Categories
deutschland ticker

AfD-Politiker Sichert geht gegen seinen Ausschluss von der Landratswahl vor

Weil der Wahlausschuss des Landkreises Friesland ihn nicht zur Landratswahl am 13. September zugelassen hat, zieht der AfD-Politiker Martin Sichert vor Gericht. Der 46-Jährige, der seit 2017 Bundestagsabgeordneter ist, hatte diesen Schritt angekündigt.
Der Wahlausschuss hatte Sichert am 21. Juli mit 5:1 Stimmen abgelehnt. Er folgte damit einer Empfehlung des niedersächsischen Innenministeriums. Dieses verwies auf Äußerungen Sicherts in sozialen Medien, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen sollen. So habe er unter anderem auf X eine Aussage zur Regenbogenflagge vor dem Roten Rathaus in Berlin gemacht, die als Verharmlosung des Nationalsozialismus wahrgenommen werden könne.

Staatsrechtler: Ausschluss „krass verfassungswidrig“

In einem Video zeigte sich Sichert „fassungslos“. Sein Ausschluss sei „ein schwerer Verstoß gegen das Grundprinzip der freien und gleichen Wahl“, sagte er.
Auf Facebook teilte Sichert mit, dass er eine einstweilige Anordnung im Eilverfahren gegen seinen Ausschluss beantragt hat. „Wenn die Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Mehrheit von Vertretern aus dem Altparteienkartell im Wahlausschuss entscheidet, aus welchen Parteien noch Kandidaten für Landrats- und Oberbürgermeisterwahlen aufgestellt werden dürfen, dann ist die Demokratie in höchster Gefahr“, schrieb er. Es sei „absolut demokratiefeindlich“, wenn eine Landesregierung als auch ein Wahlausschuss „die Tätigkeit als Funktionär in einer zugelassenen Partei als Ausschlussgrund“ sähen.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Eingang des Antrags des Politikers auf Anfrage von Epoch Times erhalten. Der Antrag werde dem Antragsgegner nun zugestellt sowie eine Antragserwiderung angefordert, so ein Sprecher. Auch würden die Verwaltungsvorgänge einbezogen. Eine Entscheidung werde noch vor der Wahl fallen.
Kritik am Ausschluss des AfD-Politikers hatte der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler in einem Interview mit der „WELT“ geübt. So reiche es nicht, „jemandem die Verfassungstreue abzusprechen, der Mitglied in einer Partei ist, die nicht verboten ist“. Es sei „krass rechtswidrig und verfassungswidrig, jemanden wegen der Mitgliedschaft in einer Partei von der Wahl auszuschließen“. Dass Kandidaten „vorher aussortiert“ würden, „das kennen wir in der Demokratie eigentlich nicht, das kennen wir aus autoritären Staaten“.

Gerichte wiesen Eilantrag in einem anderen Fall zurück

In einem vergleichbaren Fall scheiterte im vergangenen Jahr der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul mit seinem Eilantrag. Ihn hatte der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen für die  Oberbürgermeisterwahl nicht zugelassen. Das Gremium äußerte Zweifel an seiner Verfassungstreue und verwies auf Berichte des Verfassungsschutzes. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies den Eilantrag des verbeamteten Lehrers zurück.
Zur Begründung hieß es, dass Maßnahmen im Vorfeld einer Wahl nicht per Eilverfahren gestoppt werden können. Juristisch könne dagegen erst im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren vorgegangen werden. Paul legte daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz ein und scheiterte auch dort. Das Gericht bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts.
Categories
deutschland ticker

Entscheidungen von Wahlausschüssen: AfD-Politiker Moriße und Bothe ausgeschlossen

In Wilhelmshaven darf der AfD-Politiker Thorsten Moriße nicht an der Bürgermeisterwahl teilnehmen. Wie die „tagesschau“ berichtet, hat das der Wahlausschuss der niedersächsischen Stadt am Dienstag, 28. Juli, einstimmig beschlossen.
Das Gremium schloss Moriße aus, da seine Verfassungstreue als Oberbürgermeister laut Innenministerium nicht gewährleistet sei. Er ist seit 2022 Abgeordneter im Landtag von Niedersachsen und ist Gründungsmitglied der AfD Niedersachsen.

Moriße kündigt Eilverfahren an

Das Innenministerium habe laut „WELT“ seine Entscheidung auf Basis von Posts Morißes auf Facebook sowie im Zusammenhang mit seiner Führungsfunktion innerhalb seiner Partei gefällt. Dagegen plant der Ausgeschlossene, nun rechtlich vorzugehen, und kündigte ein Eilverfahren an. Seine Äußerungen sieht er als von der Meinungsfreiheit gedeckt an.
Moriße bemängelte zudem, dass ihm die Unterlagen des Innenministeriums vor der Sitzung nicht zur Verfügung gestellt worden seien. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe habe man ihm lediglich in zusammengefasster Form vorgetragen.
Er monierte zudem, dass Parteienvertreter über seine Zulassung – also die eines Konkurrenten – entschieden hätten. Er wolle sich daher nun im Landtag für eine Neuregelung bei der Zusammensetzung von Wahlausschüssen einsetzen.

Stephan Bothe auch nicht zugelassen

Ähnlich erging es dem stellvertretenden Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Stephan Bothe.
Er darf nach einer Entscheidung des Kreiswahlausschusses vom Mittwoch bei der Landratswahl in Lüneburg nicht antreten. Das hat das Gremium am Mittwoch mit 6 zu 1 Stimmen beschlossen.
Der Ausschuss begründete laut NDR seine Entscheidung folgendermaßen: „Die Mehrheit der Mitglieder des Wahlausschusses hatte begründete Zweifel daran, dass Herr Bothe die erforderliche Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen.“ Grundlage für die Entscheidung sei auch gewesen, dass die AfD im Bundesland vorläufig als rechtsextrem eingestuft werden darf.
Bothe kündigte rechtliche Schritte bis vor das Bundesverfassungsgericht an. Dies sei jedoch erst nach der Wahl möglich. Er kritisierte, dass die Ausschussmitglieder nicht unabhängig entschieden hätten.

Reinhild Goes darf antreten

Am Mittwoch wurde zudem darüber entschieden, dass die AfD-Kandidatin Reinhild Goes zur Bürgermeisterwahl in Nörten-Hardenberg zugelassen wird. Der Gemeindewahlausschuss hatte die Entscheidung zunächst vertagt und den Landkreis Northeim als Kommunalaufsicht um eine Prüfung gebeten.
Dieser gab laut „NDR“ an, dass „keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ für eine fehlende Verfassungstreue der Kandidatin vorlägen. Daraufhin hatte der Gemeindewahlausschuss erneut abgestimmt und einstimmig beschlossen, dass die AfD-Kandidatin zur Bürgermeisterwahl antreten darf. Die Einschätzung der Kommunalaufsicht war für das Gremium nicht bindend.

Neues Kommunalwahlgesetz verlangt Prüfung

Nach dem im Frühjahr 2026 verabschiedeten niedersächsischen Kommunalwahlgesetz werden die Wählbarkeitsvoraussetzungen für Kandidaten bei Wahlen zum Oberbürgermeister-, Bürgermeister- oder Landratsamt vor der Wahl geprüft.
Hintergrund ist, dass diese Ämter mit einer Stellung als Beamter auf Zeit verbunden sind. Ein solches Amt kann nur der ausüben, der „Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“.