonnenfinsternis am 12. August 2026 für ausgewählte deutsche Städte.

Foto: kms/Epoch Times

Achtung: Augenschutz beachten!

Die größte Gefahr bei der Beobachtung einer Sonnenfinsternis geht von der blendenden Sonne aus. Direktes Hineinschauen in die Sonne während der partiellen Phase kann zu dauerhaften Netzhautschäden führen.
Herkömmliche Sonnenbrillen bieten, unabhängig von ihrem UV-Schutz oder ihrer Tönung, keinerlei Schutz vor der intensiven Sonnenstrahlung. Während der partiellen Phase müssen Beobachter zertifizierte Sonnenfilter oder spezielle Sonnenfinsternisbrillen verwenden, die tausendfach dunkler sind als normale Sonnenbrillen.
Spezielle Sonnenfinsternisbrillen sollen die Augen der Beobachter schützen. Ein Muss. Foto: Victor Sanchez/iStock

Spezielle Sonnenfilter und Finsternisbrillen lassen nur rund ein Hunderttausendstel des Lichtes durch. Ein Muss, um die Augen der Beobachter zu schützen.

Foto: Victor Sanchez/iStock

Kurz bevor die Sonne verschwindet, erzeugen die letzten Lichtstrahlen, die noch durch die Mondtäler hindurchscheinen, ein schimmerndes Phänomen, das als Baily’sche Perlen oder als „Diamantring-Effekt“ bekannt ist.
Erst wenn dieser Ring erlischt und die helle Sonnenscheibe vollständig verdeckt ist, ist es sicher, die Schutzbrille abzunehmen und mit bloßem Auge hinzusehen. Sobald die Totalität endet, muss die Sonnenfinsternisbrille jedoch wieder aufgesetzt werden.
Bei einer totalen Sonnenfinsternis wird der Bereich um die Sonne herum sichtbar. (Archivbild)

Bei einer totalen Sonnenfinsternis wird der Bereich um die Sonne herum sichtbar. Zum Schutz der Augen können Beobachter jedoch erst nach dem sogenannten Diamantring ihre Schutzbrillen absetzen.

Foto: Robert F. Bukaty/AP/dpa

Für Carter und seine Mitreisenden an Bord des Forschungsschiffs „New Scientist Discovery Tours“ wird sich die Reise zum Scoresby-Sund in Grönland lohnen. Sie hoffen auf klaren Polarhimmel, um die volle Dauer der Dämmerung mitten am Tag zu erleben.
„Selbst nach acht vorangegangenen Sonnenfinsternissen“, sagte Carter, „gibt es auf der ganzen Welt nichts Vergleichbares zu diesen wenigen außergewöhnlichen Minuten.“
Weder Carter noch Spanien muss dabei allzu lange auf die nächste totale Sonnenfinsternis warten. Bereits am 2. August 2027 wird der Mond die Sonne erneut vollständig bedecken – dann sogar für über 6 Minuten.
(Mit Material von theepochtimes.com)
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Merz für Kürzung des EU-Haushalts um mehrere 100 Milliarden

Bundeskanzler Friedrich Merz will einen um mehrere 100 Milliarden Euro kleineren EU-Haushalt für die nächsten Jahre als von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Bei dem Budgetentwurf müsse in allen Bereichen gekürzt werden, sagte Merz bei einem Treffen mit Irlands Premierminister Micheál Martin in Dublin.
„Diese Kürzungen sind zwingend, unabhängig davon, wie weit wir bei den neuen Eigenmitteln kommen“, so der Kanzler.
Der EU-Haushalt ist eines der politisch sensibelsten Themen in Brüssel. Er wird für sieben Jahre festgelegt, aktuell wird über das Budget für 2028 bis 2034 verhandelt.
Finanziert wird der riesige Topf überwiegend aus einem Anteil des Bruttonationaleinkommens (BNE) der Mitgliedstaaten. Als größte Volkswirtschaft der EU zahlt Deutschland den mit Abstand größten Beitrag.

Merz nennt Kommissionsvorschlag „unausgewogen“

Die Europäische Kommission schlägt inflationsbereinigt (zu Preisen von 2025) rund 1,76 Billionen Euro vor, die für verschiedene EU-Vorhaben genutzt werden sollen – etwa Verteidigungsbeschaffung, Agrarpolitik, Strukturförderung oder das Austauschprogramm Erasmus.
Den Kommissionsvorschlag sowie einen derzeit auf dem Tisch liegenden Kompromissvorschlag mit nur geringen Kürzungen wies Merz vehement zurück. „Eine so weite und große Ausdehnung des europäischen Budgets ist für uns nicht tragbar. Die Zahlen sind nicht ausgewogen.“
Seit Juli hat Irland den rotierenden Vorsitz der EU-Staaten inne und ist damit dafür zuständig, die Haushaltsverhandlungen voranzutreiben.
Es wird erwartet, dass Irland im Oktober einen neuen Kompromissvorschlag präsentiert. „Ich vertraue darauf, dass ihr, lieber Micheál, einen realistischen Vorschlag vorlegen werdet“, sagte Merz an Irlands Regierungschef gewandt.

Kompromiss soll bis Ende des Jahres gefunden werden

Ziel ist es derzeit, bis Ende des Jahres zu einem Kompromiss zu kommen und somit auch vor der Präsidentschaftswahl in Frankreich.
Eine Verständigung über den Umfang des neuen Gemeinschaftsbudgets unter den EU-Staaten bis Ende des Jahres gilt allerdings als äußerst ambitioniert, da die Vorstellungen der 27 Mitgliedstaaten sehr weit auseinanderliegen.
Neben Deutschland sprechen sich auch weitere Länder, die unter dem Strich mehr einzahlen als sie herausbekommen, für einen kleineren Haushalt aus. Dazu zählen etwa die Niederlande, Schweden und Dänemark.
Sogenannte Nettoempfängerstaaten wollen den bestehenden Vorschlag nicht weiter kürzen. Der Haushalt, der offiziell Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) heißt, muss einstimmig beschlossen werden.
Daneben tragen sogenannte Eigenmittel als Einnahmequelle bei, die direkt nach Brüssel fließen – etwa Zölle auf Einfuhren aus dem außereuropäischen Ausland.
Ob es neue Eigenmittel geben soll und, wenn ja, wie sie aussehen wollen, ist auch Teil der Debatte unter den EU-Staaten. Die Kommission schlägt unter anderem eine Abgabe für große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro vor. (dpa/red)
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Washington startet Überprüfung der US-Truppenpräsenz in Europa

Die USA haben die von Kriegsminister Pete Hegseth angekündigte Überprüfung ihrer militärischen Präsenz in Europa begonnen.
Die Untersuchung solle sicherstellen, dass die NATO „schnell und unumkehrbar“ dazu übergehe, Europa die Hauptverantwortung für seine konventionelle Verteidigung zu übertragen, erklärte der für Verteidigungspolitik zuständige US-Staatssekretär Elbridge Colby am 27. Juli (Ortszeit) im Onlinedienst X.
Das Ergebnis werde den Übergang der NATO zu einem „stärkeren, gerechteren und nachhaltigeren Bündnis“ beschleunigen, erklärte Colby.

Die Überprüfung dauert einige Monate

Hegseth hatte seinen NATO-Kollegen die mehrmonatige Überprüfung bei einem Treffen der Verteidigungsminister der Allianz im Juni angekündigt. Dabei würden einige Länder „durchfallen“ und andere „mit Bravour bestehen“, sagte er.
Die USA haben derzeit rund 80.000 Soldaten in Europa stationiert. Im Mai hatte das Pentagon bereits den Abzug von 5.000 US-Soldaten aus Deutschland angekündigt. Zudem stoppte Washington die geplante Stationierung von Langstrecken-Marschflugkörpern in Deutschland.
Die US-Regierung fordert, dass die europäischen NATO-Staaten künftig die Hauptverantwortung für ihre konventionelle Verteidigung übernehmen. Washington will seine militärische Aufmerksamkeit stärker auf China richten.

USA verringert bereitgestellte Bomber und Kampfjets

Das Pentagon informierte die Verbündeten bereits darüber, dass es die Zahl der weltweit für NATO-Einsätze bereitgestellten militärischen Fähigkeiten verringert. Medien zufolge sollen dem Bündnis künftig unter anderem weniger strategische Bomber und Kampfjets zur Verfügung stehen.
Verteidigungsminister Hegseth hatte mit einer Verringerung der US-Beiträge zur NATO gedroht, sollten die Verbündeten ihre vereinbarten Ziele bei den Verteidigungsausgaben nicht erreichen.
Die europäischen NATO-Staaten haben begonnen, wegfallende US-Beiträge zu ersetzen. Bei zentralen Fähigkeiten wie strategischen Bombern und Langstreckenraketen bleiben sie jedoch stark von Washington abhängig. (afp/red)
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Von der Leyen: „Europa zum 1. elektrifizierten Kontinent machen“


In Kürze:

  • Die EU-Kommission will die fossile Abhängigkeit von Europa verringern.
  • Nach dem EU-Elektrifizierungsplan sollen saubere Energiequellen die gesamte Wirtschaft betreiben.
  • Das bedeutet mehr Elektrifizierung der Industrie, mehr Elektromobilität und mehr Heizen mit Strom.
  • Die Strompreise für Haushalte sollen unter das 2,5-Fache der Gaspreise fallen.

Seit Beginn des Ukrainekriegs im Jahr 2022 sind die Gas- und Ölpreise zeitweise regelrecht explodiert. Auch im Rahmen des aktuellen Irankriegs befinden sich die Preise für die fossilen Brennstoffe erneut auf hohem Niveau. Nach Ansicht der Europäischen Kommission zeigt das, wie anfällig die EU für geopolitische Schocks ist.
In Europa ist der Großteil der Menschen noch auf diese Energieträger angewiesen. Sie spüren somit diese Preissteigerungen somit unmittelbar – ob an der Tankstelle, beim Nachfüllen des Öltanks für die Ölheizung oder bei der nächsten Gasabrechnung. Ebenso verteuern sich teilweise Lebensmittel und andere Waren, die meist mit dieselbetriebenen Lkw transportiert werden. Die Händler geben die Preissteigerungen im Normalfall direkt an die Endverbraucher weiter.
Den Bedarf an fossilen Brennstoffen deckt die Europäische Union – einschließlich Deutschlands – zum Großteil über Importe aus Staaten außerhalb der Union. Im Jahr 2024 lag die allgemeine Energieimportabhängigkeit in der EU bei 57 Prozent. Speziell bei Rohöl und Erdgas liegen die Abhängigkeitsraten sogar bei 89 bis 97 Prozent. Zu den Hauptlieferanten zählen unter anderem Norwegen, die USA, Katar, Algerien und zu einem geringen Umfang Russland.

Was hat die EU-Kommission vor?

Die EU-Kommission will ebendiese Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern. Das damit verbundene klimapolitische Ziel ist die Dekarbonisierung der EU. Gleichzeitig beabsichtigt die Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.
Zu diesem Zweck hat die überstaatliche Behörde am Freitag, 17. Juli, den EU-Elektrifizierungsplan veröffentlicht, der auch die Überarbeitung des Emissionshandelssystems (ETS) beinhaltet.
Der Gedanke der Kommission ist: Je höher der Elektrifizierungsgrad der Gesellschaft ist, desto geringer der Bedarf an Kohle, Erdgas und Erdöl. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teilt hierzu mit:
„Der beste Weg, Europas Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern, besteht darin, unsere Wirtschaft mit Strom aus sauberen, heimischen Quellen zu versorgen. Heute schlagen wir vor, Europa zum weltweit ersten elektrifizierten Kontinent zu machen.“
Im Bereich der Stromerzeugung hatten heimische Energiequellen in der EU im vergangenen Jahr bereits einen Anteil von über 70 Prozent. In diesem Jahr sind es bis dato gut 72 Prozent. Das beinhaltet „erneuerbare“ Energien und die Kernkraft.

Industrie: Mehr Prozesse elektrifizieren

Allerdings stagniert der Elektrifizierungsgrad des Energiebedarfs in der EU seit zehn Jahren bei 23 Prozent. Die Kommission plant daher, die Elektrifizierung der energieverbrauchenden Sektoren, insbesondere Industrie, Verkehr und Gebäude, zu beschleunigen. Hier dominieren weiterhin die fossilen Brennstoffe. Bis 2030 versucht die EU-Kommission, die Verstromung auf 32 Prozent zu erhöhen, bis 2040 sollen es 46 Prozent sein.
In der Industrie sollen somit noch mehr Prozesse automatisiert ablaufen. Ebenso können Hochtemperaturprozesse bis 500 Grad Celsius teilweise vermehrt elektrisch statt fossil betrieben werden. Dies wäre mit Elektrodenkesseln, Großwärmepumpen und Elektroheizungen realisierbar.
Damit verbunden will die EU-Kommission auch Investitionen in die Elektrifizierung der Industrie fördern. Als Instrumente sind hierfür ein überarbeiteter Rahmen des Emissionshandelssystems (ETS) sowie die Bank zur Dekarbonisierung der Industrie und ein mit 30 Milliarden Euro dotierter ETS-Investment-Booster angedacht.

Verkehr: Elektromobilität ausweiten

Der Verkehrssektor ist für rund 25 Prozent aller menschengemachten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Rund 90 bis 95 Prozent des Energieverbrauchs im Transportsektor stammt aus fossilen Brennstoffen. Den mit Abstand größten Anteil an diesem Verbrauch stellt der Straßenverkehr dar, gefolgt von der Luftfahrt und der Seefahrt.
Auf der Straße sollen mehr Menschen auf E-Fahrzeuge umsteigen. Laut der Kommission kann das Fahren eines batterieelektrischen Fahrzeugs bis zu 78 Prozent der Betriebskosten gegenüber einem gleichwertigen Fahrzeug mit Verbrennungsmotor einsparen.
Dass dieser Schritt gelingen kann, hat das Nicht-EU-Land Norwegen gezeigt. Fast 99 Prozent der Neuwagen sind inzwischen reine E-Autos. Das verändert mit der Zeit auch den Gesamtbestand. Allerdings gelang dieser Wandel nur durch jahrzehntelange staatliche Förderung und verstärkte Investitionen in das Ladenetz. Die hohe Besteuerung von Verbrennerfahrzeugen hat ihr Übriges getan.
Bis zum Jahr 2030 will die EU 400.000 Lkw mit Null-Emissionen – überwiegend werden das E-Lkw sein – in Umlauf bringen. Dafür müssen jedoch die Netzkapazitäten für die Ladeinfrastruktur vorhanden sein. In Baden-Württemberg sprach ein Energieversorger bereits von einem Netzengpass. Dadurch könne er Anträge für neue E-Lkw-Ladepunkte nicht genehmigen. Ebenso bestehen Engpässe in den Niederlanden.

Gebäude: Fokus auf elektrische Wärmepumpen

In den Heizungskellern sollen nach dem Willen der EU-Kommission nach und nach Öl- und Gasheizungen verschwinden. Stattdessen sind hier die dekarbonisierte Fernwärme und insbesondere Wärmepumpen vorgesehen.
Der Umstieg von Gaskesseln auf Wärmepumpen senkt laut der Behörde die Heizkostenrechnung des durchschnittlichen EU-Haushalts um bis zu 60 Prozent und unterstützt gleichzeitig die Klimaanpassung.
Um diese Wärmewende zu beschleunigen, will die Kommission die Einführung eines Marktmechanismus für saubere Wärme prüfen. Dieser soll Anreize für einen steigenden Anteil von Wärmepumpen im Absatz der Hersteller schaffen. Zudem ist ein Aktionsplan für Kühlung und Heizung im Gespräch, um dem wachsenden Bedarf an effizienter Kühlung gerecht zu werden. Viele Wärmepumpen können auch als Kühlgerät dienen.

Status Quo verschiedener Energiekennwerte und die Ziele der EU-Kommission.

Foto: mf/Epoch Times; Daten: Cleanthinking, Bundesnetzagentur

Kommission will Strompreise senken

Im Rahmen ihres Plans spricht die Behörde auch von „der Senkung der Strompreise“. Wie diese Senkung erfolgen soll, verrät sie allerdings nicht.
Bis 2030 will sie jedoch sicherstellen, dass die Strompreise für Haushalte das 2-Fache der Gaspreise und für die Industrie das 2,5-Fache der Gaspreise nicht überschreiten. Derzeit zahlen Haushalte in der EU im Durchschnitt rund 2,64-mal so hohe Strom- wie Gaspreise. Während Gas rund 11 Cent pro Kilowattstunde (kWh) kostet, liegt der Preis für Strom bei rund 29 Cent. In Deutschland zahlen Bestandskunden im Schnitt sogar rund 38 Cent pro kWh.
Da die Behörde jedoch keine konkrete Grenze für den Strompreis nennt, lässt sich das genannte Verhältnis theoretisch auch durch einen höheren Gaspreis erreichen.
Im Rahmen ihrer Preispolitik will die Kommission zudem EU-weit die steuerlichen Unterschiede zwischen Strom und Gas beseitigen. Das soll Anreize für strombasierte Technologien wie Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Batterien in ganz Europa schaffen.
Als weiteren Schritt möchte die EU-Kommission die bestehenden Subventionen für fossile Brennstoffe nach 2030 schrittweise abbauen. Ebenso will sie die Mitgliedstaaten befähigen, die Netzentgelte für bestimmte Verbrauchergruppen und die Steuern für energieintensive Unternehmen zu senken.

Wie der höhere Strombedarf gedeckt werden soll

Eine Steigerung der Anzahl von E-Fahrzeugen auf den Straßen, Wärmepumpen in den Heizungskellern und Elektroheizungen in der Industrie treibt den Strombedarf massiv nach oben.
Hierzu sieht die EU-Kommission insbesondere den weiteren Zubau der Erneuerbaren vor.
Laut dem EU-Energiekommissar Dan Jørgensen sei auch die Kernenergie hierfür eine wichtige Ergänzung. In einem Gastbeitrag im „Handelsblatt“ erwähnte er , dass in Staaten mit Kernenergie die nächste Generation von Kernkraftwerken und Technologien entwickelt werden sollte. Die Kernkraft kann also bei der Dekarbonisierung helfen und dient der Versorgungssicherheit. Mehrere Staaten arbeiten aktuell an der Entwicklung Kleiner Modularer Reaktoren (SMR).
Um die Elektrifizierung voranzutreiben, betont die EU-Behörde aber auch, wie wichtig der Ausbau der Stromnetze ist. Dieser müsse beschleunigt werden. Durch die Energiewende und die Elektrifizierung der genannten Sektoren fließen deutlich höhere Ströme durch die Netze – und das nicht nur in eine, sondern teilweise in zwei Richtungen. Das erfordert eine massive Steigerung der Netzkapazitäten, sprich: Es müssen zusätzliche und dickere Leitungen verlegt werden.
„Die europäischen Stromnetze gehören zu den größten und zuverlässigsten der Welt“, teilte die Kommission mit. „Allerdings gibt es lange Wartelisten für neue Anschlüsse, und das bestehende Netz wird nicht so effizient genutzt, wie es möglich wäre.“
Dieser Herausforderung begegnet die Kommission mit dem im vergangenen Jahr vorgeschlagenen Europäischen Netzpaket. Die rasche Verabschiedung dieses Netzpakets bis Ende des Jahres wird entscheidend dafür sein, dass Europa die Elektrifizierung beschleunigen kann.

„Den Schalter umlegen“

Von der Leyen erklärte: „Von der Senkung der Strompreise bis hin zur Anpassung unseres CO₂-Marktes an die sich wandelnden globalen Gegebenheiten ist dies [der EU-Elektrifizierungsplan] auch ein Investitions- und Unabhängigkeitsplan.“
„Um den Übergang zu sauberer Energie auf Kurs zu halten, unserer Industrie Erleichterung zu verschaffen und die Dekarbonisierung zu unterstützen. Lasst uns den Schalter umlegen“, ergänzte sie.
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27 Jahre Verfolgung: Europas Politiker fordern Ende der Repressionen Pekings gegen Falun Gong


In Kürze:

  • Politiker aus mehreren europäischen Ländern bekunden Solidarität mit Falun Gong.
  • Kritik an Menschenrechtsverletzungen, transnationaler Repression und Organraubvorwürfen.
  • Forderungen nach stärkerem Schutz der Religionsfreiheit und konsequentem Handeln gegen Pekings Einfluss.

 
Am 20. Juli jährte sich der Beginn der systematischen Verfolgung der Meditationsbewegung Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) zum 27. Mal. Was am 20. Juli 1999 mit Massenverhaftungen, landesweiten Verleumdungskampagnen und willkürlichen Strafmaßnahmen begann, dauert bis heute an und zählt zu den schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen der jüngeren Zeit in China.
Aus Anlass des Jahrestags gingen Falun-Gong-Praktizierende in zahlreichen europäischen Metropolen, darunter London, Berlin, Paris und Genf, auf die Straße. Falun Gong ist eine traditionelle spirituelle Meditationspraxis mit buddhistischen und daoistischen Elementen, die auf den drei Grundsätzen Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht (Zhen, Shan, Ren) beruht. Mit friedlichen Kundgebungen machten die Teilnehmer auf das Schicksal unzähliger Inhaftierter, Folteropfer und anderer Betroffener aufmerksam.
Zahlreiche Abgeordnete und Regierungsvertreter aus mehreren europäischen Ländern nutzten den Jahrestag, um den Praktizierenden in Erklärungen, Schreiben und Resolutionen ihre Solidarität auszusprechen. Sie würdigten deren gewaltfreien Einsatz für Glaubensfreiheit und Menschenrechte, forderten ein sofortiges Ende der Verfolgung und riefen zu entschlossenem Handeln gegen die zunehmende transnationale Repression des chinesischen Regimes in Europa auf.
Die Polizei nimmt am 1. Oktober 2000 auf dem Tiananmen-Platz in Peking eine Falun-Gong-Praktizierende fest, während sich eine Menschenmenge um sie versammelt. Foto: Falun-Dafa-Informationszentrum

Die Polizei nimmt am 1. Oktober 2000 auf dem Tiananmen-Platz in Peking einen Falun-Gong-Praktizierenden fest, während sich eine Menschenmenge um sie versammelt.

Foto: Falun-Dafa-Informationszentrum

Deutschland: Fraktionsübergreifende Kritik an Chinas Repression

In Deutschland äußerten sich Politiker verschiedener Parteien besorgt über die Menschenrechtslage in China und den zunehmenden Versuch Pekings, Kritiker auch auf deutschem Staatsgebiet unter Druck zu setzen. In Schreiben und öffentlichen Stellungnahmen bekundeten sie ihre Solidarität mit den Falun-Gong-Praktizierenden und forderten ein Ende der Verfolgung sowie entschlossenes Handeln gegen transnationale Repression.
Karl-Josef Laumann (CDU), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, wies in seinem Schreiben auf die Bedrohung hin, die von der Ausweitung chinesischer Befugnisse auf das Ausland ausgeht: „Das Europäische Parlament hat gerade erst die Aufhebung des Gesetzes zur ‚Förderung der ethnischen Einheit und des Fortschritts‘ gefordert, das die Assimilierung von Tibet, Xinjiang und der Inneren Mongolei vertiefen und die Vorstellung von China als multiethnischen Staat beenden soll. Ähnlich wie schon bei der Religion soll sich der kulturelle Reichtum Chinas der Vormacht der Kommunistischen Partei unterordnen. Eine Besonderheit ist nun aber, dass chinesische Behörden die Befugnis erhalten, auch im Ausland lebende Personen oder hier ansässige Organisationen zu belangen, wenn sie den Führungsanspruch Pekings ignorieren.“
Laumann bekräftigte zudem die Notwendigkeit einer klaren Haltung der Bundesregierung: „Ich bin daher dem Auswärtigen Amt und dem Bundeskanzler dankbar, dass sie dieses Thema offen ansprechen und die Praxis in China beim Namen nennen. Unser Grundgesetz ist da eindeutig und ich finde, dass gerade Freunde offen miteinander reden sollten. Der 20. Juli ist eine Mahnung und eine Erinnerung daran, dass Religionsfreiheit alles andere als eine Selbstverständlichkeit ist.“
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU) betonte in seiner Stellungnahme die menschliche Dimension hinter den Berichten über die Verfolgung: „Seit nunmehr 27 Jahren berichten Betroffene und Menschenrechtsorganisationen von schwerwiegenden Eingriffen in die Rechte von Menschen, die ihren Glauben oder ihre Weltanschauung friedlich leben möchten. Die persönlichen Schicksale hinter diesen Berichten berühren und mahnen zugleich. Sie machen deutlich, dass hinter den oft abstrakt wirkenden Begriffen der Menschenrechte konkrete Menschen stehen, mit Familien, Hoffnungen und dem Wunsch, in Freiheit und Würde leben zu können. […] Wo Menschen aufgrund ihrer Überzeugungen verfolgt, eingeschüchtert oder ihrer Freiheit beraubt werden, darf dies uns nicht gleichgültig sein.“
Der Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel (CDU) erklärte in den sozialen Medien: „Heute jährt sich die systematische Verfolgung von Falun Gong in China zum 27. Mal – eine Erinnerung an andauernde Menschenrechtsverletzungen. Trotz internationaler Aufrufe beharrt die Regierung auf brutaler Repression. Transparenz und Rechenschaftspflicht sind dringend erforderlich, insbesondere im Hinblick auf Foltervorwürfe.“
Scharfe Kritik am totalitären Herrschaftsanspruch der KPCh äußerte Oliver Stirböck (FDP), Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: „Wir dürfen es nicht hinnehmen, wenn das menschenverachtende kommunistische Regime in China die Würde und Glaubensfreiheit des Menschen mit Füßen tritt. Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass auf friedliche Religionsausübung mit Haftstrafen, Entzug der Lebensgrundlage oder sogar Folter reagiert wird. Die KPCh versucht nicht nur zu kontrollieren, was gesagt wird. Nein, sie möchte bis in die Köpfe der Menschen hineinregieren. Sie kann es nicht hinnehmen, dass es für die Menschen etwas anderes gibt als die KPCh, dass es eine andere Wahrheit als die des Staates gibt. Und jedes Abweichen von dieser wird als Bedrohung wahrgenommen, die ausgemerzt werden muss. Diese Selbstoffenbarung des Kommunismus, nicht in der Lage zu sein, mit anderen Weltanschauungen und Moralinstanzen umzugehen, geschweige denn einen anderen Glauben als den an sich neben sich zu dulden, zeigt die eigentliche Schwäche dieses Systems. Für die KPCh gibt es nur einen Gott und das ist sie selbst.“
Stirböck warnte zudem ausdrücklich vor Pekings Einflussnahme in Deutschland: „Selbst hier in Deutschland versucht die KPCh mit Geheimpolizeistationen ganz unverhohlen Oppositionelle einzuschüchtern. Hinzu kommen subtilere Maßnahmen wie Propaganda und Desinformationen, auch über Vereine und staatliche Institutionen. Hier sind wir als Deutschland oft nicht wehrhaft genug, wenn zum Beispiel deutsche Universitäten immer noch mit Konfuzius-Instituten zusammenarbeiten. Für uns Freie Demokraten ist klar, dass, wer in Deutschland Schutz vor diesem System sucht, sich auch wirklich sicher fühlen können muss.“
Rocco Wilken (SPD), Bürgermeister der Stadt Vlotho, hob die Bedeutung des täglichen Einsatzes für die Menschenwürde hervor: „Heute erinnern wir an Menschen, die über Jahrzehnte hinweg an ihrer Überzeugung festgehalten haben. Sie riskierten dafür ihre Freiheit, ihre Gesundheit und ihr Leben. […] Menschenrechte sind nicht nur Zahlen. Zahlen können erschrecken, aber erst die Geschichten dahinter machen begreifbar, was Menschen erleiden. […] Denn die größte Gefahr für Freiheit ist nicht der offene Angriff auf sie. Die größte Gefahr ist, dass wir aufhören, auf sie zu achten.“
Auch Sebastian Maack (AfD Berlin) bekundete sein Mitgefühl mit den Opfern von Willkürjustiz, Folter und dem mutmaßlichen organisierten Organraub und sprach den Betroffenen Mut zu: „Keine Lügen, keine Unterdrückung haben ewig Bestand, auch wenn dies manchmal noch nicht zu erkennen ist. Hoffnung ist auf der Seite derer, die mit sich im Reinen sind, die sich im spirituellen Gleichgewicht befinden.“

Einige deutsche Politiker haben Briefe geschickt, in denen sie ihre Solidarität mit den Falun-Gong-Praktizierenden bekunden.

Foto: Epoch Times

Großbritannien: Deutliche Kritik an Chinas Repression

In Großbritannien meldeten sich Mitglieder beider Häuser des Parlaments sowie Menschenrechtler zu Wort. Sie verurteilten die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen der Kommunistischen Partei Chinas und kritisierten zugleich das aus ihrer Sicht unzureichende Vorgehen der internationalen Gemeinschaft.
Lord David Alton, Ko-Vorsitzender des Allparteien-Ausschusses für Menschenrechte im britischen Oberhaus (House of Lords), erklärte: „Ich unterstütze diesen Appell uneingeschränkt und fordere das sofortige Ende der abscheulichen Verfolgung von Falun Gong durch die KPCh. Die extremen und systematischen Menschenrechtsverletzungen Chinas sind eine unauslöschliche Schande für das Regime. Doch dass angesichts dieser Gräueltaten so viele, die aufstehen und protestieren müssten, schweigen, hinterlässt ebenso einen unauslöschlichen Flecken.“
Die Unterhausabgeordnete Marie Rimmer verwies auf die Erkenntnisse unabhängiger Untersuchungsgremien: „Seit 27 Jahren erleiden Falun-Gong-Praktizierende unter den Fängen der KPCh Grausamkeiten. Sie werden willkürlich inhaftiert und gefoltert. Wie das ‚China Tribunal‘ nach Prüfung aller Beweise jenseits jeden vernünftigen Zweifels feststellte, werden sie sogar systematisch und im großen Stil Opfer von erzwungenem Organraub. Dies ist eines der schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit unserer Zeit!“
Weitere britische Parlamentarier bekräftigten ebenfalls ihre Unterstützung.
Lord Hunt of Kings Heath betonte, dass Religions- und Glaubensfreiheit unveräußerliche Menschenrechte seien und die Kundgebungen als Weckruf für die internationale Gemeinschaft verstanden werden müssten. Ian Murray MP erklärte, sich weiterhin im britischen Parlament und auf internationaler Ebene für Gerechtigkeit einzusetzen.
Robbie Moore MP kündigte an, das Vorgehen der britischen Regierung aufmerksam zu verfolgen, damit die Anliegen auf höchster diplomatischer Ebene gegenüber Peking angesprochen werden. Baroness Ruth Lister sowie Benedict Rogers, Mitbegründer und stellvertretender Vorsitzender der Menschenrechtskommission der Conservative Party, erklärten, nicht zu schweigen, bis die Verfolgung beendet sei.

Einige britische Politiker haben Briefe geschickt, um ihre Solidarität mit den Falun-Gong-Praktizierenden zu bekunden.

Foto: Epoch Times

Schweiz: 124 Abgeordnete verurteilen transnationale Repression

Ein bedeutendes politisches Signal kam auch aus der Schweiz: 124 Parlamentarier aus sieben Kantonen (Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Wallis, Jura und Tessin) schlossen sich einer gemeinsamen „Interparlamentarischen Erklärung zur transnationalen Repression gegen Falun-Gong-Praktizierende“ an.
In ihrer Stellungnahme verurteilen die Schweizer Abgeordneten das Vorgehen des chinesischen Regimes mit deutlichen Worten: „Wir, die unterzeichnenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier, verurteilen aufs Schärfste die grausame und gewaltsame Unterdrückung von Falun Gong durch das chinesische Regime, die seit mehr als 26 Jahren in China wütet und sich nun auch außerhalb Chinas ausbreitet.“
Die Unterzeichner betonen, dass Falun Gong eine traditionelle spirituelle Praxis aus der buddhistischen Tradition sei, die auf den Werten Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht beruhe. Seit 1999 versuche das Regime, die Gruppe zu dämonisieren und durch Entzug der Lebensgrundlage, Haft, Gehirnwäsche, Folter und erzwungene Organentnahmen an Lebenden zu unterdrücken – eine Praxis, die 2019 vom Londoner China Tribunal dokumentiert wurde.
Besonders besorgt zeigen sich die Schweizer Parlamentarier über die Ausweitung der Schikanen auf den europäischen Kontinent. Unter Berufung auf den offiziellen Weber-Bericht, der auf der Website der Schweizer Eidgenossenschaft einsehbar ist, verweisen sie auf Fälle von Drohungen, physischen Angriffen, Überwachung und Zensur gegenüber in der Schweiz lebenden Praktizierenden.
Die 124 Abgeordneten fordern die Schweizer Behörden auf:
  • Die durch die Bundesverfassung garantierten Grundrechte, insbesondere die Glaubens- und Meinungsfreiheit, auf Schweizer Boden strikt zu wahren und durchzusetzen;
  • Alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Falun-Gong-Praktizierende in der Schweiz vor Übergriffen und Spionage zu schützen;
  • Das chinesische Regime nachdrücklich aufzufordern, diese Verfolgung unverzüglich zu beenden.

Fotos aller Abgeordneten, die die „Gemeinsame Erklärung“ unterzeichnet haben.

Foto: Minghui

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27 Jahre Verfolgung: Europas Politiker fordern Ende der Repressionen Pekings gegen Falun Gong


In Kürze:

  • Politiker aus mehreren europäischen Ländern bekunden Solidarität mit Falun Gong.
  • Kritik an Menschenrechtsverletzungen, transnationaler Repression und Organraubvorwürfen.
  • Forderungen nach stärkerem Schutz der Religionsfreiheit und konsequentem Handeln gegen Pekings Einfluss.

 
Am 20. Juli jährte sich der Beginn der systematischen Verfolgung der Meditationsbewegung Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) zum 27. Mal. Was am 20. Juli 1999 mit Massenverhaftungen, landesweiten Verleumdungskampagnen und willkürlichen Strafmaßnahmen begann, dauert bis heute an und zählt zu den schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen der jüngeren Zeit in China.
Aus Anlass des Jahrestags gingen Falun-Gong-Praktizierende in zahlreichen europäischen Metropolen, darunter London, Berlin, Paris und Genf, auf die Straße. Falun Gong ist eine traditionelle spirituelle Meditationspraxis mit buddhistischen und daoistischen Elementen, die auf den drei Grundsätzen Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht (Zhen, Shan, Ren) beruht. Mit friedlichen Kundgebungen machten die Teilnehmer auf das Schicksal unzähliger Inhaftierter, Folteropfer und anderer Betroffener aufmerksam.
Zahlreiche Abgeordnete und Regierungsvertreter aus mehreren europäischen Ländern nutzten den Jahrestag, um den Praktizierenden in Erklärungen, Schreiben und Resolutionen ihre Solidarität auszusprechen. Sie würdigten deren gewaltfreien Einsatz für Glaubensfreiheit und Menschenrechte, forderten ein sofortiges Ende der Verfolgung und riefen zu entschlossenem Handeln gegen die zunehmende transnationale Repression des chinesischen Regimes in Europa auf.
Die Polizei nimmt am 1. Oktober 2000 auf dem Tiananmen-Platz in Peking eine Falun-Gong-Praktizierende fest, während sich eine Menschenmenge um sie versammelt. Foto: Falun-Dafa-Informationszentrum

Die Polizei nimmt am 1. Oktober 2000 auf dem Tiananmen-Platz in Peking einen Falun-Gong-Praktizierenden fest, während sich eine Menschenmenge um sie versammelt.

Foto: Falun-Dafa-Informationszentrum

Deutschland: Fraktionsübergreifende Kritik an Chinas Repression

In Deutschland äußerten sich Politiker verschiedener Parteien besorgt über die Menschenrechtslage in China und den zunehmenden Versuch Pekings, Kritiker auch auf deutschem Staatsgebiet unter Druck zu setzen. In Schreiben und öffentlichen Stellungnahmen bekundeten sie ihre Solidarität mit den Falun-Gong-Praktizierenden und forderten ein Ende der Verfolgung sowie entschlossenes Handeln gegen transnationale Repression.
Karl-Josef Laumann (CDU), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, wies in seinem Schreiben auf die Bedrohung hin, die von der Ausweitung chinesischer Befugnisse auf das Ausland ausgeht: „Das Europäische Parlament hat gerade erst die Aufhebung des Gesetzes zur ‚Förderung der ethnischen Einheit und des Fortschritts‘ gefordert, das die Assimilierung von Tibet, Xinjiang und der Inneren Mongolei vertiefen und die Vorstellung von China als multiethnischen Staat beenden soll. Ähnlich wie schon bei der Religion soll sich der kulturelle Reichtum Chinas der Vormacht der Kommunistischen Partei unterordnen. Eine Besonderheit ist nun aber, dass chinesische Behörden die Befugnis erhalten, auch im Ausland lebende Personen oder hier ansässige Organisationen zu belangen, wenn sie den Führungsanspruch Pekings ignorieren.“
Laumann bekräftigte zudem die Notwendigkeit einer klaren Haltung der Bundesregierung: „Ich bin daher dem Auswärtigen Amt und dem Bundeskanzler dankbar, dass sie dieses Thema offen ansprechen und die Praxis in China beim Namen nennen. Unser Grundgesetz ist da eindeutig und ich finde, dass gerade Freunde offen miteinander reden sollten. Der 20. Juli ist eine Mahnung und eine Erinnerung daran, dass Religionsfreiheit alles andere als eine Selbstverständlichkeit ist.“
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU) betonte in seiner Stellungnahme die menschliche Dimension hinter den Berichten über die Verfolgung: „Seit nunmehr 27 Jahren berichten Betroffene und Menschenrechtsorganisationen von schwerwiegenden Eingriffen in die Rechte von Menschen, die ihren Glauben oder ihre Weltanschauung friedlich leben möchten. Die persönlichen Schicksale hinter diesen Berichten berühren und mahnen zugleich. Sie machen deutlich, dass hinter den oft abstrakt wirkenden Begriffen der Menschenrechte konkrete Menschen stehen, mit Familien, Hoffnungen und dem Wunsch, in Freiheit und Würde leben zu können. […] Wo Menschen aufgrund ihrer Überzeugungen verfolgt, eingeschüchtert oder ihrer Freiheit beraubt werden, darf dies uns nicht gleichgültig sein.“
Der Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel (CDU) erklärte in den sozialen Medien: „Heute jährt sich die systematische Verfolgung von Falun Gong in China zum 27. Mal – eine Erinnerung an andauernde Menschenrechtsverletzungen. Trotz internationaler Aufrufe beharrt die Regierung auf brutaler Repression. Transparenz und Rechenschaftspflicht sind dringend erforderlich, insbesondere im Hinblick auf Foltervorwürfe.“
Scharfe Kritik am totalitären Herrschaftsanspruch der KPCh äußerte Oliver Stirböck (FDP), Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: „Wir dürfen es nicht hinnehmen, wenn das menschenverachtende kommunistische Regime in China die Würde und Glaubensfreiheit des Menschen mit Füßen tritt. Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass auf friedliche Religionsausübung mit Haftstrafen, Entzug der Lebensgrundlage oder sogar Folter reagiert wird. Die KPCh versucht nicht nur zu kontrollieren, was gesagt wird. Nein, sie möchte bis in die Köpfe der Menschen hineinregieren. Sie kann es nicht hinnehmen, dass es für die Menschen etwas anderes gibt als die KPCh, dass es eine andere Wahrheit als die des Staates gibt. Und jedes Abweichen von dieser wird als Bedrohung wahrgenommen, die ausgemerzt werden muss. Diese Selbstoffenbarung des Kommunismus, nicht in der Lage zu sein, mit anderen Weltanschauungen und Moralinstanzen umzugehen, geschweige denn einen anderen Glauben als den an sich neben sich zu dulden, zeigt die eigentliche Schwäche dieses Systems. Für die KPCh gibt es nur einen Gott und das ist sie selbst.“
Stirböck warnte zudem ausdrücklich vor Pekings Einflussnahme in Deutschland: „Selbst hier in Deutschland versucht die KPCh mit Geheimpolizeistationen ganz unverhohlen Oppositionelle einzuschüchtern. Hinzu kommen subtilere Maßnahmen wie Propaganda und Desinformationen, auch über Vereine und staatliche Institutionen. Hier sind wir als Deutschland oft nicht wehrhaft genug, wenn zum Beispiel deutsche Universitäten immer noch mit Konfuzius-Instituten zusammenarbeiten. Für uns Freie Demokraten ist klar, dass, wer in Deutschland Schutz vor diesem System sucht, sich auch wirklich sicher fühlen können muss.“
Rocco Wilken (SPD), Bürgermeister der Stadt Vlotho, hob die Bedeutung des täglichen Einsatzes für die Menschenwürde hervor: „Heute erinnern wir an Menschen, die über Jahrzehnte hinweg an ihrer Überzeugung festgehalten haben. Sie riskierten dafür ihre Freiheit, ihre Gesundheit und ihr Leben. […] Menschenrechte sind nicht nur Zahlen. Zahlen können erschrecken, aber erst die Geschichten dahinter machen begreifbar, was Menschen erleiden. […] Denn die größte Gefahr für Freiheit ist nicht der offene Angriff auf sie. Die größte Gefahr ist, dass wir aufhören, auf sie zu achten.“
Auch Sebastian Maack (AfD Berlin) bekundete sein Mitgefühl mit den Opfern von Willkürjustiz, Folter und dem mutmaßlichen organisierten Organraub und sprach den Betroffenen Mut zu: „Keine Lügen, keine Unterdrückung haben ewig Bestand, auch wenn dies manchmal noch nicht zu erkennen ist. Hoffnung ist auf der Seite derer, die mit sich im Reinen sind, die sich im spirituellen Gleichgewicht befinden.“

Einige deutsche Politiker haben Briefe geschickt, in denen sie ihre Solidarität mit den Falun-Gong-Praktizierenden bekunden.

Foto: Epoch Times

Großbritannien: Deutliche Kritik an Chinas Repression

In Großbritannien meldeten sich Mitglieder beider Häuser des Parlaments sowie Menschenrechtler zu Wort. Sie verurteilten die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen der Kommunistischen Partei Chinas und kritisierten zugleich das aus ihrer Sicht unzureichende Vorgehen der internationalen Gemeinschaft.
Lord David Alton, Ko-Vorsitzender des Allparteien-Ausschusses für Menschenrechte im britischen Oberhaus (House of Lords), erklärte: „Ich unterstütze diesen Appell uneingeschränkt und fordere das sofortige Ende der abscheulichen Verfolgung von Falun Gong durch die KPCh. Die extremen und systematischen Menschenrechtsverletzungen Chinas sind eine unauslöschliche Schande für das Regime. Doch dass angesichts dieser Gräueltaten so viele, die aufstehen und protestieren müssten, schweigen, hinterlässt ebenso einen unauslöschlichen Flecken.“
Die Unterhausabgeordnete Marie Rimmer verwies auf die Erkenntnisse unabhängiger Untersuchungsgremien: „Seit 27 Jahren erleiden Falun-Gong-Praktizierende unter den Fängen der KPCh Grausamkeiten. Sie werden willkürlich inhaftiert und gefoltert. Wie das ‚China Tribunal‘ nach Prüfung aller Beweise jenseits jeden vernünftigen Zweifels feststellte, werden sie sogar systematisch und im großen Stil Opfer von erzwungenem Organraub. Dies ist eines der schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit unserer Zeit!“
Weitere britische Parlamentarier bekräftigten ebenfalls ihre Unterstützung.
Lord Hunt of Kings Heath betonte, dass Religions- und Glaubensfreiheit unveräußerliche Menschenrechte seien und die Kundgebungen als Weckruf für die internationale Gemeinschaft verstanden werden müssten. Ian Murray MP erklärte, sich weiterhin im britischen Parlament und auf internationaler Ebene für Gerechtigkeit einzusetzen.
Robbie Moore MP kündigte an, das Vorgehen der britischen Regierung aufmerksam zu verfolgen, damit die Anliegen auf höchster diplomatischer Ebene gegenüber Peking angesprochen werden. Baroness Ruth Lister sowie Benedict Rogers, Mitbegründer und stellvertretender Vorsitzender der Menschenrechtskommission der Conservative Party, erklärten, nicht zu schweigen, bis die Verfolgung beendet sei.

Einige britische Politiker haben Briefe geschickt, um ihre Solidarität mit den Falun-Gong-Praktizierenden zu bekunden.

Foto: Epoch Times

Schweiz: 124 Abgeordnete verurteilen transnationale Repression

Ein bedeutendes politisches Signal kam auch aus der Schweiz: 124 Parlamentarier aus sieben Kantonen (Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Wallis, Jura und Tessin) schlossen sich einer gemeinsamen „Interparlamentarischen Erklärung zur transnationalen Repression gegen Falun-Gong-Praktizierende“ an.
In ihrer Stellungnahme verurteilen die Schweizer Abgeordneten das Vorgehen des chinesischen Regimes mit deutlichen Worten: „Wir, die unterzeichnenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier, verurteilen aufs Schärfste die grausame und gewaltsame Unterdrückung von Falun Gong durch das chinesische Regime, die seit mehr als 26 Jahren in China wütet und sich nun auch außerhalb Chinas ausbreitet.“
Die Unterzeichner betonen, dass Falun Gong eine traditionelle spirituelle Praxis aus der buddhistischen Tradition sei, die auf den Werten Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht beruhe. Seit 1999 versuche das Regime, die Gruppe zu dämonisieren und durch Entzug der Lebensgrundlage, Haft, Gehirnwäsche, Folter und erzwungene Organentnahmen an Lebenden zu unterdrücken – eine Praxis, die 2019 vom Londoner China Tribunal dokumentiert wurde.
Besonders besorgt zeigen sich die Schweizer Parlamentarier über die Ausweitung der Schikanen auf den europäischen Kontinent. Unter Berufung auf den offiziellen Weber-Bericht, der auf der Website der Schweizer Eidgenossenschaft einsehbar ist, verweisen sie auf Fälle von Drohungen, physischen Angriffen, Überwachung und Zensur gegenüber in der Schweiz lebenden Praktizierenden.
Die 124 Abgeordneten fordern die Schweizer Behörden auf:
  • Die durch die Bundesverfassung garantierten Grundrechte, insbesondere die Glaubens- und Meinungsfreiheit, auf Schweizer Boden strikt zu wahren und durchzusetzen;
  • Alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um Falun-Gong-Praktizierende in der Schweiz vor Übergriffen und Spionage zu schützen;
  • Das chinesische Regime nachdrücklich aufzufordern, diese Verfolgung unverzüglich zu beenden.

Fotos aller Abgeordneten, die die „Gemeinsame Erklärung“ unterzeichnet haben.

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Verlorene Geschichten: Goldenes Zeitalter kannte Zehntausende Sprachen


In Kürze:

  • Heute existieren rund 7.500 gesprochene oder gebärdete Sprachen. Vor rund 12.000 Jahren könnten es 4.500 bis 6.200 Sprachen gewesen sein.
  • Dazwischen steig die Sprachenvielfalt möglicherweise sogar auf mehrere Zehntausend Sprachen vor 1.000 bis 3.000 Jahren.
  • Der Rückgang der sprachlichen Vielfalt setzte offenbar mit der Ausbreitung großer Staaten und Imperien ein – lange vor dem Kolonialismus Europas.
  • Heutige Sprachen stellen eine kleine, historisch verzerrte Auswahl und Relikte der früheren Sprachenvielfalt dar.

 
Ein internationales Forschungsteam aus Spanien, den USA und Deutschland hat plausible Entwicklungsverläufe der globalen Sprachenvielfalt über die vergangenen 12.000 Jahre rekonstruiert. Die nun veröffentlichte Studie legt nahe, dass die sprachliche Vielfalt während eines Großteils des Holozäns zunahm, vor etwa 1.000 bis 3.000 Jahren einen bemerkenswerten Höhepunkt erreichte und anschließend rasch zurückging.
Weltweit sprechen oder gebärden Menschen heute rund 7.500 Sprachen. Dies ist jedoch nur eine Momentaufnahme in einer Geschichte ständigen Wandels. Wie viele Sprachen gab es vor den ersten schriftlichen Zeugnissen? Verringerte die Einführung der Landwirtschaft die sprachliche Vielfalt, weil expandierende Bauernpopulationen kleinere Jäger- und Sammlergruppen verdrängten? Oder führte das Bevölkerungswachstum zunächst zu mehr Möglichkeiten für die Entstehung neuer Sprachen?
Bislang wurden diese Fragen „nicht aus Mangel an theoretischem Interesse, sondern aufgrund der außergewöhnlichen Schwierigkeit, die relevanten Dynamiken empirisch zu erforschen, nur begrenzt nachgegangen“, erklärte Studienautor Marcus Hamilton von der University of Texas at San Antonio. „In dieser Arbeit wird ein innovativer Ansatz vorgestellt, um die Dynamiken menschlicher kultureller Vielfalt in der Vergangenheit besser zu verstehen. Damit widmet sie sich einer der zentralen und zugleich schwierigsten Fragen der Humanwissenschaften.“

Geschichte ohne schriftliche Zeugnisse rekonstruieren

Für die Zeit vor dem Schriftgebrauch vor rund 6.000 Jahren fehlen direkte Hinweise auf die Zahl der Sprachen nahezu vollständig und bleiben bis in die jüngere Vergangenheit lückenhaft. Die Forscher kombinierten daher ethnografische Informationen, Schätzungen zur prähistorischen Bevölkerungsgröße sowie statistische und soziokomputationale Modelle. Dabei handelt es sich um computergestützte Simulationen, die menschliches Verhalten und soziale Interaktionen nachbilden.
Ausgangspunkt waren ethnografische Daten von 171 Jäger-, Sammler- und Fischergesellschaften, deren traditionelle Subsistenzwirtschaft und Mobilität durch den Kontakt mit Nahrungsmittel produzierenden Populationen noch nicht nachhaltig verändert worden waren. Mithilfe dieser Daten schätzten die Forscher die wahrscheinliche Größenverteilung ethnolinguistischer Gruppen zu Beginn des Holozäns.
Diese Schätzungen kombinierten sie mit Rekonstruktionen, denen zufolge die Weltbevölkerung vor 12.000 Jahren zwischen 4,4 und sieben Millionen Menschen umfasste. Wenn man davon ausgeht, dass ethnolinguistische Gruppen damals in der Regel jeweils eine eigene Sprache hatten, ergaben die Modelle für das frühe Holozän einen Schätzwert von rund 4.500 bis 6.200 Sprachen. Weiter gefasste, ebenfalls plausible Schätzungen reichten von etwa 3.300 bis 7.800 Sprachen.
„Eine erste Überraschung war, dass es unmittelbar vor der Einführung der Landwirtschaft weltweit vermutlich keinen außergewöhnlich großen Sprachreichtum gab“, so sagt Russell Gray.
Gray ist Direktor der Abteilung für Sprach- und Kulturevolution am Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie in Leipzig. Weiter sagte er, „Höchstwahrscheinlich gab es sogar weniger Sprachen als heute. Die sprachliche Vielfalt nahm dann über Jahrtausende hinweg zusammen mit der wachsenden menschlichen Bevölkerung zu.“

Zehntausende Sprachen

Landwirtschaft, technologische Innovationen und eine stabilere Nahrungsmittelproduktion ermöglichten ein starkes Wachstum der Weltbevölkerung. Gleichzeitig wurden Gesellschaften größer – und immer mehr Menschen konnten sich dieselbe Sprache teilen.
Um diese gegenläufigen Prozesse abzubilden, modellierten die Forscher Tausende möglicher Entwicklungsverläufe, die Schätzungen für den Beginn des Holozäns mit der Gegenwart verbinden. Die Modelle erlaubten eine Zunahme der Anzahl von Menschen pro Sprache im Laufe der Zeit und berücksichtigten zugleich unabhängige Rekonstruktionen des globalen Bevölkerungswachstums.
Auch wenn der genaue Verlauf unsicher bleibt, ergaben die Modelle durchweg ein auffälliges Grundmuster: Die sprachliche Vielfalt nahm während des größten Teils des Holozäns zu und erreichte vor 1.000 bis 3.000 Jahren ihren Höhepunkt. Viele Modellverläufe deuten auf eine Zunahme um den Faktor zehn im Vergleich zum frühen Holozän hin – die Anzahl der Sprachen dürfte auf ihrem Höhepunkt also bei mehreren Zehntausend gelegen haben.
„Das überraschendste Ergebnis ist, dass dieser Höhepunkt offenbar erst sehr spät erreicht wurde. Die größte sprachliche Vielfalt könnte demnach nicht in der Altsteinzeit, sondern erst in Zeiten expandierender Staaten und früher Imperien bestanden haben“, ergänzte Claire Bowern von der Yale University.
Die Autoren bezeichnen diese Phase als sprachliches „Goldenes Zeitalter“. Bisherige Debatten ignorierten diese Epoche weitgehend – unter anderem, weil die meisten historischen Quellen von jenen expandierenden Gesellschaften stammen, deren Sprachen sich schließlich durchsetzten.
Heute existierende Sprachen und ihr Gefährdungsstatus (erstellt auf Basis einer Kartenvorlage von „Natural Earth“ unter Verwendung von Daten aus Glottolog 5.3 und Informationen aus GlottoScope). In der Grafik sind Sprachen, die nur wenige oder keine Sprechenden mehr haben, rot bzw. orange gekennzeichnet. Nicht gefährdete Sprachen sind gelb, Sprachen, deren Sprechende zu einer dominanteren Sprache überwechseln, hellgrün und bedrohte Sprachen grün. Foto: Grafik von © Claire Bowern

Heute existierende Sprachen und ihr Gefährdungsstatus (erstellt auf Basis einer Kartenvorlage von „Natural Earth“ unter Verwendung von Daten aus Glottolog 5.3 und Informationen aus GlottoScope). In der Grafik sind Sprachen, die nur wenige oder keine Sprecher mehr haben, rot bzw. orange gekennzeichnet. Nicht gefährdete Sprachen sind gelb; Sprachen, deren Sprechende zu einer dominanteren Sprache überwechseln, hellgrün und bedrohte Sprachen grün.

Foto: Claire Bowern/Yale University via Max-Plank-Gesellschaft

Sprachenverlust vor Beginn des modernen Kolonialismus

Auf das goldene Zeitalter der Sprachen folgte ein rascher Rückgang, insbesondere in den letzten zwei Jahrtausenden. Die Ergebnisse dieser Studie stellen somit die gängige Vorstellung infrage, nach der die Bedrohung von Sprachen vom Aussterben erst mit der europäischen Kolonialexpansion vor rund 500 Jahren begonnen habe.
Zweifellos hat der europäische Kolonialismus die Verdrängung von Sprachen enorm verstärkt. Die neuen Modelle legen jedoch nahe, dass dieser Prozess tiefere Wurzeln hat: in der Expansion früherer Vielvölkerstaaten und Imperien. Diese brachten einst getrenntlebende Bevölkerungsgruppen in dauerhaften Kontakt miteinander und verbreiteten gemeinsam mit politischen Institutionen, Technologien, kulturellen Praktiken und Krankheitserregern auch dominante Sprachen.
Das Modell identifiziert nicht, welche konkreten Imperien, Regionen oder historischen Ereignisse den globalen Rückgang der sprachlichen Vielfalt verursacht haben. Es zeigt jedoch, dass bereits vor der heutigen Zeit eine sehr starke Verringerung der sprachlichen Vielfalt stattgefunden haben muss.

Heutige Sprachen haben einen Flaschenhals durchlaufen

Dieser Verlust bedeutet, dass die heute gesprochenen Sprachen keine repräsentative Stichprobe all der Sprachen sind, die einst existierten. Während die Sprachen jener Populationen, die expandierten, eine überproportional hohe Überlebenschance hatten, verschwanden die Sprachen jener Populationen, die aufgenommen wurden, verdrängt wurden oder schrumpften.
Dieser historische Flaschenhals könnte auch die weltweite Verbreitung grammatischer Strukturen, Laute und anderer sprachlicher Merkmale beeinflusst haben. Forscher erklären weit verbreitete Merkmale oft damit, dass sie besonders leicht zu erlernen sind, die Kommunikation effizienter machen oder gut an die menschliche Kognition angepasst sind. Die neue Studie legt jedoch nahe, dass auch demografische Expansion und Aussterben berücksichtigt werden müssen.
„Die Sprachen, die wir heute sehen, sind die Überlebenden eines massiven und hochgradig selektiven historischen Flaschenhalses. Ein sprachliches Merkmal ist nicht deshalb häufig, weil es von Natur aus überlegen ist, sondern weil es zufällig von Bevölkerungen getragen wurde, die expandierten. Aussterbeprozesse könnten die sprachliche Vielfalt viel stärker geprägt haben, als uns bisher bewusst war“, sagt Erstautor Damian Blasi der unter anderem an der Harvard University forscht.
Da Sprachen häufig im Zusammenhang mit religiösen Praktiken, Verwandtschaftssystemen, sozialen Institutionen und anderen Formen kulturellen Wissens weitergegeben werden, nehmen die Autoren an, dass dieser Flaschenhals auch andere Bereiche umfasste. Viele kulturelle Traditionen könnten ebenfalls verschwunden sein, ohne direkte historische Spuren zu hinterlassen.

Ein Modell, keine prähistorische Volkszählung

Die Forscher betonen, dass es sich bei der Studie um eine grobe globale Rekonstruktion handelt und nicht um eine direkte Zählung prähistorischer Sprachen. Die Schätzungen basieren auf Annahmen über die Größe früher ethnolinguistischer Gruppen und den langfristigen Zusammenhang zwischen Population und Sprachenanzahl.
Zweifellos verliefen regionale Entwicklungen unterschiedlich, und kurzfristige Einbrüche infolge von Krieg, Krankheiten oder Umweltveränderungen lassen sich mit dem Modell nicht einzeln rekonstruieren. Dennoch blieb über eine große Bandbreite von Modellbedingungen und alternativen Prämissen hinweg stets dasselbe zentrale Muster bestehen.
Laut den Ergebnissen war die Geschichte der Sprachenvielfalt also kein einfacher, kontinuierlicher Rückgang ausgehend von einer hohen Diversität in der Altsteinzeit. Vielmehr nahm die Sprachenvielfalt mit dem Anstieg der Weltbevölkerung zunächst zu, erreichte einen außergewöhnlichen, jedoch nur kurzlebigen Höhepunkt und ging anschließend weltweit stark zurück. (sm/ts)
Mit Material der Max-Planck-Gesellschaft
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Rheinmetall betroffen: China sanktioniert deutsche Firmen

Als Reaktion auf die neuen Russland-Sanktionen der EU hat China gegen 14 Unternehmen aus Deutschland und anderen europäischen Ländern Exportkontrollen verhängt. Durch die 21. Sanktionsrunde seien auch 14 Unternehmen aus China und der chinesischen Sonderverwaltungsregion Hongkong auf die Liste der EU geraten, begründete das Handelsministerium in Peking den Schritt.
Mit der Maßnahme wahre China die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen, teilte die Behörde weiter mit. Exportunternehmen ist es demnach untersagt, sogenannte Dual-Use-Güter, also Waren mit einem zivilen, aber auch militärischen Verwendungszweck an die betroffenen EU-Firmen auszuführen. Zudem dürfen ausländische Personen oder Organisationen den Unternehmen entsprechende Güter mit Ursprung in der Volksrepublik nicht zur Verfügung stellen, wie es hieß.

Wer konkret betroffen ist

Betroffen sind laut Handelsministerium der deutsche Rüstungsbauer Rheinmetall, die Antraco Chemie-Handelsgesellschaft mit Sitz in Duisburg sowie Sindlhauser Materials aus Kempten im Allgäu. Außerdem setzte Peking Unternehmen aus Italien, Frankreich, Polen, den Niederlanden und weiteren Ländern auf die Liste. Die Maßnahmen traten sofort in Kraft.
Eine Sprecherin der EU-Kommission sagte, man analysiere die Maßnahmen derzeit und versuche gemeinsam mit den Mitgliedsländern die Auswirkungen zu verstehen. „Und natürlich werden wir anschließend bei unseren Partnern in China um Klarstellung bitten, um besser zu verstehen, worum es genau geht“, fügte sie hinzu.
Zuvor hatten sich die EU-Staaten wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf ein neues Sanktionspaket verständigt. Wie aus einer EU-Mitteilung hervorging, nahm der Rat der Mitgliedstaaten 51 „Einrichtungen“ auf eine Liste für Exportbeschränkungen zu Dual-Use-Gütern und Technologie, weil sie Russlands Militär und Rüstungsindustrie unterstützt haben sollen. Einige dieser Einrichtungen haben der Mitteilung zufolge ihren Sitz in Drittländern wie China, einschließlich Hongkong, aber auch Indien, Kasachstan oder Kirgisistan. (dpa/red)
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Berlin debattierte um Seelachs: EU verhängt neue Russland-Sanktionen

Die EU-Staaten haben sich auf ein neues Sanktionspaket gegen Russland verständigt. Die Pläne sehen unter anderem weitere Maßnahmen gegen den russischen Finanz- und Energiesektor sowie ein Einreiseverbot für russische Soldaten vor, wie EU-Diplomaten in Brüssel mitteilten.

Mehrere EU-Länder gegen Sanktionen

Der Einigung waren wochenlange schwierige Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten vorausgegangen. Mehrere Staaten setzten dabei Abschwächungen oder Zugeständnisse zugunsten heimischer Unternehmen durch.
Sie argumentierten unter anderem, die Sanktionen dürften in der EU keine größeren wirtschaftlichen Schäden verursachen als in Russland.
Ein Beispiel in dieser Sanktionsrunde waren Forderungen Griechenlands, das zugunsten heimischer Reedereien durchsetzte, dass ein Transportverbot für russisches Flüssigerdgas nicht so umfassend realisiert wird wie geplant.
Die EU-Länder einigten sich schließlich auf Ausnahmen für Verträge, die vor dem Beginn des Ukrainekrieges im Februar 2022 abgeschlossen wurden. Diese Ausnahmen sollen nun jährlich überprüft werden.

Keine Sanktionen auf Seelachs und Kabeljau

Zudem kommen keine von der EU-Kommission vorgeschlagenen Einfuhrbeschränkungen für Alaska-Seelachs aus Russland und Einfuhrverbote für Kabeljau.
Nach Angaben von EU-Diplomaten drangen Länder wie Deutschland, Portugal und Frankreich in den Verhandlungen auf eine Abschwächung der vorgesehenen Sanktionen.
Weil auch Kompromissvorschläge keinen Konsens fanden, wurde der Vorschlag gestrichen. Von den Diplomaten hieß es, Deutschland wäre bereit gewesen, einem Kompromiss zuzustimmen. Andere Mitgliedstaaten hätten aber noch weitergehende Forderungen gehabt.

Berlin debattierte um Seelachs

In der Bundesrepublik hatte vor allem der Kommissionsvorschlag für Bedenken gesorgt, die Einfuhr von Alaska-Seelachs aus Russland in die EU innerhalb von zwei Jahren um die Hälfte zu reduzieren.
Angesichts des begrenzten Angebots hätte dies erhebliche Konsequenzen für Produzenten und Konsumenten von Fischstäbchen, Schlemmerfilets und anderen Tiefkühl-Fischgerichten haben können.
Der Industrie hätten dabei Produktionseinschränkungen und den Konsumenten höhere Preise gedroht. In Deutschland stehen nach Angaben von Fachleuten die größten Fischstäbchenfabriken der Welt.
Gute Nachrichten für Fischstäbchenhersteller: Einfuhrbeschränkungen für Alaska-Seelachs kommen vorerst nicht. (Archivbild)

Gute Nachrichten für Fischstäbchenhersteller: Einfuhrbeschränkungen für Alaska-Seelachs kommen vorerst nicht. (Archivbild)

Foto: Carmen Jaspersen/dpa

Anpassung des Ölpreisdeckels aussetzen

Auch das russisch-orthodoxe Kirchenoberhaupt Patriarch Kirill wird vorerst nicht sanktioniert – vor allem auf Druck Bulgariens hin.
Unter anderem wurde vereinbart, den Preisdeckel für russisches Öl für die nächsten zwölf Monate auf dem derzeitigen Stand einzufrieren. Der dynamische Ölpreisdeckel war eingerichtet worden, um den Höchstpreis für russisches Öl auch bei Preisschwankungen unter dem Weltmarktpreis zu halten.
Angesichts der steigenden Ölpreise infolge des Irankriegs setzte die EU diese Anpassung nun aus, um eine Erhöhung der Preisobergrenze zu vermeiden. Die Preisobergrenze für ein Barrel russisches Rohöl bleibt also bei 44,10 US-Dollar (rund 38,61 Euro).
Die Mitgliedstaaten einigten nach Diplomatenangaben auch auf Einschränkungen bei der Visumsvergabe an ehemalige russische Kämpfer. Es blieb jedoch zunächst unklar, wie genau diese Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

Von der Leyen sieht Russland unter Druck

Die Vorschläge für das Sanktionspaket waren Anfang Juni von der EU-Kommission vorgestellt worden. Es sieht auch Ausweitungen bei den Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien vor, die von Russlands Militärindustrie genutzt werden.
Zudem sollen weitere Schiffe, Banken, Kryptofirmen und Ölhändler aus Russland und Unterstützerstaaten auf die Liste derjenigen Akteure kommen, mit denen Unternehmen aus der EU keine Geschäfte machen dürfen.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte damals zu dem Vorstoß für die Visasperre gesagt, Europa solle für jeden verschlossen bleiben, der an der Invasion der Ukraine beteiligt sei.
EU-Kommissionspräsident Ursula von der Leyen konnte sich mit vielen Vorschlägen durchsetzen - der für Einfuhrbeschränkungen für Fisch scheiterte allerdings. (Archivbild)

EU-Kommissionspräsident Ursula von der Leyen konnte sich mit einigen Vorschlägen durchsetzen – der für Einfuhrbeschränkungen für Fisch scheiterte. (Archivbild)

Foto: Metin Aktas/Anadolu Pool via AP/dpa

Zur derzeitigen Lage Russlands erklärte sie, das Land sei eindeutig damit gescheitert, die Ukraine zu unterwerfen und der Preis, den Russland zahle, werde von Tag zu Tag höher. Die Menschen müssten um Söhne, Brüder und Ehemänner trauern und seien zudem mit einem sinkenden Lebensstandard konfrontiert.
Die Gesetzestexte für das Sanktionspaket müssen noch vom Ministerrat beschlossen werden. Dies gilt als Formalie.
Das neue Sanktionspaket ist das 21. wegen des Ukrainekrieges. Das 20. trat im April in Kraft und zielte auch stark darauf ab, Russlands Einnahmen aus dem Verkauf von Gas und Öl zu reduzieren. Zudem richtete es sich gegen Unternehmen mit Verbindungen zur russischen Rüstungsindustrie, Banken und andere Finanzdienstleister. (dpa/red)
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EU verhängt neue Russland-Sanktionen

Die EU-Staaten haben sich auf ein neues Sanktionspaket gegen Russland verständigt. Die Pläne sehen unter anderem weitere Maßnahmen gegen den russischen Finanz- und Energiesektor sowie ein Einreiseverbot für russische Soldaten vor, wie EU-Diplomaten in Brüssel mitteilten.

Mehrere EU-Länder gegen Sanktionen

Der Einigung waren wochenlange schwierige Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten vorausgegangen. Mehrere Staaten setzten dabei Abschwächungen oder Zugeständnisse zugunsten heimischer Unternehmen durch.
Sie argumentierten unter anderem, die Sanktionen dürften in der EU keine größeren wirtschaftlichen Schäden verursachen als in Russland.
Ein Beispiel in dieser Sanktionsrunde waren Forderungen Griechenlands, das zugunsten heimischer Reedereien durchsetzte, dass ein Transportverbot für russisches Flüssigerdgas nicht so umfassend realisiert wird wie geplant.
Die EU-Länder einigten sich schließlich auf Ausnahmen für Verträge, die vor dem Beginn des Ukrainekrieges im Februar 2022 abgeschlossen wurden. Diese Ausnahmen sollen nun jährlich überprüft werden.

Keine Sanktionen auf Seelachs und Kabeljau

Zudem kommen keine von der EU-Kommission vorgeschlagenen Einfuhrbeschränkungen für Alaska-Seelachs aus Russland und Einfuhrverbote für Kabeljau.
Nach Angaben von EU-Diplomaten drangen Länder wie Deutschland, Portugal und Frankreich in den Verhandlungen auf eine Abschwächung der vorgesehenen Sanktionen.
Weil auch Kompromissvorschläge keinen Konsens fanden, wurde der Vorschlag gestrichen. Von den Diplomaten hieß es, Deutschland wäre bereit gewesen, einem Kompromiss zuzustimmen. Andere Mitgliedstaaten hätten aber noch weitergehende Forderungen gehabt.

Berlin debattierte um Seelachs

In der Bundesrepublik hatte vor allem der Kommissionsvorschlag für Bedenken gesorgt, die Einfuhr von Alaska-Seelachs aus Russland in die EU innerhalb von zwei Jahren um die Hälfte zu reduzieren.
Angesichts des begrenzten Angebots hätte dies erhebliche Konsequenzen für Produzenten und Konsumenten von Fischstäbchen, Schlemmerfilets und anderen Tiefkühl-Fischgerichten haben können.
Der Industrie hätten dabei Produktionseinschränkungen und den Konsumenten höhere Preise gedroht. In Deutschland stehen nach Angaben von Fachleuten die größten Fischstäbchenfabriken der Welt.
Gute Nachrichten für Fischstäbchenhersteller: Einfuhrbeschränkungen für Alaska-Seelachs kommen vorerst nicht. (Archivbild)

Gute Nachrichten für Fischstäbchenhersteller: Einfuhrbeschränkungen für Alaska-Seelachs kommen vorerst nicht. (Archivbild)

Foto: Carmen Jaspersen/dpa

Anpassung des Ölpreisdeckels aussetzen

Auch das russisch-orthodoxe Kirchenoberhaupt Patriarch Kirill wird vorerst nicht sanktioniert – vor allem auf Druck Bulgariens hin.
Unter anderem wurde vereinbart, den Preisdeckel für russisches Öl für die nächsten zwölf Monate auf dem derzeitigen Stand einzufrieren. Der dynamische Ölpreisdeckel war eingerichtet worden, um den Höchstpreis für russisches Öl auch bei Preisschwankungen unter dem Weltmarktpreis zu halten.
Angesichts der steigenden Ölpreise infolge des Irankriegs setzte die EU diese Anpassung nun aus, um eine Erhöhung der Preisobergrenze zu vermeiden. Die Preisobergrenze für ein Barrel russisches Rohöl bleibt also bei 44,10 US-Dollar (rund 38,61 Euro).
Die Mitgliedstaaten einigten nach Diplomatenangaben auch auf Einschränkungen bei der Visumsvergabe an ehemalige russische Kämpfer. Es blieb jedoch zunächst unklar, wie genau diese Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

Von der Leyen sieht Russland unter Druck

Die Vorschläge für das Sanktionspaket waren Anfang Juni von der EU-Kommission vorgestellt worden. Es sieht auch Ausweitungen bei den Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien vor, die von Russlands Militärindustrie genutzt werden.
Zudem sollen weitere Schiffe, Banken, Kryptofirmen und Ölhändler aus Russland und Unterstützerstaaten auf die Liste derjenigen Akteure kommen, mit denen Unternehmen aus der EU keine Geschäfte machen dürfen.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte damals zu dem Vorstoß für die Visasperre gesagt, Europa solle für jeden verschlossen bleiben, der an der Invasion der Ukraine beteiligt sei.
EU-Kommissionspräsident Ursula von der Leyen konnte sich mit vielen Vorschlägen durchsetzen - der für Einfuhrbeschränkungen für Fisch scheiterte allerdings. (Archivbild)

EU-Kommissionspräsident Ursula von der Leyen konnte sich mit einigen Vorschlägen durchsetzen – der für Einfuhrbeschränkungen für Fisch scheiterte. (Archivbild)

Foto: Metin Aktas/Anadolu Pool via AP/dpa

Zur derzeitigen Lage Russlands erklärte sie, das Land sei eindeutig damit gescheitert, die Ukraine zu unterwerfen und der Preis, den Russland zahle, werde von Tag zu Tag höher. Die Menschen müssten um Söhne, Brüder und Ehemänner trauern und seien zudem mit einem sinkenden Lebensstandard konfrontiert.
Die Gesetzestexte für das Sanktionspaket müssen noch vom Ministerrat beschlossen werden. Dies gilt als Formalie.
Das neue Sanktionspaket ist das 21. wegen des Ukrainekrieges. Das 20. trat im April in Kraft und zielte auch stark darauf ab, Russlands Einnahmen aus dem Verkauf von Gas und Öl zu reduzieren. Zudem richtete es sich gegen Unternehmen mit Verbindungen zur russischen Rüstungsindustrie, Banken und andere Finanzdienstleister. (dpa/red)
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5 Millionen US-Dollar: USA fördern europäische Projekte mit Trump-Nähe


In Kürze:

  • Die USA stellen bis zu fünf Millionen US-Dollar für ausgewählte europäische Organisationen bereit.
  • Gefördert werden Projekte zur Meinungsfreiheit, Migration, nationaler Souveränität und „Lawfare“.
  • Friedrich Merz kritisiert mögliche Einflussversuche auf europäische Politik und Wahlen.

 
Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump will ausgewählte Organisationen in Europa mit Millionenbeträgen unterstützen. Nach Angaben des US-Außenministeriums sollen insgesamt fünf Millionen US-Dollar an Gruppen fließen, die sich mit Themen wie Meinungsfreiheit, nationaler Souveränität, Migration und Zensur befassen und damit Anliegen vertreten, die nach Ansicht Washingtons den gemeinsamen westlichen Werten entsprechen.
Das Außenministerium kündigte das Förderprogramm am 13. Juli an. Unterstützt werden sollen Organisationen, die sich mit „Herausforderungen in den Bereichen nationale Souveränität, Migration, Zensur und Lawfare (Rechtskriegführung) im Einklang mit unserer gemeinsamen politischen Philosophie, Rechtsordnung und dem westlichen Erbe“ beschäftigen.

Trump-Regierung nennt Förderschwerpunkte

US-Präsident Donald Trump, Vizepräsident JD Vance und weitere hochrangige US-Regierungsvertreter haben in den vergangenen Monaten wiederholt ihre Sorge über gesellschaftliche Entwicklungen in Europa geäußert. Im Mittelpunkt ihrer Kritik stehen eine aus ihrer Sicht zu hohe Zuwanderung sowie Einschränkungen der Meinungsfreiheit.
Nach Angaben des Weißen Hauses sollen die Fördergelder an zwei oder drei Organisationen vergeben werden. Der größte Empfänger könnte dabei bis zu drei Millionen US-Dollar erhalten.
In der Ankündigung verweist das Außenministerium auf eine Rede von Außenminister Marco Rubio auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2026. Dort erklärte er, die transatlantischen Beziehungen müssten gestärkt werden, um „moderne Herausforderungen wie Massenmigration und Verletzungen der Meinungsfreiheit“ gemeinsam zu bewältigen.
In der Mitteilung heißt es weiter: „Seit Jahrhunderten basiert die transatlantische Partnerschaft auf einem gemeinsamen Verständnis von Naturrecht, Tugend und nationaler Souveränität. Europäische Regierungen entfernen sich jedoch zunehmend von diesen Grundlagen – durch übermäßige Eingriffe supranationaler Bürokratien und parteipolitische Instrumentalisierung, die Macht in technokratischen Institutionen konzentrieren, welche demokratischen Entscheidungen weniger rechenschaftspflichtig sind.“

US-Außenminister Marco Rubio hält am 14. Februar 2026 auf der 62. Münchner Sicherheitskonferenz in München eine Grundsatzrede.

Foto: Johannes Simon/Getty Images

Kritik an Europas Regulierung

In der Mitteilung erhebt das US-Außenministerium schwere Vorwürfe gegen europäische Regierungen und supranationale Institutionen. Diese würden staatliche Macht nutzen, um grundlegende Prinzipien demokratischer Selbstverwaltung zu untergraben – etwa durch weit gefasste Gesetze gegen Hassrede und Regelungen für Online-Inhalte, die nach Ansicht Washingtons die Meinungsfreiheit einschränken und politische Beteiligung erschweren.
Zugleich greift die Erklärung die Kritik der Trump-Regierung am sogenannten „Lawfare“ auf. Darunter versteht sie die gezielte Nutzung von Rechtssystemen zu politischen Zwecken. Politisch motivierte Strafverfahren, sogenannte SLAPP-Klagen, Gesetze zur strafrechtlichen Verleumdung und behördliche Sanktionen gegen abweichende Meinungen würden demnach zunehmend eingesetzt, um Meinungsfreiheit und gesellschaftliches Engagement einzuschränken.
Nach Auffassung des Außenministeriums entstehe dadurch eine abschreckende Wirkung: Einzelpersonen und Organisationen könnten aus Angst vor langwierigen oder kostspieligen Gerichtsverfahren davon abgehalten werden, ihre Ansichten öffentlich zu äußern – selbst dann, wenn Vorwürfe letztlich unbegründet seien.
Darüber hinaus behauptet das Außenministerium, Medienaufsichtsbehörden würden unter dem Vorwand der Bekämpfung von „Fehlinformationen“ oder „Desinformation“ eingesetzt, um Medien mit abweichenden Positionen zu untersuchen oder zu sanktionieren. Dies untergrabe nach Ansicht Washingtons den unabhängigen Journalismus und die demokratische Rechenschaftspflicht.

„Eine Auslöschung der Zivilisation“: Warnung vor Europas Entwicklung

In ihrer im vergangenen Jahr veröffentlichten nationalen Sicherheitsstrategie fordert die Trump-Regierung dazu auf, „Widerstand zu fördern“ gegen den politischen Kurs, den Europa nach ihrer Einschätzung derzeit einschlägt.
Das Strategiepapier warnt, Europa laufe aufgrund von Massenmigration, sinkenden Geburtenraten und dem Verlust nationaler Souveränität an der Europäischen Union Gefahr, eine „Auslöschung der Zivilisation“ zu erleben. Sollte dieser Kurs fortgesetzt werden, werde Europa in „20 Jahren oder weniger nicht wiederzuerkennen sein“, heißt es in dem vom Weißen Haus veröffentlichten Dokument.
Weiter heißt es: „Es ist daher keineswegs offensichtlich, ob bestimmte europäische Länder künftig noch über ausreichend starke Volkswirtschaften und Streitkräfte verfügen werden, um verlässliche Verbündete zu bleiben.“
Zudem erklärt die Trump-Regierung: „Wir wollen, dass Europa europäisch bleibt, sein zivilisatorisches Selbstvertrauen zurückgewinnt und seinen gescheiterten Fokus auf regulatorische Überregulierung aufgibt.“
Kritik übt Washington auch an europäischen Regelungen für das Internet, darunter am Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union und am britischen Online Safety Act. Nach Auffassung der US-Regierung schränken diese Vorschriften die Meinungsfreiheit ein – insbesondere bei Kritik an der Einwanderungspolitik – und belasten zugleich amerikanische Technologieunternehmen mit umfangreichen Auflagen.
Befürworter der Gesetze halten dagegen, dass sie notwendig seien, um Hassrede sowie Falsch- und Desinformation im Internet wirksam zu bekämpfen.

Merz warnt vor möglicher Einflussnahme

US-Präsident Trump und führende Mitglieder seiner Regierung haben sich wiederholt öffentlich für europäische Politiker und Parteien ausgesprochen, die ihre politischen Ansichten teilen. Genannt werden unter anderem der ehemalige ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán sowie die Alternative für Deutschland (AfD).
Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte am 15. Juli die Sorge, die Trump-Regierung könnte sich in den deutschen Wahlkampf einmischen. Nach der Ankündigung des Förderprogramms erklärte er auf einer Pressekonferenz: „Wir unsererseits mischen uns nicht in amerikanische Wahlen ein. Umgekehrt möchte ich nicht, dass die amerikanische Regierung oder regierungsnahe Institutionen sich in deutsche Wahlen einmischen.“
Merz und Trump: Das Verhältnis der beiden ist inzwischen deutlich abgekühlt. (Archivbild)

Merz und Trump: Das Verhältnis der beiden ist inzwischen deutlich abgekühlt. (Archivbild)

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Nach Angaben des US-Außenministeriums können sich Einzelpersonen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Einrichtungen um die Fördergelder bewerben. Politische Parteien sind von dem Programm ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Staatssekretärin für öffentliche Diplomatie, Sarah Rogers, stellte die Initiative bereits während einer Europareise im Februar vor. Ziel sei es, „die Meinungsfreiheit in den westlichen Demokratien zu fördern – und genau das wird meine Vergabe von Fördermitteln unterstützen“.
Rogers betonte zudem, die US-Regierung setze sich „mit Nachdruck für die Meinungsfreiheit“ ein. Ohne freie Meinungsäußerung gebe es keine Selbstverwaltung und keine demokratische Willensbildung, da unterschiedliche Standpunkte öffentlich vertreten werden müssten.
 
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „US Offers Grants to European Organizations That Share Same Concerns as Trump Admin“. (Deutsche Bearbeitung: zk)
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Milliarden-Deal: Microsoft und Mistral AI stärken Europas KI

Der US-Technologiekonzern Microsoft und das französische KI-Start-up Mistral AI bauen ihre strategische Allianz erheblich aus.
Mit einer neuen Vereinbarung im Umfang von mehreren Milliarden Euro wollen die Partner die europäischen Infrastrukturkapazitäten für Künstliche Intelligenz spürbar erweitern und hochmoderne KI-Modelle in sensiblen Unternehmen sowie Behörden verankern. Eine exakte Summe nannten die beiden Tech-Unternehmen nicht.
Im Zentrum des Abkommens stehe eine erhebliche Ausweitung der Rechenkapazitäten in Europa, teilten die beiden Unternehmen mit. Microsoft verpflichtet sich, Teile der von Mistral ausgebauten europäischen Hardware-Infrastruktur direkt zu nutzen.
Damit will der US-Konzern die enorm steigende Nachfrage nach Cloud- und KI-Diensten auf dem Kontinent bedienen und zugleich seine im Jahr 2025 abgegebenen Versprechen zur europäischen Digitalisierung einlösen.

Warum kooperiert Microsoft mit einem europäischen KI-Anbieter?

Sowohl europäische Unternehmen als auch öffentliche Institutionen stehen beim Einsatz US-amerikanischer KI-Lösungen häufig vor rechtlichen und regulatorischen Hürden.
Die erweiterte Partnerschaft setzt genau an dieser Schwachstelle an: Durch die Integration von Mistrals europäischen KI-Modellen in Microsofts Produktportfolio erhalten Kunden flexible Bereitstellungsoptionen.

Microsoft und Mistral haben am 21. Juli 2026 in Paris eine Vereinbarung im Wert von mehreren Milliarden Dollar geschlossen, durch die Microsoft Zugang zur europäischen KI-Recheninfrastruktur des französischen Entwicklers erhält.

Foto: Xavier Galiana / AFP via Getty Images

Anwendungen können künftig wahlweise in der öffentlichen Cloud, in lokal angebundenen Infrastrukturen oder völlig autark in physisch isolierten Systemen („fully disconnected“) betrieben werden.
Dies richtet sich insbesondere an Betreiber kritischer Infrastrukturen, Banken, den Gesundheitssektor sowie die Fertigungsindustrie, in denen Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und Ausfallsicherheit oberste Priorität besitzen.
Neben der Infrastruktur ebnen die Partner auch auf Softwareebene den Weg für einen breiteren Einsatz in Unternehmen.
Die neuen Flaggschiff-Modelle Mistral Medium 3.5 für kosteneffiziente Unternehmens-Anwendungen sowie OCR 4 für automatisierte Dokumentenverarbeitung stehen ab sofort in Microsofts Entwicklungsplattform bereit.
Zudem hält Mistral Medium 3.5 Einzug in das Automatisierungswerkzeug Microsoft Copilot Studio. Die Lösungen wollen Mistral und Microsoft gemeinsam vermarkten.

Abhängigkeit von OpenAI reduzieren

Der Milliarden-Deal unterstreicht die Strategie von Microsoft, sich im Bereich der generativen KI nicht allein auf den US-Partner OpenAI zu verlassen, sondern auch andere Schlüsselspieler im globalen Ökosystem frühzeitig einzubinden.
Für das Pariser KI-Aushängeschild Mistral wiederum bedeutet die Vertiefung der Allianz den direkten Zugang zum weltweiten Vertriebsnetzwerk von Microsoft, während der KI-Standort Europa nachhaltig gestärkt wird. (dpa/red)
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Big Brother im Auto: Was die neue Kamera-Pflicht für uns bedeutet


In Kürze:

  • Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
  • Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
  • Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
  • Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
  • Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.

 

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.

Wie funktioniert die Innenraumüberwachung ADDW?

Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist oder mit dem Handy hantiert. (Symbolbild)

In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?

In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
  • Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
  • Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
  • Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.

Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?

Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.

Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.

Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock

Darf man das System abschalten, wenn es nervt?

Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.

Warum gibt es so viel Kritik?

Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.

Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.

Foto: Alexander Shapovalov/iStock

Was sagen Datenschützer zur Innenraumüberwachung?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.

Zusätzliche Kosten für Autofahrer?

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
(Mit Material von dpa)
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Big Brother im Auto: Was die neue Kamera-Pflicht für uns bedeutet


In Kürze:

  • Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
  • Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
  • Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
  • Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
  • Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.

 

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.

Wie funktioniert die Innenraumüberwachung ADDW?

Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist oder mit dem Handy hantiert. (Symbolbild)

In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?

In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
  • Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
  • Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
  • Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.

Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?

Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.

Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.

Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock

Darf man das System abschalten, wenn es nervt?

Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.

Warum gibt es so viel Kritik?

Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.

Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.

Foto: Alexander Shapovalov/iStock

Was sagen Datenschützer zur Innenraumüberwachung?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.

Zusätzliche Kosten für Autofahrer?

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
(Mit Material von dpa)
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Illegale Produkte: EU verhängt Rekordstrafe gegen AliExpress

Die EU verhängt eine Millionenstrafe gegen den Online-Marktplatz AliExpress wegen des Verkaufs illegaler Produkte. Der chinesische Online-Riese muss 550 Millionen Euro zahlen, unter anderem weil gefälschte Kleidung, unsicheres Spielzeug und gefährliche Kosmetika widerrechtlich wochenlang nicht von der Plattform genommen wurden, wie die Europäische Kommission mitteilte.
Das Unternehmen, das zum Alibaba-Konzern gehört, hat demnach nicht genug getan, um die Verbraucher in der EU vor solchen Produkten zu schützen. Die Händler, die von AliExpress eigentlich für den Verkauf illegaler Produkte auf der Online-Plattform bestraft werden sollten, kamen nach Ansicht der EU-Kommission zum Teil davon. Sie hätten ihr Geschäft oft weiterbetreiben können, heißt es in der Mitteilung.
Dem Online-Riesen wird demnach auch vorgeworfen, nicht genug Personal für die Überprüfung potenziell illegaler Produkte zu haben. Die Kontrolleure haben laut EU-Kommission zu viel Arbeit. Zudem würden die rechtswidrigen Produkte sogar empfohlen oder beworben, bevor AliExpress sie von der Plattform entferne.
Tests der Brüsseler Internetwächter hätten gezeigt, dass trotz der Überwachungsversuche der Firma folglich eine Vielzahl von gefälschten T-Shirts, Schuhen oder unsicherem Kinderspielzeug zirkulierten.

EU: Fälschungen auf AliExpress besonderes Problem

Die Brüsseler Behörde hob dabei Fälschungen hervor, die auf der Plattform angeboten würden. Die Verkäufer solcher Produkte unterbieten nach Einschätzung der EU-Kommission seriöse Unternehmen, die in Design, Sicherheitsprüfungen und Innovation investierten.
Sie zwängen diese, mit Produkten zu konkurrieren, bei denen diese Investitionen umgangen würden, teilt die EU-Kommission mit. EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen sagte, das Verhalten von AliExpress gefährde Verbraucher in Europa, aber es sei auch unfair gegenüber den Unternehmen, die sich an alle Gesetze hielten.
AliExpress gehört zu den asiatischen Online-Händlern, die auch dem deutschen Einzelhandel Sorgen bereiten. Neben dem Branchenriesen Amazon spielen Plattformen wie Temu, Shein und eben AliExpress eine wachsende Rolle in Europa.
Auf die Anbieter entfielen im zweiten Quartal 5,3 Prozent der Onlinehandelsumsätze in Deutschland – ein Rekordwert, wie der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland berichtete. Beliebt sind sie vor allem wegen ihrer niedrigen Preise.
Europas Zoll ist dementsprechend mit einer wachsenden Paketflut aus dem Ausland konfrontiert. Um den unerwünschten Billigimporten etwas entgegenzusetzen, wird in der EU seit diesem Monat für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro eine Abgabe in Höhe von drei Euro fällig.

AliExpress machte 2025 Zugeständnisse

In dem nun in einer Millionenstrafe mündenden Verfahren gegen AliExpress hatte der chinesische Online-Händler eigentlich vor gut einem Jahr bereits Zugeständnisse gemacht. Das Unternehmen wollte insbesondere gegen illegale und potenziell gefährliche Produkte wie Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel vorgehen.
Damals hatte die EU-Kommission diese Zusagen der Firma zunächst akzeptiert, aber damit nicht alle ihre Kritikpunkte ausgeräumt gesehen.
Nun hat AliExpress bis zum 20. Oktober Zeit, einen Aktionsplan zur Nachbesserung in Brüssel vorzulegen. Sollte die EU-Kommission mit den vorgeschlagenen Maßnahmen einverstanden sein, setzt sie eine Frist, bis wann diese umgesetzt werden müssten.
Ist die Brüsseler Behörde der Ansicht, dass AliExpress in der Sache nicht ausreichend mitarbeitet, könnte die EU auch tägliche Strafen verhängen.

Rekordstrafe – aber weit unter Möglichkeiten

Das Verfahren läuft unter dem Gesetz über digitale Dienste (DSA), das seit Februar 2024 gilt und das scharfe Schwert gegen Online-Riesen sein soll. Die großen Plattformen müssen sich wegen des DSA an deutlich strengere Vorschriften halten.
Ansonsten müssen sie mit empfindlichen Strafen rechnen: bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des gesamten Konzerns, in diesem Fall also Alibaba, sind möglich.
Zwar ist die Strafe für AliExpress die bisher höchste unter dem DSA. Sie liege aber trotzdem weit unter der möglichen Höchststrafe von über sieben Milliarden Euro, sagte eine EU-Beamte.
Der betrachtete Jahresumsatz des Alibaba-Konzerns lag laut Europäischer Kommission bei etwa 120 Milliarden Euro.

Ende Mai 200-Millionen-Strafe gegen Temu

Ähnlich wie das Verfahren gegen AliExpress mündete zuletzt auch das Verfahren gegen den chinesischen Online-Marktplatz Temu in einer Millionenstrafe. Vor knapp zwei Monaten verlangte die EU-Kommission 200 Millionen Euro vom Unternehmen – ebenfalls wegen des Verkaufs illegaler Produkte.
Verbraucher in der EU stießen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Temu auf illegale Artikel, hatte die Brüsseler Behörde mitgeteilt. (dpa/red)
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EU: 550 Millionen Euro Strafe gegen AliExpress

Die EU verhängt eine Millionenstrafe gegen den Online-Marktplatz AliExpress wegen des Verkaufs illegaler Produkte. Der chinesische Online-Riese muss 550 Millionen Euro zahlen, unter anderem weil gefälschte Kleidung, unsicheres Spielzeug und gefährliche Kosmetika widerrechtlich wochenlang nicht von der Plattform genommen wurden, wie die Europäische Kommission mitteilte.
Das Unternehmen, das zum Alibaba-Konzern gehört, hat demnach nicht genug getan, um die Verbraucher in der EU vor solchen Produkten zu schützen. Die Händler, die von AliExpress eigentlich für den Verkauf illegaler Produkte auf der Online-Plattform bestraft werden sollten, kamen nach Ansicht der EU-Kommission zum Teil davon. Sie hätten ihr Geschäft oft weiterbetreiben können, heißt es in der Mitteilung.
Dem Online-Riesen wird demnach auch vorgeworfen, nicht genug Personal für die Überprüfung potenziell illegaler Produkte zu haben. Die Kontrolleure haben laut EU-Kommission zu viel Arbeit. Zudem würden die rechtswidrigen Produkte sogar empfohlen oder beworben, bevor AliExpress sie von der Plattform entferne.
Tests der Brüsseler Internetwächter hätten gezeigt, dass trotz der Überwachungsversuche der Firma folglich eine Vielzahl von gefälschten T-Shirts, Schuhen oder unsicherem Kinderspielzeug zirkulierten.

EU: Fälschungen auf AliExpress besonderes Problem

Die Brüsseler Behörde hob dabei Fälschungen hervor, die auf der Plattform angeboten würden. Die Verkäufer solcher Produkte unterbieten nach Einschätzung der EU-Kommission seriöse Unternehmen, die in Design, Sicherheitsprüfungen und Innovation investierten.
Sie zwängen diese, mit Produkten zu konkurrieren, bei denen diese Investitionen umgangen würden, teilt die EU-Kommission mit. EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen sagte, das Verhalten von AliExpress gefährde Verbraucher in Europa, aber es sei auch unfair gegenüber den Unternehmen, die sich an alle Gesetze hielten.
AliExpress gehört zu den asiatischen Online-Händlern, die auch dem deutschen Einzelhandel Sorgen bereiten. Neben dem Branchenriesen Amazon spielen Plattformen wie Temu, Shein und eben AliExpress eine wachsende Rolle in Europa.
Auf die Anbieter entfielen im zweiten Quartal 5,3 Prozent der Onlinehandelsumsätze in Deutschland – ein Rekordwert, wie der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland berichtete. Beliebt sind sie vor allem wegen ihrer niedrigen Preise.
Europas Zoll ist dementsprechend mit einer wachsenden Paketflut aus dem Ausland konfrontiert. Um den unerwünschten Billigimporten etwas entgegenzusetzen, wird in der EU seit diesem Monat für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro eine Abgabe in Höhe von drei Euro fällig.

AliExpress machte 2025 Zugeständnisse

In dem nun in einer Millionenstrafe mündenden Verfahren gegen AliExpress hatte der chinesische Online-Händler eigentlich vor gut einem Jahr bereits Zugeständnisse gemacht. Das Unternehmen wollte insbesondere gegen illegale und potenziell gefährliche Produkte wie Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel vorgehen.
Damals hatte die EU-Kommission diese Zusagen der Firma zunächst akzeptiert, aber damit nicht alle ihre Kritikpunkte ausgeräumt gesehen.
Nun hat AliExpress bis zum 20. Oktober Zeit, einen Aktionsplan zur Nachbesserung in Brüssel vorzulegen. Sollte die EU-Kommission mit den vorgeschlagenen Maßnahmen einverstanden sein, setzt sie eine Frist, bis wann diese umgesetzt werden müssten.
Ist die Brüsseler Behörde der Ansicht, dass AliExpress in der Sache nicht ausreichend mitarbeitet, könnte die EU auch tägliche Strafen verhängen.

Rekordstrafe – aber weit unter Möglichkeiten

Das Verfahren läuft unter dem Gesetz über digitale Dienste (DSA), das seit Februar 2024 gilt und das scharfe Schwert gegen Online-Riesen sein soll. Die großen Plattformen müssen sich wegen des DSA an deutlich strengere Vorschriften halten.
Ansonsten müssen sie mit empfindlichen Strafen rechnen: bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des gesamten Konzerns, in diesem Fall also Alibaba, sind möglich.
Zwar ist die Strafe für AliExpress die bisher höchste unter dem DSA. Sie liege aber trotzdem weit unter der möglichen Höchststrafe von über sieben Milliarden Euro, sagte eine EU-Beamte.
Der betrachtete Jahresumsatz des Alibaba-Konzerns lag laut Europäischer Kommission bei etwa 120 Milliarden Euro.

Ende Mai 200-Millionen-Strafe gegen Temu

Ähnlich wie das Verfahren gegen AliExpress mündete zuletzt auch das Verfahren gegen den chinesischen Online-Marktplatz Temu in einer Millionenstrafe. Vor knapp zwei Monaten verlangte die EU-Kommission 200 Millionen Euro vom Unternehmen – ebenfalls wegen des Verkaufs illegaler Produkte.
Verbraucher in der EU stießen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Temu auf illegale Artikel, hatte die Brüsseler Behörde mitgeteilt. (dpa/red)
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Regierungswechsel in Großbritannien: Der Makerfield-Test als neue politische Leitlinie


In Kürze:

  • Andy Burnham übernimmt nach seiner Wahl zum Labour-Vorsitzenden das Amt des britischen Premierministers.
  • Seine Politik orientiert sich am sogenannten Makerfield-Test, der den Nutzen für die Bevölkerung in den Mittelpunkt stellt.
  • Gegenüber der EU setzt Burnham auf Zusammenarbeit, räumt der Innenpolitik jedoch klar Vorrang ein.

 
Andy Burnham versprach nach seiner Wahl zum Vorsitzenden der traditionell sozialdemokratischen Labour-Partei, eine „geeinte Regierung ohne interne Machtkämpfe und Fraktionspolitik“ zu führen.

Aufstieg zum Premierminister binnen eines Monats

Burnham habe schon seit Längerem Parteichef der Labour-Partei werden wollen, erklärt die BBC, doch dies sei nur als Abgeordneter im britischen Parlament möglich gewesen. Erst durch seinen Sieg bei der Nachwahl am 18. Juni in Makerfield im Nordwesten Englands, bei der Burnham überraschend 54,8 Prozent der Stimmen für seine Partei holte, gelang ihm der Wiedereinzug ins Parlament. Burnham war bereits von 2001 bis 2017 Abgeordneter des Wahlkreises Leigh. Er legte damals sein Mandat nieder, um erfolgreich für das Amt des Bürgermeisters von Greater Manchester zu kandidieren.
Burnhams Wahlerfolg in Makerfield war insofern bemerkenswert, als er einen deutlichen Sieg über die Partei Reform UK errang, die seit ihrer Gründung 2019 sowohl der Labour-Partei als auch den konservativen Tories bei Wahlen stark zugesetzt hatte. Dieser Wahlsieg löste parteiintern eine Debatte darüber aus, ob Keir Starmer noch die richtige Person für das Amt des Labour-Vorsitzenden sei. Starmer erklärte daraufhin am 22. Juni vor der Presse seinen Rücktritt als Labour-Chef. Da die Labour-Partei die Regierung stellt, bedeutete dieser Schritt automatisch auch seinen Rücktritt als britischer Premierminister.
Andy Burnham hat die Nachwahl im Kreis Makerfield gewonnen.

Andy Burnham hat die Nachwahl im Kreis Makerfield gewonnen.

Foto: Peter Byrne/PA Wire/dpa

Britische Premierminister wechseln häufig

In Großbritannien werden Premierminister, ähnlich wie in Deutschland die Bundeskanzler, nicht direkt gewählt, sondern sind die Vorsitzenden der Partei mit den meisten Abgeordneten im Unterhaus. Deshalb kann ein Premierminister während einer Legislaturperiode ausgetauscht werden. In den vergangenen zehn Jahren war dies mehrfach der Fall, beginnend mit David Cameron, der im Juli 2016 infolge des Brexit-Referendums zurücktrat. Liz Truss von den Tories war mit 44 Tagen von September bis Oktober 2022 am kürzesten im Amt. Auch ihr Tory-Nachfolger Rishi Sunak blieb lediglich bis Juli 2024 im Amt, gefolgt von Keir Starmer, der nach einem überwältigenden landesweiten Wahlsieg in die Downing Street No. 10 einzog.
Seit 2016 kam es damit im Durchschnitt etwa alle 18 Monate zu einem Wechsel im Amt des Premierministers. Diese Häufigkeit offenbart eine für Großbritannien ungewöhnliche politische Instabilität. Burnham könnte nach seinem Amtsantritt als Premierminister Neuwahlen ausrufen, scheint dies nach Informationen der BBC jedoch ausgeschlossen zu haben.
Am 20. Juli wird der bisherige Premierminister Keir Starmer mit König Charles III. zusammentreffen, um ihm offiziell seinen Rücktritt als Premierminister mitzuteilen. Anschließend wird der König Andy Burnham empfangen und ihn mit der Bildung einer Regierung beauftragen. Burnham wird diesen Auftrag annehmen und damit offiziell neuer Premierminister. „Anschließend wird Burnham zur Downing Street fahren, wo er voraussichtlich vor der Hausnummer 10 eine Rede halten wird“, berichtet die BBC.
Keir Starmer war an etlichen Krisen gescheitert.

Keir Starmer ist an etlichen Krisen gescheitert.

Foto: Yui Mok/PA Wire/dpa

Wie „links“ ist Burnham?

Burnham offenbarte laut „The Guardian“ kurz nach seiner Wahl zum Parteichef „eine deutlich linksgerichtete Vision für Großbritannien“. Er versprach der Zeitung zufolge unter anderem, „den Thatcherismus der 1980er-Jahre rückgängig zu machen“. Damit zielt Burnham vor allem auf die Innenpolitik ab. Die ehemalige konservative Premierministerin Margaret Thatcher (1979–1990) richtete Großbritannien wirtschaftlich auf freie Märkte aus, setzte eine strikte Deregulierung und Privatisierung von Staatsbetrieben durch, forderte von den Bürgern Eigenverantwortung und beschnitt den Einfluss der Gewerkschaften.
Burnham will nun wieder mehr Versorgungsunternehmen in staatliches Eigentum überführen, mehr finanzielle Mittel für die Sanierung der Sozialfürsorge bereitstellen und Sozialwohnungen bauen. Gleichzeitig betonte er, dass er auch „wirtschaftsfreundlich“ sein werde – genauso wie bisher als Bürgermeister.
Burnham sagte in seiner Rede vor seinen Parteigenossen, er glaube, dies sei die „letzte Chance“ für die Labour-Partei, „die Dinge wieder ins Lot zu bringen“, und rief deshalb zur Einheit auf, um „die neue Rechte Großbritanniens zu besiegen“.

Burnhams Außenpolitik

Auch wenn sich Burnham möglicherweise stärker als sein Vorgänger um die Innenpolitik kümmern möchte, muss auch er angesichts der zahlreichen Krisen internationale Verantwortung übernehmen. Jill Rutter, Senior Fellow des britischen Institute for Government, mahnt in einem Beitrag, dass Burnham „trotz seiner relativen Zurückhaltung, der Außenpolitik Priorität einzuräumen“, nicht umhinkomme, vor allem „gute Beziehungen zu seinen europäischen Amtskollegen aufzubauen“, darunter auch zu „seinem ebenfalls T-Shirt tragenden Amtskollegen Wolodymyr Selenskyj“. Joël Reland vom britischen Thinktank UK in a Changing Europe verweist jedoch darauf, dass Burnham „unerbittlich innenpolitisch“ ausgerichtet sei und die Beziehungen zur EU in Burnhams Wachstumsagenda „eine weniger zentrale Rolle als in der von Starmer“ spielen würden.
Laut Reland sei es „bezeichnend“, dass Burnham in einem Artikel der „Times“ erklärt habe, er wolle „die bei den laufenden Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU erzielten Fortschritte konsolidieren“. Der britische Wissenschaftler sieht darin „eine zweideutige Formulierung, die keine Verpflichtung zum Abschluss von Vereinbarungen bis zu einem bestimmten Datum“ beinhalte. Im Gegensatz dazu habe die Regierung unter Starmer „eindeutig ein Paket von Vereinbarungen“ angestrebt, das bis zu einem ursprünglich für Juli vorgesehenen Gipfeltreffen zwischen der EU und Großbritannien „unter Dach und Fach sein sollte“. Das Treffen wurde aufgrund von Starmers Rücktritt verschoben.
Der neue Verteidigungsminister war früher beim Militär. (Symbolbild)

Der neue Verteidigungsminister war früher beim Militär. (Symbolbild)

Foto: Matt Dunham/AP/dpa

Makerfield-Test als Kriterium für Politik

Reland weiter: „Die ohnehin schon stockenden Verhandlungen könnten gänzlich ins Stocken geraten, sollte Burnham der Ansicht sein, dass ein Programm zur Mobilität junger Menschen, bei dem EU-Studierende die britischen Studiengebühren zahlen und damit die Nettozuwanderung erhöhen, seinen ‚Makerfield-Test‘ nicht besteht.“
Burnham hat diesen Begriff eingeführt und erklärt: „Der ‚Makerfield-Test‘ ist ein Kriterium zur Bewertung politischer Maßnahmen. Er wird auf jede geplante Regierungsmaßnahme angewendet und stellt eine einzige Frage: Wird dies den Menschen in Makerfield und ähnlichen Gemeinden in ganz England zugutekommen? Fällt die Antwort negativ aus, wird die Maßnahme in ihrer derzeitigen Form nicht umgesetzt. Der Test ist kein Veto gegen schwierige Entscheidungen. Er dient vielmehr einer Neuausrichtung der Standardannahmen, nach denen Westminster [das Parlament] öffentliche Politik gestaltet und bewertet.“

Zwischen London und Brüssel

Zudem gebe es im Hinblick auf eine engere Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich „noch viel zu tun“, mahnt Reland. Im vergangenen Jahr sei zwar eine nicht bindende Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit der EU unterzeichnet worden, „doch diese hat bislang kaum Früchte getragen“.
Burnham könne trotz allem jedoch geneigt sein, europäischer zu handeln als Starmer. Denn er strebe – „ähnlich auffallend wie die EU“ – nach mehr „souveränen Fähigkeiten“ im Schiffbau, in der Energiewirtschaft, im KI-Bereich und in der Quanteninformatik. Mit anderen Worten: Burnham möchte eine „strategische Autonomie“ erreichen, also in kritischen Bereichen die Abhängigkeit von ausländischen Lieferanten verringern. Der britische Politikwissenschaftler Reland kommt zu dem Schluss: „Sollte es Burnham gelingen, diese Probleme anzugehen, könnte er sich in Brüssel als beliebte Persönlichkeit erweisen.“
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Vernichtungsverbot: Große Firmen dürfen unverkaufte Mode nicht mehr wegwerfen

Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten.
Eine entsprechende EU-Vorschrift gilt ab heute und soll dafür sorgen, dass betroffenen Firmen ihre Waren etwa erneut verkaufen oder spenden, anstatt sie wegzuschmeißen. Bisweilen gilt die Entsorgung teils günstiger, als Produkte zu lagern, aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten.
Ausnahmen gelten aber unter anderem für den Fall, dass die Ware gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist, nicht wiederverwendet oder -aufbereitet werden kann.
Der Handelsverband sieht mit der Regel neue Herausforderungen auf den Handel zukommen. (Symbolbild)

Der Handelsverband sieht mit der Regel neue Herausforderungen auf den Handel zukommen. (Symbolbild)

Foto: Sina Schuldt/dpa

Auch was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben später in Kraft.

Handelsverband sieht Vorteile für Verbraucher

Laut Handelsverband Deutschland könnte das Verbot Vorteile für Verbraucher mit sich bringen: So könnte laut Hauptgeschäftsführer Stefan Genth das Angebot an reduzierter Ware steigen, etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Second-Hand-Kanäle.
Außerdem sieht er mögliche ökologische Vorteile, „da weniger neuwertige Kleidung vernichtet wird und Produkte häufiger weiterverkauft oder gespendet werden“.
Der Handel werde jedoch vor Herausforderungen gestellt, sagt Genth: „Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden.“ Gründe könnten etwa beschädigte Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte sein.
Für Händler entstünden zusätzliche Kosten für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung. Hinzu kämen Dokumentationsauflagen, rechtliche Unsicherheiten und praktische Hürden bei Spenden oder Secondhand.

Verband: weniger Auswirkungen für europäische Unternehmen

Der Modeverband GermanFashion befürwortet die neue Regelung. „Bekleidung ist ein wertvolles Produkt, dessen Vernichtung vermieden werden sollte“, so Hauptgeschäftsführer Thomas Lange. Das Vernichtungsverbot setze ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen.
Für viele europäische Bekleidungsunternehmen werde die Regelung aber kaum Auswirkungen haben, weil unverkaufte Ware in der Regel nicht vernichtet werde.
Die eigentliche Herausforderung liege bei den großen Mengen günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die Verbraucher direkt bei außereuropäischen Anbietern bestellten, so Lange. Er fordert, dass diese Unternehmen künftig in gleicher Weise wie europäische Hersteller an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien beteiligt werden.
Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. (Symbolbild)

Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. (Symbolbild)

Foto: Jens Kalaene/dpa

Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert, das Gesetz gehe an der Realität vorbei, belaste die heimische Industrie mit Bürokratie und löse Probleme mit Fast Fashion nicht im Ansatz.
Fachmann Jonas Stracke sagt, für mehr Nachhaltigkeit brauche es etwa funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen. Solange diese Voraussetzungen fehlten, bleibe das Vernichtungsverbot ein Papiertiger.
„Einen echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leiste es in der Praxis leider nicht.“

Umweltschützer fordern Kontrollen

Umweltschutzorganisationen gehen die neuen Vorschriften nicht weit genug. So bezeichnet Moritz Jäger-Roschko von Greenpeace das Verbot zwar als richtig, sieht jedoch Schlupflöcher für Konzerne.
„Unternehmen können die Regeln leicht umgehen, etwa durch Falschdeklaration von Produkten. Ohne konsequente Kontrollen wird sich in der Praxis nichts ändern.“ Das eigentliche Problem – Fast Fashion – bleibe vom Gesetz unberührt.
Aus Sicht des WWF ist das Vernichtungsverbot ein wichtiger erster Schritt. Ein Gesetz sei jedoch immer nur so gut wie seine Durchsetzung, sagte Silke Düwel-Rieth von der Umweltorganisation. „Wirksam wird es erst, wenn die Vorgaben konsequent von den zuständigen Behörden kontrolliert und eingefordert werden.“
Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen. (dpa/red)
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Klimavorgaben verpasst: EU geht gegen alle 27 Mitgliedstaaten vor


In Kürze:

  • Die EU-Kommission hat gegen alle Mitgliedstaaten ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
  • Der Grund: Die Länder haben bislang noch keine nationalen Gesetze zur Umsetzung der Gebäuderichtlinie verabschiedet.
  • Deutschland will die EU-Vorgabe mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz umsetzen.

 
Die gesetzlichen Vorgaben der EU gelten für alle 27 Mitgliedstaaten. Schafft es ein Land nicht, diese rechtzeitig umzusetzen, drohen Vertragsverletzungsverfahren.

Alle EU-Staaten in Verzug

Speziell im klimapolitischen Sektor stellte die Behörde der Europäischen Union jetzt flächendeckende Verstöße fest. Laut dem Portal „Insight EU Monitoring“ fordert sie alle Mitgliedstaaten – einschließlich Deutschland – auf, „die verstärkten Vorschriften für die Energieeffizienz von Gebäuden umzusetzen“.
Demzufolge verpasste jedes EU-Land die Frist, bis zum 29. Mai 2026 entsprechend der EU-Vorgabe nationale Gesetze zu verabschieden. Diese sollen dazu beitragen, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen.
Deutschland will mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die EU-Vorgabe erfüllen. Der Bundestag und der Bundesrat haben das GModG am 10. Juli in einem Eilverfahren beschlossen. Noch in diesem Jahr soll es endgültig in Kraft treten.

Zweimonatige Frist läuft

Aufgrund dieser Verstöße leitete die EU-Kommission nun Vertragsverletzungsverfahren ein. Dazu hat sie den Mitgliedstaaten zunächst Aufforderungsschreiben übermittelt. Jedes EU-Land muss jetzt innerhalb einer Frist von zwei Monaten reagieren, die Umsetzung abschließen und die Kommission über weitere Maßnahmen informieren.
Sollte die EU-Kommission eine oder mehrere nicht zufriedenstellende Antworten von den Mitgliedstaaten erhalten, kann sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben.
Falls von einem Land keine oder keine zufriedenstellende Reaktion kommt, wäre in der Folge eine Klage vor dem EuGH denkbar. Damit verbunden kann die EU-Kommission auch mögliche Strafzahlungen beantragen.

Richtlinie (EU) 2024/1275

Bei der gesetzlichen EU-Vorgabe handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie wird auch als „Gebäuderichtlinie“ oder „Case Green“ bezeichnet. Alle Mitgliedstaaten einigten sich am 24. April 2024 auf diese Richtlinie.
Sie beinhaltet unter anderem die schrittweise Umsetzung sogenannter Nullemissionsgebäude im Neubau in allen EU-Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass die Gebäude keine Vor-Ort-CO₂-Emissionen durch fossile Energieträger erzeugen dürfen. Zudem sollen die Gebäude ihren Verbrauch, die Erzeugung und die Speicherung von Energie bei Bedarf anpassen können. Das soll ab 2028 für Neubauten im öffentlichen Bereich und ab 2030 für alle Neubauten gelten.
Für Wohngebäude im Bestand schreibt die Richtlinie eine schrittweise Renovierung vor. Vorgesehen ist eine Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2020 bis 2050. Schon bis 2030 müssen EU-Wohngebäude den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch um 16 Prozent senken, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent. Dabei sollen mindestens 55 Prozent der Einsparungen durch die Sanierung der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden.

Was die EU damit erreichen will

Die Richtlinie ist ein zentrales Instrument des European Green Deal und des „Fit for 55“-Pakets. Ziel dieses gemeinsamen Beschlusses ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen im gesamten EU-Gebäudebestand.
Bis zum Jahr 2050 soll dieser Sektor demnach vollständig emissionsfrei sein. Gebäude sind laut dem Portal der größte Energieverbraucher in Europa. Deshalb misst die Kommission der Umsetzung dieser Klimaziele große Bedeutung bei.