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„Silver Tsunami“ am Immobilienmarkt: Was gegen den großen Preisrutsch spricht


In Kürze:

  • Millionen Babyboomer erreichen das Rentenalter und geben in den kommenden Jahrzehnten Immobilien weiter.
  • Studien sehen demografischen Preisdruck, aber keinen bundesweiten „Silver Tsunami“ mit stark fallenden Hauspreisen.
  • Günstiger könnten Häuser in erster Linie in schrumpfenden Regionen werden; in Ballungsräumen bleibt die Nachfrage hoch.
     

 
Deutschlands Immobilienmarkt steht vor einem demografischen Umbruch. Die geburtenstarken Jahrgänge von 1946 bis 1964 erreichen zunehmend das Rentenalter. Zugleich bleibt Wohnraum in vielen Ballungsräumen knapp. Daraus entsteht eine Frage, die für Käufer, Eigentümer und Investoren an Bedeutung gewinnt: Werden in den kommenden Jahren so viele Immobilien der Babyboomer frei, dass Häuser und Wohnungen deutlich günstiger werden?
Eine 2024 veröffentlichte Studie von Forschern des RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung und der Universität Duisburg-Essen stützt die Annahme, dass die Alterung der Bevölkerung Immobilienpreise unter Druck setzen könnte. Die Autoren untersuchten Millionen Angebote aus mehr als 10.000 deutschen Gemeinden. Ihren Modellrechnungen zufolge könnte der demografische Wandel die Preise bis 2050 zwischen 18 Prozent und über 28 Prozent drücken. Die Forscher sprechen von einem anhaltenden „Abwärtsdruck“ auf die Immobilienpreise.
Die These klingt zunächst plausibel. Bis 2040 werden nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 13,3 Millionen der heute noch Erwerbstätigen beziehungsweise Erwerbssuchenden die Altersgrenze von 67 Jahren überschritten haben.
Werden Häuser dieser Generation verkauft oder vererbt, könnte das Angebot wachsen. Weil nachfolgende Generationen kleiner sind, könnte es teilweise auf weniger Käufer treffen. In der Debatte wird dieses Szenario als „Silver Tsunami“ bezeichnet.
Immobilienpreise hängen nicht allein von der Altersstruktur ab. Zuwanderung, Haushaltsgrößen, Neubau, Zinsen, Einkommen und vor allem der Standort entscheiden mit darüber, ob zusätzliche Häuser tatsächlich auf weniger Nachfrage treffen.

Eine Generation gibt Immobilien weiter

Wie stark sich die Altersstruktur verschiebt, zeigt eine andere Destatis-Zahl: Ende 2024 lebten rund 16,7 Millionen Menschen ab 67 Jahren in Deutschland. Anders als die zuvor genannten 13,3 Millionen umfasst diese Zahl auch diejenigen, die schon heute im Rentenalter sind.
Bis Ende der 2030er-Jahre dürfte diese Gruppe auf mehr als 20 Millionen Menschen anwachsen. Damit könnte in den kommenden Jahrzehnten auch mehr Immobilienvermögen auf die nächste Generation übergehen.
Diese Entwicklung bedeutet nicht zwangsläufig ein größeres Angebot am Kaufmarkt: Geerbte Häuser könnten von Angehörigen auch übernommen oder vermietet werden.
Zudem bleiben ältere Eigentümer häufig lange in ihren Häusern. Eine Untersuchung von Raiffeisen Schweiz zeigte eine geringe Wohnmobilität im Alter. Sollten die Beobachtungen auf Deutschland übertragbar sein, wird vermutlich selbst in schrumpfenden Gemeinden weniger Wohneigentum frei, als es die demografische Entwicklung vermuten ließe.
Die Ergebnisse verdeutlichen eine Schwäche der „Silver Tsunami“-These: Demografische Alterung muss nicht automatisch zu einer Verkaufswelle führen. Zudem verteilen sich die Babyboomer über zahlreiche Jahrgänge. Der Eigentumsübergang dürfte sich deshalb über Jahrzehnte erstrecken.

Wenn Immobilienvermögen auf die nächste Generation übergeht, heißt das nicht unbedingt, dass die Preise fallen. Geerbte Häuser könnten von Angehörigen auch übernommen oder vermietet werden. (Symbolbild)

Foto: monkeybusinessimages/iStock

Demografie kann Preise dämpfen

Dass die demografische Entwicklung die Immobilienpreise beeinflussen kann, zeigt eine Prognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vom März 2026. Für Deutschland insgesamt erwartet das IW bis 2035 „moderat“ steigende Wohnimmobilienpreise. Regional dürfte sich der Markt jedoch stärker auseinanderentwickeln: Während wirtschaftsstarke Metropolregionen und ihr Umland häufig weiter zulegen, rechnet das Institut in strukturschwächeren und demografisch schrumpfenden Regionen teilweise mit stagnierenden oder real sinkenden Kaufpreisen.
Als einen der wichtigsten langfristigen Faktoren nennt das IW die Demografie. Wachsende Bevölkerung und steigende Haushaltszahlen stabilisieren die Wohnungsnachfrage, während schrumpfende Regionen langfristig mit einer geringeren Nachfrage konfrontiert sind. Entscheidend ist allerdings nicht die Bevölkerungsentwicklung allein: Auch Arbeitsmarkt, wirtschaftliche Stärke, Infrastruktur und die Anbindung an größere Zentren beeinflussen die Preisentwicklung.
Statt eines bundesweiten Preisrückgangs erwartet das IW im Mittel bis 2035 einen realen Preisanstieg von 1,1 Prozent pro Jahr. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis könnte demnach von rund 3.000 Euro im Jahr 2025 auf etwa 4.100 Euro im Jahr 2035 steigen. Wie stark der demografische Effekt ausfällt, dürfte laut dem Institut damit wesentlich von den wirtschaftlichen Bedingungen vor Ort abhängen.

Wenig Neubau stützt den Bestand

Gegen einen kurzfristigen Preisrutsch spricht zudem die schwache Bautätigkeit. 2025 wurden in Deutschland laut Destatis nur rund 206.600 Wohnungen fertiggestellt – der niedrigste Wert seit 2012. Gleichzeitig nimmt die Wohnfläche je Einwohner zu. Ende 2025 standen laut der Statistikbehörde jedem Menschen durchschnittlich 49,5 Quadratmeter zur Verfügung. Wenn Kinder ausziehen und die Eltern im Einfamilienhaus bleiben, sinkt die Zahl der Bewohner, ohne dass zusätzlicher Wohnraum auf den Markt kommt.
Eine alternde oder langfristig schrumpfende Bevölkerung benötigt deshalb nicht automatisch entsprechend weniger Wohnungen. Entscheidend sind die Zahl der Haushalte und die tatsächliche Nutzung des vorhandenen Bestands.

Auf dem Land steigt das Risiko

Schon heute sind die Immobilienpreise in Deutschland äußerst unterschiedlich. Besonders relevant wird die demografische Entwicklung deshalb für Regionen, in denen die Bevölkerung bereits schrumpft. In Teilen des ländlichen Raums und besonders in Ostdeutschland steigt zugleich der Anteil älterer Menschen. Kommen dort in den kommenden Jahren zusätzliche Einfamilienhäuser aus Erbschaften auf den Markt und fehlen jüngere Käufer, könnte der Preisdruck zunehmen.
Vor allem ältere Häuser mit hohem Sanierungsbedarf könnten jedoch schwer verkäuflich sein. Ein niedriger Kaufpreis macht eine Immobilie nicht automatisch günstig. Neue Heizung, Dach, Fenster oder energetische Sanierungen würden erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.
In Wachstumsregionen sieht die Lage anders aus. Dort können frei werdende Babyboomer-Immobilien weiterhin auf eine hohe Nachfrage und damit Preise treffen. Der Generationswechsel könnte dann eher das knappe Angebot erweitern als einen Preisverfall auslösen.

Zuwanderung bleibt entscheidend

Wie stark die Alterung auf den Immobilienmarkt wirkt, hängt auch von der Zuwanderung ab. Destatis rechnet langfristig je nach Szenario mit einem jährlichen Wanderungsgewinn von 150.000 bis 350.000 Menschen. Bis 2070 entspricht das insgesamt 6,9 bis 16 Millionen zusätzlichen Einwohnern durch Migration. Die Behörde stellt nicht klar, wie groß die Auswanderung in dem Zeitraum sein wird.
Für Immobilien ist zudem entscheidend, wohin diese Menschen ziehen. Während Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg tendenziell Bevölkerungsanteile gewinnen, verlieren Nordrhein-Westfalen und die ostdeutschen Flächenländer Menschen. Zuwanderung kann damit den demografisch bedingten Nachfragerückgang in wirtschaftsstarken Regionen abschwächen, während er andernorts stärker zum Tragen kommt.

Kein bundesweiter Ausverkauf

Der Generationswechsel könnte den Zugang zu Wohneigentum dennoch erleichtern. Wenn mehr Bestandsimmobilien aus Erbschaften angeboten werden, steigt in manchen Regionen die Auswahl. Jüngere Familien könnten dadurch Häuser erwerben, die bislang kaum auf den Markt kamen. Ob sie tatsächlich zu erschwinglichen Preisen angeboten werden, hängt allerdings auch von den Finanzierungskosten ab. Für Käufer zählt deshalb nicht allein der Kaufpreis, sondern auch die Belastung aus Eigenkapital und Kreditzinsen.
Für einen bundesweiten „Silver Tsunami“ scheint es somit eine wenig belastbare Grundlage zu geben. Laut Immobilienpreisindex des Verbands deutscher Pfandbriefbanken lagen die Preise für Wohnimmobilien im zweiten Quartal 2026 sogar um 1,9 Prozent über dem Vorjahresniveau.
Der Generationswechsel kann Häuser dennoch günstiger machen – allerdings nicht überall. Wo eine alternde und schrumpfende Bevölkerung auf ein wachsendes Angebot trifft, steigt der Preisdruck. In nachfragestarken Regionen können frei werdende Babyboomer-Immobilien dagegen vor allem das knappe Angebot erweitern. Ob die Babyboomer Häuser günstiger machen, wird deshalb vor allem eine Frage des Standorts sein.
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Nicht nur die Hitze trocknet Flüsse aus – weshalb Klimaschutz alleine zu kurz greift

In Europa haben nur wenige Städte so günstige Handelswege für die Binnenschifffahrt über Flüsse wie in Deutschland. Nahezu alle großen Städte liegen an bedeutenden Flüssen. Berlin beispielsweise liegt an Spree und Havel und verfügt über ein weitverzweigtes Kanalsystem. Hamburg und Magdeburg liegen an der Elbe, München an der Isar, Köln am Rhein und Frankfurt am Main. Frankfurt verfügt sogar über zwei Häfen, in denen sowohl Schüttgut als auch Container für das Rhein-Main-Gebiet be- und entladen werden.
Die deutschen Flüsse prägen seit mehr als tausend Jahren nicht nur die Wirtschaft und den Handel einzelner Städte, sondern die des ganzen Landes. Der Rhein spielt dabei die größte Rolle und stellt die verkehrsreichste Wasserstraße Europas dar, die die Region Frankfurt am Main über Köln und Duisburg direkt mit den Seehäfen Rotterdam und Antwerpen verbindet. Unter allen Häfen ist Duisburg im Ruhrgebiet der größte Binnenhafen Europas und gilt als Güterumschlags-Hub.
Der Main-Donau-Kanal ermöglicht eine durchgehende Verbindung quer durch Zentraleuropa: von den Nordseehäfen bis ins Schwarze Meer.

Ausbau der Wasserwege hätte schon 1992 erfolgen sollen

Wenn nun mehrere Flüsse gleichzeitig unter Niedrigwasser leiden, hat das schwere Folgen für die gesamte europäische Wirtschaft und die öffentliche Versorgung. In den vergangenen Jahren häuften sich die Niedrigstände. 2018, 2022 und in diesem Jahr waren sie besonders stark ausgeprägt. Vor allem betroffen sind der Rhein, die Elbe, die Donau und die Weser. Aktuell können die Binnenschiffe wegen des Niedrigwassers nur noch bis zu 20 Prozent ihrer Kapazität beladen werden, was den Güterverkehr deutlich verteuert.
Deshalb lud der neue Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) am 6. August die Verkehrsminister der Länder zu einem Krisengipfel nach Bonn ein. Beschlossen wurde, das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw zeitweilig aufzuheben. Diese Entscheidung soll dabei helfen, die Lieferketten aufrechtzuerhalten.
Des Weiteren wurde beschlossen, die bundeseigene Autobahngesellschaft anzuweisen, den Ausweichverkehr nicht durch vermeidbare Baustellen zu behindern. Zudem habe die Gütertransportgesellschaft der Deutschen Bahn, DB Cargo, laut Bilger zugesichert, mehr Güter auf die Schiene zu bringen.
Eine bereits 1992 von der damaligen Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl beschlossene Ausbaumaßnahme des Rheins soll nun umgesetzt werden. Technische und sedimentologische Risiken sowie strenge ökologische Hürden und der Widerstand von Umwelt- und Naturschutzverbänden hatten eine Vertiefung der Fahrrinnen im Rhein bisher verhindert.
Bilger kommentierte dies mit den Worten:
„Jeder Zentimeter mehr Fahrrinnentiefe bedeutet am Ende mehr Ladung im Schiff, mehr Ladung auf dem Schiff bedeutet weniger zusätzliche Lkws auf unseren Straßen und es bedeutet vor allem sichere Lieferketten für unsere Wirtschaft.“
Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) begrüßte die angekündigten Schritte. Diese seien „wichtig, um die akuten Folgen des Niedrigwassers für die Wirtschaft abzumildern“, erklärte der Bereichsleiter für Infrastruktur, Dirk Binding und fügte hinzu, dass eine Verlagerung der Transporte auf Straße und Schiene bei den Unternehmen nur „kurzfristig für eine gewisse Entlastung sorgen“ könne. Die eigentlichen Aufgaben lägen in der Zukunft. Binding weiter:
„Wir müssen unsere Wasserstraßen resilient für Niedrigwasser und andere Extremwetterereignisse machen. Das ist kein Sprint, sondern ein Langstreckenlauf.“

Weiterer Einbruch des Wirtschaftswachstums

Die ohnehin schwächelnde deutsche Wirtschaft wird durch das Niedrigwasser auf den deutschen Wasserverkehrsstraßen weiter belastet. Während das ifo-Institut im Juni noch von einem Wachstum von 0,8 Prozent ausging, rechnete die DIHK laut einer Erhebung unter mehr als 23.000 Unternehmen Ende Mai sogar nur mit einem Wachstum von 0,3 Prozent.
Der Ökonom Simon Gerards Iglesias vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) befürchtet aufgrund der Logistikprobleme auf den Wasserstraßen nun einen Einbruch des Wirtschaftswachstums „ähnlich wie im Dürrejahr 2018“. Damals habe das Niedrigwasser die Wirtschaftsleistung um schätzungsweise 0,4 Prozent reduziert, sagte er der „Deutschen Presse-Agentur“.

Das Binnenschiff „Vorwärts“ fährt auf dem Elbe-Havel-Kanal in Sachsen-Anhalt.

Foto: Jens Wolf/dpa

Schiff bei Weitem am günstigsten

Fest steht: Wenn Schiffe weniger laden können oder ganz ausfallen, steigen die Transportkosten und es kann zu Produktionseinschränkungen kommen. Das Elbe Promotion Center hat ausgerechnet, dass ein Binnenschiff beim Transport von Massengütern im Durchschnitt 67 Prozent weniger Energie als ein Lkw und 35 Prozent weniger als die Bahn benötigt.
Auch beim CO₂-Ausstoß je Tonne schneidet das Schiff mit 33,4 Gramm deutlich besser ab als die Bahn (48,1 g) und der Lkw (164 g). Hinzu kommt: Bei gleichem Energieeinsatz kann ein Binnenschiff eine Gütertonne 370 Kilometer weit fahren, die Bahn schafft 300 Kilometer, der Lkw nur 100 Kilometer.
Und was den Personalaufwand angeht, braucht ein Binnenschiff nur eine Person, die Bahn sechs und der Lkw 20 Menschen. Allein an diesen Zahlen lässt sich ablesen, dass die derzeitigen Maßnahmen wie die Verlagerung des Transports auf Schiene und Straße nur eine Notlösung darstellen.
Allerdings: Ein Schiff bleibt immer an die Flüsse und Kanäle gebunden und benötigt einen Hafen sowie Zulieferung und Abholung der Güter durch Lkw. Auch die Bahn ist an ihr Schienennetz gebunden und ist auf Verladebahnhöfe und Zuarbeit von Lkw angewiesen. Insofern bietet der Lkw-Transport die höchste Flexibilität, denn er kann immer direkt zum Kunden fahren.

Im Jahr 2023 konnten die Schiffe über den Rhein bei Bacharach noch fahren. Nun sollen die Fahrrinnen vertieft werden, damit Binnenschiffe auch bei niedrigem Pegelstand passieren können.

Foto: Boris Roessler/dpa

Lösung: Flachgangschiffe

Das Ausbaggern tieferer Fahrrinnen stellt nur eine von mehreren Lösungen gegen Niedrigwasser dar. Auch der Neu- und Umbau von Frachtschiffen auf sogenannte Flachgangschiffe bietet sich an. Der Mainzer Biologe Kai Linden erklärt auf seiner Website Ourrhine ihre Vor- und Nachteile. Diese Schiffe können mit reduziertem Tiefgang „auch bei kritisch niedrigen Wasserständen noch nennenswerte Ladungsmengen befördern“.
Prototypen mit einem maximalen Tiefgang von 1,20 Metern (gegenüber 2,50 bis 3 Metern bei konventionellen Frachtschiffen) seien auf dem Rhein bereits erprobt worden. „Allerdings büßen diese Schiffe bei normalem Wasserstand an Kapazität ein — ein wirtschaftlicher Zielkonflikt, der die Verbreitung bremst“, stellt Linden fest und kommt zu dem Schluss: „Die ideale Lösung dürfte eine gemischte Flotte aus Flachgang- und Standardschiffen sein, die je nach Bedingungen zum Einsatz kommen.“

Wasserschlucker: Chemieindustrie und Braunkohleabbau

Zum Wasserniedrigstand in den Flüssen tragen aber nicht nur die hohen Temperaturen und geringen Niederschläge bei. Die größte Wassermenge aus dem Rhein entnimmt laut einem Artikel der freien Journalistin Annika Joeres  für die Heinrich-Böll-Stiftung der größte nordrhein-westfälische Energiekonzern RWE. Er verbrauche im rheinischen Kohlerevier rund 500 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr für seinen Braunkohletagebaubetrieb.
Zudem baut RWE derzeit eine 45 Kilometer lange Rheinwassertransportleitung, um ab 2030 große Mengen Rheinwasser (bis zu 18.000 Liter pro Sekunde) in die ehemaligen Tagebaulöcher Hambach und Garzweiler zu leiten und dort künftige Seen zu befüllen.

Der Tagebau Hambach soll ab 2030 geflutet werden.

Foto: über dts Nachrichtenagentur

Aber auch der Chemiekonzern BASF mit Hauptsitz in Ludwigshafen entnehme laut Joeres „mehr Wasser als jedes andere Unternehmen in Deutschland“. Um Lacke, Düngemittel und Kunststoffe herzustellen, erhitze der Chemiekonzern Rohstoffe, um sie anschließend mit Wasser abzukühlen. Die Journalistin gibt bekannt:
„Durch die Anlagen des BASF-Werks in Ludwigshafen fließen pro Jahr zum Beispiel 20 Millionen Kubikmeter Grundwasser sowie rund 1,2 Milliarden Kubikmeter Wasser aus dem Rhein.“
Zwar wird ein Großteil des entnommenen Wassers wieder zurück in den Rhein geleitet, jedoch entnimmt BASF auch bei Hitzeperioden das Wasser, um die Produktion aufrechterhalten zu können.

Greift die Wasserstrategie von 2023 zu kurz?

Im Jahr 2023 hat die damalige Bundesregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) eine „Nationale Wasserstrategie“ entwickelt. Damit sollte eine „Wasserwende in Deutschland“ erreicht werden, „damit auch in Zukunft Wasser überall versorgungssicher und bezahlbar bleibt“, hieß es.
„Das muss die Regierung durch eine zeitnahe Überarbeitung der Wasserstrategie klarstellen. Und damit die Industrie sparsamer mit Wasser umgeht, müssen bestehende Verträge geprüft werden.“
Viele Konzerne verfügten über Verträge mit jahrzehntelanger Laufzeit. Deshalb sollten Landesregierungen künftig „flexiblere Verträge abschließen, um im Fall stärkerer Dürren die Entnahmemenge nach unten korrigieren zu können“.
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Städte- und Gemeindebund fordert Milliarden für Hitzeschutz

Angesichts der Hitzewelle fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) einen besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser und Altenheime.
DStGB-Präsident Ralph Spiegler sagte der „Rheinischen Post“: „Krankenhäuser brauchen Klimaanlagen für die Patientinnen und Patienten, aber auch für das Klinikpersonal.“ Er sehe hier einen immensen Investitionsbedarf, nach überschlägigen Schätzungen in Höhe von mindestens 20 Milliarden Euro.
Die aktuellen Hitzewellen hätten deutlich gezeigt, dass auch Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime besser auf derartige Ereignisse vorbereitet werden müssten, mahnte er.
Weiter sagte Spiegler: „Notwendig ist zudem eine besondere Betrachtung der Lage in den Alten- und Pflegeheimen.“ Man müsse den klimatischen Veränderungen Rechnung tragen und die Räumlichkeiten für die dort lebenden Menschen klimagerecht ausstatten.
Am Donnerstag und Freitag erwartet der Deutsche Wetterdienst eine neue, aber vergleichsweise kurze Hitzewelle. (dts/red)
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Göring-Eckardt: Verharmlosung der DDR ist gefährlich

Die ehemalige Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion und spätere Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt sieht in den fortbestehenden materiellen Ost-West-Unterschieden und einer Verharmlosung der DDR eine Gefahr für die Demokratie.
„Mit dem Mauerbau-Jubiläum verbindet sich mehr als nur Geschichte“, sagte die aus Thüringen stammende Grünen-Politikerin dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ zum 65. Jahrestag des Baus der Berliner Mauer. „Denn auf verschiedenen Karten von heute kann man anhand von sozio-ökonomischen Daten immer noch den alten Mauerverlauf erkennen.“

Unterschiede von Ost und West

So habe Westdeutschland weiterhin ein enormes Übergewicht beim Eigentum, bei Löhnen und Gehältern, bei Erbschaften oder auch bei Stiftungsgeldern. „Zugleich bestehen die Verharmlosung und Romantisierung der DDR fort. Das ist gefährlich.“
Überdies sei die Mauer 1989 zwar „zum Einsturz gebracht worden“, so Göring-Eckardt. „Wir erleben aber, dass diese Selbstbefreiung in der öffentlichen Debatte kaum eine Rolle spielt. Deshalb kann die AfD behaupten, dass es in der DDR doch eigentlich ganz schön war – und heute eine Diktatur herrsche, in der man nicht mehr sagen kann, was man will.“
Sie mahnte deshalb: „Wir müssen uns mit der Diktaturgeschichte auseinandersetzen – und uns klarmachen, dass die strukturellen Unterschiede fortbestehen und sich politisch auswirken.“
Allerdings dürfe man AfD-Wähler „auch nicht in Schutz nehmen. Denn sie können wissen, was Diktatur bedeutet und wie sich Faschismus für jeden Einzelnen und am Ende für sie selbst auswirkt.“

Operbeauftragte des Bundes: „Schmerzhafte Erfahrungen“

Auch die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke warnt vor einer zunehmenden Verklärung der DDR. „Einigen erscheint die DDR zunehmend schöner, je länger sie zurückliegt“, sagte Zupke der „Rheinischen Post“. „Dabei wird ausgeblendet, wie das Leben in der DDR tatsächlich war.“
In der DDR hätten Menschen, „die Widerspruch geäußert oder sich nicht angepasst haben“, sehr gelitten, sagte Zupke. „Bei den Opfern wirken diese Erfahrungen bis heute nach.“
Der Opferbeauftragten des Bundestages zufolge wurde die Übergangszeit nach der Wiedervereinigung für einige frühere DDR-Bürger von „schmerzhaften Erfahrungen“ überlagert. „Diesen Erfahrungen wurde oft nicht genug Raum gegeben. Und vieles davon wird bis heute über Generationen weitergegeben.“
„Wenn dann kein Korrektiv dazukommt – etwa durch Schule oder Begegnungen mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen – bleibt oft nur eine einseitige und nostalgische Erzählung hängen, während die Realität der Diktatur verschwimmt“, warnte Zupke.
Mit dem Bau der Berliner Mauer war am 13. August 1961 begonnen worden. Das Bauwerk und weitere Sperranlagen entlang der innerdeutschen Grenze trennten die Bundesrepublik Deutschland und die DDR 28 Jahre lang. Am 9. November 1989 fiel die Mauer, ein knappes Jahr später folgte die Wiedervereinigung. (dts/afp/red)
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„Blaue Herzen“, Migration, Regenbogen: Sachsen-Anhalts Spitzenkandidaten im Schlagabtausch

Was bewegt die Menschen in Sachsen-Anhalt wenige Wochen vor der Landtagswahl am 6. September? In der 90-Minuten-Sendung „Fakt ist! Wahlarena aus Magdeburg“ stand für die CDU der seit Januar amtierende Ministerpräsident Sven Schulze den Publikumsfragen Rede und Antwort.
Für die AfD sprach der Spitzenkandidat Ulrich Siegmund. Der 35-Jährige aus Tangermünde hat aufgrund guter Umfrageergebnisse Chancen darauf, erster AfD-Ministerpräsident zu werden. Er ist seit 2016 Mitglied des Landtages, ebenso wie der SPD-Spitzenkandidat und derzeitige Energieminister von Sachsen-Anhalt, Armin Willingmann.
Susan Sziborra-Seidlitz wird von Bündnis 90/Die Grünen am Wahltag ins Rennen geschickt. Sie gehört seit 2021 dem Landtag an und ist Landesparteichefin der Grünen. Die Linke wurde von Eva von Angern vertreten. Sie ist bereits seit 2002 Abgeordnete im Landtag und führt ihre Fraktion.
Für die FDP stellte sich Lydia Hüskens den Fragen der Bürger. Sie ist Ministerin für Infrastruktur und Digitales in Sachsen-Anhalt. Das BSW war durch Spitzenkandidatin Claudia Wittig vertreten.

Größter Redeanteil: Schulze und Siegmund

Den größten Redeanteil erhielten aufgrund der Publikumsfragen der CDU-Ministerpräsident Sven Schulze sowie AfD-Kandidat Ulrich Siegmund. Die Linken-Chefin Eva von Angern erhielt ebenfalls viel Gelegenheit für Antworten, entschuldigte sich jedoch später gegenüber einem älteren Studiogast dafür, dass sie häufig die Redebeiträge von Siegmund unterbrochen hatte.
Der Studiogast aus Blankenburg hatte dies jedoch nicht nur bei ihr, sondern auch bei weiteren Spitzenkandidaten bemängelt. Seiner Meinung nach sei es „das Wichtigste“, dass „wir lernen, wieder friedlich und respektvoll“ zu sein. „Wie Sie sich hier ins Wort fallen, so ist es auch in den Familien“, kritisierte der Studiogast. Den geringsten Redeanteil erhielten die Vertreter von FDP und BSW.

Thema „Brandmauer“

Als erstes wurde das Thema „Brandmauer“ angeschnitten. Ein Rentner wollte von Schulze wissen, wie er rund 40 Prozent der Wähler [gemeint ist die Zustimmungsrate für die AfD] ignorieren könne. Schulze vermied den Begriff „Brandmauer“, sondern erwiderte, dass er nicht mit der AfD zusammenarbeiten möchte. SPD-Willingmann zog sich auf die Position zurück: „Die Frage des Umgangs mit der AfD hat mit Haltung zu tun.“ Mit der AfD könne er „es sich nicht vorstellen“. Daraufhin der Rentner erneut: Er finde, dass SPD und CDU Demokratie nicht verstanden hätten.
Eine Frau aus Magdeburg hielt CDU-Schulze vor, er habe gesagt, weder mit AfD noch mit Linken zusammenzuarbeiten. Daraufhin der Ministerpräsident erneut ausweichend: „Für mich ist Demokratie, dass Menschen entscheiden. Ich habe nicht gesagt, dass ich Menschen der Linkspartei oder AfD ausgrenze. Ich möchte Sachsen-Anhalt in die Zukunft führen.“
Die Linken-Chefin Eva von Angern fügte ungefragt hinzu: „Gehen Sie dem Opfermythos [gemeint war hier die AfD] nicht auf dem Leim.“ Alle Fraktionen im Landtag würden von der AfD „niedergebrüllt“. Und weiter: „Wenn ich AfD-Mitgliedern keine Hand gebe, ist das auch ein Grund dafür.“ Sie erlebe im Wahlkampf an den Ständen Menschen mit „nackter Angst“ und: „Ich erlebe sehr viel Hass und Hetze im Internet mit sehr vielen blauen Herzen.“
AfD-Spitzenkandidat Siegmund gab sich optimistisch: „Wir erleben eine nie dagewesene Aufbruchstimmung.“ An von Angern gewandt, kritisierte er, dass sie der AfD nicht „Guten Tag“ sage. Auch werde AfD-Vertretern „vor die Füße gespuckt“. Daraufhin entstand Tumult unter den übrigen Spitzenkandidaten. Doch Siegmund sprach weiter: „Ich möchte über Politik reden und nicht über Brandmauern. Ich möchte das Land voranbringen.“

Kitas und Kommunen

Ein Stadtrat aus dem Publikum bemängelte: „Ich erlebe täglich, dass wir finanziell nicht mehr klarkommen: Marode Straßen, Kita-Mangel.“ Viele Kommunen könnten nicht mehr handeln. Er fragte die CDU und AfD: „Wie wollen Sie die Kommunen finanziell gut ausstatten? Wie sollen Kommunen wieder handlungsfähig werden?“
Schulze: „Wir werden uns nach der Wahl zusammensetzen müssen. Den Willen dazu haben wir.“ Er unterstrich, dass Sachsen-Anhalt mittlerweile knapp 600 Millionen Euro für die Kinderförderung ausgebe. 2011 seien es nur rund 170 Millionen Euro gewesen.
Siegmund möchte sich „auf grundsätzliche Probleme konzentrieren“. Er bemängelte: „Wir leben über unsere Verhältnisse. Jeder Euro, der auf Bundesebene verschenkt wird, fehlt im Land.“ Wenn das Geld, das seitens der Bundesregierung „in die Ukraine geht“, im Inland investiert würde, „hätten wir genug Geld“, argumentierte Siegmund und betonte: „Ich will einsparen.“
Im „AfD-Regierungsprogramm“ für Sachsen-Anhalt steht unter Punkt I „Familie und Kinder, Unterpunkt 13: „Wir werden Krippen und Kindergärten mit einer dauerhaft auf Landesebene gesicherten Finanzierung ab dem ersten Kind kostenlos machen. Die Mittagsverpflegung muss für alle Kinder, von der Krippe bis zur Schule, ebenfalls kostenfrei und von hoher Qualität vorzuhalten sein.“ Wie Siegmund diese Ankündigung finanziell realisieren will, hat er in der MDR-Sendung nicht preisgegeben.
Claudia Wittig vom BSW kritisierte: „Wir haben 25 Jahre lang in die falsche Richtung gearbeitet. Menschen ziehen hier weg, die eine gute Arbeit haben könnten.“ Deshalb forderte sie staatliche Förderung und Investitionsanreize für die Kommunen. Gleiches vertrat Susan Sziborra-Seidlitz von den Grünen. Sie möchte die Wirtschaft des Bundeslandes stärken. Ihr Fazit: „Starke Wirtschaft, starke Ausgaben“.

Deutschlandfahne, Regenbogen-Flagge

Sandra aus Oschersleben wollte wissen, was für die AfD „deutsch denken mit Deutschlandfahnen“ an Schulen zu tun habe und warum sie gegen Regenbogenflaggen an Schulen sei.
Siegmund kritisierte: „Wir sind nicht mehr stolz auf uns.“ Er ließ offen, ob er damit den Bezug zur Deutschlandfahne herstellte. Im AfD-Regierungsprogramm heißt es unter Punkt IV,13: „Echte Bildung besteht nicht allein in der Aneignung von Kompetenz und Wissen, sondern auch in der Entwicklung einer stabilen Nationalidentität. Wir werden deshalb dafür sorgen, dass an öffentlichen Schulen an jedem Schultag die Bundesflagge gehisst wird.“ Auch das Singen der Nationalhymne solle gefördert werden.
Außerdem behauptete Siegmund: „Wir haben in Sachsen-Anhalt eine Verzehnfachung von Fällen von Kindern, die nicht mehr wissen, welches Geschlecht sie haben.“ Dieser Hinweis sollte wohl erklären, warum sich die AfD gegen die Beflaggung von Schulen mit der Regenbogenfahne ausspricht. In ihrem Regierungsprogramm heißt es unter Punkt IV,11: „Dergleichen hat an Schulen nichts verloren.“
Die Grünen-Vertreterin Sziborra-Seidlitz hingegen erklärte, sie sei stolz auf Sachsen-Anhalt, auch wenn es bei Krankenhäusern „und Schulklos“ klemmt. Das Bundesland sei vielfältig, habe viele queere Personen. „Auf diese Menschen sind wir stolz“, sowohl mit Regenbogen- als auch mit Deutschlandflagge, betonte die Grünen-Politikerin

Zu wenig Inklusion?

Der Kreisbehindertenbeauftragte einer Stadt wollte wissen, wie Inklusion besser gefördert werden könnte. Die FDP-Kandidatin und Ministerin der derzeitigen Landesregierung Lydia Hüskens räumte ein: „Wir schaffen es oft nicht, Behinderte in den Arbeitsmarkt zu bringen“, obwohl sie dazu fähig seien. Deshalb müssten „Wege weitergehen“, damit dies gelinge. Schulze ergänzte, die Landesregierung würde Geld „für Ideen“ ausgeben, „wie der nächste Schritt in den Arbeitsmarkt“ für Behinderte sein sollte.
Siegmund differenzierte: „Wir betrachten Inklusion nicht als pauschal möglich. Man muss den Menschen individuell betrachten. Was ist konkret eine Behinderung? Wenn es eine spezielle Verhaltensauffälligkeit gibt, soll er die Unterstützung bekommen.“
Hintergrund ist: Die AfD in Sachsen-Anhalt lehnt das gemeinsame Lernen von Kindern mit Behinderung an Regelschulen ab. In ihrem Programm fordert die Partei unter Punkt IV,4, die Inklusion an Schulen „unverzüglich zu beenden“ und stattdessen das Förderschulsystem auszubauen. Zur Begründung heißt es, „behinderte Kinder benötigen eine speziell auf ihre Situation abgestimmte Pädagogik“.
Die Linken-Vertreterin kritisierte, dass es für Inklusion an Schulen zu wenig Lehrer und Erzieher gebe. Ministerpräsident Schulze stellte klar: „Es ist nicht so, dass wir die Kinder selektieren. Wir haben viel mehr Kinder mit speziellem Förderbedarf als vor zehn Jahren“ und sagte zu, künftig „Lehrer besser zu unterstützen“. Es gebe speziellen Förderbedarf. „Die Zeiten haben sich geändert.“

Schulpflicht oder Hausunterricht?

Siegmund kritisierte: „Alle rufen nach mehr Personal. Wo sollen denn die Menschen herkommen?“ Deshalb wolle die AfD die Schulpflicht reformieren. Siegmund wörtlich: „Die Anwesenheitsschulpflicht, so wie sie in Deutschland ist, ist international völlig einzigartig. Es gibt wenige Länder, zehn, fünfzehn Länder auf der ganzen Welt, die das so haben.“
In ihrem Regierungsprogramm unter Punkt IV,26 „Bildungspflicht statt Schulzwang“ spricht sich die AfD Sachsen-Anhalts dafür aus: „Da die Schulen immer weniger Bildung vermitteln und immer stärker versuchen, die Kinder politisch zu erziehen oder ihnen fragwürdige Lebensansichten zu vermitteln, verstehen wir Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen. Wir werden deshalb in Anlehnung an das österreichische Modell eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen.“
Hüskens von der FDP wandte sich genau gegen diesen Punkt. Sie sagte jedoch unzutreffenderweise: „Im AfD-Programm steht Schulpflicht abschaffen.“ Schulpflicht sei „aber grade im ländlichen Raum extrem wichtig. Ich werbe dafür, dass wir bei der Schulpflicht bleiben, und wehre mich gegen die Bildungspflicht“, sagte die FDP-Chefin.

Drohnenforschung an Unis

Ein Student aus Magdeburg wollte per Videofrage wissen, ob sich die Politiker aufgrund des Drohnenvorfalls am Leipziger Flughafen „dafür stark machen“ würden, dass an Universitäten mehr im Bereich Drohneneinsatz und Drohnenabwehr geforscht werde. Die BSW-Kandidatin Wittig stellte für ihre Partei klar, dass diese gegen eine „Militarisierung der Universitäten“ sei.
Sie kritisierte zudem in Anspielung auf den Ukrainekrieg: „Wir laden einen Krieg zu uns nach Hause ein“, indem Leipzig als Umschlagsplatz für die Ukraine fungiere. Zudem gebe es Rüstungsindustrie im Land. „Nicht jeder Drohnenvorfall ist sofort ein russischer Angriff“, sagte Wittig.
Der SPD-Kandidat Willingmann sagte hingegen, er halte es „für wichtig, dass wir in unserem Land daran forschen“. Letztlich könnten Hochschulen aber selbst darüber entscheiden.
Daraufhin sagte Wittig: „Die Hochschulen sind alle chronisch unterfinanziert. Wenn großer wirtschaftlicher Druck entsteht, lassen sie sich auf militärische Programme ein.“ Willingmann: „An den Universitäten herrscht keine chronische Unterfinanzierung.“

Leere Gasspeicher

Eine Rentnerin aus Zerbst äußerte sich besorgt darüber, dass derzeit die Gasspeicher „ziemlich leer“ seien, obwohl diese sonst im Sommer immer aufgefüllt würden. SPD-Minister Willingmann bestätigte, dass die Speicher gerade leerer seien als üblich. Man wolle aber mit verstärkten Käufen nicht den Preis hochtreiben.
Darüber hinaus sei die Versorgung aus westlichen Ländern wie Belgien, Norwegen oder den Niederlanden gesichert. Er versicherte: „Zu Beginn der Heizperiode werden wieder 70 bis 75 Prozent voll sein.“

AfD muss von Polizei geschützt werden

Eine Rentnerin aus Magdeburg fragte per Video: Sollte die AfD mit absoluter Mehrheit gewählt werden, welches Konzept die Partei habe, um alle Menschen in Sachsen-Anhalt zu schützen: queere, linke, junge, alte.
Siegmund verwies daraufhin auf die Sicherheitslage bei Veranstaltungen seiner Partei: „Die aktuelle Realität ist, dass jeder Parteitag mit Hundertschaften geschützt werden muss. Dass wir Überfälle haben, allein schon zwei in Magdeburg mit verletzten Mitgliedern von uns. Jede Veranstaltung von uns muss mit Polizei abgesichert werden, andersrum gibt es so etwas nicht.“
Hierzu gab es Widerspruch von den Vertreterinnen der Grünen und der Linken mit Verweis auf die Bedrohung der Christopher-Street-Day-Veranstaltungen. Zudem weist die „Mobile Opferberatung“ auf ihrer Website darauf hin, dass sie „229 rechte, rassistische, antisemitische und queerfeindliche Angriffe mit 307 direkt Betroffenen“ für das Jahr 2025 in Sachsen-Anhalt dokumentiert habe.

Syrer an AfD: „Wollen Sie wirklich die Demokratie verbieten?“

Ein syrischer Migrant aus dem Publikum äußerte „große Sorge“ darüber, sollte die AfD die Landtagswahl gewinnen. Er verwies darauf, dass die AfD Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werde und sagte: „Ich weiß, wo das landen wird, wenn ein Land keine Demokratie mehr hat und ein Diktator regiert.“ An Siegmund gewandt, fragte er: „Wollen Sie wirklich die Demokratie verbieten?“
Zur Sorge um die Demokratie verwies Siegmund darauf, die AfD sei „die einzige“ aktuelle Partei, die Volksentscheide im Programm habe. Diese Aussage ist allerdings nicht korrekt: Die Grünen-Spitzenkandidatin Sziborra-Seidlitz fiel Siegmund ins Wort und machte darauf aufmerksam, dass auch ihre Partei im Wahlprogramm für Volksentscheide stehe.
Auch das BSW fordert in ihren Wahlprogrammen Volksentscheide und mehr direkte Demokratie.
Der syrische Zuschauer warf Siegmund erneut vor: „Sie wollen politische Säuberung machen.“ Als Beispiel nannte er „Remigration“ und fügte hinzu: „Sie sind für mich das beste Rezept für einen Diktator.“ Siegmund entgegnete: „Es gibt Vorurteile, die völliger Blödsinn sind“ und machte dem Syrer ein Gesprächsangebot für einen Termin nach der Sendung.

Jüngste Umfragewerte

Die jüngste Wählerbefragung der Berliner Pollytix-Agentur vom 12. August ergab folgende Ergebnisse: AfD 43 Prozent, CDU 23 Prozent, Linke 13 Prozent, SPD 7 Prozent, Grüne 5 Prozent, BSW 4 Prozent, FDP 2 Prozent. Insgesamt stehen 15 Parteien auf dem Wahlzettel von Sachsen-Anhalt.
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Spitzenkandidaten im Duell: AfD und CDU mit größtem Redeanteil zu Publikumsfragen

Was bewegt die Menschen in Sachsen-Anhalt wenige Wochen vor der Landtagswahl am 6. September? In der 90-Minuten-Sendung „Fakt ist! Wahlarena aus Magdeburg“ stand für die CDU der seit Januar amtierende Ministerpräsident Sven Schulze den Publikumsfragen Rede und Antwort.
Für die AfD sprach der Spitzenkandidat Ulrich Siegmund. Der 35-Jährige aus Tangermünde hat aufgrund guter Umfrageergebnisse Chancen darauf, erster AfD-Ministerpräsident zu werden. Er ist seit 2016 Mitglied des Landtages, ebenso wie der SPD-Spitzenkandidat und derzeitige Energieminister von Sachsen-Anhalt, Armin Willingmann.
Susan Sziborra-Seidlitz wird von Bündnis 90/Die Grünen am Wahltag ins Rennen geschickt. Sie gehört seit 2021 dem Landtag an und ist Landesparteichefin der Grünen. Die Linke wurde von Eva von Angern vertreten. Sie ist bereits seit 2002 Abgeordnete im Landtag und führt ihre Fraktion.
Für die FDP stellte sich Lydia Hüskens den Fragen der Bürger. Sie ist Ministerin für Infrastruktur und Digitales in Sachsen-Anhalt. Das BSW war durch Spitzenkandidatin Claudia Wittig vertreten.

Größter Redeanteil: Schulze und Siegmund

Den größten Redeanteil erhielten aufgrund der Publikumsfragen der CDU-Ministerpräsident Sven Schulze sowie AfD-Kandidat Ulrich Siegmund. Die Linken-Chefin Eva von Angern erhielt ebenfalls viel Gelegenheit für Antworten, entschuldigte sich jedoch später gegenüber einem älteren Studiogast dafür, dass sie häufig die Redebeiträge von Siegmund unterbrochen hatte.
Der Studiogast aus Blankenburg hatte dies jedoch nicht nur bei ihr, sondern auch bei weiteren Spitzenkandidaten bemängelt. Seiner Meinung nach sei es „das Wichtigste“, dass „wir lernen, wieder friedlich und respektvoll“ zu sein. „Wie Sie sich hier ins Wort fallen, so ist es auch in den Familien“, kritisierte der Studiogast. Den geringsten Redeanteil erhielten die Vertreter von FDP und BSW.

Thema „Brandmauer“

Als erstes wurde das Thema „Brandmauer“ angeschnitten. Ein Rentner wollte von Schulze wissen, wie er rund 40 Prozent der Wähler [gemeint ist die Zustimmungsrate für die AfD] ignorieren könne. Schulze vermied den Begriff „Brandmauer“, sondern erwiderte, dass er nicht mit der AfD zusammenarbeiten möchte. SPD-Willingmann zog sich auf die Position zurück: „Die Frage des Umgangs mit der AfD hat mit Haltung zu tun.“ Mit der AfD könne er „es sich nicht vorstellen“. Daraufhin der Rentner erneut: Er finde, dass SPD und CDU Demokratie nicht verstanden hätten.
Eine Frau aus Magdeburg hielt CDU-Schulze vor, er habe gesagt, weder mit AfD noch mit Linken zusammenzuarbeiten. Daraufhin der Ministerpräsident erneut ausweichend: „Für mich ist Demokratie, dass Menschen entscheiden. Ich habe nicht gesagt, dass ich Menschen der Linkspartei oder AfD ausgrenze. Ich möchte Sachsen-Anhalt in die Zukunft führen.“
Die Linken-Chefin Eva von Angern fügte ungefragt hinzu: „Gehen Sie dem Opfermythos [gemeint war hier die AfD] nicht auf dem Leim.“ Alle Fraktionen im Landtag würden von der AfD „niedergebrüllt“. Und weiter: „Wenn ich AfD-Mitgliedern keine Hand gebe, ist das auch ein Grund dafür.“ Sie erlebe im Wahlkampf an den Ständen Menschen mit „nackter Angst“ und: „Ich erlebe sehr viel Hass und Hetze im Internet mit sehr vielen blauen Herzen.“
AfD-Spitzenkandidat Siegmund gab sich optimistisch: „Wir erleben eine nie dagewesene Aufbruchstimmung.“ An von Angern gewandt, kritisierte er, dass sie der AfD nicht „Guten Tag“ sage. Auch werde AfD-Vertretern „vor die Füße gespuckt“. Daraufhin entstand Tumult unter den übrigen Spitzenkandidaten. Doch Siegmund sprach weiter: „Ich möchte über Politik reden und nicht über Brandmauern. Ich möchte das Land voranbringen.“

Kitas und Kommunen

Ein Stadtrat aus dem Publikum bemängelte: „Ich erlebe täglich, dass wir finanziell nicht mehr klarkommen: Marode Straßen, Kita-Mangel.“ Viele Kommunen könnten nicht mehr handeln. Er fragte die CDU und AfD: „Wie wollen Sie die Kommunen finanziell gut ausstatten? Wie sollen Kommunen wieder handlungsfähig werden?“
Schulze: „Wir werden uns nach der Wahl zusammensetzen müssen. Den Willen dazu haben wir.“ Er unterstrich, dass Sachsen-Anhalt mittlerweile knapp 600 Millionen Euro für die Kinderförderung ausgebe. 2011 seien es nur rund 170 Millionen Euro gewesen.
Siegmund möchte sich „auf grundsätzliche Probleme konzentrieren“. Er bemängelte: „Wir leben über unsere Verhältnisse. Jeder Euro, der auf Bundesebene verschenkt wird, fehlt im Land.“ Wenn das Geld, das seitens der Bundesregierung „in die Ukraine geht“, im Inland investiert würde, „hätten wir genug Geld“, argumentierte Siegmund und betonte: „Ich will einsparen.“
Im „AfD-Regierungsprogramm“ für Sachsen-Anhalt steht unter Punkt I „Familie und Kinder, Unterpunkt 13: „Wir werden Krippen und Kindergärten mit einer dauerhaft auf Landesebene gesicherten Finanzierung ab dem ersten Kind kostenlos machen. Die Mittagsverpflegung muss für alle Kinder, von der Krippe bis zur Schule, ebenfalls kostenfrei und von hoher Qualität vorzuhalten sein.“ Wie Siegmund diese Ankündigung finanziell realisieren will, hat er in der MDR-Sendung nicht preisgegeben.
Claudia Wittig vom BSW kritisierte: „Wir haben 25 Jahre lang in die falsche Richtung gearbeitet. Menschen ziehen hier weg, die eine gute Arbeit haben könnten.“ Deshalb forderte sie staatliche Förderung und Investitionsanreize für die Kommunen. Gleiches vertrat Susan Sziborra-Seidlitz von den Grünen. Sie möchte die Wirtschaft des Bundeslandes stärken. Ihr Fazit: „Starke Wirtschaft, starke Ausgaben“.

Deutschlandfahne, Regenbogen-Flagge

Sandra aus Oschersleben wollte wissen, was für die AfD „deutsch denken mit Deutschlandfahnen“ an Schulen zu tun habe und warum sie gegen Regenbogenflaggen an Schulen sei.
Siegmund kritisierte: „Wir sind nicht mehr stolz auf uns.“ Er ließ offen, ob er damit den Bezug zur Deutschlandfahne herstellte. Im AfD-Regierungsprogramm heißt es unter Punkt IV,13: „Echte Bildung besteht nicht allein in der Aneignung von Kompetenz und Wissen, sondern auch in der Entwicklung einer stabilen Nationalidentität. Wir werden deshalb dafür sorgen, dass an öffentlichen Schulen an jedem Schultag die Bundesflagge gehisst wird.“ Auch das Singen der Nationalhymne solle gefördert werden.
Außerdem behauptete Siegmund: „Wir haben in Sachsen-Anhalt eine Verzehnfachung von Fällen von Kindern, die nicht mehr wissen, welches Geschlecht sie haben.“ Dieser Hinweis sollte wohl erklären, warum sich die AfD gegen die Beflaggung von Schulen mit der Regenbogenfahne ausspricht. In ihrem Regierungsprogramm heißt es unter Punkt IV,11: „Dergleichen hat an Schulen nichts verloren.“
Die Grünen-Vertreterin Sziborra-Seidlitz hingegen erklärte, sie sei stolz auf Sachsen-Anhalt, auch wenn es bei Krankenhäusern „und Schulklos“ klemmt. Das Bundesland sei vielfältig, habe viele queere Personen. „Auf diese Menschen sind wir stolz“, sowohl mit Regenbogen- als auch mit Deutschlandflagge, betonte die Grünen-Politikerin

Zu wenig Inklusion?

Der Kreisbehindertenbeauftragte einer Stadt wollte wissen, wie Inklusion besser gefördert werden könnte. Die FDP-Kandidatin und Ministerin der derzeitigen Landesregierung Lydia Hüskens räumte ein: „Wir schaffen es oft nicht, Behinderte in den Arbeitsmarkt zu bringen“, obwohl sie dazu fähig seien. Deshalb müssten „Wege weitergehen“, damit dies gelinge. Schulze ergänzte, die Landesregierung würde Geld „für Ideen“ ausgeben, „wie der nächste Schritt in den Arbeitsmarkt“ für Behinderte sein sollte.
Siegmund differenzierte: „Wir betrachten Inklusion nicht als pauschal möglich. Man muss den Menschen individuell betrachten. Was ist konkret eine Behinderung? Wenn es eine spezielle Verhaltensauffälligkeit gibt, soll er die Unterstützung bekommen.“
Hintergrund ist: Die AfD in Sachsen-Anhalt lehnt das gemeinsame Lernen von Kindern mit Behinderung an Regelschulen ab. In ihrem Programm fordert die Partei unter Punkt IV,4, die Inklusion an Schulen „unverzüglich zu beenden“ und stattdessen das Förderschulsystem auszubauen. Zur Begründung heißt es, „behinderte Kinder benötigen eine speziell auf ihre Situation abgestimmte Pädagogik“.
Die Linken-Vertreterin kritisierte, dass es für Inklusion an Schulen zu wenig Lehrer und Erzieher gebe. Ministerpräsident Schulze stellte klar: „Es ist nicht so, dass wir die Kinder selektieren. Wir haben viel mehr Kinder mit speziellem Förderbedarf als vor zehn Jahren“ und sagte zu, künftig „Lehrer besser zu unterstützen“. Es gebe speziellen Förderbedarf. „Die Zeiten haben sich geändert.“

Schulpflicht oder Hausunterricht?

Siegmund kritisierte: „Alle rufen nach mehr Personal. Wo sollen denn die Menschen herkommen?“ Deshalb wolle die AfD die Schulpflicht reformieren. Siegmund wörtlich: „Die Anwesenheitsschulpflicht, so wie sie in Deutschland ist, ist international völlig einzigartig. Es gibt wenige Länder, zehn, fünfzehn Länder auf der ganzen Welt, die das so haben.“
In ihrem Regierungsprogramm unter Punkt IV,26 „Bildungspflicht statt Schulzwang“ spricht sich die AfD Sachsen-Anhalts dafür aus: „Da die Schulen immer weniger Bildung vermitteln und immer stärker versuchen, die Kinder politisch zu erziehen oder ihnen fragwürdige Lebensansichten zu vermitteln, verstehen wir Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen. Wir werden deshalb in Anlehnung an das österreichische Modell eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen.“
Hüskens von der FDP wandte sich genau gegen diesen Punkt. Sie sagte jedoch unzutreffenderweise: „Im AfD-Programm steht Schulpflicht abschaffen.“ Schulpflicht sei „aber grade im ländlichen Raum extrem wichtig. Ich werbe dafür, dass wir bei der Schulpflicht bleiben, und wehre mich gegen die Bildungspflicht“, sagte die FDP-Chefin.

Drohnenforschung an Unis

Ein Student aus Magdeburg wollte per Videofrage wissen, ob sich die Politiker aufgrund des Drohnenvorfalls am Leipziger Flughafen „dafür stark machen“ würden, dass an Universitäten mehr im Bereich Drohneneinsatz und Drohnenabwehr geforscht werde. Die BSW-Kandidatin Wittig stellte für ihre Partei klar, dass diese gegen eine „Militarisierung der Universitäten“ sei.
Sie kritisierte zudem in Anspielung auf den Ukrainekrieg: „Wir laden einen Krieg zu uns nach Hause ein“, indem Leipzig als Umschlagsplatz für die Ukraine fungiere. Zudem gebe es Rüstungsindustrie im Land. „Nicht jeder Drohnenvorfall ist sofort ein russischer Angriff“, sagte Wittig.
Der SPD-Kandidat Willingmann sagte hingegen, er halte es „für wichtig, dass wir in unserem Land daran forschen“. Letztlich könnten Hochschulen aber selbst darüber entscheiden.
Daraufhin sagte Wittig: „Die Hochschulen sind alle chronisch unterfinanziert. Wenn großer wirtschaftlicher Druck entsteht, lassen sie sich auf militärische Programme ein.“ Willingmann: „An den Universitäten herrscht keine chronische Unterfinanzierung.“

Leere Gasspeicher

Eine Rentnerin aus Zerbst äußerte sich besorgt darüber, dass derzeit die Gasspeicher „ziemlich leer“ seien, obwohl diese sonst im Sommer immer aufgefüllt würden. SPD-Minister Willingmann bestätigte, dass die Speicher gerade leerer seien als üblich. Man wolle aber mit verstärkten Käufen nicht den Preis hochtreiben.
Darüber hinaus sei die Versorgung aus westlichen Ländern wie Belgien, Norwegen oder den Niederlanden gesichert. Er versicherte: „Zu Beginn der Heizperiode werden wieder 70 bis 75 Prozent voll sein.“

AfD muss von Polizei geschützt werden

Eine Rentnerin aus Magdeburg fragte per Video: Sollte die AfD mit absoluter Mehrheit gewählt werden, welches Konzept die Partei habe, um alle Menschen in Sachsen-Anhalt zu schützen: queere, linke, junge, alte.
Siegmund verwies daraufhin auf die Sicherheitslage bei Veranstaltungen seiner Partei: „Die aktuelle Realität ist, dass jeder Parteitag mit Hundertschaften geschützt werden muss. Dass wir Überfälle haben, allein schon zwei in Magdeburg mit verletzten Mitgliedern von uns. Jede Veranstaltung von uns muss mit Polizei abgesichert werden, andersrum gibt es so etwas nicht.“
Hierzu gab es Widerspruch von den Vertreterinnen der Grünen und der Linken mit Verweis auf die Bedrohung der Christopher-Street-Day-Veranstaltungen. Zudem weist die „Mobile Opferberatung“ auf ihrer Website darauf hin, dass sie „229 rechte, rassistische, antisemitische und queerfeindliche Angriffe mit 307 direkt Betroffenen“ für das Jahr 2025 in Sachsen-Anhalt dokumentiert habe.

Syrer an AfD: „Wollen Sie wirklich die Demokratie verbieten?“

Ein syrischer Migrant aus dem Publikum äußerte „große Sorge“ darüber, sollte die AfD die Landtagswahl gewinnen. Er verwies darauf, dass die AfD Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werde und sagte: „Ich weiß, wo das landen wird, wenn ein Land keine Demokratie mehr hat und ein Diktator regiert.“ An Siegmund gewandt, fragte er: „Wollen Sie wirklich die Demokratie verbieten?“
Zur Sorge um die Demokratie verwies Siegmund darauf, die AfD sei „die einzige“ aktuelle Partei, die Volksentscheide im Programm habe. Diese Aussage ist allerdings nicht korrekt: Die Grünen-Spitzenkandidatin Sziborra-Seidlitz fiel Siegmund ins Wort und machte darauf aufmerksam, dass auch ihre Partei im Wahlprogramm für Volksentscheide stehe.
Auch das BSW fordert in ihren Wahlprogrammen Volksentscheide und mehr direkte Demokratie.
Der syrische Zuschauer warf Siegmund erneut vor: „Sie wollen politische Säuberung machen.“ Als Beispiel nannte er „Remigration“ und fügte hinzu: „Sie sind für mich das beste Rezept für einen Diktator.“ Siegmund entgegnete: „Es gibt Vorurteile, die völliger Blödsinn sind“ und machte dem Syrer ein Gesprächsangebot für einen Termin nach der Sendung.

Jüngste Umfragewerte

Die jüngste Wählerbefragung der Berliner Pollytix-Agentur vom 12. August ergab folgende Ergebnisse: AfD 43 Prozent, CDU 23 Prozent, Linke 13 Prozent, SPD 7 Prozent, Grüne 5 Prozent, BSW 4 Prozent, FDP 2 Prozent. Insgesamt stehen 15 Parteien auf dem Wahlzettel von Sachsen-Anhalt.
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DDR-Fluchthelfer: „Menschen Freiheit zu schenken ist was ganz Besonderes“

Dr. Burkhart Veigel (88) war einer der erfolgreichsten Helfer bei der Flucht aus der DDR. Er verhalf mindestens 950 Menschen vor allem mit präparierten Autos und gefälschten Pässen, die DDR zu verlassen. Dabei war ihm die Stasi manchmal dicht auf den Fersen und zwei Entführungsversuche scheiterten nur knapp. Die Epoch Times sprach mit dem rüstigen Pensionär über seine bewegendsten Jahre.
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Fluchthelfer aus der DDR: „Menschen Freiheit zu schenken ist was ganz Besonderes“

Dr. Burkhart Veigel (88) gilt als einer der erfolgreichsten Helfer bei der Flucht aus der DDR. Er verhalf mindestens 950 Menschen mit Fluchtautos, gefälschten Pässen oder Fluchttunneln zur Flucht aus der DDR. Dabei war ihm die Stasi manchmal dicht auf den Fersen, und zwei Entführungsversuche scheiterten auch mit ein bisschen Glück.
Die Menschen in der DDR waren sehr kreativ, wenn es um ihre Flucht aus dem Sozialismus ging: Fesselballons, Planierraupen, Surfbretter oder entführte Schiffe. Warum haben Sie sich auf gefälschte Pässe und zu Fluchtfahrzeuegen umgebaute Kraftfahrzeuge konzentriert?
Weil das die einzigen Möglichkeiten waren, die damals funktionierten. Anders als bei der privaten Fluchthilfe mussten wir schauen, dass wir nicht nur einen, sondern vielleicht 100 Flüchtlinge rüberholen. Dazu mussten wir herausfinden, welche Lücken wir bei den Grenzkontrollen nutzen konnten. Die Flucht mit gefälschten Pässen war dabei die erfolgreichste Methode. Das funktionierte allerdings nur bis zum 5. Januar 1962, denn ab diesem Zeitpunkt wurden die Kontrollen so verschärft, dass Fluchten mit Pässen praktisch unmöglich wurden.
Wie muss man sich eine Flucht mit gefälschten Pässen vorstellen?
Zunächst wurden sogenannte „behelfsmäßige Personalausweise“ der West-Berliner genutzt, um DDR-Flüchtlinge nach West-Berlin zu bringen. So konnten in den neun Tagen nach dem 13. August, bis zur Schließung des Grenzverkehrs für West-Berliner, rund 6.100 Menschen die DDR verlassen. Danach setzten wir Pässe von Westdeutschen und Ausländern für Fluchten ein. Später ging auch das nicht mehr, denn die DDR-Grenzer begannen, jeden Pass, mit dem jemand eingereist war, zu registrieren, und es konnte nur ausreisen, wer zuvor eingereist war. Die einzige Ausnahme waren die Transitstrecken nach Dänemark und Schweden. Von diesem Zeitpunkt an konzentrierten wir uns hauptsächlich auf Fluchten über Tunnel oder mithilfe umgebauter Autos. So richtete ich beispielsweise hinter dem Armaturenbrett eines Cadillacs ein Versteck für jeweils eine Person ein, über das in drei Jahren insgesamt 200 Menschen die Flucht gelang. Das waren natürlich keine Massenfluchten wie in der ersten Zeit über die Kanalisation.

Ein umgebauter Cadillac der als Fahrzeug für Fluchten aus der DDR eingesetzt wurde.

Foto: privat, Mit freundlicher Genehmigung von Dr. Burkhart Veigel

Später bauten wir einen kleinen französischen Lkw in ein Versteck um, sodass bis zu 14 Personen gleichzeitig Platz fanden. Von einem französischen Soldaten gefahren, konnten wir mit diesem Fahrzeug sehr effizient und in kurzer Zeit viele Flüchtlinge zu uns holen.
Die DDR-Grenzer setzten alles Mögliche ein, um versteckte Personen zu finden. Sie klopften alles ab, setzten verschiedene Spiegel und sogar Hunde ein, die menschlichen Geruch wittern konnten. Es wurden sogar Röntgenaufnahmen vom Kofferraum gemacht. Die Durchsuchungen dauerten teilweise mehrere Stunden.

DDR-Fluchthelfer Dr. Eberhard Veigel mit verschiedenen umgebauten Fluchtautos die er einsetzte.

Foto: Mit freundlicher Genehmigung von Dr. Burkhart Veigel

Wie muss man sich die Fälschung von Pässen damals vorstellen?
Es gab zwei Methoden. Entweder suchten wir einen Passgeber, der dem Fluchtwilligen stark ähnelte, oder wir tauschten das Lichtbild aus. Dabei achteten wir darauf, dass der Stempelaufdruck auf dem eingesetzten Passfoto genau wie beim Original aussah. Das gelang uns nur, indem wir die Stempel von 600 Städten im Ausland und 60 Städten in der Bundesrepublik originalgetreu selber herstellten.
Wie sind Sie überhaupt an Originalpässe gekommen?
Wir haben immer gedacht, den Ausländern sei unsere Mauer doch egal. Aber das Gegenteil war der Fall. Die Hilfsbereitschaft unter den Ausländern war viel größer als die der Westdeutschen. So erhielten wir beispielsweise drei Wochen nach dem Mauerbau 200 Schweizer Pässe, vor allem von jungen Männern. Später fand ich heraus, dass uns ein Schweizer General die Pässe aller seiner Rekruten zugeschickt hatte. Die Rekruten selbst wussten davon nichts. Ein Vertreter einer Gemeinde im deutschsprachigen Teil Belgiens reiste mit zwei Koffern zu uns. Diese waren gefüllt mit belgischen Blankopässen und den entsprechenden amtlichen Stempeln, um Pässe für Fluchtwillige erstellen zu können. Die Westdeutschen hatten hingegen Angst vor Ärger mit den Russen und den deutschen Behörden. Die West-Berliner halfen jedoch genau wie die Ausländer, wo sie nur konnten.
Wie muss man sich das Anlegen von Fluchttunneln vorstellen?
Es ist sehr anstrengend, einen Tunnel zu graben. Die Männer, die den Tunnel bauten, kamen drei bis sechs Wochen lang nicht aus dem Keller beziehungsweise dem Tunnel heraus, damit sie nicht aufflogen. Insgesamt gab es in Berlin 77 Versuche, Tunnel zu graben, meist von West- nach Ost-Berlin. Nur 19 Tunnel wurden fertiggestellt, durch die rund 320 Menschen in die Freiheit gelangten. Zum Vergleich: Allein durch die Kanalisation gelang rund 800 Menschen die Flucht. Mit gefälschten Pässen waren es rund 10.000 Personen.
Die Tunnel waren also nicht sehr effektiv. Sie waren nur 50 Zentimeter hoch. Man sah nichts und musste genau messen, um zu wissen, wie weit man graben musste. Am Ende des Tunnels, irgendwo in einem Keller eines Hauses in Ost-Berlin, konnte zudem die Stasi bewaffnet sitzen und bereits warten. Mehrere Fluchthelfer wurden erschossen, als sie aus dem Loch im Kellerboden auf der Ostseite herauskamen.
Die Stasi fand oft durch Spitzel heraus, wo ein Tunnel entstand. Sie schickte ihre Leute zu den Fluchthelfern, die vorgaben, ihre Verlobte aus der DDR holen zu wollen, oder sie schleuste Spitzel in die Gruppe ein. Diese halfen zunächst mit, gewannen dadurch unser Vertrauen, verrieten dann aber die Gruppe. So gut wie alle Fluchtgruppen waren von der Stasi unterwandert. Daher scheiterten die meisten Tunnel an Verrat.
Wie viel wusste die Stasi von den Aktivitäten der Fluchthelfer?
Die Stasi hatte mich auf dem Kieker. Als der sehr erfolgreiche Berliner Tunnelgräber Harry Seidel am 14. November 1962 in einem Tunnel geschnappt wurde, wollte die damalige DDR-Justizministerin Hilde Benjamin, dass er zum Tode verurteilt wird, um ein Exempel zu statuieren. Der DDR-Generalstaatsanwalt Josef Streit stellte sich jedoch dagegen. Er fürchtete einen weiteren Ansehensverlust der DDR. Denn bis dahin waren bereits mehrere Menschen auf ihrer Flucht über die Mauer von DDR-Grenzern erschossen worden. Harry Seidel erhielt daher statt der Todesstrafe eine lebenslange Haftstrafe. Vier Jahre später wurde er von der BRD freigekauft.
An seine Stelle sollten dann vier andere Fluchthelfer geschnappt und zum Tode verurteilt werden. Ich war eine der gesuchten Personen. Das erfuhr ich am 3. Januar 1963 durch eine Warnung, die mich auf verschlungenen Wegen erreichte. Zweimal versuchten sie, mich zu entführen: einmal in West-Berlin und einmal in Wien. Beide Male konnte ich meinen Verfolgern entkommen. Da war natürlich auch Glück im Spiel.
Wie lange waren Sie als Fluchthelfer aktiv und wie vielen Menschen haben Sie insgesamt zur Flucht verholfen?
Neun Jahre lang habe ich praktisch nichts anderes gemacht und dabei mehr als 950 Menschen zur Freiheit verholfen. Mein Studium war mir in dieser Zeit völlig egal – später habe ich es beendet. Mit Hilfe des französischen Soldaten und dem Lkw konnte ich 400 Menschen über die Grenze bringen. Weil die Methode logistisch nicht so schwierig war, konnte ich nebenbei mein medizinisches Staatsexamen machen, heiraten und eine Familie gründen. Das war auch der Grund, warum ich die Fluchthilfe einstellte. Meine Frau hatte Angst, dass man sie oder unser Kind entführen könnte. Daher verließen wir Berlin 1969 in Richtung Hannover. Doch bevor ich wegging, hatte ich Strohleute eingearbeitet, die meine Arbeit fortführten, sodass ich kein schlechtes Gewissen haben musste. Meine Freunde führten meine Fluchthilfearbeit weiter.
Was war ihre Motivation für die Fluchthilfe? Denn sie war ja alles andere als ungefährlich.
Ich bin einfach total darauf gepolt, anderen Menschen zu helfen. Warum ich das neun Jahre lang so besessen gemacht habe, dafür gab es viele Gründe. Ein Grund war beispielsweise, dass ich direkt nach dem Abitur zur Bundeswehr einberufen wurde. Der Wehrdienst hat mein Selbstbewusstsein gestärkt, anderen Menschen helfen zu können, ohne an mich zu denken, ohne darüber nachzudenken, was mir entgeht oder welcher Gefahr ich mich aussetze. Wenn ich verhaftet worden wäre, dann wäre ich halt verhaftet worden. Später bin ich Arzt für Orthopädie und Unfallchirurgie geworden. Auch hier kann ich stolz darauf sein, dass ich Menschen geholfen habe. Aber eine Wirbelsäule einzurenken oder ein Knie wiederherzustellen, das können viele. Aber einem Menschen die Freiheit zu schenken, das ist etwas ganz Besonderes.
Wie haben Sie damals auf die DDR und den Mauerbau geschaut?
Ich habe die DDR und den Sozialismus gehasst. Nicht nur, weil die Mauer gebaut wurde, um die eigene Bevölkerung einzusperren. Für mich war es auch völlig absurd, dass die DDR sich als demokratischer Staat ausgab, obwohl sie eine Diktatur war. Ich wollte, dass alle Menschen so aufwachsen können, wie ich es getan habe. Sie sollten sich frei äußern können. Sie sollten ihre Persönlichkeit frei entfalten und selbstbestimmt leben können, statt so zu leben, wie es ihnen ein Parteifunktionär befohlen hat. Noch heute habe ich Kontakt zu DDR-Flüchtlingen, denen ich damals half.
Wie wichtig ist es Ihrer Meinung nach, dass junge Menschen in Deutschland die Zeit der deutschen Teilung verstehen und sich mit dem Thema Flucht aus der DDR auseinandersetzen?
Ich finde es sehr wichtig, dass sich die heutige Jugend mit der DDR auseinandersetzt und versucht zu verstehen, warum junge DDR-Bürger bewusst das Risiko eingingen, für die Weitergabe verbotener Literatur zwei Jahre ins Gefängnis zu kommen. Ich wünsche mir, dass junge Menschen bereit sind, die Werte, die wir hier haben, zu verteidigen, und dass es ihnen nicht egal ist, wenn aufgrund des Einflusses fremder Mächte in Deutschland eine kommunistische Gesellschaft entsteht. Man kann sein Leben nicht ohne Werte leben. Ein Leben ohne Werte ist sinnlos. Denn dann weiß man gar nicht, wofür es sich lohnt zu leben und zu kämpfen.
Vielen Dank für das Interview!
Das Interview führte Erik Rusch.
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Dos Santos-Wintz übernimmt Schlüsselrolle in Unionsfraktion

Sie ist eine der jungen Parlamentarierinnen im Bundestag – und macht eine bemerkenswerte Karriere. Im Alter von 27 Jahren zog die CDU-Politikerin Catarina dos Santos-Wintz 2021 in den Bundestag ein.
Fünf Jahre später soll sie mit 32 Jahren den einflussreichen Posten der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin der Unionsfraktion übernehmen – auf Vorschlag des ebenfalls neuen Fraktionschefs Thorsten Frei (CDU). Das Amt wurde frei, nachdem in der Personalrochade von Kanzler Friedrich Merz der bisherige Amtsinhaber Steffen Bilger (CDU) zum Verkehrsminister wurde.

Machtposition in der Fraktion

Ganz neu ist der Geschäftsführer-Job, oft abgekürzt als „PGF“, für die Juristin mit portugiesischen Wurzeln nicht. Dos Santos-Wintz ist seit 2025 eine von drei Parlamentarischen Geschäftsführern der CDU in der gemeinsamen Fraktion mit der CSU – und so nach eigenen Worten „mittendrin im Maschinenraum unserer Fraktion“.
Als „Erste PGF“ bekommt sie nun das zweitwichtigste Amt nach dem Fraktionsvorsitz und wird zu einer Strippenzieherin im Bundestagsbetrieb. Sie steuert die tägliche Arbeit der Regierungsfraktion, verhandelt über Redezeiten, Abläufe, Mehrheiten und parlamentarische Taktik. Dass sie sich die einflussreiche Aufgabe zutraut, ist für dos Santos-Wintz keine Frage.

Zwei europäische Kulturen

In der breiten Öffentlichkeit ist die 1994 in Lissabon geborene und in Eschweiler bei Aachen aufgewachsene dos Santos-Wintz eher unbekannt. 2014 trat sie in die CDU ein, übernahm einige Posten und engagierte sich in der Kommunalpolitik.
Sie studierte Jura in Köln mit Schwerpunkt Steuerrecht, durchlief bis Anfang 2020 ihr Rechtsreferendariat und arbeitete bis 2023 als Rechtsanwältin in einer Kanzlei im Bereich Unternehmensnachfolge. Für sie sei es wichtig gewesen, eine abgeschlossene Berufsausbildung zu haben, bevor sie ein politisches Mandat aufnahm, sagte sie einmal.
Bei der Bundestagswahl 2025 gewann dos Santos-Wintz ihren Wahlkreis Aachen II, der die Städteregion Aachen außer der Stadt Aachen umfasst, als Direktkandidatin klar mit 40,1 Prozent gegen die SPD-Politikerin Claudia Moll.
In ihrer nordrhein-westfälischen Heimat hat dos Santos-Wintz politische Ämter im Städteregionstag, im Rat der Stadt Eschweiler und als Mitglied im Landesvorstand der CDU NRW inne. Dort geht es um Strukturwandel, Halbleiter, Bundeswehrstandorte, Vereine, Denkmalschutz und regionale Identität.

Harte Arbeit an der Basis

Einen Eindruck von ihrer Arbeit vor Ort im Aachener Wahlkreis vermittelte die ZDF-Dokumentation „Inside CDU“ über den politischen Betrieb der Union vom Bruch der Ampel-Koalition Ende 2024 bis zur Bundestagswahl im Februar 2025.
Dos Santos-Wintz ließ sich dabei filmen, wie sie als jüngste Abgeordnete der Unionsfraktion um das Direktmandat kämpfte, das sie für den Wiedereinzug in den Bundestag brauchte.
„Ich versuche nicht, jeden Tag auf die Umfragen zu schauen. Ich glaube, da wird man irre“, sagte die CDU-Nachwuchspolitikerin damals. Mit Lachen, Herzlichkeit und Humor klebte sie nachts Wahlplakate an Straßenlaternen.
Als Erste Parlamentarische Geschäftsführerin wird die mit zwei Sprachen und Kulturen aufgewachsene Juristin wohl auch künftig nicht im grellen Berliner Rampenlicht stehen. Die Devise der Fraktionsmanagerin: „Zu wissen, wo man herkommt, macht es einem leichter zu sagen, wohin man will.“ (dpa/red)
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65 Jahre Mauerbau: Klöckner warnt vor Gleichgültigkeit gegenüber Geschichte

Zum 65. Jahr des Mauerbaus hat Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) vor Gefahren für die Demokratie gewarnt. „Gerade für junge Menschen, für die die DDR immer weiter in die Geschichte rückt, müssen wir diese Erinnerung wachhalten“, erklärte die CDU-Politikerin am Mittwoch.
Die „Freiheitsideen“, die 1989 zum Fall der Berliner Mauer führten, seien „in Gefahr – nicht durch Stacheldraht, sondern durch Gleichgültigkeit und Desinteresse.“
„Die Entscheidung für Freiheit und Demokratie muss jede Generation neu treffen“, mahnte Klöckner. „Es sind keine gegebenen Zustände. Dafür entscheidet man sich, für die Unfreiheit nicht.“
Die Bundestagspräsidentin rief dazu auf, die besonderen Erfahrungen der Ostdeutschen mit der deutschen Teilung und der darauf folgenden Vereinigung zu respektieren. „Für Ostdeutsche änderte sich mit der Einheit alles“, erklärte sie. „Manche Erfahrungen wirken bis heute nach. Wer sie verstehen will, muss bereit sein, zuzuhören.“
Der Mauerbau durch die damalige DDR-Führung sei „das Ergebnis eines Staates“ gewesen, „in dem ein totalitärer Herrschaftsanspruch größer wurde als die Menschen“. Die Mauer sei „zum Sinnbild der Unmenschlichkeit geworden, in dem der einzelne Mensch seinen Wert verloren hatte“.
Klöckner sprach vom „staatlichen Terror des SED-Regimes“, der nach dem Mauerbau „immer effizienter und menschenfeindlicher“ geworden sei. „Misstrauen wurde zur Staatsdoktrin – die Zersetzung politischer Gegner zum Herrschaftsinstrument.“
Mit dem Bau der Berliner Mauer war am 13. August 1961 begonnen worden. Das Bauwerk und weitere Sperranlagen entlang der innerdeutschen Grenze trennten die Bundesrepublik Deutschland und die DDR 28 Jahre lang. Am 9. November 1989 fiel die Mauer, ein knappes Jahr später folgte die Wiedervereinigung. (afp/red)
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12. August: Mehr Befugnisse für Geheimdienste | Rente für 6-Jährige | Neue Regeln für Verpackungen

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Mehr Befugnisse für Geheimdienste

Das Bundeskabinett hat die Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. BND und Verfassungsschutz sollen künftig in bestimmten Gefahrenlagen selbst eingreifen können – auch digital. Dies umfasst aktive Mittel wie das Löschen oder Verändern von Daten oder das Beeinträchtigen oder Zerstören von IT-Systemen. Kritiker warnen vor weitreichenden Eingriffen.

Rente für 6-Jährige

Mit der Frühstartrente will die Bundesregierung Kindern frühzeitig den Aufbau einer privaten Altersvorsorge ermöglichen. Vom 6. bis zum 18. Geburtstag soll der Staat monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Die Regelung soll rückwirkend ab 2026 für den Geburtsjahrgang 2020 gelten.

Neue Regeln für Verpackungen

Seit heute gilt in der EU eine neue Verpackungsverordnung. Sie bringt sofortige Änderungen für fett- und wasserabweisende Lebensmittelverpackungen, wie etwa Pizzakartons. Diese dürfen bestimmte Grenzwerte für PFAS nicht überschreiten. Besonders betroffen ist auch der Onlinehandel: Ab 2030 wird übermäßiger Leerraum in Versandpaketen begrenzt.

„Katastrophale“ Lage am Schweinemarkt

Der Bauernverband fordert schnelle Hilfe für die deutsche Schweinehaltung. Die Preise sind auf 1,40 Euro je Kilo Schlachtgewicht gesunken und decken die Kosten der Tierhalter nicht mehr. Zudem ist der Export – vor allem nach China – eingebrochen. Auch die Afrikanische Schweinepest und die Produktion in Brasilien belasten den Markt.

Wetterumschwung am Wochenende

Noch bleibt es heiß: Morgen gibt es nur nordöstlich der Elbe und an den Küsten etwas kühlere Temperaturen. Am Freitag klettert das Thermometer auf 31 bis 38 Grad, im Südwesten sogar bis zu 39 Grad. Am Samstag steigt das Gewitterrisiko, ab Sonntag kommen Regen und Gewitter.
 
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Ermittlungsverfahren gegen toten CSD-Attentäter formal eingestellt

Mehr als zwei Wochen nach dem Anschlag auf den Berliner CSD hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen den toten mutmaßlichen Attentäter Abdul B. formal eingestellt.
Weiter ermittelt wird, ob es womöglich Mitwisser geben könnte, wie eine Sprecherin der Behörde in Karlsruhe am Mittwoch sagte. Bei dem vermutlich islamistisch motivierten Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) war am 25. Juli eine Frau getötet worden.
31 weitere Menschen wurden verletzt. Bei der Teileinstellung des Ermittlungsverfahrens handelt es sich um eine Formalie, da gegen Tote nicht ermittelt werden kann. Der 21 Jahre alte B. soll am Rande der Abschlussveranstaltung der CSD-Demonstration in Berlin einen gemieteten Lieferwagen in eine Menschenmenge gesteuert und anschließend weitere Opfer mit einer Stichwaffe attackiert haben.
Die Fahrt endete an einem Baum im Tiergarten. Nach dem Attentäter wurde gefahndet – einen Tag später wurde B. bei einem Polizeieinsatz in einer Kleingartenanlage erschossen. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen wegen des mutmaßlich islamistischen Hintergrunds der Tat.
Der deutsche Staatsbürger B. mit libanesischen Wurzeln war den Behörden als Angehöriger der islamistischen Szene bekannt und als Gefährder eingestuft. Er befand sich nach einer Gerichtsentscheidung aber auf freiem Fuß. Der Anschlag löste eine Diskussion über schärfere Gesetze und ein härteres Vorgehen gegen sogenannte Gefährder aus.
Ende Juli teilte die Karlsruher Behörde mit, dass auf einem im Tatfahrzeug entdeckten Handy des Verdächtigen ein IS-Bekennervideo gefunden wurde. Ein Vermummter, bei dem es sich mutmaßlich um B. handle, leiste darin einen Treueschwur auf die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Tatrelevante Spuren von anderen Menschen gab es in dem Fahrzeug nicht. Zuerst hatte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) über die formale Einstellung des Verfahrens gegen B. berichtet.(afp/red)
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Neue EU-Verpackungsregeln: Was jetzt auf Händler und Verbraucher zukommt


In Kürze:

  • Neue Pflichten für Händler: Die EU-Verpackungsverordnung bringt schrittweise neue Vorgaben für Verpackungen, Dokumentation und Mehrwegangebote. Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen.
  • Onlinehandel besonders betroffen: Ab 2030 wird übermäßiger Leerraum in Versandpaketen begrenzt. Beim Verkauf in andere EU-Staaten warnt der Händlerbund zudem vor zusätzlichen Kosten.
  • Verbraucher spüren die Änderungen nach und nach: PFAS in Lebensmittelverpackungen werden begrenzt, Mehrweglösungen ausgebaut und bestimmte Einwegverpackungen eingeschränkt.

 
Drei Brötchen in einer Papiertüte mit dem Logo der Bäckerei. Für viele Menschen sicherlich auf den ersten Blick ein ganz normaler Einkauf. Für den Bäcker kann diese Tüte jedoch nach neuen EU-Regeln mehr bedeuten als nur Verpackung. Hat er sie eigens mit seinem Namen oder Logo herstellen lassen, können damit zusätzliche rechtliche Pflichten verbunden sein.
Seit dem 12. August gilt in der Europäischen Union die neue Verpackungsverordnung, die „Packaging and Packaging Waste Regulation“(PPWR). Sie betrifft nicht nur Verpackungshersteller und Lebensmittelkonzerne, sondern auch Einzelhändler, Gastronomie, Onlinehandel sowie die Verbraucher.
Die EU-Kommission begründet die neuen Regeln in erster Linie mit der wachsenden Menge an Verpackungsabfällen. Ohne weitere Maßnahmen könnte der Verpackungsmüll in der EU nach ihren Berechnungen bis 2030 um 19 Prozent gegenüber 2018 zunehmen, bei Kunststoffverpackungen sogar um 46 Prozent.
Im Jahr 2023 fielen dem EU-Statistikamt Eurostat zufolge 177,8 Kilogramm Verpackungsabfälle pro Einwohner an.
Die Verordnung soll deshalb Verpackungen vermeiden, Recycling und den Einsatz wiederverwerteter Rohstoffe fördern und die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen verringern. Zugleich sollen einheitliche Vorschriften nationale Unterschiede abbauen und Unternehmen den Handel innerhalb des EU-Binnenmarkts erleichtern.

Schrittweise Einführung

Für Verbraucher verändert sich zunächst weniger, als die Vielzahl angekündigter Vorschriften vermuten lässt
Die PPWR wird schrittweise wirksam. Einige Vorschriften gelten unmittelbar, andere folgen 2027 und 2028, zahlreiche Vorgaben erst 2030. Unternehmen müssen sich dennoch frühzeitig darauf einstellen, weil Verpackungen, Lieferverträge und Produktionsprozesse angepasst werden müssen.
Unmittelbar relevant ist eine Chemikalienvorschrift der EU-Verpackungsordnung. Lebensmittelverpackungen dürfen seit dem 12. August bestimmte Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS, nicht mehr überschreiten. Die Stoffgruppe wird wegen ihrer fett- und wasserabweisenden Eigenschaften unter anderem bei Burger-Boxen, Gebäckpapieren  und Pizzakartons eingesetzt.
Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zufolge sind die Grenzwerte so niedrig, dass eine absichtliche Verwendung gewissermaßen ausgeschlossen ist. Was in Lagern liegt, darf noch verwendet werden. Die PFAS-Stoffe stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein.

Wenn der Händler zum „Erzeuger“ wird

Für kleinere Unternehmen liegt eine weniger sichtbare Veränderung in der Definition des „Erzeugers“. Nach der PPWR ist das nicht zwingend das Unternehmen, das eine Verpackung physisch produziert. Als Hersteller kann auch gelten, wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke entwerfen oder herstellen lässt.
Damit lässt sich das Beispiel einer Bäckerei genauer fassen. Bestellt ein Betrieb eigens gestaltete Brötchentüten mit seinem Namen oder seiner Marke, kann er grundsätzlich in die Erzeugerrolle fallen.
Bei sogenannten Serviceverpackungen, die erst an der Verkaufsstelle befüllt werden, ist normalerweise der Verpackungsproduzent der Erzeuger. Wird die Verpackung jedoch unter dem Namen oder der Marke des Nutzers hergestellt, kann sich diese Zuordnung verschieben.
Für sehr kleine Betriebe enthält die Verordnung eine wichtige Ausnahme. Bestellt etwa eine kleine Bäckerei ihre bedruckten Brötchentüten bei einem Lieferanten in Deutschland, gilt, laut der neuen Verordnung der Lieferant als Erzeuger. Voraussetzung ist, dass die Bäckerei weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme hat. Dann gilt ein Betrieb als Kleinstunternehmen.
Wo die Ausnahme nicht greift, kann die Erzeugerrolle zusätzliche Pflichten mit sich bringen. Dazu gehören je nach Verpackung Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung.
Gerade für kleinere Unternehmen ohne eigene Compliance-Abteilung kann deshalb relevant werden, wer innerhalb der Lieferkette für welche Nachweise verantwortlich ist.

Der eigene Kaffeebecher wird zum Regelfall

Ab Februar 2027 müssen zudem Cafés, Restaurants und andere Gastronomiebetriebe mit Außer-Haus-Verkauf ihren Kunden ermöglichen, Getränke oder Speisen in selbst mitgebrachte geeignete Behälter füllen zu lassen. Wer seinen eigenen Kaffeebecher mitbringt, darf deshalb nicht mehr bezahlen oder schlechter gestellt werden als ein Kunde, der eine Einwegverpackung nutzt.
Davon zu unterscheiden ist eine weitere Vorgabe ab 2028: Außer-Haus-Gastronomie muss grundsätzlich selbst eine wiederverwendbare Verpackung als Alternative zur Einwegverpackung anbieten.
Ein Café müsste dann etwa neben dem Einwegbecher auch einen Mehrwegbecher zur Verfügung stellen. Von dieser Pflicht nimmt die Verordnung abermals Kleinstunternehmen aus. Ein kleines Café kann deshalb von der Pflicht befreit sein, eigene Mehrwegverpackungen anzubieten.
Ab 2030 werden zudem bestimmte Einwegverpackungen eingeschränkt. Dazu gehören beispielsweise Portionsverpackungen für Würzmittel wie Ketchup oder Mayonnaise, wenn Speisen innerhalb eines gastronomischen Betriebs verzehrt werden, sowie kleine Einwegverpackungen für Kosmetik- und Hygieneprodukte in Hotels.
Auch bestimmte Einwegverpackungen für frisches Obst und Gemüse sind betroffen. Die Verordnung sieht jedoch wieder Ausnahmen für Kleinstunternehmen vor. Zudem dürfen Einwegverpackungen dem Essen zum Mitnehmen weiterhin beigelegt werden und wenn eine Verpackung aus Hygiene- oder Sicherheitsgründen erforderlich ist.

Wenn im Paket zu viel Luft steckt

Auch Onlinehändler müssen sich auf neue Vorgaben einstellen. Heute nutzen gerade kleinere Händler häufig nur wenige Standardgrößen für ihre Versandkartons. Ein kleines Produkt landet deshalb mitunter in einem deutlich größeren Karton. Der freie Platz wird dann beispielsweise mit Papier oder Luftpolstern aufgefüllt.
Ab Januar 2030 setzt die EU solchen Verpackungen Grenzen. Bei Versandverpackungen im Onlinehandel darf der Leerraum grundsätzlich höchstens 50 Prozent des gesamten Pakets ausmachen. Dabei hilft es nicht, den freien Platz einfach mit Füllmaterial auszustopfen: Auch mit Papier, Luftpolstern oder Schaumstoff gefüllter Raum zählt nach der Verordnung als Leerraum. Vereinfacht gesagt darf ein kleines Produkt künftig nicht mehr in einem Karton verschickt werden, der überwiegend aus Luft und Füllmaterial besteht.
Für Händler kann das bedeuten, mehr unterschiedliche Kartongrößen vorrätig zu halten oder ihre Verpackungsabläufe zu verändern. Das verursacht zunächst Aufwand, kann aber auch Kosten sparen. Passendere Kartons benötigen weniger Verpackungs- und Füllmaterial und nehmen im Lieferwagen weniger Platz ein.
Wie stark sich das rechnet, hängt vom jeweiligen Geschäft ab. Ein großer Versandhändler kann neue Verpackungssysteme auf viele Pakete verteilen. Für einen kleinen Onlinehändler mit wenigen Sendungen am Tag können zusätzliche Kartongrößen und veränderte Abläufe dagegen vergleichsweise stärker ins Gewicht fallen.

Auslandsversand kann für kleine Händler teuer werden

Für kleinere Onlinehändler kann noch eine weitere Regel deutliche Auswirkungen haben. Verkauft ein Unternehmen seine Waren direkt an Endkunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat, muss es dort grundsätzlich einen sogenannten Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen. Dieser übernimmt vor Ort bestimmte Aufgaben, die mit den Verpackungspflichten des Händlers verbunden sind.
Die Pflicht gilt für jeden Mitgliedstaat, in den ein Händler unter die entsprechende Herstellerdefinition fallende Waren direkt an Endkunden verkauft.
Gerade für kleinere Händler sieht der Händlerbund darin eine erhebliche Belastung. Der Verband verweist darauf, dass viele deutsche Onlinehändler zwar Lieferungen in mehrere EU-Staaten anbieten, dort aber nur geringe Stückzahlen verkaufen. Nach Einschätzung von Händlerbund-CEO Tim Arlt könnten für einen Bevollmächtigten dennoch mehrere hundert Euro pro Jahr und Zielland anfallen. Wer nur wenige Pakete in ein bestimmtes Land verschickt, könne deshalb vor der Frage stehen, ob sich dieses Geschäft noch lohnt.
Eine generelle Mindestmenge, unterhalb derer die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten entfällt, nennt die PPWR nicht. Der Händlerbund befürchtet deshalb, dass kleinere Unternehmen den Versand in einzelne EU-Länder einstellen könnten, wenn die zusätzlichen Fixkosten höher sind als die dort erzielten Erträge.
Für große Händler mit hohen grenzüberschreitenden Umsätzen fallen feste Kosten pro Zielland relativ weniger ins Gewicht als für einen kleinen Anbieter, der dorthin nur gelegentlich Pakete verschickt.

Deutschland passt sein Verpackungsrecht an

Weil EU-Verordnungen unmittelbar in Mitgliedstaaten gelten, muss Deutschland die PPWR nicht erst in nationales Recht umsetzen. Das bestehende Verpackungsrecht musste jedoch angepasst werden. Der Bundestag beschloss dazu im Juni 2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz.
Bestehende deutsche Strukturen sollen so weit wie möglich erhalten bleiben. Deutschland verfügt bereits über Systeme zur Registrierung, Finanzierung der Entsorgung und Rücknahme von Verpackungen sowie ein etabliertes Einwegpfand.
Für Unternehmen ist außerdem wichtig, dass die Verordnung unterschiedliche Verantwortlichkeiten kennt. Der Erzeuger muss insbesondere sicherstellen, dass eine Verpackung die vorgeschriebenen Produktanforderungen erfüllt. Davon zu unterscheiden sind die Pflichten der Unternehmen, die für die erweiterte Herstellerverantwortung verantwortlich sind. Sie müssen sich unter anderem an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle beteiligen.

Wird es für Verbraucher teurer?

Ob die neuen Verpackungsregeln den Einkauf verteuern, lässt sich derzeit nicht verlässlich sagen. Unternehmen können zusätzliche Kosten für neue Materialien, Verpackungen und Nachweise entstehen.
Kleine Onlinehändler könnten zudem durch Pflichten beim grenzüberschreitenden Versand belastet werden. Ob und in welchem Umfang Unternehmen solche Kosten an ihre Kunden weitergeben, hängt auch vom Wettbewerb ab.
Einsparungen sind vor allem dort möglich, wo weniger Verpackungsmaterial benötigt oder Waren in kleineren Paketen verschickt werden. Ob diese Vorteile die zusätzlichen Kosten der neuen Vorgaben ausgleichen, dürfte je nach Unternehmen und Geschäftsmodell unterschiedlich ausfallen.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Dobrindt weist Befürchtungen zu Massenüberwachung durch Geheimdienst-Reform zurück

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Befürchtungen einer unkontrollierten Massenüberwachung durch die Reform der deutschen Nachrichtendienste zurückgewiesen. „Unbescholtene Bürger“ hätten durch die Ausweitung der Befugnisse der Dienste „gar nichts“ zu befürchten, sagte Dobrindt am Mittwoch in Berlin.
„Wir reden hier über Terrorismus, wir reden hier über Staatsterror fremder Mächte“, sagte er. Deutschland sei „tägliches Ziel“ von hybrider Kriegsführung, Spionage, Sabotage und Cyberangriffen und müsse seine Abwehrfähigkeiten deshalb anpassen.
Das Kabinett hatte am Vormittag ein mehr als 700 Seiten starkes Gesetzespaket Dobrindts beschlossen, das dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einerseits deutlich ausgeweitete Befugnisse zur Sammlung, Speicherung und automatisierten Auswertung von Daten geben soll. Zudem sollen die Dienste auch die Möglichkeit bekommen, Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig aktiv durch Gegenangriffe zu bekämpfen.
Mit der Reform beginne „eine neue Zeitrechnung für die Nachrichtendienste“, sagte Dobrindt. „Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten.“ Denn sie erhielten erstmals seit ihrer Gründung „operative Befugnisse“. Mit der Reform, „revolutionieren wir geradezu die Sicherheitsarchitektur in Deutschland“, betonte der Minister.
Die für Geheimdienste zuständige Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) betonte, mit der Reform sei es dem BND künftig möglich, „in IT-Systeme von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren“ einzudringen, um diese zu sabotieren. Der Dienst könne zudem Warenlieferungen manipulieren, damit wichtige Bauteile etwa für Waffen nicht an ihren Bestimmungsort kämen.
Bei der Aufklärung bekomme der BND gleichzeitig „mehr Zugriffsmöglichkeiten“ auf IT-Systeme – „von intelligenten Haushaltsgeräten wie zum Beispiel einem Kühlschrank angefangen bis hin zu privaten Mobiltelefonen, Laptops oder anderer Hardware“, sagte Warken. Daten dürften zudem künftig länger gespeichert werden. Bei Inhaltsdaten gelte dies künftig für sechs Monate, für sogenannte Metadaten zum Datenverkehr seien es zwölf Monate.
Dobrindt hob seinerseits die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung hervor. Sie sei ein wesentliches Mittel „bei der Entdeckung von Anschlagsplänen“, sagte er. Notwendig seien auch die Befugnisse für „aktive Schutzmaßnahmen“, um Tatmittel oder sensible Informationen „zu verfälschen, zu beeinträchtigen, unschädlich zu machen“. Gleichzeitig sei die Nutzung von Künstlicher Intelligenz und automatisierter Datenanalyse „zwingend notwendig in einer Zeit der Datenflut“.(afp/red)
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Neue Geheimdienstreform: Warken, Kubicki und Maaßen zur Ausweitung der Befugnisse


In Kürze:

  • Neue Befugnisse: BND und Verfassungsschutz sollen unter anderem mehr digitale Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten erhalten.
  • Begründung: Die Bundesregierung verweist auf die verschärfte Sicherheitslage, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen.
  • Kritik: Politiker und Verfassungsrechtler warnen vor zu weitreichenden Befugnissen und einer möglichen Aufweichung der Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei.

 
Deutschland will seine Nachrichtendienste neu aufstellen. Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Nun ist der Bundestag am Zug. Der Anfang Juli öffentlich gewordene Entwurf umfasst knapp 700 Seiten und sieht neue Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie eine Neuordnung der Kontrolle der Dienste vor.
Fast zeitgleich verwies Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auf die verschärfte Sicherheitslage. Mitte Juli hatte Dobrindt die Bedrohungslage in Deutschland von „abstrakt“ auf „hoch“ heraufgestuft und von klar erkennbaren Anschlagsplänen gesprochen. Zugleich erklärte der CSU-Politiker, sein Ziel sei es, die deutschen Nachrichtendienste zu „echten Geheimdiensten“ weiterzuentwickeln, damit sie gegenüber ausländischen Partnerdiensten „wettbewerbsfähig und partnerschaftsfähig“ seien.
Auch der kürzlich erfolgte Fund einer mit Sprengstoff bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle wird politisch als Beispiel für die erhöhte Gefahrenlage und die Gefahr hybrider Angriffe angeführt. Die Urheberschaft des Vorfalls ist bislang jedoch nicht geklärt.

Vom Beobachten zum Eingreifen

Einer der zentralen Unterschiede zum bisherigen Rechtsrahmen liegt in den vorgesehenen operativen Befugnissen. Nachrichtendienste sollen künftig in bestimmten Gefahrenlagen nicht mehr ausschließlich Informationen sammeln, auswerten und an andere Behörden weitergeben, sondern auch selbst eingreifen können. Vorgesehen sind unter anderem Möglichkeiten zur Online-Durchsuchung und zur automatisierten Analyse personenbezogener Daten.
Besonders weitreichend sind die vorgesehenen Möglichkeiten im digitalen Raum. Nach dem Gesetzentwurf sollen Nachrichtendienste unter bestimmten Voraussetzungen in fremde IT-Systeme eingreifen können. In der Debatte ist deshalb von sogenannten Hackbacks die Rede – also von aktiven Eingriffen in fremde IT-Infrastrukturen, die über die reine Abwehr eines Angriffs hinausgehen.

Warken: Schutz unserer Sicherheit und Werte

Kanzleramtschefin Nina Warken hat die Reform unterstützt und sieht den BND damit künftig auf Augenhöhe mit anderen Partnerdiensten. Die neuen Möglichkeiten dienten „zum Schutz unserer Sicherheit, unserer Werte und unserer Freiheit“. Deutschland werde angesichts zunehmender Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen „nicht tatenlos zuschauen“, betonte die CDU-Politikerin.
Auch die Grünen befürworten grundsätzlich mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste. Ihr stellvertretender Fraktionschef Konstantin von Notz bezeichnete die Reform als „längst überfällig“. Bezogen auf das Inland hält der Sicherheitspolitiker die Pläne allerdings für hochproblematisch.
Künftig könnten Agenten auch gegen Bürger vorgehen, ohne dass dies wie bei der Polizei transparent und rechtsstaatlich überprüfbar erfolge, kritisierte von Notz. Zudem sei nach dem neuen Gesetz unklar, welche Behörde künftig für welche Befugnisse zuständig wäre und unter welchen Voraussetzungen sie diese ausüben dürfte.

Kubicki: „Historischer Tabubruch“

FDP-Chef Wolfgang Kubicki warf Bundesinnenminister Dobrindt gar einen „historischen Tabubruch“ vor. „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei“, brachte Kubicki seine Bedenken gegenüber der „Augsburger Allgemeine“ auf den Punkt.
„Ich will volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet.“

Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert Nachrichtendienstreform

Auch Verfassungsrechtler sehen in der Reform einen weitreichenden Eingriff in die Grundrechte. An dem Gesetzespaket gibt es daher scharfe Kritik.
Der Leiter Politik der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), David Dittmann, forderte, Dobrindt müsse den „in weiten Teilen verfassungswidrigen Entwurf“ grundlegend überarbeiten. Die geplanten operativen Befugnisse müssten gestrichen und eine wirksame, technisch kompetente Kontrolle sichergestellt werden. Der Entwurf bedeute einen massiven Machtzuwachs der Nachrichtendienste und weiche die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei auf, kritisierte Dittmann.
BND und Verfassungsschutz könnten künftig unter anderem Staatstrojaner und KI-Analysen umfassender einsetzen, auf private Videokameras zugreifen und Hackbacks durchführen. Zugleich werde die unabhängige Kontrolle der Nachrichtendienste geschwächt. Die Bundesdatenschutzaufsicht verliere nach Ansicht Dittmanns an Einfluss, während der Unabhängige Kontrollrat technisch und personell nicht ausreichend ausgestattet werde. Dies berge die Gefahr eines rechtsstaatlichen Kontrollverlusts und der Überwachung zahlreicher Unbeteiligter, warnte Dittmann.

Maaßen: Reform nur bei klarer Begrenzung der Befugnisse

Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hält eine Modernisierung der Nachrichtendienste grundsätzlich für notwendig. Bereits während seiner Amtszeit sei darauf hingewiesen worden, dass die Dienste technisch und rechtlich mit der Entwicklung der Bedrohungslage Schritt halten müssten.
Das gelte insbesondere für die Spionageabwehr, die Abwehr staatlich gesteuerter Cyberangriffe und die Beobachtung ausländischer Nachrichtendienste. „Unsere Nachrichtendienste dürfen gegenüber professionell arbeitenden ausländischen Diensten und staatlich gesteuerten Cyberakteuren nicht mit stumpfen Waffen kämpfen müssen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times.
Seine Kritik richtet sich daher nicht gegen eine Stärkung der Dienste an sich, sondern gegen die Ausweitung ihrer Aufgaben und operativen Befugnisse. Der Verfassungsschutz solle eigentlich Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung beobachten.
Inzwischen werde dieser Aufgabenbereich aus seiner Sicht immer weiter ausgedehnt. „Wenn der Verfassungsschutz zur Beobachtung von legalen politischen Äußerungen eingesetzt wird, kann aus Verfassungsschutz Regierungsschutz werden“, warnt Maaßen.
Besonders problematisch sei die Kombination aus einem zunehmend weit gefassten Beobachtungsauftrag und immer invasiveren technischen Möglichkeiten. Wenn eine Behörde heimlich in IT-Systeme eindringen oder andere schwerwiegende operative Maßnahmen durchführen könne, müsse deshalb eindeutig geregelt sein, gegen wen und unter welchen Voraussetzungen diese Befugnisse eingesetzt werden dürften.
Auch die veränderte Sicherheitslage rechtfertigt für Maaßen nicht automatisch jede neue Befugnis. Spionage, Cyberangriffe, Sabotage und Einflussoperationen ausländischer Staaten seien reale Gefahren. „Aber aus einer veränderten Bedrohungslage folgt nicht automatisch die Rechtfertigung jeder gewünschten Befugnis“, sagt er.
Nachrichtendienste, Polizei und Bundeswehr dürften nicht miteinander vermischt werden. Nachrichtendienste sollten Informationen beschaffen und auswerten sowie vor Gefahren warnen; die Abwehr konkreter Gefahren und die Strafverfolgung seien dagegen Aufgaben von Polizei und Strafverfolgungsbehörden.

Minderjährige als V-Leute?

„Besonders kritisch sehe ich auch die geplante Möglichkeit, Minderjährige ab 16 Jahren als V-Leute einzusetzen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times. Der Staat sollte Jugendliche schützen und sie nicht als bezahlte Informanten in möglicherweise extremistischen oder gewaltbereiten Milieus einsetzen.
Maaßen plädiert deshalb für eine Reform, die zunächst die Aufgaben des Verfassungsschutzes klar begrenzt und erst danach über zusätzliche technische Befugnisse entscheidet. Der Dienst müsse tatsächliche Verfassungsfeinde, Terroristen, Spione und andere ernsthafte Gefahren ins Visier nehmen, dürfe aber nicht zum Instrument der Regierung gegen politische Kritiker werden. „Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz gegen Verfassungsfeinde – aber keinen immer mächtigeren Verfassungsschutz zur Überwachung von Regierungskritikern“, sagte Maaßen.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Von „überfällig“ bis „Tabubruch“: Warken, Kubicki und Maaßen reagieren auf Geheimdienstreform


In Kürze:

  • Neue Befugnisse: BND und Verfassungsschutz sollen unter anderem mehr digitale Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten erhalten.
  • Begründung: Die Bundesregierung verweist auf die verschärfte Sicherheitslage, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen.
  • Kritik: Politiker und Verfassungsrechtler warnen vor zu weitreichenden Befugnissen und einer möglichen Aufweichung der Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei.

 
Deutschland will seine Nachrichtendienste neu aufstellen. Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Nun ist der Bundestag am Zug. Der Anfang Juli öffentlich gewordene Entwurf umfasst knapp 700 Seiten und sieht neue Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie eine Neuordnung der Kontrolle der Dienste vor.
Fast zeitgleich verwies Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auf die verschärfte Sicherheitslage. Mitte Juli hatte Dobrindt die Bedrohungslage in Deutschland von „abstrakt“ auf „hoch“ heraufgestuft und von klar erkennbaren Anschlagsplänen gesprochen. Zugleich erklärte der CSU-Politiker, sein Ziel sei es, die deutschen Nachrichtendienste zu „echten Geheimdiensten“ weiterzuentwickeln, damit sie gegenüber ausländischen Partnerdiensten „wettbewerbsfähig und partnerschaftsfähig“ seien.
Auch der kürzlich erfolgte Fund einer mit Sprengstoff bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle wird politisch als Beispiel für die erhöhte Gefahrenlage und die Gefahr hybrider Angriffe angeführt. Die Urheberschaft des Vorfalls ist bislang jedoch nicht geklärt.

Vom Beobachten zum Eingreifen

Einer der zentralen Unterschiede zum bisherigen Rechtsrahmen liegt in den vorgesehenen operativen Befugnissen. Nachrichtendienste sollen künftig in bestimmten Gefahrenlagen nicht mehr ausschließlich Informationen sammeln, auswerten und an andere Behörden weitergeben, sondern auch selbst eingreifen können. Vorgesehen sind unter anderem Möglichkeiten zur Online-Durchsuchung und zur automatisierten Analyse personenbezogener Daten.
Besonders weitreichend sind die vorgesehenen Möglichkeiten im digitalen Raum. Nach dem Gesetzentwurf sollen Nachrichtendienste unter bestimmten Voraussetzungen in fremde IT-Systeme eingreifen können. In der Debatte ist deshalb von sogenannten Hackbacks die Rede – also von aktiven Eingriffen in fremde IT-Infrastrukturen, die über die reine Abwehr eines Angriffs hinausgehen.

Warken: Schutz unserer Sicherheit und Werte

Kanzleramtschefin Nina Warken hat die Reform unterstützt und sieht den BND damit künftig auf Augenhöhe mit anderen Partnerdiensten. Die neuen Möglichkeiten dienten „zum Schutz unserer Sicherheit, unserer Werte und unserer Freiheit“. Deutschland werde angesichts zunehmender Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen „nicht tatenlos zuschauen“, betonte die CDU-Politikerin.
Auch die Grünen befürworten grundsätzlich mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste. Ihr stellvertretender Fraktionschef Konstantin von Notz bezeichnete die Reform als „längst überfällig“. Bezogen auf das Inland hält der Sicherheitspolitiker die Pläne allerdings für hochproblematisch.
Künftig könnten Agenten auch gegen Bürger vorgehen, ohne dass dies wie bei der Polizei transparent und rechtsstaatlich überprüfbar erfolge, kritisierte von Notz. Zudem sei nach dem neuen Gesetz unklar, welche Behörde künftig für welche Befugnisse zuständig wäre und unter welchen Voraussetzungen sie diese ausüben dürfte.

Kubicki: „Historischer Tabubruch“

FDP-Chef Wolfgang Kubicki warf Bundesinnenminister Dobrindt gar einen „historischen Tabubruch“ vor. „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei“, brachte Kubicki seine Bedenken gegenüber der „Augsburger Allgemeine“ auf den Punkt.
„Ich will volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet.“

Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert Nachrichtendienstreform

Auch Verfassungsrechtler sehen in der Reform einen weitreichenden Eingriff in die Grundrechte. An dem Gesetzespaket gibt es daher scharfe Kritik.
Der Leiter Politik der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), David Dittmann, forderte, Dobrindt müsse den „in weiten Teilen verfassungswidrigen Entwurf“ grundlegend überarbeiten. Die geplanten operativen Befugnisse müssten gestrichen und eine wirksame, technisch kompetente Kontrolle sichergestellt werden. Der Entwurf bedeute einen massiven Machtzuwachs der Nachrichtendienste und weiche die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei auf, kritisierte Dittmann.
BND und Verfassungsschutz könnten künftig unter anderem Staatstrojaner und KI-Analysen umfassender einsetzen, auf private Videokameras zugreifen und Hackbacks durchführen. Zugleich werde die unabhängige Kontrolle der Nachrichtendienste geschwächt. Die Bundesdatenschutzaufsicht verliere nach Ansicht Dittmanns an Einfluss, während der Unabhängige Kontrollrat technisch und personell nicht ausreichend ausgestattet werde. Dies berge die Gefahr eines rechtsstaatlichen Kontrollverlusts und der Überwachung zahlreicher Unbeteiligter, warnte Dittmann.

Maaßen: Reform nur bei klarer Begrenzung der Befugnisse

Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hält eine Modernisierung der Nachrichtendienste grundsätzlich für notwendig. Bereits während seiner Amtszeit sei darauf hingewiesen worden, dass die Dienste technisch und rechtlich mit der Entwicklung der Bedrohungslage Schritt halten müssten.
Das gelte insbesondere für die Spionageabwehr, die Abwehr staatlich gesteuerter Cyberangriffe und die Beobachtung ausländischer Nachrichtendienste. „Unsere Nachrichtendienste dürfen gegenüber professionell arbeitenden ausländischen Diensten und staatlich gesteuerten Cyberakteuren nicht mit stumpfen Waffen kämpfen müssen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times.
Seine Kritik richtet sich daher nicht gegen eine Stärkung der Dienste an sich, sondern gegen die Ausweitung ihrer Aufgaben und operativen Befugnisse. Der Verfassungsschutz solle eigentlich Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung beobachten.
Inzwischen werde dieser Aufgabenbereich aus seiner Sicht immer weiter ausgedehnt. „Wenn der Verfassungsschutz zur Beobachtung von legalen politischen Äußerungen eingesetzt wird, kann aus Verfassungsschutz Regierungsschutz werden“, warnt Maaßen.
Besonders problematisch sei die Kombination aus einem zunehmend weit gefassten Beobachtungsauftrag und immer invasiveren technischen Möglichkeiten. Wenn eine Behörde heimlich in IT-Systeme eindringen oder andere schwerwiegende operative Maßnahmen durchführen könne, müsse deshalb eindeutig geregelt sein, gegen wen und unter welchen Voraussetzungen diese Befugnisse eingesetzt werden dürften.
Auch die veränderte Sicherheitslage rechtfertigt für Maaßen nicht automatisch jede neue Befugnis. Spionage, Cyberangriffe, Sabotage und Einflussoperationen ausländischer Staaten seien reale Gefahren. „Aber aus einer veränderten Bedrohungslage folgt nicht automatisch die Rechtfertigung jeder gewünschten Befugnis“, sagt er.
Nachrichtendienste, Polizei und Bundeswehr dürften nicht miteinander vermischt werden. Nachrichtendienste sollten Informationen beschaffen und auswerten sowie vor Gefahren warnen; die Abwehr konkreter Gefahren und die Strafverfolgung seien dagegen Aufgaben von Polizei und Strafverfolgungsbehörden.

Minderjährige als V-Leute?

„Besonders kritisch sehe ich auch die geplante Möglichkeit, Minderjährige ab 16 Jahren als V-Leute einzusetzen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times. Der Staat sollte Jugendliche schützen und sie nicht als bezahlte Informanten in möglicherweise extremistischen oder gewaltbereiten Milieus einsetzen.
Maaßen plädiert deshalb für eine Reform, die zunächst die Aufgaben des Verfassungsschutzes klar begrenzt und erst danach über zusätzliche technische Befugnisse entscheidet. Der Dienst müsse tatsächliche Verfassungsfeinde, Terroristen, Spione und andere ernsthafte Gefahren ins Visier nehmen, dürfe aber nicht zum Instrument der Regierung gegen politische Kritiker werden. „Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz gegen Verfassungsfeinde – aber keinen immer mächtigeren Verfassungsschutz zur Überwachung von Regierungskritikern“, sagte Maaßen.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Bundeskabinett beschließt Reformen: Geheimdienste, Frühstartrente und BAföG


In Kürze:

  • Geheimdienste: BND und Verfassungsschutz erhalten zusätzliche Befugnisse.
  • Frühstartrente: Der Staat zahlt für Kinder monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot.
  • Weitere Reformen: BAföG, Kinder- und Jugendhilfe sowie die Befugnisse des Zolls werden ausgeweitet.

 
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere wichtige Reformvorhaben beschlossen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Reform der Nachrichtendienste, die Frühstartrente sowie weitere Vorhaben in den Bereichen innere Sicherheit, Finanzen und Soziales. Die Kabinettssitzung wurde von Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geleitet, da Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) derzeit im Urlaub ist.

Geheimdienstreform

Vor dem Hintergrund der verschärften Bedrohungslage hat das Bundeskabinett die von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegte Reform der deutschen Nachrichtendienste beschlossen. Sie soll dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich erweiterte Möglichkeiten zur Sammlung und Speicherung von Daten geben. Zudem sollen die Nachrichtendienste Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig auch aktiv bekämpfen können.

BAföG-Sätze sollen steigen

Das Bundeskabinett hat die geplante BAföG-Reform auf den Weg gebracht. Erste Teile sollen zum 1. April 2027 in Kraft treten, teilte Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) mit.
Die Wohnkostenpauschale für Studenten außerhalb des Elternhauses soll ab dem Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro steigen. Der Grundbedarf für Studenten soll in zwei Schritten angehoben werden: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Auch das Schüler-BAföG soll entsprechend steigen.
Ab dem Schuljahresbeginn beziehungsweise dem Wintersemester 2028/29 sollen Freibeträge und Einkommensgrenzen jährlich automatisch um 1,5 Prozent angepasst werden. Der Leistungsnachweis soll entfallen, zudem soll die Antragstellung künftig digital erfolgen.
„Mit dem Kabinettbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das BAföG sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann“, sagte Bär. Die Reform muss nun noch vom Bundestag beraten werden.

Frühstartrente

Das Kabinett beschloss zudem den Gesetzentwurf für die sogenannte Frühstartrente. Vorgesehen ist, dass der Staat vom 6. bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Die Regelung soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen und rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Ab 2027 soll jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen.
„Die Frühstartrente ist ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge und mehr Chancengleichheit“, erklärte Bundesfinanzminister Klingbeil. Jedes Kind erhalte damit „ein Startkapital für die eigene private Altersvorsorge“.
Gefördert werden sollen zertifizierte Verträge mit einem Kostendeckel sowie ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Das geförderte Kapital kann grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden. Die staatlichen Zuschüsse können privat, etwa durch freiwillige Einzahlungen von Eltern oder Großeltern, um bis zu 6.840 Euro pro Jahr ergänzt werden. Dafür ist jedoch keine zusätzliche steuerliche Förderung vorgesehen.

Kein Alkohol mehr für 14- und 15-Jährige

Das Bundeskabinett will das sogenannte begleitete Trinken für 14- und 15-Jährige abschaffen. Künftig sollen Jugendliche auch in Begleitung ihrer Eltern keinen Wein, Bier oder Sekt mehr konsumieren dürfen. Familienministerin Karin Prien (CDU) begründete den Schritt mit dem besseren Schutz vor den gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums. Als Nächstes muss der Bundestag über die Änderung beraten.

Zoll erhält neue Befugnisse

Die Bundesregierung will auch härter gegen Finanzkriminalität, Geldwäsche und internationalen Drogenhandel vorgehen. Dafür beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf mit neuen Befugnissen für den Zoll.
Dazu gehört die Sicherstellung von Vermögensgegenständen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig erworben wurden. „Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg“, erklärte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Bisher ist dies häufig erst nach langwierigen Gerichtsverfahren möglich.
Außerdem soll der Zoll künftig künstliche Intelligenz zur Datenanalyse nutzen, Drohnen einsetzen und die Kommunikation von Tatverdächtigen blockieren dürfen. „Der Zoll wird moderner, digitaler und schlagkräftiger. Damit senden wir ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart!“, sagte Klingbeil. (dpa/afp/red/red)
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Von Geheimdienstreform bis zur Frühstartrente: Kabinett fasst mehrere Beschlüsse

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere wichtige Reformvorhaben beschlossen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Reform der Nachrichtendienste, die Frühstartrente sowie weitere Vorhaben in den Bereichen innere Sicherheit, Finanzen und Soziales. Die Kabinettssitzung wurde von Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geleitet, da Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) derzeit im Urlaub ist.

Geheimdienstreform

Vor dem Hintergrund der verschärften Bedrohungslage hat das Bundeskabinett die von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegte Reform der deutschen Nachrichtendienste beschlossen. Sie soll dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich erweiterte Möglichkeiten zur Sammlung und Speicherung von Daten geben. Zudem sollen die Nachrichtendienste Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig auch aktiv bekämpfen können.

Frühstartrente

Das Kabinett beschloss zudem den Gesetzentwurf für die sogenannte Frühstartrente. Vorgesehen ist, dass der Staat vom 6. bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Die Regelung soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen und rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Ab 2027 soll jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen.
„Die Frühstartrente ist ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge und mehr Chancengleichheit“, erklärte Bundesfinanzminister Klingbeil. Jedes Kind erhalte damit „ein Startkapital für die eigene private Altersvorsorge“.
Gefördert werden sollen zertifizierte Verträge mit einem Kostendeckel sowie ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Das geförderte Kapital kann grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden. Die staatlichen Zuschüsse können privat, etwa durch freiwillige Einzahlungen von Eltern oder Großeltern, um bis zu 6.840 Euro pro Jahr ergänzt werden. Dafür ist jedoch keine zusätzliche steuerliche Förderung vorgesehen.

Zoll erhält neue Befugnisse

Die Bundesregierung will auch härter gegen Finanzkriminalität, Geldwäsche und internationalen Drogenhandel vorgehen. Dafür beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf mit neuen Befugnissen für den Zoll.
Dazu gehört die Sicherstellung von Vermögensgegenständen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig erworben wurden. „Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg“, erklärte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Bisher ist dies häufig erst nach langwierigen Gerichtsverfahren möglich.
Außerdem soll der Zoll künftig künstliche Intelligenz zur Datenanalyse nutzen, Drohnen einsetzen und die Kommunikation von Tatverdächtigen blockieren dürfen. „Der Zoll wird moderner, digitaler und schlagkräftiger. Damit senden wir ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart!“, sagte Klingbeil. (dpa/afp/red/red)
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Geheimdienste sollen zurückschlagen dürfen: Was plant die Bundesregierung?


In Kürze:

  • Das Bundeskabinett will den rund 700-seitigen Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beraten.
  • BND und Verfassungsschutz sollen in bestimmten Gefahrenlagen künftig selbst aktiv eingreifen können.
  • Besonders umstritten sind mögliche Hackbacks und der Einsatz „kinetischer Mittel“ gegen eine fremde Macht.
  • Kritiker warnen vor weitreichenden Befugnissen und aus ihrer Sicht teilweise unklaren Eingriffsschwellen.

Über ein heikles Thema will das Bundeskabinett am Mittwoch, 12. August, beraten. Auf der Tagesordnung steht der knapp 700-seitige Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Damit möchte die Regierung die Rolle der deutschen Geheimdienste an veränderte Bedrohungslagen anpassen und auch deren Befugnisse ausweiten. Im Fokus stehen dabei vor allem Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz (BfV).
Der Entwurf ist, wie das Bundesinnenministerium selbst betont, noch nicht ressortabgestimmt. Außerdem bestehe insbesondere bezüglich einzelner besonders sensibler Elemente noch weiterer Beratungsbedarf. Unterdessen sprach der CDU-Abgeordnete und Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Marc Henrichmann, im Nachrichtensender „Welt TV“ davon, „Angriffsdrohnen in Russland“ oder Fabriken, die diese herstellen, „lahmlegen und ausschalten“ zu können, bevor eine solche „aufsteigt und Deutschland bedrohen kann“. Er spielt auf den Drohnenvorfall der Vorwoche am Flughafen Leipzig an. Eine russische Urheberschaft des mutmaßlichen Sabotageakts ist jedoch bislang nicht nachgewiesen.

Dienste sollen nicht mehr auf passive Rolle beschränkt bleiben

Nach geltendem Recht beschränkt sich der gesetzliche Auftrag von BND und Verfassungsschutz im Wesentlichen darauf, Nachrichten zu sammeln und auszuwerten. Sie sind als Frühwarnsystem gedacht und sollen bewusst keine exekutiven Befugnisse ausüben. Gefahrenabwehr mit Zwangs- oder Vollzugsmaßnahmen soll grundsätzlich Aufgabe der Polizei beziehungsweise der Streitkräfte bleiben.
Das Trennungsprinzip zwischen Polizei und Geheimdienst ist eine Konsequenz totalitärer Erfahrungen der deutschen Geschichte. Die Dienste sollen Informationen verdeckt erheben und auswerten dürfen. Unter engen Voraussetzungen ist es ihnen auch erlaubt, Erkenntnisse an Polizei, Staatsanwaltschaft, Bundeswehr oder andere Stellen zu übermitteln.
Bereits jetzt besitzt der BND zwar weitreichende Befugnisse im Bereich der Auslandsaufklärung. Diese reichen zum Teil auch weiter als im Inland. Das Bundesverfassungsgericht hat dies bisher nicht beanstandet, weil der Bundesnachrichtendienst keine operativen Anschlussbefugnisse besitzt.

Bund verweist auf veränderte Bedrohungslage

Nun will die Bundesregierung die Nachrichtendienste handlungsfähiger machen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte dies unter anderem bereits anlässlich der Vorstellung des Bundes-Verfassungsschutzberichts Anfang Juli angekündigt. Die Dienste selbst hatten um eine entsprechende Anpassung ihrer Befugnisse gebeten. Sie begründeten dies mit einer veränderten Bedrohungslage. Diese umfasse nun auch Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, Drohnen und hybride Einflussnahme.
Deshalb sollen BND und BfV künftig nicht mehr auf das Beobachten, Sammeln von Daten und Warnen beschränkt bleiben. In bestimmten Gefahrenlagen soll es ihnen gestattet sein, selbst aktiv einzugreifen. Der Entwurf spricht in diesem Kontext von „erweiterten nachrichtendienstlichen Maßnahmen“.
Die Dienste sollen künftig demnach nicht mehr nur wissen, wer Deutschland bedroht und wie Angriffe vorbereitet werden. In bestimmten Fällen sollen sie auch darauf hinwirken können, dass der Angriff nicht stattfindet. Die Nachrichtendienste sollen in diesem Sinne zu „begrenzt operativen Akteuren“ werden.

BND darf sich unter bestimmten Umständen selbst ermächtigen

Mit den Neuerungen will die Bundesregierung den bisherigen Rechtsrahmen an neue technische und sicherheitspolitische Entwicklungen anpassen. Gleichzeitig soll die neue gesetzliche Regelung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen und die Kontrolle der Dienste neu ordnen. In diesem Sinne gehe es nicht nur um eine Erweiterung der Befugnisse, sondern auch um Anpassungen an Vorgaben der Rechtsprechung.
Zu den wesentlichsten Änderungen sollen jene Bestimmungen gehören, die in den Paragrafen 49ff. des Entwurfs für ein neues BND-Gesetz verankert sind. Diese betreffen sogenannte „erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen“. Sie sollen dann greifen, wenn der BND im Zuge seiner nachrichtendienstlichen Auslandsaufklärung eine „spezifische Gefährdungslage“ feststellt.
Die Befugnisse des BND umfassen in einem solchen Fall auch ein „aktives Einwirken mit dem Ziel einer Abwendung oder Einschränkung dieser Gefährdung“. Sie sollen notfalls auch im Inland zum Tragen kommen – aber nur dann, wenn nur der BND selbst dazu in der Lage sein sollte oder eine rechtzeitige Befassung der eigentlich zuständigen Stellen nicht mehr als möglich erscheint.

„Besonders wichtige Rechtsgüter“ sind weit definiert

Eine spezifische Gefährdungslage soll dann vorliegen, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen“, dass eine fremde Macht „besonders gewichtige Rechtsgüter […] anhaltend und planvoll“ in besonderem Maße gefährde. Zu diesen Rechtsgütern sollen etwa Bestand oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder internationaler Organisationen gehören, deren Mitglied das Land ist.
Aber auch verbündete Staaten, die „außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland“, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit oder die freiheitliche demokratische Grundordnung sollen vom Schutzzweck umfasst sein. Gleiches gelte für „gewichtige Rechtsgüter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt, sowie Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist“ oder „das Leben, die körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung einer Person“.
Voraussetzung für ein eigenes Eingreifen unter bestimmten Umständen ist also die Feststellung einer qualifizierten Bedrohung. Andere zuständige Stellen dürfen nicht in der Lage sein, rechtzeitig oder ebenso wirksam zu handeln – und der Nachrichtendienst muss über besondere Fähigkeiten verfügen, die es ihm ermöglichen, der Gefahr wirksam zu begegnen. Ein Beispiel stellt dem Bundesinnenministerium zufolge dabei etwa ein laufender Cyberangriff dar.

Besonders heikel ist der Einsatz „kinetischer Mittel“

Liegen die Voraussetzungen für ein eigenes operatives Handeln vor, müsse der Präsident des BND Art und Umfang der Maßnahmen in einer Grundanordnung festlegen. Die durchgeführten Maßnahmen sind zu dokumentieren. Zudem seien das Fortbestehen der entsprechenden Gefahrenlage und die Erforderlichkeit des Eingreifens in vorgegebenen Abständen zu überprüfen.
Formal bleibt das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst aufrecht. Seine praktische Bedeutung wird jedoch kleiner, wenn der Nachrichtendienst selbst Gefahren abwehren darf. Als einer der heikelsten Punkte gilt der in Paragraf 129 des Entwurfs angesprochene Einsatz „kinetischer Mittel“. Gemeint sind nach der Begründung Maßnahmen, die mit einer physischen Einwirkung auf Rechtsgüter Dritter verbunden sind. Der Begriff geht damit über rein digitale Überwachungsmaßnahmen hinaus.
Im Fall von Gegenmaßnahmen stellt etwa die Störung eines Servers eine solche „kinetische Einwirkung“ dar. Allerdings sind auch andere Formen der physischen Einwirkung auf ein Ziel denkbar. Je nach konkreter Ausgestaltung können damit etwa Sabotage, Beschädigung oder andere physische Einwirkungen auf Sachziele gemeint sein.

Keine „Lizenz zum Töten“ – aber Kollateralschäden denkbar

Der Gesetzentwurf macht deutlich, dass erweiterte nachrichtendienstliche Mittel „gegen die fremde Macht zu richten“ seien, welche „für die spezifische Gefährdungslage verantwortlich“ sei. Sie dürften sich „nicht gezielt gegen Leib und Leben von Personen richten“. Zudem seien sie so durchzuführen, dass „die zu erwartenden Schäden in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel der Maßnahme stehen“.
Einer Analyse der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zufolge bedeute dies zwar, dass es keine allgemeine gesetzliche Erlaubnis gebe, Menschen im Ausland zu töten. Allerdings sei dem Wortlaut zufolge dann auch nicht automatisch jede Verletzung oder Tötung als Kollateralschaden ausgeschlossen.
Die GFF hält auch die Bedrohungsbegriffe teilweise für zu unbestimmt. Schon die genannten Qualifikationsstufen „erhebliche Bedrohung“ und „Bedrohung von herausgehobener Bedeutung“ seien schwer voneinander abzugrenzen. Es sei außerdem nicht eindeutig zu erkennen, wie konkret eine Bedrohung sein müsse, bevor aus Beobachtung aktive Gefahrenabwehr werde. Abgesehen davon sei der Umfang der als schutzwürdig qualifizierbaren Rechtsgüter erheblich.

Wenn der Gegenschlag den Falschen treffen könnte

Neben den sogenannten kinetischen Maßnahmen seien auch die möglichen Gegenmaßnahmen im digitalen Raum sehr weitreichend. Im Rahmen denkbarer Maßnahmen um zurückzuhacken, sogenannter „Hackbacks“, umfassen aktive Mittel etwa das Löschen oder Verändern von Daten ebenso wie die Umleitung von Datenströmen oder das Beeinträchtigen oder Zerstören von IT-Systemen.
Auch hier gebe es jedoch Problembereiche, die zu berücksichtigen seien. Zum einen sei bei einem Cyberangriff nicht immer zweifelsfrei feststellbar, wer tatsächlich dahinterstehe. Zum anderen könne ein Server kompromittiert und von einem Angreifer missbraucht worden sein, obwohl sein Betreiber selbst unschuldig sei. Dies zeige etwa ein Szenario, wonach ein Krankenhaus als Proxy missbraucht werde und ein virtueller Gegenschlag letztlich dessen Infrastruktur treffe.
Zudem könne aus einer digitalen Abwehrmaßnahme eine neue offensive Operation werden. Im Extremfall könne sich, so die GFF, auch heimlich in IT-Systeme inländischer Telekommunikationsanbieter hacken – was definitiv nicht mehr den Bereich des Vorgehens gegen eine „fremde Macht“ betreffe. Dies ermögliche etwa Paragraf 31 Abs. 6 Nr. 3 des Entwurfes.
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Inflation: Energiepreise bleiben zentraler Preistreiber – 2 Euro pro Liter Sprit an Tankstellen neue Normalität

Kräftig steigende Energiepreise nach dem Auslaufen des Tankrabatts haben die Teuerungsrate in Deutschland im Juli auf 2,8 Prozent getrieben. Von Juni auf Juli des laufenden Jahres zogen die Verbraucherpreise um 0,8 Prozent an. Das Statistische Bundesamt bestätigte seine vorläufigen Berechnungen.
„Die Energiepreise verteuerten sich weiterhin überdurchschnittlich und blieben somit zentraler Preistreiber“, erläuterte die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, Ruth Brand.
In den nächsten Monaten könnte es mit der Teuerung weiter nach oben gehen. Die Hoffnung, dass die Straße von Hormus wieder geöffnet wird, hat sich vorerst zerschlagen.
Die für den weltweiten Öl- und Gashandel wichtige Meerenge ist wegen des seit Ende Februar schwelenden Konflikts am Persischen Golf faktisch blockiert. Das bekommt eine Volkswirtschaft wie Deutschland, die von Rohstoffimporten abhängig ist, deutlich zu spüren.

Energiepreise steigen sprunghaft an

Im Mai und im Juni hatte die Bundesregierung mit einer Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um knapp 17 Cent pro Liter den Preisauftrieb gedämpft. Die Inflationsrate sank bis auf 2,3 Prozent im Juni.
Noch im April hatte der Ölpreisschock infolge des Irakriegs die Teuerungsrate mit 2,9 Prozent auf den höchsten Stand seit Januar 2024 getrieben.
Nun zogen die Energiepreise in Deutschland wieder sprunghaft an: Im Juli mussten Verbraucher fürs Tanken und Heizen 8,3 Prozent mehr zahlen als ein Jahr zuvor, wie die Wiesbadener Statistiker errechnet haben. Im Juni hatten die Energiepreise nur um 3,4 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats gelegen.
Inzwischen sind Spritpreise von mehr als zwei Euro je Liter an Tankstellen hierzulande wieder die Regel. Die Dürre könnte Sprit zumindest regional zusätzlich verteuern.
Das Niedrigwasser auf wichtigen Transportwegen wie dem Rhein erhöhe die Logistikkosten für den Transport von Kraftstoffen und einzelnen Vorprodukten teilweise deutlich, erklärte der ADAC.

Kaufkraft unter Druck

Immerhin steigen die Nahrungsmittelpreise seit Monaten vergleichsweise moderat. Im Juli lagen sie wie in den beiden Vormonaten um 0,4 Prozent über dem Vorjahresmonat.
Teurer binnen Jahresfrist waren im Juli etwa Fleisch und Fleischwaren (plus 1,9 Prozent) sowie Zucker und Süßwaren (plus 4,0 Prozent). Deutlich günstiger als im Vorjahresmonat war Butter (minus 30,1 Prozent).
Wenn Energie nicht bald wieder erschwinglicher wird, könnten auch die Lebensmittelpreise stärker anziehen: Transport, Kühlung und Lagerung kosten derzeit mehr und Ökonomen erwarten, dass sich dies auch in Preisen im Supermarkt niederschlagen wird. Dazu kommt die Trockenheit, die der Landwirtschaft zusetzen und die Ernte schmälern könnte.
Dienstleistungen, zu denen Restaurantbesuche und Reisen zählen, verteuerten sich im Juli um 2,9 Prozent und damit etwas weniger als in beiden Vormonaten zuvor.
Höhere Teuerungsraten schmälern die Kaufkraft: Die Menschen können sich dann für einen Euro weniger leisten. Das bremst den privaten Konsum, der eine wichtige Stütze der Binnenkonjunktur ist. (dpa/red)