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Innenministerium bestätigt Aus für Asylverfahrensberatung ab 2027


In Kürze:

  • Bundesinnenministerium plant Ende der Förderung der Asylverfahrensberatung ab 2027.

  • Die Regierung verweist auf Haushaltszwänge und eine bisher nicht veröffentlichte Evaluation.

  • Mögliche Folge ist ein Wegfall bundesweiter Beratungsstrukturen für Asylbewerber.


  • Das Bundesinnenministerium plant offenbar, aus dem erst vor drei Jahren bundesweit eingeführten System der Asylverfahrensberatung (AVB) auszusteigen – und das, bevor ein Evaluierungsbericht vorliegt. Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) am Freitag, 5. Juni, berichtete, hat das Ministerium das Ende der Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung bestätigt.

    Dies gehe aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hervor. Das Ministerium begründet den Schritt mit der angespannten Lage im Bundeshaushalt. Diese mache eine „strikte Prioritätensetzung“ erforderlich. Man habe nach eingehender Prüfung Einsparpotenziale identifiziert, heißt es weiter. Diese erstreckten sich auch auf die Mittel für die AVB. Mit Blick auf den Bundeshaushalt 2027 dauere die regierungsinterne Prüfung jedoch noch an.

    Asylverfahrensberatung sollte unabhängige und individuelle Rechtsauskunft sichern

    Dem Ministerium zufolge stütze auch eine Evaluation des Programms, das seit 2023 existiert, den Förderstopp. Allerdings, so kritisieren die Grünen, liege der dazugehörige Bericht noch nicht öffentlich vor. Er werde der Bundesregierung zufolge „derzeit finalisiert“ und solle „voraussichtlich“ noch im zweiten Quartal des Jahres erscheinen.

    Die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Filiz Polat, betrachte dies als Verstoß gegen Gebote der Transparenz. Sie äußert gegenüber dem RND:

    „Wer über die Zukunft dieses wichtigen Beratungsangebots entscheiden will, muss die Fakten auf den Tisch legen.“

    Ein Wegfall des Angebots hätte gravierende Konsequenzen – in erster Linie mit Blick auf das demnächst in Kraft tretende EU-Asylregelwerk GEAS. Asylbewerber seien ohne professionelle Unterstützung „kaum in der Lage, ihre Rechte und Pflichten im Verfahren zu verstehen und wahrzunehmen“. Insbesondere vulnerable Gruppen, wie Folteropfer sowie behinderte oder kranke Menschen, benötigten diese Form vertraulicher Beratung.

    Polat forderte, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) müsse „jetzt Farbe bekennen“ und die Absicherung der Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung im Haushalt sichern.

    Träger des Programms sind vor allem Wohlfahrtsverbände und NGOs

    Beschlossen hatte die Förderung die damalige Ampelkoalition Ende 2022. Sie beabsichtigte, auf diese Weise zur Beschleunigung von Asylverfahren beizutragen. Immerhin sollte die Beratung auch dazu dienen, aussichtslose Fälle zu identifizieren und in weiterer Folge langwierige Verfahren zu vermeiden. Seit Mitte 2023 ist das Programm aktiv. Asylbewerber können auf dieser Grundlage eine individuelle, vertrauliche und ergebnisoffene Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

    Träger des Programms sind in den meisten Fällen Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, AWO oder DRK. Dazu kommen zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die der Bund in ihrer Eigenschaft als freie Träger fördert.

    Bislang hatte der Bund in den Jahren 2024 bis 2026 jeweils 25 Millionen Euro an Fördermitteln für AVB bereitgestellt. Im ersten Jahr waren es 20 Millionen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, mussten die Träger zusätzlich selbst einen Eigenanteil in Höhe von 7 bis 10 Prozent beisteuern.

    Ohne Asylverfahrensberatung wäre BAMF selbst einziger Ansprechpartner

    Sollte der Bund tatsächlich die Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung streichen, bliebe Asylbewerbern weiterhin die behördliche Information und Rechtsauskunft über das Asylverfahren. Diese führt allerdings das BAMF selbst durch – und damit die Behörde, die am Ende auch über das Asylgesuch entscheidet.

    Ohne die Bundesmittel wäre das Ende der bundesweiten AVB-Struktur vorgezeichnet. Eine Vielzahl an Beratungsstellen würde voraussichtlich schließen, fortbestehen würden einzelne regionale Angebote. Die Träger, die bislang die Asylberatung geleistet haben, müssten auf ihre eigenen Rechtshilfefonds zurückgreifen oder wären von Spenden und möglichen Landesmitteln abhängig.

    Da je nach Bundesland unterschiedliche Positionen zur Förderpolitik zu erwarten wären, würde dies auch zu uneinheitlichen Beratungsstandards zwischen den Bundesländern führen.

    Filiz Polat befürchtet zudem, dass Asylverfahren auf diese Weise länger und teurer würden. Ohne gut informierte Zuwanderer drohten mehr Fehlentscheidungen durch die Behörden, so die Politikerin. Dies könne am Ende dazu führen, dass die Folgekosten eines Wegfalls der AVB die Summe der Einsparung übersteige.

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    Bund prüft Kürzungen beim Elterngeld trotz sinkender Geburtenrate


    In Kürze:

    • Die Bundesregierung prüft mögliche Kürzungen beim Elterngeld.
    • Familienministerin Karin Prien muss laut Haushaltsentwurf 500 Millionen Euro einsparen.
    • Im Gespräch sind niedrigere Einkommensgrenzen oder eine kürzere Bezugsdauer.
    • Familienverbände warnen vor einem „fatalen Signal“ angesichts sinkender Geburtenzahlen.

     
    Die Sparvorgaben für den Bundeshaushalt drohen, liebgewonnene Gewissheiten infrage zu stellen. Trotz der niedrigen Geburtenrate machen sie auch vor Familien nicht halt. Nach den geplanten Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung drohen nun auch Einschnitte beim Elterngeld. Zuerst berichtete das „Handelsblatt“ darüber.
    Noch vor einem Jahr hatte Bundesfamilienministerin Karin Prien gegenüber dem Magazin „Eltern“ kritisiert, dass die Sätze seit Einführung dieser Leistung nicht erhöht worden seien. Mangels Inflationsanpassung habe das Elterngeld mittlerweile sogar an Wert verloren. Prien wollte allerdings schon damals keine verbindlichen Zusagen für eine Erhöhung machen. Sie sagte: „Das Schlimmste in der Politik ist, Dinge zu versprechen, die man am Ende nicht hält.“

    Einkommensgrenzen beim Elterngeld verschärft

    Nun stehen möglicherweise weitere Kürzungen ins Haus. Grund dafür ist, dass die Ministerin aufgrund des Haushaltsentwurfs von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil in ihrem Haushalt 500 Millionen Euro einsparen soll. Dies könnte nicht nur durch Einsparungen und Umstrukturierungen bei Kinder- und Jugendhilfe oder im Bereich der zivilgesellschaftlichen Förderung geschehen. Auch das Elterngeld steht auf dem Prüfstand.
    Bereits Amtsvorgängerin Lisa Paus hatte Kürzungen in diesem Bereich veranlasst. So besteht mittlerweile kein Anspruch mehr auf das Elterngeld, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen eines Paares die Summe von 175.000 Euro überschreitet. Der Ökonom Wido Geis-Thöne vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) äußerte gegenüber dem „Handelsblatt“, er rechne mit einer weiteren Senkung der Einkommensgrenze.
    Es wäre jedoch auch möglich, dass der Bund schrittweise die Bezugsdauer verringert. Vor allem diese Variante würde fast alle Eltern betreffen, weil in vielen Teilen des Landes die Dichte des Ausbaus an Kinderbetreuungseinrichtungen gering ist. Das Elterngeld stellt eine staatliche Einkommensersatzleistung dar. Es soll Eltern entlasten, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und deshalb berufliche Abstriche machen müssen.

    Wer derzeit die Leistung beantragen kann

    Der Bundestag beschloss das Elterngeld im September 2006 als Ersatz für das zuvor bestehende Erziehungsgeld. Am 1. Januar 2007 trat das dazugehörige Gesetz in Kraft. Seither gab es mehrere Modifikationen – wie das Elterngeld plus im Jahr 2015. Ab den Jahren 2024 und 2025 galten veränderte Einkommensgrenzen.
    Derzeit beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Es ersetzt in der Regel rund 65 Prozent des Nettoeinkommens des Elternteils, das dieser in den zwölf Monaten vor der Geburt erzielt hat. Das Elterngeld Plus richtet sich insbesondere an Eltern, die in Teilzeit arbeiten. Es beträgt zwischen 150 und 900 Euro monatlich, kann dafür aber über einen längeren Zeitraum bezogen werden.
    Elterngeld erhalten Eltern, die ihr Kind in Deutschland selbst betreuen und erziehen und mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben. Anspruchsberechtigt sind neben Erwerbstätigen auch Studenten, Arbeitslose sowie in bestimmten Fällen Verwandte oder andere Personen, die die Betreuung übernehmen, wenn die leiblichen Eltern dazu nicht in der Lage sind. Während des Bezugs dürfen Berechtigte jedoch nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.

    Kritik an möglichen Elterngeld-Kürzungen – auch aus der Koalition

    Der Gedanke, am Elterngeld zu sparen, stößt auch in den Reihen der Koalition auf wenig Gegenliebe. Die familienpolitische Sprecherin der SPD, Jasmina Hostert, erklärte gegenüber dem „Handelsblatt“, sie lehne Kürzungen bei Kindern und Familien ab. Gerade jetzt bräuchten diese „Stabilität und Verlässlichkeit“.
    Anne König (CDU) schlägt ihrer Parteikollegin Karin Prien vor, an anderer Stelle zu sparen: „Statt beim Elterngeld zu kürzen, könnten auch die Projektförderungen des Familienministeriums in den Blick genommen werden.“
    Der Deutscher Familienverband weist auf die niedrigste Geburtenrate seit 1946 hin und bezeichnet die vorgeschlagenen Einsparungen als „verheerendes Signal“ für junge Paare und Familien. In einer Erklärung heißt es: „Wer beim Elterngeld den Rotstift ansetzt, verschenkt die Zukunft unseres Landes. […] Paare, die heute über die Gründung einer Familie nachdenken, brauchen Verlässlichkeit und keine Hiobsbotschaften. Die Pläne, das Elterngeld zu kürzen, sind ein fatales Signal und konterkarieren jegliche Bemühungen, den demografischen Abwärtstrend zu stoppen.“
    Die Zahl der Elterngeldbezieher ist aufgrund des Einbruchs der Geburtenrate bereits jetzt rückläufig. Zuletzt lag sie dem Statistischen Bundesamt zufolge bei etwa 1,61 Millionen – um 3,7 Prozent weniger als 2024. Seit 2021 ist die Zahl der Bezieher permanent rückläufig. Gemessen an der Zahl der Bezieher im Jahr 2021 ist sie sogar um 13,9 Prozent gesunken.