In Kürze:
- Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein beteiligten sich mit Teststrecken für E-Highways.
- Laut BdSt-Schwarzbuch flossen insgesamt mehr als 100 Millionen Euro Fördermittel.
- Eine weitere Förderung kam nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zustande.
Das Bundesverkehrsministerium förderte über einen Zeitraum von fünf Jahren auf drei Autobahnabschnitten in Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sogenannte E-Highways. Ende 2024 liefen die Versuchsphasen aus. Seither sind die Anlagen abgeschaltet. Unklar ist, ob und wer für den Rückbau zuständig ist, da die Initiatoren die Projekte nicht weiterverfolgen.
Unterschiedliche Resonanz in der Industrie
Aktuell gibt es dazu Diskussionen in Schleswig-Holstein. Wie der „Norddeutsche Rundfunk“ (NDR) berichtet, weisen verschiedene Behörden die Zuständigkeit dafür zurück. So sieht das Landesverkehrsministerium das Energiewende-Ministerium in der Verantwortung. Für den eigentlichen Abriss sei wiederum das Bundesverkehrsministerium zuständig. Das Bundesverkehrsministerium verweist auf das Bundesumweltministerium, und dieses sieht die Autobahn GmbH in der Pflicht. Diese verweist wiederum zurück an Land und Bund.
Die Pläne stießen seinerzeit auf unterschiedliche Resonanz in der Industrie. Technologiekonzerne und Zulieferer wie Siemens und Continental befürworteten das Vorhaben. Siemens Mobility und die Continental-Tochter CES erklärten im August 2021, „das Lkw-Oberleitungssystem flächendeckend in ganz Europa zur Verfügung zu stellen“.
Ganz anders sah man das bei Daimler Truck. „Die Oberleitungstechnologie ist ausgemachter Blödsinn und Verschwendung volkswirtschaftlicher Ressourcen“, sagte der damalige Chef des Stuttgarter Nutzfahrzeugherstellers, Martin Daum. Das Unternehmen setze auf leistungsstarke Batterien, der Bau von Oberleitungs-Lkw sei daher nicht vorgesehen.
Die erste Strecke, an der das Pilotprojekt startete, war ein zehn Kilometer langer Abschnitt (je fünf Kilometer pro Richtung) auf der A5 bei Darmstadt in Südhessen. Es fand Erwähnung im „Schwarzbuch“ des Bundes der Steuerzahler. Der Verband kritisierte die hohen Kosten und die aus seiner Sicht ungewisse Zukunft der Oberleitungstechnologie. Insbesondere stellte er infrage, ob sich ein solches System angesichts des europaweiten Güterverkehrs durchsetzen könne.
Urteil zieht weiterer Förderung den Stecker
Der Steuerzahlerbund rechnete für den Bau des 2019 in Betrieb genommenen Streckenabschnitts Kosten in Höhe von fast 30 Millionen Euro vor. 2022 beschloss die Bundesregierung den Ausbau der Strecke um weitere sieben Kilometer in südlicher Richtung. Als Begründung nannte sie die Untersuchung längerer Ladeabschnitte und Ladezeiten, das Ladeverhalten bei unterschiedlich langen Strecken, die Erprobung neuer Oberleitungs-Lkw-Typen sowie die Gewinnung weiterer Forschungsdaten.
Den zusätzlichen Ausbau unterstützte der Bund mit weiteren 22 Millionen Euro. Wartung und Instandhaltung schlugen seit 2019 mit jährlich 400.000 Euro zu Buche. Somit flossen etwa 54,4 Millionen Euro alleine in den E-Highway an der A5.
Mehr als 30 Millionen Euro kostete dem BdSt zufolge der Testabschnitt in Schleswig-Holstein. Das Bundesumweltministerium nannte hingegen Ausgaben in Höhe von rund 23 Millionen Euro. Für Baden-Württemberg gab das Verkehrsministerium des Bundeslandes Kosten in Höhe von 28 Millionen Euro an. 26,4 Millionen finanzierte der Bund aus dem Förderprogramm „Erneuerbar Mobil“, 1,6 Millionen Euro betrug der Anteil Baden-Württembergs.
Trotz positiver Ergebnisse der Testphasen aus Hessen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg führte die Bundesregierung die Förderung eines weiteren Ausbaus der Oberleitungsinfrastruktur nicht fort. Hintergrund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023, das den zweiten Nachtragshaushalt 2021 des Bundes für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärte.
Vorgesehen war, 60 Milliarden Euro ungenutzter Corona-Kreditermächtigungen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu übertragen. Nach dem Urteil entstand im KTF eine entsprechende Finanzierungslücke. In der Folge konnte die Bundesregierung die Förderung „klimaschonender Nutzfahrzeuge“ und der dazugehörigen Infrastruktur nach eigenen Angaben „nicht wie geplant weiterführen“.



