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Neue Form der Kriminalität: „Gewalt als Dienstleistung“ und was es damit auf sich hat

Die Scheiben sind zerborsten, Schilder hängen schief in den Angeln: Erneut richten in Frankfurt am Main Explosionen vor Geschäften Schaden an. Der Lärm reißt Anwohner und Anwohnerinnen aus dem Schlaf. Die Attacken ähneln Taten vom Wochenende und aus den vergangenen Monaten. Handelt es sich um das Kriminalitäts-Phänomen „Gewalt als Dienstleistung“, bei dem Täter per Messenger-Dienst angeworben werden? Was bisher dazu bekannt ist:

Was ist genau geschehen?

Nach einer Häufung vergleichbarer Vorfälle im vergangenen Jahr krachte es am Wochenende und Montagfrüh in Offenbach und Frankfurt am Main. Betroffen waren diesmal eine Bar, ein Kiosk und ein Mehrfamilienhaus, bei dem die Eingangstür zerstört wurde. Am frühen Donnerstagmorgen gingen zwei weitere Sprengsätze in Frankfurt hoch, diesmal vor einer Shisha-Bar und einem Bistro.
Die Staatsanwaltschaft sieht „gewichtige Anhaltspunkte“ für einen Zusammenhang mit dem, was die Polizei „Violence as a Service“ (deutsch: „Gewalt als Dienstleistung“) nennt und Bezüge zur Organisierten Kriminalität.
Auch in Kassel ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft auf Hochtouren in einem möglichen Fall von „Violence as a Service“. Eine Erpresserbande soll Gastronomen und Geschäftsinhaber mit Brandanschlägen bedroht und diese in zwei Fällen auch in die Tat umgesetzt haben. Ein 21 Jahre alter Tatverdächtiger befindet sich in Untersuchungshaft.

Was versteht man unter „Violence as a Service“?

Das ist eine relative neue Form der Kriminalität, bei der Gewalt wie eine Dienstleistung angeboten wird. Kriminelle Netzwerke lagern hierfür die Vorbereitung und Durchführung von Gewalthandlungen gegen einen Lohn an Dritte aus.
„Häufig werben sie Minderjährige oder junge Täter an, die dann Drohungen, Angriffe oder Tötungen gegen Bezahlung ausführen“, schreibt dazu das Bundeskriminalamt (BKA). Die Anwerbung erfolge oft über Plattformen oder Messenger-Dienste.
In aller Regel gehe es um Sprengstoffanschläge, sagt BKA-Vizepräsidentin Martina Link der Deutschen Presse-Agentur. Es gehe aber auch um Sachbeschädigungen bis hin zu Aufträgen für Tötungsdelikte.
Das Hessische Landeskriminalamt (LKA) spricht von einer neuen Dimension der schweren und organisierten Kriminalität, die erhebliche Gefahren für Unbeteiligte und für die öffentliche Sicherheit berge.

Wie verbreitet ist das Kriminalitäts-Phänomen?

„Violence as a Service“ beschäftigt Polizei und Staatsanwaltschaften bundesweit. Aufgefallen ist das Phänomen nach Angaben aus Sicherheitskreisen bislang vor allem in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern.
In Hessen werde im laufenden Jahr eine mittlere zweistellige Anzahl von Sachverhalten auf eine mögliche Zuordnung zum Phänomen „Violence as a Service“ geprüft, erklärt das LKA. Erfasst werde die Praktik seit 2024, im Laufe des Jahres 2025 sei ein deutlicher Anstieg verzeichnet worden. Auch aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin sind Fälle bekannt.
Das Phänomen habe in Deutschland glücklicherweise noch nicht das Ausmaß angenommen wie in Schweden, erklärt BKA-Vizepräsidentin Link. Dort stellen von Kindern und Jugendlichen im Auftrag verübte Straftaten inzwischen ein großes Problem dar.
„Wir stellen aber schon eine zunehmende Zahl von Fällen fest, in denen die dann festgenommenen Täter minderjährige Unerfahrene sind, die eigentlich überhaupt kein Motiv haben, außer dem Geld, eine solche Tat zu begehen“, sagt Link. Die Bezahlung für solche Straftaten laufe in aller Regel über Kryptowährung, anonymisiert. Teilweise erhielten die Straftäter das in Aussicht gestellte Geld aber auch gar nicht.

Wie werden die Täter rekrutiert?

Nach aktuellen Kenntnissen werden potenzielle Täter über ein mehrstufiges System gewonnen, wie das hessische LKA erläutert. Neben dem eigentlichen Auftraggeber spielten dabei Rekrutierer und örtliche Logistiker eine Rolle. „Es werden hier gezielt angesagte Kanäle bedient und jugendgerechte Sprache genutzt, um die oft minderjährigen Interessenten zu binden“, erklären die LKA-Experten. Meist ist nach Angaben aus Sicherheitskreisen von einer „Mission“ die Rede, die es zu erledigen gilt.
Die Kriminellen nutzen Emojis oder KI-generierte Abbildungen. „Werden die Taten nicht wie vereinbart durchgeführt, folgen mitunter Drohungen oder soziale Ächtung.“ Viele der angeworbenen potenziellen Täter wüssten nicht, wen oder warum sie angriffen. Die hohen Risiken und Gefahren seien ihnen teils nicht bewusst.

Was weiß man zum Ablauf der Taten?

In einem Fall aus Frankfurt war der Täter nach Feststellung des Landgerichts aus den Niederlanden per Messenger-App Snapchat angeworben und für die Tat in die Mainmetropole gebracht worden. Der 15-Jährige hatte demnach im Sommer 2025 eine selbstgebaute Kugelbombe mit mehreren Litern Brandbeschleuniger in ein Café im Stadtteil Bockenheim geworfen.
Dort war der Sprengsatz detoniert und hatte den Raum komplett in Brand gesetzt. Der Wirt brachte durch sein Eingreifen vier Gäste und sich weitgehend unversehrt ins Freie.
Im März verurteilte das Landgericht Frankfurt den 15-Jährigen zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten – unter anderem wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen.

Wie gehen die Ermittler vor?

Inzwischen werde in Fällen wie den Explosionen in Frankfurt standardmäßig auch geprüft, ob „Violence as a Service“ dahinterstecken könnte, heißt es bei der Polizei. Neben der Suche nach Tatverdächtigen würden auch diejenigen unter die Lupe genommen, die zur Zielscheibe geworden seien. Gibt es Feinde, welches Umfeld haben die Betroffenen oder gab es möglicherweise vorangegangene Erpressungen? (dpa/red)
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Gericht stoppt „Correctiv“-Bericht über Guttenberg


In Kürze:

  • Die Pressekammer des Landgerichts Berlin II erlässt gegen „Correctiv“ eine einstweilige Verfügung.
  • Im Mittelpunkt stand ein Podcast mit dem Linken-Politiker Gregor Gysi.
  • Das Gericht beanstandete, dass „Correctiv“ den Eindruck erweckt habe, Guttenberg befürworte eine Zusammenarbeit mit der AfD.
  • „Correctiv“ will die Entscheidung nun prüfen und anschließend über weitere Schritte entscheiden.

 
Eine herbe Schlappe hat „Correctiv“ vor der Pressekammer des Landgerichts Berlin II hinnehmen müssen. Dieses untersagte dem Recherchemedium per einstweiliger Verfügung die Verbreitung bestimmter Aussagen im Zusammenhang mit einem Gespräch zwischen dem früheren Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg und dem Linken-Politiker Gregor Gysi.

Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Konkret geht es dabei um zwei Aussagen aus einem Podcast. Dabei entstand jeweils der Eindruck, der CDU-Politiker befürworte eine Minderheitsregierung der Union und eine parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD. Das Gericht untersagte die Verbreitung dieser Aussagen und sah darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu Guttenbergs. Die Entscheidung betraf sowohl die ursprüngliche als auch die später geänderte Fassung des Beitrags.
Das Gericht untersagte „Correctiv“ unter anderem folgende Äußerung: „Jüngst sprach er sich für eine punktuelle Zusammenarbeit zwischen Konservativen und Rechtspopulisten aus.“ In seinem Podcast mit dem Linken Gysi „plädiert Guttenberg für eine Minderheitsregierung und dafür, Gesetze zur Not mit der AfD zu verabschieden. ‚Wer mitstimmt, stimmt mit‘, ist dort seine Losung.“ Weiter wurde behauptet, die Union könne in einer Minderheitsregierung ihre Gesetze mithilfe der AfD beziehungsweise der „Rechtsextremen“ durchbringen.
Eine weitere untersagte Passage stellte diese Darstellung in den Zusammenhang mit dem Szenario einer Minderheitsregierung nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt.
Das Gericht bezeichnete diesen Teil der Berichterstattung als „unwahr, jedenfalls aber unvollständig“ (Randnummer 26). Da zu Guttenberg namentlich genannt werde und der Artikel sich intensiv mit ihm beschäftige, dürfe die „Kürzung des mitgeteilten Sachverhalts nicht so weit gehen, dass der Leser ein nach der negativen Seite entstelltes Bild dieser Person erhält, weil ihm nur einseitige Ausschnitte mitgeteilt werden“ (Randnummer 27).
Der von „Correctiv“ veröffentlichte Artikel unterschlage vollständig, dass zu Guttenberg „an keiner Stelle das Modell einer von der AfD tolerierten Minderheitsregierung oder einer parlamentarischen Zusammenarbeit einer nicht über die Mehrheit der Sitze verfügenden Regierungsfraktion mit der AfD verfochten oder sich dafür als jedenfalls vorzugswürdige Regierungsform ausgesprochen hat“ (Randnummer 31).

Gericht: Medien sind „Wachhund“ der Demokratie

Dabei habe der CDU-Politiker nach Auffassung des Gerichts das genaue Gegenteil gesagt, was „Correctiv“ jedoch nicht wiedergegeben habe. So äußerte er sich im Podcast wie folgt: „Das ist, ich glaube, das ist, das ist weiterhin einfach eine, eine Geschichte, die, glaube ich, als solche für viele absolut untragbar wäre, was ich im Übrigen auch vertrete, aber dass man sagt, wer mitstimmt, stimmt mit.“ (Randnummer 31).
Das Gericht räumte zwar ein, dass Medien politische Vorgänge verkürzt darstellen dürfen. Diese Kürzung dürfe jedoch nicht dazu führen, dass durch eine einseitige Darstellung über eine namentlich genannte Person ein zu Unrecht negatives Bild entstehe. Medien müssten daher über politische Vorgänge „unvoreingenommen, wahrheitsgemäß und vollständig“ berichten. Als „Wachhund“ der Demokratie hätten sie nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, die Öffentlichkeit zuverlässig über politische Prozesse zu informieren (Randnummer 37).
Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) schreibt, prüft „Correctiv“ nun die Urteilsbegründung und will anschließend entscheiden, ob es gegen die Entscheidung vorgeht. „Das Gericht hat geurteilt, dass unsere Darstellung in diesem Absatz unvollständig war. Das korrigieren wir“, sagte „Correctiv“-Chefredakteur Justus von Daniel der Zeitung.
Die FAZ zitiert zudem den Berliner Medienanwalt Christian Schertz, der zu Guttenberg vertritt: „Das Landgericht Berlin stellt Correctiv erneut ein vernichtendes Zeugnis aus.“ Es gehe offenbar nicht um Aufklärung im Rahmen eines investigativen Journalismus, wie „Correctiv“ es darstelle, sondern um das Überverkaufen oder, wie in diesem Fall, das Entstellen und Verfälschen von Aussagen aus ideologischen Gründen.
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Gericht stoppt „Correctiv“-Bericht über zu Guttenberg


In Kürze:

  • Die Pressekammer des Landgerichts Berlin II erlässt gegen „Correctiv“ eine einstweilige Verfügung.
  • Im Mittelpunkt stand ein Podcast mit dem Linken-Politiker Gregor Gysi.
  • Das Gericht beanstandete, dass „Correctiv“ den Eindruck erweckt habe, zu Guttenberg befürworte eine Zusammenarbeit mit der AfD.
  • „Correctiv“ will die Entscheidung nun prüfen und anschließend über weitere Schritte entscheiden.

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Das Landgericht Berlin II hat „Correctiv“ per einstweiliger Verfügung untersagt, zwei Aussagen über Karl-Theodor zu Guttenberg weiterzuverbreiten. Diese stehen im Zusammenhang mit einem Gespräch zwischen dem früheren Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg und dem Linken-Politiker Gregor Gysi.

Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Konkret geht es dabei um zwei Aussagen aus einem Podcast. Dabei entstand jeweils der Eindruck, der CDU-Politiker befürworte eine Minderheitsregierung der Union und eine parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD. Das Gericht untersagte die Verbreitung dieser Aussagen und sah darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu Guttenbergs. Die Entscheidung betraf sowohl die ursprüngliche als auch die später geänderte Fassung des Beitrags.
Das Gericht untersagte „Correctiv“ unter anderem folgende Äußerung: „Jüngst sprach er sich für eine punktuelle Zusammenarbeit zwischen Konservativen und Rechtspopulisten aus.“ In seinem Podcast mit dem Linken Gysi „plädiert Guttenberg für eine Minderheitsregierung und dafür, Gesetze zur Not mit der AfD zu verabschieden. ‚Wer mitstimmt, stimmt mit‘, ist dort seine Losung.“ Weiter wurde behauptet, die Union könne in einer Minderheitsregierung ihre Gesetze mithilfe der AfD beziehungsweise der „Rechtsextremen“ durchbringen.
Eine weitere untersagte Passage stellte diese Darstellung in den Zusammenhang mit dem Szenario einer Minderheitsregierung nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt.
Das Gericht bezeichnete diesen Teil der Berichterstattung als „unwahr, jedenfalls aber unvollständig“ (Randnummer 26). Da zu Guttenberg namentlich genannt werde und der Artikel sich intensiv mit ihm beschäftige, dürfe die „Kürzung des mitgeteilten Sachverhalts nicht so weit gehen, dass der Leser ein nach der negativen Seite entstelltes Bild dieser Person erhält, weil ihm nur einseitige Ausschnitte mitgeteilt werden“ (Randnummer 27).
Der von „Correctiv“ veröffentlichte Artikel unterschlage vollständig, dass zu Guttenberg „an keiner Stelle das Modell einer von der AfD tolerierten Minderheitsregierung oder einer parlamentarischen Zusammenarbeit einer nicht über die Mehrheit der Sitze verfügenden Regierungsfraktion mit der AfD verfochten oder sich dafür als jedenfalls vorzugswürdige Regierungsform ausgesprochen hat“ (Randnummer 31).

Gericht: Medien sind „Wachhund“ der Demokratie

Dabei habe der CDU-Politiker nach Auffassung des Gerichts das genaue Gegenteil gesagt, was „Correctiv“ jedoch nicht wiedergegeben habe. So äußerte er sich im Podcast wie folgt: „Das ist, ich glaube, das ist, das ist weiterhin einfach eine, eine Geschichte, die, glaube ich, als solche für viele absolut untragbar wäre, was ich im Übrigen auch vertrete, aber dass man sagt, wer mitstimmt, stimmt mit.“ (Randnummer 31).
Das Gericht räumte zwar ein, dass Medien politische Vorgänge verkürzt darstellen dürfen. Diese Kürzung dürfe jedoch nicht dazu führen, dass durch eine einseitige Darstellung über eine namentlich genannte Person ein zu Unrecht negatives Bild entstehe. Medien müssten daher über politische Vorgänge „unvoreingenommen, wahrheitsgemäß und vollständig“ berichten. Als „Wachhund“ der Demokratie hätten sie nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, die Öffentlichkeit zuverlässig über politische Prozesse zu informieren (Randnummer 37).
Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) schreibt, prüft „Correctiv“ nun die Urteilsbegründung und will anschließend entscheiden, ob es gegen die Entscheidung vorgeht. „Das Gericht hat geurteilt, dass unsere Darstellung in diesem Absatz unvollständig war. Das korrigieren wir“, sagte „Correctiv“-Chefredakteur Justus von Daniel der Zeitung.
Die FAZ zitiert zudem den Berliner Medienanwalt Christian Schertz, der zu Guttenberg vertritt: „Das Landgericht Berlin stellt Correctiv erneut ein vernichtendes Zeugnis aus.“ Es gehe offenbar nicht um Aufklärung im Rahmen eines investigativen Journalismus, wie „Correctiv“ es darstelle, sondern um das Überverkaufen oder, wie in diesem Fall, das Entstellen und Verfälschen von Aussagen aus ideologischen Gründen.
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„Ich habe kein schlechtes Gewissen“ – Lebenslange Haft für Taleb A.

Das Urteil zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vom 20. Dezember 2024 ist am Freitag am Magdeburger Landgericht verkündet worden.
Taleb A. wurde unter anderem wegen sechsfachen Mordes und 206-fachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei wurde die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt.
Außerdem ordnete das Gericht für Taleb A. den Vorbe…