Das Urteil zum Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vom 20. Dezember 2024 ist am Freitag am Magdeburger Landgericht verkündet worden.
Taleb A. wurde unter anderem wegen sechsfachen Mordes und 206-fachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei wurde die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt.
Außerdem ordnete das Gericht für Taleb A. den Vorbe…
Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist der Angeklagte Taleb A. unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und vielfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Magdeburg stellte am Freitag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem ordnete das Gericht für A. den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an…
Das Urteil gegen den Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt ist verkündet. (Archivbild) - Foto: Peter Gercke/dpa
Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist der Angeklagte Taleb A. unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und vielfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Magdeburg stellte am Freitag, 26. Juni, zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem ordnete das Gericht für A. den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an – diese wird am Ende der regulären Haft gerichtlich geprüft.
Gericht verhängt Höchststrafe
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte genau wie die Nebenklage für den 51-Jährigen die Höchststrafe gefordert – damit wäre die an eine Haftstrafe anschließende Sicherungsverwahrung direkt im Urteil verkündet worden. Die Verteidigung sah hingegen keinen Grund für eine Sicherungsverwahrung.
A. wurde für die Tat vom 20. Dezember 2024 außer wegen Mordes auch wegen vielfachen versuchten Mordes sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung verurteilt.
40 Tage lang, seit vergangenem November, verhandelte das Landgericht gegen den Angeklagten, hörte Sachverständige, mehr als 100 Zeugen und zahlreiche Opfer. Insgesamt 204 Betroffene schlossen sich als Nebenkläger dem Verfahren an, sie wurden von rund 40 Rechtsanwälten vertreten. Aus Platzgründen verhandelte das Landgericht in einer eigens dafür errichteten Leichtbauhalle.
„Keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“
Das Gericht zeigte sich nach der Beweisaufnahme nun überzeugt, dass Taleb A. am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen über den gut besuchten Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast war und dabei zahlreiche Besucher erfasste. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt.
Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher und sein Kollege von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatten in ihrem Schlussvortrag gesagt, das dadurch ausgelöste Leid ganzer Familien dauere bis heute an und sei „schier unbeschreiblich“. Während des Prozesses in der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt berichteten zahlreiche Opfer und Angehörige von Todesängsten, von schweren Verletzungen und wie der Anschlag sie bis heute körperlich und psychisch belastet.
In dem Prozess hatte der Angeklagte zwar eingeräumt, einen Angriff geplant und auch das Auto gefahren zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft warf A. vor, im Prozess „keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“ gezeigt zu haben. Der Auftritt des aus Saudi-Arabien stammenden Arztes war im Prozess immer wieder wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen. (afp/red)
Das Archivbild zeigt eine gesperrte Gasse des Magdeburger Weihnachtsmarktes. Nach der Terrorfahrt eines saudi-arabischen Arztes im Dezember 2024 waren sechs Menschen tot, über 300 weitere teils schwer verletzt. Ein U-Ausschuss im Landtag beschäftigt sich mit den politischen Verantwortlichkeiten. - Foto: Heiko Rebsch/dpa
Der Anschlag auf Besucher des Magdeburger Weihnachtsmarkts vom 20. Dezember 2024 hätte womöglich verhindert werden können, wenn alle Behörden sauber gearbeitet hätten. Zu diesem Zwischenfazit sind die Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gelangt, den der Landtag von Sachsen-Anhalt im Februar 2025 zur Aufarbeitung des Geschehens eingesetzt hatte.
„Schwächen und Fehler im Handeln von Behörden haben es dem Täter – zusammen betrachtet – leicht gemacht, diese Überfahrttat zu begehen“, heißt es in einem 110 Seiten starken Berichtsentwurf, der bislang nur der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ (MZ) hatte eigenen Angaben zufolge als erstes Medium darüber berichtet.
Politische Verantwortung „überwiegend bei der Stadt“
Die Autoren des Abschlussberichts sähen die politische Verantwortung demnach „ganz überwiegend bei der Stadt Magdeburg“. Dessen Ordnungsamt habe es nach Meinung des U-Ausschusses an Kompetenz gefehlt. So sei der Markt nicht „ordentlich abgesichert gewesen“, wie der U-Ausschuss kritisiert habe.
Auch „ein funktionierendes und gut geübtes Bedrohungs- und Gefährdungsmanagement unter Einbeziehung wichtiger nicht-polizeilicher Institutionen und forensischer Experten“ habe es nicht gegeben, zitiert die MZ aus dem vorläufigen Bericht. All das wäre nach Meinung der U-Ausschussmitglieder aber zwingend nötig gewesen, um den Anschlag vielleicht verhindern zu können.
Außerdem hätten sowohl das Genehmigungsverfahren zur Ausrichtung des Weihnachtsmarkts als auch die dazugehörigen Sicherheits- und Einsatzkonzepte sowie deren praktische Umsetzung die Todesfahrt „begünstigt oder ermöglicht“, schrieben die Berichterstatter laut MZ. Auf Kritik sei im U-Ausschuss insbesondere der Umstand gestoßen, dass die Betonabsperrungen nicht alle am richtigen Platz und mit zu weitem Abstand aufgestellt gewesen wären.
U-Ausschuss: „Keine Seite fühlte sich verantwortlich“
Da neben der Stadt auch der Veranstalter und das Polizeirevier mit der Organisation zu tun gehabt hätten, war es nach Auffassung der parlamentarischen Berichterstatter letztlich „zu einer Verantwortungsdiffusion“ gekommen: „Keine Seite fühlte sich verantwortlich“, heiße es im Entwurfspapier des U-Ausschuss. „Oberflächlichkeit in der Sicherheitsbewertung“ sei die Folge gewesen.
Der Polizei habe es an der „nötigen Übersicht“ gefehlt, um „sichere Gesamtumstände“ durchzusetzen, so der Bericht. Insofern habe der U-Ausschuss der Polizei „Verantwortungsbeiträge“ attestiert.
Eine „gewisse politische Mitverantwortung“ habe auch das Land Sachsen-Anhalt zu tragen, weil es trotz der erst acht Jahre zurückliegenden Erfahrungen vom Berliner Breitscheidplatz keine klareren Zuständigkeitsregeln aufgestellt habe.
Nach Angaben der MZ soll sich der Untersuchungsausschuss am kommenden Montag weiter mit der Finalisierung seines Berichts auseinandersetzen. Zu Beginn ihrer Ausschussarbeit hatten die Landtagsabgeordneten geplant, ihren Abschlussbericht im Sommer 2026 vorzulegen.
Todesfahrer wegen Mordes angeklagt
Am 20. Dezember 2024 war der aus Saudi-Arabien stammende Arzt Taleb Al-Abdulmohsen mit einem PS-starken Mietwagen mehrere hundert Meter weit über den Weihnachtsmarkt gerast. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge kamen dabei ums Leben. Mehr als 300 Menschen wurden teilweise schwer verletzt. Beim Bundesopferbeauftragten Roland Weber hatten sich in den Tagen danach noch weit mehr Betroffene gemeldet.
Der Prozess gegen Al-Abdulmohsen vor dem Landgericht Magdeburg läuft seit November 2025 in einem eigens errichteten Gebäude, das nach Abschluss des Verfahrens wieder abgebaut werden soll.
Der Mordverdächtige Taleb Al-Abdulmohsen hat bereits gestanden, seine Fahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt geplant zu haben. Gezielt überfahren habe er aber niemanden.
Die Anklage lautet auf Mord. Dem Todesfahrer droht lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Die Staatsanwaltschaft sieht nicht politischen Fanatismus als Tatmotiv, sondern persönliche Kränkung und ein hohes Geltungsbedürfnis.
Schon am zweiten Verhandlungstag hatte Al-Abdulmohsen gestanden, seine Fahrt geplant und absichtlich angegriffen zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Anfang Juni könnte es nach Informationen der MZ zu den ersten Plädoyers kommen.