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Kommunalwahl in Niedersachsen: AfD vor Bewährungsprobe im Westen


In Kürze:

  • 6,3 Millionen Wahlberechtigte entscheiden am 13. September über 2.182 kommunale Vertretungen in Niedersachsen.
  • Insgesamt stehen 29.501 Mandate zur Wahl; dafür gibt es 68.061 Kandidaturen.
  • In 395 Kommunen werden außerdem Landräte, Bürgermeister, Oberbürgermeister oder der Regionspräsident direkt gewählt.
  • Besonderes Augenmerk gilt eine Woche nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt dem Abschneiden der AfD.

 
Eine Woche nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt steht der nächste Wahlsonntag an. Am 13. September sind 6,3 Millionen Stimmberechtigte bei den Kommunalwahlen dazu aufgerufen, insgesamt 2.182 Vertretungen neu oder – im Fall von Gebietsveränderungen – erstmals zu wählen. Gewählt werden die Räte der acht kreisfreien Städte, 36 Kreistage, die Regionsversammlung der Region Hannover und 927 kreisangehörige Stadt- und Gemeinderäte. Dazu kommen die Vertretungen von 113 Samtgemeinden, 1.095 Stadtbezirken und Ortschaften und den gemeindefreien Gebieten Lohheide und Osterheide.
Dazu kommen Direktwahlen in 395 Kommunen. Dort werden die Hauptverwaltungsbeamten wie Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, Samtgemeindebürgermeister und der Regionspräsident der Region Hannover neu gewählt. Neben der Region Hannover und den acht kreisfreien Städten finden diese Wahlen in 32 Landkreisen, 253 kreisangehörigen Städten und Gemeinden und in 101 Samtgemeinden statt.

Wer steht in Niedersachsen zur Wahl?

Insgesamt 26 Parteien und politische Vereinigungen sowie Einzelkandidaten werden sich zur Wahl stellen. Die CDU wird insgesamt 18.235 Kandidaten aufbieten, die im Land regierende SPD 16.256. Die drittmeisten Kandidaten stellen die Grünen mit 8.178 vor der FDP mit 4.290 auf. Für die AfD kandidieren 2.622 Personen, für die Linke 2.102, das BSW kommt auf 305 Bewerber. Wählergruppen kommen auf 14.364 Kandidaten. Die Zahl der Kandidaten insgesamt liegt bei 68.061.
Vor fünf Jahren kam die CDU bei den Wahlen zu den Gemeindevertretungen auf 32,8 Prozent und landete damit vor der SPD mit 29,6 Prozent. Die Grünen kamen auf 13,5 Prozent, Wählergruppen auf 13 und die FDP auf 5,2 Prozent. Die AfD kam auf 2,2 Prozent und die Linke auf 1,6 – wobei zu berücksichtigen ist, dass beide nicht flächendeckend mit Wahlvorschlägen vertreten waren.
In den Kreistagen und Vertretungen der kreisfreien Städte kam die CDU auf 31,7 Prozent, die Sozialdemokraten erreichten 30 Prozent. Die Grünen waren in diesem Bereich, der auch Großstädte umfasst, deutlich stärker und kamen auf 15,9 Prozent. Die FDP erreichte 6,5 Prozent. Eine geringere Rolle spielten dort Wählergemeinschaften mit 5,6 Prozent. Die AfD kam auf 4,6 Prozent, die Linke auf 2,8.

AfD kann auch im Westen auf signifikante Zugewinne hoffen

Eine Woche nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wird das Abschneiden der AfD mit besonderem Interesse verfolgt. Zwar ist ein Ergebnis, das auch nur nahe an die knapp 44 Prozent in Sachsen-Anhalt heranreichen würde, unwahrscheinlich. Deutliche Zugewinne und ein landesweit klar zweistelliges Ergebnis sind jedoch zu erwarten.
Landesweite Umfragen sahen die Partei zuletzt bei 20 Prozent. Diese beziehen sich jedoch auf Landtagswahlen. Die AfD tritt nicht in allen Gemeinden an. Für die Ebene der Kreistage, der Region Hannover und der kreisfreien Städte schickt sie 1.166 Kandidaten ins Rennen, für die kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden 1.456.
Für die direkt zu wählenden Hauptverwaltungsbeamten stellt die AfD 69 Kandidaten. In 18 Fällen, von denen die meisten Kandidaten der AfD betrafen, leiteten die Wahlausschüsse Verfahren zur Prüfung des Vorliegens der Wählbarkeitsvoraussetzungen ein. In fünf Fällen verneinten sie dieses – vier davon betrafen AfD-Kandidaten.

Kontroverse um Wahlprüfungen – vier AfD-Kandidaten nicht zu Beamtenwahlen zugelassen

Nicht zugelassen wurden die Kandidaturen von Thorsten Moriße zur OB-Wahl in Wilhelmshaven, von Stephan Bothe zur Landratswahl in Lüneburg, von Martin Sichert zur Landratswahl in Friesland und von Justin Vogel zum Bürgermeister von Herzberg am Harz. Nach Prüfung durch den Landkreis wurde die Kandidatur von Reinhild Goes für das Bürgermeisteramt in Nörten-Hardenberg zugelassen. In den übrigen Fällen wurden AfD-Wahlvorschläge für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamten nicht beanstandet.
Grundlage für die Prüfungen ist das seit April 2026 geltende neue Niedersächsische Kommunalwahlgesetz. Diesem zufolge müssen Wahlausschüsse bereits im Vorfeld der Wahlen zu Hauptverwaltungsposten die Wählbarkeit von Kandidaten prüfen. Dazu gehört auch die Verfassungstreue. Ein Amt als Oberbürgermeister, Landrat, Bürgermeister oder Regionspräsident ist ein Posten als „Beamter auf Zeit“. Einen solchen kann nur ausüben, wer „Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“.
Der Landesverfassungsschutz in Niedersachsen stuft den dortigen AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Eine Mitgliedschaft in der Partei kann deshalb im Fall einer Bewerbung um einen Beamtenposten zum Anlass für eine Überprüfung der Verfassungstreue werden. Sieht der zuständige Wahlausschuss Anlass, diese bei einem Kandidaten zu bezweifeln, darf er die Kommunalaufsicht einschalten.

Staatsrechtler uneinig über Legitimität der Vorprüfung

Diese nimmt für kleine Gemeinden der Landkreis vor, bei Wahlen zum Landrat, Oberbürgermeister oder Regionspräsidenten ist es das Innenministerium. Die Kommunalaufsicht kann das öffentliche Auftreten potenzieller Kandidaten auswerten und auch den Verfassungsschutz um Auskünfte bitten. Anschließend gibt sie dem zuständigen Wahlausschuss eine Empfehlung.
Dieser trifft die letztendliche Entscheidung über die Zulassung jedoch allein. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter, der den Vorsitz innehat, und sechs Beisitzern, die nach der Parteienstärke bei der letzten Wahl zusammengesetzt sind. Der Ausschuss hat neutral und nicht als politisches Gremium zu agieren. Seine Aufgabe ist es, eine chancengleiche Wahl zu garantieren. Dabei hat er das Interesse an einer Wahrung des passiven Wahlrechts gegenüber jener des Gebots der Verfassungstreue im Einzelfall abzuwägen.
Die AfD, aber auch einige Staatsrechtler wie Volker Boehme-Neßler (Oldenburg) haben die Regelung kritisiert. Boehme-Neßler warnte vor einem „Entzug des passiven Wahlrechts durch die Hintertür“ und einer Verletzung des Prinzips der Allgemeinheit der Wahl. Hans Michael Heinig (Göttingen) hingegen erklärt, es gehe „gerade nicht um ein Parteiverbotsverfahren durch die Hintertür oder um politische Sanktionierungen für bloße Parteizugehörigkeit“. Ziel sei es, sicherzustellen, dass jemand als Person die Gewähr dafür bietet, für die Verfassung einzustehen.

Wird die VW-Krise die Wahl in Niedersachsen beeinflussen?

Die zuständigen Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg lehnten Eilanträge betroffener Kandidaten gegen deren Nichtzulassung ab. Das OVG verwies darauf, dass das Kommunalwahlrecht einen Wahleinspruch und eine gerichtliche Überprüfung erst nach der Wahl vorsehe. Im Eilverfahren wiege das Interesse am reibungslosen Ablauf der Wahlen und ihrer termingerechten Durchführung schwerer.
Neben dem Abschneiden der AfD stehen vor allem die Wahlen in den größeren Städten von Niedersachsen im Mittelpunkt des Interesses. In Hannover hofft der seit 2019 regierende grüne Oberbürgermeister Belit Onay auf seine Wiederwahl. In der Region Hannover wird ein neuer Regionspräsident gewählt. Derzeit übt der Erste Regionsrat Jens Palandt das Amt kommissarisch aus, weil der gewählte Präsident Steffen Krach bis zum Ende seiner Amtsperiode beurlaubt ist.
Krach wechselte im Vorjahr in die Berliner Landespolitik. Er ist Co-Vorsitzender des dortigen SPD-Landesverbandes und Spitzenkandidat der Sozialdemokraten für die Abgeordnetenhauswahlen am 20. September. Von Interesse dürfte auch sein, wie sich die Krise der Automobilindustrie auf das kommunale Wahlverhalten auswirkt. Mit Wolfsburg, Hannover, Emden, Osnabrück, Braunschweig und Salzgitter gibt es gleich sechs bedeutende Standorte für den VW-Konzern. Unklar ist, inwieweit Bundesthemen die Wahl in den Kommunen beeinflussen werden.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Kommunen halten an Russland-Partnerschaften fest

Trotz des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und zunehmender hybrider Angriffe in Europa halten Deutschlands Städte und Gemeinden an ihren russischen Städtepartnerschaften fest. Das zeigt eine Umfrage des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ unter rund 100 Kommunen mit russischen Partnerstädten.
Demnach hat seit Beginn des Krieges nur eine Kommune die Städtepartnerschaft offiziell beendet. Alle anderen haben die Verbindungen nach eigenen Angaben ruhend gestellt. Offizielle Reisen, Empfänge und Austauschprogramme finden demnach nicht mehr statt. Formal bestehen die Partnerschaften jedoch fort.
Für den Fall einer Friedenslösung wollen 42 Prozent der befragten Kommunen ihre Partnerschaft wieder aktiv aufnehmen. Darunter Großstädte wie Stuttgart, Dresden, Essen oder Aachen. Nur zwei Kommunen lehnen dies ab; die übrigen äußerten sich unentschlossen. Der Deutsche Städtetag hatte im März 2022 empfohlen, die Städtepartnerschaften nicht aufzukündigen, sondern ruhen zu lassen.
39 Prozent der befragten Kommunen gaben an, dass es seit Kriegsbeginn informelle Kontakte in die russische Partnerstadt gegeben habe, etwa auf Verwaltungsebene, über Vereine oder Kulturinitiativen.
In Münster gab es bis Ende 2022 nach Angaben der Stadt noch alle drei Monate Videogespräche mit der Verwaltung in Rjasan; inzwischen gebe es noch etwa zweimal im Jahr Kontakt.
Die Hamburg Hafen Marketing GmbH erhielt laut RND bis Mai 2026 Geld seitens des Hamburger Senats für Aktivitäten in Russland, unter anderem für ein Büro in St. Petersburg sowie zur Marktbeobachtung im Ostseeraum.
Auch über russisch-deutsche Partnervereine bestehen Kontakte fort. Ehrenamtliche in fünf deutschen Kommunen empfingen laut Umfrage nach Kriegsbeginn Besuch aus ihren russischen Partnerkommunen. Mitglieder der Deutsch-Russischen Gesellschaft Ettlingen reisten dem RND zufolge im Mai 2024 in die Partnerstadt Gatschina.
Gleichzeitig verurteilten 53 Prozent der Kommunen den russischen Angriffskrieg in Schreiben an ihre Partnerstädte. 17 Prozent erhielten darauf eine Antwort. Diese habe teils Putin-treue Formulierungen enthalten, teilte Dresden mit. Tübingen berichtete, aus der Partnerstadt sei als Bedingung für eine Wiederaufnahme des Kontakts die Beseitigung des Nazismus in Europa genannt worden.
Kritik an den fortbestehenden formalen Verbindungen gibt es unterdessen aus der Opposition in einigen Städten. In Hamburg und Düsseldorf scheiterten in diesem Jahr Anträge von CDU und FDP, die jeweiligen Städtepartnerschaften mit russischen Kommunen vollständig zu beenden. Befürworter eines Festhaltens an den Partnerschaften argumentieren dagegen, die Verbindungen zwischen den Bürgern müssten aufrechterhalten werden.
25 Prozent der befragten Kommunen gaben zudem an, seit 2022 eine neue Partnerschaft mit einer ukrainischen Stadt geschlossen oder eine bestehende Verbindung ausgebaut zu haben. (dts/red)
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Nach Merz bringt auch Frei Bundeszwang gegen Sachsen-Anhalt ins Spiel


In Kürze:

  • Nach Friedrich Merz hat auch Thorsten Frei einen möglichen Bundeszwang gegen Sachsen-Anhalt angesprochen.
  • Voraussetzung wäre ein Verstoß einer Landesregierung gegen Verfassung oder Bundespflichten.
  • Artikel 37 des Grundgesetzes sieht den Bundeszwang als letztes Mittel vor.
  • Die Debatte ist bislang hypothetisch: Die AfD wurde zwar mit Abstand stärkste Kraft, verfehlte die absolute Mehrheit jedoch knapp.

 
Nach Bundeskanzler Friedrich Merz hat nun auch CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei das Thema des sogenannten Bundeszwangs mit Blick auf Sachsen-Anhalt ins Spiel gebracht. Dieser könne zum Tragen kommen, sollte es eine AfD-geführte Landesregierung geben und diese gegen Verfassung oder Bundespflichten verstoßen.
Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) äußerte Frei in der Samstagsausgabe vom 12. September:
„Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen.“

AfD-Regierung hätte in Sachsen-Anhalt Spielraum bei Migration – Grundzüge bestimmt aber der Bund

Bereits am Montag hatte Bundeskanzler Friedrich Merz in einer Pressekonferenz in Berlin angedeutet, Instrumente zur Durchsetzung der Bundestreue anzuwenden, sollte dies in Sachsen-Anhalt erforderlich werden. Regierungen und ihre Politik stünden regelmäßig zur Abstimmung, so Merz, dies gelte jedoch nicht für „die Regeln unseres Zusammenlebens und die Werte unseres Grundgesetzes“.
Sollte eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt Grenzen verbindlicher Gesetze oder der Verfassung überschreiten, werde man „alles tun, um das zu korrigieren“, so Merz. Die Pflicht zur Bundestreue bestimme wesentliche Teile der Politik. Dies gelte beispielsweise in der Einwanderungs- oder Ausländerpolitik. Hier hätten die Länder Spielräume, die Grundzüge würde aufgrund der Kompetenzverteilung im Grundgesetz jedoch der Bund bestimmen.
Artikel 37 des Grundgesetzes kommt zum Tragen, wenn „die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt“. Dem Größenschluss zufolge gilt dies erst recht dann, wenn Entscheidungen von Ländern gegen die Verfassung verstoßen.

Bundeszwang ist letztes Mittel – und unterliegt parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle

Sollte die Bundesregierung zu dem Schluss gelangen, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Bundeszwangs gegeben sind, kann sie „mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwangs zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten“. Technisch könnte die Bundesregierung oder ein von ihr eingesetzter Beauftragter ein Weisungsrecht gegenüber dem betroffenen Land und dessen Behörden ausüben.
Wie Frei selbst einräumt, stellt ein solches Vorgehen jedoch eine Ultima Ratio dar. Es müssen also erst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, um mit dem Land eine gesetzeskonforme Lösung von Konflikten über Gesetzgebung oder Vollziehung zu erzielen. Außerdem unterliegt der Bundeszwang der parlamentarischen Kontrolle durch den Bundestag und der Überprüfung durch Gerichte.
Zu Beginn der Woche hatte sich bereits der EU-Abgeordnete der Grünen, Daniel Freund, zum Thema möglicher Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt zu Wort gemeldet. Er brachte die Möglichkeit einer Zurückhaltung von EU-Fördermitteln ins Spiel, sollte eine solche verbindliche Vertragsinhalte und Prinzipien der EU verletzen. Sein SPE-Kollege Matthias Ecke wies diesen Vorstoß zurück und verwies auf innerstaatliche Mittel, um notfalls verfassungskonformes Regieren zu gewährleisten.

Bislang rein hypothetische Debatten – noch keine AfD-geführte Koalition in Sicht

Die Debatten spielen sich bis dato im Bereich des Hypothetischen ab. Bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt wurde die AfD am vergangenen Sonntag mit deutlichem Abstand stärkste Kraft. Die angestrebte absolute Mehrheit verfehlte sie jedoch knapp. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund benötigt mindestens drei Stimmen aus den Reihen der übrigen Fraktionen, um Gesetze beschließen zu können.
In der Vorwoche hat die AfD in Sachsen-Anhalt Einladungen zu Sondierungsgesprächen an alle im Landtag vertretenen Parteien versandt. SPD, Grüne und Linkspartei haben abgelehnt. Die CDU hat sich nicht explizit zu den Einladungen geäußert, eine Regierungskoalition mit der AfD jedoch abgelehnt. Auch haben alle 15 Abgeordneten der Partei auf Anfrage des MDR erklärt, nicht zu einem Wechsel zur AfD bereit zu sein.
Das überraschend in den Landtag eingezogene BSW hat zwar erklärt, Sondierungsgespräche mit der AfD führen zu wollen. Allerdings haben Spitzenkandidatin Claudia Wittig und Gründerin Sahra Wagenknecht ausgeschlossen, dass das BSW in eine Koalition eintreten wird. Die Wagenknecht-Partei favorisiert zudem die Wahl einer überparteilichen Persönlichkeit zum Ministerpräsidenten, was die AfD ausschließt. Gleichzeitig machte Wagenknecht deutlich, dass das BSW die Remigrationsagenda der AfD nicht mittragen wird.
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„Schiefe Ebene“: Kretschmer warnt eindringlich vor CDU-Absturz

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hat Kanzler Friedrich Merz (beide CDU) bei den geplanten Reformen zur Stärkung der Wirtschaft zu mehr Gesprächsbereitschaft gegenüber den Gewerkschaften aufgefordert. Deutschland brauche „einen Ruck und vor allem die Bereitschaft, wettbewerbsfähiger zu werden – gegenüber Polen, China und anderen Standorten“, sagte Kretschmer der Chemnitzer „Freien Presse“ vom Samstag. Merz „sollte dabei stärker das Gespräch mit den Gewerkschaften suchen“.
„Gerade in den Industriegewerkschaften gibt es viele, die wissen, was auf dem Spiel steht“, sagte Kretschmer. Den Arbeitnehmervertretern sei klar, „dass wir Produktion und gute Arbeitsplätze in Deutschland nur sichern können, wenn wir wieder wettbewerbsfähiger werden“.

Kretschmer: „Wir müssen auf Wachstum setzen“

Die Vorstellung, Deutschland lasse sich „passiv sanieren, indem wir die Ausgaben den Einnahmen anpassen, wird nicht funktionieren“, sagte der CDU-Politiker. „Wir müssen auf Wachstum setzen.“ Dafür müsse auch mehr beim Thema Energiepreise und Deregulierung getan werden.
Notwendig sei aber auch, den Menschen besser zu vermitteln, warum beispielsweise bei den Renten Reformen nötig seien. „Das Leitbild muss sein: Wir tun das, weil Menschen, die gearbeitet haben, einen sicheren Lebensabend haben sollen“, sagte Kretschmer. „Das können wir nicht nur kalt mit Zahlen erklären, sondern mit einem konservativen und bürgerlichen Herz.“
„Wir müssen die Herausforderungen lösen, die die Bevölkerung umtreiben“, forderte der Ministerpräsident. „Nur sind wir inzwischen auf einer schiefen Ebene, die sich immer mehr beschleunigt. Es ist allerhöchste Zeit zu handeln.“

Druck auf Merz wächst nach AfD-Wahlsieg

Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt sieht sich CDU-Chef Merz auch in der eigenen Partei massiv unter Druck. Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels (CDA), Dennis Radtke, hatte am Freitag erklärt, der von Merz vertretenen Kurs einer „CDU pur“ sei gescheitert. Er forderte „einen Kurswechsel – bei den Inhalten, bei der politischen Erzählung, bei der Kommunikation.“ (afp/red)
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Unionsfraktionschef Frei stellt Klingbeils Finanzplanung infrage

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) stellt die längerfristige Haushaltskonzeption von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) infrage. Die Finanzplanung für die nächsten vier Jahre sei „nicht in Stein gemeißelt“, sagte Frei dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Er ergänzte: „Das wird der Gesetzgeber im Lichte der dann aktuellen Situation in den jeweiligen Haushaltsgesetzen bewerten und entscheiden müssen“.
Frei mahnte unter Verweis auf den einstigen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU): „Langfristig müssen wir, wie es Wolfgang Schäuble damals geschafft hat, die Schuldenaufnahme wieder drastisch reduzieren.“ In der jetzigen Finanzplanung werden stark steigende Zinsausgaben für die Staatsverschuldung aufgeführt. Nach rund 41,9 Milliarden Euro 2027 sollen es 2028 rund 55,2 Milliarden Euro, 2029 rund 68,1 Milliarden Euro und 2030 rund 80,7 Milliarden Euro sein.

Unmut über kalte Progression

Frei machte ferner deutlich, dass die Bürger nicht mit einem vollständigen Ausgleich der kalten Progression rechnen können. „Wir sollten den Bericht über die Entwicklung der Steuerprogression, der im Herbst veröffentlicht wird, abwarten. Dann haben wir es schwarz auf weiß“, sagte er. Natürlich würde die Regierung die Steuerzahler gerne in vollem Umfang von der Progression befreien, sagte der CDU-Abgeordnete. Er schränkte jedoch ein: „Aber wir müssen es auch bezahlen können.“ In der Unionsfraktion herrscht allerdings Unmut darüber, dass Klingbeil keinen Ausgleich der kalten Progression vorsieht und damit Gehaltserhöhungen durch Inflation und einen steigenden Steuersatz wieder aufgefressen werden. (dts/red)
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Bundesnetzagentur: Gasversorgung im Winter gesichert

Die Bundesnetzagentur ist Bedenken entgegengetreten, dass Deutschlands Gasspeicher in diesem Winter nicht ausreichen könnten für die Gasversorgung. „Wir haben jetzt schon etwas mehr Gas in den Speichern als wir im gesamten letzten Winterhalbjahr aus den Speichern entnommen haben“, sagte Behördenchef Klaus Müller der Deutschen Presse-Agentur in Bonn. „Und in den nächsten Wochen bleibt Zeit für weitere Einspeicherungen.“
Aktuell sind etwas mehr als 136 Terawattstunden Gas eingespeichert, das sind gut 55 Prozent ihrer Kapazitäten. Im gesamten letzten Winter wurden laut Netzagentur knapp 134 Terawattstunden entnommen.
Im Vergleich zu den Vorjahren ist der Gasspeicher-Füllstand niedrig. Deswegen sind in den vergangenen Tagen Bedenken geäußert worden, dass die eingespeicherte Gasmenge möglicherweise nicht reicht bis zum Frühjahr. Auch die Möglichkeit von staatlich angeordneten Bestellungen wurde diskutiert – diese sind zwar möglich, dürften aber teuer werden.

Gasterminals an den Küsten könnten Abhilfe schaffen

Der Gasspeicher-Betreiberverband Ines sprach kürzlich von „historisch niedrigen Füllständen“ und mahnte andere Regeln an, damit sich das Einspeichern von Gas wieder lohnt. Der Vergleich mit Füllmengen der Vergangenheit ist aber etwas misslich, da es an Deutschlands Küsten inzwischen Schiffsterminals für Flüssigerdgas (LNG) gibt und dadurch Extrakapazitäten recht schnell vom Weltmarkt importiert werden können. Außerdem gibt es noch Pipelines etwa aus Norwegen.
Auf die Möglichkeit von LNG-Importen wies auch Behördenchef Müller hin: „Die LNG-Terminals haben zurzeit eine Auslastung von etwa 45 Prozent. Da sind ausreichend Kapazitäten, zusätzliches Gas zu importieren.“
Wie das Bundeswirtschaftsministerium auch ist Müller derzeit nicht für einen staatlichen Eingriff. Vielmehr setzt er auf den freien Markt. „Es ist eine Aufgabe der Händler, die Speicher zu füllen“, sagte der Behördenchef und betonte, dass die Händler Lieferverpflichtungen gegenüber Stadtwerken und Industriebetrieben haben. „Diesen Verpflichtungen können sie über Lieferungen über Pipelines, LNG-Importe oder Ausspeicherungen nachkommen.“ Die müssten sie erfüllen und sorgten daher vor. „Staatliche Eingriffe wären in jedem Fall teuer“, so Müller. (dpa/red)
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Mutmaßlich Anschlag für Hamas vorbereitet: Sieben Männer in Berlin angeklagt

Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Mitglieder der radikalislamischen Hamas wegen der Vorbereitung eines Anschlags auf israelische oder jüdische Ziele angeklagt. Wie die Behörde am Freitag in Karlsruhe mitteilte, sollen die in den vergangenen Monaten festgenommenen Verdächtigen federführend an Waffenbeschaffung und Tatplanung beteiligt gewesen sein. Sie geht demnach davon aus, dass die Hamas schon einen konkreten Anschlag in Deutschland oder Österreich plante.
Ranghohe Funktionäre der islamistischen Palästinenserorganisation bereiteten demnach spätestens seit Sommer vergangenen Jahres einen „Mordanschlag“ in einem der beiden Länder vor. Stattfinden sollte er rund um den zweiten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel am 7. Oktober 2023, also im Oktober vergangenen Jahres. Potenzielle Ziele waren „Repräsentanten Israels, Menschen jüdischen Glaubens oder proisraelisch eingestellte Personen“, wie die Bundesanwaltschaft am Freitag mitteilte. Die Angeklagten hätten die Tat vorbereiten sollen.
Die Anklage erfolgte beim Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts, den Männern werden Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Dazu kommen Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz. Das Gericht muss die Anklage zunächst prüfen und über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden.

Festnahmen und Waffenfunde

Die ersten drei Tatverdächtigen nahmen die Ermittler kurz vor dem Zeitfenster für den mutmaßlich geplanten Anschlag am 1. Oktober 2025 in Berlin fest. Die Gruppe hatte laut Anklage zu diesem Zeitpunkt bereits 13 Pistolen, ein vollautomatisches Gewehr sowie mehr als 700 Schuss Munition besorgt. Der Bundesanwaltschaft zufolge begann der militärische Arm der Hamas – die sogenannten Kassam-Brigaden – schon vor längerer Zeit, Waffendepots für Anschläge in Europa anzulegen.
In den Folgemonaten wurden dann weitere sechs Männer in Deutschland und anderen Ländern festgenommen – zuletzt in Dänemark, zuvor auch in Großbritannien und Zypern. Im Juni teilte die Bundesanwaltschaft mit, dass sie wegen eines bei einem Beschuldigten entdeckten vorbereiteten Bekennervideos inzwischen von einem konkreten Anschlagsplan ausgehe.
Von den insgesamt neun Beschuldigten in dem Fall klagte die Behörde nun sieben an. Ein in Großbritannien gefasster Verdächtiger sei noch nicht nach Deutschland überstellt worden, teilte sie mit. Er spielte demnach bei der mutmaßlichen Hamas-Operation „eine herausgehobene Rolle“ und war an die Führungsebene der Organisation angebunden.
Der Mann soll darüber hinaus Teile der Waffenbestände der Gruppe nach Wien gebracht und in der österreichischen Hauptstadt gelagert haben. Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, soll er auch das mutmaßliche Bekennervideo erstellt haben, das den Anschlag ankündigte.
Unter den sieben Angeklagten sind zwei deutsche sowie jeweils ein dänischer und bulgarischer Staatsbürger. Die drei anderen wurden nach Angaben der Bundesanwaltschaft im Libanon geboren. Angaben zum Alter der Beschuldigten machte die Behörde nicht.

Hamas-Netzwerk in Deutschland

Die Hamas ist in Deutschland seit November 2023 mit einem umfassenden Betätigungsverbot belegt und darf hierzulande nicht aktiv sein. Sie wird strafrechtlich als eine terroristische ausländische Vereinigung eingestuft. Die Miliz ist im palästinensisch besiedelten Gazastreifen aktiv und kämpft gegen Israel. Sie spricht dem jüdischen Staat das Existenzrecht ab und propagiert eine islamistische Ideologie.
Die Hamas wird auch von der EU und den USA als terroristische Organisation eingestuft. Laut Verfassungsschutzbericht 2025 verfügt sie trotz des gegen sie ausgesprochenen Betätigungsverbots in Deutschland weiter über ein Netzwerk aus Anhängern und Unterstützern. Es konzentriert sich demnach schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen und Berlin und leistet in erster Linie logistische und finanzielle Unterstützung, etwa durch Spendensammlungen. Laut Verfassungsschutz beteiligt es sich außerdem auch an propalästinensischen Protesten.
Darüber hinaus werden dem Inlandsgeheimdienst zufolge seit 2023 auch „operative Aktivitäten“ der Hamas in Deutschland verzeichnet. Dazu gehören Festnahmen wie die im jetzt angeklagten Fall. Bereits im März dieses Jahres verurteilte das Berliner Kammergericht vier Mitglieder einer Hamas-Untergrundzelle zu mehrjährigen Haftstrafen.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten sie als Auslandsoperateure der Hamas unter anderem nach versteckten Waffendepots in Deutschland, Polen, Dänemark und Bulgarien gesucht. Sie waren im Dezember 2023 gefasst worden. Belege für konkrete Anschlagspläne gab es in dem Fall nicht. (afp/red)
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„Existenzkampf“: CDU-Politiker in fürchten Scheitern an Fünf-Prozent-Hürde

Eine Woche vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern befürchten CDU-Politiker ein Scheitern beim Wiedereinzug ins Parlament. „Die Sorge vor dem Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde ist da“, sagte der stellvertretende CDU-Fraktionschef im Schweriner Landtag, Marc Reinhardt, dem „Tagesspiegel“ (Samstagsausgabe). Auch der frühere Partei- und Fraktionschef der Landes-CDU, Eckhardt Rehberg, sagte: „Es gibt nach den Umfragen die Gefahr, dass die CDU aus dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern herausfällt.“
In Mecklenburg-Vorpommern wird am 20. September ein neuer Landtag gewählt. In Umfragen führt derzeit die AfD vor der SPD. Die CDU sank zuletzt auf sieben Prozent ab und steht damit nur noch knapp über der Schwelle für den Einzug ins Parlament. In einer Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen steht die CDU ebenfalls bei sieben Prozent. Sollte sie so auch bei der Wahl abschneiden, wäre das ihr schlechtestes Ergebnis bei einer Landtagswahl seit Gründung der Bundesrepublik.
„Die Lage der CDU Mecklenburg-Vorpommern ist gerade alles andere als schön“, sagte Vize-Fraktionschef Reinhardt. „Viele Menschen sind unzufrieden, die Bundesregierung gibt keinen Rückenwind.“ CDU-Wahlkämpfer würden öfter auf Kanzler Friedrich Merz angesprochen. Er sei aber Optimist und wolle bei der Wahl noch „Richtung zehn Prozent“, was „bescheiden genug“ sei.
CDU-Spitzenkandidat Daniel Peters sagte Welt-TV, die Partei befinde sich durch die zunehmende Zuspitzung des Wahlkampfes und die anhaltende Kritik an der Bundesregierung „in einer ernsten Lage“. „Wir führen mittlerweile einen Existenzkampf.“

Kritik am Wahlkampf von Ministerpräsidentin Schwesig

Reinhardt sagte, das eigentliche Problem bestehe darin, dass Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) einen „inhaltsleeren Populismus-Wahlkampf“ betreibe. „Sie polarisiert, denkt nur an sich. Die CDU gerät so zum Mühlstein zwischen ganz rechts und links.“
Auch Ex-Partei-Funktionär Rehberg machte Schwesig für die schlechten Umfragewerte der CDU mitverantwortlich. Schwesig mache mit ihrer Polarisierung „die AfD stark“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Außerdem ziehe sie über einen AfD-oder-ich-Wahlkampf „Stimmen aller anderen Parteien ab“. Und gleichzeitig leide die Landes-CDU „unter dem miesen Ansehen der Bundesregierung“.
Grünen-Co-Bundeschefin Franziska Brantner kritisierte Schwesig ebenfalls. Der „Augsburger Allgemeinen“ (Samstag) sagte sie: „Ein Wahlsieg von Manuela Schwesig ist wertlos, wenn die Grünen nicht in den Landtag einziehen.“ (afp/dpa/red)
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AfD oder SPD: In Mecklenburg-Vorpommern wird das Rennen um Platz 1 enger


In Kürze:

  • Die AfD liegt kurz vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern vor der SPD.
  • Im Mittelpunkt des Wahlkampfs stehen Wirtschaft, Bildung, Migration, Energie und soziale Fragen.
  • Auch bei einem AfD-Wahlsieg ist offen, wer anschließend eine Mehrheit bilden und die Landesregierung führen kann.

 
Neun Tage vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich ein enges Rennen um Platz eins ab. Die AfD führt in den Umfragen; die SPD von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hatte zuletzt aufgeholt, in der jüngsten Erhebung aber wieder etwas an Boden verloren. Am 20. September entscheidet sich nicht nur, wer stärkste Kraft wird, sondern auch, wer anschließend eine Mehrheit für eine Landesregierung zusammenbekommt.
An diesem Tag wird der neunte Landtag Mecklenburg-Vorpommerns gewählt. Insgesamt treten 402 Kandidaten an, darunter 124 Frauen und 278 Männer. 19 Parteien sind mit Landeslisten zugelassen, zudem bewerben sich fünf Einzelkandidaten um Direktmandate.
Neu ist dabei, wer seine Stimme abgeben darf: Erstmals dürfen bei einer Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern auch 16- und 17-Jährige abstimmen. Wählbar bleibt man ab 18 Jahren.

AfD führt, Rennen bleibt offen

Die politische Ausgangslage unterscheidet sich deutlich von der Landtagswahl 2021. Damals wurde die SPD mit Abstand stärkste Kraft.
Seitdem regieren SPD und Linke gemeinsam. Schwesig ist seit 2017 Ministerpräsidentin; die SPD stellt seit 1998 ununterbrochen den Regierungschef des Landes. Bei dieser Wahl steht damit auch die seit fast drei Jahrzehnten bestehende politische Dominanz der Sozialdemokraten in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Spiel.
Die SPD holte 2021 39,6 Prozent. Die AfD erreichte 16,7 Prozent, die CDU 13,3 und die Linke 9,9 Prozent. Grüne und FDP zogen mit 6,3 beziehungsweise 5,8 Prozent ebenfalls in den Landtag ein.
Dieses Mal kämpft die SPD darum, einen Wahlsieg der AfD zu verhindern. Es wäre das erste Mal, dass die blaue Partei in dem norddeutschen Bundesland stärkste Kraft wird.
Nach der jüngsten Wahlumfrage von Infratest dimap im Auftrag der ARD, veröffentlicht am 10. September, kommt die AfD derzeit auf 38 Prozent. Die SPD erreicht 33 Prozent und liegt damit fünf Prozentpunkte zurück – nachdem sich der Abstand in der Vorumfrage bereits auf drei Punkte verringert hatte, ist er in der neuesten Erhebung wieder etwas gewachsen. Die Linke folgt mit 9 Prozent, während die CDU auf 7 Prozent kommt. Die Grünen erreichen 5 Prozent und das BSW 4 Prozent. Die FDP wird weiterhin nur noch unter „Sonstige“ geführt.
Umfragen sind keine Prognosen für den Wahltag. Der Vergleich mit 2021 zeigt dennoch, wie stark sich die politische Landschaft verschoben hat: Die AfD könnte ihren damaligen Stimmenanteil mehr als verdoppeln, während die SPD deutlich verlieren würde. Der CDU droht sogar ein weiteres historisches Tief.

Schwesig gegen Holm

Die SPD geht erneut mit Schwesig in die Wahl. Für die AfD bewirbt sich der Bundestagsabgeordnete und ehemalige Radiomoderator Leif-Erik Holm um das Amt des Ministerpräsidenten.
Die Partei hat allerdings eine ungewöhnliche Konstruktion gewählt: Holm steht nicht auf der Landesliste und muss deshalb seinen Schweriner Wahlkreis direkt gewinnen, um in den Landtag einzuziehen. In diesem tritt er gegen Schwesig an. Platz eins der AfD-Landesliste nimmt der Fraktionsvorsitzende und Co-Landesvorsitzende Enrico Schult ein.
Für die CDU tritt Landes- und Fraktionschef Daniel Peters an. Die Linke geht mit der Bildungsministerin Simone Oldenburg als Spitzenkandidatin, die Grünen mit der Bundestagsabgeordneten Claudia Müller und das BSW mit Peter Schabbel sowie Sabine Firnhaber in den Wahlkampf.
Für Peters ist die Ausgangslage besonders schwierig. Schon die 13,3 Prozent der CDU von 2021 waren das schlechteste Landtagswahlergebnis der Partei seit 1990. Aktuell liegt sie in Umfragen teilweise nur noch im einstelligen Bereich. Peters versucht deshalb, den Wahlkampf stärker auf Landes- und Wirtschaftsthemen auszurichten und sich zugleich von der Bundespolitik abzusetzen.

Wirtschaft, Bildung und Migration

Wirtschaft und Arbeitsplätze, Bildung, Energiepreise, Wohnen, Migration, innere Sicherheit und die Versorgung im ländlichen Raum gehören zu den Themen, mit denen die Parteien um Stimmen werben.
Die SPD verspricht unter anderem Investitionen in Infrastruktur und Schulen und betont, an der beitragsfreien Kinderbetreuung festzuhalten. Die AfD setzt unter anderem auf eine restriktivere Migrationspolitik, eine eigene Rückführungspolizei, wirtschaftliche Entlastungen und einen Wiedereinstieg in die Kernenergie.
Die CDU stellt Wirtschaft, Bürokratieabbau, Gesundheit, Bildung und innere Sicherheit in den Mittelpunkt. Die Linke setzt vorwiegend auf Sozial- und Bildungspolitik. Die Grünen verbinden Klimaschutz und den Ausbau erneuerbarer Energien mit wirtschaftspolitischen Vorhaben. Das BSW legt einen Schwerpunkt auf Sozial- und Friedenspolitik und lehnt unter anderem Wehrpflicht und weitere Aufrüstung ab.

Wer kann nach der Wahl regieren?

Das Rennen um Platz eins und die Frage nach der künftigen Regierung sind dabei zwei unterschiedliche Dinge. Wie man in Thüringen erlebt hat: Auch wenn die AfD stärkste Kraft wird, folgt daraus nicht automatisch, dass sie den Ministerpräsidenten stellt. Eine Zusammenarbeit mit ihr lehnen die anderen derzeit im Schweriner Landtag vertretenen Parteien ab.
Für Schwesig wiederum könnte auch ein zweiter Platz reichen, um Ministerpräsidentin zu bleiben, vorausgesetzt, sie findet nach der Wahl genügend Partner für eine Mehrheit. Nach der aktuellen Sitzprojektion käme ein Bündnis aus SPD, Linken und Grünen auf 37 von 71 Sitzen und damit auf eine knappe Mehrheit. Rechnerisch möglich wäre auch eine Mehrheit aus AfD, CDU und Grünen (38 von 71 Sitzen) – eine Zusammenarbeit mit der AfD schließen CDU und Grüne jedoch aus. Ob die SPD-geführte Konstellation tatsächlich zustande kommen könnte, entscheidet sich allerdings erst mit dem Wahlergebnis und den anschließenden Gesprächen der Parteien.
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GRU-Spur: Ermittler sehen Russland hinter Drohnenanschlag auf Flughafen Leipzig

Nach dem Anschlagsversuch auf den Flughafen Leipzig/Halle führen die Ermittlungen deutscher Sicherheitsbehörden einem Medienbericht zufolge direkt zum russischen Militärgeheimdienst GRU. Die „Welt am Sonntag“ berichtet, geheime Ermittlungsunterlagen würden einen mutmaßlichen GRU-Mitarbeiter als Logistiker der Operation benennen. Die Erkenntnisse gelten demnach als Grundlage für die Entscheidung der Bundesregierung, Russland für den versuchten Drohnenanschlag verantwortlich zu machen.
Nach Informationen aus Sicherheitskreisen handelt es sich bei den Verdächtigen um den Russen Oleg L. und den Belarussen Andrei K. Die Vorbereitung und Logistik soll L. organisiert haben. Er werde von Sicherheitsbehörden dem GRU zugerechnet, schreibt die „Welt am Sonntag“.

Ein- und Ausreise ohne Beobachtung

Nach Erkenntnissen der Ermittler reiste L. dem Bericht zufolge über die Türkei nach Deutschland ein und später über den Flughafen Berlin-Brandenburg in Richtung Serbien aus. Nach Informationen von „Welt am Sonntag“ war den Ermittlern bereits bei der Einreise bekannt, dass der Russe dem Umfeld des GRU zugerechnet wird. Nach seiner Einreise wurde er dennoch nicht observiert. Inzwischen soll er sich wieder in Russland aufhalten, schreibt die Zeitung.
Anfang August war am Flughafen Leipzig eine mit Sprengstoff beladene Drohne entdeckt worden, in deren Nähe sich ukrainische Frachtflugzeuge befanden. Der Flughafen ist Umschlagplatz für militärische Hilfslieferungen an die Ukraine. Die Spur zu den Verdächtigen führte laut der „Welt am Sonntag“ unter anderem über DNA-Spuren an einer Antennenkonstruktion zur Steuerung der Drohnen.
Die Zeitung schreibt, nach Erkenntnissen der Behörden sei der in Leipzig eingesetzte Sprengstoff möglicherweise über Bulgarien und Serbien nach Deutschland gelangt. Die Ermittler gehen demnach davon aus, dass er in Hohlräumen von Lastwagen transportiert und anschließend in Erddepots versteckt wurde.

Reaktion der Bundesregierung

Die Bundesregierung hatte Moskau Anfang September für den versuchten Sprengstoffanschlag am Leipziger Flughafen verantwortlich gemacht und neue Strafmaßnahmen gegen Russland angekündigt. Moskau weist die Vorwürfe zurück.
Die „Bild“-Zeitung hatte im August berichtet, im Fall der Drohnenattacke von Leipzig gebe eine konkrete DNA-Spur. Diese ist demnach identisch mit einer Spur, die bereits in Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf das DHL-Logistikzentrum in Leipzig vom 20. Juli 2024 registriert worden war. (afp/red)
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Millionenstreit um Wiesn-Zelte: Gericht prüft EU-Vergabe

Wer darf verdienen am Millionengeschäft mit dem Oktoberfest in München? Eine Woche vor dem Start des riesigen Volksfestes wird vor Gericht gestritten, wer dort in Zukunft womöglich mitkassieren darf: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat über einen Antrag des Wirtes Alexander Egger verhandelt.
Er will erreichen, dass die begehrten großen Wiesn-Bierzelte nach europäischem Vergaberecht zugeteilt werden müssen. Egger, der mit fünf Anwälten und einem Rechtsprofessor vor Gericht erschien, hat das für zwei Bierzelte beantragt.
In der Verhandlung wurde schnell klar: Das Gericht sieht nach einer vorläufigen Einschätzung keine Pflicht für eine europaweite Ausschreibung. Eine Entscheidung ist damit aber nicht gefallen.
Der Streit schlägt in München seit Monaten hohe Wellen. Die Wirte – wie auch Vertreter der Münchner Brauereien – hatten stets gewarnt, wenn Egger recht bekäme, verlöre die Wiesn ihr einzigartiges Gesicht.
Allein der vom Vorsitzenden Richter Paul Heinrichsmeier genannte Streitwert von womöglich einer Million Euro – sofern beide Zelte einbezogen werden – zeigt die Dimension: Dem liegt eine Umsatzannahme von zehn Millionen Euro pro Zelt zugrunde.

„Schwierige Fragen“ auf hohem juristischem Niveau

„Der Fall wirft wirklich schwierige Fragen auf“, die von dem Antragsteller berechtigt gestellt worden seien, räumte der Richter Heinrichsmeier in der Verhandlung ein.
Die Fragen bewegten sich auf hohem juristischem Niveau, der Senat habe eine Entscheidung zu treffen, „die wir uns nicht leicht machen“. Dennoch folge das Gericht – eben nach vorläufiger Einschätzung – nicht dem Antrag Eggers.
Im Kern ging es laut Heinrichsmeier darum, ob es sich bei der Zulassung von Wirten für die Plätze der großen Bierzelte um eine Dienstleistungskonzession handelt. Hierfür relevant sei die Frage, ob es für die zugelassenen Wirte eine Betriebspflicht gebe.
Dies gehe jedoch aus den neuen Verträgen für die Wirte nicht hervor, auch wenn es hier einen gewissen Widerspruch zu einem Punkt in den Betriebsvorschriften zur Wiesn sowie einer früheren mündlichen Äußerung des Wiesnchefs gebe. Maßgeblich seien aber die Verträge.
Man sehe zunächst auch keinen Anlass, den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, wolle das aber eingehend prüfen.

Betriebspflicht der Wirte?

Es sei ein „starkes Stück“, den Fall nicht dem EuGH vorzulegen, kritisierten Eggers Anwälte. Außerdem stellten sie infrage, dass es keine Betriebspflicht gebe. „Geht hier wirklich irgendjemand im Saal davon aus, dass es der Stadt egal ist, ob die Festzelte aufgesperrt werden?“, rief einer der Anwälte. Es sei realitätsfern anzunehmen, dass die Wirte machen könnten, was sie wollten. Anwalt Benno Ziegler sagte, die Streichung der Betriebspflicht sei rein ein juristisches Konstrukt, um das Verfahren zu gewinnen.
Egger, der bisher ein kleines Zelt betrieb, hatte sich für ein großes Zelt beworben, war aber leer ausgegangen. Darum geht es aber in diesem Verfahren nicht.

Entscheidung am 16. Oktober

Konkret hat Egger hier eine Prüfung der EU-Ausschreibung für das berühmte Anzapfzelt „Schottenhamel“ und das „Paulaner“-Festzelt beantragt.
Michael Schottenhamel, mit dem Zelt seiner Familie direkt von Eggers Antrag betroffen, sagte nach der Verhandlung, er gehe mit einem guten Gefühl nach Hause. Man werde nun abwarten, wie das Gericht entscheide.
Die Entscheidung soll am 16. Oktober verkündet werden. Sollte der Senat Eggers Antrag ablehnen, gibt es kein Rechtsmittel. Sollte der Senat die Sache dem EuGH zur Klarstellung der juristischen Grundlagen vorlegen, würde das Münchner Verfahren ruhen.
Sollte Eggers Antrag erfolgreich sein, hätten die beiden Plätze EU-weit ausgeschrieben werden müssen – und das hätte voraussichtlich Auswirkungen auf die Zulassungsregeln in Zukunft.

Egger und die anderen Wirte

Auch außerhalb der Justizmauern sorgt das Verfahren für Wirbel. Egger berichtet von heftigen Anfeindungen: „Die Aufregung hat ein Ausmaß angenommen, das ich mir nie hätte ausmalen können und bei dem es auch um die Sicherheit von Menschen geht“, sagte Egger der „Süddeutschen Zeitung“ vor einiger Zeit.
Die Vereinigung der Münchner Wiesnwirte verteidigte das Verfahren der Stadt dagegen entschieden und wies Eggers Kritik an den Vergabekriterien zurück. Die Kriterien für die Zulassung seien entgegen Eggers Kritik klar definiert, öffentlich einsehbar und vom Stadtrat beschlossen, ließen sie wissen.
Wirtesprecher Peter Inselkammer und die anderen Wiesnwirte werden nicht müde, vor einer europaweiten Ausschreibung zu warnen, die das Oktoberfest ins Visier multinationaler Konzerne rücken würde.
Es drohe grenzenlose Kommerzialisierung, die Wiesn würde ihr Gesicht verlieren, argumentieren sie. Ein europäisches Vergabeverfahren könnte nach Ansicht der Wirte zudem Folgen für das Bierangebot haben. (dpa/red)
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11. September: Anthropic stoppt KI-Missbrauch | Rüstungsgüter für Remigration | AfD klagt gegen Merz

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Anthropic stoppt KI-Missbrauch

Das KI-Unternehmen Anthropic hat mehrere missbräuchliche Einsätze seiner Technologie im Zusammenhang mit China und dem Iran gestoppt. Dies geht aus einem 150-seitigen Bericht des KI-Marktführers hervor. Dabei ging es unter anderem um die Ausspähung chinesischer Dissidenten im Ausland sowie iranischer Regierungsgegner, darunter Demokratieaktivisten aus Hongkong, Tibet und Falun-Gong-Praktizierende.

Rüstungsgüter für Remigration

Der AfD-Fraktionschef in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, hat die geplante Ansiedlung des Rüstungskonzerns Elbit mit der „Remigration“ verknüpft. Er erklärte, dass Rüstungsgüter bei späteren „Remigrations- und Abschiebeoffensiven“ benötigt würden. Diese Äußerung stieß auf scharfe Kritik. Siegmund stellte anschließend klar, dass er unter Rüstungsproduktion auch Ausrüstung, Fahrzeuge und Schutztechnik versteht.

AfD klagt gegen Merz

Die AfD-Fraktion hat Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz erstattet. Anlass ist eine Rede im Bundestag. Darin bezeichnete Merz das Remigrationskonzept der AfD als „ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“. Die AfD sieht darin eine verleumderische Beleidigung. Eine öffentliche Reaktion des Kanzlers liegt bislang nicht vor.

Mehr Unternehmensinsolvenzen

Im Juni registrierten die deutschen Amtsgerichte 2.266 Unternehmensinsolvenzen, was einem Anstieg von 15,8 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Am stärksten betroffen waren die Branchen Verkehr, Gastgewerbe und Bau. Trotz höherer Fallzahlen sanken die Forderungen der Gläubiger, da weniger große Unternehmen insolvent gingen.

Busunglück in der Schweiz

Ein niederländischer Reisebus kippte im Engadin in der Schweiz um. Fünf der 45 Insassen starben, drei wurden schwer, sieben mittelschwer und 30 leicht verletzt. Der Bus kam in einem Baustellenbereich von der Straße ab. Der Schweizer Präsident Guy Parmelin zeigte sich „zutiefst schockiert und bestürzt“ über das Unglück. Er kündigte eine gründliche Unfalluntersuchung an.
 
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AfD-Chef Siegmund sorgt mit Aussage zu „Remigration“ für Empörung


In Kürze:

  • AfD-Fraktionschef Ulrich Siegmund hat die geplante Ansiedlung von Elbit Systems in Sangerhausen mit der „Remigration“ verknüpft.
  • Siegmund erklärte, Rüstungsgüter würden bei späteren „Remigrations- und Abschiebeoffensiven“ benötigt.
  • Die Äußerung stieß unter anderem beim BSW auf scharfe Kritik.
  • Siegmund stellte anschließend klar, dass er unter Rüstungsproduktion auch Ausrüstung, Fahrzeuge und Schutztechnik versteht.

 
Mit einer Aussage im Rahmen einer Pressekonferenz im Magdeburger Landtag hat der kurz zuvor wiedergewählte AfD-Co-Fraktionschef Ulrich Siegmund am Donnerstag, 10. September, aufhorchen lassen. Anlass war eine Frage nach Ansiedlungsplänen des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems in Sangerhausen. Daraufhin hat Siegmund von sich aus einen Zusammenhang mit AfD-Forderungen nach einer „Remigration“ hergestellt.

Stadtrat in Sangerhausen für Rüstungsprojekt – BSW dagegen

Im Mai 2026 hat der Stadtrat von Sangerhausen, Landkreis Mansfeld-Südharz, mit deutlicher Mehrheit eine Aufforderung an Oberbürgermeister Torsten Schweiger gerichtet. Die Stadtvertreter haben ihn damit beauftragt, dem Rüstungsunternehmen eine 130 Hektar große Fläche zum Kauf anzubieten. Das Unternehmen stellt Komponenten für die Rüstungsindustrie her – unter anderem Drohnen, Haubitzen und Raketenwerfer.
Die Bewertung des Investitionsvorhabens in der Bevölkerung ist uneinheitlich. Befürworter erhoffen sich etwa 400 Arbeitsplätze, die andernfalls möglicherweise in Westdeutschland oder Polen entstünden. Gegner argumentieren unter anderem, dass Sangerhausen als Rüstungsstandort im Kriegsfall zu einem möglichen Angriffsziel werden könnte.
Die Proteste finden Unterstützung beim BSW, mit dem die AfD demnächst Sondierungsgespräche führen möchte. Um regieren zu können, ist die Partei auf mindestens drei Stimmen aus den Reihen der übrigen Fraktionen angewiesen. Ulrich Siegmund erklärte, er stehe lediglich als Kandidat für den Posten des Ministerpräsidenten zur Verfügung, wenn er auf eine solide Mehrheit bauen könne.

Siegmund verknüpft Frage mit der Remigrationsagenda der AfD

Am Donnerstag richteten Reporter im Rahmen der Pressekonferenz nach der konstituierenden Sitzung der AfD-Fraktion Fragen an Siegmund. Eine davon bezog sich auf die Position der AfD zu dem in Rede stehenden Investitionsvorhaben von Elbit Systems. Der AfD-Fraktionsvorsitzende antwortete mit der Aussage:
„Unsere Position ist ganz klar. Wir verteufeln nicht pauschal die Produktion von Rüstungsgütern, weil wir bei späteren Remigrations- und Abschiebeoffensiven natürlich entsprechende Hilfsmittel brauchen.“
Anschließend fügte er hinzu:
„Natürlich auch im Sinne der inneren Sicherheit, der eigenen Stabilität und auch der Landesverteidigung. Das ist uns bewusst, das fällt nicht vom Himmel. Es ist aber ein großer Unterschied, ob ich Rüstungsgüter in fremde Kriege schicke, auch noch auf unsere Kosten und wir dadurch auch Gefahr laufen, uns an fremden Konflikten zu beteiligen.“
Die Aussage zog harsche Kritik aus mehreren Parteien sowie aus dem BSW und von der AfD nahestehenden Publikationen wie „Compact“ nach sich. Der frühere CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz sieht die Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz über den von der AfD verwendeten Begriff der „Remigration“ bestätigt. Auf X äußert er mit Verweis auf die Äußerungen des thüringischen AfD-Chefs Björn Höcke über „wohltemperierte Grausamkeit“ sowie „menschliche Härten und unschöne Szenen“:
„Ethnische Säuberung beschreibt exakt, was die AfD vorhat. Wenn man zur Durchsetzung des Remigrationsprojekts laut Siegmund Rüstungsgüter braucht… Höcke hat aufgeschrieben, wie das ablaufen soll.“

Wagenknecht kündigt „deutlichen Widerstand“ des BSW an

BSW-Chef Fabio De Masi hält die Aussage von Siegmund für ein Indiz, dass die AfD gar keine Regierungsverantwortung anstrebt. Er schrieb auf X:
„Das zeigt, die wollen gar nicht regieren und suchen verzweifelt einen Ausweg durch Provokation.“
Gründerin Sahra Wagenknecht hatte bereits zuvor geäußert, die AfD werde, wenn sie versuchen sollte, ihre Remigrationsagenda durchzusetzen, „unseren deutlichen Widerstand spüren“. Gegenüber RTL und ntv äußerte Wagenknecht:
„Ich finde es ganz schlimm, dass sich Menschen Sorgen machen, dass sie Angst haben.“
Wagenknecht äußerte Zweifel daran, dass Siegmund tatsächlich Ambitionen habe, Ministerpräsident zu werden. Sie erneuerte die Forderung ihrer Partei, eine „überparteilich respektierte Persönlichkeit“ zu wählen, die „die dieses Land auch ein bisschen mehr zusammenführen kann“.
Am Freitag äußerte sich Siegmund gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“ und sagte, Rüstungsproduktion sei „ein weites Feld“. Dazu gehörten „nicht nur Waffen, sondern auch Ausrüstung, Fahrzeuge, Schutztechnik und weitere Hilfsmittel, auf die Bundeswehr, Polizei und Sicherheitsbehörden angewiesen sind“. Diese seien auch nötig, „um Recht durchzusetzen, Abschiebungen konsequent zu vollziehen und eine echte Remigrationsoffensive zu ermöglichen“. Das sei dann „kein Skandal, sondern staatspolitische Pflicht“.

Lucassen: Siegmund-Position nur auf „Amtshilfe der Bundeswehr“ gemünzt

Zuvor hatte auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Lucassen erklärt, es gehe bei der Aussage von Siegmund lediglich um eine mögliche Amtshilfe der Bundeswehr bei Abschiebungen. Diese sei etwa im Kontext von Abschiebeflügen denkbar.
Fabio De Masi zeigt sich nicht überzeugt. Mit Amtshilfe der Bundeswehr bei Abschiebungen habe das geplante Projekt in Sangerhausen nichts zu tun. Elbit Systems sei ein wichtiger Player bei Drohnen. Vielmehr könne es um „Schutzsysteme für Militärfahrzeuge und Systeme zum Schutz kritischer Infrastrukturen vor unbemannten Flugobjekten“ gehen.
 
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Energiehilfen kosteten Staat mehr als 50 Milliarden Euro

Die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen in der Energiekrise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 haben die Bundesregierung rund 50,4 Milliarden Euro gekostet.
Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Haushaltspolitikers Sebastian Schäfer hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Das Geld floss in die Entlastung von Verbrauchern und die Stabilisierung der Märkte.

„Brandmauer“ gegen Preise und „Doppelwumms“

Die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP reagierte damals auf die massiv gestiegenen Energiepreise. Vizekanzler und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sprach von einer „Brandmauer gegen hohe Preissteigerungen“, Kanzler Olaf Scholz (SPD) nannte das Paket mit Energiepreisbremsen sowie Unternehmenshilfen einen „Doppelwumms“.
Moskau war lange ein wichtiger Gas- und Öllieferant für Europa gewesen, doch nach dem Überfall auf die Ukraine und der Unterstützung westlicher Politiker für das Land verschlechterten sich die Beziehungen. Russland drosselte die Gaslieferungen über den Sommer immer weiter, bis es im September 2022 zum Lieferstopp über die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1 kam.

Größter Posten Strompreisbremse

Den größten Posten machte der aktuellen Auskunft zufolge die Ende 2022 beschlossene Strompreisbremse mit 16,3 Milliarden Euro aus. Damit sicherte der Staat Haushalten und kleineren Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde.
Für Industriekunden lag die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Die Strompreisbremse wurde durch eine Abschöpfung der Erlöse etwa von Ökostrom-Produzenten mitfinanziert, die stark von hohen Preisen profitiert hatten.

14,3 Milliarden Euro für die Gaspreisbremse

Für die Gaspreisbremse gab der Bund 14,3 Milliarden Euro aus. Damit garantierte der Staat Verbrauchern und Wirtschaft eine Preisobergrenze für große Teile ihres Gasverbrauchs. Haushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen wurde so für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs ein Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde zugesichert.
Für Wärmekunden betrug der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs galt der ganz normale Vertragspreis – das sollte dafür sorgen, dass es weiter einen Anreiz zum Gassparen gab.
Die beiden Bremsen galten für das gesamte Jahr 2023. Der Bundestag verlängerte sie bis Ende März 2024. Doch schon wenige Tage später kassierte die Bundesregierung den Schritt wieder. Grund war ein weitreichendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem November 2023, das riesige Lücken in den Bundeshaushalt riss – die Regierung musste kurzfristig sparen.

Ein Dezember ohne Abschlagszahlung

Weitere 8,5 Milliarden Euro kostete die Soforthilfe, mit der die Bundesregierung im Dezember 2022 einmalig die Abschlagszahlungen für Gas übernahm. Gas- und Fernwärmekunden wurden für den Monat Dezember 2022 vollständig von ihrer Abschlagszahlung freigestellt, sie mussten also nichts zahlen. Anspruch auf Soforthilfe hatten vor allem Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Sozial-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen.
Insgesamt listet das Finanzministerium 27 Posten auf. Dazu gehören auch mehr als sechs Milliarden Euro für die „Energiepreispauschale“ an Rentner. Nicht berücksichtigt sind unter anderem niedrigere Steuereinnahmen durch die zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas.

Warnung vor neuen Energieabhängigkeiten

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Schäfer warnt indes vor neuen einseitigen Abhängigkeiten bei der Energieversorgung. „Wir dürfen uns nie wieder in solch einseitige und riskante Abhängigkeiten begeben“, sagte Schäfer der dpa. Der Import von Öl und Gas habe über Jahre Milliarden in die Kriegskasse des russischen Präsidenten Wladimir Putin gespült und zugleich Europas Sicherheit und politische Handlungsfähigkeit geschwächt.
Aus den Erfahrungen müsse der Staat Konsequenzen ziehen und Risiken frühzeitig erkennen, strategische Abhängigkeiten verringern und die Widerstandsfähigkeit stärken. Eine vorausschauende Haushaltspolitik müsse auch die finanziellen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Folgen unzureichender Vorsorge berücksichtigen, forderte Schäfer. (dpa/red)
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Ziel Neuwahlen: AfD beantragt Auflösung des Thüringer Landtags

Die AfD hat die Auflösung des Thüringer Landtags beantragt, um damit den Weg für Neuwahlen freizumachen. Landtagspräsident Thadäus König (CDU) berief auf den Antrag hin für den 7. Oktober eine Plenarsitzung ein, wie die Parlamentsverwaltung am Freitag in Erfurt mitteilte.
Mit ihrem Antrag auf Auflösung des Landtags dürfte die AfD kaum Erfolg haben. Dies müsste mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlossen werden. Die AfD als stärkste Fraktion im Parlament stellt 32 von 88 Abgeordneten.
Außerdem gehören dem Parlament die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD, dem BSW-Nachfolger Thüringen Gerecht sowie die Linke und mehrere fraktionslose Abgeordnete an.
AfD-Fraktionschef Björn Höcke hatte den Schritt bereits angekündigt und dies mit dem Zerfall der BSW-Fraktion begründet, womit aus Sicht der AfD auch die CDU-geführte Landesregierung keine Legitimation mehr hat.
Das Thüringer BSW um ihre ehemalige Vorsitzende, Finanzministerin Katja Wolf, hatte sich im Streit um die Regierungsbeteiligung im Freistaat endgültig mit der BSW-Bundesspitze überworfen.
In der vergangenen Woche traten fast alle Abgeordneten der Landtagsfraktion aus der Partei aus. Der Gründung einer neuen Partei namens Thüringen Gerecht folgte am Mittwoch die Bildung einer gleichnamigen Fraktion, der zehn frühere BSW-Mitglieder angehören. Die bisherige BSW-Fraktion löste sich auf.
Die Fraktion Thüringen Gerecht trat auch formal in die Regierungskoalition mit CDU und SPD ein. Alle drei Partner bekannten sich zu dem 2024 noch mit dem BSW ausgehandelten Koalitionsvertrag und wollen die gemeinsame Arbeit fortsetzen.
Die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD um ihren Landes- und Fraktionschef Höcke drängt bereits seit längerer Zeit auf den Sturz von Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) und forderte wiederholt Neuwahlen.
Bereits zweimal in diesem Jahr scheiterte die AfD im Landtag zudem damit, Voigt durch ein Misstrauensvotum aus dem Amt zu drängen. Hintergrund war unter anderem der Entzug von Voigts Doktortitel wegen Plagiatsverdachts durch die Technische Universität Chemnitz.(afp/red)
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Mehr Polizisten und Corona-Aufarbeitung: Schnittstellen zwischen AfD und BSW

Als einzige Partei im neuen Landtag von Sachsen-Anhalt will das BSW Gespräche mit der Wahlsiegerin AfD führen. Weil ihr die absolute Mehrheit zum Durchregieren fehlt, braucht die AfD Unterstützer.
Das BSW will zwar nicht mit der Partei koalieren, ist aber zur Zusammenarbeit bei Sachthemen bereit. Es gibt zahlreiche Schnittstellen. Einige Beispiele aus den Wahlprogrammen:

Mehr Bürgerbeteiligung

Sowohl AfD als auch BSW wollen in Sachsen-Anhalt Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide erleichtern und die Hürden dafür senken.

Aufarbeitung der Coronapandemie

Beide Parteien wollen im Landtag einen Untersuchungsausschuss zur Pandemie einrichten.

Innere Sicherheit, Polizei und Verfassungsschutz

Beide Parteien wollen den Katastrophenschutz ausbauen sowie Feuerwehren und Polizei stärken. Die AfD will die Landespolizei auf mindestens 7500 Vollzugsbeamte aufstocken, das BSW fordert bis 2028 einen Aufbau auf rund 7000 Stellen.
Kritisch sehen beide die Rolle des Verfassungsschutzes und unterstellen diesem, ein politisches Machtinstrument zu sein. Die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD will die Behörde zu einem Inlandsgeheimdienst umbauen, vorrangig zur Terror- und Spionageabwehr.
Bei der Beurteilung verfassungsfeindlicher Bestrebungen sollen nach ihrem Willen nur noch „harte, objektiv feststellbare Kriterien“ ausschlaggebend sein – so etwa die Bereitschaft zur Gewalt.
Das BSW fordert unter Verweis auf das Recht auf Meinungsäußerung die Abschaffung der Extremismuskategorie der sogenannten verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staats, die einst zur Hochzeit der Querdenkerdemonstrationen eingeführt wurde. Medienberichten zufolge strich das Bundesamt für Verfassungsschutz diese eigenständige Kategorie vor einigen Monaten wieder.

Wirtschaft und Energieversorgung

AfD und BSW wollen die Meisterausbildung fördern, um handwerkliche Berufe aufzuwerten. Einig sind sich beide Parteien auch in dem Ziel, die Strom- und Benzinpreise für Unternehmen und Privathaushalte zu senken. Das ist allerdings keine Ländersache. Die AfD kündigte in ihrem Regierungsprogramm daher eine Bundesratsinitiative zur Absenkung der Stromsteuer an.
Auch Auflagen für Windkraft- und Fotovoltaikanlagen wären in beiderseitigem Interesse. So sollen Solaranlagen bevorzugt auf bereits versiegelten Flächen wie Dächer oder Parkplätzen installiert werden. Damit enden aber schon die Gemeinsamkeiten bei erneuerbaren Energien.
Während das BSW diese für „unverzichtbar“ hält und für einen „maßvollen“ Ausbau plädiert, plant die AfD die Kappung jeglicher Subventionen für die Energiewende und ein Windkraftmoratorium.
Gemeinsamkeiten lassen sich hingegen speziell beim Blick auf Russland erkennen. Sowohl AfD als auch BSW fordern ein Ende der Sanktionen und eine Wiederaufnahme der Gasimporte aus Russland nach Deutschland über die Nord-Stream-Pipeline.

Medien

Die Parteien wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mindestens reformieren und werfen ihm zu viel politische Nähe und aufgeblasene Strukturen vor. Die AfD will noch weitergehen und die Rundfunkstaatsverträge umgehend kündigen.

Familie und Bildung

AfD und BSW streben beitragsfreie Kitas und für alle kostenlose Schulbücher an. Übereinstimmendes Ziel ist auch, angesichts des Geburtenrückgangs Grundschulen vor allem auf dem Land zu erhalten – etwa durch niedrigere Vorgaben für Schülerzahlen. Schnittmengen gibt es auch beim Thema Digitalisierung – das BSW will bis Klasse acht keine Smartphones und Tablets im Unterricht, die AfD will Smartphones bis einschließlich Klasse zehn untersagen.
Es gibt aber auch nicht zu vereinbarende Unterschiede zwischen beiden Parteien. Während die AfD das mehrgliedrige Schulsystem ausbauen und sogar die Wiedereinführung von Haupt- und Realschule prüfen will, tritt das BSW für ein längeres gemeinsames Lernen ein und findet, das gegliederte Schulsystem habe sich „überlebt“.

Differenzen bei Asyl, Inklusion und sexueller Orientierung

Auch in anderen zentralen Punkten gibt es zwischen AfD und BSW keine Übereinstimmung. Während die AfD etwa beim Haushalt auf einer Schuldenbremse zum Schutz kommender Generationen besteht, befürwortet das BSW die Aufnahmen von Schulden für Investitionen in Infrastruktur, Bildung und wirtschaftliche Entwicklung.
Das BSW steht darüber hinaus uneingeschränkt zum Grundrecht auf Asyl, während die AfD dieses gern abschaffen würde. Das BSW befürwortet eine gezielte, staatlich gesteuerte Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland, die AfD will hingegen keine „kulturfremden“ Fachkräfte und möchte das Problem des Fachkräftemangels in erste Linie durch eine „Geburtenwende“ und die Rückholung gut ausgebildeter Deutscher aus dem Ausland lösen.
Die AfD bezeichnet die Ehe aus Mann und Frau als Normalität. Das BSW verweist auf die Rechte aller Bürger – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Nicht zuletzt will die AfD die Inklusion in Schulen beenden, während das BSW die Inklusion Behinderter flächendeckend umsetzen und stärken will.(afp/red)
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Strafanzeige gegen Kanzler Merz: AfD wehrt sich gegen Vorwurf der „ethnischen Säuberung“

„Wir haben Strafanzeige gegen Merz wegen verleumderischer Beleidigung erstattet!“ So steht es auf einem Beitrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag auf der Social-Media-Plattform 𝕏 von Donnerstagabend, 10. September.
Damit will sich die Oppositionspartei gegen eine Anschuldigung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verteidigen. Bei seiner Rede während der Haushaltsberatungen im Bundestag am Mittwoch warf er der AfD vor, dass deren Konzept der sogenannten Remigration „nichts anderes als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“ sei.

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Seine Rede hielt Merz als Reaktion auf den Wahlausgang der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, bei dem die AfD 43,8 Prozent der abgegebenen Stimmen erhielt und die mit Abstand stärkste Partei war. Sie hat die dort bisher regierende CDU, die 17,2 Prozent erreichte, auf Platz zwei verwiesen.

AfD: Merz hat Grenze überschritten

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, schrieb, dass Merz mit seiner Rede „mal wieder eine Grenze überschritten“ habe. Dieses Mal sei die Anschuldigung jedoch „strafrechtlich relevant“.
Weiter erklärte er: „Die Unterstellung, die AfD-Fraktion – die fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht – setze sich für ethnische Säuberungen, also in letzter Konsequenz für Vertreibungen und Morde, ein, ist so eindeutig, dass hier die Justiz tätig werden muss.“
Nach Auffassung der AfD handele es sich dabei „um verleumderische Beleidigungen, die sich nicht nur gegen jedes einzelne Mitglied der AfD-Fraktion richten, sondern letztlich auch politisch gegen Millionen Bürger“.

Was „ethnische Säuberung“ und Remigration bedeutet

Mit ethnischer Säuberung ist das Entfernen einer ethnischen oder auch religiösen Gruppe aus einem bestimmten Land oder Gebiet gemeint. Solche Prozeduren erfolgten in der Geschichte meist durch gewaltsame Vertreibung, Umsiedlung, Deportation oder Mord.
Der Begriff „Remigration“ steht in der Migrationsforschung für die freiwillige oder normale Rückkehr von Migranten in ihr Herkunftsland. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wertet Remigration als Konzept, das „auf die Schaffung ethnisch definierter Gesellschaften und damit die Ausweisung aller ‚Volksfremden‘ abstellt“.
Nach eigenen Angaben will die AfD im Rahmen ihrer geplanten Remigrationskampagne ausreisepflichtige Ausländer konsequent abschieben. Zudem will sie das Aufenthaltsrecht verschärfen. Davon wären insbesondere auch nicht persönlich verfolgte Bürgerkriegsflüchtlinge mit „subsidiären“ (unterstützenden) Schutz betroffen. Wenn in ihrem Heimatland wieder Frieden einkehrt, wolle die AfD durchsetzen, dass ihr Aufenthaltsrecht nicht weiter verlängert wird.
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung liegt noch keine öffentliche Reaktion des Bundeskanzlers oder der Unionsfraktion auf die Strafanzeige der AfD vor.
Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
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Kassen müssen Beitragserhöhungen nicht mehr mitteilen

Wenn die Krankenkasse teurer wird, ärgert das viele Versicherte. Doch wie leicht bekommt man das künftig überhaupt noch mit – auch, um vielleicht schnell zu einer anderen zu wechseln?
Bisher mussten die Kassen bei Beitragsanhebungen Millionen Briefe verschicken und eigens darauf hinweisen. Die Pflicht ist aber jetzt gestrichen worden, wogegen die Verbraucherzentralen scharf protestieren. „Es ist ein Unding, dass Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr über steigende Zusatzbeiträge informieren müssen“, sagte die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, der Deutschen Presse-Agentur.
„Die Bundesregierung muss diesen Fehler korrigieren“, forderte Pop. Die Streichung ist Teil des gerade in Kraft getretenen Sparpakets der schwarz-roten Koalition bei den Gesundheitsausgaben, das Beitragsanhebungen im nächsten Jahr vermeiden soll.
Begründet wurde das Aus der Informationspflicht mit dem Ziel der Entbürokratisierung und dem Heben aller Einsparpotenziale. Für die 58,6 Millionen zahlenden Mitglieder der gesetzlichen Kassen bedeutet das, künftig selbst darauf zu achten, ob und wie sich Zusatzbeiträge verändern.

Verstreicht das Sonderkündigungsrecht?

Dass man es nicht zu spät bemerkt, kann dabei wichtig sein. Denn bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Dann entfällt die sonst geltende Vorgabe, dass man mindestens zwölf Monate an seine aktuelle Kasse gebunden ist.
Nutzen muss man das Sonderrecht aber bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt – also zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung zum 1. Januar bis zum 31. Januar.
Verbraucherschützerin Pop warnte: „Im schlimmsten Fall bemerken Versicherte die Beitragserhöhung erst, wenn ihr Nettogehalt geringer ausfällt.“ Dann greife das Sonderkündigungsrecht möglicherweise aber bereits nicht mehr.
Dabei haben laut einer Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale-Bundesverbands 76 Prozent der Befragten nach eigenen Angaben bisher gar nicht davon gehört, dass die Kassen Versicherte nicht mehr über Erhöhungen informieren müssen.
Den Zusatzbeitrag setzt jede Kasse nach ihrer Finanzlage für ihre Mitglieder fest. Im Schnitt liegt er derzeit bei 3,1 Prozent – die Spanne reicht aber von 2,18 bis 4,39 Prozent. Zum Gesamtbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört außerdem der allgemeine Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.

Ein bis zwei Euro für jeden Brief

Mit dem Aus der Informationspflicht bleibt den Kassen nun einiger Aufwand erspart. Bisher fielen pro Schreiben nach Branchenschätzungen mit Druck und Versand zwischen ein und zwei Euro an. Das kann dann einige Millionen kosten.
Prinzipiell informieren wollen große Kassen aber auch ohne die Pflicht, wie sie auf Anfrage mitteilten. Bei der Techniker Krankenkasse hieß es, sollte sich der Zusatzbeitrag ändern, „werden wir unsere Versicherten natürlich auf unseren Kanälen, zum Beispiel auf der Webseite, ausführlich darüber informieren“.
Die elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) planen, ihre Mitglieder weiterhin transparent zu informieren – vorrangig über die Website aok.de, aber auch über andere Kanäle wie Mitgliederzeitschriften, wie der Bundesverband mitteilte.
Bei der Barmer hieß es, Transparenz und Information blieben unabhängig von gesetzlichen Änderungen sehr wichtig. Deshalb werde man verschiedene Kanäle wie die Homepage für Informationen zum Beitragssatz nutzen.
Die DAK-Gesundheit teilte mit, man wolle wie in der Vergangenheit für eine offene und transparente Kommunikation sorgen. Dabei werde man einen effizienten und zielgerichteten Einsatz aller möglichen Kommunikationskanäle prüfen.

Informationen künftig auch digital?

Pop forderte, die Bundesregierung müsse die Kassen wieder dazu verpflichten, ihre Versicherten grundsätzlich per Brief über steigende Zusatzbeiträge zu informieren. Wer den digitalen Weg bevorzuge, sollte alternative Möglichkeiten wie E-Mail oder ein elektronisches Kundenpostfach wählen können. „Eine Information über die Webseite der Krankenkassen reicht auf keinen Fall aus.“
Laut der Umfrage im Auftrag des Verbands besuchen 41 Prozent der Befragten die Internetseite ihrer Kasse normalerweise nie – und zusammen 30 Prozent machen es einmal im Jahr oder seltener als einmal im Jahr.
Viel Zustimmung gibt es für aktive Benachrichtigungen durch die Kassen. Eine Information ausschließlich per Brief fänden demnach 84 Prozent angemessen, per E-Mail 43 Prozent und über eine Push-Benachrichtigung der Kassen-App 19 Prozent.
Befragt wurden den Angaben zufolge vom Institut Forsa im Rahmen einer repräsentativen Telefonumfrage zu mehreren Themen vom 27. August bis 31. August 1.087 gesetzlich Versicherte oder Mitversicherte ab 18 Jahren. (dpa/red)
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Kurz vor Wahl: Ermittlungen gegen CDU-OB-Kandidaten in Hannover

Drei Tage vor der Oberbürgermeisterwahl in Hannover bestätigt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Kandidaten der CDU, Peter Karst. Es gebe ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Verantwortliche der Handwerkskammer Hannover, und Karst sei einer von ihnen, teilte die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuerst hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet.
Die Staatsanwaltschaft betonte, der Beschuldigtenstatus ergebe sich aus Karsts Funktion als Hauptgeschäftsführer der Kammer, das bedeute nicht automatisch eine persönliche Verantwortlichkeit. Es gelte die Unschuldsvermutung.

Wurden Sozialabgaben nicht gezahlt?

Eine Prüfung durch das Hauptzollamt Hannover habe ergeben, dass von rund 300 Honorarkräften der vergangenen Jahre 73 Personen zugleich in einem Arbeitnehmerverhältnis mit der Handwerkskammer stehen. Möglicherweise könnte daher eine Beitragspflicht für die gesetzliche Sozialversicherung bestanden haben, diese hätte gegebenenfalls abgeführt werden müssen.
Inhaltlich geht es bei den Ermittlungen daher um einen Anfangsverdacht, dass Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut worden sein könnten. Insbesondere gehe es um die Bezahlung von Honorarkräften für Meistervorbereitungskurse, so die Staatsanwaltschaft.

Was Karst zu den Ermittlungen sagt

Karst selbst ging heute vor die Presse und sagte in seiner Funktion als Hauptgeschäftsführer: „Es geht, wie ich seit heute weiß, um Beschäftigungsverhältnisse von Mitarbeitenden, die in ihrer Freizeit als Honorardozenten und -dozentinnen tätig waren, und um freiberufliche Honorardozenten.“ Er unterstütze die rechtliche Aufarbeitung umfassend.
„Sollten sich aus den Ermittlungen Handlungsbedarfe ergeben, werden wir natürlich die notwendigen Konsequenzen hieraus ziehen.“
Karst zufolge nahm das Hauptzollamt Hannover die Prüfung bei der Handwerkskammer im März nach dem Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit vor. „Gegenstand waren insbesondere Unterlagen zu Beschäftigungsverhältnissen, Arbeitszeiten, Vergütungen und Sozialversicherungsbeiträgen ab dem 1. Januar 2021.“ Um welche Arbeitsverhältnisse es konkret gehe, wisse er nicht.

Staatsanwaltschaft: Handwerkskammer kooperiert

Von einer Durchsuchung sprach Karst ausdrücklich nicht. Er bestätigte aber, dass heute Ermittler zur Handwerkskammer kamen. „Es sind Ermittler im Haus, und wir kooperieren mit diesen Ermittlern“, sagte er. Private Räume von ihm seien nicht durchsucht worden.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, es seien Durchsuchungsbeschlüsse für zwei Objekte der Handwerkskammer in Hannover und Garbsen gestellt und in dieser Woche erlassen worden. Es sei heute aber nicht zur Vollstreckung gekommen, weil die Handwerkskammer kooperiere und alle Unterlagen freiwillig herausgebe. Die Daten seien gesichert worden und würden nun ausgewertet.

Karst stellte Vorwürfe in Zusammenhang mit Wahlkampf

Gestern hatte Karst als OB-Kandidat erklärt, ihm liege zu einem etwaigen Verfahren gegen ihn nichts vor. Der CDU-Kandidat stellte die Verbreitung möglicher Vorwürfe dabei in einen Zusammenhang mit der Schlussphase des Wahlkampfs.
So seien in den vergangenen Tagen auch Wahlplakate von ihm systematisch zerstört worden und mehrfach Wahlkampf-Postkarten aus gastronomischen Betrieben verschwunden.
Die Vorfälle seien dokumentiert und angezeigt worden, teilte sein Wahlkampfbüro gestern mit. Karst beschuldigte keinen bestimmten politischen Mitbewerber. Karsts Partei stellte den Zeitpunkt des Einsatzes der Ermittler infrage.
„Nach Angaben von Peter Karst hat das Hauptzollamt bereits im März Unterlagender Handwerkskammer geprüft“, heißt es in einem Schreiben des CDU-Stadtverbandes Hannover.
Drei Tage vor der Wahl komme es nun zu dem Einsatz. Anders als Karst und die Staatsanwaltschaft nennt die Partei den Einsatz eine Durchsuchung.
„Wir erwarten deshalb, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen dessen, was ein laufendes Ermittlungsverfahren zulässt, schnellstmöglich für Klarheit sorgt.“ Die Partei betonte, hinter ihrem OB-Kandidaten zu stehen. (dpa/red)
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10. September: CDU auf historischem Tief | Razzia bei Krach | Haushalt

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CDU auf historischem Tief

Vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern büßt die CDU einer INSA-Umfrage zufolge drei Prozentpunkte ein und erreicht nur noch 7 Prozent der Stimmen. Ganz vorne liegt weiterhin die AfD mit 36 Prozent. Die SPD legte zu und folgt mit 33 Prozent. Die Linke liegt bei 11 Prozent, das BSW bei 4 Prozent.

Razzia bei Krach

Kurz vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus Berlin ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach. Drei Objekte wurden am Mittwoch im Zuge einer Razzia durchsucht. Die Ermittlungen drehen sich um Unstimmigkeiten bei einem Vergabeverfahren und eine mutmaßlich nicht gemeldete zurückgezahlte Spende über 9.900 Euro. Krach wies bislang alle Vorwürfe zurück und beklagte das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Haushalt

Der Bundestag hat heute über den Etat des Innenministeriums für 2027 debattiert. Dieser umfasst insgesamt 16,71 Milliarden Euro. Im Mittelpunkt stehen innere Sicherheit, Migration, Bevölkerungsschutz und der Streit über Grundrechte. Während die Union mehr Maßnahmen für Sicherheit fordert, kritisieren AfD, Grüne und Linke den Kurs – allerdings aus unterschiedlichen Gründen.

EZB erhöht die Zinsen

Die Europäische Zentralbank hat den Einlagenzins von 2,25 auf 2,5 Prozent angehoben. Als Grund nennt die Notenbank den Konflikt im Nahen Osten. Der weitere Ausblick sei „nach wie vor mit hoher Unsicherheit behaftet“. Die EZB warnt dabei vor steigender Inflation und einem schwächeren Wirtschaftswachstum.

5.000 Dollar für Wahlsieg

Auf dem republikanischen Parteitag in Dallas versprach US-Präsident Donald Trump jedem Bürger 5.000 Dollar, sollten die Republikaner nach den Zwischenwahlen ihre Mehrheiten im Kongress behalten. Er hob die Politik seiner zweiten Amtszeit hervor und verwies auf weniger Kriminalität und Steuersenkungen. Gleichzeitig warnte Trump vor einem kommunistisch beeinflussten Kongress, falls die Demokraten gewönnen.