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Pflegereform: Kritik von Länder-Unionsfraktionschefs

Die Unionsfraktionschefs aus Süd- und Ostdeutschland fordern vom Bund Nachbesserungen bei der Reform der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung.
In einer gemeinsamen Resolution rufen die Fraktionsvorsitzenden aus Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) dazu auf, die Belange von pflegenden Angehörigen mehr in den Blick zu nehmen.
Zudem verlangen sie, die Krankenabsicherung von Bürgergeldempfängern mit Steuergeldern zu finanzieren.

Keine Einsparungen auf pflegende „Helden des Alltags“

„Pflegende Angehörige sind der größte Pflegedienst unseres Landes. Es ist ein völlig falsches Signal, wenn für sie im Rahmen der Pflegereform nur noch rund 70 Prozent der bisherigen Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden sollen“, sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek aus Bayern. Das räche sich im Alter und entwerte das wichtige Engagement.
Guido Heuer, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, nannte die pflegenden Angehörigen „Helden des Alltags“. Sie verdienten Wertschätzung und Rückendeckung. Jegliche Einsparungen auf ihre Kosten lehnten die Fraktionschefs von CDU und CSU klar ab.
„Ebenso problematisch ist die spätere Wirksamkeit der Zuschläge der Pflegekasse zum Eigenanteil bei Heimplätzen, denn das führt zu deutlichen Mehrbelastungen der Betroffenen und wachsendem Bedarf an Hilfe zur Pflege“, betonte Holetschek.
Das sei nur ein Verschiebebahnhof zulasten der Betroffenen und der Kommunen. „Hier sagen wir klar: Stopp und fordern Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.“

Vogt: Sozialbeiträge dürfen nicht davonlaufen

„Die Sozialbeiträge dürfen den Menschen und Betrieben nicht weiter davonlaufen. Jeder zusätzliche Beitragspunkt ist eine Strafsteuer auf Arbeit und Leistung. Wer Deutschland wieder wettbewerbsfähiger und gerechter machen will, muss Arbeit entlasten“, sagte Tobias Vogt, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg.
Deshalb müssten versicherungsfremde Leistungen raus aus den Sozialkassen. „Die Krankenabsicherung von Bürgergeldempfängern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gehört in den Bundeshaushalt. Dort ist die Finanzierung breiter aufgestellt – über allgemeine Steuern auf Einkommen, Konsum, Gewinne und Kapitalerträge.“
Die Gesundheits- und Pflegereformen sind notwendig, weil unser Sozialstaat nur mit soliden Finanzen leistungsfähig bleibe, betonte Daniel Peters, CDU-Fraktionschef aus Mecklenburg-Vorpommern. Jetzt komme es darauf an, die auf den Weg gebrachten Reformen im parlamentarischen Verfahren „klug nachzuschärfen und die Lasten fair zu verteilen.
Dazu gehört auch, dass Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) endlich die coronabedingten Milliarden-Schulden gegenüber der Pflegeversicherung begleicht, statt sie weiter auf Kosten der Beitragszahler stehenzulassen.“

Warnung: Bewährte Strukturen dürfen nicht gefährdet werden

Der sächsische CDU-Fraktionschef Christian Hartmann warnte davor, mit den Reformen bewährte Strukturen zu gefährden. Das betreffe neben der stationären Versorgung und dem Rettungsdienst etwa auch den vorgesehenen Facharztvorbehalt für die Kieferorthopädie. „Zudem dürfen wir keine zusätzliche Bürokratie schaffen – die geplante Ausweitung der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst ist hier der falsche Weg.“
Für Andreas Bühl, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, ist es zudem wichtig, dass durch die Pflegereform keine neuen Abstiegsängste ausgelöst werden. „Gerade in Thüringen haben viele Menschen keine großen Renten und keine großen Rücklagen. Für sie ist Pflege keine abstrakte Finanzierungsfrage, sondern eine Frage von Würde, Sicherheit und Bezahlbarkeit im Alltag.“ Pflege müsse leistbar bleiben – im Heim wie zu Hause.

Auch in Berliner Koalition sind Reformpläne Streitthema

Auch innerhalb der Bundesregierung gehen die Meinungen über Warkens Reformpläne weit auseinander.
Im Blick sind weitere Ausgabenbremsen – etwa bei Renteneinzahlungen für pflegende Angehörige, Einstufungskriterien für Pflegegrade und Entlastungszuschläge für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Die Kommunen zeigten sich wegen drohender Mehrausgaben für Sozialhilfe ebenfalls bereits alarmiert. (dpa/red)
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Landesmedienanstalt NRW bestätigt Schreiben an Podcaster Berndt nach Höcke-Interview


In Kürze:

  • Die Landesanstalt für Medien NRW bestätigt ein Hinweisschreiben an den Podcaster Ben Berndt wegen dessen Interviews mit Björn Höcke.
  • Die Behörde beruft sich auf journalistische Sorgfaltspflichten nach dem Medienstaatsvertrag und bezeichnet das Schreiben als „mildestes Mittel“.
  • Berndt lehnt nachträgliche Änderungen an seinem Podcast ab und sieht darin einen gefährlichen Präzedenzfall.
  • Sein Anwalt Joachim Steinhöfel hält das Vorgehen für einen Eingriff in die Pressefreiheit und schließt eine Verfassungsbeschwerde nicht aus.

 
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über ein Schreiben an den Podcaster Ben Berndt („Ungeskriptet“) hat die Landesanstalt für Medien NRW dessen Existenz bestätigt. Der YouTuber hatte auf Instagram mitgeteilt, dass die Landesmedienanstalt sein Unternehmen angeschrieben und ihn aufgefordert habe, bis zum 30. Juni sein Gespräch mit dem Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke vom 29. April 2026 im Rahmen des Formats anzupassen oder zu ergänzen.
Zusätzlich soll er dazu aufgefordert worden sein, seine bislang veröffentlichten Inhalte nachträglich auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten zu prüfen. Berndt hat seit der Gründung seines Podcasts rund 300 mehrstündige Gespräche mit Persönlichkeiten aus unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Bereichen geführt. Zu dieser Darstellung hat sich die Landesanstalt bislang nicht geäußert.

Landesmedienanstalt bestätigt Schreiben an Podcaster Ben Berndt

Die Epoch Times hat in diesem Zusammenhang telefonisch eine Anfrage an die Landesanstalt für Medien NRW gerichtet. Dabei fragte die Redaktion nach einer Pressemitteilung oder einer gleichwertigen Stellungnahme zur Berichterstattung über deren Vorgehen im Fall „Ungeskriptet“. Eine umfassende Antwort erhielt die Epoch Times nicht. Stattdessen verwies die Landesmedienanstalt auf „bereits öffentlich zugängliche Informationen“.
Explizit nannte die Landesmedienanstalt die Berichterstattung der „Berliner Zeitung“, die hierzu eine zusammenfassende Einordnung biete. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die Zeitung am Dienstag, dem 30. Juni, in ihrer Online-Ausgabe Fragen und Antworten aus einem 72-Fragen-Katalog, den die Medienaufsichtsbehörde beantwortet hatte.
Darin äußert sich die Aufsichtsbehörde sowohl zu dem Fall als auch grundsätzlich zur Reichweite ihrer Kompetenzen nach dem Medienstaatsvertrag vom 1. Dezember 2025 (MStV). Sie bestätigt, dass es ein Hinweisschreiben an Ben Berndt gegeben habe, das sich auf § 19 stützt. Dieser betrifft die Verpflichtung zur Wahrung journalistischer Sorgfaltspflichten.

Nach Ansicht der Einrichtung stellt das Hinweisschreiben keinen Eingriff dar

Die Medienaufsicht betont, für Podcaster wie Ben Berndt zuständig zu sein. Insbesondere hält sie an ihrer Einschätzung fest, dass dieser die objektiven Kriterien für ein journalistisch-redaktionelles Telemedium erfülle. Der Podcaster hatte den journalistischen Gehalt seiner Gesprächssendungen bestritten und diese als Unterhaltungen „wie bei einem Kaffee“ bezeichnet.
Gleichzeitig erklärt die Behörde, dass es sich bei dem Hinweisschreiben nicht um einen Eingriff in die Rechte des Podcasters gehandelt habe. Vielmehr sei dieses das „mildeste Mittel, um auf einen potenziellen Verstoß gegen journalistisch-redaktionelle Sorgfaltspflichten hinzuweisen“. Der Adressat könne dadurch „ohne unmittelbare rechtliche Konsequenzen eine Überprüfung vornehmen“.
Die Landesmedienanstalt NRW bestätigt in ihren Antworten in der „Berliner Zeitung“, dass es in ihrem Schreiben um die Aussage Höckes gegangen sei die Sturmabteilung (SA) habe „kein Motto gehabt“. Diese sei eine dem Beweis zugängliche, unzutreffende Tatsachenbehauptung, die „seitens des Interviewführers (auch nach der Veröffentlichung) unkommentiert geblieben“ sei. Es stelle sich, so die Landesanstalt, „die Frage, inwieweit eine Einordnung im Rahmen der journalistischen Sorgfaltspflicht geboten wäre“.

Seit 2020 erst zwei Verfahren wegen Sorgfaltsmängeln

Nach Angaben der Landesanstalt liege es im Ermessen des Medienbetreibers, vor dem Hintergrund der rechtskräftigen Verurteilung Höckes zu entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Einordnung im Rahmen der journalistischen Sorgfaltspflicht erfolgen solle. Wie dieser Verpflichtung konkret nachgekommen werde, liege ebenfalls in dessen Entscheidung. Die Medienanstalt fügt hinzu: „So er der Ansicht ist, dass er diesen Anforderungen genügt hat, kann er uns das darlegen.“
Man halte die Angelegenheit nicht für einen Präzedenzfall. Zudem habe man seit 2020 erst zwei Verfahren gegen journalistisch-redaktionelle Telemedien geführt, von denen eines eingestellt worden sei. In den meisten Fällen werde ein Inhalt nach einem Hinweis angepasst.
Bei Live-Interviews gelte, so heißt es weiter, ein eingeschränkter Maßstab, da gegebenenfalls nicht unmittelbar auf eine Behauptung reagiert werden könne. Dies treffe im Fall des Höcke-Interviews jedoch nicht zu. Man habe Ben Berndt die Möglichkeit der Einordnung im Nachgang gegeben, dieser lehne eine solche bislang ab.

Ben Berndt lehnt weitere Änderungen am Höcke-Interview ab

Der Podcaster, der bereits zwei nachträgliche Änderungen an dem Gespräch mit Höcke vorgenommen hatte, lehnt weitere Eingriffe ab. Er sieht es als Kernelement seiner Sendung an, diese ohne nachträgliche Veränderungen seinem Publikum zu präsentieren. Es werde, so Berndt gegenüber „t-online“, im Fall einer Akzeptanz des Anpassungswunsches der Landesmedienanstalt „die Büchse der Pandora geöffnet“.
Auch Berndts Anwalt Joachim Steinhöfel erklärte, die Landesmedienanstalt NRW sei „keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte“. Wenn staatliche Behörden unabhängigen Medien Vorgaben zum Umgang mit Aussagen von Gesprächspartnern machten, nähmen sie „die Funktion einer Zensurbehörde“ wahr. Dies stelle einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit dar. Man sei bereit, notfalls das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um die Reichweite der Befugnisse der Landesmedienanstalt klären zu lassen.

Zu den Maßnahmen, die der Landesmedienanstalt nach § 109 MStV zur Verfügung stehen, gehören insbesondere Beanstandung, Untersagung, Sperrung, Rücknahme und Widerruf. Dabei ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Die konkrete Einordnung und mögliche Folgen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelfall.

Podcaster könnten eigene Einrichtung zur Selbstregulierung gründen

Die Zuständigkeit der Landesmedienanstalten zur Aufsicht über Telemedien ist gesetzlich im Medienstaatsvertrag geregelt. Zuvor waren sie für private Rundfunkangebote zuständig. Die Presse unterliegt grundsätzlich der Selbstregulierung durch den Presserat; die Aufsicht über öffentlich-rechtliche Sender erfolgt durch deren eigene Gremien.
Im Medienstaatsvertrag (MStV) werden Medien, die nicht der Selbstregulierung durch den Pressekodex und die Beschwerdeordnung des Deutschen Presserats unterliegen, dazu ermächtigt, sich einer nach den Absätzen 4 bis 8 anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen. Podcaster können eine solche Einrichtung gründen, müssen dabei jedoch die im Medienstaatsvertrag festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Dies setzt den Aufbau entsprechender Strukturen voraus. Die Entscheidung über die Anerkennung einer solchen Einrichtung trifft die Landesmedienanstalt.
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Koalition einigt sich auf Reformpaket

Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit verständigt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am späten Abend nach siebeneinhalbstündigen Verhandlungen aus Koalitionskreisen.
Das Paket soll auch eine Reform der Einkommensteuer enthalten. Einzelheiten wollen die Vorsitzenden der Regierungsparteien heute um 9:00 Uhr in einer Pressekonferenz im Garten des Kanzleramts verkünden.
Monatelang haben die Koalitionspartner an einem großen Reformpaket gearbeitet, das die sozialen Sicherungssysteme stabilisieren, die Bürger steuerlich entlasten und die stagnierende deutsche Wirtschaft wieder in Schwung bringen soll. Das Treffen im Kanzleramt galt als entscheidende Runde – und brachte gegen 22.30 Uhr schließlich Ergebnisse.
Die werden nicht nur für die Wirtschaft und die Stimmung im Land von Bedeutung sein, sondern auch für das Schicksal des Regierungsbündnisses.

Weitgehende Einigkeit bei Rentenreform

Erste Reformschritte waren bereits vor der Runde im Kanzleramt erfolgt. Das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung ist schon im parlamentarischen Verfahren.
Bei der Rentenreform sind sich Union und SPD einig, dass die Vorschläge einer dafür eingesetzten Kommission mit Politikern und Experten eins zu eins umgesetzt werden sollen. Es wird erwartet, dass dafür heute ein Zeitplan vorgelegt wird.

Dickster Brocken Einkommensteuer

Schon vor Beginn der Sitzung im Kanzleramt hieß es, dass über etwa 30 Reformmaßnahmen bereits Einigkeit bestehe. Der dickste Brocken in den Verhandlungen war die Reform der Einkommensteuer. Die Koalition will mit Wirkung 1. Januar 2027 vor allem kleine und mittlere Einkommen entlasten. Entscheidend ist die Frage der Gegenfinanzierung: Je höher die Entlastungen ausfallen, desto mehr kostet die Reform.
Die SPD hatte sich für einen höheren Spitzensteuersatz und eine höhere Erbschaftsteuer eingesetzt, was die Union aber ablehnte. Im Gespräch waren auch eine Anhebung der Reichensteuer, eine Mehrwertsteuererhöhung, Subventionskürzungen und Einsparungen im Haushalt.
Keine Probleme gab es in den Vorbereitungen beim Thema Bürokratieabbau. Die Koalition wird dazu heute aller Wahrscheinlichkeit nach eine ganze Reihe von Maßnahmen präsentieren.

Ist es der „große Sprung nach vorn“?

„Meine Erwartung ist, dass wir wirklich einen großen Sprung nach vorn machen in der Modernisierung unseres Landes“, hatte Merz am Mittwoch kurz vor der Spitzenrunde zum Gesamtpaket gesagt. Als Ziel nannte er, „dass wir alles tun, damit private Haushalte konsumieren können, aber auch die Industrie investieren kann“.
Der Kanzler versuchte aber auch, die Erwartungen etwas zu dämpfen. Einen „großen Big Bang“ werde es nicht geben, sagte er. Er hatte auch in den vergangenen Wochen schon mehrfach betont, dass der Reformprozess nach diesem Sommer weitergehen werde.

Bekommt die Koalition die Kurve?

Das Paket hat für das schwarz-rote Regierungsbündnis große Bedeutung. Kurz nach Ostern hatte es schon mal einen Anlauf gegeben, ein größeres Reformbündel zu schnüren.
Ein ganzes Wochenende lang verhandelten Union und SPD in der Villa Borsig am Tegeler See am Rande Berlins – und versanken schließlich im Streit.
Danach rumpelte es heftig in der Koalition, die Umfragewerte der Regierungsparteien gingen weiter in den Keller. Das Reformpaket dürfte mit darüber entscheiden, ob die Regierung kurz vor den wichtigen Landtagswahlen in Ostdeutschland noch die Kurve kriegt.

Kippt die Stimmung zum Guten?

Am Tag des Koalitionsausschusses meldete sich auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu Wort. Er hoffe, dass die Koalition „ein Reformpaket zustande bringt, was auch die Stimmung in der Bevölkerung wieder verändern wird“, sagte er dem SWR.
Steinmeier verwies darauf, „dass wir wirklich in einer veritablen Krise leben“. Er betonte aber auch: „Es gab schon schwere Krisen, und wir haben sie überstanden.“ Er warb deshalb für Zuversicht, „dass wir auch mit dieser Krise (…) irgendwann zurande kommen können“. Allerdings verlange das jetzt viel Arbeit und auch Bereitschaft zur Veränderung. (dpa/red)
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Drei Monate früher als geplant: Infineon eröffnet neue Chipfabrik in Dresden

Der Zeitpunkt könnte kaum günstiger sein: Weltweit steigt die Nachfrage nach Mikrochips – auch wegen des Booms bei Künstlicher Intelligenz (KI). Gleichzeitig will Europa bei wichtigen Technologien seine Abhängigkeit von Asien und den USA verringern. Passend dazu eröffnet der deutsche Halbeiterkonzern Infineon am Donnerstag ein neues Werk, die Smart Power Fab, am Standort Dresden, drei Monate früher als ursprünglich geplant.

Was ist die Smart Power Fab?

Laut Infineon ist die Fabrik „eine der modernsten Halbleiterproduktionsstätten weltweit“. Nach dem Spatenstich im Mai 2023 wurden für den Komplex 50.000 Kubikmeter Beton und rund 25.000 Tonnen Stahl verbaut. Herzstück des aus sechs Ebenen bestehenden Gebäudes ist der Reinraum mit seinen Anlagen zur Chipfertigung. Er wird von einer 5000 Tonnen schweren Stahlkonstruktion überspannt.

Was wird dort künftig hergestellt?

Am Standort Dresden produziert der Infineon-Konzern aus Neubiberg bei München bereits seit Jahrzehnten Halbleitertechnik, unter anderem zur Stromsteuerung. Wichtig ist dies in zahlreichen Bereichen, von modernen Autos bis hin zu Rechenzentren – und letztlich potenziell überall dort, wo Stromflüsse geschaltet, geregelt oder gegebenenfalls umgewandelt werden müssen.
Mit der Erweiterung des Standorts, von dem laut Infineon schon heute jeder dritte Chip Europas stammt, will der Konzern nach eigenen Angaben den Bedarf für zentrale Technologien in vier wichtigen Anwendungsfeldern decken: der Energiewende, der Elektromobilität, dem Internet der Dinge und in KI-Rechenzentren. Bei letzteren sollen die Chips beispielsweise dafür sorgen, dass der vielfach sehr hohe und oft kritisierte Stromverbrauch der gigantischen Prozessorfarmen verbessert werden kann.

Wie teuer ist das Projekt – und wer finanziert es?

Infineon investiert nach Unternehmensangaben rund fünf Milliarden Euro in die Smart Power Fab. Außerdem wird das Projekt im Rahmen des European Chips Act mit Fördergeldern in Höhe von 920 Millionen Euro unterstützt. Im Februar 2025 hatte die EU-Kommission hierfür grünes Licht gegeben; auch die Bundesregierung und der Freistaat Sachsen sind an dieser Förderung beteiligt.
Der European Chips Act zielt darauf ab, die europäische Chipproduktion anzukurbeln und so die Abhängigkeit von anderen Ländern zu verringern. Auch Infineon selbst verweist darauf, dass mit der Smart Power Fab Wertschöpfungsketten europäischer Schlüsselindustrien „robuster“ gemacht werden könnten – von der Energiewirtschaft über den Maschinenbau bis hin zur Automobilindustrie. Darüber hinaus werde durch Halbleiter für Rechenzentren „Europas digitale Souveränität“ gestärkt.
Zuletzt hatte der Konzern angesichts des globalen KI-Booms bereits Rückenwind bei der Chipnachfrage verspürt und im Februar seine Investitionen für das laufende Geschäftsjahr deutlich aufgestockt – sie sollen demnach großteils für einen „schnelleren Hochlauf“ der Smart Power Fab verwendet werden. Das Unternehmen richtet seine Fertigungskapazitäten also auf eine weiter steigende Nachfrage aus.

Wie viele Arbeitsplätze entstehen durch die Smart Power Fab?

Laut Infineon entstehen durch die neue Fertigung beim Unternehmen selbst rund tausend neue Arbeitsplätze. Zum Vergleich: Insgesamt beschäftigte der Konzern laut letztem Halbjahresfinanzbericht von Ende März 56.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die tausend neuen Arbeitsplätze sollen darüber hinaus „ein Vielfaches an Jobs in der Region“ nach sich ziehen, wie Infineon-Dresden-Geschäftsführer Thomas Richter erklärt – „bei Dienstleistern, Zulieferern und Partnern.“ Das Unternehmen sieht in der Smart Power Fab zudem ein wichtiges Signal an junge Menschen in der Region, dass „zukunftsfeste Arbeitsplätze“ ebenso wie „interessante Ausbildungswege“ entstanden seien. Das Spektrum reiche dabei von handwerklich-technischen Berufen bis zu hochspezialisierten Tätigkeiten auf wissenschaftlichem Niveau.

Hat die Fabrik negative Umweltauswirkungen?

Nicht zuletzt wegen des großen Ressourcenverbrauchs stoßen neue Fabriken immer wieder auf Bedenken von Umweltschützern und führen mitunter auch zu erbitterten Protesten, wie in der Vergangenheit etwa beim US-Elektroautobauer Tesla in Brandenburg.
Im Falle der Smart Power Fab hebt Infineon nicht nur hervor, dass die Chips ein wichtiger Baustein für eine nachhaltigere Zukunft seien, sondern versuchte bereits im Vorfeld, mögliche Kritikpunkte zu entschärfen. So verweist das Unternehmen unter anderem darauf, dass der Bau der Smart Power Fab von Umweltschutz- und Ausgleichsmaßnahmen flankiert worden sei – beispielsweise durch ein Ersatzhabitat für Eidechsen.
Außerdem soll der Strom aus erneuerbaren Quellen stammen und für den Betrieb der Fabrik Industriewasser anstelle von Trinkwasser genutzt werden. Dank interner Recyclingprozesse in der Smart Power Fab soll sich das für die Produktion benötigte Wasser zudem mehrfach nutzen lassen. (afp/red)
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Grünen-Urabstimmung: Mehrheit für Vorschlag der Parteispitze

Die Grünen geben sich neue Regeln, unter anderem zur Begrenzung der bisher sehr zahlreichen Anträge für Parteitage. Für alle siebzehn Vorschläge, die den rund 184.000 Mitgliedern vorgelegt worden waren, fand sich bei der Urabstimmung die notwendige Mehrheit, wie die Partei mitteilte. Die meisten Fragen unterstützten sogar mindestens zwei Drittel der abstimmenden Grünen.
Den Angaben zufolge beteiligten sich rund 35 Prozent der Mitglieder an der Abstimmung, die drei Wochen lang lief. Das deutliche Ergebnis bedeutet auch Rückendeckung der Basis für die Parteiführung um die Co-Vorsitzenden Franziska Brantner und Felix Banaszak, die beide für die Änderungen geworben hatten.

Weniger Klein-Klein bei den Parteitagen

Ziel der Reformpläne ist nach Darstellung der Parteiführung eine Straffung der bei den Grünen oft langwierigen Parteitage – interne Kritiker sehen dadurch hingegen basisdemokratische Prinzipien in Gefahr. Pegah Edalatian stellte die Ergebnisse der Urabstimmung in Berlin vor. Ihr Posten im Bundesvorstand der Partei heißt künftig nicht mehr „Politische Geschäftsführerin“, sondern „Generalsekretärin“. An ihren Aufgaben ändere sich nichts, es gehe lediglich um eine Namensänderung für die Funktion, erklärte sie. Die Urabstimmung erfolgte online oder auf Wunsch als Briefwahl.

Was sonst noch zur Abstimmung stand

Künftig soll es unter anderem höhere Quoren für Anträge bei Parteitagen geben, einen längeren Vorlauf für Anträge sowie höhere Hürden – in Form nötiger Unterstützer – für Kandidaturen für den Bundesvorstand. Der Parteirat, ein Beratungsgremium für den Bundesvorstand, soll höherrangiger besetzt und damit schlagkräftiger werden, und zwar mit Mitgliedern aus dem Kreis der Landes- und Fraktionsvorsitzenden und möglichen Bundesministern.

Frauen müssen Anträge auch unterstützen

Wer einen Antrag beim Parteitag einreichen will, braucht künftig die Unterstützung von mindestens 0,05 Prozent der Parteimitglieder. Und mindestens die Hälfte der Mitglieder, die den Antrag unterstützen, müssen Frauen sein. Die Zustimmung war bei der Vorgabe zu den Frauen mit 51,45 Prozent so niedrig wie bei keiner anderen Frage, über die von den Mitgliedern jetzt abgestimmt wurde.
Zudem lockert die Partei die traditionelle Trennung von Amt und Mandat. Diese sieht vor, dass nur ein Teil der Grünen mit einem Parteiamt zugleich in einem Parlament sitzen darf. Statt bisher einem Drittel soll künftig die Hälfte der Mitglieder des Bundesvorstands Abgeordnete sein dürfen, davon höchstens zwei Bundestagsmandate.
Kritiker befürchten zu viel Macht für Parteifunktionäre. Derart weitreichende Entscheidungen müssten auf Bundesparteitagen getroffen werden, forderten sie.

Größere Partei braucht andere Regeln

Parteichefin Franziska Brantner argumentierte hingegen, die Grünen arbeiteten noch auf der Grundlage von Regeln aus einer Zeit mit deutlich weniger Mitgliedern und sehr viel langsameren Entscheidungsverfahren. Die heutigen Zeiten erforderten aber etwas anderes. Die Reform solle die Basis und die kommunale Ebene stärken.
Die Grünen würden durch die Änderungen „handlungsfähiger, innovativer und demokratischer“, sagte Edalatian. Sie betonte, die Bundesarbeitsgemeinschaften der Partei, aus denen teils Kritik an den Änderungen gekommen war, sollten keineswegs entmachtet werden, wie von manchen behauptet.

Gericht stoppte Urabstimmung nicht

Der Versuch einiger Parteimitglieder, die Urabstimmung per Gerichtsentscheid zu verhindern, war gescheitert. Das Landgericht Berlin lehnte es im Eilverfahren ab, eine einstweilige Verfügung gegen die Urabstimmung zu erlassen. (dpa/red)
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Umfrage: Linke vor Berliner Abgeordnetenhauswahl in Führung – CDU auf Platz vier

Knapp drei Monate vor der Abgeordnetenhauswahl in Berlin hat die CDU des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner die Führung in der Wählergunst einer Umfrage zufolge an die Linke verloren. Die Linkspartei um Spitzenkandidatin Elif Eralp erreicht in der am Mittwoch veröffentlichten Erhebung des Instituts Infratest dimap für den Rundfunk Berlin-Brandenburg 20 Prozent und legt damit seit Ende April um zwei Prozentpunkte zu. Die CDU verliert zwei Punkte auf 17 Prozent und belegt Platz vier.

Grüne und AfD auf Platz 2 und 3

Dazwischen rangieren die Grünen mit 19 Prozent bei einem Plus von einem Punkt und die AfD mit unverändert 18 Prozent. Die derzeit mit der CDU regierende SPD verliert einen Punkt auf 13 Prozent. Die FDP und das BSW wären mit unverändert jeweils drei Prozent nicht im neuen Landesparlament vertreten. Befragt wurden von Donnerstag vergangener Woche bis Montag 1.165 Wahlberechtigte in Berlin.
Rechnerisch und politisch denkbare Koalitionen mit parlamentarischer Mehrheit wären damit Dreierbündnisse aus Linkspartei, Grünen und SPD oder aus Grünen, CDU und SPD. Die Abgeordnetenhauswahl findet am 20. September zeitgleich mit der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern statt. Zuvor wird am 6. September in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt.
Die Abgeordnetenhauswahl vom 12. Februar 2023 gewann die CDU mit 28,2 Prozent vor der SPD und den Grünen mit je 18,4 Prozent. Die Linke erreichte damals 12,2 Prozent, die AfD kam auf 9,1 Prozent. Die FDP schied mit 4,6 Prozent aus dem Landesparlament aus, das BSW trat noch nicht zur Wahl an. Wegners CDU ging nach der Wahl eine Koalition mit der SPD ein. (afp/red)
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Nahles: Beitrag für Arbeitslosenversicherung könnte steigen

Die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, hält wegen des Milliardendefizits ihrer Behörde eine Erhöhung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung für möglich. Die Optionen, um den Haushalt der Bundesagentur auszugleichen, seien ein Darlehen des Bundes, inklusive eines möglichen Darlehenserlasses, ein Zuschuss des Bundes und eine Beitragserhöhung, sagte Nahles in Lauf bei Nürnberg. „All diese Optionen sind im Lösungsraum drin“, sagte sie. „Eine Beitragssatzerhöhung streben wir aber nicht an“, betonte sie ausdrücklich.

Milliardendefizit

Das Defizit im Haushalt der Bundesagentur fällt in diesem Jahr mit geschätzten acht Milliarden Euro doppelt so hoch aus wie noch im Herbst veranschlagt. Hinzu kommen mindestens 1,4 Milliarden Euro an Defizit, das noch aus dem Vorjahr mitgeschleppt werde. Eine Beitragserhöhung um 0,1 Prozentpunkte würde nach Angaben von Nahles Mehreinnahmen für die Bundesagentur in Höhe von 1,6 Milliarden Euro pro Jahr bedeuten. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 2,6 Prozent.

Hohe Ausgaben wegen vieler Arbeitsloser

Die Behörde sitzt in der Klemme, weil die Ausgaben für Arbeitslosengeld in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen sind. Während die Zahl der Leistungsempfänger in der steuerfinanzierten Grundsicherung (bisher: Bürgergeld) deutlich sinkt, steigt die Zahl von Empfängern von Arbeitslosengeld.

Rücklage aufgebraucht

Die Bundesagentur hatte vor der Corona-Pandemie für solche Phasen eine Rücklage in Höhe von 27 Milliarden Euro aufgebaut. Das Geld ging vor allem für die Zahlung von Kurzarbeitergeld während der Pandemie drauf. Nahles betonte, die Bundesagentur und ihre Beitragszahler hätten in dieser Phase einen Beitrag zum Wohl des Landes geleistet. „Jetzt sind wir selber in der Klemme“, sagte Nahles.
Sie kündigte an, die Bundesagentur, derzeit selbst Arbeitgeber für rund 100.000 Beschäftigte, werde auch von sich aus Sparbemühungen anstellen. Schon seit längerer Zeit werde durch eine Digitalisierungs- und Automatisierungsinitiative versucht, auch Kosten zu sparen. Derzeit werde geprüft, wie über diese Bemühungen hinaus Kosten eingespart werden können.
Sie machte aber auch deutlich: „Es hat noch nie in der Geschichte der Arbeitslosenversicherung in den letzten Jahrzehnten eine Situation gegeben, wo wir bei steigender Arbeitslosigkeit Personal abgebaut haben.“ Die Menschen, die jetzt arbeitslos würden, hätten jahrelang eingezahlt und einen Anspruch darauf, gut begleitet zu werden. (dpa/red)
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1. Juli: Aufstände befürchtet | Großes Reformpaket | Blockaden gegen AfD-Parteitag

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Aufstände befürchtet

Prof. Werner Patzelt (CDU) sieht die AfD als die stärkste Kraft nach den Landtagswahlen und befürchtet wochenlange „bürgerkriegsähnliche Umstände“. Im Interview mit Epoch Times spricht der Politikwissenschaftler über mögliche Mehrheiten sowie darüber, welche Auswirkungen auf Bundespolitik und Gesellschaft zu erwarten sind.

Großes Reformpaket

Union und SPD beraten heute über Reformen bei Steuern, Rente und Pflege. Der größte Streitpunkt bleibt die Finanzierung von Steuerentlastungen. Einig ist sich die Koalition darüber, kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten. Die SPD will zudem vor allem Besserverdienende stärker belasten – etwa durch einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.

Blockaden gegen AfD-Parteitag

Die Umweltaktivistin Luisa Neubauer und die linke Initiative Campact unterstützen die Sitzblockaden gegen den AfD-Parteitag. Erwartet werden 50.000 Teilnehmer. Thüringens Innenminister betont, dass Verhinderungsblockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien. Die Polizei warnt vor gewaltbereiten Linksextremisten.

Zoll auf Billigpakete

Ab heute erhebt die EU einen neuen Zoll auf Päckchen aus Nicht-EU-Ländern. Dieser liegt bei drei Euro pro Produktkategorie. Zuvor konnten Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro ohne zusätzliche Verzollung eingeführt werden. Die EU will damit die Paketflut von Billiganbietern wie beispielsweise Shein und Temu eindämmen.

Stärkung der Bundeswehr

Das Bundeskabinett hat heute zwei Gesetzentwürfe beschlossen, um die Bundeswehr zu stärken. Geplant ist, den Bau militärischer Infrastruktur zu beschleunigen – unter anderem durch Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht. Außerdem sollen Reservisten künftig auch ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers zu Wehrübungen verpflichtet werden können.
 
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Nord-Stream-Anschläge: Erste Anklage erhoben

Die Anschläge auf die Nord-Stream-Gasleitungen sorgten 2022 weltweit für Schlagzeilen. Seit Jahren suchen deutsche Ermittler nach dem siebenköpfigen Team, das damals die Sprengsätze an dem deutsch-russischen Prestigeprojekt angebracht haben soll. Jetzt wurde erstmals Anklage gegen einen mutmaßlichen Beteiligten erhoben, wie seine Anwälte bestätigten.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Ukrainer Serhij K. laut mehreren Medienberichten Kriegsverbrechen, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und die Zerstörung von Bauwerken vor. Die oberste Anklagebehörde Deutschlands bestätigte die Angaben zunächst nicht.
Nach früheren Angaben ist sie überzeugt, dass der Mann die Operation in der Ostsee koordinierte. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg muss nun entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann der Prozess stattfindet.

Festnahme im Italien-Urlaub

Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 so sehr beschädigt, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss vorher russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb.
Allerdings war in den Monaten zuvor – nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – die Durchleitung von Gas durch Nord Stream 1 von russischer Seite bereits mehrfach stark gedrosselt oder ganz gestoppt worden.
Bislang wurde für die Anschläge niemand zur Rechenschaft gezogen. Ende August 2025 konnte dann der mutmaßliche Drahtzieher auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an der Adria-Küste im Urlaub mit seiner Familie gefasst werden. Über Monate wehrte Serhij K. sich gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Er ging zwischenzeitlich in den Hungerstreik, weil er sich schlecht behandelt fühlte.

Auslieferung nach Deutschland

Drei Monate nach seiner Festnahme wurde er schließlich am 27. November nach Deutschland überstellt. Einen Tag später setzte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug. Serhij K. sitzt seitdem in deutscher Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde von ihm blieb im Dezember am Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg.
In dem damaligen Beschluss des obersten deutschen Strafgerichts ist auch beschrieben, wie die folgenreiche Operation in der Ostsee nach Einschätzung der Ermittler ablief. Serhij K. begab sich demnach spätestens am 8. September 2022 mit sechs Mittätern – einem Schiffsführer, einem Sprengstoffexperten und vier Tiefseetauchern – im Hafen von Wiek auf Rügen auf die Segelyacht Andromeda, die ein Mittelsmann für mehrere Wochen gechartert hatte.

Im Auftrag eines fremden Staates?

Die Gruppe soll nahe Bornholm bei Tauchgängen in bis zu 80 Metern Tiefe am Meeresboden vier mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den Gaspipelines befestigt haben. Es handelte sich dabei den Angaben nach um im Militärbereich verwendete Hochleistungssprengstoffe mit massiver Zerstörungskraft, die auch in großen Wassertiefen explosionsfähig sind. Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022.
Serhij K. soll damals Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte gewesen sein. Sein italienischer Anwalt hatte schon vor der Auslieferung nach Deutschland infrage gestellt, ob er daher für die mutmaßliche Sabotage überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden könne. Auch die deutschen Behörden gehen davon aus, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates ausgeführt wurde. Ihrer Ansicht nach steht das einem Verfahren in Deutschland aber nicht entgegen.

BGH sieht keine Immunität

So hatte der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss im Dezember erklärt, dass eine völkerrechtliche Immunität für Funktionsträger nicht für „geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte“ gelte. Auch auf das sogenannte Kombattantenprivileg, wonach rechtmäßige Kriegshandlungen von Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei im Krieg straflos bleiben, könne sich Serhij K. wohl nicht berufen. Zum einen sei verdecktes Handeln von Militärangehörigen davon nicht erfasst, zum anderen galten die Pipelines als zivile Objekte.
Auch, dass die Taten in internationalen Gewässern stattfanden, störte den dritten Strafsenat in Karlsruhe damals nicht. Die deutsche Strafgewalt – also die Befugnis, die Taten hier zu verfolgen und Strafen zu vollstrecken – sei gegeben, da die Folgen der Sprengungen auch auf deutschem Staatsgebiet eintraten, hieß es. Das Gericht bestätigte zudem die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft. Die Bewertung könnte auch für den Prozess in Hamburg relevant werden.

Polen lehnte Auslieferung ab

Die strafrechtliche Verfolgung der Anschläge war im vergangenen Herbst auf ein anderes Hindernis gestoßen. Ein mutmaßlich ebenfalls an den Anschlägen beteiligter Taucher wurde im September in Polen gefasst und saß dort zeitweise in Untersuchungshaft. Die polnische Justiz lehnte den deutschen Auslieferungsantrag jedoch ab. Der Ukrainer kam frei.
Polens Regierungschef Donald Tusk hatte zuvor betont, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern. Die politische Führung Polens war stets gegen den Bau der Pipeline. (dpa/red)
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Weidel offen für Gespräche mit BSW – aber keine Annahme von Debatten-Vorschlag

AfD-Chefin Alice Weidel hat sich offen für Gespräche mit dem BSW gezeigt – sich aber nicht zu den von der Partei vorgeschlagenen Wahlkampfduellen geäußert. „Als AfD stehen wir selbstverständlich für einen Dialog und einen demokratischen Austausch“, sagte Weidels persönlicher Sprecher Daniel Tapp am Mittwoch dem Portal „The Pioneer“. „Deshalb nehmen wir diesen Vorstoß grundsätzlich positiv auf, gerade weil wir gemeinsam für Diplomatie und die sofortige Beendigung des Ukraine-Kriegs eintreten.“
Zugleich verwies Tapp auf die Eigenverantwortung der Parteien im Wahlkampf. „Letztlich ist aber jede wahlwerbende Partei für ihren Wahlkampf selbst verantwortlich.“ Mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen fügte er hinzu: „Das BSW steht vor der Herausforderung, die Fünf-Prozent-Hürde bei den kommenden Landtagswahlen zu überspringen.“
Für den Fall, dass dem BSW der Einzug in die Landtage gelinge, signalisierte die AfD Gesprächsbereitschaft. „Sollte es das erreichen, ist die AfD selbstverständlich zu Gesprächen bereit“, sagte Tapp.

Brief an Weidel

Deutlich ablehnender äußerte sich der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah. „Das BSW will nun also von der AfD vor dem verdienten Untergang gerettet werden. Wir sollten ihm diesen Gefallen nicht tun“, sagte Krah „The Pioneer“.
Das BSW hatte in einem Brief an Weidel und ihren Ko-Parteichef Tino Chrupalla Debatten zwischen Weidel und BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht vorgeschlagen – „auf einem großen Marktplatz im Osten der Republik“. Auf diesen Vorschlag ging Weidels Sprecher nun aber nicht konkret ein.
„Frau Weidel kneift und hat Angst, ein Duell mit Sahra Wagenknecht zu verlieren“, sagte BSW-Chef Fabio de Masi dem „Spiegel“. Es sei „unsouverän, den Menschen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ein spannendes Duell zu verwehren“.
In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt, in Mecklenburg-Vorpommern findet dies am 20. September statt. Jüngsten Umfragen zufolge könnte das BSW in Mecklenburg-Vorpommern erstmals einziehen, in Sachsen-Anhalt lag die Partei zuletzt unter der Fünfprozenthürde. (afp/red)
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Kabinett beschließt Gesetze zu Stärkung von Bundeswehr

Vor dem NATO-Gipfel in der kommenden Woche hat das Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe zur Stärkung der Bundeswehr beschlossen. Dabei geht es um den beschleunigten Bau von militärischer Infrastruktur sowie die Stärkung der Reserve. So sollen Reservistinnen und Reservisten künftig wieder zu Übungen verpflichtet werden können. Bislang gilt das Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“: Mitglieder der Reserve können nur herangezogen werden, wenn sie selbst sowie ihr Arbeitgeber zustimmen.
Künftig sollen Betroffene und Arbeitgeber lediglich eine Zurückstellung von Übungen und Diensten beantragen können. Zudem gibt es Ausnahmen von der Dienstpflicht in bestimmten Härte- oder Sonderfällen.

Erreichung der NATO-Vorgaben

An Reserve-Übungen sollen dabei bis zum Alter von 45 Jahren alle teilnehmen müssen, die mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet haben. Wer ein Jahr oder länger Berufs- oder Zeitsoldat war, für den soll die Pflicht bis zum 65. Lebensjahr gelten. Wer weniger als sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, muss keine Reserveübungen absolvieren.
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will mit der Reform die NATO-Vorgabe erreichen, ab dem Jahr 2035 im Krisen- oder Kriegsfall insgesamt 460.000 Bundeswehr-Soldaten bereitzustellen. Dazu soll die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten von derzeit rund 185.600 auf mindestens 260.000 steigen. Zudem sollen statt bisher 60.000 rund 200.000 einsatzbereite Reservisten bereit stehen.
Der zweite von Kabinett beschlossene Gesetzentwurf soll Bauvorhaben der Bundeswehr beschleunigen. Dazu sollen unter anderem Ausnahmeregelungen im Liegenschafts- und Umweltrecht eingeführt werden. Über beide Gesetzentwürfe muss als nächstes der Bundestag befinden.
NATO-Generalsekretär Mark Rutte nahm als Gast an der Sitzung des Bundeskabinetts teil, welches im Berliner Amtssitz des Verteidigungsministeriums tagte. Dabei ging es auch um den kommende Woche in der Türkei stattfindenden NATO-Gipfel. (afp/red)
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Reservisten: Unerlässlich für die Truppe – und künftig zu Übungen verpflichtet

Bei den Plänen von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zur personellen Stärkung der Bundeswehr spielen Reservisten eine wichtige Rolle. Künftig sollen sie – anders als bisher – zu Wehrübungen verpflichtet werden können. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Reserve. Ein Überblick:

Welche Rolle spielt die Reserve?

Sie trägt maßgeblich zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bei und soll sicherstellen, dass die Streitkräfte im Krisenfall personell ausreichend ausgestattet sind. Reservistinnen und Reservisten verstärken die aktive Truppe in fast allen Einsatzbereichen. Zudem leisten sie Unterstützung bei Katastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen.

Wie viele Reservisten braucht Deutschland künftig?

Im Krisen- oder Kriegsfall müsste die Bundeswehr 460.000 Streitkräfte bereitstellen, um die in der Nato vereinbarten Ziele vor dem Hintergrund der erhöhten militärischen Bedrohung durch Russland zu erfüllen. Dazu soll es bis 2035 rund 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten geben. Stand Ende Mai waren es rund 185.600. Zudem sollen bis 2033 mindestens 200.000 einsatzbereite Reservistinnen und Reservisten bereitstehen – im vergangenen Jahr waren es erst gut 60.000.

Wie werden Reservisten bislang zum Dienst herangezogen?

In Friedenszeiten werden sie bislang ausschließlich aufgrund einer schriftlichen Verpflichtung wieder zur Truppe gerufen. Dabei gilt das sogenannte Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Demnach können Angehörige der Reserve nur dann zum Dienst herangezogen werden, wenn sie selbst sowie ihr Arbeitgeber zustimmen. Dieses Prinzip wurde 2011 nach Aussetzung der Wehrpflicht eingeführt.
Wer sich freiwillig zum Reservedienst meldet, absolviert als sogenannter beorderter Reservist regelmäßig Übungen auf einem bestimmten Dienstposten. Beorderte Reservisten können je nach Leistung und Eignung vom Gefreiten bis in den Spitzendienstgrad Oberst der Reserve befördert werden. Altersgrenze sind 65 Jahre.

Was soll sich nun ändern?

Das Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ wird gestrichen. Künftig sollen Reservisten in der Regel zu Wehrübungen verpflichtet werden können. Arbeitgeber werden mit einem Vorlauf von acht Wochen informiert. Die Kostenerstattungen für die Beschäftigung einer Ersatzkraft werden erhöht.
Bei betrieblichen Erfordernissen kann eine Rückstellung beantragt werden, in Einzelfällen auch die Unabkömmlichkeit eines Mitarbeiters, damit dieser nicht zum Reservedienst muss. Betroffene selbst können eine Zurückstellung von Diensten etwa auch aus familiären Gründen beantragen.

Bis zu welchem Alter muss Reservedienst geleistet werden?

Bis zum Alter von 45 Jahren müssen all diejenigen an Reserveübungen teilnehmen, die mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet haben. Wer ein Jahr oder länger Berufs- oder Zeitsoldat war, für den oder die soll diese Pflicht bis zum 65. Lebensjahr gelten.
Wer weniger als sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, muss keine Reserveübungen absolvieren. Auch ehemalige Grundwehrdienstleistende, die bis zur Abschaffung der Wehrpflicht im Jahr 2011 bei der Bundeswehr waren, sind nicht betroffen.
Im Spannungs- oder Verteidigungsfall soll es eine generelle Pflicht zum unbefristeten Wehrdienst bis zum 60. Lebensjahr geben. Auf freiwilliger Basis sollen Reservistinnen und Reservisten weiterhin bis zum 65. Lebensjahr zu Dienstleistungen herangezogen werden können, in Einzelfällen künftig bis zum 68. Lebensjahr.

Wie lang sollen Wehrübungen dauern?

Die Gesamtdauer von verpflichtenden Reserveübungen wird für Betroffene mit bis zu einem Jahr früherer Wehrdienstzeit auf insgesamt sechs Monate begrenzt, davon maximal drei Wochen pro Jahr. Bei bis zu vier Jahren früherer Wehrdienstzeit beträgt die maximale Gesamtdauer der Übungen sechs Monate beziehungsweise höchstens vier Wochen im Jahr. Bei längeren Dienstzeiten steigt die Pflichtzeit in der Reserve auf insgesamt bis zu zwölf Monate, davon maximal zwölf Wochen pro Jahr.
Im Spannungs- und Verteidigungsfall gelten die Obergrenzen nicht. Reservistinnen und Reservisten können auch zum Dienst im Ausland verpflichtet werden. Für die Entsendung in EU- und Nato-Staaten ist dafür eine Dauer von mindestens einem Jahr Wehrdienst Voraussetzung. Andere Auslandseinsätze bleiben aber grundsätzlich freiwillig.

Können die Dienstzeiten nur im Spannungs- und Verteidigungsfall verlängert werden?

Nein. Neu eingeführt wird die Möglichkeit unbefristeter Reservedienstleistungen auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls. „Dies kann z.B. dann nötig sein, wenn eine hybride Bedrohungslage oder eine andere Krisenlage den Einsatz der Reserve erforderlich macht“, erläutert das Bundesverteidigungsministerium. Zustimmen müsste der unbefristeten Reserve der Bundestag.

Sind Reservisten beruflich abgesichert?

Ja. Reservisten dürfen durch die Dienste und Übungen keine beruflichen Nachteile entstehen. Eine Kündigung aus Anlass einer Übung ist verboten. Reservedienste werden auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet.
Nichtselbstständigen wird bis zu einer Höchstgrenze von 301 Euro je Tag der Netto-Verdienstausfall ersetzt. Selbstständige, die Reservedienst leisten, erhalten höchstens 430 Euro pro Tag.
Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung werden die Beiträge während der Reservistendienste vom Bund weitergezahlt. Die zivile Krankenversicherung ruht während der Dienste und Übungen, für diesen Zeitraum besteht Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. (afp/red)
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Festnahme nach Sprengstoff-Drohung in Sozialbürgerhaus

Nach einer Sprengstoff-Drohung in einem Sozialbürgerhaus in München ist ein Mensch festgenommen worden. Die Person sei am Nachmittag in die Einrichtung für soziale Angebote und Leistungen im Norden der Stadt an den Empfang gegangen und habe dort gedroht, sagte eine Polizeisprecherin. Daraufhin sei ein größerer Polizeieinsatz ausgelöst worden.
Wenig später hätten Beamten die Person widerstandslos festgenommen, sagte ein Polizeisprecher vor Ort. Auch ein verdächtiger Gegenstand sei gesichert worden, Sprengstoff hätten die Beamten dabei aber nicht gefunden. Nach ersten Polizeiangaben wurde bei dem Einsatz niemand verletzt.
Am Nachmittag waren Polizisten sicherheitshalber noch mit der Absuche des Gebäudes im Stadtteil Milbertshofen-Am Hart beschäftigt. Eine Polizeisprecherin sagte, mehr als 20 Streifen seien dort im Einsatz gewesen. Das Motiv für die Bedrohung blieb laut Polizei zunächst unklar. (dpa/red)
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Förderprogramm „Demokratie leben“ neu aufgelegt

Das Bundesbildungsministerium hat das Förderprogramm „Demokratie leben“ neu aufgelegt und die dazu geltenden neuen Förderkriterien veröffentlicht. Interessierte Organisationen könnten sich ab sofort über die aktualisierten Abläufe und Kriterien informieren und ab August digital ihre Projektideen einreichen, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Externe Gutachter sehen sich anschließend die eingereichten Bewerbungen an, ausgewählte Träger dürfen dann ab Oktober konkrete Anträge stellen.
Bildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU) hatte angekündigt, das Förderprogramm umstrukturieren und damit eine höhere Effizienz beim Einsatz der Fördersumme von derzeit gut 190 Millionen Euro im Jahr erreichen zu wollen. Damit läuft die Förderung von einer Reihe von Projekten zum Jahresende aus. Die Umstrukturierung führte deshalb zu heftiger Kritik, die SPD fühlte sich außerdem vom Koalitionspartner nicht ausreichend in den Prozess zur Neugestaltung eingebunden.

HateAid und Amadeu Antonio Stiftung

Eine Sprecherin des Familienministeriums sprach von einer „sinnvollen“ Neuaufstellung des Programms, mit dem künftig mehr Menschen erreicht werden könnten. Grundsätzlich hätten alle Projektträger die Möglichkeit, sich neu zu bewerben. Alle hätten dabei die gleichen Chancen, wenn sie die Förderkriterien erfüllten. Von Kürzungen der Gelder sei nicht gesprochen worden.
Konkret danach befragt, ob etwa der Verein HateAid, der sich gegen digitale Gewalt einsetzt, und die Amadeu Antonio Stiftung, die gegen Rechtsextremismus und Rassismus kämpft, künftig keine Förderung mehr erhielten, sagte die Sprecherin: „Stand hier und heute gibt es für mich keinen Grund zu sagen, dass diese Stiftungen keine Fördergelder bekommen, wenn sie gute Projekte einreichen, wie alle anderen.“ Auch Prien hatte stets versichert, aktuelle Projekte könnten sich unter der neuen Förderrichtlinie weiterhin um eine Förderung bewerben.

Keine Kürzungen vorgesehen

Das Familienministerium führte im Zuge der Umstrukturierung eine neue „Programmebene Bund“ ein, in der sich bundesweit tätige Organisationen in den Bereichen Demokratiebildung und Extremismusprävention bewerben können. Gefördert werden sollen etwa Bildungsprojekte zum gesellschaftlichen Miteinander und zur demokratischen Teilhabe in Kitas, Schulen und Vereinen sowie zu Aufklärung und Vorgehen gegen Extremismus. Hier gehe es etwa um Rechts- und Linksextremismus, aber auch um islamistischen Extremismus, Antisemitismus und Antiziganismus.
Neu sind außerdem der eigenständige Programmbereich Digitaler Raum, in dem es um Radikalisierung im Netz und Medienkompetenz gehen soll, sowie das Sondervorhaben Integration und Teilhabe. Dieses widmet sich Projekten zu Chancengerechtigkeit und Dialog vor dem Hintergrund der Einwanderungsgesellschaft.
Das Bundesprogramm „Demokratie leben“ gibt es seit 2015. Prien sagte kürzlich, es sei das „Recht jeder Regierung“, Förderrichtlinien zu ändern. Es gebe zudem keinen Anspruch auf eine Projektförderung. Kürzungen sind ebenfalls nicht vorgesehen. (afp/red)
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Attentäter von Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen Urteil vor

Der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen das Urteil des Landgerichts vor. Die Verteidigung von Taleb A. legte Revision ein, wie eine Gerichtssprecherin in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt am Mittwoch sagte. Der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes deutsches Strafgericht muss das Urteil damit auf Rechtsfehler überprüfen.
Der 51 Jahre alte A. war am Freitag vergangener Woche zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Magdeburger Landgericht sprach ihn nach 40 Verhandlungstagen unter anderem des Mordes in sechs Fällen und des vielfachen versuchten Mordes schuldig. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft ist damit praktisch ausgeschlossen, wenn das Urteil bestätigt wird.
Außerdem ordnete das Landgericht den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an – diese wird am Ende der regulären Haft gerichtlich geprüft. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte genau wie die Nebenklage für A. die Höchststrafe. Damit wäre die Sicherungsverwahrung direkt im Urteil verkündet worden. Die Verteidigung sah hingegen keinen Grund für eine Sicherungsverwahrung.

Amokfahrt im Dezember 2024

Nach Überzeugung des Gerichts war A. am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen über den gut besuchten Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast und hatte dabei zahlreiche Besucher erfasst. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt.
In dem Prozess räumte der Angeklagte zwar ein, einen Angriff geplant und auch das Auto gefahren zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Der Auftritt des aus Saudi-Arabien stammenden Arztes war vor Gericht immer wieder wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen.
Medienberichten zufolge wurde A. am Dienstag von Sachsen-Anhalt aus in ein Berliner Gefängnis verlegt. Wann der BGH in dem Fall entscheidet, war noch nicht bekannt. (afp/red)
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Steuern, Rente, Pflege: Koalitionsausschuss ringt um großes Reformpaket


In Kürze:

  • Die Koalition berät über ein umfassendes Reformpaket mit Steuer-, Renten- und Arbeitsmarktreformen.
  • Größter Streitpunkt bleibt die Finanzierung der geplanten Steuerentlastungen ab 2027.
  • Auch bei Arbeitszeit, Pflege und Gesundheit bestehen noch offene Fragen zwischen Union und SPD.
  • Ziel ist eine Einigung möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause.

 
Für die Koalition in Berlin geht es ab Mittwoch, dem 1. Juli, um einen Befreiungsschlag. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wollen Union und SPD ein umfassendes Reformpaket auf den Weg bringen, dafür wird der Koalitionsausschuss zusammentreten. Die Verhandler wollen kein Ergebnis übers Knie brechen, sodass ein Abschluss bereits am Mittwoch oder in der Nacht zum Donnerstag nicht garantiert ist. In einigen Bereichen bestehen weiterhin erhebliche Differenzen zwischen den Koalitionspartnern.
Mehrere Themen hatten die Koalitionsspitzen in den vergangenen Monaten beschäftigt. Nun hofft man auf einen Durchbruch.

Steuerreform

Zu den heikelsten Aufgaben der Koalition gehört eine Steuerreform. Ab dem 1. Januar 2027 will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlasten. Die Union unterstützt dieses Vorhaben. Klingbeil soll dem Koalitionsausschuss zwei Pakete vorlegen – mit Steuerentlastungen in unterschiedlicher Höhe.
Ein Paket umfasst rund 28 Milliarden Euro und soll jährliche Entlastungen von etwa 800 bis 900 Euro bei Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro ermöglichen. Die Steuerentlastung würde bei Singles bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 140.000 Euro greifen.
Ein kleineres Paket würde Entlastungen von rund 17 Milliarden Euro umfassen und nur bis zu einem Einkommen von etwa 115.000 Euro wirken. Zudem wären die Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen etwa halb so hoch. In beiden Varianten soll der Grundfreibetrag steigen – von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 oder 13.084 Euro.
Der zentrale Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern bleibt die Gegenfinanzierung. Neue Schulden schließt Klingbeil aus, sodass andere Wege gefunden werden müssen, um die Maßnahmen zu finanzieren. Die SPD will dabei vor allem Besserverdienende stärker belasten, etwa über einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.
Teile der Partei fordern zusätzlich eine Vermögensteuer oder Änderungen bei der Erbschaftsteuer; dafür wurde unter anderem das Konzept eines „Lebensfreibetrages“ vorgeschlagen. Weitere Optionen wären eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, Subventionskürzungen oder zusätzliche Einsparungen im Haushalt.
Die Entschlossenheit, eine Lösung zu finden, ist vorhanden. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte im Vorfeld, man wolle ein „großes Paket“ schnüren. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, man wolle „bei zentralen Themen über die Ziellinie kommen“.
Innerhalb der SPD gibt es zudem Druck von Abgeordneten, die eine stärkere Besteuerung hoher Vermögen bis hin zu einer einmaligen Vermögensabgabe fordern. Dies entspreche auch den Erwartungen der Wählerschaft, heißt es in einem Impulspapier mehrerer SPD-Abgeordneter.
Die Union lehnt das „FairErben“-Konzept der SPD ab und spricht sich gegen Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer sowie gegen zusätzliche Vermögensabgaben aus. Zuletzt hatte Generalsekretär Carsten Linnemann jedoch eine Ausweitung der Spitzen- oder Reichensteuer nicht ausgeschlossen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte eine „Glättung“ des Spitzensteuersatzes ebenso wenig ausgeschlossen wie eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die möglicherweise ohnehin vom Bundesverfassungsgericht gefordert werden könnte. Insgesamt will die Union jedoch vermeiden, dass das Steuerpaket als Umverteilungsmaßnahme wahrgenommen wird; im Vordergrund sollen Entlastung und Wachstumsimpulse stehen.

Änderungen bei der Arbeitszeit

Ein weiteres Thema, dem sich der Koalitionsausschuss widmen wird, ist die Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag ist eine Flexibilisierung in diesem Bereich vereinbart. Die bisherige Regelung mit einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.
Die Gruppe um Annika Klose hat in ihrem Reform-Impulspapier jedoch eine Absage erteilt, die „zu längeren Arbeitszeiten, einer Abschwächung des Kündigungsschutzes, Einschränkungen des Streikrechts oder der Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall“ führen würden. Die Union hatte entsprechende Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung ebenfalls ins Spiel gebracht. Auch aus den Gewerkschaften kamen erhebliche Vorbehalte gegen die geplanten Liberalisierungen im Arbeitsrecht.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte auf dem DGB-Bundeskongress im Mai ebenfalls erklärt, die SPD hätte das Thema „gar nicht erst anfassen“ wollen. Der Koalitionsvertrag sehe jedoch eine solche Liberalisierung vor. Deshalb hat Bas in ihrem Entwurf längere tägliche Arbeitszeiten von Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abhängig gemacht. Zudem will sie möglichem Missbrauch durch eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung entgegenwirken.

Rente

Bei der Rente haben Merz und Bas angekündigt, die in der Vorwoche vorgelegten Reformvorschläge der Rentenkommission ohne wesentliche Änderungen umsetzen zu wollen. Kritik kommt aus einigen SPD-Landesverbänden, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Sie stößt sich vor allem an der geplanten Abschaffung der vorzeitigen abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte. Dieses System soll nach den Vorschlägen der Kommission durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und eine individuelle Frühverrentung im Bedarfsfall ersetzt werden.
Das Umlagesystem soll um eine kapitalgedeckte Zusatzsäule ergänzt werden. Zudem soll das Renteneintrittsalter ab 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Dies würde möglicherweise bis zur Jahrhundertwende eine „Rente mit 70“ bedeuten. In der Koalition herrscht grundsätzlich Konsens über die Umsetzung der Vorschläge zum Rentensystem. Ministerin Bas erklärte, das Paket sei als „Gesamtkunstwerk“ konzipiert und werde als solches umgesetzt. Es werde „kein Rosinenpicken“ geben.

Gesundheit und Pflege

In den Bereichen Gesundheit und Pflege gibt es teilweise noch Gesprächsbedarf. Das geplante Spargesetz zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist jedoch bereits im Bundestag. Hier geht es in erster Linie darum, die erforderliche Parlamentsmehrheit für dessen Beschluss noch vor der Sommerpause sicherzustellen. Ziel des Vorhabens ist es, die Beiträge stabil zu halten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte vor einer möglichen Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 44 Milliarden Euro bis 2030 gewarnt. Schon im kommenden Jahr drohe ein Defizit von 19 Milliarden Euro.
Warken betonte, die Koalition wolle sich am Prinzip der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ orientieren. Der Bund würde die Kassen perspektivisch entlasten, etwa durch die schrittweise Übernahme der Kosten für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern. Diese sind derzeit als versicherungsfremde Leistungen von den Versicherten zu tragen. Die SPD wird den Entwurf laut Gesundheitssprecher Christos Pantazis mittragen, allerdings werde man darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem höhere Abschläge für die Pharmaindustrie, höhere Selbstbehalte beim Zahnersatz, die Mitversicherung des Ehepartners nur noch gegen einen Zusatzbeitrag sowie Einschnitte bei Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken. Eine weitere Neuerung ist die Einführung von Teilkrankschreibungen und Teilkrankengeld.
Vor erheblichen Herausforderungen steht die Koalition auch im Bereich der Pflege, wo der von den Betroffenen zu tragenden Eigenanteil bereits seit Längerem steigt. Im Koalitionsvertrag ist zwar das Ziel einer Begrenzung vorgesehen, allerdings deutet wenig darauf hin, dass dies angesichts der Kostenentwicklung realistisch ist.
Die Bundesregierung strebt das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz an. Dieses soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und gleichzeitig die Leistungen neu ordnen. Statt eines Ausbaus stehen dabei Einsparungen auf dem Programm. Um die Einnahmen zu erhöhen, will man die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen – wie auch den Beitrag für Kinderlose. Darüber hinaus fasst der Bund einen Mechanismus ins Auge, der die regulären Pflegeleistungen jährlich an die Inflation anpasst.
Aber auch der Zugang zu Pflegeleistungen als solcher könnte künftiger schwieriger werden. So ist angedacht, die Voraussetzungen für die Erlangung von Pflegegraden zu verschärfen. Sozialverbände wie der VdK oder Dienste wie die AWO warnen deshalb bereits jetzt vor möglichen Nachteilen für zehntausende potenziell Pflegebedürftige. Auch die Rentenversicherungsbeiträge, die von den Pflegekassen für pflegende Angehörige übernommen werden, könnten sinken. Zudem stehen zeitlich gestaffelte oder reduzierte Auszahlungen beim Pflegegeld und bei den Entlastungsbeiträgen zur Debatte.

Bürokratie

Beide Koalitionspartner haben bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Wirtschaft vom Wachstumshemmnis Bürokratie zu entlasten. Dies soll unter anderem durch weniger Berichtspflichten sowie schnellere Planungs- und einfachere Genehmigungsverfahren erreicht werden. Zudem sollen weitere Behördengänge digitalisiert werden. Hier besteht weitgehender Konsens, allerdings stammt ein erheblicher Teil der Vorgaben aus Brüssel. Die Bundesregierung kann entsprechend nur eingeschränkt selbst handeln und ist darauf angewiesen, in Brüssel erfolgreich Einfluss zu nehmen.
Ob und inwieweit im Koalitionsausschuss noch weitere Themen zur Sprache kommen, wird sich zeigen. Von der Zukunft des BAföG bis zur Änderung des Wahlrechts besteht in mehreren Bereichen Gesprächsbedarf. Die SPD fordert hier beispielsweise Parität, was in der Union auf Ablehnung stößt.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Neubauer und Campact unterstützen Sitzblockaden gegen AfD-Parteitag


In Kürze:

  • Luisa Neubauer und Campact unterstützen die angekündigten Sitzblockaden gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt.
  • Die Initiatoren berufen sich auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das Erfolgsaussichten für ein AfD-Verbotsverfahren sieht.
  • Thüringens Innenminister Georg Maier betont, dass Verhinderungsblockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien.
  • Ein Parteiverbot kann ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden; das GFF-Gutachten entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung.

 
Wenige Tage vor dem Bundesparteitag der AfD am kommenden Wochenende (4./5. Juli) in Erfurt hat das Bündnis „Widersetzen“ prominente Unterstützung erhalten. Wie der „Spiegel“ berichtet, wollen sich Klimaaktivistin Luisa Neubauer und die Organisation Campact an den angekündigten Sitzblockaden beteiligen. Damit, so Neubauer und Campact-Geschäftsführer Christoph Bautz, wolle man den Parteitag „so lange wie möglich aufhalten“.

Neubauer und Campact rufen „demokratische Mitte“ zu Protest gegen AfD auf

In einer gemeinsamen Erklärung begründen sie ihr Anliegen mit dem jüngst veröffentlichten Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Dieses hatte eine Vielzahl öffentlicher Quellen und Aussagen führender AfD-Funktionäre ausgewertet. Unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kam das Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Verbotsantrag gegen die Partei reale Erfolgsaussichten hätte. Die AfD verfolge in zumindest zwei Kernbereichen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – nämlich der Menschenwürde und dem Demokratieprinzip – verfassungswidrige Ziele.
Die Blockade des Parteitages ist damit aus Sicht von Neubauer und Campact ein Akt der Gegenwehr gegen den Versuch der Partei, die Verfassung anzugreifen. Zudem fordern beide in der Erklärung auch die „demokratische Mitte“ zur Beteiligung an den Protesten auf. Diese sollten „nicht als rein linkes Thema“ verstanden werden; man könne sich „Passivität und Gleichgültigkeit“ nicht mehr leisten.
Am Rande des Parteitags auf dem Gelände der Erfurter Messe erwartet die Polizei mehr als 50.000 Teilnehmer. Während Parteien, Gewerkschaften und Kirchen zu bloßen Demonstrationen aufrufen, will das Bündnis „Widersetzen“ den Parteitag vollständig verhindern. Die Linkspartei billigt dieses Anliegen, einige ihrer Abgeordneten wollen sich an Blockaden beteiligen. Polizeibehörden rechnen auch mit etwa 2.500 gewaltbereiten Gegendemonstranten.

Parteitag als gesetzliche Pflicht einer Partei

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat vor Verhinderungsblockaden gegen den AfD-Parteitag gewarnt. Eine solche sei „nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt“; die Polizei werde das Versammlungsrecht der AfD durchsetzen.
In Paragraf 9 des Parteiengesetzes ist bestimmt, dass Parteitage mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammentreten müssen. Die Bestimmungen des Parteiengesetzes sollen sicherstellen, dass Parteien ihrer verfassungsmäßigen Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung nachkommen können. Einen Parteitag abzuhalten ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht von Parteien. Auf die politischen Inhalte der Partei kommt es dabei nicht an.
Sollten Parteien aktiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden oder beseitigen wollen, ist ein Verbot möglich. Das Verfahren dazu regeln Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) sowie die Paragrafen 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG).

Dobrindt skeptisch gegenüber neuen Erkenntnissen aus GFF-Gutachten zur AfD

Das Bundesverfassungsgericht ist nach dem Grundgesetz für Parteiverbote zuständig. Entscheidungen über ein Parteiverbot werden nicht durch die Exekutive oder andere politische Akteure getroffen.
Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ändert keine bestehende Rechtslage. Es handelt sich um eine wissenschaftliche, privat finanzierte Veröffentlichung der Autoren. Projektleiter Bijan Moini stellte bei der Präsentation klar, dass das Dokument weder als Empfehlung noch als Anleitung für ein mögliches Verbotsverfahren gedacht ist.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2025, dass man auch dieses Gutachten auswerten werde. Dieses stütze sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Informationen; diese hätten „natürlich auch unseren Diensten und Behörden in der Vergangenheit zur Verfügung gestanden“.
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Insolvenz-TICKER | Winzergenossenschaft „Winzer von Baden eG“ vor Restrukturierung

2026 wird mit weiteren Insolvenzen gerechnet. Ökonomen erwarten in diesem Jahr auch einen deutlichen Anstieg der Insolvenzen großer Unternehmen in Deutschland. „In manchen Branchen geht es mittlerweile nur noch ums reine Überleben“, sagt Jonas Eckhardt von der Restrukturierungsberatung Falkensteg.
Auch unseren Insolvenz-Ticker 2026 ergänzen wir fortlaufend. Die vorherigen Meldungen von 2025 finden Sie hier und hier.

HEUTE10:45 Uhr

Winzergenossenschaft vor Restrukturierungen

Anfang Juli und damit rund zehn Wochen vor Beginn der Weinlese will die Winzergenossenschaft „Winzer von Baden eG“ nahe Heidelberg Insolvenz einreichen. Betroffen sind in Wiesloch und der Region Rhein-Neckar rund 900 Winzer und ihre Familien.
Eine tiefe Restrukturierung sei unumgänglich, um „das Unternehmen neu auszurichten und die Marke Winzer von Baden zu erhalten“, sagte Matthias Göhring, geschäftsführender Vorsitzende, dem Fachportal Weinwirtschaft.
Der Weinbau in Deutschland steckt in der Krise, neben steigenden Lohn- und Energiekosten ist der Absatz eingebrochen. Der Absatz von Weinen sinkt, die Preise liegen oft unter den Herstellungskosten. Winzergenossenschaften umfassen meist kleinere Weinbaubetriebe, die ihre Trauben bei der Kooperative abliefern. Diese übernimmt den weiteren Ausbau des Weins, die Abfüllung, Marketing und Vertrieb.
 
29. Juni11:06 Uhr

Deko-Kette Depot schließt 66 Filialen

Die Deko-Kette Depot schließt im Zuge des laufenden Insolvenzverfahrens 66 Filialen. Das Unternehmen veröffentlichte auf seiner Internetseite eine entsprechende Liste. „Es geht wirtschaftlich leider nicht anders. Wir können nur Läden betreiben, die rentabel sind“, sagte Depot-Geschäftsführer Christian Gries der Deutschen Presse-Agentur.
Betroffen sind unter anderem Geschäfte in Berlin, Bonn, Braunschweig, Bremen, Dresden, Erfurt, Hamburg, Karlsruhe, Leipzig, Magdeburg, München und Stuttgart. Die meisten sollen nach dem Räumungsverkauf bis Ende Juli schließen, einige sind bereits geschlossen. Zuvor hatten andere Medien über die Schließungen berichtet.
Übrig bleiben damit laut Gries vorerst gut 80 Depot-Filialen. Es könnten jedoch noch mehr schließen, die Verhandlungen mit den Vermietern dauerten an. Etwa 330 Beschäftigte verlieren Gries zufolge ihren Job. Hinzu kommen weitere Stellen in der Zentrale. Zur Gesamtzahl der verbleibenden Beschäftigten machte er keine Angaben.
 
24. Juni9:50 Uhr

Playmobil schließt Werk bei Nürnberg

Im deutschen Werk von Playmobil ruht bereits die Produktion, offiziell wird das Werk in Dietenhofen bei Nürnberg zum 30. Juni geschlossen. Es sind rund 350 Mitarbeiter betroffen, wie „InFranken“ berichtet. Als Grund gibt das Unternehmen an, dass die Kosten in Deutschland zu hoch sind, vor allem Löhne und Energie.
Der Playmobil-Hersteller Horst-Brandstätter-Group hat im zurückliegenden Geschäftsjahr 2024/2025 erneut Umsatzverluste einstecken müssen (Archivbild).

Der Playmobil-Hersteller Horst-Brandstätter-Group hat im zurückliegenden Geschäftsjahr 2024/2025 erneut Umsatzverluste einstecken müssen (Archivbild).

Foto: Daniel Karmann/dpa

Die Produktion wird in Malta und Tschechien fortgeführt, in Deutschland bleiben die Marke sowie die Abteilungen Produktentwicklung, Verwaltung, Marketing, Vertrieb und Logistik.
 
23. Juni11:02 Uhr

12.900 Pleiten – Insolvenzen auf neuem Höchststand

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im ersten Halbjahr auf den höchsten Stand seit 2013 gestiegen. Laut einer Studie des Verbands der Vereine Creditreform gab es 12.900 Pleiten und damit 7,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
„Die steigenden Insolvenzzahlen offenbaren eine tiefe strukturelle Krise bei unseren Unternehmen, die durch den Konflikt im Nahen Osten noch mal verschärft wurde“, sagte der Leiter der Creditreform-Wirtschaftsforschung, Patrick-Ludwig Hantzsch.

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Hantzsch sieht den Pleite-Höhepunkt noch nicht erreicht. „Diese Entwicklung wird sich erst dann wieder stabilisieren, wenn die Wirtschaft endlich wächst. Nach jetzigem Stand also frühestens 2027.“
Insolvenzgläubiger, darunter Lieferanten, Kreditgeber und Sozialversicherungsträger, mussten den Angaben zufolge „überdurchschnittlich hohe Ausfälle“ hinnehmen. Die Schadenssumme infolge von Unternehmensinsolvenzen belief sich demnach im ersten Halbjahr auf rund 28,5 Milliarden Euro. Rund 165.000 Arbeitsplätze waren betroffen.
 
21. Juni13:48 Uhr

Hofbrauhaus Wolters geht in Insolvenz

Die Brauerei Wolters hat einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht in Braunschweig gestellt. Das teilte die Hofbrauhaus Wolters GmbH mit. Als Grund für den Schritt nannte das Unternehmen eine anhaltende Absatzschwäche und deutlich gestiegene Kosten.
Man wolle den Geschäftsbetrieb grundlegend sanieren und sich wirtschaftlich neu aufstellen. Zuvor hatte die „Braunschweiger Zeitung“ darüber berichtet.
Der Geschäftsbetrieb werde trotz des Insolvenzantrags „unter zunehmend anspruchsvollen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen fortgeführt“, teilte das Unternehmen mit. Löhne und Gehälter der gesamten Belegschaft seien gesichert.
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Die Brauerei Wolters stellt Antrag auf Insolvenz in Eigenregie. (Archivfoto)

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

 
3. Juni11:22 Uhr

Festivalveranstalter insolvent

Der Veranstalter Waldfrieden-Events GmbH in Stemwede/Wehdem ist insolvent. Das vom 6. bis 9. August geplante Festival „Wonderland“ im NRW-Kurort Waldfrieden fällt aus. Bereits im Mai wurde das Festival „Hai“ kurzfristig abgesagt. Die Hauptmusikrichtungen sind elektronische und psychedelische Musik, teilweise auch Goa, Techno sowie Drum & Bass.
Die Rückerstattung der Ticketpreise ist schwierig, diese werden in die Insolvenzmasse des Unternehmens eingerechnet. Karteninhaber müssen sich rechtzeitig an das zuständige Amtsgericht in Bielefeld werden, um eventuell ihr Geld zurückzuerhalten. Das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich am 1. September 2026 eröffnet, erst dann ist eine unaufgefordert Forderungsanmeldung möglich.
Als Begründung gibt der Veranstalter an, dass eine vollständige Artenschutzprüfung verlangt werde, die bis August nicht fertig sein kann.
 
1. Juni12:31 Uhr

Augsburger Druck- und Verlagshaus schließt

Das ADV-Augsburger Druck- und Verlagshaus hat keinen Investor gefunden und schließt Ende August 2026. Bis dahin sollen noch bestehende Kundenaufträge abgearbeitet werden. Rund 100 Mitarbeiter sind von der Schließung betroffen. Ende Mai wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Als Grund wurden die strukturellen Veränderungen in der Branche und die Kostensteigerungen für energie, Papier und Logistik genannt. Das Unternehmen ist 175 Jahre alt und spezialisierte sich auf Kataloge, Magazine, Mailings und Werbesendungen.
 
1. Juni9:36 Uhr

Oil & Vinegar: Niederländische Mutterfirma insolvent

Auch bei der deutschen Feinkostkette Oil & Vinegar läuft nun ein Insolvenzverfahren. Das ordnete das Amtsgericht Cochem am 21. Mai an. Oil & Viengar betreibt in Deutschland 19 Fachgeschäfte und mehrere Franchise-Unternehmer – mit hochwertigen Ölen, Essig, Dip, Dressings und Spezialitäten.
Die niederländische Muttergesellschaft mit Sitz in Oosterhout stellte im April 2026 einen Involvenzantrag in den Niederlanden. Sie betreibt mehrere Ketten in Europa, den USA und Brasilien. Die Insolvenz der deutschen Tochtergesellschaft der Assisi BV ist eine Folge der niederländischen Insolvenz.
In Deutschland sind rund 80 Mitarbeiter betroffen. Die Filialen sollen derzeit weiterhin weiterlaufen, der Onlineshop wurde geschlossen. Es laufen Gespräche zur Stabilisierung und Fortführung des Unternehmens.

Oil & Viengar-Läden gibt es nicht nur in den Niederlanden.

Foto: Pixelbizz/iStock

1. Juni8:26 Uhr

Dekohändler Depot erneut insolvent

Die Deko-Kette Depot beantragte erneut ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung am Amtsgericht Aschaffenburg. Alle 155 Filialen sowie der Onlineshop bleiben vorläufig geöffnet, die rund 1.200 Mitarbeiter erhalten weiterhin ihre Löhne. Retouren sind beim Onlinekauf mittlerweile ausgeschlossen, es ist kein Umtausch mehr möglich.
Wie viele Standorte geschlossen werden müssen, ist noch offen. Vor einigen Jahren betrieb das Unternehmen bundesweit noch rund 400 Geschäfte.
 
31. Mai11:50 Uhr

Glasfaser-Anbieter Metrofibre

Die Metrofibre GmbH hat am 26. Mai beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das berichtet die „Wirtschaftswoche“. Betroffen ist sowohl Düsselfibre als auch das Schwesterunternehmen Ruhrfibre.
Das Unternehmen ist als Anbieter von Glasfaserprojekten bekannt. Als Grund wird angegeben, dass sich bisherige Finanzierungspartner „kurzfristig und überraschend“ zurückgezogen haben. Nun sollen die laufenden Bauarbeiten „vorübergehend pausieren“. Grundsätzlich soll der Geschäftsbetrieb weitergeführt werden.
Glasfaser-Kabel an einem Schaltschrank.

Glasfaser-Kabel an einem Schaltschrank.

Foto: Jan Woitas/dpa

 
31. Mai8:00 Uhr

TV-Sender meldet Insolvenz an

Der Teleshopping-Sender „Channel 21“ ist insolvent, am Amtsgericht Hannover wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Wie mit Bestellungen, Ratenzahlungen oder offenen Lieferungen umgegangen wird, ist unklar. Betroffene können sich an das Amtsgericht oder den Insolvenzverwalter wenden.
Am 31. Mai endet das Programm für immer. Grund sind fehlende wirtschaftliche Perspektiven.
Der Sender startete 2001 als „RTL Shop“ und fuhr stetig Verluste ein. 2024 hatte Channel 21 einen Umsatz von 54 Millionen Euro – bei einem Verlust von 4,3 Millionen Euro. Beschäftigt waren zuletzt 166 Mitarbeiter.
 
23. Mai20:47 Uhr

Confiserie-Spezialist „DreiMeister“

Feine Pralinen und Schokoladen: Der Traditionsbetrieb „DreiMeister“ Spezialitäten GmbH & Co. KG hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Es wird nun geprüft, ob das Unternehmen fortgeführt und wirtschaftlich rentabel bleiben kann.
Die Firma aus dem westfälischen Werl stellt exklusive Confiserie-Spezialitäten her. Sie beliefert renommierte Hotels, Kreuzfahrtschiffe, Sterne-Restaurants, Airlines, Konditoreien und andere Unternehmen weltweit. Gegründet wurde das Unternehmen 1973.
Die Gründe sind wie so oft hohe Rohstoffpreise und Ernteausfälle, hinzu kommen laut „BILD“ auch Insolvenzen von Kunden von DreiMeister.
 
23. Mai20:41 Uhr

Lada-Importeur stellt Betrieb ein

Die Lada Deutschland GmbH ist insolvent. Die Firma aus Buxtehude importiert die russische Automarke Lada und muss nun nach 50 Jahren den Vertrieb beenden. Das bedeutet auch, dass Ersatzteile und Serviceleistungen für bestehende Fahrzeuge ein Problem werden könnten.
2024 und 2025 wurden in Deutschland nur noch 36 Ladas zugelassen, zuvor lagen die Neuzulassungen bei über Tausend pro Jahr. Der Unternehmer in Buxtehude importierte Anfang der 1990er Jahr auch den ersten Kia aus Südkorea offiziell nach Deutschland.

Ein Lada Niva: russisch und unverwüstlich.

Foto: DarthArt/iStock

 
20. Mai10:02 Uhr

Maschinenbauer Schuler will Gemmingen aufgeben

In Gemmingen steht die Produktion des Maschinenbauers Schuler vor dem Aus, es sollen 90 von 200 Stellen wegfallen. Die Schuler Group GmbH firmiert seit 2025 unter dem Namen ANDRITZ und gilt als weltweit führender Hersteller von Anlagen in der Blechumformung.
Hergestellt werden unter anderem Pressen, Biegemaschinen, Platinenschneidanlagen oder Stanzautomaten – auch für die Kunststoffindustrie. Das Tradiitionsunternehmen wurde 1839 gegründet.
Entwicklungsabteilungen, die auf Automatisierungskomponenten spezialisiert sind, sollen an einen anderen Standort verlagert werden. Die Produktion in Gemmingen sei nicht mehr wirtschaftlich, der Standort soll offenbar im Ganzen aufgegeben werden.
 
20. Mai9:45 Uhr

Der Hammer ist gefallen

Auch die Fachmarktkette Hammer stellt ihren Betrieb ein, die letzten 21 Filialen schließen. Es hat sich kein Investor gefunden, der das Unternehmen weiterführt.
Die Hammer Raumstylisten GmbH, zu der die auf Raumausstattung und Heimtextilien spezialisierte gleichnamige Kette gehört, hatte im Januar einen Insolvenzantrag gestellt. Die Hammer-Fachmärkte waren im Herbst von einem Investorenkonsortium namens Rethink übernommen worden. Wer dahintersteht, blieb unklar.
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Die Handels- und Einrichtungskette Hammer hatte zu Jahresbeginn etwa 90 Standorte. Im März und im April schlossen bereits zahlreiche Filialen, auch diese in Hamm.

Foto: Max Lametz/dpa

 
18. Mai9:46 Uhr

Industrieofenbauer ELIOG macht dicht

Der Industrieofenbauer ELIOG in Thüringen meldet Insolvenz an. ELIOG ist ein mittelständischer Weltmarktführer für Spezialöfen, die unter anderem in der Metallurgie und der Auto- und Glasindustrie zum Einsatz kommen.
Der Spezialmaschinenbauer wurde 1924 in Düsseldorf gegründet und verlagerte seine Produktion nach dem Zweiten Weltkrieg nach Römhild in Südthüringen. Zu DDR-Zeiten firmierte er als VEB Elektro Industrieofen- und Gerätebau Meinigen/Römhild. Seit 2011 gehört er zur Rupprecht-Gruppe. Betroffen von der Insolvenz sind 74 Mitarbeiter.
 
12. Mai15:00 Uhr

Discounter Mac Geiz insolvent

Die Mäc Geiz Handelsgesellschaft mbH hat einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Halle (Saale) gestellt. Der Geschäftsbetrieb in den gut 180 Filialen soll vorerst weiterlaufen. Schließungen sind jedoch möglich. Das teilte das Unternehmen mit, das in Landsberg in Sachsen-Anhalt beheimatet ist und knapp 1.200 Menschen beschäftigt.
Die Lage für Discounter ist schwierig: Auch die Unternehmensgruppe Brüder Schlau, zu der die Fachmarktkette Hammer gehört, stellte im Juni 2025 einen Insolvenzantrag und Anfang 2026 erneut.
Der Discounter Pepco und der Dekohändler Depot machten 2025 insolvenzbedingt jeweils einen großen Teil ihrer Filialen dicht.
Zuvor traf es unter anderem den Non-Food-Discounter Kodi, der Mäc Geiz kürzlich übernommen hat, und die Warenhauskette Galeria.
In vielen ostdeutschen Städten gibt es Filialen der Kette Mäc Geiz.

In vielen ostdeutschen Städten gibt es Filialen der Kette Mäc Geiz.

Foto: Elisa Schu/dpa

 
7. Mai11:34 Uhr

Elektonik-Zulieferer IAV schließt Werk in Berlin

Der Automobilzulieferer IAV will den Standort Berlin weitgehend schließen. Das Unternehmen teilte  mit, dass das Betriebsgelände in Berlin „bis spätestens 2027“ veräußert werde, da die  Wertschöpfung „an den Standorten Gifhorn und Stollberg fokussiert werden“ solle.
Insgesamt ist der Abbau von 1.400 Stellen in Deutschland geplant, „um Überkapazitäten abzubauen und die Organisation an veränderte Marktbedingungen anzupassen“.
Der Zulieferer, der unter anderem Software und Elektronik- und Fahrzeugarchitekturen entwickelt und nach eigenen Angaben weltweit rund 6.600 Mitarbeiter an 25 Standorten beschäftigt, hatte bereits im Februar angekündigt, die Zahl der Stellen in Deutschland deutlich zu reduzieren.
 
5. Mai13:12 Uhr

BioNTech will sparen

Das Biotechnologieunternehmen BioNTech will mehrere Standorte schließen.
„BioNTech plant, die Produktionsstandorte in Idar-Oberstein, Marburg und Singapur sowie an den Standorten von CureVac zu schließen, wovon insgesamt bis zu rund 1860 Stellen betroffen sein könnten“, erklärte das Mainzer Pharmaunternehmen. Das soll jährlich Einsparungen in Höhe von rund 500 Millionen Euro bringen.
Biontech-Gründer Ugur Sahin und Özlem Türeci scheiden aus dem Unternehmen aus. (Archivbild)

BioNTech-Gründer Ugur Sahin und Özlem Türeci scheiden aus dem Unternehmen aus. (Archivbild)

Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

 
22. Apr.11:20 Uhr

Druckmaschinenhersteller Manroland schließt in Offenbar

Der Druckmaschinenhersteller Manroland schließt sein Werk in Offenbach. Ab 31. Mai werden keine neuen Maschinen mehr gebaut, so die IG Metall. Nach dem 1. Juni werden noch letzte Aufträge abgearbeitet und der Betrieb abgewickelt. Gespräche mit möglichen Käufern im Rahmen des Ersatzteilgeschäfts dauern an.
Ein Großteil der 750 Beschäftigten muss zum 1. Juni gehen,  84 Mitarbeiter bleiben für die weiteren Arbeiten übergangsweise im Werk. Das 1871 gegründete Unternehmen stellte Bogenoffsetdruckmaschinen her. 2012 wurde das Unternehmen von der Langley Holding plc übernommen. 
 
16. Apr.11:21 Uhr

Autozulieferer meldet Insolvenz an

Steckverbindungen, insbesondere hochwertige System für die Auto- und Nutzfahrzeugindustrie, hat die Firma Erich Jaeger GmbH entwickelt und seit über 90 Jahren produziert. Nun muss das hessische Unternehmen im Wetteraukreis mit weltweit rund 1.000 Mitarbeitern, davon 200 in Deutschland, ein Insolvenzverfahren eröffnen.
Das Verfahren läuft am Amtsgericht Friedberg. Global gibt es vier Produktionsstandorte: Deutschland, Mexiko, Tschechien und China sowie mehrere Vertriebsbüros. Gesucht werden neue Investoren, der Geschäftsbetrieb läuft vorerst weiter.
 
12. Apr.10:06 Uhr

72 Feneberg-Filialen im Süden in Insolvenz

Die Supermarktkette Feneberg ist insolvent, sie beantragte am 9. Januar ein Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht Kempten. Am 1. April wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung planmäßig eröffnet. Der Betrieb in den Filialen geht uneingeschränkt weiter.
Feneberg ist der größte selbstständige Edeka-Händler und betreibt mit rund 3.000 Beschäftigten 72 Filialen im Süden Bayerns. Filialen gibt es vor allem im Allgäu, Oberbayern, Schwaben, Oberschwaben und der Bodenseeregion. Laut dem „Bayerischen Rundfunk“ habe die Kette angeblich rund 200 Millionen Euro Schulden.
 
9. Apr.17:06 Uhr

Spedition Betz International hat Insolvenz angemeldet

Die Spedition Betz International GmbH hat Insolvenz angemeldet. Am Amtsgericht Tübingen wurde das Insolvenzverfahren am 7. April eingeleitet.
Derzeit wird geprüft, wie das Unternehmen weitergeführt werden kann, es gebe Interessenten. Betroffen sind 140 Mitarbeiter. Die Spedition wurde 1979 gegründet und gehört zur Willi Betz-Gruppe.
 
15. März8:39 Uhr

Tegut verlässt Deutschland

Die Supermarktkette Tegut verlässt Deutschland, das teilt der Schweizer Mutterkonzern Migros mit. Tegut gehört seit 2012 dem Schweizer Unternehmen. Es sind rund 7.400 Mitarbeiter betroffen. Die Marke soll nicht weitergeführt werden, Tegut sei „langfristig wirtschaftlich nicht zukunftsfähig“.
Einen Teil der knapp 300 Filialen übernimmt Edeka, ebenso das Logistikzentrum in Michelsrombach, die Herzberger Bäckerei und die Smart Retail Solutions. Es fehlt noch die Zustimmung des Kartellamtes.

Der Eingang eines tegut-Geschäfts am 19. Mai 2015 in Schweinfurt.

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

 
18. Feb.9:15 Uhr

Kinderwagenhersteller insolvent

Der ostdeutsche Kinderwagenhersteller Zekiwa geht ins Insolvenzverfahren. Der Hersteller in Kretzschau (Sachsen-Anhalt) stellte Mitte Februar beim zuständigen Gericht einen Insolvenzantrag.
Das Unternehmen galt zu DDR-Zeiten und bis in die 1990er-Jahre hinein als einer der größten Kinderwagenhersteller Europas. Es werden auch Puppenwagen produziert. Als Gründe nennt die Geschäftsführung vor allem rückläufigen Umsatz, steigende Kosten – und den Geburtenrückgang in Deutschland.
Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter, es wird ein Investor gesucht.
 
12. Feb.12:03 Uhr

Atlas wird saniert

Die Atlas-Gruppe hat ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestartet. Bei dieser Variante der Insolvenz, die auf den Erhalt des Unternehmens abzielt, bleibt das Management im Amt, während es durch externe Sanierungsberater und einen vom Gericht eingesetzten Sachwalter unterstützt wird.
Grund für das Verfahren soll eine seit „längerem andauernde, branchenweite Marktschwäche in der Baumaschinen- und Bauwirtschaft, die zu deutlich rückläufigen Auftragseingängen und einer niedrigeren Auslastung geführt hat“, sein, so der Baumaschinenhersteller.
Das Unternehmen produziert seit über 100 Jahren Bagger, Ladekrane und anderes schweres Baugerät. Der Umsatz lag zuletzt bei etwa 150 Millionen Euro. Rund 400 Mitarbeiter sind in den betroffenen Gesellschaften der Gruppe beschäftigt.
Baumaschinenbranche in der Krise.

Baumaschinenbranche in der Krise. Die Atlas-Gruppe ist nun auch betroffen.

 
27. Jan.18:02 Uhr

Hammer-Raumstylisten stellen Insolvenzantrag

Die Hammer Raumstylisten GmbH hat beim Amtsgericht Bielefeld einen Insolvenzantrag gestellt. Ziel sei die Fortführung und nachhaltige Stabilisierung des Unternehmens.
Zu der Firma gehört die auf Raumausstattung und Heimtextilien spezialisierte Fachmarktkette Hammer. Der Geschäftsbetrieb soll uneingeschränkt fortgeführt werden, alle Standorte bleiben demnach geöffnet.
Die Handels- und Einrichtungskette Hammer hat bundesweit 93 Standorte und beschäftigt rund 1.200 Menschen. Die Fachmärkte waren erst im Herbst von einem Investorenkonsortium übernommen worden. Der Verkauf erfolgte im Rahmen eines sogenannten Asset-Deals, bei dem die Vermögenswerte auf die neu gegründete Hammer Raumstylisten GmbH übergingen.
 
28. Jan.11:43 Uhr

Landmaschinen-Händler insolvent

Die August Bruns Landmaschinen GmbH in Cloppenburg hat Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet. Die Firma vertreibt und vermietet Landmaschinen und bietet zudem technischen Service für Land- und Baumaschinen an.
Das Unternehmen ist auch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt vertreten. Es stehen 170 Arbeitsplätze auf dem Spiel. Als Ursache wird die allgemeine Lage angegeben: Die Nachfrage nach Landmaschinen sei eingebrochen, auch die Zulassungen sinken. Landwirte verschieben Neuanschaffungen.
Hoffnung wird in neuen strategischen Partnerschaften und im Ausbau des technischen Service gesehen. Das familiengeführte Unternehmen wurde 1948 gegründet.
 
24. Jan.21:30 Uhr

Hotelbetreiber insolvent

Der Hotelbetreiber Revo Hospitality hat Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Davon betroffen sind rund 140 Gesellschaften im deutschsprachigen Raum – darunter Hotels in Rostock (Vienna House Sonne am Neuen Markt), Stralsund (Hotel Baltic) und auf Rügen (Aedenlife Hotel in Trent). Ebenso zwei Holiday Inn in München, der Pullman Schweizerhof in Berlin und einige Mercure Hotels in verschiedenen Städten.
Insgesamt hat das Unternehmen in zwölf Ländern Europas 250 Hotels. Der Betrieb läuft zunächst weiter, das Insolvenzgeld ist bis März gesichert. Als Ursachen wurden gestiegene Lohnkosten, die Anhebung der Mindestlöhne und höhere Ausgaben für Mieten, Energie und Lebensmittel genannt. Bis 2025 firmierte die Gruppe unter dem Namen HR-Group.
 
10. Jan.10:11 Uhr

Hersteller von Papierschneidemaschinen insolvent

Das Perfect Schneidemaschinenwerk GmbH Bautzen meldete Insolvenz in Eigenregie an. Das Traditionsunternehmen stellt in Sachsen Papierschneidemaschinen für die grafische Industrie her und bezeichnet sich als den weltweit ältesten Hersteller dieser Maschinen.
Derzeit sind 86 Mitarbeiter betroffen, der Geschäftsbetrieb wird über das Insolvenzgeld bis Februar abgesichert. Ziel ist derzeit, einen passenden Investor zu finden. Das Unternehmen beliefert Kunden in über 70 Ländern.
 
8. Jan.11:34 Uhr

Zalando schließt Standort Erfurt

Der deutsche Modeversandhändler Zalando schließt Ende September sein Logistikzentrum in Erfurt mit 2.700 Beschäftigten. Das teilte der DAX-Konzern mit Hauptsitz in Berlin mit. Aktuell würden die Beschäftigten über die Pläne informiert.
Grund ist eine Neuausrichtung des konzerneigenen europaweiten Logistiknetzwerks nach der Übernahme des Online-Modehändlers About You 2025. Die Erfurter Betreibergesellschaft des Standorts und Konzerntochter stelle demnach zum Jahresende den Betrieb ein. Bis dahin laufe die Arbeit unverändert weiter.

Zalando-Mitarbeiter nach dem Börsengang 2014 vor der Frankfurter Börse – das Unternehmen schließt 2026 sein einziges großes Logistikzentrum im Osten, 2.700 Menschen bangen in Erfurt um ihren Job. (Symbolbild)

Foto: Hannelore Foerster/Getty Images

Das Logistikzentrum Erfurt wurde 2012 eröffnet, es ist der einzige konzerneigene Logistikstandort in dieser Größe in Ostdeutschland. Weitere große Logistikzentren betreibt Zalando in Gießen, in Lahr im Schwarzwald und in Mönchengladbach. Insgesamt sollen nach dem geplanten Umbau 14 Logistikzentren in sieben Ländern verbleiben.
 
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Verfassungsschutz warnt vor wachsendem Extremismus und hybriden Angriffen


In Kürze:

  • Der Verfassungsschutz sieht Deutschland gleichzeitig durch Extremismus, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen unter Druck.
  • Rechtsextremismus bleibt laut Bericht die größte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, während linksextremistische Gewalt besonders stark zunimmt.
  • Antisemitismus wird als ideologische Schnittmenge verschiedener extremistischer Strömungen hervorgehoben.
  • Bundesinnenminister Dobrindt fordert zusätzliche Befugnisse, um den Verfassungsschutz zu einem operativ stärkeren Nachrichtendienst auszubauen.

 
Am Dienstag, dem 30. Juni, haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Behördenchef Sinan Selen den Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz über das Jahr 2025 vorgestellt. Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts betonte der Minister, Deutschland stehe von innen und außen unter Druck. In fast allen beobachteten Phänomenbereichen seien Personenpotenziale und Gewaltrisiken gestiegen. Hinzu kämen Sabotage und Spionage von außen.
Sowohl Dobrindt als auch Selen machten noch einmal deutlich, dass sie es für unabdingbar halten, den Verfassungsschutz zu einem „echten Geheimdienst“ auszubauen. Derzeit bestehe die Aufgabe des Inlandsgeheimdienstes lediglich in der Beobachtung und Auswertung von Informationen zu den beobachteten Phänomenbereichen.

Verfassungsschutz will sich vom reinen Beobachtungsdienst lösen

Künftig solle der Verfassungsschutz auch die Möglichkeit erhalten, mit „Detektion, Disruption und Prävention“ auf gefährliche Entwicklungen zu reagieren, so das Anliegen. Der Ausbau der Befugnisse stößt jedoch auf Schwierigkeiten. In der Bundesrepublik gilt es aufgrund der totalitären Vergangenheit als problematisch, die Geheimdienste mit hoheitlichen Befugnissen auszustatten.
Auch unter den Verfassungsschutzbehörden selbst gibt es Meinungsunterschiede: So lehnt Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer den Ausbau zum „echten Geheimdienst“ ab. Der Verfassungsschutz, so äußerte er, solle „den Bürger schützen und nicht überwachen“.
Dobrindt und Selen machten unterdessen deutlich, dass sich Deutschland in einer Lage befinde, in der sich klassische Spionage, Sabotage und Extremismus zunehmend mit digitalen Bedrohungen vermengten. Den deutschen Nachrichtendiensten müsse deshalb auch aktives Reagieren auf Bedrohungspotenziale möglich werden. Dies sei etwa mit Blick auf Cyberangriffe sowie die Rekrutierung immer jüngerer Menschen, teilweise auch von Kindern, durch verfassungsfeindliche Bestrebungen erforderlich. Diese seien in ihrem Weltbild noch nicht gefestigt und könnten durch Deradikalisierung oder Aussteigerprogramme erreicht werden.

Rechtsextremismus bleibt größte Gefahr für freiheitlich-demokratische Grundordnung

Deutschland wird, so betonen Dobrindt und Selen, sowohl von ausländischen Nachrichtendiensten als auch inländischen extremistischen Milieus unter Druck gesetzt. Als staatliche Akteure werden vor allem Russland, China und der Iran genannt. Gleichzeitig nehme das Personenpotenzial fast sämtlicher extremistischer Szenen zu. Dobrindts Schlussfolgerung lautete, die Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wirkten „von außen und innen, analog und digital, sichtbar und verborgen“.
Wie der Minister betonte, bleibe der Rechtsextremismus nach Einschätzung des Verfassungsschutzes weiterhin die größte Gefahr. In diesem Phänomenbereich sei das zuzuordnende Personenpotenzial noch einmal deutlich um rund 17 Prozent von 50.250 auf 58.700 angewachsen. Als gewaltbereit gelten 15.600 Rechtsextremisten – rund 300 mehr als im Beobachtungszeitraum 2024.
Im Vorjahr sei die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten auf hohem Niveau verharrt. Die strafbaren Handlungen insgesamt seien leicht um 2,3 Prozent auf 36.951 gesunken. Unter diesen sei jedoch die Zahl der Gewalttaten um 8,9 Prozent auf 1.395 gestiegen. In sechs Fällen sei es zu versuchten Tötungsdelikten gekommen. Bei den meisten rechtsextremistisch motivierten Straftaten handele es sich nach wie vor um Propagandadelikte.

Bestrebungen in Richtung Rechtsterrorismus – linke Gewaltszene wächst ebenfalls

Sorge bereiteten insbesondere die zunehmende Vernetzung junger Gruppen und deren stärkere Aktionsorientierung. Wie die Zerschlagung der Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zeige, könne auch mit Blick auf möglichen Rechtsterrorismus keine Entwarnung gegeben werden. Dazu komme die gezielte Ansprache Jugendlicher über soziale Netzwerke und Gaming-Plattformen. Der Bericht erwähnt dabei unter anderem die auch in anderen Ländern bereits in Erscheinung getretenen neueren Phänomene wie „Akzelerationismus“, „Attentäter-Fanklubs“ oder eine „nihilistisch-satanistische Onlinesubkultur“.
Im Phänomenbereich des Linksextremismus sei das Personenpotenzial geringer als im Rechtsextremismus. Allerdings sei das Wachstum dynamischer und allein von 2024 auf 2025 um etwa 4.200 auf nunmehr 42.200 Personen angewachsen. Auch das Gewaltpotenzial stieg von 11.200 auf 11.600 gewaltbereite Linksextremisten. Die Zahl der linksextremistisch motivierten Straftaten insgesamt stieg um 39 Prozent auf 8.133. Bei den Gewalttaten war sogar ein Plus von 60 Prozent auf 856 zu verzeichnen.
Linksextremistisch motivierte Gewalttaten richteten sich dabei immer häufiger gegen politische Gegner sowie gegen die Polizei. Der militante „Antifaschismus“ gewinne insbesondere aufgrund der Wahlerfolge der AfD an Bedeutung. Dazu kämen Anschläge gegen die kritische Infrastruktur, Brandanschläge, aber auch eine zunehmende Bedeutung dogmatisch-kommunistischer Jugendorganisationen. Auch unter diesen sei eine zunehmende Gewaltbereitschaft festzustellen. Außerdem gehe von diesen Bestrebungen eine zunehmende Gefahr für die kritische Infrastruktur aus. Dies zeigten etwa die Anschläge auf die Stromversorgung in Berlin zu Beginn des Jahres.
Sinan Selen erläuterte, dass der organisierte Linksextremismus vor allem versuche, Ängste – etwa um das Klima oder vor Krieg – zu nutzen, um junge Menschen anzusprechen. Dabei würden häufig legitime Protestbewegungen durch Extremisten instrumentalisiert.

Was der Verfassungsschutz zum Bedrohungspotenzial des Islamismus zu sagen hat

Das Gefährdungspotenzial im Bereich des Islamismus bleibt dem Verfassungsschutzbericht zufolge ebenfalls präsent. Von Entwarnung könne auch hier keine Rede sein. Wie auch bei der extremen Rechten falle hier die Bedeutung von Online-Radikalisierung und das immer jüngere Alter Rekrutierter auf. Das Bedrohungspotenzial bleibe groß, weil dschihadistische Terrorgruppen weiterhin auf einfache Mittel wie Messer und Autos als Tatmittel setzten.
Im Phänomenbereich „Islamismus“, in dem terroristische Gruppen ebenso zusammengefasst sind wie die Muslimbruderschaft oder Vereinigungen wie Millî Görüş oder die Furkan-Bewegung, spricht der Verfassungsschutz von einem Personenpotenzial von 28.645 Personen (2024: 28.280). Das gewaltbereite Potenzial sei im Vorjahr von 9.540 leicht auf 9.110 gesunken.
Die Zahl der als islamistisch eingeordneten Straftaten stieg im Jahr 2025 von 1.397 auf 1.599, die meisten davon Propagandadelikte. Die Zahl der Gewalttaten stieg von 71 auf 80, darunter acht versuchte und zwei vollendete Tötungsdelikte. Verfassungsschutzpräsident Selen warnte dabei insbesondere vor der terroristischen Hamas.
Die in Deutschland verbotene palästinensische Organisation unterhalte weiterhin Strukturen im Land. Zunehmend bediene sie sich auch krimineller Netzwerke, um Terrorakte zu planen. Deutschland werde von der Hamas nicht mehr nur als Rückzugsraum, sondern ausdrücklich als möglicher Aktionsraum betrachtet. Besonders gefährdet seien dadurch jüdische und israelische Einrichtungen.

„Woke“-Narrativ als gemeinsame Bezugslinie aller Phänomenbereiche

Auffällig sei, so Selen und Dobrindt, dass Antisemitismus zunehmend ideologische Grenzen überschreite. So bilde Israelfeindschaft weitgehend eine Schnittmenge zwischen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus, in vielen Bereichen auch mit Erscheinungsformen auslandsbezogenen Extremismus. Dieses verbindende Element werde im Bericht mehrfach hervorgehoben.
Die Radikalisierung erfolge immer häufiger digital. Die Gruppierungen versuchten zunehmend auch Künstliche Intelligenz für ihre Agenda zu nutzen, und immer jüngere Menschen würden über TikTok, Instagram, Gaming-Plattformen und andere digitale Räume gewonnen.
Selen hob hervor, dass nahezu alle extremistischen Milieus ähnliche psychologische Mechanismen nutzten. Typisch seien dabei Opfernarrative. Diese bestärkten potenzielle Mitstreiter in der Wahrnehmung, „unterdrückt“ zu sein und nicht zur Gesellschaft zu gehören. Die Verantwortung werde dabei jeweils bestimmten als Feindbilder markierten Gruppen zugeschrieben. Die Mechanismen funktionierten links, rechts und in anderen identitätspolitischen Clustern gleichermaßen. Darauf aufbauende Narrative seien häufig ein Einstieg in spätere Radikalisierungsprozesse.

„Wegwerfagenten“ und transnationale Repression

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts betrifft ausländische Nachrichtendienste. Russland nutze dabei zunehmend sogenannte Low-Level- oder „Wegwerfagenten“, um Sabotage, Desinformation und hybride Kriegsführung zu betreiben. China wiederum sei vor allem in Bereichen wie Wirtschaftsspionage und der Aneignung von Know-how in Wissenschaft und Technologie aktiv. Darüber hinaus schüchtere man auch Dissidenten im Ausland ein.
Ein bekanntes Beispiel sei der im Vorjahr zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte Jian G., der sich unter anderem als Mitarbeiter eines EU-Abgeordneten Zugang zu Informationen verschafft und Oppositionelle ausgespäht habe. Transnationale Repression betreibe auch der Iran. Von Teheran gesteuerte Zellen schüchterten iranische Oppositionelle ein. In einigen Fällen seien zudem gezielte Mord- und Brandanschläge gegen jüdische und israelische Einrichtungen vereitelt worden.
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Vor Koalitionsausschuss: Neue Steuerpläne bringen Union in Erklärungsnot


In Kürze:

  • Die Koalitionsspitzen beraten am 1. Juli über zwei Steuerreform-Modelle mit einem Entlastungsvolumen von 17 beziehungsweise 28 Milliarden Euro.
  • Beide Varianten sehen höhere Spitzen- und Reichensteuersätze vor, während die Entlastung der Mittelschicht geringer ausfallen könnte als zunächst erwartet.
  • Die Finanzierung über Änderungen bei der Erbschaftsteuer bleibt einer der größten Streitpunkte zwischen Union und SPD.
  • Neben der Steuerpolitik sollen auch Arbeitsmarkt-, Renten-, Pflege- und Bürokratiereformen Teil des Koalitionspakets werden.

 
Am Mittwoch, dem 1. Juli, kommen die Koalitionsspitzen zu Verhandlungen über die geplante Steuerreform zusammen, mit der die Bürger ab 2027 entlastet werden sollen. Bereits vor etwa zwei Wochen war die Rede von zwei Konzepten, die Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorlegen wolle. Nun will der „Stern“ zwei aktualisierte Vorschläge erhalten haben, die sich in einigen Punkten von den zuvor bekannten Entwürfen unterscheiden.

Klingbeil-Pakete sollen Entlastungen vor allem für mittlere Einkommen bringen

Dem Bericht zufolge soll das größere der beiden Reformpakete eine Steuerentlastung im Umfang von etwa 28 Milliarden Euro bewirken. Dabei liege der Fokus auf der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Nach den Berechnungen sollen Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro künftig um rund 800 bis 900 Euro pro Jahr entlastet werden.
Die Finanzierung würde teilweise über das Ende von Vergünstigungen und Schlupflöchern bei der Erbschaftsteuer, höhere Spitzen- und Reichensteuersätze sowie den Abbau von Subventionen erfolgen. Welche Subventionen gemeint sind, bleibt offen. Rund 35 Millionen Steuerpflichtige sollen dadurch entlastet werden. Singles würden bis zu einem Bruttoeinkommen von etwa 140.000 Euro noch profitieren.
Die kleinere Reform hätte ein Entlastungsvolumen von 17 Milliarden Euro. Die Entlastung für niedrigere Einkommen wäre nur noch etwa halb so hoch und würde bereits bei einem Bruttoeinkommen von etwa 115.000 Euro für Singles enden. Spitzen- und Reichensteuersatz würden ebenfalls steigen, allerdings ohne Gegenfinanzierung über die Erbschaftsteuer.

Entlastungen im Steuerkonzept deutlich geringer als zuvor berichtet

Vor zwei Wochen war noch von einem Reformvolumen von 10 oder 20 Milliarden Euro die Rede. Der Spitzensteuersatz sollte möglicherweise erst ab 85.000 Euro greifen – nun ist je nach Modell von 76.508 oder 75.657 Euro die Rede. Dafür soll er in beiden Varianten von 42 auf 44 Prozent steigen. Derzeit beginnt der Spitzensteuersatz bei knapp 70.000 Euro zu greifen.
Die Reichensteuer sollte den Modellen zufolge, über die Mitte Juni berichtet wurde, bei 47,5 Prozent liegen. Nun ist von 48 oder 49 Prozent die Rede. Fällig werden soll sie künftig bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro. Vor zwei Wochen war noch vom heutigen Schwellenwert von knapp 280.000 Euro die Rede. Aktuell liegt die sogenannte Reichensteuer bei 45 Prozent und wird ab einem Einkommen von knapp 278.000 Euro fällig.
Vor allem bei der Verschiebung der Grenze für den Spitzensteuersatz nach oben fällt auf, dass diese nun deutlich geringer ausfallen soll als ursprünglich angenommen wurde. Der Grundfreibetrag soll je nach Modell bei 12.900 oder 13.084 Euro liegen. Heute beträgt er 12.348 Euro. Anschließend greift der Eingangssteuersatz von 14 Prozent.

„FairErben“ nicht in Konzepten enthalten – Vorbehalte in der Union gegen Erbschaftsteuer

Die Entlastungskonzepte würden damit deutlich weniger großzügig ausfallen als noch vor kurzem in Rede stand. Im Gegensatz dazu würden die Belastungen für Wohlhabende möglicherweise früher greifen und höher ausfallen. Schon das müsste die Union ihrer Basis und ihren Wählern vermitteln.
Die SPD bringt Änderungen bei der Erbschaftsteuer zur Finanzierung des Entlastungspakets ins Spiel und will beseitigen, was sie für Schlupflöcher und Privilegien hält. Die CSU lehnt Änderungen bei der Erbschaftsteuer kategorisch ab, auch in der CDU gibt es dafür wenig Sympathien. Man sorgt sich vor allem um Familienunternehmen und Unternehmensnachfolgen. Allerdings hatte Bundeskanzler Friedrich Merz seine Bereitschaft erklärt, den Spitzensteuersatz zu „glätten“ – im Gegenzug zum möglichen Wegfall des Solidaritätszuschlags.
Allerdings ist auch von dem Konzept „FairErben“ keine Rede mehr, das die SPD Anfang des Jahres vorgestellt hatte. Dieses hätte einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro vorgesehen, der steuerfrei vererbt werden könne. Für Unternehmensvermögen solle er bei 5 Millionen Euro liegen. Alles, was darüber hinausgeht, solle progressiver Besteuerung unterliegen. Dabei soll die Begleichung der Steuerverbindlichkeiten auf 20 Jahre erstreckt werden können.

Gegenfinanzierung über neue Schulden schloss Klingbeil aus

Klingbeil hatte betont, dass die Steuerreform möglichst aufkommensneutral sein solle. Zusätzliche Schulden zur Finanzierung hatte er ausgeschlossen. Deshalb müsse die Gegenfinanzierung über höhere Steuern im oberen Bereich, einen Subventionsabbau sowie teilweise auch die Erbschaftsteuer erfolgen.
Neu ist außerdem, dass die Steuerreform inzwischen unmittelbar mit anderen Reformen, etwa im Arbeits- und Sozialrecht, verknüpft werden soll. So bringt die Union unter anderem einen Karenztag im Krankheitsfall und Lockerungen beim Kündigungsschutz ins Spiel. Dies stößt bei der SPD auf deutliche Ablehnung.
Mehrere SPD-Abgeordnete hatten einem AFP-Bericht zufolge verlangt, mit noch weitreichenderen Forderungen nach einer Beteiligung von Vermögenden in den Koalitionsausschuss zu gehen. In einem Impulspapier hieß es, diese sollten eine einmalige Vermögensabgabe leisten. Sie soll Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro betreffen. Außerdem solle es Änderungen bei der Vermögens- und Erbschaftsteuer geben.

SPD-Abgeordnete fordern einmalige Vermögensabgabe

Die Abgeordneten Annika Klose, Sanae Abdi, Jan Dieren, Ruppert Stüwe und Carolin Wagner treten zudem für Preisobergrenzen bei Energie und Lebensmitteln sowie eine Übergewinnsteuer ein. Außerdem fordern sie einen „bundesweiten Mietendeckel“. Darüber hinaus wenden sie sich gegen Reformen, die zu längeren Arbeitszeiten oder Kürzungen beim Wohngeld und anderen sozialen Leistungen führen würden.
Die SPD solle, so heißt es in dem Impulspapier, „nicht Reformen gegen die Interessen der Menschen allein mit Verweis auf Haushaltslöcher durchdrücken“. Im Koalitionsausschuss geht es neben der Steuerreform auch um Themen wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege, Gesundheit und Bürokratie.