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Streit um Buchhandlungspreis: Weimer präsentiert Chronologie

Nach neuen Fragen zum Ausschluss dreier Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis gibt Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erstmals Einblicke in die Abläufe bei der Entscheidung. Ein Sprecher wies damit den Vorwurf zurück, Weimer habe sich über Empfehlungen seines Hauses hinweggesetzt. Dies entbehre jeder Grundlage, hieß es.
Es geht um Weimers Entscheidung, die drei linken Buchläden wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ von der Liste der Geschäfte streichen lassen, die eine Jury für den Deutschen Buchhandlungspreis empfohlen hatte. Der Fall löste bereits im März heftige Kritik aus. Öffentlich wurde nie bekannt, was gegen die Läden vorliegt.
Eine neue Debatte begann nun nach einem Bericht von „t-online“. Das Nachrichtenportal hatte aus Unterlagen zitiert, wonach Weimers zuständige Fachabteilung ausdrücklich empfohlen hatte, dem Votum der unabhängigen Jury zu folgen und alle vorgeschlagenen Buchhandlungen auszuzeichnen. Grüne und Linke im Kulturausschuss des Bundestags sahen dadurch neue Fragen aufgeworfen und forderten von Weimer Aufklärung. Daraufhin veröffentlichte ein Sprecher Weimers nun eine Chronologie.

Weimer: Fachebene schaltete Verfassungsschutz ein

Dieser Darstellung zufolge hatte es in einer Leitungsvorlage vom 10. Oktober 2025 tatsächlich eine Empfehlung des Fachreferats gegeben, dem Juryvotum zu folgen. Doch dazu erklärte der Sprecher: „Diese Vorlage erreichte Staatsminister Dr. Wolfram Weimer nicht.“ Vielmehr hätten sich „bereits kurz darauf auf der BKM-Fachebene Hinweise aus öffentlich zugänglichen Quellen ergeben“. Diese hätten Ende Oktober 2025 zu einem Haber-Verfahren – also einer Abfrage beim Verfassungsschutz – zu zwei Buchhandlungen geführt.
„In der zweiten Novemberhälfte informierte das Bundesamt für Verfassungsschutz das zuständige BKM-Referat, dass in beiden Fällen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorlägen, die auf mündliche Nachfrage erläutert wurden“, erklärte Weimers Sprecher weiter. Diese mündliche Erläuterung auf Nachfrage war bisher so nicht bekannt. In einem Interview der „Zeit“ hatte Weimer im März gesagt, was gegen die Läden vorliege, „das darf uns der Verfassungsschutz nicht im Detail sagen“.

„Er folgte dem Votum“

Laut Weimers Sprecher wurde der Staatsminister Anfang Dezember 2025 von dem Haber-Verfahren informiert. „Er folgte dann dem ihm vorgelegten Votum, den Preis nicht an die beiden Buchhandlungen zu vergeben“, hieß es weiter. Buchhandlung Nummer drei wurde den Angaben zufolge „aufgrund weiterer öffentlich zugänglicher Hinweise“ im Januar in einem weiteren Haber-Verfahren überprüft. „Nach entsprechender Rückmeldung des Bundesamts für Verfassungsschutz wurde auch in diesem Fall entschieden, den Preis nicht zu verleihen.“
Der Sprecher stellte klar: „Der Staatsminister hat seine Entscheidung erst nach Abschluss der Haber-Verfahren, die zuvor auf Fachebene eingeleitet wurden, getroffen.“ Was genau Anlass für die Überprüfungen war, warum sie in zwei Etappen erfolgte und welcher Art die „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse“ sind, teilte Weimers Sprecher nicht mit. (dpa/red)
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Bremen und Bremerhaven werden Drehscheibe für die NATO


In Kürze

  • In Bremen soll ein „Deployment Hub“ für NATO-Truppen und militärisches Material aufgebaut werden.
  • Rund 1,35 Milliarden Euro aus dem Verteidigungshaushalt sollen in den Hafen- und Infrastrukturausbau fließen.
  • Rund 200 Millionen Euro kommen aus dem Bremer Landeshaushalt dazu.
  • Der Hub ist Teil eines geheimen militärischen Verteidigungskonzepts mit über 1.400 Seiten Umfang.

Deutschland ist im Falle der Landes- und Bündnisverteidigung mit seiner zentralen geografischen Lage eine logistische ‚Drehscheibe‘ für Marschbewegungen der Verbündeten“, gab das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) am Donnerstag, 29. September, in einer Pressemitteilung bekannt.
Deshalb habe sich das Ministerium mit der Hansestadt Bremen und dem Wirtschaftsunternehmen Bremer Lagerhaus-Gesellschaft (BLG Logistics Group) „grundlegend über den Aufbau eines ‚Deployment Hubs‘ verständigt“.
Darunter versteht man eine zentrale logistische Drehscheibe, an der Truppen, militärische Fahrzeuge, Waffen und Material ankommen, gesammelt und versorgt werden, bevor ihr Weitertransport in ein Einsatzgebiet möglich ist.

Blick in die Ferne: Verteidigungsminister Boris Pistorius beobachtet die Nato-Übung «Griffin Storm», bei der rund 1000 Bundeswehrsoldaten zusammen mit der litauischen Armee die Verteidigung der Nato-Ostflanke üben.

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Vorbereitung für die „Ostflanke“

Welches Einsatzgebiet gemeint ist, erklärte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) in der Pressemitteilung seines Ministeriums mit den Worten, in Bremen würden „zehntausende Soldaten auf dem Weg an die Ostflanke“ versorgt werden.
Unter „Ostflanke“ versteht das BMVg „Abschreckung und Verteidigung – insbesondere im Baltikum“ entlang der Grenze zu Russland. Das Ministerium erklärt zum Hintergrund:
„Mit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim 2014 durch Russland ergab sich vor allem für die Alliierten im Osten des Bündnisgebietes eine neue Bedrohungslage.“
Der Überfall Russlands auf die Ukraine 2022 habe diese noch einmal verschärft.
„Deshalb werden wir den Hafen, Brücken, Straßen sowie Verkehrsanbindungen ausbauen“, kündigte Pistorius über die Absichten in Bremen an und gab sich überzeugt:
„So sichern wir den Frieden.“
Für diese Maßnahme seien im Verteidigungshaushalt bis zum Jahr 2031 rund 1,35 Milliarden Euro eingeplant.
Es soll jedoch auch einen Eigenanteil des Bundeslandes Bremen geben, der auf den Flughafen Bremen sowie auf Bremerhaven entfallen soll. Dieser betrage zusätzlich mehr als 212 Millionen Euro aus dem „Sondervermögen Hafen“ und sei „kürzlich beschlossen“ worden, heißt es in der Mitteilung weiter.
Aus einer Kleine Anfrage der Fraktion Bürger in Wut (BIW) im Bremer Landesparlament vom 28. September gehen Details der Planungen hervor. Für den Ausbau des Überseehafens in Bremerhaven sind demnach rund 800 Millionen Euro aus dem Verteidigungsetat vorgesehen.
Dort sollen zum Beispiel das Hafenbecken vertieft sowie Dreh- und Schwerlastbrücken errichtet werden. Weitere 160 Millionen Euro sollen für den Bremer Flughafen bereitgestellt werden für den Ausbau von Rollbahnen, Hangars, Vorfeld- und Logistikflächen sowie Sicherheitsstrukturen für den militärischen Flugverkehr.
Die Fraktion BIW will nun vom Bremer Senat wissen, „aus welchen Haushaltstiteln und Sondervermögen“ die geplanten Maßnahmen finanziert werden „und welche ursprünglich geplanten Projekte oder Maßnahmen“ dafür „zurückgestellt, gestrichen oder zeitlich verschoben“ werden. Eine Antwort dazu ist wohl erst in einigen Wochen zu erwarten.

Britische Soldaten üben am 17. Februar 2025 in Smardan, Rumänien. Die 1. Division des Vereinigten Königreichs befehligt die Landstreitkräfte während der Übung „Steadfast Dart“ der NATO Allied Reaction Force (ARF). Die ARF wurde im Juli 2024 aufgestellt und ist in der Lage, die Ostflanke der NATO rasch zu verstärken.

Foto: Andrei Pungovschi/Getty Images

„Operationsplan Deutschland“

Das BMVg wies in seiner jüngsten Erklärung ausdrücklich darauf hin, dass die Errichtung des „Deployment Hubs“ in Bremen Teil des „Operationsplans Deutschland“ sei. Dieser Plan ist ein Verteidigungskonzept für Deutschland, über das Epoch Times erstmals am 5. Juli 2024 berichtete
Kapitän zur See Frank Fähnrich erläutert damals:
„Innere und äußere Sicherheit sind kaum mehr trennbar. Wir werden unsere Aufgaben nur mit der Unterstützung der Länder, den Behörden und der Wirtschaft erfüllen können.“
Fähnrich hatte die Federführung bei der Erarbeitung des ersten Entwurfs, der im Frühjahr 2024 der Bundesregierung vorgelegt wurde.
Das im Detail geheime Konzept umfasst laut Bundeswehr inzwischen 1.400 Seiten und werde ständig weiterentwickelt.

Wenn Krieg ausbricht

In einem Kriegsfall ist nicht nur Bremen eine Drehscheibe für die NATO-Truppen, sondern ganz Deutschland. Das hat Folgen nicht nur für das Militär, sondern vor allem für die Bevölkerung.
Konkret geht es beispielsweise um den Konvoimarsch von bis zu 800.000 alliierter Soldaten und 200.000 Militärfahrzeuge quer durch Deutschland.
Diese müssten bei der Verkehrsleitung, Unterbringung, Verpflegung und Betankung unterstützt werden.
Solche Aufgaben könne in einem Ernstfall die Bundeswehr nicht alleine leisten, erklärte Dreisterne-General André Bodemann. Deshalb werden Absprachen mit der Bahn, mit Tankstellen, Telekom, Rotes Kreuz, Polizei, Feuerwehr und Krankenhäuser getroffen.
Im Ernstfall dürfte es auf sämtlichen Transportwegen – Straßen, Schienen, Flüsse – zu erheblichen Einschränkungen für den zivilen Verkehr kommen. Dafür seien laut Bundeswehr „vereinfachte Verwaltungsvereinbarungen (…) für festgelegte Straßen im Verantwortungsbereich der Länder abgeschlossen“ worden, ebenso mit der „Autobahn GmbH“ des Bundes.
Auch im Bereich der „Kritischen Infrastruktur“ sollen Betreiber von Strom-, Wasser- und Telekommunikationsnetzen sowie Logistikunternehmen eng mit dem Militär zusammenarbeiten. Krankenhäuser können verpflichtet werden, Kapazitäten und Betten für Verwundete freizuhalten.
Unternehmen können dazu herangezogen werden Produktionsmittel oder Lagerkapazitäten bereitzustellen und Lieferketten aufrecht zu halten.

Zivilschutz nicht Teil des Plans

Der „Operationsplan Deutschland“ beinhaltet keine Maßnahmen für den Zivilschutz. Dafür ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zuständig, das auf seiner Webseite eine „Konzeption“ für zivile Verteidigung veröffentlicht, das allerdings bereits zehn Jahre alt ist.
Dort ist zu erfahren, dass es die Aufgabe des Zivilschutzes sei, „die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Behördliche Maßnahmen sollen die Selbsthilfe der Bevölkerung ergänzen.

Risiken einer „Drehscheibe“

Ein großer, wie jetzt in Bremen geplanter Stützpunkt für militärische Einsätze, birgt neben den logistischen Vorteilen erhebliche Risiken, sowohl für das Militär als auch für die Bevölkerung der Hansestadt.
Denn eine solche „Drehscheibe“ wird zu einem hochrangigen Ziel für jeden Gegner. Die Konzentration von Truppen, Ausrüstung und Logistik an einem großen Standort schafft einen Schwachpunkt, der, wenn durch einen Luftangriff ausgeschaltet, eine gesamte militärische Operation lahmlegen kann.
Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei einem Angriff auf den „Deployment Hub“ nicht auch zivile Opfer in erheblichem Ausmaß entstehen können.Dies zeigen Erfahrungen aus dem derzeitigen Ukraine-Krieg.
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Kann Berlin vom Länderfinanzausgleich ausgeschlossen werden?

 

In Kürze:

  • Unionspolitiker stellen im Fall einer möglichen Linksregierung in Berlin Finanzhilfen für die Hauptstadt infrage.
  • Der Länderfinanzausgleich folgt gesetzlichen Kriterien wie Finanzkraft und Einwohnerzahl, nicht der politischen Ausrichtung einer Landesregierung.
  • Eine Kürzung wäre nur über eine Gesetzesänderung möglich und müsste allgemeinen finanzverfassungsrechtlichen Maßstäben genügen.

 
Die Drohung zielt auf Berlin, die Frage betrifft aber den gesamten deutschen Föderalismus. Nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl wird politisch darüber diskutiert, ob eine linksgeführte Landesregierung finanzielle Folgen haben könnte. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, machte der CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek im bayerischen Landtag nach einem Treffen der Fraktionschefs der unionsregierten Bundesländer in München Ende September deutlich:
„Sollte Berlin eine Landesregierung bekommen, die Antisemitismus und Judenhass im Programm hat, werden wir eine gemeinsame Initiative starten, auch zur Frage, wer finanziert die Hauptstadt.“
Dabei geht es zum einen um den Länderfinanzausgleich, zum anderen um den gerade erst ausgehandelten Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Letzterer ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Berlin mit einer Laufzeit von zehn Jahren und regelt Zahlungen des Bundes für besondere Kosten, die Berlin aus seiner Rolle als Bundeshauptstadt entstehen.
Der Länderfinanzausgleich, der formal als Finanzkraftausgleich als Teil des bundesstaatlichen Finanzausgleichs bezeichnet wird, folgt dagegen festen verfassungs- und einfachgesetzlichen Regeln. Wer Berlin dort Geld entziehen will, müsste deshalb nicht nur politisch Druck machen, sondern den föderalen Finanzausgleich in Gänze verändern.
Nach geltendem Recht kann Berlin nicht einfach aus dem Finanzausgleich ausgeschlossen werden. Maßgeblich ist nicht, welche Parteien ein Land regieren, sondern wie finanzstark oder finanzschwach es im Vergleich zu anderen Ländern ist.
Artikel 107 Absatz 2 des Grundgesetzes verpflichtet den Gesetzgeber, die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen auszugleichen. Politische Bewertungen einer Landesregierung nennt die Verfassung nicht als Kriterium.

CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek stellte bei einer möglichen linksgeführten Landesregierung in Berlin finanzielle Konsequenzen in Aussicht. (Archivfoto)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Ausgleich nach Rechenregeln

Seit 2020 läuft der Finanzausgleich nicht mehr über direkte Zahlungen zwischen Geber- und Nehmerländern, sondern über Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung. Das Finanzausgleichsgesetz regelt dieses Verfahren. Danach wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer zunächst nach Einwohnerzahl verteilt. Im zweiten Schritt wird diese Verteilung durch den Finanzkraftausgleich korrigiert.
Länder mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erhalten Zuschläge; finanzstärkere Länder müssen Abschläge hinnehmen. Das Bundesfinanzministerium beschreibt den Finanzkraftausgleich deshalb als Verfahren, das die zunächst einwohnerbezogene Umsatzsteuerverteilung an die Finanzkraft der Länder anpasst.
Einfach gesagt: Zunächst wird so getan, als bekäme jedes Bundesland seinen Anteil an der Umsatzsteuer nach der Zahl seiner Einwohner. Danach wird geprüft, ob ein Land im Vergleich zu den anderen Ländern besonders finanzstark oder finanzschwach ist. Finanzstarke Länder erhalten dann weniger von ihrem rechnerischen Umsatzsteueranteil, finanzschwache Länder mehr.
Berlin profitiert von diesem System erheblich. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums erhielt die Hauptstadt im Ausgleichsjahr 2025 Zuschläge von rund 4,2 Milliarden Euro. Das war erneut der höchste Betrag aller Länder; Berlin erhielt damit 21,1 Prozent des gesamten Ausgleichsvolumens. Bayern musste im selben Jahr Abschläge von rund 11,7 Milliarden Euro hinnehmen, Baden-Württemberg und Hessen jeweils rund 4,0 Milliarden Euro, Hamburg 331 Millionen Euro.

Politische Sanktion schwer begründbar

Eine Reform des Systems ist möglich. Sie müsste aber durch ein Bundesgesetz erfolgen und wegen der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern die Zustimmung des Bundesrats einbeziehen. Der Gesetzgeber könnte etwa die Ausgleichsintensität verändern oder einzelne Berechnungsgrößen neu gewichten.
Länder finanzieren aus ihren Einnahmen Verwaltung, Schulen, Hochschulen, Polizei, Gerichte, Infrastruktur und Investitionsprogramme. Unternehmen spüren die Leistungsfähigkeit eines Landes mittelbar über Verkehrsanbindung, Bildungsangebot, öffentliche Beschaffung und Standortkosten.
Für Berlin hätte ein Wegfall der Zuschläge erhebliche Haushaltsfolgen und indirekte Folgen wie weniger Spielraum für Investitionen, mehr Druck auf soziale Programme, verschobene Bauvorhaben oder neue Prioritäten im Haushalt.

Hauptstadtvertrag ist ein anderer Fall

Vom Finanzausgleich zu trennen ist der Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Er betrifft nicht die allgemeine Finanzkraft Berlins, sondern besondere Lasten der Bundeshauptstadt. Dazu zählen Ausgaben für Sicherheit, Staatsbesuche, das Regierungsviertel und Kultureinrichtungen von gesamtstaatlicher Bedeutung.
Die Bundesregierung teilte Mitte September mit, der Bund und das Land Berlin hätten einen neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag für 2028 bis 2037 unterzeichnet. Das Volumen beträgt rund fünf Milliarden Euro, davon 2,1 Milliarden Euro für Sicherheit und 2,9 Milliarden Euro für Kultur.
Dieser Vertrag ist politisch angreifbarer als der Länderfinanzausgleich, weil er eine konkrete Vereinbarung zwischen Bund und Land ist.
Doch auch hier gilt: Die Hauptstadtfunktion Berlins hängt nicht von der Zusammensetzung des Senats und dem Parteibuch des Regierenden Bürgermeisters ab. Eine neue Landesregierung ändert nicht automatisch die Kosten für Polizeieinsätze im Regierungsviertel, Staatsbesuche oder hauptstadtbedingte Kulturaufgaben. Wer den Vertrag neu öffnen will, müsste daher erklären, welche Vertragsgrundlage sich geändert haben soll.

Finanzstarke Länder fordern Reformen

Der Streit über Berlin fällt in eine seit Jahren geführte Debatte über den Finanzausgleich. Vor allem finanzstarke Länder sehen die Belastung inzwischen als zu hoch an.
Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte im April 2026, dass der Finanzkraftausgleich ein „absurdes Ausmaß“ angenommen habe. Bayern müsse 2025 eine Rekordsumme von rund 11,7 Milliarden Euro stemmen und trage seit Jahren den „Löwenanteil“ des Systems, sagte der Minister damals. Die geplante Entlastung von rund 200 Millionen Euro nannte Füracker nur einen „Tropfen auf den heißen Stein“. Aus bayrischer Sicht gehe es um ein neues Verhältnis von „Solidarität, Eigenverantwortung und Fairness“.
Bayern hat 2023 beim Bundesverfassungsgericht daher eine Klage gegen das Finanzausgleichsgesetz eingereicht. Eine Entscheidung wird dieses Jahr erwartet.
Ähnlich argumentiert Hessen. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) erklärte im Februar 2026, die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern seien „aus der Balance geraten“. Wenn Hessen Schulden aufnehmen müsse, um andere Länder mit vier Milliarden Euro pro Jahr zu unterstützen, stimme „etwas sehr grundlegend nicht mehr“. Finanzminister Alexander Lorz (CDU) wird in derselben Mitteilung des hessischen Finanzministeriums mit den Worten zitiert: „Wir stehen zur Solidarität im Föderalstaat, aber Solidarität ohne Reform ist Stillstand.“ Hessen fordere deshalb mehr Leistungsanreize und eine stärkere Betonung der Eigenverantwortung der Länder.
Dem steht die verfassungsrechtliche Funktion des Ausgleichssystems gegenüber. Der Länderfinanzausgleich soll die Finanzkraftunterschiede der Länder nicht vollständig beseitigen, aber verringern. Das entspricht der Vorgabe aus dem Grundgesetz. Auch das Bundesfinanzministerium beschreibt den Finanzausgleich als zentrales Verfahren zur Aufteilung der Umsatzsteuer und zur Angleichung der Finanzkraft unter den Ländern.

Kein einfaches Druckmittel

Ein Ausschluss Berlins vom Länderfinanzausgleich hätte über den konkreten Fall hinaus Bedeutung für die Finanzbeziehungen der Länder. Denn das geltende System knüpft an Finanzkraft, Einwohnerzahl und gesetzlich festgelegte Ausgleichsmaßstäbe an, nicht an die politische Zusammensetzung einer Landesregierung.
Würde eine Kürzung mit der Regierungsbildung in einem Land begründet, könnte ein Präzedenzfall entstehen: Finanzielle Ansprüche eines Landes würden dann nicht allein nach den bisherigen gesetzlichen Kriterien bewertet, sondern auch nach politischen Mehrheiten.
Der Länderfinanzausgleich folgt gesetzlichen Regeln. Eine kurzfristige Kürzung allein aufgrund politischer Mehrheiten in Berlin ist danach nicht vorgesehen. Wer Berlin tatsächlich weniger Geld zuweisen will, müsste das Finanzausgleichsgesetz ändern, Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat organisieren und eine Regelung schaffen, die allgemeine finanzverfassungsrechtliche Kriterien erfüllt.
Die aktuelle Drohung könnte man daher eher politisch verstehen. Sie könnte dazu dienen, den Druck auf die Regierungsbildung in Berlin zu erhöhen.
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2. Oktober: Proteste in Frankreich | G7 geben Ölreserven frei | Jobcenter-Revision

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Proteste in Frankreich

Die Schülerproteste in Frankreich eskalieren. Das Innenministerium spricht von „städtischen Unruhen“. Einsatzkräfte und mehrere Schulleiter wurden angegriffen, es wurden Brände gelegt und Sachschäden verursacht. Tausende Menschen wurden festgenommen. Inzwischen haben sich auch Studenten den Protesten angeschlossen. Die Regierung wirft der Linkspartei La France Insoumise vor, die Proteste mitzuorganisieren.

G7 geben Ölreserven frei

Die G7-Länder haben sich auf die Freigabe von bis zu 100 Millionen Barrel Diesel und Rohöl geeinigt. Dies solle in den kommenden vier Monaten geschehen, erklärte der französische Präsident Emmanuel Macron. Angesichts der hohen Spritpreise hatten die USA Europa zuvor aufgefordert, seine strategischen Dieselreserven „umgehend“ freizugeben.

Jobcenter-Revision

Die Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit hat 240 Ordnungswidrigkeitsverfahren in vier Jobcentern überprüft. In fast jedem vierten Fall war die Entscheidung fehlerhaft: Bußgelder wurden teils zu Unrecht verhängt, teils waren sie zu niedrig. Zudem wurden mangelhafte Dokumentation und verspätete Erfassung bemängelt. Die Stichprobe ist nicht repräsentativ.

Trump zum Flydubai-Vorfall

US-Präsident Donald Trump hat dem Iran im Falle einer Beteiligung am mutmaßlichen Anschlag auf eine Maschine der Fluggesellschaft Flydubai mit 174 Passagieren an Bord schwere Konsequenzen angedroht. Laut Trump gebe es Hinweise auf eine iranische Verwicklung, die Untersuchungen liefen jedoch noch.

Eklat um Ronaldo

Cristiano Ronaldo hat das Trainingslager der portugiesischen Fußballnationalmannschaft überraschend verlassen – einen Tag vor dem Nations-League-Spiel gegen Dänemark. Auf Instagram kündigte er an, die Gründe für seinen Schritt zu einem späteren Zeitpunkt nennen zu wollen. Ob dies das Ende seiner Nationalmannschaftskarriere bedeutet, blieb zunächst offen.
 
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Fast jeder zweite Fernzug im September verspätet – Verkehrsminister verspricht „spürbare“ Verbesserung

Auch im September hat fast jeder zweite Fernverkehrszug der Deutschen Bahn (DB) Verspätung gehabt.
Die Pünktlichkeitsquote verschlechterte sich nach vorläufigen Daten von 54,2 Prozent im August auf 52,4 Prozent im vergangenen Monat, wie die Bahn am Freitag mitteilte.
Das war der drittschlechteste Monatswert im laufenden Jahr. Wie schon im Vormonat führte der Bahn zufolge eine hohe Zahl von Anlagenstörungen zu zahlreichen Verspätungen.
„So mussten die ICE-Züge zwischen Berlin und Wolfsburg wegen des schlechten Streckenzustands vielerorts langsamer fahren“, hieß es. Der Korridor ist Teil der Strecke Hannover–Berlin, die seit Freitag gesperrt ist und umfassend saniert werden soll.
Die Arbeiten sollen bis Mitte Dezember 2027 andauern. Die Züge werden in dieser Zeit über Braunschweig und Magdeburg umgeleitet und brauchen zwischen Berlin und Hannover rund 80 Minuten länger.

Zugausfälle anders berechnet

Als verspätet gilt ein Zug bei der Bahn ab einer Verzögerung von sechs Minuten. Zugausfälle sind dabei nicht berücksichtigt. Sie fließen dafür in die sogenannte Reisendenpünktlichkeit ein.
Diese gibt an, wie groß der Anteil der Reisenden war, die in einem bestimmten Zeitraum pünktlich – das heißt mit höchstens 14 Minuten und 59 Sekunden Verspätung – an ihrem Ziel ankamen. Mit 58,6 Prozent verharrte auch dieser Wert im September auf einem äußerst niedrigen Niveau.

Ziel der Bahnchefin kaum erreichbar

Bahnchefin Evelyn Palla hatte für das laufende Jahr ein Pünktlichkeitsziel von mindestens 60 Prozent im Fernverkehr ausgegeben. Es ist bereits absehbar, dass dieses Ziel nicht erreicht wird. Palla betont stets, dass die Pünktlichkeit bei der Bahn ein Problem ist, für das es nur langfristige Lösungen gibt.
Derzeit saniert der bundeseigene Konzern mit Milliardenmitteln des Bundes Dutzende vielbefahrene Strecken. Die sogenannten Generalsanierungen werden sich noch bis weit in die 30er Jahre hineinziehen. Nach und nach soll das Netz auf diese Weise wieder stabiler werden und Reisende sollen pünktlicher unterwegs sein.

Verkehrsminister verspricht Verbesserung bis 2029

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) verspricht den Bahnkunden in drei Jahren eine spürbare Verbesserung. Der CDU-Politiker sagte der ARD: „Diese spürbare Verbesserung will ich erreichen.“ Damit erhöht Bilger den Druck auf die Deutsche Bahn.
„Wir sind angetreten in dieser Bundesregierung mit dem Versprechen, wir bringen die Infrastruktur wieder auf Vordermann“, so Bilger. Deswegen könne man auch erwarten, dass es bis 2029 zumindest eine spürbare Verbesserung gebe.
Dazu gehöre auch das Pünktlichkeitsziel im Fernverkehr, erklärte Bilger, das bis dahin bei 70 Prozent liegen soll. Wenn man sehe, dass die Pünktlichkeit im Fernverkehr in den vergangenen Monaten bei etwas mehr als 50 Prozent gelegen habe, dann sehe man, dass dieses Ziel durchaus ambitioniert sei.
Aber darauf dürfe man sich nicht ausruhen, so der Minister. Zu einem positiven Bahnerlebnis trügen neben der Pünktlichkeit auch Sicherheit, Sauberkeit und eine bessere Kundenkommunikation bei.
Der CDU-Minister will zudem das Laden von E-Autos vereinfachen. Beim Schnellladenetz entlang der Autobahnen gebe es die klare Vorgabe, dass man jederzeit mit Kredit- oder Bankkarte zahlen könne. „Auf jeden Fall muss sichergestellt werden, dass man diese Preistransparenz hat, wenn man als Elektroautofahrer unterwegs ist und laden muss – dass man sofort den Überblick hat, welche Möglichkeiten wo zur Verfügung stehen und auch zu welchem Preis.“ (dpa/dts/red)
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Jobcenter: Interne Revision findet Fehler in fast jedem vierten Verfahren


In Kürze:

  • In vier geprüften Jobcentern war die grundsätzliche Entscheidung in 55 von 240 Verfahren nach Einschätzung der BA-Revision fehlerhaft.
  • Bei 16 von 60 geprüften Bußgeldverfahren lagen die Voraussetzungen für ein Bußgeld nicht vor.
  • In 37 Prozent der Fälle wurde der Sachverhalt nicht ausreichend aufgeklärt.
  • 86 Prozent der Verdachtsfälle wurden nicht unmittelbar im vorgesehenen IT-System FALKE erfasst.

 
Am Dienstag, 15. September, hat die Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) ihren jüngsten Bericht über die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten in den gemeinsamen Jobcentern veröffentlicht. Dafür wertete man 240 Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten in vier solchen Einrichtungen aus, je 60 pro Jobcenter. Geprüft wurden jeweils 15 Verfahren, die ohne Folgen erledigt wurden, 15 Verwarnungen, 15 Bußgeldentscheidungen und 15 Abgaben an andere Behörden. Die Jobcenter werden zusammen von der Bundesagentur und einem kommunalen Träger betrieben.
Die Untersuchung beruht damit auf Daten aus einer Stichprobe. Eine repräsentative Aussage über eine generelle Praxis in der Gesamtheit der deutschen Jobcenter lässt sich daraus nicht gewinnen.

Fehler in fast jedem vierten Verfahren

Im Zuge der Untersuchung stellten die Revisoren in 55 von 240 Verfahren Fehler bei der grundsätzlichen Entscheidungsfindung fest. Das entspricht etwa 23 Prozent der untersuchten Fälle. Dabei ging es nicht um Details wie Rechen- oder Formfehler, sondern um die grundlegende Behandlung und Erledigung eines Verdachtsfalls. Die Verantwortlichen hätten demnach falsch entschieden, etwa über die Einstellung oder Weiterführung eines Verfahrens, eine Verwarnung oder ein Bußgeld oder die Abgabe des Falls an eine andere Stelle.
Am häufigsten waren Fehler bei Verfahren, die ohne Folgen erledigt worden waren: In 25 von 60 Fällen, also 42 Prozent, hätten die Jobcenter den Verdacht nach Einschätzung der Revision verfolgen und ahnden müssen. Bei den Bußgeldverfahren kam die Revision zu dem Ergebnis, dass die Jobcenter in 16 von 60 Fällen ein Bußgeld verhängt hätten, obwohl die Voraussetzungen dafür fehlten. Das entspricht einem Anteil von 27 Prozent.
In zehn dieser Fälle wäre das Verfahren ohne weitere Folgen einzustellen gewesen. Ferner hätte in drei Fällen lediglich eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld ausgereicht. In drei weiteren Fällen habe demgegenüber sogar der Verdacht einer Straftat bestanden. In diesen Fällen wäre eine Weiterleitung an das Hauptzollamt erforderlich gewesen.

Mängel sowohl zugunsten als auch zulasten Betroffener

Die Fehler wirkten sich teils zulasten, teils zugunsten der Betroffenen aus. Während in einigen Fällen Verfahren mit Bußgeldern endeten, die nicht zu verhängen gewesen wären, gab es in anderen Fällen zu milde Sanktionen. Von den 60 geprüften Bußgeldern seien 34, also 57 Prozent, zu niedrig und 2 zu hoch festgesetzt worden.
Zudem hätten die Jobcenter in 21 von 60 Verwarnungsverfahren auf ein Verwarnungsgeld verzichtet, obwohl es geboten gewesen wäre. Eine pauschale Aussage, wonach die untersuchten Jobcenter zu streng oder zu milde vorgingen, trifft die Revision nicht. Vielmehr beanstandet sie generell eine fehleranfällige und uneinheitliche Verfahrenspraxis.
In 89 von 240 Verfahren, also 37 Prozent, bemängelt die Revision eine unzureichende Aufklärung des Sachverhalts. So hätten die Jobcenter die relevanten Tatsachen für eine Entscheidung nicht in ausreichender Weise ermittelt. Dabei sind die Jobcenter verpflichtet, den Sachverhalt sowohl zulasten als auch zugunsten der Betroffenen neutral aufzuklären.

Mängel bei Dokumentation und IT-Erfassung

Weitere Probleme stellte die Revision bei der Dokumentation und Begründung fest. In 187 Fällen hätten die Jobcenter Abschlussverfügungen dokumentiert. Von diesen seien 79 Prozent inhaltlich unzureichend gewesen. In 74 Prozent dieser Fälle hätten die Jobcenter nicht die verpflichtende Textvorlage verwendet. In 22 Prozent der Verfahren habe eine Entscheidungsdokumentation vollständig gefehlt.
Mängel stellte die Revision auch bei der IT-Erfassung der Verdachtsfälle fest. Diese solle unmittelbar im dafür geschaffenen BA-System FALKE erfolgen. In 207 von 240 Verfahren – also 86 Prozent der Fälle – seien die Verdachtsfälle jedoch nicht unmittelbar erfasst worden. Zwischen Eingang und Erfassung vergingen demnach im Schnitt 33, in einem Fall sogar 376 Arbeitstage. In 61 Fällen war die Übertragung der FALKE-Verfahrensnummer in die E-Akte fehlerhaft.
Drei Jobcenter begründeten die verzögerte FALKE-Erfassung mit fehlender Vertretung bei Abwesenheit. Zwei wollten die Bestandskraft von Bescheiden abwarten, eines erfasste Fälle erst, wenn sie „bearbeitungsreif“ waren. Für die Mängel bei der Dokumentation nannten zwei Jobcenter Zeitmangel als Grund.

Eigene Regeln für Verwarnungsgelder weichen von BA-Vorgaben ab

Probleme habe es auch dort gegeben, wo eine Weitergabe an andere Behörden erforderlich war. Einen von 60 geprüften Abgabefällen übergaben die Jobcenter vorschnell, ohne alle erforderlichen Ermittlungen vorgenommen zu haben. Bei 35 der übrigen 59 habe es Defizite in der Informationsübermittlung gegeben. So fehlten häufig Angaben zur Schadensberechnung, die Staatsanwaltschaften und Hauptzollämter für ihre Entscheidung benötigen.
Die Revision beanstandete ebenfalls, dass die vier untersuchten Jobcenter eigene Regelungen für Verwarnungsgelder aufgestellt hatten. Diese wichen von zentralen BA-Vorgaben ab. Zwei Jobcenter staffelten die Verwarnungsgelder nach eigenen Maßstäben, etwa nach der Schadenshöhe oder den wirtschaftlichen Verhältnissen der Betroffenen. Die beiden anderen erhoben grundsätzlich keine Verwarnungsgelder. Zwei Jobcenter begründeten ihre Abweichungen damit, den Verwaltungsaufwand gering halten zu wollen.
Optimierungsbedarf besteht nach Einschätzung der Revision auch bei der Fachaufsicht für Ordnungswidrigkeiten. Von den vier untersuchten Einrichtungen verfügte nur eine über eine solche in spezifischer und dokumentierter Form. Bei den übrigen drei fehlte eine entsprechende systematische, risikoorientierte Fachaufsicht. Zudem bestehe Qualifizierungsbedarf bei den zuständigen Mitarbeitern.
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Steuern, Arbeit, Rente: Streitpunkte vor dem nächsten Koalitionsausschuss

Die Meinungsverschiedenheiten in der Koalition halten an. Zu den dringenden Reformvorhaben ist weiter keine Einigung in Sicht. Ganz neu auf der Liste: Der Streit um die Zuckersteuer aus dem Haus von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Kommende Woche findet der nächste Koalitionsausschuss statt. Mögliche Themen für das Treffen gibt es genug.

Vom Kanzleramt gestoppte Zuckersteuer

Die schwarz-rote Koalition hatte sich eigentlich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenversicherungen auf eine Zuckersteuer ab 2027 geeinigt. Nun kam Klingbeils Entwurf: Die Steuer soll demnach am 1. Juli 2027 in Kraft treten und ihre volle Wirkung 2028 entfalten, dann mit rund 1,2 Milliarden Euro.
Doch das Kanzleramt schob einen Riegel vor. Der Vorschlag sei „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“, verlautete aus Regierungskreisen. Eine frühere Koalitionseinigung sah andere Grenzen und damit weniger Einnahmen vor. Klingbeil musste sich folglich vorwerfen lassen, die Steuer für die Haushaltskonsolidierung zu nutzen.

Pflegereform: Streit vertagt

Am Entwurf für eine Pflegereform von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) regte sich zuletzt grundsätzliche Kritik aus der SPD, weshalb noch einmal intensive Gespräche stattfanden. Am Ende schaffte es ein Entwurf ins Kabinett, der zunächst nur auf eine kurzfristige Stabilisierung der Pflegekassen abzielt. Eine notwendige strukturelle Reform wurde auf das kommende Jahr verschoben. Die Regierung will hier zunächst die Empfehlungen einer Expertenkommission abwarten.
Die SPD ist erkennbar unzufrieden mit der ersten Version – das dürfte sich auf den parlamentarischen Prozess auswirken. Sie will zum einen, dass die besser finanzierten privaten Pflegekassen einen Beitrag zur Finanzierung der gesetzlichen Kassen leisten. Zum anderen fordert sie einen festen Deckel für die Eigenbeteiligung bei den Pflegeheim-Kosten. Einen Deckel lehnt die Union ab. Ein Finanzausgleich soll immerhin geprüft werden.

Warten auf den Gesetzentwurf zur Rente

Eigentlich war versprochen worden, die 33 Empfehlungen der Rentenkommission bis zum Jahresende im Paket umzusetzen – darunter eine Kopplung des Renteneintritts an die Lebenserwartung, ein Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren und eine Kapitalrente. Doch vor allem die sogenannte Rente mit 63 ist Stein des Anstoßes bei der SPD selbst. Sie plädiert außerdem für Härtefallregelungen.
Ein Gesetz liegt noch immer nicht vor, erarbeitet wird er vom Ressort von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Nun kam bereits Kritik aus der CDU, Bas möge den Entwurf bald vorlegen, um die Diskussion über Beitragsjahre und Renteneintrittsalter zu versachlichen.

Umgang mit der AfD

Nach den jüngsten Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, wo die AfD jeweils deutlich stärkste Kraft wurde, diskutieren andere Parteien über mögliche weitere Entwicklungen und den Umgang mit der Partei. In Magdeburg steht AfD-Landeschef Ulrich Siegmund vor einer möglichen Wahl zum Ministerpräsidenten.
Während in der Union die Brandmauer-Strategie erste Risse bekommt, fassten die SPD-Fraktionsvorsitzenden erst Anfang dieser Woche einen Beschluss zur AfD: Sie sprechen sich für die Einleitung eines Prüfverfahrens zu einem Verbot der AfD aus und fordern zur Vorbereitung die Bildung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Einkommensteuer könnte zum neuen Zankapfel werden

Bei der Reform der Einkommensteuer steht bislang die Kabinettseinigung. Die SPD ist vor den anstehenden Beratungen im Parlament offen für ein höheres Entlastungsvolumen, fordert aber von der Union, konkrete Vorschläge zur Gegenfinanzierung vorzulegen.
Finanzpolitiker der Union wiederum wollen über Ausgabenkürzungen im Bundeshaushalt eine höhere Entlastung bei der Einkommensteuerreform ermöglichen. Doch der Haushalt ist bereits auf Kante genäht. Bei der Steuerreform droht außerdem eine Blockade: Wie das „Handelsblatt“ erfuhr, will die Unionsfraktion offenbar die Zustimmung davon abhängig machen, ob Bas zeitnah Gesetzentwürfe zu Rente und Arbeitsmarkt vorlegt.

Reformen des Arbeitsmarkts

Kanzler Merz kündigte bereits an, dass sich der Koalitionsausschuss mit der geplanten Flexibilisierung des Arbeitsmarkts befassen will. Hier hatten sich Union und SPD auf eine Lockerung der Befristungsregeln für Jobs geeinigt. Arbeitgeber sollen Beschäftigte umfassender als bislang befristet einstellen können, außerdem soll die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung ausgeweitet werden.
Noch nicht einigen konnten sich die Regierungsparteien bislang auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Umstellung von einer täglichen auf eine Wochenarbeitszeit. Ein erster Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes, die auch eine Pflicht zur elektronischen Erfassung vorsieht, legte nahe, dass Bas dies an Tarifverträge knüpfen will. Aus der Union und der Wirtschaft kam daran aber scharfe Kritik.

Elterngeld

Zum Thema werden könnte auch der jüngste Vorstoß von Familienministerin Karin Prien (CDU), die Elterngeldreform möglicherweise nochmal aufzuschnüren. Wie alle Ressorts muss auch ihres sparen – die Elterngeldmonate sollen eigentlich reduziert werden. Doch nun zeigte sich Prien offen, daran doch festzuhalten. Es ärgere sie zudem, dass sie unpopuläre Sparmaßnahmen verteidigen solle, während dann plötzlich Geld zur Senkung der Spritpreise da sei, sagte sie. (afp/red)
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Infratest: AfD bleibt vorn, Union verliert einen Prozentpunkt

Wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre, läge die AfD laut neuer Infratest-Umfrage mit unverändert 27 Prozent vorn. Die Union läge bei 20 Prozent (-1 im Vgl. zu Anfang September), so die Erhebung für den „ARD-Deutschlandtrend“, die am Donnerstag veröffentlicht wurde.
Die SPD bliebe unverändert bei 13 Prozent, die Grünen kämen auf 16 Prozent (+1) und die Linke auf 11 Prozent (-1). Die FDP käme unverändert auf 4 Prozent und läge damit unterhalb der Mandatsschwelle. Alle anderen Parteien kämen derzeit zusammen auf 9 Prozent (+1).

Zufriedenheit mit der Bundesregierung

Mit der Arbeit der Bundesregierung sind laut der Umfrage aktuell 10 Prozent sehr zufrieden bzw. zufrieden (+/-0 im Vgl. zu einer bundesweiten Blitzbefragung am 7. September); etwa neun von zehn Deutschen (89 Prozent) sind mit der Arbeit von Union und SPD weniger bzw. gar nicht zufrieden (+1 Prozentpunkt).
Mit der Arbeit von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sind derzeit 10 Prozent der Wahlberechtigten sehr zufrieden bzw. zufrieden – drei Prozentpunkte weniger als Anfang September und der bisher niedrigste Zufriedenheitswert eines Kanzlers in der Geschichte des „ARD-Deutschlandtrends“. 88 Prozent sind mit der Arbeit von Friedrich Merz weniger bzw. gar nicht zufrieden (+5).

Zufriedenheit mit Ministern

Jeder Zweite (50 Prozent) ist derzeit mit Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sehr zufrieden bzw. zufrieden (-1). Mit Außenminister Johann Wadephul (CDU) sind unverändert 34 Prozent zufrieden. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kommt auf 27 Prozent Zufriedenheit (-3); 55 Prozent sind mit ihm unzufrieden (+3).
Mit Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sind 20 Prozent zufrieden (-2) und 67 Prozent unzufrieden (+2). Mit der Arbeit des neuen Gesundheitsministers Carsten Linnemann (CDU) sind 18 Prozent zufrieden und 52 Prozent unzufrieden. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kommt derzeit auf 17 Prozent Zufriedenheit (-1); 58 Prozent sind mit ihr unzufrieden (-1).

Zufriedenheit mit der Opposition

Mit Blick auf die Opposition sind 22 Prozent mit dem AfD-Fraktionsvorsitzenden Tino Chrupalla zufrieden (+/-0 im Vgl. zu August); 56 Prozent sind mit ihm unzufrieden (+5). Mit der Arbeit der Linken-Co-Vorsitzenden Heidi Reichinnek sind 16 Prozent zufrieden (-3 im Vgl. zu August). 46 Prozent (+4) sind mit ihr unzufrieden; 38 Prozent kennen sie nicht bzw. trauen sich kein Urteil zu.
Mit der Arbeit der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann sind aktuell 9 Prozent sehr zufrieden bzw. zufrieden (-2 im Vgl. zu August). 26 Prozent sind mit ihr weniger bzw. gar nicht zufrieden (-2); eine Mehrheit (65 Prozent) kennt sie nicht bzw. traut sich kein Urteil zu.

Befragungszeitraum

Infratest hatte 1.303 wahlberechtigte Persohnen vom 28. September bis 30. September befragt. (dts/red)
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Linken-Fraktionschef Pellmann tritt „Roter Hilfe“ bei

Der Vorsitzende der Linken-Bundestagsfraktion, Sören Pellmann, ist in die „Rote Hilfe“ eingetreten. Das teilte Pellmann auf Anfrage der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am Donnerstag mit.
Pellmann begründete seinen Beitritt mit der Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen bei Gerichtsverfahren. Er hatte am Mittwochabend einen Link zum Beitrittsformular der „Roten Hilfe“ auf der Plattform X geteilt.

Einordnung durch den Verfassungsschutz

Die „Rote Hilfe“ wird vom Verfassungsschutz als erwiesen linksextremistische Bestrebung eingestuft. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht wird die Unterstützung linksextremistischer Straftäter als ein primäres Betätigungsfeld des Vereins beschrieben.
Die Organisation übernimmt nach eigenen Angaben unter anderem Kosten für die Verteidigung von Beschuldigten und Angeklagten. Laut Verfassungsschutz unterstützt sie darüber hinaus in bestimmten Fällen auch rechtskräftig verurteilte Straftäter bei Straf- und Bußgeldern.
Der Verfassungsschutz führt in seinem Bericht außerdem frühere Unterstützungsaktionen der „Roten Hilfe“ für Personen aus dem Umfeld der früheren Rote Armee Fraktion (RAF) an. Nach Einschätzung der Behörde lasse die Auswahl und Begründung der Unterstützungsfälle erkennen, dass die Organisation Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung befürworte und unterstütze.

Pellmann kritisiert Verfassungsschutz

Auf die Frage der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, wie er die Bewertung des Verfassungsschutzes einordne, erklärte Pellmann, der Verfassungsschutz solle sich um den Schutz der Demokratie kümmern, statt politische Wertungen vorzunehmen.
Am Dienstag war zudem bekannt geworden, dass die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp bis zum vergangenen Jahr Mitglied der „Roten Hilfe“ war. (dts/red)
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Schwarzbuch: Steuerzahlerbund listet wieder 100 Beispiele der Verschwendung auf

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Sonnensegel unter großen Bäumen, teure Toiletten ohne Gäste und unbenutzte Laptops: In seinem neuen Schwarzbuch hat der Bund der Steuerzahler wieder 100 Beispiele für die Verschwendung öffentlicher Gelder und Kostenexplosionen bei Projekten aufgelistet. Der Verband erklärte dazu am Donnerstag, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten „erst recht“ genau hinzuschauen. Er prangerte Fehlplanungen sowie Projekte an, deren Nutzen-Kosten-Verhältnis nicht stimme.

Sonnensegel und ungenutzte Laptops

Ins neue Schwarzbuch schaffte es unter anderem die Stadt Stuttgart, die Segel und Sonnenschirme für 350.000 Euro unter anderem unter einer riesigen Platane platzierte. In Schleswig-Holstein erhielten Lehrkräfte fast 35.000 neue Laptops – allerdings wurde rund ein Drittel davon gar nicht eingeschaltet. Hier prangerte der Steuerzahlerbund die Verschwendung von „6,7 Millionen Euro Steuergeld für nicht genutzte Technik“ an.
Fragwürdig findet der Verband auch eine Aktion in Hessen zum Hochwasserschutz, wo die kleine Stadt Neu-Anspach in einer aufwendigen Spezial-Pflanzung ganze fünf Bäume für 100.000 Euro pflanzte. Schließlich kritisierte der Verband auch sieben neue Bänke für 14.800 Euro – die allerdings an einer steilen und viel befahrenen Straße in Hamburg aufgestellt wurden. „Ruhepausen inklusive Lärm und Abgase“, kommentierte der Verband, „wenn überhaupt, denn einige Bänke sind schief“.

Kritik an geplanten Projekten

Der Steuerzahlerbund schlug auch vor, auf einige konkrete Projekte gleich ganz zu verzichten, um Steuergeld gar nicht erst zu verschwenden. Dazu gehören etwa die geplante Landesgartenschau 2035 in Schwerin, denn dabei handle es sich um ein „83-Millionen-Projekt mit erheblichem Verlustrisiko“ – und die Pläne für einen Regierungsflughafen am Hauptstadtflughafen BER. „Aus einigen hundert Millionen können am Ende bis zu 2,5 Milliarden Euro werden.“
Der Steuerzahlerbund stellt jedes Jahr in seinem Schwarzbuch 100 exemplarische Fälle von Steuerverschwendung auf kommunaler, Landes- sowie Bundesebene zusammen. Einmal mehr appellierte Verbandspräsident Reiner Holznagel an die Verantwortlichen, „Strukturen zu überdenken, auf Unsinniges zu verzichten und Bürokratie dauerhaft abzubauen“.

Risiken von Förderprogrammen

Das Schwarzbuch behandelt diesmal in einem Sonderkapitel auch die Risiken von Förderprogrammen, mit denen Bund, Länder und EU klamme Kommunen mit Geldern für konkrete Projekte unterstützen. Diese entstünden dann, wenn Projekte durch hohe Förderquoten attraktiv seien und Gelder nur abgerufen würden, weil sie sonst verfallen. Es habe aber „fatale Folgen, wenn über Ausgaben nicht konsequent nach Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Wirkung entschieden wird“, mahnte Holznagel.
Der Verband nannte etwa den Bau einer Toilettenanlage im hessischen Hadamar für 355.700 Euro auf einem Kirmes-Gelände. Die Klos sollen nur wenige Tage im Jahr genutzt werden – die Fördergelder wären aber Ende 2026 ausgelaufen. Der Verband bemängelte auch, dass das klamme Saarland seine grünen Radwegschilder gegen die bekannten Hinweise in Weiß tauschen möchte und für die Kosten von 2,2 Millionen Euro Förderprogramme in Anspruch nimmt, für die vor allem der Bund zahlt. Kostengünstige Alternativen seien „verworfen“ worden.
Holznagel forderte Bund und Länder daher in Zeiten knapper Kassen dazu auf, ihre Förderprogramme zeitlich zu befristen und besser aufeinander abzustimmen. Sie müssten außerdem regelmäßig geprüft und „bei mangelhafter Wirkung“ gestrichen werden. (afp/red)
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1. Oktober: Klingbeils Zuckersteuer gestoppt | Tankrabatt gestartet | 100 Beispiele für Steuerverschwendung

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Klingbeils Zuckersteuer gestoppt

Das Bundeskanzleramt stoppt überraschend den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zur Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke. Das erfuhr die dpa aus Regierungskreisen. Klingbeil hatte seine Pläne erst am Mittwoch zur Abstimmung unter den Ministerien geschickt. Nun heißt es, Klingbeils Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab.

Tankrabatt gestartet

Der neue Tankrabatt hat die Spritpreise am ersten Tag der Einführung deutlich sinken lassen. Im bundesweiten Durchschnitt wurden Benzin und Diesel um zehn bis elf Cent günstiger. Durch die Senkung der Energiesteuer sind rund 17 Cent Entlastung möglich. Aral und Circle K kündigten gegenüber Epoch Times an, die Steuersenkung vollständig an die Verbraucher weiterzugeben.

100 Beispiele für Steuerverschwendung

In seinem neuen Schwarzbuch hat der Bund der Steuerzahler zahlreiche Fälle von Verschwendung öffentlicher Gelder dokumentiert. Der Verein erklärte in wirtschaftlich schwierigen Zeiten „erst recht“ genau hinschauen zu wollen.

EU-Abschiebezentren

Die EU-Innenminister haben einer Verschärfung der Abschieberegeln zugestimmt. Die neue Verordnung ermöglicht Abschiebezentren in Drittstaaten für Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hofft auf eine entsprechende Vereinbarung noch in diesem Jahr.

Einstimmigkeit aufgeweicht

Die deutsche Innenministerkonferenz hat sich von ihrem Prinzip der einstimmigen Beschlüsse verabschiedet. Hintergrund ist die Möglichkeit, dass die AfD künftig in einem Bundesland den Innenminister stellen könnte. Dann hätte eine Gegenstimme ausgereicht, um ein Beschluss zu vereiteln. Künftig soll eine Mehrheit von 13 Ländern ausreichen.
 
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Post plant Zehntausende neue Paketautomaten – Firmenzukauf

Wer ein Paket abholen oder abschicken möchte, kann in den kommenden Jahren mit neuen Automaten in seiner Nachbarschaft rechnen. Nachdem DPD und GLS schon im März eine Zusammenarbeit angekündigt haben, erhöht Marktführer DHL sein Ausbautempo nun deutlich.
Hatte der Bonner Konzern bislang angepeilt, Ende 2030 mehr als 30.000 Automaten in Deutschland zu haben, so hievte der Konzern diese Zielmarke jetzt auf rund 50.000 hoch. Der Schlüssel hierfür ist der Zukauf eines aufstrebenden Wettbewerbers, der am Donnerstag verkündet wurde.
Dabei handelt es sich um die Firma Myflexbox, die einst als Start-up der Salzburger Stadtwerke gegründet wurde und nach ein paar Jahren von britischen Investoren namens Star Capital übernommen wurde. Myflexbox hat ein bemerkenswertes Wachstum hinter sich – zunächst in Österreich, später ging es über die Grenze nach Deutschland.
Waren es Mitte 2026 nur rund 600 Automaten hierzulande, so sind es inzwischen rund 2.000. Pakete von UPS, Fedex, GLS, DPD und Amazon lagern in den hellgrauen Kästen. Dabei punktete die Firma mit „Anbieterunabhängigkeit“: Ihre Eigentümer waren keine Paketdienstleister, die Eigeninteressen verfolgen und bei der Lagerung möglicherweise eigene Pakete bevorzugen könnten.

Das Problem bei Paketautomaten

Paketautomaten sind eigentlich eine praktische Sache, denn sie sind rund um die Uhr verfügbar. Doch es gibt einen Haken: Sind schon alle Fächer voll, muss der Verbraucher zu einem anderen Standort und damit weiter gehen oder fahren als gedacht – mitunter landet das Paket in einem Paketshop, dessen Öffnungszeiten begrenzt sind. Dann ist es doch nicht mehr so praktisch, sondern manchmal ziemlich ärgerlich.
Solche Umleitungen sollen vermieden werden. Wenn aber der Automatenbetreiber Pakete anderer Firmen benachteiligt, indem sie keinen Platz mehr finden und umgeleitet werden, könnte der Frust der Verbraucher über besagte andere Firmen steigen – so die Überlegung von Branchenbeobachtern.
Anfang 2025 hob Marktriese DHL eine Tochterfirma aus der Taufe, die unter der Marke DeinFach anbieteroffene Paketautomaten betrieb. Man sei unabhängig und behandele alle Sendungen gleich, betonte deren Chef Lukas Beckedorff. Doch allzu begeistert war die Konkurrenz von diesem Angebot offenbar nicht – bis heute lagert neben DHL nur Konkurrent UPS als größerer Konkurrent Pakete bei DeinFach ein. Ein weiterer Paketdienstleister soll bald hinzukommen. Obwohl die Kundenliste kurz war, wurde fleißig ausgebaut – inzwischen kommt DeinFach auf rund 1.700 Standorte in Deutschland. Dabei half auch, dass es mit Branchenprimus DHL einen finanzstarken Eigentümer und Großkunden gab.

Wachstumstreiber Online-Handel

Im Internetzeitalter wächst die Paketmenge, da sich die Menschen immer mehr Waren online bestellen. Die Zustellung an den Haustüren ist dabei besonders zeitintensiv für die Paketdienstleister, daher setzen sie stärker auf Automaten – dort können sie in einem Schwung Pakete ablegen oder mitnehmen und Zeit sparen.
DHL setzt schon lange auf Automaten und ist dabei der Konkurrenz meilenweit voraus. Schon lange vor DeinFach startete der Bonner Logistiker Packstationen für Pakete, später kamen Poststationen für Briefe und Pakete hinzu. Insgesamt betreibt DHL inzwischen circa 17.400 gelbe Automaten nur für eigene Sendungen. Separat dazu wurde DeinFach lanciert, was nun mit dem Zukauf gestärkt und zu Myflexbox umetikettiert wird. Rechnet man DeinFach/Myflexbox hinzu, so kommt DHL nun auf mehr als 21.000 Automatenstandorte. Ende 2030 sollen es rund 50.000 sein.
Myflexbox wiederum wird Teil eines großen Paketkonzerns. Verliert die Firma dadurch nicht ihr Alleinstellungsmerkmal, wegen ihrer Eigentümer unabhängig zu sein von Paketfirmen? Mit diesem Alleinstellungsmerkmal war Myflexbox in den vergangenen Jahren durchaus erfolgreich auf Werbetour gegangen.
Firmenchef Jonathan Grothaus sagt, man bleibe unabhängig und alle Paketkunden würden weiterhin gleich behandelt. „Dank DHL haben wir nun mehr Power, um das Ausbautempo zu erhöhen und damit noch besser positioniert zu sein am Markt“, sagt der Logistiker. „Gemeinsam bringen wir den Ausbau des größten offenen Paketstation-Netzwerks auf eine neue Ebene.“

Der Platz für die Automaten ist „ein rares Gut“

Grothaus und Beckedorff werden die Post-Tochter künftig zusammen führen. Die beiden sind überzeugt von dem Konzept, dass Paketautomaten allen Paketdienstleistern offenstehen sollten und nicht nur einer Firma. Es sei ineffizient und kompliziert für Verbraucher, je nach Paketsendung zu einem anderen Automaten gehen zu müssen – einfacher wäre ein Automat um die Ecke, wo man sich alle seine Pakete abholen könne.
Auch für die Nutzung des öffentlichen Raums wäre das wichtig, sagt Beckedorff. „Standorte sind ein rares Gut – wenn jeder parallel nebeneinander Automaten baut und sein eigenes Süppchen kocht, wird dieses rare Gut ineffizent genutzt.“ Ob auf dem Land oder in Städten, es würden überall Standorte gesucht – an Tankstellen, Einkaufszentren, Bahnhöfen oder Fußgängerzonen. „Wir folgen der Nachfrage: Da, wo viele Menschen ohnehin vorbeikommen oder wo sie schnell sein können, sollte ein Automat stehen“, sagt Beckedorff.
Der Mutterkonzern DHL möchte mit seinen eigenen gelben Packstationen und Poststationen allerdings weitermachen wie bisher: Die laufen separat zu Myflexbox und sind nur für DHL-Sendungen nutzbar, die Konkurrenz bleibt hierbei also außen vor. Warum eigentlich? „Wir brauchen die Standorte selbst, um das prognostizierte Paketwachstum bewältigen zu können“, sagt eine DHL-Sprecherin.
Und was machen die Wettbewerber von DHL? Die backen kleinere Brötchen. Hermes ist bei dem Thema wenig tätig, die Firma hat nur im Großraum Hamburg 30 Automaten. Hermes setzt vielmehr auf Paketshops, damit die Kunden dort Pakete aufgeben oder abholen können. Das machen anderen Paketdienstleister auch, in Automaten sehen sie aber eine wichtige Ergänzung. GLS und DPD möchten in Deutschland bis Ende 2027 bis zu 6.000 gemeinsame Automaten anbieten. (dpa/red)
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Koalition debattiert weiter über Pflegereform – Kosten steigen derweil weiter

Die Koalition debattiert weiter über Details einer Strukturreform der Pflegeversicherung – die Kosten steigen derweil weiter. Die Durchschnittslöhne in der Pflege legten in diesem Jahr abermals zu: um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf nun 24,50 Euro pro Stunde.
Dies geht aus Berechnungen des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurden. Der Verband mahnte eine rasche Umsetzung von Reformen an, um einen weiteren Anstieg der von den Versicherten zu zahlenden Eigenanteile zu bremsen.
Der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, wies darauf hin, dass sich höhere Löhne in der Pflege „stets unmittelbar auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen“ auswirkten – „und die steigen seit Jahren ungebremst“. Die Politik müsse „hier endlich Lösungen aufzeigen, wie auch zukünftig angemessen steigende Löhne sichergestellt werden können, ohne dass die Pflegebedürftigen dadurch weiter so stark belastet werden“.

Erste Stufe gestern beschlossen

Am Vortag hatte das Bundeskabinett eine erste Stufe der Pflegereform auf den Weg gebracht, die kurzfristig die akute Unterfinanzierung der Pflegekassen lindern soll. Eine tiefer greifende Strukturreform, die das Pflegesystem über die kommenden Jahre hinweg stabilisieren soll, wurde auf das kommende Jahr verschoben. Die Regierung will hier zunächst die Empfehlungen einer Expertenkommission abwarten, die das Bundeskabinett in der kommenden Woche einsetzen soll.
Die SPD will dabei zwei Punkte durchsetzen, die bei der Union auf wenig Gegenliebe stoßen: Zum einen will sie, dass die besser finanzierten privaten Pflegekassen einen Beitrag zur Finanzierung der gesetzlichen Kassen leisten. Zum anderen fordert sie einen festen Deckel für die Eigenbeteiligung bei den Pflegeheim-Kosten.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) zog am Mittwochabend im „heute journal“ des ZDF rote Linien. Eine feste Deckelung der Eigenbeteiligung wies er als „hochgradig gefährlich“ zurück. Ein solcher Deckel würde für die Pflegekassen dazu führen, „dass die Kosten weiter ausarten“. Linnemann betonte, dass das Thema Pflegedeckel – anders als von der SPD gewünscht – nicht von der geplanten Expertenkommission behandelt werde.

CDU-Wirtschaftsrat: Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze „falsches Signal“

Der von der SPD geforderte Finanzausgleich zwischen privaten und gesetzlichen Kassen werde hingegen Teil der Prüfung sein, sagte Linnemann. Er dämpfte aber die Erwartungen – es werde sich zunächst um eine rein rechtliche Prüfung handeln: „Ich warne davor, selbst wenn verfassungsrechtlich die Prüfung positiv ist und man würde das umsetzen, dass das die strukturellen Probleme in der Pflegeversicherung löst – mitnichten.“
Die am Mittwoch vom Kabinett beschlossene erste Stufe der Pflegereform soll den generellen Beitragssatz stabil halten – allerdings werden bestimmte Versicherte herangezogen, um das Finanzloch der Kassen zu stopfen: Kinderlose und Gutverdienende sollen stärker herangezogen werden, für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner ist künftig ein Zuschlag von 0,52 Punkten geplant.
Der Wirtschaftsrat der CDU kritisierte das. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sei „ein falsches Signal“, sagte der Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU, Wolfgang Steiger, der „Augsburger Allgemeinen“ vom Donnerstag. Wer immer stärker auf noch höhere Beiträge für Leistungsträger setze, „belastet Arbeit und Beschäftigung und schwächt damit letztlich die Grundlage, auf der die Finanzierung unseres Sozialstaates fußt“.

DAK-Gesundheit sieht Belastung von Kinderlosen kritisch

Der Vorstandsvorsitzende der Krankenkasse DAK-Gesundheit, Andreas Storm, warnte vor großen Belastungen für kinderlose Versicherte infolge der geplanten Pflegereform. Diese Gruppe werde durch die Reform mit 3,3 Milliarden Euro pro Jahr belastet – „mehr als die Hälfte des Konsolidierungsvolumens entfällt damit auf Kinderlose“, sagte Storm der „Rheinischen Post“.
Der Kassenchef sieht diese Mehrbelastung kritisch: „Weiter darf die Spreizung der Beiträge nicht gehen: 3,6 Prozent allgemeiner Beitrag und 4,5 Prozent für Kinderlose – verfassungsrechtlich sind wir hier bereits in einer bedenklichen Dimension angekommen.“
Verhalten positiv bewertete der Wirtschaftsweise Martin Werding den am Mittwoch beschlossenen Pflege-Kompromiss. „Das ist eine gute Lösung, besser als nichts“, sagte der Ökonom dem Bayerischen Rundfunk. Nun sei der Weg frei für ein Gesetzgebungsverfahren, „das dafür sorgen soll, dass nächstes Jahr die Beitragssätze in der Pflegeversicherung nicht schon wieder steigen, wie die letzten Jahre, wie zuletzt auch immer in der Krankenversicherung“, sagte Werding. (afp/red)
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Kanzleramt stoppt Klingbeils Zuckersteuer – was jetzt geplant ist


In Kürze:

  • Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur sogenannten Zuckersteuer vorerst gestoppt.
  • Die Bundesregierung hält laut Finanzministerium grundsätzlich an der Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke fest.
  • Steuersätze, Ausnahmen und der geplante Start zum 1. Juli 2027 können sich im weiteren Abstimmungsverfahren noch ändern.
  • Wirtschafts- und Branchenverbände warnen unter anderem vor höheren Preisen, zusätzlicher Bürokratie und einer kurzen Vorbereitungszeit.

 
Die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke ist innerhalb der Bundesregierung vorerst ins Stocken geraten. Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) gestoppt. Der Vorschlag sei „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Donnerstag aus Regierungskreisen. Zuvor hatte die „Bild“ darüber berichtet.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die geplante Zuckersteuer insgesamt aufgegeben wurde. Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es am Donnerstag, die Bundesregierung habe die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke beschlossen. „Derzeit laufen die Abstimmungen dazu, wie diese konkret umgesetzt wird.“
Die konkrete Ausgestaltung ist damit weiterhin offen. Der Entwurf aus dem Finanzministerium war erst am Mittwoch zur Abstimmung zwischen den Ministerien verschickt worden.

„Zuckersteuer“ soll Gesundheit und Krankenversicherung stärken

Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich auf eine Zuckersteuer verständigt. Bundesfinanzminister Klingbeil hatte die Einführung bereits im August bestätigt. Auch damals war die konkrete Ausgestaltung noch nicht abschließend festgelegt.
Der nun vorerst gestoppte Entwurf des Bundesfinanzministeriums sah einen Beginn zum 1. Juli 2027 vor. Ursprünglich war 2028 als Zieljahr für den Start der Abgabe vorgesehen.
Nach den Berechnungen des Finanzministeriums sollte die Steuer im ersten Jahr 945 Millionen Euro einbringen. Im zweiten Jahr sollten die Einnahmen auf 1,155 Milliarden Euro steigen und bis 2031 auf rund 1,18 Milliarden Euro anwachsen.
Neben zusätzlichen Einnahmen soll die Maßnahme einen gesundheitspolitischen Zweck erfüllen. Die Steuer soll Getränkeherstellern einen Anreiz geben, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren.

Gestaffelte Abgabe – Zero-Getränke ausgenommen

Der Entwurf des Finanzministeriums sah eine nach dem Gesamtzuckergehalt gestaffelte Abgabe vor. Demnach sollten 26 Cent pro Liter bei einem Zuckergehalt von 5 bis 6,99 Gramm je 100 Milliliter fällig werden. Bei 7 bis 9,99 Gramm sollten es 32 Cent pro Liter sein. Getränke mit einem Zuckergehalt von mindestens 10 Gramm je 100 Milliliter sollten mit 38 Cent pro Liter belastet werden.
Im Frühjahr hatten Berichte für Diskussionen über den möglichen Anwendungsbereich der Abgabe gesorgt. Zwischenzeitlich war unter anderem eine Belastung von Getränken diskutiert worden, die mit Zuckerersatzstoffen gesüßt werden.
Der nun vorerst gestoppte Entwurf sah eine solche Belastung nicht vor. Zero-Getränke sollten von der Abgabe ausgenommen werden. Gleiches galt für reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein.
Hersteller könnten durch eine Änderung der Rezeptur die Höhe der Steuer beeinflussen. SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis hatte gegenüber dem MDR erklärt, dass er hoffe, die Maßnahme werde dazu führen, dass Hersteller von Süßgetränken den Zuckergehalt ihrer Produkte reduzieren.

Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit

Die Finanzkommission Gesundheit hatte in ihrem Empfehlungspapier eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke als möglichen Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschlagen. Die Bundesregierung hatte anschließend erklärt, sich bei der konkreten Umsetzung an der Reformempfehlung der Kommission zu orientieren.
Die Kommission rechnete mit jährlichen Einnahmen von etwa 450 Millionen Euro. Zusätzlich erwartete sie mittel- bis langfristig Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 20 bis 170 Millionen Euro pro Jahr.
Die Kommission empfahl außerdem eine Übergangsfrist von rund zwölf Monaten zwischen dem Beschluss und dem Inkrafttreten. Damit sollten Planungssicherheit geschaffen und Anpassungen der Produktrezepturen ermöglicht werden.
Nach Angaben aus Regierungskreisen weiche der Klingbeil-Entwurf vom Vorschlag der Finanzkommission ab und sei deshalb in dieser Form nicht mehrheitsfähig. Welche Punkte konkret gemeint sind, wurde nicht näher ausgeführt. Der Entwurf rechnet unter anderem mit mehr als doppelt so hohen Einnahmen wie die Kommission.

Kritik aus der Getränkewirtschaft

Bereits Ende Juni hatten sich mehrere Verbände und mehr als 300 Unternehmen der Getränkewirtschaft in einem offenen Brief gegen die Einführung der Zuckersteuer gewandt.
Die Unterzeichner verwiesen unter anderem auf mögliche höhere Preise, zusätzlichen bürokratischen Aufwand, Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern und Belastungen für mittelständische Unternehmen. Auch die Vorbereitungszeit wurde kritisiert.
Die Zuckerverbände lehnen das Vorhaben ebenfalls ab. Sie sehen unter anderem Auswirkungen auf Arbeitsplätze und die Wertschöpfung im ländlichen Raum. Zudem weisen sie darauf hin, dass eine Abgabe den Einsatz von Süßstoffen gegenüber Zucker begünstigen könnte.
Auch die Lebensmittelwirtschaft kritisiert die geplante Einführung. Im Mittelpunkt steht dabei unter anderem die Frage, wie viel Zeit Unternehmen für Rezepturänderungen und weitere Anpassungen erhalten.
Die Zollgewerkschaft BDZ warnte ebenfalls vor einer kurzen Vorbereitungszeit. Sollte die Regelung als Verbrauchssteuer ausgestaltet werden, könnte der Zoll mit der Erhebung und Vereinnahmung befasst sein. Dies würde unter anderem Anpassungen bei IT-Verfahren, Personal und der Kontrolle von Produkten und Zutaten erforderlich machen.

Hoffnung auf zuckerärmere Rezepturen

Unterstützung für die Regierungspläne kommt hingegen von Gesundheits- und Verbraucherverbänden. Sie hoffen ebenso wie die Bundesregierung auf eine Veränderung von Rezepturen hin zu einem geringeren Zuckergehalt. Als Erfolgsmodell gilt ihnen – wie auch der Finanzkommission Gesundheit – die britische Herstellerabgabe.
Auch die Deutsche Diabetes Gesellschaft sprach sich für die geplante Herstellerabgabe als Umsetzung einer langjährigen wissenschaftlichen Empfehlung aus. Sie hofft auf eine Veränderung des Angebots und eine Verringerung des Zuckerkonsums. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die grundsätzliche Einführung einer Zuckersteuer. Er forderte jedoch auch eine Ausgestaltung, die einen tatsächlichen gesundheitspolitischen Lenkungseffekt bewirke.

Widerstand in der Union

Gegenwind kommt vor allem aus der Unionsfraktion. Zudem lehnen mehrere Bundesländer die Zuckersteuer ab. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bezeichnete sie als „Belastung für mittelständische Getränkehersteller“.
Ob und wann ein überarbeiteter Entwurf vorgelegt wird, ist offen. Zunächst müssen sich die beteiligten Ministerien auf die konkrete Ausgestaltung einigen. Erst dann kann ein Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Aufnahme nicht erwünscht: Bisher keine Ausnahme für Afghanen

Die Bundesregierung hat auch nach Prüfung von mehr als zwei Dutzend Einzelfällen bislang keinem Afghanen aus einem der Aufnahmeprogramme der Ampel-Regierung die Einreise nach Deutschland gestattet. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Nachfrage der Abgeordneten Clara Bünger (Linke) hervor.
Demnach wurden seit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dazu vom 22. Juli zwar 25 Einzelfälle geprüft. Bis zum 18. September wurden allerdings alle bis dahin überprüften Fälle abgelehnt. Zuerst hatte die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet.
Zur Begründung schrieb das Bundesinnenministerium, es werde kein „politisches Interesse an der Aufnahme der Personen“ gesehen, auch nicht unter Berücksichtigung der individuellen Belange der Betroffenen. Mehr als 40 weitere Fälle befänden sich derzeit noch in der Einzelfallprüfung.

Abgeordnete fordert unkomplizierte Aufnahme

Bünger sagte: „Ich fordere die Bundesregierung auf, die gut 500 Menschen, um die es noch geht, sofort und unkompliziert aufzunehmen.“ Dass diese Afghanen trotz einer Aufnahmezusage seit Jahren in größter Angst und Unsicherheit leben müssten, sei nicht zu rechtfertigen.
Im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Deutschland seine Aufnahmeprogramme für Afghanen nicht pauschal einstellen durfte. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen müssten die individuellen Belange eines Betroffenen berücksichtigt werden, teilte das höchste deutsche Gericht damals mit. Konkret ging es um das mittlerweile beendete Aufnahmeprogramm „Menschenrechtsliste“.
Geklagt hatte eine afghanische Frau, die für sich und ihre beiden minderjährigen Söhne Einreisevisa wollte und sich in Pakistan aufhielt. Sie hatten 2021 von Deutschland eine Aufnahmezusage erhalten, die Ende 2025 zurückgenommen wurde. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte einen Anspruch auf Erteilung der Visa verneint. Diese Entscheidung hob das Gericht auf.

Ampel-Regierung hatte Aufnahme versprochen

Die islamistischen Taliban hatten im August 2021 erneut die Macht in Afghanistan übernommen. Die damalige Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP versprach früheren Ortskräften deutscher Institutionen sowie weiteren Menschen, die man für besonders gefährdet hielt, eine Aufnahme.
Gleich nach ihrem Antritt im Mai 2025 hatte die neue schwarz-rote Regierung die Aufnahmeprogramme vorerst gestoppt. Im Dezember 2025 nahm das Innenministerium die Aufnahmezusagen aller afghanischen Schutzsuchenden aus dem Überbrückungsprogramm und der sogenannten Menschenrechtsliste zurück und erklärte, dass kein politisches Interesse an der Aufnahme mehr bestehe. (dpa/red)
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Steuerzahlerbund kritisiert sorglosen Umgang mit Fördergeldern

Der Lobbyverband Bund der Steuerzahler wirft Bund, Ländern und Kommunen einen sorglosen Umgang mit Steuergeld vor.
In seinem neuen „Schwarzbuch 2026/27“ stellt der Verband wieder 100 Fälle vor. „In diesem Sinne ist das Schwarzbuch auch ein Stück weit ein Beitrag dafür, dass wir demokratische Strukturen stärken müssen“, sagte Präsident Reiner Holznagel bei der Vorstellung in Berlin.
Es müsse mehr Kontrolle und Transparenz gefördert werden, zudem müsse Politik erklären und begründen, warum Entscheidungen getroffen würden, sagte Holznagel.

„Vergiftete Geschenke“

Besonderen Fokus legt der Verband diesmal auf „vergiftete Geschenke“. Dabei schaute er sich staatliche Förderprogramme an.
Kritisiert wird, dass bei Ausgaben teils Fördertöpfe und Fristen den Ausschlag gäben statt Bedarf und Nutzen. Mitunter würden Mittel ausgegeben, weil sie sonst verfielen.
„Bund und Länder müssen ihre Förderprogramme zeitlich befristen, besser aufeinander abstimmen, regelmäßig prüfen und bei mangelhafter Wirkung streichen“, forderte Holznagel.
Zudem bemängelt der Lobbyverband aufwendige Verfahren, mögliche Folgekosten für Kommunen und mangelnde Transparenz.
Daneben geht es im aktuellen „Schwarzbuch“ etwa um einen besonders teuren Zaun, Designermöbel in einem Jobcenter, eine Fahrradgarage nur für Staatsbedienstete mit rechnerisch mehr als 16.000 Euro Kosten je Stellplatz, fünf Baumpflanzungen für eine sechsstellige Summe und Dienst-Laptops für Lehrkräfte, die teils nicht eingeschaltet wurden.

Schwarzbuch ist umstritten

Der Bund der Steuerzahler ist ein privater Verein, der sich politisch unter anderem für eine effiziente Verwendung von Steuergeld und solide Staatsfinanzen einsetzt, also die Neuverschuldung und Ausgaben des Bundes hinterfragt.
Er lobbyiert dafür im Bundestag und mit öffentlichkeitswirksam inszenierten Aktionen. Der Steuerzahlerbund betont, er sei parteipolitisch neutral.
Doch das sogenannte Schwarzbuch ist umstritten. Kritisiert wird unter anderem, es liste lediglich spektakuläre Einzelfälle auf, verschweige aber oft deren Kontext und zeichne kein repräsentatives Gesamtbild der Steuerverschwendung.
Behörden und Kommunen, die darin genannt werden, wehren sich häufig gegen die Vorwürfe und begründen ihre Finanzentscheidungen. (dpa/red)
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Mögliche AfD-Minister sorgen für neue Regeln bei der Innenministerkonferenz: Was sich ändert


In Kürze:

  • Die Innenministerkonferenz schafft das seit 1954 praktizierte Einstimmigkeitsprinzip bei ihren Beschlüssen ab.
  • Künftig sollen grundsätzlich 13 von 16 Ländern für einen Beschluss ausreichen.
  • Hintergrund ist die Möglichkeit, dass künftig die AfD in einzelnen Ländern den Innenminister stellen könnte.
  • Die IMK kann weiterhin selbst kein unmittelbar geltendes Recht schaffen.

 
Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich von ihrem Prinzip der einstimmigen Beschlüsse verabschiedet. Bis dato war es üblich, dass Beschlüsse des Gremiums einstimmig gefällt werden mussten. Dies sollte die Bedeutung der Position als gemeinsamer Standpunkt der Länder unterstreichen.
Künftig sollen Beschlüsse auch schon dann als repräsentativ für die Länder angesehen werden, wenn eine Mehrheit von mindestens 13 der 16 Länder zustimmen. Wie ein Sprecher des Gremiums mitteilte, haben die 16 Länderminister diese Neuerung im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen. Die neue Regel soll ab sofort gelten.

IMK hat seit 1954 beratende und koordinierende Funktion

Hintergrund ist die Möglichkeit, dass künftig in einigen Bundesländern die AfD den Innenminister stellen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund jüngst angekündigt, sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen zu wollen. Dies impliziert, dass er eine Regierungsbildung als realistisch betrachtet.
Dies hätte nach der bisherigen Praxis zur Folge, dass die AfD Beschlüsse der IMK blockieren könnte. Um dies zu verhindern, hat die Konferenz ihr Reglement geändert.
Die IMK besteht seit 1954. Seit dieser Zeit hat auch das Einstimmigkeitsprinzip bei Beschlüssen gegolten. Bei der IMK handelt es sich um kein Gesetzgebungsorgan. Entsprechend ergibt sich die Abstimmungsregel auch nicht aus dem Grundgesetz. Auch hat sich das Gremium keine geschriebene Geschäftsordnung gegeben. Die Praxis entsprang vielmehr aus langjähriger Übung.

Beschlüsse können Grundlage für Gesetzentwürfe werden

Das bisherige Verfahren sollte verhindern, dass Länder bei sensiblen Fragen der inneren Sicherheit einfach überstimmt werden. Ein Land konnte Beschlüsse verhindern, auch Enthaltungen waren möglich. Abweichende Positionen konnten im Protokoll dokumentiert werden. Die Minister standen unter Druck, unterschiedliche politische Interessen zusammenzuführen.
Direkt für die Bürger oder auch die Länderbehörden verbindliche Regelungen kann die IMK nicht schaffen. Sie dient jedoch der Beratung und der politischen Koordinierung. Die Innenminister der Länder können Beschlüsse allerdings zur Grundlage eigener Verordnungen oder Gesetzesanträge machen. Gleiches gilt für den Bundesinnenminister, der als ständiger Gast ohne Stimmrecht an der Konferenz teilnimmt.
Die IMK berät und koordiniert insbesondere das Vorgehen in Bereichen wie Polizei und innerer Sicherheit, Verfassungsschutz und Extremismusbekämpfung, Asyl und Einwanderung, Bevölkerungsschutz und Bekämpfung organisierter Kriminalität.
Zuletzt spielte die IMK etwa bei der Drohnenabwehr eine Rolle: Auf ihrer Herbstkonferenz im Dezember 2025 verständigten sich die Länder mit dem Bund auf ein Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum unter Federführung des Bundes. Das Zentrum wurde anschließend am 17. Dezember 2025 in Berlin eröffnet.

Ein einzelnes Land kann IMK-Beschlüsse künftig nicht mehr verhindern

Die neue Schwelle entspricht in etwa einer qualifizierten Mehrheit von etwa 81 Prozent der Länder. Stimmen mindestens 13 Länder zu, sollen Beschlüsse nach wie vor einen sehr breiten Konsens unter den Länderministern abbilden.
Auch künftig kann ein Beschluss der IMK kein eigenes Recht schaffen. Verfassungsrechtliche Zuständigkeiten werden nicht verschoben. Die Länderminister können die Beschlüsse in Eigenverantwortung umsetzen – etwa durch eigene Erlasse, Verwaltungsvorschriften, Landesgesetzentwürfe oder die Schaffung einer einheitlichen Verwaltungspraxis.
Auf Bundesgesetze hat die IMK unverändert keinen direkten Einfluss. Ihre Beschlüsse können sich aber als Forderungen an den Bund richten. Die Länder können sie über den Bundesrat einbringen.
Die nunmehrige Abschaffung der Einstimmigkeit stärkt voraussichtlich die Entscheidungsfähigkeit. Gleichzeitig wird jedoch potenziell der Anspruch der IMK geschwächt, die Position aller Länder auszudrücken.
Es gibt bis dato keine Statistik dazu, welche Länder von ihrer Möglichkeit, Beschlüsse zu verhindern, in der IMK bisher Gebrauch gemacht haben.
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Deutsche Raffinerien steigern Produktion – Dieselexporte steigen

Raffinerien in Deutschland haben im ersten Halbjahr 2026 mehr Benzin und Diesel hergestellt und damit die Abhängigkeit von Importen verringert. 11 Millionen Tonnen Motorenbenzin einschließlich Flugbenzin aus heimischer Produktion und 15,8 Millionen Tonnen Diesel bedeuteten ein Plus von 1,8 Prozent beziehungsweise 9,4 Prozent zum Vorjahreszeitraum, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.
Zugleich verringerte sich die Einfuhr sowohl von Benzin (minus 23 Prozent) als auch Diesel (minus 23,9 Prozent) um jeweils knapp ein Viertel. Wegen der gestiegenen Weltmarktpreise für Rohöl infolge des Iran-Kriegs hielt sich die Ersparnis aber in Grenzen: Der Wert des importierten Benzins war mit 479 Millionen Euro gerade einmal 2,5 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. Die Dieselmenge war mit 845 Millionen Euro sogar 5,8 Prozent teurer.

Export von Diesel aus Deutschland gestiegen

Beim Benzin waren die Niederlande der wichtigste ausländische Lieferant: Gut die Hälfte (52,1 Prozent) der insgesamt 525.000 Tonnen Motorenbenzin kamen von dort. Gut ein Viertel (26,1 Prozent) lieferten Raffinerien in Tschechien, knapp zwölf Prozent kam aus Österreich nach Deutschland. Bei Dieselkraftstoff waren Belgien (55,1 Prozent) und die Niederlande (39,7 Prozent) die Hauptlieferanten der insgesamt 858.000 Tonnen, die Deutschland einführte.
Unter dem Strich hat Deutschland im ersten Halbjahr 2026 nach Angaben der Statistiker mehr Kraftstoff exportiert als importiert. Während der Verkauf von Motorenbenzin ins Ausland mit 1,66 Millionen Tonnen um 3,5 Prozent zurückging, wurde mehr Dieselkraftstoff ausgeführt als ein Jahr zuvor: 2,06 Millionen Tonnen waren 18,7 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2025. (dpa/red)
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„Keine Schachfiguren der Politik“ – GdP kritisiert Abwerbung von Polizisten durch Innenminister

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Versuche der Innenminister Brandenburgs und Baden-Württembergs, nach den Landtagswahlen Polizisten aus Berlin und Sachsen-Anhalt abzuwerben, scharf kritisiert. Polizisten seien „keine Schachfiguren der Politik und keine Trophäen im Wettbewerb der Innenminister“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Donnerstagsausgaben).
„Innere Sicherheit ist kein Social-Media-Projekt für Klicks und Reichweite“, mahnte der GdP-Bundesvorsitzende. Er beklagte, dass Sicherheitsbehörden Personal, Nachwuchs und wertvolle Zeit verlören, während manche politische Akteure Aufmerksamkeit erzeugen wollten.

Abwerbung aus Berlin

In der vergangenen Woche hatte sich der baden-württembergische Innenminister Manuel Hagel (CDU) nach dem Wahlerfolg der Linken in Berlin öffentlich an die Polizisten in der Hauptstadt gewandt und sie eingeladen, sich in seinem Bundesland zu bewerben. Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) warb in dieser Woche auf Instagram um Polizei-Bewerber aus Berlin und Sachsen, die sich um die politische Zukunft in ihren Heimatländern sorgten.
Die Gewerkschaft der Polizei kritisierte diese Aufrufe zwar scharf, forderte aber gleichzeitig, den Wechsel von Polizisten zwischen Bundesländern zu erleichtern und verlässlich zu regeln. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die bisherige informelle Verabredung der Innenministerkonferenz, Länderwechsel möglichst zu verhindern, offensichtlich nicht mehr funktioniert“, sagte Kopelke den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Wenn Polizisten ihren Dienstherrn verlassen wollten, müssten Politik und Behörden die Gründe dafür ernst nehmen. (dts/red)
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Trotz staatlicher Zulagen: Viele wollen kein Depot eröffnen

In wenigen Wochen soll es losgehen mit dem vom Staat geförderten Altersvorsorgedepot in Deutschland – doch das Wissen darüber ist in der Bevölkerung noch lückenhaft. In einer YouGov-Umfrage für die Commerzbank und ihre Online-Marke Comdirect gab jeweils gut ein Drittel der 1.517 Befragten an, sie hätten entweder noch gar nichts von dem Angebot gehört oder wüssten nur wenig darüber.
Von den 935 Teilnehmern, die zum Zeitpunkt der Erhebung vom 30. Juli bis 3. August 2026 bereits vom Altersvorsorgedepot gehört hatten, fühlt sich mehr als jeder Zweite (56 Prozent) überhaupt nicht oder eher schlecht informiert.

„Gamechanger für die private Altersvorsorge“

Mit dem Altersvorsorgedepot sollen Sparer über die Anlage in ETFs, Aktienfonds und Anleihen privat fürs Alter vorsorgen können. Der Staat fördert Einzahlungen mit bis zu 540 Euro Zulage pro Jahr. Pro Kind gibt es zusätzlich bis zu 300 Euro. Die Kapitalerträge werden in der Ansparphase nicht besteuert.
Idee ist, dass die Menschen über die Anlage an der Börse chancenreicher fürs Alter vorsorgen können. 38 Prozent gaben in der YouGov-Umfrage allerdings an, unerfahren in der Wertpapieranlage zu sein.
„Das ist eine historische Chance: Millionen von Menschen werden erstmals mit dem Aktienmarkt in Berührung kommen“, sagt Commerzbank-Privatkundenchef Thomas Schaufler. „Das Altersvorsorgedepot ist ein Gamechanger für die private Altersvorsorge in Deutschland.“

Mehrheit der Befragten will kein Depot eröffnen

Vier von zehn Befragten gaben an, es sei sehr wahrscheinlich (16 Prozent) oder zumindest eher wahrscheinlich (22 Prozent), dass sie 2027 ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot eröffnen werden. Allerdings ist die Mehrheit noch unentschlossen oder hält eine Depoteröffnung für unwahrscheinlich. „Wer das Altersvorsorgedepot versteht, wird es auch nutzen“, ist Commerzbank-Manager Schaufler überzeugt. „Aufklärung ist hier der Schlüssel.“ (dpa/red)