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Axialflussmotor jetzt serientauglich: Was ist das, was kann er?


In Kürze:

  • Der Axialflussmotor geht bei Mercedes in die Serienproduktion.
  • Im Gegensatz zu herkömmlichen E-Motoren hat er eine höhere Leistungsdichte.
  • Er ist ab sofort exklusiv in zwei Mercedes-Modellen erhältlich.

 
Mercedes-Benz will für einen Durchbruch bei der Elektromobilität sorgen. Anfang Juni hat der Autobauer in seinem Werk Berlin-Marienfelde mit der Großserienproduktion des neuen elektrischen Axialflussmotors begonnen.
Der Hochleistungsmotor kommt im neuen Mercedes-AMG GT 4-Türer Coupé zum Einsatz. Es ist das erste Mal überhaupt, dass diese Form von E-Motor in einem reinen Elektroserienfahrzeug verbaut ist. Zuvor war er schon im Ferrari SF90 Stradale eingebaut – zwischen dessen V8-Biturbo-Motor und Getriebe. Mehrere Prototypen griffen ebenfalls auf die Technik zurück.
Der Hersteller möchte den Hauptstadtstandort nun als Kompetenzzentrum für die Herstellung von High-Performance-Elektromotoren etablieren. Michael Schiebe, Vorstandsmitglied bei Mercedes-Benz, bezeichnete die Vermarktung des Axialantriebs als „wegweisende Innovation“. Gleichzeitig erhofft er sich neuen Aufwind für die angeschlagene deutsche Automobilbranche. Er sagte:
„Damit setzen wir ein starkes Zeichen für technologische Führungsstärke, operative Exzellenz und den Wandel der Automobilindustrie in Deutschland.“

Was ist anders am Axialflussmotor?

Eine komplett neue Erfindung ist der Axialflussmotor nicht. Zur Zeit der Disketten fand dieses Bauprinzip unter anderem in Diskettenlaufwerken Anwendung. Heutzutage nutzen ihn auch manche Drohnen sowie elektrische Flugzeuge.
In Elektrofahrzeugen sind bisher hingegen meist Radialflussmotoren verbaut. Ihr Magnetfeld fließt – namensgebend – radial. Dabei bilden die Feldlinien aus Blickrichtung der Achse ein Kleeblattmuster. Im Axialflussmotor, auch Scheibenläufermotor genannt, fließt das Magnetfeld axial, also parallel zur Drehachse. Könnte man die Feldlinien sehen, sähe man aus identischem Blickwinkel lediglich Strahlen.
Die Unterschiede ergeben sich aus der grundverschiedenen Anordnung der Bauteile. Während sich in Radialflussmotoren der Rotor entweder in oder um einen festen Stator dreht, besteht der Axialflussmotor aus hintereinanderliegenden Scheiben von Rotoren und Statoren. Der Rotor dreht sich also zwischen zwei Statoren oder zwei Rotoren drehen sich um einen Stator. Beides ist möglich. Mercedes verwendet Ersteres.

Was kann der „V8 des Elektrozeitalters“?

Als Mercedes den Axialflussmotor beschrieb, bezeichnete der Hersteller ihn als „V8 des Elektrozeitalters“. Das begründe sich mit einer höheren Drehmoment- und Leistungsdichte als beim Radialflussmotor. Auch im Dauerbetrieb sei die Leistung höher, was an der besseren Kühlung liege.
Die Testfahrten sollen überzeugt haben: Der Hersteller testete im Vorfeld das Concept AMG GT XX im süditalienischen Nardò ausgiebig. Trotz mehrerer Rennstarts mit voller Beschleunigung sei auf Dauer kein Leistungsverlust aufgetreten.
Zudem ist die Bauweise des Axialmotors kompakter und leichter. An der Vorderachse misst er lediglich in der Breite knapp 9 Zentimeter. Noch kompakter ist er an der Hinterachse. Hier weisen die beiden E-Motoren nur rund 8 Zentimeter in der Breite auf.
Axialflussmotor

Axialflussmotoren sind aufgrund ihrer Bauweise sehr kompakt. Die fertigen Motoren von Mercedes-Benz messen weniger als 10 Zentimeter in der Breite (hier liegend auf dem Band). Ihr Durchmesser ist dafür etwas größer und entscheidet maßgeblich über das Drehmoment.

Diese Effizienzsteigerung wirkt sich auf die Fahrleistung aus. Der Stuttgarter Konzern gibt für das neue Mercedes-AMG GT 4-Türer Coupé eine Beschleunigungsdauer von nur 2,1 Sekunden vom Stand auf 100 Kilometer pro Stunde an. Das ist im Bereich der Beschleunigungsleistung eines Formel-1-Rennwagens. Die Leistung gibt Mercedes mit bis zu 1.169 PS an. Die Höchstgeschwindigkeit des GT Coupé soll bei rund 300 Kilometern pro Stunde liegen.

Wo gibt es noch Herausforderungen?

Doch der Axialflussmotor bringt auch noch Herausforderungen mit sich. Durch seine anspruchsvollere Bauart sind die Produktionskosten höher als beim Radialflussmotor. Ebenfalls erfordern die kompakte Bauform und hohe Leistungsdichte des Motors laut Mercedes komplett neue Fertigungsverfahren, die auch für die Großserie geeignet sind.

Wann kann man den Motor kaufen?

Der Motor allein ist nicht im Handel erhältlich. Ebensowenig kann er einfach so in ein bestehendes E-Auto eingebaut werden und dessen Motoren ersetzen. Die einzelnen Komponenten müssen miteinander kompatibel sein, sowohl bau- als auch steuerungstechnisch. Zudem sind die Raummaße wie beschrieben andere. Und Yasa Limited, der Entwickler, gehört zu 100 Prozent Mercedes-Benz.
Daher ist der Axialmotor aktuell nur im Ferrari und im neuen Mercedes-AMG GT 4-Türer Coupé bestellbar. Der deutsche Hersteller bietet das E-Auto in zwei Versionen an: dem GT 55 und dem GT 63 – beide mit einem sechsstelligen Preisschild versehen.
Für deutlich weniger Geld sind Motoren dieser Bauart im Fachhandel für den Modellbau erhältlich und werden teils unter der Bezeichnung der bürstenlosen Motoren ohne weitere Kennzeichnung vertrieben. Im Regelfall ist ihr Durchmesser größer als ihre Breite. Ein sicheres Erkennungsmerkmal ist das jedoch nicht.
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Drei Monate ohne Geld und ohne Kita: Die teure Lücke bei Elterngeld-Reform


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant, das Elterngeld zu erhöhen und zugleich die Bezugsdauer an eine stärkere Beteiligung beider Eltern zu knüpfen.
  • Modellrechnungen zeigen: Für Paare mit großen Einkommensunterschieden könnten die neuen Regeln Verluste von mehreren Tausend Euro bedeuten.
  • Besonders problematisch ist die mögliche Lücke zwischen dem Ende des Elterngeldbezugs und dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.

 
Vor dem Hintergrund der Vorgabe des Finanzministeriums, 500 Millionen Euro einzusparen, plant Karin Prien (CDU) Veränderungen beim Elterngeld.
„Ich könnte mir schon vorstellen, dass man einerseits verkürzt, aber andererseits die Lohnersatzrate und eben Lohnersatzrate und Mindest- und Höchstbetrag anhebt“, sagte die Bundesfamilienministerin im „Berlin Playbook“-Podcast von „POLITICO“.
Derzeit können Eltern gemeinsam bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten, wenn ein Elternteil mindestens zwei Monate übernimmt. Die Leistung beträgt in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens und liegt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich.
Nach Priens Plänen sollen künftig beide Elternteile mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen müssen, damit Paare den vollen Elterngeld-Zeitraum ausschöpfen können. Die Familienministerin begründet diese Überlegung mit dem Ziel, die Kinderbetreuung partnerschaftlicher zwischen den Eltern aufzuteilen. Der Höchstbetrag könnte dann von 1.800 auf 1.900 Euro steigen, der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro.
Gegenüber „POLITICO“ betonte Prien allerdings Anfang Juni, dass es sich um Überlegungen handele, die sich derzeit innerhalb der schwarz-roten Koalition in Abstimmung befänden.
Eine Anpassung des Elterngelds erscheint auf den ersten Blick überfällig. Seit seiner Einführung 2007 ist es trotz steigender Preise nie angehoben worden. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sind die im Raum stehenden Summen „kaum mehr als ein Trostpflaster“.
Seit seiner Einführung habe das Elterngeld bis heute rund 31,5 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt, so das Wirtschaftsinstitut. Um diesen Verlust vollständig auszugleichen, müsste der Höchstbetrag inzwischen 2.591 Euro betragen, der Mindestbetrag 432 Euro. Die geplante Anhebung gleicht mithin nur einen kleinen Teil der Entwertung aus.
Für viele Familien dürfte jedoch eine andere Änderung finanziell schwerer wiegen. Nach den Plänen des Familienministeriums soll die volle Bezugsdauer von zwölf Monaten künftig voraussetzen, dass beide Elternteile jeweils mindestens drei Monate beruflich aussetzen. Bezieht nur ein Elternteil Elterngeld, könnte der Anspruch schon nach neun Monaten enden.
Damit droht eine Lücke. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz beginnt weiterhin erst mit dem ersten Geburtstag des Kindes. Zwischen dem Ende des Elterngeldbezugs und dem Beginn dieses Anspruchs könnten drei Monate liegen, in denen ein Elternteil nicht ohne Weiteres in den Beruf zurückkehren kann, zugleich aber kein Elterngeld mehr erhält.

Wenn drei Monate 4.500 Euro kosten

Was auf den ersten Blick wie ein überschaubarer Zeitraum klingt, kann sich für eine Familie schnell auf mehrere Tausend Euro summieren. Das zeigt eine vereinfachte Modellrechnung. Angenommen, eine Mutter erhält bislang den Höchstbetrag von 1.800 Euro und bezieht diesen zwölf Monate lang. Insgesamt fließen damit 21.600 Euro Elterngeld.
Nach der geplanten Reform steigt der Höchstbetrag zwar auf 1.900 Euro. Bezieht jedoch weiterhin nur die Mutter die Leistung und endet der Anspruch deshalb nach neun Monaten, erhält die Familie insgesamt 17.100 Euro. Unter dem Strich fehlen 4.500 Euro.
Die monatliche Erhöhung um 100 Euro kann die kürzere Bezugsdauer also nicht annähernd ausgleichen. Über neun Monate bringt sie der Familie 900 Euro zusätzlich. Dem stehen drei wegfallende Monate gegenüber. Auch bei niedrigeren Beträgen fällt die Rechnung ähnlich aus. Erhält ein Elternteil beispielsweise 1.200 Euro im Monat, fehlen der Familie bei einer Verkürzung um drei Monate 3.600 Euro.
Hinter der geplanten Änderung steht neben den Einsparungen ein Ziel: Mütter und Väter sollen sich die Betreuung ihres Kindes stärker teilen. Ministerin Prien hatte sich Ende Mai anlässlich der Vorstellung des Kinderreports 2026 „Chancengerechte Bildung“ des Deutschen Kinderhilfswerks zu diesem Thema geäußert.
Viele Frauen blieben nach der Geburt eines Kindes dauerhaft in Teilzeit, „mit erheblichen Folgen für unser Sozialversicherungssystem“, sagte Prien damals. „Mir wäre auch sehr daran gelegen, die Partnerschaftlichkeit hier auszubauen“, erklärte die Ministerin mit Blick auf das Elterngeld.

Laut dem IW hat das Elterngeld seit seiner Einführung rund 31,5 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt.

Foto: Halfpoint/iStock

Am Ende entscheidet der Taschenrechner

Was gesellschaftspolitisch sinnvoll klingt, kann für einzelne Familien allerdings wirtschaftlich schwierig sein. Besonders deutlich wird das bei Paaren mit unterschiedlich hohen Einkommen. Angenommen, der Vater verdient 4.500 Euro netto im Monat, die Mutter 2.000 Euro. Nach der Geburt bleibt die Mutter zunächst zu Hause. Für die Familie ist das wirtschaftlich nachvollziehbar: Das höhere Einkommen des Vaters bleibt erhalten, während ein Teil des wegfallenden Einkommens der Mutter durch das Elterngeld ersetzt wird.
Nach den neuen Regeln müsste nun auch der Vater mindestens drei Monate beruflich aussetzen, damit die Familie die volle Bezugsdauer erhält. Das kann teuer werden. Denn das Elterngeld ersetzt nur einen Teil des bisherigen Einkommens und ist nach oben gedeckelt.
Auch nach der geplanten Reform soll bei 1.900 Euro Schluss sein. Während der Elternzeit fehlen dem Haushalt in diesem Beispiel somit monatlich 2.600 Euro. Nach drei Monaten summiert sich der Einkommensunterschied auf 7.800 Euro.
Dem steht die Frage gegenüber, was passiert, wenn der Vater keine Elternzeit nimmt und die Mutter deshalb drei Monate weniger Elterngeld erhält. Bekommt sie beispielsweise 1.300 Euro im Monat, fehlen der Familie 3.900 Euro. Damit wäre es für den Haushalt rein rechnerisch günstiger, auf die zusätzlichen Bezugsmonate zu verzichten, als den besser verdienenden Vater für drei Monate aus dem Beruf zu nehmen.
Solche Rechnungen sind vereinfacht. Steuern, Teilzeitarbeit, Elterngeld Plus und die individuelle Einkommenssituation können das Ergebnis verändern. Sie verdeutlichen jedoch den Zielkonflikt der Reform: Familien entscheiden nicht allein nach Vorstellungen der Politik, wer nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleibt.
Häufig entscheidet der Taschenrechner. Wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, ist es für den Haushalt meist günstiger, wenn der geringer verdienende Partner länger aus dem Beruf aussteigt. In Deutschland ist das noch immer häufig die Frau.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, wie ungleich die Erwerbsarbeit noch immer verteilt ist. 2025 waren 39,7 Prozent der Mütter mit mindestens einem Kind unter drei Jahren erwerbstätig. Bei den Vätern lag der Anteil mit 88,7 Prozent mehr als doppelt so hoch. Zwar ist die Erwerbstätigenquote der Mütter seit 2015 leicht gestiegen, als sie noch bei 36 Prozent lag. Bei den Vätern hat sich dagegen kaum etwas verändert.

Beim zweiten Kind wird es schwieriger

Die Unterschiede können sich mit der Zeit noch vergrößern. Das zeigt ein weiteres Beispiel. Vor der Geburt des ersten Kindes verdienen beide Partner jeweils 3.000 Euro netto. Eine Aufteilung der Elternzeit lässt sich finanziell vergleichsweise einfach organisieren, weil unabhängig davon, wer zu Hause bleibt, ein ähnlich hohes Erwerbseinkommen wegfällt.
Vier Jahre später arbeitet die Mutter wegen der Kinderbetreuung in Teilzeit und verdient 1.800 Euro netto. Der Vater hat seine Arbeitszeit nicht reduziert und kommt nach mehreren Gehaltserhöhungen inzwischen auf 4.000 Euro.
Die wirtschaftliche Ausgangslage hat sich damit grundlegend verändert. Nimmt die Mutter erneut den größeren Teil der Elternzeit, bleibt das höhere Einkommen des Vaters erhalten. Muss auch er drei Monate aussetzen und erhält den Höchstbetrag von 1.900 Euro, fehlen dem Haushalt gegenüber seinem regulären Einkommen insgesamt 6.300 Euro.
Die Reform setzt damit bei Familien einen finanziellen Anreiz, deren Einkommensverhältnisse sich nach der Geburt des ersten Kindes bereits auseinanderentwickelt haben. Der Staat versucht, mit dem Elterngeld ein Problem zu korrigieren, das Jahre zuvor entstanden ist.

Schon heute ist es in vielen Städten und Gemeinden schwierig, rechtzeitig einen Betreuungsplatz zu bekommen.

Foto: Lordn/iStock

Kein Geld, aber auch kein Kitaplatz

Für Familien, die nach neun Monaten kein Elterngeld mehr erhalten, stellt sich allerdings ein weiteres Problem: die Kinderbetreuung. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gibt es erst ab dem ersten Geburtstag. Zwar nehmen manche Einrichtungen auch jüngere Kinder auf. Darauf verlassen können sich Eltern jedoch nicht.
Schon heute ist es in vielen Städten und Gemeinden schwierig, rechtzeitig einen Betreuungsplatz zu bekommen. Selbst der Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag bedeutet nicht automatisch, dass eine Familie einen Platz mit den benötigten Betreuungszeiten erhält.
Die betroffenen Familien haben mehrere Möglichkeiten: Sie greifen auf Ersparnisse zurück, organisieren eine private Betreuung oder der andere Elternteil übernimmt einen Teil der Elternzeit. Keine dieser Lösungen ist kostenlos.

Die Mittelschicht muss rechnen

Besonders schwierig könnte die Situation für Teile der Mittelschicht werden. Diese Familien verdienen häufig zu viel für zusätzliche Unterstützung, verfügen aber nicht unbedingt über ausreichend hohe Rücklagen, um den Ausfall mehrerer Tausend Euro ohne Weiteres zu verkraften. Ein Paar mit einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 5.000 Euro erscheint zunächst gut abgesichert.
Fällt nach der Geburt jedoch ein Erwerbseinkommen weg und wird nur teilweise durch Elterngeld ersetzt, verändert sich die Rechnung schnell. Miete oder Immobilienkredit laufen weiter. Versicherungen, Energie und Lebensmittel müssen bezahlt werden. Möglicherweise gibt es bereits ein älteres Kind.
Die Debatte über die Reform zeigt damit ein grundsätzliches Problem der deutschen Familienpolitik. Das Elterngeld soll inzwischen mehrere Aufgaben zugleich erfüllen. Es soll den Einkommensverlust nach der Geburt eines Kindes abfedern, Väter dazu bewegen, länger zu Hause zu bleiben, Müttern einen früheren Wiedereinstieg ermöglichen und eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit fördern.
Diese Ziele können allerdings miteinander in Konflikt geraten. Große Einkommensunterschiede zwischen den Partnern erschweren eine gleichmäßige Aufteilung der Elternzeit, fehlende Betreuungsplätze den frühen Wiedereinstieg in den Beruf. Eine Änderung der Bezugsdauer dürfte diese Zielkonflikte kaum auflösen.
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„Klick-Ökonomie“: Klöckner kritisiert Social-Media-Inszenierung von Abgeordneten

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) wirft Abgeordneten vor, das Parlament für die Selbstdarstellung in sozialen Medien zu nutzen. Sie kritisiere es, wenn das Parlament nur noch als Bühne für das nächste Tiktok-Reel missbraucht werde und in Reden statt der Kollegen im Saal die eigenen Follower begrüßt würden, sagte Klöckner der „Welt am Sonntag“. „Da gehen wir sofort dazwischen.“ Das Plenum sei das Schaufenster der parlamentarischen Arbeit und keine Influencer-Agentur oder Klick-Ökonomie. „Kurzum: Demokratie ist nicht immer das Schnellste, aber sie hilft uns, das Schlimmste zu verhindern.“
Klöckner sagte weiter, dass dauerhafte Akzeptanz nicht durch Zuspitzung und Lautstärke entstehe, sondern durch Verlässlichkeit und Ernsthaftigkeit. Es sei ein Garant für eine stabile Demokratie, dass es feste Regeln gebe und nicht der gewinne, der am schnellsten auf ein Knöpfchen drücken könne. Die Christdemokratin stellte einen enormen Druck der sozialen Medien auf Bundestagsabgeordnete fest. Heute sei man ab dem ersten Tag im Dauerfeuer der sozialen Medien. Die Familie werde mit reingezogen, und leider gebe es den Trend, die eigene Entscheidung von der Wirkung auf diesen Plattformen abhängig zu machen.

Regeln im Bundestag verschärft

Auf die Frage nach den politischen Rändern im Bundestag betonte Klöckner, es brauche absolute Stringenz und Klarheit in der Umsetzung der Regeln. Das Präsidium habe fraktionsübergreifend vereinbart, diese sehr nachvollziehbar anzuwenden. Man habe etwa die Geschäftsordnung geändert und Ordnungsgelder von bis zu 4.000 Euro eingeführt. Wer fehle oder nicht mit abstimme, zahle zudem jetzt spürbar mehr als bisher. Auch persönliche Herabwürdigungen, plakative T-Shirts oder Spruchbänder im Plenarsaal ließe man nicht zu. „Wir sind ein Parlament des Wortes – und nicht der Inszenierung im Plenarsaal.“
Zum Thema Sicherheit erklärte Klöckner, dass sie in acht Fällen den Hausausweis aus sehr schwerwiegenden Gründen verweigert habe – basierend auf einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung. Ein Fall sei öffentlich gewesen: Wenn ein Mitarbeiter mit einem russischen Agenten eine GmbH gründe und sich überall im Haus frei bewegen könne, sei das gefährlich. Nach jetziger Rechtslage bekämen diese Personen zwar keinen Hausausweis, aber sie blieben angestellt und würden aus Steuergeld bezahlt. Sie habe die Fraktionen adressiert, hier eine Lösung zu finden. Wer eine Gefahr für das Parlament darstelle, dürfe nicht faktisch vom Parlament bezahlt werden.
Abstimmung über das Gesundheits-Sparpaket im Bundestag.

Abstimmung über das Gesundheits-Sparpaket im Bundestag.

Foto: Michael Kappeler/dpa

Warnung vor Polarisierung

Auf die Frage nach „Weimarer Verhältnissen“ sagte Klöckner, wer mit offenen Augen durch das Land gehe, müsse spüren, dass die Demokratie und ihre Institutionen massiv unter Druck stünden. Früher habe gegolten: Man streite in der Sache, stelle aber nicht das System an sich in Frage. Heute werde das System von mehreren Seiten attackiert. Was sie dabei wirklich umtreibe, sei, dass man das respektvolle Diskutieren verlernt habe. „Es geht fast nur noch um Bekenntnisse: Bist du nicht für mich, bist du mein Feind.“
Weicht jemand von der eigenen Meinung ab, werde er oft sofort als extremistisch, wahlweise als Nazi oder Mauerschützer abgestempelt. Damit inflationiere man diese Begriffe und verliere das Gespür dafür, wann wirklich Gefahr im Verzug sei. In einer Demokratie müsse man es auch ertragen, dass jemand dummes Zeug rede. Das sei von der Verfassung gedeckt. Man müsse dann aber auch mit Widerspruch leben können. Wenn das nicht mehr vorgesehen sei, gehe die Debatte kaputt. Das mache denkfaul – „Gesinnung ersetzt Intellekt“. (dts/red)
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Bundesregierung sieht hohe Dunkelziffer bei Sozialleistungsmissbrauch

Die Bundesregierung geht von einer hohen Dunkelziffer bei nicht erfassten Fällen von Sozialleistungsmissbrauch aus. Das teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) der „Welt am Sonntag“ mit.
Demnach leiteten die Jobcenter im Jahr 2025 rund 133.640 Verfahren wegen Leistungsmissbrauchs neu ein. In etwa 110.000 Fällen habe sich der Verdacht bestätigt, oder es sei aufgrund eines begründeten Verdachts Strafanzeige erstattet worden. Zu den erfassten Fällen zählten auch Ordnungswidrigkeiten. Zu Jobcentern in rein kommunaler Trägerschaft lägen allerdings keine Daten vor, so die Sprecherin. Es handele sich lediglich um dokumentierte Fälle. Das tatsächliche Ausmaß dürfte daher nach Einschätzung der Bundesregierung deutlich höher liegen. Leistungsmissbrauch bleibe oft unentdeckt, weil verschiedene betroffene Behörden nicht oder nicht ausreichend miteinander vernetzt seien, hieß es aus dem BMAS.
Die Aussichten für den Arbeitsmarkt haben sich verschlechtert. (Symbolbild)

Die Aussichten für den Arbeitsmarkt haben sich verschlechtert. (Symbolbild)

Foto: Jens Kalaene/dpa

Schaden bleibt unklar

Wie groß der finanzielle Schaden ist, lasse sich nicht beziffern. Weder dem Arbeitsministerium noch dem Innenministerium lägen „strukturierte Daten vor, die eine Bezifferung der Schadenssummen ermöglichen würden“, sagte die Sprecherin. Es lasse sich nicht vorhersagen, wie hoch das Einsparpotenzial durch die nun geplanten Maßnahmen der Bundesregierung sei.
Mit ihrem Aktionsplan zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs plant die Bundesregierung unter anderem einen besseren Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden. Auch soll der Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger strenger geregelt werden. Nach aktueller Rechtslage könnten Ausländer nach fünf Jahren gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland auch dann Grundsicherungsgeld beziehen, wenn sie ein Aufenthaltsrecht nicht nachweisen können, sagte die Sprecherin. Geplant sei jetzt, dass Ausländer ein im Zeitraum des Leistungsbezuges bestehendes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet nachweisen müssen. Diese gesetzliche Maßnahme erschwere auch die missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialleistungen. (dts/red)
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Wegner gibt auf: Die Zukunft der CDU in Berlin

Am 10. Juni meldete die Berliner Polizei eine Geiselnahme in einem Supermarkt im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Die Polizei war seit 22 Uhr im Großeinsatz vor Ort. Die deutsche Hauptstadt liegt im Ranking der kriminellsten Städte Deutschlands in absoluten Zahlen an erster Stelle; umgerechnet auf die Einwohnerzahl liegt sie hinter Frankfurt am Main auf Platz zwei.
Im Jahr 2025 wurden laut der Polizeilichen Kriminalstatistik in Berlin rund 502.743 Straftaten erfasst. Dies entspricht einem Rückgang von 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr und markiert den niedrigsten Stand seit mehr als einem Jahrzehnt.
Diesen Erfolg kann sich der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) durchaus zugute schreiben. Er regiert den Hotspot Berlin seit dem 27. April 2023. Zuvor war er von 2005 bis 2021 Bundestagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus. Gestern kündigte er an, dass er am 20. September nicht mehr für die Wahl antritt, jedoch bis zur Wahl eines neuen Bürgermeisters im Amt bleiben wolle.

Wegner: „Ich habe kommunikative Fehler gemacht“

Zum Verhängnis wurden dem CDU-Spitzenpolitiker seine Aussagen über seinen Aufenthaltsort am Tag des großen Stromausfalls in Berlin am 3. Januar sowie die darauffolgende monatelange Debatte über falsche Angaben und sein Krisenmanagement. Etwa 100.000 Berlinerinnen und Berliner mussten im Januar teils tagelang ohne Strom in der Kälte ausharren. Wegner hatte zunächst verschwiegen, dass er am ersten Krisentag mittags eine Stunde Tennis gespielt hatte, statt sich um die Krise zu kümmern. In den Wochen und Monaten danach vermuteten sowohl CDU-Parteimitglieder als auch Oppositionspolitiker weitere Ungereimtheiten zu seinem damaligen Tagesablauf.
Wegner räumte gestern vor der Presse in Berlin verklausuliert ein: „Ja, ich habe kommunikative Fehler gemacht.“ Darüber ärgere er sich selbst am meisten. „Und das war auch Mist“, fügte Wegner wörtlich hinzu. Dafür habe er sich bei den Berlinern entschuldigt. Um ein Linksbündnis nach der Wahl im September zu verhindern, habe er sich nun entschlossen, nicht noch einmal als Kandidat anzutreten.

Angebliche Kritik innerhalb der CDU

Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass er sich zu diesem Schritt nicht gänzlich freiwillig entschlossen hat. Denn tags zuvor berichtete die Nachrichtenplattform Table.Briefings davon, dass Berliner CDU-Mitglieder Wegners Rücktritt fordern würden.
Die Plattform zitierte am 9. Juli aus einem „Entwurf“ eines offenen Briefes, der von dem Kuratoriumsmitglied des Start-up-Verbands, Christian Miele, initiiert worden sei. Auch weitere Unternehmer hätten den Brief unterzeichnet, sowie eine Reihe von namhaften CDU-Mitgliedern aus mehreren Stadtbezirken.
In dem Schreiben wird laut Table.Briefings Wegner unter anderem erneut vorgehalten, gelogen zu haben: Es sei aktenkundig festgestellt worden, dass Wegner am Vormittag des Stromausfalls anders als von ihm dargestellt „kein einziges dienstliches Telefonat“ geführt habe. Und weiter: Fehler könne man verzeihen, „wenn man zu ihnen steht“, wird aus dem Schreiben zitiert. Doch dies sei nicht der Fall gewesen.
Auf der Website der Berliner CDU dankt die Partei dem bisherigen Bürgermeister, unter anderem mit dem Hinweis: „Die Kriminalität ist auf dem niedrigsten Stand seit 10 Jahren. Sicherheit hat wieder höchste Priorität in Berlin.“ Mehr ist dort nicht zu lesen.

Schnelle Lösung: Stefan Evers

Nun gibt es eine schnelle Lösung. Der 46-jährige Berliner Finanz- und Kultursenator Stefan Evers soll als neuer Spitzenkandidat für die Wahl zum Abgeordnetenhaus im September die CDU retten. Darauf hätten sich am Freitagabend die Vorsitzenden der CDU-Kreisverbände geeinigt. „Stefan Evers ist unser Spitzenkandidat und wird kommissarisch unser Landesvorsitzender sein“, wird der CDU-Kreisvorsitzende von Tempelhof-Schöneberg, Jan-Marco Luczak, von der Presse zitiert.
Bis zur Abstimmung bleiben nur zehn Wochen, um die Berliner CDU aus dem Umfragetief zu führen. Mit Stand 1. Juli käme laut „Infratest dimap“ die CDU lediglich auf 17 Prozent der Wählergunst. Stärkste Kraft wäre demzufolge die „Linke“ mit 20 Prozent, gefolgt von den „Grünen“ mit 19 Prozent und der AfD mit 18 Prozent. Die SPD käme lediglich auf 13 Prozent. Nach der Wahl am 20. September könnte die CDU-geführte Landesregierung somit von einem Bündnis aus Links-Partei, Grünen und SPD abgelöst werden.
Die konservative „Berliner Morgenpost“, die zur Funke-Mediengruppe gehört, zeigte sich in einer ersten Reaktion begeistert: „Evers benötigt keine Einarbeitungszeit. Als Finanzsenator arbeitet er in einem Querschnitts-Ressort.“ Er sei in seinem Amt an „sämtlichen wichtigen Investitionen und Vertragsverhandlungen“ beteiligt und deshalb „sofort drinnen“.
Generell kritisch äußerte sich die BILD-Zeitung: „Der Austausch des CDU-Spitzenkandidaten nur zwei Monate vor der anstehenden Parlamentswahl in Berlin schwächt das Bild der Union bundesweit.“

„Warnung vor Linken“ reicht nicht

Die politisch linksgerichtete Berliner „taz“ glaubt: „Wegner geht, Evers kommt, die Probleme bleiben“. Der Rückzug von Kai Wegner sei für die CDU „kein Befreiungsschlag“, denn die Probleme der Partei bezögen sich auch auf den Nachfolger Evers.
Als Begründung führt die „taz“ an: „Als Finanzsenator hat dieser einen Haushalt aufgestellt, der viel Schaden angerichtet hat: Ohne Kompass wurden Kürzungen angekündigt, die mit den Betroffenen im sozialen oder kulturellen Bereich kaum kommuniziert, dann unter Druck teilweise wieder zurückgenommen wurden.“ Doch die finanziellen Reserven der Stadt seien aufgebraucht.
Die „taz“ glaubt, dass die CDU für den anstehenden Wahlkampf außer der einer „Warnung vor der Linken“ nichts zu bieten habe. „Nichts spricht dafür, dass Evers daran etwas ändern könnte.“
 
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Mehr Medaillen? Bundestag stimmt für neues Sportfördergesetz

Weniger Bürokratie, mehr Medaillen bei Olympia? Mit einem Sportfördergesetz wollen Politik und der organisierte Sport in Deutschland genau das erreichen.
Eine nächste Hürde hat die geplante Neuausrichtung nun genommen. Der Bundestag stimmte dem Entwurf des Sportfördergesetzes mit 561 Ja-Stimmen zu. Laut Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour votierten 43 Abgeordnete in der Schlussabstimmung dagegen.
Zuvor hatten Union, SPD, AfD und Grüne dafür votiert. Die Linksfraktion lehnte das Vorhaben ab und begründete dies unter anderem mit mangelnder sozialer Absicherung von Trainern. Zudem kritisierte ihr Abgeordneter Jorrit Bosch eine „Sportförderung je nach Kassenlage“.

Schenderlein: „Erfolgskapitel für den deutschen Spitzensport“

„Mit dem heutigen Beschluss schlagen wir ein neues Kapitel für den deutschen Spitzensport auf“, sagte Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein (CDU). „Wir schaffen damit die Voraussetzungen dafür, dass unsere Spitzensportförderung moderner, leistungsorientierter und effizienter wird.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Leistungsfähigkeit des deutschen Spitzensports nachhaltig stärken – und wieder mehr Medaillen bei internationalen Wettbewerben gewinnen“, so Schenderlein. Sie sei überzeugt, dass das Gesetz „ein Erfolgskapitel für den deutschen Spitzensport“ werde.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte bereits vor der Sitzung die Anpassungen begrüßt. „Das Gesetz bietet eine gute Grundlage, auf der wir Erfolge aufbauen können“, sagte DOSB-Präsident Thomas Weikert. „Wir wollen Deutschland zurück in die Weltspitze des Sports führen.
Wir wollen ein System gestalten, das nachhaltige Spitzenleistungen hervorbringt.“ Der Bundesrat soll im Herbst final beraten. Erst dann kann das Gesetz in Kraft treten.

Unabhängige Agentur soll Förder-Millionen verteilen

Herzstück der Reform ist die neue und unabhängige Spitzensportagentur mit Sitz in Leipzig. Der Stiftungsrat als zentrales Aufsichtsorgan der Agentur soll aus Vertretern der Politik und dem organisierten Sport bestehen.
Unter der Führung von zwei hauptamtlichen Vorständen soll die Agentur im nächsten Jahr ihre Arbeit aufnehmen und eigenständig die Steuer-Millionen verteilen.
Der Plan: die Spitzensportagentur fördert Verbände, Athleten sowie Olympia- und Bundesstützpunkte, richtet letztere gegebenenfalls neu aus und unterstützt wissenschaftlich.
Zudem bestimmt sie die Anzahl der Bundeskader und legt sportübergreifende Kaderkriterien fest. Ab 2031 plant die Regierung jährliche Kosten von 8,4 Millionen Euro für die Spitzensportagentur ein.

Bundesregierung räumt dem Sport mehr Mitsprache ein

Die Besetzung des Stiftungsrats passte die Bundesregierung zuletzt noch einmal an – und reagierte damit auf die Forderung des organisierten Sports, mehr Mitsprache zu erhalten: Dem Rat sollen nun zehn statt neun Mitglieder angehören. Der Deutsche Olympische Sportbund darf vier statt drei Mitglieder entsenden. Ein Platz ist für die Athletenkommission reserviert.
Auch der Deutsche Behindertensportverband (DBS) und das Nationale Paralympische Komitee lobten das neue Gesetz, dieses sende wichtige Signale für die weitere Entwicklung des deutschen Leistungssports.
„Entscheidend wird dabei sein, den paralympischen Spitzensport als selbstverständlichen Bestandteil der neuen Förderstrukturen zu verankern“, sagte der DBS-Vorstandsvorsitzende Idriss Gonschinska.
Lobende Worte und Zustimmung gab es sogar aus der Opposition. „Das Sportfördergesetz ist ein historischer Schritt und ein echter Paradigmenwechsel für den deutschen Spitzensport“, sagte Tina Winklmann, Grünen-Sprecherin für Sport und Ehrenamt.
„Wir Grünen haben diese Reform in der vergangenen Wahlperiode maßgeblich mit auf den Weg gebracht. Deshalb tragen wir dieses Gesetz trotz verbleibender Lücken aus Überzeugung mit.“ (dpa/red)
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10. Juni: Verzicht auf CDU-Spitzenkandidatur | Umbauplan von VW | Giftige Schlangen entkommen

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Wegner verzichtet auf Spitzkandidatur

Kai Wegner, Berlins regierender Bürgermeister, verzichtet auf die Spitzenkandidatur der CDU bei der Wahl im September in Berlin. Grund hierfür ist die anhaltende Kritik an seinem Verhalten während des Stromausfalls im Januar. Nachdem bereits die Junge Union seinen Rücktritt gefordert hatte, tun dies nun auch andere CDU-Mitglieder in einem offenen Brief. Die CDU liegt in Umfragen auf Platz vier.

Umbaupläne bei VW

Volkswagen plant, die Modellpalette deutlich zu reduzieren und die Produktionskapazität von derzeit zwölf auf künftig neun Millionen Fahrzeuge pro Jahr zu senken. Zu möglichen Werksschließungen oder weiterem Stellenabbau hat sich der Konzern nicht geäußert. Laut Medienberichten könnten davon weltweit bis zu 100.000 Arbeitsplätze und vier Werke in Deutschland betroffen sein.

Krankenkassenreform beschlossen

Hintereinander haben Bundestag und Bundesrat das umstrittene Sparpaket beschlossen. Dieses soll die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2027 um 18,8 Milliarden Euro entlasten. Vorgesehen sind Ausgabenbremsen bei Ärzten, Kliniken, Apotheken und Pharmafirmen sowie höhere Zuzahlungen für Versicherte. Gegen diese Einschnitte gibt es seit Wochen heftige Proteste.

Ryanair-Flug muss umkehren

Ein Ryanair-Flug von Thessaloniki nach München musste kurz nach dem Start umkehren. Eine Fensterscheibe war zerbrochen und ein Passagier ragte mit Kopf und Schultern aus dem Fenster. Mitreisende hielten ihn fest, während Sauerstoffmasken herabfielen. Der Mann wurde verletzt ins Krankenhaus gebracht. Vermutlich war ein Trümmerteil aus einem Triebwerk die Ursache.

Giftige Schlangen entkommen

In der südchinesischen Provinz Guangxi haben sintflutartige Regenfälle zu schweren Überschwemmungen geführt. Dabei wurde eine Schlangenfarm zerstört und 800 bis 900 giftige Schlangen entkamen. In den sozialen Medien kursieren Videos, die diese gefährlichen Szenen zeigen. Guangxi gilt als Zentrum der kommerziellen Schlangenzucht in China.
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Drohnenabwehr und Datenspeicherung: Bundespolizei soll mehr Befugnisse bekommen

Im Kampf gegen Schwerkriminelle und Cyberangriffe soll die Bundespolizei eine Reihe neuer Befugnisse bekommen, insbesondere zur Erhebung von Daten oder dem Einsatz von Kamera-Drohnen.
Der Bundestag beschloss mit Stimmen der Regierungsfraktionen Union und SPD dazu am Freitag eine Reform des Bundespolizeigesetzes.
Demnach dürfen die Beamten künftig eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einsetzen. Zugleich können sie Flugkörper durch technische Maßnahmen wie elektromagnetische Impulse, GPS-Störungen oder physische Eingriffe selbst abwehren.
Das geltende Bundespolizeigesetz stammt zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 und bedürfe „einer umfassenden Modernisierung“, heißt es im Gesetzentwurf. Täterinnen und Täter kommunizierten heutzutage verschlüsselt und nutzten Cloud- und Onlinedienste. Daher müssten die Polizeibehörden mit „zeitgemäßen und modernen Befugnissen“ ausgestattet werden.
Dies gilt insbesondere für den Bereich der Telekommunikation. Daher soll die die Bundespolizei personenbezogene Daten künftig leichter erheben, speichern und weiterverarbeiten dürfen.
Die Überwachung von Telekommunikation einschließlich der sogenannten Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) – also das heimliche Mitlesen von Kommunikation direkt am Endgerät vor der Verschlüsselung – soll ebenso erleichtert werden wie die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten.
Auch soll die Bundespolizei künftig selbst Abschiebehaft bei Gericht beantragen können. Das betrifft laut Bundesinnenministerium vollziehbar ausreisepflichtige Menschen ohne Duldung.
So soll verhindert werden, dass aufgegriffene Personen wieder entlassen werden und untertauchen. In Waffen- und Messerverbotszonen soll die Bundespolizei in Zukunft verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen können.
Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung von Daten umgesetzt werden, die etwa durch den Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen erhoben wurden. Nun muss sich nach der Sommerpause noch der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen und zustimmen.(afp/red)
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Kassenreform, Heizungsgesetz, Recht auf Reparatur – Die Beschlüsse im Bundesrat

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag mit zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung befasst. Darunter waren wichtige Vorhaben wie das umstrittene Sparprogramm für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder das neue Heizungsgesetz. Hinzu kamen eigene Initiativen aus den Bundesländern. Ein Überblick über die Beschlüsse der Länderkammer:

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Länderkammer gab endgültig grünes Licht für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit will die Bundesregierung die Ausgaben im Gesundheitssystem bremsen. Das hoch umstrittene Sparprogramm ist für Versicherte, Krankenhäuser und Ärzte mit schmerzlichen Einschnitten verbunden.
Mehrere Bundesländer kritisierten insbesondere, dass Tarifsteigerungen für Beschäftigte im Gesundheitsbereich nicht mehr vollständig ausgeglichen werden sollen. Mit ihrem Versuch, den Vermittlungsausschuss anzurufen, scheiterten sie aber.

Neues Heizungsgesetz

Nach der Verabschiedung im Bundestag winkte der Bundesrat das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz durch. Die Vorgaben für den Heizungstausch des alten Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition entfallen damit künftig weitgehend. Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleiben so langfristig möglich.
Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf nicht-fossile Materialien umstellen. Umweltverbände halten die Neuregelung gleichwohl für ungeeignet, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.

Recht auf Reparatur

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ein Recht auf Reparatur bei Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken haben. Der Bundesrat stimmte dazu für einen Gesetzentwurf der Regierung. Demnach sollen Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem „angemessenen“ Preis zu reparieren.
Bisher haben Verbraucherinnen und Verbraucher nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf Reparatur. Die neue Regelung soll nun für alle Produkte gelten, für die Hersteller bereits nach derzeitiger Rechtslage Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen.

Vorrang für Infrastruktur

Wichtige Infrastrukturprojekte haben in Deutschland künftig Priorität und sollen so schneller geplant und genehmigt werden. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Darunter fallen etwa der Neubau von Autobahnen, Bahn-Projekte, der Ersatz maroder Brücken oder Maßnahmen zum Hochwasser- und Küstenschutz.

Diäten-Erhöhung ausgesetzt

Die Erhöhung der Abgeordnetendiäten im Bundestag hat in der Vergangenheit immer wieder eine große Debatte ausgelöst – nach einigem Hin und Her fällt die eigentlich in diesem Jahr vorgesehene Erhöhung nun aus. Bundestag und Bundesrat billigten am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Abgeordnete hätten ab 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.

Spritpreis-Deckel

Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern scheiterten im Bundesrat mit ihrem Vorschlag, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen. Im Plenum der Länderkammer fand dieses sogenannte Luxemburger Modell keine Mehrheit.

Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung

Der Bundesrat billigte ein Gesetz gegen eine missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften ausländischer Kinder.
Nach den von der Bundesregierung vorgelegten Plänen soll damit verhindert werden, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit oder von Sozialleistungen zu verhelfen.

„Nur Ja heißt Ja“-Regelung

Die Bundesländer setzen sich für die Einführung einer Konsensregelung im Sexualstrafrecht nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ ein. Auf Initiative Hamburgs fasste der Bundesrat eine entsprechende Entschließung.
Ein konsensbasiertes Modell führe zu einem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, argumentieren die Länder. Für eine solche Neuregelung setzt sich auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein.

Bewahrung der Schulpflicht

Angesichts von Plänen der AfD zur Aufweichung der Schulpflicht setzt sich der Bundesrat für deren Erhalt ein. In einer Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, „allen Vorhaben entgegenzutreten, die die allgemeine Schulpflicht als tragendes Prinzip des deutschen Bildungssystems schwächen könnten“.
Die AfD in Sachsen-Anhalt will in Anlehnung an das österreichische Modell „eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen“.

Existenzrechts Israels

Auf Initiative von Hessen brachte der Bundesrat einen Gesetzentwurf auf den Weg, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen.
Die derzeit in Betracht kommenden Strafvorschriften seien nicht ausreichend, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf, zu dem sich nun Bundesregierung und Bundestag positionieren können.

Bundesnetzagentur als KI-Anlaufstelle

Die Bundesnetzagentur wird die zentrale Anlaufstelle und Aufsichtsbehörde für den Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Ein Anlauf mehrerer Bundesländer, um mehr Zuständigkeiten in den Bereich der Länder zu bringen, scheiterte im Bundesrat.
Ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Verordnung, die nationale Zuständigkeiten und Aufsichtsstrukturen für KI und Vorgaben aus der EU fordert, ist damit verabschiedet.(afp/red)
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Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur in Berlin: Kreisvorsitzende wollen Evers

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) verzichtet auf die Spitzenkandidatur bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September.
Der 53-Jährige begründete dies am Freitag damit, wegen der anhaltenden Kritik an seiner Kommunikation beim Stromausfall im Januar nicht mehr bei der Bevölkerung mit seinen Themen durchzukommen. Deshalb werde er den Kreisvorsitzenden der Berliner CDU am Freitagabend den Verzicht auf die Spitzenkandidatur erklären.

Berliner CDU-Kreisvorsitzende wollen Evers als Spitzenkandidat

Stefan Evers (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Die CDU in Berlin will mit dem bisherigen Finanz- und Kultursenator Stefan Evers als neuem Spitzenkandidaten in die Wahl zum Abgeordnetenhaus im September ziehen.
Unter den zwölf Kreisvorsitzenden sei Evers der ausgemachte Kandidat für die Nachfolge des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) als Spitzenmann, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Freitag aus Reihen der Kreisvorsitzenden. Diese wollen am Abend mit Wegner über dessen Nachfolge beraten.
Nach der Jungen Union fordern nun auch CDU-Mitglieder den Rückzug von Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). In einem offenen Brief fordern die Berliner CDU-Mitglieder, dass Wegner die CDU nicht wie geplant in die Abgeordnetenhauswahl im September führt, wie das Portal Table Briefings am Donnerstagabend berichtete. „Wir schreiben nicht gegen die Union – wir schreiben, weil wir sie schützen wollen“, heißt es demnach in dem Entwurf des Briefs.
Initiator des offenen Briefs sei der Berliner Investor und Kuratoriumsmitglied des Start-up-Verbands, Christian Miele. In dem Brief werde Wegner aufgefordert, sein Amt als Regierender Bürgermeister unverzüglich aufzugeben und auf die Spitzenkandidatur für die Abgeordnetenhauswahl zu verzichten. „Elf Wochen reichen für einen glaubwürdigen Neustart“, heißt es demnach mit Blick auf den Wahltermin.
Wegner war in den Wochen nach dem Stromausfall vom Jahresbeginn immer wieder mit Unwahrheiten und Widersprüchen zu seinen Aussagen zu dem ersten Tag des Stromausfalls konfrontiert worden. Zuletzt kam heraus, dass er anders als von ihm behauptet nicht am Tag des Stromausfalls direkt zu telefonieren begonnen hatte. Am Freitagabend wollen sich nun die Kreisvorsitzenden der CDU treffen.
In Berlin wird am 20. September ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Einer kürzlich veröffentlichten Umfrage zufolge liegt die CDU nur noch auf Platz vier hinter der Linkspartei, den Grünen und der AfD – der Abstand zwischen den Parteien ist aber nur gering. (afp/red)
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Verzicht auf 500 Euro pro Monat: Warum Abgeordnete nun nicht mehr Geld bekommen

Was sind Diäten und seit wann gibt es sie?

Der Name leitet sich aus dem französischen „diète“ für Parlament oder Versammlung ab. Vor 1906 war die Mitgliedschaft in einem Parlament in Deutschland ein Ehrenamt, seitdem bekommen die Abgeordneten für die Ausübung ihres Mandats eine Entschädigung, die Verdienstausfälle ausgleichen und die Unabhängigkeit der Volksvertreter sicherstellen soll.

Wie hoch sind die Diäten und wie werden sie angepasst?

Jeder Abgeordnete erhält aktuell 11.833,47 Euro pro Monat. Im Jahr 2014 wurde das Abgeordnetengesetz umfassend geändert. Seitdem gilt das Einkommen von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern als Bezugsgröße. Die Diäten wurden damals kräftig erhöht, außerdem wurde ein Automatismus zur jährlichen Erhöhung jeweils zum 1. Juli eingeführt.
Seit 2016 sind die Diäten dabei an die allgemeine Verdienstentwicklung für Beschäftigte in Deutschland gekoppelt. Grundlage dafür ist die Entwicklung des Nominallohnindex, den das Statistische Bundesamt ermittelt.

Wie hoch wäre die Erhöhung in diesem Jahr ausgefallen?

Abgeordnete hätten zum 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.

Warum fällt die Erhöhung nun aus?

Die schwierige Wirtschaftslage und geplante harte Einschnitte durch Reformen und Sparmaßnahmen der Regierung hatten im Frühjahr eine Debatte über eine Aussetzung der Diätenerhöhung ausgelöst. Anfang Mai sprach sich auch SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf dafür aus. Um „Glaubwürdigkeit und Vertrauen“ zurückzugewinnen, könne die Politik nicht „auf der einen Seite schmerzhafte Sparpakete schnüren und auf der anderen Seite bei uns selbst die Diäten unentwegt weiter“ erhöhen, sagte er.
Zögerlich zeigte sich zunächst noch die Union. Fraktionschef Jens Spahn (CDU) lenkte aber nach zwei Wochen ein. Auch er verwies dann auf zusätzliche Belastungen für die Bürger, etwa durch die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Spahn plädierte aber dafür, nach der einmaligen Aussetzung wieder zu dem Automatismus der Diätenanpassung zurückzukehren. „Denn es ist ein Wert an sich, dass wir nicht jedes Jahr politisch darüber entscheiden.“

Worauf verweist nun das Gesetz?

Die Vorlage der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verweist nun auf eine „Sondersituation“ durch die „herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage“, die durch den Iran-Krieg nochmals verschärft worden sei. Es sei das „richtige Signal“ in diesen „herausfordernden Zeiten“, die Abgeordnetenentschädigung ausnahmsweise nicht zu erhöhen.

Wie viel Geld wird damit gespart?

Der Bundestag hat 630 Abgeordnete. Da es bis Juli 2027 zwölf Monate keine Erhöhung gibt, beträgt die Einsparung knapp 3,8 Millionen Euro.
Allerdings ist der Sparbetrag noch höher: Denn mit den Diäten steigt auch die Altersentschädigung für ehemalige Bundestagsabgeordnete und Hinterbliebene, was nun gleichfalls ausfällt. Eine Summe konnte der Bundestag hierzu auf AFP-Anfrage zunächst nicht nennen.

Warum kam es nun doch zunächst zu einer Erhöhung?

Bis das Koalitionsgesetz zur Aussetzung in Kraft ist, läuft der Prozess zur Auszahlung der erhöhten Diäten bereits, die immer vorab für den Folgemonat ausgezahlt werden. Die Abgeordneten haben also bereits Anfang Juli den erhöhten Betrag von 12.330,48 Euro erhalten.
Dies wird im Folgemonat August aber wieder rückgängig gemacht: Dann gibt es nur 11.336,46 Euro. Ab September wird dann wieder der bisher reguläre Betrag ohne Erhöhung von 11.833,47 Euro gezahlt. Dies wäre auch der Basiswert für jede weitere Erhöhung ab Juli 2027.

Fällt dieses Jahr auch die Erhöhung der steuerfreien Aufwandspauschale aus?

Nein. Diese ist schon erfolgt, da die Pauschale immer zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst wird. Sie liegt aktuell bei 5467,27 Euro monatlich. Daraus bestreiten die Abgeordneten etwa die Kosten für Wahlkreisbüros oder einen Zweitwohnsitz in Berlin.
Für die Gehälter von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen für jeden Abgeordneten aktuell monatlich maximal 27.396 Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalten die Abgeordneten aber nicht selbst, sondern die Gehälter werden direkt durch die Bundestagsverwaltung gezahlt.

Gibt es weitere Forderungen nach Solidaritätsbeiträgen der Abgeordneten?

Die von der Regierung eingesetzte Reformkommission zur Altersversorgung empfiehlt, Abgeordnete in das System der gesetzlichen Rente einzubeziehen.
Bisher erhalten sie deutlich höhere Altersbezüge. Die Abschaffung dieses Sonderstatus wurde in der Debatte insbesondere aus SPD, Grünen und Linken ausdrücklich befürwortet. AfD und Linke kritisierten auch generell den Mechanismus automatischer Diätenerhöhungen.(afp/red)
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Neues Heizungsgesetz bringt alte Freiheiten und neue Kosten


In Kürze:

  • Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
  • Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
  • Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
  • Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
  • „Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.

Das „Heizungsgesetz“ der früheren Ampel-Regierung ist bald Geschichte. Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des bestehenden Gesetzes. Die Reform sollte am Freitag auch den Bundesrat passieren.
Unions-Fraktionsvize Sepp Müller sagte, Menschen hätten wieder Freiheit im Heizungskeller: „Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit.“ Scharfe Kritik kam aus der Opposition.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte. „Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen.“
Auch Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.

Kein „Reinregieren“ mehr?

„Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein“ – so stand es im Wahlprogramm der Union. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen.
Es solle nun Technologieoffenheit geben. Der CDU-Politiker Lars Rohwer sagte, die Koalition beende Habecks „Heizungsmurks“.
„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Es trifft zunächst Vermieter

Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
  • CO₂-Preis,
  • Gasnetzentgelte,
  • Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.

Wirklich eine Entlastung für Mieter?

Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.

Was gilt für Hauseigentümer?

Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Heizungsgesetz, Förderung, Wärmepumpe

Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.

Foto: mf/Epoch Times

Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.

Technologieoffene Wahl – mit Bedingungen

„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.

Mehr Planungssicherheit?

Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.

Bio-Treppe ab 2029

Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Heizungsgesetz, Bio-Treppe, Biotreppe

Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.

Foto: mf/Epoch Times

Grüngasquote

Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
 
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Bundestag beschließt umstrittene Krankenkassenreform – jetzt Bundesrat am Zug

Der Bundestag hat das umstrittene Sparpaket der schwarz-roten Koalition für stabile Krankenkassenbeiträge beschlossen. Für das Gesetz stimmten 319 Abgeordnete, es gab 286 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Nun soll im Laufe des Tages auch der Bundesrat abschließend über die Reform befinden, die angesichts von Milliardendefiziten massive Einschnitte bei den Kassenleistungen sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vorsieht.
Das Paket sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche vor – aber auch höhere Zuzahlungen und Einschnitte für Versicherte. Dies soll die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr in Milliardenhöhe entlasten und neue Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern.
Parallel zum Bundestag fand am Freitagvormittag bereits die Debatte im Bundesrat über die Reform statt. Die Länder hatten zuvor einer nötigen Fristverkürzung zugestimmt, damit das Gesetz noch am Freitag endgültig im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden kann.
Mehrere Länder übten in der Debatte Kritik an der Reform. Das Saarland, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen kündigten dabei an, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Schließen sich nicht noch deutlich mehr Länder an, würde dies aber scheitern und das Gesetz könnte angenommen werden.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte zuvor in der Debatte: „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.“ Ohne die Reform drohe 2027 eine Beitragserhöhung von einem Prozentpunkt.
Von der Opposition kam Kritik. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte, das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz schone die eigentlichen Kostentreiber. „Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.“ Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek sagte: „Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben.“ Nicole Hess (AfD) sagte: „Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrüßte den Beschluss als „gute Nachricht für unsere 75 Millionen Versicherten“. Zwar enthalte das Gesetz „viele Härten“, es lege aber die Grundlage für stabile Kassenbeiträge, erklärte der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt. Es sei gut, dass die Koalition „hier Handlungsfähigkeit bewiesen“ habe. Blatt kritisierte, einige Gegner der Reform seien in den vergangenen Monaten „mit haltlosen Schreckensszenarien und Angstmacherei übers Ziel hinausgeschossen“.

Milliarden-Sparziel noch erhöht

Warken hatte das Sparziel für 2027 angesichts zuletzt rasanter steigender Ausgaben noch auf 18,8 Milliarden Euro heraufgesetzt. Die neue Lücke werde mit dem nun vorliegenden Entwurf geschlossen, sagte sie. Inwiefern auch noch ein etwas größerer Puffer für Unwägbarkeiten geschaffen wird, war zunächst unklar.
Der Entwurf war zuletzt in mehreren Punkten verändert worden. Dabei wurden Belastungen für Versicherte teils abgemildert. So werden die Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro für Medikamente auf 7,50 bis 15 Euro angehoben. Gestrichen wurde aber, dass die Zuzahlungen danach auch jährlich angepasst werden sollen. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt, nun aber mit weiter gefassten Ausnahmen. Erhalten bleiben soll sie etwa für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren statt unter sieben Jahren.

Mehr Steuergeld als zunächst geplant

Für künftig nicht mehr frei mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Entschieden wurde auch, mehr Steuergeld bereitzustellen als zunächst vorgesehen. So soll der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro 2027 noch um 1,35 Milliarden sinken statt um zwei Milliarden Euro. Die Zahlungen des Bundes für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern werden 2027 um eine Milliarde Euro erhöht. Änderungen gab es auch bei geplanten Preisabschlägen für Pharmahersteller.
Generell zielt das Gesetz darauf, Anstiege der Vergütungen bei allen Erbringern von Leistungen wie Ärzten und Kliniken zu begrenzen. Gestrichen werden sollen etwa auch homöopathische Leistungen auf Kassenkosten. Gegen Einschnitte gibt es seit Wochen heftige Proteste und Warnungen vor Verschlechterungen der Versorgung aus dem gesamten Gesundheitswesen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte deutlich gemacht, dass das Paket den Auftakt für eine Reihe großer Reformen der schwarz-roten Koalition in diesem Jahr bilden soll. (dpa/afp)
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Marode Brücken: Experten halten hohe Kosten für vermeidbar

Ob die Bonner Nordbrücke, die Rahmede-Talbrücke der A45 oder die Ringbahnbrücke in Berlin: Immer wieder wurden zuletzt zentrale Verkehrsbrücken plötzlich gesperrt – oder stürzten im Fall der Carolabrücke in Dresden sogar ein. Deutschland kümmere sich zu wenig um die Instandhaltung von Brücken, kritisierte Steffen Marx von der Technischen Universität Dresden.
„Die Pflege von Brücken ist vergleichbar mit dem Zähneputzen: Wenn ich einen Tag meine Zähne nicht putze, ist das nicht so schlimm.“ Eine Brücke halte es gut aus, wenn sie ein Jahr lang nicht gepflegt werde. „Wenn ich mich aber 30 Jahre lang nicht um die Instandhaltung kümmere – wie in Deutschland geschehen – dann beschleunigt sich der Schadensfortschritt.“
Aufsehen erregte etwa die Ringbahnbrücke der Berliner Stadtautobahn. Wegen Schäden im Tragwerk wurde sie im Frühjahr 2025 kurzfristig gesperrt und abgerissen. Der millionenschwere Neubau soll in der ersten Jahreshälfte 2027 fertig sein. Aktuell werden dafür Stahlüberbauten eingehoben.

Reparatur viel teurer als Pflege

Verglichen mit den Kosten für die Pflege müsse man das Vielfache investieren, um eine Brücke zu reparieren oder neu zu bauen, sagte Marx, Direktor am Institut für Massivbau der TU. Ein defekter Abfluss zum Beispiel sei leicht auszubessern. Passiere das aber nicht, durchfeuchte die Brücke, der Stahl roste, und es werde viel aufwendiger und teurer, den Schaden zu beseitigen.
Meist erfolgt eine Vollsperrung dann plötzlich, weil erhebliche Schäden entdeckt werden und Experten Einsturzgefahr bescheinigen. Fahrbahn, Fuß- und Radwege der Bonner Nordbrücke dürfen seit Anfang Juni nicht mehr genutzt werden.
2025 traf es die Ringbahnbrücke in Berlin, 2024 die Elbbrücke in Bad Schandau, 2021 die Rahmede-Talbrücke im Sauerland. Mit der Carolabrücke stürzte vor etwa zwei Jahren gar eine Brücke im laufenden Betrieb ein.
„Der Zustand vieler vielbefahrener Brücken in Deutschland ist kritisch“, sagte Martin Claßen von der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH). Das gelte insbesondere im Autobahnnetz. „Die aktuelle Situation ist kein plötzliches Problem, sondern das Ergebnis einer langfristigen Entwicklung.“

Strategie „build and forget“

Viele Brücken seien nach dem Zweiten Weltkrieg gebaut worden und auf eine Nutzungsdauer von 80 Jahren ausgelegt, sagte Marx. Oft seien sie für eine andere Belastung geplant gewesen. „Wir haben heute viel mehr Schwerlastverkehr und Verkehr insgesamt als in der Zeit, zu der viele Brücken geplant und gebaut wurden.“
Danach sei auf eine Erhaltungsstrategie gesetzt worden, die man „build and forget“ („bau es und vergiss es“) nennen könne, meinte Marx. „Die Brücken werden gebaut, aber dann nicht gepflegt.“ Es fänden lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Inspektionen alle sechs Jahre statt. „Deshalb kommt nun eine große Welle von Brücken in schlechtem Zustand auf uns zu.“
Bei so vielen Brücken in sehr schlechtem Zustand wiederum gebe es zwangsläufig einige, die in noch schlechterem Zustand seien als ohnehin angenommen – Einstürze seien irgendwann nahezu unvermeidbar.
Die Carolabrücke sei seit dem Zweiten Weltkrieg aber die erste Brücke, die im laufenden Betrieb eingestürzt sei. Ursache seien versteckte Drahtbrüche im Inneren gewesen – bei den Inspektionen habe man sie nicht sehen können.
Das Verkehrsministerium hatte unter der Ampel-Regierung von SPD, Grünen und FDP 4.000 Brücken von Autobahnen erfasst, die für den Verkehr besonders wichtig, aber modernisierungsbedürftig sind. Sie sollen binnen weniger Jahre saniert oder erneuert werden – ein Ziel, an dem auch die aktuelle Bundesregierung festhält.

Neubau wäre oft gar nicht nötig

Unter Modernisierung verstehe die Regierung allerdings größtenteils den Abriss und Neubau, meinte Marx. Dabei könne etwa die Hälfte der Brücken, die abgerissen würden, saniert werden – was erheblich Kosten spare.
„Die relevanten Teile müssen repariert werden, aber die Brücke muss nicht nagelneu aussehen.“ Auch Claßen ist überzeugt, dass nicht jede Brücke sofort ersetzt werden muss. „Bei vielen Bauwerken kann eine intelligente Zustandsbewertung helfen, Maßnahmen effizient zu staffeln.“
Beim Ersatz von Brücken wiederum liege die größte Herausforderung oft bei Planung, Genehmigung und Vergabe. Ein wichtiger Hebel seien sogenannte funktionale Ausschreibungen: „Statt Projekte bis ins letzte Detail vorzudefinieren, sollte stärker beschrieben werden, welche Funktion ein Bauwerk erfüllen muss. Das schafft Raum für innovative und effizientere Lösungen.“
Zudem brauche es mehr Standardisierung und Modularisierung. „Viele Brücken werden noch immer als Einzelprojekte behandelt“, sagte Claßen. Dabei gebe es technisch ausgereifte Schnellbauansätze, mit denen Bauzeiten – und damit auch Sperrzeiten – drastisch reduziert werden könnten.
Wichtig sei zudem, die bestehenden Überwachungsstrategien für Brücken zu verbessern, sagte Claßen. Und: trotz aller Mängel und Verbesserungsmöglichkeiten: „Das Risiko eines unerwarteten Einsturzes bleibt in Deutschland insgesamt gering.“ (dpa/red)
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Bundesrat: Initiative für Preisdeckel bei Kraftstoffen

Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern wollen am Freitag im Bundesrat vorschlagen, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen.
Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger sagte dem Sender Welt TV zu der Initiative, sie sei „sehr dafür“, sich dieses Luxemburger Modell noch mal genau anzugucken. „Das, was dort gut funktioniert, das kann ja für uns auch ein gutes Modell sein.“

Vorbild Luxemburg

In Luxemburg legt das zuständige Ministerium nach Angaben des Bundesrates mehrmals pro Woche einheitliche Höchstpreise für die Kraftstoffarten und Tankstellen fest.
Unternehmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen.

Kritik am Tankrabatt

Rehlinger sagte Welt TV mit Blick auf den Ende Juni ausgelaufenen Tankrabatt: „Mit dem guten Steuergeld einfach nur die Gewinne der Mineralölkonzerne ein bisschen zu erhalten und für die Verbraucherinnen und Verbraucher runterzusubventionieren, kann ja nicht dauerhaft die Lösung sein.“
Der Staat müsse vorher ansetzen. „Es darf erst gar nicht dazu kommen.“
Sie halte das Luxemburger Modell für „vertretbar“. Luxemburg „ist ja auch nicht wegen seiner sozialistischen Umtriebe bekannt“, sagte Rehlinger.
Mit dem Tankrabatt hatte die Bundesregierung im Mai und Juni die Steuern auf Kraftstoffe um rund 17 Cent pro Liter gesenkt. Das kostete den Staat geschätzt rund 1,6 Milliarden Euro. (afp/red)
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Bundestag debattiert über Zukunft der deutschen Autoindustrie


In Kürze:

  • Der Bundestag debattiert auf Antrag von CDU/CSU und SPD über die Zukunft der deutschen Autoindustrie.
  • Die Bundesregierung sieht hohe Standortkosten als zentrales Problem und fordert mehr Technologieoffenheit.
  • Die Opposition streitet über die Ursachen der Krise – von Energiewende bis Transformation zur Elektromobilität.
  • Einigkeit besteht darin, dass die Branche vor tiefgreifenden wirtschaftlichen Herausforderungen steht.

 
Am Donnerstag, 9. Juli, hat der Bundestag in einer Aktuellen Stunde über die Situation der deutschen Autoindustrie debattiert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten diese beantragt. Das Thema lautete „Zukunft deutscher Automobilindustrie gestalten – erfolgreiche Reformschritte für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Innovation“ und die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Gitta Connemann (CDU), eröffnete die Aussprache.

Autoindustrie investiert dreistellige Milliardensummen in Forschung und Standorte

Connemann machte deutlich, dass Deutschland ein „Autoland“ sei. Die Branche sichere Arbeitsplätze und sei ungebrochen innovationsstark. Deutsche Autokonzerne und Zulieferer hätten eine immense Zahl an Patentanmeldungen zu verzeichnen.
Bis 2029 werde die Autoindustrie weltweit etwa 320 Milliarden Euro in die Forschung und Entwicklung investieren und weitere 220 Milliarden in neue Werke und moderne Produktion. Deutschland sei bei der Elektromobilität inzwischen der weltweit zweitgrößte Standort.
Allerdings drohten viele der Investitionen ins Ausland abzuwandern. Hohe Energiepreise, Steuern, Abgaben und Bürokratie belasteten den Standort. Die Krise der Automobilindustrie sei deshalb vorwiegend eine Standortkrise. Angesichts drohender Werksschließungen gehe es nicht nur um die Unternehmen selbst, sondern auch um die Schicksale vieler Beschäftigter und ihrer Familien.
Connemann, die auch Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung der CDU ist, forderte vor diesem Hintergrund einen politischen Kurswechsel. Deutschland brauche offene Märkte – auch, wenn China inzwischen der weltweit größte Automarkt sei und Fahrzeuge teilweise unter Dumpingbedingungen exportiere. Unternehmen müssten ihre Kosten senken, zugleich müsse der Staat seine „Hausaufgaben“ erledigen.

Gitta Connemann (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium. (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

AfD: Energiewende ist „Standortpolitik für China“

Der von der Bundesregierung beschlossene Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten sei ein Schritt in die richtige Richtung, betonte die Staatssekretärin weiter. Zudem müsse die deutsche Bundesregierung auch auf EU-Ebene die Technologieoffenheit gegen ideologische Vorgaben verteidigen. Ein striktes Verbrennerverbot sei deshalb abzulehnen. Der Plug-in-Hybrid müsse eine Zukunft haben.
Die Mittelstandspolitikerin bezeichnete den Industriestrompreis und die Strompreiskompensation als richtige Schritte. Auch neue Gaskraftwerke und der Ausbau der Stromnetze müssten dafür sorgen, dass die Autoindustrie auf ausreichende und günstige Energie zählen könne.
Für die AfD erklärte Raimond Scheirich, der Stellenabbau bei VW und Insolvenzen zahlreicher Zulieferer seien Folgen einer nachteiligen Wettbewerbssituation, mit der die Branche zu kämpfen habe. Warnungen habe man lange ignoriert.
Scheirich machte die Mobilitätswende und die Energiewende für die Schwächung des Standorts verantwortlich. Diese seien eine „Standortpolitik für China“.
Der Fokus auf die E-Mobilität schaffe eine neue Abhängigkeit – von Seltenen Erden. Der AfD-Politiker forderte eine „180-Grad-Wende“, ein Ende der Energiewende sowie die Abschaffung der EU-Flottenregulierung, welche vorschreibt, wie viel CO₂, die von einem Autokonzern verkauften Pkw ausstoßen dürfen.

SPD für „maßvolle“ Anpassung der EU-Flottenregeln – Grüne: „Verbrenner hat keine Bedeutung mehr“

Der SPD-Abgeordnete Sebastian Roloff verwies auf aktuelle Herausforderungen wie Gewinnwarnungen bei BMW, Krisengespräche bei Volkswagen, die Absatzschwäche in China und Belastungen durch US-Zölle.
Er betonte, es seien hohe Investitionen erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Roloff hob Maßnahmen der Bundesregierung hervor, die der deutschen Autoindustrie Luft verschaffen sollten.
Dazu gehörten ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom Sommer 2025, genannt Wachstumsbooster, die neuen Kaufanreize für E-Autos sowie die Mautbefreiung für E-Lkw. Auf EU-Ebene sprach sich Roloff für maßvolle Anpassungen der CO₂-Flottenregeln und der ab 2035 geltenden EU-Vorgaben aus, ab wann nur noch emissionsfreie Neuwagen erlaubt sind. Neben der Politik seien aber auch die Unternehmensleitungen gefordert, nicht an Zukunftsinvestitionen zu sparen, betonte der SPD-Politiker. Standortreformen seien auch ohne Entlassungen möglich.
Sandra Detzer von Bündnis 90/Die Grünen warb für eine „sachliche Analyse der Herausforderungen“. Die langjährigen Exporterfolge deutscher Autobauer in China hätten bestehende Schwächen der Autoindustrie verdeckt. Das Auto bleibe ein „Kulturgut“, es müssten jedoch die „Fahrzeuge der Zukunft“ in Deutschland entwickelt und produziert werden.
Dunkle Wolken über Wolfsburg: Der VW-Konzen hat 2025 einen drastischen Gewinneinbruch erlitten.

Dunkle Wolken über Wolfsburg. Der VW-Konzen hat 2025 einen drastischen Gewinneinbruch erlitten.

Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Linke für Ausbau der Landesbeteiligung an VW

Detzer wies dabei die Darstellung zurück, der Verbrennermotor werde weiterhin eine Rolle spielen. Der elektrische Antrieb sei der „Megatrend“. Dies belegten auch die deutlich gestiegenen Verkaufszahlen von Elektrofahrzeugen in Deutschland und Europa insgesamt. Es sei jetzt an der Zeit, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu forcieren. Außerdem sei es erforderlich, Förderprogramme für in Europa produzierte Fahrzeuge sowie einen wirksamen Handelsschutz auf EU-Ebene zu gewährleisten.
Für die Linksfraktion sprach der frühere VW-Mitarbeiter Cem Ince. Er betonte, die Beschäftigten der Automobilindustrie hätten bereits nach dem Dieselskandal und dem Chipmangel erhebliche Lasten für Managementfehler getragen. Nun seien sie erneut mit der Gefahr von Werksschließungen und dem Abbau von rund 100.000 Arbeitsplätzen bei Volkswagen konfrontiert.
Die Unternehmensführung habe versagt, während die Konzerne weiterhin Gewinne erwirtschafteten, so Ince. Deshalb sprach sich der Linkspolitiker gegen Änderungen am VW-Gesetz aus und regte notfalls einen Ausbau der Beteiligung des Landes Niedersachsen an. Öffentliche Fördergelder müssten zudem künftig stärker an Beschäftigungs- und Standortgarantien geknüpft werden.

Union will Technologieoffenheit für Autoindustrie bewahren

Tilman Kuban von der Unionsfraktion betonte die lange Tradition des deutschen Automobilbaus. Er kündigte an, die Koalition werde alles dafür tun, dass Deutschland auch künftig ein führender Automobilstandort bleibe. Angesichts nachlassender Exportmärkte müsse man neue Absatzmärkte erschließen und die Produktionskosten senken. Zugleich sei es nötig, den europäischen Automarkt wieder zu stärken und Regulierungen zurückzufahren.
Elektromobilität werde eine wichtige Rolle spielen, so der Unionspolitiker, dürfe jedoch nicht politisch erzwungen werden. Stattdessen plädierte Kuban für einen technologieoffenen Antriebsmix.
Da Verbrennermodelle weiterhin höhere Gewinnmargen erzielten, müssten unterschiedliche Antriebstechnologien parallel bestehen können. Entscheidend sei ein gemeinsames Vorgehen von Unternehmen und Gewerkschaften.
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9. Juli: Digitaler Euro rückt näher | Merz zieht Bilanz | Chatkontrolle kommt zurück

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Digitaler Euro rückt näher

Das Europaparlament hat den Weg für den digitalen Euro freigemacht. Nun beginnen Verhandlungen mit den 27 EU-Staaten und der EU-Kommission. Die digitale Währung soll per App genutzt und Anfang 2029 eingeführt werden. Alle Geschäfte sollen dann Bargeld als auch digitale Euros akzeptieren. Kritische Stimmen mahnen, dass für Bargeldannahmen noch Hürden in die Verordnung eingebaut werden könnten.

Merz zieht Bilanz

Kanzler Friedrich Merz hat die Politik der Bundesregierung verteidigt und vor der Sommerpause eine positive Bilanz gezogen. Im Mittelpunkt stehen Renten-, Steuer-, Gesundheits- und Bürokratiereformen. AfD, Grüne und Linke kritisierten den Kurs der Regierung aus unterschiedlichen Perspektiven.

Mehr Gewalt

Die Bundespolizei hat 2025 mehr Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Orten, für die sie zuständig ist, festgestellt. Die Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 Prozent auf rund 35.400 Fälle. Verletzt wurden den Angaben zufolge 818 Polizisten – ein Anstieg um 1,7 Prozent.

Chatkontrolle kommt zurück

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat das EU-Parlament einer Fortsetzung der Chatkontrolle zugestimmt. Damit dürfen Tech-Konzerne wie Meta oder Google private Chats, E-Mails und Messenger-Dienste anlasslos nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch durchsuchen. Ende März hatte das Parlament eine Verlängerung der Ausnahmeregelung noch abgelehnt. Die Zustimmung wurde durch einen Trick erwirkt, der juristisch umstritten ist.

Naher Osten

Die USA haben den Iran den zweiten Tag in Folge angegriffen. Washington begründet die Angriffe mit der Sicherheit der Schifffahrt in der Straße von Hormus. Der Iran reagiert mit Angriffen auf Bahrain, Kuwait und Katar sowie Drohungen gegen weitere Verbündete der USA.
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Merz zieht Bilanz: Regierung verteidigt Reformkurs vor Sommerpause


In Kürze:

  • Friedrich Merz verteidigt den Reformkurs der Bundesregierung und zieht vor der Sommerpause eine positive Bilanz.
  • Im Mittelpunkt stehen Renten-, Steuer-, Gesundheits- und Bürokratiereformen sowie die Ergebnisse des NATO-Gipfels.
  • AfD, Grüne und Linke kritisieren den Kurs der Regierung aus unterschiedlichen Perspektiven.
  • SPD und Union werben für die Reformagenda und verteidigen die Kompromisse der Koalition.

 
Am Donnerstag, 9. Juli, hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eine Regierungserklärung „Zur aktuellen politischen Lage“ abgegeben. Es sollte die Letzte dieser Art vor der parlamentarischen Sommerpause sein. Der Kanzler zog dabei eine Bilanz über die bisherigen 14 Monate seiner Regierungszeit und den am Mittwoch zu Ende gegangenen NATO-Gipfel in Ankara. Anschließend gab es eine Aussprache.

Merz: Deutschland bleibt dank der Reformen ein „starkes Land“

In seiner knapp 25-minütigen Erklärung stellte er sein Kabinett als „Regierung der Erneuerung“ dar. Er lobte die Reformagenda der Bundesregierung, die sich Neuerungen widme, die keinen weiteren Aufschub zuließen. Die anstehenden Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat zeigten, dass die politische Mitte in der Lage sei, Lösungen zu erarbeiten.
Die Mitte „liefert, arbeitet und erfüllt den Auftrag aus dem Grundgesetz“, so der Kanzler. Die vergangenen Monate hätten gezeigt, dass „unser Land und unsere Demokratie funktionieren“. Oft sei es hart, Kompromisse zu finden und einen Ausgleich der Interessen zu bewerkstelligen, allerdings habe man im ersten Regierungsjahr „sehr viel auf den Weg gebracht“.
Das stärke die Wirtschaft ebenso wie die soziale Gerechtigkeit und die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Gleichzeitig wirke man damit den radikalen Kräften entgegen, die „unsere Freiheit und die Sicherheit unseres Landes angreifen“.
Deutschland sei „ein starkes Land“, sowohl in wirtschaftlicher als auch in politischer und gesellschaftlicher Hinsicht. Man bleibe es, „wenn wir uns den Herausforderungen stellen und sie nicht wie früher wegschieben, sondern sie angehen und lösen“.

Berichtspflichten zurückgebaut, Beitragssätze stabilisiert

Merz rühmte unter anderem die Reformen beim Rentensystem, die seine Regierung im Begriff sei, auf den Weg zu bringen. Vor allem sei die Kombination aus Umlageverfahren und Kapitalmarkt bemerkenswert. Diese sorge langfristig für sinkende Beitragssätze und ein steigendes Rentenniveau durch Kapitalerträge. Was man jetzt schaffe, sei die „tiefgreifendste Rentenreform der Bundesrepublik“.
Auch bei der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen im Steuerrecht und dessen Vereinfachung habe die Regierung Akzente gesetzt. Ein Meilenstein sei etwa die Einführung einer vorausgefüllten digitalen Steuererklärung. Auf dem Arbeitsmarkt schaffe man durch erweiterte Befristungsmöglichkeiten mehr Flexibilität und ermögliche so Neueinstellungen.
Einen „Befreiungsschlag“ nannte Merz den geplanten Rückbau von Berichtspflichten des Bundes. Die Bundesregierung werde „grundsätzlich alle Berichtspflichten aufheben“. Sollte ein Ministerium Berichtspflichten beibehalten wollen, müsse dieses künftig begründen, warum diese erhalten bleiben sollten.

Merz: Infineon-Ansiedlung in Dresden deutet Wende an

Merz verteidigte zudem die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese sei erforderlich, um zu verhindern, dass die Lohnnebenkosten ein Maß annehmen, das für die Unternehmen nicht mehr bezahlbar sei. Auch im Verhältnis zwischen Bund und Ländern werde sich vieles fundamental verändern. So werde der Bund künftig neue Aufgaben für Kommunen nur noch beschließen, wenn er den Großteil der Kosten trage.
Bereits jetzt, so erklärte Merz weiter, nehme er wahr, dass die Industrieproduktion steige, die Auftragsbestände wüchsen und es dank des Wachstumstreibers KI auch für Gründer neue Hoffnungen gebe. Der Bau der neuen Infineon-Halbleiterfabrik in Dresden zeige, dass man auf einem richtigen Weg sei. Ferner werde die Aktivrente gut angenommen und auch die neue Grundsicherung setze wieder stärker auf Eigenverantwortung und Gegenleistung.
Den NATO-Gipfel dieser Woche in Ankara bezeichnete Merz als „großen Erfolg“. Man werde das 5-Prozent-Ziel der NATO frühzeitig erfüllen und die EU-Verteidigungsindustrie ausbauen. Ein großer U-Boot-Auftrag Kanadas sei an ein deutsch-norwegisches Konsortium gegangen. Neben dem Kauf von US-amerikanischen Tomahawk-Marschflugkörpern, baue man auch die eigenen europäischen Fähigkeiten aus.
AfD-Chef Chrupalla kritisiert die Reformen und die Rüstungspolitik.

AfD-Chef Chrupalla kritisiert die Reformen und die Rüstungspolitik.

Foto: Elisa Schu/dpa

Chrupalla warf Merz Wortbruch und fehlende Empathie vor

Für die AfD trat Fraktionschef Tino Chrupalla ans Rednerpult und warf der Regierung Merz vor, zentrale Wahlversprechen gebrochen zu haben. Die Regierung habe kein Einnahme-, sondern ein Ausgabenproblem. Sie kündige Reformen an, nur um diese immer weiter zu verschieben. Die Koalition sei zerstritten.
Chrupalla kritisierte, dass die Pensionen der Beamten um ein Vielfaches höher seien als die gesetzlichen Renten. Er forderte die Schaffung eines einheitlichen Rentensystems, in das auch Staatsdiener einzahlen sollten. In der Gesundheitspolitik warf Chrupalla Merz vor, die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung illustriere dessen fehlende Empathie und Ahnung von der täglichen Realität Arbeitnehmern.
So werde diese Maßnahme nur mehr Bürokratie, eine Überlastung der Arztpraxen und zusätzliche Belastungen für Familien und chronisch Kranke nach sich ziehen. Kritik übte der AfD-Co-Chef auch an den Kürzungen beim Elterngeld. Die Regierung, so Chrupalla, investiere „lieber in Panzer als in Kinder“.

Miersch und Spahn sehen Reformpolitik auf einem richtigen Weg

Rückendeckung für die Koalitionspolitik kam von den Fraktionsspitzen Matthias Miersch (SPD) und Jens Spahn (CDU). Miersch betonte, die Reformen seien aufgrund der Wirtschaftskrise und der internationalen Lage notwendig. Trotz ihrer Unterschiede hätten Union und SPD tragfähige Kompromisse gefunden.
Miersch betonte, die Gesundheitsreform stabilisiere Beiträge. Hinter der Rentenreform stehe ein einstimmiger Reformvorschlag der Rentenkommission. Mit der höheren Besteuerung sehr hoher Einkommen habe man ein „Gerechtigkeitsmomentum“ geschaffen. Zudem werde man mehr Wachstum durch den Deutschlandfonds und die Förderung von Zukunftsbranchen generieren und für einen schnelleren Zugang gesetzlich Versicherter zu Fachärzten sorgen.
Spahn attestiert dem Bundeskanzler ein erfolgreiches Agieren auf dem NATO-Gipfel und betont, dass Merz Deutschland zum „zentralen europäischen Faktor“ im westlichen Militärbündnis gemacht habe.
Aber auch bei der wirtschaftlichen Stärke gehe es aufwärts. Die Krisen der vergangenen sechs Jahre hätten die ökonomische Substanz des Landes zu beseitigen gedroht, mehr als 10.000 Industriejobs fielen Monat für Monat weg. Die aktuellen Reformen böten nun jedoch die Chance, effektiv gegenzusteuern.

Britta Haßelmann (l.) und Katharina Dröge. (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Dröge: „Kein Wort über Hitzetote“ – Reichinnek: „Schlechte Beliebtheitswerte verdient“

Für die Grünen kritisierte Fraktionschefin Katharina Dröge, Merz habe die Hitzetoten der jüngsten Hitzewelle nicht erwähnt. Zudem habe er weder Angehörigen noch Rettungskräften öffentlich gedankt. Die Bundesregierung schwäche den Klimaschutz und verabsäume es, ein Sofortprogramm gegen Hitzefolgen aufzulegen.
Dröge forderte Klimaanlagen in Schulen, Pflegeheimen und Krankenhäusern, mehr Stadtgrün und den Ausbau von Solaranlagen. Außerdem kritisierte sie auch die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Diese führe zu überfüllten Arztpraxen.
Im Namen der Linken warf Fraktionschefin Heidi Reichinnek den „Sozialkahlschlag“ der Koalition. Diese schwäche das Gesundheitssystem, ignoriere die Mietenexplosion, höhle die Arbeitnehmerrechte aus und mache das Leben unbezahlbar.
Merz ignoriere die Sorgen und Ängste der Menschen im Land und habe sich dadurch seine „katastrophalen Beliebtheitswerte wirklich redlich verdient“. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sei eine Unterstellung an alle arbeitenden Menschen, diese würden betrügen.
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Geht Schwarz-Rot jetzt harmonisch in den Sommer?

Mit dem Scheitern von Oppositionsanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht sind die Chancen für zwei zentrale Vorhaben der schwarz-roten Koalition gewachsen. Karlsruhe lehnte Eilanträge zweier Oppositions-Abgeordneter gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits-Sparpaket ab.
Die Linke scheiterte zudem mit dem Versuch, die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vorerst zu stoppen. Damit ist für die Koalition die Gefahr eines erneut vermasselten Starts in den politischen Sommer vorerst gebannt. Doch vor dem Bündnis liegt jetzt viel angekündigte Gesetzesarbeit.
Die umstrittenen Krankenkassenpläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sollen die gesetzlichen Kassen 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten. Neue Beitragserhöhungen sollen so verhindert werden. Doch am Vortag versuchten Gesundheits-Experten von Grünen und Linken aus dem Bundestag, die Reißleine zu ziehen.
Sie wollten das Gesetz nicht wegen des von ihnen – freilich ebenfalls abgelehnten – Inhalts stoppen. Sie monierten ein „chaotisches Gesetzgebungsverfahren“ mit kurzfristig eingegangen 278 Seiten voller Änderungen. Doch ihre Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben bei den Richtern ohne Erfolg.
Die Linken-Fraktion scheiterte zudem mit dem Versuch, die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vorerst zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf ihre Organklage als unzulässig.

Freitagmorgen wird es noch einmal spannend

Damit ist der Weg frei, dass der Bundestag noch in dieser Woche das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschieden kann. Schwarz-Rot will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelung kippen.
Weiterhin sollen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, wenn sie ab 2029 zunehmend CO2-neutrale Brennstoffe verwenden. Die Linke kritisiert, dadurch werde die Lücke zur Erreichung von Klimazielen größer. Die Koalition hatte angekündigt, die Entscheidung des Gerichts abwarten zu wollen – und hat nun freie Bahn.
Beim Krankenkassen-Sparpaket wird mit Spannung erwartet, wie es in der Länderkammer weitergeht. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause soll der Bundesrat das Gesetz an diesem Freitag beschließen, wenn es nach dem Willen der Koalition geht – direkt nach dem für den Morgen geplanten Bundestagsbeschluss.
Doch auch nachdem Karlsruhe die Bahn freigemacht hat, könnten sich die Länder querstellen. Denn auch aus ihren Reihen gibt es Forderungen, das Ganze zu verschieben. Eine definitive Entscheidung wird spätestens für Freitagmorgen direkt vor der Ratssitzung erwartet.
Um die Kassenbeiträge für Millionen Versicherte nicht weiter ansteigen zu lassen, sollen die Anstiege bei der Bezahlung von Ärzten, Kliniken und dem Geld für die Pharmabranche begrenzt werden. Bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und Medikamenten-Zuzahlungen sollen Versicherte mehr zahlen.

Wie die Koalition in den Sommer starten will

Bereits am Morgen hatte Bundeskanzler Friedrich Merz in einer Regierungserklärung seinen Reformkurs verteidigt. Zum Krankenkassen-Paket sagte der CDU-Chef an die Opposition gewandt:
„Deswegen werden wir diesen Weg gehen, auch wenn Sie mit allen Mitteln versuchen, das bis morgen zu verhindern.“
Nach dem Misserfolg der Opposition in Karlsruhe kann sich Merz nun bestätigt fühlen.
Die Krankenkassenfinanzen sind aber nur ein Thema auf dem schwarz-roten Reformkalender. Erst Anfang Juli hatten die Spitzen von CDU/CSU und SPD nach einem über Tage in kleiner Führungsrunde vorbereiteten Koalitionsausschuss ein Spitzentreffen abgehalten. Im Vorfeld wurde dem Treffen eine Riesenbedeutung zugeschrieben.
Das Ziel lautet, in Deutschland wieder Wirtschaftswachstum zu ermöglichen. Doch vor den wichtigen Landtagswahlen im Osten liegen die Koalitionspartner teils so weit hinten, dass auch etwas anderes dahintersteckt.
Union und SPD wollen in der Regierung rechtzeitig zum Sommer Handlungsfähigkeit beweisen – und die Menschen nicht mit Streitereien nerven. Nun ist klar: Ihre Vorhabenplanung kommt nicht bereits vor Sommerferienbeginn wieder durcheinander.
Nun hat das Bündnis vor allem vor sich, sein im Kanzleramt geplantes 34-Punkte-Programm umzusetzen – darin das Versprechen von Steuerentlastungen, die Ankündigung kleinerer Flexibilisierungen auf dem Arbeitsmarkt und umstrittene Dinge wie eine verschärfte Attestpflicht.
Nach den Entscheidungen aus Karlsruhe können sich Merz, Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sowie die Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) eher darauf konzentrieren, diese Gesetze voranzubringen.

Verflixter Juli

Beobachter hatten schon ein mögliches Szenario ähnlich wie vor einem Jahr vor Augen. Unmittelbar vor der Sommerpause – am 11. Juli 2025 – stürzte damals das vorläufige Scheitern einer SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht die Koalition in ihre erste handfeste Krise.
Vor allem Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) musste danach verlorenes Vertrauen wiedergewinnen. In jüngster Zeit wird die Achse der Fraktionschefs von Union und SPD als schwarz-roter Stabilitätskern gelobt.
In seiner Regierungserklärung sagte Merz am Morgen, er höre immer wieder den Vorwurf, die politische Mitte liefere nicht und blockiere sich selbst. Der CDU-Vorsitzende hielt dem entgegen: „Die Mitte liefert, sie arbeitet und sie erfüllt vor allem den Auftrag aus unserem Grundgesetz.“ (dpa/red)
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Was beim Bafög geplant ist

Die geplante Bafög-Reform wird in Teilen verschoben. Mehr Geld gibt es nun erst im nächsten Sommersemester statt bereits im kommenden Wintersemester. Das ist der Kompromiss, auf den sich die schwarz-roten Koalitionsfraktionen im Bundestag nach langem Hin und Her geeinigt haben.

Was war beim Bafög ursprünglich geplant?

CDU/CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, zum kommenden Wintersemester als ersten Schritt die im Bafög enthaltene Wohnkostenpauschale für diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, von jetzt 380 auf 440 Euro im Monat zu erhöhen.
In den kommenden Jahren sollte der sogenannte Bafög-Grundbedarf dann schrittweise dauerhaft auf das Niveau der Grundsicherung angehoben werden. Dort liegt der sogenannte Regelbedarf aktuell bei 563 Euro.

Wie viel Bafög gibt es aktuell maximal?

Der Bafög-Grundbedarf liegt aktuell bei 475 Euro. Zusammen mit der Wohnkostenpauschale kommen Empfänger auf bis zu 855 Euro. Wer seine Krankenversicherung schon selbst zahlt, bekommt noch Zuschläge.
Dann liegt das Bafög bei maximal 992 Euro. Die Sätze gelten seit zwei Jahren. Bafög wird aber immer individuell berechnet. Die Höhe richtet sich nach dem Verdienst der Eltern und dem eigenen Vermögen.

Wie sieht nun die Einigung konkret aus?

Die Wohnkostenpauschale wird erst zum nächsten Sommersemester auf 440 Euro erhöht und nicht wie geplant zum anstehenden Wintersemester. Der Bafög-Grundbedarf steigt dann nach SPD-Angaben zum Wintersemester 2027/28 auf 503 und zum Sommersemester 2029 noch einmal auf 563 Euro, damit wäre das heutige Grundsicherungsniveau erreicht.
Für weitere Anpassungen, also falls die Grundsicherung steigt, solle es eine Regelung zur Überprüfung und Anpassung der Fördersätze geben, die sich am Grundsicherungsniveau orientiert.

Wie viele Bafög-Empfänger betrifft das überhaupt?

2024 gab es laut Statistischem Bundesamt rund 612.800 Bafög-Empfänger – der niedrigste Stand seit dem Jahr 2000. 71 Prozent davon wohnten nicht bei ihren Eltern. Unter den Empfängern waren 483.800 Studenten und 129.000 Schüler. Insgesamt sind in Deutschland rund 2,9 Millionen Menschen zum Studium eingeschrieben, es gibt etwa 11,5 Millionen Schüler.

Soll nicht auch der Empfängerkreis erweitert werden?

Ja, und zwar über die sogenannten Freibeträge. Die Einkommensgrenzen etwa von den Eltern, die als Berechnungsgrundlage für das individuelle Bafög herangezogen werden, sollen ab Sommer 2028 und dem Wintersemester 2028/29 jährlich um 1,5 Prozent automatisch angehoben werden, heißt es von der SPD.
Dadurch werde der Kreis der Förderberechtigten nicht durch Inflation und Lohnentwicklung schleichend kleiner. Die Antragstellung soll zudem erleichtert und weiter digitalisiert werden.

Warum wurde so lange über die Reform diskutiert?

Wegen der Finanzprobleme. Die Regierung versucht, Staatsausgaben zu begrenzen. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hatte gesagt, man werde staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Elterngeld oder Bafög absehbar nicht erhöhen können.
Das ging mit der SPD lange hin und her. Ihr ist die Bafög-Erhöhung sehr wichtig und sie scheint sich hier bis auf die Verschiebung eines Teils der Reform durchgesetzt zu haben.

Wie kommen die Pläne an?

Das Deutsche Studentenwerk sieht Licht und Schatten: Nach den Monaten der Unsicherheit und des Wartens sei das ein wichtiges Signal, allerdings mit einem „dicken Wermutstropfen“. Durch die Verschiebung der Erhöhung der Wohnkostenpauschale seien die aktuell Studenten gekniffen.
Die Grünen Haushaltspolitikerin Paula Piechotta warf der Bundesregierung vor, „notorisch wortbrüchig“ zu sein. „Wer an der Bildung spart, fördert Fachkräftemangel und Arbeitslosigkeit und erweist dem Land einen Bärendienst.“
Die stellvertretende Fraktionschefin der Linken im Bundestag, Nicole Gohlke, kritisierte die Anpassung an das Grundsicherungsniveau in knapp drei Jahren als zu spät und zu niedrig. Das reiche hinten und vorne nicht aus, um studentische Armut wirksam zu bekämpfen.

Was kostet denn ein WG-Zimmer aktuell?

Im Schnitt zuletzt 512 Euro, mit großen regionalen Unterschieden: In München waren es 800, in Bielefeld oder Bochum 375 bis 385 Euro. Die aktuellen Zahlen stammen vom Moses Mendelssohn Institut, das die Zahlen regelmäßig erhebt.
Die Preise verharrten demnach auf sehr hohem Niveau und stiegen stärker als die allgemeine Teuerung. Studentinnen und Studenten geben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 53 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aus. In der Gesamtbevölkerung liegt der Wert im Schnitt nur bei 25 Prozent.

Seit wann gibt es überhaupt das Bafög?

Das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ (Bafög) trat am 1. September 1971 in Kraft, um Bildungsschranken abzubauen, wie die damals zuständige Bundesjugendministerin Käte Strobel (SPD) sagte. Erst war es ein reiner Zuschuss ohne Rückzahlung. Später wurde das Bafög zum Volldarlehen umgewandelt.
Seit 1990 gilt die grundsätzliche Regel: Eine Hälfte gibt’s geschenkt, die andere muss zurückgezahlt werden. Millionen junger Leute haben sich mit Hilfe von Bafög bisher Studium und Schulausbildung finanziert. Das Statistische Bundesamt hatte 2021 eine Zahl von 36 Millionen genannt. (dpa/red)