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Temperaturen entfachen Rufe nach Hitzeschutz: Grüne unterstützen Grundgesetzänderung

Angesichts der hohen Temperaturen in Deutschland mehren sich die Rufe, dass Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe in die Verfassung aufgenommen werden soll.
„Hitzeschutz bleibt eine Daueraufgabe“, sagte der Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung, dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Hitzeschutz und Klimaanpassung gehörten ins Grundgesetz. Ähnlich äußerte sich der Sozialverband VdK. Die Grünen unterstützen die Forderungen.

Städtetag und VdK: Klimaanpassung im Grundgesetz verankern

„Ich finde es wichtig, Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen ins Grundgesetz aufzunehmen, weil damit strukturell unterfinanzierten Kommunen bei der Finanzierung durch Bund und Länder geholfen wäre“, sagte Jung. „Das wäre dann eine neue Gemeinschaftsaufgabe.“
Klimaschutz und Klimaanpassung würden in den kommenden Jahren ein Dauerthema bleiben, sagte der Städtetags-Präsident voraus. „Deshalb wäre es gut, Bund und Länder in die Pflicht zu nehmen. Und das geht wahrscheinlich nur über eine solche Grundgesetzänderung.“
Der Sozialverband VdK stellte in einem neuen Maßnahmenkatalog eine ähnliche Forderung auf. Die Bundesregierung solle die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern, heißt es in dem Papier, das dem RND vorliegt.
„Die Bundesregierung muss Rahmenbedingungen so gestalten, dass alle Menschen wirksam vor Hitze geschützt sind“, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Dieser Schutz müsse für alle gewährleistet werden, „unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Wohnsituation, und insbesondere unabhängig von ihrer ohnehin herausfordernden gesundheitlichen Lage“.
Es seien jetzt „verbindliche Standards, eine verlässliche Finanzierung und klare Zuständigkeiten“, gefragt.

Für öffentliche Kühlräume und gegen Energiearmut im Sommer

Bentele forderte unter anderem öffentliche Kühlräume in den Kommunen. Zudem müssten Einrichtungen wie Pflegeheime, Schulen oder Frauenhäuser ausreichend vor Hitze geschützt werden.
Um besonders gefährdete Menschen bei Hitzewarnungen gezielt zu erreichen, sollten „datenschutzkonforme, freiwillige, kommunale Register“ eingeführt werden, sagte sie dem RND.
Der VdK weist zudem darauf hin, dass sich nicht jeder den Betrieb von Ventilatoren und Kühlgeräten oder den Einbau von Markisen, Außenjalousien oder Rollläden leisten könne. Deshalb müsse die Politik vorbeugen „und gezielte Förderungen zur Bekämpfung von Energiearmut im Sommer anbieten“.

Die Grünen unterstützen die Vorschläge

Die Grünen unterstützen die Forderung des Deutschen Städtetages, Hitzeschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern.
Dies sei eine Möglichkeit, um Kommunen stärker zu unterstützen, sagte der Parteivorsitzende Felix Banaszak am Dienstag in der Sendung „Frühstart“ von RTL und ntv. „Insofern bin ich durchaus offen dafür.“
„Der Bund muss seiner Verantwortung gerecht werden, Klimaanpassung auch wirklich zu finanzieren und zu ermöglichen“, sagte Banaszak weiter.
Allerdings sei für eine solche Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich. Zudem müsse die Bundesregierung zunächst einsehen, dass es überhaupt ein Problem gebe. „Diese Einsicht ist bisher nicht da“, kritisierte der Grünen-Vorsitzende.
In der Hitzewelle im Juni habe Umweltminister Carsten Schneider (SPD) beispielsweise die Kommunen lediglich auf die Mittel des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität verwiesen. Diesen sei jedoch klar, „dass das nicht ausreichen wird“.

Caritas: Klimaschutz im Sozialgesetzbuch verankern

Der Deutsche Caritasverband sprach sich zudem dafür aus, Klimaschutz und Klimaanpassung auch als Aufgaben in den Sozialgesetzbüchern zu verankern. Beide müssten als Ziele und als Bestandteil eines umfassenden Wirtschaftlichkeitsbegriffs anerkannt werden.
Ansonsten sei zu befürchten, dass dringend notwendige Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung von den Kostenträgern abgelehnt würden und folglich nicht realisiert werden könnten, warnte Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Defaa. (afp/red)
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Innenministerium bestätigt Aus für Asylverfahrensberatung ab 2027


In Kürze:

  • Bundesinnenministerium plant Ende der Förderung der Asylverfahrensberatung ab 2027.

  • Die Regierung verweist auf Haushaltszwänge und eine bisher nicht veröffentlichte Evaluation.

  • Mögliche Folge ist ein Wegfall bundesweiter Beratungsstrukturen für Asylbewerber.


  • Das Bundesinnenministerium plant offenbar, aus dem erst vor drei Jahren bundesweit eingeführten System der Asylverfahrensberatung (AVB) auszusteigen – und das, bevor ein Evaluierungsbericht vorliegt. Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) am Freitag, 5. Juni, berichtete, hat das Ministerium das Ende der Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung bestätigt.

    Dies gehe aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hervor. Das Ministerium begründet den Schritt mit der angespannten Lage im Bundeshaushalt. Diese mache eine „strikte Prioritätensetzung“ erforderlich. Man habe nach eingehender Prüfung Einsparpotenziale identifiziert, heißt es weiter. Diese erstreckten sich auch auf die Mittel für die AVB. Mit Blick auf den Bundeshaushalt 2027 dauere die regierungsinterne Prüfung jedoch noch an.

    Asylverfahrensberatung sollte unabhängige und individuelle Rechtsauskunft sichern

    Dem Ministerium zufolge stütze auch eine Evaluation des Programms, das seit 2023 existiert, den Förderstopp. Allerdings, so kritisieren die Grünen, liege der dazugehörige Bericht noch nicht öffentlich vor. Er werde der Bundesregierung zufolge „derzeit finalisiert“ und solle „voraussichtlich“ noch im zweiten Quartal des Jahres erscheinen.

    Die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Filiz Polat, betrachte dies als Verstoß gegen Gebote der Transparenz. Sie äußert gegenüber dem RND:

    „Wer über die Zukunft dieses wichtigen Beratungsangebots entscheiden will, muss die Fakten auf den Tisch legen.“

    Ein Wegfall des Angebots hätte gravierende Konsequenzen – in erster Linie mit Blick auf das demnächst in Kraft tretende EU-Asylregelwerk GEAS. Asylbewerber seien ohne professionelle Unterstützung „kaum in der Lage, ihre Rechte und Pflichten im Verfahren zu verstehen und wahrzunehmen“. Insbesondere vulnerable Gruppen, wie Folteropfer sowie behinderte oder kranke Menschen, benötigten diese Form vertraulicher Beratung.

    Polat forderte, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) müsse „jetzt Farbe bekennen“ und die Absicherung der Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung im Haushalt sichern.

    Träger des Programms sind vor allem Wohlfahrtsverbände und NGOs

    Beschlossen hatte die Förderung die damalige Ampelkoalition Ende 2022. Sie beabsichtigte, auf diese Weise zur Beschleunigung von Asylverfahren beizutragen. Immerhin sollte die Beratung auch dazu dienen, aussichtslose Fälle zu identifizieren und in weiterer Folge langwierige Verfahren zu vermeiden. Seit Mitte 2023 ist das Programm aktiv. Asylbewerber können auf dieser Grundlage eine individuelle, vertrauliche und ergebnisoffene Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

    Träger des Programms sind in den meisten Fällen Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, AWO oder DRK. Dazu kommen zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die der Bund in ihrer Eigenschaft als freie Träger fördert.

    Bislang hatte der Bund in den Jahren 2024 bis 2026 jeweils 25 Millionen Euro an Fördermitteln für AVB bereitgestellt. Im ersten Jahr waren es 20 Millionen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, mussten die Träger zusätzlich selbst einen Eigenanteil in Höhe von 7 bis 10 Prozent beisteuern.

    Ohne Asylverfahrensberatung wäre BAMF selbst einziger Ansprechpartner

    Sollte der Bund tatsächlich die Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung streichen, bliebe Asylbewerbern weiterhin die behördliche Information und Rechtsauskunft über das Asylverfahren. Diese führt allerdings das BAMF selbst durch – und damit die Behörde, die am Ende auch über das Asylgesuch entscheidet.

    Ohne die Bundesmittel wäre das Ende der bundesweiten AVB-Struktur vorgezeichnet. Eine Vielzahl an Beratungsstellen würde voraussichtlich schließen, fortbestehen würden einzelne regionale Angebote. Die Träger, die bislang die Asylberatung geleistet haben, müssten auf ihre eigenen Rechtshilfefonds zurückgreifen oder wären von Spenden und möglichen Landesmitteln abhängig.

    Da je nach Bundesland unterschiedliche Positionen zur Förderpolitik zu erwarten wären, würde dies auch zu uneinheitlichen Beratungsstandards zwischen den Bundesländern führen.

    Filiz Polat befürchtet zudem, dass Asylverfahren auf diese Weise länger und teurer würden. Ohne gut informierte Zuwanderer drohten mehr Fehlentscheidungen durch die Behörden, so die Politikerin. Dies könne am Ende dazu führen, dass die Folgekosten eines Wegfalls der AVB die Summe der Einsparung übersteige.

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    Caritas warnt vor Mehrbelastung in der Pflege durch Warken-Reform

    Vor dem Hintergrund einer Reform der Pflegeversicherung warnt die Caritas vor einer noch stärkeren Belastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen.
    „Bei der stationären Pflege muss die Ministerin dafür Sorge tragen, dass die finanzielle Belastung für die Pflegebedürftigen nicht noch weiter steigt“, sagte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

    Eigenanteile könnten später sinken

    „Aktuell wird diskutiert, die Eigenanteile erst nach 18 Monaten Aufenthalt in einer Einrichtung zu senken, statt wie bisher nach zwölf Monaten. Das würde zwar der Pflegeversicherung kurzfristig Kosten ersparen, dauerhaft aber das Stufenmodell der Entlastung diskreditieren, das schon heute vielen als ungenügend gilt.“
    Mitte Mai will Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen Entwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorlegen.
    Welskop-Deffaa befürchtet falsche Anreize: „Die Neuregelung würde den Anreiz erhöhen, vorhandenes Vermögen vor Eintritt des Pflegefalls an Kinder und Enkel zu verschenken, wie es Ratgeber regelmäßig empfehlen. Die Loyalität der Versicherten mit ihrer solidarischen Pflegeversicherung darf durch Anreizeffekte dieser Art nicht aufs Spiel gesetzt werden.“

    Entlastung für Angehörige gefordert

    Zudem forderte sie, pflegende Familienangehörige zu entlasten: „Die allermeisten Leistungen für Pflegebedürftige werden immer noch in der Familie erbracht.“ Diese Verantwortungsbereitschaft von pflegenden Angehörigen müsse unbedingt geschützt werden.
    „Bei der Reform der Pflegeversicherung darf es auf keinen Fall zu Verschlechterungen bei der beitragsfreien Familienmitversicherung, der nach Kinderzahl gestaffelten Beitragshöhe und der Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige kommen.“
    „Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung, die sich signifikant auf die familiäre Generationensolidarität stützt“, so Welskop-Deffaa.
    „Hier erinnern wir daran, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt klargestellt hat, dass der `generative Beitrag` in der Pflegeversicherung stärker berücksichtigt werden muss als in den anderen Zweigen der Sozialversicherung.“ (dts/red)