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Merz, Starmer, Macron wollen mit Selenskyj in London beraten

Berlin, Paris und London wollen gemeinsam mit der Ukraine die Bemühungen um ein Ende des Krieges wieder anschieben. Dazu wollen Bundeskanzler Friedrich Merz, Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron und der britische Premier Keir Starmer am Sonntagabend mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in London beraten, wie ein britischer Regierungssprecher der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.
Die sogenannten E3 – Deutschland, Frankreich und Großbritannien – spielen eine Schlüsselrolle bei den europäischen Bemühungen um ein Ende des russischen Angriffskriegs. London und Paris stellten sogar in Aussicht, nach Abschluss eines dauerhaften Waffenstillstands Bodentruppen in die Ukraine zur Friedenssicherung zu entsenden.
Deutschland könnte laut Merz zumindest „Kräfte für die Ukraine auf benachbartem Nato-Gebiet einmelden“, wie der Kanzler bei einem Treffen der in der sogenannten „Koalition der Willigen“ vereinten Verbündeten Kiews Anfang des Jahres in Paris sagte.

Paris: Russland steht unter Druck

Bislang scheiterten die Bemühungen aber am mangelnden Willen Russlands und der Zurückhaltung der USA unter Präsident Donald Trump, Sicherheitsgarantien zu geben. Das Interesse in Washington an einer Friedenslösung scheint inzwischen nachgelassen zu haben.
Aus dem französischen Präsidentenpalast hieß es, es werde zunächst ein Treffen von Macron, Starmer und Merz geben. Die drei würden dann anschließend mit Selenskyj sprechen. Es gehe darum, die Ukraine weiter zu unterstützen und den Druck auf Russlands Kriegsanstrengungen zu erhöhen. Russland stehe militärisch, wirtschaftlich und strategisch unter Druck, halte an der Front aber weiter an seinem mörderischen Krieg fest.
Trotz zunehmender Kampfhandlungen im Ukraine-Krieg geht man in der Bundesregierung davon aus, dass es in den nächsten Monaten zu Gesprächen mit Russland über ein Ende des Krieges kommen kann. „Langsam öffnet sich ein Fenster für Gespräche der europäischen Seite mit Russland“, hieß es zuletzt es aus Regierungskreisen.

Putin kritisiert „europäische Elite“ und schweigt zu Selenskyj-Brief

Russlands Präsident Wladimir Putin hat auf dem Internationalen Wirtschaftsforum in St. Petersburg den Westen scharf kritisiert, aber zu einem Brief des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj geschwiegen.
Putin warf der „europäischen Elite“ vor, durch Sanktionen und die Beschlagnahmung russischer Vermögenswerte, die er als „Diebstahl“ bezeichnete, die Stellung des US-Dollars und des Euros unwiderruflich beschädigt zu haben. So könne jedes Land, einschließlich Russland, jederzeit den Zugang zu seinen Dollar- und Euro-Vermögenswerten verlieren, sagte er weiter.
Der russische Präsident erklärte, dass die Welt sich in Richtung einer multipolaren Ordnung bewege und die westliche Dominanz im globalen Handelssystem abnehme. Er hob hervor, dass der Beitrag der Brics-Staaten, zu denen Russland, China, Indien, Brasilien und Südafrika gehören, zum globalen Wirtschaftswachstum inzwischen größer sei als der der G7-Staaten. Putin kritisierte zudem die europäische Politik, die seiner Meinung nach gezielt für „Instabilität“ sorge.
Ukraines Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte kurz zuvor in einem offenen Brief ein persönliches Treffen mit Putin zur Beendigung des Krieges vorgeschlagen. Allerdings sparte der Kremlchef dieses Thema in seiner Rede aus. Bereits im Vorfeld hatte der Kreml zunächst zurückhaltend auf den Vorstoß aus Kiew reagiert. (dpa/dts/red)
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Merkel räumt Versäumnisse in Verteidigungs- und Digitalpolitik ein

Die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) räumt Versäumnisse in ihrer Amtszeit ein. Dies betrifft die Verteidigungspolitik ebenso wie die Klima- und Digitalisierungspolitik.
Der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) sagte Merkel, der Aufwuchs der Verteidigungsausgaben sei zu langsam gewesen. Zwar teile sie nicht die Auffassung, dass die Bundeswehr zu Beginn des Überfalls Putins auf die Ukraine „blank“ gewesen sei.
Auch habe es von 2015 an – nachdem die Nato-Staaten sich 2014 auf dem Gipfel in Wales das Ziel gesetzt hätten, bis zu zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die Verteidigung auszugeben – wieder Aufwüchse im Verteidigungsetat gegeben. Doch fügte Merkel hinzu: „Rückblickend betrachtet waren wir dabei aber nicht schnell genug.“
Die frühere Kanzlerin äußerte sich auch selbstkritisch zur Digitalisierungspolitik. Sie sei sehr unzufrieden gewesen mit der Geschwindigkeit der Digitalisierung.
„Da hatten wir uns sehr viel mehr vorgenommen, aber das durchzusetzen ist im Rahmen unserer föderalen Strukturen extrem schwierig.“ Sie wünsche dem jetzigen Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) allen Erfolg. „Das ist echt schwierig, und da sind wir zu langsam gewesen.“
Zur Klimapolitik sagte Merkel: „Ich habe mich außerdem sehr selbstkritisch auseinandergesetzt mit der Frage, was wir im Zusammenhang mit dem Klimaschutz gemacht haben. Sind wir dem Vorsorgeprinzip gerecht geworden? Da kann ich nicht sagen: Da haben wir gemessen an dem, was notwendig ist, genug getan.“
Merkel will kein weiteres Amt übernehmen. „Hinter mir liegt ein wirklich erfülltes politisches Leben. Die Kraft, die Spannkraft und die Neugierde für neue Ämter habe ich nicht“, sagte Merkel der FAS.
Was da manchmal „herumgeistert“, das seien „Spielereien“, fügte sie hinzu und machte klar, dass sie solche Gerüchte nicht schätzt. „Das sind manchmal auch ärgerliche Spielereien. Man muss sich ja nicht schämen, wenn einer sich mich auch als Bundespräsidentin vorstellen kann. Aber es liegt auch eine kleine Unernsthaftigkeit darin. Und so sollte nicht über das oberste Staatsamt gesprochen werden.“
Merkel wies auch Überlegungen zurück, sie könne im russisch-ukrainischen Konflikt vermitteln. Man könne, das wisse sie aus ihrer Erfahrung, mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin nur verhandeln, wenn man mit politischer Macht ausgestattet sei, die in der Demokratie auf Zeit vergeben werde.
Mit Blick auf ihre Zeit als Kanzlerin sagte sie, der damalige französische Präsident Francois Hollande und sie selbst hätten auch nicht jemanden gebeten, an ihrer Stelle mit Putin die Verhandlungen in Minsk zu führen. Auch heute sei das Sache derer, die über Macht und Legitimation verfügten. (dts/red)
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Zunahme von Schüssen in Berlin – rund 30 Verdächtige in Haft

Immer wieder fallen auf den Berliner Straßen Schüsse – deswegen gibt es eine eigene Ermittlergruppe. Rund drei Monate nach der Gründung bei der Staatsanwaltschaft befinden sich 29 Verdächtige in Untersuchungshaft.
Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Insgesamt bearbeiten die Juristen 126 Verfahren (Stichtag 27. Mai). In acht weiteren Fällen wurde Anklage erhoben, wie es weiter hieß.
In einem Fall begann am Dienstag vor dem Landgericht Berlin der Prozess: Es geht um Schutzgelderpressung und Schüsse als Denkzettel. Vier Männer im Alter von 21 bis 26 Jahren stehen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter schwerer räuberischer Erpressung und Bedrohung vor Gericht.

Spezialisten bei Polizei und Staatsanwaltschaft

Die Ermittlungsgruppe „Telum“ (lateinisch für „Angriffswaffe“) wurde Ende Februar eingerichtet, um die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) zu verstärken. Die Staatsanwaltschaft reagierte damit auf die Sondereinheit des Landeskriminalamts „Ferrum“ (lateinisch für „Eisen“), die es seit November 2025 gibt. Beide Gruppen arbeiten eng zusammen.
Die Berliner Polizei richtete „Ferrum“ ein, nachdem die Schusswaffengewalt in der Hauptstadt deutlich zugenommen hatte. Hintergrund waren wiederholte Straftaten gegen türkisch-kurdische Gewerbetreibende, insbesondere Schüsse auf deren Lokale durch mutmaßlich türkisch-kurdische Mitglieder der organisierten Kriminalität.

Mehr als 40 Mal scharf geschossen

In diesem Jahr wurde nach Polizeiangaben bereits in 46 Fällen aus Handfeuerwaffen scharf geschossen, wie die „Berliner Morgenpost“ berichtete. Im Gesamtjahr 2025 registrierte die Berliner Polizei demnach 37 solcher Fälle.
Insgesamt zählte die Polizei im vergangenen Jahr 1.119 Fälle von Schusswaffengebrauch, etwas mehr als die Hälfte waren Drohungen, in 515 Fällen wurde geschossen. Das waren insgesamt 68 Prozent mehr Straftaten, bei denen mit Waffen gedroht oder geschossen wurde, als im Vorjahr 2024.
Die Entwicklung wirkt sich auf das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung aus. Nach dem Bericht der „Berliner Morgenpost“ ziehen erste Unternehmen und Vermieter in betroffenen Gebieten Konsequenzen.
Die Zeitung zitiert aus dem Schreiben eines Vermieters eines Gebäudes in der Neuköllner Hermannstraße, in dessen Umgebung es zu Schussabgaben kam: „Wir nehmen die Situation rund ums Haus sehr ernst.“ Man beobachte die veränderte Dynamik in der Nachbarschaft laufend und stehe deshalb verstärkt im Austausch mit der Polizei und dem Sicherheitsdienst, heißt es dort weiter.
Weitere Maßnahmen würden geprüft. Den Mietern wird empfohlen, auf die Umgebung zu achten, die Zugänge zum Gebäude verschlossen zu halten und keinen unbefugten Personen Zutritt zu gewähren.

Festnahmen in vergangenen Tagen

Polizei und Staatsanwaltschaft versuchen unterdessen, den Druck zu erhöhen. Am vergangenen Wochenende gab es erneut einen sogenannten Verbundeinsatz mit Schwerpunkten in Neukölln und Kreuzberg. Dabei wurden laut „Berliner Morgenpost“ fast 200 Menschen kontrolliert und fünf Verdächtige festgenommen.
Am Mittwoch wurde dann in Berlin ein 38-Jähriger in Schöneberg festgenommen, der im März auf zwei Brüder in Kreuzberg geschossen haben soll. Ende Mai wurden nach Schüssen im Graefekiez vier Verdächtige gefasst.
Aktuell erhoffen sich die Ermittler durch einen Zeugenaufruf Hinweise auf die Täter von Schüssen am 25. Mai in Kreuzberg im Bereich der Urbanstraße.
Ein wichtiger Schlag gegen eine mutmaßliche Bande von sogenannten Schutzgeld-Erpressern gelang Mitte Mai bei dem bislang größten Einsatz mit rund 570 Einsatzkräften. Neun verdächtige Männer im Alter von 23 bis 63 Jahren wurden festgenommen.
Es geht unter anderem um den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Polizei beschlagnahmte Drogen, Bargeld, eine Schusswaffe, Schusswaffenteile, Schreckschusswaffen, zwei Autos sowie Datenträger und Handys. (dpa/red)
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Innenministerium bestätigt Aus für Asylverfahrensberatung ab 2027


In Kürze:

  • Bundesinnenministerium plant Ende der Förderung der Asylverfahrensberatung ab 2027.

  • Die Regierung verweist auf Haushaltszwänge und eine bisher nicht veröffentlichte Evaluation.

  • Mögliche Folge ist ein Wegfall bundesweiter Beratungsstrukturen für Asylbewerber.


  • Das Bundesinnenministerium plant offenbar, aus dem erst vor drei Jahren bundesweit eingeführten System der Asylverfahrensberatung (AVB) auszusteigen – und das, bevor ein Evaluierungsbericht vorliegt. Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) am Freitag, 5. Juni, berichtete, hat das Ministerium das Ende der Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung bestätigt.

    Dies gehe aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hervor. Das Ministerium begründet den Schritt mit der angespannten Lage im Bundeshaushalt. Diese mache eine „strikte Prioritätensetzung“ erforderlich. Man habe nach eingehender Prüfung Einsparpotenziale identifiziert, heißt es weiter. Diese erstreckten sich auch auf die Mittel für die AVB. Mit Blick auf den Bundeshaushalt 2027 dauere die regierungsinterne Prüfung jedoch noch an.

    Asylverfahrensberatung sollte unabhängige und individuelle Rechtsauskunft sichern

    Dem Ministerium zufolge stütze auch eine Evaluation des Programms, das seit 2023 existiert, den Förderstopp. Allerdings, so kritisieren die Grünen, liege der dazugehörige Bericht noch nicht öffentlich vor. Er werde der Bundesregierung zufolge „derzeit finalisiert“ und solle „voraussichtlich“ noch im zweiten Quartal des Jahres erscheinen.

    Die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Filiz Polat, betrachte dies als Verstoß gegen Gebote der Transparenz. Sie äußert gegenüber dem RND:

    „Wer über die Zukunft dieses wichtigen Beratungsangebots entscheiden will, muss die Fakten auf den Tisch legen.“

    Ein Wegfall des Angebots hätte gravierende Konsequenzen – in erster Linie mit Blick auf das demnächst in Kraft tretende EU-Asylregelwerk GEAS. Asylbewerber seien ohne professionelle Unterstützung „kaum in der Lage, ihre Rechte und Pflichten im Verfahren zu verstehen und wahrzunehmen“. Insbesondere vulnerable Gruppen, wie Folteropfer sowie behinderte oder kranke Menschen, benötigten diese Form vertraulicher Beratung.

    Polat forderte, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) müsse „jetzt Farbe bekennen“ und die Absicherung der Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung im Haushalt sichern.

    Träger des Programms sind vor allem Wohlfahrtsverbände und NGOs

    Beschlossen hatte die Förderung die damalige Ampelkoalition Ende 2022. Sie beabsichtigte, auf diese Weise zur Beschleunigung von Asylverfahren beizutragen. Immerhin sollte die Beratung auch dazu dienen, aussichtslose Fälle zu identifizieren und in weiterer Folge langwierige Verfahren zu vermeiden. Seit Mitte 2023 ist das Programm aktiv. Asylbewerber können auf dieser Grundlage eine individuelle, vertrauliche und ergebnisoffene Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

    Träger des Programms sind in den meisten Fällen Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, AWO oder DRK. Dazu kommen zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die der Bund in ihrer Eigenschaft als freie Träger fördert.

    Bislang hatte der Bund in den Jahren 2024 bis 2026 jeweils 25 Millionen Euro an Fördermitteln für AVB bereitgestellt. Im ersten Jahr waren es 20 Millionen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, mussten die Träger zusätzlich selbst einen Eigenanteil in Höhe von 7 bis 10 Prozent beisteuern.

    Ohne Asylverfahrensberatung wäre BAMF selbst einziger Ansprechpartner

    Sollte der Bund tatsächlich die Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung streichen, bliebe Asylbewerbern weiterhin die behördliche Information und Rechtsauskunft über das Asylverfahren. Diese führt allerdings das BAMF selbst durch – und damit die Behörde, die am Ende auch über das Asylgesuch entscheidet.

    Ohne die Bundesmittel wäre das Ende der bundesweiten AVB-Struktur vorgezeichnet. Eine Vielzahl an Beratungsstellen würde voraussichtlich schließen, fortbestehen würden einzelne regionale Angebote. Die Träger, die bislang die Asylberatung geleistet haben, müssten auf ihre eigenen Rechtshilfefonds zurückgreifen oder wären von Spenden und möglichen Landesmitteln abhängig.

    Da je nach Bundesland unterschiedliche Positionen zur Förderpolitik zu erwarten wären, würde dies auch zu uneinheitlichen Beratungsstandards zwischen den Bundesländern führen.

    Filiz Polat befürchtet zudem, dass Asylverfahren auf diese Weise länger und teurer würden. Ohne gut informierte Zuwanderer drohten mehr Fehlentscheidungen durch die Behörden, so die Politikerin. Dies könne am Ende dazu führen, dass die Folgekosten eines Wegfalls der AVB die Summe der Einsparung übersteige.

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    Reparaturstau bei der Bundeswehr: Bundesregierung räumt „Herausforderungen“ ein

    Die „Einsatzbereitschaft der Großwaffensysteme“ gehe „in die richtige Richtung“, sagte ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums am Freitag in Berlin. Es gebe jedoch auch Bereiche „mit Herausforderungen“, etwa durch die Abgabe großer Waffensysteme an die Ukraine und durch deutlich mehr Militärübungen.
    Laut einer Recherche von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ sind viele Fahrzeuge und Waffensysteme der Bundeswehr wegen fehlender Ersatzteile offenbar nicht einsatzbereit.
    Wie das Recherchenetzwerk unter Berufung auf einen internen Lagebericht eines zentralen Dienstleisters der Bundeswehr berichtet, soll die Heeresinstandsetzungslogistik GmbH (HIL) mit kurzfristigen Reparaturanforderungen aus dem Ministerium nicht hinterherkommen.
    Die HIL mit Sitz in Bonn ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Verteidigungsministeriums. Die Gesellschaft ist bundesweit für die Instandhaltung von landbasiertem Kriegsgerät wie Panzern und Haubitzen zuständig.
    In dem internen Bericht sei die Rede von chaotischen Planungen des Ministeriums und einem akuten Mangel an Ersatzteilen, heißt es in dem Medienbericht. Das führe dazu, dass mit einer „Einschränkung der materiellen Einsatzbereitschaft wesentlicher Waffensysteme“ zu rechnen sei.
    Letztlich gefährde die Lage insgesamt die Verteidigungsfähigkeit. Deutschland könnte so auch daran scheitern, „Bündnisverpflichtungen verlässlich zu erfüllen“.
    Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums erklärte dazu auf AFP-Anfrage, die „Strukturen und Kapazitäten für diesen Instandhaltungsaufwand“ seien bei der HIL „grundsätzlich vorhanden“. „Wir arbeiten mit der HIL stetig daran, auch nach intensiven Übungen die technische Einsatzbereitschaft schnell wieder zu verbessern.“
    Wenn das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) neue Systeme bestelle, sei „in der Regel eine Instandhaltung für drei bis vier Jahre inbegriffen, inklusive Ersatzteilversorgung durch die Industrie“, erklärte die Sprecherin.
    Die HIL habe insofern „keine direkte Verantwortung. Allerdings könne auch die Industrie „nicht immer die geforderten Ersatzteile fristgerecht liefern“.
    Die Sprecherin verwies auf die vor zwei Wochen vorgestellte Reform des Beschaffungsamtes, bei der die Ersatzteilversorgung einen hohen Stellenwert habe. Das BAAINBw ist zuständig für den Einkauf sämtlicher Rüstungsgüter, inklusive der Ersatzteile.
    Auch der Ministeriumssprecher wollte vor Journalisten in Berlin die konkreten Inhalte des Berichts von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ nicht kommentieren, verwies aber auf die neuen „Herausforderungen“ für die Bundeswehr angesichts von Bedrohungen durch Russland.
    So seien Leopard-Panzer, Marder-Schützenpanzer und Panzerhaubitzen an die Ukraine abgegeben worden. Damit verbunden seien auch immer Abgaben von Ersatzteilpaketen. „Und natürlich fehlen uns diese Teile, weil auch bei manchen Systemen wie zum Beispiel Marder und Panzer und Panzerhaubitze die Teile gar nicht mehr so einfach zu besorgen sind.“
    Der „zweite große Grund“ für Engpässe sei: „Die Truppe übt viel mehr.“ Nach großen Militärmanövern etwa im Baltikum sei eine „intensive technische Nachbereitung“ erforderlich, sagte der Sprecher.
    „Wenn sie dort Bataillone aufeinanderjagen und das intensiv machen“, dann leide das Material und Gerät werde „ans Limit“ gefahren. „Und in diesem Bereich haben wir natürlich auch eine Herausforderung.“
    Mit Blick auf die Verfügbarkeit von Waffensystemen betonte der Ministeriumssprecher, die Gerätereserve sei ebenso erhöht worden wie der Vorrat an Ersatzteilen. Als Beispiele nannte er Kampfflugzeuge, wo es „ein richtiges Tief“ gegeben habe.
    Auch beim Schützenpanzer Puma sei die Verfügbarkeit im Vergleich zum Vorjahr um zehn Prozent gestiegen. Und beim einstigen „Pannenflieger“ A400M gebe es jetzt „ständige Verlässlichkeit“.
    Wie das Recherchenetzwerk weiter berichtet, sollen im Mai 2026 zum Beispiel nur rund die Hälfte der Panzerhaubitzen 2000 im Bestand einsetzbar gewesen sein. Auch beim Schützenpanzer Marder und dem Radpanzer Boxer soll sich im Mai fast die Hälfte der Geräte in der Wartungs- und Reparaturschleife befunden haben. (afp/red)
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    Über 10.000 Syrer aus Deutschland zurückgekehrt

    Seit dem Ende des Bürgerkriegs in Syrien am 9. Dezember 2024 sind mindestens 10.009 Syrer aus Deutschland in ihre Heimat zurückgekehrt. Das geht aus einer Umfrage des Nachrichtenmagazins „Focus“ bei den 16 Bundesländern hervor.
    Demnach reisten mit 2.761 Personen die meisten Syrer aus Bayern aus. Die wenigsten kehrten hingegen aus Hamburg in ihre Heimat zurück: 52. Bislang ging man von deutlich niedrigeren Gesamtzahlen aus. Laut Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aus dem Februar 2026 waren im vergangenen Jahr insgesamt lediglich 3.678 Syrer zurückgekehrt.
    Im weltweiten Vergleich reisen allerdings nur wenige Syrer aus Deutschland wieder in ihre Heimat. Laut UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR sind seit Kriegsende insgesamt 1,63 Millionen syrische Flüchtlinge zurückgekehrt – vorrangig aus der Türkei, dem Libanon und Jordanien.
    Trotz der zunehmenden Ausreisen ist der deutsche Pass für viele Syrer beliebter als die freiwillige Heimkehr. In Nordrhein-Westfalen etwa ließen sich im vergangenen Jahr 18.567 Syrer einbürgern.
    Im gleichen Zeitraum verließen NRW nur 837 syrische Flüchtlinge. In Bremen wurden 2025 1.224 Syrer eingebürgert, während 109 syrische Flüchtlinge im gleichen Zeitraum Deutschland wieder verließen. In den übrigen Bundesländern sieht die Sachlage ähnlich aus.
    Syrer führen bereits seit Jahren die Einbürgerungsstatistik in Deutschland an. Von den 332.500 Ausländern, die sich 2025 einbürgern ließen, waren 20 Prozent (65.574 Personen) Syrer.
    Die Bundesregierung will indes mehr Syrer zur freiwilligen Rückkehr bewegen. Laut „Focus“-Informationen prüft das Bundesinnenministerium derzeit offenbar eine Rückkehrprämie in Höhe von 8.000 Euro. Bislang erhalten Syrer im Schnitt 1.000 Euro für die freiwillige Ausreise.
    Viele Unionspolitiker befürworten stärkere Anreize. Unionsfraktionsvize Günter Krings sagte, die freiwillige Rückkehr sei für alle Seiten die beste und auch günstigste Lösung. Insofern sei es richtig, dass man über höhere Rückkehrförderungen nachdenke.
    Mit dem Sturz des langjährigen Diktators Baschar al-Assad im Dezember 2024 ist der syrische Bürgerkrieg beendet. Dessen Nachfolger, Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa, besuchte Ende März 2026 Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Berlin. Dabei stellte Merz die Rückkehr von 80 Prozent der syrischen Flüchtlinge in den kommenden drei Jahren in Aussicht. (dts/red)
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    Scharfer Gegenwind für Warkens Pflegereform

    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bekommt bei der Finanzreform für die Pflege scharfen Gegenwind – auch aus der eigenen schwarz-roten Koalition. Für die weiteren Beratungen meldeten vor allem Vertreter von SPD und CSU aus Bund und Ländern Korrekturforderungen an.
    Auf deutlichen Widerstand stoßen Einschnitte und stärkere Belastungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Die Kommunen protestieren gegen drohende Mehrkosten, wenn mehr Betroffene in Sozialhilfe rutschen. Die Spitze der Unionsfraktion stärkt Warken bei den Milliardeneinsparungen den Rücken.
    Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) warnte, eine Reform, die dazu führe, dass Pflege unbezahlbar werde, sei keine Reform.
    „Wir lehnen diese Vorschläge ab, weil sie die Pflegebedürftigen und ihre Familien stärker belasten und die Pflegekräfte schlechter stellen“, sagte sie dem Portal „Politico“. Sie halte es zudem für „einen schweren Fehler, dass die Bundesgesundheitsministerin wie schon bei der Gesundheitsreform einen nicht mit den Ländern abgestimmten Gesetzentwurf auf den Weg bringt“.

    Städtetags-Präsident „erschüttert und wütend“

    Der CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, sagte dem „Münchner Merkur“ und der „Augsburger Allgemeinen“, wer pflegende Angehörige stärken wolle, dürfe nicht Kürzungen ihrer Renten in Kauf nehmen.
    „Das ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die unser Pflegesystem Tag für Tag am Laufen halten.“ Wenn Entlastungen bei Heimkosten später griffen, landeten die Mehrkosten am Ende bei Kommunen und Pflegebedürftigen.
    Laut Entwurf ergeben sich für Länder und Gemeinden bei der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) im nächsten Jahr Mehrausgaben von einer Milliarde Euro. „Ich bin erschüttert und wütend“, sagte der Präsident des Deutschen Städtetags, der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD), der Deutschen Presse-Agentur. „Ältere Menschen dem Sozialamt zu überlassen, ist respektlos.“
    Warken hat einen Entwurf mit Ausgabenbremsen und zusätzlichen Einnahmen vorgelegt, um allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden. Hintergrund ist, dass sich die Finanzkrise zuspitzt. So wird für 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Unter anderem soll der Pflegebeitrag für Kinderlose von 4,2 auf 4,3 Prozent steigen.
    Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden. Voraussetzungen für Einstufungen in Pflegegrade sollen strenger werden. Besonders in der Kritik stehen zwei Sparmaßnahmen:

    Eigenanteile für die Pflege im Heim

    Seit Jahren fordern Patientenvertreter und Sozialverbände Entlastung von immer höheren Zahlungen aus eigener Tasche. Eine „Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile“ steht auch im Koalitionsvertrag. Denn die Pflegeversicherung trägt, anders als die gesetzliche Krankenversicherung, nur einen Teil der Kosten.
    Der Ausgangswert für den Eigenanteil nur für die reine Pflege stieg zuletzt im Bundesschnitt auf 1.982 Euro im Monat – das waren nach Daten des Verbands der Ersatzkassen 222 Euro mehr als Anfang 2025. Dazu kommen im Heim noch weitere Kosten etwa für Unterkunft und Verpflegung
    Für die konkrete Zahlung kommt es auf die Aufenthaltsdauer im Heim an. Denn die Pflegekassen zahlen Zuschläge, die den Eigenanteil nur für die reine Pflege drücken: im ersten Jahr um 15 Prozent, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent, ab dem vierten Jahr um 75 Prozent.
    Die Spannen zur höheren Stufe sollen nun aber jeweils von 12 auf 18 Monate verlängert werden – das würde die Entlastung schmälern. Laut Entwurf würden die Pflegekassen so im nächsten Jahr 2,6 Milliarden Euro sparen, die nicht bei Pflegebedürftigen ankommen.

    Rentenansprüche für pflegende Angehörige

    Die Pflegekassen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für Menschen, die Angehörige pflegen – aktuell bis zu einer Summe von etwa 740 Euro im Monat. Geplant ist nun, dass ab 1. Januar 2027 nur noch 70 Prozent der entsprechenden Beträge gezahlt werden sollen.
    Die Begrenzung der Zahlungen für diese versicherungsfremde Leistung sei notwendig zur Stabilisierung der Pflegeversicherung, heißt es aus dem Ministerium.
    Veranschlagt werden damit laut Entwurf 2027 Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro. Das beeinträchtigt keine schon bestehenden Rentenanwartschaften. Betroffen wäre aber die Bildung künftiger Rentenansprüche, die entsprechend geringer ausfallen.
    Die Verbraucherzentralen kritisierten dies als „massive Geringschätzung vor allem von Frauen, die das Pflegesystem überhaupt am Laufen halten“, wie die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, sagte.

    „Weiter so kann nicht das Ziel sein“

    Warken stehen schwierige Verhandlungen bevor. Der Chef der CSU im Bundestag, Alexander Hoffmann, verteidigte sie auch gegen Kritik aus Unions-Reihen. „Ein „Weiter so“ mit endlos steigenden Beiträgen, kann nicht das Ziel sein und würde Menschen und Wirtschaft viel mehr belasten“, sagte er der dpa. „Ein einfaches Nein zu notwendigen Strukturreformen wie der Pflegereform reicht da nicht aus.“
    Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte der dpa, der größte Sparposten bestehe ausgerechnet darin, den Zugang zu Pflegeleistungen einzuschränken.
    Gleichzeitig würden Pflegebedürftige bei Eigenanteilen belastet, pflegende Angehörige verlören soziale Absicherung, und Kommunen müssten mit mehr Sozialhilfekosten rechnen. „Die Kosten der Pflege verschwinden dadurch nicht – sie tauchen nur an anderer Stelle wieder auf.“
    BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht kritisierte die Reform als rücksichtslos gegenüber Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Sie treffe Menschen im Osten besonders, weil diese weniger Rücklagen hätten. Mit Kanzler Friedrich Merz (CDU) drohe nun „ein Sommer der sozialen Grausamkeiten“. (dpa/red)
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    SPD will Energydrinks für Jugendliche unter 16 verbieten

    Die SPD-Fraktion will den Verkauf von Energydrinks an Jugendliche unter 16 Jahren verbieten. Das geht aus einem geeinten Positionspapier hervor, über das das Magazin Politico berichtet.
    Die Fraktion fordert auch strengere Regeln für den Alkoholkonsum und die Abschaffung des begleiteten Trinkens. Die Bedeutung der Prävention wurde zuletzt vermehrt diskutiert.
    Nicht nur die Gesundheitsvorteile, sondern auch die Hoffnung auf eine langfristig entlastende Wirkung auf die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung spielen dabei eine Rolle. Ein Beispiel ist die geplante Abgabe auf zuckerhaltige Softdrinks. Die SPD geht jetzt einen Schritt weiter.
    Die Fraktion will „einen verbindlichen, bußgeldbewehrten Abgabe- und Verkaufsstopp für Energydrinks und vergleichbare Produkte an unter 16-Jährige sowie Einschränkungen jugendorientierter Werbung, insbesondere in sozialen Medien“, heißt es im Entwurf.
    „Energydrinks enthalten sehr hohe Koffeinmengen, häufig kombiniert mit Zucker und weiteren Stimulanzien, und stehen im Zusammenhang mit gesundheitlichen Belastungen bei jungen Menschen“, schreiben die Sozialdemokraten weiter. Die Forderungen basierten auf den Empfehlungen der Verbraucherschutzministerkonferenz und des Bürgerrates Ernährung im Wandel.
    Im Positionspapier listen die Sozialdemokraten insgesamt sieben Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche auf. Darunter auch die Forderung nach einem entschlossenen Vorgehen gegen „neue Nikotinprodukte mit jugendaffinem Design“ und härteren Regeln beim Konsum von Alkohol.
    „Alkohol soll ausnahmslos frühestens erst ab 16 Jahren erlaubt sein“, steht im Papier. Die SPD begrüße die geplante Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens und wolle den Verkauf womöglich stärker einschränken. „Einer Abgabe auch von Sekt, Wein und Bier nur an Volljährige stehen wir offen gegenüber.“ Die Gefahr, die von Alkohol ausgeht, werde immer noch „zu sehr unterschätzt“.
    Das Papier entstand zwischen der Arbeitsgruppe Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, der Arbeitsgruppe Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Arbeitsgruppe Gesundheit. Der Entwurf ist auf den 3. Juni datiert. (dts/red)
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    Zuckerabgabe: Viele Limo-Hersteller müssten zur Vermeidung Rezeptur stark verändern

    Sollte eine Zuckersteuer nach britischem Vorbild auch in Deutschland kommen, könnte der Zuckergehalt in vielen bei Kindern beliebten Getränken um fast die Hälfte sinken.
    Wie ein Marktcheck der Verbraucherorganisation Foodwatch von zehn Produkten wie Fanta, Durstlöscher und Capri-Sun ergab, enthalten die Trinkpäckchen, Dosen und Flaschen aktuell im Schnitt zehn Zuckerwürfel. Die Bundesregierung plant ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke.
    Im Gespräch ist eine gestaffelte Abgabe nach britischem Vorbild. Dort hatten Hersteller oftmals ihre Zutaten angepasst, um die Abgabe nicht zahlen zu müssen.
    Nach Empfehlung einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission zur Krankenkassenreform könnte hierzulande eine Abgabe von umgerechnet 26 Cent pro Liter fällig werden, wenn Getränke mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthalten, wie Foodwatch erklärte. Enthalten sie mehr als acht Gramm Zucker, müssen die Hersteller 32 Cent bezahlen.
    Davon ausgehend errechnete Foodwatch, wie stark Hersteller in Deutschland den Zuckergehalt ihrer Getränke zur Vermeidung der Abgabe senken müssten.
    Das 500-Milliliter-Trinkpäckchen Durstlöscher enthält demnach 60 Gramm Zucker oder 20 Zuckerwürfel – um der Abgabe zu entgehen, müsste der Produzent den Gehalt um mehr als die Hälfte auf 24,5 Gramm oder acht Würfel pro Päckchen reduzieren.
    Fanta müsste der Berechnung zufolge neun Gramm weniger Zucker in seiner 330-Milliliter-Dose verwenden, um keine Zuckersteuer zahlen zu müssen. Capri-Sun Orange müsste dafür pro 200-Milliliter-Trinkpäckchen sechs Gramm Zucker einsparen.
    Foodwatch fordert seit langem eine Zuckerabgabe für Getränke. „Die Zuckersteuer ist eine Wohltat für die Kindergesundheit“, erklärte am Freitag Luise Molling von Foodwatch. „Die Steuer muss jetzt schnellstmöglich und ohne Verwässerungen der Limo-Lobby umgesetzt werden.“(afp/red)
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    Pharmabranche befürchtet Liefer-Engpässe

    Die Pharmabranche warnt aufgrund von steigenden Beschaffungskosten vor Liefer-Engpässen bei Medikamenten. Der Verband Pharma Deutschland teilte am Freitag mit, dass Mitgliedsunternehmen von einer deutlich schwieriger und teurer gewordenen Beschaffung berichten.
    So gebe es „massiv steigende Kosten“ bei der Lieferung von Roh- und Hilfsstoffen sowie der Beschaffung von Verpackungsmaterialien. Dazu tragen demnach auch die Kriege in der Ukraine und dem Iran bei.
    Bei bestimmten Wirkstoffen befürchten die Unternehmen dem Verband zufolge auch Lieferausfälle, zu Lieferverzögerungen komme es bereits. Von Produktionsausfällen sei die Branche aktuell in Deutschland aber noch nicht betroffen, hieß es.
    „Viele Unternehmen treffen in der aktuellen Krisensituation Vorkehrungen, um weiter die notwendigen Medikamente in Deutschland zu produzieren und anbieten zu können“, erklärte der Vorstandschef des Verbands, Jörg Wieczorek. „Wir stehen zu unserer Verantwortung gegenüber den Patientinnen und Patienten.“
    Klar sei aber: „Die Kosten für die Unternehmen steigen.“ Die Kostensteigerungen könnten aufgrund von Preismoratorien und Rabattverträgen kaum bis gar nicht weitergeben, betonte Wieczorek.
    Der Verbandschef kritisierte vor diesem Hintergrund die von der Bundesregierung geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Der Gesetzgeber wolle „die Daumenschrauben für die Hersteller noch weiter anziehen“. Damit „gefährdet er nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung der Branche, sondern auch die Patientenversorgung“.
    Bei der GKV werden Milliarden-Defizite erwartet, die Bundesregierung will das System deshalb reformieren. Mit einem Gesetzentwurf dazu befasst sich gerade der Bundestag. Die von vielen Seiten kritisierte Reform dürfte dabei spürbare Auswirkungen auf Versicherte, Ärzte, Krankenhäuser und Pharmaindustrie haben.(afp/red)
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    AfD setzt Kürzungen im thüringischen Ilm-Kreis durch – CDU und Freie Wähler stimmen mit


    In Kürze:

    • Der Kreistag des Ilm-Kreises hat nach vier Anläufen den Haushalt 2026 beschlossen.
    • Mehrere Klima-, Integrations- und Demokratieprojekte wurden auf Initiative der AfD gekürzt oder gestrichen.
    • CDU und Freie Wähler ermöglichten zahlreiche Beschlüsse durch Zustimmung oder Enthaltung.
    • Landrätin Petra Enders warnt vor Folgen für die Finanzlage des Landkreises und prüft weitere Schritte.

     
    Seit 2012 ist die frühere Landtagsabgeordnete Petra Enders, die als Parteilose für die Linke kandidiert hatte, Landrätin im thüringischen Ilm-Kreis. Im Jahr 2018 setzte sie sich bei ihrer Wiederwahl deutlich gegen ihren Gegenkandidaten der AfD durch. Im Kreistag gelang es ihr meist, mit Unterstützung der Fraktionen von SPD, Grünen und Linkspartei erforderliche Mehrheiten zu organisieren.
    Seit der Kommunalwahl 2024 gibt es dort allerdings ein Phänomen, das in der Politikwissenschaft als „Cohabitation“ bezeichnet wird. Das heißt, die Landrätin muss mit einem Kreistag regieren, der von einer gegnerischen Mehrheit dominiert wird. Als es um den Haushalt 2026 ging, hatte dies nun weitreichende Konsequenzen.

    Debatte über den Haushalt von der Opposition bestimmt

    Im vierten Anlauf ist es in der Sitzung vom 27. Mai nun gelungen, einen Haushalt zu beschließen. Allerdings unterscheidet sich dieser teilweise deutlich von der Vorlage der Kreisverwaltung. Welche Konsequenzen das im Einzelnen haben wird, ist noch nicht absehbar – insbesondere für die Kreisumlage, die Enders von 38 auf mehr als 43 Prozent erhöhen wollte.
    Vor allem die AfD hatte eine Vielzahl an Änderungsanträgen eingebracht. Die Alternative ist seit 2024 stärkste Fraktion im Kreistag mit 14 von 46 Sitzen – ein Plus von 5. CDU (11 Sitze) und Freie Wähler (8) konnten ihre Sitze ebenso halten wie die SPD (4). Auf nur noch 5 Sitze kommt die Linke – sie büßte 3 Sitze ein. Auch Grüne (3/-1) und FDP (1/-1) wurden geschwächt.
    In der Haushaltsdebatte stimmten CDU und Freie Wähler teilweise für AfD-Anträge, in anderen Fällen kam es zu Enthaltungen. Diese reichten in mehreren Fällen aus, um Mehrheiten zu sichern. In gemeinsamen Anträgen waren Streichposten im Gesamtumfang von 3,57 Millionen Euro enthalten. Dazu kamen Einzelposten, gegen die vor allem die AfD vorging.

    Streichungen bei Klima, Stadtradeln, Integration und „Demokratie Leben!“

    Gestrichen wurden am Ende mehrere Projekte. Ein Integrationskonzept, für das zuvor 30.000 Euro vorgesehen waren, wurde ebenso gestrichen wie das „Projekt Bildung“ für 41.000 Euro oder „Spitze gegen Hitze“ in der Kita (10.000 Euro). Der kommunale Klimafonds fällt komplett weg.
    Das Projekt „Stadtradeln“ wird von 101.000 auf 3.000 Euro gekürzt, einige örtliche Integrationsprojekte von 80.000 auf 6.000 Euro. Auch soll es bis auf Weiteres keine Aus- und Fortbildungsprojekte für Mitglieder des Kreistages geben.
    Für überregionale Aufmerksamkeit sorgte der Umstand, dass das Abstimmungsverhalten von CDU und Freie Wähler es der AfD ermöglichte, die Förderung des Projekts „Demokratie leben!“ zu stoppen. Diese Förderung war zuvor seit 2015 erfolgt und finanzierte unter anderem Antidiskriminierungsprojekten und dem Kinder- und Jugendbeirat (KJB) des Landkreises.

    Landrätin könnte Haushalt vor Landesverwaltungsamt anfechten

    Zudem bleibe ungeklärt, welche Auswirkungen dieser Beschluss auf die Kreisumlage habe. Während die AfD-Fraktion davon ausgeht, dass der Haushaltsbeschluss diese nun auf etwa 40 Prozent begrenzt, könnte Landrätin Enders Klage beim Landesverwaltungsamt einreichen.
    Enders sieht jedoch die Handlungsfähigkeit des Kreises gefährdet. Im Vorfeld hatte Enders vor einem nicht mehr kontrollierbaren Defizit und möglichem Personalabbau gewarnt. Gegenüber der „taz“ stellte sie in Aussicht, zumindest die Fördermittel für „Demokratie leben!“ durch einen Bürgerentscheid noch einmal zur Abstimmung zu stellen.
    Der Förderstopp würde den Kreishaushalt ihrer Ansicht nach nicht spürbar entlasten. Allerdings entfielen die im Ilm-Kreis eingesetzten Bundes- und Landesmittel sowie die daraus finanzierten Angebote, für die der Kreis bisher als Träger- und Verteilstruktur fungierte. Zugleich entsteht zusätzlicher Verwaltungs- und Koordinationsaufwand.
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    CDU sagt Präsidiumsklausur vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ab

    Die CDU-Spitze hat einem Medienbericht zufolge ihre für Ende August angekündigte Präsidiumsklausur in Magdeburg abgesagt.
    Hintergrund der Entscheidung sei der Wunsch von Ministerpräsident Sven Schulze (CDU), den Fokus auf den Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt zu legen, berichtete der „Spiegel“ am Freitag, 5. Juni, unter Berufung auf Parteikreise. Demnach bestätigte die Parteispitze die Absage der Klausur.
    In Sachsen-Anhalt wird am 6. September gewählt. Aktuellen Umfragen zufolge liegt die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD mit deutlichem Vorsprung vor der CDU von Schulze auf Platz eins.
    Eigentlich hatte die CDU-Führung die Landeshauptstadt Magdeburg explizit für ihre Tagung der Bundespartei ausgewählt. Dem Bericht zufolge gab es jedoch im Landesverband Bedenken: Mit Blick auf die derzeit sinkende Zustimmung für die Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) könne ein solches Treffen im Wahlkampf eher schaden.
    „Wir haben volles Verständnis dafür, dass für Sven Schulze im August die Schlussmobilisierung vorgeht, statt interne Gremiensitzungen abzuhalten“, erfuhr der „Spiegel“ nach eigenen Angaben aus der CDU-Spitze. Bundeskanzler Merz werde Schulze aber im Wahlkampf unterstützen. Auch andere Unionspolitiker seien für Wahlkampftermine eingeplant. (afp/red)
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    Die Ausgrenzung der AfD im rheinland-pfälzischen Landtag


    In Kürze:

    • CDU, SPD und Grüne verhindern die Leitung von Fachausschüssen durch AfD-Vertreter im Landtag RLP
    • AfD-Gegner hatten Nichtwahl im Vorfeld angekündigt
    • AfD hätte drei Vorsitze und vier Stellvertreterpositionen bekommen sollen
    • Bundesverfassungsgericht hält Bruch mit parlamentarischer Tradition für rechtens

     
    Bei der Konstituierung der 14 parlamentarischen Fachausschüsse im Landtag Rheinland-Pfalz am 2. Juni 2026 ist erstmals kein einziger Abgeordneter der AfD in eine leitende Position gewählt worden. Obwohl der stärksten Oppositionsfraktion im Mainzer Landtag zumindest der jeweilige Vorsitz in drei der 14 Ausschüsse zugestanden hätte, verweigerten die MdLs aus den Reihen der übrigen Fraktionen den AfD-Kandidaten erwartungsgemäß die Stimmen für die jeweils erforderliche, einfache Mehrheit.
    Nach Informationen des SWR hatten Vertreter der Fraktionen von CDU, SPD und der Grünen die Nichtwahl im Vorfeld angekündigt. Die Gegner der AfD folgten damit einer Praxis, die seit Jahren unter anderem im Bundestag Anwendung findet. AfD-Kandidaten werden entgegen jahrzehntelanger parlamentarischer Gepflogenheiten schlicht nicht für Leitungsaufgaben gewählt, ganz gleich, ob es um Fachausschüsse oder um eine Parlamentspräsidentschaft geht.
    Das Bundesverfassungsgericht hat ein solches Gebaren am 18. September 2024 für rechtmäßig erklärt. Demnach dürfen Parlamentarier die Entscheidung über ihre Vorsitzenden selbst in freier Wahl treffen und sind nicht verpflichtet, einem Kandidatenvorschlag zu folgen.

    Keine Vorsitzwahl in den Ausschüssen für Bildung, Kultur und Wirtschaft

    Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Landtags hatte der von Landtagspräsident Matthias Lammert und seiner Vizepräsidentin Marion Schneid (beide CDU) geleitete Ältestenrat zuvor festgelegt, dass die Vorsitze in den Fachausschüssen für Bildung, für Kultur sowie für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima grundsätzlich der AfD zustehen. In vier weiteren Ausschüssen, nämlich jenen für Umwelt, Verkehr, Haushalt und Gesundheit, hätte die AfD zudem offiziell die stellvertretende Leitung übernehmen dürfen. In allen Fällen wurde nichts daraus.
    Die drei Ausschüsse für Bildung, Kultur und Wirtschaft werden damit bis auf Weiteres kommissarisch von den gewählten Stellvertretern geleitet. Diese stammen ausschließlich aus den Reihen der Regierungsparteien CDU (Matthias Reuber, Michael Wagner) und SPD (Anna Köbberling).
    Nach Angaben der AfD-Fraktion waren Joachim Paul (Bildung), Albert Breiniger (Kultur) und Ralf Schönborn (Wirtschaft) vonseiten der AfD ins Rennen geschickt worden. Ersatzkandidaten für einen neuen Wahlanlauf wurden bislang nicht vorgeschlagen. Dies wäre während der gesamten Legislaturperiode möglich.

    Grüne erhalten zwei Ausschüsse

    Die Stellvertreterposten in den Fachausschüssen für Umwelt, Verkehr, Haushalt und Gesundheit, die nach dem Zugriffsverfahren des Ältestenrats eigentlich für AfD-Abgeordnete reserviert waren und sind, bleiben mangels Zustimmung durch CDU-, SPD- und Grünenvertreter ebenfalls bis auf Weiteres unbesetzt.
    Der kleineren Oppositionspartei der Grünen wurde ihr parlamentarisches Recht auf einen Ausschussvorsitz und eine Stellvertreterposition hingegen einstimmig gewährt. Lisett Stuppy wird die Sitzungen des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen leiten und Josef Winkler soll die Stellvertretung im Petitionsausschuss übernehmen.

    Lohr vermisst „Respekt vor dem Wählerwillen“

    Nach Informationen von „n-tv“ stimmten die AfD-Vertreter diesen Personalien wie auch sämtlichen anderen Wahlvorschlägen ihrer Konkurrenten zu. Genau das hatte Damian Lohr, der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, vorab per Pressemitteilung angekündigt. Nach dem Scheitern sämtlicher AfD-Kandidaten wiederholte Lohr im SWR sein Argument, dass es bei der Wahl von Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter letztlich nicht um Sympathien, sondern um „Respekt vor dem Wählerwillen“ gehe.
    SPD-Fraktionschef und Ex-Ministerpräsident Alexander Schweitzer verwies im SWR dagegen auf die „permanente Radikalisierung“ der AfD. Seine Fraktion vertrete ebenso wie jene der SPD und der Grünen „jeweils für sich und gemeinsam“ die Auffassung, dass sie sich „von Menschen, die für die AfD“ stünden, „nicht repräsentiert fühlen“ könnten. Katrin Eder, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, begründete die Nichtwahl der AfD-Kollegen damit, dass diese aus ihrer Sicht „nicht zum demokratischen Spektrum“ gehörten.

    AfD im Plenum mehr als doppelt so stark wie die Grünen

    Jeder der 14 Fachausschüsse des rheinland-pfälzischen Landtags besteht aus zehn ordentlichen und zehn weiteren, stellvertretenden Mitgliedern. In grober Entsprechung zur Fraktionsstärke im Parlament gehen in jedem dieser Ausschüsse jeweils vier Sitze an die CDU, drei an die SPD, zwei an die AfD und ein Sitz an die Grünen.
    Die jüngste Landtagswahl vom 22. März 2026 hatte folgendes Zweitstimmenergebnis erbracht:
    • CDU: 31,0 Prozent / 39 Sitze im Plenum
    • SPD: 25,9 Prozent / 32 Sitze
    • AfD: 19,5 Prozent / 24 Sitze
    • Grüne: 7,9 Prozent / 10 Sitze
    35 Jahre nach der Abwahl von Carl-Ludwig Wagner (CDU) wurde mit Gordon Schnieder erstmals wieder ein Christdemokrat zum Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz gewählt. Er entschied sich für ein Regierungsbündnis mit der nunmehr zweitstärksten Kraft, der SPD. Der bisherige SPD-Ministerpräsident Alexander Schweitzer übernahm den Fraktionsvorsitz seiner Partei.

    Verfassungsänderung erschwert U-Ausschüsse

    Erst vor knapp einem Monat, am 6. Mai, hat der eigentlich bereits abgewählte, alte Landtag in einer Sondersitzung eine Änderung von Artikel 91 der Landesverfassung beschlossen. Das zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses notwendige Quorum wurde von 20 auf 25 Prozent erhöht. Bei aktuell 105 Abgeordneten sind damit nun 27 Stimmen für einen U-Ausschuss notwendig.
    Vor der Änderung hätten 21 Stimmen genügt. Die auf 24 Mitglieder erstarkte AfD-Fraktion hätte damit im Alleingang Untersuchungsausschüsse auf den Weg bringen können. Das ist nun nicht mehr möglich.

    Rheinland-Pfalz kontra AfD

    Bereits im Juli 2025 hatte das damals noch von Michael Ebling geleitete Landesinnenministerium eine schärfere Gangart gegenüber AfD-Anhängern signalisiert. Zunächst hatte Ebling angekündigt, dass AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz nicht mehr in den Staatsdienst eingestellt werden sollten. Immerhin beobachte der Landesverfassungsschutz die Partei als „extremistische Bestrebung“. Als daraufhin Kritik von Verfassungsrechtlern laut wurde, ruderte das Innenministerium teilweise zurück: Man werde künftig jeden Einzelfall prüfen.
    Auch der Fall des AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul hatte im vergangenen Jahr für bundesweite Debatten gesorgt. Jutta Steinruck, die damalige Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen und zugleich Leiterin des städtischen Wahlausschusses, hatte erfolgreich angeregt, den Lehrer nicht zur OB-Wahl am 21. September zuzulassen. Sie begründete ihren Vorstoß damit, dass Paul „möglicherweise nicht die Voraussetzungen der Verfassungstreue“ erfülle. Paul wehrte sich monatelang erfolglos auf juristischem Wege gegen seine Ausgrenzung.
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    Prien will EU-Entgelttransparenz-Regeln nachverhandeln

    Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kritisiert die EU-Entgelttransparenzrichtlinie deutlich und kündigt Nachverhandlungen auf europäischer Ebene an.
    „Ich hätte das noch nicht gemacht“, sagte Prien dem Magazin Politico. „Wir sind in Gesprächen mit unseren europäischen Partnerländern und werden mal sehen, ob wir gemeinsam nochmal etwas erreichen bei der EU-Kommission“, so die Familienministerin.
    Eine komplette Abschaffung der Richtlinie hält sie jedoch nicht für realistisch. „Am Ende des Tages werden wir wahrscheinlich um eine bürokratiearme Umsetzung nicht umhinkommen“, so Prien. Das sei ein „Commitment“ gegenüber der Europäischen Union.
    „Wir legen ja unsererseits auch großen Wert darauf, dass andere europäische Partner sich letztlich an getroffene Vereinbarungen halten. Und in diesem Spannungsverhältnis bewegen wir uns“. (dts/red)
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    Pflegereform: Warken plant harte Einschnitte – Kritik an Belastung von Pflegenden

    Einsparungen bei Heimkosten, eine höhere Belastung von Gutverdienern und strengere Maßstäbe bei der Pflegebedürftigkeit – mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket soll die gesetzliche Pflegeversicherung zukunftsfest gemacht werden.
    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant laut einem am Donnerstag, 4. Juni veröffentlichten Gesetzentwurf teils schmerzhafte Einschnitte.
    Bei Pflege- und Gesundheitsverbänden stößt das Vorhaben auf scharfe Kritik. Sie prangern insbesondere eine einseitige Belastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen an.
    Mit ihrem Entwurf für ein neues Pflegegesetz verfolgt Warken das Ziel, das Pflegesystem wieder auf finanziell stabile Füße zu stellen.
    Laut ihrem Ministerium wird für 2027 in der Pflegeversicherung ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro erwartet – ohne Reform würde die jährliche Deckungslücke bis 2028 auf rund 15,4 Milliarden Euro wachsen.

    Strengere Regeln bei den Leistungszuschlägen

    Zugleich sollen die Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Rahmen bleiben. „Weitere Anhebungen der Beitragssätze kommen hierbei nicht in Betracht“, heißt es dazu im Entwurf für das Reformgesetz.
    Pflegebedürftige sollen demnach jeweils sechs Monate später höhere Zuschüsse aus der Pflegeversicherung zu ihren Heimkosten erhalten. Bei vollstationärer Pflege erhalten sie je nach Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge. Hier sollen die Verweildauerstufen verlängert werden.
    Der höchste Zuschlag wird nicht mehr nach drei, sondern erst nach viereinhalb Jahren erreicht. Bei der Bewertung von Pflegebedürftigkeit soll eine neue Systematik eingeführt werden. Gleichzeitig soll die Prävention gestärkt werden, um Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.

    Mehrbelastungen für Gutverdiener und Kinderlose

    Gutverdiener sollen analog zur Krankenversicherung über eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Außerdem sollen die Pflegekassen künftig geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlen.
    Die Beiträge werden dabei nicht mehr in voller Höhe, sondern nur noch zu 70 Prozent übernommen.
    Der Pflege-Beitragssatz für Kinderlose soll um 0,1 Prozentpunkte auf dann insgesamt 0,7 Beitragssatzpunkte steigen.
    Künftig sollen zudem auch bei Mini-Jobs Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung anfallen.

    Notfall-Budget für pflegende Angehörige

    Pflegende Angehörige sollen gleichzeitig Anspruch auf fachliche Begleitung bekommen. Für Notfälle, wenn etwa pflegende Angehörige ausfallen, wird es ein neues Überbrückungsbudget eingeführt.
    Außerdem soll die Digitalisierung in der Pflegebranche gefördert werden, dazu werden 1,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur bereit gestellt.
    Die Bundesregierung strebt zudem eine Stärkung der privaten Pflegevorsorge an. Dazu könnten freiwillige Zusatzversicherungen oder die betriebliche Pflegevorsorge steuerlich begünstigt werden.

    GKV-Chef: Zu viele Lasten für Beitragszahler

    Der Sozialverband Deutschland (SoVD) nannte den Gesetzentwurf „vor allem ein Spargesetz“. Zwar brauche die Pflegeversicherung Reformen und es sei richtig, Prävention und Rehabilitation zu stärken, sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
    Besonders kritisch bewertet sie jedoch mögliche Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige. Dies wäre „ein fatales Signal an die Menschen, die die häusliche Pflege jeden Tag aufrechterhalten“.
    Der Chef des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Oliver Blatt, äußerte Verständnis dafür, dass angesichts der prekären Finanzsituation „auch zu unpopulären Maßnahmen gegriffen werden muss“. Allerdings sei das Gesamtpaket „unausgewogen“:
    Zu viele Lasten kämen „einseitig bei den Pflegebedürftigen und den Beitragszahlenden an“.

    Harte Kritik von Kirchen, CSU und Verdi

    Scharfe Kritik übte auch die Caritas an der deutlichen Reduzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Dies sei „eine familien- und frauenfeindliche Fehlentscheidung“.
    Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sprach von einem „harten Schlag für pflegende Angehörige“. „Viele reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben ihren Beruf ganz auf und nehmen erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf“, sagte Brysch der „Rheinischen Post“.
    Ähnliche Kritik kommt aus der CSU. „Wer pflegende Angehörige stärken will, darf nicht gleichzeitig Kürzungen ihrer Renten in Kauf nehmen“, sagte CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek dem Münchner „Merkur“ (Freitagsausgabe).
    Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. stößt sich insbesondere an der geplanten befristeten Aussetzung der Tariftreueregelung. Demnach sollen Lohnsteigerungen in der Pflegebranche gedeckelt werden.
    Das Aussetzen der Tariflohnpflicht sei „ein Affront gegen diejenigen, die sich jeden Tag professionell um pflegebedürftige Menschen kümmern“, erklärte dazu auch die Gewerkschaft Verdi. (afp/red)
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    4. Juni: Gescheiterte UN-Wahl | Verstoß gegen EU-Asylrecht | Resolution gegen Irankrieg

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    Gescheiterte UN-Wahl

    Das Scheitern Deutschlands bei der Wahl im UN-Sicherheitsrat sorgt für Enttäuschung in Berlin. Außenminister Johann Wadephul spricht von einer herben Niederlage. Mehrere Politiker sehen darin eine Folge der deutschen Außenpolitik. Kanzler Friedrich Merz betont hingegen, das Ergebnis ändere nichts am Bekenntnis Deutschlands zur UNO. Man bleibe verlässlicher Partner.

    Verstoß gegen EU-Asylrecht

    Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber in Deutschland können gegen EU-Recht verstoßen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Auslöser war die Klage eines Afghanen. Ihm waren vor einer geplanten Abschiebung nach Rumänien Leistungen für Kleidung und Haushaltsprodukte gestrichen worden. Die Richter verweisen auf das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard.

    Brüchige Waffenruhe

    Israel und der Libanon haben sich auf einen Fahrplan zur Umsetzung der bestehenden Waffenruhe verständigt. Das berichtet das US-Außenministerium. Vorgesehen sind unter anderem Sicherheitszonen unter Kontrolle der libanesischen Armee. Die Hisbollah lehnt Verhandlungen weiterhin ab.

    Resolution gegen Irankrieg

    Das US-Repräsentantenhaus hat eine Resolution verabschiedet, die den militärischen Einsatz gegen den Iran begrenzen soll. US-Präsident Donald Trump soll damit verpflichtet werden, für weitere Kämpfe die Zustimmung des Kongresses einzuholen. Der Senat und ein mögliches Veto des Präsidenten entscheiden über das weitere Vorgehen.

    37 Jahre Tian’anmen

    Taiwans Präsident Lai Ching-te wirft China vor, das Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens bis heute nicht aufzuarbeiten. Peking unterdrückt jede Erinnerung an die blutige Niederschlagung der Demokratieproteste vom 4. Juni 1989. Die Zahl der Opfer ist bis heute unbekannt. Nun tauchten Tausende bislang verborgene Fotos der Protestbewegung auf, die jahrzehntelang in einer Metallbox verschlossen waren.
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    Deutschland und Österreich drängen auf Einschränkungen bei Ukraine-Flüchtlingen


    In Kürze:

    • EU berät über Verlängerung des Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge.
    • Deutschland und Österreich wollen Ausnahmen für wehrfähige Männer prüfen.
    • Betroffen wären nach bisherigem Stand nur neu einreisende Antragsteller.
    • Bereits in der EU lebende Ukrainer sollen ihren Schutzstatus behalten.
    • Kritiker sehen das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet.

    Die EU will in den kommenden Wochen entscheiden, ob und in welcher Weise der Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine in der Gemeinschaft verlängert wird. Aus einigen europäischen Ländern, darunter auch Deutschland und Österreich, kommen Forderungen, bestimmte Automatismen zu beenden. Dies soll insbesondere für Männer in wehrfähigem Alter gelten.

    EU-Richtlinie für den Fall einer Massenflucht

    Derzeit ist es die Temporary Protection Directive (TPD), auch als „Massenzustrom-Richtlinie“ bekannt, die Geflüchteten aus der Ukraine umfassenden Schutz gewährt. Eine der Konsequenzen daraus ist es, dass Menschen, die seit Beginn des Krieges im Februar 2022 aus dem Land geflüchtet sind, kein reguläres Asylverfahren durchlaufen müssen.
    Die 2001 unter dem Eindruck der Erfahrungen des Bürgerkrieges in Ex-Jugoslawien geschaffene Richtlinie sollte für den Fall einer Massenflucht Minimalstandards für temporären Schutz schaffen. Darüber hinaus enthält sie einige Bestimmungen, die eine ausgewogene Verteilung der Lasten zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern sollen.
    Die TPD ist in der EU erstmalig am 4. März 2022 mit Blick auf die Fluchtbewegungen aus der Ukraine aktiviert worden. Seither wurde deren Geltung jeweils einmal jährlich verlängert – zuletzt am 4. Juni 2025. Nun muss die EU-Kommission entscheiden, ob und in welcher Form der Schutzstatus nach dem 4. März 2027 aufrechtbleiben soll. An diesem Tag endet der derzeit geltende Verlängerungszeitraum.

    Deutschland und Österreich wollen wehrfähige Männer ausklammern

    Vor allem Österreich, aber auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt machen nun Druck, die geltenden Regelungen einzuschränken. Insbesondere soll es keinen automatischen Schutz von wehrfähigen männlichen Staatsangehörigen der Ukraine mehr geben. Dobrindt erklärte am Donnerstag der Vorwoche am Rande eines EU-weiten Ressorttreffens in Luxemburg, man könne sich „vorstellen, die Massenzustrom-Richtlinie zu verlängern“.
    Deutschland habe, so Dobrindt, allerdings „Zweifel“ daran, dass „Ukrainer im wehrpflichtigen Alter darunter zu sehen“ seien. Auch Österreichs Innenminister Gerhard Karner hatte jüngst geäußert, er sei mit Blick auf Männer im wehrfähigen Alter „sehr stark dafür, dass man den Automatismus beendet“. Von „Euractiv“ auf das Thema angesprochen, äußerte EU-Innenkommissar Magnus Brunner, er gehe davon aus, dass es in dieser Frage „einen Konsens geben könnte“.
    Mit Stand März 2026 hielten sich insgesamt rund 4,33 Millionen ukrainische Staatsangehörige auf der Grundlage der TPD legal in der EU auf. Die zahlenmäßig meisten ukrainischen Geflüchteten leben mit 1,27 Millionen in Deutschland. In Polen waren es zum genannten Stichtag 961.405 Schutzsuchende aus der Ukraine aufhältig, in Tschechien 379.820.

    Männeranteil gestiegen – von 22 auf 26,6 Prozent

    Was seit Beginn der Fluchtbewegung gleichgeblieben ist: Bei den meisten Geflüchteten aus der Ukraine handelt es sich um Frauen. Sie stellen 43,3 Prozent der in Deutschland untergekommenen ukrainischen Bevölkerung mit Schutzstatus. Etwa 30,1 Prozent sind Minderjährige, wobei bei Kindern bis 18 Jahren das Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen nahezu ausgeglichen ist.
    Gegenüber 2022 ist der Anteil der Männer unter den ukrainischen Geflüchteten gestiegen – allerdings lediglich in einem Bereich von ursprünglich 22 auf derzeit 26,6 Prozent. Zwar dürfen Männer zwischen 23 und 60 Jahren die Ukraine ohne Genehmigung nicht mehr legal verlassen.
    Seit August 2025 dürfen aber immerhin junge Männer zwischen 18 und 22 Jahren wieder ausreisen. In einigen Fällen konnten Betroffene auch eine Ausnahmegenehmigung erwirken oder im Zuge der Familienzusammenführung nach Deutschland gelangen. Erwerbstätig sind derzeit etwa 50 Prozent der ukrainischen Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter.

    Männliche Ukraine-Flüchtlinge nur noch bis 4. März 2027 vor Abschiebung sicher?

    Einem internen Ratsdokument zufolge, an das „Euractiv“ gelangt ist, prüft man in der EU derzeit mehrere Optionen. Eine davon wäre, den Schutzstatus fortzuführen, aber Männer im wehrfähigen Alter auszuschließen. Ein anderer Ansatz wäre, Personen auszuschließen, die nach dem Recht der Ukraine diese nicht legal verlassen dürften. Dies wären vor allem Männer zwischen 23 und 60 Jahren.
    Gelten könnten diese Bestimmungen allerdings nur für zukünftige Antragsteller. Die derzeitige Debatte bezieht sich demnach nicht auf Personen mit bestehendem Schutzstatus. So bliebe der vorübergehende Schutz ohne Altersbeschränkung für alle ukrainischen Staatsangehörigen aufrecht, die vor dem 24.2.2022 in der Ukraine lebten.
    Auch von den ukrainischen Männern im wehrfähigen Alter, die sich in Deutschland aufhalten, muss bis auf Weiteres keiner befürchten, zurückgeschickt zu werden. Gleiches gilt für bisher legal in Deutschland aufhältige minderjährige Geflüchtete, die hier das wehrpflichtige Alter erreichen. Ein möglicher Ausschluss von Männern im wehrfähigen Alter würde vorerst nur für neu hinzugezogene gelten. Allerdings ist nach wie vor offen, was nach dem 4. März 2027 gelten soll.

    Warnungen aus der Linkspartei: „Recht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet“

    Schon jetzt warnen Kritiker davor, Menschen im Wissen um deren mögliche Rekrutierung an die Front gegen ihren Willen in die Ukraine zurückzuschicken. Die fluchtpolitische Sprecherin der Linkspartei, Clara Bünger, sieht durch die politischen Überlegungen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet.
    In der Ukraine ist dieses seit Kriegsbeginn weitgehend ausgeschlossen. Im Gegenteil: Unter dem Eindruck zunehmender Kriegsmüdigkeit und fehlenden Personals hat die Führung in Kiew ihre Bemühungen zur Mobilisierung intensiviert. Das Alter, ab dem Männer zum Kriegsdienst eingezogen werden können, wurde von 27 auf 25 gesenkt. In Kiew betont man, vor jede, Fronteinsatz würden Soldaten mindestens ein halbes Jahr lang professionell geschult.
    In sozialen Medien tauchen hingegen immer wieder Videos auf, die Rekrutierungsoffiziere zeigen, wie sie Männer von der Straße weg gegen ihren Willen in Busse verfrachten – oft gegen den Widerstand von Passanten. Bünger erklärt deshalb, ein Ausschluss wehrfähiger Männer vom Schutz wäre „nicht nur für die Betroffenen fatal, sondern zugleich ein Angriff auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung“.
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkennt Kriegsdienstverweigerung seit 2011 als Menschenrecht an. Zudem ist eine Auslieferung wegen Militärstrafvergehen nach Artikel 4 des Europäischen Auslieferungsabkommens ausgeschlossen.
    (Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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    Pharmakonzerne wollen Investitionen in Deutschland kürzen

    NEU: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen

    Wie Konzernchef Dave Ricks dem „Handelsblatt“ sagte, kürzt der US-Pharmakonzern Eli Lilly seine ursprünglich geplante Investition von 2,3 Milliarden Euro für eine Fabrik zur Produktion von Abnehmspritzen im rheinland-pfälzischen Alzey um die Hälfte.
    für Deutschland gestrichene Geld wird stattdessen voraussichtlich nach Pennsylvania in die USA oder an einen ganz neuen Standort verlagert.

    Sparpläne der Politik fordern Opfer in der Pharmabranche

    Auch das Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim streicht dem Blatt zufolge Investitionen in Deutschland. Hintergrund sollen die Sparpläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sein.
    „Europa ist nicht komplett vom Tisch, aber die USA ergeben am meisten Sinn“, sagte Ricks weiter. Der Zeitung zufolge hat der Konzern bereits mehr als eine Milliarde Dollar in Alzey investiert.
    Die Inbetriebnahme des Hightech-Werks sei mit reduzierter Kapazität weiterhin für 2027 geplant. 500 der geplanten 1000 Stellen entfallen.
    „Deutschland wird bei der Unterstützung unserer Industrie auf den letzten Platz der europäischen Märkte fallen“, sagte der Eli-Lilly-Chef.

    Innovationsstopp für Deutschland droht

    Er schließe nicht aus, neue Medikamente künftig nicht mehr in Deutschland einzuführen, fuhr Ricks fort. „Wenn die Bedingungen einen Marktstart in Deutschland nicht ermöglichen, werden wir sehr transparent machen, warum wir so entschieden haben.“
    Auch das Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim streicht dem „Handelsblatt“ zufolge Investitionen in Deutschland in Höhe von insgesamt 900 Millionen Euro.
    Betroffen seien Kapitalausgaben für die Jahre 2027 bis 2030, die vor allem für den Ausbau der Infrastruktur an deutschen Standorten, etwa neue Laborgebäude, vorgesehen waren.
    „Die nächste Innovation geht nach Lage der Dinge aktuell nicht nach Deutschland“, sagte Deutschlandchef Médard Schoenmaeckers auf Anfrage des Blatts. Boehringer stehe weiter im Gespräch mit der Bundesregierung.

    Kritik an geplanter Krankenversicherungs-Reform

    Das Bundesgesundheitsministerium äußerte sich am Donnerstag auf eine Presseanfrage der AFP zunächst nicht zu den angekündigten Investitionsstreichungen.
    Das Bundeskabinett hatte Ende April einen Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen.
    Diese soll die Defizite der Krankenkassen ausgleichen und die Beiträge der Versicherten stabil halten. Die von vielen Seiten kritisierte Reform dürfte spürbare Auswirkungen auf Versicherte, Ärzte, Krankenhäuser und Pharmaindustrie haben.
    Der Verband forschender Pharma-Unternehmen (VFA) hatte den Entwurf scharf kritisiert und erklärt, das Gesetz entziehe die „Planungsgrundlage für Hightech-Investitionen“.
    „Jobs werden künftig nicht in Deutschland, sondern dort aufgebaut, wo Wachstum für Innovationen möglich ist“, erklärte VFA-Präsident Han Steutel. Grüne und Linke hingegen kritisierten, dass der Entwurf die Pharma-Industrie noch zuviel schone. (afp/red)
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    Bugfahrwerk knickt ein – Verletzte am Frankfurter Flughafen

    Schreck am Frankfurter Flughafen: Das Bugfahrwerk einer Boeing 787 ist dort eingeknickt. Mehrere Mitarbeiter der Fluglinie wurden verletzt, wie die Airline bestätigte.
    Der Vorfall ereignete sich am Donnerstagmittag, 4. Juni gegen 12.45 Uhr. Die Maschine mit der Flugnummer LH450 sollte nach Los Angeles fliegen.
    Es handelt sich um eine Maschine vom Typ 787-9 Dreamliner – ein zweistrahliges Langstrecken-Flugzeug für 200 bis 440 Passagiere.

    Crew und Bodenmitarbeiter an Bord

    Was war passiert? „Auf einer Parkposition klappte unerwartet das Bugfahrwerk des Flugzeugs ein“, schilderte ein Unternehmenssprecher auf Anfrage den Hergang.
    „Zum Zeitpunkt des Vorfalls befanden sich Crew- und Bodenmitarbeitende an Bord. Mehrere Mitarbeitende wurden verletzt und werden derzeit medizinisch versorgt“, teilte der Sprecher mit.

    Passagiere nocht nicht eingestiegen

    Zum Glück: Fluggäste waren den Angaben zufolge noch nicht eingestiegen. Auf Fotos und Videos ist zu sehnen, dass die Fluggastbrücke bereits am Flieger anliegt. Das Flugzeug liegt in unmittelbarer Nähe des Terminals.
    Bilder des Vorfalls zeigen, dass die Maschine stark beschädigt ist. Der Bug ist nach vorn gekippt, das Heck ragt nach oben. Die genauen Umstände würden derzeit gemeinsam mit den zuständigen Stellen geprüft, sagte der Sprecher.

    Dreamliner neu in der Flotte

    Daneben sind die Einsatzfahrzeuge der Rettungskräfte zu sehen. Techniker und Hilfskräfte seien vor Ort, sagte der Sprecher. Die Lufthansa hatte ihre erste Boeing 787-9 im Jahr 2022 bekommen. Bis Ende 2027 sollten 29 Dreamliner angeschafft werden. (dpa/red)
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    Söder warnt Pistorius vor Schwächung von Landeskommandos

    Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) vor einer Schwächung der Landeskommandos der Bundeswehr gewarnt.
    Das berichtet die „Bild“ (Freitagausgabe). In einem Schreiben an den Minister äußerte Söder demnach „Irritation und Sorge“ über „offenbar laufende Planungen“ im Verteidigungsministerium.

    Söder warnt vor Stellenabbau bei der Bundeswehr

    Eine deutliche Reduzierung von Dienstposten und weitere organisatorische Änderungen würden die Landeskommandos schwächen, obwohl sie „das zentrale Bindeglied zwischen Bundeswehr und den Ländern darstellen“, schrieb Söder. „Das wäre der falsche Weg für unser Land und auch für die Bundeswehr selbst.“
    Der CSU-Chef erklärte, Bayern unterstütze die Neuausrichtung der Bundeswehr zur Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung „nachdrücklich“. Zugleich seien die Länder bei Katastrophenlagen weiterhin auf schnelle Unterstützung der Bundeswehr angewiesen.

    Söder fordert Stärkung des Heimatschutzes

    Mit Blick auf den „Operationsplan Deutschland“ warnte Söder, die angedachten Maßnahmen würden die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen „konterkarieren“.
    Eine „kompensationslose Beschneidung der Landeskommandos“ wäre „nicht nur ein Rückschritt für die gesamtstaatliche Resilienz, sondern auch für die Gesamtverteidigung Deutschlands“.
    Zudem sprach sich Söder dafür aus, die „aufwachsenden Heimatschutzkräfte“ den Landeskommandos wieder „wie früher“ zu unterstellen. Diese müssten eng mit den zivilen Verteidigungsstrukturen zusammenarbeiten.

    Warnung vor Einschnitten bei Führungsstrukturen

    Mit Verweis auf das Hochwasser 2024 in Süddeutschland warnte der Ministerpräsident vor weiteren Einschnitten bei Personal und Führungsstrukturen. Abschließend forderte er Pistorius auf, die „offenbar angedachten Änderungen nicht weiterzuverfolgen“.
    Die Landeskommandos und das Operative Führungskommando gelte es „zu stärken, nicht zu schwächen“. Das Verteidigungsministerium äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. (dts/red)