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AfD bleibt vorn, FDP verschlechtert sich auf 3 Prozent

Die FDP verliert am Wochenende ihres Parteitags in der Wählergunst und liegt wieder deutlich unter der Fünf-Prozent-Hürde. Das berichtet die „Bild am Sonntag“ unter Berufung auf den „Sonntagstrend“ des Meinungsforschungsinstituts INSA.
Demnach kommt die Partei auf 3 Prozent. Das ist ein Prozentpunkt weniger als in der Vorwoche. Der frühere Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki wurde zum neuen Vorsitzenden der Liberalen gewählt.
Stärkste Kraft bleibt der Umfrage zufolge die AfD mit weiterhin 29 Prozent. Die Union kommt unverändert auf 22 Prozent.
Die Grünen bleiben unverändert bei 14 Prozent, die SPD bei 12 Prozent, die Linke bei 11 Prozent. Wie die FDP bei 3 Prozent steht auch das BSW.
Für den Sonntagstrend für die „Bild am Sonntag“ hat INSA 1.205 Personen im Zeitraum vom 26. Mai bis zum 29. Mai 2026 befragt. (dts/red)
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Proteste gegen den Bau von Gaskraftwerken

Tausende Menschen haben am Samstag in Hamm gegen die Energiepolitik der Bundesregierung und den Bau neuer Gaskraftwerke protestiert. Rund 2.000 von ihnen formten laut Organisatoren in der Nähe des Gaskraftwerks Gersteinwerk ein Windrad und stellten demnach einen Weltrekord auf.
Greenpeace sprach von insgesamt 5.000 Teilnehmern an den Kundgebungen unter dem Motto „Zukunft statt Gas – Energiewende verteidigen“, die Polizei von 2.700.

Polizei: „Überwiegend friedlich“

Eine Polizei-Sprecherin sagte, die Proteste seien „überwiegend friedlich“ verlaufen. Die Polizei hatte im Vorfeld Kräfte aus ganz Nordrhein-Westfalen zusammengezogen.
Zu den Protestaktionen hatten die Organisationen Greenpeace, Campact, Fridays for Future und BUND aufgerufen. Anlass waren die Pläne von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), neue Gaskraftwerke zu bauen.
Die Organisatoren forderten einen sofortigen Kurswechsel in der aktuellen Energiepolitik, „weg von fossilem Gas und hin zu einer konsequenten, sozial gerechten Energiewende“, wie Greenpeace mitteilte.
Nach Ansicht des Bündnisses setzt Reiche „falsche energiepolitische Prioritäten“. Statt den Ausbau erneuerbarer Energien entschlossen voranzutreiben, würden zentrale Fortschritte der Energiewende ausgebremst und Milliardenbeträge in klimaschädliche fossile Infrastruktur investiert.

„Klimacamp“ in Hamm

Seit mehreren Tagen gibt es in Hamm auch ein „Klimacamp“, das noch bis zum 2. Juni im Lippepark stattfindet.
Die Organisation Ende Gelände berichtete am Samstagmorgen, ein Teil der Protestteilnehmer werde von der Polizei festgehalten und warf dieser vor, repressiv gegen friedlichen Protest vorzugehen.
An weiteren Orten in Nordrhein-Westfalen kam es am Freitag zu Blockaden. Rund 200 Aktivisten drangen auf das Gelände des Kraftwerks Scholven in Gelsenkirchen ein. (afp/red)
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Nach Überraschungskandidatur: Kubicki gewinnt Kampfabstimmung um FDP-Vorsitz

Wolfgang Kubicki ist neuer Bundesvorsitzender der FDP. Der bisherige Vizechef der Liberalen setzte sich beim Bundesparteitag in Berlin in einer Kampfabstimmung gegen die überraschend kandidierende Europapolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann mit 59,27 Prozent durch. Auf Kubicki entfielen 390 der 658 gültigen Delegiertenstimmen, auf Strack-Zimmermann 259 Stimmen.
Die aus Nordrhein-Westfalen kommende Strack-Zimmermann war erst unmittelbar vor den Wahlen von 33 Delegierten nominiert worden. Sie überraschte damit den Schleswig-Holsteiner Kubicki, der seine Kandidatur schon vor Wochen bekanntgegeben hatte.
Strack-Zimmermann begründete ihren Schritt mit der Enttäuschung vieler Mitglieder über den Rückzieher des NRW-Landesvorsitzenden Henning Höne für den Posten des Bundesvorsitzenden. Sie kritisierte den teilweise hämischen Umgang mit Höne in sozialen Medien im Vorfeld des Parteitags.

Strack-Zimmermann kritisiert Brandmauerdebatte

Hart ging die Europaabgeordnete mit der von Kubicki und seinem designierten Generalsekretär Martin Hagen wegen der auch von ihnen geführten „unsägliche Brandmauerdebatte“ ins Gericht. Es gebe in Bund und Ländern überhaupt keine Konstellation, in der diese Frage relevant wäre.
Allerdings hatte auch Kubicki zuvor eine Kooperation mit der AfD klar abgelehnt. „Es wird mit Liberalen nie eine Zusammenarbeit mit der AfD geben, niemals.“ Kubicki rief die FDP zu Geschlossenheit auf. „Unser politischer Gegner steht außen und nicht innen“, betonte er.

Zweiter personeller Neuanfang innerhalb eines Jahres

Die FDP vollzieht mit der Wahl Kubickis nach einer Serie von Wahlniederlagen einen personellen Neuanfang – den zweiten innerhalb von zwölf Monaten.
Nach dem Scheitern der Liberalen an der Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl im Februar 2025 war der frühere Fraktionschef Christian Dürr an die Spitze der Partei getreten. Ihm gelang es aber nicht, das Ruder herumzureißen. In diesem Jahr kassierte die FDP bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bittere Niederlagen. In beiden Ländern kamen sie nicht mehr in den Landtag. Daraufhin traten Präsidium und Bundesvorstand zurück.

Dürr attackiert zum Abschied die Regierung Merz

Dürr verabschiedete sich mit scharfer Kritik an der schwarz-roten Bundesregierung von der Spitze seiner Partei. Er warf Union und SPD eine maßlose Schuldenpolitik und fehlenden Reformwillen vor. Nach einem Jahr Amtszeit von Kanzler Friedrich Merz (CDU) stecke Deutschland mehr denn je in einer wirtschaftlichen Krise und habe die unbeliebteste Regierung in seiner Geschichte. „Nach nur einem Jahr schon unbeliebter zu sein als Olaf Scholz am Ende seiner Amtszeit, das muss man erst mal hinkriegen“, sagte Dürr mit Blick auf den amtierenden Kanzler und seinen Vorgänger.
Dürr verzichtete auf einen Rückblick auf seine wenig erfolgreiche Amtszeit und auf Selbstkritik. Auch den Delegierten war nicht nach einer Abrechnung mit der bisherigen Parteispitze zumute.

Lange Abgeordnetenjahre im Kieler Landtag und im Bundestag

Mit Kubicki wählten die Delegierten zwar jemanden zum Vorsitzenden, der nicht gerade ein Signal für einen Generationenwechsel ist – der aber über jahrzehntelange politische Erfahrung verfügt. Der neue Parteichef trat 1971 in die FDP ein. Von 1989 bis 1993 war er Landesvorsitzender in Schleswig-Holstein, seit 2013 war er stellvertretender Bundesvorsitzender.
Kubicki saß von 1992 bis 2017 im Landtag von Schleswig-Holstein. Dem Bundestag gehörte er von 1990 bis 1992, kurz von Oktober bis Dezember 2002 und dann von 2017 bis 2025 an. In diesen acht Jahren war er auch Vizepräsident des Bundestags.
Mit seiner politischen Erfahrung und seinem hohen Bekanntheitsgrad warb Kubicki auch bei seiner Kandidatur für sich. Der Golfspieler, Motorbootbesitzer und Weißweinfreund versteht sich darauf, provokant zu formulieren und Schlagzeilen zu liefern. So nannte er jüngst Kanzler Merz einen „Eierarsch“, nachdem der CDU-Chef die FDP für politisch tot erklärt hatte.

Erste Bewährungsproben schon bei Wahlen im Herbst

Die neue Führungsmannschaft wird nur für ein Jahr gewählt. Seine erste Bewährungsprobe hat das Team Kubicki bereits im September vor sich. Dann werden in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin neue Landesparlamente gewählt.
In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sitzen die Freien Demokraten noch in den Landtagen, in Magdeburg gehören sie sogar der Landesregierung an. In allen drei Ländern liegt die FDP aktuell in den Meinungsumfragen aber bei unter 5 Prozent.
Noch wichtiger werden die Landtagswahlen im April kommenden Jahres in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sein. Schleswig-Holstein ist die Heimat von Kubicki, NRW die von Höne, der eigentlich selbst neuer Bundesvorsitzender werden wollte, aber zugunsten von Kubicki zurückzog und nun als dessen Stellvertreter kandidierte. Misserfolge in beiden Ländern würden die neue FDP-Spitze stark beschädigen. (dpa/red)
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Paukenschlag auf FDP-Parteitag: Strack-Zimmermann kandidiert gegen Kubicki

Die Europapolitikerin  Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat überraschend ihre Kandidatur für den Parteivorsitz der FDP erklärt. Auf dem Parteitag am Samstag wurde sie aus dem Landesverband NRW vorgeschlagen.
33 Delegierte reichten schriftlich ihre Unterstützung für Strack-Zimmermanns Kandidatur ein – damit war laut FDP-Parteisatzung das Quorum für eine spontane Kandidatur auf dem Parteitag erfüllt.
Bis zu diesem Zeitpunkt galt Wolfgang Kubicki als einziger Kandidat und wurde bereits als designierter Parteivorsitzender betitelt.
Der 74-jährige Kubicki begrüßte in einer ersten Reaktion die Gegenkandidatur. „Meine Danksagung geht an Marie-Agnes Strack-Zimmermann, weil ich froh darüber bin, dass die beiden alten Schlachtrösser jetzt ins Geschirr gehen“, sagte er in seiner Bewerbungsrede für den Parteivorsitz.
Kubicki gilt in der FDP als Rechtsliberaler, die 68-jährige Strack-Zimmermann steht eher für eine sozialliberale Ausrichtung und ist im Europaparlament Vorsitzende des Verteidigungsausschusses. Die beiden gelten parteiintern seit langem als Kontrahenten.
Der schleswig-holsteinische FDP-Vize Helmer Krane soll unter einer möglichen Parteichefin Marie-Agnes Strack-Zimmermann das Amt des Generalsekretärs übernehmen. Das berichtet das Magazin Politico. Krane gehört dem Landesvorstand der FDP Schleswig-Holstein an und gilt als enger Vertrauter des dortigen Landesvorsitzenden Christopher Vogt, der Wolfgang Kubicki für den Vorsitz vorschlug.
Die Abstimmung der Delegierten wurde für Samstagnachmittag erwartet. (dts/afp)
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„Wir sind Merz“: Rhein und Spahn stellen sich demonstrativ hinter Merz

Unionfraktionschef Jens Spahn und der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (beide CDU) haben Bundeskanzler Friedrich Merz angesichts der Spekulationen um einen Kanzlerwechsel den Rücken gestärkt. „Wir brauchen nicht weniger Merz, wir brauchen mehr Merz“, sagte Rhein beim Landesparteitag der Hessen-CDU in Rotenburg an der Fulda. Spahn bezeichnete entsprechende Berichte als „Unsinn“.

Union weist Spekulationen über Merz-Nachfolge zurück

Spahn verwies in seiner Rede auf Erfolge der schwarz-roten Bundesregierung und sprach von einem Politikwechsel in vielen Feldern. Merz sei ein Kanzler, der anpacke und einen klaren Kompass habe, wenn es darum gehe, Deutschland zu reformieren und wirtschaftlich wieder stark zu machen – „und dabei hat er unsere volle Unterstützung“.
Medien hatten zuletzt von Gedankenspielen innerhalb der Union berichtet, ob Merz angesichts der schwierigen Lage der schwarz-roten Koalition durch einen anderen Politiker ersetzt werden könnte. Dabei war der Name des NRW-Regierungschefs und CDU-Landesvorsitzenden Hendrik Wüst gefallen. Aus dem Umfeld des Kanzlers waren die Gerüchte scharf zurückgewiesen worden.

Rhein beschwört Geschlossenheit der Union

Rhein rief seine Partei dazu auf, dem politischen Gegner bei derartigen Gerüchten nicht in die Falle zu laufen. „Wir sind Mehrheit, wir sind Mitte, wir sind Merz“, betonte er unter Beifall der Parteitagsdelegierten. (dpa/red)
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Drohnen-Alarm legt Münchner Flughafen für eine Stunde lahm

Am Flughafen München hat nach einer mutmaßlichen Drohnensichtung am Samstagmorgen der Flugverkehr für etwa eine Stunde stillgestanden. Starts und Landungen seien nach der verdächtigen Sichtung gegen 9.00 Uhr ausgesetzt worden, der Alarm sei aber gegen 10.05 Uhr wieder aufgehoben worden, sagte ein Flughafensprecher.

Zwei Piloten melden Drohne

Zwei Piloten hätten um 9.03 Uhr eine verdächtige Wahrnehmung gemeldet, sagte ein Sprecher der Bundespolizei. Die beiden Piloten hätten unabhängig voneinander gemeldet, eine mutmaßliche Drohne gesehen zu haben. Daraufhin sei die Lage überprüft worden. Unter anderem war ein Polizeihubschrauber im Einsatz. Kräfte von Bundes- und Landespolizei suchten das gesamte Areal weiträumig ab. Mehrere Medien hatten berichtet.
Nachdem nichts Verdächtiges gefunden wurde, sei die Sperrung aufgehoben worden, sagte der Flughafensprecher. Der Flugverkehr lief wieder an. Beide Start- und Landebahnen sind mittlerweile wieder freigegeben. Die „Bild“-Zeitung hatte über die Sperrung berichtet.

26 Flüge umgeleitet

Insgesamt 26 Maschinen hätten wegen der Sperrung nicht landen können und seien umgeleitet worden. Ausweichflughäfen waren laut Flughafensprecher Stuttgart, Nürnberg, Frankfurt, Linz, Salzburg und Leipzig. Die Flugzeuge, die vorübergehend am Boden bleiben mussten, könnten nun nach und nach mit Verspätung starten.
Der Flughafen sei nicht geschlossen gewesen, betonte der Sprecher. Während der Sperrung der beiden Start- und Landebahnen konnten Passagiere weiter den Flughafen erreichen, parken, einchecken und durch die Sicherheitskontrollen. Mitten in den Pfingstferien herrscht am Flughafen reger Betrieb. „An einem Tag wie heute starten und landen zusammen insgesamt rund 900 Flüge mit insgesamt rund 120.000 Passagieren“, sagte der Sprecher.

Immer wieder Drohnenalarm

Mehrfach waren an Flughäfen zuletzt mutmaßliche Drohnen gesichtet, teils war deshalb der Flugverkehr ausgesetzt worden. Anfang Oktober waren am Münchner Flughafen gleich an zwei Abenden hintereinander mutmaßliche Drohnen gesehen worden, der Flugverkehr wurde zweimal hintereinander eingestellt. Dutzende Flüge wurden umgeleitet oder gestrichen. Tausende Reisende waren betroffen. Einige mussten damals im Flughafengebäude übernachten. Auch im November gab es kurzzeitig Drohnenalarm am Münchner Airport. (dpa/red)
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Wie saisonale Influenza: Bundestag streicht Meldepflicht für COVID-19 komplett


In Kürze:

  • Nach dem Ende der Pandemie gibt es keine relevanten Unterschiede in der Gefährdung zwischen Covid-19 und einer Grippe.
  • Die Labormeldepflicht bleibt weiterhin bestehen.
  • Die Aufnahme des SARS-CoV2 ins Infektionsschutzgesetz bedeutete den Auftakt für massive Verbote.

 
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die ärztliche Meldepflicht für eine COVID-19-Erkrankung komplett aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen. Zugrunde lag ein Änderungsantrag zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Ärzte müssen demnach künftig weder den Verdacht einer Corona-Erkrankung noch die bestätigte Infektion oder einen deswegen eingetretenen Todesfall dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen.

COVID-19 mit saisonaler Influenza gleichsetzen

In einer fast 100-seitigen Drucksache des Bundestags heißt es dazu in einer nur wenige Zeilen umfassenden Begründung auf Seite 84: „COVID-19 sollte in Bezug auf die Meldepflicht mit saisonaler Influenza gleichgesetzt werden, da sich nach Ende der COVID-19-Pandemie keine relevanten Unterschiede mehr in der Gefährdung der Bevölkerung zeigen.“ Eine im § 6 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes festgeschriebene Meldepflicht stelle „eine unnötige Belastung von Arztpraxen und Gesundheitsämtern dar“. Sie sollte daher „vollständig gestrichen werden“. Bestehen bleibe die Labormeldepflicht nach § 7 Absatz 1 Nummer 44a Infektionsschutzgesetz. Sie wird als „ausreichend“ erachtet.
Die Meldepflicht für COVID-19 war seit 2020 im Infektionsschutzgesetz verankert. Diese Meldepflicht betraf unter anderem den Verdacht einer Erkrankung, eine Erkrankung, Tod oder Labornachweise von Sars-CoV2.
Die Aufnahme von Sars-CoV2 in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Frühjahr 2020 bildete für die damalige Regierung den rechtlichen Rahmen für zahlreiche, teilweise massive, Einschränkungen. Das IfSG verpflichtete seitdem Ärzte und Labore zur Meldung von Verdachtsfällen, Erkrankungen und Todesfällen sowie von positiven Nachweisen des Erregers an die zuständigen Gesundheitsämter. Diese Meldepflichten sollten eine bundesweit einheitliche Erfassung von Infektionszahlen und die Grundlage für die epidemiologische Lagebewertung durch das Robert Koch-Institut bilden.

Grundlage für teilweise massive Einschränkungen

Auf dieser Basis aktivierten Bund und Länder weitere Regelungsinstrumente. So ermöglichte § 28 IfSG den Gesundheitsämtern und Landesbehörden, Schutzmaßnahmen bei festgestellten Infektionslagen anzuordnen. Dazu zählten insbesondere Quarantäneanordnungen für Infizierte und Kontaktpersonen sowie Einschränkungen im öffentlichen Leben.
Länder nutzten diese Rechtsgrundlage für Verordnungen zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen in einzelnen Regionen. Hinzu kamen Abstandsregelungen, Maskenpflichten sowie Schließungen von Schulen, Kindertagesstätten, Gastronomiebetrieben und Veranstaltungsorten.
Im März 2020 stellte der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Diese Feststellung erweiterte die Handlungsmöglichkeiten der Bundesregierung nach § 5 IfSG. Das Bundesgesundheitsministerium erließ daraufhin Rechtsverordnungen, die unter anderem Einreisebeschränkungen, Testpflichten und Vorgaben zur medizinischen Versorgung regelten. Die Bundesländer setzten ergänzend eigene Corona-Verordnungen um, die auf Grundlage des IfSG konkrete Schutzmaßnahmen im jeweiligen Landesgebiet festlegten.
Das IfSG bildete außerdem die rechtliche Grundlage für die Einführung von Schutzkonzepten in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Einrichtungen mussten Hygienekonzepte umsetzen, Teststrategien anwenden und Besuchsregelungen anpassen. Das Gesetz regelte zudem die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsämtern, dem Robert Koch-Institut und weiteren Behörden bei der Überwachung des Infektionsgeschehens.
Die Aufnahme von SARS-CoV2 in das IfSG schuf damit die gesetzliche Grundlage für ein abgestuftes System aus Meldepflichten, behördlichen Anordnungen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene. Dieses System ermöglichte die Umsetzung flächendeckender Maßnahmen.
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CSU-Vize Weber dringt auf Neuausrichtung der Partei

Der stellvertretende CSU-Chef Manfred Weber dringt auf eine Neuausrichtung seiner Partei. „Wir brauchen den Mut, nicht den Umfragewerten zu folgen, sondern dem Herzen“, sagte Weber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben). Auf die Frage, ob er Parteichef Markus Söder stürzen wolle, sagte Weber: „Mir geht es darum, in der Partei eine Debatte anzustoßen, die notwendig ist.“
„Die Menschen wollen spüren, dass die Volksparteien für etwas brennen“, sagte Weber, der auch Fraktionsvorsitzender der Europäischen Volkspartei im Europaparlament ist. Um den Höhenflug der AfD zu beenden, reiche nicht allein gutes Regieren. „Wenn es uns nicht gelingt, eine Perspektive für morgen aufzubauen, werden wir Schwierigkeiten haben, den Populismus zu stoppen.“

Kritik an Wahlergebnis

Bei der jüngsten Kommunalwahl in Bayern habe die CSU unter Ministerpräsident Söder „leider ein durchwachsenes Ergebnis erzielt“, kritisierte Weber. „Die Wähler haben uns gezeigt, dass wir mehr tun müssen.“ Neben der Lösung von Problemen sei auch „eine Idee von morgen“ wichtig. „Dies fehlt ein Stück weit gerade.“
Eigene Ambitionen auf den Parteivorsitz wollte Weber nicht bestätigen. „Ich will eine inhaltliche Debatte erzeugen – keine Personaldebatte, und ich bekomme von der Parteibasis viel Ermutigung, diese Debatte gerade jetzt nach den Kommunalwahlen zu führen.“ Er habe dabei eine Bitte, sagte der CSU-Vize: „Nicht jede inhaltliche Debatte gleich mit einer Personaldebatte zu ersticken. Das killt jede Kreativität in Parteien.“ Mit Söder sei er „im Austausch“. (afp/red)
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Gefängnisgewerkschaft fordert Suspendierung krimineller JVA-Beamter

Angesichts der schweren Vorwürfe gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen dringt der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) auf konsequente personelle Konsequenzen, sollten sich die Straftaten bestätigen.
„Wenn JVA-Beamte sich kriminell verhalten – und das ist das passende Wort für diese Vorwürfe – gehören sie selbstredend vom Dienst suspendiert“, sagte der BSBD-Vorsitzende Rene Müller der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz).

Forderung nach Konsequenzen

Müller wehrte sich deutlich gegen eine Pauschalisierung der gesamten Berufsgruppe, stellte mit Blick auf die aktuellen Berichte über die bayerische Anstalt jedoch klar: „Was aus Augsburg zu hören ist, klingt allerdings derart nach struktureller Verrohung, da lässt sich kaum was schönreden“.
Er forderte daher eine lückenlose Aufklärung durch die Ermittlungsbehörden, bis dahin werde es keine Vorverurteilung von der Strafvollzugsgewerkschaft geben. „Wir erleben es sehr oft, das Kollegen ohne Grund Straftaten bezichtigt werden“, sagte er der noz weiter. Die JVA Augsburg-Gablingen steht derzeit im Fokus, weil dort JVA-Beamte über Jahre hinweg Häftlinge gefoltert und gedemütigt haben sollen. Mittlerweile wurde Anklage gegen mehrere Beamte erhoben.

Reaktion der Gewerkschaft

Jüngst hatte der Bayerische Rundfunk zudem aus internen Chatgruppen berichtet, in denen sich die mutmaßlichen Täter mit ihrem Vorgehen brüsteten. Selbst wenn sich solche Nachrichten nur als Angeberei entpuppen sollten, steht für Gewerkschaftschef Müller fest: „Professionell ist das alles nicht und hat so auch nichts in einer JVA zu suchen.“ (dts/red)
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CDU-Politiker will Kinder früher an Pflegekosten beteiligen

Erwachsene Kinder sollten sich nach Ansicht des CDU-Politikers Albert Stegemann früher an den Kosten ihrer pflegebedürftigen Eltern beteiligen. „Ich sehe die Möglichkeit, die Einkommensgrenze, bei der man zu den elterlichen Pflegekosten herangezogen wird, herunterzusetzen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Bislang müssen sich erwachsene Kinder, die ein Jahresbruttoeinkommen von mehr 100.000 Euro haben, an der Finanzierung eines Heimplatzes für ihre Eltern beteiligen.
Die 2020 eingeführte Grenze nannte Stegemann rückblickend „mehr oder weniger willkürlich“. Der CDU-Politiker warnte mit Blick auf die Lage der Pflegekassen: „Wenn wir nichts tun, steigen die Beiträge bis 2030 von 3,6 auf 4,6 Prozent, für Kinderlose in Richtung 5,5 Prozent.“

Wirbel um Aussage zu „Erbenschutzprogramm“

Stegemann hatte zuvor in der Debatte über die Pflegekosten mit der Forderung Aufsehen erregt, dass auch Wohneigentum herangezogen werden sollte. „Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben: Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt“, sagte er „Bild“.
In der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ legte er nun nach. „Die Formulierung ist tatsächlich sehr überspitzt, aber ich muss sie gar nicht zurücknehmen“, sagte er. Eltern würden ihr Hab und Gut oft rechtzeitig verteilen. „Unter Einhaltung der 10-Jahresfristen bringt man sozusagen das Erbe in trockene Tücher“, betonte der CDU-Politiker. Das wolle er dem Einzelnen gar nicht vorwerfen, es sei jedoch angewandte Praxis. „Wir müssen an diese Umgehungstatbestände ran, ob beim Eigenheim oder anderem Vermögen“, forderte Stegemann.

Mehr Verantwortung innerhalb der Familien gefordert

Grundsätzlich will Stegemann die Familien wieder stärker in die Verantwortung nehmen. „Ich habe das Gefühl, dass sich die Familienverantwortung in den letzten Jahren immer weiter zurückentwickelt hat. Wir werden unsere soziale Marktwirtschaft und unsere sozialen Sicherungssysteme in Zukunft jedoch nur aufrechterhalten können, wenn wir dieses Thema wieder mehr in den Fokus stellen“, befand Stegemann. Es müsse daher diskutiert werden, für welche Lebenssituationen die Solidargemeinschaft und für welche man möglicherweise selbst oder auch die Verwandtschaft zuständig sei.
Stegemann verwies hier auch auf das Ausland. „In anderen Ländern ist es übrigens vollkommen normal, dass für die Pflege zunächst die Familie finanziell herangezogen wird, sofern sie dazu in der Lage ist. Wir haben in Deutschland sehr großzügige Regelungen, um den Patienten sozusagen in den Staatskostenapparat zu schieben.“

Warten auf Warkens Reformkonzept

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ein Reformkonzept für die Pflegeversicherung angekündigt – wann sie es vorlegt, ist vorerst offen. Finanznöte in der Pflege sind inzwischen chronisch geworden, auch nach der jüngsten Beitragsanhebung um 0,2 Punkte Anfang 2025. Vielen Pflegebedürftigen machen zudem immer weiter steigende Eigenanteile zu schaffen. (dpa/red)
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FDP startet Bundesparteitag mit Vorstandswahlen in Berlin

Die FDP ist am Samstag in Berlin in ihren Bundesparteitag gestartet.
Höhepunkt des Parteitreffens wird am Nachmittag die Wahl des neuen Bundesvorsitzenden Wolfgang Kubicki sein. Der ehemalige Bundestagsvizepräsident soll die schwer kriselnde Partei wieder zurück in die Erfolgsspur führen.
Konkurrenz um den Chefposten gibt es für Kubicki nicht. NRW-Landeschef Henning Höne hatte Mitte Mai seine Kandidatur für den Vorsitz zurückgezogen und will nur noch erneut als Stellvertreter kandidieren. Damals zeigten Kubicki und Höne demonstrativ Geschlossenheit, indem sie die Entscheidung gemeinsam öffentlich machten.

FDP in tiefster Krise seit Bestehen

Die FDP steckt derzeit in der größten Krise ihrer Parteigeschichte. Seit dem Ausscheiden aus dem Bundestag bei den Wahlen im Februar letzten Jahres liegt die FDP in Umfragen konstant unter der Fünf-Prozent-Hürde. Im vergangenen März flog sie zudem sowohl in ihrem eigentlichen Kernland Baden-Württemberg als auch als Regierungspartei in Rheinland-Pfalz aus dem Landtag.
Auf Bundesebene zweifelt offenbar ebenfalls eine klare Mehrheit an einem Comeback der FDP. Laut einer jüngsten Forsa-Umfrage glauben rund zwei Drittel der Befragten nicht, dass die Partei es mit neuer Spitze zurück über die fünf Prozent schafft. (dts/red)
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Reservisten: Unerlässlich für die Truppe – und künftig zu Übungen verpflichtet

Damit die Bundeswehr angesichts der wachsenden Bündnisverpflichtungen ihre Aufgaben erfüllen kann, ist aus Sicht von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) neben einer größeren Truppenstärke auch mehr Flexibilität bei der Personalplanung erforderlich. Reservisten spielen dabei eine entscheidende Rolle. Sie sind sowohl für den Heimatschutz als auch für die Landes- und Bündnisverteidigung unverzichtbar. Künftig sollen sie – anders als bisher – zu Wehrübungen verpflichtet werden können. Ein Überblick:
Welche Rolle spielt die Reserve?
Sie trägt maßgeblich zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bei und soll sicherstellen, dass die Streitkräfte im Krisenfall personell ausreichend ausgestattet sind. Reservisten verstärken die aktive Truppe in fast allen Einsatzbereichen. Zudem leisten sie Unterstützung bei Katastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen.
Wer ist Teil der Reserve?
Alle früheren Soldaten der Bundeswehr sind gemäß Paragraf 1 des Reservistengesetzes Teil der Reserve – also ehemalige Grundwehrdienstleistende ebenso wie freiwillig Wehrdienstleistende, Ex-Zeitsoldaten und Berufssoldaten im Ruhestand. Aber auch Ungediente können sich als Reservistin oder Reservist ausbilden lassen.
Die Reserve der Bundeswehr besteht aus deutschen Staatsbürgern, die im Falle ihrer Aktivierung Seite an Seite mit aktiven Soldaten Dienst leisten und dabei die gleichen Funktionen erfüllen.
Wie werden Reservisten bislang zum Dienst herangezogen?
In Friedenszeiten werden sie bislang ausschließlich aufgrund ihrer freiwilligen schriftlichen Verpflichtung zu Dienstleistungen herangezogen. Dabei gilt das sogenannte Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Demnach können Angehörige der Reserve nur dann zum Dienst herangezogen werden, wenn sie selbst sowie ihr Arbeitgeber zustimmen. Dieses Prinzip wurde 2011 nach Aussetzung der Wehrpflicht eingeführt.
Wer sich freiwillig zum Reservedienst meldet, absolviert als sogenannter beorderter Reservist regelmäßig Übungen auf einem bestimmten Dienstposten. Beorderte Reservisten können je nach Leistung und Eignung vom Grundwehrdienstleistenden bis in den Spitzendienstgrad Oberst der Reserve befördert werden.
Reservisten können längstens bis zum Ablauf des Monats Reservistendienste leisten, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden.
Was soll sich in Zukunft ändern?
Das Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ soll abgelöst werden. Künftig sollen Reservisten in der Regel zu Wehrübungen verpflichtet werden können. Arbeitgeber sollen lediglich angehört und eine Rückstellung beantragen können. Betroffene können eine Zurückstellung von Diensten etwa aus familiären oder beruflichen Gründen beantragen. Zudem gibt es Ausnahmen von der Dienstpflicht in bestimmten Härte- oder Sonderfällen.
Bis zum Alter von 45 Jahren sollen alle diejenigen an Reserve-Übungen teilnehmen müssen, die mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet haben. Wer ein Jahr oder länger Berufs- oder Zeitsoldat war, für den oder die soll diese Pflicht bis zum 65. Lebensjahr gelten. Wer weniger als sechs Monate Freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, muss keine Reserveübungen absolvieren.
Im Spannungs- oder Verteidigungsfall soll es eine generelle Pflicht zum unbefristeten Wehrdienst bis zum 60. Lebensjahr geben. Auf freiwilliger Basis sollen Reservisten weiterhin bis zum 65. Lebensjahr zu Dienstleistungen herangezogen werden können, in Einzelfällen künftig bis zum 68. Lebensjahr.
Wie lang sollen Wehrübungen dauern?
Die Gesamtdauer von verpflichtenden Reserveübungen wird für Betroffene mit bis zu einem Jahr früherer Wehrdienstzeit auf insgesamt sechs Monate begrenzt, davon maximal drei Wochen pro Jahr. Bei bis zu vier Jahren früherer Wehrdienstzeit beträgt die maximale Gesamtdauer der Übungen sechs Monate beziehungsweise höchstens vier Wochen im Jahr. Bei längeren Dienstzeiten steigt die Pflichtzeit in der Reserve auf insgesamt bis zu zwölf Monate, davon maximal zwölf Wochen pro Jahr.
Im Spannungs- und Verteidigungsfall gelten die Obergrenzen nicht. Ein Dienst im Ausland soll im Regelfall nicht verpflichtend sein.
Sind Reservisten beruflich abgesichert?
Ja. Reservisten dürfen während Diensten und Übungen keine beruflichen Nachteile entstehen. Eine Kündigung aus Anlass einer Übung ist verboten. Reservedienste werden auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet.
Nichtselbstständigen wird bis zu einer Höchstgrenze von 301 Euro je Tag der Netto-Verdienstausfall ersetzt. Selbstständige, die Reservedienst leisten, erhalten höchstens 430 Euro pro Tag.
Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung werden die Beiträge während der Reservistendienste vom Bund weitergezahlt. Die zivile Krankenversicherung ruht während Reservediensten und -übungen, für diesen Zeitraum besteht Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.
Wie viele Reservisten braucht Deutschland?
Im Krisen- oder Kriegsfall müsste die Bundeswehr 460.000 Soldaten bereitstellen, um die in der Nato vereinbarten Ziele erfüllen zu können. Dazu soll es bis 2035 rund 260.000 aktive Soldaten geben. Stand Ende April waren es knapp 186.000, darunter gut 25.000 Frauen. Zudem sollen 200.000 einsatzbereite Reservisten bis 2035  bereit stehen – im Jahr 2025 waren gut 60.000 Reservisten beordert.  (afp/red)
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AfD könnte Tausende Stellen in Sachsen-Anhalt neu besetzen

Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund könnte im Falle der Regierungsübernahme nach der Landtagswahl am 6. September deutlich mehr als die bisher genannten 150 bis 200 Stellen mit eigenen Leuten besetzen. Das berichtet die „Bild“ (Samstagausgabe).

Nachbesetzungssperre schafft Spielraum

Demnach sind bei der Landesregierung aktuell mehr als 2.500 Stellen wegen einer geltenden Nachbesetzungssperre offen. Die Haushaltsgesetze 2025 und 2026 legen fest, dass freiwerdende Stellen nicht neu besetzt werden, um Geld zu sparen.
„Die Nachbesetzungssperre macht es der AfD leicht“, sagte Kristin Heiß, Finanzpolitikerin der Linken-Landtagsfraktion, der Zeitung. Ein AfD-Finanzminister könne diese Sperre schnell aufheben und die Stellen dann besetzen, befürchtet sie. (dts/red)
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74 Prozent der Kliniken schlagen Alarm – Geld reicht oft nur noch für Wochen

74 Prozent der Kliniken beurteilen ihre derzeitige wirtschaftliche Lage als eher unbefriedigend, in größeren Häusern ab 600 Betten sind es sogar 95 Prozent. Das geht aus dem ersten Konjunkturbarometer für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hervor, über das die „Rheinische Post“ (Samstagausgabe) berichtet.
Auch die Erwartungen sind trüb: In den nächsten sechs Monaten erwarten 59 Prozent der Häuser, dass sich ihre wirtschaftliche Lage eher verschlechtern wird. In ländlichen Regionen sind es bis zu 79 Prozent.

Liquidität schwindet rapide

Nur neun Prozent der Krankenhäuser erklärten, sie könnten ihre durchschnittlichen Betriebsausgaben unbegrenzt aus vorhandenen liquiden Mitteln decken. In den übrigen Häusern reiche die Liquidität im Mittel für sechs Wochen aus, um die laufenden Betriebsausgaben zu finanzieren, hieß es.
DKG-Chef Gerald Gaß sagte der Zeitung, die Liquidität vieler Häuser reiche heute kaum noch für wenige Wochen. Er stellte ernsthaft die Frage, wie manche Kliniken Ende des Jahres beispielsweise Weihnachtsgeld bezahlen sollten. Eine solche Liquiditätsreserve von wenigen Wochen ermögliche kein normales Wirtschaften mehr.

Sparpläne sorgen für Sorgen

Besonders alarmierend sei, dass diese Befragung entstanden sei, noch bevor das volle Ausmaß der Sparpläne der Bundesregierung wirklich voll bewusst wurde, sagte er. Die Befragung wurde vom 17.04. bis zum 22.04.2026 durchgeführt. „Es geht um die nackte wirtschaftliche Existenz vieler Kliniken“, mahnte Gaß die Bundesregierung. Wer jetzt nicht handele, riskiere eine strukturelle Gefährdung der Krankenhausversorgung in Deutschland. (dts/red)
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Weber fordert Atomkraft-Comeback für Deutschlands Energiewende

EVP-Chef Manfred Weber (CSU) dringt auf eine stärkere Nutzung von Atomkraft. „Ohne Atomstrom kann die Energiewende nicht gelingen. Wir brauchen die Grundlastversorgung zu einem vernünftigen Preis“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). Ob in Deutschland neue Kernkraftwerke gebaut oder stillgelegte reaktiviert werden, müsse die deutsche Politik entscheiden.

Europa soll Strommarkt öffnen

Weber rief zur Schaffung eines offenen Energie-Binnenmarkts auf. „Wenn Frankreich, Polen, die Tschechische Republik, die Niederlanden, Schweden und Finnland jetzt auf Atomkraft setzen, um die sonnenarmen Stunden auszugleichen, dann soll auch Deutschland davon profitieren“, sagte er. „Wir brauchen Strom als ganz normale handelbare Ware.“ Ein Energie-Binnenmarkt könne seiner Ansicht nach „den deutschen Fehler des Atomausstiegs heilen“.
Weber äußerte sich skeptisch über zu möglichen neuen Entlastungen, um die Folgen des Iran-Kriegs auszugleichen. „Es ist gut, dass geholfen wird – je zielgerichteter, desto besser. Es kommt aber auch der Punkt, wo wir den Menschen sagen müssen, dass wir nicht alle weltwirtschaftlichen Auswirkungen abfedern können“, sagte er. „Wir sind als Deutsche und Europäer in einem globalen Boot und werden hin und her geschlagen.“
Weber forderte, die erneuerbaren Energiequellen weiter auszubauen und zugleich auf die Kernkraft setzen. „Das sind die beiden großen Botschaften in der europäischen Energiepolitik“, sagte er.
In Deutschland wurden alle Atomkraftwerke abgeschaltet. Dieses hier stand in Bayern. (Archivbild)

In Deutschland wurden alle Atomkraftwerke abgeschaltet. Dieses hier stand in Bayern. (Archivbild)

Foto: Sven Hoppe/dpa

Studie widerspricht Atomkurs

Der EVP-Chef widersprach damit einer kürzlich veröffentlichten Studie, die das Umweltbundesamt in Auftrag gegeben hatte. Danach kann Atomenergie bei der Bekämpfung des Klimawandels allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen. Die Wissenschaftler des Öko-Instituts kommen in ihrer Forschung zu dem Ergebnis, dass zur Vermeidung von Treibhausgasen Kernenergie im Vergleich zu erneuerbaren Energien eine teure Option ist.
Während erneuerbare Energien bereits heute und auch perspektivisch kostengünstige Möglichkeiten zur Emissionsminderung bieten, bleiben neue Kernkraftwerke aufgrund hoher Kapitalkosten, langer Bauzeiten und erheblicher finanzieller Risiken eine kostenintensive Vermeidungsoption.
Hinzu kommt, dass Kernenergie laut Öko-Institut für ein zukünftiges Stromsystem mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien nur begrenzt geeignet ist. Wind- und Solarenergie erzeugen Strom abhängig von Wetterbedingungen und Tageszeit.
Das künftige Energiesystem brauche daher flexible Anlagen, die diese Schwankungen ausgleichen können. Konventionelle Kernkraftwerke sind aufgrund ihrer Größe, technischen Eigenschaften und wirtschaftlichen Anforderungen auf hohe Auslastung angewiesen. Ein flexibler Betrieb würde ihre ohnehin hohen Stromerzeugungskosten weiter erhöhen. (dts/red)
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Deutsche wird Chefin von Sicherheitsmission in der Ukraine

Eine Deutsche wird neue Chefin der EU-Mission zur Unterstützung des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine. Die Juristin Cornelia Taylor trete den Posten zum 1. Juli an, teilte die Vertretung der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel mit.
Taylor sei unter anderem wegen ihrer mehr als 20-jährigen Erfahrung in der Leitung komplexer Kriseneinsätze ausgewählt worden.
Demnach arbeitete Taylor bereits in Führungspositionen bei UN- und EU-Missionen im Kosovo, in der Demokratischen Republik Kongo und in Afghanistan. Zuletzt war sie stellvertretende Leiterin der OSZE-Mission im Kosovo.
Die EU-Mission EUAM Ukraine war 2014 zur Unterstützung des Landes bei Reformen eingerichtet worden und beschäftigt mittlerweile mehr als 400 internationale und lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Derzeit hilft sie den ukrainischen Behörden auch bei der Strafverfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg, beim Grenzmanagement, der Bekämpfung hybrider Bedrohungen und bei der Wiedereingliederung von Kriegsveteranen.
EUAM Ukraine verfügt über Außenstellen in Kiew, Lwiw und Odessa sowie über eine mobile Einheit. Außenstellen in Charkiw und Mariupol sind derzeit wegen der Sicherheitslage beziehungsweise russischer Besatzung nicht einsatzfähig. (dpa/red)
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Buckelwal-Initiative: CDU wirft Minister teure Tierquälerei vor

Nach der missglückten Aktion, mit der eine private Initiative den Wal „Timmy“ retten wollte, strebt die CDU Mecklenburg-Vorpommern parlamentarische Aufklärung an.
Das Parlament müsse sich mit dieser Aktion auseinandersetzen, sagte der Spitzenkandidat der CDU Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, dem „Focus“.
Es gehe nicht nur darum, dass Umweltminister Till Backhaus (SPD) „das geschützte Tier einer fragwürdigen Privatinitiative überlassen“ habe, so Peters weiter. „Diese Initiative durfte dann auch mal eben im Naturschutzgebiet baggern.“
Das sehe die CDU kritisch. „Wenn so etwas im Rahmen einer Wirtschaftsinvestition passieren soll, braucht man ein mehrjähriges Genehmigungsverfahren – hier wurde es im Eilverfahren durchgewinkt.“
Peters kritisierte die Aktion als „teuerste Tierquälerei in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“. Backhaus habe Fachleute ignoriert und stattdessen „einen Kreis von selbstverliebten Esoterikern ohne jede meeresbiologische Kenntnis gewähren lassen“.
Während es selten vorkommt, dass sich Buckelwale in die Ostsee verirren, werden jährlich mehrere Dutzend Schweinswale tot an der deutschen Ostseeküste gefunden – Studien gehen teils sogar von hunderten Todesfällen pro Jahr in der westlichen Ostsee aus.
Als größte Bedrohung für die Meeressäugertiere gelten Stellnetze aus feinen Nylonfäden, die für die Echoortung der Wale fast unsichtbar sind. Verfangen sich Schweinswale darin, können sie nicht mehr zum Atmen auftauchen und ertrinken.
Die Schweinswal-Population in der zentralen Ostsee ist vom Aussterben bedroht, während auch die Bestände der genetisch davon unterscheidbaren Population in der westlichen Ostsee deutlich zurückgehen. (dts/red)
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Wüst sagt Merz volle Unterstützung zu

Vor dem Hintergrund der Debatte über einen angeblich parteiintern geforderten „Kanzlertausch“ hat NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst sich nach tagelanger Zurückhaltung zu Wort gemeldet – und Bundeskanzler Friedrich Merz (beide CDU) demonstrativ den Rücken gestärkt.
„Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Die Spekulationen der vergangenen Tage sind einfach Quatsch!“, sagte Wüst auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Ich kann vor solchen Gerüchten und Personalspekulationen auch nur warnen.“ Zuerst hatte die „Westfalenpost“ berichtet.
„Die Herausforderungen in Deutschland sind groß – nur darum geht es jetzt“, sagte Wüst weiter. Merz gehe seine großen Aufgaben für Deutschland in Europa und der Welt mit großer Entschlossenheit an. „Dabei hat er meine volle Unterstützung“, unterstrich Wüst. „Friedrich Merz kann sich auf die gesamte NRW-CDU bei seiner Arbeit verlassen.“
Medien hatten zuletzt von Gedankenspielen innerhalb der Union berichtet, ob Merz angesichts der schwierigen Lage der schwarz-roten Koalition durch einen anderen Politiker ersetzt werden könnte.
Dabei war der Name des NRW-Regierungschefs und CDU-Landesvorsitzenden Wüst gefallen. Auch aus dem Umfeld des Kanzlers waren die Gerüchte scharf zurückgewiesen worden. Die Idee zeuge von einer „gefährlichen Lust an der Zündelei“, hieß es.

Am Montag Treffen im Sauerland

Am kommenden Montag werden Wüst und Merz zu einer internen Klausur auf Einladung der nordrhein-westfälischen CDU im sauerländischen Meschede erwartet.
Das Treffen der Führung der NRW-CDU mit den Abgeordneten in Land, Bund und Europa sei eine wichtige Zusammenkunft im Jahr vor der Landtagswahl in NRW, sagte Wüst. „Ich freue mich, dass wir für dieses Arbeitstreffen im Sauerland zu Gast sind – in der Heimat von Friedrich Merz – und dass er selbst dabei sein kann.“ (dpa/red)
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29. Mai: Fahrerüberwachung | Pflegefinanzierung | Tankrabatt nicht verlängern

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Fahrerüberwachung

Ab Juli 2026 müssen alle neu zugelassenen Autos in der EU mit dem Fahrerkontrollsystem ADDW ausgestattet sein. Mithilfe von Kameras und Warnsignalen soll erkannt werden, wenn Fahrer abgelenkt oder unaufmerksam sind. Das Ziel der EU ist mehr Verkehrssicherheit. Kritiker warnen jedoch vor Datenschutzproblemen und zusätzlicher Ablenkung. Auch der ADAC berichtet von teils störenden Systemen.

Pflegefinanzierung

Der CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann fordert, dass Pflegebedürftige vor Inanspruchnahme staatlicher Hilfe ihr eigenes Vermögen und ihr Eigenheim stärker einsetzen müssen. SPD, Linke und Sozialverbände kritisieren diesen Vorschlag scharf, da er die Altersvorsorge und das Zuhause vieler Familien gefährdet. Hintergrund sind die massiven Defizite der Pflegeversicherung und die geplante Reform.

Tankrabatt nicht verlängern

Die Verbraucherzentrale lehnt eine Verlängerung des Tankrabatts ab. Sie bezeichnete die Maßnahme als teuer und ineffizient. Ein Teil der Entlastung sei bei den Mineralölkonzernen statt bei den Verbrauchern angekommen. Auch Union und ADAC äußern Zweifel. Stattdessen werden gezielte Hilfen für Pendler, den Mittelstand und die Logistikbranche diskutiert.

Wertsachen nach Millionen-Coup zurück

Fünf Monate nach dem Millionen-Coup in einer Sparkasse in Gelsenkirchen erhalten die ersten Schließfachkunden ihre Wertsachen zurück. Unter diesen befinden sich Schmuck, Edelmetalle und Bargeld, die die Täter Ende 2025 im Tresorraum zurückgelassen hatten. Der Schaden liegt laut Polizei bei mindestens einem zweistelligen Millionenbetrag.

Bedingungen für Iran

US-Präsident Trump hat neue Bedingungen für ein Abkommen mit dem Iran bekannt gegeben. In einem Beitrag auf Truth Social schreibt er, dass Teheran die Straße von Hormuz sofort in beide Richtungen ohne Gebühren öffnen, Minen räumen und auf Atomwaffen verzichten müsse. Trump will heute eine endgültige Entscheidung treffen. Zudem wird die US-Seeblockade aufgehoben.
 
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Pflegefinanzierung: Kritik an CDU-Forderung nach Vermögenseinsatz


In Kürze:

  • CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann fordert, Pflegebedürftige sollten vor staatlicher Hilfe stärker eigenes Vermögen einsetzen.
  • SPD, Sozialverbände und die Linke kritisieren den Vorstoß und warnen vor Belastungen für Familien und Eigenheimbesitzer.
  • Die Debatte steht im Zusammenhang mit den milliardenschweren Defiziten der Pflegeversicherung und der geplanten Pflegereform.
  • Wirtschaftsweise sprechen sich für eine strengere Bedarfs- und Vermögensprüfung aus.

 
Der Vorstoß des CDU/CSU-Fraktionsvizes Albert Stegemann zur Finanzierung der Pflegekosten hat deutliche Kritik in Teilen der SPD und in Sozialverbänden ausgelöst. Stegemann hatte Bestimmungen über ein privates Schonvermögen im Fall einer Pflegebedürftigkeit als „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“ bezeichnet.
Ein solches dürfe es nicht geben, erklärte der Politiker am Donnerstag, 28.5., gegenüber „BILD“. Er fügte hinzu, es müsse jeder „zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt“. Verantwortung für den Pflegefall könne man übernehmen, indem man vorsorge, etwa mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum.

SPD-Gesundheitspolitiker mahnt Verlässlichkeit und Sicherheit

SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis hat deutliche Kritik an den Aussagen Stegemanns geäußert. Gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ machte er darauf aufmerksam, dass das Eigenheim für viele Familien kein Luxus sei. Es sei vielmehr das „Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit und ein zentraler Bestandteil ihrer Altersvorsorge“.
Stegemann solle den Menschen sagen, wie er sich diese Heranziehung konkret vorstelle, und mahnte Planungssicherheit an:
„Die Menschen erwarten zu Recht Verlässlichkeit und Sicherheit, wenn sie im Alter auf Pflege angewiesen sind – und nicht die Sorge, ihr Zuhause oder ihre Lebensleistung zu verlieren.“
VdK-Präsidentin Verena Bentele spricht von Forderungen, die „immer absurder und tatsächlich zynischer“ würden. Schon heute bedeute Pflege für viele Menschen Armut. Stegemann mache nicht einmal deutlich, wie sein Vorstoß überhaupt zu interpretieren sei.
Es sei unklar, ob dieser das Eigenheim zur Kostendeckung für Leistungen aus der Pflegeversicherung heranziehen wolle oder für die Pflegehilfe, wenn das Geld nicht zur Finanzierung der Unterbringung im Heim ausreiche. Abzulehnen sei die Forderung „in beiden Fällen“, so Bentele.

Linksfraktionschef warnt vor mehr als 50 Prozent Lohnnebenkosten

Auch der Chef der Linksfraktion, Sören Pellmann, wies darauf hin, dass Sozialversicherungen im Versicherungsfall zur Zahlung verpflichtet seien – und dies nicht von der finanziellen Bedürftigkeit abhänge. Gegenüber der AFP äußerte er:
„Dass die Linke nun auch noch die Partei ist, die kleine Erbschaften wie Omas kleines Häuschen vor der CDU schützen muss, zeigt, dass in dieser Debatte etwas nicht stimmt.“
Auch im Fall einer Herz-OP verweise die Krankenkasse Patienten nicht vor ihrem Eintritt darauf, dass diese erst ihre Häuser verkaufen müssten. Pellmann forderte, die Pflegeversicherung zur Vollversicherung umzuwandeln. Bislang steuert sie lediglich einen Teil zu den Pflegekosten bei.
Stegemann warnt demgegenüber gerade vor einer weiteren Kostenbelastung für die Pflegekassen. In einem Interview mit „WELT TV“, auf das er auf seiner Facebook-Seite hinweist, erklärt er, man müsse „die Ausgaben an die Einnahmesituation anpassen“. Andernfalls drohe eine Steigerung der Lohnnebenkosten auf mehr als 50 Prozent des Bruttos.

Wirtschaftsweise stützen Vorstoß der CDU

Die Facebook-Nutzerin Sabine Weinlein wirft Stegemann daraufhin vor, mit dem Begriff „Reformen“ das Abkassieren „bei der Mitte der Gesellschaft, die das Land mit ihrer Arbeit, mit ihrem Fleiß am Laufen halten“, zu beschönigen. Damit werde auch die CDU immer mehr zum Wahlhelfer für die AfD. Durch einen Zugriff auf das Eigenheim werde man für harte Arbeit, Sparen und Verzicht bestraft – was es als sinnvoller erscheinen ließe, das Gegenteil zu tun und sich auf den Staat zu verlassen.
Rückendeckung bekommt Stegemann hingegen von den Wirtschaftsweisen. Diese hatten sich bereits in ihrem Frühjahrsgutachten 2026 gegen eine Absenkung der Eigenanteile ausgesprochen. Zudem traten sie für eine „zielgenaue Adressierung finanzieller Überforderung aufgrund von Pflegebedürftigkeit“ durch eine strenge Bedarfsprüfung ein, die auch eine weitreichendere Vermögensprüfung beinhalten solle.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bereitet derzeit einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vor. Diese soll das Defizit der Pflegekassen verringern, das ohne Berücksichtigung von Bundesdarlehen derzeit bei 4,2 Milliarden Euro liegt. Im 1. Quartal 2016 seien weitere 667 Millionen Euro angefallen. Von den verbleibenden Rücklagen von 4,3 Milliarden Euro, die für Ende 2026 erwartet werden, seien damit knapp 98 Prozent Schulden beim Bund. Für 2027 wird ein Anwachsen des Defizits auf knapp 5 Milliarden Euro erwartet.

Schon jetzt Zugriff auf Vermögen zur Finanzierung von Pflegekosten

Unterdessen werden bereits jetzt Pflegebedürftige und teilweise auch deren Angehörige zur Finanzierung von Pflegekosten herangezogen. Alleinstehende und Verwitwete müssen ihr gesamtes Vermögen bis zu einem Schonbetrag von 10.000 Euro verwerten, bevor sie staatliche Leistungen als „Hilfe zur Pflege“ in Anspruch nehmen können. Bei Eheleuten sind es 20.000 Euro.
Die selbstgenutzte Immobilie ist jedoch im Regelfall geschützt – zumindest, solange sie „nach Größe, Wert und Wohnbedarf angemessen“ ist. Kinder werden zur Finanzierung herangezogen, wenn ihr Jahresbrutto höher als 100.000 Euro ist. Auf deren Vermögen wird nicht zugegriffen – es sei denn, es handelt sich um eine Immobilie der pflegebedürftigen Angehörigen, die diese ihnen innerhalb von 10 Jahren vor Beginn der Pflegebedürftigkeit geschenkt haben.
Im Jahr 2023 wurden den Wirtschaftsweisen zufolge rund 14 Prozent der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen versorgt. Pflegebedürftige bleiben im Schnitt 25 Monate dort. Die Verweildauer ist seit 2019 um etwa drei Monate kürzer geworden. Zwischen 30 und 50 Prozent der Heimbewohner versterben im ersten Jahr oder werden wieder nach Hause entlassen. Im bundesweiten Schnitt kostet ein Pflegeheimplatz im Monat nach Abzug der gesetzlichen Leistungen derzeit etwa 3.245 Euro.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)