In Wilhelmshaven darf der AfD-Politiker Thorsten Moriße nicht an der Bürgermeisterwahl teilnehmen. Wie die „tagesschau“ berichtet, hat das der Wahlausschuss der niedersächsischen Stadt am Dienstag, 28. Juli, einstimmig beschlossen.
Das Gremium schloss Moriße aus, da seine Verfassungstreue als Oberbürgermeister laut Innenministerium nicht gewährleistet sei. Er ist seit 2022 Abgeordneter im Landtag von Niedersachsen und ist Gründungsmitglied der AfD Niedersachsen.
Moriße kündigt Eilverfahren an
Das Innenministerium habe laut „WELT“ seine Entscheidung auf Basis von Posts Morißes auf Facebook sowie im Zusammenhang mit seiner Führungsfunktion innerhalb seiner Partei gefällt. Dagegen plant der Ausgeschlossene, nun rechtlich vorzugehen, und kündigte ein Eilverfahren an. Seine Äußerungen sieht er als von der Meinungsfreiheit gedeckt an.
Moriße bemängelte zudem, dass ihm die Unterlagen des Innenministeriums vor der Sitzung nicht zur Verfügung gestellt worden seien. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe habe man ihm lediglich in zusammengefasster Form vorgetragen.
Er monierte zudem, dass Parteienvertreter über seine Zulassung – also die eines Konkurrenten – entschieden hätten. Er wolle sich daher nun im Landtag für eine Neuregelung bei der Zusammensetzung von Wahlausschüssen einsetzen.
Stephan Bothe auch nicht zugelassen
Ähnlich erging es dem stellvertretenden Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Stephan Bothe.
Er darf nach einer Entscheidung des Kreiswahlausschusses vom Mittwoch bei der Landratswahl in Lüneburg nicht antreten. Das hat das Gremium am Mittwoch mit 6 zu 1 Stimmen beschlossen.
Der Ausschuss begründete laut NDR seine Entscheidung folgendermaßen: „Die Mehrheit der Mitglieder des Wahlausschusses hatte begründete Zweifel daran, dass Herr Bothe die erforderliche Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen.“ Grundlage für die Entscheidung sei auch gewesen, dass die AfD im Bundesland vorläufig als rechtsextrem eingestuft werden darf.
Bothe kündigte rechtliche Schritte bis vor das Bundesverfassungsgericht an. Dies sei jedoch erst nach der Wahl möglich. Er kritisierte, dass die Ausschussmitglieder nicht unabhängig entschieden hätten.
Reinhild Goes darf antreten
Am Mittwoch wurde zudem darüber entschieden, dass die AfD-Kandidatin Reinhild Goes zur Bürgermeisterwahl in Nörten-Hardenberg zugelassen wird. Der Gemeindewahlausschuss hatte die Entscheidung zunächst vertagt und den Landkreis Northeim als Kommunalaufsicht um eine Prüfung gebeten.
Dieser gab laut „NDR“ an, dass „keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ für eine fehlende Verfassungstreue der Kandidatin vorlägen. Daraufhin hatte der Gemeindewahlausschuss erneut abgestimmt und einstimmig beschlossen, dass die AfD-Kandidatin zur Bürgermeisterwahl antreten darf. Die Einschätzung der Kommunalaufsicht war für das Gremium nicht bindend.
Neues Kommunalwahlgesetz verlangt Prüfung
Nach dem im Frühjahr 2026 verabschiedeten niedersächsischen Kommunalwahlgesetz werden die Wählbarkeitsvoraussetzungen für Kandidaten bei Wahlen zum Oberbürgermeister-, Bürgermeister- oder Landratsamt vor der Wahl geprüft.
Hintergrund ist, dass diese Ämter mit einer Stellung als Beamter auf Zeit verbunden sind. Ein solches Amt kann nur der ausüben, der „Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“.

