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So können Sie Solarstrom mit den Nachbarn teilen


In Kürze:

  • Ab 1. Juni können Solaranlagenbesitzer ihren Überschussstrom an Nachbarn abgeben.
  • Das „Energy Sharing“ stellt eine weitere Vermarktungsmethode dar.
  • Es gibt aber Hindernisse wie die noch geringe Verbreitung der dafür nötigen Smart Meter.
  • Für Strombezieher ist diese Variante eine Ergänzung, aber kein Ersatz zum bestehenden Stromvertrag.

 
Hohe Stromüberschüsse durch den Betrieb von Solaranlagen, speziell in den Mittagsstunden, sind eine zunehmende Belastung für das deutsche Stromnetz. Eine Reform des Energiewirtschaftsgesetzes könnte nun für Entlastung sorgen und helfen, den Geldbeutel zu füllen.
Ab sofort können Betreiber einer Photovoltaikanlage in Deutschland den zu viel produzierten Strom einfacher an ihre Nachbarn weitergeben.

Überschussmanagement durch „Energy Sharing“

Seit dem 1. Juni 2026 sind in Deutschland Energiegemeinschaften, auch Energy Sharing Communities genannt, möglich. Geregelt werden diese durch eine Novelle von Paragraf 42c des Energiewirtschaftsgesetzes, wofür die EU-Richtlinie 2018/2001 (RED II) in nationales Recht umgesetzt wurde.
Durch das Teilen von Strom können Betreiber von Solaranlagen oder anderen „erneuerbaren“ Anlagen den überschüssigen Strom an einen oder mehrere andere Haushalte oder kleine Unternehmen in ihrer Umgebung verkaufen oder verschenken. Auch Betreiber einer Energiespeicheranlage mit erneuerbarem Strom können diese Möglichkeit nutzen.
Oftmals konnten Besitzer einer Solaranlage den selbst produzierten Strom bei viel Sonne bisher nur teilweise nutzen. Der entstehende Überschuss fließt dabei unkontrolliert in das öffentliche Stromnetz, egal ob der Strom benötigt wird oder nicht.

Wie funktioniert das Energy Sharing?

Zur Umsetzung des Energy Sharing ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Nachbarn oder der Hausgemeinschaft nötig. Das beschränkt sich jedoch nicht auf die direkten Nachbarn. Es kann auch ein Freund, Bekannter oder ein Café um die Ecke im gleichen Verteilnetzgebiet sein, das heißt im Gebiet desselben Verteilnetzbetreibers.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass in allen beteiligten Haushalten ein Smart Meter installiert sein muss, der die Stromflüsse misst. Danach kann künftig eine entsprechende Abrechnung erfolgen.
Solaranlagenbesitzer oder Haushalte, die am Energy Sharing teilnehmen wollen, sollten sich zunächst beim Netz- und Messstellenbetreiber melden. Dieser informiert die Interessenten über die nötigen weiteren Maßnahmen und Möglichkeiten im lokalen Verteilnetz.

Welche Hindernisse gibt es?

Die Umsetzung dürfte anfangs holprig sein. Das fängt schon bei der Markteinführung der Smart Meter an, die hinterherhinkt. Bisher sind nur rund 5,5 Prozent aller Haushalte in der Bundesrepublik mit diesen intelligenten Stromzählern ausgestattet. Zudem kann der Einbau eines Smart Meters von der Beantragung bis zur Installation rund drei bis sechs Monate dauern.
Doch selbst ein installierter Smart Meter bedeutet nicht immer grünes Licht für die Nutzung. Laut der Verbraucherzentrale funktionieren viele dieser Geräte nach Einbau teils über Monate oder Jahre nicht.
Ein weiteres Problem können die Abrechnungsprozesse darstellen. Sie basieren auf Viertelstundenwerten, was die Sache kompliziert macht. Eine manuelle Abrechnung ist nicht möglich.
Die Energieversorgungsunternehmen verweisen zudem darauf, dass für die Umsetzung des Energy Sharing noch verlässliche Vorgaben und Rahmenbedingungen fehlen. Daher sei mit Verzögerungen beim Start zu rechnen.

Gebühren fallen weiterhin an

Da beim Energy Sharing der Strom, zumindest buchhalterisch, meist von einem Gebäude zu einem anderen fließt, beansprucht er das öffentliche Stromnetz. Daher wird der Netzbetreiber dafür künftig weiterhin Netzentgelte, Steuern und Umlagen in Rechnung stellen.
Sollte der Strom innerhalb desselben Gebäudes fließen, können die Beteiligten bereits bestehende Regelungen anwenden: den Mieterstrom sowie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Bei beiden Varianten muss der verrechnete Strom das Hausnetz nicht verlassen. Die Versorgung findet im Haus statt. Weil sie das öffentliche Stromnetz nicht betrifft, fallen keine zusätzlichen Netzentgelte an.

Wer profitiert wie stark davon?

Laut der Verbraucherzentrale kann das neue Energy Sharing für den Betreiber von Solaranlagen eine zusätzliche Einnahmequelle darstellen. Aktuell erhält er für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom 7,78 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für eine Teileinspeisung. Seit 2020 liegt diese Einspeisevergütung unter 10 Cent für Anlagen bis 10 Kilowatt Nennleistung (kWp).
Teilt er seinen Strom nun aber mit den Menschen in seiner Umgebung, kann er einen deutlich höheren Preis vereinbaren. Dadurch kann sich die Investition in die Solaranlage schneller amortisieren.
Das kann auch für den Stromabnehmer von Vorteil sein, da er sonst normalerweise, je nach Tarif, Preise im Bereich von 25 bis 40 Cent pro kWh für seinen Netzstrom vom Versorger bezahlen muss.
Allzu billig wird der Strom aufgrund von Gebühren jedoch nicht. „In der Summe können diese Nebenkosten des Energy Sharing zehn bis 15 Cent pro Kilowattstunde betragen“, sagte Matthias Bauer, Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Liegt der vereinbarte Preis für den Solarstrom bei 12 Cent pro kWh und kommen 10 Cent Nebenkosten hinzu, profitieren beide Seiten. Der Anlagenbetreiber bekommt 4,2 Cent mehr, eine Steigerung um 54,2 Prozent. Überdies spart der Strombezieher 3 bis 18 Cent pro kWh.
Liegen die Nebenkosten bei 15 Cent, lohnt sich das Energy Sharing für den „Nachbarn“ erst, wenn er aktuell mehr als 27 Cent pro kWh für seinen Strom bezahlt.
Möglich wäre für den Anlagenbetreiber auch ein Strompreis von 15 Cent, also 92,8 Prozent Ertragssteigerung. Da viele Stromkunden aktuell mehr als 30 Cent bezahlen, kann er auch damit einige Interessenten finden.
Die Abnehmer haben somit auch ohne eigenes Hausdach die Möglichkeit, lokalen sogenannten grünen Strom zu beziehen. Bisher haben Mieter oft nur durch ein Balkonkraftwerk an der „Energiewende“ partizipieren können.
Ebenso können natürliche Personen, kleine Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften und Kommunen von dem Modell profitieren. Beispielsweise kann ein Gewerbebetrieb mit eigener Solaranlage einer Schule Strom anbieten oder umgekehrt, je nachdem, wer erneuerbaren Strom anbieten kann und wer Interesse an dessen Bezug hat.
Der Betrieb der Anlage darf dabei weder „überwiegend der gewerblichen noch überwiegend der selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Betreibers“ dienen.
Der Betreiber hat zudem den Vorteil, dass er deutlich weniger Bürokratie stemmen muss. Anzeigepflichten, Vorgaben zur Rechnungsgestaltung und Stromkennzeichnung entfallen. Auch gilt für Anlagen bis 30 kWp eine vollständige Einkommensteuerbefreiung.

Nur eine Ergänzung

Allerdings werden Anlagenbetreiber die Stromversorgung ihrer „Nachbarn“ nicht dauerhaft mit ihrer Solaranlage gewährleisten können. Da die Sonne auch ihre Solarmodule nicht immer gleichmäßig bestrahlt, steht der Strom nur gelegentlich zur Verfügung. Nachts und im Winter gibt es keinen oder eher selten einen Stromüberschuss. Zudem kann die Anlage durch einen Defekt plötzlich ausfallen.
Daher verpflichtet das Energy Sharing die Anlagenbetreiber nicht zur vollständigen Stromversorgung der beteiligten Nachbarn. Für sie gilt keinerlei Versorgungsgarantie.
Somit benötigen die beteiligten Haushalte zusätzlich einen Stromliefervertrag mit einem selbst gewählten Stromanbieter. Dieser muss die Strommengen liefern, die nicht aus der Solaranlage kommen. Bereits geltende Stromlieferverträge können bestehen bleiben.

Eine Entlastung für die Netze?

Überschüssiger Strom durch Solaranlagen stellt ein zunehmendes Problem für unsere Stromnetze dar. Er drückt den Börsenstrompreis weit nach unten, oftmals sogar in den Minusbereich. Um die Netze noch stabil zu halten, müssen Netzbetreiber den Überschuss ins Ausland ableiten oder Anlagen abschalten, sofern sie darauf zugreifen können.
Mit dem Energy Sharing kann sich der lokale Verbrauch von Solarstrom erhöhen, weil dieser günstigere Strom nur bei Stromüberschuss zur Verfügung steht. Die Strombezieher haben somit eine finanzielle Motivation, größere Stromverbraucher dann einzuschalten, wenn gerade ein hohes Stromangebot aus den Erneuerbaren besteht. Das reduziert die Belastung der regionalen Verteilnetze.
Das kann die Anzahl der Abregelungen von Solaranlagen reduzieren und somit die Systemeffizienz verbessern.

Alle solaren Werkzeuge im Überblick

Wer eine Solaranlage besitzt oder sich eine zulegen möchte, verfügt mit dem Energy Sharing über eine weitere Möglichkeit, seinen Strom gewinnbringend zu vermarkten. Die bisherigen Werkzeuge bleiben dabei bestehen. Die bestehenden Vermarktungsoptionen lauten wie folgt:
  • Eigenverbrauch: Die Selbstnutzung des Solarstroms bringt laut Sanierungsdienstleister Reduco eine Ersparnis von rund 35 Cent pro kWh – der durchschnittliche Preis des Netzstroms. Dies ist das stärkste wirtschaftliche Werkzeug.
  • Batteriespeicher: Wer den Strom bei Überschuss in eine Batterie führt und beispielsweise am Abend, wenn die Sonne nicht oder kaum mehr scheint, den Überschussstrom verbraucht, kann weitere rund 30 Cent pro kWh sparen. Das ergibt sich aus dem Preis des Netzstroms abzüglich der Speicherkosten. Ein Batteriespeicher erweitert somit den Eigenverbrauch.
  • Energy Sharing: Hieraus entsteht ein zusätzlicher Erlös von möglicherweise rund 15 Cent pro kWh. Der Anlagenbesitzer gibt den Überschussstrom, den er nicht selbst verbraucht oder speichert, ab.
  • Netzeinspeisung: Falls nach Einsatz der genannten Instrumente weiterhin Überschussstrom anfällt, kann dieser für 7,78 Cent pro kWh – bei Anlagen bis 10 kWp – in das öffentliche Stromnetz fließen.

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