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Trump bekommt Geburtstagsgeschenk von Merz

Bundeskanzler Friedrich Merz hat US-Präsident Donald Trump einen handschriftlichen Brief mit Glückwünschen zum 80. Geburtstag geschrieben.
Er werde im Weißen Haus von einem Boten überreicht, heißt es aus Regierungskreisen in Berlin. Am kommenden Montag überreicht Merz dem US-Präsidenten außerdem beim G7-Gipfel im französischen Évian am Genfer See persönlich ein Geschenk. Was es ist, wurde noch nicht verraten.

Geburtstagsfeier mit Käfigkampf

Trump feiert seinen 80. Geburtstag am Sonntag vor dem Weißen Haus in Washington mit vielen Gästen und einem Käfigkampf.
Direkt im Anschluss reist er zum G7-Gipfel nach Frankreich, wo er am Abend mit Merz und den anderen Staats- und Regierungschefs der Gruppe wirtschaftsstarker westlicher Demokratien zusammentreffen wird.

Golfschläger als Gastgeschenk beim Antrittsbesuch

Von Merz ist Trump bereits bei dessen ersten USA-Besuchen reich beschenkt worden. Bei seinem Antrittsbesuch vor fast genau einem Jahr brachte Merz eine Kopie der Geburtsurkunde von Trumps Großvaters aus Kallstadt in der Pfalz und einen Golfschläger als Gastgeschenk mit.
Im März schenkte der Kanzler Trump bei seinem dritten Washington-Besuch seit Amtsantritt die Nachbildung eines Freundschafts- und Handelsvertrags zwischen den USA und Preußen aus dem Jahr 1785.

Verhältnis zwischen Merz und Trump abgekühlt

Merz und Trump hatten im vergangenen Jahr einen sehr guten Start miteinander. Zuletzt ist das Verhältnis der beiden nach deutlicher Kritik des Kanzlers am Iran-Krieg aber erheblich abgekühlt. Als Reaktion kündigte der US-Präsident den Abzug von Truppen aus Deutschland an.
Ein bilaterales Treffen der beiden am Rande des G7-Gipfels gilt zwar als wahrscheinlich, ist aber noch nicht sicher. (dpa/red)
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Zeuge: Angeklagte war am Fundort – Täterwissen oder Zufall?

Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian prüft das Rostocker Landgericht, ob die des Mordes angeklagte Frau einen Bekannten möglicherweise vorab und wissentlich zum Leichnam führte.
Die Angeklagte habe am Abend des 13. Oktober 2025 unbedingt zu dem Tümpel bei Klein Upahl gewollt, sagte der 37-jährige Bekannte, der sie damals begleitete und nun als Zeuge aussagte.
Sie sei in der Dunkelheit dann an der Böschung stehen geblieben, während er zum Tümpel runter gegangen sei. Dann habe sie gesagt „Da liegt was. Das ist er“, schilderte der Zeuge den Abend. „Für mich fühlte sich das so an, als wüsste sie genau, wo sie hin wollte.“
Er selbst habe damals nichts Genaues erkannt und habe gedacht, dass es sich um Rohre handelt. Es sei stockdunkel gewesen und die Angeklagte habe mit der Handy-Lampe geleuchtet.
Er habe sich nur kurz hingehockt. Danach habe er nur noch weggewollt. Das sei damals ein Schockmoment gewesen. Sie seien vom Tümpel über den Acker zum Auto gelaufen. Gesprochen hätten er und die Angeklagte dann nicht: „Im Auto war Totenstille.“
Beide informierten an dem Abend weder die Polizei noch den Vater Fabians. Dieses Verhalten wertete Richter Holger Schütt als schwer begreifbar. „Die ganz Welt sucht Fabian.
Und jetzt finden sie was. Und dann wird mit der Information gar nichts gemacht?“ Auch der Zeuge räumte ein, das sei ein Fehler gewesen. Am 15. Oktober habe er dann den Kontakt zu der Frau komplett abgebrochen.

1.431 WhatsApp-Nachrichten in vier Wochen

Breiten Raum der Befragung nahm die Beziehung zwischen der deutschen Angeklagten und dem Zeugen ein, die sich zwar schon seit Jahren kennen, aber erst im September 2025 intensiver in Kontakt traten und sich in vier Wochen laut Gericht unter anderem 1.431 WhatsApp-Nachrichten schickten.
Die persönlichen Treffen wurden geheim gehalten, auch die Ehefrau des Zeugen wusste in der Zeit nichts davon.
Er habe nur ein freundschaftliches Verhältnis zu der Angeklagten gewollt, so der Zeuge. Das wurde von der Verteidigung und der Nebenklage-Vertreterin allerdings in Zweifel gezogen.
Zudem deutete Verteidiger Thomas Löcker an, dass die Angeklagte ihr Schweigen in dem Prozess brechen könnte. Man müsse abwarten, was sie später sagen werde, sagte der Strafverteidiger.
Zeuge und Angeklagte kennen sich aus dem Dorf in Kreis Rostock, in dem beide leben. Sie tauschten sich ab September für etwa vier Wochen intensiv vor allem über die schwierige Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater aus. Damals war das Verhältnis beendet, weil der Vater den Kontakt zu Fabian nicht aufs Spiel setzen wollte.
Die Angeklagte wollte nach Angaben des Zeugen einen „Keil“ zwischen Fabian und dem Vater treiben. So habe sie es ihm gesagt.
Laut Anklage starb der Junge am 10. Oktober. Vier Tage lang wurde damals mit zahlreichen Polizisten intensiv nach ihm gesucht. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, ihn mit sechs Messerstichen getötet und dann angezündet zu haben. Die Angeklagte selbst schweigt bislang zu den Vorwürfen.

Saal 2.002 voll besetzt

Am 14. Oktober meldete sich die Angeklagte dann bei der Polizei. Dort sagte sie, dass sie den Leichnam Fabians an dem Tag zufällig beim Spaziergang mit dem Hund an dem Tümpel bei Klein Upahl entdeckt habe. Diese Aussage steht im Widerspruch zu der des Zeugen.
Am elften Verhandlungstag waren die Zuschauerreihen im großen Saal 2.002 bis auf den letzten Platz besetzt. Etwa 130 Personen waren gekommen.
Sie alle mussten durch eine Sicherheitsschleuse. Das Öffentlichkeitsinteresse und auch die Medienpräsenz sind seit Beginn des Verfahrens am 28. April sehr hoch.
Die Mutter nimmt persönlich als Nebenklägerin an dem Prozess teil. Sie verließ nur kurz den Saal, als der Richter ihrer Anwältin andeutete, dass nun Fotos vom Fundort gezeigt wurden.
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Dann soll ein Zeuge aussagen, der als Zweiter mit der Angeklagten am Fundort gewesen sein soll. (dpa/red)
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Neue EU-Asylregeln: Start mit Unsicherheiten und Kritik

Die europäische Asylpolitik funktioniert jetzt nach neuen Regeln. Ob dadurch weniger Menschen in Europa Schutz beantragen werden, die eigentlich aus anderen Gründen einreisen, bleibt abzuwarten.
Auch Fachleute sind sich nicht sicher, wie sich die Vorschriften praktisch auswirken – von Außengrenzverfahren über die Unterbringung in haftähnlichen Unterkünften bis hin zur Mitwirkungspflicht bei der eigenen Abschiebung.
Viel hängt davon ab, wie sich Italien, Spanien, Griechenland und andere Staaten an den EU-Außengrenzen verhalten. Werden hier in Zukunft tatsächlich alle ankommenden Asylbewerber registriert, inklusive Foto und Fingerabdrücken?
Und funktioniert der sogenannte Solidaritätsmechanismus, der auch die Übernahme von Migranten aus überlasteten Mitgliedstaaten durch andere EU-Länder vorsieht?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt im ZDF: „Wir werden ab jetzt sehen, dass vieles, was bisher nicht mehr funktioniert hat, wieder geht.“ Das System sei funktionsfähig. Aber er fügte an: „Ob jedes Land gleich am ersten Tag alles zu 100 Prozent richtig macht, das wird man sehen“.
Davon, wie gut es funktioniere, hänge ab, wie lange Deutschland seine Kontrollen an den Grenzen zu den Nachbarstaaten fortführe, sagt er bei einem Besuch am Flughafen Berlin-Brandenburg. Noch seien die Kontrollen notwendig.

Brüssel dämpft Erwartungen

Die EU-Kommission bemühte sich bereits Wochen vor dem Inkrafttreten, die Erwartungen zu dämpfen. Der 12. Juni markiere nicht das Ende, sondern vielmehr den Beginn der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sagte, nicht alles werde von Anfang perfekt funktionieren.
Anfang Mai war in einem EU-Bericht zu lesen, es fehlten noch Personal und spezielle Aufnahmezentren für Asylverfahren direkt an den Grenzen, etwa in Griechenland, Italien oder Bulgarien: ausgerechnet da, wo es laut der EU-Grenzschutzbehörde Frontex die meisten irregulären Grenzübertritte gibt.

Strenge Grenzverfahren für Verteilung von Lasten – hält der Deal?

Dabei gelten die sogenannten Grenzverfahren als entscheidender Baustein der Asylreform, um Sekundärmigration zu verhindern – also, dass Asylsuchende nicht nach der Erstregistrierung in einem EU-Land regelwidrig und auf eigene Faust in ein anderes Land weiterziehen.
Bei geringen Aussichten auf Asyl sollen Migranten nun direkt an der Grenze festgehalten und von dort auch abgeschoben werden können. Im Gegenzug sollen Staaten an den EU-Außengrenzen bei besonders vielen Einreisen Unterstützung von den anderen Mitgliedsländern bekommen.
Migrationsexperte Maximilian Pichl hat Zweifel, dass der Pakt hält. Echte Solidarität zeige sich besonders durch die Übernahme von Asylbewerbern. Doch dazu seien bisher kaum Länder bereit, sagt der Rechts- und Politikwissenschaftler von der Frankfurt University of Applied Sciences.
„Dieser Streit geht hinter den Kulissen weiter“, sagte Pichl – auch mit Verweis auf Länder wie Ungarn, die bisher weder bereit waren, Asylverfahren zu übernehmen, noch Geld zu zahlen.
Zugutekommt dem Start der Asylreform, dass sich die Migrationslage zuletzt entspannt hat: weniger irreguläre Grenzübertritte, weniger Asylanträge. Doch wenn es zum Stresstest kommt und wieder mehr Menschen kommen? Übernehmen mehr Mitgliedsländer dann Asylsuchende von überlasteten EU-Staaten an den Außengrenzen?
EU-Kommissar Brunner sagt: „Wir müssen alles tun, um die Zahlen zu senken, damit wir nicht in diese hypothetische Situation geraten.“

Gesetzesänderungen auf den letzten Drücker

Der EU-Bericht von Anfang Mai zeigte zudem, dass manche Mitgliedsländer notwendige Reformen in der nationalen Gesetzgebung nicht abgeschlossen hatten.
Die Bundesregierung muss auf den letzten Metern noch Änderung an dem Gesetz vornehmen, mit dem Geas in deutsches Recht umgesetzt wird. Grund dafür ist eine fehlerhafte Formulierung zur Anwendung der neuen Regeln auf bereits laufende Asylverfahren.
Auch ansonsten ist die Umstellung für deutsche Behörden erst einmal mit Aufwand verbunden. Das Bundesinnenministerium prüft laut einer Sprecherin eine Übergangsregelung, damit Geduldete aus Herkunftsländern wie Kolumbien und der Türkei ihre Arbeit beziehungsweise ihre Ausbildung nicht beenden müssen.
Konkret geht es um Menschen, die schon vor Inkrafttreten des neuen Geas einen Asylantrag gestellt haben oder geduldet waren.
Denn über die bisher schon in Deutschland bestimmten sicheren Herkunftsstaaten hinaus gelten auf EU-Ebene ab sofort auch Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei als sichere Herkunftsländer – was für Asylbewerber mit einem Beschäftigungsverbot einhergeht.

SPD-Innenpolitiker gegen weitere Verschärfungen des Asylrechts

Für den SPD-Innenpolitiker, Hakan Demir, steht fest: „Geas darf nicht der Anfang für immer weitere Verschärfungen sein.“ Wichtig sei auch, nicht den Fehler zu machen, Erfolg oder Misserfolg des neuen Systems daran zu messen, ob die Zahl der Asylsuchenden steigt oder sinkt, sagt der Bundestagsabgeordnete.
Das entscheide sich an anderer Stelle und habe mehr damit zu tun, ob es Frieden geben wird in der Ukraine und welchen Grad an Unfreiheit die Menschen in Afghanistan im Alltag erleben.

Grünen-Chef sieht verpasste Chance

Der Grünen-Vorsitzende, Felix Banaszak, sagt, die Geas-Reform, die während der Zeit der Ampel-Regierung unter Dach und Fach gebracht wurde, hätte „das Potenzial gehabt, mit klaren Regeln die Migration in der EU besser und humaner zu organisieren“. Diese Chance habe die Bundesregierung jedoch vertan.
Sie habe stattdessen alle Möglichkeiten genutzt, „um mit Verschärfungen Schutzsuchende einzuschüchtern und abzuwehren“. Er kritisierte: „Die Bundesregierung scheint die Menschenwürde komplett aus dem Auge zu verlieren.“ (dpa/red)
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Deutsches Heer will schnell mehr Drohnen einsetzen

Das deutsche Heer will schnell mehr Drohnen und unbemannte Waffensysteme einsetzen. Für die Landstreitkräfte der Bundeswehr habe das Zusammenspiel von Panzertruppen und Einheiten, die Drohnen steuern, „höchste Bedeutung“, sagte der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Christian Freuding, beim Besuch der Militärübung „Freedom Shield 2026“ in Litauen.
Die im vergangenen Jahr in Dienst gestellte deutsche Panzerbrigade 45 trainiert bei der Militärübung erstmals das Gefecht auf litauischem Boden und hat auch 350 Drohnen dabei. Dem Inspekteur wurden dabei Gefechtsstände und Konzeptionen für den Drohneneinsatz vorgestellt.

Übung an der Ostflanke der NATO

Ihn habe überzeugt, wie im Gefechtsstand der Drohneneinsatz gesteuert wurde, sagte Freuding. Er fügte an: „Ich glaube, wir haben im ganzen Spektrum noch viel Luft nach oben.“ Es müssten unbemannte Systeme in der Truppe integriert werden „mehr und mehr, tiefer und tiefer, auf allen Ebenen“.
Für die Übung an der Ostflanke der NATO wurden rund 2.900 Soldaten – darunter 2.300 aus Deutschland – und rund 800 Fahrzeuge aus acht NATO-Staaten auf dem Truppenübungsplatz Pabrade zusammengezogen, der etwa 20 Kilometer von der Grenze zu Belarus entfernt ist.

Brigade mit 4.800 Soldaten bis 2027

Die Panzerbrigade in Litauen wurde von der Bundesregierung als Reaktion auf die wachsende Bedrohung durch Russland zugesagt. Sie soll bis 2027 mit einer Gesamtstärke von 4.800 Soldaten und 200 zivilen Mitarbeitern als Kampfverband voll einsatzfähig sein. Bislang sind rund 1.800 Angehörige in Litauen stationiert.
„Diese Übung hat eine große Bedeutung für die Abschreckung an der Ostflanke“, sagte Freuding. Es sei die erste eigenständige Übung der Panzerbrigade mit dem Beinamen Litauen. Das zeige, „dass wir nicht nur PowerPoint-Präsentationen zur Abschreckung nutzen, sondern dass real hier eine Brigade im Aufwuchs ist“.

General verweist auf die Aufrüstung Russlands

Freuding bezeichnete die sicherheitspolitische Lage auf Nachfrage als „angespannt“. „Wir kennen alle die Fähigkeiten, die Russland kontinuierlich ausbaut, trotz der enormen Verluste, die Russland im Krieg gegen die Ukraine erleidet“, sagte er.
Freuding verwies auch darauf, dass Russland seine Streitkräfte auf 1,5 Millionen Soldaten in der aktiven Truppe aufstocken wolle. Experten sagten, so Freuding, Russland werde das Ziel in diesem Jahr erreichen.
Nordische NATO-Partner hätten zudem erklärt, Russland baue Mobilisierungsstützpunkte und militärische Strukturen insgesamt aus. Freuding: „Insofern nehmen wir die Sicherheitslage sehr, sehr ernst.“

NATO-Partner sind stärker im Baltikum präsent

Deutschland und die Niederlande haben entschieden, gemeinsam das Engagement in Baltikum zu verstärken und in Estland ein neues taktisches Hauptquartier der NATO zu leiten. Das Deutsch-Niederländische Korps soll Mitte des Jahres diese neue Rolle übernehmen.
Das zusätzliche Hauptquartier für die Region stärkt nach Angaben der Verteidigungsministerien beider Länder den Zusammenhalt der NATO und unterstützt die Abschreckung gegenüber Russland.
Das mehr als 30 Jahre alte Korps soll die Führung der NATO-Truppenteile sowie der nationalen Elemente der Landstreitkräfte übernehmen, die in Estland und Lettland stationiert sind. Es wird den Angaben zufolge verantwortlich für die Leitung von Übungen sowie im Ernstfall für die Verteidigung der Ostflanke.
Bisher ist dafür das NATO-Hauptquartier in Polen zuständig. Die Einrichtung und Leitung eines Hauptquartiers für die baltischen Staaten war seit dem NATO-Gipfel 2023 im Gespräch. (dpa/red)
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Bildungsminister wollen kritischen Umgang mit Social Media

Während der laufenden Debatte um eine Altersbegrenzung der sozialen Medien hat sich die Bildungsministerkonferenz auf eine Stärkung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern verständigt.
„Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu einem reflektierten, kritischen und sicheren Umgang mit Social Media zu befähigen, ihre Medienkompetenz zu stärken und sie besser vor negativen Auswirkungen zu schützen“, erläuterte die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Anna Stolz (CSU), in München. Es gehe um einen Dreiklang aus sensibilisieren, stärken und schützen.
„Wir wollen junge Menschen stark machen für die digitale Welt voller Chancen, aber auch voller Herausforderungen“, betonte Stolz, die auch bayerische Kultusministerin ist.
Die zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder hätten sich daher in einer Erklärung zum Umgang mit Social Media in den Schulen erstmals auf gemeinsame Ziele, Leitlinien und Maßnahmen verständigt.
Im Mittelpunkt stehe dabei die Entwicklung von digitaler Resilienz, der Schutz vor negativen Auswirkungen exzessiver Social-Media-Nutzung sowie die enge Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus.

Empfehlungen zu Altersgrenzen erwartet

Über die Notwendigkeit dieser drei Komponenten bestehe Einigkeit, betonte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) – „unabhängig davon, ob wir jetzt im Einzelnen für oder gegen ein pauschales Social-Media-Verbot – das ist ja eine sehr vereinfachte Debatte, die hier geführt wird – sind“.
Wie in anderen Ländern wird auch in Deutschland derzeit über Altersgrenzen für soziale Medien diskutiert; aktuell erarbeitet eine Expertenkommission Empfehlungen für konkrete Maßnahmen.
Prien kündigte an, dass die Ergebnisse am 24. Juni vorgestellt würden und knapp 50 Empfehlungen enthielten, die sich neben den Schulen auch an Eltern, Kitas und etwa Ärzte richteten.

Schulen müssen Kinder auf digitale Welt vorbereiten

Dessen ungeachtet müssten die Länder die Stärkung von Medienkompetenz in den Schulen noch mehr in den Mittelpunkt rücken, sagte die Bildungsministerin des Saarlandes, Christine Streichert-Clivot (SPD). „Social Media kann verbinden, informieren und inspirieren, aber auch verunsichern, unter Druck setzen oder manipulieren.
Deshalb müssen junge Menschen lernen, kritisch hinzuschauen, Informationen einzuordnen und selbstbewusst mit digitalen Medien umzugehen.“
Ihre Kollegin Dorothee Feller (CDU) aus Nordrhein-Westfalen ergänzte, Angebote wie „Kompetent im Netz“ würden daher weiter ausgebaut. Es werde aber ohne die Einbindung der Eltern nicht funktionieren, die Kinder auf eine Welt vorzubereiten, in der Social Media, künstliche Intelligenz und sonstige digitale Entwicklungen den Alltag prägen. (dpa/red)
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Protest in Berlin: IG Metall bangt um Zehntausende Stahljobs

Mit Kundgebungen in Berlin und Völklingen machen Beschäftigte der Stahlindustrie Druck auf die Bundesregierung. Unter dem Motto „Stahl hat Zukunft – bei uns!“ marschierten Stahlarbeiter vom Brandenburger Tor zum Bundeswirtschaftsministerium.
Nach Angaben der IG Metall beteiligten sich rund 1.700 Beschäftigte aus mehr als 40 Betrieben. Im saarländischen Völklingen nahmen zudem an mehreren Demonstrationszügen insgesamt 8.500 Menschen teil, wie die Polizei mitteilte.
Die Gewerkschaft fordert mehr Hilfe der Politik für die kriselnde Stahlindustrie, die unter der Wirtschaftsflaute, hohen US-Zöllen auf Stahl sowie Konkurrenz durch Billigstahl, besonders aus Asien, leidet.
2025 war die Produktion der deutschen Stahlindustrie, die besonders in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland vertreten ist, auf 34,1 Millionen Tonnen Rohstahl gefallen – ein Tiefstand seit der Finanzkrise 2009.

„Politik muss Möglichkeiten schaffen“

Zudem warnt die IG Metall davor, Klimavorgaben in Europa aufzuweichen und damit den Umbau der Branche zu grünem Stahl zu gefährden. „Wir wollen grünen Stahl produzieren, unsere Stahlwerke werden, soweit es geht, klimaneutral. Doch die Politik muss konsequent die Möglichkeit dafür schaffen“, sagte der Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Jürgen Kerner.
Er warnte, den europäischen Emissionshandel, der im Juli auf EU-Ebene auf den Prüfstand kommen soll, infrage zu stellen. Dies treibe „Zehntausende Arbeitsplätze ins Risiko“. Zugleich brauche es Unterstützung für Unternehmen, die die Investitionen in die klimafreundliche Produktion nicht allein stemmen könnten.

Grüne und Linke springen bei

Unterstützung bekamen die Stahl-Beschäftigten in Berlin von der Vorsitzenden der Linken, Ines Schwerdtner. „Stahl ist systemrelevant“, sagte sie.
Die Krise der Branche sei nicht von den Beschäftigten verursacht, sondern Folge einer unzureichenden Unterstützung beim Umbau zu klimafreundlicher Produktion. Auch der Parteichef der Grünen, Felix Banaszak, unterstützte die Stahlarbeiter.
Die Bundesregierung hat bereits einen Industriestrompreis für energieintensive Branchen wie die Stahlindustrie auf den Weg gebracht. Zudem beschlossen die EU-Staaten Schutzmaßnahmen, um die heimische Stahlbranche vor Konkurrenz zu schützen. Das geht der IG Metall aber nicht weit genug.
Sie kritisiert, dass der Industriestrompreis zeitlich befristet ist, unter Finanzierungsvorbehalt steht und nur „homöopathisch“ gegen teure Energie wirke. (dpa/red)
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Landgericht: Google haftet für KI-Übersichten

Der Suchmaschinenbetreiber Google kann für falsche Antworten, die von seiner hauseigenen Künstlichen Intelligenz (KI) generiert wurden, in die direkte Haftung genommen werden.
Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer am Landgericht München I entschieden. Das möglicherweise wegweisende Urteil für die digitale Welt ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Google Rechtsmittel einlegen kann.
Im konkreten Fall hatten zwei Münchner Verlage gegen den Internetkonzern geklagt. Googles „Übersicht mit KI“ hatte die Unternehmen fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, unseriösen Geschäftspraktiken und Abo-Fallen in Verbindung gebracht.
Die KI vermischte dabei Informationen über andere, tatsächlich dubiose Unternehmen mit den Klägerinnen und erfand Zusammenhänge, die selbst in den von Google verlinkten Quellen überhaupt nicht existierten.

KI-Antworten sind Googles eigene Worte

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob eine KI-Übersicht rechtlich genauso zu behandeln ist wie klassische Suchergebnisse. Google hatte argumentiert, dass das Unternehmen nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich sei und sich die Inhalte Dritter in der Übersicht nicht zu eigen mache.
Das Landgericht wies diese Argumentation deutlich zurück. Es entschied, dass es sich bei der KI-Zusammenfassung nicht um eine bloße Anzeige oder Verlinkung von Suchergebnissen handelt, sondern um einen eigenen, der Suchmaschinenbetreiberin zurechenbaren Inhalt.
Da die KI die Ergebnisse in eigenen Worten zusammenfasse, inhaltlich auswerte und strukturiert präsentiere, schaffe Google damit völlig eigenständige, neue Aussagen, die über die bloßen Links hinausgingen. Entsprechend greife hier auch nicht die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), welche Suchmaschinenbetreiber bei der reinen Auflistung von Drittinhalten vor einer direkten Haftung schütze.

Nutzer sind keine Faktenprüfer für Google

Auch Googles Verteidigungslinie, die Nutzer könnten die Quellen ja selbst anhand der Links überprüfen und wüssten ohnehin, „dass den mit KI generierten Informationen nicht blind vertraut werden dürfe“, ließ das Gericht nicht gelten. Die Kammer betonte, dass die KI-Übersicht eine „abgeschlossene Aussage mit eigenständig verständlichem Inhalt“ darstelle.
Es gebe für den Leser keinerlei Hinweis auf inhaltliche Unzuverlässigkeiten, weshalb die bloße Möglichkeit zur Nachrecherche den Konzern nicht von seiner Haftung für Rufschädigungen befreie.
Das Gericht untersagte Google die weitere Verbreitung der falschen Behauptungen und verurteilte den Konzern zur Übernahme von 80 Prozent der Verfahrenskosten.
Ein Google-Sprecher erklärte dazu: „Wir investieren viel in die Qualität der KI-Übersichten, um sicherzustellen, dass die überwiegende Mehrheit der Antworten korrekte Informationen liefert.“ Man werde die noch nicht rechtskräftige Entscheidung sorgfältig prüfen. (dpa/red)
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Brandanschläge auf Stromnetz bei Regensburg

Unbekannte haben nahe einem Wasserkraftwerk in Regensburg einen Brandanschlag auf das Stromnetz verübt. Der oder die Täter setzten in der Nacht zum Montag mehrere Kabel in einem Lüftungsschacht in Brand, wie die Polizei in der bayerischen Stadt am Freitag, 12. Juni, mitteilte.
Ein größerer Stromausfall sei dadurch nicht entstanden. Der Sachschaden belief sich demnach auf rund 30.000 Euro.

Polizei sucht nach Zeugen

In derselben Nacht hatte sich zuvor in der Nähe eines Solarparks zwischen Regensburg und Pentling ein versuchter Brandanschlag ereignet. Dabei versuchten Unbekannte, mit einem selbstgebauten Brandsatz Kabel an einem Strommast zu beschädigen.
Die Vorrichtung zündete zwar, ein Feuer brach jedoch nicht aus. Die Polizei bat Zeugen der Vorfälle um Hinweise. (afp/red)
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Buckelwal Timmy lebte nach der Freilassung noch mehrere Tage – Todesursache weiter unklar

 

In Kürze:

  • Pressekonferenz mit Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Backhaus zum Fall Timmy.
  • Der Tracker am Wal sammelte mehr als 90.000 Daten, die nun ausgewertet werden.
  • Die Rettungsaktion stand zweimal kurz vor dem Abbruch.
  • Deutschland ist nicht auf die Strandung eines großen Wals vorbereitet.

 
Der unter dem Namen Timmy bekannt gewordene Buckelwal hat nach seiner Freilassung im Meer offenbar noch mindestens vier Tage gelebt. Wie Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) am Freitag in Schwerin sagte, verendete der Wal laut den Trackerdaten „zwischen dem 6. und 7. Mai“, nachdem er am 2. Mai aus einem Lastkahn in die offene Nordsee entlassen worden war. Insgesamt habe der Tracker zwischen dem 2. bis 7. Mai über 90.000 Daten geliefert, so Backhaus im Verlauf einer Pressekonferenz am Freitag, 12. Juni.

Noch 215 Kilometer geschwommen

„Danach bricht das Signal ab“, sagte Backhaus. Der Buckelwal sei anschließend „mehr oder weniger gedriftet“. Der an der Rückenfinne angebrachte Tracker habe unter Wasser keine Daten mehr geliefert. Insgesamt habe der Wal nach seiner Freilassung noch 215 Kilometer zurückgelegt. Die genaue Todesursache sei weiterhin unklar.
„Die Trackerdaten beantworten nicht alle Fragen“, so Backhaus weiter. Sie zeigten aber, dass der Wal nicht unmittelbar nach der Freilassung verendet sei. „Das ist für mich eine entscheidende Feststellung“, betonte der Minister.
Am 14. Mai war vor der dänischen Insel Anholt im Kattegat zwischen Dänemark und Schweden ein Walkadaver entdeckt worden. Kurz darauf bestätigten dänische und deutsche Behörden, dass es sich um Timmy handelte.
Backhaus wies zudem darauf hin, dass man in Mecklenburg-Vorpommern – wo Timmy gestrandet war – zweimal kurz vor dem Abbruch der Rettungsaktion gestanden habe. „Das habe ich noch nie öffentlich gesagt“, so der Umweltminister. Einmal habe es die Initiative selbst erwogen, weil sie der Auffassung war, „es sei zu bürokratisch und dauere alles zu lange“. Das konnten wir dann durch Gespräche mit beiden Investoren der Rettung ausräumen, „weil wir in kürzester Zeit Entscheidungen getroffen haben, die rechtssicher waren“.
Auch Backhaus selbst habe ein vorzeitiges Ende in Erwägung gezogen, weil das erste Konzept mit zwei Pontons sowie einer Netz- und Planenkonstruktion nicht umsetzbar war.
Nach Wochen der vergeblichen Versuche sollte der Wal in die Nordsee gebracht werden.

Nach Wochen der vergeblichen Versuche sollte der Wal in die Nordsee gebracht werden.

Foto: Philip Dulian/dpa

Untersuchungen gaben bisher keine Erkenntnisse

Der gut zwölf Meter lange Buckelwal tauchte erstmals Anfang März im Hafen von Wismar auf. Er irrte danach wochenlang vor der deutschen Ostseeküste umher und strandete mehrfach vor Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Zuletzt lag er vor der Insel Poel.
Obwohl Experten das schwer angeschlagene und geschwächte Tier nach mehreren gescheiterten Hilfsversuchen schon aufgegeben hatten, duldete Backhaus Mitte April den Rettungsversuch einer Privatinitiative. Die Aktivisten brachten Timmy in einem Lastkahn aus der Ostsee und entließen ihn am 2. Mai im Kattegat ins offene Meer.
Den Behörden in Mecklenburg-Vorpommern wurden nun von dem Tracker aufgezeichnete Bewegungsdaten zur Verfügung gestellt, die ausgewertet wurden. Weitere Daten unter anderem zu Wassertemperatur, Tauchtiefe, geschwommenem Radius, Geschwindigkeit und auch Untersuchungen zu den Organen sollen laut Backhaus in einigen Wochen oder Monaten übermittelt und wissenschaftlich ausgewertet werden.
Bei der Untersuchung des Kadavers in Dänemark Anfang Juni sei „nichts Ungewöhnliches“ entdeckt worden – „weder am, noch im Wal“, sagte Backhaus. Es habe keine schwerwiegenden inneren oder äußeren Verletzungen gegeben, auch Reste eines Fischernetzes seien nicht gefunden worden. Auch die Untersuchungen auf Bakterien, Viren oder Krankheiten habe keinen Aufschluss gegeben.
Umweltminister Backhaus stellt Ergebnisse der Senderauswertung vor.

Umweltminister Backhaus stellt Ergebnisse der Senderauswertung vor.

Foto: Jens Büttner/dpa

Aus dem Kadaver soll Biokraftstoff hergestellt werden

Es gebe „nach heutigem Erkenntnisstand keine belastbaren Hinweise“, dass der Transport oder die Freisetzung des Meeressäugers zu seinem Tod oder zur Gefährdung beigetragen hätten, sagte Backhaus. „Der Rettungsversuch war aus unserer Sicht rechtlich und fachlich vertretbar.“
Der Umweltminister betonte auch selbstkritisch, dass Deutschland auf die Strandung eines großen Wals nicht vorbereitet sei. „Es fehlen Standards, es fehlen eingespielte Abläufe“, erläutert er. Auch die Zuständigkeiten auf Bundes- und Länderebene sei nicht „ausreichend definiert“. Das müsse sich ändern, „wir brauchen klare Strukturen“.
Aus dem Kadaver des Buckelwals soll Biokraftstoff hergestellt werden, aus dem restlichen Material soll nach Angaben der dänischen Behörden Fleisch- und Knochenmehl gemacht werden, das ebenfalls als Biokraftstoff genutzt werden kann, etwa bei der Zementherstellung.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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EU-Sanktionen könnten Fischstäbchen teurer machen

Das nächste EU-Sanktionspaket gegen Russland könnte erhebliche Konsequenzen für deutsche Produzenten und Konsumenten von Fischstäbchen, Schlemmerfilets und anderen Tiefkühl-Fischgerichten haben.
Nach Recherchen der Nachrichtenagentur dpa sehen die Pläne der EU-Kommission vor, dass die Einfuhr von Alaska-Seelachs aus Russland in die EU innerhalb von zwei Jahren um die Hälfte reduziert werden muss. Angesichts des begrenzten Angebots könnte dies zu Produktionseinschränkungen und höheren Preisen zu führen.
Konkret ist den Plänen zufolge vorgesehen, die Importmenge sofort nach Inkrafttreten des neuen Sanktionspakets auf den Durchschnittswert der Jahre 2023 bis 2025 zu begrenzen. Nach einem Jahr sollen dann nur noch 75 Prozent der Menge und nach zwei Jahren nur noch 50 Prozent importiert werden dürfen.

Sanktionen sollen Russland die Kriegsführung erschweren

Die Strafmaßnahme hat zum Ziel, die Einnahmen der Exportwirtschaft Russlands weiter zu reduzieren, um dem Land die Kriegsführung gegen die Ukraine zu erschweren. Zeitweise war auch ein komplettes Einfuhrverbot diskutiert worden. Diese Idee wurde allerdings wegen der Möglichkeit von erheblichen negativen Folgen für europäische Unternehmen und Bürger vorerst wieder verworfen.
Nach Angaben des Thünen-Instituts, das zum Geschäftsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums zählt, ist Russland der viertgrößte Produzent von Meeresfisch weltweit und Deutschland in der EU der größte Abnehmer für Alaska-Seelachs-Filet aus Russland.
Zahlen des Statistischen Bundesamtes zufolge wurden allein im vergangenen Jahr 93.500 Tonnen gefrorene Filets im Wert von rund 228 Millionen Euro in die Bundesrepublik importiert.
Von 2020 bis 2024 sei der Anteil Russlands an Alaska-Seelachsfilet-Importen von 15 auf 45 Prozent gestiegen, schreibt das Thünen-Institut in einem Dossier. In Deutschland stünden die größten Fischstäbchenfabriken der Welt.

Vollständiger Ausgleich nicht möglich

Das Institut warnt deswegen, dass die jetzt geplanten Maßnahmen erhebliche Auswirkungen auf das Angebot und die Preise der Produkte sowie auf die Arbeitsplätze in der deutschen fischverarbeitenden Industrie nach sich ziehen könnten.
In dem Dossier des Bundesforschungsinstituts heißt es, in der Industrie gebe es Überlegungen, die Fehlmenge durch andere Fischarten auszugleichen – etwa durch Süßwasserfische aus Aquakultur wie den Pangasius. Ein vollständiger Ausgleich werde jedoch nicht möglich sein, weder nach Menge noch nach Darbietungsform oder Preis.
Alaska-Seelachs wird nach Angaben des Instituts vor allem im Golf von Alaska, dem Ochotskischen Meer zwischen Russland und Japan und in der Beringsee gefangen und dann auf den Verarbeitungsschiffen meist als Filet, aber auch als ausgenommener Fisch tiefgefroren.

Russischer Fisch könnte nach China gehen

Neben Russland produzieren nach Angaben des Thünen-Instituts nur die US-amerikanischen Fischereien vergleichbare Mengen. Diese seien jedoch durch langfristige Lieferverträge gebunden und könnten einen Ausfall russischer Lieferungen nicht substituieren, heißt es.
Das Institut erwartet zudem, dass der von der EU nicht mehr gekaufte Fisch aus russischen Quellen dann in andere Weltregionen geliefert wird, weil es jetzt schon mehr Nachfrage als Angebot für günstigen Alaska-Seelachs gibt.
„In der Summe würde die deutsche Fischindustrie und damit auch die Versorgung des europäischen Marktes mit günstigen Fischprodukten unwiderruflich Schaden nehmen“, heißt es in dem Dossier „Droht eine Fischstäbchenkrise?“. Selbst nach einem Ende des Ukraine-Krieges würden Fischstäbchen dann aus Fernost kommen und nicht aus heimischer Produktion.

Deutsche Hersteller schweigen bislang

In Deutschland ansässige Produzenten wie Iglo oder Frosta äußerten sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht zu den geplanten EU-Sanktionen und den möglichen Folgen. Der Bundesverband der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels teilte mit, als Branchenverband prüfe er aktuell den Vorschlag der Europäischen Kommission zum 21. Sanktionspaket.
Dieses soll nach Angaben von Diplomaten spätestens im Juli beschlossen werden und neben den Einfuhrbeschränkungen für Alaska-Seelachs unter anderem auch ein komplettes Importverbot für russischen Kabeljau ab 2028 umfassen.
Bereits in der Vergangenheit hat die EU etwa die Einfuhr von Öl und Gas aus Russland weitgehend eingeschränkt und Importverbote für Güter wie Zement, Holz, Diamanten und Gold erlassen. (dpa/red)
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Jobcenter-Chef nach Kostenaffäre abberufen

Nach Kritik an explodierenden Kosten in Höhe von fast einer Million Euro für einen Besprechungsraum hat der Geschäftsführer des Bremer Jobcenters seinen Posten verloren.
Die Trägerversammlung entband Thorsten Spinn mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben, wie die Arbeitsagentur und das Arbeitsressort mitteilten. Zur Trägerversammlung gehören Vertreter des Jobcenters, des Arbeits- und des Finanzressorts.

Kreativraum kostete 906.000 Euro

Der sogenannte „Kreativraum“ mit Designermöbeln kostete rund 906.000 Euro. Das stünde in keinem Verhältnis, kritisierte die Trägerversammlung, die nach eigenen Angaben nicht darüber informiert war. Weitere 293.000 Euro entfielen auf einen Raum für ein Projekt für Frauen in der Arbeitswelt.
Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling zeigte sich entsetzt. „Die vorliegenden Erkenntnisse haben das Vertrauen der Träger in die Geschäftsführung nachhaltig erschüttert“, sagte die SPD-Politikerin. „Vor diesem Hintergrund war die Entscheidung erforderlich, Thorsten Spinn als Geschäftsführer abzuberufen.“
Die Trägerversammlung kündigte an, über weitere organisatorische, personelle und haushaltsrechtliche Konsequenzen zu beraten und den Skandal vollständig aufzuklären. (dpa/red)
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Bundesregierung fehlt Lagebild zu chinesischen Bauteilen

Der Bundesregierung fehlt ein umfassendes Lagebild, welche chinesischen Komponenten wo in der kritischen Infrastruktur in Deutschland verbaut sind. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über welche die FAZ berichtet.

Energieanlagen zunehmend im Fokus

Die Regierung sieht zwar die Gefahren, die von chinesischer Technik in Autos, Windrädern und Hafenkränen ausgehen können. Nach eigener Aussage bewertet sie die Cybersicherheit vernetzter Energieanlagen als immer wichtiger werdendes Thema für die Elektrizitätsversorgung in Deutschland und Europa.
Laut Bundesinnenministerium sei man aber immer noch dabei, technische und regulatorische Gegenmaßnahmen zu prüfen.
Der Grünen-Politiker Anton Hofreiter, Vorsitzender des Europaausschusses des Bundestags, sagte der FAZ, die Antwort der Bundesregierung bestätige seine schlimmsten Vermutungen zu den Sicherheitsrisiken chinesischer Technologien im Bereich der kritischen Infrastruktur.
Es bestätige sich die Sorge, dass Chinas Einfluss auf die kritische Infrastruktur in Deutschland ein hohes Sicherheitsrisiko darstelle. Dass Deutschland keine umfassende Übersicht über verbaute chinesische Komponenten habe, sei hochriskant. „Es ist höchste Zeit, hier konkrete Maßnahmen umzusetzen.“ (dts/red)
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gesellschaft

Mann in Sachsen erschossen – zwei Verdächtige festgenommen

Im sächsischen Strehla ist ein Mann erschossen worden. Die Polizei nahm zwei Tatverdächtige fest, wie die Beamten am Freitag, 12. Juni, in Dresden mitteilten. Die Hintergründe der Tat waren zunächst unklar.
Zeugen alarmierten am Donnerstagabend die Beamten, nachdem vor einem Haus in Strehla im Landkreis Meißen Schüsse gefallen waren. Die Rettungskräfte fanden einen 42-jährigen tödlich verletzten Mann.
Mit Unterstützung eines Hubschraubers suchten die Einsatzkräfte nach den mutmaßlichen Tätern, zu denen Zeugenangaben vorlagen. Kurze Zeit später nahmen Beamte in Riesa zwei 37 und 41 Jahre alte Männer Männer fest.
Deren Beteiligung an der Tat sei Gegenstand der Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts. (afp/red)
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wirtschaft

Insolvenzen bei Verbrauchern und Firmen steigen weiter

Inmitten der Wirtschaftskrise reißt die Welle der Firmenpleiten in Deutschland nicht ab.
Im ersten Quartal wurden 6.275 Unternehmensinsolvenzen bei den Amtsgerichten beantragt und damit 6,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Allein im März stieg demnach die Zahl um 15,8 Prozent.
Auch Privatleute geraten zunehmend in finanzielle Bedrängnis. So gab es im März 7.462 Verbraucherinsolvenzen – fast ein Fünftel (18,9 Prozent) mehr als im Vorjahr. Im ersten Quartal legte die Zahl um sechs Prozent zu.

Forderungen der Gläubiger sinken trotzdem

Die Forderungen der Gläubiger aus den Unternehmensinsolvenzen im ersten Quartal beliefen sich auf rund 9,3 Milliarden Euro – deutlich weniger als ein Jahr zuvor mit 19,9 Milliarden Euro.
Dem Statistischen Bundesamt zufolge liegt das daran, dass im ersten Quartal 2025 mehr Großunternehmen Insolvenz beantragt hatten. Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im ersten Quartal dieses Jahres 17,7 Insolvenzen. Am stärksten betroffen waren Verkehr und Lagerei sowie das Gast- und Baugewerbe.
Bei den Daten ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen fast drei Monate davor.
Experten wie die Kreditauskunftei Creditreform rechnen auch im laufenden Jahr mit mehr Insolvenzen in Deutschland. Einer Studie der Beratungsgesellschaft EY Parthenon zufolge erwarten auf Krisenfälle spezialisierte Banken mehr Umstrukturierungen angesichts steigender Energie- und Rohstoffkosten, Kriegen und einer schwächeren Wirtschaft.
Für den Auto- und Maschinenbau werde in Deutschland der höchste Restrukturierungsbedarf erwartet, während der Druck in der Immobilienbranche sinke. Deutschland als Exportnation sei vom global langsameren Wirtschaftswachstum und geopolitischen Krisen stärker betroffen als andere Länder in Europa. (dpa/red)
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wirtschaft

Siemens-Energy-Chef warnt vor Rückstand bei Rechenzentren

Siemens-Energy-Chef Christian Bruch warnt davor, dass Deutschland beim Aufbau von Rechenzentren den Anschluss verpasst. „Wenn wir die Rechenzentren und die dazugehörige Wertschöpfung nicht ins Land holen, wird das Konsequenzen für unseren Wohlstand haben“, sagte Bruch. Siemens Energy baut keine Rechenzentren, ist aber ein Zulieferer der Branche.
In Maintal bei Frankfurt hatte der US-Konzern Edgeconnex vor kurzem den Plan gestoppt, ein Rechenzentrum zu errichten. Im Mittelpunkt der Kritik einer Bürgerinitiative stand das Vorhaben, ein Gaskraftwerk zu errichten, das den Strom für das Rechenzentrum erzeugen sollte. Über den Streit und den Stopp sagte Bruch in Hamburg: „Solche Dinge machen mich ehrlich gesagt ratlos.“
Bruch sagte, wer zu spät komme, den bestrafe das Leben. „Diese Gefahr sehe ich ganz konkret beim Thema Rechenzentren und KI.“ Der Konzernchef glaubt nach eigener Aussage, dass Europa im KI-Bereich eine Chance haben kann. „Dafür müssen wir aber auch bereit sein, die notwendige Infrastruktur wie Rechenzentren tatsächlich zu bauen.“

Internationaler Wettbewerb um Rechenzentren

Rechenzentren werden zunehmend gebraucht, um Daten zu speichern und KI-Anwendungen zu betreiben. Unter anderem wegen des wachsenden Energiebedarfs der Branche gibt es Kritik an dem Bau der Anlagen.
Im Wettbewerb um Rechenzentrumskapazität sind die USA führend vor China. Deutschland verfügt über eine Kapazität von knapp drei Gigawatt, von denen rund 500 Megawatt auf KI entfallen.
Künftig soll die Kapazität in der Bundesrepublik auf mindestens sechs Gigawatt ausgebaut werden, von denen mindestens zwei Gigawatt KI-Anwendungen vorbehalten sein sollen. (dpa/red)
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wirtschaft

Immer mehr Firmen sehen KI als Ersatz für Fachkräfte

Knapp 20 Prozent der Unternehmen, die bereits Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen, halten es für leicht oder sehr leicht, Arbeitskräfte mit Fach- oder Hochschulabschluss durch weniger qualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen, die von KI unterstützt werden. Das ergab eine Erhebung des Münchner Ifo-Instituts.
Rund 15 Prozent dieser Unternehmen gaben demnach an, dass es ebenso leicht sei, erfahrene Arbeitskräfte durch unerfahrene, aber KI-nutzende Mitarbeiter zu ersetzen. „KI verändert die Arbeitswelt und kann in manchen Bereichen auch formale Qualifikationen und Erfahrungen teilweise ersetzen“, sagte Ifo-Forscherin Anna Ruffert.
Bisher setzen nach eigenen Angaben 54,5 Prozent der Unternehmen KI in ihren Geschäftsprozessen ein.
Besonders im Handel ist dieser Trend ausgeprägt, wo 28,6 Prozent der Unternehmen die Ersetzbarkeit von (Fach-)Hochschulabschlüssen durch KI als leicht oder sehr leicht einschätzen.
Bei den Dienstleistern liegt dieser Wert bei 19,7 Prozent, im verarbeitenden Gewerbe bei 14,6 Prozent und im Bauhauptgewerbe bei 9,3 Prozent. Die Ergebnisse sind über alle Unternehmensgrößen hinweg nahezu identisch.

Berufserfahrung bleibt wichtiger Faktor

Bei der Berufserfahrung zeigt sich ein etwas schwächerer Effekt. Im Handel können 22,9 Prozent der Unternehmen Berufserfahrung leicht oder sehr leicht durch eine KI-unterstützte, unerfahrene Arbeitskraft ersetzen.
Bei den Dienstleistern beträgt dieser Wert 14,5 Prozent, gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe mit 12,6 Prozent und dem Bauhauptgewerbe mit 7,7 Prozent. „Berufserfahrung ist für Unternehmen offenbar etwas schwerer durch KI zu kompensieren als formale Abschlüsse“, so Ruffert.
Hingegen schätzt immer noch mehr als die Hälfte der Unternehmen (55,4 Prozent), die KI einsetzen, es als schwer oder gar nicht möglich ein, eine Arbeitskraft mit (Fach-)Hochschulabschluss durch KI-unterstützte, weniger qualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen.
Beim Austausch einer erfahrenen durch eine KI-nutzende, unerfahrene Arbeitskraft liegt dieser Anteil sogar bei 62,7 Prozent. (dts/red)
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wirtschaft

DIHK mahnt bei Reformen Wachstumsorientierung an

Nach dem Reformgipfel der Regierungsspitzen mit den Sozialpartnern hat DIHK-Präsident Peter Adrian an die Geschlossenheit und Handlungsfähigkeit der Regierungskoalition appelliert, damit Reformen rasch in die Tat umgesetzt werden.
„Wir erleben eine der wirtschaftlich schwierigsten Phasen in der Geschichte der Bundesrepublik“, sagte Adrian der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Seit sechs Jahren stagniert die deutsche Wirtschaft. Umso wichtiger ist es, dass jetzt Taten folgen.“ Die Gespräche seien konstruktiv gewesen und könnten die Basis für einen gemeinsamen Reformkurs sein.
Alle Reformen müssten auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland einzahlen, so der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). „Für die Wirtschaft zählt, was in den Unternehmen ankommt. Dafür muss die Regierungskoalition geschlossen handeln und ein klares Signal der Handlungsfähigkeit senden“, sagte Adrian.

Energiepreise, Arbeitskosten und Bürokratie im Fokus

„Unsere Energiepreise müssen sinken, unsere Arbeitskosten müssen runter und Bürokratie muss spürbar abgebaut werden. Wir brauchen ein Steuersystem, das Investitionen fördert, einen dynamischen Arbeitsmarkt und zukunftsfähige Sozialsysteme“, forderte er.
„Rahmenbedingungen, die Innovationen, Beschäftigung und Wertschöpfung nachhaltig verbessern, sind dringend nötig. Nur dann gelingt es, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wieder zu stärken und neue Wachstumsimpulse zu setzen“, sagte Adrian.
„Ein starker Wirtschaftsstandort ist die Grundlage für unser aller Wohlstand, sichere Arbeitsplätze und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Denn es geht um unser Land“, mahnte er.
„Es geht um unseren Wohlstand und unsere Zukunft. Die Verantwortung, diese Weichen zu stellen, liegt bei der Bundesregierung. Wir sind bereit, diesen Reformprozess mit unserer Expertise und ganzer Kraft konstruktiv zu begleiten.“ (dts/red)
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deutschland

Bundesweites Drohnen-Abwehrnetz in Planung

Um der zunehmenden Bedrohung durch Drohnen zu begegnen, plant die Deutsche Flugsicherung (DFS) ein bundesweites Drohnen-Abwehrnetz. Dieses solle gemeinsam mit dem Rüstungsunternehmen Hensoldt und der Deutschen Telekom realisiert werden, berichtet die „Welt am Sonntag“.
„Drohnen stellen eine zunehmende Gefahr für die kritischen Infrastrukturen in Deutschland dar. Um diese zu schützen, müssen wir die verfügbaren Kräfte bündeln“, sagte DFS-Chef Arndt Schoenemann der Zeitung.

KI soll Daten verknüpfen

Der „Aktionsplan Drohnen Deutschland“ sieht dem Bericht zufolge eine auf Künstliche Intelligenz (KI) gestützte Plattform vor. Diese solle Daten von Mobilfunkmasten mit stationären Drohnen-Entdeckungs- und -Abwehranlagen an Flughäfen, Kraftwerken und Bundeswehr-Einrichtungen verbinden.
Die von dezentralen Überwachungssensoren gemeldeten Daten sollen demnach zusammengeführt und automatisiert ausgewertet werden. Ziel sei ein bundesweites Drohnen-Luftlagebild, das die Basis einer zivilen und militärischen Drohnenabwehr bilden soll.
Die teils gezielten Drohnen-Angriffe auf Flughäfen in den vergangenen Monaten seien als „Beginn einer hybriden Kriegsführung“ zu sehen, deren wirksame Bekämpfung noch an Zuständigkeitsfragen auf Bundes- und Länderebene scheitere, sagte Schoenemann.

Zentrale Plattform geplant

„Statt eines Flickenteppichs an Einrichtungen und Zuständigkeiten brauchen wir eine zentral geführte Drohnendetektion und -abwehr, bei der alle Informationen zusammenfließen.“
„Die technologischen Fähigkeiten zur Drohnenabwehr sind bei deutschen Herstellern vorhanden“, sagte Hensoldt-Vorstandschef Oliver Dörre. „Doch um im Fall einer Bedrohung handlungsfähig zu sein, braucht es eine Architektur, die die verschiedenen Systeme zur Erkennung, Klassifizierung und Bekämpfung von Drohnen koordiniert.“
Die geplante Plattform sollte Systeme aller Hersteller integrieren können. (afp/red)
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Bundestag berät erstmals über Reform der Krankenkassen

Der Bundestag debattiert am Freitag erstmals über den Entwurf der Bundesregierung für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (09.00 Uhr).
Das umstrittene Vorhaben von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zielt darauf ab, einen weiteren Anstieg der Kassenbeiträge zu vermeiden. Der Gesetzentwurf sieht dafür Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor, die bereits im kommenden Jahr wirksam werden sollen.
Ohne die Reform sei bereits im kommenden Jahr ein Defizit in Höhe von 15,3 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erwarten. Nach der Debatte geht die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.

Weitere Gesetze auf der Tagesordnung

Am Mittag soll das Plenum ein Gesetz verabschieden, das die missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft unterbinden soll. Die Koalition will damit verhindern, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhelfen und einen Familiennachzug zu ermöglichen.
In einer Aktuellen Stunde am Nachmittag debattieren die Abgeordneten auf Antrag der Grünen über die Koalitionspläne zu Kürzungen bei der Pflegeversicherung. (afp/red)
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gesellschaft

Bundesverwaltungsgericht weist Klage auf Zeugenaussage Steinmeiers ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen eines Medienunternehmens gegen die Nutzung des Zeugnisverweigerungsrechts durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zurückgewiesen.
Das Unternehmen habe in dieser Frage keine Klagebefugnis, entschied das Gericht am Donnerstag (AZ: BVerwG 1 C 19.25).
Ebenfalls abgewiesen wurden in gleicher Sache Klagen des Unternehmens gegen die Verweigerung der Aussagegenehmigung für zwei frühere Mitglieder der Bundesregierung (AZ: BVerwG 1 C 25.25).

Hintergrund: Streit um Entlassung eines Beamten

In dem Fall geht es darum, dass 2018 ein im Bundesinnenministerium tätiger politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Eine Zeitung schrieb danach über angebliche Gründe der Entlassung.
Der betroffene Beamte erstritt vor Gericht, dass dies nicht weiter behauptet werden durfte. Der Verlag legte dagegen Berufung ein und das Oberlandesgericht Hamburg wollte Steinmeier sowie die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zu den Umständen der Versetzung anhören.
Steinmeier berief sich jedoch auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. In Zivilprozessen muss das Staatsoberhaupt nicht aussagen, wenn das dem Wohl Deutschlands schaden würde.

Gericht: Keine Klagebefugnis für Medienunternehmen

Das galt auch in diesem Fall, urteilte das Berliner Verwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun anders als das erstinstanzliche Gericht, dass es nicht einmal eine Klagebefugnis des Medienunternehmens gebe.
Abgewiesen wurde durch das Bundesverwaltungsgericht auch die Klage hinsichtlich der beiden Mitglieder der Bundesregierung.
„Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt: Der Rechtfertigungsdruck, der durch eine Begründungspflicht oder die Offenlegung der Gründe für die Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand entsteht, würde die ministerielle Entscheidungsfreiheit bei der Besetzung wichtiger Ämter ernsthaft gefährden oder stark erschweren.“

Der Fall: Beamter aus dem BAMF-Bereich

Der in den Ruhestand versetzte Beamte war im Bundesinnenministerium für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zuständig.
In dem Medienbericht war die Versetzung in Zusammenhang mit Vorwürfen gegen Außenstellen des Bamf gebracht worden. (afp/red)