Im sächsischen Landtag in Dresden (Symbolbild). - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Die AfD klettert in Sachsen laut einer neuen INSA-Umfrage auf einen neuen Rekordwert von 42 Prozent. Das sind sieben Prozentpunkte mehr als im Juni letzten Jahres. Seit fast einem Jahr hatte keines der etablierten Umfrageinstitute eine entsprechende Erhebung für Sachsen veröffentlicht.
Die CDU von Ministerpräsident Michael Kretschmer stürzt demnach um fünf Prozentpunkte auf 21 Prozent ab. Das BSW verliert vier Punkte und kommt auf sieben Prozent.
SPD und Grüne halten sich bei je sechs Prozent, die Linke bei neun. Sonstige Parteien kommen zusammen auf neun Prozent.
Weitere Ergebnisse der Umfrage: Fast jeder Zweite in Sachsen (49 Prozent) hat entweder schon einmal AfD gewählt oder kann es sich vorstellen. Nur 39 Prozent schließen eine AfD-Stimmabgabe kategorisch aus, so wenige wie vorher noch nie von INSA gemessen.
Das maximale Potenzial der CDU liegt der Umfrage zufolge bei nur noch 36 Prozent. Fast jeder zweite potenzielle Unionswähler (52 Prozent) tendiert aktuell zur AfD.
Ministerpräsident Kretschmer vor AfD-Landeschef
Könnten die Sachsen ihren Ministerpräsidenten direkt wählen, würde Amtsinhaber Michael Kretschmer (CDU) den AfD-Landeschef Jörg Urban klar schlagen.
44 Prozent würden laut der Umfrage für Kretschmer stimmen, 20 Prozent für Urban, 22 Prozent für keinen der beiden.
Vor allem ältere Wähler und Anhänger von CDU, SPD, Grünen und Linken halten dem Ministerpräsidenten die Treue, so das Ergebnis der Umfrage.
Nur 35 Prozent sind zufrieden oder eher zufrieden, 58 Prozent geben an, unzufrieden oder sehr unzufrieden zu sein.
85 Prozent sind mit der Bundesregierung unzufrieden
Dramatisch fällt das Urteil der Sachsen über die Bundesregierung aus. 85 Prozent sind unzufrieden, nur zwölf Prozent sind zufrieden.
76 Prozent geben an, ihr Vertrauen in die politische Gestaltungskraft von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sei geringer geworden, lediglich vier Prozent sehen eine Verbesserung.
INSA hatte die Umfrage zwischen dem 13. und 20. Mai unter 1.000 Personen durchgeführt wurde. In Auftrag gegeben hatte die Erhebung das Portal „Nius“ von Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt. (dts/red)
Nach EU-Recht muss bis Ende 2026 jeder EU-Mitgliedsstaat eine Wallet für digitale Ausweise bereitstellen. (Archivbild) - Foto: Monika Skolimowska/dpa
Die Bundesregierung bereitet gesetzlich den Weg für die Einführung einer digitalen Brieftasche vor: Mit der sogenannten EUDI-Wallet sollen „sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, erklärte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) am Mittwoch, 20. Mai.
„Die Nutzung ist freiwillig und erfüllt hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz.“
Start für 2027 vorgesehen
EUDI steht für European Digital Identity. Eine EU-Verordnung sieht vor, dass die 27 Mitgliedstaaten bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit einer digitalen Brieftasche – der EUDI-Wallet – schaffen.
Die Bundesregierung verabschiedete dafür nun das Gesetz für digitale Identitäten. Es schafft den europarechtlich vorgeschriebenen grenzüberschreitend verwendbaren Identitätsnachweis und darüber hinaus weitere Nutzungsmöglichkeiten für Behörden, Unternehmen und Verbraucher.
„Die EUDI-Wallet wird als zentrale Schnittstelle fungieren, mit der sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden und privaten Unternehmen identifizieren können“, erklärte das Digitalministerium.
Digitale Ausweise und Nachweise
„Neben der digitalen Ausweisfunktion sollen künftig auch Entscheidungen und sonstige Dokumente von Bundesbehörden in die Wallet geladen werden können.“ Künftig könnte das System etwa auch zur Alterskontrolle in Online-Netzwerken genutzt werden.
Einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom zufolge ist das Interesse an der digitalen Brieftasche bei den Bürgern groß. Viele wollen künftig Ausweis, Führerschein und ähnliches digital mit sich tragen. Auch die Möglichkeit, Verträge und Formulare digital zu unterzeichnen, findet Anklang.
Allerdings fehlen vielen Menschen noch die technischen Grundvoraussetzung: die aktivierte Online-Funktion des Personalausweises und die dazugehörige PIN.
Auch Unternehmen wollen die EUDI-Wallet nutzen. Sie versprechen sich etwa eine zuverlässige Möglichkeit zur Identitätsprüfung ihrer Kunden oder die sichere Anmeldung bei Online-Diensten.
Zudem könnten Unternehmen digitale Nachweise etwa zur Berufsqualifikation von Bewerbern entgegennehmen oder selbst Mitarbeiterausweise oder Schulungszertifikate ausgeben.
Das Gesetz für digitale Identitäten muss nun noch vom Parlament verabschiedet werden. Nach Angaben des Digitalministeriums wird die technische Infrastruktur für die Einführung parallel dazu entwickelt. Pilotprojekte laufen demnach schon – ab Januar 2027 soll die digitale Brieftasche für alle verfügbar sein. (afp/red)
Weniger Inhalt zum gleichen oder sogar zu einem höheren Preis, das nennt sich „Shrinkflation“. - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
In Kürze:
„Shrinkflation“ beschreibt, wenn Verpackungen mehr Inhalt suggerieren, als tatsächlich enthalten ist.
Ein Treiber ist der Wettbewerb auf dem Markt; ein Gesetzesvorstoß in Deutschland scheiterte an der FDP.
Das Ministerium prüft nun, ob eine europäische Lösung Vorrang haben sollte.
Kürzlich waren im Glas noch 500 Gramm Joghurt, nun sind es nur noch 400 Gramm – zum gleichen Preis. Auch in der Salamipackung stecken statt 100 nur noch 80 Gramm. Am Kaufpreis hat sich nichts geändert. Das entspricht jeweils 20 Prozent weniger und damit einem spürbaren Preisanstieg.
Auch die Chipstüte kostet weiterhin gleich viel, enthält jedoch deutlich mehr Luft. Verbraucher bemerken diese Veränderungen oft erst beim genaueren Hinsehen, da sich die äußere Verpackung kaum verändert hat.
Ein mittlerweile weitverbreitetes Phänomen
„Shrinkflation“ nennt sich dieser ungewöhnliche Begriff, ein Kofferwort, das sich aus dem englischen Wort für „schrumpfen“ und dem Begriff „Inflation“, also Preissteigerung, zusammensetzt. In der Wirtschaft bezeichnet Shrinkflation die Praxis, die Größe oder Menge eines Produkts zu verringern, während der Preis unverändert bleibt oder leicht ansteigt.
In manchen Fällen kann der Begriff auch eine Minderung der Qualität eines Produkts oder seiner Inhaltsstoffe bedeuten, während der Preis gleich bleibt, erläutert das Corporate Finance Institute (CFI) auf seiner Internetseite.
Der britischen Ökonomin Pippa Malmgren wird allgemein die Prägung dieses Begriffs im Jahr 2009 zugeschrieben. Das Phänomen ist in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie mittlerweile weitverbreitet.
Wie das CFI weiter ausführt, gelten steigende Produktionskosten als Hauptursache für Shrinkflation. Preisanstiege bei Inhalts- und Rohstoffen, Energieträgern sowie Arbeitskräften treiben die Herstellungskosten nach oben und drücken die Gewinnmargen der Hersteller. Durch eine Reduzierung von Gewicht, Volumen oder Menge bei gleichbleibendem Verkaufspreis lassen sich die Gewinnspannen wieder verbessern, während viele Verbraucher die geringfügige Mengenreduzierung nicht sofort bemerken und das Absatzvolumen weitgehend stabil bleibt.
Ein weiterer Treiber ist der intensive Wettbewerb auf dem Markt. In Branchen wie der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, in denen zahlreiche Alternativprodukte verfügbar sind, suchen Hersteller nach Wegen, die Kundengunst zu erhalten und zugleich die Profitabilität zu sichern. Shrinkflation stellt dem CFI zufolge eine solche Strategie dar. Sie ist aber nicht als Betrug oder falsche Darstellung von Produkten anzusehen. Die Hersteller geben Gewicht, Volumen oder Menge ihrer Produkte stets auf den Verpackungsetiketten an. Das ist nicht illegal, lediglich „hinterlistig“.
Schilder müssen 60 Tage auf Änderung hinweisen
Um dieses Vorgehen künftig transparent zu machen, gilt in Österreich seit April 2026 ein Gesetz, das Supermärkte und Drogerien zur Kennzeichnung verpflichtet. Als Vorbild gilt dafür Frankreich, das 2024 Warnhinweise einführte, schreibt das Portal „chip.de“.
Sinkt der Inhalt eines Produkts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis, muss ein Warnschild direkt am Regal deutlich darauf hinweisen. Die Geschäfte sind verpflichtet, diese 60 Tage lang angebracht zu lassen. Händler, die die Vorgabe umgehen, riskieren Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Hersteller die reduzierte Inhaltsmenge freiwillig deutlich auf der Verpackung angeben.
In Deutschland gibt es kein solches Gesetz. Eine Initiative scheiterte 2023. So erarbeitete das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium seinerzeit einen Gesetzentwurf für weniger Verpackungsmüll. Dabei wollte die Behörde auch gegen Mogelpackungen vorgehen. So sollte die Verringerung der Füllmenge bei gleichbleibender Verpackung in der Regel unzulässig sein.
Die damalige Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) nannte die Mogelpackungen „ein großes Ärgernis“. Sie führten die Verbraucher „in die Irre“. Die Grünen, damals in der Ampelkoalition mit SPD und FDP in Regierungsverantwortung, bekamen zwar Unterstützung von Sozialdemokraten, Kontra gab es hingegen von den Liberalen.
Als einen „notwendigen Schritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz“ bezeichnete Carsten Träger (SPD) damals die angestrebte Gesetzesänderung. Hingegen wies die FDP die Pläne zurück: „Ein gesetzliches Schrumpfungsverbot braucht es nicht“, meinte die liberale Verbraucherpolitikerin Katharina Willkomm.
Kunden, die sich vom Produkt getäuscht fühlten, sollten beim nächsten Einkauf zu einer anderen Marke greifen, sagte sie. Die FDP kritisierte aber vor allem die im Gesetzentwurf vorgesehene Mehrwegpflicht. Demnach hätten Händler ab 2025 mindestens ein wiederverwendbares Produkt für Wasser, Bier, alkoholfreie Getränke, Saft und Milch anbieten müssen. Der Entwurf blieb im parlamentarischen Verfahren stecken und kam nie zur Abstimmung.
Koalitionsvertrag sieht verbesserte Transparenz vor
Grundsätzlich bestehe durch die verpflichtende Grundpreisauszeichnung gemäß Paragraf 4 Preisangabenverordnung ein hohes Informations- und Verbraucherschutzniveau, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Anfrage von Epoch Times mit. Bestimmte Arten von Mogelpackungen seien zudem bereits im geltenden Recht verboten, zum Beispiel aufgrund von Verstößen gegen die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, erläutert ein Sprecher.
Versteckte Preiserhöhungen durch Mogelpackungen seien aber ein Ärgernis, denn sie verhinderten „informierte Konsumentscheidungen“. Ein wirkungsvoller Schutz vor Mogelpackungen sei deshalb gerade in einer Zeit wichtig, „in der insbesondere gestiegene Lebensmittelpreise viele Menschen vor Herausforderungen stellen“.
Daher plane die Bundesregierung, sich für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen einzusetzen. In dem Zusammenhang verwies der Sprecher auf den zwischen CDU/CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag (S. 42, Zeile 1.295 und 1.296). Hierzu prüft sie, auch unter Einbeziehung der Rechtsprechung – unter anderem des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2024 (I ZR 43/23) und des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 23. Mai 2025 (33 O 56/24 KfH) – sowie der in anderen Rechtsordnungen gesammelten Erfahrungen, insbesondere in Frankreich und in Österreich, wie der bestehende Regelungsrahmen im Einklang mit europäischen Vorgaben sinnvoll ergänzt werden könne.
Viele Aspekte sind zu überprüfen
Lösungen des Problems seien jedoch nicht einfach. Mehrere Regelungsbereiche, unter anderem Wettbewerbs- beziehungsweise Lauterkeitsrecht, Verpackungsrecht, Lebensmittel- oder Preisangabenrecht, seien betroffen. Vorgaben auf europäischer Ebene mit unterschiedlichen Harmonisierungsgraden beschränkten den Spielraum für nationale Regelungen.
Auch wegen der Auswirkungen auf den Binnenmarkt und die europäischen Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, sei daher zu prüfen, ob eine europäische Regelung vorzugswürdig wäre. So hatte es beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband im Positionspapier „Shrink- und Skimpflation: Versteckte Preiserhöhung sichtbar machen“ vom 18. Dezember 2025 gefordert.
Vor allem aufgrund ihrer Beliebtheit bei den Anhängern der eigenen Partei rückt AfD-Chefin Alice Weidel im INSA-Politikerranking auf Platz 4 vor. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Boris Pistorius bleibt laut INSA Deutschlands beliebtester Politiker vor Cem Özdemir und Hendrik Wüst.
AfD-Chefin Alice Weidel verbessert sich um vier Plätze auf Rang 4.
Friedrich Merz landet im Politikervergleich auf dem letzten Platz.
In aktuellen Wahlumfragen liegt die AfD bundesweit deutlich vor der Union.
Das am Montag, 18. Mai, von INSA für „BILD“ erhobene Politikerranking bestätigt die aktuellen Stimmungstendenzen in der deutschen Politik. An der Spitze bleibt alles unverändert: Boris Pistorius führt weiterhin vor Cem Özdemir und Hendrik Wüst.
Auffällig ist hingegen der deutliche Sprung von AfD-Chefin Alice Weidel, die sich im Vergleich zur Vorwoche um vier Plätze verbessert und inzwischen Rang 4 erreicht. Damit überholt sie unter anderem Markus Söder.
Nicht auf der Liste vertreten war Johann Wadephul, der in anderen Umfragen zuletzt ebenfalls hohe Beliebtheitswerte bis in den Bereich von Platz 4 erreicht hatte.
INSA-Umfrage: Weidel profitiert von hoher Bewertung im eigenen Lager
Das INSA-Institut befragte vom 15. bis 18. Mai insgesamt 2.005 Wahlberechtigte, die Politiker auf einer Skala von 0 (sehr schlecht) bis 10 (sehr gut) bewerten sollten. Alice Weidel erhielt dabei von Anhängern der eigenen Partei einen sehr hohen Wert von 8,5, während sie bei Wählern anderer Parteien deutlich schwächer abschneidet.
Insgesamt erreicht sie so einen Durchschnittswert von 4,0 Punkten und liegt damit knapp vor den CSU-Politikern Markus Söder und Alexander Dobrindt, die jeweils auf 3,9 kommen.
An der Spitze steht weiterhin Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius mit 5,0 Punkten als bestplatzierter SPD-Politiker. Parteichef Lars Klingbeil folgt mit 3,7 Punkten auf Rang 13, während Ko-Vorsitzende Bärbel Bas mit 3,4 Punkten auf Platz 17 zurückfällt.
Neben Weidel, Reichinnek und Schwerdtner gewinnen an Zustimmung
Boris Pistorius bleibt sowohl bei SPD- als auch bei Unionsanhängern auf Platz 1 der Beliebtheitsskala – ein Ergebnis, das vor allem für die Union bemerkenswert ist. Unter deren Anhängern liegt er noch vor Ministerpräsident Hendrik Wüst, der mit 4,1 Punkten Platz 3 erreicht. CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz landet hingegen mit 2,7 Punkten auf dem letzten Platz unter den 20 abgefragten Politikern.
Mit 4,4 Punkten belegt Ministerpräsident Cem Özdemir Rang 2 und ist damit der einzige Vertreter seiner Partei in den Top 10. Franziska Brantner verbessert sich leicht auf 3,5 Punkte und Rang 15, während Katharina Dröge mit 3,4 Punkten knapp dahinter liegt.
Zu den Gewinnern zählt auch die Linkspartei: Heidi Reichinnek erreicht mit 3,6 Punkten Platz 10 und zieht an CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann vorbei. Parteisprecherin Ines Schwerdtner verbessert sich ebenfalls auf 3,5 Punkte und überholt damit Lars Klingbeil.
INSA sieht Friedrich Merz auf dem letzten Platz aller abgefragten Politiker
Im aktuellen INSA-Ranking liegt der designierte FDP-Chef Wolfgang Kubicki mit konstanten 3,9 Punkten auf Platz 7. Sahra Wagenknecht folgt mit 3,7 Punkten auf Platz 9 und bleibt damit unter den zehn bestbewerteten Politikern, ebenso wie Vertreter nicht mehr im Bundestag vertretener Parteien.
Julia Klöckner fällt mit ebenfalls 3,7 Punkten von Platz 5 auf Platz 8 zurück. AfD-Co-Vorsitzender Tino Chrupalla verbessert sich um zwei Plätze auf Rang 14 und erreicht 3,5 Punkte.
Am unteren Ende des Rankings stehen CDU-Politiker Katherina Reiche (3,2) und Jens Spahn (2,8) noch vor Parteichef und Bundeskanzler Friedrich Merz, der damit den letzten Platz unter den abgefragten Politikern belegt.
Der Umfragetrend zeigt sich im Einklang mit weiteren Umfragen jüngerer Zeit, die einen deutlichen Absturz der CDU und Zugewinne für die AfD ausweisen. Am 16.5. präsentierte INSA eine Umfrage zur Bundestagswahl, bei der die AfD mit mittlerweile 29 Prozent deutlich vor der Union (22 Prozent) liegt. Die Grünen ziehen mit 14 Prozent (plus 1,5) an der SPD vorbei, die nur noch auf 12 Prozent (minus 1) käme.
AfD legt in mehreren Umfragen zu – auch auf Kosten der CDU
Im Gegensatz zum Politikerranking verliert die Linke laut INSA bundesweit an Zustimmung und käme nur noch auf 10 Prozent (minus 1). FDP und BSW würden trotz prominenter und gut bewerteter Vertreter keinen Einzug in den Bundestag schaffen und liegen jeweils bei 3 Prozent (minus 0,5).
Deutlich voran liegt die AfD laut INSA auch in Sachsen-Anhalt mit 42 Prozent. Die CDU kommt dort nur noch auf 24 Prozent. Darüber hinaus wären dort nur noch Linke (12 Prozent) und SPD (6 Prozent) im Landtag vertreten.
In Berlin hingegen kann sich die CDU mit 20 Prozent noch an der Spitze halten. Die AfD liegt dort bei 18 Prozent, dahinter rangieren SPD (16 Prozent) sowie Grüne und Linke mit je 15. In beiden Bundesländern wird im Herbst gewählt.
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Stromsteuer soll sinken
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert angesichts hoher Energiepreise weitere Entlastungen für Verbraucher und drängt auf eine Senkung der Stromsteuer. Voraussetzung seien allerdings Spielräume im Bundeshaushalt. CSU-Chef Markus Söder geht noch weiter: Er verlangt die komplette Abschaffung der Stromsteuer und spricht sich zudem für eine Verlängerung des Tankrabatts aus.
Die Opposition und kritische Stimmen aus der Union bezweifeln, dass das neue Heizungsgesetz einer Anfechtung vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten würde. Sie verweisen auf den Klimabeschluss aus Karlsruhe von 2021. Darin hatten die Richter geurteilt, dass das Grundgesetz die Regierung zur „Herstellung von Klimaneutralität“ verpflichtet.
Bundesinnenminister Dobrindt plant zehn Milliarden Euro für den Ausbau des Bevölkerungsschutzes und der zivilen Verteidigung auszugeben. Vorgesehen sind eine Taskforce an 50 Standorten, 1.000 neue Spezialfahrzeuge, 110.000 Feldbetten und der Ausbau des THW. Zudem will der Bund alle öffentlichen Schutzräume wie Bunker, Tunnel und Tiefgaragen in der Warn-App NINA erfassen.
US-Präsident Trump fordert den Iran zu zügigem Handeln auf. Washington verlangt von Teheran, sein Atomprogramm aufzugeben und das Ende der Kontrolle über die Straße von Hormus. Der Iran will bislang jedoch nicht über sein Nuklearprogramm verhandeln und signalisiert Bereitschaft für eine Fortsetzung der Kämpfe. Zugleich sorgen Drohnenangriffe auf ein Kernkraftwerk der Vereinigten Arabischen Emirate für Spannungen.
In Rheinland-Pfalz stellt die CDU erstmals nach 35 Jahren SPD-Regierung wieder den Ministerpräsidenten. Gewählt worden ist Gordon Schnieder, der Bruder von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. CDU und SPD bilden erstmals eine große Koalition in Mainz und besetzen jeweils fünf Ministerposten. Eine Zusammenarbeit mit der AfD schließen beide aus.
Wird der „Tankrabatt“ verlängert? (Archivbild) - Foto: Daniel Reinhardt/dpa
In Kürze:
Wirtschaftsministerin Reiche fordert eine allgemeine SenkungderStromsteuer.
CSU-Chef Söder hält eine VerlängerungdesTankrabatts für möglich.
Die SPD lehnt dauerhafte pauschale Entlastungen ab und setzt auf Steuerreformen.
Trotz gesunkener Preise liegen Kraftstoffe weiterhin deutlich über dem Vorkrisenniveau.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) drängt auf weitere Entlastungen für die Bürger in Anbetracht der hohen Preise für Energie und Treibstoffe. Sie hat dabei Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zu einer baldigen Senkung der Stromsteuer aufgerufen.
Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder hingegen spricht sich dafür aus, den Tankrabatt zu verlängern – und stellt sich damit gegen SPD-Fraktionschef Matthias Miersch, der für eine strukturelle Steuerreform plädiert hat.
Reiche zieht positive Bilanz über den Tankrabatt
In einem Gespräch mit der „Rheinischen Post“ erklärte Reiche, es sei offen, ob der Tankrabatt über die Sommerferien verlängert werde. Dessen bisherige Bilanz bewertete sie als positiv. Er habe „dazu geführt, dass wir hohe Preisaufschläge abmildern konnten“. Die Mineralölwirtschaft gebe die temporäre Steuersenkung an die Kunden weiter. Das ifo Institut und die Monopolkommission sprächen sogar von einem Ausmaß von 80 Prozent.
Preisvergleichsseiten wie billig-tanken.de wiesen am Montag, 18. Mai, um 16:30 Uhr einen deutschlandweiten Durchschnittspreis für Diesel von 2,00 Euro pro Liter aus. Super 95 kostete 2,07 Euro. E10, das in den vergangenen Tagen fallweise über dem Preis gelegen hatte, kostete 2,01 Euro.
Gemessen an den Höchstpreisen der zweiten Aprilhälfte ist das durchschnittliche Preisniveau für Kraftstoffe in Deutschland deutlich niedriger. Allerdings sind sie gegenüber der Vorwoche wieder im Steigen begriffen und liegen stabil erheblich über dem Vorkrisenniveau.
Der ADAC und anfänglich auch das ifo hatten in den Tagen nach Inkrafttreten des Tankrabatts am 1. Mai dessen Wirkung bezweifelt.
12-Uhr-Regel habe Intransparenz beseitigt
Reiche verteidigte auch die sogenannte 12-Uhr-Regelung, die seit dem 1. April gilt. Diese habe immerhin zur Transparenz beigetragen. Die Ministerin erklärte im Gespräch mit der „Rheinischen Post“:
„Wir hatten zuvor 20 bis 30 Preisänderungen pro Tag an den Tankstellen. Das war das Gegenteil von Transparenz und für die Verbraucher verwirrend. Das einmalige Festsetzen des Preises führt dazu, dass die Kunden an der Tankstelle mehr Verlässlichkeit bekommen. Das ist eine gute Nachricht.“
Ende April hatten das ZEW Mannheim und die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die Ergebnisse einer gemeinsamen Studie zu den Auswirkungen der Mittagsregel vorgestellt. Diese ergab, dass zwar die Gewinnmargen der Mineralölwirtschaft gestiegen seien, die Preise aber kaum gesunken, wenn nicht sogar gestiegen seien.
Reiche betonte erneut, dass es in Deutschland keine Knappheitssituation im Bereich des Rohöls gebe. Man sei auch nicht einseitig abhängig, weil Deutschland dieses aus unterschiedlichen Ländern beziehe. Überdies stamme die Hälfte des verfügbaren Kerosins aus heimischen Raffinerien. Damit befinde sich Deutschland in einer erheblich besseren Ausgangsposition als etwa asiatische Länder, in denen es zu realen Mangellagen komme.
Reiche: Regierung hat nicht die Aufgabe, „Urlaubsflüge zu subventionieren“
Gleichzeitig müsse die Marktwirtschaft Preissignale senden, um auf Knappheiten hinzuweisen. Die Bundesregierung mildere die Preisaufschläge ab. Sie habe aber nicht die Aufgabe, „Urlaubsflüge zu subventionieren“.
Die Ministerin drängte gleichzeitig auf eine möglichst zeitnahe Senkung der Stromsteuer. Diese „muss kommen, sobald im Haushalt Spielräume dafür da sind“, äußerte Reiche. Alle Koalitionsfraktionen, insbesondere die Union, hielten diese für eine Priorität. Bundesfinanzminister Klingbeil habe zugesagt, „alle Optionen zu prüfen, die Stromsteuer für alle zu senken“. Im Koalitionsvertrag ist die Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß ebenso verankert.
Bislang lag diese pauschal bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde, was etwa 5 Prozent des Gesamtpreises entsprach.
Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag die dauerhafte Senkung des Strompreises um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde durch ein passendes Maßnahmenpaket. Dazu gehörten die Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro Kilowattstunde und das Reduzieren von Umlagen und Netzentgelten.
Veränderungen bei Netzentgelten könnten Erleichterung bringen
Aufgrund des Finanzierungsvorbehalts aller im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen senkte die Koalition die Stromsteuer vorerst nur für Industrie, Land- und Forstwirtschaft.
Aufgrund des zweiten Entlastungspakets der Bundesregierung wurden seit Anfang des Monats die Spritsteuern um 14,04 Cent pro Liter gesenkt. Zusammen mit deren Effekt auf die Mehrwertsteuer ergibt dies einen Nachlass von knapp 17 Cent. Gelten solle dies vorerst bis Ende Juni.
Söder will Tankrabatt verlängern – Miersch gegen „Gießkanne“
CSU-Chef Markus Söder hatte zuletzt in der ARD-Sendung „Caren Miosga“ erklärt, der Tankrabatt scheine zu wirken. Man müsse nun die Entwicklung der Preissituation im Auge behalten, so der CSU-Chef:
„Und wenn es nicht anders geht, könnte ich mir vorstellen, dass wir darüber diskutieren müssen, ihn zu verlängern.“
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hingegen betonte in der „Augsburger Allgemeinen“, Mobilität müsse bezahlbar bleiben, aber „die Gießkanne ist keine Dauerlösung“. Stattdessen arbeite man an „strukturellen und zielgenauen Entlastungen“. Diese sollen über ein geplantes Steuerpaket gerade für untere und mittlere Einkommen kommen.
Diese könnten ab Dienstag auch attraktivere Förderungen für den Erwerb von E-Autos beantragen.
CSU-Politikerin Angelika Niebler spricht von „unzutreffenden Vorwürfen“. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Das EU-Parlament stimmt am Dienstag, 19. Mai, über die Aufhebung der Immunität der deutschen Abgeordneten Angelika Niebler (CSU) ab (12.30 Uhr).
Niebler wird vorgeworfen, ihre vom EU-Parlament bezahlten Mitarbeiter für Aufgaben eingesetzt zu haben, die nichts mit ihrer Tätigkeit als Parlamentarierin zu tun hatten. Niebler hat die Vorwürfe als unzutreffend zurückgewiesen.
Die Europäische Staatsanwaltschaft hatte bereits im vergangenen Herbst um die Aufhebung der Immunität Nieblers gebeten. Der Justizausschuss des Parlaments sprach sich Anfang Mai gegen die Aufhebung der Immunität aus.
Die Anschuldigungen seien mit einem „direkten politischen Motiv eingereicht“ worden, hieß es unter anderem zur Begründung.
Niebler ist seit 1999 EU-Abgeordnete und seit 2014 Ko-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament. Seit 2015 ist sie zudem stellvertretende CSU-Vorsitzende. (afp/red)
Mehrere Parteien sprechen sich gegen eine Erhöhung der Bundestagsdiäten in diesem Jahr aus. (Symbolbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa
Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat einer Aussetzung der Diätenerhöhung in diesem Jahr zugestimmt.
„Ich verstehe, dass viele Bürgerinnen und Bürger das so sehen, dass sie auch sagen, wenn wir gerade viel verzichten müssen, (…) dann erwarten wir das auch von den Abgeordneten“, sagte Spahn in einem Podcast des Nachrichtenportals „The Pioneer“.
Er verwies unter anderem auf die von der schwarz-roten Koalition geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, „die ja für viele eine zusätzliche Belastung bedeutet“.
Er könne sich daher „vorstellen, dass (…) wir zu einer Aussetzung der Diätenerhöhung für dieses Jahr kommen“, sagte Spahn in dem Podcast, der am Sonntag, 17. Mai, aufgezeichnet wurde und am Montag erscheinen soll.
Entsprechende Forderungen waren bereits vom Koalitionspartner der Union geäußert worden. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hatte Anfang Mai gesagt, seine Partei wolle die anstehende Erhöhung „unbedingt aussetzen“.
Zur Begründung verwies er auf die beschlossenen Sparmaßnahmen für die Bürger. Auch die Grünen und die Linke sprachen sich dafür aus, die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge im Bundestag ausfallen zu lassen.
Seit 2014 sind die Diäten der Bundestagsabgeordneten an die Entwicklung des Nominallohnindexes gekoppelt und erhöhen sich dementsprechend automatisch.
Zum 1. Juli würde deshalb ein Plus von 4,2 Prozent anstehen. Die monatlichen Bezüge würden damit von derzeit rund 11.833 Euro auf etwa 12.330 Euro vor Steuern steigen.
Spahn sprach sich dafür aus, nach einer Aussetzung in diesem Jahr wieder zu dem Mechanismus zurückzukehren. „Denn es ist ein Wert an sich, dass wir nicht jedes Jahr politisch darüber entscheiden.“ (afp/red)
Hält die schwarz-rote Koalition? - Foto: Michael Kappeler/dpa
Die Koalition aus Union und SPD steht nach eigener Einschätzung vor wegweisenden Wochen – und angesichts des Aufwinds der AfD in Umfragen zusätzlich unter Druck.
CSU-Chef Markus Söder warnt vor einem Aus der Regierung. „Wenn jetzt wieder eine demokratische Regierung scheitert, aus welchen Gründen auch immer, (…), dann gehen wir den Weimarer Weg“, sagte der bayerische Ministerpräsident am Samstag, 16. Mai, auf dem Katholikentag in Würzburg. „Die Anzeichen sind doch da. Es ist nicht das Gleiche, aber es ist irgendwie ähnlich.“
Der CSU-Landesgruppenvorsitzende im Bundestag, Alexander Hoffmann, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Diese Koalition muss halten und liefern.“ Er sieht die Koalition unter Zwang, Lösungen für die Probleme des Landes zu finden. Sonst wüchsen die radikalen Ränder. „Das war das Problem der Weimarer Demokratie, und diesen Fehler sollten die Parteien der Mitte heute nicht wiederholen.“
Die Weimarer Republik war die erste demokratische Republik in Deutschland. Sie endete 1933 mit der Machtübergabe an Adolf Hitlers Nationalsozialisten und der Errichtung der Diktatur. Historiker sehen nur sehr begrenzt Parallelen zur Gegenwart und warnen davor, die AfD mit den Nazis gleichzusetzen.
Reformpaket bis zum Sommer angestrebt
Angesichts der Wirtschaftskrise und dieses Umfragedrucks will die Bundesregierung vor den anstehenden Landtagswahlen Handlungsfähigkeit beweisen und bis zur Sommerpause ein großes Reformpaket schnüren: zu den zentralen Themen Steuern, Arbeitsmarkt, Rente und Bürokratieabbau. Doch bei der konkreten Umsetzung gibt es noch große Differenzen.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sagte im ARD-„Bericht aus Berlin“, er sei sich sicher, dass es die Koalition schaffe, sich auf Kompromisse zu einigen. Das habe die Koalition bereits bewiesen, sagte Miersch mit Blick etwa auf das Tariftreuegesetz.
Steuerreform
Zu den dicken Brocken gehört eine Steuerreform, welche die Koalition mit Wirkung zum 1. Januar 2027 plant – um vor allem kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Das Vorhaben kostet viele Milliarden, die Finanzierung ist unklar.
Die SPD will höhere Einkommen und Erbschaften stärker belasten. Die CSU fordert den Koalitionspartner aber auf, nicht allein auf Umverteilung innerhalb des Systems zu setzen.
„Wir sind einen großen Schritt auf die SPD zugegangen und können uns vorstellen, uns bei der Reichensteuer zu bewegen“, schrieb CSU-Landesgruppenchef Hoffmann auf der Plattform X. „Im Gegenzug muss aber auch etwas von der SPD kommen. Es kann keine Gegenfinanzierung ausschließlich innerhalb des Einkommensteuersystems geben. Reine Umverteilung führt in die Sackgasse, weil sie keinen Wohlstand schafft.“
Bei der Einkommensteuer ist zu unterscheiden zwischen dem Spitzensatz im regulären Tarifverlauf – das sind 42 Prozent – und der Reichensteuer, die derzeit bei Ledigen ab knapp 278.000 Euro greift und 45 Prozent beträgt.
Pauschale Kürzungen?
Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hatte sich für eine pauschale Abschmelzung bei allen Subventionen und Steuervergünstigungen um fünf Prozent ausgesprochen, um Steuerentlastungen zu finanzieren. Miersch nannte dies in der ARD einen Ansatz.
Allerdings habe die „Rasenmäher“-Methode das Problem, dass man dann auch an elementare Dinge gehe, die möglicherweise sehr wichtig seien. Er nannte etwa den sozialen Wohnungsbau. Zu einer möglichen Erhöhung der Mehrwertsteuer sagte Miersch, dies würde untere Einkommen überproportional belasten.
Konsens mit Sozialpartnern? Verdi-Chef kritisiert Merz
Die Koalition will Arbeitgeber und Gewerkschaften in den Reformprozess einbinden. Das könnte aber schwierig werden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds am Dienstag für tiefgreifende Sozialreformen geworben – und dafür Pfiffe und Buhrufe kassiert.
Verdi-Chef Frank Werneke warf Merz vor, für die Reformpläne der Bundesregierung bislang keinen Konsens mit den Gewerkschaften gesucht zu haben. Er warnte in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ vor einem Abbau von Arbeitnehmerrechten. Auch ein höheres Renteneintrittsalter sei nichts, wozu man Ja sagen werde.
Umfrage sieht AfD im Bund bei 29 Prozent
Auf Bundesebene steigt die AfD beim Meinungsforschungsinstitut Insa auf 29 Prozent (plus eins gegenüber der Vorwoche) – den höchsten je für sie gemessenen Wert.
Die Union fällt in der Erhebung für die „Bild am Sonntag“ auf 22 Prozent (minus eins) zurück – bei Insa ihr schwächster Wert seit mehr als vier Jahren. Die SPD rutscht auf 12 Prozent (minus eins). Zusammen erreicht Schwarz-Rot nur noch 34 Prozent.
Andere Institute sahen die AfD zuletzt zwischen 25 und 28 Prozent und die Union zwischen 22 und 24 Prozent. Wahlumfragen sind generell mit Unsicherheiten behaftet. (dpa/red)
Gut ein Jahr nach dem Amtsantritt der schwarz-roten Bundesregierung wächst bei einem Großteil der Bevölkerung laut einer aktuellen Umfrage Sorge und Unzufriedenheit über deren Politik.
Bürger wollen über wichtige Fragen abstimmen dürfen
Eine klare Mehrheit von 74 Prozent der Befragten wünschte sich, dass die Bürger künftig über wichtige Fragen abstimmen dürfen. Nur 17 Prozent sprachen sich gegen bundesweite Volksentscheide aus.
Das ergab die vom Meinungsforschungsinstitut INSA wöchentlich für die „Bild am Sonntag“ erhobenen repräsentativen Umfrage.
84 Prozent der Befragten äußerten große oder sehr große Sorge um Deutschland. 64 Prozent der Befragten waren demnach der Ansicht, dass keine denkbare Koalition in der Lage ist, die Probleme im Land zu lösen. Nur 11 Prozent machten sich demnach geringe Sorgen.
41 Prozent für ein Ende der Brandmauer
Für die Schwäche der Regierung machten 42 Prozent der Befragten die Koalitionsparteien gleichermaßen verantwortlich, 37 Prozent sahen die Hauptschuld bei der Union, 14 Prozent bei der SPD. Die befragten Bürger hielten dabei sowohl CDU/CSU als auch die SPD zu 50 Prozent für Blockadeparteien.
Einer Regierungsbeteiligung der AfD stand eine relative Mehrheit der befragten Deutschen ablehnend gegenüber: 41 Prozent der Befragten waren für ein Ende der Brandmauer, 47 Prozent dagegen. Bei den Unionswählern lehnen 67 Prozent eine Zusammenarbeit mit der AfD ab.
Merz, Pistorius, Söder
Falls die derzeit geplanten großen Reformprojekte der Bundesregierung bei Steuern und Sozialem scheitern sollten, wünschten sich 67 Prozent der Befragten, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als Kanzler ausgetauscht werden soll. Selbst unter den Unionswählern wären in einer solchen Situation 46 Prozent für einen Kanzlerwechsel.
Von den in der Umfrage genannten Kanzler-Alternativen schnitt Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) am besten ab. 29 Prozent sagten, er könne Reformen besser durchsetzen als Merz.
25 Prozent glaubten dies von CSU-Chef Markus Söder, 13 Prozent von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst. 33 Prozent sagen, keiner der Vorgeschlagenen könne es besser machen als Merz.
Für den Sonntagstrend befragte INSA 1.001 Teilnehmer im Zeitraum vom 13. Mai bis zum 15. Mai. Die maximale Fehlertoleranz wurde mit plus/minus 3,1 Prozentpunkten angegeben.(afp/red)
Der Höchstsatz beim Elterngeld wurde jahrelang nicht nach oben angepasst. (Symbolbild) - Foto: Marco Rauch/dpa
In Kürze:
Die Bundesregierung prüft mögliche Kürzungen beim Elterngeld.
Familienministerin Karin Prien muss laut Haushaltsentwurf 500 Millionen Euro einsparen.
Im Gespräch sind niedrigere Einkommensgrenzen oder eine kürzere Bezugsdauer.
Familienverbände warnen vor einem „fatalen Signal“ angesichts sinkender Geburtenzahlen.
Die Sparvorgaben für den Bundeshaushalt drohen, liebgewonnene Gewissheiten infrage zu stellen. Trotz der niedrigen Geburtenrate machen sie auch vor Familien nicht halt. Nach den geplanten Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung drohen nun auch Einschnitte beim Elterngeld. Zuerst berichtete das „Handelsblatt“ darüber.
Noch vor einem Jahr hatte Bundesfamilienministerin Karin Prien gegenüber dem Magazin „Eltern“ kritisiert, dass die Sätze seit Einführung dieser Leistung nicht erhöht worden seien. Mangels Inflationsanpassung habe das Elterngeld mittlerweile sogar an Wert verloren. Prien wollte allerdings schon damals keine verbindlichen Zusagen für eine Erhöhung machen. Sie sagte: „Das Schlimmste in der Politik ist, Dinge zu versprechen, die man am Ende nicht hält.“
Einkommensgrenzen beim Elterngeld verschärft
Nun stehen möglicherweise weitere Kürzungen ins Haus. Grund dafür ist, dass die Ministerin aufgrund des Haushaltsentwurfs von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil in ihrem Haushalt 500 Millionen Euro einsparen soll. Dies könnte nicht nur durch Einsparungen und Umstrukturierungen bei Kinder- und Jugendhilfe oder im Bereich der zivilgesellschaftlichen Förderung geschehen. Auch das Elterngeld steht auf dem Prüfstand.
Bereits Amtsvorgängerin Lisa Paus hatte Kürzungen in diesem Bereich veranlasst. So besteht mittlerweile kein Anspruch mehr auf das Elterngeld, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen eines Paares die Summe von 175.000 Euro überschreitet. Der Ökonom Wido Geis-Thöne vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) äußerte gegenüber dem „Handelsblatt“, er rechne mit einer weiteren Senkung der Einkommensgrenze.
Es wäre jedoch auch möglich, dass der Bund schrittweise die Bezugsdauer verringert. Vor allem diese Variante würde fast alle Eltern betreffen, weil in vielen Teilen des Landes die Dichte des Ausbaus an Kinderbetreuungseinrichtungen gering ist. Das Elterngeld stellt eine staatliche Einkommensersatzleistung dar. Es soll Eltern entlasten, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und deshalb berufliche Abstriche machen müssen.
Wer derzeit die Leistung beantragen kann
Der Bundestag beschloss das Elterngeld im September 2006 als Ersatz für das zuvor bestehende Erziehungsgeld. Am 1. Januar 2007 trat das dazugehörige Gesetz in Kraft. Seither gab es mehrere Modifikationen – wie das Elterngeld plus im Jahr 2015. Ab den Jahren 2024 und 2025 galten veränderte Einkommensgrenzen.
Derzeit beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Es ersetzt in der Regel rund 65 Prozent des Nettoeinkommens des Elternteils, das dieser in den zwölf Monaten vor der Geburt erzielt hat. Das Elterngeld Plus richtet sich insbesondere an Eltern, die in Teilzeit arbeiten. Es beträgt zwischen 150 und 900 Euro monatlich, kann dafür aber über einen längeren Zeitraum bezogen werden.
Elterngeld erhalten Eltern, die ihr Kind in Deutschland selbst betreuen und erziehen und mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben. Anspruchsberechtigt sind neben Erwerbstätigen auch Studenten, Arbeitslose sowie in bestimmten Fällen Verwandte oder andere Personen, die die Betreuung übernehmen, wenn die leiblichen Eltern dazu nicht in der Lage sind. Während des Bezugs dürfen Berechtigte jedoch nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Kritik an möglichen Elterngeld-Kürzungen – auch aus der Koalition
Der Gedanke, am Elterngeld zu sparen, stößt auch in den Reihen der Koalition auf wenig Gegenliebe. Die familienpolitische Sprecherin der SPD, Jasmina Hostert, erklärte gegenüber dem „Handelsblatt“, sie lehne Kürzungen bei Kindern und Familien ab. Gerade jetzt bräuchten diese „Stabilität und Verlässlichkeit“.
Anne König (CDU) schlägt ihrer Parteikollegin Karin Prien vor, an anderer Stelle zu sparen: „Statt beim Elterngeld zu kürzen, könnten auch die Projektförderungen des Familienministeriums in den Blick genommen werden.“
Der Deutscher Familienverband weist auf die niedrigste Geburtenrate seit 1946 hin und bezeichnet die vorgeschlagenen Einsparungen als „verheerendes Signal“ für junge Paare und Familien. In einer Erklärung heißt es: „Wer beim Elterngeld den Rotstift ansetzt, verschenkt die Zukunft unseres Landes. […] Paare, die heute über die Gründung einer Familie nachdenken, brauchen Verlässlichkeit und keine Hiobsbotschaften. Die Pläne, das Elterngeld zu kürzen, sind ein fatales Signal und konterkarieren jegliche Bemühungen, den demografischen Abwärtstrend zu stoppen.“
Die Zahl der Elterngeldbezieher ist aufgrund des Einbruchs der Geburtenrate bereits jetzt rückläufig. Zuletzt lag sie dem Statistischen Bundesamt zufolge bei etwa 1,61 Millionen – um 3,7 Prozent weniger als 2024. Seit 2021 ist die Zahl der Bezieher permanent rückläufig. Gemessen an der Zahl der Bezieher im Jahr 2021 ist sie sogar um 13,9 Prozent gesunken.
Im März hatte es noch geheißen, Berlins Bürgermeister Wegner habe am ersten Tag des Stromausfalls auch mit Kanzler Merz gesprochen. (Archivbild) - Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Bundeskanzler Friedrich Merz hat am ersten Tag des großen Stromausfalls in Berlin doch nicht mit dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (beide CDU) telefoniert. Eine Sprecherin der Bundesregierung korrigierte jetzt frühere Angaben.
„Der Bundeskanzler war in die Kommunikation mit dem Regierenden Bürgermeister Wegner am 3. Januar 2026 zwar eingebunden, jedoch hat kein unmittelbares Gespräch oder Telefonat stattgefunden“, erklärte sie auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Anderslautende Auskünfte beruhten auf einem „Missverständnis in der Kommunikation“.
Zuvor hatte der „Tagesspiegel“ über diesen neuen Sachstand berichtet – unter Berufung auf Unterlagen in einer presserechtlichen Auseinandersetzung mit dem Kanzleramt.
Andere Darstellung im März
Am 17. März hatte ein Sprecher der Bundesregierung auf dpa-Anfrage mitgeteilt, dass es am 3. Januar mehrere Gespräche Wegners mit Merz und Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) gegeben habe.
Dabei sei es um die mögliche Unterstützung des Landes Berlin durch Bundesbehörden zur Bewältigung der Folgen des Stromausfalls gegangen.
Nun erklärte die Sprecherin dazu: „Ein Gespräch mit dem Chef des Bundeskanzleramtes hat am 3. Januar stattgefunden. Zu anderen Mitgliedern der Bundesregierung jenseits des Bundeskanzleramtes liegen keine Informationen vor.“
Wegner selbst hatte im Januar erklärt, er habe an jenem Tag kurz nach 8.00 Uhr begonnen, Telefonate mit etlichen beteiligten Stellen zu führen, darunter mit der Bundesregierung, konkret dem Kanzleramt und dem Bundesinnenminister.
100.000 Menschen tagelang ohne Strom
Am 3. Januar hatten mutmaßliche Linksextremisten einen Brandanschlag auf eine Kabelbrücke verübt, Folge war der bislang längste Stromausfall der Berliner Nachkriegsgeschichte.
Im Südwesten der Stadt waren 100.000 Menschen in 45.000 Haushalten und mehr als 2.000 Gewerbebetriebe teils tagelang ohne Strom und damit oft auch ohne Heizung.
Am 7. Januar war die Stromversorgung wieder für alle hergestellt.
Genauer Tagesablauf unklar
Wegner war bereits während des tagelangen Blackouts in die Kritik geraten, weil er ein etwa einstündiges Tennismatch am ersten Tag gegen Mittag zunächst verschwiegen hatte.
Bis heute ist nicht lückenlos klar, was Wegner am Tag des Brandanschlags genau machte, mit welchen Stellen er wann auf welche Weise Kontakt hatte. Teils gab es dazu widersprüchliche Aussagen.
Einige Details jenes Samstags, den Wegner laut Senatskanzlei mit Ausnahme des Tennismatches zu Hause in seinem Büro verbrachte, wurden durch Medienrecherchen im Nachhinein nach und nach bekannt.
Wegner bat später um Entschuldigung für Fehler in seiner Kommunikation. Allerdings spekulieren Medien bis heute über seinen genauen Tagesablauf damals – auch weil es dazu nie eine offizielle Auflistung gab. (dpa/red)
Im deutschen Regierungsviertel in Berlin. - Foto: ARAMA/iStock
Politiker von CDU und SPD drängen die Bundesregierung, den öffentlichen Streit einzustellen. In einer ungewöhnlichen Allianz appellieren der Vorsitzende des Arbeitnehmerflügels CDA, Dennis Radtke, und der Sprecher des konservativen Seeheimer Kreises in der SPD, Esra Limbacher, an die Spitzen der Koalition.
Radtke sagte dem „Spiegel“: „Bekommt endlich den Hintern hoch, reißt euch zusammen und konzentriert euch darauf, was wirklich wichtig ist: Wie erreichen wir Wachstum? Und wie schaffen wir das, ohne den sozialen Frieden im Land zu gefährden?“
Limbacher zitierte Altkanzler Helmut Kohl (CDU): „Entscheidend ist, was hinten rauskommt.“ Alle führenden Leute in der Regierung müssten sich jetzt zusammenreißen, den öffentlichen Streit beenden und ins Machen kommen. Das Land brauche große Veränderungen, Union und SPD seien gemeinsam in der Pflicht.
Seit Ostern hat sich der Streit in der Koalition verschärft. Minister werfen einander vor, falsch auf die Energiepreiskrise und die schwächelnde Wirtschaftsentwicklung zu reagieren.
„Im Moment bestimmen die Lautesten und Schrillsten in unseren Parteien die öffentliche Wahrnehmung der Koalition“, sagte Limbacher. Mancher versuche, „die politische Mitte zu sabotieren. Dagegen müssen sich die Vernünftigen bei uns und in der Union wehren und lauter werden.“ (dts/red)
In der jüngsten Umfrage liegt die AfD von Spitzenkandidat Ulrich Siegmund (l.) deutlich vor der CDU von Ministerpräsident Sven Schulze. - Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
In Kürze:
Wahl in Sachsen-Anhalt am 6. September: Regierungsbildung absehbar schwierig
CDU-intern offenbar Minderheitsregierungmit der SPD im Gespräch
AfD hofft mangels Koalitionsoption auf absolute Mehrheit
Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen bald Innenminister in Diensten der AfD?
Knapp vier Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September stellt sich für den amtierenden Ministerpräsidenten Sven Schulze (CDU) die Frage, wie er eine Koalition schmieden könnte, mit der er den voraussichtlichen Wahlsieger AfD für weitere fünf Jahre auf die Oppositionsbank schicken könnte.
Nach der jüngsten Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des MDR besteht die derzeit rechnerisch einzig mögliche Mehrheitsoption der CDU (26,0 Prozent) in einem Bündnis mit zwei linken Parteien, nämlich der SPD (7) und den Linken (12). Außer der AfD (41) wird voraussichtlich keine weitere Partei mehr im Landtag sitzen.
Die Grafik zeigt das Ergebnis einer Infratest-dimap-Umfrage zur Wahl in Sachsen-Anhalt, Stand 5. Mai 2026. Falls die SPD bis zum Wahltag am 6. September unter die Fünf-Prozent-Hürde fiele, könnte es zu einem Drei-Parteien-Parlament kommen.
Zusammen käme Schwarz-rot-rot auf 45 Prozent und könnte 44 der 83 Sitze im Plenum belegen. Für die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund würde es für 39 Sitze reichen.
Das Kernproblem für die CDU: Ihr Unvereinbarkeitsbeschluss aus dem Jahr 2018, der „Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit“ mit der AfD verbietet, erstreckt sich offiziell gleichermaßen auf Die Linke.
Nach Angaben der „BILD“ existieren innerhalb der CDU zwei mögliche Lösungsszenarien, über die offiziell aber niemand reden wolle. Demnach stünden namentlich nicht genannte CDU-Politiker in Berlin einer Minderheitsregierung Schulzes mit der SPD offen gegenüber. Die fehlenden Stimmen für Gesetzesinitiativen könne man sich ja bei den Linken holen. Ein „kleiner Teil“ aus dem CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt würde nach Informationen der „BILD“ dagegen eher zur Annäherung an die AfD neigen.
CDU-Bundestagsabgeordnete für Tolerierung durch die AfD
Die brandenburgische CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig hatte sich im Februar für eine CDU-Minderheitsregierung in Sachsen-Anhalt ausgesprochen, die sich ihrer Meinung nach von der AfD tolerieren lassen sollte. Eine direkte Koalition mit der AfD schloss jedoch auch Ludwig als „nicht machbar“ aus.
Der AfD-Spitzenkandidat Siegmund hat einer Tolerierung der CDU eine Absage erteilt. Sein erklärtes Ziel bleibe bei „45 Prozent plus“, weil höchstwahrscheinlich nur damit eine absolute Mehrheit möglich würde.
Aufgrund der „Brandmauer“ aller anderen Parteien zur AfD gibt es für Ulrich faktisch keinen anderen Weg, Regierungsverantwortung übernehmen zu können.
Seit 2024: CDU-Minderheitsregierungen in Thüringen und Sachsen
In Thüringen und Sachsen hatte es nach den vergangenen Landtagswahlen vergleichbar schwierige Ausgangssituationen gegeben.
Damit die CDU in Thüringen 2024 an der Macht bleiben konnte, entschloss sich CDU-Spitzenkandidat Mario Voigt zu einer Koalition mit der SPD und dem BSW, welches aus der Linken hervorgegangen war. Voigt ließ sich im Dezember 2024 trotz des Unvereinbarkeitsbeschlusses mit Stimmen der Linken zum Ministerpräsidenten wählen. Da dieses Bündnis nur auf 44 von 88 Sitzen kommt, sind Gesetze seither vom Wohlwollen der Linken oder der AfD abhängig.
CDU und SPD in Sachsen entschieden sich im Dezember 2024 ebenfalls für eine Minderheitsregierung, nachdem das BSW kein gemeinsames Dreierbündnis eingehen wollte.
Ausgestattet mit nur 51 von 120 Sitzen im Parlament bedeutet, dass die Landesregierung bei jedem Gesetzesvorhaben auf mindestens zehn Stimmen aus den Reihen der fünf Oppositionsparteien angewiesen ist. Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) wurde zudem erst im zweiten Wahlgang im Amt bestätigt.
Unvereinbarkeitsbeschluss für Schulze derzeit irrelevant
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Schulze hatte seit seiner Amtsübernahme von Reiner Haseloff Ende Januar immer wieder betont, weiterregieren zu wollen.
Mit der Frage nach dem Unvereinbarkeitsbeschluss beschäftige er sich aktuell nicht, erklärte er am 10. Mai im Gespräch mit der „Rheinischen Post“. Immerhin liege er bei der Frage nach dem Ministerpräsidenten in Umfragen „klar vorn“, obwohl er erst 100 Tage im Amt sei, gab sich Schulze zuversichtlich.
Tatsächlich würden nach dem jüngsten „Sachsen-Anhalt-Trend“ des MDR 36 Prozent der Befragten Schulze den Vorzug geben, wenn sie den Regierungschef direkt wählen könnten. Für Siegmund votierten 4 Prozentpunkte weniger. 32 Prozent sind unentschlossen.
Im Fall eines AfD-Siegs: Maaßen Innenminister?
Sollte die AfD dennoch die absolute Mehrheit gewinnen, könnte womöglich Hans-Georg Maaßen Innenminister werden.
Nach Informationen der „ZEIT“ hatten mehrere einflussreiche Politiker aus dem AfD-Landesverband bestätigt, dass der ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz intern im Gespräch sei.
Auch Maaßen hat bereits Interesse signalisiert. Er gehe davon aus, dass ein künftiger Regierungschef Siegmund „gute Leute um sich herum“ benötigen werde, „die ihn unterstützen und professionell“ seien.
Nach vielen Jahren in der CDU hatte sich Maaßen Anfang 2024 entschlossen, mit der „Werte-Union“ eine konservative Partei zu gründen. Wegen schwachen Wählerzuspruchs und interner Querelen verließ er seine Partei im Herbst 2025 wieder.
Parlamentsreform schränkt Spielräume ein
Sämtliche im Landtag von Sachsen-Anhalt vertretenen Parteien mit Ausnahme der AfD hatten am 23. April eine Parlamentsreform verabschiedet, um dessen Arbeitsfähigkeit „auch unter den Bedingungen einer zunehmenden Fragmentierung und Polarisierung im politischen System des Landes zu gewährleisten“, wie es auf der Landtagswebsite heißt.
Das Gesetz zielt unter anderem auf Änderungen bei Sperrminoritäten, auf den Anspruch auf das Amt des Landtagspräsidenten, auf das Kündigungsrecht von Staatsverträgen, auf die Wahl von Richtern am Landesverfassungsgericht sowie auf neue Regeln für Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Umfeld ab.
Im Kern geht es darum, die bisherigen Spielräume der stärksten Fraktion und des Regierungschefs zu beschneiden.
Steffen Bilger, parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa
Die Union fordert beim Spitzentreffen von CDU, CSU und SPD an diesem Dienstag einen konkreten Zeitplan für die geplante Steuerreform. Ziel ist es, die Entlastungen wie vorgesehen zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Steffen Bilger, sagte dem „Tagesspiegel“: „Der Koalitionsausschuss bietet eine gute Gelegenheit, einen konkreten Umsetzungsfahrplan für gezielte Entlastungen kleiner und mittlerer Einkommen zu entwerfen.“
Union und SPD hätten sich grundsätzlich auf eine Entlastung bei der Einkommensteuer ab dem 1. Januar 2027 verständigt, daran könne man jetzt anknüpfen.
Darüber hinaus müssten sich alle weiteren Beschlüsse der Koalition daran messen lassen, ob sie die Wirtschaft wieder in Schwung bringen, so Bilger weiter. (dts/red)
Die Reform des Heizungsgesetzes kann sich auf die Kostenverteilung zwischen Mieter und Vermieter auswirken. - Foto: photoschmidt/iStock
In Kürze:
Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzen.
Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
„Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.
Die Bundesregierung reformiert das Gebäudeenergiegesetz der vorherigen Ampelkoalition, auch Heizungsgesetz genannt. Zunächst ändert sich der Name: Künftig heißt es „Gebäudemodernisierungsgesetz“, kurz GModG.
Das grundlegende Ziel, „dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO₂-frei betrieben werden“, bleibt aber bestehen. Zudem ist die Bundesregierung damit weiterhin bestrebt, die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Vorgabe bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dadurch soll die Dekarbonisierung im Gebäudesektor ungebremst voranschreiten.
Das Gesetzt liegt derzeit als Entwurf vor und Änderungen sind noch möglich. Der Artikel bezieht sich auf den Stand vom 05. Mai 2026. Das Bundeskabinett will das GModG am 13. Mai beschließen, danach berät der Bundestag. Sofern alles nach Plan verläuft, tritt das neue Heizungsgesetz am 1. Juli 2026 in Kraft und hat weitreichende Folgen für Hauseigentümer, Vermieter und Mieter.
Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.
Foto: Epoch Times
Es trifft zunächst Vermieter
Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
CO₂-Preis,
Gasnetzentgelte,
Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.
Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.
Was gilt für Hauseigentümer?
Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.
Foto: mf/Epoch Times
Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.
„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.
Mehr Planungssicherheit?
Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.
Bio-Treppe ab 2029
Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.
Foto: mf/Epoch Times
Grüngasquote
Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
Cem Özdemir soll am Mittwoch zum neuen Ministerpräsidenten gewählt werden. - Foto: Christoph Schmidt/dpa
Rund zwei Monate nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg haben die Landesverbände von Grünen und CDU den Weg für eine gemeinsame Landesregierung frei gemacht.
Auf Landesparteitagen der Grünen in Stuttgart und der CDU in Korntal-Münchingen gab es am 9. Mai jeweils eine klare Zustimmung zum ausgehandelten Koalitionsvertrag, wie die Parteien mitteilten.
Designierter Ministerpräsident ist Cem Özdemir
Am 6. Mai hatten der designierte Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) und der CDU-Vorsitzende Manuel Hagel das gemeinsam ausgehandelte Papier vorgestellt, das unter anderem die Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft in den Mittelpunkt rückt.
Weitere Schwerpunkte der grün-schwarzen Koalition liegen im Bereich von Bildung und innerer Sicherheit. Unter anderem soll es künftig ein verpflichtendes beitragsfreies drittes Kitajahr für Kinder geben.
Der neue Landtag kommt am 12. Mai zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Tags darauf soll dann Özdemir zum neuen Ministerpräsidenten gewählt werden. Er tritt damit die Nachfolge von Winfried Kretschmann (Grüne) an, der aus Altersgründen nicht mehr zur Wahl antrat.
Die Partei entschied sich für Özdemir als Nachfolgekandidaten. Der frühere Bundeslandwirtschaftsminister stammt aus Baden-Württemberg.
Pattsituation im Landtag
Die Grünen gewannen die Landtagswahl vom 8. März knapp vor der CDU. Bei den Landtagsmandaten gibt es jedoch eine Pattsituation, Grüne und CDU kommen auf jeweils 56 Sitze. Özdemir ist designierter Ministerpräsident, Hagel soll stellvertretender Regierungschef werden.
Laut Koalitionsvertrag übernehmen die Grünen neben der Staatskanzlei als Regierungszentrale von Özdemir fünf Ministerien – und zwar die Ressorts für Finanzen, Umwelt und Klima, Wissenschaft und Forschung, Soziales und Gesundheit sowie für Landesentwicklung und Wohnen.
Die CDU erhält sechs Ministerien. Es handelt sich um das Innen- und das Justizressort sowie das Kultus-, Wirtschafts-, Verkehrs- und Landwirtschaftsministerium.
An die CDU geht außerdem das Amt des Landtagspräsidenten. Dafür nominierte die Landtagsfraktion am Dienstag den bisherigen Innenminister und Vizeregierungschef Thomas Strobl, der am Dienstag gewählt werden soll. (afp/red)
Die AfD liegt im aktuellen „Sonntagstrend“ des Instituts INSA erstmals fünf Prozentpunkte vor der Union.
Die Partei kommt in der am Samstag veröffentlichten Umfrage auf 28 Prozent, während CDU und CSU um einen Punkt auf 23 Prozent fallen. Für die Union ist es der schwächste Wert seit mehr als vier Jahren.
Auch die SPD verliert einen Prozentpunkt und liegt nun bei 13 Prozent. Damit erreichen Union und SPD zusammen nur noch 36 Prozent. Die Grünen kommen ebenfalls auf 13 Prozent. Die Linke (11 Prozent), BSW (3 Prozent) und FDP (3 Prozent) halten ihre Werte.
Seit der Bundestagswahl im Februar 2025 haben die beiden Koalitionspartner laut der INSA-Zahlen rund ein Fünftel ihrer damaligen Wähler verloren.
INSA-Chef Hermann Binkert sagte der „Bild am Sonntag“, die die Umfrage in Auftrag gegeben hat: „Wenn sich dieser Trend verfestigt, steht Deutschland vor einer massiven Verschiebung der politischen Kräfteverhältnisse.“
Das Meinungsforschungsinstitut hatte 1.200 Personen im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 8. Mai 2026 befragt. (dts/red)
Foto: Omer Messinger/Getty Images; Montage: Epoch Times
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Bas-Aussage löst Debatte aus
Arbeitsministerin Bärbel Bas sorgt mit Äußerungen zur Migration für Kritik. Ihr Satz „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein“ stößt sowohl bei der Union als auch in Teilen der SPD auf deutlichen Widerspruch. Unionsfraktionsvize Günter Krings spricht von Anreizen für irreguläre Zuwanderung, der frühere SPD-Abgeordnete Joe Weingarten nennt die Aussage „völlig weltfremd“.
In Sachsen-Anhalt baut die AfD vor der Landtagswahl im September ihren Vorsprung auf 41 Prozent aus. Die CDU kommt auf 26 Prozent, die Linke auf 12, die SPD auf 7 Prozent. Laut einer neuen Infratest-Umfrage würden die Grünen den Wiedereinzug in den Landtag verfehlen. 82 Prozent der Befragten haben wenig oder kein Vertrauen, dass der Staat seine Aufgaben erfüllt.
Der Verband der Familienunternehmer fordert niedrigere Steuern und Energiekosten – und schlägt zur Gegenfinanzierung Subventionskürzungen vor. Laut Umfrage zahlen nur 12 Prozent die geplante Entlastungsprämie, viele könnten sie demnach nicht stemmen. Zudem plädiert der Verband für stärkere Anreize zum längeren Arbeiten und warnt vor höheren Spitzensteuern.
Mehr als jeder vierte junge Mann hat auf das Schreiben der Bundeswehr im Rahmen des neuen Wehrdienstes nicht reagiert – trotz Antwortpflicht. Hartnäckigen Verweigerern droht ein Bußgeld. Das Verteidigungsministerium verschickte seit Jahresbeginn rund 194.000 Fragebögen. Abgefragt wurden Eignung und Bereitschaft zum Dienst. Auswertungen werden im Sommer erwartet.
Der Hantavirus-Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff beschäftigt nun auch Ärzte in Deutschland: Eine Frau mit Kontakt zu einer Verstorbenen wird am Uniklinikum Düsseldorf untersucht – bislang ohne Infektionsnachweis. Für Europa stuft die EU-Kommission das Risiko für eine Ansteckung als gering ein.
Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments beschloss europaweit geltende TÜV-Regeln. - Foto: iStock
Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 5. Mai 2026 mehrere Änderungen an der europäischen Richtlinie zur Hauptuntersuchung (HU) von Kraftfahrzeugen beschlossen.
Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Aktualisierung der Prüfpunkte, um technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung zu tragen. So sollen künftig auch Airbags sowie Fahrerassistenzsysteme, darunter Notbremsassistenten, verpflichtend in die Hauptuntersuchung einbezogen werden. Für Elektrofahrzeuge wurden zusätzliche Prüfkriterien festgelegt, die insbesondere den Zustand der Hochvoltbatterie und sicherheitsrelevante elektrische Komponenten betreffen.
Keine jährliche Hauptuntersuchung
Vom Tisch ist hingegen der Vorschlag der EU-Kommission, ältere Fahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren jährlich zur Hauptuntersuchung zu verpflichten. Dem folgte der Ausschuss nicht und lehnte ihn ab.
Auch aus Deutschland gab es dafür keine Zustimmung. So erklärte der EU-Abgeordnete Jens Gieseke (CDU): „Keine jährlichen Hauptuntersuchungen für Fahrzeuge älter als zehn Jahre und keine zusätzlichen Prüfpflichten für leichte Nutzfahrzeuge senden ein klares Entlastungssignal an Verbraucher und insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.“
Der Ministerrat hatte sich Anfang Dezember 2025 gegen eine jährliche TÜV-Pflicht ausgesprochen. Auch der ADAC kritisierte das Vorhaben. Karsten Schulze, Technikpräsident des Automobilklubs, schreibt, dass eine jährliche Untersuchung keine sicherheitstechnische Verbesserung bedeuten würde. Auch würden Besitzer älterer Fahrzeuge finanziell erheblich mehr belastet.
Keine „TÜV“-Plakette bei offenen Rückrufen
Ein weiterer Beschluss betrifft den Umgang mit offenen Rückrufen: Fahrzeuge, für die ein sicherheitsrelevanter Rückruf nicht abgearbeitet wurde, sollen keine Prüfplakette mehr erhalten. Damit beabsichtigt die EU, sicherzustellen, dass bekannte Mängel vor der Teilnahme am Straßenverkehr behoben werden.
Zudem einigte sich der Ausschuss darauf, die Hauptuntersuchung künftig auch in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkennen zu lassen. Fahrzeughalter sollen ihre Prüfung somit nicht mehr zwingend im Zulassungsland durchführen müssen. Vorgesehen ist dafür eine vorläufige EU-Bescheinigung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten. Die reguläre Hauptuntersuchung müsse anschließend wieder in Deutschland durchgeführt werden.
Straßenkontrollen von Wohnmobilen
Zur Bekämpfung von Tachomanipulationen – etwa beim Gebrauchtwagenhandel – hat der Ausschuss eine erweiterte Dokumentationspflicht beschlossen. Demnach sollen Werkstätten und Prüfstellen Kilometerstände künftig systematisch erfassen.
Ferner sieht der Beschluss vor, die Zahl technischer Straßenkontrollen zu erhöhen. Diese stichprobenartigen Prüfungen sollen hauptsächlich ältere und gewerblich genutzte Fahrzeuge betreffen, inklusive Transporter. Das würde laut ADAC auch „Handwerksbetriebe, Lieferdienste und Wohnmobile auf Transporterbasis betreffen“.
Die beschlossenen Änderungen bilden die Verhandlungsposition des Parlaments für die anstehenden Gespräche mit dem Rat. Eine endgültige Fassung der Richtlinie wird erst nach Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens vorliegen.