In Kürze:
- Nach einem Steinwurf auf einen Streifenwagen im Juni hat die Polizei in Kiel eine DNA-Reihenuntersuchung im Hochhaus „Weißer Riese“ durchgeführt.
- Mehr als 80 Prozent der angetroffenen Bewohner gaben freiwillig eine DNA-Probe ab; zusätzlich gingen neue Hinweise bei den Ermittlern ein.
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen eines mutmaßlichen Tötungsdelikts, da der herabgeworfene Stein tödliche Folgen hätte haben können.
In Kiel hat am Dienstag, dem 14. Juli, eine groß angelegte DNA-Reihenuntersuchung im sogenannten Weißen Riesen stattgefunden. Beamte der Bezirkskriminalinspektion Kiel und der Bereitschaftspolizeiabteilung aus Eutin waren dafür von etwa 6:00 Uhr morgens bis zum späten Vormittag
im Einsatz. Den richterlichen Beschluss zur Durchführung der Untersuchung hatte das Amtsgericht Kiel auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft ausgestellt.
Amtsgericht Kiel hatte DNA-Reihenuntersuchung genehmigt
Anlass des Einsatzes war ein Vorfall in dem
Mehrfamilienhaus am Kurt-Schumacher-Platz 1, der sich in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni ereignet hatte. Gegen etwa 0:45 Uhr hatten Unbekannte mutmaßlich aus dem 22-stöckigen Wohnhaus ein 10 mal 20 mal 5 Zentimeter großes Stück einer Gehwegplatte auf einen Streifenwagen geworfen.
Der Pflasterstein durchschlug die Frontscheibe und verletzte die 25-jährige Beamtin auf dem Beifahrersitz an der Hand und am Sprunggelenk. Da ein solcher Angriff grundsätzlich tödliche Folgen haben kann, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts.
Die Beamtin und ihr 59-jähriger Kollege waren wegen einer Beschwerde über eine Ruhestörung zu der Adresse gerufen worden und hatten ihren Streifenwagen dort abgestellt. Die 25-Jährige ist bis heute dienstunfähig. Nach
Einschätzung der Ermittler wurde der Stein von einem der höher gelegenen Balkone geworfen. Für Hinweise, die zur Identifizierung und Verurteilung des Täters führen, setzte die Polizei eine Belohnung von 1.000 Euro aus.
Etwa 100 Beamte und zwei Drohnen im Einsatz
Den Forensikern gelang es, an der mutmaßlichen Tatwaffe
DNA-Spuren zu sichern. Da belastbare Hinweise darauf vorliegen, dass der Stein von einer Person geworfen wurde, die sich zur Tatzeit im Gebäude aufhielt, beantragte die Staatsanwaltschaft eine DNA-Reihenuntersuchung. Freiwillig teilnehmen konnten alle im Wohnhaus gemeldeten oder tatsächlich dort lebenden Personen, die zum Tatzeitpunkt mindestens 14 Jahre alt waren.
Nach Angaben der Ermittlungsbehörden willigten mehr als 80 Prozent der im Gebäude angetroffenen Personen in die DNA-Entnahme ein. Die Proben sollen nach dem Abgleich vernichtet werden. Zudem gingen bei den Ermittlern durch Gespräche mit Teilnehmern Hinweise ein, die für die Aufklärung des Falls von Bedeutung sein könnten.
In dem Wohnhaus, in dem die DNA-Reihenuntersuchung stattfand, leben nach Angaben der Polizei mehr als 250 Menschen. Rund 100 Beamte waren im Einsatz, um das Gebäude etagenweise abzusichern und die Personalien der angetroffenen Personen aufzunehmen. Wann die DNA-Auswertung abgeschlossen sein wird, ist noch unklar. Ziel der Maßnahme ist es, den Kreis möglicher Tatverdächtiger einzugrenzen und Bewohner sowie regelmäßig im Gebäude anwesende Personen auszuschließen.
Verwandtensuche teilweise erlaubt – freie DNA-Recherche in privaten Datenbanken nicht
Während der DNA-Reihenuntersuchung kamen auch zwei Drohnen zum Einsatz. Sie sollten verhindern, dass sich im Gebäude anwesende Personen der Kontrolle entziehen, etwa durch ein Verstecken auf Balkonen oder dem Dach. Gegen 11.15 Uhr war die Maßnahme abgeschlossen. Hinweise nimmt die Kriminalpolizei weiterhin unter der Telefonnummer 0431/1603333 entgegen.
Voraussetzungen und Abläufe von DNA-Reihenuntersuchungen regelt in Deutschland
Paragraf 81h StPO. Sie sind nur zum Zwecke der Aufklärung bestimmter strafbarer Handlung zulässig. Das Gesetz nennt Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung. Proben dürfen Ermittlungsbehörden nur mit Einwilligung der Betroffenen nehmen. Verwendung finden dürfen sie lediglich zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters und des Geschlechts.
Erlaubt ist den Ermittlern zudem der Abgleich mit DNA-Spuren von Verwandten in gerader Linie sowie von Angehörigen bis zum dritten Grad der Seitenlinie. Dies bildet den gesetzlichen Kern des sogenannten „Familial Searchings“. Anders als in den USA dürfen deutsche Ermittlungsbehörden jedoch nicht frei in privaten kommerziellen Genealogie-Datenbanken wie MyHeritage oder Ancestry nach Übereinstimmungen suchen.