Ein Modehändler auf einem Markt. - Foto: ChiccoDodiFC/iStock
Für Billigmode asiatischer Plattformen müssen in Frankreich seit Dienstag Abgaben gezahlt werden: Für eine Billigjacke eines Onlinehändlers wie Shein, Temu oder AliExpress werden bis zu zwölf Euro fällig. Für Unterhosen oder Socken beträgt der von dem Unternehmen geforderte Malus 50 Cent, für ein T-Shirt zwei Euro und für Jeans neun Euro.
Die französische Regierung wirft den großen Plattformen vor, den Markt mit Wegwerfmode zu überschwemmen. Dabei unterscheidet sie zwischen Ultra-Fast-Fashion und Fast Fashion.
Entscheidend ist die Menge der Modelle, die auf den Markt gebracht werden, und deren Preis im Verhältnis zu einer Reparatur. Nach Angaben der französischen Regierung bringt Zara jährlich etwa 20.000 unterschiedliche Modelle auf den Markt, während es bei Shein 1,7 Millionen Modelle sind.
Ketten wie H&M und Zara gelten daher lediglich als Fast Fashion und sind von dem Malus nicht betroffen. „Europäische Marken haben Geschäfte, schaffen Arbeitsplätze und zahlen Steuern“, sagte Handelsminister Serge Papin der Zeitung „Ouest-France“ vom Montag.
Der Verband Stop Fast Fashion kritisierte die Entscheidung, die zusätzliche Abgabe auf asiatische Onlinehändler zu beschränken, und forderte eine schnelle Ausweitung der Strafzahlungen auf sämtliche Fast-Fashion-Marken.
Werbung für Wegwerfmode ab 2027 verboten
Die Strafzahlungen sollen bis 2030 ansteigen und dann etwa 2 Euro für Unterhosen und 19,50 Euro für eine Jacke erreichen. Die Unternehmen entscheiden selbst, inwiefern sie die Aufschläge an ihre Kunden weiterreichen.
Das Geld soll in einen Fonds fließen, mit dem vorbildliche Unternehmen unterstützt werden sollen. Dazu sind bislang keine Details bekannt.
Im kommenden Jahr wird zudem Werbung für Wegwerfmode in Frankreich verboten. Kunden sollen zudem zu „Genügsamkeit, Wiederverwertung und Reparaturen“ gemahnt werden.
2025 kamen knapp sechs Milliarden Kleinsendungen nach Europa, viermal mehr als 2022. Etwa 93 Prozent stammten aus China. Nach offiziellen Angaben werden in Frankreich jährlich 600.000 Tonnen Textilien weggeworfen. (afp/red)
Ab dem 19. Juli gilt eine neue EU-Vorschrift: Große Firmen in der EU dürfen ungetragene Kleidung nicht mehr entsorgen. (Symbolbild) - Foto: Peter Kneffel/dpa
Große Unternehmen in der Europäischen Union dürfen unverkaufte Kleidung und Schuhe künftig nicht mehr vernichten.
Eine entsprechende EU-Vorschrift gilt ab heute und soll dafür sorgen, dass betroffenen Firmen ihre Waren etwa erneut verkaufen oder spenden, anstatt sie wegzuschmeißen. Bisweilen gilt die Entsorgung teils günstiger, als Produkte zu lagern, aufzubereiten oder wieder zum Verkauf anzubieten.
Ausnahmen gelten aber unter anderem für den Fall, dass die Ware gefährlich, beschädigt oder verschmutzt ist, nicht wiederverwendet oder -aufbereitet werden kann.
Der Handelsverband sieht mit der Regel neue Herausforderungen auf den Handel zukommen. (Symbolbild)
Foto: Sina Schuldt/dpa
Auch was mehreren sozialwirtschaftlichen Einrichtungen mit Sitz in der EU als Spende angeboten, aber nicht innerhalb einer Frist angenommen wurde, darf vernichtet werden. Für kleinere Unternehmen treten die neuen Vorgaben später in Kraft.
Handelsverband sieht Vorteile für Verbraucher
Laut Handelsverband Deutschland könnte das Verbot Vorteile für Verbraucher mit sich bringen: So könnte laut Hauptgeschäftsführer Stefan Genth das Angebot an reduzierter Ware steigen, etwa über Outlets, Restpostenmärkte oder Second-Hand-Kanäle.
Außerdem sieht er mögliche ökologische Vorteile, „da weniger neuwertige Kleidung vernichtet wird und Produkte häufiger weiterverkauft oder gespendet werden“.
Der Handel werde jedoch vor Herausforderungen gestellt, sagt Genth: „Nicht alle unverkauften Waren lassen sich ohne Weiteres erneut verkaufen oder spenden.“ Gründe könnten etwa beschädigte Verpackungen, hohe Logistikkosten, fehlende Nachfrage oder geringe Warenwerte sein.
Für Händler entstünden zusätzliche Kosten für Lagerung, Sortierung, Aufbereitung und Weitervermarktung. Hinzu kämen Dokumentationsauflagen, rechtliche Unsicherheiten und praktische Hürden bei Spenden oder Secondhand.
Verband: weniger Auswirkungen für europäische Unternehmen
Der Modeverband GermanFashion befürwortet die neue Regelung. „Bekleidung ist ein wertvolles Produkt, dessen Vernichtung vermieden werden sollte“, so Hauptgeschäftsführer Thomas Lange. Das Vernichtungsverbot setze ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen.
Für viele europäische Bekleidungsunternehmen werde die Regelung aber kaum Auswirkungen haben, weil unverkaufte Ware in der Regel nicht vernichtet werde.
Die eigentliche Herausforderung liege bei den großen Mengen günstiger Ultra-Fast-Fashion-Produkte, die Verbraucher direkt bei außereuropäischen Anbietern bestellten, so Lange. Er fordert, dass diese Unternehmen künftig in gleicher Weise wie europäische Hersteller an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling von Alttextilien beteiligt werden.
Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. (Symbolbild)
Foto: Jens Kalaene/dpa
Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert, das Gesetz gehe an der Realität vorbei, belaste die heimische Industrie mit Bürokratie und löse Probleme mit Fast Fashion nicht im Ansatz.
Fachmann Jonas Stracke sagt, für mehr Nachhaltigkeit brauche es etwa funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen. Solange diese Voraussetzungen fehlten, bleibe das Vernichtungsverbot ein Papiertiger.
„Einen echten Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leiste es in der Praxis leider nicht.“
Umweltschützer fordern Kontrollen
Umweltschutzorganisationen gehen die neuen Vorschriften nicht weit genug. So bezeichnet Moritz Jäger-Roschko von Greenpeace das Verbot zwar als richtig, sieht jedoch Schlupflöcher für Konzerne.
„Unternehmen können die Regeln leicht umgehen, etwa durch Falschdeklaration von Produkten. Ohne konsequente Kontrollen wird sich in der Praxis nichts ändern.“ Das eigentliche Problem – Fast Fashion – bleibe vom Gesetz unberührt.
Aus Sicht des WWF ist das Vernichtungsverbot ein wichtiger erster Schritt. Ein Gesetz sei jedoch immer nur so gut wie seine Durchsetzung, sagte Silke Düwel-Rieth von der Umweltorganisation. „Wirksam wird es erst, wenn die Vorgaben konsequent von den zuständigen Behörden kontrolliert und eingefordert werden.“
Angaben der EU-Kommission zufolge werden in Europa jährlich vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört, bevor sie überhaupt getragen wurden. Diese Abfälle verursachten rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen. (dpa/red)
Steigende Mengen minderwertiger Kleidung belasten Entsorgungssysteme und Sammler zunehmend. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
NRW-Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) macht Druck für die Einsetzung eines Textilgesetzes, das Hersteller von Textilien für Entsorgungskosten in Mithaftung nimmt.
Die Altkleidersammlung gerate zunehmend unter Druck, sagte Krischer der „Rheinischen Post“.
Kommunen am Limit
Mehr Mengen, schlechtere Qualität und viele Stücke seien nicht mehr wiederverwendbar. Das bringe vor allem Kommunen und gemeinnützige Sammler an ihre Grenzen.
„Ohne eine Neuordnung der Verantwortung droht das bestehende Sammelsystem wirtschaftlich zu kippen“, sagte Krischer. Die Hersteller müssten hier stärker in die Pflicht genommen werden. Sie seien für die Textilien und auch deren Entsorgung und Recycling mit verantwortlich.
Aktuell trügen vor allem Sammler und Kommunen die Kosten und Risiken. „Das muss sich ändern. Die Hersteller müssen an den Kosten beteiligt werden.“
Fast Fashion als Treiber
Als besonders problematisch gilt „Fast Fashion“: günstig produzierte Kleidung, die Verbraucher rasch wieder entsorgen wollen, die sich vielfach nicht gut fürs Second-Hand-Geschäft eignet und die bei Textilsammlungen in großen Mengen anfällt.
Wie sehr die Mengen an textilen Abfällen angewachsen sind, veranschaulichen Zahlen, die die „Rheinische Post“ unter Berufung auf Daten aus dem Landesumweltamt nennt.
Demnach haben öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in NRW im Jahr 2012 noch 16.184 Tonnen Alttextilien getrennt gesammelt. 2024 kamen die Entsorger demnach nach vorläufigen Daten auf 36.145 Tonnen.
Was von karitativen oder gewerblichen Akteuren gesammelt wurde, taucht in dieser Statistik nicht auf.
Das Bundesumweltministerium hat im März ein „Eckpunktepapier zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien“ vorgelegt, das zur Grundlage für ein bundesweites Textilgesetz werden soll. (dts/red)