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INSM: Bundesverwaltung wächst weiter – trotz angekündigtem Personalabbau


In Kürze:

  • Die Zahl der Stellen in der Bundesverwaltung ist seit 2017 um 18,9 Prozent gestiegen.
  • Besonders stark nahm die Zahl der Beamtenstellen zu: um 35,6 Prozent.
  • Die Personalausgaben stiegen seit 2017 um 50,1 Prozent auf mehr als 48 Milliarden Euro.
  • Auch für 2027 sieht der Haushaltsentwurf einen weiteren Stellenzuwachs vor.
  • Das steht im Kontrast zum Koalitionsziel, den Personalbestand bis 2029 um mindestens acht Prozent zu senken.

 
Obwohl die Bundesregierung angekündigt hat, ihren Personalbestand an die angespannte Haushaltslage anzupassen, wächst dieser ungebrochen weiter. Zu dieser Einschätzung kommt die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), die dazu jüngst auch einen Bericht vorgelegt hat. Dafür hat die Initiative die Entwicklung der Planstellen seit 2017 unter die Lupe genommen.

Studie der INSM zeigt: Beamtenstellen steigen um mehr als ein Drittel

Die Entwicklung spricht demnach eine eindeutige Sprache. So waren im Bundeshaushalt 2017 insgesamt 257.069 Planstellen und Stellen für die Bundesverwaltung im Bereich des Etats vorgesehen. Im Jahr 2026 sind es bereits 305.753. Dies entspricht einem Zuwachs von 48.684 Stellen oder 18,9 Prozent. Zwar ging die Anzahl der Tarifbeschäftigten in diesem Zeitraum von 104.840 um 5,3 Prozent auf 99.309 zurück.
Im Gegenzug stieg jedoch die Zahl der Beamten von 152.229 auf 206.444 – und damit um 54.215 oder 35,6 Prozent. Dies bedeutet einen Abbau bei Tätigkeiten, die unter Einhaltung gesetzlicher Voraussetzungen gekündigt werden können. Gleichzeitig baute der Bund jedoch die deutlich besser abgesicherten Beamtenposten aus.
Die Entwicklung bildet sich auch in den Ausgaben für das Personal ab. So betrugen diese gemäß den vergleichbaren Einzelplänen im Jahr 2017 noch 31,78 Milliarden Euro. Im laufenden Haushaltsjahr summieren sie sich auf 44,69 Milliarden Euro – ein Plus von 12,91 Milliarden Euro oder 40,6 Prozent. Die tatsächlichen Personalausgaben waren bereits bis 2024 von 31,67 auf 42,18 Milliarden Euro gestiegen.

Koalitionsversprechen zum Stellenabbau gerät unter Druck

Der stetige Personalzuwachs zeigte sich vor allem in den Ministerien. So stieg die Zahl der Stellen in den vergleichbaren Ministerien inklusive Bundeskanzleramt von 22.429 auf 26.505. Das entspricht einem Plus von 4.076 Stellen oder 18,2 Prozent. Es gibt mittlerweile auch hier 6,4 Prozent weniger Stellen für Tarifbeschäftigte – dafür aber 28 Prozent mehr Beamtenposten.
Als besonders einstellungsfreudig sieht die INSM das Bundeskanzleramt selbst sowie die Ressorts für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Gesundheit. Der Verband weist darauf hin, dass der Koalitionsvertrag ankündigt, „mit weniger Personal gute Arbeit“ machen zu wollen. Der Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden soll „bis zum Jahr 2029 um mindestens acht Prozent“ sinken. Weiter heißt es: „Das ausgeuferte Beauftragtenwesen des Bundes reduzieren wir um rund 50 Prozent.“
Eine Trendwende ist auch mit Blick auf 2027 nicht zu erkennen. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht im Bereich der zivilen unmittelbaren Bundesverwaltung 310.487 Stellen vor. Das sind gegenüber dem Regierungsansatz für 2026 weitere 4.752 Stellen. Die geplanten Personalausgaben für 2027 summieren sich auf 51,62 Milliarden Euro. Das wären noch einmal 3,62 Milliarden Euro oder 7,5 Prozent mehr als im laufenden Jahr.

INSM kritisiert Abbau ausgerechnet beim Bundesrechnungshof

Rückläufig ist die Zahl der Planstellen hingegen dort, wo auf die sparsame und effiziente Verwendung von Steuergeldern geachtet werden soll. So sind für den Bundesrechnungshof im nächsten Jahr nur noch 985 Positionen vorgesehen – derzeit sind es noch 1.176.
Demgegenüber sind ausgerechnet in den teureren Bereichen mehr Planstellen vorgesehen. Im Bereich der sogenannten B-Besoldung steht ein Plus von 28,2 Prozent von 1.927 auf 2.470 ins Haus. Beim höheren Dienst beläuft sich das Plus sogar auf 43,9 Prozent. Die Zahl der Planstellen steigt dort von 7.391 auf 10.632.
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Vertrauen in den Staat stark gesunken

Das Vertrauen der Bürger in den Staat ist nach einer neuen Umfrage auf einen Tiefststand gesunken. Laut der Bürgerbefragung im Auftrag des Beamtenbunds dbb trauen nur noch 17 Prozent dem Staat zu, seine Aufgaben erfüllen zu können. In den Vorjahren waren es 23, 25 und 27 Prozent.
79 Prozent der Bürger in Deutschland meinen laut der vom Institut Forsa durchgeführten Umfrage, der Staat sei angesichts der Fülle seiner Aufgaben und Probleme überfordert.
Etwas höheres Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates haben Beamten sowie – unter den Parteianhängern – die Anhänger von Union, SPD und Grünen. Ein geringeres Vertrauen haben Anhänger der AfD.

Beamtenbund spricht von „Weckruf“

dbb-Chef Volker Geyer nannte die Ergebnisse „eine Katastrophe und ein Weckruf“. Am Zug sei nun die Bundesregierung.
Geyer forderte Reformen, die sich positiv auf das Leben der Menschen auswirkten, „die Wirtschaftswachstum schaffen, die Sozialsysteme stärken und dafür sorgen, dass der Staat wieder besser funktioniert“. (dpa/red)
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2.500 freie Stellen: Wie viel Einfluss hätte die AfD auf den Staatsapparat?


In Kürze:

  • Die Nachbesetzungssperre in Sachsen-Anhalt betrifft derzeit rund 2.500 Stellen im Landesdienst.
  • Die AfD kündigt für den Fall eines Wahlsiegs umfassende personelle Veränderungen in der Verwaltung und Landesgesellschaften an.
  • Beamtenrecht, Grundgesetz und das Prinzip der Bestenauslese setzen politischen Einflussmöglichkeiten enge Grenzen.
  • Eine Aufhebung der Sperre würde zusätzliche Personalkosten verursachen und neue Haushaltsmittel erfordern.

 
Die Linksfraktion in Sachsen-Anhalt warnt vor weitreichenden Möglichkeiten für die AfD, im Falle eines Wahlsiegs im September den Beamtenapparat des Landes umzugestalten. Eine geltende Nachbesetzungssperre betreffe 2.500 Stellen. Im Fall einer absoluten Mehrheit könne die Partei den entsprechenden Beschluss aufheben und die Nachbesetzung vornehmen.
Bislang war die Rede von 150 bis 200 Stellen, die AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund umbesetzen wolle. Die haushaltspolitische Sprecherin der Linken, Kristin Heiß, erklärte gegenüber „BILD“ (30.5.):
„Die Nachbesetzungssperre macht es der AfD leicht.“

Um welche Stellen geht es?

Die Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion lässt zudem erkennen, wo die vakanten Stellen zu finden wären. Zum Stichtag 1. Januar 2026 waren es 29 Stellen in der Staatskanzlei, 33 im Innenministerium, 153 im Landesverwaltungsamt und 66 im Landeskriminalamt. In mindestens 24 Fällen handelt es sich um Leitungsfunktionen – unter anderem im Landesstraßenbauamt, im Landesforstbetrieb oder in einem Referat des Justizministeriums.
In der Justiz seien 320 Stellen frei, darunter 81 Richter und Staatsanwälte. 566 Mitarbeiterstellen werden in Polizeiinspektionen derzeit nicht nachbesetzt. Zum Stichtag seien zudem 2.132 Stellen mit Mitarbeitenden besetzt, die in absehbarer Zeit das Ruhestandalter erreichen. Dem Finanzministerium zufolge steigen rund 3.600 Landesmitarbeiter bis 2030 die gesetzliche Altersgrenze.
Für die AfD hätte dies einen erheblichen Vorteil: Sie könnte im Fall eines Wahlsiegs diese Stellen neu besetzen, ohne dass dafür Entlassungen oder Versetzungen erforderlich wären. Dies würde zumindest in diesen Bereichen ein Prozessrisiko verringern. Von der Nachbesetzungssperre sind nicht betroffen Polizisten, Lehrer, Referendare, Anwärter und Auszubildende. Außerdem kann der Finanzminister in Notfällen Ausnahmen bewilligen.

AfD will Obstruktion ihrer Regierungspolitik verhindern

Siegmund hatte angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs bei den Landtagswahlen eine dreistellige Zahl an Stellen in der Verwaltung neu zu besetzen. Dabei soll es nicht nur um die politischen Beamten im engeren Sinne gehen. Auch Personalrochaden in Leitungspositionen auf der Arbeitsebene der Ministerien sowie in einzelnen Abteilungen und Referaten habe man ins Auge gefasst.
Die AfD will im Fall eines Wahlsiegs auch in landeseigenen Gesellschaften weitreichende personelle Änderungen vornehmen. Umbesetzungen im Staatsapparat würden damit im Fall der AfD deutlich über jenes Maß hinausgehen, das man bislang von Regierungswechseln auf Bundes- und Landesebene seit der Wiedervereinigung gewohnt ist.
Siegmund rechtfertigt die Ankündigung damit, dass er eine mögliche Obstruktion der AfD-Regierungspolitik aus dem Staatsapparat heraus verhindern wolle. Kritiker wie Jochen Kopelke von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht hingegen die Remonstration in Gefahr. Dies bezeichnet die Pflicht eines Beamten, Anordnungen zu beanstanden, wenn diese gegen das Gesetz oder die Verfassung verstoßen.

Freie Stellen kein Freibrief für willkürliche Besetzungen

Ein Freibrief dafür, Posten im Staatsapparat nach Gutdünken mit loyalen Parteipolitikern zu besetzen, wäre jedoch auch eine Einschränkung oder Aufhebung der Nachbesetzungssperre nicht. Eine AfD-Regierung müsste sich wie jede andere an alle Vorgaben aus Grundgesetz, Beamtenrecht und der Rechtsprechung halten. Dazu kommt der Nachweis der Verfassungstreue für jeden Bewerber.
Eine Besetzung von Posten im öffentlichen Dienst hat nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen. Die Verfassung schreibt in Art. 33 Abs. 2 GG auch ein Prinzip der Bestenauslese vor. Grundsätze der Gleichbehandlungen sind zu wahren, die Auswahl muss dokumentiert und nachvollziehbar sein und die Entscheidung schriftlich begründet werden können.
Auch im Verwaltungsverfahrensgesetz und im Landesbeamtenrecht gibt es objektive Vorgaben für Ausschreibungen, Kriterien und Auswahlverfahren. In einigen Fällen muss auch der Personalrat einer Besetzung zustimmen. Bei Missachtung der Bestimmungen drohen teure Gerichtsprozesse von Bewerbern, die nicht zum Zuge gekommen waren.

Was sagt das „Regierungsprogramm“?

Die derzeitige Nachbesetzungssperre in Sachsen-Anhalt trat 2025 in Kraft und gilt bis einschließlich 2026. Auf diese Weise will das Land etwa 180 Millionen Euro einsparen. Es liegt auf der Hand, dass eine Aufhebung der Sperre ab 2027 im entsprechenden Haushalt gegenfinanziert werden müsste. Darüber hinaus müsste eine AfD-Regierung in der Lage sein, für die neu zu besetzenden Stellen qualifiziertes und in seiner Verfassungstreue unbedenkliches Personal zu finden.
In ihrem „Regierungsprogramm für Sachsen-Anhalt“ beklagt die AfD „Bürokratiewucher“ und einen „undurchdringlichen Verwaltungsfilz“. Sie fordert eine „pauschale Ausgabenkürzung von mindestens 10 Prozent in allen Ministerien“ und will erreichen, dass „der Staatsapparat wieder auf ein gesundes Maß schrumpft“.
Eine mögliche AfD-Alleinregierung müsste einen Weg finden, diese Einsparungsziele zu gewährleisten, gleichzeitig aber die zwangsläufig mit einer Nachbesetzung verbundenen höheren Personalkosten im Haushalt darzustellen. Der derzeitige Doppelhaushalt für das Land Sachsen-Anhalt und die Jahre 2025 und 2026 umfasst 31 Milliarden Euro. Etwa 5 Milliarden Euro im Jahr umfassen die Personalkosten.

Einsparungspotenziale und Wahlversprechen der AfD

Die AfD will im Fall einer Regierungsübernahme eine Vielzahl an Maßnahmen umsetzen, die mit einem erheblichen Finanzierungsaufwand verbunden sind. So soll es landeseigene Familienleistungen wie ein „Baby-Begrüßungsgeld“ oder ein landeseigenes Kindergeld geben. Dazu sollen kostenlose Kitas, Schulbücher, Schulverpflegungen, Schülertickets, Sportvereine und den sogenannten Stolzpass geben.
Die AfD will unter anderem bei Leistungen an die Kirchen, landeseigenen Gesellschaften, Stiftungen für Gedenkstätten oder Beauftragten einsparen. Bei als ideologisch wahrnehmbaren Vorhaben könnte es ein Nullsummenspiel geben. Man will Projekte wie „Schule gegen Rassismus“ oder Genderstudien abschaffen. Gleichzeitig will man aber selbst etwa ein „Institut für kritische Islamforschung“ aufbauen und „patriotische Bekenntnisse“ von Vereinen prüfen – was die Einsparungseffekte neutralisieren könnte.
Durch eine Aufhebung der Schulpflicht nach österreichischem Vorbild könnte ein Einsparungspotenzial im Bereich der regulären Schulen entstehen. Gleichzeitig würden der Ausbau der Förderschulen und die Schaffung eigener Sonderklasse für Kinder Geflüchteter Mehrausgaben für Infrastruktur und zusätzliche Lehrkräfte nach sich ziehen. Zudem müsste im Haushalt eine Rücklage gebildet werden für Gerichtskosten im Fall von Prozessen – etwa infolge von Umbesetzungen im Beamtenapparat.