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11. Mai: Beschäftigungsgarantie für PCK-Raffinerie | Pistorius in Kiew | Klimamodell revidiert

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Beschäftigungsgarantie für PCK-Raffinerie

Der Bund verlängert die Beschäftigungsgarantie für die Raffinerie in Schwedt ab Juli um sechs Monate. Das gab Wirtschaftsministerin Katherina Reiche heute bei ihrem Besuch in Brandenburg bekannt. Sie kündigte an, ein Konzept zu präsentieren, das Raffinerie-Standorte in Deutschland wirtschaftlich halten soll. Dabei nannte sie den CO2-Preis als einen möglichen Ansatzpunkt.

Pistorius in Kiew

Verteidigungsminister Boris Pistorius hat heute überraschend Kiew besucht. Er kündigte an, gemeinsam mit der Ukraine Drohnen entwickeln und produzieren zu wollen. Die Systeme sollen Reichweiten von bis zu 1.500 Kilometern erreichen. Gleichzeitig will Berlin private Geldgeber für Investitionen in ukrainische Rüstungsbetriebe gewinnen.

AfD-Bürgermeister in Brandenburg

Mit mehr als 58 Prozent der Stimmen hat die AfD in Brandenburg erstmals eine Bürgermeisterwahl gewonnen. In der Stadt Zehdenick setzte sich René Stadtkewitz im ersten Wahlgang durch. Der FDP-Kandidat folgte mit über 28 Prozent auf Platz zwei. Weitere Kandidaten etablierter Bundesparteien gab es bei der Wahl nicht.

Klimamodell revidiert

Eines der extremen Klimamodelle, RCP 8.5, wurde als unrealistisch zurückgezogen. Es sagte eine Erderwärmung von bis zu 4,8 Grad Celsius im Jahr 2100 voraus, basierend auf heute als übertrieben geltenden Annahmen. Dieses Szenario diente jahrelang als Basis für politische Entscheidungen und war Grundlage für einige zehntausend wissenschaftliche Studien weltweit. Diesen Studien wird ihre Grundlage entzogen.

„Völlig inakzeptabel“

US-Präsident Trump hat die iranische Antwort auf den amerikanischen Friedensplan entschieden zurückgewiesen. Teheran möchte vorrangig über die Beendigung der Kämpfe verhandeln und nicht über sein Atomprogramm. Der Iran wäre erst bei einem dauerhaften Friedensschluss und einer Aufhebung der Hafenblockade bereit, die Straße von Hormus wieder vollständig freizugeben.
 
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Union fordert Fahrplan für Steuerreform bis 2027

Die Union fordert beim Spitzentreffen von CDU, CSU und SPD an diesem Dienstag einen konkreten Zeitplan für die geplante Steuerreform. Ziel ist es, die Entlastungen wie vorgesehen zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Steffen Bilger, sagte dem „Tagesspiegel“: „Der Koalitionsausschuss bietet eine gute Gelegenheit, einen konkreten Umsetzungsfahrplan für gezielte Entlastungen kleiner und mittlerer Einkommen zu entwerfen.“
Union und SPD hätten sich grundsätzlich auf eine Entlastung bei der Einkommensteuer ab dem 1. Januar 2027 verständigt, daran könne man jetzt anknüpfen.
Darüber hinaus müssten sich alle weiteren Beschlüsse der Koalition daran messen lassen, ob sie die Wirtschaft wieder in Schwung bringen, so Bilger weiter. (dts/red)
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Arbeitszeitreform: Was sich für Arbeitnehmer ändern könnte


In Kürze:

  • Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
  • Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
  • Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
  • Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
  • Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.

 
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.

Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist

Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.

Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“

In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.

Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit

Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.

Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme

Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Gleichzeitig können längere Arbeitstage ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu einer höheren Belastung und einer schlechteren Erholung führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnt, dass häufige lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen und Arbeitsunfälle erhöhen können.
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Arbeitszeitreform: Was sich für Arbeitnehmer ändern könnte


In Kürze:

  • Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
  • Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
  • Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
  • Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
  • Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.

 
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.

Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist

Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.

Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“

In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.

Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit

Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.

Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme

Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Gleichzeitig können längere Arbeitstage ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu einer höheren Belastung und einer schlechteren Erholung führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnt, dass häufige lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen und Arbeitsunfälle erhöhen können.
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Neues Heizungsgesetz bringt alte Freiheiten und neue Kosten


In Kürze:

  • Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzen.
  • Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
  • Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
  • Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
  • „Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.

 
Die Bundesregierung reformiert das Gebäudeenergiegesetz der vorherigen Ampelkoalition, auch Heizungsgesetz genannt. Zunächst ändert sich der Name: Künftig heißt es „Gebäudemodernisierungsgesetz“, kurz GModG.
Das grundlegende Ziel, „dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO₂-frei betrieben werden“, bleibt aber bestehen. Zudem ist die Bundesregierung damit weiterhin bestrebt, die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Vorgabe bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dadurch soll die Dekarbonisierung im Gebäudesektor ungebremst voranschreiten.
Das Gesetzt liegt derzeit als Entwurf vor und Änderungen sind noch möglich. Der Artikel bezieht sich auf den Stand vom 05. Mai 2026. Das Bundeskabinett will das GModG am 13. Mai beschließen, danach berät der Bundestag. Sofern alles nach Plan verläuft, tritt das neue Heizungsgesetz am 1. Juli 2026 in Kraft und hat weitreichende Folgen für Hauseigentümer, Vermieter und Mieter.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Es trifft zunächst Vermieter

Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
  • CO₂-Preis,
  • Gasnetzentgelte,
  • Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.

Wirklich eine Entlastung für Mieter?

Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.

Was gilt für Hauseigentümer?

Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Heizungsgesetz, Förderung, Wärmepumpe

Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.

Foto: mf/Epoch Times

Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.

Technologieoffene Wahl – mit Bedingungen

„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.

Mehr Planungssicherheit?

Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.

Bio-Treppe ab 2029

Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Heizungsgesetz, Bio-Treppe, Biotreppe

Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.

Foto: mf/Epoch Times

Grüngasquote

Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
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deutschland

Wiese: Nach Aus für 1.000-Euro-Prämie berät Koalitionsausschuss über Alternativen

Nach dem Aus für die 1000-Euro-Prämie konzentriert sich die Bundesregierung nun auf mögliche Alternativen für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. „Morgen Abend stecken wir intern die Köpfe zusammen und dann werden wir eine Entscheidung treffen, wie das weitere Vorgehen sein wird“, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese am Montag im ZDF-„Morgenmagazin“. Am Dienstag kommt der Koalitionsausschuss in Berlin zusammen.
„Unser Ziel als SPD ist es jedenfalls, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten“, fuhr Wiese fort. „Welches Instrument jetzt auf den Tisch kommt, das wird morgen Thema sein.“ Zur Frage nach der 1000-Euro-Prämie, die besonders aus den Ländern teils schon für tot erklärt wurde, sagte er, er nehme die Kritik daran „sehr wohl wahr“, diese habe es auch schon im Vorfeld der Abstimmung gegeben.

Ablehnung der Entlastungsprämie von Länderkammer

Am Freitag hatte die Länderkammer die Entlastungsprämie abgelehnt, die bereits vom Bundestag beschlossen worden war. Der Plan der Bundesregierung sah vor, Unternehmen durch die Gesetzesänderung die Möglichkeit zu geben, ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Prämie von 1.000 Euro zu zahlen. Für die Länder und Kommunen wäre diese Prämie mit Einnahmeausfällen verbunden gewesen. Wie es mit dem Plan nun weitergeht, ist offen.
Wiese verwies nun explizit auf die geplante Einkommensteuerreform, die als nächstes angegangen werde. Ausgemacht sei, „dass wir eine Einkommensteuerreform wollen, die zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt und gezielt kleine und mittlere Einkommen im Land entlasten soll“. Das sei einer der Punkte, der jetzt umgesetzt werden müsse. „Jetzt werden wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner die Details ausbuchstabieren.“
Wichtig sei dabei eine „saubere und solide Gegenfinanzierung“, sagte Wiese im ZDF. „Das geht gar nicht anders bei der aktuell angespannten Haushaltslage und in diesem geopolitischen Umfeld.“ (afp/red)
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deutschland

AfD gewinnt Bürgermeisterwahl im brandenburgischen Zehdenick

Im brandenburgischen Zehdenick hat AfD-Kandidat René Stadtkewitz die Bürgermeisterwahl am Sonntag deutlich im ersten Wahlgang gewonnen. In der 13.000-Einwohner-Stadt nördlich von Berlin stimmten 58,4 Prozent der Wähler für Stadtkewitz, auf Platz zwei folgte Stephan von Hundelshausen (FDP) mit 28,6 Prozent.
„Zehdenick ist ein Vorgeschmack auf das, was in Brandenburg noch kommen wird“, kommentierte Brandenburgs AfD-Landeschef René Springer das Ergebnis. „Immer mehr Bürgermeister und Landräte von der AfD. In unserem Land muss sich etwas ändern – und nur mit der AfD wird sich etwas ändern. Genau das erkennen immer mehr Bürger.“ Stadtkewitz wird vorerst der einzige hauptamtliche AfD-Bürgermeister in Brandenburg.
Von einem „Achtungserfolg“ für die FDP sprach deren Landeschef Zyon Braun. Das Ergebnis zeige, „dass die Freien Demokraten weiterhin für viele Menschen attraktiv sind und dass wir gebraucht werden“.
Weitere Kandidaten von etablierten Bundesparteien gab es bei der Wahl am Sonntag in Zehdenick nicht. Dafür holten der parteilose Wolf-Gernot Richardt 7,8 Prozent und Dennis Latzke von der „Partei des Fortschritts“ 5,2 Prozent. (dts/red)
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deutschland politik

BASF will großen Solarpark bauen, doch die Netze fehlen


In Kürze:

  • BASF plant den Bau eines riesigen Solarparks in Ludwigshafen.
  • Der Netzbetreiber kann das Projekt aber nicht ans Netz anschließen.
  • Der Grund sind zu geringe Netzkapazitäten.
  • Die Bundesregierung kennt das Problem, hat aber noch keine Speicherstrategie entwickelt.
  • Die bisherigen Speicherprojekte sind marktwirtschaftlich entstanden.

 
Der Chemiekonzern BASF plant einen bis zu 120 Hektar großen Solarpark an seinem Hauptsitz im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen. Damit will das Unternehmen grünen Strom aus der Region für die Region bereitstellen und zugleich die CO₂-Bilanz seiner Werke verbessern.
Der Solarpark soll eine installierte Leistung von bis zu 130 Megawatt (MW) erreichen. Damit könnte die Anlage laut Werksangaben rund 140.000 Megawattstunden (MWh) Strom pro Jahr erzeugen.
Um die Klimaziele zu erfüllen, arbeitet der Konzern an der Reduktion seiner Treibhausgasemissionen. Ein zentraler Schritt dabei ist die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energiequellen. Um den dadurch entstehenden Bedarf an grünem Strom zu decken, investiert die BASF in eigene Anlagen für erneuerbare Energien und schließt zudem Verträge mit externen Partnern ab, etwa für Beteiligungen an Offshore-Windparks.
BASF

Direkt am Standort der firmeneigenen Kläranlage in Ludwigshafen soll der Solarpark (schwarze Linien) entstehen.

Foto: Google Maps, Bearbeitung: mf

Pfalzwerke sagen Nein

Das Solarprojekt passt grundsätzlich zur Energiewende, in deren Rahmen der Ausbau erneuerbarer Energien in den vergangenen Jahren deutlich vorangeschritten ist. Allein im Jahr 2025 gingen bundesweit neue Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 17.100 MW in Betrieb.
Doch für die BASF gab es einen Rückschlag: Der Netzbetreiber, die Pfalzwerke Netze AG, erteilte dem Vorhaben eine Absage. Laut dem Energieunternehmen sei ein Anschluss dieser Größenordnung in den bestehenden Netzstrukturen „nicht realisierbar“. Dazu wäre zuvor ein „massiver Netzausbau“ nötig. Oder anders gesagt: Bei sonnigem Wetter würde der Solarpark so viel Strom in die umliegende Netzinfrastruktur abgeben, dass diese zusammenbrechen könnte.
Die Pfalzwerke könnten die Anlage lediglich an einen einzigen Netzanschlusspunkt anbinden – technisch jedoch nicht in dieser Größenordnung. Nach Angaben des Unternehmens müsste die erforderliche Netzanschlussleistung sogar rund 50 Prozent höher sein als die der nahe gelegenen Großstadt Kaiserslautern, die wiederum über mehrere Umspannwerke versorgt wird.
Auch würde die Stromproduktion der Anlage bei intensiver Sonneneinstrahlung den Bedarf der Region deutlich übersteigen. Der überschüssige Strom müsste laut Pfalzwerken über das Hoch- oder Höchstspannungsnetz abtransportiert werden. Dadurch erhöhe sich das Risiko für Netzstörungen und Versorgungsunterbrechungen, zumal bei hoher Sonneneinstrahlung auch in anderen Regionen Deutschlands zunehmend Stromüberschüsse ausgeglichen werden müssen.
Trotz dieser technischen Hürden will die BASF das Solarprojekt dennoch realisieren. In welcher Größe und mit welcher Verzögerung dies möglich sein wird, ist derzeit noch unklar.

BMWE: Netzausbau „zwingend erforderlich“

Auch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) sprach bereits im vergangenen Herbst von fehlenden Netzkapazitäten. Den Netzausbau im Transport- und Verteilnetz bezeichnete die Behörde daher als eine „zwingend erforderliche“ Maßnahme der Energiewende. Erst dadurch werde die Netzintegration erneuerbarer Energiequellen möglich.
In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Verzögerungen. Der Netzausbau verläuft nicht durchgängig planmäßig. Dennoch gehen die Institute, die den Monitoringbericht für das BMWE erstellt haben, von deutlichen Fortschritten bis zum Jahr 2030 aus.
Die Kosten des Netzentwicklungsplans der Übertragungsnetzbetreiber sind inzwischen auf rund 440 Milliarden Euro gestiegen – allein im Übertragungsnetz. Hinzu kommen weitere Kosten für die Verteilnetze. Hier belaufen sich die Kosten auf deutlich über 235 Milliarden Euro bis 2045.
Da bis zu 25 Prozent der Niederspannungs- und Mittelspannungsebene in den bisherigen Ausbauplänen nicht berücksichtigt sind, gelten weitere Kostensteigerungen als wahrscheinlich.
Insgesamt könnten die Kosten für den Netzausbau sogar deutlich über 1 Billion Euro steigen. So ermittelte im vergangenen Jahr eine Studie im Auftrag der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) für diese Sparte 1,2 Billionen Euro bis 2049. Die gesamte Energiewende komme demnach auf bis zu 5,4 Billionen Euro.

Stromspeicher unterliegen gleichem Problem

Wie bereits erwähnt, erzeugen die zahlreichen Photovoltaikanlagen in Deutschland tagsüber schon deutlich mehr Strom, als direkt verbraucht werden kann. Diesen Überschuss müssen die Netzbetreiber entweder abführen oder abregeln. Dieses Überangebot führt zunehmend zu Minuspreisen an der Strombörse, was als Alarmsignal gilt.
Eine oft genannte Lösung und Forderung ist daher der schnellere Ausbau von Batterieparks, um die temporären Stromüberschüsse aufzunehmen. In den Abendstunden, in denen von deutschen Kraftwerken häufig zu wenig Strom kommt, könnten die Speichersysteme den überschüssigen Strom wieder ins Netz einspeisen. So könnten sie die Stromnetze harmonisieren und stabilisieren.
Allerdings unterliegen Batterieparks demselben Problem wie die von der BASF geplante Großsolaranlage. Aufgrund der fehlenden Netzkapazitäten können Energieunternehmen neue Speicherprojekte vielerorts nicht realisieren. Das führt zu einem erheblichen Anschlussstau mit langen Wartezeiten für die Antragsteller. Das Energieversorgungsunternehmen Westenergie spricht in diesem Zusammenhang teilweise von bis zu zehn Jahren.
Befürworter des schnelleren Batterieausbaus finden sich auch in der Branche der erneuerbaren Energien. So fordert der Bundesverband Solarwirtschaft ein verbindliches Ausbauziel von 100 Gigawattstunden (GWh) bis 2030. Aktuell beträgt die gesamte Speicherkapazität Deutschlands 28,1 GWh und die Speicherleistung liegt bei 18,4 Gigawatt (GW).

Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert ein verbindliches Ausbauziel bis 2030.

Die Bundesregierung bremst den Ausbau der Stromspeicher zwar nicht, verfügt jedoch derzeit über keine klare Speicherstrategie. Im Gegensatz zu Photovoltaik und Windkraft erfährt die Speicherbranche keine staatliche Förderung. Batterieprojekte entwickeln sich daher eigenständig und marktwirtschaftlich. Ein Batteriepark kann sich je nach Rahmenbedingungen in wenigen Jahren finanziell amortisieren.
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Digitalministerium: Immer noch mehr als 100 Stellen unbesetzt

In dem vor einem Jahr gegründeten Ministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) sind nach den Angaben des Hauses immer noch mehr als 100 Stellen unbesetzt.
„Zum Stichtag 30.04.2026 waren im BMDS insgesamt 109 Stellen unbesetzt“, heißt es in einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion, über die das Nachrichtenportal t-online am Montag berichtete.
Der Hauptgrund für die vakanten Stellen sei die „nach wie vor zu leistende Aufbauarbeit“ des Ministeriums sowie „allgemein übliche Fluktuation“, heißt es darin weiter. Zahlreiche Besetzungen von Planstellen seien „aktuell noch im Zulauf“.
Demnach fehlt in allen Abteilungen des Ministeriums bislang noch Personal.

Welche Stellen unbesetzt sind

Konkret unbesetzt sind 36 Stellen in der zentralen Verwaltungseinheit, 22 Stellen in der Hausleitung, 20 Stellen in der Abteilung für Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau, 13 in der Abteilung Digitalpolitik und Wirtschaft, neun in der Abteilung für Kommunikation und Strategie, sechs in der Abteilung Deutschland-Stack sowie drei Stellen in der Abteilung Digitale Infrastrukturen. Der Deutschland-Stack ist ein Großprojekt des Ministeriums zur Digitalisierung der Verwaltung.
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) bezifferte die aktuelle Zahl der Mitarbeiter seines Ministeriums am Donnerstag im Bundestag auf 550.
Ein Jahr nach der Gründung versprach er spürbare Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltung und dem Bürokratieabbau. „Wir bauen nicht nur ein Ministerium, wir arbeiten an einem Staat, der besser liefert“, sagte Wildberger. Der Auftrag sei, „dieses Land wieder handlungsfähiger zu machen“. (afp/red)
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Özdemir hält Rückzug der Grünen von X für falsch

Der designierte baden-württembergische Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) hält den Rückzug seiner Partei von X für falsch und will bei dem Internetdienst bleiben.
Gerade auf schwierigen Plattformen „dürfen wir das Feld nicht denen überlassen, die am lautesten schreien oder Desinformation verbreiten“, sagte er dem „Münchner Merkur“ laut Vorabmeldung vom Sonntag, 10. Mai.
Grüne, SPD und Linke hatten Anfang Mai erklärt, sich in einer untereinander abgestimmten Aktion vom Internetdienst X zurückzuziehen.
Betroffen sind demnach sowohl die offiziellen Accounts der Parteien und Fraktionen als auch die privaten Accounts führender Vertreter. Den Abgeordneten hatten die Fraktionen aber diese Entscheidung freigestellt.
„Ich kann die Entscheidung vieler gut nachvollziehen – X hat sich stark verändert und vieles dort ist problematisch“, sagte Özdemir der Zeitung.
„Aber ich halte es trotzdem für falsch, sich komplett zurückzuziehen.“ Außer ihm wollen demnach auch die Grünen-Politiker Omid Nouripour, Konstantin von Notz und Ricarda Lang auf X aktiv bleiben. (afp/red)
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„Gaspreiskrise“ droht: Bundesrat fordert Berlin zum Handeln auf


In Kürze:

  • Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Gasversorgung für den kommenden Winter sicherzustellen.
  • Die Gasspeicherfüllstände sind mit 27,3 Prozent auf einem niedrigen Niveau.
  • Eine ausreichende Befüllung über den Sommer ist durch die geopolitische Lage ungewiss.
  • Bundesnetzagentur mahnt zur Gelassenheit.

 
Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich eine Strategie zu entwickeln, um die Gasspeicherfüllstände bis zur Heizperiode 2026/2027 auf ein angemessen sicheres Niveau zu heben.
Die Länderkammer stimmte am Freitag, 8. Mai, einer Entschließung mit dem Titel „Gaspreiskrise rechtzeitig abwenden, Speicherfüllstände langfristig sichern“ zu.

Speicher füllen sich nur langsam

Hintergrund ist die Befürchtung, dass sich die Gasspeicher bis November nicht ausreichend befüllen. Die Betreiber der Gasspeicher füllen diese nach marktwirtschaftlichen Prinzipien. Über die Sommermonate kaufen sie Erdgas günstig bei niedriger Nachfrage ein, lagern es und verkaufen es im Winter teurer.
Aufgrund des Irankrieges und der Blockade der Straße von Hormus ist der Gaspreis jedoch zunächst stark angestiegen – von 3,3 Cent pro Kilowattstunde (Ct./kWh) auf 6,2 Ct./kWh. Zwar sank er inzwischen wieder auf 4,4 Ct./kWh, aber durch den erhöhten Preis ist eine normale Befüllung für die Betreiber wenig attraktiv.
Hinzu kommt der allgemein niedrige durchschnittliche Füllstand der deutschen Gasspeicher. Nach dem Tiefstand von 20,7 Prozent am 23. Februar ging es nur langsam aufwärts.
Momentan beträgt der Füllstand 27,3 Prozent (Stand: 8. Mai 2026), der Anstieg zum Vortag lag bei 0,1 Prozentpunkten. Der aktuelle Füllstand ist somit 7,8 Prozentpunkte niedriger als ein Jahr zuvor. Der Füllstand von Deutschlands größtem Gasspeicher Rehden beträgt nur 3,9 Prozent.
Allgemeines Ziel bis zum 1. November sind 80 Prozent für die meisten Kavernenspeicher und 45 Prozent für bestimmte Porenspeicher. Im Schnitt beträgt das gesetzliche Soll somit rund 70 Prozent bundesweit. In den kommenden 175 Tagen bis dahin muss der durchschnittliche tägliche Anstieg des Speicherfüllstandes also 0,244 Prozentpunkte betragen.

Durchschnittlicher Füllstand der deutschen Gasspeicher im Verlauf.

Foto: Bildschirmfoto Bundesnetzagentur

Energiepreisschocks gefährden Konjunktur

Mit dem Beschluss des Bundesrates steht nun das Ziel im Raum, die Gefahr steigender Kosten im kommenden Winter abzuwenden. Der Krieg im Nahen Osten habe signifikante und schon jetzt spürbare Preiseffekte auf den Weltmärkten ausgelöst, heißt es in der Begründung zur Initiative. Diese hat das Bundesland Saarland eingereicht, Mecklenburg-Vorpommern ist dem beigetreten.
Demnach würden sich die aktuellen Preissteigerungen bis zum Ende des Jahres auch auf die Kunden in Deutschland auswirken – trotz mittelfristiger Vertragsbindungen.
Die Rede ist von möglichen Versorgungsengpässen im kommenden Winter, ausgelöst durch eine Kältewelle oder ausbleibende Lieferungen. Die Folge davon könnten laut der Begründung Preisschocks sein, die private Haushalte und produzierende Unternehmen gleichermaßen in Bedrängnis brächten.
Die jüngsten Erfahrungen hätten zudem gezeigt, dass Energiepreisschocks die Konjunktur gefährden, die Inflation antreiben und Arbeitslosigkeit verursachen können.

Aufruf, Versorgung sicherzustellen

Die Bundesländer fordern die Bundesregierung zudem auf, geeignete Maßnahmen zu finden, um Erdgas einsparen zu können. Das soll die Versorgung sicherstellen und starke Preisanstiege verhindern.
Ihrer Ansicht nach müsse der Bund diese Maßnahmen dann schnellstmöglich auf den Weg bringen. Diese seien zudem eine Anregung, eine strategische Gasreserve für Deutschland einzuführen, die strikt für Gasversorgungsnotfälle ausgestaltet werden solle. Es stehe im Vordergrund, die Gasversorgungssicherheit und Resilienz zu stärken.
Im nächsten Schritt soll die Bundesregierung die Entschließung erhalten. Wann und wie sie die Vorschläge und Anregungen aufgreift, stehe ihr laut dem Bundesrat frei.

Bundesnetzagentur: Keine Hektik notwendig

Die Bundesnetzagentur sieht in der aktuellen Lage trotz der vergleichsweise niedrigen Speicherstände keinen Grund zur Sorge. „Sich Mitte Mai schon volle Speicher zu wünschen, kann ich emotional verstehen“, sagte der Behördenchef Klaus Müller dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Ökonomisch und physikalisch ist das aber nicht notwendig, ergänzte er.
Müller verwies auf die vier Flüssiggasterminals an Nord- und Ostsee, die schon im letzten Winter stark geholfen hätten. Gasspeicher seien immer noch wichtig, „aber diese Fixierung, wie sie in 2022/2023 noch richtig war, die ist so nicht mehr notwendig.“
Trotzdem seien in den vergangenen zwei Wochen drei Prozentpunkte eingespeichert worden, „also zu einem sehr frühen Zeitpunkt“, sagte Müller dem RND. Die Kavernenspeicher, die großen Speicher in Deutschland, könnten innerhalb von 30 Tagen befüllt werden. Die Gashändler seien nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. „Aber man muss jetzt nicht in Hektik verfallen“, betonte Müller.
(Mit Material von dts)
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Wirtschaftsministerin Reiche besucht Problemraffinerie PCK in Schwedt

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) besucht am Montag, 11. Mai, um 10:45 Uhr gemeinsam mit Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) die PCK Raffinerie in Schwedt an der polnischen Grenze.
Nach einer Rundfahrt über das Raffineriegelände soll ein Fördermittelbescheid für ein Projekt zur Herstellung synthetischer Flugkraftstoffe übergeben werden. Gegen Mittag ist ein Pressestatement geplant.
Die PCK stand wiederholt im Fokus, weil sie von einer deutschen Tochterfirma des russischen Rosneft-Konzerns kontrolliert wird und ihre Belieferung mit Rohöl deshalb immer wieder in Frage stand.
Zuletzt stoppte Russland die Belieferung der Raffinerie mit Pipeline-Öl aus Kasachstan. Zudem klagte Rosneft erneut gegen die Treuhandanordnung der Bundesregierung für seine Tochterfirma. Die PCK versorgt weite Teile Nordostdeutschlands mit Kraftstoffen. (afp/red)
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Caritas warnt vor Mehrbelastung in der Pflege durch Warken-Reform

Vor dem Hintergrund einer Reform der Pflegeversicherung warnt die Caritas vor einer noch stärkeren Belastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen.
„Bei der stationären Pflege muss die Ministerin dafür Sorge tragen, dass die finanzielle Belastung für die Pflegebedürftigen nicht noch weiter steigt“, sagte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

Eigenanteile könnten später sinken

„Aktuell wird diskutiert, die Eigenanteile erst nach 18 Monaten Aufenthalt in einer Einrichtung zu senken, statt wie bisher nach zwölf Monaten. Das würde zwar der Pflegeversicherung kurzfristig Kosten ersparen, dauerhaft aber das Stufenmodell der Entlastung diskreditieren, das schon heute vielen als ungenügend gilt.“
Mitte Mai will Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen Entwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorlegen.
Welskop-Deffaa befürchtet falsche Anreize: „Die Neuregelung würde den Anreiz erhöhen, vorhandenes Vermögen vor Eintritt des Pflegefalls an Kinder und Enkel zu verschenken, wie es Ratgeber regelmäßig empfehlen. Die Loyalität der Versicherten mit ihrer solidarischen Pflegeversicherung darf durch Anreizeffekte dieser Art nicht aufs Spiel gesetzt werden.“

Entlastung für Angehörige gefordert

Zudem forderte sie, pflegende Familienangehörige zu entlasten: „Die allermeisten Leistungen für Pflegebedürftige werden immer noch in der Familie erbracht.“ Diese Verantwortungsbereitschaft von pflegenden Angehörigen müsse unbedingt geschützt werden.
„Bei der Reform der Pflegeversicherung darf es auf keinen Fall zu Verschlechterungen bei der beitragsfreien Familienmitversicherung, der nach Kinderzahl gestaffelten Beitragshöhe und der Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige kommen.“
„Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung, die sich signifikant auf die familiäre Generationensolidarität stützt“, so Welskop-Deffaa.
„Hier erinnern wir daran, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt klargestellt hat, dass der `generative Beitrag` in der Pflegeversicherung stärker berücksichtigt werden muss als in den anderen Zweigen der Sozialversicherung.“ (dts/red)
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Dobrindts Grenzbilanz: Fast 48.000 illegale Einreisen verhindert

Beamte der Bundespolizei haben an den deutschen Grenzen zwischen dem 8. Mai 2025 und dem 7. Mai 2026 nach offizieller Zählung 47.659 unerlaubte Einreisen festgestellt. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf eine Auswertung des Sondermeldedienstes der Bundespolizei.
Demnach wurden 34.914 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben. 1.371 Migranten wurden gemäß Paragraf 18 Absatz 1 des Asylgesetzes zurückgewiesen und 69 Personen gemäß Paragraf 18 Absatz 3 zurückgeschoben.
Passieren durften 294 Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu vulnerablen Gruppen, diese durften ein Asylgesuch äußern. 1.821 Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert.

1.400 Schleuser festgenommen

1.415 Schleuser wurden vorläufig festgenommen. Als Beifang konnten 8.842 Personen mit offenen Haftbefehlen festgenommen werden. Darunter waren viele Personen aus dem extremistischen Spektrum.
So stellte die Bundespolizei 1.581 Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum fest.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte der „Bild“, dass die Verschärfung der Grenzkontrollen das sichtbare Signal sei, dass sich die Migrationspolitik in Deutschland „grundlegend geändert“ habe. Es sei das erfolgreiche Instrument, den kriminellen Schleuserbanden einen empfindlichen Schlag zu verpassen. (dts/red)
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Tankrabatt: Landkreistag für Entlastung der Menschen jenseits der Städte

Nach dem Scheitern der „Entlastungsprämie“ im Bundesrat plädiert Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) für eine Verlängerung des Tankrabatts.
Für ein Flächenland wie Sachsen-Anhalt sei der Tankrabatt enorm wichtig, sagte Schulze der „Rheinischen Post“. Pendler, Pflegedienste, Handwerker oder auch Landwirte müssten täglich weite Strecken fahren – das gehe ins Geld. Schulze ergänzte, man wolle den Tankrabatt an das Ende der Auseinandersetzungen im Nahen Osten koppeln. Dazu habe man bereits einen Antrag in den Bundesrat eingebracht.
Zugleich verteidigte Schulze das Nein des Bundesrats zur „Entlastungsprämie“. Die Länder, genauso wie der Bund, wollten „Entlastungen“ für die Menschen im Land, aber die Prämie in der jetzigen Form funktioniere so nicht und wäre bei zu wenigen angekommen.
Auf die Frage, ob das Bundesrats-Veto an der Autorität von Kanzler Friedrich Merz (CDU) kratze, sagte Schulze, man solle das nicht auf eine Person reduzieren. „Es sind Entscheidungen der Bundesregierung – und bei solchen Themen müssen die Länder zukünftig besser eingebunden werden.“

Flächenländer: Hilfen sind existenziell

Der Deutsche Landkreistag verlangt nach dem Stopp der Einmalzahlung eine rasche Einigung auf eine Anschlusslösung für den Ende Juni auslaufenden Tankrabatt. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“.
Landkreistag-Präsident Achim Brötel sagte der Zeitung, wenn man sich die geopolitische Lage anschaue, sehe es für ihn nicht nach einem baldigen Absinken der Energiepreise aus. Deshalb müsse die Regierung schon jetzt überlegen, wie die Betroffenen auch im Sommer und womöglich darüber hinaus entlastet werden könnten.
Ob das über einen Tankrabatt, über eine Anhebung der Pendlerpauschale oder andere Instrumente erreicht werde, sei für ihn zweitrangig. Wichtig sei, dass die Entlastung am Ende auch bei den Menschen jenseits der Städte ankomme.
„Dafür braucht es rechtzeitig eine Lösung, aber nicht schon wieder den nächsten Streit innerhalb der Koalition“, so Brötel wörtlich.
Weitere Hilfe sei für viele Menschen in ländlichen Räumen existenziell. „Dort sind die Wege zum Arbeitsplatz in der Regel deutlich weiter. Deshalb schlagen die hohen Spritkosten da auch besonders hart zu“, sagte der Präsident der Landkreise. Wenn das Ziel tatsächlich ernst genommen werde, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, müsse es dafür zwingend einen Ausgleich geben. (dts/red)
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Cem Özdemir soll am 13. Mai neuer Ministerpräsident von Baden-Württemberg werden

Rund zwei Monate nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg haben die Landesverbände von Grünen und CDU den Weg für eine gemeinsame Landesregierung frei gemacht.
Auf Landesparteitagen der Grünen in Stuttgart und der CDU in Korntal-Münchingen gab es am 9. Mai jeweils eine klare Zustimmung zum ausgehandelten Koalitionsvertrag, wie die Parteien mitteilten.

Designierter Ministerpräsident ist Cem Özdemir

Am 6. Mai hatten der designierte Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) und der CDU-Vorsitzende Manuel Hagel das gemeinsam ausgehandelte Papier vorgestellt, das unter anderem die Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft in den Mittelpunkt rückt.
Weitere Schwerpunkte der grün-schwarzen Koalition liegen im Bereich von Bildung und innerer Sicherheit. Unter anderem soll es künftig ein verpflichtendes beitragsfreies drittes Kitajahr für Kinder geben.
Der neue Landtag kommt am 12. Mai zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Tags darauf soll dann Özdemir zum neuen Ministerpräsidenten gewählt werden. Er tritt damit die Nachfolge von Winfried Kretschmann (Grüne) an, der aus Altersgründen nicht mehr zur Wahl antrat.
Die Partei entschied sich für Özdemir als Nachfolgekandidaten. Der frühere Bundeslandwirtschaftsminister stammt aus Baden-Württemberg.

Pattsituation im Landtag

Die Grünen gewannen die Landtagswahl vom 8. März knapp vor der CDU. Bei den Landtagsmandaten gibt es jedoch eine Pattsituation, Grüne und CDU kommen auf jeweils 56 Sitze. Özdemir ist designierter Ministerpräsident, Hagel soll stellvertretender Regierungschef werden.
Laut Koalitionsvertrag übernehmen die Grünen neben der Staatskanzlei als Regierungszentrale von Özdemir fünf Ministerien – und zwar die Ressorts für Finanzen, Umwelt und Klima, Wissenschaft und Forschung, Soziales und Gesundheit sowie für Landesentwicklung und Wohnen.
Die CDU erhält sechs Ministerien. Es handelt sich um das Innen- und das Justizressort sowie das Kultus-, Wirtschafts-, Verkehrs- und Landwirtschaftsministerium.
An die CDU geht außerdem das Amt des Landtagspräsidenten. Dafür nominierte die Landtagsfraktion am Dienstag den bisherigen Innenminister und Vizeregierungschef Thomas Strobl, der am Dienstag gewählt werden soll. (afp/red)
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Mehrtägiger DGB-Bundeskongress beginnt in Berlin

In Berlin beginnt am Sonntag der auf vier Tage angesetzte Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds.
Unter dem Motto „Stärker mit uns“ wollen die etwa 400 Delegierten aus den acht Gewerkschaften über die Leitlinien gewerkschaftlicher Arbeit in den kommenden vier Jahren beraten und entscheiden. Außerdem ist die Wahl des hauptamtlichen Geschäftsführenden Bundesvorstands geplant.

Auch Friedrich Merz wird erwartet

Im Laufe der bis Mittwoch andauernden Veranstaltung werden auch die Spitzen der Bundespolitik erwartet. Unter anderem halten Kanzler Friedrich Merz (CDU), Finanzminister Lars Klingbeil und Arbeitsministerin Bärbel Bas (beide SPD) eine Rede.
Erwartet werden zu Diskussionsveranstaltungen auch die Chefin der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, und die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer.

Abrechnung mit Reformplänen von Union und SPD

Die Spitze des Deutschen Gewerkschaftsbundes rechnet mit den Reformplänen von Union und SPD ab. Das berichtet das Magazin „Politico“ unter Berufung auf einen Initiativantrag für den DGB-Bundeskongress, der am Sonntag in Berlin beginnt.
„Die Bundesregierung streitet und spaltet, anstatt Probleme zu lösen und dem Land und seinen Menschen eine Perspektive zu bieten“, heißt es in dem Antrag. Stattdessen verzettele sie sich allzu oft im Klein-Klein und Streit. Dabei verpasse sie immer wieder die Gelegenheit, mit den Sozialpartnern Beschlüsse gut und getragen von einem breiteren Konsens vorzubereiten.
Heraus kämen dabei „Entscheidungen wie die 1.000-Euro-Prämie oder der Tankrabatt, die nie auf einhellige Zustimmung stoßen und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit umstritten sind“. Die bisher beschlossenen und die angekündigten Maßnahmen hätten „massive Schlagseite“. Beklagt wird in dem Antrag jedoch ein falscher Fokus. „Ohne jeden Zweifel sind Entscheidungen notwendig. Die Lasten tragen nun aber einseitig die Beschäftigten, während viele in der Wirtschaft sich aus der Verantwortung stehlen.“

Kritik bei Krankenversicherung und Rente

Bei der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung gebe es eine „erhebliche soziale Schieflage durch einseitige Mehrbelastung der Versicherten“. Als Beispiele werden Zuzahlungen, Leistungskürzungen und die Beschränkung der Familienmitversicherung genannt. Durch die Teilkrankschreibung werde der Druck auf Beschäftigte, krank zur Arbeit zu gehen, enorm steigen.
Auch bei der gesetzlichen Rente warnt der DGB vor Einschnitten. „Die Rentenkommission der Bundesregierung darf nicht zur Kürzungskommission werden“, heißt es im Antrag. „Es geht vielmehr darum, die gesetzliche Rente zu stabilisieren und zu stärken durch ein stabiles und perspektivisch höheres Rentenniveau, die Ablehnung einer weiteren Anhebung der Regelaltersgrenze sowie die Vermeidung zusätzlicher Belastungen durch Verlagerung in die private Vorsorge.“
In dem Text warnt die DGB-Spitze unter anderem vor einem Ende des Acht-Stunden-Arbeitstages, vor einer Streichung gesetzlicher Feiertage und Einschränkungen bei Kündigungsschutz und Teilzeit-Rechtsanspruch.
Der Kongress findet alle vier Jahre statt. Zum DGB gehören unter anderem die IG Bau, die Gewerkschaft der Polizei, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, die IGBCE, die IG Metall, die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und ver.di. (afp/dts/red)
 
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Diskussion über 1.000-Euro-Prämie geht weiter

Nach dem Stopp der geplanten 1.000-Euro-Prämie durch den Bundesrat hält die Diskussion über die Zukunft des Gesetzes an. Der SPD-Politiker Sebastian Roloff sagte am Samstag, er halte die Prämie weiterhin für ein gutes Angebot und das Gesetz sei auch „noch nicht tot“.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) sieht in dem Votum hingegen ein Zeichen, dass die Länder stärker eingebunden werden möchten.

Bundesrat lehnte Prämie ab

Am 8. Mai hatte der Bundesrat die Entlastungsprämie abgelehnt, die bereits vom Bundestag beschlossen war. Der Plan der Bundesregierung sah vor, Unternehmen durch die Gesetzesänderung die Möglichkeit zu geben, ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Prämie von 1.000 Euro zu zahlen.
Für die Länder und Kommunen wäre diese Prämie mit Einnahmeausfällen verbunden gewesen. Eine Gegenfinanzierung hatte die Bundesregierung lediglich in Form einer höheren Tabaksteuer geplant, die aber alleine dem Bund zugute kommt. Wie es mit der Prämie nun weitergeht, blieb zunächst unklar, der Vermittlungsausschuss wurde bislang nicht angerufen.
Er halte die Entlastungsprämie weiterhin für einen sinnvollen Vorschlag und es ergebe Sinn, „weiter darüber zu sprechen, ob das Teil einer Paketlösung sein kann“, sagte der Bundestagsabgeordnete Roloff im Deutschlandfunk. Der Länderkammer warf er vor, sie habe die Bundesregierung „auflaufen lassen“.

Schweitzer: Kein erfolgreicher Tag für die Bundesregierung

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Schweitzer sagte wiederum im ZDF, das Votum im Bundesrat sei „ein Zeichen gewesen, dass die Länder gerne eingebunden sein möchten, wenn die Bundesregierung Ideen hat“.
Es sei „für die Bundesregierung kein besonders erfolgreicher Tag“ gewesen. Die Abstimmung sei „der Beweis dafür, dass da noch ein bisschen was geht nach oben“, ergänzte er zur Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Ländern.

CDU: Ablehnung „schwere Hypothek für die geplante Steuerreform“

Der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler sieht in der Ablehnung eine „schwere Hypothek für die geplante Steuerreform“. Bürger und Unternehmen bräuchten „nichts dringender als echte Entlastung“, sagte er der „Bild“.
„Wer nicht mal bereit ist, mögliche Steuerausfälle von 1,1 Milliarden Euro zu kompensieren, der braucht über eine große Steuerreform gar nicht zu reden“, sagte der Finanzpolitiker.
Der Bund der Steuerzahler forderte die Bundesregierung unterdessen auf, die Pläne endgültig fallen zu lassen. „Der Krisenbonus sollte einkassiert werden – die meisten Betriebe könnten ihnen ohnehin nicht auszahlen“, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel am Freitag den Zeitungen des „RedaktionsNetzwerks Deutschland“.
Die Länder hätten für die Ablehnung ihre Gründe gehabt. „In Konsequenz sollte jetzt nicht nach faulen Kompromissen gesucht, sondern die Reißleine gezogen werden“, sagte Holznagel. (afp/red)
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Handwerkspräsident warnt vor Belastung von Gutverdienern bei Steuerreform

Handwerkspräsident Jörg Dittrich hat vor einer Belastung der Gutverdiener bei der geplanten Steuerreform gewarnt. Viele Unternehmen seien Personenunternehmen, bei denen die Einkommensteuer zugleich die Unternehmenssteuer sei, sagte Dittrich der „Bild am Sonntag“.
Wenn dann gesagt werde, wer sechsstellig verdiene, könne mehr abgeben, treffe das direkt die Leistungsträger.
Während über Entlastungen bei der Körperschaftsteuer gesprochen werde, stünden im Handwerk „drei Viertel der Betriebe“ als Personenunternehmen außen vor. „Und die stehen im Regen und sollen mehr bezahlen. Wir machen es noch schlechter für die.“
Die geplante Steuerreform soll kleinere und mittlere Einkommen entlasten sowie Investitionen fördern. Im Gespräch ist, Unternehmenssteuern zu senken und das Steuersystem zu vereinfachen. Konkrete neue Steuersätze oder Freibeträge wurden bisher noch nicht veröffentlicht.

Dittrich: „Wenn ich mehr arbeite, habe ich nichts davon“

Dittrich sprach sich dafür aus, die Steuerpolitik stärker an Leistungsanreizen auszurichten. Er höre häufig den Vorwurf, nicht nur von Selbstständigen, sondern auch von Vorarbeitern, Leistungsträgern und angestellten Facharbeitern: Wenn ich mehr arbeite, habe ich nichts davon.
Eine Reform müsse daher das Signal setzen, dass sich Leistung wieder lohne. Es könne zwar sein, dass mehr Belastung notwendig sei für jemanden, sagte Dittrich.
„Aber bitte nicht für die Leistungsträger, die unternehmerisch in die Verantwortung gehen und von denen wir hoffen, dass sie investieren. Wie sollen sie das machen, wenn wir ihnen das Geld vorher wegnehmen?“

Arbeit zu stark mit Steuern und Abgaben belastet

Mit Blick auf die Finanzierung der Sozialversicherungssysteme mahnte Dittrich strukturelle Reformen an. Arbeit sei zu stark mit Steuern und Abgaben belastet. Dadurch würden Leistungen zu teuer und unterblieben. „Und Leistungen, die nicht stattfinden, bringen auch keine Sozialabgaben. Das ist eine Todesspirale.“
In der Arbeitszeitdebatte plädierte Dittrich für mehr Flexibilität. Für Gewerkschaften sei der 8-Stunden-Tag ein zentraler Wert. Der Wunsch nach mehr Flexibilität komme aber oft von den Beschäftigten selbst.
Wenn Mitarbeiter zeitweise länger arbeiten und dafür später mehr Freizeit wollten, „sollte man das ausprobieren dürfen“. Zugleich müsse bei Missbrauch gegengesteuert werden. „Aber in einer stagnierenden Wirtschaft sollten wir neue Wege gehen und mehr Flexibilität zulassen.“ (dts/red)
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Umfrage: Verzicht auf Öl, Gas und Kohle eher keine Option

Im Alltag neigen die Menschen zu einfachen Einsparungen angesichts des Irankriegs. Bei der generellen Abkehr von fossilen Brennstoffen bleibt ein Großteil weiterhin zögerlich. Das zeigt eine Umfrage im Auftrag eines Vergleichsportals, aus der die Zeitungen der Funke-Mediengruppe vorab zitieren.
Den Ergebnissen zufolge gaben rund zwei Drittel der Befragten (67 Prozent) an, aufgrund der gestiegenen Kosten bewusster mit Energie umzugehen.

Einfache Maßnahmen im Haushalt

Davon vermieden 56 Prozent den Stand-by-Betrieb technischer Geräte, 52 Prozent reduzierten gezielt ihren Stromverbrauch. 55 Prozent drehten die Heizung herunter, 47 Prozent sparten beim Warmwasser.
Auch beim Verkehr zeigte sich ein Effekt: 48 Prozent ließen laut der Befragung wegen hoher Spritpreise häufiger das Auto stehen. Stattdessen stiegen viele Deutsche öfter aufs Fahrrad um (29 Prozent) oder nutzten häufiger Bus und Bahn (24 Prozent).
Gut ein Viertel (27 Prozent) sparte nach eigenen Angaben hingegen keine Energie ein. Als Hauptgrund nannte die Mehrheit (52 Prozent) dieser Gruppe, bereits zuvor sparsam gewesen zu sein und kein weiteres Einsparpotenzial zu sehen.
Besonders ausgeprägt war diese Haltung bei den 70- bis 79-Jährigen (65 Prozent). Weitere 22 Prozent derjenigen, die keine Energie einsparen, spürten die gestiegenen Energiekosten zwar im Geldbeutel, empfanden das aber als finanziell verkraftbar.
Rund 18 Prozent wollten ihre Alltagsgewohnheiten grundsätzlich nicht ändern; ebenso viele gaben an, die höheren Energiekosten kaum zu bemerken.

Verzicht auf Öl, Gas und Kohle eher keine Option

Sich grundsätzlich von fossilen Brennstoffen abzukehren, ist für viele Deutsche derzeit keine Option.
Zwar hatte knapp ein Viertel der Befragten (23 Prozent) bereits Maßnahmen ergriffen und weitere 38 Prozent planten entsprechende Schritte, dennoch blieb mit 40 Prozent eine große Gruppe bislang passiv – trotz steigender Energiekosten und politischer Debatten über Versorgungssicherheit.
Wenn bereits gehandelt wurde, standen Energiesparmaßnahmen (48 Prozent) und die Nutzung von Sonnenenergie (68 Prozent) im Fokus. Deutlich seltener wurden aufwendigere Investitionen wie Gebäudedämmung (26 Prozent), moderne Heizsysteme (19 Prozent) oder der Umstieg auf ein Elektroauto (22 Prozent) umgesetzt.
Ein ähnliches Bild zeigte sich bei denjenigen, die künftig unabhängiger von fossilen Energien werden möchten. Auch hier setzten viele zunächst auf Verbrauchsreduktion (49 Prozent) und Solarlösungen (46 Prozent). Größere strukturelle Veränderungen, wie beispielsweise ein neues Heizsystem (16 Prozent) oder eine Gebäudedämmung (13 Prozent), kamen für viele offenbar weniger in Frage.
Die Umfrage wurde vom Marktforschungsinstitut Innofact im April 2026 online durchgeführt. Befragt wurden 1.013 Personen im Alter von 18 bis 79 Jahren. (dts/red)