In Kürze:
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6,3 Millionen Wahlberechtigte entscheiden am 13. September über 2.182 kommunale Vertretungen in Niedersachsen.
- Insgesamt stehen 29.501 Mandate zur Wahl; dafür gibt es 68.061 Kandidaturen.
- In 395 Kommunen werden außerdem Landräte, Bürgermeister, Oberbürgermeister oder der Regionspräsident direkt gewählt.
- Besonderes Augenmerk gilt eine Woche nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt dem Abschneiden der AfD.
Eine Woche nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt steht der nächste Wahlsonntag an. Am 13. September sind 6,3 Millionen Stimmberechtigte bei den Kommunalwahlen
dazu aufgerufen, insgesamt 2.182 Vertretungen neu oder – im Fall von Gebietsveränderungen – erstmals zu wählen. Gewählt werden die Räte der acht kreisfreien Städte, 36 Kreistage, die Regionsversammlung der Region Hannover und 927 kreisangehörige Stadt- und Gemeinderäte. Dazu kommen die Vertretungen von 113 Samtgemeinden, 1.095 Stadtbezirken und Ortschaften und den gemeindefreien Gebieten Lohheide und Osterheide.
Dazu kommen Direktwahlen in 395 Kommunen. Dort werden die Hauptverwaltungsbeamten wie Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, Samtgemeindebürgermeister und der Regionspräsident der Region Hannover neu gewählt. Neben der Region Hannover und den acht kreisfreien Städten finden diese Wahlen in 32 Landkreisen, 253 kreisangehörigen Städten und Gemeinden und in 101 Samtgemeinden statt.
Wer steht in Niedersachsen zur Wahl?
Insgesamt 26 Parteien und politische Vereinigungen sowie Einzelkandidaten werden sich zur Wahl stellen. Die CDU wird insgesamt 18.235 Kandidaten aufbieten, die im Land regierende SPD 16.256. Die drittmeisten Kandidaten stellen die Grünen mit 8.178 vor der FDP mit 4.290 auf. Für die AfD kandidieren 2.622 Personen, für die Linke 2.102, das BSW kommt auf 305 Bewerber. Wählergruppen kommen auf 14.364 Kandidaten. Die Zahl der Kandidaten insgesamt liegt bei 68.061.
Vor fünf Jahren kam die CDU bei den Wahlen zu den Gemeindevertretungen auf 32,8 Prozent und landete damit vor der SPD mit 29,6 Prozent. Die Grünen kamen auf 13,5 Prozent, Wählergruppen auf 13 und die FDP auf 5,2 Prozent. Die AfD kam auf 2,2 Prozent und die Linke auf 1,6 – wobei zu berücksichtigen ist, dass beide nicht flächendeckend mit Wahlvorschlägen vertreten waren.
In den Kreistagen und Vertretungen der kreisfreien Städte kam die CDU auf 31,7 Prozent, die Sozialdemokraten erreichten 30 Prozent. Die Grünen waren in diesem Bereich, der auch Großstädte umfasst, deutlich stärker und kamen auf 15,9 Prozent. Die FDP erreichte 6,5 Prozent. Eine geringere Rolle spielten dort Wählergemeinschaften mit 5,6 Prozent. Die AfD kam auf 4,6 Prozent, die Linke auf 2,8.
AfD kann auch im Westen auf signifikante Zugewinne hoffen
Eine Woche nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wird das Abschneiden der AfD mit besonderem Interesse verfolgt. Zwar ist ein Ergebnis, das auch nur nahe an die knapp 44 Prozent in Sachsen-Anhalt heranreichen würde, unwahrscheinlich. Deutliche Zugewinne und ein landesweit klar zweistelliges Ergebnis sind jedoch zu erwarten.
Landesweite Umfragen sahen die Partei
zuletzt bei 20 Prozent. Diese beziehen sich jedoch auf Landtagswahlen. Die AfD tritt nicht in allen Gemeinden an. Für die Ebene der Kreistage, der Region Hannover und der kreisfreien Städte schickt sie 1.166 Kandidaten ins Rennen, für die kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden 1.456.
Für die direkt zu wählenden Hauptverwaltungsbeamten stellt die AfD 69 Kandidaten. In 18 Fällen, von denen die meisten Kandidaten der AfD betrafen, leiteten die Wahlausschüsse Verfahren zur Prüfung des Vorliegens der Wählbarkeitsvoraussetzungen ein. In fünf Fällen verneinten sie dieses – vier davon betrafen AfD-Kandidaten.
Kontroverse um Wahlprüfungen – vier AfD-Kandidaten nicht zu Beamtenwahlen zugelassen
Nicht zugelassen wurden die Kandidaturen von Thorsten Moriße zur OB-Wahl in Wilhelmshaven, von Stephan Bothe zur Landratswahl in Lüneburg, von Martin Sichert zur Landratswahl in Friesland und von Justin Vogel zum Bürgermeister von Herzberg am Harz. Nach Prüfung durch den Landkreis wurde die Kandidatur von Reinhild Goes für das Bürgermeisteramt in Nörten-Hardenberg zugelassen. In den übrigen Fällen wurden AfD-Wahlvorschläge für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamten nicht beanstandet.
Grundlage für die Prüfungen ist das seit April 2026 geltende neue Niedersächsische Kommunalwahlgesetz. Diesem zufolge müssen Wahlausschüsse bereits im Vorfeld der Wahlen zu Hauptverwaltungsposten die Wählbarkeit von Kandidaten prüfen. Dazu gehört auch die Verfassungstreue. Ein Amt als Oberbürgermeister, Landrat, Bürgermeister oder Regionspräsident ist ein Posten als „Beamter auf Zeit“. Einen solchen kann nur ausüben, wer „Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“.
Der Landesverfassungsschutz in Niedersachsen stuft den dortigen AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Eine Mitgliedschaft in der Partei kann deshalb im Fall einer Bewerbung um einen Beamtenposten zum Anlass für eine Überprüfung der Verfassungstreue werden. Sieht der zuständige Wahlausschuss Anlass, diese bei einem Kandidaten zu bezweifeln, darf er die Kommunalaufsicht einschalten.
Staatsrechtler uneinig über Legitimität der Vorprüfung
Diese nimmt für kleine Gemeinden der Landkreis vor, bei Wahlen zum Landrat, Oberbürgermeister oder Regionspräsidenten ist es das Innenministerium. Die Kommunalaufsicht kann das öffentliche Auftreten potenzieller Kandidaten auswerten und auch den Verfassungsschutz um Auskünfte bitten. Anschließend gibt sie dem zuständigen Wahlausschuss eine Empfehlung.
Dieser trifft die letztendliche Entscheidung über die Zulassung jedoch allein. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter, der den Vorsitz innehat, und sechs Beisitzern, die nach der Parteienstärke bei der letzten Wahl zusammengesetzt sind. Der Ausschuss hat neutral und nicht als politisches Gremium zu agieren. Seine Aufgabe ist es, eine chancengleiche Wahl zu garantieren. Dabei hat er das Interesse an einer Wahrung des passiven Wahlrechts gegenüber jener des Gebots der Verfassungstreue im Einzelfall abzuwägen.
Die AfD, aber auch einige Staatsrechtler wie Volker Boehme-Neßler (Oldenburg) haben die Regelung kritisiert. Boehme-Neßler
warnte vor einem „Entzug des passiven Wahlrechts durch die Hintertür“ und einer Verletzung des Prinzips der Allgemeinheit der Wahl. Hans Michael Heinig (Göttingen)
hingegen erklärt, es gehe „gerade nicht um ein Parteiverbotsverfahren durch die Hintertür oder um politische Sanktionierungen für bloße Parteizugehörigkeit“. Ziel sei es, sicherzustellen, dass jemand als Person die Gewähr dafür bietet, für die Verfassung einzustehen.
Wird die VW-Krise die Wahl in Niedersachsen beeinflussen?
Die zuständigen Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg lehnten Eilanträge betroffener Kandidaten gegen deren Nichtzulassung ab. Das OVG verwies darauf, dass das Kommunalwahlrecht einen Wahleinspruch und eine gerichtliche Überprüfung erst nach der Wahl vorsehe. Im Eilverfahren wiege das Interesse am reibungslosen Ablauf der Wahlen und ihrer termingerechten Durchführung schwerer.
Neben dem Abschneiden der AfD stehen vor allem die Wahlen in den größeren Städten von Niedersachsen im Mittelpunkt des Interesses. In Hannover hofft der seit 2019 regierende grüne Oberbürgermeister Belit Onay auf seine Wiederwahl. In der Region Hannover wird ein neuer Regionspräsident gewählt. Derzeit übt der Erste Regionsrat Jens Palandt das Amt kommissarisch aus, weil der gewählte Präsident Steffen Krach bis zum Ende seiner Amtsperiode beurlaubt ist.
Krach wechselte im Vorjahr in die Berliner Landespolitik. Er ist Co-Vorsitzender des dortigen SPD-Landesverbandes und Spitzenkandidat der Sozialdemokraten für die Abgeordnetenhauswahlen am 20. September. Von Interesse dürfte auch sein, wie sich die Krise der Automobilindustrie auf das kommunale Wahlverhalten auswirkt. Mit Wolfsburg, Hannover, Emden, Osnabrück, Braunschweig und Salzgitter gibt es gleich sechs bedeutende Standorte für den VW-Konzern. Unklar ist, inwieweit Bundesthemen die Wahl in den Kommunen beeinflussen werden.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)