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Deutscher Städtetag fordert „Milliardensummen“ für Schutz gegen die Hitze


  • Städtetag: Kommunen können Herausforderungen nicht alleine bewältigen.
  • Schuchardt fordert eine dauerhafte Mitfinanzierung von Schutzkonzepten durch Bund und Länder.
  • Bundesumweltminister Schneider sieht mit Blick auf Sondervermögen die Finanzierung von Maßnahmen gesichert.
  • Linksfraktion will Pflegeheime hitzefest machen.

Angesichts des  hochsommerlichen Wetters mit Temperaturen über 35 Grad hat der Deutsche Städtetag Bund und Länder aufgefordert, sogenannte  Klimaanpassungsmaßnahmen der Kommunen stärker finanziell zu unterstützen. Klimaanpassung sei „existenziell für unsere Zukunft“, sagte Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Für die Städte sei dies eine Daueraufgabe für Jahrzehnte. „Unterm Strich reden wir da über Milliardensummen bundesweit, die investiert werden müssen.“

Böden entsiegeln, mehr Grün in Städten

Die Städte könnten die Herausforderungen nicht alleine stemmen, sagte Schuchardt. Mit den herkömmlichen Finanzierungsstrukturen werde dies nicht gelingen. „Deshalb ist klar: Wir müssen uns ganz grundsätzlich anschauen, wie die notwendigen Investitionen für Klimaschutz und Klimaanpassung organisiert werden“, fügte der Hauptgeschäftsführer des Städtetags hinzu.
Den Kommunen geht es den Angaben zufolge vorwiegend darum, „dass die Umsetzung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten dauerhaft und planbar von Bund und Ländern mitfinanziert wird“. Als Beispiele nannte Schuchardt Hitzevorsorgemaßnahmen wie die Entsiegelung von Böden und mehr Grün in den Städten.
Mehr Hitzeschutz, vor allem in Pflegeheimen, fordert die Linke-Bundestagsfraktion. „Für viele ist Hitze unangenehm. Für pflegebedürftige Menschen kann sie lebensgefährlich sein“, sagte die Linken-Pflegepolitikerin Evelyn Schötz der Nachrichtenagentur AFP. Das Robert Koch-Institut (RKI) gehe von mehr als 5.000 Hitzetoten im vergangenen Monat aus. Besonders betroffen seien Menschen über 75 Jahre. Die Pflegeheime hierzulande seien nicht ausreichend vorbereitet.
„Das Wissen, wie man ältere und pflegebedürftige Menschen besser vor Hitze schützen kann, ist längst da“, betonte Schötz. So gebe es bereits bundeseinheitliche Empfehlungen für Hitzeschutzpläne in Pflegeeinrichtungen. „Woran es mangelt, sind die Voraussetzungen, dieses Wissen auch umzusetzen. Doch der Schutz der Schwächsten darf nicht vom Geldbeutel einer Pflegeeinrichtung abhängen.“

Linke: Bei Hitze weniger Arbeiten

Die Linksfraktion fordert deshalb, Pflegeheime „hitzefest“ zu machen. Die Länder müssten Investitionen in Verschattung, Kühlung und klimaresiliente Gebäude finanzieren. Dabei dürften aber keine zusätzlichen Kosten für die Bewohner entstehen. „Hitzeschutz ist eine öffentliche Aufgabe und darf nicht über höhere Eigenanteile finanziert werden“, erklärt die Fraktion. Zudem soll die Bundesregierung für einen besseren Schutz von im Freien arbeitenden Menschen sorgen. Die Linksfraktion fordert unter anderem auch eine geringere Arbeitszeit bei hohen Temperaturen, schreibt die „Tagesschau“ auf ihrer Internetseite.
Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte am Montag, 27. Juli, in einem Interview mit dem „Deutschlandfunk“ die Ansicht vertreten, dass die Finanzierung von Schutzmaßnahmen gesichert sei. Dabei verwies er darauf, dass der Bund den Ländern und Kommunen zu Beginn der Legislaturperiode 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur zur Verfügung gestellt habe. Das wird sukzessive bis 2040 bereitgestellt, jährlich rund 8,3 Milliarden Euro.
Fünf Milliarden Euro sollten nach Auffassung der Bundestagsfraktion der Grünen für Hitzeschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. „Unser Land ist noch immer nicht ausreichend auf ständig neue und länger andauernde Hitzerekorde vorbereitet“, zitiert die „Tagesschau“ die Fraktionsvizevorsitzende Julia Verlinden. Es könnten “viele grüne Oasen deutschlandweit entstehen“, die „wirksame Abkühlung für Menschen und Tiere ermöglichen“.
Die AfD-Bundestagsfraktion steht den Hitzeschutzplänen des Bundes kritisch gegenüber. Als der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) 2023 einen nationalen Hitzeschutzplan ankündigte, der dann auch kam, sprach der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert von einer „ideologisch verblendeten Klimarettungspolitik“. Sie koste die Menschen nur Geld und Freiheit.
(Mit Texten der Nachrichtenagenturen)
 
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Hausärzte warnen vor den „Super-GAU“: Wenn der Arztbesuch zur Pflicht wird

Die schwarz-rote Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat ein umfassendes Reformpaket mit 34 Einzelmaßnahmen beschlossen. Ziele des Pakets sind die Stabilisierung der Wirtschaft, steuerliche Entlastungen sowie Veränderungen am Arbeitsmarkt und in den Sozialsystemen. Ein zentraler und diskutierter Teilaspekt betrifft das Gesundheitswesen mit neuen Regeln zur Feststellung von Arbeitsunfähigkeit.

Besonderheiten im Gesundheitswesen

Im Fokus der Neuregelungen für das Gesundheitswesen steht die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Diese wurde im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführt. Weiterhin gilt künftig die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem ersten Tag der Erkrankung. Die bisherige gesetzliche Regelung, eine AU erst ab dem vierten Tag dem Arbeitgeber vorzulegen entfällt.
Die Reform zielt darauf ab den hohen Krankenständen entgegenzuwirken, die einen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Wirtschaft darstellen, so Merz. Für die Unternehmen bleiben aber abweichende Ausnahmen über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen möglich.

Auswirkungen für Patienten, Ärzte und das Gesundheitssystem

Erkrankte müssen bereits ab dem ersten Tag einer Erkrankung, auch bei leichten Infekten, die medizinische Hilfe vor Ort in Anspruch nehmen. Mit dem Primärgesetz soll die Versorgung der Patienten bedarfsgerecht gesteuert und Fachkräfte entlastet werden. In einem Primärsystem gehen die Patienten bei nahezu allen Fragen und Beschwerden zuallererst in die eigene Hausarztpraxis.
Ziel des Gesetzes ist die effiziente und systematische Ausrichtung der Versorgungsprozesse. Weiterhin soll hierdurch auch die Qualität der Behandlung gesichert und erhöht werden. Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die kardiovaskuläre Sterblichkeit (Herz-Kreislauf-Erkrankung) zu senken.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind hierzulande die häufigste Todesursache. Mit rund 57 Millionen Euro verursachten Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems im Jahr 2020 die höchsten Kosten für das deutsche Gesundheitssystem. Mit einer Bündelung an Präventionsmaßnahmen, wie Früherkennung und die Versorgung von Her-Kreislauf-Erkrankungen, soll die Herz-Kreislauf-Gesundheit der Bevölkerung verbessert werden.
Diese Maßnahmen fordern die Praxen in besonderer Weise heraus. Elke Cremer, Vorsitzende des Hausärzteverbandes Nordrhein beklagt das bürokratische System in Deutschland. Patienten werden zukünftig in überfüllten Wartezimmern auch im Hinblick aufkommender Infekt Zeiten, sitzen. Aus einem einzigen Grund: Den administrativen Vorgaben. Cremer warnt: „Die wirklich kranken und chronisch Erkrankten bleiben auf der Strecke.“

Sorge der Bevölkerung

Auch die Bevölkerung zeigt sich besorgt. In einer Protestkampagne gegen das GKV-Spargesetz startete der Hausärztinnen-und Hausärzteverband eine Patientenumfrage. Demnach erwarten 77 Prozent, dass sich die geplanten Sparmaßnahmen negativ auf die hausärztliche Versorgung auswirken. Knapp 60 Prozent erwarten, dass die Praxen weniger Zeit pro Patienten haben, ebenfalls 60 Prozent befürchten längere Wartezeiten.
Auf die Ärzte rollt nach Angaben des Hausärzteverbandes eine Bürokratiewelle zu. Er erwartet eine Überlastung der niedergelassenen Praxen durch reine Routine-Atteste. Verbandschef Nicola Buhlinger-Göpfarth spricht von einem „bürokratischen Super-GAU für die Hausarztpraxen“. Die Erwartung, dass die Zahl der Krankheitstage durch die Reform reduziert werde, hält der Verband für „eine Illusion“.
Der Kanzler argumentierte in einem Interview mit Maybrit Illner, dass mit der Abschaffung der telefonischen Krankschreibungen künftig wieder die Regelung gelten werde, wie sie bereits vor der Corona-Pandemie üblich war. „Wir haben gesehen, dass seitdem die Krankschreibungen deutlich angestiegen sind“, erklärte Merz.
Der Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, sieht das anders. Er bezeichnete die Reform als „faktenfrei“. „Zig Statistiken und Untersuchungen der Krankenkassen zeigen eindeutig, dass die Telefon-AU nicht zu mehr Krankschreibungen geführt hat.“ Der beobachtete Anstieg sei vielmehr auf eine verbesserte Erfassung seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Jahr 2022 zurückzuführen und damit ein statistischer Effekt, so Beier.
Der Vorstand der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner sprechen von einer „Zumutung, die an Unverschämtheit grenzt“. Das Wegnehmen vieler Milliarden Euro aus der Patientenversorgung durch das GKV-Spargesetz auf der einen Seite und durch das Aufbürden von noch mehr Arbeit und Bürokratie auf der anderen Seite, garnieren die Regierungsparteien ein erhebliches Maß an Misstrauen gegenüber den Bürgern, so der KBV-Vorstand.
Das Sparpaket sieht unter anderem finanzielle Kürzungen bei Ärzten und Kliniken, gedeckelte Ausgaben für medizinische Leistungen, Budgetierung sowie weitere Klinik-Kürzungen vor.
Der AOK – Bundesverband warnt ebenso gegen eine Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Diese werde den Krankenstand nicht senken, im Gegenteil. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Carola Reimann warnt vor erheblichen Mehraufwand, zusätzlichen Belastungen der Arztpraxen sowie höheren Kosten für das Gesundheitssystem. Sie betont weiterhin, es sei „nicht nachvollziehbar“, wie die verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag zur Entbürokratisierung beitrage.
Das Paket der Bundesregierung ergänzt das bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen GKV- Beitragsstabilisierungsgesetz.

Verdi warnt vor Befristungswachstum

Für einen kritischen Blick auf das Reformpaket spricht sich zudem die Gewerkschaft Verdi aus und warnt vor Befristungswachstum. Durch die neuen Beschlüsse dürfen Arbeitgeber künftig neu eingestellte Beschäftigte bis zu vier Jahre ohne Sachgrund befristet beschäftigen.
Eine sachgrundlose Befristung liegt dann vor, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag zeitlich begrenzt, ohne dass es dafür einen speziellen rechtlichen Grund gibt. Das unternehmerische Risiko wird somit allein auf die Beschäftigten verlagert, betont der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke. In der Krankschreibung ab Tag 1 sieht er eine Zunahme der „Misstrauenskultur“.
Im Laufe des Jahres 2027 soll die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung in Kraft treten. Das Inkrafttreten lässt sich erst nach Einreichung der kabinettsentwürfe im Bundestag präzise absehen.