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EU nimmt Google bei KI in die Pflicht

Die Europäische Kommission macht im Streit mit Google um KI-Optionen für Android-Nutzer sowie die Weitergabe von Daten an Suchmaschinen verbindliche Vorgaben an den US-Konzern. Google muss laut Mitteilung der Wettbewerbshüter in Brüssel damit beginnen, Daten mit Drittanbietern von Suchfunktionen zu teilen, darunter auch KI-Chatbots.
Zudem muss der Tech-Riese konkurrierenden KI-Assistenten vollen Zugang zu den Funktionen des Google-Betriebssystems Android gewähren.
Ziel der Maßnahmen sei es, europäischen Nutzerinnen und Nutzern eine breitere Auswahl an KI- und Suchdiensten zu ermöglichen, erklärte die Kommission.

Gemini soll Konkurrenz bekommen

Konkret sollen Menschen ihren bevorzugten KI-Assistenten auf Android-System per Sprachbefehl aktivieren können, ähnlich wie mit „Hey Google“. KI-Dienste sollen zudem in der Lage sein, Aktionen wie Taxibuchungen in Apps auszuführen. Bislang behält Google laut EU-Kommission diese Möglichkeiten weitgehend etwa seinem eigenen KI-Angebot Gemini vor.
Die zweite Entscheidung betrifft das Teilen von Daten zu Suchanfragen, Rangfolgen in den Ergebnissen sowie Klick- und Nutzungsverhalten.
Der Austausch mit Drittanbieter-Suchmaschinen sei entscheidend für deren Entwicklung und Optimierung, so die Kommission. Ihr Ziel ist es, dass kleinere Suchmaschinen und KI-Chatbots trotz der dominierenden Marktstellung von Google eine Chance im Wettbewerb haben.

Google kritisiert Vorgaben: Gefahr für Privatsphäre

Der Tech-Riese wies die Vorgaben wegen Datenschutzbedenken erneut zurück. „Die heutigen Entscheidungen bergen die Gefahr, dass wichtige Schutzmechanismen für die Privatsphäre und Sicherheit von Millionen Europäern untergraben werden“, hieß es vom Unternehmen.
Besonders besorgniserregend sei, dass die privaten Suchanfragen der Europäer unbekannten Unternehmen zugänglich gemacht würden. Die EU-Kommission betonte hingegen, dass die Entscheidung eine Anonymisierung der Suchdaten sicherstelle und eine mehrschichtige Methode dafür festlege.
Die Maßnahmen zu Suchdaten muss Google laut Kommission ab Januar 2027 umsetzen, beim Android-System ab Juli 2027. Die Vorgaben basieren auf dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA), mit dem die EU die Macht großer Online-Plattformen begrenzen will. Google gehört zu den sogenannten Gatekeepern („Torwächtern“), die wegen ihrer dominanten Stellung besonderen Regeln unterliegen. (dpa/red)
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Anthropic stoppt neues KI-Modell wegen Sicherheitsbedenken

Das US-Unternehmen Anthropic hat sein neues KI-Modell vorläufig vom Markt genommen. Grund dafür seien Sicherheitsbedenken der US-Behörden, die nur wenige Tage nach der öffentlichen Vorstellung des Programms laut wurden, teilte der Konzern mit.
Wie das Unternehmen auf seiner Website schreibt, wurde es angewiesen, ausländischen Nutzern den Zugang zu Claude Fable 5 zu verwehren. Anthropic selbst hatte das Programm zuvor als „zu mächtig“ beschrieben.
„Die Folge dieser Anordnung ist, dass wir Fable 5 und Mythos 5 für alle unsere Kunden sofort abschalten müssen, um die Auflagen zu erfüllen“, hieß es in der Stellungnahme.
Bei Claude Fable 5 handelt es sich um eine Version des Programms Claude Mythos, das mit Diensten wie ChatGPT von OpenAI oder Gemini von Google konkurriert.

US-Behörden äußern Sicherheitsbedenken

Laut Anthropic haben die US-Sicherheitsbehörden keine konkreten Gefahren benannt. Man gehe jedoch davon aus, dass die Regierung von einer Methode erfahren habe, die Sicherheitsvorkehrungen von Fable 5 zu umgehen – ein Vorgang, der als „Jailbreaking“ bekannt ist.
Anthropic erklärte, man habe sich eine Vorführung dieser Methode angesehen, mit der eine Handvoll kleinerer, bereits bekannter Schwachstellen identifiziert worden seien. Diese Schwachstellen seien relativ simpel und könnten auch von anderen öffentlich zugänglichen KI-Modellen gefunden werden, ohne dass eine Umgehung der Sperren nötig sei.
Anthropic steht bereits seit längerem im Fokus der US-Regierung. Präsident Donald Trump hatte das Unternehmen öffentlich kritisiert, Verteidigungsminister Pete Hegseth stufte es später als „Lieferkettenrisiko“ ein – eine Bezeichnung, die zuvor noch nie für ein US-Unternehmen verwendet worden war.
Diese Einstufung bedeutet, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung als nicht sicher genug für den Einsatz in Regierungsbehörden gilt. Anthropic hat daraufhin das Pentagon verklagt. Die Anordnung des Pentagons gilt seitdem als vorläufig ausgesetzt. (dts/red)