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AfD-Parteitag: Blockadeziel nicht erreicht – Angriffe auf Presse

Dank eines massiven Polizeiaufgebotes und eines funktionierenden polizeilichen Sicherheitskonzepts konnte der AfD-Bundesparteitag heute wie geplant pünktlich starten.
Zahlreiche Verbände, Kirchen, Vereine, Fridays for Future, aber auch Parteien, deren Abgeordnete im Bundestag vertreten sind, wie die der Linken und der Grünen, beteiligten sich an den Demonstrationen. Zahlreiche Blockadeakt…
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Gericht: Dresdner CSD ist als Versammlung einzustufen

Der Christopher Street Day Dresden 2026 ist vorläufig als Versammlung einzustufen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hob am Dienstag eine anderslautende Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts auf, das entsprechende Eilanträge des Vereins Christopher Street Day Dresden noch abgelehnt hatte.
Der Versammlungsfreiheit komme ein hoher Stellenwert zu, und die Veranstaltung habe auch in den vergangenen Jahren als Versammlung stattgefunden, teilte das Gericht mit.

Streit um Sicherheitskosten vom Tisch

Die Stadt Dresden hatte in einem Bescheid festgelegt, dass das Straßenfest zum Christopher Street Day keine politische Versammlung, sondern auf Unterhaltung ausgelegt sei. Nur der Umzug sei eine politische Versammlung.
Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Veranstalter selbst die Kosten für die Sicherheit und die Organisation des Festes hätten tragen müssen. Gegen diese Entscheidung legte der Verein CSD Dresden zunächst ohne Erfolg Widerspruch beim Dresdner Verwaltungsgericht ein.
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ergänzten die Veranstalter ihr Konzept. Der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts nahm daraufhin eine Interessensabwägung vor – zugunsten der Versammlungsfreiheit.
Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Das CSD-Straßenfest findet vom 4. bis 6. Juni statt. (afp/red)