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Kabinettsumbildung: Steinmeier ernennt drei neue CDU-Minister

Im Zuge der von Kanzler Friedrich Merz vorgenommenen Kabinettsumbildung hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die drei neuen Minister aus der CDU ernannt.
Der Präsident überreichte in seinem Amtssitz dem neuen Gesundheitsminister Carsten Linnemann, Kanzleramtsministerin Nina Warken und Verkehrsminister Steffen Bilger die Ernennungsurkunden.
Sie übernehmen noch im Laufe des Tages die Amtsgeschäfte in ihren Ressorts, auch wenn sie wegen der parlamentarischen Sommerpause erst im September vor dem Bundestag vereidigt werden.

Zuvor wurden drei Minister entlassen

Von Steinmeier entlassen wurde Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). Auch Warken wurde als Gesundheitsministerin entlassen sowie Thorsten Frei (CDU) als Kanzleramtsminister. Er soll am Nachmittag (14:00 Uhr) zum neuen Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag gewählt werden.
Steinmeier dankte den ausgeschiedenen Ministern. Zu Schnieder, dessen Rauswurf durch Kanzler Merz in Teilen der Union für Unmut gesorgt hatte, sagte er, dieser habe vor der „Herkulesaufgabe“ gestanden, Deutschlands Infrastruktur von Brücken über Straßen bis zum Schienennetz im laufenden Betrieb zu modernisieren.
Der CDU-Politiker habe dabei „ganz besonders im Fokus der Öffentlichkeit“ gestanden, aber „diesen Prozess eingeleitet, immer im Wissen, dass dies Zeit und auch Beharrlichkeit braucht“.
Kanzleramtsminister Frei habe „in diesen herausfordenden Zeiten“ die Regierungsarbeit „an zentraler Stelle“ koordiniert, sagte Steinmeier. Er habe sich „Respekt erworben durch die Fähigkeit, fair zu verhandeln, Brücken zu bauen über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg“.
Auch Warken habe als Gesundheitsministerin eine „außerordentlich fordernde und überragend wichtige Aufgabe übernommen“, fuhr Steinmeier fort. Ihr sei es „gelungen, Reformen einzuleiten und Verantwortung für unsere Kinder und Enkel zu beweisen, die auf einen zukunftsfähigen Sozialstaat besonders angewiesen sind“. Als Kanzleramtsministerin werde sie nun die erste Frau in diesem Amt.

Steinmeier: Reformen fortführen

Den neuen Gesundheitsminister Linnemann forderte Steinmeier auf, „den Reformprozess mit aller Entschlossenheit und Tatkraft weiterzuführen – immer im Sinne des Ausgleichs zwischen Solidargedanken, Lastengerechtigkeit und Finanzierbarkeit“.
Es gelte dabei, „die verschiedenen Interessen so auszutarieren, dass die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, auch in Zukunft gut medizinisch versorgt zu sein“.
Dem neuen Verkehrsminister Bilger gab Steinmeier mit, er habe in dem Amt „große Aufgaben und noch größere Erwartungen“ vor sich. Dafür werde „neben großer Expertise, die Sie mitbringen – sehr viel Entschlossenheit und Durchsetzungsvermögen nötig sein“.
Er forderte Bilger auf, „die Sanierung und Modernisierung unserer Verkehrsinfrastruktur jetzt konsequent voranzutreiben und dabei alle Interessengruppen einzubinden“.

Vereidigung im September

Steinmeier ging in seiner Ansprache auch auf die Entscheidung der Regierung ein, die Vereidigung der neuen Minister vor dem Bundestag auf dessen nächste Sitzung im September zu verschieben. Dies gilt rechtlich als heikel.
Der Bundespräsident betonte, dass die Eidesleistung „vor allem deshalb Gewicht hat und Beachtung erfordert, weil sie der parlamentarischen Verantwortlichkeit der Regierung feierlichen Ausdruck gibt“. Sie sei im Grundgesetz verankert.
„Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Minister diesen Eid in der ersten Sitzung des Bundestages nach der Sommerpause leisten werden“, fügte Steinmeier hinzu.
Ausgelöst hatte die Kabinettsumbildung der bisherige Fraktionschef Jens Spahn. Er war wegen Vorwürfen zur Inanspruchnahme einer Leihmutter in den USA für die Geburt seines Sohnes zurückgetreten. Merz nutzte die Neubesetzung des wichtigen Fraktionspostens dann für umfangreichere Veränderungen im Kabinett.
Dabei schlug vor allem die Hängepartie um Verkehrsminister Schnieder für Wellen. Merz hatte ihm bereits am Donnerstag mitgeteilt, dass er ihn entlassen wolle. Doch dazu kam es nicht, weil ein potenzieller Nachfolger dann wieder kurzfristig abgesagt hatte.
Die CDU-Landtagsfraktion aus Schnieders Landesverband Rheinland-Pfalz sagte aus Protest zum Umgang mit ihm ein geplantes Gespräch mit Merz im September ab. (afp/red)
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Neuer Minister, alte Probleme: Verkehrsexperte Bilger beerbt Schnieder

Er gilt als fachlich geeignet, ist sehr gut vernetzt, arbeitete in der schwarz-roten Koalition bislang aber vor allem im Hintergrund: der neue Verkehrsminister Steffen Bilger (CDU). Der 47-Jährige soll nach den Worten von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dafür sorgen, „dass wir schneller und besser werden beim Thema Aufbruch in Deutschland“ – und das bei Erfolg auch entsprechend anpreisen.
Bilger solle die „Chancen“ nutzen, die das Investitionsprogramm aus dem Sondervermögen biete, forderte Merz. „Dazu gehört, dass privates Kapital zur Finanzierung unserer Infrastrukturmodernisierung mobilisiert wird.“ Das Sondervermögen ist 500 Milliarden Euro schwer und soll den Investitionsstau bei Verkehr, Energie, Digitalisierung und Klimaschutz abbauen.

Erfahren im Bereich Verkehr

Der gelernte Rechtsanwalt Bilger stammt aus Baden-Württemberg und ist ausgewiesener Verkehrsexperte: Er saß schon als frisch gebackener Bundestagsabgeordneter von 2009 bis 2013 im Verkehrsausschuss. Bei den Koalitionsverhandlungen nach der Wiederwahl von Angela Merkel (CDU) 2017 war er als Vertreter der Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur beteiligt. 2018 wurde er dann Parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium.
Mit dem Gang in die Opposition 2021 stieg Bilger zum Vize-Fraktionsvorsitzenden der Union auf – und wechselte das Fachgebiet: Er war zuständig für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt und damit für Kritik am damaligen Minister Cem Özdemir (Grüne). Seit Antritt der schwarz-roten Koalition im vergangenen Jahr war Bilger Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, also ein wichtiger Strippenzieher im Hintergrund.
In dieser Position war er um eine gute Zusammenarbeit mit der SPD und um Ausgleich bemüht. Im Auftreten ist Bilger stets freundlich; in Gesprächen formulierte er stets vorsichtig, als Wadenbeißer trat er nicht in Erscheinung.
„Ich freue mich, ins BMV zurückzukehren“, schrieb Bilger nach Bekanntwerden der Personalie am Sonntagabend im Onlinenetzwerk X. Er betonte, Verkehrspolitik sei „viele Jahre“ sein Schwerpunktthema gewesen und dankte – mit Ausrufezeichen – für das Vertrauen des Bundeskanzlers.
Vorgänger Patrick Schnieder (CDU) war Medienberichten zufolge bei Merz in Ungnade gefallen, weil er weder die marode Straßeninfrastruktur noch die Probleme der Deutschen Bahn (DB) in den Griff bekommen habe. Außerdem komme er mit seinem Etat nicht aus – der ist mit knapp 28 Milliarden Euro in diesem Jahr der drittgrößte eines Ministeriums (nach Arbeit und Soziales sowie Verteidigung).

Infrastruktur bleibt herausfordernd

Schneller zu werden und besser dazustehen dürfte aber für Bilger nicht einfach sein – Infrastruktur und die Bahn gelten als Aufgabe mit langem Zeithorizont. DB-Chefin Evelyn Palla hatte erst vor kurzem die Ziele des Staatskonzerns in Sachen Pünktlichkeit, Digitalisierung und Wachstum deutlich nach unten geschraubt. Bröckelnde Brücken und daraus resultierende plötzliche Vollsperrungen wie in Berlin oder Bonn dürften auch Bilger erwarten.
Seine Zeit im Verkehrsministerium könnte von vielen zudem eher als Hypothek denn als Vorteil gewertet werden: Minister damals war Andreas Scheuer (CSU), Verantwortlicher für das Pkw-Maut-Desaster und der letzte einer Reihe von Verkehrsministern, für die die Bahn kein hohe Priorität hatte. Linken-Chef Luigi Pantisano kritisierte zudem, dass Bilger ein „glühender Befürworter“ des „Katastrophenprojekts“ Stuttgart 21 sei. Insgesamt stehe der neue Ressortchef nicht für eine „zukunftsfähige, klimagerechte Verkehrspolitik“.
Ein erstes Statement Bilgers als Minister ist am Mittwochmittag bei der Amtsübergabe im Verkehrsministerium angekündigt. Persönlich bedeutet das neue Amt für Bilger wohl weniger Zeit für die Familie. Er ist seit 2013 verheiratet und hat drei Kinder, die jüngste Tochter ist erst 2021 geboren.
(afp/red)
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Neun CDU-Positionen neu besetzt – fünf weitere sind noch offen

Bundeskanzler Friedrich Merz hat diverse CDU-Positionen im Bundeskabinett neu besetzt. Das hat auch Folgen für die personelle Aufstellung der Partei, deren Chef Merz ist.
Anlass war der Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn wegen der Leihmutteraffäre. Wer wird was?

Thorsten Frei

Der 52-jährige Jurist aus dem Schwarzwald wechselt von der Position des Kanzleramtschefs anstelle von Spahn an die Spitze der 208 Abgeordneten der Unionsfraktion.
Dort ist er dafür zuständig, Mehrheiten für die Regierungspolitik zu organisieren und sich mit dem Koalitionspartner SPD abzustimmen.

Nina Warken

Die bisherige Gesundheitsministerin wird Nachfolgerin von Frei als Bundesministerin für besondere Aufgaben und Chefin des Kanzleramts. Künftig koordiniert die 47-jährige Juristin aus Tauberbischofsheim die Regierungsgeschäfte und ist quasi rechte Hand von Kanzler Merz.

Carsten Linnemann

Der 48-jährige Paderborner war bisher CDU-Generalsekretär und übernimmt nun Warkens Amt an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums.
Entsprechend seinem Motto „Einfach mal machen“ muss der Volkswirt das Sparprogramm für die Krankenversicherung umsetzen und unter anderem eine Pflegereform auf den Weg bringen.

Steffen Bilger

Auch der neue Bundesverkehrsminister, Nachfolger des geschassten CDU-Politikers Patrick Schnieder, stammt aus Baden-Württemberg. Der 47-jährige Jurist war bisher Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion. Künftig soll er unter anderem die Sanierung der Deutschen Bahn managen.

Franziska Hoppermann

Linnemanns Wechsel in die Regierung macht seinen Posten als CDU-Generalsekretär frei, und den übernimmt jetzt die 44-jährige Bundestagsabgeordnete Franziska Hoppermann aus Hamburg.
Die Diplomkauffrau war bisher Schatzmeisterin der Partei. Jetzt ist sie unter anderem für die Wahlkämpfe vor den Landtagswahlen im September zuständig.

Philipp Amthor

Der 33-jährige Jurist aus Mecklenburg-Vorpommern wechselt von seinem Posten als Parlamentarischer Staatssekretär im Digitalministerium als Staatsminister ins Kanzleramt. Als Bund-Länder-Koordinator ist seine Aufgabe die reibungslose Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Landesregierungen.

Gitta Connemann

Bisher war die 62-jährige Juristin aus Ostfriesland Parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium. Jetzt übernimmt sie als Amthors Nachfolgerin die gleiche Position im Digitalministerium.
Connemann ist und bleibt zugleich die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung.

Johannes Steiniger

Der 39-jährige Mathematiklehrer war bisher agrarpolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Der Generalsekretär der Landes-CDU in Rheinland-Pfalz wird nun Nachfolger Connemanns im Wirtschaftsministerium.

Christiane Schenderlein

Die 44-jährige Kommunikationsberaterin aus Sachsen-Anhalt war bisher Staatsministerin für Ehrenamt und Sport im Kanzleramt und wird nun Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium mit dem neuen Minister Linnemann.
Sie ersetzt den Magdeburger Bundestagsabgeordneten Tino Sorge, der nach eigenem Bekunden gegen seinen Willen gehen muss.

Offene Posten

Die Personalrochade ist noch nicht beendet, fünf weitere Posten müssen neu besetzt werden:
  • Merz sucht noch nach einer neuen Staatsministerin für Sport im Kanzleramt. Wer es wird, gilt als offen. Bisher war dafür nur die Ex-Fußballerin Nadine Keßler im Gespräch.
  • Die CDU muss nach der Beförderung von Franziska Hoppermann ihren bisherigen Schatzmeister-Posten neu besetzen. Ausgang: unklar.
  • Die Fraktion benötigt nach dem Wechsel Bilgers ins Kabinett einen Parlamentarischen Geschäftsführer. Dafür sind seine bisherigen Stellvertreter Catarina dos Santos-Wintz und Hendrik Hoppenstedt sowie Fraktionsvize Günter Krings im Gespräch.
  • Und auch für Linnemann (Fraktionsvize) und Steiniger (Sprecher Landwirtschaft) muss die Fraktion Ersatz finden.
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Nina Warken: Durchsetzungsstarke Ministerin wird Chef-Koordinatorin der Regierung

Mit Nina Warken übernimmt erstmals eine Frau die Leitung des Bundeskanzleramts. Um die 47-Jährige in die zentrale Koordinationsstelle der Regierungsarbeit zu holen, zieht Bundeskanzler Friedrich Merz sie inmitten der Reformprozesse bei Gesundheit und Pflege aus ihrem derzeitigen Amt als Bundesgesundheitsministerin ab. Dort übernimmt nun Carsten Linnemann, der bisher eher als überzeugter Wirtschaftsliberaler denn als Sozialpolitiker in Erscheinung getreten ist.
Im Gesundheitsressort war es Warken in den vergangenen Monaten gelungen, gegen massive Widerstände die Finanzreform der gesetzlichen Krankenkassen durchzusetzen. Auch wenn es daran weiterhin viel Kritik gibt, wird ihr bescheinigt, unterschiedliche Interessengruppen zumindest in die Sparanstrengungen einbezogen zu haben, wenn auch in unterschiedlich starkem Ausmaß. Die Hauptlast der Einschnitte werden die Versicherten tragen müssen.

Wie Merz begründet

„Nina Warken hat gezeigt, dass sie ein Ministerium führen und Reformen auch gegen Widerstände durchsetzen kann“, begründete Merz seine Entscheidung. Die neue Kanzleramtsministerin sei „durchsetzungsstark“ und habe sich in unterschiedlichen Funktionen als „eine harte Verhandlerin“ bewährt. „Ich freue mich, den Reformkurs weiter voranzutreiben und mitzugestalten, damit unser Land weiter vorankommt“, sagte Warken nach Bekanntgabe ihrer Nominierung für das neue Amt.
Doch Merz deutete weitere Gründe an, warum er sich für Warken als Nachfolger von Thorsten Frei entschieden hat, der kommende Woche die Leitung der Unionsfraktion übernehmen soll. Aufgrund ihrer früheren Tätigkeiten sei sie auch „in sicherheitspolitischen Themen zuhause“, die im Kanzleramt ja ebenfalls eine zentrale Rolle spielen. Insofern werde Warken künftig für ihn „in der Regierungsarbeit die wichtigste Stütze“ sein.
Zudem kennt der Kanzler Warken schon lange aus der gemeinsamen Arbeit in der Partei – sie kenne auch dort „die politischen Abläufe und die Themen bestens“. Nicht nur war sie Generalsekretärin der CDU Baden-Württemberg. Seit 2025 ist Warken Bundesvorsitzende der Frauen-Union und damit auch beratendes Mitglied im CDU-Bundesvorstand.

Warken führt die Frauen-Union

„Ja, ich bin Feministin“, sagte die dreifache Mutter einmal in einem Interview. Tatsächlich ist es die von ihr geführte Frauen-Union, die der männerdominierten CDU-Spitze um Merz immer wieder Druck macht, endlich für einen höheren Frauenanteil in politischen Spitzenpositionen in Partei, Fraktion und Regierung zu sorgen – ein Anliegen, das angesichts schwacher CDU-Umfragewerte gerade in der weiblichen Wählerschaft auch Merz ernst zu nehmen scheint.
Warken stammt aus dem beschaulichen Weinbau-Städtchen Tauberbischofsheim, sie bezeichnet sich selbst als sehr heimatverbunden. Schon als Jurastudentin in Heidelberg tritt sie der Jungen Union (JU) und der CDU bei. Später wird sie stellvertretende JU-Bundesvorsitzende. Parallel zum Studienabschluss folgen erste Schritte in der Lokalpolitik: Warken wird Mitglied im Stadtrat ihrer Heimatstadt Tauberbischofsheim. Zudem arbeitet sie als Rechtsanwältin.

Seit 2013 im Bundestag

2013 zieht sie erstmals in den Bundestag ein. Ihr Schwerpunkt liegt dort vor allem in der Innen- und Rechtspolitik – im Gesundheitsressort galt sie bei ihrem Amtsantritt als Ministerin eher als fachfremd. Sie erwirbt sich einen Ruf als Politikerin, die nicht durch laute Töne auf sich aufmerksam macht, sondern eher im Stillen wirkt, jedoch mit Kraft und großer Beharrlichkeit.
Warken leitet gemeinsam mit dem hessischen Innenminister Peter Beuth den CDU-Bundesfachausschuss Innere Sicherheit. Zudem wird sie 2021 parlamentarische Geschäftsführerin der später von Merz geführten Fraktion.
Ende 2023 übernimmt sie zusätzlich das Amt der Generalsekretärin der CDU Baden-Württemberg. Diese schickte sich damals an, den Grünen die Führung der Landesregierung abzunehmen – was allerdings im März 2026 an dem populären Grünen-Spitzenkandidaten Cem Özdemir scheitert. Zu diesem Zeitpunkt war Warken aber nach dem Erfolg der CDU/CSU bei der Bundestagswahl Anfang 2025 bereits der Karrieresprung ins Bundeskabinett gelungen. (afp/red)
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Analyse: Zahl antisemitischer Angriffe weltweit gestiegen – massiv in Deutschland

Die Zahl antisemitischer Angriffe ist einer Analyse zufolge seit 2022 in mehreren Staaten weltweit deutlich gestiegen – am massivsten aber in Deutschland.
Das geht aus dem veröffentlichten Jahresbericht der J7 Taskforce gegen Antisemitismus hervor. Diese untersucht antisemitische Vorfälle in sieben Staaten, in denen zusammen etwa 90 Prozent der Juden außerhalb Israels leben.

Gewalttätige Vorfälle haben zugenommen

Insgesamt lag demnach 2025 die Zahl antisemitischer Vorfälle in diesen J7-Staaten um 136 Prozent über dem Niveau von 2022 – dem Jahr vor dem Angriff der radikalen Palästinenserorganisation Hamas auf Israel vom 7. Oktober. In Deutschland sei sogar ein Anstieg um 215 Prozent verzeichnet worden.
Zu den J7-Staaten gehören Argentinien, Australien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Großbritannien und die USA. Gewalttätige Vorfälle nahmen laut dem Bericht in diesen Staaten von 2022 bis 2025 um 97 Prozent zu.
Verwiesen wurde auf 20 bei antisemitischen Angriffen Getötete in Australien, Großbritannien und den USA. Davon betrafen allein 15 einen Angriff auf eine Chanukka-Feier in Sydney.

Deutschland verzeichnet mehr Angriffe als zuvor

Deutschland weist demnach die höchste Rate an antisemitischen Vorfällen gemessen an der jüdischen Bevölkerung auf. 2025 habe es fast 70 Vorfälle pro 1.000 jüdische Einwohner gegeben.
Die Gesamtzahl wurde für Deutschland mit 8725 Fällen angegeben – nach 8713 im Jahr 2024 und 2610 im Jahr 2022. Betroffen waren 2025 insgesamt 1.849 Juden sowie 2184 jüdische oder nicht-jüdische Institutionen.
Von den in Deutschland erfassten Fällen wurden im vergangenen Jahr 807 einem rechtsextremem Hintergrund zugeordnet. 2024 waren es 562 Fälle gewesen. Die Zahl der Angriffe aus dem linken, antiimperialistischen Spektrum stieg demnach von 349 auf 501 Fälle, die der islamistisch motivierten Fälle von 143 auf 166 Fälle.
Vorfälle, die als „Anti-Israel-Aktivismus“ kategorisiert wurden, machten in Deutschland demnach 2025 mindestens 22,6 Prozent aller erfassten Vorfälle aus. Dies ist weniger als etwa in den USA (45 Prozent) oder Großbritannien (48 Prozent). Bei der Mehrheit der Fälle in Deutschland erfolgte allerdings keine Zuordnung zu einem bestimmten politischen oder weltanschaulichen Hintergrund.

Zentralrat der Juden: Lücken im Strafrecht schließen

„Die Zahlen belegen die fortschreitende Normalisierung des Judenhasses“, erklärte dazu der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster. Dieser werde von den politischen Rändern von links bis rechts geschürt und dabei zunehmend als ‚Antizionismus‘ bezeichnet.
Schuster forderte den Gesetzgeber auf, „dass er bestehende Lücken im Strafrecht schließt und Aufrufe zur Zerstörung des Staates Israel konsequent unter Strafe stellt“.
Der Jahresbericht der J7-Taskforce stützt sich in den einzelnen Ländern auf unterschiedliche Quellen. Für Deutschland sind dies in erster Linie die Erhebungen des Bundesverbandes der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus sowie das Lagebild der jüdischen Gemeinden in Deutschland des Zentralrats der Juden. (afp/red)
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Wenn die Rente für die Heimkosten nicht reicht: Welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt


In Kürze:

  • Die Kosten für Pflegeplätze in Heimen steigen stetig.
  • Im Durchschnitt müssen Pflegebedürftige 3.364 Euro pro Monat selbst zahlen.
  • Das eigene Vermögen muss bis zu einer bestimmten Grenze eingesetzt werden.
  • Ein Reformpaket des Bundesgesundheitsministeriums setzt unter anderem auf mehr Prävention.

 
Wer im Alter pflegebedürftig ist und in einer Einrichtung betreut werden muss, für den wird die finanzielle Belastung immer größer. Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen (vdek) müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts in einem Pflegeheim bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat selbst zahlen. Diese Zahl bezieht sich auf den durchschnittlichen Eigenanteil zum Stichtag 1. Juli 2026 und liegt damit 256 Euro höher als im Vorjahr.

Unterschiede in Bundesländern bei Eigenleistungen

Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um den Anteil, den Bewohner für die Pflege selbst bezahlen müssen. Der Gesamtbetrag setzt sich laut einem Bericht des Verbands aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dazu gehören neben dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für pflegebedingte Kosten auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung sowie weitere Ausgaben wie die Ausbildungsumlage.
Die Höhe des Eigenanteils unterscheidet sich je nach Bundesland und Pflegeeinrichtung deutlich. Der vom vdek genannte Bundesdurchschnitt von 3.364 Euro bedeutet daher nicht, dass jeder Bewohner genau diesen Betrag zahlt. In Nordrhein-Westfalen liegt der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr beispielsweise bei 3.671 Euro.
Mit zunehmender Dauer des Aufenthalts sinkt der Eigenanteil zwar, weil die Pflegeversicherung Zuschüsse zu den pflegebedingten Kosten zahlt, die Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und weitere Leistungen müssen die Bewohner jedoch weiterhin selbst tragen.

Entlastung durch „Hilfe zur Pflege“

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Finanzierung stationärer Pflege für viele Familien eine erhebliche Herausforderung darstellt. Reichen eigenes Einkommen oder Vermögen nicht aus, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen „Hilfe zur Pflege“ in Form von Sozialhilfe beantragen.
Das ist möglich, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung sowie eigenes Einkommen und Vermögen die Pflegekosten nicht decken. Zuvor muss das eigene Vermögen jedoch bis auf ein sogenanntes Schonvermögen von 10.000 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 20.000 Euro bei Ehepaaren für die Pflege eingesetzt werden. Auch das Einkommen und Vermögen eines nicht dauerhaft getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartners werden geprüft. Dies ist im Sozialgesetzbuch XII, insbesondere in den Paragrafen 61 bis 66a, geregelt.
Zuständig für den Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ ist das jeweilige Sozialamt. Antragsteller müssen dafür verschiedene Unterlagen und Nachweise einreichen. Dazu gehören unter anderem der Personalausweis oder Reisepass, der Bescheid über den Pflegegrad sowie, falls vorhanden, das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD).
Außerdem verlangt das Sozialamt Nachweise über Einkommen und Vermögen. Dazu zählen aktuelle Kontoauszüge, Unterlagen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Belege über regelmäßige Ausgaben. Je nach Wohnsituation können auch der Mietvertrag oder bei stationärer Pflege der Heimvertrag erforderlich sein. Stellt ein gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter den Antrag, müssen zusätzlich der Betreuerausweis oder die Vollmacht vorgelegt werden. Je nach Einzelfall kann das Sozialamt weitere Nachweise anfordern.

Kinder können zum Elternunterhalt herangezogen werden

Auch Kinder von Pflegebedürftigen können zur Begleichung von Pflegekosten verpflichtet werden. Dieser sogenannte Elternunterhalt greift jedoch nicht grundsätzlich. Das im Jahr 2020 in Kraft getretene Angehörigen-Entlastungsgesetz (§ 94 Abs. 1a SGB XII) sieht vor, dass Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro brutto herangezogen werden.
In bestimmten Fällen kann auch Wohngeld eine Entlastung bieten. Es kommt infrage, wenn das eigene Einkommen niedrig ist, aber kein Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung besteht. Auch Bewohner eines Pflegeheims können diese Unterstützung erhalten, wenn sie dort dauerhaft leben und die Unterkunftskosten nicht bereits durch andere Sozialleistungen gedeckt sind. Wohngeld dient ausschließlich der Entlastung bei den Wohnkosten.
Eine weitere Option ist das Pflegewohngeld, welches jedoch derzeit nur von drei Bundesländern angeboten wird. Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterstützen damit Bewohner von Pflegeheimen mit geringem Einkommen bei den Investitionskosten. Da es sich um eine landesrechtliche Leistung handelt, unterscheiden sich die Voraussetzungen und die Höhe je nach Bundesland.
Das Bundesgesundheitsministerium nennt die Personalkosten als einen wesentlichen Grund für die steigenden Kosten in Pflegeheimen. Pflegekassen und Einrichtungen vereinbaren die Pflegesätze regelmäßig neu. Dabei werden unter anderem die Lohnentwicklung und höhere Personalkosten berücksichtigt. Steigen die Gehälter der Pflegekräfte, erhöht sich auch der finanzielle Aufwand der Pflegeheime – und damit die Eigenanteile der Bewohner.

31.000 offene Stellen in der Pflege

Im Mai des vergangenen Jahres veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit einen Bericht zur Arbeitsmarktsituation in Pflegeberufen. Demnach waren im Jahr 2025 rund 1,8 Millionen Pflegekräfte in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das entspricht einem Plus von 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Während die Zahl der Beschäftigten in der Pflege weiter stieg, stagnierte sie in anderen Bereichen aufgrund der schwächelnden Wirtschaft.
Die Zahl der offenen Stellen lag im Jahresdurchschnitt dem Bericht zufolge bei etwa 31.000. Gleichzeitig waren im Jahresmittel 60.000 Beschäftigte aus dem Pflegebereich arbeitslos – 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Wie die Behörde erläutert, passen Angebot und Nachfrage häufig nicht zusammen. Gesucht werden vor allem examinierte Pflegefachkräfte oder Pflegeassistenzkräfte. Mehr als die Hälfte der Erwerbslosen sucht dagegen eine Tätigkeit in der Pflege, für die kein Berufsabschluss erforderlich ist.
Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Pflegeversicherung mit einem Reformpaket finanziell stabilisieren. Dabei setzt sie verstärkt auf Prävention, damit Pflegebedürftigkeit später eintritt. Zudem sollen die Leistungen für die häusliche Pflege in flexiblere Budgets gebündelt werden. Angehörige sollen durch eine professionelle Pflegebegleitung stärker unterstützt werden. Die Reform soll außerdem die Ausgaben begrenzen und die Finanzierung sichern. Ab 2028 sollen Pflegeleistungen regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden.
Darüber hinaus will Warken Anreize für zusätzliche private Pflegeversicherungen schaffen. So sollen gezahlte Beiträge möglicherweise als Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar werden. Diese Regelung ist innerhalb der Bundesregierung jedoch noch nicht abschließend geklärt.
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Günstige Häuser gibt‘s nur noch auf dem Land

Wer in Deutschland ein günstiges Einfamilienhaus sucht, wird nach einer Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts IW Köln quasi nur noch auf dem Land und in strukturschwachen Regionen fündig.
Im Vergleich der sechzehn Bundesländer sind Eigenheime demnach im Saarland, Schleswig-Holstein und in Sachsen-Anhalt am billigsten. Ein Modellhaushalt muss dort im Schnitt gut ein Viertel des Nettoeinkommens für die monatlich fällige Rate des Immobilienkredits ausgeben.
Am anderen Ende der Skala stehen Berlin, Bayern und Hamburg, wo die Abzahlung des Immobilienkredits im Schnitt an die vierzig Prozent des Nettoeinkommens oder mehr verschlingt. Das teilte der Finanzierungsvermittler Interhyp mit, der die Studie bei den Kölner Ökonomen in Auftrag gegeben hatte.

Gut ein Drittel des Monatseinkommens bei Finanzierung tragbar

IW-Immobilienfachmann Michael Voigtländer und seine Mitarbeiter werteten die Einfamilienhauspreise in sämtlichen 400 Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands aus.
Dabei gingen die Ökonomen von einer Familie mit zwei Kindern und einem für Eigenheiminteressenten typischem Einkommen im siebzigsten Perzentil aus – also Käufer mit höherem Einkommen als 70 Prozent der deutschen Haushalte.
Als tragbar gelten im „Erschwinglichkeitsindex“ monatliche Ausgaben für die Immobilie von bis zu 35 Prozent des Nettoeinkommens, im Index markiert durch die Zahl 100. Je weiter der Index unter 100 liegt, desto weniger erschwinglich, je höher über 100, desto eher leistbar.
Der bundesweite Durchschnittswert liegt bei 103, doch sind die regionalen Preisunterschiede immens. Wenig überraschend: Neben dem seit Jahrzehnten bekannt teuren München liegen auch die sechs übrigen größten deutschen Städte sowie deren Umland im eher unerschwinglichen Bereich des Indexes.
Anders sieht es in kleineren Großstädten und deren Nachbarlandkreisen aus, wo ein Musterhaushalt laut Studie im Schnitt etwa ein Drittel seines Einkommens für die Abzahlung des Einfamilienhauses ausgeben muss, und damit noch im Rahmen der Erschwinglichkeitsformel liegt.

Immense Unterschiede auch innerhalb der Länder – Beispiel Bayern

Doch auch die Durchschnittspreise in den Ländern verdecken zum Teil große regionale Unterschiede.
Am leichtesten erschwinglich sind Einfamilienhäuser im Kreis Steinburg in Schleswig-Holstein (Indexwert 187) und im Kreis Rhön-Grabfeld, Bayerns nördlichstem Landkreis in Unterfranken (184). Dort verzehrt der Hauskauf weniger als ein Fünftel des Nettoeinkommens des angenommenen Musterhaushalts.

Speerspitze der Unbezahlbarkeit: München und neun Umlandkreise

Für eine Mehrheit unbezahlbar hingegen ist ein Eigenheim am anderen Ende der Republik im Kreis Garmisch-Partenkirchen mit einem Indexwert von 53. Hier müsste ein Musterhaushalt zwei Drittel seines Nettoeinkommens für die Monatsrate ausgeben.
Garmisch steht nicht allein: Die Top Ten der zehn teuersten Kommunen und Städte werden von München und den Kreisen rund um die bayerische Landeshauptstadt und im Alpenvorland in Beschlag genommen.

… aber Potsdam nur knapp dahinter

Auf dem zehnten Platz liegt Ebersberg im Osten Münchens, auch dort kostet die Monatsrate den Musterhaushalt laut IW noch mehr als die Hälfte (54 Prozent) des Monatseinkommens.
„Dies sind Werte, die weit jenseits jeder marktüblichen Tragbarkeitsgrenze liegen und den Einfamilienhauserwerb für den betrachteten Musterhaushalt rechnerisch ausschließen“, schreiben Voigtländer und Kollegen.
Auf Platz elf folgt dann eine ostdeutsche Stadt: das bei den Begüterten beliebte Potsdam vor den Toren Berlins (Indexwert 66).

Kleinere Großstädte und Umland noch bezahlbar

Nach Bevölkerungsverteilung betrachtet, wohnt demnach weniger als die Hälfte der Musterhaushalte in Kommunen mit leistbaren Preisen: „Etwa 45 Prozent der betrachteten Modellhaushalte leben in keiner der Top-Sieben-Metropolen oder deren Umland und damit in einer Region, in der der Erwerb eines Einfamilienhauses erschwinglich ist“, sagte Interhyp-Vorstandschef Jörg Utecht.
Auf bessere – beziehungsweise günstigere – Zeiten in näherer Zukunft zu hoffen, könnte demnach vergeblich sein: „Ich rechne weder mit spürbar besseren Finanzierungskonditionen noch mit einem massiven Rückgang bei den Preisen“, wird IW-Ökonom Voigtländer in der Interhyp-Mitteilung zitiert. (dpa/red)
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Deutsche Bank überrascht: Milliardengewinn auf Rekordniveau

Sprudelnde Gewinne im Geschäft mit Wertpapieren, Währungen und mit der Begleitung von Börsengängen haben der Deutschen Bank im zweiten Quartal einen Milliardengewinn auf Rekordniveau beschert.
Das Vorsteuerergebnis des DAX-Konzerns war mit 2,68 Milliarden Euro nur minimal geringer als im gleichen Zeitraum des Rekordjahres 2007, wie Deutschlands größtes Geldhaus in Frankfurt mitteilte.
Dazu trug die Investmentbank mit einem Sprung um etwa 60 Prozent auf 1,3 Milliarden Euro fast die Hälfte bei – jene Sparte also, von der sich die Deutsche Bank nach den Skandalen und teuren Rechtsstreitigkeiten der Vergangenheit unabhängiger machen wollte.
Die Erträge, also die gesamten Einnahmen, in der Sparte stiegen mit rund 3,2 Milliarden Euro auf den höchsten Wert seit der Neuaufstellung des Geschäftsbereichs im Jahr 2019.
Unter dem Strich stehen für Deutschlands größtes Geldhaus für den Zeitraum April bis Juni 1,64 Milliarden Euro Gewinn – zehn Prozent mehr als ein Jahr zuvor, aber etwas weniger als 2007. Angesichts der guten Ergebnisse, die die Markterwartungen übertrafen, will die Bank weitere 500 Millionen Euro in den Rückkauf eigener Aktien stecken.

Konzernchef Sewing will Rendite nach oben treiben

„Zusammen mit unseren bisherigen Rekordergebnissen in diesem Jahr stärken diese Entwicklungen unsere Zuversicht, dass wir unsere Ziele für 2028 übertreffen können“, sagte Konzernchef Christian Sewing.
Der Manager, der die Führung des Geldhauses nach etlichen Krisenjahren im April 2018 übernommen hatte, will die Eigenkapitalrendite auf mehr als 13 Prozent steigern. Im zweiten Quartal lag sie bei 11 Prozent. Diese Rendite zeigt, wie effizient Banken ihr Kapital zur Erzielung von Gewinnen einsetzen.
Künstliche Intelligenz (KI) eröffne „neue Möglichkeiten, Mehrwert für unsere Kunden zu schaffen und zusätzliche Einsparungen zu erzielen“, bekräftigte Sewing. Die Bank will bis 2028 für einen Euro Ertrag weniger als 60 Cent aufwenden. Im ersten Halbjahr waren es noch fast 61 Cent.
Getrübt wurde der Aufschwung zuletzt erneut durch Ermittlungen der Justiz. Nachdem Ermittler von Staatsanwaltschaft und Bundeskriminalamt (BKA) bereits im Januar die Zentrale des größten deutschen Geldhauses durchsucht hatten, folgte im Juli eine weitere Durchsuchung.
Diesmal ging es um Beweise für fragwürdige Aktiengeschäfte aus früheren Postbank-Zeiten. Die Deutsche Bank ist in diesem Fall Rechtsnachfolgerin der Postbank.

Nach sechs Monaten auf Rekordkurs

Die Bank sieht sich auf gutem Weg, ihre Erträge im Gesamtjahr 2026 wie geplant auf rund 33 Milliarden Euro zu steigern. Nach sechs Monaten stehen rund 17,2 Milliarden Euro Erträge in der Zwischenbilanz.
Der Halbjahresgewinn von rund 3,6 Milliarden Euro unter dem Strich kommt nicht ganz an das Ergebnis von 2007 heran: Im letzten Jahr vor dem Höhepunkt der Finanzkrise entfielen auf die Aktionäre der Deutschen Bank in den ersten sechs Monaten knapp 3,9 Milliarden Euro.
Im Gesamtjahr 2025 hatte die Deutsche Bank mit gut 9,7 Milliarden Euro das bisher höchste Vorsteuerergebnis ihrer Geschichte erzielt. Unter dem Strich standen 6,1 Milliarden Euro Überschuss. Höher war der auf die Anteilseigner entfallende Gewinn nur im Rekordjahr 2007 mit damals rund 6,5 Milliarden Euro. (dpa/red)
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CSD-Anschlag: Innensenatorin und Polizei beantworten Fragen der Berliner Abgeordneten

Vier Tage nach dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Berliner Christopher Street Day sind viele Fragen zum Täter und zu seinem Motiv weiter offen. Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik sollen deswegen dem Abgeordnetenhaus Bericht erstatten.
Dazu kommt der Innenausschuss des Landesparlaments zu einer Sondersitzung zusammen. Spranger und Slowik müssen über die Maßnahmen der Polizei vor und nach dem Anschlag Auskunft geben und auf Fragen der Abgeordneten antworten.

Radikalisierung verhindern

In der politischen Debatte über den Anschlag rückt die Prävention in den Fokus. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich Radikalisierung verhindern lässt. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) stellt den Ländern dafür mehr Geld in Aussicht.
In der Sondersitzung des Berliner Innenausschusses dürfte es unter anderem darum gehen, ob beim Umgang mit dem polizeibekannten Islamisten und bei seiner Überwachung Fehler gemacht wurden.
Am Montag hatten Medien darüber berichtet, dass Abdul B. (21) vor der Tat vom Landeskriminalamt (LKA) beobachtet wurde. Die Kriminalpolizei überwachte ihn und eine gegenüber seinem Wohnhaus installierte Kamera filmte ihn auch kurz vor der Tat.
Das berichteten die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) und die Sender NDR und WDR. Sein Verhalten soll nicht darauf hingedeutet haben, dass er einen konkreten Anschlag plante.

Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 26.07.2026.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Bekennervideo mit Treueschwur auf IS

Bei dem Terroranschlag am Samstag am Rande des CSD fuhr Abdul B. nach derzeitigen Erkenntnissen mit einem Auto mehrere Menschen an. Danach soll er vermutlich mit einer Machete weitere Menschen verletzt haben.
Eine Frau wurde getötet und 31 Menschen teils schwer verletzt. Abdul B. wurde am Sonntagabend von Polizisten, die ihn gestellt hatten, erschossen.
Inzwischen wurde bekannt, dass die Polizei auf dem Handy des Attentäters ein islamistisches Bekennervideo fand. In dem Video sei zu sehen, wie „eine vermummte Person, vermutlich eben der Tatverdächtige“ einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) leiste, sagte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Ines Peterson, im ZDF.
Laut „Spiegel“ spricht der Mann in dem Video auf Arabisch. Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte das Auffinden des Videos und weiteren Datenmaterials.

Radikalisierung verhindern – Prien stellt Geld in Aussicht

Bundesfamilienministerin Prien stellte den Ländern vor dem Hintergrund des CSD-Anschlags mehr Geld für Angebote gegen Radikalisierung in Aussicht. Konkret geht es um fünf Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Demokratie leben!“, die bisher nicht dafür vorgesehen waren. Sie sagte: „Ich könnte mir sehr gut vorstellen, diesen Betrag einzusetzen.“
„Für mich ist dieser erschütternde Anschlag Anlass, um die Ausrichtung von „Demokratie leben!“ bei der Extremismusprävention nachzuschärfen und dabei das Thema Deradikalisierung in den Fokus zu nehmen.“ Dabei will sich Prien mit den Ländern und mit Verbänden beraten, auch mit den muslimischen Gemeinschaften.
Deradikalisierungsprogramme zielen darauf, junge Leute mit intensiver Beratung von ihren radikalen Ansichten abzubringen. Die wissenschaftliche Begleitung zeige, dass solche Programme erfolgreich sein könnten, sagte die Ministerin.
Voraussetzung sei allerdings, dass die Betreffenden offen dafür seien. „Wenn junge Leute so stark radikalisiert sind wie dieser Täter, dann ist ein Deradikalisierungsprogramm mutmaßlich nicht die Methode der Wahl. Da geht es dann eher um Strafjustiz, Überwachung und Schutzmaßnahmen.“
Als eine andere Möglichkeit, Radikalisierung vorzubeugen, brachte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner Islamunterricht an Schulen ins Spiel. Er sagte: „Es gibt immer wieder Jugendliche, die durch radikal religiöse Kontakte in sogenannten Hinterhofmoscheen radikalisiert werden.“
„Religionsunterricht an staatlichen Schulen könnte einen großen Teil dazu beitragen, Jugendliche vor solchen Beeinflussungen zu schützen. Dazu gehört, dass auch der Islamunterricht an Schulen stattfindet, der dadurch staatlicher Kontrolle unterliegen würde“, sagte Wegner.

SPD-Abgeordneter: Auf Ursachen des Terrors konzentrieren

Auch der Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir sprach sich für mehr Prävention aus.
„Wir sollten uns auf die Ursachen des Terrors konzentrieren und wo nötig, den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und die Präventionsarbeit – namentlich die politische Bildung – ausbauen und nicht kürzen“, sagte er der dpa.„Wir müssen islamistischer Radikalisierung ebenso wie jeder anderen Radikalisierung hier in Deutschland entgegentreten.“

Ein Schild mit einem Fahndungsaufruf der Berliner Polizei nach Abdul B., dem mutmaßlichen Täter des Angriffs nahe dem CSD in Berlin am 25. Juli 2026.

Foto: AFP via Getty Images

Zu Aussagen von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident und CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze, aus dessen Sicht Gefährder keine doppelte Staatsbürgerschaft mehr haben sollten, sagte Demir, ihn wundere, „dass die Forderung jetzt aufkommt, nachdem ein deutscher Islamist mit Migrationsgeschichte und einem Pass“ den schrecklichen Anschlag am Rande des Berliner CSD begangen habe. Er sagte:
„Mit der SPD wird es keine Reform der doppelten Staatsangehörigkeit geben. Wenn Menschen Verbindungen zu mehr als einem Land haben, ist es richtig, dass sie auch mehrere Staatsangehörigkeiten haben dürfen.“

Antisemitismusbeauftragter: Sympathiebekundung strafbar machen

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, forderte eine Verschärfung des Strafrechts.
„Seit langem setze ich mich dafür ein, dass etwa Sympathiebekundungen für Terrororganisationen wieder strafbar sind, so wie es bereits bis 2002 der Fall war“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Den Anschlag bezeichnete Klein als „Angriff auf unsere demokratische Grundordnung und unsere vielfältige, freiheitliche und offene Gesellschaft“.
„Wir dürfen nicht zulassen, dass von islamistischen Gefährdern eine tödliche Bedrohung für Minderheiten in unserem Land ausgeht.“ Zu diesen Minderheiten gehörten auch Jüdinnen und Juden. (dpa/red)
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Arbeitgeberpräsident warnt vor einem verlorenen Jahrzehnt

Spitzenverbände der Wirtschaft fordern die Bundesregierung zu weiteren, tiefgreifenden Reformen auf. Laut Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sei dieses Jahrzehnt von Rezession und Stagnation geprägt.
„Das letzte große Geschäftsjahr der deutschen Wirtschaft war 2019, seitdem verwalten wir den Rückstand“, sagte Dulger. „Unsere Wettbewerber müssen gar nichts besonders gut machen – es reicht, dass sie weiterfahren, während wir auf dem Standstreifen stehen. Wenn das so bleibt, sind die Zwanzigerjahre für dieses Land ein verlorenes Jahrzehnt.“

Industrie: Reformen umsetzen

Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), sagte dpa, der BDI begrüße, dass die Bundesregierung jetzt in die Umsetzung von Reformen komme.
„Aber dabei darf es nicht bleiben: Vertrauen in den Standort entsteht erst, wenn weitere Entlastungsschritte bei Steuern, Bürokratie, Energie- und Infrastrukturkosten folgen und spürbar in den Unternehmen ankommen.“

Mini-Wachstum von 0,5 Prozent und Reformpaket

Die schwarz-rote Koalition einigte sich Anfang Juli auf ein Reformpaket. Geplant sind etwa Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie sowie zur Stabilisierung der Sozialabgaben. Steuerzahler sollen entlastet, Zukunftsbranchen gefördert werden. Beschlossen ist bereits ein Sparpaket bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die deutsche Wirtschaft steckt in einer langen Schwächephase. Die Bundesregierung senkte infolge des Irankriegs mit Preissprüngen bei Öl und Gas ihre Konjunkturprognose und erwartet für 2026 nur noch ein Mini-Wachstum von 0,5 Prozent.
Für 2027 wird mit einem Wachstum von 0,9 Prozent gerechnet. Wirtschaftsverbände klagen seit langem über Standortnachteile in Deutschland wie steigende Sozialabgaben, hohe Energiepreise oder zu viel Bürokratie.

Dulger: Zu hohe Abgaben, zu hohe Energiekosten

„Das Reformpaket ist ein Kurswechsel, deshalb begrüße ich es“, sagte Dulger. „Aber wir hatten sieben Jahre Stagnation, während unsere Wettbewerber gute Jahre hatten. Diesen Abstand holt kein Beschluss in einer Sitzungsnacht auf. Zu hohe Abgaben, zu hohe Energiekosten, zu viel Bürokratie, dazu eine Infrastruktur aus dem vergangenen Jahrhundert – das ist der Zustand des Standorts.“ Deutschland brauche einen massiven Umbau.
Viele Dinge gehörten auf den Prüfstand, sagte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. „2025 ging fast jeder dritte Euro unserer Wirtschaftsleistung in den Sozialstaat – nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums 1,4 Billionen Euro.“
Die Bürokratie koste die Wirtschaft 146 Milliarden im Jahr. „Aus Brüssel kommen Vorgaben, und in deutschen Amtsstuben werden sie mit bürokratischem Ehrgeiz umgesetzt. Den einen großen Wurf, der dieses Dilemma löst, gibt es nicht. Es wird ein Jahrzehnt Arbeit, und wir haben schon eines verloren.“
Mit Blick auf Kanzler Friedrich Merz (CDU) sagte Dulger: „Ich erwarte vom Bundeskanzler und von der Bundesregierung, dass sie den Menschen sagen, worauf dieses Land zusteuert.
Reformen müssen erklärt werden: Wir reformieren die sozialen Sicherungssysteme nicht, um sie zu schleifen, sondern um sie zu behalten. Wer das nicht erklärt, darf sich über Widerstand nicht wundern.“

BDI: In Firmen muss wieder Vertrauen entstehen

Gönner sagte, das Reformpaket könnte einen Schub auslösen. Zusammen mit einer Stabilisierung der Energiepreise könne das wieder Planungssicherheit geben. Vertrauen entstehe aber erst, wenn die im Reformpaket verabredeten Schritte im Herbst konkret umgesetzt werden und spürbar in den Unternehmen ankommen. Für den Mittelstand sei der Abbau von Bürokratie zentral.
Das Paket enthalte richtige, wichtige und gute Ansätze, was das Thema Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau angehe.
„Für uns zählt, was die Unternehmen im Herbst konkret vorfinden: Führt die Bundesregierung die Verabredungen konsequent in die Umsetzung? Dann bin ich überzeugt, dass neues Vertrauen in den Standort entsteht und dass auch Investitionsentscheidungen für Deutschland wieder wahrscheinlicher werden.“
Bei Unternehmen sei schleichend Vertrauen in die Politik verloren gegangen. „Wir hatten vor zwei Jahren unter der früheren Bundesregierung schon mal ein Wirtschaftsprogramm, von dem nichts umgesetzt wurde, weil die Regierung dann im Herbst zerbrach. Wir haben bereits vier Jahre Stagnation und Rezession hinter uns“, sagte Gönner.
„Viele Unternehmen haben gewartet und überlegt, wo sie den nächsten Wachstumsschritt gehen. Eigentlich würden sie gern hier investieren.“ Klar sei: „Wenn die nächste Investition im Ausland erfolgt, wird dort die Produktion hochgefahren und nicht in Deutschland. Hier bleiben dann bestenfalls noch Erhaltungsinvestitionen, aber keine Neuinvestitionen.“

Zu spät im „Fitnessstudio“?

Auf die Frage, ob und welche Fehler die Industrie gemacht habe, sagte Gönner: „Wir hatten viele Jahre, in denen alles auf unser Wirtschaftsmodell eingezahlt hat. Da verändert man nicht ohne Not. Vielleicht haben wir deshalb manche Signale erst spät erkannt. Ich vermute, wir waren nicht früh genug im Fitnessstudio – oder haben zu spät gemerkt, dass wir überhaupt hinmüssen.“ (dpa/red)
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Stiftung Warentest: Günstige Maschinengeschirrspülmittel schlagen teure

Günstige Maschinengeschirrspülmittel schlagen teure, Tabs sind besser als Caps – das ist das Ergebnis des aktuellen Spülmitteltests von Stiftung Warentest.
Sie nahm 16 Mittel unter die Lupe, darunter gepresste Tabletten aus Pulver (Tabs) und Päckchen mit flüssigen und festen Teilen (Caps). Der Preis reichte von neun bis 27 Cent pro Spülgang. Drei Mittel fielen durch, eins davon wegen eines gewässerbelastenden Silberschutzmittels.

Getestet wurden Multiprodukte

Vertreten waren bekannte Handels- und Drogeriemarkt-Eigenmarken ebenso wie etablierte Markenprodukte. Alle Mittel im Test waren sogenannte Multiprodukte, die Reiniger, Klarspüler und Enthärter kombinieren.
Für den Test wurden „elf Schmutzarten streng nach Vorgabe zubereitet und aufgetragen“, wie die Stiftung am Mittwoch mitteilte.
Lasagne, Eigelb und Frühstücksflocken entfernten viele Mittel problemlos – andere dagegen „scheiteren schon an alltäglichem Schmutz“, wie Projektleiterin Dorit Munzke berichtete.

Einige Mittel versagten

Im Reinigungstest versagten laut Stiftung Warentest die All in 1 Liquid Caps der Edeka-Eigenmarke Gut & Günstig.
Die All-in-1 Spül-Tabs Limone von Frosch setzten dem Maschinensieb mit Kalkbelägen so stark zu, dass der Geschirrspüler ausfiel. Frosch teilte der Stiftung mit, die Rezeptur sei seit Dezember 2025 geändert.
Die Caps Finish Powerball Ultimate Plus bewerteten die Tester im Punkt Gewässerbelastung mit Mangelhaft.
Sie prüften die Mittel in fünf Kategorien: Reinigen, Klarspülen, Kalkbeläge verhindern, Trocknen und Schonen des Materials. Hinzu kamen Gewässerbelastung und Nutzerfreundlichkeit der Verpackung. (afp/red)
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28. Juli: CSD-Anschlag – aktueller Stand | Erdbeben in Japan | Sommerwetter in Deutschland

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CSD-Anschlag – aktueller Stand

Die Polizei hat auf dem Handy des CSD-Attentäters ein IS-Bekennervideo gefunden. Ein Vermummter, mutmaßlich Abdul B., leiste darin einen Treueschwur auf die Terrororganisation Islamischer Staat. Für Diskussionen sorgte zuletzt die Frage, warum Abdul B. nach seiner Verurteilung frei kam. Das zuständige Gericht erklärte, durch die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft sei das Urteil nicht rechtskräftig geworden. Abdul B. erhielt eine Jugendstrafe von 22 Monaten. Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen 2 Jahre und 10 Monate.
Derweil werden politische Forderungen nach Konsequenzen laut. CSU-Chef Markus Söder forderte den Entzug der doppelten Staatsbürgerschaft für Gefährder, CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers will islamistische Moscheevereine verbieten. SPD und Grüne fordern eine Stärkung von LGBTQ-Rechten im Grundgesetz und die Linke sieht Rechtsextremisten in der Verantwortung.

Erdbeben in Japan

Ein Erdbeben der Stärke 7,1 hat den Südwesten Japans erschüttert. Mindestens 50 Menschen wurden verletzt, Straßen und Gebäude wurden teilweise schwer beschädigt. Die Polizei berichtet zudem von einer Explosion in einem Einkaufszentrum infolge des Bebens. Das vollständige Ausmaß der Schäden wird noch ermittelt.

Sommerwetter in Deutschland

In Deutschland rollt die nächste Hitzewelle an. Vor allem im Saarland und in Nordrhein-Westfalen werden morgen Temperaturen von über 35 Grad erwartet. Nur im Norden bleibt es etwas kühler. Den Höhepunkt erreicht die Hitze am Donnerstag – dann sind auch kräftige Gewitter möglich.

Börsensturz

Japanische und koreanische Aktien von Chipherstellern sind heute massiv eingebrochen. Auslöser war ein Bericht über einen möglichen chinesischen Technologiesprung für die Chipproduktion, die dem wichtigsten Hersteller ASML Konkurrenz machen könnte.
 
 
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„KI-Zeitenwende“ in der Bundeswehr – Verteidigungsfähigkeit erhöhen

Angesichts des rasanten technischen Fortschritts und der zunehmenden Automatisierung der Kriegsführung rüstet sich die Bundeswehr für das Zeitalter der künstlichen Intelligenz. Ranghohe Offiziere und Vertreter des Verteidigungsministeriums stellten am Dienstag, den 28. Juli, in Berlin die Kernpunkte der neuen KI-Strategie vor.

Technologische Zeitenwende

Die vom damaligen Kanzler Olaf Scholz 2022 ausgerufene sicherheitspolitische Zeitenwende gehe einher mit einer „technologischen Zeitenwende“, sagte Generalleutnant Michael Vetter, Abteilungsleiter Innovation und Cyber im Verteidigungsministerium.
Die Truppe müsse Cloud Computing und Quantentechnologie ebenso beherrschen wie die Automatisierung von Waffensystemen und die systematische Vernetzung innerhalb der Bundeswehr und mit den Nato-Partnern.
KI habe „durchaus disruptiven Charakter“ und verändere die Art der Kriegsführung. Als Beispiel nannte Vetter die Ukraine. „Wir reden nicht mehr über Theorie, wir sind mitten in der Anwendung.“

Informations-, Führungs- und Wirkungsüberlegenheit

Für eine erfolgreiche Abschreckung im KI-Zeitalter nannte Vetter einen „Dreiklang“: Informationsüberlegenheit, Führungsüberlegenheit und Wirkungsüberlegenheit. Dabei gehe es um das Beherrschen riesiger Datenmengen und den technologischen Vorsprung bei KI-gestützten Waffensystemen wie Drohnen oder Fernlenkwaffen.
„Die KI hilft uns schlichtweg, verteidigungsfähiger zu werden“, betonte Flotillenadmiral Christian Bock, Leiter des Innovationszentrums der Bundeswehr.
Der Bundestag bewilligte die Beschaffung im Dezember 2025. Das von der Airbus-Rüstungssparte gemeinsam mit deutschen Start-ups entwickelte System soll die taktische Überwachung großer Räume an der Nato-Ostflanke ermöglichen.
Drohnen und Sensoren sammeln Daten in der Luft und am Boden und fügen sie quasi in Echtzeit zu einem einheitlichen Lagebild zusammen. Zwei Kampfbataillone der Litauen-Brigade sollen spätestens ab Mitte 2027 damit ausgerüstet werden.
Auch als „bürokratische Organisation“ müsse die Bundeswehr schlagkräftiger werden, sagte Vetter – etwa indem Soldatinnen und Soldaten mithilfe von KI von Verwaltungsaufgaben entlastet werden.

Bei KI-Waffensystemen soll stets ein Mensch am Ende der Befehlskette stehen. (Archivbild)

Foto: Ronny Hartmann / AFP via Getty Images

Mensch bleibt am Ende der Befehlskette

Bei allen KI-Anwendungen stehe immer ein Mensch am Ende der Befehlskette, betonte Vetter. Dass Maschinen selbst entscheiden, ob und welche Ziele sie angreifen, solle möglichst ausgeschlossen werden.
In ihrem KI-Konzept gibt sich die Bundeswehr klare Regeln für einen verantwortungsvollen Umgang. Internationale Normen, das Völkerrecht, Nato-Regularien und das Grundgesetz fließen ein.
„Deutschland gehört zu den wenigen Staaten, die eine völkerrechtskonforme Waffenprüfung durchführen, auch für KI-gestützte Waffensysteme“, sagte Jan-Peter Ganschow, zuständig für KI-Governance im Ministerium.
Ein Kriegsgeschehen erfordere eine „nochmalige Betonung von Recht und Ethik“ – etwa bei der Frage, „ob eine Maschine einen minderjährigen Kombattanten bekämpfen darf“. (afp/red)
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Weitere 31 Personen nach Afghanistan abgeschoben

Aus Deutschland ist erstmals wieder ein Abschiebeflug nach Afghanistan gestartet, bei dem auch ein nicht straffällig gewordener Afghane zurückgeführt wurde. Wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Dienstag sagte, befanden sich 31 Menschen an Bord, unter ihnen „überwiegend schwerste und schwere Straftäter“. Es sei aber auch eine Person auf dem Flug nach Kabul gewesen, bei der die Bezeichnung Straftäter nicht zutreffend sei, die aber ausreisepflichtig war.
Dobrindt betonte, er habe in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass er gemäß dem Koalitionsvertrag zwar mit den Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan beginnen werde, aber „ausreisepflichtige Personen auch für Abschiebungen infrage kommen, wenn es keine Integrationsleistungen in Deutschland gibt“.

Demonstrationen am Flughafen

Begleitet wurden die Abschiebungen von Protesten am Flughafen Leipzig. Etwa 260 Menschen sollen sich an den Demonstrationen beteiligt haben. Dazu aufgerufen hatte demnach ein antirassistisches Bündnis.
Im Zentrum der Kritik stand Dobrindts Absprache mit den Taliban. Die in Afghanistan regierenden Taliban werden von der Bundesregierung nicht offiziell anerkannt, und stehen wegen ihrer Menschenrechtsverletzungen – insbesondere an Frauen – in der Kritik. Um Abschiebungen nach Afghanistan zu ermöglichen, traf der Innenminister dennoch eine Vereinbarung mit den Taliban.
Dobrindt kritisierte die Proteste gegen den Abschiebeflug am Flughafen Leipzig. Demonstrationen seien zwar ein Grundrecht, er habe aber „nur sehr geringes Verständnis dafür, dass man bei Abschiebungen von schwersten Straftätern (…) dann hier zu solchen Aktionen“ greife.
„Es wird zur Kenntnis genommen, ändert aber nichts daran, dass wir konsequent die Migrationspolitik weiter verfolgen, die wir zu Beginn dieser Wahlperiode eingeschlagen haben.“

IOM sieht verbesserte Sicherheitslage in Afghanistan

Die Migrationsbehörde der Vereinten Nationen (IOM) erklärte eine Rückkehr von Männern nach Afghanistan in Bezug auf die Sicherheitslage grundsätzlich wieder für möglich. „Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich deutlich verbessert, das ist schlicht eine objektive Tatsache“, sagte IOM-Landeschefin Mihyung Park dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass die allgemeinen Sicherheitsbedingungen eine Rückkehr nach Afghanistan grundsätzlich ermöglichen.“
Es gebe jedoch Gruppen, denen die IOM eine Rückkehr ausdrücklich nicht empfehle, sagte Park. Dies betreffe insbesondere Frauen: „Afghanistan ist kein Ort, an dem Frauen frei leben oder sich eine Zukunft aufbauen können.“
Unter Dobrindts Taliban-Abkommen wurden damit bisher 118 Personen mit vier Charterflügen nach Afghanistan abgeschoben. Der erste Flieger startete am 26. Februar. (afp/tp)
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Dobrindt will Fußfesseln, Präventivhaft und strengeres Strafrecht für Gefährder

Nach dem islamistischen Anschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin diskutiert die Politik, wie solcher Terror künftig zu verhindern ist. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat drei konkrete Vorschläge ins Gespräch gebracht: verstärkte Überwachung von Gefährdern, Präventivhaft und eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Worum geht es dabei und was würde sich verändern? Die wichtigsten Antworten:

Was ist ein Gefährder?

Das Bundeskriminalamt (BKA) definiert „Gefährder“ als Personen, von denen begründet anzunehmen ist, dass sie „politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung“ begehen werden. Derzeit stuft das BKA 410 Personen als islamistische Gefährder ein, wie ein Sprecher der Behörde bestätigte. Nach Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ war der mutmaßliche CSD-Attentäter Abdul B. als Gefährder eingestuft und wurde von einem BKA-Analysetool sogar als „Hochrisikoperson“ bewertet. Dobrindt betonte in der ARD, dass der Mann auf dem Radar der Behörden war. „In Berlin wurden technische Überwachungen vorgenommen“, sagte der Bundesinnenminister. „Die haben nicht ausgereicht, um jetzt diesen Terroranschlag zu verhindern.“

Was wird nun erwogen?

Dobrindt plädiert deshalb für die stärkere Nutzung einer „Einschränkung von Bewegungsfreiheit“ mittels elektronischer Fußfesseln. Sein zweiter Punkt: „Präventivhaft für Gefährder ist etwas, was aus meiner Sicht zwingend notwendig ist.“ Man müsse dafür sorgen, das deutschlandweit umzusetzen. Ferner fordert Dobrindt: „Wir brauchen Regeln, die dafür sorgen, dass Gefährder nicht mit Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen.“ Gerade beim Thema Fußfessel scheint auch die SPD mit an Bord: „Das ist eine sinnvolle Ergänzung der Instrumentarien“, sagte deren Innenexperte Sebastian Fiedler in der ARD.

Was würde sich ändern?

Sowohl die Möglichkeit einer Überwachung von Gefährdern per Fußfessel als auch die Option einer Präventivhaft gibt es bereits. Das Gesetz über das Bundeskriminalamt erlaubt die elektronische Aufenthaltsüberwachung für einen bestimmten Zeitraum, sofern eine konkrete Straftat zu erwarten ist oder die Wahrscheinlichkeit dafür hoch. Nötig ist eine richterliche Anordnung. Diese Option im BKA-Gesetz wurde noch nie genutzt, wie ein BKA-Sprecher sagte.
Vorbeugende Überwachung per Fußfessel bei Gefährdern ist nach seinen Worten Ländersache auf Grundlage der Landespolizeigesetze. Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ trugen Ende Juni bundesweit 147 Menschen eine elektronische Fußfessel. Bei 18 von ihnen war dies auf Grundlage der Polizeigesetze der Länder angeordnet. 128 waren verurteilte Straftäter, bei denen die Fußfessel einen Rückfall verhindern soll.
Die Maßnahme wird also vergleichsweise selten angewendet. Ähnlich sieht es beim vorsorglichen Gewahrsam aus. Eine längere Präventivhaft ist im BKA-Gesetz nicht vorgesehen, sondern nur sehr kurze Maßnahmen. Laut bayerischem Polizeigesetz ist hingegen auf richterliche Anordnung ein Gewahrsam von bis zu zwei Monaten möglich. Andere Länderpolizeigesetze lassen weniger Spielraum. Dobrindts Ziel ist also vor allem eine einheitlichere Handhabung. Das sagt auch SPD-Mann Fiedler: „Wir haben kein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der Länder. Das Projekt wäre durchaus noch mal sinnvoll, das aufzulegen, weil die Präventivhaftvoraussetzungen in den Ländern total unterschiedlich sind.“

Könnten solche Änderungen Terror verhindern?

Der Tübinger Kriminologe Jörg Kinzig warnt vor zu großen Erwartungen. Mit Blick auf eine ausgeweitete Anwendung der „elektronischen Fußfessel“ sagte der Experte der Deutschen Presse-Agentur: „Wenn eine Person wild entschlossen ist, eine Straftat zu begehen, dann muss man so ehrlich sein, die bloße Fußfessel wird ihn vermutlich nicht davon abhalten.“ Selbst wenn die Fußfessel Alarm auslöse, sei nicht sofort ein Polizeibeamter neben dem Betroffenen, um ihn zu stoppen.
Dass die Überwachungsmaßnahme bisher vergleichsweise selten angewendet wird, erklärt sich aus Kinzigs Sicht so: „Das hat damit zu tun, dass so eine Fußfessel schon ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person ist.“ Richter hätten dies sehr sorgfältig zu prüfen. Und sie stünden bei der Gefahrenabwehr immer vor einem zentralen Problem: „Hat man valide Hinweise dafür, dass diese Person eine Gefährdung darstellt? Wie gefährlich ist diese Person? Wie hoch ist das Risiko? Im Nachhinein ist es immer wohlfeil zu sagen, das hätte man ja wissen müssen.“
Bei der Präventivhaft sei es ähnlich, sagt der Direktor des Instituts für Kriminologie der Uni Tübingen. „Trotz Gefahrenprognose begehen die meisten Menschen eben doch keine schweren Straftaten. Treffsicher die zu finden, die es tun werden, ist die zentrale Aufgabe oder Schwierigkeit.“
Noch skeptischer sieht Kinzig eine Verschärfung des Jugendstrafrechts, so dass es auf Gefährder grundsätzlich nicht mehr angewendet werden könnte. Gerichte könnten schon heute ab 18 Jahren Erwachsenenstrafrecht anwenden, sagte Kinzig. In der Altersgruppe zwischen 18 und 20 Jahren, den sogenannten Heranwachsenden, prüfen Gerichte laut Kinzig konkret zwei Kriterien: „Ist es eine Jugendverfehlung? Oder liegt eine Reifeverzögerung vor? Dann kann es Jugendstrafrecht anwenden. Hier für eine einzelne Gruppe Veränderungen vorzunehmen, scheint mir nicht sinnvoll.“ (dpa/red)
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Merz für Kürzung des EU-Haushalts um mehrere 100 Milliarden

Bundeskanzler Friedrich Merz will einen um mehrere 100 Milliarden Euro kleineren EU-Haushalt für die nächsten Jahre als von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Bei dem Budgetentwurf müsse in allen Bereichen gekürzt werden, sagte Merz bei einem Treffen mit Irlands Premierminister Micheál Martin in Dublin.
„Diese Kürzungen sind zwingend, unabhängig davon, wie weit wir bei den neuen Eigenmitteln kommen“, so der Kanzler.
Der EU-Haushalt ist eines der politisch sensibelsten Themen in Brüssel. Er wird für sieben Jahre festgelegt, aktuell wird über das Budget für 2028 bis 2034 verhandelt.
Finanziert wird der riesige Topf überwiegend aus einem Anteil des Bruttonationaleinkommens (BNE) der Mitgliedstaaten. Als größte Volkswirtschaft der EU zahlt Deutschland den mit Abstand größten Beitrag.

Merz nennt Kommissionsvorschlag „unausgewogen“

Die Europäische Kommission schlägt inflationsbereinigt (zu Preisen von 2025) rund 1,76 Billionen Euro vor, die für verschiedene EU-Vorhaben genutzt werden sollen – etwa Verteidigungsbeschaffung, Agrarpolitik, Strukturförderung oder das Austauschprogramm Erasmus.
Den Kommissionsvorschlag sowie einen derzeit auf dem Tisch liegenden Kompromissvorschlag mit nur geringen Kürzungen wies Merz vehement zurück. „Eine so weite und große Ausdehnung des europäischen Budgets ist für uns nicht tragbar. Die Zahlen sind nicht ausgewogen.“
Seit Juli hat Irland den rotierenden Vorsitz der EU-Staaten inne und ist damit dafür zuständig, die Haushaltsverhandlungen voranzutreiben.
Es wird erwartet, dass Irland im Oktober einen neuen Kompromissvorschlag präsentiert. „Ich vertraue darauf, dass ihr, lieber Micheál, einen realistischen Vorschlag vorlegen werdet“, sagte Merz an Irlands Regierungschef gewandt.

Kompromiss soll bis Ende des Jahres gefunden werden

Ziel ist es derzeit, bis Ende des Jahres zu einem Kompromiss zu kommen und somit auch vor der Präsidentschaftswahl in Frankreich.
Eine Verständigung über den Umfang des neuen Gemeinschaftsbudgets unter den EU-Staaten bis Ende des Jahres gilt allerdings als äußerst ambitioniert, da die Vorstellungen der 27 Mitgliedstaaten sehr weit auseinanderliegen.
Neben Deutschland sprechen sich auch weitere Länder, die unter dem Strich mehr einzahlen als sie herausbekommen, für einen kleineren Haushalt aus. Dazu zählen etwa die Niederlande, Schweden und Dänemark.
Sogenannte Nettoempfängerstaaten wollen den bestehenden Vorschlag nicht weiter kürzen. Der Haushalt, der offiziell Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) heißt, muss einstimmig beschlossen werden.
Daneben tragen sogenannte Eigenmittel als Einnahmequelle bei, die direkt nach Brüssel fließen – etwa Zölle auf Einfuhren aus dem außereuropäischen Ausland.
Ob es neue Eigenmittel geben soll und, wenn ja, wie sie aussehen wollen, ist auch Teil der Debatte unter den EU-Staaten. Die Kommission schlägt unter anderem eine Abgabe für große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro vor. (dpa/red)
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Kabinettsumbildung: Steinmeier ernennt Minister – Vereidigung erst im September

Die Amtszeit von Ministern beginnt mit der Ernennung durch den Bundespräsidenten – und endet mit ihrer Entlassung durch ihn. Am Mittwoch um 12 Uhr kommt Frank-Walter Steinmeier dieser im Grundgesetz verankerten Aufgabe nach:
Er händigt mehreren CDU-Politikern die Entlassungs- und Ernennungsurkunden aus und besiegelt damit die Kabinettsumbildung, die Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) veranlasst hat. Die besonderen Umstände sorgen allerdings für Diskussionen.

Woran entzündet sich der aktuelle Streit?

Die Bundesregierung plant, die am Mittwoch vom Bundespräsidenten ernannten Minister erst im September vor dem Bundestag vereidigen zu lassen – nämlich dann, wenn die sommerliche Sitzungspause vorüber ist und das Parlament zu seiner regulären Plenarsitzung zusammentritt.
Anvisiert ist das Datum 9. September. Sie will damit Kosten sparen, die bei einer Sondersitzung des Bundestagstags im Sommer anfallen würden, zu der die Abgeordneten aus dem Urlaub anreisen müssten.
Der Knackpunkt: Im Grundgesetz steht, der Amtseid vor dem Bundestag sei „bei der Amtsübernahme“ der neuen Minister zu leisten. Erfüllt der geplante sechswöchige Aufschub der Vereidigung diese Vorgabe?
Das Grundgesetz selbst definiert keine genaue Frist, innerhalb derer die Vereidigung zu erfolgen hat. Es handelt sich also um eine verfassungsrechtliche Grauzone.

Welche rechtlichen Vorgaben zur Ernennung von Ministern gibt es?

Nicht viele: Das Verfahren ist im Grundgesetz-Artikel 64 festgeschrieben – in zwei schlichten Sätzen: „Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.“
Konsens unter Staatsrechtlern ist: Neue Ministerinnen und Minister kommen in genau jenem Moment ins Amt, in dem der Bundespräsident ihnen die Ernennungsurkunde aushändigt – und nicht erst bei der nachträglichen Vereidigung im Bundestag.

Welche Argumente führen Kritiker an?

Einige Staatsrechtler warnen eindringlich davor, dass der Zeitplan der Bundesregierung gegen die Verfassung verstoßen könnte.
„Dieser sechswöchige Aufschub der Eidesleistung neuer Minister, den es in der bundesdeutschen Staatspraxis seit 1949 noch nie gegeben hat, ist eine gefährliche Missachtung des Grundgesetzes und des Parlaments“, schreibt der Kölner Rechtsprofessor Christoph Schönberger in einem Beitrag für die „FAZ“.
„Der Bundeskanzler verstößt daher gegen das Grundgesetz, wenn er einem ernannten Minister dessen Geschäftsbereich tatsächlich überträgt, bevor dieser vor dem Bundestag vereidigt worden ist.“
Auch der ehemalige Chefjurist im Bundespräsidialamt, Stefan Pieper, meldete Bedenken an. „Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat“, sagte Pieper der „Rheinischen Post“.
„Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber.“ Pieper rät zu einer Sondersitzung des Bundestags.

Welche Bedeutung hat die Vereidigung?

Der Amtseid vor dem Bundestag hat vor allem symbolische Bedeutung: Er soll deutlich machen, dass die demokratische Legitimation der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag stammt.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags schreibt in einem Gutachten zur Bedeutung des Amtseids: „Das Regierungsmitglied bekundet unter Berufung auf von ihm als bindend empfundene ethisch-moralische Werte vor dem Bundestag, den Willen zu haben, die Pflichten, die ihm die Rechtsordnung auferlegt, zu erfüllen.“
Die „maßgebliche Bedeutung“ des Eides liege somit „außerhalb der rechtlichen Sphäre“.

Wie begründet der Kanzler sein Vorgehen?

Kanzler Merz teilt die Zweifel an dem Verfahren nicht: „Wir halten es für zulässig“, sagte er am Montag. Eine Sondersitzung in der Sommerpause wäre zu teuer: „Das würde die Öffentlichkeit zu Recht im Hinblick auf die Kosten kritisieren“.
Bundespräsident Steinmeier, dem die Ernennung der Minister ja obliegt, äußerte sich nicht selbst zu der Debatte. Aus dem Bundespräsidialamt verlautete, der Zeitplan sei nicht Sache des Staatsoberhaupts.
Mit der Ernennung komme Steinmeier seinen Aufgaben laut Grundgesetz nach. Die Eidesleitung finde dann aber vor dem Bundestag statt, „der selbst entscheidet, wann er sich dazu versammelt“. (afp/red)
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Autoanschlag auf ver.di-Demonstration in München: Anklage fordert lebenslange Haft

Die Menschen flogen wie beim Bowling: Mit Details aus den Zeugenvernehmungen hat die Bundesanwaltschaft heute ihr Plädoyer im Prozess um den Autoanschlag auf die ver.di-Demonstration im Februar 2025 in München untermauert.
Vor dem Oberlandesgericht München forderten die Ankläger für den aus Afghanistan stammenden Farhad N. wegen zweifachen Mordes und 22-fachen versuchten Mordes eine lebenslange Haftstrafe und außerdem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Anschlag im Februar 2025

N. soll im Februar 2025 mit seinem Auto in das Ende einer Demonstration der Gewerkschaft ver.di gefahren sein. Eine 37 Jahre alte Mutter und ihr zwei Jahre altes Kind starben, viele Menschen wurden schwer verletzt.
Ursprünglich wertete die Anklage bei 44 Verletzten die Taten als versuchten Mord – nach der Beweisaufnahme reduzierte die Anklage dies auf 22-fachen versuchten Mord. Dazu kommen 19 Fälle der gefährlichen Körperverletzung und drei Fälle der Körperverletzung.
Ein Kinderwagen liegt nach dem Anschlag auf der Straße, ein zweijähriges Kind starb. (Archivbild)

Ein Kinderwagen liegt nach dem Anschlag auf der Straße, ein zweijähriges Kind starb. (Archivbild)

Foto: Christoph Trost/dpa

„Es war wie beim Bowling: Die Menschen sind links und rechts weggeschleudert worden“, zitierten die Karlsruher Ankläger in ihrem Plädoyer aus einer der zahlreichen Zeugenaussagen in dem Prozess.
Die Tat des zuletzt in München lebenden 25-Jährigen sei „auf die Vernichtung von Menschenleben“ ausgerichtet gewesen.

Zwei Hauptmotive: Religiöse Motive,  Einsamkeit, Ängste und Wut

Der Fall hatte kurz vor der Bundestagswahl 2025 eine scharfe politische Diskussion über die Flüchtlingspolitik ausgelöst. Wie die Bundesanwaltschaft feststellte, ergab die Beweisaufnahme zwei Hauptmotive des Angeklagten.
Das erste Motiv seien religiöse und damit verknüpfte politische Gründe, das zweite Motiv Einsamkeit und diffuse Ängste.
Zu den religiösen Motiven gaben die Ankläger an, N. habe die Tat als Rache für das Leid der Muslime im Gazastreifen und in Afghanistan verübt. Er habe hinterlassen, dass im Fall seiner Tötung bei dem Anschlag seiner Mutter gesagt werden solle, dass US-Präsident Donald Trump das Leid der Muslime verursacht habe. Den Autoanschlag habe N. als „gerechtfertigte Vergeltung“ angesehen.
Die Ankläger stellten bei N. außerdem diffuse Ängste vor Einsamkeit sowie Wut und Kränkung fest. Er habe sich am Tattag allein gefühlt. Außerdem sei er auf seine in Afghanistan lebende Familie wütend gewesen.

Gutachter sehen psychische Probleme

Gutachter stellten bei dem Angeklagten zwar psychische Probleme fest. Diese waren allerdings nicht so ausgeprägt, dass eine Psychose vorlag. Die Schuldfähigkeit war nicht eingeschränkt.
Wie die Bundesanwaltschaft darstellte, leiden bis heute viele der Verletzten unter den Folgen der Attacke. Zu körperlichen Folgen kommen bei vielen Betroffenen psychische Folgen – teilweise sind sie bis heute nicht arbeitsfähig.
Auf das Plädoyer der Bundesanwaltschaft sollten noch das Plädoyer der Nebenklage sowie das Plädoyer der Verteidung folgen. Ein Urteil wird für den 6. August erwartet. (afp/red)
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Moscheevereine oder AfD verbieten? Entzug der Staatsbürgerschaft? Politische Kontroverse nach CSD-Anschlag


In Kürze:

  • Stefan Evers (CDU) will Entscheidungen treffen, gegen die es bislang ideologische Vorbehalte gab.
  • NRW-Innenminister Reul will Sicherheitskonzepte von queeren Demos überprüfen lassen.
  • Die Linke macht die AfD für den Anschlag verantwortlich und kassiert dafür parteiübergreifend Kritik.
  • Dobrindt: Bei bestimmten Taten grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht anwenden.

Der Berliner CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers fordert ein Verbot islamistischer Moscheevereine in der Hauptstadt. Das sagte er den Sendern RTL und ntv.
„Wir müssen dafür sorgen, dass Moscheevereine, in denen Verfassungsfeindlichkeit gepredigt wird, verboten werden. Wir müssen die Mittel des Vereinsrechts ausschöpfen“, so Evers. Zugleich verlangt er, das Thema Islam stärker an Schulen zu behandeln und ein Wahlpflichtfach Religion einzuführen, das es in Berlin bislang nicht gebe.

Evers: Das Problem beim Namen nennen

„Wir müssen an ganz verschiedenen Stellen jetzt Entscheidungen treffen, die in den vergangenen Jahren nicht möglich waren, weil es ideologische Vorbehalte gab“, sagte Evers. Insbesondere die politische Linke habe sich massiv dagegen gesperrt und gewehrt. „Wir nennen das Problem beim Namen und packen es bei der Wurzel.“ Der Schutz gelte nicht nur der queeren Community, sondern auch Frauen und Menschen jüdischen Glaubens, die sich in bestimmten Stadtteilen nicht sicher fühlten.
Auf die Frage, wie der Anschlag den bevorstehenden Berliner Wahlkampf verändere, warnte Evers vor einer Instrumentalisierung. „Wir sollten nicht der Versuchung erliegen, den Anschlag jetzt zu Wahlkampfzwecken zu instrumentalisieren“, sagte er. Man dürfe nicht nur über den Anschlag sprechen und Vorbehalte schüren, womöglich gegen ganze Bevölkerungsschichten.
Viele Polizisten, die den Christopher Street Day (CSD) geschützt hätten, seien Muslime gewesen, viele Retter und Pfleger in Krankenhäusern hätten muslimischen Hintergrund. „Wir sollten auf keinen Fall zulassen, dass dieses Thema jetzt genutzt wird, um die Stadt zu spalten. Wir müssen geeint gegen Islamismus stehen“, so Evers. Das beginne damit, dass alle bereit seien, das Problem beim Namen zu nennen – das vermisse er bei einigen Kollegen.
Unterdessen kündigt Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) eine Überprüfung des Sicherheitskonzepts für die anstehenden queeren Demonstrationen in seinem Bundesland an.

Reul: Hundertprozentige Sicherheit wird es nie geben

„Wir wissen, dass die Gefahr islamistischer Anschläge abstrakt hoch ist“, sagte Reul den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. In Berlin sei sie nun ganz konkret geworden. Die Polizei sei darum sensibilisiert worden. Vor allem in Vorbereitung der vielen anstehenden CSDs in Nordrhein-Westfalen würden die Sicherheitskonzepte noch einmal überprüft.
Zugleich hob Reul hervor: „Wir werden nie hundertprozentige Sicherheit garantieren können. Es wird immer Menschen geben, die durchs Raster fallen, weil ihre Radikalisierung im Verborgenen und in kurzer Zeit abläuft.“ Das Risiko sei „Teil jeder Veranstaltung“. Trotzdem dürften sich die Menschen in Deutschland die Feste und die Freiheit „nicht von Terroristen nehmen lassen“, so Reul.
Die Linken machen die AfD für den Anschlag mit verantwortlich und wiederholen die Forderung nach einem Verbot der Partei. Auf der Plattform threads schreibt die Linken-Politikerin Didem Aydurmus: „Der Anschlag ist nur ein weiterer Grund für ein AfD-Verbot! Vor der AfD hatten wir son Scheiss eigentlich nicht. Keine russischen Marionetten, die Terroranschläge verüben, damit die Faschos mehr Stimmen bekommen. AfD Verbot jetzt!“ Die Äußerung sorgte für viel Kritik und zum Teil hämische Kommentare.

Linke Neukölln sieht Erstarken rechter Kräfte als Ursache für Attentat

Auch Äußerungen des Berliner Queerbeauftragten Alfonso Pantisano (SPD) sowie eine Stellungnahme der Linken Neukölln rief Unmut hervor. Wie die „WELT“ berichtet, sagte Pantisano zwei Tage vor dem Anschlag: „Das, was uns am meisten beschäftigt, ist, wir werden gerade politisch angegriffen von rechts und vor allem von konservativen Kräften, von Rechtsextremen, von Neonazis.“
Nach der Amokfahrt  auf diese Aussage angesprochen, bekräftigt er: „Unter konservative Kräfte zähle ich auch alle religiösen Gruppen, die ein Problem mit uns haben. Und die Islamisten gehören da dazu“. Es gebe „ein Problem mit einigen Menschen im Islam, die all das, was wir leben, verteufeln“.
Die Linke Neukölln klammert den mutmaßlich islamistischen Hintergrund aus und schrieb: „Mit dem Erstarken der Rechten und antifeministischer Kräfte nehmen auch Queer- und Transfeindlichkeit massiv zu.“ Man wehre sich dagegen, „dass diese Tat für rassistische, antimuslimische oder sonstige reaktionäre Hetze instrumentalisiert wird.“
Dafür kassierte der Bezirksverband parteiübergreifend und ergänzte am Montag auf Instagram: „Wenn wir vom Erstarken rechter und antifeministischer Kräfte sprechen, dann gehören der IS und andere reaktionäre islamistisch-fundamentalistische Gruppen für uns selbstverständlich dazu, deren frauen-, queer- und transfeindliches und unterdrückerisches Weltbild wir ablehnen und bekämpfen.“ Den Anschlag „verurteilen wir aufs Schärfste. Wir stehen unmissverständlich an der Seite queerer Menschen.“

Schulze: Möchte solche Menschen nicht in Deutschland haben

Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze (CDU),  fordert Konsequenzen aus dem Attentat. „Wir dürfen das einfach nicht mehr zulassen, dass hier Menschen bei uns leben,  die unsere Kultur nicht akzeptieren (…) “, sagte er gegenüber dem „Deutschlandfunk“ (etwa ab Minute 12:30). Dass Menschen wie der mutmaßliche Attentäter, der zwar in Deutschland geboren und einen deutschen Pass, das Land aber ablehnt, sagte Schulz. „Ich möchte solche Menschen nicht hier in Deutschland leben haben.“
Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder fordert für Gefährder mit doppelter Staatsbürgerschaft den Entzug der deutschen. „Für mich ist eindeutig: Jemand, der Gefährder ist, kann nicht auf Dauer zwei Staatsbürgerschaften haben“, zitiert ihn die „BILD“. Auch vertritt der CSU-Politiker, die Ansicht, dass Gefährder keinen Führerschein besitzen sollten: „Gefährder brauchen keinen Führerschein“, schreibt die „WELT“.
Der derzeitige Interims-Vorsitzende der Unionsfraktion, Alexander Hoffmann (CSU), fordert mehr Befugnisse für Bundespolizei und Nachrichtendienste im Kampf gegen Islamisten. Er sieht die Stärkung der Sicherheitsbehörden als dauerhafte Aufgabe eines wehrhaften Rechtsstaats.
Die Rufe nach einem schärferen Vorgehen gegen Gefährder werden lauter. „Ich glaube, alles, was solche Angriffe in Zukunft verhindert, ist eine gute Regelung“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion Susanne Hierl (CSU), im RBB-Inforadio. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuvor ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket angekündigt. Dieses bezieht sich auf die Anwendung des Jugendstrafrechts, den Einsatz von elektronischen Fußfesseln sowie das Thema Präventivhaft.

Keine Bewährung mehr für bestimmte Straftaten

Wer sich trotz jungen Alters einer terroristischen Vereinigung anschließe, solle nicht nach Jugend-, sondern Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Für bestimmte Taten könnte zudem die Bestrafung auf Bewährung abgeschafft werden. Der Einsatz von elektronischen Fußfesseln sowie einheitliche Regeln für Präventivhaft wären weitere Möglichkeiten. Bewährungsstrafen könne man angehen, sodass es für bestimmte Taten keine solche Strafe mehr gebe.
Nach dem Anschlag will die SPD-Führung einen neuen Anlauf nehmen, um ein Verbot von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz zu verankern. Die Parteivorsitzenden Lars Klingbeil und Bärbel Bas sowie Generalsekretär Tim Klüssendorf forderten am Dienstag eine entsprechende „Ergänzung des Diskriminierungsverbots in Artikel drei des Grundgesetzes“. Die SPD werde dies „mit Nachdruck wieder auf die politische Tagesordnung setzen“.
Die Grünen schließen sich dem an. „Es ist Zeit, zu handeln“, sagte Fraktionschefin Britta Haßelmann der „Rheinischen Post“. Auch die Queerbeauftragte des Bundes, Sophie Koch (SPD), fordert eine Ergänzung. Dadurch würden zwar keine konkreten Straftaten verhindert: „Aber es würde Schutz bieten, wenn irgendwann vielleicht wieder Kräfte an die Macht kommen, die die Grundrechte von queeren Menschen einschränken wollen. Wenn ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz für queere Menschen klar benannt wäre, hätten solche Vorhaben keine Chance“, fügte sie hinzu.
Über die Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel drei Grundgesetz wird seit Jahren diskutiert. Dieser beinhaltet bereits eine Reihe ausdrücklicher Diskriminierungsverbote – etwa wegen Geschlechts, Ethnie, Sprache, Herkunft oder Glaube. Im September vergangenen Jahres hatte auch der Bundesrat eine entsprechende Änderung gefordert. Nötig wäre dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Polizei findet IS-Bekennervideo auf Handy des CSD-Attentäters

Nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) haben die Ermittler auf dem Handy des Attentäters Abdul B. offenbar ein IS-Bekennervideo entdeckt. Das berichtet die „BILD“.
Das Video soll demnach am 25. Juli aufgenommen worden sein, dem Tag des Anschlags, und soll B. zeigen, wie er sich zur Terrororganisation Islamischer Staat bekennt. Die Polizei hatte das Handy zuvor im Tatfahrzeug gefunden.
Der Attentäter war am Samstagabend mit einem Kleintransporter in den Berliner Tiergarten gerast, wo CSD-Teilnehmer gerade feierten. Im Anschluss ging er mit einer Machete auf Passanten los.
Insgesamt wurden bei dem Anschlag 29 Menschen verletzt, eine Frau aus Polen wurde getötet. Der Attentäter wurde am Sonntagabend in einer Kleingartenanlage in Spandau lokalisiert und bei einem Polizeieinsatz erschossen. (dts/red)