Das Kanzleramt will den Reformkurs trotz großer Vorbehalte in der Bevölkerung vorantreiben. „Das sind alles keine beliebten Projekte, sie sind aber notwendig“, sagte Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) am Freitag im ZDF-„Morgenmagazin“. Sie räumte ein, dass die Reformvorhaben etwa bei der Rente oder der Pflege „auch zu Einschnitten bei den Bürgerinnen und Bürgern“ führten. „Dafür braucht es Mut, und dafür ist man dann nicht unbedingt auch beliebt – aber darum geht es auch nicht, sondern es muss jetzt gehandelt werden.“
Für die Bundesregierung geht nun die Sommerpause zu Ende. Bei einer zweitägigen Kabinettsklausur ab Dienstag auf Schloss Neuhardenberg in Brandenburg will die Regierung Tritt fassen und ihre Pläne für die kommenden Monate festzurren. „Wir müssen schauen, dass unser Land wieder wettbewerbsfähiger wird, als es jetzt ist“, sagte Warken.
Reformen sollen im Herbst kommen
Dies sei „ein großes Ziel der Bundesregierung“, und es gebe „ganz viele Stellschrauben, die wir jetzt drehen müssen“. Die Ministerin nannte hier etwa die Lohnnebenkosten, die Energiekosten, die Frage von mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten. Hier gebe es „großen Handlungsbedarf“.
Die „großen Reformpakete“ etwa bei Rente und Pflege seien unverzichtbar und müssten nun im Herbst beschlossen werden, sagte Warken weiter. Dafür brauche es einen langen Atem, weil die Wirkungen der Reformen nicht sofort einträten. „Zunächst wird nicht unbedingt alles am ersten Tag besser werden, sondern das braucht ein Stück“, sagte die CDU-Politikerin. Deswegen müsse die Regierung trotz der laut Umfragen großen Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger Kurs halten.
Brandbrief von Wirtschaftsverbänden und Großkonzernen
Wirtschaftsverbände und Großkonzerne wie BMW und Siemens forderten die Bundesregierung in einem gemeinsamen Schreiben zu schnellen Reformen auf. Wegen hoher Energiekosten und sich wandelnder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen stünden Unternehmen in Deutschland unter „erheblichen Druck“, heißt es in dem Schreiben. „Gerade in dieser Lage entscheidet die konkrete Ausgestaltung sozial- und wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen darüber, ob Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, Arbeitsplätze halten und Investitionen an unseren Standorten tätigen können.“
Ministerin Warken wollte dem Befund der Unternehmen nicht widersprechen. „Da gibt es keinen Dissens, das sehen wir ganz genauso“, sagte sie im ZDF zu dem Brief.
Kabinettsklausur lädt Gäste aus der Wirtschaft
Nach Angaben eines Regierungssprechers hat die Bundesregierung mehrere Wirtschaftsvertreter zu Vorträgen bei der Kabinettsklausur eingeladen, unter anderem Siemens-Chef Roland Busch, der Chef des KI-Unternehmens Cohere, Aidan Gomez, und Handwerkspräsident Jörg Dittrich. Zentrale Themen der Klausur seien Wettbewerbsfähigkeit, Souveränität und Schlüsseltechnologien. Zudem sollen die Kabinettsmitglieder einer Vorführung der neuesten Abfangdrohne von Tytan Technologies beiwohnen und einer Präsentation von Bundeskriminalamt und Zoll zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz. (afp/red)
BSW-Landeschefin Katja Wolf verteidigt den Verbleib in der Koalition. - Foto: Jacob Schröter/dpa
In Kürze:
Thüringens BSW-Fraktion hat sich mit 13 von 15 Stimmen für einen Verbleib in der Regierung ausgesprochen.
Thüringens BSW-Chefin Wolf kritisiertParteigründerin Sahra Wagenknecht und lehnt eine Zusammenarbeit des BSW mit der AfD ab.
Ein Sonderparteitag soll über den weiteren Kurs des Thüringer BSW entscheiden.
In einem Interview mit der „ZEIT“ hat Thüringens BSW-Chefin Katja Wolf die Entscheidung der Landtagsfraktion verteidigt, die sogenannte Brombeer-Koalition unter Ministerpräsident Mario Voigt fortzusetzen.
Zugleich warnt sie die Parteikollegen in Sachsen-Anhalt davor, im Fall eines Landtagseinzugs der AfD dieser an die Macht zu verhelfen. In diesem Kontext übte sie auch deutliche Kritik an Parteigründerin Sahra Wagenknecht.
Thüringer BSW hält an Brombeer-Koalition fest
Am Montag, 17. August, hatten 13 der 15 Mitglieder der BSW-Fraktion im Landtag in Erfurt einstimmig beschlossen, in der Dreierkoalition mit CDU und SPD zu bleiben. Zwei Abgeordnete hatten nicht teilgenommen und tags darauf erklärt, Voigt nicht weiter unterstützen zu wollen.
Die Koalition hat mit 44 von 88 Stimmen keine eigene Mehrheit. Bei entscheidenden Abstimmungen ist sie auf das Wohlverhalten der zwölf Abgeordneten der Linkspartei angewiesen.
Zuvor hatte der Bundesvorstand des BSW Voigt zum Rücktritt aufgefordert und die BSW-Fraktion im Landtag ermutigt, dem Ministerpräsidenten die Unterstützung zu entziehen. Anlass dazu sei die Aberkennung seines 2008 erworbenen Doktortitels.
Der von Wagenknecht unterstützte Beschluss des Bundesvorstands warf Voigt vor, das Amt durch seinen Verbleib zu beschädigen und das Vertrauen in die Politik zu untergraben. Der BSW-Fraktion legte man nahe, „nicht zum Mehrheitsbeschaffer eines Mannes“ zu werden, der „seine persönlichen Interessen über das Wohl des Landes stellt“.
Wolf spricht von „Kampagne“ gegen Voigt
Neben den Fraktionen von CDU und SPD hat auch jene des BSW nun deutlich gemacht, im Entzug des Doktortitels keinen hinreichenden Grund zu sehen, Voigt die Unterstützung zu entziehen. Katja Wolf, stellvertretende Ministerpräsidentin und Finanzministerin des Freistaats, verteidigt diese Haltung. Sie spricht von einer „Kampagne“ gegen den Ministerpräsidenten.
Gegenüber der „ZEIT“ nennt sie den Entzug des akademischen Titels ein „Täuschungsmanöver“, und fügt hinzu:
„Eigentlich geht es darum, die Landesregierung zu zerstören.“
Das Gutachten, das Voigt vorgeworfen hat, in seiner Dissertation Anti-Plagiats-Bestimmungen verletzt zu haben, habe die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag bezahlt.
Voigts Anwälte gehen mittlerweile gerichtlich gegen die Aberkennung des akademischen Grades vor. Der „wissenschaftliche Kern“ der Arbeit sei nicht beanstandet worden. Die angeblich gegen Anti-Plagiats-Standards verstoßenden Stellen machten nur 2,58 Prozent des Textes aus. Außerdem sei auch ein externer Gutachter, der die Dissertation untersucht hatte, zum Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für einen Entzug nicht gegeben seien.
Wagenknecht gehe es „nur noch um die Zukunft ihres Lebensprojektes“
Wolf warf der Parteispitze in Berlin und Wagenknecht vor, schon seit Gründung des BSW tief in die Landesverbände hinein Entscheidungen treffen zu wollen. Die BSW-Landeschefin erklärte, Wagenknecht habe anfangs ihr Vorhaben unterstützt, AfD-Chef Björn Höcke als Ministerpräsidenten zu verhindern und in eine Regierung einzutreten.
Nach den Wahlen ging es ihr jedoch, so Wolf weiter, „sehr schnell nicht mehr darum, was das Beste für die drei Bundesländer ist – sondern nur noch um die Zukunft ihres Lebensprojektes“. Deshalb habe sie schnell eine kritische Position zu Regierungsbeteiligungen in den Bundesländern nach den Wahlen in Thüringen, Brandenburg und Sachsen im Jahr 2024 eingenommen.
Dass es das BSW in Sachsen-Anhalt nicht mehr ausschließen wolle, durch Stimmenthaltung eine Wahl Ulrich Siegmunds im dritten Wahlgang zu ermöglichen, hält Thüringens BSW-Chefin für untragbar. Es sei richtig, im Wahlkampf eigene Akzente zu setzen. Mit der Annäherung an die AfD habe Wagenknecht jedoch „eine Grenze überschritten“.
Die AfD sei keine Partei, in der es einzelne Extremisten gebe, und auch kein kleineres Übel gegenüber der CDU. Vielmehr sei sie „in vielen Bereichen hochgefährlich“. Wolf betont:
„Die AfD macht keine Politik für die kleinen Leute, sondern agiert rassistisch und frauenfeindlich. Für das BSW kann es keine Verbrüderung mit der AfD geben.“
Das BSW in Thüringen plant nun, im Rahmen eines Sonderparteitags zu klären, ob man die Koalition fortsetzen oder zusammen mit der AfD eine „Expertenregierung“ ermöglichen sollte.
Bis zur Entscheidung wird das BSW in jedem Fall in der Regierung verbleiben. Es ist unklar, ob der Parteitag noch vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin stattfinden wird.
In den beiden Flächenstaaten räumen Umfragen der Wagenknecht-Partei eine Chance auf einen Landtagseinzug ein.
das Kabinett trifft sich kommende Woche auch währende der Sommerpause, um drängende Fragen zu besprechen. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Eigentlich hatte sich die schwarz-rote Koalition eine ruhige Sommerpause erhofft. Dann kamen eine ungeplante Regierungsumbildung, die Sprengstoffdrohne von Leipzig und lange Hitze-Wochen mit tausenden Toten. Nun kommt Kanzler Friedrich Merz (CDU) aus dem Urlaub zurück. Bei einer zweitägigen Kabinettsklausur ab Dienstag auf Schloss Neuhardenberg in Brandenburg will die Regierung Tritt fassen und ihre Pläne für die kommenden Monate festzurren:
Fokus Wirtschaft: Gäste geladen
Zehntausende Industriearbeitsplätze verloren und bei Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz kaum neue Geschäftsmodelle in Sicht: Deutschlands Wirtschaft steckt in einer tiefen Krise. In vier Themenblöcken wollen Merz und seine Minister deshalb ausführlich über industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Arbeitsplatzsicherung beraten. Dazu sind mehrere Gäste geladen, darunter Siemens-Chef Roland Busch, Handwerkspräsident Jörg Dittrich, der Chef des kanadischen KI-Unternehmens Cohere, Aidan Gomez, sowie Vertreter von Startups.
Bei der Wettbewerbsfähigkeit gebe es „ganz viele Stellschrauben, die wir jetzt drehen müssen“, sagte Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) am Freitag im ZDF. Sie nannte die Lohnneben- und die Energiekosten sowie die Frage von mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten. Hier gebe es „großen Handlungsbedarf“.
Schon bei der letzten Kabinettsklausur vor einem Jahr war das Thema Wettbewerbsfähigkeit angesichts der schwächelnden Wirtschaft ein Hauptfokus – neben einer umfassenden Agenda zu Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau. Es dürfte nun um eine Bestandsaufnahme der bisherigen Politik gehen und die Frage, was die nächsten Schritte sein sollen.
Vorstellung neuer Tytan-Drohne
Die Beratungen der Kabinettsmitglieder und Wirtschaftsvertreter finden wie üblich hinter verschlossenen Türen statt. Am Dienstagnachmittag soll es aber vor der Presse laut einem Regierungssprecher eine Vorführung einer neuen Abfangdrohne des Herstellers Tytan Technologies geben – was nach dem Vorfall mit einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle für Aufmerksamkeit sorgen dürfte. Bundeskriminalamt und Zoll stellen zudem den Einsatz von Künstlicher Intelligenz vor, etwa bei der Auswertung verschlüsselter Daten und bei der digitalen Personenüberprüfung.
Reizthema Hitzeschutz
Für Irritationen hat in der Sommerpause bei CDU/CSU der SPD-Vorstoß zu Hitzeschutz und Klimaanpassung gesorgt. Die sozialdemokratisch geführten Ministerien legten einen Aktionsplan vor, der auch die Aufnahme von Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ins Grundgesetz fordert.
Für die Union ist das Aktionismus, der in der Praxis nichts bringt. „Jetzt nur ein Papier zu machen und über Grundgesetzänderungen zu sprechen, hilft konkret vor Ort ja erstmal gar nichts“, sagte Warken. Es gebe „schon sehr viel Geld, das der Bund zur Verfügung gestellt hat, auch mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz“.
CDU/CSU wehren sich zudem gegen den Eindruck, sie seien von der SPD dazu getrieben worden, sich überhaupt mit dem Thema zu befassen. Demnach stand das Thema schon lange auf der Agenda der Kabinettssitzung zum Abschluss der Klausur am Mittwoch.
Ob es Beschlüsse geben wird, ist noch unklar. Offiziell ist bisher eine „Aussprache“ mit Berichten mehrerer Ressorts geplant. CDU-Ministerin Warken schob ihrerseits den Ball an Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zurück: Es müsse darüber gesprochen werden, wie vorhandene Mittel „ankommen, was da noch besser gemacht werden kann“.
Notwendige Zeit fürs Team-Building
Nach den Sommer-Querelen dürfte beim Abendessen am Dienstag die Zeit fürs Team-Building umso wichtiger werden. Zudem gibt es nach der Kabinettsumbildung bei der CDU zwei neue Gesichter im Kabinett: Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (bisher Parlamentsgeschäftsführer der Union) und Gesundheitsminister Carsten Linnemann (bisher CDU-Generalsekretär). Zudem wechselte Warken vom Gesundheitsressort auf den Posten der Kanzleramtschefin, weil Thorsten Frei für den zurückgetretenen Jens Spahn die Führung der Unionsfraktion übernahm.
Das „Team Kabinett“ sei „schon eng beieinander“, betonte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille diese Woche. „Aber es schadet nie, eng beieinander zu bleiben“ und „miteinander ein bisschen Zeit außerhalb der politischen Bannmeile zu verbringen“.
Tatsächlich dürfte das Kabinett einen guten Zusammenhalt in den kommenden Monaten auch wegen einer Reihe von Themen mit Konfliktpotenzial brauchen, die nicht offiziell auf der Agenda der Klausur stehen: Da ist der Streit um die Entlastungen bei der Einkommensteuer, schwierige Reformen bei Pflege und Rente und die Endphase der Haushaltsaufstellung für das kommende Jahr. (afp/red)
Die Revisionshauptverhandlung am BGH im Fall von Dr. Wolfgang Urmetzer fand am 19. August 2026 in Leipzig statt. - Foto: privat
Gegen den Facharzt Dr. Wolfgang Urmetzer läuft seit mehr als fünf Jahren ein Verfahren wegen des mutmaßlich falschen Ausstellens von Maskenbefreiungsattesten. Am Mittwoch, dem 19. August, fand das Revisionsverfahren (6 StR 40/25) am Bundesgerichtshof (BGH) statt, das für den Angeklagten überraschend durch eine rechtskräftige Verurteilung endete.
Zuvor war der bayerische Arzt in erster Instanz vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wegen des Ausstellens von insgesamt 264 „unrichtigen Gesundheitszeugnissen“ angeklagt worden. Nach 29 Verhandlungstagen mit rund 200 Zeugen und mehreren Sachverständigen wurde er in 26 Fällen zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro (150 Tagessätze à 100 Euro) verurteilt. In den übrigen Fällen wurde er freigesprochen.
Von den 26 Fällen betrafen 23 Minderjährige, deren Eltern sich aufgrund von Beschwerden ihrer Kinder im Zusammenhang mit der damaligen Maskentragepflicht an den Arzt wandten.
Herr Urmetzer, worum ging es in der jetzigen Verhandlung am BGH?
Am BGH ging es um eine Revision des Urteils vom März 2024 des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Zusammenhang mit dem Ausstellen von angeblich unrichtigen Gesundheitszeugnissen, sprich Maskenbefreiungsattesten. Gegen dieses Urteil habe ich damals Revision eingelegt, da ich der Meinung bin, dass ich gar kein Gesundheitszeugnis, sondern eine ärztliche Bescheinigung ausgestellt habe.
Letztere war ab dem 30. November 2020 laut der bayerischen Verordnung zu den Infektionsschutzmaßnahmen vorgesehen. Darin stand nichts von einem Gesundheitszeugnis. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Revision eingelegt. Sie sieht in weiteren Fällen einen Verstoß vorliegen.
Sie sagen, es wurde eine Regelung geschaffen, um ärztliche Bescheinigungen auch telefonisch auszustellen. Ist das richtig?
Bis zum 121. Deutschen Ärztetag im Mai 2018 gab es ein sogenanntes Fernbehandlungsverbot. Der BGH und andere Gerichte entschieden daher unter Verweis auf das Fernbehandlungsverbot, dass der Arzt mit einer ärztlichen Bescheinigung bezeugen muss, dass er den Patienten zuvor persönlich untersucht hat. Mit der Entscheidung des Ärztetages wurde diese Pflicht aufgehoben. Das heißt, dieses Fernbehandlungsverbot gab es in der Corona-Zeit 2020 gar nicht mehr.
In meinem Verfahren erklärte der vom Gericht bestellte Gutachter demzufolge auch, dass ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anhand von Angaben am Telefon ausstellen kann, ohne den Patienten untersucht zu haben. Ein Maskenbefreiungsattest könne ich jedoch nicht ausstellen, hieß es. Eine Begründung dafür gab es nicht. Das ist Messen mit zweierlei Maß und ein Wertungswiderspruch, den ich nicht akzeptiere.
Ich bin Facharzt für Anästhesie und hatte jahrelang täglich mit dem Thema Mund-Nasen-Bedeckung im Operationssaal zu tun. Ich konnte beobachten, welche gesundheitlichen Beschwerden dadurch entstehen können. Bei extrem langen Operationen wird man mit der Zeit müde. Das ist durch die Rückatmung von Kohlendioxid sehr gut erklärbar. Dadurch können auch Konzentrationsbeschwerden, Kopfschmerzen oder Übelkeit entstehen. Einige Kollegen sind deshalb auch umgefallen oder kollabiert. Daher waren die Beschwerden, die mir die Eltern in meiner Praxis von ihren Kindern schilderten, nachvollziehbar und plausibel.
Zudem gibt es bis heute keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Mund-Nasen-Bedeckungen oder FFP2-Masken eine Virusinfektion oder deren Übertragung verhindern können. So stand es bis Anfang 2021 in jedem Beipackzettel. Dies bestätigte auch der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn in der Corona-Enquetekommission des Bundestags. Dort sagte er, es gebe keine Infektionsschutzmasken und für solche gebe es auch keine Zulassung. Sie seien reiner Arbeitsschutz gewesen. Für mich ist damit klar, dass jeder, der eine FFP2-Maske tragen muss, erst einmal untersucht werden muss, ob er dazu überhaupt gesundheitlich in der Lage ist. Das wurde alles nicht gemacht.
Bei einem Großteil der beanstandeten Atteste ging es um Maskenbefreiungen für Schulkinder. Wie liefen solche Attest-Ausstellungen ab?
In der Regel riefen die Eltern in meiner Praxis an und baten um Hilfe. Sie sagten, dass ihre Kinder in der Schule mehrere Stunden am Stück eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen und deshalb Beschwerden haben. Dann wurde gefragt, welche Beschwerden auftreten. Dann hieß es, dass die Kinder über Kopfschmerzen, Übelkeit oder Müdigkeit klagen würden, was sonst nicht der Fall wäre. Auch würden sich Konzentrationsschwierigkeiten zeigen.
Ich habe alle Daten aufgenommen und das Attest in der Regel per E-Mail zugestellt oder es wurde persönlich abgeholt. Meine Bedingung war jedoch immer, dass die betreffenden Patienten auch später für eine Untersuchung in meine Praxis kommen. Bis auf ein Kind sind alle diesem Wunsch nachgekommen.
Das Gericht wirft ihnen vor, die Kinder nicht selbst am Telefon befragt zu haben. Aber ist das überhaupt ein übliches Prozedere?
Gerade bei kleinen Kindern, die in der Regel sehr verängstigt sind, wenn sie zum Arzt gehen, ist es gängige ärztliche Praxis, die Eltern zu den Beschwerden ihrer Kinder zu befragen. Das war schon vor der Coronazeit so.
Durch den BGH ist die Zahl der mutmaßlich unrichtig ausgestellten Atteste jetzt noch einmal geschrumpft. Wie ordnen Sie das ein?
Der BGH hat gestern eine gute Möglichkeit vertan, das verlorene Vertrauen in die Justiz und den Rechtsstaat zurückzugewinnen. Diese Chance haben sie leider nicht genutzt. Im Gegenteil. Ich wurde gestern zwar nur in 14 Fällen statt in 26 Fällen verurteilt. Aber das Strafmaß blieb mit 15.000 Euro Strafe gleich. Das ist schon rein mathematisch schwer nachvollziehbar.
Wie lautet die Begründung des Gerichts zum jetzt gefällten Urteil?
Das kann ich nicht sagen, da uns die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Denn anders als bei der Einführung in die Verhandlung hat die vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung sehr leise und undeutlich gesprochen. Mein Verteidiger und ich hatten daher Schwierigkeiten, der mündlichen Begründung zu folgen. Ich sehe das Urteil als ein bewusstes Setzen von mehreren Nadelstichen. So war es auch für meine beiden Strafverteidiger völlig überraschend, dass noch am gestrigen Tag ein Urteil gesprochen wurde. Üblicherweise hört das Gericht zunächst beide Seiten an und nimmt sich dann Zeit, um das Urteil nach ein paar Wochen schriftlich zuzusenden. Ich gehe daher davon aus, dass der größte Teil dieses Urteils bereits vorher verfasst worden ist.
Außerdem hat man womöglich ausgenutzt, dass ich persönlich vor Ort war, was ich nicht hätte sein müssen. Weil ich vor Ort war, hat man offenbar gleich ein Urteil gesprochen. Somit ist das Urteil sofort rechtskräftig. Damit beginnt gleichzeitig die Vier-Wochen-Frist für eine Verfassungsbeschwerde. Normalerweise beginnt diese Frist erst mit der Zustellung des schriftlichen Urteils. Das setzt mich und meine Anwälte zusätzlich massiv unter Druck. Sie müssen jetzt auf die Schnelle und ohne Vorliegen einer schriftlichen Begründung eine Verfassungsbeschwerde zusammenzimmern. Das geschah aus meiner Sicht bewusst. Ich sehe dahinter einen möglichen politischen Einfluss und keine unabhängige Richterschaft.
Hinzu kommt, dass das Revisionsverfahren der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu 26 weiteren Fällen von angeblicher Ausstellung unrichtiger Maskenatteste an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückgegeben wurde. In diesen Fällen sei ich möglicherweise zu Unrecht freigesprochen worden. Es wird daher neue Verhandlungstermine geben, bei denen sehr wahrscheinlich die Eltern der betroffenen Kinder angehört werden. Damit kommen auch weitere Belastungen für meine Patienten und für mich, auch finanzielle, hinzu.
Man versucht, mich menschlich und wirtschaftlich vollkommen zu ruinieren, wie es im Fall meiner Ärztekollegin Bianca Witschel bereits gelungen ist. Andere Kollegen wie Dr. Kristina Rochow bekommen auch jetzt noch Besuch von der Kriminalpolizei, weil sie Impfunfähigkeitsbescheinigungen für die Masernimpfung ausgestellt haben. Auch dort wird von politischer Seite weiter massiv Druck ausgeübt, obwohl sie nur ihrer ärztlichen Pflicht nachkommen.
Welche Auswirkungen hat dieser jahrelange Prozess auf Sie?
Es war traumatisierend, als plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor meiner Tür stand. Das werde ich nie vergessen. Auch heute tauchen teilweise Unwohlsein und Angst auf, wenn ich die Polizei sehe. Denn noch immer fand keine richtige politische oder juristische Aufarbeitung der Corona-Krise statt. Ich versuche, dies durch eine Auseinandersetzung mit positiven Dingen, Meditation und meiner Fähigkeit, das Schöne in dieser Welt und in meinem Leben zu sehen, auszugleichen.
Mit meiner Ehefrau habe ich einen wunderbaren Menschen an meiner Seite, der mich dabei jeden Tag optimal unterstützt. Auch meine ärztliche Tätigkeit und der Zuspruch meiner Patienten bestärken mich. Sie wären unendlich unglücklich, wenn sie mich als Therapeuten nicht mehr hätten. Das Verfahren hat mich mittlerweile über 100.000 Euro gekostet und wird weiterhin Geld kosten. Ich habe jedoch alle meine Rücklagen für das Verfahren aufgebraucht. Jetzt bin ich darauf angewiesen, dass mir Menschen finanziell unter die Arme greifen. Denen gehört mein tiefster Dank.
Dr. Wolfgang Urmetzer und seine Ehefrau am 19. August 2026 im Saal des BGH in Leipzig.
Die Sozialausgaben sind auch dieses Jahr kräftig angestiegen. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Im Jahr 2025 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 21,5 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, stiegen die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 6,1 Prozent.
Der Großteil der Ausgaben für Sozialhilfeleistungen ging mit 54,9 Prozent wie in den Vorjahren auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurück: Auf diese Leistungen, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert werden, entfielen im Jahr 2025 nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 11,8 Milliarden Euro.
Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zwar um 2,9 Prozent, ihr Anteil an den Gesamtausgaben der Sozialhilfe ging jedoch im dritten Jahr in Folge zurück (2022: 59,0 Prozent).
Niedriger fiel der Anstieg gegenüber dem Vorjahr zuletzt im Jahr 2016 aus (+2,5 Prozent gegenüber 2015).
Keine Erhöhung der Regelsätze in 2026
Zum 1. Januar 2025 blieben die Regelsätze der Sozialhilfe für den monatlichen Lebensunterhalt erstmals seit Inkrafttreten des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes zum 1. Januar 2011 unverändert. In den Vorjahren 2023 und 2024 hatte es im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfe jeweils starke Erhöhungen der Regelsätze gegeben. Entsprechend stiegen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in diesen beiden Jahren stark an.
Hilfe zur Pflege stieg um 13,3 Prozent
Die Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege stiegen um 13,3 Prozent auf 6 Milliarden Euro. Damit stieg der Anteil der Ausgaben für die Hilfe zur Pflege an den Gesamtausgaben der Sozialhilfe im dritten Jahr in Folge an und beträgt im Jahr 2025 somit 27,8 Prozent. Im Jahr 2022 hatte der Anteil noch 23,6 Prozent betragen.
4,4 Prozent Anstieg bei Hilfen zum Lebensunterhalt
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden 1,7 Milliarden Euro ausgegeben, das waren 4,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anteil an den Gesamtausgaben der Sozialhilfe ging auch bei der Hilfe zum Lebensunterhalt zum dritten Mal in Folge zurück, auf 8,0 Prozent im Jahr 2025 (2022: 8,5 Prozent). In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen 2 Milliarden Euro und damit 6,7 Prozent mehr als im Jahr 2024, so die Statistiker. (dts/red)
Deutschland hat das Ausbauziel von 128 Gigawatt Nennleistung für dieses Jahr schon im August erreicht.
Der Bundesverband Solarwirtschaft fürchtet einen baldigen Rückgang des Ausbautempos.
Um die nächsten Ausbauziele zu erreichen, muss dieses jedoch weiter steigen.
Ein Energieexperte befürwortet hingegen einen vollständigen Ausbaustopp für 5 Jahre.
In diesen Tagen hat die installierte Leistung der Photovoltaik in Deutschland die Marke von 128 Gigwatt (GW) überschritten. Aktuell liegt der bundesweite Wert bei 128,4 GW. Das zeigt, dass sich der Solarboom hierzulande zunächst weiter fortsetzt. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) teilte mit:
„Damit ist das im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Ausbauziel für 2026 erreicht.“
Diese von der Bundesregierung vorgegebene Marke war für Ende Dezember angesetzt. In den übrigen gut vier Monaten wird sich dieser Wert weiter erhöhen. Monatlich stieg die installierte Solarleistung in diesem Jahr bisher durchschnittlich um rund 1,4 GW.
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Jährliche Entwicklung der installierten Solarleistung zur Stromerzeugung in Deutschland seit 2002. Von damals 0,3 GW ging es hoch auf aktuell 128,4 GW.
Nach einer aktuellen Auswertung des BSW-Solar auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur sind inzwischen mehr als sechs Millionen Solarstromanlagen in der Bundesrepublik installiert.
Der Ausbau der Solarenergie ist somit im Plan – noch. Die nächsten Ausbauziele sind allerdings nicht weniger ambitioniert. Diese hat der Bund mit ihrer Nennleistung wie folgt festgelegt:
172 GW für das Jahr 2028,
215 GW bis 2030,
400 GW bis 2040.
Der BSW-Solar zeigt sich besorgt, dass diese weiteren Ziele gefährdet sein könnten. „Der 128-Gigawatt-Meilenstein ist ein Erfolg. Doch wer daraus schließt, der Solarausbau laufe jetzt von allein, irrt“, sagte Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Bis 2030 müssen noch rund 87 Gigawatt Solarleistung hinzukommen. Dafür muss das jährliche Ausbautempo steigen statt sinken.“
Auf einem Hausdach in der hessischen Gemeinde Lohra errichten Solarmonteure am 6. August 2025 Solarmodule.
Foto: Hannes P Albert/AFP via Getty Images
Der Branchenverband warnt klar vor einem Ausbauknick. Grund für diese Befürchtung ist die geplante Änderung der politischen Rahmenbedingungen. Eine geplante Reform sieht das Ende der noch gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung für neue kleine und mittelgroße Aufdachanlagen vor. Sie fällt ab kommenden Jahr schrittweise weg. Stattdessen sollen Anlagenbesitzer ihren Solarstrom direktvermarkten.
Ebenso schreibt der aktuelle EEG-Entwurf eine 50-Prozent-Drosselung für neue Solaranlagen mit weniger als 100 Kilowatt (kW) Nennleistung vor. Demnach darf eine 20-kW-Dachanlage künftig nur noch maximal 10 kW an Leistung ins Netz einspeisen. Das soll Solarstromspitzen zur Mittagszeit reduzieren.
In den beiden vergangenen Jahren wurden laut BSW-Solar jeweils rund 17,5 GW an Nennleistung installiert. Um das Ziel von 215 GW im Jahr 2030 zu erreichen, benötige man aber einen Zubau von 20 GW pro Jahr. Im ersten Halbjahr 2026 waren es laut BSW-Solar gut 7,5 GW. Das ist zwar etwas mehr als im Vorjahreszeitraum, doch der Verband vermutet hier auch Vorzieheffekte wegen wegfallender Förderung am Werk.
Der BSW-Solar appellierte deshalb an den Bundestag, die vom Bundeskabinett beschlossene EEG-Novelle 2027 und das Netzanschlusspaket im parlamentarischen Verfahren nachzubessern. Im nächsten Schritt des Gesetzgebungsverfahrens wird der Entwurf von Bundestag und Bundesrat geprüft, wo nochmals Änderungen möglich sind.
„An einem starken Ausbau von Photovoltaik und Batteriespeichern führt energie- und klimapolitisch kein Weg vorbei. Investitionen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen“, sagte Körnig. „Wer jetzt die Bedingungen für neue Solaranlagen verschlechtert, riskiert einen Ausbauknick genau in dem Moment, in dem wir mehr Tempo brauchen.“
Ganz anders sehen das Energieexperten, wie Stefan Spiegelsperger. Er weist regelmäßig auf die immer höheren Solarspitzen und damit verbundenen Stromüberschüsse und zunehmenden Redispatchmaßnahmen hin. Letztere sind unter anderem Abschaltungen von Windkraft- und Solaranlagen durch die Netzbetreiber per Fernzugriff, wenn diese zu viel Strom erzeugen. Das verursacht hohe Kosten.
„Die ganzen großen Solarpanels und Windanlagen, die gebaut werden, braucht momentan kein Mensch – die schaden uns mehr als die uns helfen“, sagte Spiegelsperger. „Wir müssen mal für 5 Jahre stoppen.“ In dieser Zeit sollten die Netzakteure seiner Aussage nach den Fokus auf den Ausbau von Stromspeicher und der Stromnetze legen. Mancherorts fahren die Netze bereits am Limit. „Dann können wir gern wieder darüber reden, ob wir Photovoltaik und Wind weiter dazu bauen“, so der Energiefachmann.
Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat als Wahlziel «45 Prozent plus X» ausgegeben, um eine absolute Mehrheit für eine Alleinregierung zu erreichen. (Archivbild) - Foto: Heiko Rebsch/dpa
Der Wahlkampf in Sachsen-Anhalt geht in die Schlussphase. In gut zwei Wochen wird sich zeigen, ob die AfD dreizehn Jahre nach der Parteigründung erstmals in Regierungsverantwortung kommt oder weiter Oppositionspartei bleibt. Ersteres wäre eine Zäsur in der politischen Geschichte der Bundesrepublik. Die AfD bereitet sich seit Jahren darauf vor und setzt dabei auch auf Hilfe aus dem Ausland.
„Schwarz-Rot-Gold-Akademie“
Anfang 2023, zum zehnten Jahrestag der AfD-Gründung, lenkt Co-Parteichefin Alice Weidel den Blick auf das Thema Regieren und kündigt „Personalentwicklungsprogramme und interne Ausbildungsprogramme“ an, „um auch in Regierungsverantwortung gehen zu können“. Das müsse „wie in einem Konzern“ strukturiert aufgebaut werden, sagt sie damals im Interview.
Zwei Jahre später wird in Berlin eine AfD-Kaderschmiede gegründet. Zweck der „Schwarz-Rot-Gold Akademie GmbH“ sind laut Eintrag im Handelsregister Projekte im Bereich „Erwachsenenbildung und Schulungen von Fertigkeiten zur Wahrnehmung für haupt- und ehrenamtliche Tätigkeiten in Politik und Verwaltung“. Zu Lehrplänen, Teilnehmern und Auswahlverfahren macht die Partei keine Angaben.
Personal für zweite und dritte Reihe
Laut „Focus Online“ steht der Firma ein Personalpool von einigen Dutzend Dozenten aller möglichen Fachrichtungen zur Verfügung, etwa für Haushaltsrecht oder Innenpolitik. Um das Organisatorische kümmert sich AfD-Bundesschatzmeister Hannes Gnauck.
Weidel beschrieb beim AfD-Parteitag im Juli zwei Ziele: Fachpersonal für die zweite und dritte Reihe zu schulen und die AfD-Landesverbände strategisch auf Regierungsverantwortung vorzubereiten. Auch in den Landesverbänden gebe es bereits Akademien zur „Erstbeschulung für Nachwuchskräfte“. Die Bundesebene sei dann die zweite Stufe.
Büroleiter, Redenschreiber, Referenten
„Die Akademie macht den Landesverbänden ein Angebot: Suchen die nach der Wahl einen Büroleiter, einen Redenschreiber oder Referenten für ein Fachgebiet, dann können wir helfen“, zitierte „Focus Online“ Gnauck. Er geht demnach davon aus, dass AfD-Landesverbände bei einer Regierungsübernahme Spitzenpersonal, wie Minister, selbst stellen können. Anders sehe das auf der Ebene darunter aus. Hier könnte dann die Akademie bei der Vermittlung helfen.
Laut „Frankfurter Allgemeiner Sonntagszeitung“ gibt es dort ein Register mit Namen und Qualifikationen. Wenn Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund „geeignetes Verwaltungspersonal für die Ministerien“ brauche, sei der Bundesverband auf dieses Szenario vorbereitet, sagte Gnauck der Zeitung.
„AG Regierungsbeteiligung“
Auf Bundesebene hat die AfD außerdem eine „AG Regierungsbeteiligung“ eingesetzt und dafür zwei neue Stellen für insgesamt 185.000 Euro im Jahr geschaffen. Die AG soll die Partei gezielt auf mögliche Fallstricke vorbereiten und Vorarbeit leisten, damit etwa mögliche AfD-Gesetzesvorhaben nicht an handwerklicher Umsetzung scheitern.
Es geht außerdem um „juristische und politische Abwehrstrategien“ gegen Versuche, eine AfD-Regierung zu behindern. Weidel sprach beim Parteitag von Abwehrmaßnahmen gegen „erwartbare Regierungssabotage“ – eine Vorbereitung darauf, wie mögliche Auseinandersetzungen laufen könnten.
Praxisberatung durch die FPÖ
Anregungen für die Praxis holt man sich auch bei der österreichischen Schwesterpartei FPÖ („Freiheitliche Partei Österreichs“), die auf jahrzehntelange Regierungserfahrung zurückblicken kann. An einem Strategietreffen von AfD-Spitzenvertretern aus Bund, Ländern und EU-Parlament in Berlin im April nahm etwa ein früherer FPÖ-Staatssekretär des österreichischen Finanzministeriums teil.
AfD-Fraktionsvize Sebastian Münzenmaier, Organisator des Treffens, sprach von „Rat und Expertise von unseren Freunden aus Österreich, die wissen, wie man erfolgreich Koalitionsgespräche bestreitet und Ministerien führt“. Münzenmaier ist selbst regelmäßig zum Austausch in Wien.
Weidels Sprecher Daniel Tapp, der früher selbst für die FPÖ gearbeitet hat, hält für die AfD nach eigenen Angaben ebenfalls Kontakt nach Österreich. Der Austausch sei wegen der Ähnlichkeit der politischen Systeme sinnvoll.
Siegmund reiste Anfang des Jahres mit Mitstreitern nach Salzburg zur FPÖ. Man wolle sich darüber informieren, welche Fehler man vermeiden sollte und wie eine Regierung gebildet werde, sagte er in einem Instagram-Video.
Siegmund spricht von jahrelanger Vorbereitung
Siegmund zufolge hat die AfD in Sachsen-Anhalt lange auf diese Landtagswahl und eine mögliche Regierungsübernahme hingearbeitet. „Wir haben uns zehn Jahre lang darauf vorbereitet“, sagte er kürzlich im MDR. Den Plan dazu unter der Überschrift „Vision 2026“ stellte er nach eigenen Angaben auch selbst beim sogenannten Potsdamer Treffen im November 2023 vor.
Regieren will der 35-Jährige nur, wenn die AfD bei der Wahl eine absolute Mehrheit erreicht, was nach Umfragen möglich erscheint, aber längst nicht ausgemacht ist. Sich im Landtag zum Ministerpräsidenten einer AfD-Minderheitsregierung wählen zu lassen, hatte er in einem „Welt“-Interview ausgeschlossen.
Wer Minister einer AfD-Regierung werden könnte, ist bisher ein gut gehütetes Geheimnis. Das Kabinett habe er zu 95 Prozent zusammen, sagte Siegmund zuletzt dem „Spiegel“. „Es werden Leute sein, die ich schon lange kenne.“ Das meiste Personal käme aus dem sachsen-anhaltischen AfD-Landesverband. Namen nennt er nicht. (dpa/red)
Neben der Autoindustrie drängt auch Siemens auf Reformen. - Foto: Sven Hoppe/dpa
Wirtschaftsverbände und Großkonzerne wie BMW und Siemens haben die Bundesregierung in einem gemeinsamen Schreiben zu schnellen Reformen aufgefordert. „Schleunigst und ohne irgendwelche Abstriche“ müssten angekündigte oder im Koalitionsvertrag festgehaltene Reformvorhaben umgesetzt werden, heißt es in dem Schreiben von Verbänden und Unternehmen aus Bayern und Baden-Württemberg, aus dem die Mediengruppe Bayern (Freitagsausgaben) zitiert.
Wegen hoher Energiekosten und sich wandelnder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen stünden Unternehmen in Deutschland unter „erheblichen Druck“, heißt es in dem Schreiben. „Gerade in dieser Lage entscheidet die konkrete Ausgestaltung sozial- und wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen darüber, ob Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, Arbeitsplätze halten und Investitionen an unseren Standorten tätigen können.“
Entlastung bei Sozialversicherung gefordert
Zu den Unterzeichnern gehören den Angaben zufolge unter anderem die Konzerne Audi, BMW, ZF, Mercedes-Benz, Porsche, Siemens und Eberspächer. Auch die Verbandsspitzen der bayerischen Metall- und Elektroarbeitgeber sowie ihres baden-württembergischen Pendant Südwestmetall haben sich angeschlossen. Empfänger des Schreibens sind neben Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auch Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), Wirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) sowie die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien.
In dem Brief wird unter anderem gefordert, die Beitragsbelastung in der Sozialversicherung nachhaltig zu reduzieren. Diese liege mit über 42 Prozent derzeit auf einem Höchststand. Es sei „inakzeptabel, dass die Beitragsbelastung für Teile der Wirtschaft und der Versicherten trotz stabiler Beitragssätze steigt, weil die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben werden“, kritisieren die Unterzeichner. (afp/red)
Pflegebedürftige Personen müssen teils Sozialhilfe beziehen. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In der Debatte um die anstehende Pflegereform fordert der Deutsche Städtetag die Einführung einer Pflegevollversicherung. „So würden Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, nicht mehr wegen der Pflegekosten in die Sozialhilfe fallen“, sagte Städtetags-Präsident Burkhard Jung (SPD) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe). Für die kommunalen Haushalte wäre eine solche Umstellung „Jahr für Jahr eine Entlastung in Milliardenhöhe“.
Der Verband dringt auch auf eine Begrenzung der Belastung für Heimbewohner. „Eine Möglichkeit wäre, einen Deckel für Eigenanteile aufzusetzen, der je nach Einkommen höher oder niedriger ausgelegt ist“, sagte Jung. Orientieren könne man sich am Ansatz der saarländischen Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD), Eigenanteile über 1.500 Euro von den Kassen zahlen zu lassen. Bund, Länder und Kommunen müssten einen Deckel gemeinsam mitfinanzieren.
Pflegekassen droht Defizit von 22,5 Milliarden Euro
Grund für den Vorstoß sei auch die zunehmende finanzielle Überlastung der Städte und Gemeinden. „Mit einem Defizit von 30 Milliarden Euro jedes Jahr stehen die Kommunen komplett an der Wand“, so Jung. Diese müssten jedoch einspringen, wenn Senioren die Heimplätze nicht mehr selbst bezahlen können.
In Leipzig, wo Burkhard Jung Oberbürgermeister ist, seien die Kosten für die „Hilfe zur Pflege“ innerhalb von fünf Jahren um 300 Prozent gestiegen. Vor allem im Osten seien immer weniger Menschen in der Lage, ihren Eigenanteil zu bezahlen. „Es kann doch nicht sein, dass das Sozialamt zur Regelfinanzierung der Pflege wird“, mahnte Jung.
Angesichts eines drohenden Defizits von etwa 22,5 Milliarden Euro bei den Pflegekassen in den kommenden zwei Jahren will die Regierung noch 2026 eine Pflegereform verabschieden. (dts/red)
«Die Dissertation wurde nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt», sagt Badenberg. (Archivbild) - Foto: Soeren Stache/dpa
Nach Plagiatsvorwürfen lässt Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) ihre Doktorarbeit untersuchen. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist durchaus heikel, denn am 20. September ist in Berlin die Abgeordnetenhauswahl. Badenberg tritt als Spitzenkandidatin auf der Bezirksliste in Charlottenburg-Wilmersdorf an.
Was soll die Universität Köln prüfen?
Mehr als 80 Plagiate hat der österreichische Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber nach eigenen Angaben in Badenbergs Doktorarbeit an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln gefunden und ein Gutachten dazu veröffentlicht. Konkret spricht Weber von „83 Plagiatsfragmenten“, die schwerwiegend seien. Darunter sind einzelne Sätze und ganze Absätze, die abgeschrieben worden sein sollen. Auch die Danksagung zu Beginn der Arbeit rügt er.
Was sagt Badenberg zu den Vorwürfen?
Inhaltlich hat Badenberg zu den Vorwürfen bislang nicht Stellung genommen. Sie teilte jedoch mit: „Die Dissertation wurde nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.“ Sie habe die Hochschule kontaktiert, an der sie promovierte. „Ich habe die Universität zu Köln gebeten, meine Dissertation unabhängig und umfassend zu prüfen. Die wissenschaftliche Bewertung einzelner Fundstellen ist Gegenstand dieses Verfahrens.“
Wie kam Weber dazu, sich Badenbergs Arbeit anzusehen?
Dazu macht er keine Angaben. „Ich bin als Berufsdetektiv der österreichischen Gewerbeordnung unterworfen und diese verpflichtet mich zur Verschwiegenheit bezüglich eines etwaigen Auftraggebers“, antwortete er der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage. Der als „Plagiatsjäger“ bekannte Weber erhebt immer wieder Plagiatsvorwürfe und lässt sich für solche Untersuchungen auch beauftragen.
Mitte Mai etwa legte Björn Höckes AfD-Fraktion in Thüringen ein von ihr bezahltes Gutachten von Weber vor. Es sollte weitere Plagiatsstellen in der Doktorarbeit von CDU-Ministerpräsident Mario Voigt belegen. Die Technische Universität Chemnitz hatte Voigt im Januar den Doktortitel entzogen.
Welche Fälle hat Weber noch untersucht?
Weber hat nach eigenen Angaben seit 2007 „hunderte Sprachwerke auf Plagiat überprüft“ – Doktorarbeiten, aber auch Buchmanuskripte, publizierte Bücher sowie Gerichtsgutachten und Patentanträge. Auf seiner Website führt der Privatdozent an der Universität Wien 16 Fälle auf, in denen akademische Grade nach Plagiatsgutachten seines Teams rechtskräftig aberkannt worden seien.
Zu den Prominenten, die nach seinen Recherchen in wissenschaftlichen Arbeiten oder Büchern unsauber gearbeitet haben sollen, gehören neben Voigt unter anderen die früheren Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck, die CDU-Politiker Armin Laschet und Norbert Lammert sowie die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf.
Gerichtsfest bewiesen wurden diese Vorwürfe nicht. Baerbock räumte 2021 Fehler in den Quellenangaben ihres Buches ein, es wurde nicht neu aufgelegt. Die Juristin Brosius-Gersdorf zog am Ende ihre Kandidatur als Verfassungsrichterin zurück, sie beklagte eine aus ihrer Sicht insgesamt unsachliche und diffamierende Kampagne gegen sich.
Die Universität zu Köln prüfe die Dissertation auf Bitten Badenbergs mit Blick auf die veröffentlichten Vorwürfe, teilte eine Sprecherin der Hochschule mit. Dies geschehe im Rahmen eines standardisierten Verfahrens zur Qualitätssicherung und nach den Regularien der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
Wie lange das dauert, ist nicht bekannt. Die Sprecherin betonte, Verfahren zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis würden sorgfältig und zügig durchgeführt. „Sobald das Ergebnis vorliegt, werden wir darüber informieren.“
Welche Karriere hat Badenberg bisher hingelegt?
Badenberg ist seit 2023 Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin. Damals war sie noch parteilos, gut ein Jahr später trat sie in die CDU ein. Die 51-Jährige ist seit Februar auch Mitglied im CDU-Bundesvorstand. Geboren im Iran, ging sie ab 1987 in Deutschland zur Schule, studierte Jura und promovierte. Ab 2006 arbeitete sie im Bundesamt für Verfassungsschutz und baute unter anderem die Cyberabwehr auf.
Beim Verfassungsschutz leitete sie den Bereich Rechtsextremismus und Terrorabwehr und kümmerte sich auch um die Beobachtung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Im Jahr 2022 wurde sie Vizepräsidentin der Behörde – als erste Frau auf diesem Posten.
Was heißt der Fall für die CDU kurz vor der Abgeordnetenhauswahl?
Das wird sich zeigen. Die Vorwürfe werden einen Monat vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September publik. Dabei tritt Badenberg auf Platz eins der CDU-Bezirksliste in Charlottenburg-Wilmersdorf an. In Berlin regiert derzeit die CDU mit der SPD. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) wird aber nach der Affäre um sein Krisenmanagement während des großen Stromausfalls im Januar nicht mehr antreten.
Badenberg wurde zwischenzeitlich als mögliche Nachfolgerin gehandelt, dann aber wurde Finanzsenator Stefan Evers der neue Spitzenkandidat der CDU. Er lobte nun Badenbergs Arbeit als Senatorin: „Wer sie kennt, weiß, mit welcher Integrität, Ernsthaftigkeit und Professionalität sie ihr Amt ausübt.
Angesichts der erhobenen Vorwürfe, über deren Ursprung und Motivation ich nicht spekulieren möchte, hat sie proaktiv die Universität Köln um eine Überprüfung der Doktorarbeit gebeten. Dieses Vorgehen unterstütze ich ausdrücklich.“
Welche anderen Plagiatsfälle spielten zuletzt in Berlin eine Rolle?
Zuletzt waren Plagiatsvorwürfe unter anderem gegen die frühere Berliner Umwelt- und Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) erhoben worden. Im Jahr 2024 entzog ihr die Universität Rostock ihren Doktortitel wegen Fehlern in ihrer Dissertation.
Sie trat zurück, „um Schaden vom Berliner Senat abzuwenden“. Schreiner selbst betonte: „Ich habe an keiner Stelle meiner Dissertationsarbeit vorsätzlich getäuscht oder betrogen.“
Bundesweit bekannt ist auch der Fall der heutigen Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD). Im Jahr 2021 hatte ihr die Freie Universität Berlin den Doktortitel aberkannt – wegen Täuschung bei der Übernahme fremder Inhalte. Von ihrem Amt der Bundesfamilienministerin trat Giffey damals zurück, wurde aber später Berlins Regierende Bürgermeisterin. (dpa/red)
In der JVA Bremen sollen Bedienstete Drogen und Lebensmittel für Inhaftierte geschmuggelt haben. - Foto: Sina Schuldt/dpa
Sechs JVA-Beschäftigte, zehn Häftlinge, insgesamt 23 Verdächtige: Wieder ist es zu einem Bestechungsfall in einem Gefängnis gekommen. Nach jüngsten Fällen in Nordrhein-Westfalen ist nun die Justizvollzugsanstalt Bremen betroffen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 23 Verdächtige, wie die Ermittler mitteilten.
Im Zuge der Ermittlungen sind unter anderem zehn Wohnungen in Bremen und Niedersachsen sowie elf Gefängniszellen in der JVA Bremen-Oslebshausen durchsucht worden.
Ermittlungen auch gegen zehn Häftlinge
Nach bisherigen Erkenntnissen sollen die JVA-Mitarbeiter diverse Gegenstände, darunter Kommunikationsgeräte, Lebensmittel und Drogen in das Gefängnis eingeschleust haben. Gefangene sollen die Gegenstände dort weiter verkauft oder verteilt haben. Die Ermittlungen richten sich den Angaben zufolge auch gegen zehn Häftlinge, die die Gegenstände in dem Gefängnis verteilt haben sollen.
Wer die weiteren Verdächtigen sind, war zunächst nicht bekannt. Frank Passade, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Bremen, sprach von „Beschuldigten außerhalb dieses Dunstkreises der JVA“.
Die Ermittlungen richten sich unter anderem gegen sechs JVA-Beschäftigte. (Archivbild)
Foto: Focke Strangmann/dpa
Die Beweismittel würden aktuell ausgewertet, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Zu der Frage, ob bei den Durchsuchungen Betäubungsmittel gefunden worden seien, könne er „aktuell noch gar keine Angaben machen“.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Verdächtigen unter anderem Bestechung und Bestechlichkeit sowie das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Einigen wird Beihilfe zu den Taten vorgeworfen.
„Wir brauchen jetzt eine rückhaltlose Aufklärung“
So werde derzeit auch geprüft, ob möglicherweise Papier mit synthetischen Cannabinoiden getränkt und über eine in der JVA tätige Lehrerin in die JVA gebracht worden sei, erläuterte Passande.
„Mit aller Kraft müssen wir uns wehrhaft zeigen, wenn Straftäter unsere Beschäftigten angehen und – wie hier – dazu bringen, verbotene Gegenstände in die Justizvollzugsanstalt zu schaffen“, wurde die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) in einer Mitteilung ihrer Behörde zitiert.
„Korruption ist inakzeptabel und untergräbt die Fundamente der Justiz. Die heutige Aktion hat gezeigt, dass wir dagegen gemeinsam entschlossen vorgehen.“
Für die Bediensteten, gegen die sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten, haben die Vorfälle bereits dienstrechtliche Folgen. Dazu zählen laut Mitteilung Hausverbote bis zur Klärung der Vorfälle und Freistellungen vom Dienst.
„Wir brauchen jetzt eine rückhaltlose Aufklärung. Diese ist auch wichtig für die zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt, die ihren Dienst einwandfrei und pflichtbewusst verrichten“, sagte Schilling.
Jüngst gab es vergleichbare Fälle in Nordrhein-Westfalen. Anfang Mai gab es eine Razzia in der Anstalt Euskirchen, wo mehrere Bedienstete gegen regelrechte „Bestechungs-Abos“ – also monatsweise Bezahlung – Häftlinge unter anderem vor Kontrollen gewarnt haben sollen. Wenig später wurde ein Fall in der JVA Rheinbach bekannt.
Dort wird laut Staatsanwaltschaft gegen fünf männliche und drei weibliche Justizbedienstete sowie aktuelle und ehemalige Inhaftierte ermittelt. Auch in zwei weiteren NRW-Gefängnissen, Siegburg und Willich, kam es zu Durchsuchungen.
CDU: Bei Korruption im Justizvollzug keine Nachsicht
Die Opposition in Bremen forderte Aufklärung. „Die Vorwürfe wiegen schwer. Eine Justizvollzugsanstalt darf kein Umschlagplatz für Drogen, Mobiltelefone und andere verbotene Gegenstände sein – schon gar nicht unter möglicher Mitwirkung eigener Beschäftigter“, sagte Simon Zeimke, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, einer Mitteilung zufolge.
„Sollte sich der Verdacht bestätigen, müssen konsequente straf-, dienst- und disziplinarrechtliche Folgen gezogen werden. Das gilt auch für die weitere Zusammenarbeit mit einem möglicherweise beteiligten und öffentlich finanzierten freien Träger.“
Marcel Schröder, Sprecher für Inneres der FDP-Fraktion Bremen und Vorsitzender des Rechtsausschusses, nannte die Vorwürfe „äußerst schwerwiegend“ und forderte bei der Aufklärung „weder Vorverurteilungen noch falsche Rücksichtnahme“. (dpa/red)
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CDU-Politiker spendet an AfD
Der CDU-Kommunalpolitiker Bernd Prange hat der AfD in Sachsen-Anhalt 10.000 Euro für den Landtagswahlkampf gespendet. Der Bürgermeister der Gemeinde Altmärkische Höhe kündigte an, bei der Landtagswahl die AfD zu wählen. In einem Brandbrief an den CDU-Landesverband rief er dazu auf, die Brandmauer zur AfD und den Linkskurs zu beenden. Nun steht ein Parteiausschlussverfahren zur Debatte.
Angesichts der geringen Gasspeicher-Füllstände warnt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, vor steigenden Gaspreisen. Vor dem kommenden Winter empfiehlt sie Verbrauchern, Preise zu vergleichen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, sofern sie preislich nicht an einen Vertrag gebunden sind.
US-Präsident Donald Trump verschärft den Kurs gegen den Iran und kündigt eine vollständige wirtschaftliche Isolation der islamischen Republik an. Zudem soll es eine verschärfte Blockade der iranischen Seehäfen und der Straße von Hormus geben. Staaten, die Teheran wirtschaftlich unterstützen, sollen mit massiven Konsequenzen rechnen.
In Teilen Deutschlands zogen in der Nacht schwere Gewitter mit Starkregen und Sturmböen. Eine Frau in Rheinland-Pfalz kam ums Leben, weitere Menschen wurden verletzt. Dutzende Gebäude sind beschädigt. Vor allem im Westerwald wird geprüft, ob ein Tornado für die Schäden verantwortlich war. Noch bis Samstag drohen kräftige Gewitter und lokale Unwetter.
China droht der EU mit Gegenmaßnahmen wegen ihrer Prüfung zur geplanten Übernahme der MediaMarkt-Saturn-Mutter Ceconomy. Die EU plant, den Vorgang auf mögliche wettbewerbsverzerrende chinesische Subventionen zu überprüfen, nachdem das deutsche Bundeskartellamt die Übernahme durch den chinesischen Online-Händler JD.com freigegeben hatte.
Laut Bundeswirtschaftsministerium sei die Füllung der deutschen Speicher, die aktuell rund zur Hälfte ausgelastet sind, „sehr gering“. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Gasspeicher nur halb voll: Deutschlands Speicherstände liegen deutlich unter dem Niveau der Vorjahre.
Verbraucherzentralewarnt: Niedrige Speicherstände und hohe Einkaufspreise könnten im Winter zu steigenden Gaspreisen führen.
KeinakuterGasmangel: Die Bundesnetzagentur sieht die Versorgung weiterhin als gesichert, warnt aber vor den Risiken eines niedrigen Puffers.
Die nach wie vor geringen Füllstände der Gasspeicher haben Besorgnis unter Verbraucherschützern ausgelöst. In einem Gespräch mit der „Rheinischen Post“ hat Ramona Pop von Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) vor höheren Energiepreisen für Verbraucher gewarnt. Die Einkaufspreise seien seit Beginn des Irankrieges deutlich im Steigen begriffen.
Die niedrigen Speicherstände verschärften die ohnehin bereits angespannte Lage auf den Energiemärkten zusätzlich. Pop sprach von „möglichen Herausforderungen“ mit Blick auf den kommenden Winter.
Füllstände „nicht zufriedenstellend“: Kritik von Ministerium und Bundesnetzagentur
Den Daten von Gas Infrastructure Europe vom Montag, 17. August, zufolge beliefen sich die Füllstände auf 49,91 Prozent. Im Vorjahr waren die Speicher zum gleichen Zeitpunkt noch zu mehr als zwei Dritteln gefüllt, im Jahr 2024 sogar zu 93 Prozent. EU-weit liegt der Füllstand mit 61 Prozent deutlich höher – aber auch dort müssten sich der „Gasbilanzanalyse“ des EWI zufolge die LNG-Importe verdoppeln, um für den Winter gerüstet zu sein.
Aus dem Bundeswirtschaftsministerium und der Bundesnetzagentur waren zuletzt gemischte Signale angesichts des schleppenden Prozesses zur Wiederbefüllung gekommen. Diese betrachteten den Füllstand als „sehr gering“ und „nicht zufriedenstellend“. Beide appellierten auch an die Gashändler, ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kunden nachzukommen und Gas für den Winter einzuspeichern.
Die 50-Prozent-Marke wurde Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller in diesem Jahr um etwa 50 Tage später erreicht als 2025. FNB Gas, der Verband der Gastransportunternehmen, sprach vom niedrigsten prozentualen Stand seit mindestens 15 Jahren und dem absolut niedrigsten seit 2013. Selbst bei einer deutlichen Steigerung der täglichen Einspeicherungsmenge sei die gesetzliche Zielmarke von 71 Prozent zum 1. November kaum erreichbar.
Aus für russisches Gas und schleppende Befüllung – trotzdem Entwarnung
Müller warnt gleichzeitig jedoch vor einer Dramatisierung der Lage. Die Bundesnetzagentur halte die Versorgung derzeit für stabil. Die perspektivische Versorgungssicherheit sei ebenfalls gewährleistet. Man verfüge über hinreichende und diversifizierte Importmöglichkeiten von LNG – aus Norwegen sowie über Frankreich, Belgien und deutsche Terminals.
Am 23. Juni 2022 hatte das Bundeswirtschaftsministerium die Alarmstufe des Notfallplans Gas in Deutschland ausgerufen. Dies war eine Reaktion auf die „Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preiseniveau am Gasmarkt“. Am 1. Juli 2025 wurde sie auf die sogenannte Frühwarnstufe herabgesetzt.
In dieser Situation kommt den staatlichen Behörden die Aufgabe der Beobachtung und der Kontrolle zu. Ein aktives Eingreifen ist in dieser Situation hingegen noch nicht vorgesehen.
Selbst die auf EU-Ebene beschlossene Einstellung der Einfuhr von russischem Gas ist nach Einschätzung der Bundesnetzagentur verkraftbar. Sie habe „keine unmittelbaren Auswirkungen auf die deutsche Gasversorgung“. Fehlende Gasmengen könne man durch alternative Versorgungswege sowie über den Weltmarkt kompensieren.
Ex-Ruhrgas-Manager äußert Zweifel an einfacher Ersetzbarkeit
Eine Einschätzung, der Thomas Geisel widerspricht. Der frühere Einkaufsmanager bei E.ON Ruhrgas, Oberbürgermeister von Düsseldorf und bis zum vergangenen Monat EU-Parlamentarier für das BSW, erklärt in der „Berliner Zeitung“, Europa sei auf dieses Szenario „absolut nicht“ vorbereitet. Die Entscheidung, künftig gar kein russisches Gas zu beziehen, sei mit Blick auf Versorgungssicherheit, Preise und Umwelt „absolut verantwortungslos“.
Zwar sei der Anteil russischer Gaslieferungen an allen Gasimporten der EU seit der Zeit vor dem Ukrainekrieg von 40 bis 45 auf nur noch 12 Prozent gesunken. Dennoch bestehe perspektivisch die Notwendigkeit, jährlich 20 bis 32 Milliarden Kubikmeter LNG und 16 bis 26 Milliarden Kubikmeter Pipelinegas zu ersetzen.
Der Irankrieg habe die Versorgungslage weltweit verschärft. Zudem wachse die Nachfrage aus Asien – während bei Versorgern wie Norwegen das Ausbaupotenzial des Lieferungsumfangs nicht unbegrenzt sei. In Katar und Aserbaidschan richte man sich zwar auf größere Nachfrage ein. Diese sei jedoch nicht zeitnah vollständig zu befriedigen. Da es auch keinen politischen Willen gebe, durch Fracking im eigenen Land neue Bezugsquellen aufzutun, werde man vorerst vorwiegend auf US-amerikanisches LNG-Gas angewiesen sein, so Geisel. Und dies lasse deutliche Mehrkosten erwartbar.
Gastransportunternehmen: LNG kein vollwertiger Ersatz für unzureichend gefüllte Speicher
Ein unmittelbar bevorstehender Gasmangel sei nicht zu befürchten – darüber sind sich Beobachter der Entwicklung weitgehend einig. Der derzeitige geringe Füllstand reduziert jedoch den Puffer für mögliche ungünstige Entwicklungen. Diese können von einem langen und kalten Winter über Verzögerungen und Ausfälle bei Importen und Infrastruktur bis zu geringerer Verfügbarkeit oder Verteuerung von LNG reichen.
Auch die FNB Gas weist darauf hin, dass LNG die Funktion der Speicher nicht vollständig ersetzen kann. Die deutschen LNG-Terminals könnten an einem Wintertag knapp 10 Prozent des Leistungsbedarfs aller Kunden decken, heißt es beim Verband. Speicher seien deshalb insbesondere für kurzfristige Bedarfsspitzen weiterhin unverzichtbar.
In Summe lassen sich die Aussagen der Bundesnetzagentur und des Bundeswirtschaftsministeriums so zusammenfassen, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter gewährleistet sei. Dennoch sieht man sich in der Verantwortung, auf die sehr geringen Speicherstände hinzuweisen und an die Händler zu appellieren, dringend mehr einzuspeichern.
Händler finden kein günstiges Gas für den Sommereinkauf vor
Attraktiv ist das für diese derzeit aber nicht. Üblicherweise kaufen sie im Sommer ein, weil das Gas zu dem Zeitpunkt meist günstig ist. Nach einer Phase der Einlagerung können sie es im Winter mit Gewinn verkaufen. Derzeit sind die Einkaufspreise aufgrund des andauernden Irankriegs jedoch hoch – und die Händler wissen nicht, ob sie im Winter Verluste machen werden. Deshalb schleppt sich auch die Befüllung der Gasspeicher dahin.
VZBV-Vorständin Pop empfiehlt Gaskunden, jetzt zu prüfen, ob ihr Vertrag über den Winter hinaus eine Preisbindung enthält, Preise zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. Besonders Haushalte in der Grundversorgung sollten darauf achten, so Pop.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt in Magdeburg. - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
In Kürze:
CDU-KommunalpolitikerBerndPrange hat der AfD insgesamt 10.000 Euro gespendet und seine Entscheidung öffentlich begründet.
Der Bürgermeister der Gemeinde AltmärkischeHöhe kündigte an, bei der Landtagswahl am 6. September die AfD zu wählen.
Die CDU Sachsen-Anhalt bezeichnet den Vorgang als „sehrschwerwiegend“; der Kreisvorstand könnte ein Parteiausschlussverfahren beantragen.
Hintergrund ist auch der Streit über die sogenannte Brandmauer zu AfD und Linken sowie die schwierige Ausgangslage vor der Landtagswahl.
Mit zwei Spenden an die AfD in Höhe von insgesamt 10.000 Euro und einem offenen Brief hat ein Kommunalpolitiker der CDU in Sachsen-Anhalt zweieinhalb Wochen vor der Landtagswahl für Aufsehen gesorgt. Der CDU-Kreistagsabgeordnete und Bürgermeister der Gemeinde Altmärkische Höhe, Bernd Prange, hat die Zuwendung an die konkurrierende Partei selbst bekanntgegeben.
Die AfD hat auf ihrem X-Profil das Schreiben Pranges dokumentiert. Dieses hatte er „an die CDU Sachsen-Anhalt, an die Vorsitzenden, den Landesvorstand und die Mitglieder der CDU Sachsen-Anhalt sowie an die Öffentlichkeit“ adressiert.
Der Fuhrunternehmer ist ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde mit knapp 2.000 Einwohnern, die Teil der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) im Landkreis Stendal ist. Im Oktober 2023 wurde er mit 100 Prozent der Stimmen als einziger Kandidat für sieben Jahre im Amt bestätigt.
Prange wünscht sich absolute AfD-Mehrheit – um „Kurswechsel der CDU“ zu erzwingen
In seinem Schreiben äußerte Prange, seine Entscheidung sei ein „bewusster, nach reiflicher Überlegung gefasster Schritt aus tiefer Sorge um unser Land“ gewesen. Zudem kündigte er an, bei der Landtagswahl am 6. September nicht für seine eigene Partei, sondern für die AfD stimmen zu wollen. Dies begründete er damit, dass Ministerpräsident Sven Schulze seiner Auffassung nach „den Weg zur Einbindung linker Kräfte bereits eingeschlagen“ habe und davon nicht mehr abrücken wolle.
Zudem verlieh er seiner Hoffnung Ausdruck, dass „mit mir auch viele andere Konservative“ die Partei wählen würden. Würde es der AfD gelingen, eine absolute Mehrheit zu erringen, so seine Überzeugung, würde dies die CDU zu einer Kursänderung zwingen.
Zuvor hatte Prange erklärt, seine „konservativen Werte“ seien unter anderem „Leistung, Ordnung, Sicherheit, nationale Souveränität, wirtschaftliche Vernunft und der Schutz der kulturellen Identität“. Diese sehe er in der CDU immer weniger vertreten.
„Gute und konstruktive“ Zusammenarbeit im Kreistag gelobt
Stattdessen warf er seiner Partei vor, die „Brandmauer zur AfD immer höher zu ziehen“. Gleichzeitig werde eine Zusammenarbeit mit „linken und linksradikalen Kräften akzeptiert oder sogar forciert“. Dies rufe in ihm Angst hervor, dass „Teile der CDU dieses Land und ihre eigene Partei an die Linken verraten und verkaufen“.
Eine absolute Mehrheit für die AfD bei der Landtagswahl werde nach seiner Überzeugung hingegen die „Brandmauer“ beenden. Dann, so erläuterte Prange weiter, werde es der Partei gelingen, sich gegen den „Linkskurs“ zu wehren und Bundeskanzler Friedrich Merz abzusetzen. Diesen bezeichnete der Verfasser des offenen Briefes als „Symbol einer Führung, die den konservativen Kern der CDU preisgibt“.
Prange verwies zudem auf eine „gute und konstruktive“ Zusammenarbeit der CDU mit der AfD-Fraktion im Kreistag Stendal. Gemeinsam habe man, so heißt es weiter, „bereits mehrfach konkreten Schaden durch linke Initiativen abwenden“ können. Die Zusammenarbeit mit allen Fraktionen im Kreistag beruhe „auf Gemeinsamkeiten und dem Willen zum Erhalt unserer Heimat – nicht auf ideologischer Feindschaft“.
Kreisvorstand könnte schon bald Parteiausschlussverfahren gegen Prange beantragen
Der Vorstoß wird für Prange voraussichtlich innerparteiliche Konsequenzen haben. Es sei „niemand gezwungen, Mitglied unserer Partei zu bleiben, wenn er ihre politischen Grundüberzeugungen nicht mehr teilt“, erklärte Mario Karschunke, der Generalsekretär der CDU Sachsen-Anhalt. Der Vorgang sei „sehr schwerwiegend“, heißt es in einer Mitteilung. Sollte sich die Spende bestätigen, habe sie „parteirechtliche Bedeutung“.
Wie der MDR berichtet, will sich der zuständige Kreisvorstand Stendal bei seiner nächsten Sitzung mit der Spende, die vonseiten der AfD bereits bestätigt wurde, befassen. Nach Angaben der Partei könnte es dabei auch um ein Parteiausschlussverfahren gehen.
Prange, der laut der „Mitteldeutschen Zeitung“ seit 35 Jahren Mitglied der CDU sei, wird eigenen Angaben zufolge die Partei nicht von sich aus verlassen. Gegenüber dem Medium erklärte er: „Das ist nicht mein Thema.“
Die letzte Umfrage von pollytix, die am 12. August veröffentlicht wurde, ergab, dass die CDU mit 23 Prozent abgeschlagen hinter der AfD mit 43 Prozent lag.
Sollte die AfD die absolute Mehrheit verfehlen, müsste Ministerpräsident Sven Schulze voraussichtlich einen Pakt mit der Linkspartei schließen, um im Amt bleiben zu können. In der CDU gelten sowohl gegenüber der AfD als auch der Linken Unvereinbarkeitsbeschlüsse.
Frühere Spitzenpolitiker der Union in Sachsen-Anhalt warnen vor Abreden mit Linken
Schulze hatte zuletzt mehrfach betont, keine Minister der Linken in sein Kabinett aufzunehmen. Um wichtige Beschlüsse wie solche zum Landeshaushalt durchzubringen, bräuchte Schulze aber deren Stimmen – was Zugeständnisse erforderlich machen würde.
Zuletzt hatten zwei frühere CDU-Landeschefs, Karl-Heinz Daehre und Gerd Gies, in einem offenen Brief vor einem neuen „Magdeburger Modell“ gewarnt.
Die Tolerierung einer CDU-geführten Regierung durch die Linke werde zum Ende der CDU führen, hieß es in dem Schreiben. Wörtlich erklärten die beiden Altpolitiker:
„Unsere Partei – die Partei von Adenauer, Herwegen, Erhard und Kohl – die immer für Freiheit, Demokratie und Wohlstand für alle stand, wird in der Bedeutungslosigkeit verschwinden.“
Werden CDU-Politiker nach der Wahl zur AfD übertreten – oder umgekehrt?
Einzelne Kreisverbände der CDU wie jener im Landkreis Harz haben bereits mehrfach gefordert, die „Brandmauer“-Politik gegenüber der AfD zu beenden. Mehrheitsfähig war diese Position jedoch auch im Landesverband Sachsen-Anhalt nicht – obwohl dieser als konservativ gilt.
Allerdings ist nicht abzuschätzen, welche Dynamik mögliche Abreden mit der Linken herbeiführen würden. Vor allem unter älteren Unionspolitikern in Sachsen-Anhalt gilt eine Zusammenarbeit mit diesen als tabu.
Es ist nicht absehbar, ob es für die AfD zu einer absolute Mehrheit reichen wird. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hatte erklärt, nur in diesem Fall für das Amt des Ministerpräsidenten zur Verfügung zu stehen.
Ohne Namen zu nennen, hält der MDR auch Übertritte nach der Wahl aus der CDU-Fraktion in die AfD, jedoch noch mehr in der Gegenrichtung für möglich. Dies hätten „Insider“ dem Sender anvertraut und von bis zu zehn möglichen „Überläufern“ gesprochen.
Der AfD-Landesverband galt Ende der 2010er-Jahre als stark zerstritten. Die Erfolge der vergangenen Jahre scheinen jedoch zu mehr Geschlossenheit beizutragen. Dennoch soll es unter der Oberfläche noch Konfliktpotenziale geben.
Ukrainische und deutsche Soldaten bei der Ausbildung am Flugabwehrraketensystem „Patriot“ (Symbolbild). - Foto: Jens Büttner/dpa
Mehr als 80 ukrainische Soldaten, die in Deutschland für den Krieg in der Ukraine ausgebildet werden, sind seit 2022 allein in Sachsen-Anhalt von ihrem Übungsgelände geflohen. Deutschlandweit sollen es mehrere Hundert Fälle sein, zeigen aktuelle Recherchen der Wochenzeitung „Die Zeit“ am Donnerstag.
Die Männer gelten nach ukrainischem Recht als Deserteure. Ihnen drohen zu Hause bis zu zwölf Jahre Haft. Viele Deserteure haben sich in der Ukraine nicht freiwillig zur Armee gemeldet, sie wurden zwangsrekrutiert.
Als sie zur Ausbildung auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow in Sachsen-Anhalt entsandt wurden, nutzten sie die Gelegenheit zur Flucht.
Bisher rund 29.000 ukrainische Soldaten in Deutschland ausgebildet
Anders als Ukrainer, die nach Deutschland fliehen, fallen ukrainische Soldaten in Deutschland nicht unter Paragraf 24 des deutschen Aufenthaltsgesetzes. Das sieht Schutz vor, wenn jemand aus der „Ukraine vertrieben“ wurde. Das aber gilt nicht für Soldaten, die von ihrer Regierung nach Deutschland entsandt wurden.
Seit dem Beginn des Ukrainekrieges im Februar 2022 haben rund 29.000 ukrainische Soldaten eine mehrwöchige Ausbildung in Deutschland durchlaufen. Anfangs kamen hochmotivierte, erfahrene Soldaten an, die auf den unterschiedlichen Übungsplätzen in Deutschland den Umgang mit Haubitzen und Panzern lernten.
Da die Ukraine kaum noch Freiwillige für den Kampf gegen Russland findet, werden zunehmend Männer eingezogen, die unerfahren sind und nicht kämpfen wollen. (dts/red)
Bis Kinderarztpraxen die U10 als Kassenleistung anbieten, wird es noch einige Monate dauern. - Foto: Britta Pedersen/zb/dpa
Neun- bis Zehnjährige sollen künftig eine neue Vorsorgeuntersuchung, bekannt als U-Untersuchung, beim Kinderarzt als Kassenleistung bekommen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der festlegt, welche medizinischen Leistungen gesetzlich Krankenversicherte in Anspruch nehmen können, hat die sogenannte U10 beschlossen. Untersucht werden sollen insbesondere ein mögliches Übergewicht, die körperliche Aktivität, die Bildschirmzeit und psychische Auffälligkeiten.
„Speziell für Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren weisen Studienergebnisse auf besondere Risiken hin“, teilte G-BA-Mitglied Bernhard van Treeck mit. Zu viel Handyzeit etwa könne zu Sprachentwicklungs- und Konzentrationsstörungen führen.
Bewegungsmangel könne Übergewicht begünstigen. Die U10 ermögliche, zu untersuchen, ob sich das Kind altersgerecht entwickele oder es Hinweise auf Erkrankungen beziehungsweise besondere Risiken gebe.
Auch eine Impfberatung steht laut G-BA auf dem Plan, vor allem um die Quoten der HPV-Impfung (Humane Papillomviren) zu erhöhen.
Bis zur Umsetzung dauert es noch
Bislang gab es nach Angaben des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit (BIÖG) für Kinder in Deutschland folgende Untersuchungen als Kassenleistung.
U1 bis U3 finden in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt statt, U4 bis U6 bis zu Vollendung des ersten Lebensjahres, U7 bis U9 bis kurz nach dem 5. Geburtstag. Die Jugenduntersuchungen gehen dann erst wieder ab dem Alter von 12 Jahren los.
Bis Kinderarztpraxen die U10 als Kassenleistung anbieten, wird es noch einige Monate dauern. Zunächst müssen die Beschlüsse dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt werden. Gibt es keine Einwände, werden sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten in Kraft.
Danach wird innerhalb von 6 Monaten festgelegt, wie viel Geld Ärztinnen und Ärzte für die Untersuchung bekommen. Erst dann kann die U10 als Kassenleistung angeboten werden. (dpa/red)
Medizinischer Dienst: Jahresstatistik 2025 zur Begutachtung von Behandlungsfehlern am 20. August 2026. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der Medizinische Dienst hat im Jahr 2025 bundesweit insgesamt 11.735 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Das teilte die Organisation in Berlin mit.
In jedem vierten Fall (3.098 Fälle) stellten die Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden fest. In 2.700 Fällen war der Fehler ursächlich für den erlittenen Schaden. In 97 Fällen hat der Fehler zum Tod geführt oder wesentlich dazu beigetragen.
Die Begutachtungszahlen zeigen nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens, es wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen.
Wissenschaftliche Untersuchungen gehen davon aus, dass es bei etwa zwei bis vier Prozent der stationären Behandlungen zu vermeidbaren Schadensereignissen kommt. Auf Deutschland übertragen entspricht das einer Größenordnung von rund 350.000 bis 700.000 Ereignissen pro Jahr. Unsichere Versorgung verursacht nicht nur unnötiges menschliches Leid, sondern auch erhebliche Kosten.
Die OECD schätzt, dass in hochentwickelten Ländern rund 15 Prozent der Kosten der stationären Versorgung für die Folgen vermeidbarer Schadensereignisse aufgewendet werden.
Überträgt man diesen Schätzwert auf die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, ergibt sich für 2025 eine Größenordnung von rund 16,7 Milliarden Euro.
Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund, sagte, dass mehr Patientensicherheit auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens sei. „Jeder vermeidbare Schaden, den wir verhindern, bedeutet weniger Leid und vermeidet zugleich unnötige Folgekosten.“
In der Jahresstatistik 2025 stuften die Gutachter 150 Fälle (2024: 134) als sogenannte „Never Events“ ein. Dazu zählen schwerwiegende Medikationsfehler, unbeabsichtigt im Körper zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen wie Tupfer o.ä., Patienten- und Seitenverwechslungen, die zu erheblichen Schäden führen können.
Zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe beziehen sich auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (7.633 Fälle). Ein Drittel (4.073 Fälle) entfällt auf den ambulanten Bereich.
Betrachtet man die Fachgebiete, ergibt sich folgendes Bild: 29,6 Prozent der Vorwürfe (3.476 Fälle) betreffen die Orthopädie und Unfallchirurgie; 10,6 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.246 Fälle); 9,4 Prozent die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1.099 Fälle).
8,9 Prozent der Fälle gab es in der Zahnmedizin (1.043 Fälle) und 8,2 Prozent in der Allgemein- und Viszeralchirurgie (961 Fälle). 6,6 Prozent der Vorwürfe beziehen sich auf Pflege (776 Fälle). 26,7 Prozent der Vorwürfe entfallen auf 29 weitere Fachgebiete (3.134 Fälle).
In der Jahresstatistik 2025 sind 11.735 Verdachtsfälle zu knapp 1.000 verschiedenen Diagnosen erfasst. Die Vorwürfe betreffen fehlerhafte Behandlungen bei Hüft- und Kniegelenksverschleiß, Knochenbrüchen, Gallensteinen, Zahnwurzelbehandlungen und vieles andere mehr. (dts/red)
Die gegenseitige Abneigung zwischen den Anhängern der deutschen Parteien hat seit 2020 deutlich zugenommen. Das zeigt eine am Donnerstag veröffentlichte Auswertung der Dresdner Niederlassung des ifo-Instituts.
Die gegenseitige Abneigung wachse vor allem zwischen den Anhängern der etablierten Parteien, insbesondere zwischen Union und Grünen, sagte ifo-Forscherin Klara Lehmann.
„Anders als häufig vermutet, geht der Anstieg jedoch nicht direkt auf die AfD zurück.“ In Ostdeutschland ist der Anstieg der Abneigung zwischen den Parteilagern ähnlich ausgeprägt wie im Westen.
Rund die Hälfte der stärkeren Abneigung seit 2020 entfällt der Analyse zufolge auf das Verhältnis zwischen Union und Grünen, ein weiteres Fünftel auf die Abkühlung zwischen Union und SPD.
Was den Anstieg nach 2020 ausgelöst habe, ließe sich nicht abschließend klären. Es fielen mehrere Entwicklungen zeitlich zusammen, darunter die Covid-19-Pandemie, der Ukrainekrieg und der Bruch der Ampelkoalition, so Lehmann.
Die Auswertung untersucht, wie stark Anhänger die eigene Partei bevorzugen und andere Parteien ablehnen, unabhängig davon, wie weit ihre Sachpositionen auseinanderliegen.
Die Autoren schreiben einen etablierten Polarisierungsindex auf Basis des GESIS-Politbarometers bis 2024 fort. Die Erhebungen umfassen die Sympathiebewertungen für Parteien auf einer Skala von 0 bis 10 und die jeweils angegebene Wahlabsicht.
Rund 65 Prozent des Anstiegs seit 2013 entfallen auf eine echte Verschärfung der Abneigung (Animositätseffekt), nur 35 Prozent auf veränderte Stimmengewichte (Gewichtungseffekt).
Im Osten steigt der Index etwas stärker, das ist allerdings vor allem ein rechnerischer Effekt aufgrund der dort anderen Parteienlandschaft. Die tatsächliche Zunahme der gegenseitigen Ablehnung ist in Ost und West gleich groß. (dts/red)
Die große Mehrheit der Bürger lehnt die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 ab. Im ZDF-„Politbarometer“ sprachen sich 75 Prozent der Befragten gegen die Abschaffung aus, nur 20 Prozent finden sie richtig. Die restlichen fünf Prozent waren unentschlossen.
Unter allen Parteien gab es ebenfalls Mehrheiten gegen die Abschaffung. Dabei reichten die Werte von 88 Prozent bei der Linken über 67 Prozent bei der Union bis zu 55 Prozent bei der FDP, die sich gegen ein Ende der „Rente mit 63“ aussprachen.
Deren Abschaffung wurde von einer von der Regierung eingesetzten Reformkommission empfohlen, die Bundesregierung will dies übernehmen. Die Rente ab 45 Beitragsjahren konnte ursprünglich ab einem Alter von 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Das Mindestalter steigt schrittweise auf 65 Jahre an, derzeit sind es etwa 64,5 Jahre.
Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, läge die AfD laut „Politbarometer“ mit 27 Prozent weiterhin vorne. Die Partei würde im Vergleich zur letzten Erhebung Ende Juli eine Prozentpunkt verlieren.
Für die Union geht es ebenfalls um einen Punkt auf 22 Prozent nach unten. Die Grünen können sich hingegen leicht um einen Punkt verbessern und werden jetzt bei 14 Prozent gesehen.
Die SPD und die Linke verharren bei zwölf Prozent. Die FDP wäre mit vier Prozent weiterhin nicht im Bundestag vertreten. Alle anderen Parteien kämen zusammen auf 9 Prozent, darunter wäre keine Partei, die mindestens drei Prozent erreichen würde. Die aktuelle schwarz-rote Koalition hätte weiter keine Mehrheit.
Bei der Beurteilung nach Sympathie und Leistung liegt Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) weiter auf Platz eins: Er wird auf der Skala von plus fünf bis minus fünf mit einem Durchschnittswert von 1,3 beurteilt (Ende Juli waren es noch 1,5).
Es folgen Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) mit 0,9 (0,9) und Außenminister Johann Wadephul (CDU) mit 0,1 (0,1).
Danach kommt – bereits im Negativbereich – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mit minus 0,4, gefolgt von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und CSU-Chef Markus Söder mit jeweils unverändert mit minus 0,6. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek verharren beide bei minus 0,8.
Einen neuen persönlichen Negativrekord verzeichnet demnach Kanzler Friedrich Merz (CDU) mit minus 1,9 (vorher minus 1,5). Schlusslicht bleibt AfD-Chefin Alice Weidel mit minus 2,5 (vorher minus 2,4).
Die Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen befragte für das „Politbarometer“ vom 17. bis 19. August 1.319 zufällig ausgewählte Wahlberechtigten telefonisch und online. Die statistische Fehlerquote wurde mit zwei bis drei Prozentpunkten angegeben. (afp/red)
An Reformbemühungen hat es in den vergangenen Jahren in den Schulen nicht gemangelt, aber viele Probleme bleiben. (Symbolbild) - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Bei schulischer und beruflicher Bildung schneiden junge Frauen oft besser ab als junge Männer. Dieser „Gender Education Gap“ zeigt sich unter anderem bei Schulabschlüssen und bei Abschlussquoten an Hochschulen, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.
Im Abgangsjahr 2024 waren unter den 258.300 Absolventen mit Allgemeiner Hochschulreife an allgemeinbildenden Schulen 55 Prozent Frauen und 45 Prozent Männer.
Je geringer der formale Schulabschluss, desto stärker kehrt sich das Geschlechterverhältnis um: Unter den 133.100 Absolventen mit Erstem Schulabschluss waren 59 Prozent Männer und 41 Prozent Frauen. Der Erste Schulabschluss ist ein allgemeinbildender Abschluss der Sekundarstufe I, der üblicherweise am Ende der 9. Klasse erworben werden kann.
Einen Mittleren Schulabschluss machten 344.200 Absolventen allgemeinbildender Schulen, darunter 51 Prozent Männer und 49 Prozent Frauen. Dieser Abschluss wird üblicherweise am Ende der 10. Klasse in der Sekundarstufe I erworben.
Auch bei den Wiederholern zeigt sich ein Unterschied zwischen den Geschlechtern. Im Schuljahr 2024/2025 wiederholten 148.100 Schüler eine Klassenstufe, 56 Prozent davon waren männlich und 44 Prozent weiblich.
Junge Männer neigen eher dazu, vergleichsweise früh von der Schule abzugehen und auch im Anschluss nicht in eine Aus- oder Weiterbildung zu starten.
Im Jahr 2025 hatten 15 Prozent der Männer im Alter von 18 bis 24 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung maximal einen Ersten oder Mittleren Schulabschluss und waren nicht in Aus- oder Weiterbildung. Unter Frauen im selben Alter traf dies auf elf Prozent zu.
Mehr ausländische Jugendliche
Die Diskrepanz zwischen den Geschlechtern ist in den letzten Jahren größer geworden: Zehn Jahre zuvor hatte der Anteil unter Frauen und Männern bei je zehn Prozent gelegen. Diese Entwicklung lässt sich teilweise auf den gestiegenen Anteil der ausländischen Bevölkerung in dieser Altersgruppe zurückführen, der von zwölf Prozent auf 17 Prozent angestiegen ist.
Junge Menschen dieser Bevölkerungsgruppe sind häufiger nicht in Schul-, Aus- oder Weiterbildung. Im Jahr 2025 hatte gut ein Drittel (34 Prozent) der ausländischen jungen Männer keine abgeschlossene Berufsausbildung, maximal einen Ersten oder Mittleren Schulabschluss und befand sich nicht in Aus- oder Weiterbildung.
Zehn Jahre zuvor traf dies noch auf knapp ein Viertel (24 Prozent) zu. Unter den ausländischen Frauen in der Altersgruppe ist der Anteil niedriger und im selben Zeitraum moderater gestiegen: von 22 Prozent auf 26 Prozent.
Studentinnen schließen ihr Bachelorstudium häufiger erfolgreich innerhalb von acht Semestern ab als Studenten. Gut ein Drittel (34 Prozent) der Studienanfängerinnen mit Beginn des Studiums im Jahr 2020 schlossen ihr Bachelorstudium nach acht Semestern ab. Bei Männern lag die Abschlussquote bei einem Viertel (25 Prozent).
Auch bei den Masterstudiengängen lag die Abschlussquote der Studienanfängerinnen von 2020 mit 53 Prozent nach sechs Semestern über der ihrer männlichen Kommilitonen (48 Prozent), der Abstand zwischen Frauen und Männern war aber geringer als bei den Bachelorstudiengängen.
Bei Studiengängen mit Staatsexamen war die Abschlussquote unter Frauen ebenfalls höher als bei Männern. Aufgrund der längeren Regelstudienzeit werden hier erfolgreiche Abschlüsse nach zwölf Semestern betrachtet.
35 Prozent der Studentinnen, die 2018 ihr Studium begannen, erlangten innerhalb von zwölf Semestern ihr Staatsexamen. Bei Männern waren es 24 Prozent. (dts/red)