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Innenministerium bestätigt Aus für Asylverfahrensberatung ab 2027


In Kürze:

  • Bundesinnenministerium plant Ende der Förderung der Asylverfahrensberatung ab 2027.

  • Die Regierung verweist auf Haushaltszwänge und eine bisher nicht veröffentlichte Evaluation.

  • Mögliche Folge ist ein Wegfall bundesweiter Beratungsstrukturen für Asylbewerber.


  • Das Bundesinnenministerium plant offenbar, aus dem erst vor drei Jahren bundesweit eingeführten System der Asylverfahrensberatung (AVB) auszusteigen – und das, bevor ein Evaluierungsbericht vorliegt. Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) am Freitag, 5. Juni, berichtete, hat das Ministerium das Ende der Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung bestätigt.

    Dies gehe aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hervor. Das Ministerium begründet den Schritt mit der angespannten Lage im Bundeshaushalt. Diese mache eine „strikte Prioritätensetzung“ erforderlich. Man habe nach eingehender Prüfung Einsparpotenziale identifiziert, heißt es weiter. Diese erstreckten sich auch auf die Mittel für die AVB. Mit Blick auf den Bundeshaushalt 2027 dauere die regierungsinterne Prüfung jedoch noch an.

    Asylverfahrensberatung sollte unabhängige und individuelle Rechtsauskunft sichern

    Dem Ministerium zufolge stütze auch eine Evaluation des Programms, das seit 2023 existiert, den Förderstopp. Allerdings, so kritisieren die Grünen, liege der dazugehörige Bericht noch nicht öffentlich vor. Er werde der Bundesregierung zufolge „derzeit finalisiert“ und solle „voraussichtlich“ noch im zweiten Quartal des Jahres erscheinen.

    Die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Filiz Polat, betrachte dies als Verstoß gegen Gebote der Transparenz. Sie äußert gegenüber dem RND:

    „Wer über die Zukunft dieses wichtigen Beratungsangebots entscheiden will, muss die Fakten auf den Tisch legen.“

    Ein Wegfall des Angebots hätte gravierende Konsequenzen – in erster Linie mit Blick auf das demnächst in Kraft tretende EU-Asylregelwerk GEAS. Asylbewerber seien ohne professionelle Unterstützung „kaum in der Lage, ihre Rechte und Pflichten im Verfahren zu verstehen und wahrzunehmen“. Insbesondere vulnerable Gruppen, wie Folteropfer sowie behinderte oder kranke Menschen, benötigten diese Form vertraulicher Beratung.

    Polat forderte, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) müsse „jetzt Farbe bekennen“ und die Absicherung der Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung im Haushalt sichern.

    Träger des Programms sind vor allem Wohlfahrtsverbände und NGOs

    Beschlossen hatte die Förderung die damalige Ampelkoalition Ende 2022. Sie beabsichtigte, auf diese Weise zur Beschleunigung von Asylverfahren beizutragen. Immerhin sollte die Beratung auch dazu dienen, aussichtslose Fälle zu identifizieren und in weiterer Folge langwierige Verfahren zu vermeiden. Seit Mitte 2023 ist das Programm aktiv. Asylbewerber können auf dieser Grundlage eine individuelle, vertrauliche und ergebnisoffene Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

    Träger des Programms sind in den meisten Fällen Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, AWO oder DRK. Dazu kommen zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die der Bund in ihrer Eigenschaft als freie Träger fördert.

    Bislang hatte der Bund in den Jahren 2024 bis 2026 jeweils 25 Millionen Euro an Fördermitteln für AVB bereitgestellt. Im ersten Jahr waren es 20 Millionen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, mussten die Träger zusätzlich selbst einen Eigenanteil in Höhe von 7 bis 10 Prozent beisteuern.

    Ohne Asylverfahrensberatung wäre BAMF selbst einziger Ansprechpartner

    Sollte der Bund tatsächlich die Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung streichen, bliebe Asylbewerbern weiterhin die behördliche Information und Rechtsauskunft über das Asylverfahren. Diese führt allerdings das BAMF selbst durch – und damit die Behörde, die am Ende auch über das Asylgesuch entscheidet.

    Ohne die Bundesmittel wäre das Ende der bundesweiten AVB-Struktur vorgezeichnet. Eine Vielzahl an Beratungsstellen würde voraussichtlich schließen, fortbestehen würden einzelne regionale Angebote. Die Träger, die bislang die Asylberatung geleistet haben, müssten auf ihre eigenen Rechtshilfefonds zurückgreifen oder wären von Spenden und möglichen Landesmitteln abhängig.

    Da je nach Bundesland unterschiedliche Positionen zur Förderpolitik zu erwarten wären, würde dies auch zu uneinheitlichen Beratungsstandards zwischen den Bundesländern führen.

    Filiz Polat befürchtet zudem, dass Asylverfahren auf diese Weise länger und teurer würden. Ohne gut informierte Zuwanderer drohten mehr Fehlentscheidungen durch die Behörden, so die Politikerin. Dies könne am Ende dazu führen, dass die Folgekosten eines Wegfalls der AVB die Summe der Einsparung übersteige.

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    gesellschaft

    Mehrheit der Erwachsenen ist übergewichtig – mehr Männer als Frauen

    Mehr als jeder zweite Mensch in Deutschland bringt zu viele Kilos auf die Waage. Im Jahr 2025 waren rund 53,4 Prozent der Erwachsenen übergewichtig, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte.
    Männer waren deutlich häufiger übergewichtig als Frauen. Knapp zwei Drittel der Männer (62,6 Prozent) waren im vergangenen Jahr übergewichtig. Bei den Frauen waren es 43,8 Prozent.

    Deutschland nimmt weiter zu

    Übergewicht wird nach dem so genannten Body-Mass-Index (BMI) bestimmt, bei dem das Körpergewicht durch das Quadrat der Körpergröße geteilt wird. Die WHO stuft Erwachsene mit einem BMI über 25 als übergewichtig, mit einem Wert über 30 als stark übergewichtig ein.
    Als stark übergewichtig beziehungsweise adipös galten den Angaben zufolge 17,9 Prozent der Menschen in Deutschland. Bei den Männern waren 19,9 Prozent stark übergewichtig, bei den Frauen 15,8 Prozent.
    Dabei sind die Menschen in Deutschland in den vergangenen Jahren im Schnitt etwas schwerer geworden. Der Durchschnittsbürger wiegt demnach 78,3 Kilogramm bei einer Körpergröße von 1,73 Metern. Vier Jahre zuvor lag das Durchschnittsgewicht noch bei 77,7 Kilogramm.

    Musterfrau und Mustermann

    Frauen sind den Angaben zufolge im Schnitt 1,66 Meter groß und wiegen 69,7 Kilogramm, Männer kommen auf 1,79 Meter und 86,5 Kilogramm.
    Mit Blick auf die Altersgruppen sind im Schnitt die 50- bis 59-jährigen Frauen und Männer mit 81,3 Kilogramm am schwersten. Die 18- bis 24-Jährigen sind mit 72,5 Kilo hingegen am leichtesten.
    Die Angaben beruhen auf dem sogenannten Mikrozensus 2025, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Deutschland. Befragt wurde rund ein Prozent der Bevölkerung. (afp/red)
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    Mehrheit der Erwachsenen ist übergewichtig – Männer mehr als Frauen

    Mehr als jeder zweite Mensch in Deutschland bringt zu viele Kilos auf die Waage. Im Jahr 2025 waren rund 53,4 Prozent der Erwachsenen übergewichtig, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte.
    Männer waren deutlich häufiger übergewichtiger als Frauen. Knapp zwei Drittel der Männer (62,6 Prozent) waren im vergangenen Jahr übergewichtig. Bei den Frauen waren es 43,8 Prozent.

    Deutschland nimmt weiter zu

    Übergewicht wird nach dem sogenannten Body-Mass-Index (BMI) bestimmt, bei dem das Körpergewicht durch das Quadrat der Körpergröße geteilt wird. Die WHO stuft Erwachsene mit einem BMI über 25 als übergewichtig, und mit einem Wert über 30 als stark übergewichtig ein.
    Als stark übergewichtig beziehungsweise adipös galten den Angaben zufolge 17,9 Prozent der Menschen in Deutschland. Bei den Männern waren 19,9 Prozent stark übergewichtig, bei den Frauen 15,8 Prozent.
    Dabei sind die Menschen in Deutschland in den vergangenen Jahren im Schnitt etwas schwerer geworden. Der Durchschnittsbürger wiegt demnach 78,3 Kilogramm bei einer Körpergröße von 1,73 Metern. Vier Jahre zuvor lag das Durchschnittsgewicht noch bei 77,7 Kilogramm.

    Musterfrau und Mustermann

    Frauen sind den Angaben zufolge im Schnitt 1,66 Meter groß und wiegen 69,7 Kilogramm, Männer kommen auf 1,79 Meter und 86,5 Kilogramm.
    Im Hinblick auf die Altersgruppen sind im Schnitt die 50- bis 59-jährigen Frauen und Männer mit 81,3 Kilogramm am schwersten. Die 18- bis 24-Jährigen sind mit 72,5 Kilogramm hingegen am leichtesten.
    Die Angaben beruhen auf dem sogenannten Mikrozensus 2025, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Deutschland. Befragt wurde rund ein Prozent der Bevölkerung. (afp/red)
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    Förderung von AfD-naher Stiftung weiter unklar – Vorwurf der Verschleppung


    In Kürze:

    • Entscheidung über Fördergelder für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) beim BMI noch nicht getroffen.
    • DES-Vorstandsvorsitzende Erika Steinbach hofft auf gut 25 Millionen Euro vom BMI – offener Brief bislang erfolglos.
    • Stiftungsförderung für ESN-Fraktion im EU-Parlament scheinbar erfolgt.

     
    Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat noch immer nicht entschieden, ob die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) in diesem Jahr erstmals Fördergelder des Bundes erhalten wird. Wie die Pressestelle des BMI auf Anfrage von Epoch Times mitteilte, dauert die Prüfung des Förderantrags noch an.
    „Da es sich bei der Desiderius-Erasmus-Stiftung um deren erstmalige Prüfung auf das Vorliegen der Fördervoraussetzungen handelt, kann aktuell nicht belastbar mitgeteilt werden, wann die Prüfung abgeschlossen sein wird“, hieß es aus dem BMI.
    Die DES setzt sich nach eigener Darstellung unter anderem für die „Zukunft Deutschlands als Nation“ und „für Demokratie, für Rechtsstaat und für Meinungsfreiheit“ ein.

    „Normierte Kriterien“ nach Stiftungsfinanzierungsgesetz entscheidend

    Die übrigen parteinahen Stiftungen, nämlich die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU), die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), die Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne), die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke) und die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), erhalten vom BMI seit Jahren Gelder in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe. Unterstützungen aus anderen Ministerien kommen noch dazu. Insgesamt beliefen sich die öffentlichen Fördermittel im Jahr 2024 auf 687 Millionen Euro.
    Für die Entscheidung pro oder kontra BMI-Fördergeld für die DES sind nach Angaben des Ministeriumssprechers alleine die im Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) „normierten Kriterien“ entscheidend.
    Die Tabelle zeigt die Globalzuschüsse des BMI an <span class=

    193 Millionen vom Innenministerium zu verteilen

    Zu den aktuellen Einzelsummen für alle geförderten parteinahen Stiftungen im Jahr 2026 hat sich das BMI nicht detailliert geäußert. Der Sprecher gab lediglich eine Gesamtsumme von 193,574 Millionen Euro an, die im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehe, also für „Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit“. Im Vorjahr sei derselbe Titel mit 168 Millionen Euro ausgestattet gewesen. Auch das Bundesverwaltungsamt nannte auf Nachfrage von Epoch Times keine detaillierteren Zahlen für jede Stiftung.
    Zum Zuteilungsverfahren verwies das BMI auf Paragraph 3 des StiftFinG. Demnach ergäben sich die Anteile unter Berücksichtigung eines Sockelbetrages von 1 Prozent je Stiftung aus dem „normierten Verteilungsschlüssel sowie der im Bundeshaushalt festgesetzten Gesamtsumme“. Paragraph 3(3) regelt, dass Fördermittel „nach dem Durchschnitt der Verhältnisse verteilt“ werden, „welche die Ergebnisse der letzten vier Bundestagswahlen der jeweils nahestehenden politischen Partei widerspiegeln“.

    Es geht um gut 25 Millionen Euro

    Nach Angaben von DES-Vorstand und AfD-Mitglied Erika Steinbach besteht für ihre Stiftung somit ein BMI-Fördergeldanspruch in Höhe von 12,3 Prozent der im Haushaltsplan ausgewiesenen Gelder für das Jahr 2026.
    Den absoluten Wert bezifferte sie auf rund 25,5 Millionen Euro. Das teilte die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete vor wenigen Tagen auf Anfrage von Epoch Times mit. „Weitere Mittel aus den anderen Fördertöpfen für politische Stiftungen haben wir bewusst nicht beantragt“, so die DES-Chefin.
    Steinbach hatte am 30. März 2026 einen offenen Brief veröffentlicht, in dem sie von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) forderte, die Prüfung der DES-Förderwürdigkeit nicht mehr länger „parteitaktisch zu verschleppen“. Seither habe sie vom BMI ebenfalls lediglich die Auskunft erhalten, dass die Überprüfung noch nicht abgeschlossen sei, so die DES-Chefin gegenüber Epoch Times.
    „Daraufhin haben wir das BVerfG [Bundesverfassungsgericht] angerufen und gefordert, dem BMI eine Frist bis zum 22. Mai 2026 für den zu erlassenden Bescheid zu setzen“, so Steinbach. Außer einer Eingangsbestätigung aus Karlsruhe liege ihr aber noch nichts vor. Angaben zur Herkunft der aktuell vorhandenen DES-Gelder wollte Steinbach nicht machen, da die Stiftung bislang keinen Cent von der öffentlichen Hand erhalten habe.
    Im Einklang mit dem BMI wies Steinbach darauf hin, dass die DES erst seit dem 1. Januar 2026 einen grundsätzlichen Anspruch geltend machen könne. Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster sei „jede rückwirkende Fördermöglichkeit“ für die Vorjahre ohnehin entfallen, bestätigte die DES-Stiftungsleiterin.
    Das OVG Münster hatte im März 2026 in zweiter Instanz geurteilt, dass der DES zumindest für das Jahr 2021 keine Fördermittel für gesellschaftspolitische Bildungsarbeit zustehen. Unter Verweis auf einen BVerfG-Beschluss begründete das OVG seine Entscheidung mit dem Umstand, dass 2021 noch gar keine verfassungskonforme Förder- und Verwaltungspraxis für parteinahe Stiftungen existiert habe.
    „Die danach rechtswidrige Förderpraxis kann keine Grundlage für eine Förderung damals nicht berücksichtigter Stiftungen bieten“, befand der OVG-Präsident.

    Bundesverfassungsgericht verlangte eigenes Gesetz

    Das allen aktuellen Berechnungen zugrunde liegende StiftFinG war im Dezember 2023 auf Verlangen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Union, SPD, Grünen und FDP verabschiedet worden. Es gilt seit 2024. Demnach steht einer parteinahen Stiftung Förderung zu, wenn Abgeordnete der einer jeweils nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Dies trifft seit diesem Jahr für die AfD und die DES zu.
    Nach Angaben des „Verfassungsblogs“ könnte speziell Paragraph 2, Absatz 4 dazu führen, dass die DES weiter leer ausgeht. Demnach muss eine politische Stiftung auch in einer rückblickenden „Gesamtschau“ die Gewähr bieten, „für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten“. Zudem darf kein Geld an eine parteinahe Stiftung fließen, wenn eine „verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung“ vorliegt.
    Die Karlsruher Richter hatten aufgrund einer AfD-Klage am 22. Februar 2023 entschieden, dass die bis dahin übliche Praxis, Fördergelder für parteinahe Stiftungen jedes Jahr kurzerhand via Haushaltsgesetz festzulegen, verfassungswidrig sei. Deshalb müsse ein eigenes Gesetz für Klarheit sorgen.

    BMI-Prüfungsergebnis zur Verfassungsmäßigkeit der AfD ebenfalls offen

    Das BMI hatte zudem angekündigt, jenes Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zu überprüfen, auf dessen Grundlage die Gesamtpartei AfD vorübergehend als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft worden war.
    Nach einem Eilverfahrensurteil des Verwaltungsgerichts Köln gilt diese Einstufung seit Ende Februar 2026 nicht mehr. Die AfD darf bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren lediglich als „Verdachtsfall“ geführt werden. Das bedeutet zugleich weniger Überwachungsbefugnisse für das BfV.
    Auch in dieser Frage dauere die Prüfung noch an, teilte das BMI auf Epoch-Times-Nachfrage mit.

    EU-Stiftung erhält bereits Fördergelder aus EU-Topf

    Während die DES weiter auf Fördermittel des BMI wartet, gab es für die AfD-Fraktion im EU-Parlament, Europa der souveränen Nationen (ESN), scheinbar keine Schwierigkeiten, Geld aus dem EU-Haushalt zu bekommen.
    Nach Informationen des „Spiegel“ soll die „Sovereignty Foundation“ (SF) für das laufende Jahr 1,1 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln der Europäischen Union erhalten. 275.000 Euro seien bereits geflossen. Sie wird vom AfD-EU-Abgeordneten Alexander Sell geleitet.
    Das Nachrichtenmagazin kritisierte unter anderem die führende Rolle der AfD innerhalb der aus „Spiegel“-Sicht „rechtsextremen“ ESN-Partei nebst ihrer Stiftung, zudem die lückenhafte SF-Website, insbesondere aber die möglichen Profite für „das rechtsextreme Vorfeld“ der AfD, welche nun „auf Kosten der europäischen Steuerzahler“ zustande kommen könnten.
    Sell zufolge „unterstützt und ergänzt“ die SF allerdings lediglich die Ziele der ESN-Partei „im Rahmen der von der Union verfolgten Zielsetzungen und Grundwerte“. Die Parteimitglieder setzten sich „gemeinsam ein für ein Europa der Vaterländer, Demokratie, Freiheit, Wohlstand und Zukunft“, schrieb Sell auf der Website der Stiftung.
    Die EU-Abgeordneten der AfD hatten die ESN-Fraktion nach der EU-Wahl im Sommer 2024 gemeinsam mit Vertretern anderer EU-kritischer Parteien gegründet, nachdem die AfD aus ihrer bisherigen Stammfraktion, der ID, hauptsächlich auf Betreiben des französischen Rassemblement National und der italienischen Lega ausgeschlossen worden war.
    Sell ließ einen Fragenkatalog von Epoch Times bis zur Veröffentlichung dieses Artikels unbeantwortet.