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Brummton als Störfaktor: Investor baut Windkraftanlage wieder ab


In Kürze:

  • Anwohner der Gemeinde Oberwiera beklagen den Brummton einer Windkraftanlage.
  • Ein Getriebewechsel sowie nächtliche Abschaltungen brachten keine echten Erfolge.
  • Der ortsansässige Investor wies nun den Rückbau der Anlage an.
  • Solch einen Fall gab es vorher noch nie in Deutschland.

 
Bis vor Kurzem war sie die größte Windkraftanlage in Sachsen. Mit der 250 Meter hohen Anlage wollte die Gemeinde Oberwiera rechnerisch für rund 5.000 Haushalte grünen Strom bereitstellen.
Ebenso sollte das 10 Millionen Euro teure Windrad die Gemeindekasse aufbessern. Einnahmen von mindestens 15.000 Euro pro Jahr waren einkalkuliert.

Anwohner: Wie ein herumkreisendes Flugzeug

Doch die seit Ende 2023 laufende 6-Megawatt-Anlage hat sich zunehmend als Störfaktor für die Anwohner erwiesen. Es gab Beschwerden über eine zu hohe Geräuschentwicklung. Selbst bei geschlossenen Fenstern hätten Anwohner, deren Wohnhäuser sich rund 800 Meter vom Windrad befanden, noch einen tiefen, konstanten Brummton wahrgenommen.

Das Riesenwindrad der gemeinde Oberwiera stand bis vor Kurzem noch an der B180. Das nächste Wohngebiet war nur rund 75o Meter davon entfernt.

Foto: Bildschirmfoto Google Maps

„Das hörte sich an, als wenn ein Flugzeug hier herumkreist“, teilte ein Anwohner dem MDR mit.
Zunächst sahen die zuständigen Behörden jedoch keinen Handlungsbedarf. Die Geräuschpegel befanden sich noch innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte.
Das Wohnhaus eines Ehepaares ist gut 1.000 Meter vom Windradstandort entfernt. „Ich bin keine Windrad-Gegnerin“, sagte die Frau der „Ostdeutschen Allgemeine“. „Doch die Geräusche haben einen wahnsinnig gemacht“.
Nach anhaltenden Beschwerden hat der Hersteller Vestas an der Anlage das Getriebe getauscht, in der Hoffnung, das Problem so lösen zu können. Auch nächtliche Abschaltungen waren eine Maßnahme. Allerdings brachte das den Anwohnern keine dauerhafte Verbesserung.

Investor wies Rückbau an

Inzwischen befindet sich die Anlage nach einer Betriebszeit von nur gut 2,5 Jahren im Rückbau – zur Erleichterung der Anwohner. Die drei 81 Meter langen Rotorblätter sind bereits demontiert. Auch die Gondel mit dem Generator sollten bereits demontiert sein. Letzterer soll für das Störgeräusch verantwortlich sein.
Die Entscheidung zum Abbau traf der ortsansässige Investor, der auch Mitglied im Gemeinderat ist. Bürgermeister Holger Quellmalz (CDU) teilte dazu mit:
„Das Wichtige und Entscheidende war, dass der Investor hier aus dem Ort, aus der Gemeinde kommt, hier verwurzelt ist und hier auch die Verantwortung übernommen hat und sich am Ende mit dem Anlagenhersteller, der Firma Vestas, auf den Abriss geeinigt hat. Weil sie wohl andere Möglichkeiten nicht mehr gesehen haben.“
Als das Riesenwindrad noch in Betrieb war, habe Quellmalz eines Nachts selbst überprüft, wie laut die Anlage wirklich ist. „Es klingt, wie wenn man aus einem Flugzeug steigt und die Turbine läuft noch“, bestätigte er gegenüber lokalen Medien.

Erster Fall in Deutschland

Inzwischen befinden sich hierzulande mehr als 29.200 Windräder an Land. Dabei rücken sie immer öfter auch in die Nähe von Wohngebieten. Entsprechend beschwerten sich in der jüngeren Vergangenheit Anwohner an verschiedenen Orten über die Geräuschkulisse der Turbinen.
Dass nun tatsächlich eine Windkraftanlage aufgrund von Störgeräuschen wieder abgebaut wird, ist bundesweit eine Premiere. Nach Medienangaben sind auch dem Bundesverband Windenergie keine Fälle bekannt, bei denen Lärmbelästigung zum Abbau einer Windkraftanlage geführt hat.
Lautstarke Kritik über einen Brummton äußern bereits seit Monaten Anwohner von zwei Windkraftanlagen im baden-württembergischen Kreis Göppingen. Ein bereits erfolgter Getriebewechsel brachte auch dort keine Besserung. Ein Gutachten des Prüfinstituts DEKRA im Auftrag der Stadt brachte inzwischen Gewissheit. Tatsächlich seien die Anlagen bei nahezu allen Windgeschwindigkeiten „tonhaltig“.
Hier ist die Aussicht auf einen Abbau der Anlagen nicht so groß wie in Oberwiera. Die Betreiberfirma Uhl Windkraft ist mit den DEKRA-Messungen nicht einverstanden und stellt sich gegen die Forderungen einiger Anwohner und der Bürgerinitiative Pro Schurwald.
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Entscheidungen von Wahlausschüssen: AfD-Politiker Moriße und Bothe ausgeschlossen

In Wilhelmshaven darf der AfD-Politiker Thorsten Moriße nicht an der Bürgermeisterwahl teilnehmen. Wie die „tagesschau“ berichtet, hat das der Wahlausschuss der niedersächsischen Stadt am Dienstag, 28. Juli, einstimmig beschlossen.
Das Gremium schloss Moriße aus, da seine Verfassungstreue als Oberbürgermeister laut Innenministerium nicht gewährleistet sei. Er ist seit 2022 Abgeordneter im Landtag von Niedersachsen und ist Gründungsmitglied der AfD Niedersachsen.

Moriße kündigt Eilverfahren an

Das Innenministerium habe laut „WELT“ seine Entscheidung auf Basis von Posts Morißes auf Facebook sowie im Zusammenhang mit seiner Führungsfunktion innerhalb seiner Partei gefällt. Dagegen plant der Ausgeschlossene, nun rechtlich vorzugehen, und kündigte ein Eilverfahren an. Seine Äußerungen sieht er als von der Meinungsfreiheit gedeckt an.
Moriße bemängelte zudem, dass ihm die Unterlagen des Innenministeriums vor der Sitzung nicht zur Verfügung gestellt worden seien. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe habe man ihm lediglich in zusammengefasster Form vorgetragen.
Er monierte zudem, dass Parteienvertreter über seine Zulassung – also die eines Konkurrenten – entschieden hätten. Er wolle sich daher nun im Landtag für eine Neuregelung bei der Zusammensetzung von Wahlausschüssen einsetzen.

Stephan Bothe auch nicht zugelassen

Ähnlich erging es dem stellvertretenden Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Stephan Bothe.
Er darf nach einer Entscheidung des Kreiswahlausschusses vom Mittwoch bei der Landratswahl in Lüneburg nicht antreten. Das hat das Gremium am Mittwoch mit 6 zu 1 Stimmen beschlossen.
Der Ausschuss begründete laut NDR seine Entscheidung folgendermaßen: „Die Mehrheit der Mitglieder des Wahlausschusses hatte begründete Zweifel daran, dass Herr Bothe die erforderliche Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen.“ Grundlage für die Entscheidung sei auch gewesen, dass die AfD im Bundesland vorläufig als rechtsextrem eingestuft werden darf.
Bothe kündigte rechtliche Schritte bis vor das Bundesverfassungsgericht an. Dies sei jedoch erst nach der Wahl möglich. Er kritisierte, dass die Ausschussmitglieder nicht unabhängig entschieden hätten.

Reinhild Goes darf antreten

Am Mittwoch wurde zudem darüber entschieden, dass die AfD-Kandidatin Reinhild Goes zur Bürgermeisterwahl in Nörten-Hardenberg zugelassen wird. Der Gemeindewahlausschuss hatte die Entscheidung zunächst vertagt und den Landkreis Northeim als Kommunalaufsicht um eine Prüfung gebeten.
Dieser gab laut „NDR“ an, dass „keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ für eine fehlende Verfassungstreue der Kandidatin vorlägen. Daraufhin hatte der Gemeindewahlausschuss erneut abgestimmt und einstimmig beschlossen, dass die AfD-Kandidatin zur Bürgermeisterwahl antreten darf. Die Einschätzung der Kommunalaufsicht war für das Gremium nicht bindend.

Neues Kommunalwahlgesetz verlangt Prüfung

Nach dem im Frühjahr 2026 verabschiedeten niedersächsischen Kommunalwahlgesetz werden die Wählbarkeitsvoraussetzungen für Kandidaten bei Wahlen zum Oberbürgermeister-, Bürgermeister- oder Landratsamt vor der Wahl geprüft.
Hintergrund ist, dass diese Ämter mit einer Stellung als Beamter auf Zeit verbunden sind. Ein solches Amt kann nur der ausüben, der „Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“.