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Weniger Asylerstanträge – niedrigster Stand seit 2020

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Schutz beantragen, ist im Mai weiter gesunken.
Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im vergangenen Monat 5.556 Asylerstanträge gestellt – so wenig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie kaum Menschen nach Deutschland einreisen konnten.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat ging die Zahl der Erstanträge um rund 30 Prozent zurück. Bereits im April hatten deutlich weniger Menschen (6.144) erstmals einen Asylantrag in Deutschland gestellt als im entsprechenden Monat des Vorjahres.

Dobrindt spricht von „Migrationswende“

Obgleich Migrationsforscher eher die Situation in Herkunftsländern wie Syrien und Aufnahme- beziehungsweise Transitstaaten wie der Iran oder die Türkei als Ursachen für den Rückgang sehen, verbucht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese als Ergebnis der veränderten Flüchtlingspolitik der schwarz-roten Bundesregierung.
Er sagte: „Die Migrationswende setzt sich fort.“ Es bleibe Ziel dieser Regierung, „die Migration wirksam zu ordnen und die Belastungen weiter zu reduzieren“. (dpa/red)
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Emiratische Herrscherfamilie soll Millionen an EU-Agrarsubventionen erhalten haben


In Kürze:

  • Über 71 Millionen Euro EU-Agrargelder an Firmen mit Emirate-Bezug
  • Zahlungen basieren stark auf Flächengröße landwirtschaftlicher Betriebe
  • Diskussion über Reform und stärkere Begrenzung großer Subventionsempfänger

 
Laut Recherchen des investigativen Medienunternehmens „DeSmog“ sollen mit der herrschenden Familie von Abu Dhabi verbundene Unternehmen zwischen 2019 und 2024 mehr als 71 Millionen Euro an EU-Agrarsubventionen erhalten haben. Die Zahlungen erfolgten über landwirtschaftliche Flächen in Rumänien, Spanien und Italien.
Die Familie, welcher Scheich Mohamed bin Zayed Al Nahyan vorsteht, verfügt über ein geschätztes Vermögen von mehr als 275 Milliarden Euro und zählt damit zu den reichsten Dynastien weltweit. Al Nahyan ist sowohl Herrscher des Emirats Abu Dhabi als auch Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE).
Der Fall gilt als exemplarisch und hat die Debatte über die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU neu entfacht. Diese macht rund ein Drittel des EU-Haushalts aus.

Al Dahra und die Struktur der EU-Agrarsubventionen

Im Mittelpunkt des Falls steht die emiratische Agrar- und Lebensmittelgruppe Al Dahra, die in vielen Ländern aktiv ist und der Herrscherfamilie Abu Dhabi gehört. Über Tochtergesellschaften kontrolliert diese Gruppe rund 60.000 Hektar Land in Europa, hauptsächlich in Rumänien, aber auch in Spanien und Italien.
In Rumänien gilt die Agrarfläche von Agricost im Donaudelta als eine der größten landwirtschaftlichen Betriebe der Europäischen Union, mit etwa 57.000 Hektar. Laut den von der Presse zitierten Zahlen soll allein dieses Unternehmen im Jahr 2024 rund 10,5 Millionen Euro an Subventionen erhalten haben.
Insgesamt haben die Ermittler von „DeSmog“ und ihren Medienpartnern 110 Zahlungen über einen Zeitraum von sechs Jahren identifiziert, die an ein Netzwerk von Unternehmen gingen, die direkt oder indirekt von Mitgliedern der Familie Al Nahyan kontrolliert werden, mit einem Gesamtbetrag von über 71 Millionen Euro.
Die Preise für viele Agrarprodukte sind derzeit unter Druck. (Archivbild)

Landwirte bei der Ernte. (Symbolbild)

Foto: Jan Woitas/dpa

Schwächen der flächenbasierten Förderung

Diese Subventionen stammen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik, deren Basiszahlungen weiterhin größtenteils nach der Fläche der Betriebe berechnet werden. Je größer ein landwirtschaftlicher Betrieb ist, desto höher fallen die Zahlungen aus, was großen Agrarkonzernen und Eigentümern umfangreicher Landflächen strukturell zugutekommt.
Laut der Untersuchung erfolgen die Zahlungen an mit der emiratischen Familie verbundene Betriebe im Rahmen der gültigen Regeln: Jeder landwirtschaftliche Betrieb innerhalb der EU, der die Kriterien erfüllt, kann Anspruch auf GAP-Zahlungen haben – unabhängig von der Eigentümerstruktur.
Diese Situation bleibt dennoch für einen Teil der europäischen Landwirtschaft umstritten, da sie dies als Entkopplung von den Zielen der Unterstützung familiengeführter Betriebe sehen, schreibt „DeSmog“.
Studien des Europäischen Rechnungshofs haben auf das Risiko von „Verzerrungen“ und eine unzureichende Ausrichtung bestimmter Beihilfen hingewiesen, insbesondere im Hinblick auf kleine Betriebe und junge Landwirte.

Brüssel kündigt Reformen an

Angesichts der Kritik äußerte die Europäische Kommission die Notwendigkeit, die Verteilung der Subventionen besser zu steuern. EU-Vertreter haben eingeräumt, dass das Beispiel dieser Familie aus dem Golf die Grenzen eines Systems zeigt, das große ausländische Eigentümer unter den Empfängern hoher Zahlungen zulässt.
Brüssel arbeitet an einer Reform, darunter einer Obergrenze für Direktzahlungen, die ab 2028 auf 100.000 Euro pro Jahr und Empfänger festgelegt werden könnte – deutlich weniger als die derzeit von einigen Gruppen erhaltenen Millionenbeträge. Ziel ist es, einen Teil der Mittel stärker auf kleine und mittlere Betriebe sowie auf ökologische Transformationen umzulenken.
Der Europäische Rechnungshof betont in seinen aktuellen Stellungnahmen zur Reform der GAP für den Zeitraum 2028–2034 jedoch die zunehmende Komplexität des Systems und das Risiko, dass mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten zu neuen Ungleichheiten zwischen Landwirten führt.
Die Verhandlungen zwischen EU-Institutionen und nationalen Regierungen dürften schwierig werden.

Der leere Plenarsaal des Europäischen Parlaments.

Foto: Jc Milhet/Hans Lucas/AFP via Getty Images

960.000 Hektar Ackerland weltweit

Die emiratischen Eigentümer betonen, dass ihre Aktivitäten im Einklang mit europäischem Recht stehen. Die mit der Familie Al Nahyan verbundenen Agrarunternehmen erklären, dass sie lokale Arbeitsplätze schaffen und in strukturschwachen ländlichen Regionen Europas in die Infrastruktur investieren.
Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate verweisen auf die Diversifizierung ihrer Wirtschaft und die Sicherung der Lebensmittelversorgung des Landes durch landwirtschaftliche Investitionen im Ausland. In etwas mehr als 15 Jahren hat sich die Dynastie parallel zu ihren Einnahmen aus dem Öl- und Gassektor zu einem globalen Akteur in der Landwirtschaft entwickelt. So kontrollieren die VAE mittlerweile weltweit rund 960.000 Hektar Ackerland – neben Europa, auch in Afrika und Südamerika.
Europäische Landwirtschaftsorganisationen bleiben jedoch gespalten. Einige vertreten die Ansicht, dass das Hauptproblem weniger die Nationalität der Begünstigten sei, sondern vielmehr die Konzentration der Subventionen auf eine kleine Zahl großer Betriebe.
Laut in der Presse zitierten Daten sollen 0,5 Prozent der größten Eigentümer rund 16 Prozent des GAP-Haushalts erhalten, was das Gefühl der Ungerechtigkeit unter vielen Landwirten verstärkt.
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Neue Tablette zur COVID-Prophylaxe in den USA zugelassen

Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat ein neues Medikament zugelassen, das Patienten einnehmen können, nachdem sie mit dem Coronavirus in Kontakt gekommen sind.
Laut der Website der FDA hat die Behörde am 29. Mai die Tablette Xocova, die auch unter dem Namen Ensitrelvir bekannt ist, zugelassen. Die Zulassung gilt für die sogenannte Postexpositionsprophylaxe nach Kontakt mit SARS-CoV-2.
Die Packungsbeilage und weitere Informationen wurden noch nicht veröffentlicht.

In Japan zugelassen

Xocova wird von dem japanischen Unternehmen Shionogi hergestellt. Shionogi teilte am 1. Juni mit, dass die Zulassung für die Postexpositionsprophylaxe bei Kindern und Erwachsenen ab 12 Jahren gilt.
Das Therapieschema dauert fünf Tage. Am ersten Tag werden drei Tabletten eingenommen. An den folgenden vier Tagen wird täglich eine Tablette eingenommen.
„Xocova ist die erste und einzige orale Therapieoption, die klinisch nachweislich dazu beiträgt, symptomatisches COVID-19 nach einer Exposition bei Studienteilnehmern zu verhindern, unabhängig vom Impfstatus oder der Grundimmunität durch eine frühere Infektion“, sagte Nathan McCutcheon, Präsident und CEO der US-Tochtergesellschaft von Shionogi.
„Mit Xocova können Menschen, die COVID-19 ausgesetzt sind, frühzeitig handeln, um sich zu schützen.“
Ensitrelvir war zuvor bereits in Japan zugelassen worden.
Shionogi teilte mit, die Zulassung beruhe unter anderem auf einer randomisierten, doppelblinden, placebokontrollierten Phase-III-Studie. In dieser wurde festgestellt, dass 2,9 Prozent der Personen, die nach Kontakt mit Corona-Infizierten Ensitrelvir erhielten, an der Krankheit erkrankten, verglichen mit 9 Prozent der Placebo-Empfänger.
Die im Mai veröffentlichten Studienergebnisse umfassten etwa 2.000 Personen. Praktisch alle wiesen Antikörper gegen SARS-CoV-2 oder das Spike-Protein auf, was darauf hindeutet, dass sie zuvor mit Corona infiziert waren und/oder eine COVID-19-Impfung erhalten hatten. Shionogi finanzierte die Studie.

Nebenwirkungen: Kopfschmerzen, Durchfall, Husten

Dr. Frederick Hayden, emeritierter Professor an der University of Virginia School of Medicine, der an der Studie mitgearbeitet hatte, erklärte am 1. Juni: „Ensitrelvir hemmt die Virusvermehrung und trägt so dazu bei, Menschen, die [dem Coronavirus] ausgesetzt waren, vor dem Ausbruch der Krankheit zu schützen.“
Er sagte außerdem, die Strategie der Postexpositionsprophylaxe „könnte jedem zugutekommen, der sich nicht COVID bekommen möchte“.
Hayden fügte hinzu: „Sie könnte nicht nur im häuslichen Umfeld nützlich sein, sondern auch in anderen Kontaktsituationen, wie zum Beispiel bei Ausbrüchen in Pflegeheimen, Einrichtungen der chronischen oder akuten Pflege sowie nach Expositionen im Zusammenhang mit Reisen.“
Zu den häufigsten Nebenwirkungen bei Personen, die das Medikament erhielten, gehörten Kopfschmerzen, Durchfall und Husten.
Shionogi zeigte sich zuversichtlich hinsichtlich des Sicherheitsprofils des Medikaments, da die Rate unerwünschter Ereignisse in der Studiengruppe, die die Pille erhielt, und der Placebo-Gruppe in etwa gleich war.
Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „FDA Approves Pill for COVID-19 Prevention“. (deutsche Bearbeitung: ks)
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1. Juni: Rente wird teurer | Terroranschlag Bielefeld: Höchststrafe | Rechtswidrig: Pistorius überschreitet Kompetenz

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Rente wird teurer

Auf Millionen Beschäftigte könnten höhere Rentenbeiträge zukommen. Nach neuen Prognosen der Deutschen Rentenversicherung könnte der Beitragssatz ab 2028 von aktuell 18,6 auf 19,9 Prozent steigen. In den darauf folgenden Jahren werden Werte von bis zu 21,1 Prozent erwartet. Gründe dafür sind laut Rentenversicherung die alternde Bevölkerung und politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse.

Nicht rechtens

Das Verteidigungsministerium unter Boris Pistorius hat seine Kompetenzen weit überschritten. Das geht aus einer Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor. Demnach war die Entscheidung, die gesetzliche Abmeldepflicht für wehrfähige Männer per Allgemeinverfügung auszusetzen, rechtswidrig. Nur das Verfassungsgericht könne ein Gesetz oder Teile davon aufheben. Die Bundesregierung will nun mithilfe einer neuen Regelung, die durch die Legislative beschlossen wird, Abhilfe schaffen.

Höchststrafe

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten Sicherungsverwahrung an.

AfD unter Beobachtung

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf die AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies heute einen Eilantrag der Partei gegen die Bestimmung ab. Das Gericht sah demnach die Voraussetzungen für die Hochstufung gegeben.

Neues COVID-Medikament

Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat die Covid-19-Pille Xocova zur Vorbeugung nach einem Kontakt mit dem Coronavirus zugelassen. Das Medikament kann über fünf Tage eingenommen werden. In einer Studie erkrankten deutlich weniger Teilnehmer nach der Einnahme als in der Placebo-Gruppe. Hergestellt werden die Tabletten von einem japanischen Unternehmen.
 
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1. Juni: Rente wird teurer | Nicht rechtens | Höchststrafe

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Rente wird teurer

Auf Millionen Beschäftigte könnten höhere Rentenbeiträge zukommen. Nach neuen Prognosen der Deutschen Rentenversicherung könnte der Beitragssatz ab 2028 von aktuell 18,6 auf 19,9 Prozent steigen. In den darauf folgenden Jahren werden Werte von bis zu 21,1 Prozent erwartet. Gründe dafür sind laut Rentenversicherung die alternde Bevölkerung und politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse.

Nicht rechtens

Das Verteidigungsministerium unter Boris Pistorius hat seine Kompetenzen weit überschritten. Das geht aus einer Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor. Demnach war die Entscheidung, die gesetzliche Abmeldepflicht für wehrfähige Männer per Allgemeinverfügung auszusetzen, rechtswidrig. Nur das Verfassungsgericht könne ein Gesetz oder Teile davon aufheben. Die Bundesregierung will nun mithilfe einer neuen Regelung, die durch die Legislative beschlossen wird, Abhilfe schaffen.

Höchststrafe

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten Sicherungsverwahrung an.

AfD unter Beobachtung

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf die AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen. Das Verwaltungsgericht Hannover wies heute einen Eilantrag der Partei gegen die Bestimmung ab. Das Gericht sah demnach die Voraussetzungen für die Hochstufung gegeben.

Neues COVID-Medikament

Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat die Covid-19-Pille Xocova zur Vorbeugung nach einem Kontakt mit dem Coronavirus zugelassen. Das Medikament kann über fünf Tage eingenommen werden. In einer Studie erkrankten deutlich weniger Teilnehmer nach der Einnahme als in der Placebo-Gruppe. Hergestellt werden die Tabletten von einem japanischen Unternehmen.
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Kubicki kontert Strack-Zimmermanns Gummihammer-Tweet

Der neugewählte FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki hat den „Gummihammer“-Tweet seiner unterlegenen Herausforderin Marie-Agnes Strack-Zimmermann gekontert.
Es sei gar nicht so leicht, mit einem Gummihammer liberale Nägel einzuschlagen, sagte Kubicki am Montag, 1. Juni, dem Nachrichtensender „Welt“. Er habe das mal versucht, „mit einem Gummihammer liberale Nägel einzuschlagen, überhaupt Nägel einzuschlagen“, und sei „gnadenlos gescheitert“.
Strack-Zimmermann hatte bei X/Twitter in Richtung Kubicki gepostet, jetzt wisse sie ja, wo der Hammer hänge, und habe ihn sicherheitshalber an sich genommen, denn sie wolle ja nicht, „dass Du Dir versehentlich weh tust“. Strack-Zimmermann reagierte damit auf das Kubicki-Zitat: „Marie-Agnes, Du hast nur 40 Prozent – und jetzt weißt Du, wo der Hammer hängt.“

Kubicki spricht von „Nickeligkeiten“

Diese Auseinandersetzung will Kubicki aber insgesamt nicht überbewertet wissen.
Man müsse verstehen, dass sie beide „meinungsstarke Persönlichkeiten“ seien und sich „auch gelegentlich wirklich necken, im wahrsten Sinne des Wortes“. Sie seien 13 Jahre gemeinsam in Führungsverantwortung, in den Spitzengremien der Partei. Und sie habe ihm nach der Wahl gesagt, er wisse jetzt, dass 40 Prozent der Mitglieder mit ihr gemeinsam ein Auge auf ihn werfen würden.
Da habe er nur zurückgeworfen: „Marie-Agnes, 60 Prozent zeigen Dir, wo der Hammer hängt.“ Auch das hätten sie am Morgen in einer gemeinsamen Präsidiumssitzung wieder „nett auseinanderklamüsert“, hätten sich aber darauf verständigt, dass die „Fortsetzung der Nickeligkeiten“ in der deutschen Öffentlichkeit die „Ahnung“ hinterlassen würde, zwischen ihnen würde es nicht stimmen.
In der Sache finde er die Zuschreibung, dass die 40 Prozent alle Linksliberale seien oder die anderen 60 Prozent alle Rechtsliberale, „ziemlich komisch“, so Kubicki. Er „finde es immer schön, dass man den Wettbewerb sofort zur Zerrissenheit erklärt – dann dürfte ja in demokratischen Parteien überhaupt niemand gegen jemand anderes kandidieren“.
Außerdem seien er und Strack-Zimmermann in politischen Fragen auch gar nicht weit auseinander: „Ich kenne keinen politischen Punkt, wo Marie-Agnes Strack-Zimmermann und ich unterschiedlicher Auffassungen sind. Wir intonieren das vielleicht ein bisschen anders und sind auch ein bisschen pointierter, unterschiedlich. Ich bin der Letzte, der Marie-Agnes Strack-Zimmermann zur Zurückhaltung auffordern dürfte, weil ich ja selbst jemand bin, der nicht zurückhaltend ist. Aber in welcher politischen Frage – würde ich mal alle fragen, die das jetzt auch in den Zeitungen schreiben – in welcher politischen Frage kann mir dokumentiert werden, dass ihre Auffassung, die sie äußert, von meiner abweicht?“

Strack-Zimmermann: Keiner sei „allein unterwegs“

Auch Strack-Zimmermann legt im Ringen mit dem neugewählten FDP-Vorsitzenden derweil noch einmal nach. „Jeder Chef braucht motivierte Mitstreiter“, sagte sie dem Nachrichtenportal T-Online. „Kein Parteivorsitzender kann einfach seinen Stiefel durchziehen, er braucht Partner, Kolleginnen und Kollegen, Verbündete im besten Sinne, die ihren Kopf hinhalten und kämpfen.“
Keiner sei „allein unterwegs“, so Strack-Zimmermann, und sie sei fest überzeugt, dass die künftige Zusammenarbeit auch gelinge. „Dazu müssen wir beide selbstverständlich konstruktiv sein. Ich erwarte das von Wolfgang Kubicki und er kann das auch von mir erwarten“, sagte sie.
„Das schließt selbstverständlich nicht aus, dass wir nicht auch inhaltlich diskutieren werden, wenn erforderlich.“ Die Europapolitikerin weiter: „Ich bin kein Stachel im Fleische eines Kollegen, ganz sicher aber im Fleische anderer Parteien und werde meinen Teil dazu beitragen, dass wir wieder erfolgreich sein werden.“
Zum künftigen Kurs der FDP, die unter anderem über ihren Umgang mit der AfD und das Werben um mögliche Wähler der Rechtspopulisten streitet, sagte sie: „Ich glaube nicht, dass wir mit schrillen Tönen überzeugte AfD-Wähler wieder zurückgewinnen. Die unappetitliche Tonlage der AfD sind wir nicht und wollen wir niemals sein. Sie löst Empörung, Angst und Unmut aus.“ (dts/red)
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Bundesregierung sieht Fortschritte bei Chemieagenda

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat am Montag, 1. Juni, Vertreter aus Chemieindustrie, Ländern, Gewerkschaften und Verbänden zu einem Folgetreffen zur Chemieagenda empfangen – und dabei eine positive Zwischenbilanz gezogen. Die Industrie zeigte sich dagegen eher skeptisch.
Die im März veröffentlichte Agenda werde derzeit umgesetzt, so Reiche. Erste Erfolge seien sichtbar, etwa beim Gesetzespaket für bezahlbare Energie und bei der gemeinsamen Position zur EU-Chemikalienverordnung „Reach“.
Angesichts der angespannten Lage der Branche sei eine konsequente Fortsetzung der Arbeiten nötig.
Umweltminister Carsten Schneider (SPD) betonte, die EU-Kommission folge den deutschen Empfehlungen und wolle „Reach“ in der jetzigen Form nicht ändern. Auch beim Emissionshandel habe man gezielte Entlastungen erreicht.
Markus Steilemann, Präsident des Verbands der Chemischen Industrie, warnte: „Die Chemie hält Deutschland am Laufen – steht selbst aber massiv unter Druck.“ Weitere Belastungen seien ein „No-Go“.
IGBCE-Chef Michael Vassiliadis plädierte für eine strukturpolitisch begleitete Konsolidierung der Chemiestandorte. „So könnten die Überkapazitäten auch volkswirtschaftlich am sinnvollsten angepasst werden.“
Ein halbjährlicher Steuerungskreis unter Leitung von Staatssekretär Frank Wetzel soll den Prozess fortsetzen. (dts/red)
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So können Sie Solarstrom mit den Nachbarn teilen


In Kürze:

  • Ab 1. Juni können Solaranlagenbesitzer ihren Überschussstrom an Nachbarn abgeben.
  • Das „Energy Sharing“ stellt eine weitere Vermarktungsmethode dar.
  • Es gibt aber Hindernisse wie die noch geringe Verbreitung der dafür nötigen Smart Meter.
  • Für Strombezieher ist diese Variante eine Ergänzung, aber kein Ersatz zum bestehenden Stromvertrag.

 
Hohe Stromüberschüsse durch den Betrieb von Solaranlagen, speziell in den Mittagsstunden, sind eine zunehmende Belastung für das deutsche Stromnetz. Eine Reform des Energiewirtschaftsgesetzes könnte nun für Entlastung sorgen und helfen, den Geldbeutel zu füllen.
Ab sofort können Betreiber einer Photovoltaikanlage in Deutschland den zu viel produzierten Strom einfacher an ihre Nachbarn weitergeben.

Überschussmanagement durch „Energy Sharing“

Seit dem 1. Juni 2026 sind in Deutschland Energiegemeinschaften, auch Energy Sharing Communities genannt, möglich. Geregelt werden diese durch eine Novelle von Paragraf 42c des Energiewirtschaftsgesetzes, wofür die EU-Richtlinie 2018/2001 (RED II) in nationales Recht umgesetzt wurde.
Durch das Teilen von Strom können Betreiber von Solaranlagen oder anderen „erneuerbaren“ Anlagen den überschüssigen Strom an einen oder mehrere andere Haushalte oder kleine Unternehmen in ihrer Umgebung verkaufen oder verschenken. Auch Betreiber einer Energiespeicheranlage mit erneuerbarem Strom können diese Möglichkeit nutzen.
Oftmals konnten Besitzer einer Solaranlage den selbst produzierten Strom bei viel Sonne bisher nur teilweise nutzen. Der entstehende Überschuss fließt dabei unkontrolliert in das öffentliche Stromnetz, egal ob der Strom benötigt wird oder nicht.

Wie funktioniert das Energy Sharing?

Zur Umsetzung des Energy Sharing ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Nachbarn oder der Hausgemeinschaft nötig. Das beschränkt sich jedoch nicht auf die direkten Nachbarn. Es kann auch ein Freund, Bekannter oder ein Café um die Ecke im gleichen Verteilnetzgebiet sein, das heißt im Gebiet desselben Verteilnetzbetreibers.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass in allen beteiligten Haushalten ein Smart Meter installiert sein muss, der die Stromflüsse misst. Danach kann künftig eine entsprechende Abrechnung erfolgen.
Solaranlagenbesitzer oder Haushalte, die am Energy Sharing teilnehmen wollen, sollten sich zunächst beim Netz- und Messstellenbetreiber melden. Dieser informiert die Interessenten über die nötigen weiteren Maßnahmen und Möglichkeiten im lokalen Verteilnetz.

Welche Hindernisse gibt es?

Die Umsetzung dürfte anfangs holprig sein. Das fängt schon bei der Markteinführung der Smart Meter an, die hinterherhinkt. Bisher sind nur rund 5,5 Prozent aller Haushalte in der Bundesrepublik mit diesen intelligenten Stromzählern ausgestattet. Zudem kann der Einbau eines Smart Meters von der Beantragung bis zur Installation rund drei bis sechs Monate dauern.
Doch selbst ein installierter Smart Meter bedeutet nicht immer grünes Licht für die Nutzung. Laut der Verbraucherzentrale funktionieren viele dieser Geräte nach Einbau teils über Monate oder Jahre nicht.
Ein weiteres Problem können die Abrechnungsprozesse darstellen. Sie basieren auf Viertelstundenwerten, was die Sache kompliziert macht. Eine manuelle Abrechnung ist nicht möglich.
Die Energieversorgungsunternehmen verweisen zudem darauf, dass für die Umsetzung des Energy Sharing noch verlässliche Vorgaben und Rahmenbedingungen fehlen. Daher sei mit Verzögerungen beim Start zu rechnen.

Gebühren fallen weiterhin an

Da beim Energy Sharing der Strom, zumindest buchhalterisch, meist von einem Gebäude zu einem anderen fließt, beansprucht er das öffentliche Stromnetz. Daher wird der Netzbetreiber dafür künftig weiterhin Netzentgelte, Steuern und Umlagen in Rechnung stellen.
Sollte der Strom innerhalb desselben Gebäudes fließen, können die Beteiligten bereits bestehende Regelungen anwenden: den Mieterstrom sowie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Bei beiden Varianten muss der verrechnete Strom das Hausnetz nicht verlassen. Die Versorgung findet im Haus statt. Weil sie das öffentliche Stromnetz nicht betrifft, fallen keine zusätzlichen Netzentgelte an.

Wer profitiert wie stark davon?

Laut der Verbraucherzentrale kann das neue Energy Sharing für den Betreiber von Solaranlagen eine zusätzliche Einnahmequelle darstellen. Aktuell erhält er für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom 7,78 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für eine Teileinspeisung. Seit 2020 liegt diese Einspeisevergütung unter 10 Cent für Anlagen bis 10 Kilowatt Nennleistung (kWp).
Teilt er seinen Strom nun aber mit den Menschen in seiner Umgebung, kann er einen deutlich höheren Preis vereinbaren. Dadurch kann sich die Investition in die Solaranlage schneller amortisieren.
Das kann auch für den Stromabnehmer von Vorteil sein, da er sonst normalerweise, je nach Tarif, Preise im Bereich von 25 bis 40 Cent pro kWh für seinen Netzstrom vom Versorger bezahlen muss.
Allzu billig wird der Strom aufgrund von Gebühren jedoch nicht. „In der Summe können diese Nebenkosten des Energy Sharing zehn bis 15 Cent pro Kilowattstunde betragen“, sagte Matthias Bauer, Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Liegt der vereinbarte Preis für den Solarstrom bei 12 Cent pro kWh und kommen 10 Cent Nebenkosten hinzu, profitieren beide Seiten. Der Anlagenbetreiber bekommt 4,2 Cent mehr, eine Steigerung um 54,2 Prozent. Überdies spart der Strombezieher 3 bis 18 Cent pro kWh.
Liegen die Nebenkosten bei 15 Cent, lohnt sich das Energy Sharing für den „Nachbarn“ erst, wenn er aktuell mehr als 27 Cent pro kWh für seinen Strom bezahlt.
Möglich wäre für den Anlagenbetreiber auch ein Strompreis von 15 Cent, also 92,8 Prozent Ertragssteigerung. Da viele Stromkunden aktuell mehr als 30 Cent bezahlen, kann er auch damit einige Interessenten finden.
Die Abnehmer haben somit auch ohne eigenes Hausdach die Möglichkeit, lokalen sogenannten grünen Strom zu beziehen. Bisher haben Mieter oft nur durch ein Balkonkraftwerk an der „Energiewende“ partizipieren können.
Ebenso können natürliche Personen, kleine Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften und Kommunen von dem Modell profitieren. Beispielsweise kann ein Gewerbebetrieb mit eigener Solaranlage einer Schule Strom anbieten oder umgekehrt, je nachdem, wer erneuerbaren Strom anbieten kann und wer Interesse an dessen Bezug hat.
Der Betrieb der Anlage darf dabei weder „überwiegend der gewerblichen noch überwiegend der selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Betreibers“ dienen.
Der Betreiber hat zudem den Vorteil, dass er deutlich weniger Bürokratie stemmen muss. Anzeigepflichten, Vorgaben zur Rechnungsgestaltung und Stromkennzeichnung entfallen. Auch gilt für Anlagen bis 30 kWp eine vollständige Einkommensteuerbefreiung.

Nur eine Ergänzung

Allerdings werden Anlagenbetreiber die Stromversorgung ihrer „Nachbarn“ nicht dauerhaft mit ihrer Solaranlage gewährleisten können. Da die Sonne auch ihre Solarmodule nicht immer gleichmäßig bestrahlt, steht der Strom nur gelegentlich zur Verfügung. Nachts und im Winter gibt es keinen oder eher selten einen Stromüberschuss. Zudem kann die Anlage durch einen Defekt plötzlich ausfallen.
Daher verpflichtet das Energy Sharing die Anlagenbetreiber nicht zur vollständigen Stromversorgung der beteiligten Nachbarn. Für sie gilt keinerlei Versorgungsgarantie.
Somit benötigen die beteiligten Haushalte zusätzlich einen Stromliefervertrag mit einem selbst gewählten Stromanbieter. Dieser muss die Strommengen liefern, die nicht aus der Solaranlage kommen. Bereits geltende Stromlieferverträge können bestehen bleiben.

Eine Entlastung für die Netze?

Überschüssiger Strom durch Solaranlagen stellt ein zunehmendes Problem für unsere Stromnetze dar. Er drückt den Börsenstrompreis weit nach unten, oftmals sogar in den Minusbereich. Um die Netze noch stabil zu halten, müssen Netzbetreiber den Überschuss ins Ausland ableiten oder Anlagen abschalten, sofern sie darauf zugreifen können.
Mit dem Energy Sharing kann sich der lokale Verbrauch von Solarstrom erhöhen, weil dieser günstigere Strom nur bei Stromüberschuss zur Verfügung steht. Die Strombezieher haben somit eine finanzielle Motivation, größere Stromverbraucher dann einzuschalten, wenn gerade ein hohes Stromangebot aus den Erneuerbaren besteht. Das reduziert die Belastung der regionalen Verteilnetze.
Das kann die Anzahl der Abregelungen von Solaranlagen reduzieren und somit die Systemeffizienz verbessern.

Alle solaren Werkzeuge im Überblick

Wer eine Solaranlage besitzt oder sich eine zulegen möchte, verfügt mit dem Energy Sharing über eine weitere Möglichkeit, seinen Strom gewinnbringend zu vermarkten. Die bisherigen Werkzeuge bleiben dabei bestehen. Die bestehenden Vermarktungsoptionen lauten wie folgt:
  • Eigenverbrauch: Die Selbstnutzung des Solarstroms bringt laut Sanierungsdienstleister Reduco eine Ersparnis von rund 35 Cent pro kWh – der durchschnittliche Preis des Netzstroms. Dies ist das stärkste wirtschaftliche Werkzeug.
  • Batteriespeicher: Wer den Strom bei Überschuss in eine Batterie führt und beispielsweise am Abend, wenn die Sonne nicht oder kaum mehr scheint, den Überschussstrom verbraucht, kann weitere rund 30 Cent pro kWh sparen. Das ergibt sich aus dem Preis des Netzstroms abzüglich der Speicherkosten. Ein Batteriespeicher erweitert somit den Eigenverbrauch.
  • Energy Sharing: Hieraus entsteht ein zusätzlicher Erlös von möglicherweise rund 15 Cent pro kWh. Der Anlagenbesitzer gibt den Überschussstrom, den er nicht selbst verbraucht oder speichert, ab.
  • Netzeinspeisung: Falls nach Einsatz der genannten Instrumente weiterhin Überschussstrom anfällt, kann dieser für 7,78 Cent pro kWh – bei Anlagen bis 10 kWp – in das öffentliche Stromnetz fließen.
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vital

Nur 7 Minuten draußen: Wie Kinder die Natur wiederentdecken

Eines der besten Geschenke, die man Kindern machen kann, ist es, ihnen von klein auf eine Liebe zur Natur zu vermitteln. Doch dieses Geschenk wird immer seltener. Ein Bericht des Institute for Social Research der University of Michigan aus dem Jahr 2015 brachte eine beunruhigende Statistik ans Licht: Das durchschnittliche amerikanische Kind spielt nur 7 Minuten pro Tag unstrukturiert im Freien. Das ist ein Rückgang von 50 Prozent in nur 20 Jahren.
Dies ist aus vielen Gründen besorgniserregend.
Richard Louv schrieb in seinem Buch „Last Child in the Woods: Saving Our Children From Nature-Deficit Disorder“ („Das letzte Kind im Wald: Wie wir unsere Kinder vor dem Naturdefizit-Syndrom retten“): „Gerade in dem Moment, in dem die Bindung zwischen der Jugend und der Natur abbricht, belegt eine wachsende Zahl von Forschungsergebnissen einen direkten Zusammenhang zwischen unserer mentalen, physischen und spirituellen Gesundheit und unserer Beziehung zur Natur – und zwar auf positive Weise“.
Zeit in der Natur wurde mit besserer mentaler Gesundheit, mit gesteigerter Kreativität und Konzentration, einem stärkeren Immunsystem, besserer Herzgesundheit, verbessertem Schlaf und mehr körperlicher Bewegung in Verbindung gebracht. Kinder, die viel Zeit draußen verbringen, sind glücklicher, klüger und weniger ängstlich als Kinder, die überwiegend drinnen spielen. Danielle Cohen schrieb für das Child Mind Institute, dass das Spiel im Freien das Selbstvertrauen der Kinder, ihre Vorstellungskraft und die Motivation für körperliche Bewegung stärke.

Ein Blick in die Ordnung dieser Welt

Abgesehen von den  physischen Vorteilen erhalten Kinder etwas Unfassbares, das jedoch ebenso wichtig ist: ein Gespür für die grundlegende Ordnung der Welt. Durch die Vertrautheit mit der Natur und eine Liebe zur wilden Natur lernen Kinder die Realitäten kennen, die der menschlichen Zivilisation zugrunde liegen.
Kinder, die viel Zeit in der Natur verbringen, verstehen intuitiv, wie die physische Welt funktioniert, und verfügen über feiner abgestimmte Sinne. Sie haben eine viszerale Begegnung mit dem sanften Streichen von Gras, hören das Trällern von Vogelgesang und das Fließen von Wasser. Sie spüren die rauen, harten Oberflächen von Steinen, Rinde und nackter Erde. All diese elementaren Dinge sind unsere Lebensquellen und die Rohmaterialien einer gesunden Vorstellungskraft.
Unstrukturiertes Spielen im Freien ermöglicht es Kindern, ihre Kreativität und Problemlösungsfähigkeiten zu entwickeln. Foto: Studia72/iStock

Unstrukturiertes Spielen im Freien ermöglicht es Kindern, ihre Kreativität und ihre Problemlösungsfähigkeiten zu entwickeln.

Foto: Studia72/iStock

Gehen wir in die Natur

Ein einfacher und unterhaltsamer Weg, um Kinder wieder mit der natürlichen Welt in Kontakt zu bringen, sind Naturspaziergänge. Bei diesen langsamen, explorativen Streifzügen durch eine natürliche Umgebung werden Kinder ermutigt, Dinge aus der Natur zu bemerken, zu schätzen, zu entdecken und zu sammeln.
Naturspaziergänge können viele Formen annehmen. Der Schlüssel liegt darin, Aufmerksamkeit, Wertschätzung, Lernen, Neugier und Staunen zu fördern. Man kann auch einen Feldführer für die lokale Flora und Fauna mitnehmen und sich auf einen benachbarten Fußweg zu begeben. Eltern und Kinder können dabei gemeinsam so viele Arten wie möglich identifizieren.
Ein „wahrnehmender“ Naturspaziergang ist besonders vorteilhaft, um Kinder darin zu trainieren, ihre Sinne voll auszuschöpfen, um die Welt um sie herum geduldig und aufmerksam aufzusaugen. Der Erwachsene sollte dem Kind Fragen stellen, während sie umherschlendern. Was siehst du? Was riechst du? Wie würdest du den Geruch beschreiben? Was hörst du? Was fühlst du?
Sinneserfahrungen in der Natur, wie das Berühren von Gras oder Wasser oder Tierbeobachtungen fördern Neugier und kognitive Entwicklung. Foto: evgenyatamanenko/iStock

Sinneserfahrungen in der Natur wie das Berühren von Gras oder Wasser oder Tierbeobachtungen fördern Neugier und kognitive Entwicklung.

Foto: evgenyatamanenko/iStock

Für Kinder, die etwas mehr Anleitung oder Wettbewerb benötigen, um sich motiviert zu fühlen, ist eine Naturschnitzeljagd eine gute Option. Eine Liste mit spezifischen Gegenständen, die gefunden oder gesammelt werden sollen, kann das Erlebnis spannender machen.
Naturspaziergänge gehen natlos in Aktivitäten zu Hause über. Gegenstände, die in der Natur gesammelt wurden, können in einem Kunstprojekt oder einem Naturdiorama verwendet werden. Wenn Sie verschiedene Proben gesammelt haben, können Kinder diese dokumentieren und anschließend eine Ausstellung erstellen. Das Schöpfen von Teichwasser bei einem Spaziergang in der Natur eröffnet die Möglichkeit, die darin lebenden Mikroorganismen und Kleinstlebewesen später zu Hause unter der Lupe oder sogar unter dem Mikroskop genauer zu untersuchen. Das Verfassen einer Reflexion oder das Zeichnen eines Bildes oder einer Karte im Zusammenhang mit Naturspaziergängen ermutigt Kinder, ihre Erfahrungen zu verstehen.

Ein Rückzugsort inmitten des Trubels des Lebens

Lebendige Erfahrungen in der Natur sind die Basis für einige wunderschöne Erinnerungen.
„Wir haben eine so kurze Gelegenheit, unsere Liebe zu dieser Erde an unsere Kinder weiterzugeben und unsere Geschichten zu erzählen“, schrieb Louv. „Das sind die Momente, in denen die Welt wieder heil wird. In den Erinnerungen meiner Kinder werden die Abenteuer, die wir zusammen in der Natur erlebt haben, immer existieren.“
In der Kindheit begonne Aktivitäten im Freien können lebenslange Gewohnheiten prägen. Auch viele Erwachsene suchen weiterhin die Natur auf, um Erholung zu erlangen oder um sich zu vergnügen. Foto: kevajefimija/iStock

In der Kindheit begonnene Aktivitäten im Freien können lebenslange Gewohnheiten prägen. Auch viele Erwachsene suchen weiterhin die Natur auf, um sich zu erholen oder zu vergnügen.

Foto: kevajefimija/iStock

Zusätzlich zum Schaffen schöner Erinnerungen helfen Naturspaziergänge dabei, eine schöne Zukunft aufzubauen. Einen Geschmack für das Draußen zu entwickeln, dient Kindern ihr ganzes Leben lang. In der Natur werden sie Schönheit und Frieden finden, zu denen sie als Zuflucht zurückkehren können, wenn das Leben schwierig wird. Wenn sie wachsen, können sie lernen, dem Beispiel des Agrarschriftstellers Wendell Berry zu folgen, der schrieb:
„Wenn Verzweiflung für die Welt in mir wächst […] gehe ich und lege mich dorthin, wo der Erpel in seiner Schönheit auf dem Wasser ruht und der große Reiher frisst. Ich trete ein in den Frieden der wilden Natur, die ihr Leben nicht mit der Vorahnung von Gram belastet. Ich trete in die Gegenwart von stillem Wasser. Und ich fühle über mir die tagesblinden Sterne, die mit ihrem Licht warten. Für eine Zeit ruhe ich in der Gnade der Welt und bin frei.“
Diese Art von meditativer, erholsamer Beziehung zur Natur entwickelt sich nicht spontan. Bei so vielen modernen Ablenkungen ist es für Kinder leicht, Frieden oder Trost in Gadgets, Essen und Unterhaltung zu suchen. Aber diese Dinge haben nicht die Heilkraft – für Körper und Seele –, die die Natur besitzt. Deshalb ist es ein großes Geschenk, Kinder durch wiederholte positive Erfahrungen an die Natur heranzuführen. Es ist der Beginn einer lebenslangen Liebesaffäre mit der Schöpfung.

Inmitten der Natur festigen sich auch Freundschaften. Manchmal halten diese ein Leben lang.

Foto: kieferpix/iStock

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „7 Minutes Outside: Reconnecting Kids With Nature“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm)
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gesellschaft

170.000 Euro wert: Gestohlene Handtücher in Hamburger Lager entdeckt

In einer Lagerhalle in Hamburg haben Ermittler gestohlene Handtücher mit einem Verkaufswert von knapp 170.000 Euro entdeckt.
Bei der Durchsuchung am Freitag wurden in der Halle auch eine tatverdächtige 49-jährige Frau und ihr mutmaßlicher 68-jähriger Komplize angetroffen, wie die Polizei am Montag, 1. Juni, in der Hansestadt mitteilte.

Ware auf Europaletten gelagert

Die 21.000 Gastronomiehandtücher waren auf sechs Europaletten sowie in 44 Umzugskartons verpackt.
Die Handtücher waren im November 2025 von einem Geschäftsführer eines Restpostenhandels als gestohlen gemeldet worden. Sie waren aus seinem Lager verschwunden. Die Ermittlungen führten schließlich zu der 49-Jährigen. (afp/red)
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wirtschaft

Wohnungswirtschaft warnt vor Minusrekord am Bau

Der Spitzenverband der deutschen Wohnungswirtschaft schlägt Alarm: Deutschland droht in diesem Jahr ein weiterer Minusrekord am Bau.
„Deutschland erlebt eine historische Wohnraumkrise“, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Irankrieg, steigende Baukosten, Inflation und Zinsen, aber auch Koalitionsstreitigkeiten drohten, den „Aufschwung abzuwürgen“, bevor er begonnen habe.

Branche kritisiert hohe Kosten und Bürokratie

Im vergangenen Jahr wurden laut GdW-Zahlen noch 206.000 neue Wohnungen fertiggestellt – und das war schon ein Rekordtief. Gedaschko fürchtet, dass man dieses Jahr „sogar unter die Marke von 200.000 rutschen könnte. Und das, obwohl im sozialen Wohnungsbau quasi alle neuen Zusatzkosten bislang `weggefördert` werden. Das kann nicht mehr lange gut gehen für den Steuerzahler.“
Auch die Regierung treffe eine Mitverantwortung dafür, dass nicht wenigstens die Kosten gesenkt würden: „Wir bewegen uns in einem furchtbaren Bürokratie-Dschungel – nicht nur, weil bislang alle teuren DIN-Normen eingehalten werden müssen und immer neue, kostenträchtige erfunden werden“, sagte Gedaschko dem „Focus“.

Verband fordert einfachere Baustandards

Dem müsse man einen neuen, bezahlbaren, rechtssicheren Basisstandard entgegensetzen, den man auch im Mietrecht gut gebrauchen könnte. Der neue Standard entspräche etwa dem Bauen des Jahres 2006.
„Die beiden SPD-regierten Ministerien Bau und Justiz wollen leider etwas ganz anderes: eine jeweils individuell vertraglich völlig neu zu vereinbarende Regelung.“ Das werde noch teurer und sei „nicht die Deutschland-Geschwindigkeit, die wir dringend bräuchten“.
Fazit des Verbands-Präsidenten, dessen Mitgliedsunternehmen für rund sechs Millionen Wohnungen im Land stehen: „Wenn wir wenigstens den einfacheren Gebäudetyp E mit dem Basisstandard endlich hätten, könnten wir 15 Prozent günstiger bauen. Wir könnten dadurch mindestens zehn Prozent mehr Sozialwohnungen fürs gleiche Geld bauen. Will nur in Berlin irgendwie niemand hören.“
Gedaschkos Prognose fürs laufende Jahr: „Für Mieter wird sich auch mittelfristig an den akuten Notlagen nichts ändern. Der Markt wird weiterhin von Mangelverwaltung dominiert. Bauherren müssen mit erneut steigenden Kosten rechnen. Es wird also schlicht noch weniger gebaut als eh schon.“ (dts/red)
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gesellschaft

15-jähriger Rollerfahrer stirbt nach Kollision mit Auto in Köln

Bei einem schweren Verkehrsunfall in Köln-Mülheim ist ein 15 Jahre alter Rollerfahrer tödlich verletzt worden.
Nach ersten Ermittlungen kam es am Sonntagabend zu einer Kollision zwischen dem Roller und einem in gleicher Richtung fahrenden Auto, wie die Polizei am Montag, 1. Juni, mitteilte.
Ein 14-jähriger Mitfahrer des Jugendlichen sowie ein 45 Jahre alter Autofahrer wurden schwer verletzt.
Der 15-Jährige erlitt bei dem Unfall schwere Kopfverletzungen und starb später im Krankenhaus. Er war nach Angaben der Polizei ohne Helm unterwegs.
Eine Überprüfung des Rollers ergab zudem, dass dieser Anfang Mai gestohlen worden war. Der 15-Jährige verfügte zudem nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis.
Die Polizei sicherte vor Ort Spuren und nahm Ermittlungen zum genauen Unfallhergang auf. (afp/red)
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deutschland

Entgelttransparenz: Familienunternehmer warnen vor neuer Bürokratie

Der Verband der Familienunternehmer warnt die Bundesregierung vor einer Belastung der Wirtschaft durch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz.
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist selbstverständlich“, sagte die Verbandspräsidentin Marie-Christine Ostermann der „Rheinischen Post“.

Sorge vor mehr Berichtspflichten

Die Bundesregierung müsse bei der Umsetzung der EU-Richtlinie sehr genau darauf achten, dass Transparenz nicht zu einem neuen Dokumentations- und Berichtswesen ausufert, das schon wieder die Unternehmen belaste.
Viele Familienunternehmen würden bereits heute nach klaren und nachvollziehbaren Kriterien zahlen.
„Die Sorge vor unverhältnismäßigen Belastungen der Wirtschaft ist groß“, so Ostermann weiter. Deutschland dürfe aus einer europäischen Mindestvorgabe nicht erneut ein Bürokratie-Maximum machen. (dts/red)
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ausland

Nach Hantavirus: „Hondius“ wieder auf See

Knapp zwei Wochen nach Rückkehr des vom Hantavirus betroffenen Kreuzfahrtschiffes ist die „Hondius“ nach Angaben der Reederei desinfiziert und kann wieder in See stechen.
Das niederländische Schiff werde planmäßig am 6. Juni auslaufen nach Spitzbergen in der Arktik. Von dort soll es am 13. Juni zu einer Reise durchs Nordpolarmeer aufbrechen, wie die Reederei Oceanwide Expeditions mitteilte.
Spezialisten der niederländischen Gesundheitsbehörden hatten das Schiff umfassend gereinigt und desinfiziert. Am Wochenende hatten die Behörden es wieder freigegeben. Eine Infektionsgefahr bestehe nicht mehr.

Besatzung noch in Quarantäne

Erste Untersuchungen ergaben nach Angaben der Reederei, dass das Hantavirus mit Passagieren an Bord gekommen war und nicht vom Schiff stammte.
Alle Besatzungsmitglieder der vorigen Fahrt befinden sich noch Quarantäne, teilte die Reederei mit. „Es hat ein Besatzungswechsel stattgefunden, wobei kein Besatzungsmitglied an Bord Kontakt zu Personen hatte, die sich derzeit in Quarantäne befinden.“
Im Mai war bekanntgeworden, dass mehrere Menschen an Bord des Kreuzfahrtschiffes mit dem Hantavirus infiziert worden waren. Drei Menschen starben, mehrere wurden infiziert. Passagiere und auch Besatzungsmitglieder wurden evakuiert. Das Schiff kehrte am 18. Mai nach Rotterdam zurück.

Keine Pandemie-Gefahr

Bei dem Virus ging es um die sogenannte Andes-Variante, die vor allem in Südamerika vorkommt und von Mensch zu Mensch übertragbar ist.
Das Schiff war zum Zeitpunkt des Ausbruches unterwegs von Argentinien zu den Kanarischen Inseln. Auf Teneriffa konnten Passagiere und die meisten Besatzungsmitglieder an Land gehen und in ihre Heimatländer fliegen.
Die Weltgesundheitsorganisation hatte bekräftigt, dass keine Gefahr einer großen Ansteckungswelle oder Pandemie bestand. Eine Infizierung ist nach Aussagen von Experten weitaus schwieriger als etwa bei einem Grippevirus oder Corona. (dpa/red)
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wirtschaft

Geldwäsche-Verdacht gegen Überweisungsdienst Wise: Belgische Justiz ermittelt

Die belgische Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Geldwäsche gegen den europäischen Zweig des Überweisungsdienstleisters Wise.
Die Ermittlungen laufen schon seit dem vergangenen Jahr und „nähern sich ihrem Ende“, wie die Staatsanwaltschaft der AFP am Montag, 1. Juni, bestätigte. Der Aktienkurs des Unternehmens an der Londoner Börse brach bis Montagmittag um fast 15 Prozent ein.
Zuvor hatten Investigativjournalisten mehrerer europäischer Medien berichtet.

Mutmaßlich unterlassene Meldung verdächtiger Geldtransfers

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben, ob Wise verdächtige Überweisungen im großen Stil nicht gemeldet und damit gegen die Anti-Geldwäschegesetze der EU und Belgiens verstoßen hat.
Dabei geht es demnach um Überweisungen, die mutmaßlich im Zusammenhang mit Betrug, Korruption und Drogenhandel stehen.
Wise hat seinen Hauptsitz in London, die Ermittlungen betreffen des EU-Zweig des Unternehmens mit Sitz in Brüssel.
Die belgischen Ermittler waren den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge auf den Dienstleister aufmerksam geworden, weil Ermittler aus mehr als 30 anderen Ländern in zahlreichen Fällen um Unterstützung in Brüssel baten, weil Wise-Konten in ihren Strafverfahren auftauchten.

Unternehmen weist Vorwürfe zurück

Das Unternehmen in London bezeichnete die Ermittlungen am Montag als „Teil des laufenden Geschäftsbetriebs“. Sie deuteten „weder auf eine Nichteinhaltung der Anforderungen zur Geldwäschebekämpfung noch auf sonst irgendein Fehlverhalten“ hin, teilte Wise weiter mit.
Die Ermittlungen dauerten zudem noch an. „Stand heute wurden uns keine konkreten Schlussfolgerungen vorgelegt.“
Wise zählt weltweit mehr als 19 Millionen aktive Kunden, die international Geld hin und her schicken. Pro Tag wickelt der Dienstleister nach eigenen Angaben etwa 4,7 Millionen Transaktionen ab. (afp/red)
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deutschland

Niedersächsischer Verfassungsschutz darf AfD vorläufig hochstufen

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen.
Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen von der Partei eingereichten Eilantrag am Montag ab. Die Voraussetzungen für die Hochstufung der AfD seien nach seinen Feststellungen „mit den durch den Verfassungsschutz gesammelten Belegen gegeben“, teilte das Gericht zur Begründung mit.
Weiterhin erklärte es, es lägen „konkrete und zu Tatsachen verdichtete Anhaltspunkte“ dafür vor, dass das politische Konzept des niedersächsischen AfD-Landesverbands vorsehe, Zuwanderern sowie deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund und deutschen Staatsbürgern islamischen Glaubens „die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft“ zu versagen. Außerdem lägen hinreichende Tatsachen für „Bestrebungen gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“, etwa durch die Verächtlichmachung der Demokratie, vor.
Der Landesverfassungsschutz hatte die AfD in Niedersachsen im Februar öffentlich zum sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft. Die Partei leitete rechtliche Schritte ein. Im März teilte der Verfassungsschutz mit, die AfD bis zur Entscheidung vorläufig wieder als Verdachtsfall zu behandeln. (afp/red)
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deutschland

So teuer könnte der Rentenbeitrag werden


In Kürze:

  • Bis 2040 könnte der Rentenbeitragssatz auf 21,1 Prozent steigen.
  • Ursache sind Demografie und höhere gesetzliche Anforderungen an die Nachhaltigkeitsrücklage.
  • Die Bundesregierung hält am Rentenniveau von mindestens 48 Prozent fest.
  • Die Rentenkommission soll bis Ende Juni Reformvorschläge vorlegen.

Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird voraussichtlich schon ab 2028 steigen – und das sogar stärker als erwartet. Zuletzt waren Prognosen von einem Anstieg des derzeitigen Satzes von 18,6 Prozent auf 19,8 Prozent ausgegangen. Nun ist in internen Papieren der DRV, die „BILD“ zitiert, die Rede von 19,9 Prozent und in weiterer Folge von 20 Prozent ab 2029.

DRV rechnet mit neuem Rekord-Beitragssatz

Gänzlich überraschend erscheint die Entwicklung nicht. Alexander Gunkel aus dem DRV-Bundesvorstand hatte diese bereits im Dezember 2024 skizziert. Damals ging dieser vor der Bundesvertreterversammlung der Rentenversicherungsträger davon aus, dass der Beitragssatz bereits 2027 oder 2028 auf knapp 20 Prozent steigen müsse.
Zum letzten Mal war der Rentenbeitragssatz 2007 gestiegen. Damals lag er bei 19,9 Prozent, 2012 sank er auf 19,6 Prozent und in den Jahren danach kontinuierlich auf das Niveau von 18,6 Prozent. Dieses gilt seit 2018. Die bislang höchsten Beitragssätze galten mit jeweils 20,3 Prozent in den Jahren 1995 und 1996.
Damit ist nach Einschätzung der DRV auch das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. In weiteren Etappen rechnet diese mit einer Steigerung auf 20,9 Prozent ab 2034. Dabei soll der Beitragssatz im Jahr 2031 bei 20,2 Prozent liegen, ein Jahr später mit 20,5 Prozent einen neuen historischen Höchstsatz erreichen und 2033 bei 20,7 Prozent liegen. Ab 2040 wird er bei 21,1 Prozent liegen – was immerhin etwas unterhalb der zuvor geltenden Prognose von 21,2 Prozent ab 2039 läge.

Nachhaltigkeitsrücklage mit der Rentenreform 2025 erhöht

Die Ursache für den absehbaren Anstieg der Beitragssätze liegt nach Darstellung der DRV nicht allein in der demografischen Entwicklung. Dazu kommen politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse – nicht zuletzt mit Blick auf die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage.
Deren Zweck ist es, Schwankungen zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung abzufedern. Mit der Rentenreform, die gegen Ende des Vorjahres den Bundestag passierte, hob der Gesetzgeber auch die untere Grenze dieser Reserve an. So will man eine bessere Ausstattung der Rentenkasse gewährleisten. Bislang liegt sie bei 0,2 Monatsausgaben – künftig soll sie auf 0,3 steigen. Diese Weichenstellung wollte bereits die Ampel vornehmen, was aufgrund ihres vorzeitigen Endes jedoch nicht gelang.
Aufgrund der höheren vorgeschriebenen Rücklage muss mehr Kapital in der Rentenkasse verbleiben. Dies erhöht jedoch auch den Finanzierungsbedarf. Die Folge davon sind absehbare Beitragssteigerungen. In diesem Kontext rechnet die DRV damit, dass die Rücklage spätestens 2028 unter die neue Mindestgrenze fallen wird – was ein automatisches Greifen des gesetzlichen Anpassungsmechanismus und höhere Beitragssätze auslösen werde.

DRV-Chef Gunkel: Anstieg „sehr heftig“

DRV-Vorstandschef Gunkel bezeichnete den zu erwartenden Anstieg als „sehr heftig“. Er warnte die Politik vor einer zunehmenden Belastung von Arbeitgebern und Beschäftigten. Damit illustriert er jedoch das Spannungsfeld, in dem politische Entscheidungen zur Zukunft der Rente stehen. Die Rente soll stabil bleiben, die Sozialabgaben sollen nicht auf ein wirtschaftlich nicht mehr tragbares Niveau steigen – gleichzeitig sorgt die Überalterung für immer mehr Druck auf die Finanzierung des Systems.
Die Koalition hat sich darauf festgelegt, das Rentenniveau bis mindestens 2031 bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren. Zugleich hat sie die Mindestrücklage erhöht und die Mütterrente ausgeweitet. Anders als frühere Rentenreformen stand dabei nicht mehr die unbedingte Einhaltung einer strikten Beitragsobergrenze im Vordergrund.
Mit großem Interesse erwartet nicht nur die Bundesregierung das Ergebnis der Arbeit der Rentenkommission. Diese soll Empfehlungen für eine grundlegende Reform des Alterssicherungssystems vorstellen. Geleitet wird sie von Ex-Arbeitsagentur-Chef Frank-Jürgen Weise und der Sozialrechtlerin Constanze Janda. In der Kommission sitzen auch Abgeordnete der Regierungsfraktionen.

Bas hofft auf einstimmige Empfehlung der Rentenkommission

De facto soll die Kommission eine erhebliche Rolle in der Entscheidungsfindung spielen. Bundessozialministerin Bärbel Bas hat angekündigt, im Fall einer einstimmigen Empfehlung keine Änderungen mehr daran vornehmen zu wollen. Gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) äußerte Bas:
„Dann werden wir das so umsetzen. Anderenfalls müssen wir in der Koalition darüber reden.“
Allerdings dürfe es dabei nicht nur um Einschnitte gehen, macht die SPD-Politikerin deutlich. Die Menschen müssten Zuversicht und die Überzeugung gewinnen, dass es „für sie einfacher und gerechter“ werde. Wer mehr leisten könne, müsse mehr Verantwortung übernehmen.
Diskutiert werden unter anderem eine längere Lebensarbeitszeit, ein höheres Renteneintrittsalter oder Änderungen bei der Rentenberechnung. Auch eine breitere Finanzierungsbasis etwa durch Einbindung zusätzlicher Bevölkerungsgruppen oder eine Aufwertung privater und betrieblicher Vorsorge stehen zur Debatte. Zuletzt gab es Gerüchte darüber, dass die Kommission eine „Rente mit 70“ als künftigen Standard empfehlen wolle. Die Kommission erklärte daraufhin jedoch, dass es noch keinerlei Festlegungen gebe.
(Mit Material von Nachrichtenagenturen)
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ausland

Trump setzt auf Druck statt Tempo – Raketen über Kuwait

Die USA und der Iran haben jeweils neue Angriffe gemeldet. Die US-Armee griff am Wochenende Radar- und Drohnenkontrollanlagen im Süden des Iran an.
Die Angriffe dienten der Selbstverteidigung, hieß es. Sie richteten sich gegen die Stadt Goruk sowie die Insel Keschm nahe der Straße von Hormus. Das meldete das für die Golfregion zuständige US-Regionalkommando CENTCOM am 31. Mai im Onlinedienst X.
Sie seien als Reaktion auf „aggressive“ Handlungen des Iran erfolgt – konkret nannte das Kommando die Zerstörung einer US-Drohne über internationalen Gewässern.

Raketen- und Drohnenalarm in Kuwait

Die iranischen Revolutionsgarden griffen derweil einen Stützpunkt an, der möglicherweise von der US-Armee für Angriffe auf den Iran genutzt wurde. Der Standort wurde in einer am 1. Juni von iranischen Staatsmedien verbreiteten Erklärung der Revolutionsgarden nicht genannt.
Kuwaits Militär hatte kurz zuvor erklärt, dass seine Luftabwehr „feindliche Raketen- und Drohnenangriffe“ abgefangen habe. Die staatliche Nachrichtenagentur „Kuna“ meldete, dass Luftschutzsirenen ertönten.

Trump will ein gutes, statt ein schnelles Abkommen

US-Präsident Donald Trump hat es nicht eilig, ein Abkommen mit dem Iran zur Beendigung des Konflikts zu schließen, da weder Washington noch Teheran bisher eine Vereinbarung unterzeichnet hätten. Das sagte er in einem Interview am 30. Mai gegenüber „Fox News“.
„Ich würde gerne sagen, dass ich es eilig habe, weil die Benzinpreise dann in den Keller fallen würden, aber wenn man es eilig hat, schließt man kein gutes Abkommen“, sagte Trump.
„Langsam aber sicher bekommen wir […] was wir wollen. Und wenn wir nicht bekommen, was wir wollen, werden wir es auf andere Weise beenden.“
Am 29. Mai veröffentlichte Trump die Bedingungen eines Abkommens mit Teheran und sagte, er werde bald eine endgültige Entscheidung treffen. Dazu gehört, dass der Iran keine Atomwaffen erlangen dürfe, die Straße von Hormus „in beide Richtungen“ geöffnet werde und Teheran „die sofortige Räumung und/oder Sprengung aller noch vorhandenen Minen abschließen“ müsse.
Am 30. Mai sagte US-Kriegsminister Pete Hegseth, die Vereinigten Staaten würden die Angriffe auf den Iran wieder aufnehmen, falls keine Einigung erzielt werden könne. Unterdessen fülle das Militär die Munitionsvorräte auf, es seien genug Vorräte vorhanden.

Iran: USA zögen sich aus Konflikt zurück

Ein hochrangiger iranischer Beamter, Parlamentspräsident Mohammad Bagher Ghalibaf, erklärte laut staatlichen Medien am 31. Mai, dass Teherans Streitkräfte „den Feind in einem großen und geschichtsträchtigen Krieg zurückdrängen“, wobei er sich auf die Vereinigten Staaten bezog.
Er behauptete zudem, die Vereinigten Staaten hätten sich aus dem Konflikt zurückgezogen, während er gleichzeitig ein Bild der Geschlossenheit innerhalb des iranischen Regimes vermittelte.

Hisbollah ignoriert Waffenruhe

Die USA drängen derweil im Konflikt zwischen Israel und der Hisbollah im Libanon darauf, dass die proiranische Miliz all ihre Angriffe auf Israel einstellt. „Im Gegenzug würde Israel von jeglicher Eskalation in Beirut absehen“, sagte ein US-Regierungsvertreter, der anonym bleiben wollte, am 31. Mai der Nachrichtenagentur AFP.
Demnach sprach US-Außenminister Marco Rubio mit dem libanesischen Präsidenten Joseph Aoun und Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu über die laufenden Verhandlungen. Die Hisbollah fordert, dass Israel zuerst die Angriffe einstellt.
Auch zwischen Israel und dem Libanon gilt seit Mitte April offiziell eine Waffenruhe, die die Hisbollah-Miliz jedoch nicht anerkennt. Die libanesische Regierung  steht vor der Aufgabe, die Hisbollah zu entwaffnen – was diese ablehnt.
Die Hisbollah setzt ihre Angriffe auf Israel fort und Israels Armee rückt immer weiter in den Süden des Libanons vor. Am Sonntag nahm das israelische Militär die strategisch wichtige Festung Beaufort ein.
Der libanesische Präsident Joseph Aoun wirft Israel angesichts der Offensive gegen die Hisbollah-Miliz eine „bösartige und verwerfliche Aggression“ gegen sein Land vor. Er werde daran arbeiten, „das Leiden der Libanesen im Allgemeinen und der Bevölkerung des Südens im Besonderen“ zu beenden, erklärte Aoun am Montag im Onlinedienst X.
Der UN-Sicherheitsrat soll am 1. Juni auf Antrag Frankreichs zu einer Dringlichkeitssitzung zur Lage im Libanon zusammenkommen.
Mit Material der Nachrichtenagenturen und The Epoch Times
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gesellschaft

Obduktion von Timmy: Vorbereitungen am Strand

Auf der dänischen Insel Anholt laufen die Vorbereitungen für die Untersuchung von Buckelwal Timmy. Ein Bergungsteam hatte seinen Kadaver Wochenende mit einem Stahlseil aus dem flachen Wasser auf den Strand gezogen. Mit Hilfe eines Radladers wurde nun der sandige Untergrund rund um den Wal geglättet. Anschließend wurden einige Metallplatten ausgelegt.
Donnerstagnachmittag wollen Tierärzte und Wal-Experten den Kadaver untersuchen. Die Obduktion soll etwa sechs Stunden dauern. Ziel ist, herauszufinden, woran das Tier gestorben ist.
Ursprünglich hatten die dänischen Behörden versucht, den Kadaver in einen Hafen zu ziehen. Weil das missglückte, soll Timmy nun direkt am Strand obduziert werden. Absperrband rund um den Kadaver soll bis dahin Schaulustige fernhalten. Die Behörden hatten immer wieder vor Ansteckungsgefahr gewarnt. (dpa/red)
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ausland

Bosch schließt Forschungsstandorte in Israel

Der Technologiekonzern Bosch schließt seine beiden Forschungsbüros in Tel Aviv und Haifa. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, handelt es sich um die ersten Standortschließungen des Unternehmens im Ausland und um das erste deutsche Großunternehmen, das sich seit der Pandemie aus der israelischen Forschungslandschaft zurückzieht. Zehn Mitarbeiter verlieren ihren Job; auf dem Höhepunkt beschäftigte Bosch an beiden Standorten rund 30 Personen.
Bosch hatte die Büros 2018 als Teil des Bosch Centre of Artificial Intelligence gegründet, um Zugang zum israelischen Start-up-Ökosystem und Spitzenforschung zu gewinnen. Geforscht wurde an den Schnittstellen von KI, Sensorik und Automatisierung.

Strategische Neuausrichtung

Auf Anfrage des „Handelsblatts“ begründete Forschungschef Udo-Martin Gómez den Schritt mit einer strategischen Neuausrichtung. Mittlerweile habe sich die KI-Kompetenz weltweit auf starke Zentren in China und den USA wie auch, gerade bei der physischen KI, auf Europa konzentriert. Entsprechend bündele man in der Bosch-Konzernforschung die KI-Kompetenz.
Gómez sagte weiter, man bedauere, dass sich vor Ort keine wirtschaftlich tragbaren Optionen ergeben hätten, die eine Fortführung der lokalen Forschungsaktivitäten langfristig rechtfertigen würden. Intern kommuniziert wurde die Schließung im Januar 2026, endgültig vollzogen werden soll sie Ende Juni. Bosch bleibt mit rund 400 Mitarbeitern in Israel präsent, unter anderem durch die Tochtergesellschaft Elmo Motion Control und die Wagniskapitalgesellschaft Bosch Ventures. (dts/red)