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Neue AfD-Strategie: FDP will sachbezogene Mehrheiten ermöglichen


In Kürze:

  • Die FDP will auf ihrem digitalen Bundesparteitag am 8. November über einen neuen Umgang mit der AfD beraten.
  • Ein Antrag der Jungen Liberalen Niedersachsen bezeichnet die bisherige Brandmauer-Strategie als gescheitert.
  • Sachbezogene Verständigungen und Mehrheiten mit AfD-Stimmen sollen unter bestimmten Voraussetzungen möglich werden.
  • Eine Regierungsbeteiligung der AfD sowie von ihr gestellte Verfassungsrichter sollen ausgeschlossen bleiben.

 
Die sogenannte Brandmauer gegenüber der AfD wird zu einem Thema auf dem außerordentlichen digitalen Bundesparteitag der FDP. Dieser ist für den 8. November angesetzt.
Aus den Reihen der Jungen Liberalen Niedersachsen wird es einen Antrag geben, der auch die Unterstützung durch Parteichef Wolfgang Kubicki findet. Gegenüber der „WELT“ sagte Kubicki, er „teile die Intention des Antrages, einen pragmatischeren Umgang mit der AfD zu finden“.
Zugleich habe er Zweifel, ob ein digitaler Parteitag der richtige Ort sei, eine so grundsätzliche Frage zu erörtern und zu entscheiden, sagte Kubicki. Derzeit werde geprüft, ob der Antrag überhaupt zulässig sei, da ein solcher Parteitag ausschließlich die innere Organisation der FDP zum Gegenstand habe.

Antrag hält AfD weiterhin für Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Der Antrag, der auch die Unterstützung von Generalsekretär Martin Hagen hat, geht davon aus, dass die Brandmauer-Strategie gescheitert sei. Die Verweigerung jeglicher Verständigung mit der AfD in Sachfragen habe diese nur stärker gemacht.
Ihr Erfolg sei die Konsequenz eines Vertrauensverlustes in die politische Mitte. Politische Fehlentscheidungen und die Tabuisierung von Debatten hätten der Partei die Möglichkeit eröffnet, sich selbst als einzige Kraft zu inszenieren, die Missstände anspreche.
Die FDP halte laut Antrag am Ziel fest, die AfD politisch zurückzudrängen. Diese vertrete in weiten Teilen „extremistische, menschenfeindliche, rechtsstaatsgefährdende und wirtschaftsfeindliche Positionen“. Ihr Programm und ihr Führungspersonal stellten eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar.
Allerdings führe die Brandmauer-Politik der grundsätzlichen Nichtverständigung dazu, dass die Parteien der Mitte zur Mehrheitsbildung auf Kräfte der Linken angewiesen seien. Aus Sicht der Antragsteller seien diese jedoch „reformunfähig“ – was Lösungen erschwere und die AfD weiter stärke.

 „Sachbezogene Mehrheitsfindung“ soll auch im Vorfeld möglich werden

Deshalb sollen nach dem Willen der Antragsteller Verständigungen über einzelne Sachfragen nicht mehr ausgeschlossen sein. Voraussetzung sei dabei, dass sich die AfD „inhaltlich auf Positionen zubewegt, die mit der FDP-Beschlusslage vereinbar sind“. Zwar solle eine Zusammenarbeit dieser Art die Ausnahme bleiben und Mehrheiten mit den staatstragenden Parteien hätten Vorrang.
Eine Beteiligung der AfD an der Mehrheitsfindung solle jedoch insbesondere dann eine Option sein, wenn ohne sie keine handlungsfähige Mehrheit möglich erscheine. Eine Mehrheit mit AfD-Stimmen solle auch dann in Betracht kommen, wenn „andere Bündnisse aus Sicht der FDP keine tragfähige politische Veränderung ermöglichen“.
Der FDP-Antrag sieht auch vorherige Verständigungen mit der AfD vor. Eine „sachbezogene Mehrheitsfindung“ solle schon im Vorfeld erfolgen können, wenn für Inhalte mit den anderen Parteien keine tragfähige Mehrheit erreicht werde. In diesem Fall solle es auch möglich sein, sich inhaltlich abzustimmen.
In dem Antrag heißt es auch, dem Wählerwillen sei Rechnung zu tragen, was ein automatisches Vorenthalten parlamentarischer Rechte und Ämter ausschließe. Unter Beachtung der Freiheit des Abstimmungsverhaltens sollen Posten etwa im Parlamentspräsidium auch der AfD zustehen, solange der vorgeschlagene Kandidat für das Amt als geeignet erscheine.

Katalog nicht verhandelbarer Themen

Gleichzeitig sieht der Antrag einen „themenbezogenen Konsultationsausschluss“ vor. Bei bestimmten Themen sollen sowohl sachbezogene Mehrheitsfindungen als auch inhaltliche Gespräche als solche mit der AfD ausgeschlossen sein. Dazu zählten etwa Fragen der Menschenwürde und der Gleichbehandlung deutscher Staatsangehöriger.
Auch über Erinnerungskultur, Unabhängigkeit von Justiz und Verfassungsgerichten, Pressefreiheit und Oppositionsrechte, die Mitgliedschaft Deutschlands in EU und NATO, den Euro, die Unterstützung der Ukraine, die Westbindung, die Bekämpfung des Klimawandels und die Außenpolitik solle es keine Kompromisse mit der AfD geben. In sensiblen Themenfeldern, in denen aus den Reihen der AfD regelmäßig extreme Äußerungen gekommen seien, müssten Parteibasis und Parteiführung eingebunden werden.
Dies gelte auch dort, wo zweifelhaft sei, ob die Forderung auf einem Landes- oder Bundesparteitag der FDP eine Mehrheit fände. Als Beispiele dafür nennt der Antrag Fragen der Asylpolitik, des Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften, der Medienpolitik sowie der Gleichstellungs- und Familienpolitik.

Lauterbach: „Auch moralisch unter die 5-Prozent-Hürde“

In Politikfeldern, in denen die AfD keine verfassungsrechtlich problematischen Positionen vertrete, etwa bei der Wirtschafts- und Steuerpolitik, hält der FDP-Antrag eine Verständigung für vertretbar. Es gehe jeweils darum, ob „ein Themenfeld von der in weiten Teilen völkischen Ideologie der Partei berührt wird“. Diese Differenzierung sei sachgerecht und in der parlamentarischen Praxis handhabbar.
Der Antrag schließt allerdings weiterhin aus, der AfD Zugang zu Regierungsämtern, Verfassungsrichterposten oder Posten in vergleichbaren Kontrollorganen zu ermöglichen. Zudem müsse ein Zugriff der Partei auf sensible Informationen ausgeschlossen bleiben.
Kritik an der Vorlage kommt vom ehemaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Der SPD-Politiker schreibt auf X: „Parteien, die gegen die Bedeutungslosigkeit kämpfen, dienen sich der AfD an. Erst das BSW, jetzt offenbar die FDP. Sie fallen damit auch moralisch unter die 5-Prozent-Hürde. Die vernünftigen Leute haben diese Parteien längst verlassen. Jetzt werden es die Wähler mit Werten auch tun.“

FDP noch im EU-Parlament und in vier Landesparlamenten

Buchautor und Unternehmensberater Christoph Giesa hält die Debatte für müßig und äußert: „Ich möchte nicht darüber diskutieren, wie die FDP sich zur AfD verhält, sondern darüber, wie die FDP wieder zur modernsten, spannendsten und zukunftsfähigsten Partei in diesem Land wird.“
Einem anderen FDP-Mitglied, Christoph Anheuser, geht die Annäherungsbereitschaft zu weit. Er schreibt: „Ein FDP-Antrag wird nicht falsch, nur weil die AfD zustimmt. Aber mit ihr Mehrheiten auszuhandeln ist etwas anderes: Wer AfD-Stimmen braucht, gibt ihr Verhandlungsmacht und muss Zugeständnisse machen.“
Die FDP ist seit 2025 nicht mehr im Bundestag vertreten. Nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern bleiben ihr nur noch Mandate in den Landesparlamenten von Bremen, Hessen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Im EU-Parlament stellt sie fünf Abgeordnete.
 
Mit Material von dpa 
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Koalition will Informationsfreiheitsgesetz umbauen – NGOs warnen vor Transparenzverlust


In Kürze:

  • Die Bundesregierung will das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundlegend reformieren und den Kreis der Auskunftsberechtigten einschränken.
  • Künftig soll vielfach ein „berechtigtes Interesse“ Voraussetzung für IFG-Anfragen sein; zusätzlich sind weitere Schutz- und Ausschlussregelungen vorgesehen.
  • Transparency International und die FDP warnen vor einer faktischen Einschränkung der Informationsfreiheit und einer Schwächung der Kontrolle staatlichen Handelns.

 
Zu den Beschlüssen, die der Koalitionsausschuss am Mittwoch, dem 1. Juli, gefasst hat, gehört auch eine Umgestaltung des seit 2006 geltenden Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Die Bundesregierung betrachtet dies als Ausdruck von „Bürokratierückbau“. Nichtregierungsorganisationen und die FDP warnen hingegen vor einem drastischen Abbau staatlicher Transparenz.

Informationsfreiheitsgesetz soll nur noch für „natürliche Personen“ gelten

Die Bundesregierung kündigte an, das Informationsfreiheitsgesetz „weiterzuentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen“. Dies solle „unter Wahrung des Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI [Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit]“ geschehen. Ziel sei es, „das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter zu machen“.
Dafür sollen die Auskunftsrechte künftig auf „natürliche Personen“ beschränkt werden, die ein „berechtigtes Interesse an einer Auskunft“ haben. Wer auf Grundlage anderer – nicht näher ausgeführter – Regelungen einen Auskunftsanspruch hat, soll nicht mehr auf das IFG zurückgreifen können. Zudem soll der Kreis der Berechtigten auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränkt werden; entsprechende Möglichkeiten werden geprüft.
Die Namen von Beschäftigten in Einrichtungen des Bundes sollen geschwärzt werden. Dies sei ein Schutz vor „Anfeindungen und Drohungen“. Unter Verweis auf eine „komplexe Bedrohungslage“ soll zudem die „staatliche Resilienz“ gestärkt werden, etwa durch stärkere Berücksichtigung des Schutzbedarfs in Bereichen wie Kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftlicher Forschung.

Besonders sensible Informationen sind bereits jetzt geschützt

Deutliche Kritik an dem Vorhaben kommt von „Transparency International“. Die Nichtregierungsorganisation wirft der Koalition vor, das Informationsfreiheitsgesetz „in seiner Substanz zerstören“ zu wollen. Dass Anfragen nur bei „berechtigtem Interesse“ zulässig sein sollen, kehre „die Kernidee der Informationsfreiheit um“. Künftig müssten Bürger selbst darlegen, warum sie eine Information benötigen; bislang muss die Behörde begründen, warum sie diese nicht herausgibt.
Bereits jetzt enthält das Informationsfreiheitsgesetz eine Reihe von Gründen, auf die sich Behörden stützen können, um Anfragen abzulehnen. In § 3 des geltenden IFG ist geregelt, in welchen Fällen zum „Schutz besonderer öffentlicher Belange“ kein Anspruch auf Informationszugang besteht.
Behörden können unter anderem die Auskunft verweigern, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben könnte – etwa auf internationale Beziehungen oder militärische Belange. Auch die Interessen der inneren und äußeren Sicherheit, der Finanzaufsicht, der Justiz oder der Anspruch von Beschuldigten auf ein faires Verfahren beschränken den Auskunftsanspruch.

Ausschlusstatbestände im Informationsfreiheitsgesetz vor deutlicher Ausweitung

Weitere Gründe für die Verweigerung von Auskünften sind etwa Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen oder dem Amtsgeheimnis unterliegende Informationen. Grundsätzlich müssen Behörden dabei eine Interessenabwägung vornehmen. In vielen Fällen kommt es auch zu Prozessen um die Herausgabe gewünschter Informationen. Bisweilen werden Informationen auch auf inoffiziellem Wege oder unter Umgehung rechtlicher Vorgaben weitergegeben.
Transparency International hält zudem die angedachten Ausschlüsse für juristische Personen wie Vereine und sogar Nicht-EU-Bürger für problematisch. Damit würde man Millionen Menschen, die in Deutschland leben, vom Recht auf Transparenz staatlichen Handelns ausschließen.
Die NGO befürchtet außerdem, dass eine Ausweitung des Prinzips der Kostendeckung einen faktischen finanziellen Ausschlusstatbestand schaffen könnte. Bislang gilt eine Gebührenobergrenze von 500 Euro. Künftig könnten die Gebühren – je nach Art, Umfang und Verfügbarkeit der begehrten Information – auch zigtausende Euro betragen, so Transparency International.

FDP sieht Gefahr für Transparenz und investigativen Journalismus

Transparency International sieht durch die geplante Schwärzung der Namen von Behördenmitarbeitern auch das Risiko für Korruption und Machtmissbrauch steigen. Dies soll selbst für Führungspersonal und Entscheidungsträger gelten. Dadurch wäre „nicht mehr nachprüfbar, wer für behördliche Entscheidungen verantwortlich ist“.
Sprecher Norman Loeckel erklärt dazu: „Wer das Auskunftsrecht auf Einzelfälle mit Begründungspflicht beschränkt, Organisationen ausschließt und Gebühren ins Unermessliche treibt, schafft die Informationsfreiheit de facto ab. Das IFG ist eine demokratische Errungenschaft – die Koalition ist dabei, sie zu beerdigen.“
Kritik kommt auch aus der FDP. Generalsekretär Martin Hagen äußerte in einer Erklärung, die Bundesregierung wolle „unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus das Recht auf Informationsfreiheit de facto abschaffen“. Dies erschwere in massiver Weise investigativen Journalismus und die Aufdeckung von Skandalen.
Die Liberalen befürchten einen „gezielten Abbau von staatlicher Transparenz“. Der offene Zugang zu Informationen sei eine Voraussetzung für die effektive Kontrolle staatlichen Handelns. Hagen erklärte weiter: „Das Recht auf Akteneinsicht verhindert Mauschelei und hilft, Missstände aufzudecken. Wer dies beschneidet, schürt Misstrauen in staatliche Institutionen und schadet der Demokratie.“
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angekündigt, das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ zu reformieren.