In Kürze:
Eine herbe Schlappe hat „Correctiv“ vor der Pressekammer des Landgerichts Berlin II hinnehmen müssen. Dieses untersagte dem Recherchemedium per einstweiliger Verfügung die Verbreitung bestimmter Aussagen im Zusammenhang mit einem Gespräch zwischen dem früheren Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg und dem Linken-Politiker Gregor Gysi.
Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Konkret geht es dabei um zwei Aussagen aus einem Podcast. Dabei entstand jeweils der Eindruck, der CDU-Politiker befürworte eine Minderheitsregierung der Union und eine parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD. Das Gericht untersagte die Verbreitung dieser Aussagen und sah darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu Guttenbergs. Die Entscheidung betraf sowohl die ursprüngliche als auch die später geänderte Fassung des Beitrags.
Das Gericht untersagte „Correctiv“ unter anderem folgende Äußerung: „Jüngst sprach er sich für eine punktuelle Zusammenarbeit zwischen Konservativen und Rechtspopulisten aus.“ In seinem Podcast mit dem Linken Gysi „plädiert Guttenberg für eine Minderheitsregierung und dafür, Gesetze zur Not mit der AfD zu verabschieden. ‚Wer mitstimmt, stimmt mit‘, ist dort seine Losung.“ Weiter wurde behauptet, die Union könne in einer Minderheitsregierung ihre Gesetze mithilfe der AfD beziehungsweise der „Rechtsextremen“ durchbringen.
Eine weitere untersagte Passage stellte diese Darstellung in den Zusammenhang mit dem Szenario einer Minderheitsregierung nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt.
Das Gericht bezeichnete diesen Teil der Berichterstattung als „unwahr, jedenfalls aber unvollständig“ (Randnummer 26). Da zu Guttenberg namentlich genannt werde und der Artikel sich intensiv mit ihm beschäftige, dürfe die „Kürzung des mitgeteilten Sachverhalts nicht so weit gehen, dass der Leser ein nach der negativen Seite entstelltes Bild dieser Person erhält, weil ihm nur einseitige Ausschnitte mitgeteilt werden“ (Randnummer 27).
Der von „Correctiv“ veröffentlichte Artikel unterschlage vollständig, dass zu Guttenberg „an keiner Stelle das Modell einer von der AfD tolerierten Minderheitsregierung oder einer parlamentarischen Zusammenarbeit einer nicht über die Mehrheit der Sitze verfügenden Regierungsfraktion mit der AfD verfochten oder sich dafür als jedenfalls vorzugswürdige Regierungsform ausgesprochen hat“ (Randnummer 31).
Gericht: Medien sind „Wachhund“ der Demokratie
Dabei habe der CDU-Politiker nach Auffassung des Gerichts das genaue Gegenteil gesagt, was „Correctiv“ jedoch nicht wiedergegeben habe. So äußerte er sich im Podcast wie folgt: „Das ist, ich glaube, das ist, das ist weiterhin einfach eine, eine Geschichte, die, glaube ich, als solche für viele absolut untragbar wäre, was ich im Übrigen auch vertrete, aber dass man sagt, wer mitstimmt, stimmt mit.“ (Randnummer 31).
Das Gericht räumte zwar ein, dass Medien politische Vorgänge verkürzt darstellen dürfen. Diese Kürzung dürfe jedoch nicht dazu führen, dass durch eine einseitige Darstellung über eine namentlich genannte Person ein zu Unrecht negatives Bild entstehe. Medien müssten daher über politische Vorgänge „unvoreingenommen, wahrheitsgemäß und vollständig“ berichten. Als „Wachhund“ der Demokratie hätten sie nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, die Öffentlichkeit zuverlässig über politische Prozesse zu informieren (Randnummer 37).
Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) schreibt, prüft „Correctiv“ nun die Urteilsbegründung und will anschließend entscheiden, ob es gegen die Entscheidung vorgeht. „Das Gericht hat geurteilt, dass unsere Darstellung in diesem Absatz unvollständig war. Das korrigieren wir“, sagte „Correctiv“-Chefredakteur Justus von Daniel der Zeitung.
Die FAZ zitiert zudem den Berliner Medienanwalt Christian Schertz, der zu Guttenberg vertritt: „Das Landgericht Berlin stellt Correctiv erneut ein vernichtendes Zeugnis aus.“ Es gehe offenbar nicht um Aufklärung im Rahmen eines investigativen Journalismus, wie „Correctiv“ es darstelle, sondern um das Überverkaufen oder, wie in diesem Fall, das Entstellen und Verfälschen von Aussagen aus ideologischen Gründen.




