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Neue Debatten in Koalition über Abkehr von „Rente mit 63“

Der Protest mehrerer ostdeutscher CDU-Ministerpräsidenten gegen eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte hat neue kontroverse Debatten auch in der Koalition in Berlin ausgelöst.
Politiker von CDU und CSU pochten darauf, an dem besprochenen Aus für die „Rente mit 63“ festzuhalten. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf stellte hingegen klar, dass die Abschaffung eine Forderung der Union, nicht aber der SPD sei.

CDU: Mit SPD ist vereinbart, die Rentenvorschläge in Gesamtheit umzusetzen

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) drang darauf, den Vorschlag der Rentenreform-Kommission für die Abschaffung der vorgezogenen abschlagsfreien Rente umzusetzen.
„Was die Rente mit 63 anbelangt, glaube ich, dass der Vorschlag, den die Alterssicherungskommission gemacht hat, ein wirklich kluger Vorschlag ist“, sagte Frei der „BILD“. Dies sei auch „gerecht im Sinne der Generationengerechtigkeit“.
Der Fraktionschef verwies auch auf diesbezügliche Absprachen zwischen Union und SPD hinsichtlich der Kommissionsvorschläge: „Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, dass wir dieses Gesamtkunstwerk, das es ist, auch in seinen Grundzügen so umsetzen möchten.“
Der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, warnte im Berliner „Tagesspiegel“ vor einem „leichtfertigen Spiel“ mit bereits getroffenen Absprachen zur Rentenreform. Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Tilman Kuban forderte ein Festhalten an den von der Kommission empfohlenen Maßnahmen. „Das Rentenpaket ist der Auftakt, um Deutschland wieder auf Kurs zu bringen“, sagte er dem „Tagesspiegel“.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann mahnte in der „Augsburger Allgemeinen“ zur Koalitionsdisziplin. „Diese Reform verfolgt ein klares Ziel: Wir wollen die Rente verlässlich und generationengerecht ausgestalten.“

SPD: Umdenken in Ost-CDU „richtiges Signal“

Klüssendorf (SPD) sagte der „BILD“-Zeitung vom Samstag, die Abschaffung der „Rente mit 63“ sei „immer eine zentrale Forderung der CDU“ gewesen. Für die SPD wäre die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren hingegen allenfalls „ein schmerzhafter Bestandteil eines Gesamtpakets zur Rentenreform“.
„Menschen, die sehr lange gearbeitet und ihre Beiträge gezahlt haben, sollten die Möglichkeit haben, früher abschlagsfrei in Rente zu gehen“, betonte der SPD-Generalsekretär. Insofern sei ein Umdenken auch in der CDU „ein richtiges Signal“, verwies er auf die Forderungen der ostdeutschen Länderchefs.
Für ihn sei die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können, „eine Frage von Respekt und Solidarität“, sagte auch der SPD-Politiker Ralf Stegner im „Tagesspiegel“ vom Sonntag.
Wenn nun auch CDU-Ministerpräsidenten diese Möglichkeit erhalten wollten, „sollten wir gemeinsam einen Weg finden können“, fügte er hinzu. Ohne einen „guten Kompromiss“ werde die Rentenreform im Bundestag keine Mehrheit finden, warnte Stegner.

Was hatten drei Ost-CDU-Ministerpräsidenten vorgeschlagen?

Die drei CDU-Ministerpräsidenten in Ostdeutschland – Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) – hatten am Donnerstag gemeinsam gefordert, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren doch zu erhalten.
Sie begründeten dies damit, dass eine Abschaffung die Menschen in Ostdeutschland besonders hart treffen würde, wo viele im Alter ausschließlich auf die gesetzliche Rente angewiesen sind. Ähnlich äußerten sich auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke und Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (beide SPD).
Gegen das Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren wandte sich erneut der Sozialverband VdK. Diese Pläne stießen Menschen vor den Kopf, „die lange gearbeitet und lange eingezahlt haben“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele der „Rheinischen Post“. Es sei wichtig, dass bei der Reform „niemand unter die Räder kommt“.
Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte sei „absolut richtig angesichts der Lebensleistung der Menschen, die so lange gearbeitet haben“, sagte auch die Linken-Sozialexpertin Sarah Vollath der Nachrichtenagentur AFP. Sie begrüßte daher den Vorstoß der Ost-Ministerpräsidenten, sah darin jedoch in erster Linie ein Wahlkampfmanöver vor den Landtagswahlen im September.
Die abschlagsfreie Rente können derzeit Menschen in Anspruch nehmen, die mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen können. Dies galt ursprünglich ab einer Altersgrenze von 63 Jahren, diese steigt jedoch schrittweise auf 65 Jahre an. Für den Geburtsjahrgang 1961 beträgt der Grenzwert 64,5 Jahre. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bereitet derzeit einen Gesetzentwurf für eine Rentenreform auf Grundlage der Kommissionsvorschläge vor. (afp/red)
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Union will nach Anschlag Tempo machen für schärfere Gesetze

Eine Woche dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin deuten sich schnelle Gesetzesverschärfungen an.
„Ich bin davon überzeugt, dass der Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin in den nächsten Wochen – vermutlich noch im August – entsprechende Vorschläge unterbreiten werden“, sagte Unionsfraktionschef Thorsten Frei der „Bild am Sonntag“ mit Blick auf Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD).
„Wir haben in der Vergangenheit gezeigt, dass Beraten und Diskutieren nicht heißt, es auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben, sondern wir können sehr schnell agieren und auch umsetzen, wenn es notwendig ist, und das müssen wir auch“, sagte Frei.
In Berlin hatte ein dort geborener mutmaßlicher Islamist vor gut einer Woche mit einem Auto mehrere Menschen angefahren und weitere vermutlich mit einer Machete attackiert. Eine Frau aus Polen starb, 31 Menschen wurden verletzt.
Der zunächst flüchtige 21-Jährige wurde einen Tag danach von Polizisten gestellt und erschossen, als er sie nach Polizeiangaben angriff. Abdul B. war von der Polizei als sogenannter Gefährder eingestuft. Er war zu einer noch nicht rechtskräftigen Jugendstrafe verurteilt und auf freiem Fuß.

Vorschläge aus der Union

Innenminister Dobrindt hatte sich für einen verstärkten Einsatz elektronischer Fußfesseln und eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft für Gefährder ausgesprochen. Zudem nannte er die Anwendung des Jugendstrafrechts bei erwachsenen Gefährdern „inakzeptabel“.

„Gefährder besser kontrollieren“

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch zeigt sich offen für einen strengeren Umgang mit Gefährdern. „Es ist deutlich, dass wir mit dem Islamismus ein Problem haben“, sagte Miersch der Funke-Mediengruppe.
„Darum müssen wir aus meiner Sicht auch bei bestimmten Vereinen und Gruppen noch genauer hinschauen und Gefährder besser kontrollieren, auch wenn wir den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten nicht für jeden Einzelfall den Umgang vorschreiben können.“
Er denke etwa an eine Präventivhaft für Gefährder, was aber in der Zuständigkeit der Länder liege, so Miersch. „Wir müssen gemeinsam mit den Bundesländern darüber sprechen, ob wir eine einheitliche Regelung und einen bundesgesetzlichen Rahmen finden, um Gefährder in Präventivhaft nehmen zu können.“ Auch zur elektronischen Fußfessel gebe es unterschiedliche Länderregeln, die bisher kaum genutzt würden.
Im konkreten Fall liege das eigentliche Versäumnis im fehlenden Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden und der Justiz. Miersch: „Genau da müssen wir ansetzen. Und da erwarte ich Vorschläge des Innenministers.“

Umfrage zum Sicherheitsgefühl

Einer Umfrage zufolge hat das Sicherheitsgefühl bei rund vier von zehn Deutschen abgenommen. 38 Prozent der vom Meinungsforschungsinstitut Civey Befragten gaben an, dass ihr Sicherheitsgefühl seit dem Anschlag eindeutig oder eher abgenommen habe.
Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA für die „Bild am Sonntag“ ergab, dass jeder Zweite bei Innerer Sicherheit und Migration besonders großen Handlungsbedarf sieht.

Parade in Hamburg

Trotzdem demonstrierten am Samstag in Hamburg rund 300.000 Menschen für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Unter dem Motto „Solidarisch queer. Haltung zeigen – für eine Zukunft ohne Angst!“ zog eine Parade von 60 Lastwagen als fahrende Bühnen von Firmen, Vereinen, Parteien und evangelischer Kirche durch die Innenstadt.
Im vergangenen Jahr waren etwa 260.000 Menschen gekommen. Paraden gab es auch in Bonn und weiteren Städten sowie im Ausland in Amsterdam, Stockholm und Brighton. (dpa/red)
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Vor Verfassungsbeschwerde: Umwelthilfe will neues Heizungsgesetz gerichtlich kippen

Die Deutsche Umwelthilfe will das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte dpa: „Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – so der offizielle Name – wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet.
„Das Schwerwiegendste ist: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden“, sagte Metz. „Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein wird. Dieses Verbot ist gefallen. Das gab es vorher im Gebäudeenergiegesetz.“

Reform lockert Vorgaben für Ökoenergie-Anteil

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu ein Prozent betragen – Details sind aber unklar.
Der Kern des von der Ampel-Regierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte.
Zum neuen Heizungsgesetz wurden auch von anderen Verbänden sowie Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

„Unbekannte Kosten“ bei Biogasen

„Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird“, sagte Metz. „Das Gesetz eröffnet wieder die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen, mit unbekannten Kosten, die auf die Menschen zukommen.“
Er bezog sich dabei auf die sogenannte Biotreppe. Diese sieht vor, dass zunehmend Biogase verwendet werden müssen. „Das kann sehr teuer werden – weil nicht klar ist, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden. Die Biotreppe ist auch nur bis 2040 geregelt. Alles Weitere bleibt offen und unklar.“

Grundgesetz-Artikel 20a

Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde werde der Grundgesetz-Artikel 20a spielen, sagte Metz. „Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird, wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist.“
Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei das Herzstück der Gebäudepolitik. „Der Artikel 20a wird infrage gestellt und damit die Freiheit der zukünftigen Generationen.“
Der Grundgesetz-Artikel 20a besagt, dass der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen schützt.
In einem ersten Schritt müsse das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen, sagte Metz. „Davon gehen wir aus. Bei einer Verfassungsbeschwerde zum Tempolimit war dies zwar nicht der Fall, weil die damaligen Beschwerdeführer nur auf eine einzelne Maßnahme klagten. Das Gebäudemodernisierungsgesetz aber bezieht sich auf den gesamten Gebäudesektor mit sehr vielen CO2-Emissionen. Und es bedeutet einen deutlichen Rückschritt beim Klimaschutz, der so nicht zulässig ist.“

Umwelthilfe rechnet mit länger dauerndem Prozess

Falls die Beschwerde zur Entscheidung angenommen werde, dauere es bei optimistischer Schätzung ein Jahr oder anderthalb Jahre, bis es zu einer Entscheidung komme. „Wenn wir Erfolg haben, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig. Das Gesetz müsste nachgebessert werden.“
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Das Gericht stellte fest: Einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden.
Das Gericht trug der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Die Umwelthilfe hatte Verfassungsbeschwerden von jungen Menschen sowie vom Klimawandel Betroffenen aus dem Ausland unterstützt. Der Anwalt Klinger hatte die Kläger vertreten. (dpa/red)
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Mehr als jeder Zweite rechnet mit vorzeitigem Ende der Regierung Merz

Der Glaube an den Fortbestand der Bundesregierung ist gering. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA für die „Bild am Sonntag“ gaben 57 Prozent der Befragten an, mit einem vorzeitigen Regierungsende zu rechnen.
29 Prozent erwarten, die Regierung werde bis zum regulären Ende der Wahlperiode 2029 durchhalten. 14 Prozent machten keine Angabe.
Gleichzeitig ist das Vertrauen in die Regierung gering, kurzfristig Reformen umzusetzen. Lediglich 25 Prozent der Befragten trauen der Bundesregierung zu, noch in diesem Jahr wichtige Reformen abzuschließen. 65 Prozent glauben nicht daran, dass dies gelingt, 10 Prozent machten keine Angabe.

Größter Handlungsbedarf ist die Rente

Den größten Handlungsbedarf sehen die Deutschen bei den Themen Rente (64 Prozent), Wirtschaft (63 Prozent) und Gesundheit (62 Prozent). Dahinter folgen innere Sicherheit (54 Prozent) und Migration (53 Prozent).
Für die „Bild am Sonntag“ hatte das Meinungsforschungsinstitut INSA 1.002 Personen am 30. und 31. Juli 2026 gefragt: „Trauen Sie der neubesetzten Bundesregierung zu, noch in diesem Jahr wichtige Reformen umzusetzen?“
(eher) ja: 25 Prozent
(eher) nein: 65  Prozent
weiß nicht / keine Angabe: 10  Prozent
„In welchen der folgenden Themengebiete ist Ihrer Meinung nach der Handlungsbedarf der Bundesregierung derzeit besonders groß? Sie können bis zu 5 Themen angeben.“
Rente: 64 Prozent
Wirtschaft: 63 Prozent
Gesundheit: 62 Prozent
Innere Sicherheit: 54 Prozent
Migration: 53 Prozent
in keinem davon: 2 Prozent
weiß nicht / keine Angabe: 4 Prozent
„Hält die aktuelle Bundesregierung Ihrer Meinung nach bis zum regulären Ende der Wahlperiode 2029?“
(eher) ja: 29 Prozent
(eher) nein: 57 Prozent
weiß nicht / keine Angabe: 14 Prozent. (dts/red)
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Hallervorden wirbt für CDU in Sachsen-Anhalt – Kampagne gegen AfD

Der Schauspieler Dieter „Didi“ Hallervorden sorgt mit einem Kabarettauftritt bei Wahlkampfveranstaltungen von Sachsen-Anhalts CDU-Spitzenkandidat Sven Schulze für Wirbel.
Nach Veranstaltungen in Halle und Magdeburg in den vergangenen Tagen gehe es wie geplant nächste Woche in Dessau und Naumburg weiter, sagte der Generalsekretär des CDU-Landesverbands, Mario Karschunke, dpa.
Die Veranstaltungen seien sehr gut gebucht. Für Dessau am Montag gebe es rund 600 Anmeldungen.

Gemeinsam auf einer Bühne: Ministerpräsident und Schauspieler

Bei dem Gesprächsformat mit dem Titel „Kultur braucht Freiheit“ stehen der Schauspieler und der Ministerpräsident gemeinsam mit einer Moderatorin auf der Bühne.
Es geht um den persönlichen Begriff von Freiheit, was eine lebendige Demokratie braucht und welche Rolle Kunst, Meinungsfreiheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt spielen.
Schauspieler Dieter Hallervorden unterstützt die CDU in Sachsen-Anhalt, kritisiert sie aber auch.

Schauspieler Dieter Hallervorden unterstützt die CDU in Sachsen-Anhalt, kritisiert sie aber auch.

Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Hallervorden bringt musikalische Beiträge mit und legt den Fokus stark auf Frieden. Die aktuelle Verteidigungs- und Rüstungspolitik lehnt der 90-Jährige ab. Auch auf die von ihm bereits früher kritisierte Israel-Politik nimmt er Bezug: In einem Hintergrundvideo zu einer Gesangseinlage von ihm ist kurz ein Foto einer Demonstration mit dem Schriftzug „Stoppt den Völkermord in Gaza“ zu sehen.
CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann sagte dazu der „Bild“: „Für die CDU Deutschlands ganz klar: Es gibt keinen Völkermord in Gaza, wir stehen an der Seite Israels und der Ukraine im Kampf gegen den Terror und Aggression.“
Sie sagte weiter: „Wir stehen für Freiheit und wollen uns verteidigen können, damit wir es nicht müssen. Daran wird sich nichts ändern. Wir stehen zur Meinungs- und Kunstfreiheit, doch auch hier gibt es Grenzen – mindestens aber muss die Kunst mit deutlichem Widerspruch leben.“

Schulze: „Ich möchte auch Gegenrede haben“

Sven Schulze hatte schon in der Magdeburger Veranstaltung am Mittwoch auf der Bühne mit Blick auf sich selbst rhetorisch gefragt: „Kann der denn eine Veranstaltung machen, wo der Dieter Hallervorden denn so ein Lied singt? Ich sage ja, weil das ist eigentlich das, was ich mir vorstelle. Ich möchte kein Land haben und kein Land regieren als Ministerpräsident, wo ich das Gefühl habe, hoffentlich sprechen sie alle das, was ich sage. Sondern ich möchte schon auch Gegenrede haben.“
Der CDU-Landesverband erklärt: „Die Veranstaltung war bewusst als Gesprächsformat angelegt. Sie sollte zeigen, dass Menschen trotz unterschiedlicher Auffassungen respektvoll miteinander im Gespräch bleiben können.“
Und: „Wir dürfen das Streiten nicht verlernen – unterschiedliche Auffassungen müssen nebeneinanderstehen können, ohne dass der Respekt füreinander verloren geht.“ Das bedeute nicht, dass sich Schulze oder die CDU Sachsen-Anhalt jede dort geäußerte Meinung zu eigen machten.

Sven Schulze am 20.07.2026.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

CDU: Hallervorden bot Schulze Unterstützung an

Laut CDU kam Hallervorden mit dem Wunsch auf Schulze zu, ihn im Wahlkampf zu unterstützen. „Dabei war von Anfang an klar, dass Herr Hallervorden als Künstler – in Sachsen-Anhalt geboren – seine eigenen Texte und Inhalte verantwortet und sich diese nicht vorgeben lässt.“
Der Landesverband macht klar: „Die politischen Positionen der CDU Sachsen-Anhalt ergeben sich aus ihren Beschlüssen und den Aussagen ihrer Verantwortungsträger und nicht aus künstlerischen Beiträgen von Gästen einer Veranstaltung.“

Hallervorden will die absolute Mehrheit der AfD verhindern

Hallervorden mischt im Wahlkampf mit, um eine AfD-Regierung zu verhindern. „Wenn SPD, Grüne und FDP an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, kann die AfD bereits mit 40 Prozent die absolute Mehrheit erreichen. Das möchte ich unbedingt verhindern“, hatte er Anfang der Woche dpa gesagt.
Fünf Wochen vor der Wahl führt die Partei dort laut Umfragen deutlich vor der derzeit regierenden CDU und den anderen Parteien.

AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund in Sachsen-Anhalt. Die AfD liegt derzeit in den Umfragen vor den Landtagswahlen im September mit großem Vorsprung in Führung.

Foto: Jens Schlueter/Getty Images

Kampagne mit anderen Kulturschaffenden

Gemeinsam mit anderen Kulturschaffenden, wie Tatort-Schauspieler Axel Prahl und Komiker Oliver Kalkofe, hat der 1935 in Dessau geborene Hallervorden eine Kampagne ins Leben gerufen. Sie empfiehlt Wählern, ihr Kreuz bei CDU, SPD, FDP, Grünen oder Linken zu setzen.
In seinem bei der CDU-Veranstaltung vorgetragenen Lied wendet sich Hallervorden an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD): „Wenn ihr glaubt, dass Krieg sich lohnt, kämpft doch dort, wo keiner wohnt. Kämpft gefälligst auf dem Mond!“, heißt es im Song.
Beim Auftritt in Halle erklärte der Künstler dem Publikum: „Ich würde, wenn das hier Bundesebene wäre, für Friedrich Merz keine Reklame machen, das ist hier bei Sven anders.“ (dpa/red)
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NRW: 90 Prozent der Baunormen müssen nicht mehr beachtet werden – billiger wird es dennoch nicht


In Kürze:

  • Etwa 4.000 DIN-Normen betreffen das Bauwesen in Deutschland.
  • Bauministerin Scharrenbach: NRW verabschiedet sich von Regelungswut.
  • Das neue Gesetz bedeutet nicht, dass Bauen nun billiger wird und schneller geht.
  • Für Anlagen, die der Landes- und Bündnisverteidigung dienen, entfällt künftig das Baugenehmigungsverfahren.

 
Einfacher, schneller und digitaler Bauen: Mit diesen Schlagwörtern fasst Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) die Verabschiedung des Entwurfs über ein „Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ zusammen.

Weniger Arbeit für die Verwaltungen

Der „BauCode NRW“ tritt am 1. September 2026 in Kraft. Er soll Planungs- und Genehmigungsprozesse vereinfachen, Bürokratie reduzieren, die Verantwortung der am Bau Beteiligten stärken sowie Umbau und Nutzungsänderung bestehender Gebäude erleichtern. Wie Scharrenbach erläutert, setzt das Land auf digitale Verfahren und entlastet die Bauaufsichtsbehörden von Verwaltungsaufgaben.
Mit dem dritten Änderungsgesetz setze das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung den Kurs zur Beschleunigung und Vereinfachung von Bauverfahren fort. Der „BauCode NRW“ verfolgt das Ziel eines modernen, effizienten und zukunftsfesten Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen. Nach Hamburg und Baden-Württemberg wird Nordrhein-Westfalen das dritte Bundesland sein, in dem das Stellen eines Bauantrags auf digitalem Weg verpflichtend ist.
Ein wichtiger Aspekt des „BauCode NRW“ ist die Neuausrichtung der technischen Regeln. So müssen im Bauordnungsrecht künftig nur noch die sicherheitsrelevanten Vorgaben der Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“ berücksichtigt werden. Dadurch müssen 90 Prozent der bisherigen DIN-Regelungen nicht mehr beachtet werden, was laut Scharrenbach mehr Spielraum für Lösungen schafft. Nordrhein-Westfalen sagt „Ciao zur Regelungswut in Deutschland“, so die Ministerin.
Das neue Gesetz bedeute allerdings nicht, dass nun schneller und auch preiswerter gebaut werden könne, erläutert das Deutsche Institut für Normung (DIN) auf seiner Internetseite. So soll der Wegfall des Verweises auf anerkannte Regeln der Technik in erster Linie verdeutlichen, welche Vorgaben im Bauordnungsrecht berücksichtigt werden müssen. Die Rahmenbedingungen für Planen und Bauen würden so verlässlicher, es bedeute aber nicht eine automatische Vereinfachung des Bauprozesses. Das DIN weist zudem darauf  hin, dass die bestehenden Normen weiter gültig bleiben, ihre verbindliche Bedeutung im Bauordnungsrecht werde jedoch neu eingeordnet.

Kritik an Teilen der Neuregelung

Es sei auch nicht so, dass für künftige Bauherren 90 Prozent der Baunormen nicht mehr gälten. So gebe es ohnehin kein Bauprojekt, bei dem alle rund 4.000 Normen beachtet werden müssten. Dazu gehörten etwa Normen für Stall-Klima oder Kunstrasen, erläutert DIN weiter. Doch spielten die bei der Errichtung eines Einfamilienhauses keine Rolle, wohl aber technische Regelungen zum Brandschutz.
Etwa ein Fünftel der Normen beschäftigten sich mit der Sicherheit von Bauten. Sie seien in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) aufgelistet und behielten trotz einer Änderung des Gesetzes ihre Gültigkeit. Neu sei vor allem,  dass eine bisherige unklare gesetzliche Formulierung entfalle. Dadurch solle verhindert werden, dass mehr Normen berücksichtigt werden, als tatsächlich erforderlich sind.
Kritik an Teilen der neuen Landesbauordnung (LBO) übt Annette Hillebrandt. Sie ist Professorin am Lehrstuhl für Baukonstruktion, Entwurf und Materialkunde der Universität Wuppertal. Unter § 62 der LBO ist nun auch der Bau von „Anlagen, die der Landes- und Bündnisverteidigung dienen“, vom Bauverfahren befreit. Doch auch bei diesen Bauten sei zu beachten, dass für die versiegelten Flächen ein Ausgleich geschaffen werde. „Die Inanspruchnahme neuer, noch unbebauter Flächen widerspricht den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung und der EU“, schreibt Hillebrandt. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie sehe vor, den täglichen Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 Hektar zu senken, aktuell seien es bundesweit 50 Hektar, führt die Professorin aus.

Benachteiligung für kleinere Bauvorhaben

Annette Hillebrandt moniert auch, dass für Wohngebäude, die unter 5.000 Quadratmeter Brutto-Grundfläche (BGF) liegen, kein Bauantrag mehr nötig ist. So gebe es niemanden, der überprüfe, ob es am Ende nicht doch eher 6.000 Quadratmeter sind, oder ob das Haus nicht doch ein Geschoss mehr hat. Sie sieht in der Regelung eine Benachteiligung kleinerer Bauvorhaben gegenüber großen Projektentwicklern. „Man nimmt – unter dem Deckmäntelchen der Wohnraumschaffung –  deutlich den Lobby-Einfluss großer Investoren, Projektentwickler und Baufirmen wahr“, führt sie weiter aus.
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ING-Chef fordert mehr Finanzbildung und Ausbau der Frühstartrente

Die Frühstartrente darf aus Sicht von ING-Deutschland-Chef Lars Stoy nicht der letzte Schritt zu mehr Finanzierung der Alterssicherung über den Kapitalmarkt sein. „Ich glaube, dass wir als Land eine Finanzbildungsstrategie entwickeln und umsetzen sollten“, sagte Stoy, der das Thema Altersvorsorge im Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) federführend betreut, der Deutschen Presse-Agentur in Frankfurt.
„Es gibt viele lobenswerte Initiativen. Es braucht aber eine konzertierte Aktion“, forderte Stoy. „Wir müssen dahin kommen, dass Schülerinnen und Schüler nach ihrem Abschluss auch über finanzielle Fragestellungen aufgeklärt sind.“
In den vergangenen Jahren habe auch bei Jüngeren die Bereitschaft, am Kapitalmarkt zu investieren, deutlich zugenommen. „Die neuen Angebote zur privaten Altersvorsorge zahlen genau auf diesen Trend ein.“

Stoy: Förderung für weitere Jahrgänge prüfen

Künftig soll jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot erhalten. Losgehen soll es 2027. Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020: Für Kinder die 2026 sechs Jahre alt geworden sind oder noch werden, soll es rückwirkend zum 1. Januar 2026 die staatliche Förderung geben. Von 2027 an soll jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen dazukommen.
„Ich hoffe, dass die Regierung noch Budgetmittel findet, um weitere Jahrgänge in die staatliche Förderung einzubinden“, sagte Stoy. Jeder verstehe, dass der Staat nicht unbegrenzt Geld zur Verfügung habe. „Aber das wäre schon ein Unikum, wenn man so viele Jahrgänge ausschließt.“

Viele Deutsche scheuen das Investment an der Börse

Insgesamt sei das Altersvorsorgedepot eine Chance. „Es wird aber brauchen, bis das alle merken, weil sich der Kapitalstock natürlich erst aufbauen muss“, sagt Stoy. „Das Beste, was dem Land in Sachen Altersvorsorge passieren könnte, ist, dass sich eine Bewegung in Gang setzt. Es mangelt vielen nicht an der Erkenntnis, dass sie etwas für ihre Altersvorsorge tun müssen. In Deutschland tun wir uns nur manchmal schwer, ins Handeln zu kommen.“
Eltern, Paten und Großeltern können dem Gesetzentwurf zufolge in das Altersvorsorgedepot pro Jahr bis zu 6.840 Euro zusätzlich einzahlen. So könnten über die gesamte Laufzeit sechsstellige Summen zusammenkommen. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres.

Anbieter warten händeringend auf genaue politische Vorgaben

„Ich kann für unser Haus sagen, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten, ein preislich attraktives Angebot in den Markt zu bringen, was sich im Wettbewerb gut positionieren sollte“, sagte der ING-Deutschland-Chef. „Eine dedizierte Beratung für dieses Produkt werden wir nicht anbieten, weil wir glauben, dass es so einfach erfassbar ist, dass eine Selbstbedienung möglich sein wird.“
Damit es 2027 losgehen kann, muss die Politik aber noch die Details festzurren. Stoy hofft, dass bald Klarheit herrscht: „Je schneller alle Details zum Gesetz bekannt sind, umso besser für die Anbieter. Wenn das viel später als Oktober kommt, wird es schwierig: So agil können sie gar nicht sein, dass sie die neuen Produkte dann auch noch in die IT implementieren.“ (dpa/red)
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Ex-Verfassungsrichter warnt: Kein AfD-Verbot durch die Hintertür

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnt mit Blick auf den Ausschluss von AfD-Kandidaten von Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen vor einem Parteiverbot durch die Hintertür.
„Für Wahlbeamte gelten selbstverständlich Anforderungen an die Verfassungstreue, insofern ist ein Prüfverfahren im Prinzip nicht zu beanstanden“, sagte Papier der „Welt am Sonntag“. „Man muss dabei aber sehr vorsichtig sein und sorgfältig begründen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, über solche Verfahren ein `kleines Parteiverbot` durch die Hintertür zu schaffen.“
Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hatte zuletzt den Vorsitz der Beratenden Kommission NS-Raubgut inne. (Archivbild)

Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. (Archivbild)

Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Parteienprivileg muss gewahrt bleiben

Der emeritierte Staatsrechtsprofessor verweist als Begründung auf das Parteienprivileg des Grundgesetzes. „Ob eine Partei verfassungswidrig ist, darf allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden“, sagte Papier. „Andere staatliche Stellen dürfen nicht faktisch dieselbe Wirkung erzielen, indem sie allein wegen der Parteizugehörigkeit belastende Rechtsfolgen auslösen. Sonst würde das Parteienprivileg unterlaufen.“
Hintergrund der Warnung ist ein erneuertes Prüfverfahren in Niedersachsen, das der Landtag Ende April mit den Stimmen der rot-grünen Landesregierung beschlossen hatte. Danach können die örtlichen Wahlausschüsse und Wahlleiter die Einschätzungen der Kommunalaufsicht und des Verfassungsschutzes in ihre Entscheidung über die Verfassungstreue der Kandidaten miteinbeziehen.
Er rate zur Vorsicht, sagte Papier, „aus einer behördlichen Einschätzung der Partei Rückschlüsse auf die persönliche Wählbarkeit einzelner Kandidaten zu ziehen“. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, man versuche auf indirektem Wege zu erreichen, was unmittelbar nur durch ein Parteiverbot möglich wäre. Die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ sei „ein Arbeitsbegriff des Verfassungsschutzes“, um behördliche Maßnahmen der Beobachtung anordnen zu können. „Das Grundgesetz kennt diesen Begriff nicht.“ Das Bundesverfassungsgericht sei in einem Verbotsverfahren an Beurteilungen der Verfassungsschutzbehörden nicht gebunden: „Relevant sind die Tatsachen, die ermittelt werden – nicht die behördliche Bewertung.“

Hohe Hürden für ein AfD-Verbot

Für ein solches Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht sieht der frühere Gerichtspräsident deshalb kaum Erfolgsaussichten. „Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind außerordentlich hoch“, sagte Papier. „Abwegige, extremistische oder moralisch anstößige Äußerungen reichen nicht aus für ein Verbot. Eine Partei muss aktiv, aggressiv und planvoll gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung kämpfen. Sie muss deren Beseitigung oder Beeinträchtigung anstreben. Das ist der entscheidende Maßstab.“
Wer dennoch immer wieder ein Verbotsverfahren fordere, so der Staatsrechtler, müsse sich den Verdacht gefallen lassen, „dass damit ein politischer Konkurrent ausgeschaltet werden soll, den man im politischen Wettbewerb nicht zurückdrängen kann“. Gerade weil ein Parteiverbot den schwersten Eingriff in den politischen Wettbewerb in einer Demokratie darstelle, dürfe ein solches Verfahren ausschließlich nach rechtsstaatlichen Maßstäben geführt werden: „Politische Zweckmäßigkeit genügt dafür nicht.“ (dts/red)
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DB-Chefin Palla beklagt „organisierte Verantwortungslosigkeit“ im Konzern

Die Chefin der Deutschen Bahn (DB), Evelyn Palla, hat eine „organisierte Verantwortungslosigkeit“ im Staatskonzern beklagt. Das müsse der Vergangenheit angehören, sagte Palla laut Vorabmeldung vom Samstag der „Welt am Sonntag“. Pünktlichkeit beginne mit einer „klaren und transparenten Verantwortungsallokation an der richtigen Stelle“.
Palla sagte der Zeitung: „Wesentliche Entscheidungen auch zu operativen Verbesserungen wurden häufig zentral in der Konzernleitung getroffen.“ Diejenigen in der Zentrale, die diese Entscheidungen getroffen hatten, hätten jedoch keine Verantwortung für die Umsetzung in der Fläche getragen. „Umsetzen mussten es die Kollegen draußen. Die wiederum haben gesagt: Das habe ich nicht entschieden, und das funktioniert bei mir auch nicht.“ In der Zentrale habe es dann geheißen, die in der Fläche hätten es nicht richtig umgesetzt. „Das war am Ende so etwas wie organisierte Verantwortungslosigkeit.“
Bis Mitte der 2030er Jahre will Konzernchefin Evelyn Palla eine Bahn aufstellen, die stolz macht. (Archivbild)

Bis Mitte der 2030er Jahre will Konzernchefin Evelyn Palla eine Bahn aufstellen, die stolz macht. (Archivbild)

Foto: Marijan Murat/dpa

Palla fordert Kulturwandel bei der Bahn

Die Managerin kritisierte auch, dass in der Vergangenheit bei mehrfachen Zielverfehlungen kaum Konsequenzen gezogen worden seien. „Man musste nur gut genug erklären, warum die Ziele nicht erreicht werden konnten. Damit kam man oft jahrelang durch.“ Sie interessiere sich aber nicht für die Erklärung von Problemen, sondern für die Lösung. „Wir hatten bei der Bahn noch nie ein Erkenntnisproblem, aber viel zu lange ein Umsetzungsproblem. Das hat nachweislich nicht zum Erfolg geführt.“
Insgesamt sei die „Leistungskultur der Vergangenheit für die Performance der Bahn nicht ausreichend“, sagte die DB-Chefin der Zeitung. „Das wollen wir ändern.“ Seit ihrer Amtsübernahme im Oktober habe das Unternehmen Bahn „viel umgebaut, verschlankt, ein neues Führungsprinzip mit deutlich mehr dezentraler Verantwortung ausgerufen“. Verändern werde sich aber erst etwas, wenn sich das Management verändere und wenn Verantwortung in den dezentralen Einheiten auch wahrgenommen und gelebt werde. Das habe viel mit einer neuen Kultur zu tun. „Und das ist der viel schwierigere Teil beim Neustart der Bahn, und der braucht Mut und Zeit.“
Palla betonte, dass sie mit ihrer Kritik „explizit nicht“ die Zugbegleiter, Lokführer, Fahrdienstleiter, Gleisarbeiter und Disponenten meine. „Alle, die jeden Tag mit einer unbefriedigenden Situation kämpfen und viel improvisieren müssen, das sind meine Helden, die die Eisenbahn täglich am Laufen halten.“

Pünktlichkeit bleibt auf Jahre schwierig

Schnelle Verbesserungen bei der Pünktlichkeit kann Palla nicht versprechen. „Die Pünktlichkeit bleibt in diesem Jahr weiter schwierig, weil es im Netz einfach noch zu viele Störungen und zudem zu viele Baustellen gibt. Wer hier etwas anderes verspricht, macht den Menschen etwas vor“, sagte sie „Welt am Sonntag“. Am Ende hänge alles davon ab, wie schnell das Schienennetz in Ordnung gebracht werde. „Auch hier müssen wir ehrlich sein: Das wird nicht schnell gehen.“ 2035 feiere die Bahn ihr 200-jähriges Jubiläum – „und das soll auch das Jahr sein, in dem wir das Gröbste hinter uns haben“.
Die DB hatte am Donnerstag ihre Halbjahresbilanz vorgelegt. Die Pünktlichkeit im Fernverkehr lag von Januar bis Juni bei 59 Prozent, im Regionalverkehr bei 88 Prozent. Dort befördere die Bahn im Jahr 1,8 Milliarden Menschen, im Fernverkehr seien es weniger als 140 Millionen, sagte Palla. Sie war vor ihrer Ernennung zur Konzernchefin die Chefin der DB Regio. Palla betonte, es komme immer auf das Gesamtbild an. „Auch wenn wir insgesamt noch nicht zufrieden sind, dürfen wir die Deutsche Bahn nicht immer schlechterreden, als sie ist.“ (afp/red)
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Unwetter über Deutschland: Toter und schwere Schäden durch Sturm

Schwere Unwetter sind in der Nacht über Deutschland gezogen und haben in der Sächsischen Schweiz ein Menschenleben gefordert. In Rathen wurde ein Mann laut Polizei von einem Baum erschlagen. Drei Menschen seien schwer verletzt worden. Zehn weitere Menschen wurden nach Angaben der zuständigen Rettungsleitstelle verletzt, 40 Menschen in Sicherheit gebracht.
„Es ist vor Ort sehr unübersichtlich“, sagte ein Sprecher der Polizei der Deutschen Presse-Agentur am späten Abend. Die Dunkelheit erschwert die Arbeit der Einsatzkräfte. Es werde vermutlich erst ein klares Lagebild geben, wenn es wieder hell sei, sagte der Polizeisprecher. Nach Angaben der Rettungsleitstelle soll der Einsatz am Morgen weitergehen.
Auch die Bergwacht war im Einsatz und suchte mit der Unterstützung von Drohnen nach Menschen. Ein Sprecher der Bergwacht sagte, er habe den Eindruck, als seien ein Teil des Hanges abgestürzt und mehrere Bäume ins Tal gestürzt. „Es scheint eine sehr lokal begrenzte und sehr starke Unwetterzelle gewesen zu sein“, sagte er.
Für die Einsatzkräfte war die Lage in der Dunkelheit unübersichtlich.

Für die Einsatzkräfte war die Lage in der Dunkelheit unübersichtlich.

Foto: Robert Michael/dpa

Weitere Schäden und Verletzte

Auch im Süden Deutschlands krachte es: Ein schweres Gewitter mit Sturm brachte in Stuttgart eine Reihe von Bäumen zu Sturz. „Bäume fielen auf Pkw, auf Stromleitungen oder auf Straßen“, sagte ein Feuerwehrsprecher am Abend. Zudem seien Unterführungen überflutet worden. Es gebe etwa 50 Einsätze. Unter anderem sorgte ein umgestürzter Baum für Unterbrechungen bei der Stadtbahn, ein anderer riss eine Stromleitung ab, wie die Feuerwehr in ihrer Bilanz gegen Mitternacht mitteilte. Mehrere umgestürzte Bäume blockierten zudem vorübergehend den Weg zu einem Klinikgelände.
Zuvor hatte die Hamburger Feuerwehr mitgeteilt, dass es wegen eines Unwetters derzeit viele Einsätze gebe. Ein Mitarbeiter des Feuerwehr-Lagezentrums zählte 85 Einsätze zwischen 18.30 und 21.00 Uhr, die mit Wasser zu tun hatten. Zwölf weitere fasste er unter dem Stichwort „droht zu fallen“ zusammen, damit gemeint waren etwa Zäune oder Dachziegel. Verletzte habe es nicht gegeben. Die vielen Einsätze seien gut zu bewältigen gewesen.
In Oberbayern hat ein Gewitter hingegen für einen Waldbrand gesorgt: Bei Bad Reichenhall schlug laut Polizei am Abend ein Blitz am Berg Hochstaufen ein und entfachte dort ein Feuer. Der Regen habe gegen die Flammen geholfen, aber es seien immer noch Glutnester da, sagte ein Polizeisprecher am frühen Morgen. Hubschrauber könnten erst mit den Löscharbeiten beginnen, wenn es draußen wieder hell ist. In einer Warnmeldung wiesen die Stadt Bad Reichenhall und die Feuerwehr darauf hin, dass „beim Aufenthalt in diesem Bereich Gefahr für Leib und Leben“ bestehe.

Vorstellung an der Felsenbühne abgesagt

Zurück nach Sachsen: Ein Sprecher der Rettungsleitstelle Dresden sagte, das Unglück habe sich in einem Zugangsweg zur Felsenbühne in Rathen ereignet. Die Einsatzkräfte vermuteten, dass mehrere Menschen von Bäumen eingeschlossen waren. Das Gelände dort ist felsig. Weitere Details waren zunächst unklar. Die Vorstellung „Der kleine Horrorladen“, die für Freitagabend dort geplant war, wurde abgesagt. Die Felsenbühne hat Platz für rund 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauer. Sie zählt zu den größten Freilichttheatern Sachsens.
Ein Baum liegt nach einem Unwetter mit starken Stürmböen umgestürzt im Landkreis Lüneburg

Ein Baum liegt nach einem Unwetter mit starken Stürmböen umgestürzt im Landkreis Lüneburg

Foto: René Schröder/News5/dpa

Warnung vor Gewittern

Der Deutsche Wetterdienst hatte für weite Teile Sachsens vor starken Gewittern gewarnt. Dabei könne es unter anderem zu Blitzschlag kommen, es könnten Bäume umstürzen und Gegenstände herabfallen. Auch für andere Bundesländer gab es Warnungen. (dpa/red)
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Brummton als Störfaktor: Investor baut Windkraftanlage wieder ab


In Kürze:

  • Anwohner der Gemeinde Oberwiera beklagen den Brummton einer Windkraftanlage.
  • Ein Getriebewechsel sowie nächtliche Abschaltungen brachten keine echten Erfolge.
  • Der ortsansässige Investor wies nun den Rückbau der Anlage an.
  • Solch einen Fall gab es vorher noch nie in Deutschland.

 
Bis vor Kurzem war sie die größte Windkraftanlage in Sachsen. Mit der 250 Meter hohen Anlage wollte die Gemeinde Oberwiera rechnerisch für rund 5.000 Haushalte grünen Strom bereitstellen.
Ebenso sollte das 10 Millionen Euro teure Windrad die Gemeindekasse aufbessern. Einnahmen von mindestens 15.000 Euro pro Jahr waren einkalkuliert.

Anwohner: Wie ein herumkreisendes Flugzeug

Doch die seit Ende 2023 laufende 6-Megawatt-Anlage hat sich zunehmend als Störfaktor für die Anwohner erwiesen. Es gab Beschwerden über eine zu hohe Geräuschentwicklung. Selbst bei geschlossenen Fenstern hätten Anwohner, deren Wohnhäuser sich rund 800 Meter vom Windrad befanden, noch einen tiefen, konstanten Brummton wahrgenommen.

Das Riesenwindrad der gemeinde Oberwiera stand bis vor Kurzem noch an der B180. Das nächste Wohngebiet war nur rund 75o Meter davon entfernt.

Foto: Bildschirmfoto Google Maps

„Das hörte sich an, als wenn ein Flugzeug hier herumkreist“, teilte ein Anwohner dem MDR mit.
Zunächst sahen die zuständigen Behörden jedoch keinen Handlungsbedarf. Die Geräuschpegel befanden sich noch innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte.
Das Wohnhaus eines Ehepaares ist gut 1.000 Meter vom Windradstandort entfernt. „Ich bin keine Windrad-Gegnerin“, sagte die Frau der „Ostdeutschen Allgemeine“. „Doch die Geräusche haben einen wahnsinnig gemacht“.
Nach anhaltenden Beschwerden hat der Hersteller Vestas an der Anlage das Getriebe getauscht, in der Hoffnung, das Problem so lösen zu können. Auch nächtliche Abschaltungen waren eine Maßnahme. Allerdings brachte das den Anwohnern keine dauerhafte Verbesserung.

Investor wies Rückbau an

Inzwischen befindet sich die Anlage nach einer Betriebszeit von nur gut 2,5 Jahren im Rückbau – zur Erleichterung der Anwohner. Die drei 81 Meter langen Rotorblätter sind bereits demontiert. Auch die Gondel mit dem Generator sollten bereits demontiert sein. Letzterer soll für das Störgeräusch verantwortlich sein.
Die Entscheidung zum Abbau traf der ortsansässige Investor, der auch Mitglied im Gemeinderat ist. Bürgermeister Holger Quellmalz (CDU) teilte dazu mit:
„Das Wichtige und Entscheidende war, dass der Investor hier aus dem Ort, aus der Gemeinde kommt, hier verwurzelt ist und hier auch die Verantwortung übernommen hat und sich am Ende mit dem Anlagenhersteller, der Firma Vestas, auf den Abriss geeinigt hat. Weil sie wohl andere Möglichkeiten nicht mehr gesehen haben.“
Als das Riesenwindrad noch in Betrieb war, habe Quellmalz eines Nachts selbst überprüft, wie laut die Anlage wirklich ist. „Es klingt, wie wenn man aus einem Flugzeug steigt und die Turbine läuft noch“, bestätigte er gegenüber lokalen Medien.

Erster Fall in Deutschland

Inzwischen befinden sich hierzulande mehr als 29.200 Windräder an Land. Dabei rücken sie immer öfter auch in die Nähe von Wohngebieten. Entsprechend beschwerten sich in der jüngeren Vergangenheit Anwohner an verschiedenen Orten über die Geräuschkulisse der Turbinen.
Dass nun tatsächlich eine Windkraftanlage aufgrund von Störgeräuschen wieder abgebaut wird, ist bundesweit eine Premiere. Nach Medienangaben sind auch dem Bundesverband Windenergie keine Fälle bekannt, bei denen Lärmbelästigung zum Abbau einer Windkraftanlage geführt hat.
Lautstarke Kritik über einen Brummton äußern bereits seit Monaten Anwohner von zwei Windkraftanlagen im baden-württembergischen Kreis Göppingen. Ein bereits erfolgter Getriebewechsel brachte auch dort keine Besserung. Ein Gutachten des Prüfinstituts DEKRA im Auftrag der Stadt brachte inzwischen Gewissheit. Tatsächlich seien die Anlagen bei nahezu allen Windgeschwindigkeiten „tonhaltig“.
Hier ist die Aussicht auf einen Abbau der Anlagen nicht so groß wie in Oberwiera. Die Betreiberfirma Uhl Windkraft ist mit den DEKRA-Messungen nicht einverstanden und stellt sich gegen die Forderungen einiger Anwohner und der Bürgerinitiative Pro Schurwald.
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31. Juli: Migrationskrise in Spanien | Vorbereitung auf Strommangel | Entwaffnung der Hamas

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Migrationskrise in Spanien

Innerhalb weniger Tage sind rund 60.000 Migranten aus Marokko in die spanische Exklave Ceuta gelangt. Madrid entsandte Soldaten zur Grenzsicherung. Ceutas Präsident sprach von einem „humanitären und sozialen Notstand“ und forderte schnelle Unterstützung. Merz, von der Leyen und mehrere EU-Staaten fordern konsequente Maßnahmen gegen illegale Migration und schnellere Rückführungen.

Vorbereitung auf Strommangel

Um auf Strommangel reagieren zu können, hat die Bundesnetzagentur die „Sicherheitsplattform Strom“ eingerichtet. Mit diesem Kontrollkonzept sollen vor allem energieintensive Unternehmen im Ernstfall ihren Stromverbrauch – und damit ihre Produktion – drosseln. Um Verunsicherungen zu vermeiden, hat die Energiebehörde diesen Plan bisher nicht öffentlich kommuniziert.

Entwaffnung der Hamas

US-Präsident Donald Trump kündigte eine „historische Vereinbarung“ zur Entwaffnung der Hamas an. Der Plan sieht eine Waffenruhe, den schrittweisen Rückzug israelischer Truppen aus dem Gazastreifen und die Einrichtung einer internationalen Sicherheitsstruktur vor. Hamas-Vertreter bestätigten die Einigung. Israel äußerte sich zunächst nicht dazu.

Weitere KI-Hackangriffe

Nach dem Hackerangriff von einem OpenAI-KI-Modell meldet nun auch Anthropic einen ähnlichen Vorfall. Demnach habe das Modell „Claude“ bei Sicherheitstests unbefugten Zugriff auf Systeme von drei Unternehmen erlangt. Obwohl kein Internetzugang vorgesehen war, war die Verbindung wegen eines Missverständnisses mit dem Testpartner frei. Die KI-Modelle nutzten diese Möglichkeit.

Verbraucherschützer rügt Krankenkassen

Die Verbraucherzentrale hat die risikoreichen Finanzgeschäfte der gesetzlichen Krankenkassen scharf verurteilt. Laut Berichten sollen mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen durch Investitionen in Immobilienfonds Millionenverluste erlitten haben. Verbraucherschützer fordern nun eine lückenlose Aufklärung sowie Konsequenzen.
 
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Hausarztpflicht kostet Millionen und spart trotzdem?


In Kürze:

  • Die sogenannte Hausarztpflicht soll die Kosten im Gesundheitssystem senken. Andere Untersuchung kommen auf Mehrkosten im Millionenbereich.
  • Der Widerspruch ist offensichtlich – und dennoch bedeutungslos.
  • Nicht nur die Grundlagen beider Berechnungen sind unterschiedlich, auch was überhaupt untersucht wird, ist verschieden.
  • Die Berichterstattung über beide Werte lässt das wichtigste außen vor.

 
Im Juli sorgten zwei Zahlen für Verwirrung in der Diskussion um die Zukunft der hausärztlichen Versorgung: 160 Millionen Euro Mehrkosten und 169 Euro Ersparnis pro Person – im Rahmen ein und der selben Reform.
Die erste Zahl stammt von der Techniker Krankenkasse : So viel koste sie das Programm „Hausarztzentrierte Versorgung“ jährlich zusätzlich – ohne erkennbaren Nutzen. Die zweite Zahl stammt vom Hausärzteverband Baden-Württemberg und besagt, dass dasselbe Programm pro Versichertem und Jahr 169 Euro einspare.
Mit anderen Worten: Die eine Zahl sagt, die Hausarztzentrierte Versorgung lohnt sich nicht, die andere sagt, sie lohnt sich sehr wohl. Was stimmt denn nun?

Hausarztpflicht – Worum es geht

Bislang können gesetzlich Versicherte weitgehend frei entscheiden, welche Praxis sie aufsuchen. Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V ist ein freiwilliges Gegenmodell: Wer sich dafür entscheidet, bindet sich für mindestens ein Jahr an eine Hausarztpraxis, die die Behandlung koordiniert, bei Bedarf an eine Facharztpraxis überweist und dafür besser vergütet wird. Bereits über zehn Millionen Menschen nehmen daran teil.
Dieses Prinzip möchte die Bundesregierung mit dem geplanten Primärarztsystem verbindlich machen. Beschlossen ist diese Hausarztpflicht noch nicht, wohl aber das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli, das laut Hausärzteverband eine „Versorgungsbremse“ für ebenjene HZV enthält. Das Programm soll also gleichzeitig Vorbild und Sparposten sein. Der Streit über seine Wirkung scheint daher vorprogrammiert.

Zwei Zahlen, zwei verschiedene Verträge

Die Rechnung über 160 Millionen Euro Mehrkosten stammt aus einer Untersuchung der Verträge der Techniker Krankenkasse in 13 Bundesländern durch das Hamburg Center for Health Economics (HCHE). Diese Verträge honorieren die Hausarztpraxis besser, lassen den Versicherten aber den direkten Weg zum Facharzt offen.
Die zweite Zahl – eine Ersparnis von 169 Euro pro Versicherten und Jahr – stammt aus der Evaluation des baden-württembergischen AOK-Vertrags für HZV durch die Universitäten Heidelberg und Frankfurt. Im Unterschied zum TK-Vertrag bindet der AOK-Vertrag 13 Facharztrichtungen seit 2010 fest ein.
In den beiden Evaluationsstudien wird somit gar nicht die Wirksamkeit desselben Instruments verglichen, sondern zwei unterschiedliche Versorgungsmodelle unter identischem Namen.

Wie die Zahlen wirklich entstehen

Aufschlussreicher ist jedoch die Frage, wie die jeweiligen Zahlen entstehen. In den Rohdaten der AOK-Evaluation kosteten HZV-Versicherte im Jahr 2021 im Schnitt 4.038 Euro, die Vergleichsgruppe hingegen nur 3.975 Euro. Die Hausarztzentrierte Versorgung war also 63 Euro pro Kopf teurer.
Die Ersparnis von 169 Euro erscheint erst nach einer statistischen Bereinigung. Denn HZV-Versicherte sind im Schnitt kränker. Berechnet werden daher reine Modellkosten, oder anders gesagt: Was würden HZV-Versicherte kosten, wenn sie so gesund wären wie die Vergleichsgruppe?
Ähnliches gilt für die 160 Millionen Euro Mehrkosten in der HCHE-Studie der Techniker Krankenkasse. Auch dies ist ein Modellwert, der jedoch auf einem anderen Verfahren zur Konstruktion der Vergleichsgruppe basiert.
Beide Verfahren sind in der Versorgungsforschung etabliert. Das Heidelberger Verfahren vergleicht Niveaus und bereinigt um das, was in den Abrechnungsdaten der AOK beobachtbar ist. Das Hamburger Verfahren vergleicht Veränderungen vor und nach dem Eintritt in eine HZV mit zeitgleichen Veränderungen in der Kontrollgruppe und bereinigt um unbeobachtete, gleichbleibende Unterschiede zwischen den Gruppen. Annahmen und Grenzen diskutiert der Bericht transparent.

Interessant ist, was nicht gesagt wird

Auffallend ist die Wahl des Vergleichsjahres in der AOK-Analyse. Die Kostentabelle bezieht sich auf das Pandemiejahr 2021, in dem sich das Ausgabenmuster „besonders deutlich“ gezeigt habe. Die meistzitierte Kennzahl des Berichts stammt damit aus dem Jahr, in dem der Effekt am deutlichsten ausfiel; neuere Ergebnisse werden nicht berichtet.
Eine zweite offene Frage ergibt sich aus dem zentralen Erfolgsindikator der AOK-Evaluation, den Facharztbesuchen ohne Überweisung. In der Vergleichsgruppe steigen sie zwischen 2012 und 2013 erheblich an, während die HZV-Gruppe fast unverändert bleibt. Der Vorsprung der Hausarztpflicht wächst dadurch schlagartig von 10 auf 36 Prozent. Dafür sind mehrere Erklärungen denkbar; etwa wurde zum 1. Januar 2013 die Praxisgebühr abgeschafft. Der größte Teil des Vorsprungs entstand jedenfalls nicht dadurch, dass die HZV besser wurde, sondern dass sich die Vergleichsgruppe veränderte.
Aufschlussreich ist schließlich eine Zahl, die es in keine Schlagzeile geschafft hat. Der TK-Bericht – jener der in Summe Millionen Mehrkosten ausweist – findet für Versicherte ab 80 Jahren eine bessere Versorgung bei geringeren Kosten. Entsprechend empfiehlt er am Ende nicht, die HZV abzuschaffen, sondern sie „auf chronisch erkrankte und ältere Versicherte zuzuschneiden“. In der Pressemitteilung der Kasse, die den Bericht bezahlt hat, steht davon allerdings kein Wort.

Fazit – Mehr Äpfel als Birnen

Zwei Zahlen, die sich zu widersprechen scheinen, messen nicht nur verschiedene Verträge, sondern auch in verschiedenen Regionen und mit verschiedenen statistischen Verfahren. Bei Studien verbindet, dass sie von Akteuren des Gesundheitssystems im Rahmen ihrer jeweiligen Versorgungskontexte beauftragt wurden. Zudem sind beide Ergebnisse von Rechenmodellen, deren Annahmen und Grenzen man kennen muss.
Wer wissen will, ob sich die Hausarztpflicht oder ein flächendeckendes Primärarztsystem ökonomisch lohnt, erfährt es aus keinem der beiden Berichte – bestenfalls erhält man Hinweise darauf, unter welchen Bedingungen es sich lohnen könnte. Das ist weniger griffig als „160 Millionen Euro“, aber es ist die differenzierte Information, auf die es bei der anstehenden Reform ankommt.
Über die Autoren
Mit der „Unstatistik des Monats“ hinterfragen der Berliner Psychologe Gerd Gigerenzer, der Dortmunder Statistiker Walter Krämer, die STAT-UP-Gründerin Katharina Schüller und RWI-Vizepräsident Thomas K. Bauer jeden Monat sowohl jüngst publizierte Zahlen als auch deren Interpretationen. Unstatistik-Autorin Katharina Schüller ist zudem Mit-Initiatorin der „Data Literacy Charta“, die sich für eine umfassende Vermittlung von Datenkompetenzen einsetzt.
Alle „Unstatistiken“ finden Sie im Internet unter www.unstatistik.de. Dieser Artikel erschien im Original unter dem Titel: „Unstatistik des Monats zum Hausarztmodell: Welchen Wert hat die Reform?“. (redaktionelle Bearbeitung ts)
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Bundesnetzagentur richtet geheimen Notfallplan Strom ein


In Kürze:

  • Die „Sicherheitsplattform Strom“ der Bundesnetzagentur dient dem Krisenmanagement bei einer Strommangellage.
  • Betroffen sind Großkunden mit einem Jahresstromverbrauch von mindestens 8 Gigawattstunden.
  • Möglich sind verpflichtende Drosselungen für Tage oder Wochen.

 
Mit der Energiewende hat sich insbesondere in den Wintermonaten die sogenannte Dunkelflaute etabliert. Sie sorgt für Strommangel im deutschen Netz, wenn aufgrund von wenig Wind und Sonnenlicht unsere Hauptenergiequellen Windkraft und Photovoltaik kaum Strom bereitstellen.
Um künftig besser auf Engpässe im Stromsystem reagieren zu können, hat die Bundesnetzagentur nun im Hintergrund die „Sicherheitsplattform Strom“ aufgebaut. Aus dem Bereich der Gasversorgung sind bereits die „Sicherheitsplattform Gas“ sowie der „Notfallplan Gas“ bekannt.

Noch nicht öffentlich kommuniziert

Mit dieser zentralen Kommandostruktur plant die Energiebehörde, künftig bei Bedarf den Stromverbrauch speziell von energieintensiven Unternehmen zu drosseln. Das geht aus Unterlagen einer Informationsveranstaltung der Bundesnetzagentur vom 3. Juni 2026 hervor, die dem Portal „Apollo News“ vorliegen. Die Bundesnetzagentur bestätigte dies auf Nachfrage anderer Medien.
Die Sicherheitsplattform Strom ist bisher nicht auf der Website der dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellten Behörde auffindbar. Auch anderweitig hat sie diese Pläne bisher nicht mit der Öffentlichkeit kommuniziert. Dabei sollen diese schon seit rund zwei Jahren bestehen.
Die Bundesnetzagentur habe die Geheimhaltung auf der Informationsveranstaltung damit begründet, „Verunsicherungen“ in der Bevölkerung aufgrund der sensiblen Thematik vermeiden zu wollen.

Was das für Unternehmen bedeutet

Das Konzept der Sicherheitsplattform Strom soll ähnlich ablaufen wie das der Sicherheitsplattform Gas. Demnach erfasse die Energiebehörde bei einer absehbaren Strommangellage die aktuellen Verbrauchsdaten und mögliche Einsparpotenziale von zuvor registrierten Großverbrauchern in Industrie und Gewerbe erfassen.
Betroffen sind bundesweit alle Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mindestens 8 Gigawattstunden. Konkret betrifft das alle energieintensiven Unternehmen, aber auch mittelgroße Industriebetriebe oder größere Gewerbebetriebe.
Im nächsten Schritt komme es zu einem Abgleich zwischen absehbarem Stromangebot und -nachfrage. Entsprechend der Differenz würde die Behörde den Unternehmen eine temporäre Verbrauchsgrenze vorschreiben. Dadurch beabsichtige sie, eine größere krisenhafte Situation wie einen Blackout, also einen unkontrollierten flächendeckenden Stromausfall, zu vermeiden.
Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies womöglich eine Drosselung der Produktion. Fällt die freigegebene Strommenge unter den Mindeststrombedarf des Betriebs, kann dies auch schon zum kompletten Stillstand führen.
Sollte ein Betrieb der Anweisung der Behörde nicht Folge leisten, kann die Bundesnetzagentur diesen Betrieb durch den lokalen Netzbetreiber vom Netz trennen lassen.

Wochenlange Strommangellage?

Im Stromsystem müssen sich Stromverbrauch und -erzeugung in jeder Sekunde die Waage halten, damit die Netzfrequenz konstant bei möglichst 50 Hertz (Hz) bleibt. Wenn die Stromerzeugung geringer ist als der Verbrauch, sinkt die Frequenz. Bereits bei einer Frequenz von 49,8 Hz müssen die Netzbetreiber Leistungsreserve, also Kraftwerke, die nur im Notfall zum Einsatz kommen, aktivieren.
Sinkt die Frequenz weiter auf 49 Hz, helfen nur noch Lastabwürfe, das sind die sogenannten Brownouts – kontrollierte Abschaltungen ganzer Regionen.
Eine auf der Informationsveranstaltung gezeigte Präsentationsfolie der Bundesnetzagentur soll dabei aufzeigen, wie lange eine mögliche Strommangellage andauern könnte. Die Rede sei hier von einer Dauer von „mehreren Tagen bis Wochen“.

Fehlen uns die Kraftwerke?

Dem Energieexperten Stefan Spiegelsperger fiel ein massiver Abbau der flexiblen Kraftwerksleistung in Deutschland über die vergangenen Jahre auf. Am 26. Juni dieses Jahres lag die gesamte installierte Leistung ohne Windkraft, Solar, Pump- und Stromspeicher bei 89,8 Gigawatt (GW), einschließlich Netzreserve. Laut seiner Kraftwerksliste waren es im Jahr 2016 noch 22,8 GW mehr.
„Nur zum Vergleich: Alle Haushalte verbrauchen nur 18 bis 20 Gigawatt. Das heißt, wir haben Kraftwerke abgeschaltet, die alle Haushalte sicher mit Strom versorgen könnten“, sagte er auf seinem YouTube-Kanal. Die Abschaltungen beinhalten auch die der letzten Kernkraftwerke sowie vieler Kohlekraftwerke, um den bis spätestens 2038 angestrebten Kohleausstieg umzusetzen.
Noch ist diese Kraftwerksleistung aber ausreichend. In der Spitze hat die Bundesrepublik in diesem Jahr am 3. Februar mit 83,2 GW am meisten verbraucht. An diesem Tag stand zudem viel Windkraft zur Verfügung.
Mit weiterer Stilllegung grundlastfähiger Kohlekraftwerke und möglicherweise steigendem Strombedarf durch die Elektrifizierung unserer Gesellschaft, immer mehr Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Rechenzentren wird jedoch ein Engpass nicht unwahrscheinlicher.
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Internationale Warnung vor IT-Fachkräften aus Nordkorea

Deutschland und weitere Länder haben eine öffentliche Warnung vor nordkoreanischen IT-Fachkräften herausgegeben.
Nordkorea setze verstärkt auf ein Netzwerk von IT-Fachkräften, die innerhalb und außerhalb Nordkoreas eingesetzt würden, um sich falsche Identitäten zu beschaffen und in Remote-Arbeit Einkommen zu erzielen, teilte das Auswärtige Amt in einer gemeinsamen Erklärung mit mehreren Ländern, darunter mehrere EU-Staaten, die USA und Kanada sowie Japan und Südkorea, mit. Mit den Einnahmen würden die Kernwaffen- und Raketenprogramme Nordkoreas finanziert
Der Warnhinweis richtet sich an Länder, Unternehmen und „andere Akteure“. Die IT-Fachkräfte sollen sich häufig als Staatsangehörige anderer Länder ausgeben, um über Online-Plattformen Arbeit zu finden und ihre Gehälter an nordkoreanische Agenturen weiterzuleiten.
Zudem sollen sie Unternehmen von innen bedrohen und an Datenabfluss sowie dem Diebstahl von Kryptowährungen und sensiblen Informationen beteiligt sein.
Ein multilaterales Sanktionsüberwachungsteam hatte bereits im Oktober 2025 einen Bericht über die Umgehung von UN-Sanktionen durch Nordkorea mittels Cyber-Aktivitäten veröffentlicht. Die Bedrohung durch nordkoreanische IT-Fachkräfte werde weiterhin aktiv beobachtet und bekämpft, hieß es jetzt.
Laut Resolution 2397 des UN-Sicherheitsrats müssen alle VN-Mitgliedstaaten nordkoreanische Staatsangehörige, die Einkommen erzielen, nach Nordkorea repatriieren.
Der Abschluss von Verträgen mit diesen IT-Fachkräften könnte gegen nationale Gesetze verstoßen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Arbeitsgruppe zur Geldwäschebekämpfung stuft Nordkorea als Hochrisiko-Land ein.
„Wir fordern alle Länder, Unternehmen und andere Akteure dringend auf, sich eingehender mit dem nordkoreanischen IT-Fachkräfte-System zu befassen und Maßnahmen zur Bekämpfung der unten aufgeführten Taktiken zu ergreifen“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung weiter.
Unternehmen, die Online-Plattformen betreiben, sollten ihre Gegenmaßnahmen weiter verstärken, etwa durch die Verbesserung von Identitätsprüfungsverfahren und die Erkennung verdächtiger Konten. (dts/red)
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6,8 Millionen Stimmen ohne Wirkung? Der Streit um die Zukunft der Fünf-Prozent-Hürde


In Kürze:

  • Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier fordert eine Senkung der Sperrklausel auf drei Prozent.
  • Linke und AfD sprechen sich für Änderungen aus, die Union lehnt eine Reform ab.
  • Der knappe BSW-Wahlausgang mit 4,981 Prozent verschärft die Debatte.

 
Die Debatte über die Zukunft der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen gewinnt an Fahrt. Auslöser ist ein Vorstoß des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier. Er bezeichnete die Sperrklausel als „nicht mehr zeitgemäß“ und sprach sich dafür aus, die Hürde von fünf auf drei Prozent abzusenken. Seine Begründung: Millionen Wählerstimmen würden derzeit ohne parlamentarische Wirkung bleiben.
Papier verwies gegenüber dem „Tagesspiegel“ darauf, dass bei der vergangenen Bundestagswahl nach seinen Angaben rund 6,8 Millionen von insgesamt 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen auf Parteien entfielen, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht übersprangen. Eine Demokratie müsse auch neuen Parteien ermöglichen, sich politisch zu etablieren. Die aktuelle Regelung erschwere dies und könne zu einer „parteipolitischen Versteinerung“ führen.

Ein Mikrofon ist auf dem Rednerpult vor einer Wahlveranstaltung der Christlich Demokratischen Union (CDU) im GENO-Haus am 8. März 2026 in Stuttgart, Süddeutschland, zu sehen.

Foto: Silas Stein / AFP via Getty Images

Zwischen Wahlgleichheit und stabilen Mehrheiten

Hinter der Debatte über die Fünf-Prozent-Hürde steht ein grundsätzlicher Konflikt des deutschen Wahlsystems: Soll möglichst jede politische Strömung im Parlament vertreten sein – oder soll verhindert werden, dass eine Vielzahl kleiner Parteien die Regierungsbildung erschwert?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) erläutert, dass die Sperrklausel vor allem eingeführt wurde, um einer Zersplitterung des Parteiensystems entgegenzuwirken und die Funktionsfähigkeit parlamentarischer Mehrheiten zu sichern. Befürworter einer Reform argumentieren dagegen mit der Wahlgleichheit und kritisieren, dass Stimmen für Parteien unterhalb der Fünf-Prozent-Marke ohne direkte parlamentarische Wirkung bleiben.
Besondere Aufmerksamkeit erhält die Debatte durch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Die Partei scheiterte bei der vergangenen Bundestagswahl mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen nur äußerst knapp an der Sperrklausel. Das BSW hat deshalb rechtliche Schritte eingeleitet und eine Überprüfung des Wahlergebnisses angestoßen. Der Fall gilt als aktuelles Beispiel dafür, wie stark eine feste Sperrklausel über die parlamentarische Vertretung einer Partei entscheiden kann.
Die Befürworter einer Änderung sehen in dem knappen Ergebnis einen Anlass, die bestehende Regelung zu überprüfen. Kritiker halten dagegen, dass eine niedrigere Hürde nicht automatisch zu mehr politischer Stabilität führen würde. Über die Wahlprüfungsbeschwerde des BSW muss letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

BSW-Logo am 06.12.2025

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Linke unterstützt Drei-Prozent-Vorschlag – AfD will Abschaffung

Unterstützung für Papiers Vorschlag kommt von der Linken. „Es ist kritisch zu sehen, dass durch die Fünf-Prozent-Hürde viele Wählerstimmen am Ende unberücksichtigt bleiben“, sagte die Parlamentsgeschäftsführerin der Linken, Ina Latendorf, der „Rheinischen Post“. Die Partei unterstütze deshalb eine Absenkung auf drei Prozent.
Noch weiter geht die AfD. Parteichefin Alice Weidel sprach von einer Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Teile der Wählerstimmen wegen der Sperrklausel keine parlamentarische Wirkung hätten. Eine Drei-Prozent-Hürde lehnt sie jedoch ab und fordert stattdessen die vollständige Abschaffung der Sperrklausel.
Die Union lehnt eine Änderung der bestehenden Regelung ab. „Wir sollten die Finger davonlassen“, sagte CDU-Fraktionsvize Günter Krings dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Gerade in schwierigen politischen Zeiten brauche Deutschland mehr Stabilität und keine zusätzlichen Hindernisse für Regierungsbildungen.
Auch der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sieht keinen Grund für eine Reform. „Ich kann für diesen Vorschlag weder eine Notwendigkeit noch eine wirkliche Zweckmäßigkeit erkennen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Die Fünf-Prozent-Klausel habe in den vergangenen Jahrzehnten nicht verhindert, dass neue Parteien in den Bundestag einzogen.
Lammert verwies auf die Grünen und die AfD, denen der Einzug in den Bundestag gelungen sei. Auch die Linke habe trotz der Abspaltung des Wagenknecht-Flügels 2025 den Wiedereinzug geschafft. Das Argument, die Hürde schütze lediglich etablierte Parteien vor Konkurrenz, treffe deshalb nicht zu.
Zusätzliche politische Brisanz bekommt die Diskussion durch die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dort hatte sich SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann für eine Absenkung der Sperrklausel ausgesprochen. Kritiker, darunter BSW-Chef Fabio de Masi, werfen der SPD deshalb vor, die Debatte vor allem aus taktischen Gründen zu führen.
„Natürlich lässt sich darüber verfassungsrechtlich diskutieren. Doch der SPD geht es aktuell vor allem um ihr eigenes Schicksal“, sagte de Masi.

Entscheidung über Reform bleibt offen

Die Fünf-Prozent-Hürde bleibt damit ein Streitpunkt zwischen den Zielen eines möglichst repräsentativen Parlaments und der Sicherung stabiler Mehrheiten. Eine Änderung des Wahlrechts zeichnet sich derzeit nicht ab. Klar ist jedoch: Fälle wie das knappe Scheitern des BSW und die hohe Zahl nicht berücksichtigter Stimmen haben die Diskussion über die Zukunft der Sperrklausel neu entfacht. (afp/dpa/red)
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Ceuta-Krise erschüttert EU: Merz fordert härteren Grenzschutz nach 60.000 Ankünften


In Kürze

  • Zehntausende Migranten gelangten aus Marokko nach Ceuta – größte Ankunftswelle seit 2021.
  • Spanien entsandte Soldaten und kündigte weitere Maßnahmen zur Grenzsicherung an.
  • EU-Vertreter und mehrere Staaten fordern strengeren Außengrenzschutz und Rückführungen.

 
Die Migrationskrise in der spanischen Exklave Ceuta hat sich zu einer der größten Herausforderungen für Spanien und die Europäische Union entwickelt. Nach Angaben spanischer Behörden erreichten in den vergangenen Tagen rund 60.000 Migranten aus Marokko die nordafrikanische Exklave – die größte Zahl seit der Krise im Jahr 2021.
Die Zahl entspricht nach Angaben des Präsidenten von Ceuta, Juan Jesús Vivas, etwa 70 Prozent der Einwohnerzahl der Exklave. „Diese Zahl zeigt, dass es unmöglich ist, einen solchen Druck aufzufangen“, erklärte Vivas. Er sprach von einem „humanitären und sozialen Notstand“ und forderte Unterstützung durch die spanische Zentralregierung.

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Spanien setzt Militär zur Grenzsicherung ein

Angesichts des massiven Zustroms entsandte Spanien Soldaten zur Unterstützung der Grenzsicherung. Ministerpräsident Pedro Sánchez bezeichnete den Andrang bei einem Besuch in Ceuta als „Angriff“ und als „Verletzung der territorialen Integrität Spaniens“.
„Ganz Spanien steht an eurer Seite. Wir übernehmen die Verantwortung für diese Situation“, sagte Sánchez den Bewohnern der Exklave.
Die spanische Regierung kündigte weitere Maßnahmen an. Dazu gehören zusätzliche Sicherungen an der Grenze, unter anderem Schwimmbarrieren zwischen Marokko und Ceuta, sowie beschleunigte Verfahren zur Rückführung irregulär eingereister Migranten.
Nach Angaben des spanischen Innenministeriums kehrten bereits rund 25.000 Menschen nach Marokko zurück. Gleichzeitig betonte Madrid die Zusammenarbeit mit den marokkanischen Behörden.

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Merz fordert Schutz der EU-Außengrenzen

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) forderte die spanische Regierung zu entschlossenem Handeln auf. Spanien müsse „die Situation in Ceuta schnellstmöglich wieder in den Griff bekommen“, erklärte Merz.
Er begrüßte die spanische Absicht, „die illegalen Migranten nicht auf den europäischen Kontinent zu lassen“. Zugleich forderte er Marokko auf, irregulär eingereiste Migranten „unverzüglich wieder zurückzunehmen“.
„Der Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union ist entscheidend für die Bekämpfung illegaler Migration“, betonte Merz. Deutschland stehe in Kontakt mit der spanischen Regierung.
Der Kanzler begrüßte außerdem die Unterstützung der EU-Kommission und von EU-Innenkommissar Magnus Brunner. Die im Juni verabschiedete EU-Rückkehrverordnung müsse „nun unverzüglich und umfassend umgesetzt werden“, forderte Merz.
Sánchez kündigt konkrete Maßnahmen an.

Sánchez kündigt konkrete Maßnahmen an.

Foto: STR/AP/dpa

Unionspolitiker kritisieren Spaniens Migrationspolitik

Nach dem Massenzustrom übten deutsche Unionspolitiker scharfe Kritik an der spanischen Regierung. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) machte die Migrationspolitik Madrids mitverantwortlich für die Entwicklung.
„Wer illegale Einreisen belohnt, bekommt mehr illegale Einreisen“, sagte Krings. Die Entscheidung Spaniens, rund 500.000 illegal eingereiste Afrikaner einzubürgern, habe die Probleme für Spanien und Europa möglicherweise verstärkt.
Diese Entscheidung könne als „Anreiz für weitere Versuche“ wirken, Grenzen illegal zu überwinden, erklärte der CDU-Politiker. Gemeinsam mit Spanien und anderen EU-Staaten müsse nun dringend mit Marokko gesprochen werden, um weitere Migrationsbewegungen zu verhindern.
Auch der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, sprach von möglichen Pull-Faktoren. „Wenn es noch einen Beweis gebraucht hätte, dass es Pull-Faktoren gibt, dann ist dieser mit den Geschehnissen in Ceuta erbracht“, sagte er.
Nach Angaben der spanischen Regierung wurde der Ansturm durch Gerüchte ausgelöst, die von Schleusernetzwerken verbreitet worden seien. Hintergrund soll ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs gewesen sein, wonach sofortige Rückführungen nicht für alle Personen gelten, die die Grenze auf dem Seeweg erreichen.
Throm erklärte, dieses Urteil habe zu einem Zustrom junger Männer und Jugendlicher geführt und dabei Menschenleben gekostet.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann bezeichnete die Lage als „zutiefst besorgniserregend“. Eine europäische Migrationswende könne nur gelingen, wenn alle Staaten ihren Beitrag leisteten. Spanien stehe in der Pflicht, seine EU-Außengrenzen zu schützen.

EU-Kommission und europäische Partner reagieren

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete den Ansturm auf die Grenzanlagen in Ceuta als „inakzeptabel“. „Wir können es niemandem erlauben, nach Europa zu kommen, ohne unsere Regeln zu befolgen“, schrieb sie. Sie forderte, Schleusernetzwerke zu zerschlagen und Rückführungen schnell umzusetzen.

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Frankreichs Präsident Emmanuel Macron bot Spanien Unterstützung an – auch über die EU-Grenzschutzagentur Frontex. Zudem wurden verstärkte Kontrollen an der französisch-spanischen Grenze angekündigt.
Auch Großbritannien signalisierte Unterstützung. Premierminister Andy Burnham bezeichnete die Lage als „Anlass zur Sorge“ und erklärte, seine Regierung stehe mit den spanischen Behörden in Kontakt.

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Streit über Schengen und europäische Verantwortung

Die Ereignisse in Ceuta führten zu einer neuen Debatte über den Schutz der europäischen Außengrenzen. Italien und Finnland forderten Konsequenzen für Spanien und stellten die Frage nach einem möglichen Ausschluss aus dem Schengen-Raum.
Madrid weist die Kritik zurück und verweist auf die Zusammenarbeit mit Marokko sowie die eingeleiteten Maßnahmen.
Der SPD-Außenpolitiker Ralf Stegner forderte dagegen ein gemeinsames europäisches Vorgehen. Die Situation in Ceuta zeige erneut, dass eine humanitäre Flüchtlingspolitik nur gemeinsam gelingen könne. Wenn Schlepperbanden profitierten, gehe dies zulasten der Humanität.
Die Krise in Ceuta hat damit nicht nur eine Sicherheitsdebatte ausgelöst, sondern auch die grundsätzliche Diskussion über Europas Migrationspolitik, Grenzschutz und Rückführungen neu entfacht. (afp/dts/dpa/red)
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Kartellamt will Spritpreise prüfen – Mineralölkonzerne ziehen vor Gericht

Das Kartellamt will untersuchen, wie die Spritpreise in Deutschland zustandekommen – zwei von zwölf Mineralölkonzernen wollen die dafür nötigen Daten aber nicht herausrücken. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf teilte am Freitag mit, zwei Mineralölkonzerne hätten Beschwerden gegen sogenannte Auskunftsbeschlüsse des Kartellamts eingelegt.
Eins der Unternehmen reichte zudem Eilantrag auf Anordnung einer aufschiebenden Wirkung der Beschwerde ein. Wann darüber entschieden wird, konnte das OLG noch nicht angeben.

Bundesregierung ändert Kartellrecht

Die Bundesregierung hatte im Zuge der stark gestiegenen Spritpreise nach Beginn des Iran-Kriegs das Kartellrecht geändert und den Wettbewerbshütern mehr Kontrollmöglichkeiten eingeräumt. Sie müssen nun unangemessene Preise nicht mehr selbst nachweisen – die Mineralölkonzerne müssen sie rechtfertigen.
Das Bundeskartellamt in Bonn schickte auf dieser Grundlage Anfang April an alle zwölf Eigner deutscher Raffinerien Auskunftsersuchen. Die Unternehmen müssen damit laut Behörde konkret erläutern, welche Faktoren sie in ihrer Preissetzung vor allem berücksichtigen und wie sich die aktuelle Krisensituation auf ihre Preise auswirkt.
Zudem sollen sie über die verschiedenen Konzernstrukturen Auskunft geben und an welcher Stelle im Konzern genau die Verantwortlichkeiten für den Einkauf von Rohöl und den Vertrieb von Diesel und Benzin liegen.

Ölkonzerne wehren sich gegen Daten-Offenlegung

Ein Sprecher des Kartellamts teilte am Freitag mit, die Behörde führe „intensive Ermittlungsmaßnahmen“. Neben den Auskunftsersuchen an die Unternehmen habe es auch vor kurzem eine Befragung von Tankstellen eingeleitet.
Zwei der zwölf Unternehmen, die hinter den deutschen Raffinerien stehen, hätten aber gegen die Auskunftsbeschlüsse Eilrechtsschutz vor dem OLG beantragt. Die Namen dieser Unternehmen wollten weder das Kartellamt noch das Gericht offenlegen.
Das OLG Düsseldorf teilte mit, die Beschwerden der Mineralölkonzerne gegen die Auskunftsbeschlüsse seien „erst kürzlich“ eingegangen. Daher sei noch kein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt worden.
Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte der Zeitung: „Das Bundeskartellamt muss zeitnah die nötigen Informationen über Märkte erhalten, um Verbraucherinnen und Verbraucher schützen zu können.“ (afp/red)
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Brandbrief an Merz: Polizeigewerkschaft fordert Verschärfung bei Einbürgerung und Asylgesetz

In einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) fordert der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz, eine umfassende Überprüfung der rechtlichen Grundlagen im Umgang mit islamistischen Gefährdern.
Anlass für das Schreiben ist der Anschlag auf den Christopher Street Day am Abend des 25. Juli. Dabei starb eine Frau, 29 Menschen erlitten Verletzungen.
Teggatz spricht in seinem Brief von „anhaltenden Herausforderungen für die innere Sicherheit“.
Aus seiner Sicht besteht insbesondere bei Einbürgerungen, Ausweisungen und dem Widerruf von Schutzstatus gesetzlicher Handlungsbedarf.
„Bei einer Novellierung des Staatsbürgerschaftsrechts sollte nicht nur geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Mehrstaatlern möglich sein kann“, so Teggatz weiter.
Ferner solle die Einbürgerung wieder stärker an eine „nachweislich erfolgreiche Integration“ geknüpft sein. Sie müsse „den Abschluss eines gelungenen Integrationsprozesses bilden“.

Ausweisungen sollen einfacher möglich sein

Des Weiteren spricht er sich für strengere Vorschriften zum „besonderen Ausweisungsinteresse“ nach dem Aufenthaltsgesetz aus. Dieses liegt vor, wenn vom Aufenthalt eines Ausländers eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Laut Teggatz kommt es trotz eines gesetzlich festgelegten besonderen Ausweisungsinteresses immer wieder vor, dass Abschiebungen unterbleiben, weil Gerichte im Einzelfall keine ausreichende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung feststellen.
Daher will die DPolG eine gesetzliche Klarstellung. Die im Gesetz genannten Tatbestände sollen künftig als Gefährdungsnachweis gelten und Ausweisungen rechtssicherer ermöglichen.
Beim Asylrecht sieht die Gewerkschaft ebenfalls Reformbedarf. Sie fordert klarere Regelungen für den Widerruf von Schutzstatus und Aufenthaltstiteln. Teggatz nennt Fälle, in denen Menschen mit hierzulande gewährtem Schutzstatus in ihre Heimat reisen. Nach Teggatz‘ Auffassung führen die derzeitigen Regelungen häufig zu langwierigen Verfahren und unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen. Klare gesetzliche Vorgaben sollen daher Spielräume verringern.
Abschließend verweist Teggatz darauf, dass die Vorschläge der DPolG „seit Langem auf dem Tisch liegen“. Nun müssten Taten folgen.
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Streit um Rentenreform: Kretschmer droht mit Blockade im Bundesrat

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer droht mit einem Nein im Bundesrat zu den schwarz-roten Reformplänen bei Rente und Pflege. Der CDU-Politiker kündigte dies für den Fall an, dass die Koalition ihre Pläne wie geplant umsetzen will.
Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte Kretschmer: „Ohne Veränderungen werden wir bei der Renten- und der Pflegereform im Bundesrat nicht zustimmen können. Und wenn andere Länder auch nicht zustimmen, dann gibt es diese Renten- und Pflegereform nicht.“
Am Donnerstag hatten Kretschmer und die zwei Ost-Ministerpräsidenten Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) sich bereits offen gegen einen umstrittenen Baustein der geplanten schwarz-roten Rentenreform gestellt. Dabei geht es um eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.

Unionsfraktion kritisiert Renten-Vorstoß der Ost-Ministerpräsidenten

Die Forderung der ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten stößt derweil auf Widerspruch in der Bundes-CDU. „Am Grundsatz der Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren darf nicht gerüttelt werden“, sagte
Unionsfraktionsvize Sepp Müller (CDU) der „Rheinischen Post“ nach Angaben vom Freitag. Die Forderung nach Abschaffung sei Teil des „sehr ausgewogenen Gesamtpakets“ der Rentenkommission, das in Gänze umgesetzt werden müsse.

Reichen die Ja-Stimmen im Bundesrat?

Kretschmer hatte bereits darauf hingewiesen, dass die drei Länder zusammen zwölf Stimmen im Bundesrat haben. Damit könnten Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt ein Gesetz in der Länderkammer allerdings nicht allein aufhalten. Dort gibt es insgesamt 69 Stimmen, die Mehrheit beträgt 35 Stimmen.
Aber auch andere kritisierten die geplante Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte, etwa Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke oder Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (beide SPD). Alle fünf ostdeutschen Länder zusammen kommen aber auch nur auf 19 Stimmen im Bundesrat.

„Wenig Verständnis für den Osten“

In dem Interview kritisierte Kretschmer, er sehe grundsätzlich „wenig Verständnis für den Osten in der aktuellen Bundesregierung“. Das spiegele sich auch bei den anstehenden großen Reformvorhaben wie Gesundheit, Rente und Pflege wider. „In Sachsen liegen die Durchschnittsrenten bei 1.300 bis 1.500 Euro. Der Eigenanteil für einen Pflegeplatz liegt bei mehr als 3000 Euro. Hier kämpfen wir für die Menschen im Osten, die eben andere Erwerbsbiografien haben.“

Merz und Bas sind anderer Meinung

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bei der Vorstellung der 33 Empfehlungen der von der Regierung eingesetzten Rentenkommission im Juni gesagt: „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden.“ Man könne es sich nicht erlauben, einzelne Maßnahmen herauszunehmen oder abzulehnen. Alles greife ineinander und balanciere sich gegenseitig aus. „Sie bilden ein Gesamtkonzept, das nur in seiner Gesamtheit funktioniert.“ Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) hatte von einem „Gesamtkunstwerk“ gesprochen.
Zu den Vorschlägen zählen im Kern eine langsame Erhöhung des Renteneintrittsalters und eine langfristige Stabilisierung der Renten durch den Aufbau einer eigenen Säule in der Rentenversicherung, bei dem Geld an den Aktien- und Kapitalmärkten angelegt werden soll. (dpa/red)