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Katja Wolf warnt BSW vor Zusammenarbeit mit der AfD


In Kürze:

  • Thüringens BSW-Fraktion hat sich mit 13 von 15 Stimmen für einen Verbleib in der Regierung ausgesprochen.
  • Thüringens BSW-Chefin Wolf kritisiert Parteigründerin Sahra Wagenknecht und lehnt eine Zusammenarbeit des BSW mit der AfD ab.
  • Ein Sonderparteitag soll über den weiteren Kurs des Thüringer BSW entscheiden.

 
In einem Interview mit der „ZEIT“ hat Thüringens BSW-Chefin Katja Wolf die Entscheidung der Landtagsfraktion verteidigt, die sogenannte Brombeer-Koalition unter Ministerpräsident Mario Voigt fortzusetzen.
Zugleich warnt sie die Parteikollegen in Sachsen-Anhalt davor, im Fall eines Landtagseinzugs der AfD dieser an die Macht zu verhelfen. In diesem Kontext übte sie auch deutliche Kritik an Parteigründerin Sahra Wagenknecht.

Thüringer BSW hält an Brombeer-Koalition fest

Am Montag, 17. August, hatten 13 der 15 Mitglieder der BSW-Fraktion im Landtag in Erfurt einstimmig beschlossen, in der Dreierkoalition mit CDU und SPD zu bleiben. Zwei Abgeordnete hatten nicht teilgenommen und tags darauf erklärt, Voigt nicht weiter unterstützen zu wollen.
Die Koalition hat mit 44 von 88 Stimmen keine eigene Mehrheit. Bei entscheidenden Abstimmungen ist sie auf das Wohlverhalten der zwölf Abgeordneten der Linkspartei angewiesen.
Zuvor hatte der Bundesvorstand des BSW Voigt zum Rücktritt aufgefordert und die BSW-Fraktion im Landtag ermutigt, dem Ministerpräsidenten die Unterstützung zu entziehen. Anlass dazu sei die Aberkennung seines 2008 erworbenen Doktortitels.
Der von Wagenknecht unterstützte Beschluss des Bundesvorstands warf Voigt vor, das Amt durch seinen Verbleib zu beschädigen und das Vertrauen in die Politik zu untergraben. Der BSW-Fraktion legte man nahe, „nicht zum Mehrheitsbeschaffer eines Mannes“ zu werden, der „seine persönlichen Interessen über das Wohl des Landes stellt“.

Wolf spricht von „Kampagne“ gegen Voigt

Neben den Fraktionen von CDU und SPD hat auch jene des BSW nun deutlich gemacht, im Entzug des Doktortitels keinen hinreichenden Grund zu sehen, Voigt die Unterstützung zu entziehen. Katja Wolf, stellvertretende Ministerpräsidentin und Finanzministerin des Freistaats, verteidigt diese Haltung. Sie spricht von einer „Kampagne“ gegen den Ministerpräsidenten.
Gegenüber der „ZEIT“ nennt sie den Entzug des akademischen Titels ein „Täuschungsmanöver“, und fügt hinzu:
„Eigentlich geht es darum, die Landesregierung zu zerstören.“
Das Gutachten, das Voigt vorgeworfen hat, in seiner Dissertation Anti-Plagiats-Bestimmungen verletzt zu haben, habe die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag bezahlt.
Voigts Anwälte gehen mittlerweile gerichtlich gegen die Aberkennung des akademischen Grades vor. Der „wissenschaftliche Kern“ der Arbeit sei nicht beanstandet worden. Die angeblich gegen Anti-Plagiats-Standards verstoßenden Stellen machten nur 2,58 Prozent des Textes aus. Außerdem sei auch ein externer Gutachter, der die Dissertation untersucht hatte, zum Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für einen Entzug nicht gegeben seien.

Wagenknecht gehe es „nur noch um die Zukunft ihres Lebensprojektes“

Wolf warf der Parteispitze in Berlin und Wagenknecht vor, schon seit Gründung des BSW tief in die Landesverbände hinein Entscheidungen treffen zu wollen.  Die BSW-Landeschefin erklärte, Wagenknecht habe anfangs ihr Vorhaben unterstützt, AfD-Chef Björn Höcke als Ministerpräsidenten zu verhindern und in eine Regierung einzutreten.
Nach den Wahlen ging es ihr jedoch, so Wolf weiter, „sehr schnell nicht mehr darum, was das Beste für die drei Bundesländer ist – sondern nur noch um die Zukunft ihres Lebensprojektes“. Deshalb habe sie schnell eine kritische Position zu Regierungsbeteiligungen in den Bundesländern nach den Wahlen in Thüringen, Brandenburg und Sachsen im Jahr 2024 eingenommen.

BSW bereitet Sonderparteitag vor

Dass es das BSW in Sachsen-Anhalt nicht mehr ausschließen wolle, durch Stimmenthaltung eine Wahl Ulrich Siegmunds im dritten Wahlgang zu ermöglichen, hält Thüringens BSW-Chefin für untragbar. Es sei richtig, im Wahlkampf eigene Akzente zu setzen. Mit der Annäherung an die AfD habe Wagenknecht jedoch „eine Grenze überschritten“.
Die AfD sei keine Partei, in der es einzelne Extremisten gebe, und auch kein kleineres Übel gegenüber der CDU. Vielmehr sei sie „in vielen Bereichen hochgefährlich“. Wolf betont:
„Die AfD macht keine Politik für die kleinen Leute, sondern agiert rassistisch und frauenfeindlich. Für das BSW kann es keine Verbrüderung mit der AfD geben.“
Das BSW in Thüringen plant nun, im Rahmen eines Sonderparteitags zu klären, ob man die Koalition fortsetzen oder zusammen mit der AfD eine „Expertenregierung“ ermöglichen sollte.
Bis zur Entscheidung wird das BSW in jedem Fall in der Regierung verbleiben. Es ist unklar, ob der Parteitag noch vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin stattfinden wird.
In den beiden Flächenstaaten räumen Umfragen der Wagenknecht-Partei eine Chance auf einen Landtagseinzug ein.
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Höcke will Wagenknecht zur Ministerpräsidentin wählen – Wagenkneckt antwortet


In Kürze:

  • Björn Höcke bietet Sahra Wagenknecht an, sie zur Ministerpräsidentin Thüringens zu wählen.
  • AfD und BSW verfügen im Thüringer Landtag rechnerisch über eine Mehrheit.
  • Für ein konstruktives Misstrauensvotum wären mindestens 45 Stimmen erforderlich.
  • Wagenknecht hat sich bislang gegen eine Zusammenarbeit mit Höcke ausgesprochen.

Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Landtag des Freistaats Thüringen, Björn Höcke, hat BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht angeboten, sie zur Ministerpräsidentin zu wählen. Dies soll nach seiner Vorstellung sogar noch vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September erfolgen. Höcke hat am Mittwoch, 12. August, dazu eine Botschaft auf X veröffentlicht.
Höcke hatte in seiner Nachricht dabei Bezug auf jüngste Äußerungen Wagenknechts, wonach die Politik der sogenannten Brandmauer gescheitert sei. Zudem verweist er auf die Situation in Sachsen-Anhalt, wo ein Einzug des BSW in den Landtag möglich ist und die in Umfragen mit deutlichem Abstand führende AfD auf dessen Unterstützung angewiesen sein könnte, um eine Regierung zu bilden.

Wagenknecht weist Höckes Idee zurück

Die Idee des Thüringer AfD-Landeschefs wies Wagenknecht zurück. „Das Amt des Thüringer Ministerpräsidenten ist kein Wanderpokal, den Herr Höcke nach Belieben vergeben kann“, erklärte die BSW-Gründerin. „Richtig ist, dass Mario Voigt als Ministerpräsident das Vertrauen verloren hat und das BSW Thüringen ihm die Unterstützung entziehen muss. Aber Höckes Angebot ist weder ehrlich noch seriös.“
Höcke wisse, dass „die Mehrheit derer, die auf BSW-Ticket im Thüringer Landtag sitzen, in Opposition zum Bundesvorstand stehen und mich nicht wählen würden“, führte Wagenknecht aus, die seit längerem im Clinch mit dem thüringischen BSW-Landesverband liegt. Eine echte Lösung für Thüringen könne nur ein Ministerpräsident sein, der in dem Bundesland verankert sei. Sie selbst habe nur ihre Kindheit dort verbracht.

Wagenknecht-Partei BSW ist in Thüringen Teil der Regierungskoalition

Höcke beklagte die anhaltende Bereitschaft des BSW in Thüringen, Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) im Amt zu halten, obwohl dieser „jede Glaubwürdigkeit verloren“ hätte. Zu Beginn der Woche hatte die TU Chemnitz den Einspruch Voigts gegen die Aberkennung seines Doktorgrades abgelehnt. Auf der Grundlage zwischenzeitlich verschärfter Beurteilungsmaßstäbe kam die Universität zu dem Schluss, Voigt habe in seiner Doktorarbeit aus dem Jahr 2010 gegen Plagiatsbestimmungen verstoßen.
Die Mehrheit der Menschen in Thüringen und Sachsen-Anhalten wolle Veränderung, so Höcke. Wagenknecht, die „viel von der Seitenlinie“ rede, habe nun die Möglichkeit, diese tatsächlich zu erzwingen. Der AfD-Fraktionschef forderte die BSW-Gründerin dazu auf, „staatspolitische Verantwortung“ zu übernehmen.
Wagenknecht könne „beweisen, dass das BSW doch keine Kartellpartei“ sei, indem sie sich bereiterkläre, Ministerpräsidentin des Freistaats Thüringen zu werden. Höcke fügte hinzu: „Ich reiche Ihnen die Hand!“ Offenbar will der AfD-Landeschef ein weiteres konstruktives Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt erzwingen. Anfang Februar war Höcke mit einem solchen gescheitert.
Derzeit regiert im Freistaat eine sogenannte Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD. Mit 44 Sitzen verfügt sie über keine eigene parlamentarische Mehrheit, sodass sie bei wichtigen Entscheidungen auf die Mitwirkung der Linkspartei angewiesen ist. Die AfD, die auf 32 Sitze kommt, und das BSW mit 15 Sitzen hätten theoretisch eine gemeinsame Mehrheit.
In Thüringen kann eine Fraktion oder ein Fünftel der Mitglieder des Landtages ein konstruktives Misstrauensvotum beantragen. Voraussetzung für einen Erfolg ist es, dass eine absolute Mehrheit aller Mitglieder des Landtages einen Nachfolger wählt – also mindestens 45 Abgeordnete. Sahra Wagenknecht ist nicht Mitglied des Landtages. Die BSW-Fraktion wird von Katja Wolf geführt, die als eine der schärfsten Kritikerinnen des Kurses der Bundespartei gilt.
Theoretisch müssten mindestens 13 der 15 Abgeordneten des BSW im Thüringer Landtag zusammen mit der AfD das konstruktive Misstrauensvotum mittragen. Dies erscheint angesichts der Spannungen zwischen Wagenknecht, der BSW-Spitze und dem thüringischen Landesverband als höchst unsicher. Ein Scheitern des vom AfD-Landeschef ins Spiel gebrachten konstruktiven Misstrauensvotums könnte beiden Parteien in Sachsen-Anhalt schaden.
Wagenknecht hatte ungeachtet ihrer Kritik an der „Brandmauer“-Politik gegenüber der AfD explizit gegen eine Zusammenarbeit mit Höcke ausgesprochen. In einer Debatte mit AfD-Bundessprecherin Alice Weidel im Oktober 2024 äußerte Wagenknecht, Höcke wolle „20 bis 30 Millionen Menschen remigrieren“. Ihr werde, so fügte sie hinzu, „übel bei diesen Ressentiments“.
Im Februar konnte Höcke als Gegenkandidat zu Voigt beim konstruktiven Misstrauensvotum 33 Stimmen auf sich vereinen. Das war nur um eine mehr, als die in Thüringen vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestufte AfD an Landtagssitzen aufweist.
 
Mit Material von dpa
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AfD und BSW: Höcke will Wagenknecht zur Ministerpräsidentin wählen


In Kürze:

  • Björn Höcke bietet Sahra Wagenknecht an, sie zur Ministerpräsidentin Thüringens zu wählen.
  • AfD und BSW verfügen im Thüringer Landtag rechnerisch über eine Mehrheit.
  • Für ein konstruktives Misstrauensvotum wären mindestens 45 Stimmen erforderlich.
  • Wagenknecht hat sich bislang gegen eine Zusammenarbeit mit Höcke ausgesprochen.

Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Landtag des Freistaats Thüringen, Björn Höcke, hat BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht angeboten, sie zur Ministerpräsidentin zu wählen. Dies soll nach seiner Vorstellung sogar noch vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September erfolgen. Höcke hat am Mittwoch, 12. August, dazu eine Botschaft auf X veröffentlicht.
Er nimmt dabei Bezug auf jüngste Äußerungen Wagenknechts, wonach die Politik der sogenannten Brandmauer gescheitert sei. Zudem verweist er auf die Situation in Sachsen-Anhalt, wo ein Einzug des BSW in den Landtag möglich ist und die in Umfragen mit deutlichem Abstand führende AfD auf dessen Unterstützung angewiesen sein könnte, um eine Regierung zu bilden.

Wagenknecht-Partei BSW ist in Thüringen Teil der Regierungskoalition

Höcke beklagt die anhaltende Bereitschaft des BSW in Thüringen, Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) im Amt zu halten, obwohl dieser „jede Glaubwürdigkeit verloren“ hätte. Zu Beginn der Woche hatte die TU Chemnitz den Einspruch Voigts gegen die Aberkennung seines Doktorgrades abgelehnt. Auf der Grundlage zwischenzeitlich verschärfter Beurteilungsmaßstäbe kam die Universität zu dem Schluss, Voigt habe in seiner Doktorarbeit aus dem Jahr 2010 gegen Plagiatsbestimmungen verstoßen.
Die Mehrheit der Menschen in Thüringen und Sachsen-Anhalten wolle Veränderung, so Höcke. Wagenknecht, die „viel von der Seitenlinie“ rede, habe nun die Möglichkeit, diese tatsächlich zu erzwingen. Der AfD-Fraktionschef forderte die BSW-Gründerin dazu auf, „staatspolitische Verantwortung“ zu übernehmen.
Wagenknecht könne „beweisen, dass das BSW doch keine Kartellpartei“ sei, indem sie sich bereiterkläre, Ministerpräsidentin des Freistaats Thüringen zu werden. Höcke fügte hinzu: „Ich reiche Ihnen die Hand!“ Offenbar will der AfD-Landeschef ein weiteres konstruktives Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt erzwingen. Anfang Februar war Höcke mit einem solchen gescheitert.

Noch keine Äußerung der BSW-Gründerin zum Höcke-Angebot

Derzeit regiert im Freistaat eine sogenannte Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD. Mit 44 Sitzen verfügt sie über keine eigene parlamentarische Mehrheit, sodass sie bei wichtigen Entscheidungen auf die Mitwirkung der Linkspartei angewiesen ist. Die AfD, die auf 32 Sitze kommt, und das BSW mit 15 Sitzen hätten theoretisch eine gemeinsame Mehrheit.
In Thüringen kann eine Fraktion oder ein Fünftel der Mitglieder des Landtages ein konstruktives Misstrauensvotum beantragen. Voraussetzung für einen Erfolg ist es, dass eine absolute Mehrheit aller Mitglieder des Landtages einen Nachfolger wählt – also mindestens 45 Abgeordnete. Sahra Wagenknecht ist nicht Mitglied des Landtages. Die BSW-Fraktion wird von Katja Wolf geführt, die als eine der schärfsten Kritikerinnen des Kurses der Bundespartei gilt.
Wagenknecht selbst hat sich zu dem Angebot Höckes noch nicht geäußert. Es gilt jedoch als unwahrscheinlich, dass sie darauf eingehen wird. Zum einen müssten mindestens 13 der 15 Abgeordneten des BSW im Thüringer Landtag zusammen mit der AfD das konstruktive Misstrauensvotum mittragen. Dies erscheint angesichts der Spannungen zwischen Wagenknecht, der BSW-Spitze und dem thüringischen Landesverband als höchst unsicher. Ein Scheitern des vom AfD-Landeschef ins Spiel gebrachten konstruktiven Misstrauensvotums könnte beiden Parteien in Sachsen-Anhalt schaden.

Wagenknecht hat Zusammenarbeit mit Höcke explizit ausgeschlossen

Zum anderen hat sich Wagenknecht ungeachtet ihrer Kritik an der „Brandmauer“-Politik gegenüber der AfD explizit gegen eine Zusammenarbeit mit Höcke ausgesprochen. In einer Debatte mit AfD-Bundessprecherin Alice Weidel im Oktober 2024 äußerte Wagenknecht, Höcke wolle „20 bis 30 Millionen Menschen remigrieren“. Ihr werde, so fügte sie hinzu, „übel bei diesen Ressentiments“.
Im Februar konnte Höcke als Gegenkandidat zu Voigt beim konstruktiven Misstrauensvotum 33 Stimmen auf sich vereinen. Das war nur um eine mehr, als die in Thüringen vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestufte AfD an Landtagssitzen aufweist.
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630 Millionen Euro aus SVIK für Thüringen – 5,4 Millionen für Verfassungsschutz-Grundstück geplant


In Kürze:

  • Thüringen plant bis 2027 Investitionen von rund 630 Millionen Euro aus dem Bundes-Sondervermögen SVIK.
  • Darunter fällt ein Grundstückserwerb für das Landesamt für Verfassungsschutz im Wert von 5,4 Millionen Euro.
  • Die Landesregierung sieht darin Bevölkerungsschutz, Details sind nicht öffentlich.
  • Gleichzeitig wächst Kritik an möglicher Zweckentfremdung des schuldenfinanzierten Sondervermögens.

 
Seit Mitte April hat die Landesregierung in Thüringen eigenen Angaben zufolge begonnen, Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) abzurufen.
Dieses Sondervermögen ist ein schuldenfinanzierter Fonds des Bundes. Die Länder sollen daraus bis 2036 zweckgebundene Mittel für Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung, Bevölkerungsschutz und weitere öffentliche Aufgaben erhalten. Insgesamt stehen Thüringen bis 2036 knapp 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Für 2026 und 2027 will der Freistaat davon rund 630 Millionen Euro in Anspruch nehmen.
Insgesamt soll dieser Betrag nach Angaben von Finanzministerin Katja Wolf (BSW) gegenüber dem MDR rund 500 Maßnahmen abdecken, die in diesem Zeitraum umgesetzt werden sollen. Die Linksfraktion, auf deren Stimmen es bei der haushaltspolitischen Absicherung im Landtag ankommt, forderte dabei detailliertere Informationen zur Mittelverwendung. Einige Posten werfen Fragen auf – darunter auch Ausgaben für das Landesamt für Verfassungsschutz.

Geplanter Grundstückserwerb in Thüringen bereits länger vorbereitet

In der Antwort 8/3513 auf die Kleine Anfrage ist für den Posten „Erwerb von Grundstücken – Erwerb Grundstück Landesamt für Verfassungsschutz“ eine Summe von 5.400.000 Euro ausgewiesen. Einerseits liegt der Betrag deutlich unter den 14,2 Millionen Euro für die Weiterentwicklung des BOS-Digitalfunknetzes sowie unter den 7 Millionen Euro für die Beschaffung eines Seminargebäudes (Hörsaalcontainer).
Andererseits geht aus den Parlamentsdokumentationen des Landtages bislang nicht hervor, welchen Zweck dieser Grundstückserwerb verfolgt. Der Verfassungsschutz, der im Freistaat zuletzt 105 Mitarbeiter beschäftigte, verfügt seit 1991 über das Dienstgebäude Haarbergstraße 61. Dieses ist auch auf seiner Website abgebildet.
An derselben Adresse hat unter anderem auch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) seine Diensträumlichkeiten angemietet. Die Liegenschaft gehört zum Hightech-Standort Erfurt Süd-Ost des Kompetenzzentrums für Mikroelektronik, Mikrosystemtechnik und Solartechnik. Außerdem ist die Landeshauptkasse der Landesfinanzdirektion dort untergebracht.

Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung und kritischen Infrastruktur

Der Immobilienerwerb mit Mitteln aus dem Sondervermögen fällt in eine Zeit, in der zunehmend Vorwürfe der Zweckentfremdung dieser schuldenfinanzierten Vermögensmasse laut werden. Bereits im März hatte das ifo Institut dem Bund vorgeworfen, große Teile des SVIK zweckzuentfremden.
Wie bereits zuvor auch der Bundesrechnungshof argwöhnte, gehen Wirtschaftsforscher davon aus, dass nicht ausschließlich neue Investitionen, sondern auch ältere, liegengebliebene Vorhaben finanziert werden, die eigentlich aus laufenden Haushalten zu decken wären. Indirekt stellt der Freistaat selbst dies nicht in Abrede. Gegenüber der „Thüringer Allgemeinen“ hieß es aus der Landesregierung, der Erwerb des Grundstücks sei „bereits seit längerem geplant“ gewesen.
In der Landesregierung wird der Erwerb hingegen als Maßnahme im Bereich des Bevölkerungsschutzes eingeordnet. Dafür sind bis 2027 insgesamt 106 Millionen Euro für Schutzräume und den „Schutz kritischer Infrastruktur“ vorgesehen, zu der nachrichtendienstliche Einrichtungen im weiteren Sinne zählen. Dafür spricht auch die Zuordnung zu „Kapitel 1620“, in dem sich Ausgaben für Rechenzentren sowie für Hard- und Software und entsprechende Dienstleistungen finden.

Eigenes Investitionsprogramm für Kommunen in Thüringen läuft parallel

Um Mittel aus dem Sondervermögen zu erhalten, müssen die Länder zunächst Gesetze mit konkreten Verteilungsregeln erlassen. Thüringen sieht dabei neben den 106 Millionen Euro für den „Bevölkerungsschutz“ rund 75 Millionen Euro für Strukturreformen im Bereich der landeseigenen Kliniken vor.
Wolf zufolge sollen 10 Millionen Euro in die Digitalisierung des Gesundheitswesens fließen. Weitere 16 Millionen Euro sind für Neubau und Sanierung des Landesrechenzentrums vorgesehen, 8 Millionen für eine barrierefreie Gestaltung des ÖPNV. Die übrigen Mittel sollen für Straßen, Brücken, Gebäude, Schulen, Sportstätten und Bäder verwendet werden.
Darüber hinaus unterhält der Freistaat ein eigenes Investitionsprogramm für Kommunen. Dieses wird über die Thüringer Aufbaubank finanziert. Über vier Jahre sind dafür 1 Milliarde Euro vorgesehen, wobei das Land Zinsen und Tilgung übernimmt. So sollen die Kommunen vom „Investitions-Booster“ profitieren, wie die Landesregierung das Programm nennt. Die Koalition aus CDU und BSW sowie die Linke, die den Haushalt mitträgt, streiten derzeit über die Verteilung der Mittel zwischen Land und Kommunen.
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Thüringen will Grundstück für Verfassungsschutz aus Sondervermögen finanzieren


In Kürze:

  • Thüringen plant bis 2027 Investitionen von rund 630 Millionen Euro aus dem Bundes-Sondervermögen SVIK.
  • Darunter fällt ein Grundstückserwerb für das Landesamt für Verfassungsschutz im Wert von 5,4 Millionen Euro.
  • Die Landesregierung sieht darin Bevölkerungsschutz, Details sind nicht öffentlich.
  • Gleichzeitig wächst Kritik an möglicher Zweckentfremdung des schuldenfinanzierten Sondervermögens.

 
Seit Mitte April hat die Landesregierung in Thüringen eigenen Angaben zufolge begonnen, Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) abzurufen.
Dieses Sondervermögen ist ein schuldenfinanzierter Fonds des Bundes. Die Länder sollen daraus bis 2036 zweckgebundene Mittel für Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung, Bevölkerungsschutz und weitere öffentliche Aufgaben erhalten. Insgesamt stehen Thüringen bis 2036 knapp 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Für 2026 und 2027 will der Freistaat davon rund 630 Millionen Euro in Anspruch nehmen.
Insgesamt soll dieser Betrag nach Angaben von Finanzministerin Katja Wolf (BSW) gegenüber dem MDR rund 500 Maßnahmen abdecken, die in diesem Zeitraum umgesetzt werden sollen. Die Linksfraktion, auf deren Stimmen es bei der haushaltspolitischen Absicherung im Landtag ankommt, forderte dabei detailliertere Informationen zur Mittelverwendung. Einige Posten werfen Fragen auf – darunter auch Ausgaben für das Landesamt für Verfassungsschutz.

Geplanter Grundstückserwerb in Thüringen bereits länger vorbereitet

In der Antwort 8/3513 auf die Kleine Anfrage ist für den Posten „Erwerb von Grundstücken – Erwerb Grundstück Landesamt für Verfassungsschutz“ eine Summe von 5,4 Millionen Euro ausgewiesen. Einerseits liegt der Betrag deutlich unter den 14,2 Millionen Euro für die Weiterentwicklung des BOS-Digitalfunknetzes sowie unter den 7 Millionen Euro für die Beschaffung eines Seminargebäudes (Hörsaalcontainer).
Andererseits geht aus den Parlamentsdokumentationen des Landtages bislang nicht hervor, welchen Zweck dieser Grundstückserwerb verfolgt. Der Verfassungsschutz, der im Freistaat zuletzt 105 Mitarbeiter beschäftigte, verfügt seit 1991 über das Dienstgebäude Haarbergstraße 61. Dieses ist auch auf seiner Website abgebildet.
An derselben Adresse hat unter anderem auch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) seine Diensträumlichkeiten angemietet. Die Liegenschaft gehört zum Hightech-Standort Erfurt Süd-Ost des Kompetenzzentrums für Mikroelektronik, Mikrosystemtechnik und Solartechnik. Außerdem ist die Landeshauptkasse der Landesfinanzdirektion dort untergebracht.

Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung und kritischen Infrastruktur

Der Immobilienerwerb mit Mitteln aus dem Sondervermögen fällt in eine Zeit, in der zunehmend Vorwürfe der Zweckentfremdung dieser schuldenfinanzierten Vermögensmasse laut werden. Bereits im März hatte das ifo Institut dem Bund vorgeworfen, große Teile des SVIK zweckzuentfremden.
Wie bereits zuvor auch der Bundesrechnungshof argwöhnte, gehen Wirtschaftsforscher davon aus, dass nicht ausschließlich neue Investitionen, sondern auch ältere, liegengebliebene Vorhaben finanziert werden, die eigentlich aus laufenden Haushalten zu decken wären. Indirekt stellt der Freistaat selbst dies nicht in Abrede. Gegenüber der „Thüringer Allgemeinen“ hieß es aus der Landesregierung, der Erwerb des Grundstücks sei „bereits seit längerem geplant“ gewesen.
In der Landesregierung wird der Erwerb hingegen als Maßnahme im Bereich des Bevölkerungsschutzes eingeordnet. Dafür sind bis 2027 insgesamt 106 Millionen Euro für Schutzräume und den „Schutz kritischer Infrastruktur“ vorgesehen, zu der nachrichtendienstliche Einrichtungen im weiteren Sinne zählen. Dafür spricht auch die Zuordnung zu „Kapitel 1620“, in dem sich Ausgaben für Rechenzentren sowie für Hard- und Software und entsprechende Dienstleistungen finden.

Eigenes Investitionsprogramm für Kommunen in Thüringen läuft parallel

Um Mittel aus dem Sondervermögen zu erhalten, müssen die Länder zunächst Gesetze mit konkreten Verteilungsregeln erlassen. Thüringen sieht dabei neben den 106 Millionen Euro für den „Bevölkerungsschutz“ rund 75 Millionen Euro für Strukturreformen im Bereich der landeseigenen Kliniken vor.
Wolf zufolge sollen 10 Millionen Euro in die Digitalisierung des Gesundheitswesens fließen. Weitere 16 Millionen Euro sind für Neubau und Sanierung des Landesrechenzentrums vorgesehen, 8 Millionen für eine barrierefreie Gestaltung des ÖPNV. Die übrigen Mittel sollen für Straßen, Brücken, Gebäude, Schulen, Sportstätten und Bäder verwendet werden.
Darüber hinaus unterhält der Freistaat ein eigenes Investitionsprogramm für Kommunen. Dieses wird über die Thüringer Aufbaubank finanziert. Über vier Jahre sind dafür 1 Milliarde Euro vorgesehen, wobei das Land Zinsen und Tilgung übernimmt. So sollen die Kommunen vom „Investitions-Booster“ profitieren, wie die Landesregierung das Programm nennt. Die Koalition aus CDU und BSW sowie die Linke, die den Haushalt mitträgt, streiten derzeit über die Verteilung der Mittel zwischen Land und Kommunen.