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Peking besteuert private Auslandsvermögen mit 20 Prozent – mehr Kapitalflucht und Auswanderung erwartet


In Kürze:

  • Steuerbehörden in Peking und Hangzhou erheben nun eine Einkommensteuer von 20 Prozent für Auslandsvermögen.
  • Steuerprüfungen erfolgen teilweise rückwirkend bis ins Jahr 2000.
  • „Das wird Kapitalflucht und Auswanderung der Wohlhabenden beschleunigen“, sagte ein Kapitalmarktexperte.
  • Die Ausreisekontrollen wurden verschärft.

 
Chinesische Steuerbehörden in Peking und Hangzhou erheben seit einigen Tagen eine 20-prozentige Einkommensteuer für Privatpersonen auf Erträge aus in Hongkong abgeschlossenen ausländischen Versicherungsverträgen.
Dies geschah im Zuge der Einführung neuer Steuerregelungen für das Auslandsvermögen chinesischer Staatsbürger am 24. Juli durch das Finanzministerium.
Analysten erklärten gegenüber Epoch Times, dass das chinesische Regime zur Bewältigung seiner finanziellen Schwierigkeiten auf private Vermögenswerte im Ausland abzielt – was zu einer Abwanderung wohlhabender Chinesen führt.
Das große, vom chinesischen Staat zensierte Finanzmedium „Caixin“ berichtete am 5. August von der Steuer. Seither fallen die von Festlandbewohnern auf Hongkonger Versicherungskonten gehaltenen Gelder in den Prüfungsbereich der Steuerbehörden des Festlandchinas. Ein einheitliches landesweites Verfahren wurde laut dem Bericht bislang noch nicht festgelegt.

Auch Chinesen mit anderer Staatsbürgerschaft betroffen

Auch nach dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit oder eines dauerhaften Aufenthaltsstatus im Ausland können Chinesen steuerlich in China ansässig bleiben, wenn dort ihre wirtschaftlichen Hauptinteressen liegen.
Die neuen Vorschriften verlangen zudem, dass bestehende Trusts bisher nicht gezahlte Steuern innerhalb von 90 Tagen nachzahlen. Andernfalls werden die Steuerbehörden die nicht oder zu wenig gezahlten Steuern sowie die Verzugszinsen einziehen und eine Strafe verhängen.
Ein Trust verwaltet in diesem Fall Vermögen für chinesische Familien außerhalb Chinas und kann beispielsweise Aktien, Immobilien, Anleihen und andere Wertpapiere, Bankguthaben, Kryptowährungen, Edelmetalle oder auch Unternehmensbeteiligungen halten. Oft übernehmen Treuhänder in Hongkong diese Arbeit.

Steuerprüfung rückwirkend bis 25 Jahren

Das chinesische Regime nutzt den internationalen Datenaustausch Common Reporting Standard, um Informationen über ausländische Finanzkonten chinesischer Steuerpflichtiger zu erhalten. Laut einem Bericht der „Financial Times“ prüfen die chinesischen Behörden diese Vermögen in einigen Fällen bis zurück ins Jahr 2000.
Xu Zhen, hochrangiger Experte auf dem chinesischen Kapitalmarkt, bestätigte Epoch Times, dass die chinesischen Behörden Steuererhebungen auf das Auslandsvermögen chinesischer Staatsbürger durchführen, die bis zu 25 Jahre zurückreichen.
„Die rückwirkende Steuererhebung für einen Zeitraum von 25 Jahren wird die Kapitalflucht und die Auswanderung der Wohlhabenden beschleunigen.“
Xu weiter: „Unternehmer und Gründer von Start-ups stellen das wertvollste Kapital einer Nation für die wirtschaftliche Entwicklung dar. Wenn Kapital und Wohlhabende das Land verlassen, wird Chinas Wirtschaft weiter an Wachstumsdynamik und Innovationskraft verlieren. Dadurch wird sich die Kluft zwischen China und den Vereinigten Staaten in Bezug auf die wirtschaftliche und technologische Wettbewerbsfähigkeit erheblich vergrößern.“

Schock für Chinas mächtige Familien

Bei den neuen Steuervorschriften für Auslandsvermögen gehe es um mehr als die Steuerprüfung, sagte Sun Kuo-hsiang, Professor für internationale Beziehungen und Wirtschaft an der Universität Nanhua in Taiwan. Vielmehr ziele sie darauf ab, Offshore-Vermögenswerte transparent, nachvollziehbar und steuerpflichtig zu machen.
„Für Chinas wohlhabende und mächtige Familien ist der größte Schock der Verlust des Sicherheitsgefühls, das sie einst daraus gewonnen haben, Hongkonger Versicherungsverträge, Offshore-Trusts, ausländische Brokerkonten und Family Offices zu nutzen, um ihr Vermögen abzuschirmen“, so Sun.
Über die Auswirkungen sagte er: „Strategien zur Vermögensallokation werden zwangsläufig in Richtung konformer Berichterstattung, der Nachzahlung von Steuern, interner Umstrukturierungen und sogar einer beschleunigten Auswanderung von Familienmitgliedern verlagert.“

Verschärfte Ausreisekontrollen

Unterdessen haben die chinesischen Behörden auch kürzlich eine neue Fassung der „Regelungen zur Ein- und Ausreisekontrolle“ erlassen, mit der die Kontrollen für Chinesen, die das Land verlassen, verschärft werden.
Betroffen sind auch diejenigen, die bereits Staatsbürger anderer Länder geworden sind. Diese neuen Vorschriften sollen offiziell am 15. September in Kraft treten.
Gemäß diesen Vorschriften sind Behörden und Regierungen auf Kreisebene befugt, eigenständig Entscheidungen zu treffen, welche die Ausreise von Einwohnern beschränken. Zudem sollen sie eine umfassende Aufsicht über Vermittlungsagenturen für Ein- und Ausreisen ausüben.
Auch für chinesische Staatsbürger ist es immer schwieriger, einen Reisepass zu erhalten; einige wurden sogar dazu aufgefordert, ihre Pässe abzugeben.
Die neuen Ein- und Ausreisebestimmungen haben zu einer gewissen Dezentralisierung geführt, sagte Xu. Damit werde die Kontrolle über den grenzüberschreitenden Personenverkehr in die Hände untergeordneter lokaler Behörden gelegt – was zu mehr Korruption führe.
„Wenn wohlhabende Personen das Land verlassen wollen, könnten sie dazu aufgefordert werden, höhere Steuern zu zahlen oder den lokalen Beamten und den für ihren Fall zuständigen Mitarbeitern höhere ‚Tribute‘ zu zahlen“, sagte er.
„Außerdem könnte ein Mehrheitsaktionär dazu gezwungen werden, als Geisel oder Verhandlungsmasse zu dienen, um die Ausreisegenehmigung für den Rest der Familie zu sichern – Szenarien wie diese sind durchaus möglich.“

Wird China zu einem „neuen Nordkorea“?

Wenn wohlhabende Chinesen das Land verlassen möchten, dies aber aufgrund der Ausreisekontrollen nicht können, greifen sie oft auf Strategien zurück, die eine Trennung und Risikominimierung beinhalten. Professor Sun aus Taiwan nennt als Beispiel „die vorzeitige Verlagerung von Kapital, Aufenthaltsstatus, Familienangehörigen oder Unternehmensstrukturen ins Ausland“.
„Zu diesen Maßnahmen gehören die Nachzahlung von Steuern zur Absicherung, die Diversifizierung von Vermögenswerten, die Nutzung des Aufenthaltsstatus von Familienmitgliedern im Ausland sowie die Umstrukturierung von Treuhandfonds oder Unternehmensbeteiligungen. Solche Schritte bergen jedoch ein höheres Risiko im Zusammenhang mit dem Abfluss von ‚grauem‘ Kapital“, sagte er.
Was die „rote Elite“ – die Elitefamilien der regierenden Kommunistischen Partei Chinas – angehe, so seien diese von solchen Beschränkungen ausgenommen, sagte Sun. Der Grund: „Selektive Durchsetzung ist ein fester Bestandteil des Systems der KP Chinas, auch wenn die konkreten Umstände einzelner Familien öffentlich schwer zu überprüfen sind.“
Die eigentliche Folge sei, dass privates Kapital und Unternehmergeist abfließen würden, so Sun.
„China wird zunehmend einem geschlossenen Staat ähneln, der durch hohe Kontrolle, geringe Mobilität und geringe Innovationskraft gekennzeichnet ist – einem ‚neuen Nordkorea‘.“

Finanzielle Schwierigkeiten Pekings

Die chinesische Wirtschaft schwächelt seit Jahren. Für dieses Jahr legte die Führung das niedrigste Ziel für das Bruttoinlandsprodukt seit Jahrzehnten fest.
Unterdessen beliefen sich Chinas wachsende Staatsschulden nach öffentlichen Angaben Ende 2025 auf 96 Billionen Yuan (12,5 Billionen Euro).
Am 22. Juli veröffentlichte das chinesische Finanzministerium Daten zu den Steuereinnahmen für das erste Halbjahr. Daraus ging hervor, dass die finanzielle Selbstversorgungsquote jeder Provinz unter 100 Prozent lag. Anders gesagt: Die Ausgaben überstiegen in allen Provinzen die Einnahmen.
Ein Sprecher des Ministeriums sagte am selben Tag auf einer Pressekonferenz, es sei nicht ungewöhnlich, dass die lokale Selbstversorgungsquote unter 100 Prozent falle. Die Zentralregierung habe die Mittelübertragungen an die lokalen Verwaltungen erhöht, wodurch diese ein Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben erreichen könnten.

Eine ältere Frau kauft am 11. Mai 2026 in einem Supermarkt in Peking Gemüse. Wie aus offiziellen Daten vom 11. Mai hervorgeht, sind die Verbraucherpreise in China im April gestiegen, da die Rohölpreise angezogen haben.

Foto: Wang Zhao/AFP via Getty Images

Lengyan Caijing, ein langjähriger unabhängiger chinesischer Finanzkommentator, sagte Epoch Times, dass die Ausweitung der Steuerverfolgung durch die KP Chinas auf im Ausland befindliches Vermögen in erster Linie auf den Zusammenbruch der öffentlichen Finanzen Chinas zurückzuführen sei.
„Die Regierung bemüht sich verzweifelt, Mittel zusammenzukratzen. Wohlhabende Personen ohne mächtige politische Rückendeckung könnten durchaus damit rechnen, ‚abgeschöpft‘ zu werden [durch die Beschlagnahmung von Vermögenswerten].“
Er fügte an: „Im Gegensatz dazu haben die Familien der obersten Elite der KP Chinas ihre Vermögensregelungen im Ausland wahrscheinlich schon vor langer Zeit abgeschlossen und dürften von den neuen Vorschriften kaum nennenswert betroffen sein.“

„Wunschdenken“ bei leeren Staatskassen

Die Besteuerung der Reichen mag aus Sicht der KP Chinas wie ein Weg erscheinen, ihre Haushaltslage zu verbessern, ohne den Unmut der Öffentlichkeit gegenüber der Regierung zu schüren, sagte Xu.
„Das ist jedoch bloßes Wunschdenken. In Wirklichkeit hat es vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Rezession und leerer Staatskassen kaum Auswirkungen auf die Lebensqualität der Reichen, wenn man sie zwingt, weiterhin Steuern zu zahlen – stattdessen beschleunigt es ihre Flucht ins Ausland.“
„Unterdessen sind normale Bürger existenziellem Druck durch Arbeitslosigkeit und sinkende Einkommen ausgesetzt und müssen weitaus größere Härten erdulden. Im Laufe der Geschichte und weltweit begann der Zusammenbruch autoritärer Regime typischerweise mit einer Finanzkrise und gipfelte in einer sozialen Krise“, sagte er.
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Wenn die Rente für die Heimkosten nicht reicht: Welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt


In Kürze:

  • Die Kosten für Pflegeplätze in Heimen steigen stetig.
  • Im Durchschnitt müssen Pflegebedürftige 3.364 Euro pro Monat selbst zahlen.
  • Das eigene Vermögen muss bis zu einer bestimmten Grenze eingesetzt werden.
  • Ein Reformpaket des Bundesgesundheitsministeriums setzt unter anderem auf mehr Prävention.

 
Wer im Alter pflegebedürftig ist und in einer Einrichtung betreut werden muss, für den wird die finanzielle Belastung immer größer. Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen (vdek) müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts in einem Pflegeheim bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat selbst zahlen. Diese Zahl bezieht sich auf den durchschnittlichen Eigenanteil zum Stichtag 1. Juli 2026 und liegt damit 256 Euro höher als im Vorjahr.

Unterschiede in Bundesländern bei Eigenleistungen

Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um den Anteil, den Bewohner für die Pflege selbst bezahlen müssen. Der Gesamtbetrag setzt sich laut einem Bericht des Verbands aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dazu gehören neben dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für pflegebedingte Kosten auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung sowie weitere Ausgaben wie die Ausbildungsumlage.
Die Höhe des Eigenanteils unterscheidet sich je nach Bundesland und Pflegeeinrichtung deutlich. Der vom vdek genannte Bundesdurchschnitt von 3.364 Euro bedeutet daher nicht, dass jeder Bewohner genau diesen Betrag zahlt. In Nordrhein-Westfalen liegt der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr beispielsweise bei 3.671 Euro.
Mit zunehmender Dauer des Aufenthalts sinkt der Eigenanteil zwar, weil die Pflegeversicherung Zuschüsse zu den pflegebedingten Kosten zahlt, die Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und weitere Leistungen müssen die Bewohner jedoch weiterhin selbst tragen.

Entlastung durch „Hilfe zur Pflege“

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Finanzierung stationärer Pflege für viele Familien eine erhebliche Herausforderung darstellt. Reichen eigenes Einkommen oder Vermögen nicht aus, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen „Hilfe zur Pflege“ in Form von Sozialhilfe beantragen.
Das ist möglich, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung sowie eigenes Einkommen und Vermögen die Pflegekosten nicht decken. Zuvor muss das eigene Vermögen jedoch bis auf ein sogenanntes Schonvermögen von 10.000 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 20.000 Euro bei Ehepaaren für die Pflege eingesetzt werden. Auch das Einkommen und Vermögen eines nicht dauerhaft getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartners werden geprüft. Dies ist im Sozialgesetzbuch XII, insbesondere in den Paragrafen 61 bis 66a, geregelt.
Zuständig für den Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ ist das jeweilige Sozialamt. Antragsteller müssen dafür verschiedene Unterlagen und Nachweise einreichen. Dazu gehören unter anderem der Personalausweis oder Reisepass, der Bescheid über den Pflegegrad sowie, falls vorhanden, das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD).
Außerdem verlangt das Sozialamt Nachweise über Einkommen und Vermögen. Dazu zählen aktuelle Kontoauszüge, Unterlagen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Belege über regelmäßige Ausgaben. Je nach Wohnsituation können auch der Mietvertrag oder bei stationärer Pflege der Heimvertrag erforderlich sein. Stellt ein gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter den Antrag, müssen zusätzlich der Betreuerausweis oder die Vollmacht vorgelegt werden. Je nach Einzelfall kann das Sozialamt weitere Nachweise anfordern.

Kinder können zum Elternunterhalt herangezogen werden

Auch Kinder von Pflegebedürftigen können zur Begleichung von Pflegekosten verpflichtet werden. Dieser sogenannte Elternunterhalt greift jedoch nicht grundsätzlich. Das im Jahr 2020 in Kraft getretene Angehörigen-Entlastungsgesetz (§ 94 Abs. 1a SGB XII) sieht vor, dass Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro brutto herangezogen werden.
In bestimmten Fällen kann auch Wohngeld eine Entlastung bieten. Es kommt infrage, wenn das eigene Einkommen niedrig ist, aber kein Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung besteht. Auch Bewohner eines Pflegeheims können diese Unterstützung erhalten, wenn sie dort dauerhaft leben und die Unterkunftskosten nicht bereits durch andere Sozialleistungen gedeckt sind. Wohngeld dient ausschließlich der Entlastung bei den Wohnkosten.
Eine weitere Option ist das Pflegewohngeld, welches jedoch derzeit nur von drei Bundesländern angeboten wird. Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterstützen damit Bewohner von Pflegeheimen mit geringem Einkommen bei den Investitionskosten. Da es sich um eine landesrechtliche Leistung handelt, unterscheiden sich die Voraussetzungen und die Höhe je nach Bundesland.
Das Bundesgesundheitsministerium nennt die Personalkosten als einen wesentlichen Grund für die steigenden Kosten in Pflegeheimen. Pflegekassen und Einrichtungen vereinbaren die Pflegesätze regelmäßig neu. Dabei werden unter anderem die Lohnentwicklung und höhere Personalkosten berücksichtigt. Steigen die Gehälter der Pflegekräfte, erhöht sich auch der finanzielle Aufwand der Pflegeheime – und damit die Eigenanteile der Bewohner.

31.000 offene Stellen in der Pflege

Im Mai des vergangenen Jahres veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit einen Bericht zur Arbeitsmarktsituation in Pflegeberufen. Demnach waren im Jahr 2025 rund 1,8 Millionen Pflegekräfte in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das entspricht einem Plus von 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Während die Zahl der Beschäftigten in der Pflege weiter stieg, stagnierte sie in anderen Bereichen aufgrund der schwächelnden Wirtschaft.
Die Zahl der offenen Stellen lag im Jahresdurchschnitt dem Bericht zufolge bei etwa 31.000. Gleichzeitig waren im Jahresmittel 60.000 Beschäftigte aus dem Pflegebereich arbeitslos – 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Wie die Behörde erläutert, passen Angebot und Nachfrage häufig nicht zusammen. Gesucht werden vor allem examinierte Pflegefachkräfte oder Pflegeassistenzkräfte. Mehr als die Hälfte der Erwerbslosen sucht dagegen eine Tätigkeit in der Pflege, für die kein Berufsabschluss erforderlich ist.
Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Pflegeversicherung mit einem Reformpaket finanziell stabilisieren. Dabei setzt sie verstärkt auf Prävention, damit Pflegebedürftigkeit später eintritt. Zudem sollen die Leistungen für die häusliche Pflege in flexiblere Budgets gebündelt werden. Angehörige sollen durch eine professionelle Pflegebegleitung stärker unterstützt werden. Die Reform soll außerdem die Ausgaben begrenzen und die Finanzierung sichern. Ab 2028 sollen Pflegeleistungen regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden.
Darüber hinaus will Warken Anreize für zusätzliche private Pflegeversicherungen schaffen. So sollen gezahlte Beiträge möglicherweise als Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar werden. Diese Regelung ist innerhalb der Bundesregierung jedoch noch nicht abschließend geklärt.
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Kabinett: Erleichterungen beim Personalausweis ab 70 – EUDI-Wallet auf dem Weg

Ältere Menschen sollen künftig keinen neuen Personalausweis mehr beantragen müssen. Wer bei der Beantragung seines letzten Personalausweises 70 Jahre oder älter war, soll diesen unbegrenzt weiterverwenden dürfen.
Die übliche Pflicht zur Neubeantragung nach Ablauf der Gültigkeit nach zehn Jahren fällt weg. Das sieht eine Änderung des Personalausweisgesetzes vor, die vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Der Schritt ist Teil einer im Dezember von Bund und Ländern vereinbarten sogenannten föderalen Modernisierungsagenda mit mehr als 200 Punkten zum Abbau von Bürokratie in der Bundesrepublik.
Dazu zählt auch, dass bei einem Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Dorf künftig im Reisepass der Wohnort nicht mehr geändert werden muss. Auch diese entsprechende Änderung des Passgesetzes hat das Bundeskabinett auf den Weg gebracht.

Gesetz für digitale Brieftasche auf den Weg gebracht

Die Regelungen finden sich etwas versteckt im ebenfalls beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung der digitalen Brieftasche auf dem Handy, der sogenannten EUDI-Wallet, die zum Januar starten soll.
Mit der sogenannten EUDI-Wallet sollen „sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, erklärte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) am Mittwoch, 20. Mai.
„Die Nutzung ist freiwillig und erfüllt hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz.“
EUDI steht für European Digital Identity. Eine EU-Verordnung sieht vor, dass die 27 Mitgliedstaaten bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit einer digitalen Brieftasche – der EUDI-Wallet – schaffen.
Die Bundesregierung verabschiedete dafür nun das Gesetz für digitale Identitäten. Es schafft den europarechtlich vorgeschriebenen grenzüberschreitend verwendbaren Identitätsnachweis und darüber hinaus weitere Nutzungsmöglichkeiten für Behörden, Unternehmen und Verbraucher.
„Neben der digitalen Ausweisfunktion sollen künftig auch Entscheidungen und sonstige Dokumente von Bundesbehörden in die Wallet geladen werden können.“ Künftig könnte das System etwa auch zur Alterskontrolle in Online-Netzwerken genutzt werden.

Wirtschaft dürfte EUDI-Wallet begrüßen

Einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom zufolge ist das Interesse an der digitalen Brieftasche bei den Bürgern groß. Viele wollen künftig Ausweis, Führerschein und ähnliches digital mit sich tragen. Auch die Möglichkeit, Verträge und Formulare digital zu unterzeichnen, findet Anklang.
Allerdings fehlen vielen Menschen noch die technischen Grundvoraussetzung: die aktivierte Online-Funktion des Personalausweises und die dazugehörige PIN.
Auch Unternehmen wollen die EUDI-Wallet nutzen. Sie versprechen sich etwa eine zuverlässige Möglichkeit zur Identitätsprüfung ihrer Kunden oder die sichere Anmeldung bei Online-Diensten.
Zudem könnten Unternehmen digitale Nachweise etwa zur Berufsqualifikation von Bewerbern entgegennehmen oder selbst Mitarbeiterausweise oder Schulungszertifikate ausgeben.
Das Gesetz für digitale Identitäten muss nun noch vom Parlament verabschiedet werden. Nach Angaben des Digitalministeriums wird die technische Infrastruktur für die Einführung parallel dazu entwickelt. Pilotprojekte laufen demnach schon – ab Januar 2027 soll die digitale Brieftasche für alle verfügbar sein. (dpa/afp/red)