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Spahn-Nachfolge: Vier Männer und eine Frau werden genannt

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will sich nach dem Rücktritt von Fraktionschef Jens Spahn keine lange Hängepartie leisten.
Er will die Nachfolge schnell regeln und zusammen mit CSU-Chef Markus Söder bald einen Vorschlag machen. Die Unionsfraktion sei zwar in der Sommerpause, aber sie sei arbeitsfähig.
Der Wechsel an der Fraktionsspitze könnte personelle Veränderungen an anderer Stelle nach sich ziehen. „Es könnte die Gelegenheit sein, noch einmal über die Aufstellung der Bundesregierung nachzudenken“, sagte Kanzler Merz im ZDF-Sommerinterview.
Merz kritisierte den zurückgetretenen Fraktionschef massiv für seine Kommunikation in der Sache. Spahn habe die CDU und die Fraktion erst „sehr sehr spät“ informiert. „Wenn wir Zeit gehabt hätten, hätten wir das in Ruhe besprechen können, aber die Zeit hatten wir nicht.“
Diese Namen spielen in den Spekulationen eine Rolle:

Thorsten Frei, 52, Chef des Bundeskanzleramts (CDU)

Als Kandidat Nummer eins für den Posten des Fraktionschefs gilt Kanzleramtschef Thorsten Frei. Er war in der vergangenen Legislaturperiode Parlamentarischer Geschäftsführer unter dem damaligen Fraktionschef und Oppositionsführer Merz und kennt damit die Arbeit an der Spitze der Unions-Abgeordneten bestens.
Thorsten Frei wird am häufigsten als möglicher Nachfolger genannt.

Thorsten Frei wird am häufigsten als möglicher Nachfolger genannt.

Foto: Michael Kappeler/dpa

Der 52-Jährige war schon nach der Bundestagswahl 2025 für den Fraktionsvorsitz im Gespräch. Merz holte seinen engen Vertrauten dann aber doch ins Kanzleramt. Dort hat er nur schwer Fuß gefasst. Frei wird von einigen in der Union vorgeworfen, lieber Interviews zu geben, als die Koalitionsarbeit zu koordinieren.
Die Fraktionsarbeit passe besser zu Frei, meinen viele. Mit ihm würde Merz einen loyalen Vertrauten an der Fraktionsspitze haben und könnte gleichzeitig neuen Schwung ins Kanzleramt bringen.
Er könnte den Rücktritt also als Chance nutzen, nach den inhaltlichen Reformbeschlüssen auch personelle Impulse zu setzen, um die Koalition aus dem Stimmungstief zu holen.

Carsten Linnemann, 48, CDU-Generalsekretär

Als Generalsekretär führt Carsten Linnemann die Geschäfte in der CDU-Parteizentrale, konnte sich dort bisher im Schatten von Parteichef Merz aber politisch noch nicht so richtig entfalten. Die Fraktionsführung könnte für ihn eine neue Chance bedeuten.
Allerdings hat ihm so mancher noch nicht verziehen, dass er nach der Bundestagswahl den Sprung ins Kabinett ablehnte, weil ihm der Zuschnitt des Wirtschaftsministeriums zu klein war. Unter dem Strich hat er allenfalls Außenseiterchancen.

Carsten Linnemann (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Ob er selbst Wechselambitionen hat, ist nicht bekannt. Als Generalsekretär stehen ihm aber unruhige Zeiten bevor. Bei den drei Landtagswahlen im September droht die Union – wenn es ganz schlecht läuft – zwei Ministerpräsidentenposten in Berlin und Sachsen-Anhalt zu verlieren – was für größere Aufwallungen in der Partei führen dürfte.

Alexander Dobrindt, 56, Bundesinnenminister (CSU)

Alexander Dobrindt gilt als erfolgreichstes Mitglied des schwarz-roten Kabinetts. Er hat dafür gesorgt, dass es in der Migrationspolitik keine größere Angriffsfläche mehr für die AfD gibt.
Und er gilt als jemand, der wie kein anderer die Koalitionspartner zusammenführen kann. Als langjähriger Vorsitzender der CSU-Landesgruppe war er außerdem schon so eine Art Neben-Fraktionschef.
Bei den Spekulationen um die Nachfolge von Jens Spahn an der Spitze der Unionsfraktion fällt auch der Name des bisherigen Innenministers Alexander Dobrindt.

Bei den Spekulationen um die Nachfolge von Jens Spahn an der Spitze der Unionsfraktion fällt auch der Name des bisherigen Innenministers Alexander Dobrindt.

Foto: Michael Kappeler/dpa

Sein Erfolg als Innenminister ist aber das stärkste Argument gegen einen Wechsel. In dieser Position ist er so etwas wie der Vizevizekanzler neben Merz und seinem Stellvertreter Lars Klingbeil von der SPD.
Er ist also der Anführer der CSU-Minister und kann von dieser Position bestens die Strippen ziehen, was das Gesamtgefüge der Koalition angeht.

Günter Krings, 56, stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion (CDU)

Von den Stellvertretern Spahns ist Günter Krings der einzige, der in den Personalspekulationen eine Rolle spielt. Er ist in der Fraktionsführung für die Bereiche Inneres, Recht und Verbraucher zuständig und führt die mächtige Landesgruppe NRW an.
Im vergangenen Jahr hatte Merz versucht, ihn als Vorsitzenden der Konrad-Adenauer-Stiftung zu installieren. Er scheiterte in einer Kampfabstimmung gegen die frühere Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer.

Günter Krings (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Der Kanzler ist ihm also quasi noch etwas schuldig. Allerdings wird Krings eher als Chef des Kanzleramts genannt für den Fall, dass Frei zurück in die Fraktion wechselt. Der frühere Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium gilt nicht als jemand, der in dem Ausmaß wie Frei die Öffentlichkeit sucht und könnte ein Kanzleramtschef sein, der im Hintergrund die Fäden in der Hand hält.

Nina Warken, 47, Bundesgesundheitsministerin (CDU)

Und was ist mit den Frauen in der Union? Die einzige, die in den Personalspekulationen von Medien und Unionisten eine Rolle spielt, ist Gesundheitsministerin Nina Warken.
Sie hat die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung gerade über die Bühne gebracht, hat aber noch die Pflegereform vor sich, zu der bisher erst ein Referentenentwurf existiert.

Nina Warken am 15.07.2026.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Ihr derzeitiger Job und die große männliche Konkurrenz lassen es als eher unwahrscheinlich erscheinen, dass sie es wird. (dpa/red)
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Klare Regeln für den Ferienjob: Ruhezeiten, Mindestalter und Steuern

Für einige Schüler ist in den Ferien nicht nur Entspannung angesagt, sondern auch Geldverdienen. Beim Ferienjob gibt es aber einiges zu beachten. Nicht jeder und jede darf jede Arbeit verrichten.

Arbeiten ist ab 13 Jahren erlaubt

Arbeiten ist in Deutschland unter Auflagen frühestens ab 13 Jahren erlaubt. Wenn Eltern zustimmen, dürfen 13- und 14-Jährige täglich bis zu zwei Stunden arbeiten.
In landwirtschaftlichen Familienbetrieben sind auch drei Stunden möglich. Erlaubt sind nur „leichte“ Tätigkeiten wie Nachhilfe, Zeitungen austragen oder Gartenarbeit. Zudem darf die Arbeitszeit nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr liegen.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Das hängt vom Alter ab. Wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, gilt als Jugendlicher und ist weniger eingeschränkt als die Jüngeren. Trotzdem ist noch nicht alles erlaubt.
Schwere körperliche oder gefährliche Arbeit, etwa mit Chemikalien, ist auch für Jugendliche tabu. Gleiches gilt für sogenannte Akkordarbeit, bei der der Lohn direkt vom Arbeitstempo abhängt.

Nicht länger als 4 Wochen im Jahr

Grundsätzlich gilt: in allen Ferien zusammen nicht länger als vier Wochen im Jahr. Denn Schulferien sind in erster Linie zur Erholung da. Pro Tag dürfen Schüler nicht mehr als acht Stunden, in der Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten.
Bis auf Ausnahmen muss die Arbeit wochentags zwischen 6:00 und 20:00 Uhr erledigt werden.
Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen und in der Regel für Jugendliche ab 16 Jahren. In Bäckereien etwa dürfen sie bereits ab 5:00 Uhr morgens arbeiten, 17-Jährige ab 4:00 Uhr morgens.
In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit bis zu neun Stunden täglich und insgesamt 85 Stunden pro Doppelwoche arbeiten. Im Gastgewerbe dürfen sie bis 22:00 Uhr arbeiten, in Mehrschichtbetrieben bis 23:00 Uhr.
Wochenendarbeit ist ebenfalls nur in bestimmten Brachen, darunter Gesundheitswesen, Gastronomie und Landwirtschaft, und unter Bedingungen eines Ersatzruhetages zulässig.

Die Pausenregelung

Auch die Ruhepausen für unter 18-Jährige sind geregelt. Wer zwischen viereinhalb und sechs Stunden pro Tag arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Liegt die Arbeitszeit darüber, sind es 60 Minuten.

Sind Ferienjobs steuerpflichtig?

Theoretisch unterliegt der Arbeitslohn auch von Minderjährigen den Regeln des Lohnsteuerabzugs. Praktisch jedoch führen hohe Frei- und Pauschbeträge dazu, dass bis zu einem Monatslohn von gut 1.100 Euro in der Steuerklasse I keine Steuer anfällt.
Schüler gehören in diese Steuerklasse, die für ledige Arbeitnehmende im ersten Dienstverhältnis gilt.
Der Arbeitgeber braucht die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale – die Steuer-Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Angabe, ob es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Werden doch Steuern einbehalten, gibt es sie in der Regel im nächsten Jahr per Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurück.

Arbeitsvertrag wird empfohlen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund rät jedem, nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob zu beginnen. Darin sollten Aufgaben, Arbeitszeiten und Entlohnung klar definiert werden.
Hält sich ein Arbeitgeber nicht an den Vertrag, können sich Schüler zusammen mit ihren Eltern an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt oder an Ämter für Arbeitsschutz wenden.
Unter 18-Jährige sind während ihres Ferienjobs bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Der Schutz beginnt mit dem ersten Arbeitstag. Er gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause. (afp/red)
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NRW: AfD-Landeschef setzt sich bei Parteitag durch

Bei einem kontroversen Parteitag der nordrhein-westfälischen AfD hat deren Landeschef Martin Vincentz einen Machtkampf gewonnen, die Folgen sind aber unklar. Der Parteitag sei beendet und es seien 82 Listenplätze vergeben worden, sagte ein Parteisprecher in Marl.
Umfragen zufolge könnten mindestens die ersten 30 Plätze für ein Landtagsmandat nach der Landtagswahl 2027 reichen. Wie aus Parteikreisen verlautete, wurden die allermeisten Plätze mit Unterstützern von Vincentz besetzt. Er selbst kam auf Platz 1 der Landesliste.
Der NRW-Landesverband der AfD ist seit langem zerstritten und in ein eher gemäßigt auftretendes Lager rund um Vincentz und ein weiteres Lager gespalten. Das gegnerische Lager hatte den Saal am Freitag aus Protest verlassen, der Vize-Landesvorsitzende Christian Zaum sprach von einem „Parteitag der Schande“.
Die Vincentz-Gegner monierten, dass die Liste nicht alle Strömungen der Partei berücksichtige. Am Samstag erschienen sie nicht, wodurch der Parteitag zügig zum Ende kam. Bei dem Parteitag waren knapp 500 Delegierte stimmberechtigt, am Samstag kamen laut AfD etwa 350.
Vincentz‘ Rivalen hatten den Parteitag am vergangenen Wochenende blockiert, indem sie massenhaft eigene Leute zur Kandidatur antreten ließen: Für Listenplatz 22 wurden mehr als 90 Kandidaten nominiert, jedem standen acht Minuten Redezeit zu. Dadurch wurde der Zeitrahmen gesprengt.

Gegenwind bekam Vincentz aus Berlin

Die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel und Co-Parteichef Tino Chrupalla warfen Vincentz Unregelmäßigkeiten bei der Nominierung der Kandidatenliste vor. Sie forderten, die Aufstellung der Landesliste abzubrechen und den Parteitag noch einmal neu zu beginnen. Vincentz wiederum warf dem gegnerischen Lager vor, es gehe offensichtlich nur darum, „eine für den Bundesvorstand genehme Landtagsliste zu generieren“.
Offen ist, wie es nun weitergeht. Möglich ist, dass der Bundesvorstand der AfD die NRW-Wahlliste nicht anerkennt oder Vincentz gar als Landessprecher absetzt. Dann müsste neu gewählt werden. Mit Blick auf diese Szenarien gibt sich Vincentz gelassen: Er betont, seine Unterstützer und er würden sich dann eben erneut durchsetzen. Zur nun beschlossenen Landesliste sagt er: „Die Liste ist rechtssicher.“ (dpa/red)
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Jens Spahn tritt als Unionsfraktionschef zurück

Wie die Nachrichtenagentur AFP am Samstag aus Parteikreisen erfuhr, informierte er die Bundestagsfraktion in einem Schreiben über den Schritt. „Mir ist in den letzten Tagen bewusst geworden, dass mein persönliches Glück, gemeinsam mit meinem Mann eine Familie zu gründen und Vater zu werden, nicht vereinbar ist mit meinem politischen Amt“, heißt es darin.
„Ich habe die Parteivorsitzenden von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, darüber informiert, dass ich mit diesem Schreiben an unsere Fraktion von meinem Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurücktrete“, teilte Spahn am Samstag in einem Schreiben an die Fraktionsmitglieder mit.
Der „Spagat“ zwischen seiner „privaten Entscheidung zu einem Kind durch Leihmutterschaft“ und der „nachvollziehbaren Erwartung an mich als Vorsitzenden unserer Fraktion“ sei „größer geworden“, als er es erwartet habe, so Spahn weiter zur Begründung für seinen Rückzug.
Die „zunehmende Unerbittlichkeit“ in der öffentlichen Auseinandersetzung habe ihn „sehr nachdenklich“ gemacht. „Lasst uns bei aller Klarheit und Entschiedenheit in der Sache immer auch menschlich im Ton bleiben. Denn das zeichnet uns als christlich-demokratische Volksparteien der Mitte aus“, forderte der CDU-Politiker seine Fraktionskollegen auf. Eines sei ihm in den letzten Tagen „immer klarer“ geworden: „Meine Familie ist mir das Wichtigste“, so Spahn.
Spahn hatte mit der Bekanntgabe seiner Vaterschaft eine Debatte über seine Person ausgelöst. Offenbar griffen er und sein Partner dabei auf eine Leihmutter im Ausland zurück, obwohl sich Spahn in Deutschland dafür eingesetzt hatte, das Modell Leihmutterschaft weiterhin zu verbieten. (afp/dts/red)

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Jens Spahn tritt als Unionsfraktionschef zurück – Merz: Entscheidung „richtig“ und „unvermeidlich“

Wie die Nachrichtenagentur AFP am Samstag aus Parteikreisen erfuhr, informierte er die Bundestagsfraktion in einem Schreiben über den Schritt. „Mir ist in den letzten Tagen bewusst geworden, dass mein persönliches Glück, gemeinsam mit meinem Mann eine Familie zu gründen und Vater zu werden, nicht vereinbar ist mit meinem politischen Amt“, heißt es darin.
„Ich habe die Parteivorsitzenden von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, darüber informiert, dass ich mit diesem Schreiben an unsere Fraktion von meinem Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurücktrete“, teilte Spahn am Samstag in einem Schreiben an die Fraktionsmitglieder mit.
Der „Spagat“ zwischen seiner „privaten Entscheidung zu einem Kind durch Leihmutterschaft“ und der „nachvollziehbaren Erwartung an mich als Vorsitzenden unserer Fraktion“ sei „größer geworden“, als er es erwartet habe, so Spahn weiter zur Begründung für seinen Rückzug.
Die „zunehmende Unerbittlichkeit“ in der öffentlichen Auseinandersetzung habe ihn „sehr nachdenklich“ gemacht. „Lasst uns bei aller Klarheit und Entschiedenheit in der Sache immer auch menschlich im Ton bleiben. Denn das zeichnet uns als christlich-demokratische Volksparteien der Mitte aus“, forderte der CDU-Politiker seine Fraktionskollegen auf. Eines sei ihm in den letzten Tagen „immer klarer“ geworden: „Meine Familie ist mir das Wichtigste“, so Spahn.

Merz: „Die Entscheidung ist richtig und war unvermeidlich“

Der Vorsitzende der CDU Deutschlands, Friedrich Merz, teilte am Samstag Nachmittag mit, dass Jens Spahn ihm seinen Rücktritt vom Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mitgeteilt hatte.
Merz erklärte dazu: „Die Entscheidung ist richtig und war unvermeidlich.“  „Glaubwürdigkeit“ sei in der Politik „das höchste Gut“, sagte Merz am Samstag. Er danke Spahn für die Zusammenarbeit. Dieser habe den Weg der Fraktion aus der Opposition in die Regierung „mitgeprägt und gestaltet“. In der „Erarbeitung der großen Reformvorhaben der letzten Wochen“ sei Spahn eine „wichtige Stütze der Koalition“ gewesen.
Als CDU-Vorsitzender werde er in Abstimmung mit CSU-Chef Markus Söder einen Vorschlag für die Neubesetzung im Fraktionsvorsitz machen, so Merz weiter. Verfahren und Zeitplan würden jetzt mit den Gremien der Partei und der Fraktion abgestimmt.
Die Koalitionspartner SPD und CSU haben die Entscheidung von Spahn gewürdigt. „Die Entscheidung von Jens Spahn verdient allerhöchsten Respekt“, teilte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann am Samstag mit. Zugleich kündigte er an, dass er selbst bis zur Wahl eines neuen Fraktionsvorsitzenden die Amtsgeschäfte übernehmen werde. „Die Fraktion bleibt entscheidungs- und handlungsfähig.“
Auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch äußerte „großen Respekt“ vor Spahns Entscheidung. „Wir haben in der Koalition sehr eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet.“
Spahn hatte mit der Bekanntgabe seiner Vaterschaft eine Debatte über seine Person ausgelöst. Offenbar griffen er und sein Partner dabei auf eine Leihmutter im Ausland zurück, obwohl sich Spahn in Deutschland dafür eingesetzt hatte, das Modell Leihmutterschaft weiterhin zu verbieten. (afp/dts/red)

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Juso-Chef Türmer: Stimmung in SPD am Boden

Das sei keine Verstimmung nach ein, zwei harten Reformwochen und unangenehmen Beschlüssen. Das habe damit zu tun, dass „die sozialdemokratische Seele in der Breite dieser Partei über die letzten Jahre verschlissen wurde“. Türmer weiter: „In so einer Ausgangslage bringt jede einzelne Maßnahme zur Ausweitung sachgrundloser Befristungen, jeder Angriff auf den Acht-Stunden-Tag, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag und alles weitere, was unser Selbstverständnis als Arbeiterpartei torpediert, das Fass zum Überlaufen.“
Der Sozialdemokrat sieht die Parteichefs Lars Klingbeil und Bärbel Bas in der Verantwortung. Es sei Aufgabe der beiden Parteivorsitzenden, diese Stimmung wahrzunehmen und Antworten zu liefern. Es gehe darum, den eigenen Mitgliedern und Wählern zu zeigen, dass die Sozialdemokratie auch neben der Regierung eine eigene Haltung habe, so der Juso-Bundesvorsitzende.
Türmer fordert eine Reform der Erbschaftssteuer: „Nach den viel zu gering ausgefallenen Entlastungen der letzten Reformbemühungen muss eine faire Erbschaftsbesteuerung, die die meisten Menschen in diesem Land besser stellen würde, ganz oben auf die Agenda.“ (dts/red)
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Hohe Grundimmunität: STIKO passt Empfehlungen für COVID-19-Impfung an


In Kürze:

  • STIKO empfiehlt den jährlichen Corona-Booster künftig regulär erst ab 75 Jahren statt ab 60.
  • Die Empfehlung zum Nachholen einer Basisimmunität für gesunde Erwachsene entfällt.
  • Auffrischungsimpfungen bleiben für Risikogruppen sowie medizinisches und pflegerisches Personal vorgesehen.
  • Das Gremium begründet die Änderungen mit der endemischen Lage und einer hohen Immunität in der Bevölkerung.

 
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen mit Blick auf die COVID-19-Impfung angepasst. Wie aus dem aktuellen „Epidemiologischen Bulletin“ des Robert Koch-Instituts (RKI) hervorgeht, betrifft dies vor allem die Zielgruppe der jährlichen Auffrischungsimpfung.
Bislang galt eine Empfehlung zum jährlichen „Booster“ für Personen über 60 Jahre. Künftig betrifft diese die Altersgruppe ab 75. Auch das Nachholen der Basisimmunität für gesunde Erwachsene ist aus Sicht der STIKO nicht mehr dringend geboten. Hier galt, dass mindestens drei Antigenkontakte erfolgt sein sollten – entweder durch Impfung oder eine überstandene Infektion.

Empfehlung der STIKO künftig auf Risikogruppen beschränkt

Die STIKO empfiehlt die jährliche Auffrischungsimpfung nur noch für klar definierte Risikogruppen. Zu diesen zählen Menschen ab 75 Jahren und Personen mit relevanten Grunderkrankungen, die das Risiko für den schweren Verlauf einer möglichen COVID-19-Infektion erhöhen.
Das RKI nennt in diesem Zusammenhang chronische Erkrankungen von Herz, Kreislauf, Leber, Nieren und Atemwegen als einschlägig. Aber auch für Personen mit Diabetes und anderen Stoffwechselerkrankungen, einem BMI von 30 und höher sowie chronischen neurologischen und psychischen Erkrankungen bleibt eine COVID-Auffrischungsimpfung empfohlen.
Gleiches gilt zudem noch für Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immundefizienz, Krebs, Schwangerschaftskomplikationen, bereits bestehenden COVID-19-Langzeitfolgen und syndromalen Erkrankungen wie Trisomie 21.

Keine Empfehlung für nicht vorerkrankte Kinder und Jugendliche – Saisonalität beachten

Eine Auffrischung empfiehlt die STIKO auch Bewohnern von Pflegeeinrichtungen und medizinischem und pflegerischem Personal mit erhöhtem Expositionsrisiko. Generell sollen auch enge Kontaktpersonen schwer immungeschädigter Menschen die COVID-Schutzimpfung in Anspruch nehmen.
Schwangere Frauen sind von der Empfehlung umfasst, sofern bei ihnen gesundheitliche Anomalien wie Gestationsdiabetes oder Hypertonie bestehen. Bei Schwangerschaften solle der Zeitpunkt der Impfung nach dem ersten Trimester liegen.
Als nicht erforderlich sieht die STIKO eine Routineimpfung bei gesunden Kindern und Jugendlichen ohne Risikofaktoren. Aus Sicht des Gremiums besteht bei diesen keine medizinische Indikation. Bei Personen, die eine Auffrischungsimpfung in Anspruch nehmen wollen, soll diese den angepassten Festlegungen der STIKO zufolge im Spätsommer oder Frühherbst erfolgen. Die Auffrischung solle mit einem zugelassenen, Varianten-angepassten mRNA- oder proteinbasierten Impfstoff erfolgen.

Bereits 95 Prozent der Erwachsenen mehrfach in Berührung mit SARS-CoV-2-Virus

Mit der Anpassung ihrer Impfempfehlungen reagiert die 18-köpfige Expertengruppe unter dem Dach des RKI auf die Veränderungen im Infektionsgeschehen bei COVID-19. Das SARS-CoV-2-Virus zirkuliere zwar in Deutschland weiter – in Form der Omikron-Variante und ihrer Nachfolger. Die Anzahl der schweren Verläufe sei jedoch bereits seit Längerem deutlich geringer als in den Jahren der Pandemie. COVID-19 sei inzwischen endemisch.
Zu berücksichtigen sei auch eine deutlich höhere Immunität innerhalb der Bevölkerung. So hatten den Erkenntnissen des RKI zufolge mittlerweile mehr als 95 Prozent der Erwachsenen bereits mehrfach Kontakte mit dem Virus – entweder durch Infektion, Infektionen oder beides. Diese breite Immunität in der Bevölkerung schütze gesunde Erwachsene überwiegend vor schweren Verläufen.
Der aktualisierten Bewertung der STIKO zufolge ist das Risiko schwerer COVID-19-Erkrankungen bei gesunden Erwachsenen unter 75 Jahren inzwischen niedrig. Deshalb sehe das Gremium keinen hinreichenden Nutzen mehr für eine generelle jährliche Impfempfehlung.

STIKO fokussiert sich künftig auf den Schutz besonders gefährdeter Gruppen

Stattdessen will sich die STIKO mit Blick auf Corona künftig auf den Schutz besonders gefährdeter Gruppen konzentrieren. Ziel sei es, Hospitalisierungen und Todesfälle infolge schwerer Infektionsverläufe, Long- und Post-COVID-Fälle sowie Ausbrüche in Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen zu verhindern.
Dem Infektionsradar des RKI zufolge liegt die 7-Tage-Inzidenz der Fälle pro 100.000 Einwohner derzeit in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen bei 0,0. In den übrigen Bundesländern liegt sie den bisherigen Juli-Zahlen zufolge bei 0,1.
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Dobrindt warnt vor hoher Terrorgefahr und plant stärkere Geheimdienstbefugnisse

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warnt vor einer verschärften Sicherheitslage in Deutschland. Die vermehrte Melde- und Aufklärungslage habe ihn dazu veranlasst, die bisher geltende „abstrakte Bedrohungslage“ zu einer „hohen Bedrohungslage“ hochzustufen, sagte Dobrindt der „Welt am Sonntag“.
Dies bedeute, dass in Deutschland jederzeit mit dem Risiko von Anschlägen gerechnet werden müsse. „Anschlagspläne gegen unser Land sind klar erkennbar“, erklärte der Minister. Diese richteten sich nicht nur gegen die deutsche Infrastruktur, sondern auch gegen Personen und Einrichtungen.

Reform des Nachrichtendienstrechts geplant

Am 13. August will sich das Bundeskabinett mit einer umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts befassen. Ziel ist es, die Befugnisse der Nachrichtendienste auszuweiten. Künftig sollen die Dienste in bestimmten Gefahrenlagen nicht mehr nur Informationen sammeln und auswerten, sondern auch aktiv eingreifen können.
„Mein Ziel ist es, dass wir die Nachrichtendienste weiterentwickeln zu echten Geheimdiensten, um wettbewerbsfähig und partnerschaftsfähig mit unseren befreundeten Diensten im Ausland zu sein“, sagte Dobrindt.
Der Bundesnachrichtendienst hat Erkenntnisse zu Chemiewaffeneinsatz durch die russische Armee in der Ukraine. (Symbolbild)

Der Bundesnachrichtendienst. (Symbolbild)

Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Geheimdienste sollen mehr Handlungsmöglichkeiten erhalten

Nach den Plänen des Innenministers könnten Verfassungsschützer in akuten Terrorlagen künftig auch Wohnungen betreten und durchsuchen, wenn Polizeikräfte nicht rechtzeitig verfügbar seien.
Bei der Abwehr ausländischer Spionage oder geplanter Anschläge könne es zudem notwendig sein, Informationen gezielt zu verändern. Dies könne beispielsweise dazu dienen, Anschlagspläne zu stören oder gegnerische Akteure zu täuschen.

Kontrolle durch unabhängiges Gremium

Die erweiterten Befugnisse der Nachrichtendienste sollen durch einen unabhängigen Kontrollrat überwacht werden. Dieser müsste entsprechende Maßnahmen im Vorfeld genehmigen.
Dobrindt betonte zugleich, dass die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei bestehen bleiben solle. „Leute verhaften bleibt Aufgabe der Polizei“, sagte der Innenminister. (afp/dts/red)
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Ökostrom vom eigenen Dach: Reiche mildert Einschnitte ab

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre Pläne für Einschnitte bei der Förderung neuer kleiner Solaranlagen abgemildert. Dies geht aus dem neuen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Geplant ist nun übergangsweise eine abgesenkte Einspeisevergütung für bis zu 36 Monate, bevor die Anlagenbetreiber auf Direktvermarktung umsteigen sollen.
Es geht um kleine Solaranlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung, die ab 2027 errichtet werden. Das betrifft vor allem Privatleute mit eigenen Anlagen. Bisher gilt: Wer Solarstrom auf seinem Dach erzeugt und in das Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag. Reiche hatte geplant, dass ab 2027 die feste Einspeisevergütung für neue, kleine Solaranlagen komplett abgeschafft wird. Das hatte breite Kritik ausgelöst. Geplant ist nun ein Übergangssystem.

Geplant ist eine „befristete Übergangszahlung“

„Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, insbesondere kleine Dach-PV, erhalten keine dauerhafte Förderung mehr“, heißt es aus Reiches Ministerium. Für einen reibungslosen Übergang sei aber die „befristete Übergangszahlung“ angedacht. Danach könne für kleine Anlagen vier Jahre lang ein Direktvermarktungsbonus in Anspruch genommen werden.
Direktvermarktung heißt, dass der Strom über einen Dienstleister an Strombörsen verkauft wird. Ist der Preis hoch, können künftig theoretisch so auch Privatleute davon profitieren. Das Modell ist aber viel schwankungsabhängiger als die feste Vergütung.

Widerspruch gegen ersten Entwurf

Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird seit dem Jahr 2000 der Ausbau von Ökostrom in Deutschland gefördert. 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und Co. an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent. 2030 sollen es 80 Prozent sein. An diesem Ziel hält Reiche erklärtermaßen fest. Mit der EEG-Reform will sie die Kosten der Förderung reduzieren.
Ihr Ministerium hatte schon im Januar einen ersten Entwurf erarbeitet, der aber bei Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (ebenfalls SPD) auf Widerspruch stieß. Befürchtet wurde ein Ausbremsen der Energiewende.

Weniger Abregelungen

Reiches erklärtes Ziel ist, den Zubau von Wind- und Solaranlagen an den schleppenden Netzausbau anpassen. Teure „Abregelungen“ sollen vermieden werden. Gemeint sind Ausgleichszahlungen, wenn Ökostromanlagen mangels Netzkapazität zeitweise abgeschaltet werden müssen. Der Fachbegriff ist „Redispatch“.
Nach Reiches Plänen gibt es diese Kompensation künftig nicht mehr für neue Anlagen in Gebieten, wo es oft zu Netzengpässen kommt. Auch hier hat das Wirtschaftsministerium etwas nachgebessert. „Der Entfall der Redispatchentschädigung in Engpassgebieten wird genauer justiert“, hieß es aus Ministeriumskreisen. Zugleich sollen Anreize dafür sorgen, dass „eine ausreichende Menge Windenergie im Süden Deutschlands zugebaut wird“, dass also die Windräder regional gleichmäßiger verteilt werden.

Katherina Reiche (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Mehr Biomasse

Etwas erhöht werden sollen mit dem neuen Entwurf die Ausbauziele für Biomasse. Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt Leistung installiert sein. „Damit stehen auskömmliche Mengen für bestehende Anlagen zur Verfügung, deren ursprüngliche 20-jährige EEG-Förderung in den kommenden Jahren ausläuft und die in ihre weitere Flexibilisierung investieren wollen“, hieß es.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte, dass der Entwurf nun nach langem Vorlauf vorliege. „Die Energiewirtschaft und Investoren warten seit Monaten darauf“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. „Die Zeit drängt.“ Sie verwies darauf, dass die EU-Kommission das EEG beihilferechtlich genehmigen müsse, bevor ab Januar in Projekte investiert werden könne. Zugleich kritisierte sie die kurze Frist von nur drei Tagen, die Verbänden zur Stellungnahme gesetzt wurde. (dpa/red)
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Leihmutter-Debatte: Spahn gerät immer stärker unter Druck

Die Kritik an Unionsfraktionschef Jens Spahn wird größer: Sie kommt nach dem Bekanntwerden seiner Elternschaft mit Hilfe einer Leihmutter in den USA nun auch aus den Kirchen. Der Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Ernst-Wilhelm Gohl, teilte mit, in Deutschland gebe es ein klares Verbot der Leihmutterschaft. „Wenn nun ausgerechnet ein Politiker öffentlich macht, dass er im Ausland Leihmutterschaft in Anspruch genommen hat, geht es auch um Doppelmoral und Glaubwürdigkeit.“
Auch in der katholischen Kirche regt sich Kritik. Der Passauer Bischof Stefan Oster erklärte: Wenn „ein prominenter CDU-Politiker in Sachen Leihmutterschaft zur Erfüllung eigener Wünsche gegen die Gesetze des Landes und gegen die Grundlinien der eigenen Partei in dieser für unser Menschenbild so wichtigen Sache bewusst verstößt – und damit auch noch positiv werbend für Leihmutterschaft eintritt, halte ich das für einen echten Skandal.“ Zunächst hatte die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) darüber berichtet.

CDU klar gegen Legalisierung der Leihmutterschaft

Spahn und sein Mann Daniel Funke hatten am Mittwoch bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden sind. Eine Leihmutter in den USA brachte das Baby zur Welt. Die Kritik daran ist deshalb so laut, weil Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist und sich Spahns Partei klar gegen eine Legalisierung ausspricht, so wie in der Vergangenheit auch Spahn selbst. Der Hauptvorwurf lautet, Spahn nutze privat Möglichkeiten, die er Menschen in ähnlicher Situation in Deutschland politisch nicht zugestanden habe.
Das Ehepaar freut sich über Baby Georg. (Archivbild)

Spahns Mann, Daniel Funke. (Archivbild)

Foto: Elisa Schu/dpa

Rücktrittsforderungen aus der CDU

Aus der eigenen Partei gab es bereits am Freitag erste Rücktrittsforderungen gegen Spahn. „Jens Spahn ist als Vorsitzender der Unionsfraktion nicht mehr tragbar und muss zurücktreten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Chef Daniel Peters der „Bild“. Spahn selbst legte die Entscheidung über seine politische Zukunft im Amt in die Hand der Abgeordneten von CDU und CSU. „Ich werde die Frage, wie es weitergeht, mit der Fraktion natürlich erörtern, wenn wir uns im September wiedersehen“, sagte er der „Bild“. Auf einen möglichen Rücktritt angesprochen, sagte Spahn im Podcast „Ronzheimer“: „Am Ende kann ja nur die Fraktion darüber entscheiden, wie es weitergeht.“

CDU-Präsidium befasst sich am Montag mit dem Thema

Die erste reguläre Fraktionssitzung nach der parlamentarischen Sommerpause findet am 8. September statt – zwei Tage nach der wichtigen Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Doch bereits am Montag kommt das CDU-Präsidium zu seiner nächsten regulären Sitzung zusammen. Das Gremium dürfte sich dann auch mit Spahn befassen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte am Freitag auf einer Pressekonferenz nach dem deutsch-französischen Regierungstreffen in Brühl gesagt, dass sich das Spitzengremium der Partei damit befassen wird.

„Moralisch klaren Rechtsbruch begangen“

In der CDU wird das Thema nach wie vor kontrovers diskutiert. Michael Brand, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, sagte der „Fuldaer Zeitung“: „Was Jens Spahn hier getan hat, ist eine echte Zumutung und unglaubwürdig, das muss man so klar sagen.“ Spahn habe „zwar nicht formal, aber moralisch klaren Rechtsbruch begangen“. Das sei umso dramatischer, weil gerade beim Recht gleiche Maßstäbe für alle gelten müssten. „Das wurde hier ganz massiv verletzt, deshalb muss darüber in aller Konsequenz geredet werden, und auch in aller Klarheit.“
Spahn und sein Mann Daniel Funke hatten am Mittwoch bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden sind. (Archivbild)

Spahn und sein Mann Daniel Funke hatten am Mittwoch bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden sind. (Archivbild)

Foto: Michael Kappeler/dpa

„Gewisse Glaubwürdigkeitsfrage“

Der Chef der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei, Nathanael Liminiski, sagte im „Interview der Woche“ des Deutschlandfunks: „Viele Kommunalpolitiker und andere weisen genau in diesen Tagen jetzt darauf hin, dass das zu einer gewissen Glaubwürdigkeitsfrage dann wird.“ Das könne er nachvollziehen. „Deswegen habe ich auch gesagt, es muss erlaubt sein, neben den ethischen Bedenken auch die rechtlichen und politischen Bedenken zu äußern.“
Auch aus der Opposition schlägt Spahn seit Tagen scharfe Kritik entgegen. Die stellvertretende Vorsitzende der Linken im Bundestag, Kathrin Gebel, sagte der „Rheinischen Post“: Wenn Frauen eine Notfallverhütung brauchten oder eine Schwangerschaft beenden wollten, begegne Jens Spahn ihnen mit Strafrecht und Misstrauen. „Für den eigenen Kinderwunsch nimmt er die Schwangerschaft einer anderen Person in Anspruch und nutzt seine finanziellen Möglichkeiten, um ins Ausland auszuweichen.“ Reproduktive Rechte dürften „aber weder von bigotter Moral noch vom Geldbeutel abhängig sein“. (dpa/red)
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Merz will parteiintern über Spahn sprechen – Fraktionschef verteidigt Entscheidung für Leihmutter-Baby

Nach Rücktrittsforderungen wegen der Entscheidung von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) für eine Leihmutterschaft will Kanzler Friedrich Merz (CDU) das Thema parteiintern aufarbeiten.
Er sehe nicht, dass an der geltenden Rechtslage zur Leihmutterschaft „Änderungen vorgenommen werden sollen“, sagte Merz am Freitag in Brühl. „Und alles weitere werden wir in der nächsten Sitzung des Präsidiums der CDU Deutschlands besprechen.“ Das Treffen ist für Montag geplant. Spahn selbst verteidigte seine Entscheidung.
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Spahn und sein Mann Eltern eines in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebrachten Kindes wurden. Der Unionsfraktionschef sieht sich seither mit Rücktrittsforderungen aus den eigenen Reihen und aus anderen Parteien sowie mit Vorwürfen konfrontiert, als Privatperson anders zu handeln als in seiner politischen Funktion.
Spahn selbst verteidigte den Weg der Familiengründung über eine Leihmutter. „Ich habe lange mit mir gerungen, auch was das Thema Leihmutterschaft angeht“, sagte er in einem „Bild“-Podcast.
„Ich bin lange zerrissen gewesen. Aber eben über dieses Ringen und sich mit dem Thema beschäftigen, haben wir uns für diesen Weg entschieden“, sagte er mit Blick auf seinen Mann. Er kenne es „als Christ“, dass „das eine die reine Lehre ist und das andere das echte Leben“. Es seien „keine einfachen Entscheidungen“ gewesen.
Über seine politische Zukunft als Unionsfraktionschef sagte Spahn, er werde die Frage, wie es weitergeht, „mit der Fraktion natürlich erörtern, wenn wir uns im September wiedersehen“.
Am Ende könne „nur die Fraktion darüber entscheiden, wie es weitergeht“. Spahn fügte hinzu: „Für mich ist jedenfalls eins klar: Für mich gibt es, und das wird mir jede Stunde immer bewusster, nichts Wichtigeres als meine Familie.“
Kanzler Merz sagte bei einer Pressekonferenz in Brühl, ihm sei bewusst, dass das Thema „in seiner ganzen Dimension menschlich, juristisch, gesellschaftlich, ethisch“ sehr viele Menschen aus diesem aktuellen Anlass bewege. Er stellte zugleich klar, dass es in Deutschland dazu eine eindeutige Rechtslage gebe.
Leihmutterschaft ist hierzulande verboten. Außerdem hatte die CDU erst Anfang des Jahres auf ihrem Parteitag einen Beschluss gefasst, in dem Leihmutterschaft weiterhin abgelehnt wird.
Die nächste Sitzung des CDU-Präsidiums findet am Montag statt. Eine Pressekonferenz im Anschluss sei nicht geplant, sagte eine Parteisprecherin.
Spahn sprach im „Bild“-Podcast auch über den Parteitagsbeschluss – bei dem damaligen Delegiertentreffen war die Leihmutter seinen Angaben zufolge bereits schwanger.
Er ärgere sich im Nachhinein, sich damals nicht geäußert zu haben, sagte Spahn. „Ich hätte es tun sollen im Nachhinein.“ Damals sei er jedoch „noch nicht so weit“ gewesen, diese Debatte führen zu können. Er wolle sich nun aber der Debatte stellen.
Eine prominente Rücktrittsforderung war unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Chef Daniel Peters gekommen. Rücktrittsforderungen kamen auch vom Landesvorstand des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Thüringen sowie von der Frauen Union Mecklenburg-Vorpommern und der Frauen Union Thüringen. Der Chef der Senioren-Union, Hubert Hüppe (CDU), zeigte sich „persönlich geschockt“ von Spahns Entscheidung.
Auch die Vorsitzende der Frauen Union in Sachsen-Anhalt, Christiane Diehl, legte Spahn (CDU) einen Rücktritt nahe. „Herr Spahn sollte sich überlegen, ob er seine exponierte Position in der Partei nicht besser jemand anderem überlässt“, sagte Diehl dem „Spiegel“.
Zwar respektiere sie die persönliche Lebenssituation ihres Parteikollegen. Sein Vorgehen habe aber „Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der gesamten Partei“ und sei ein Problem im Wahlkampf. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt.
Der Chef der NRW-Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU), sagte dem Deutschlandfunk, er könne nachvollziehen, dass die Diskussion über Spahns Leihmutter-Baby „zu einer gewissen Glaubwürdigkeitsfrage wird“. Diese Debatte müsse er nun aushalten.(afp/red)
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17. Juli: Kampf gegen Linksextremismus | AfD will NRW-Wahlen abbrechen | Konkurrenz für die Bahn

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Kampf gegen Linksextremismus

US-Außenminister Marco Rubio kündigte eine neue Visabeschränkungspolitik an, die sich gegen Mitglieder „linksextremer terroristischer“ Organisationen und verbündeter Gruppen richtet. Die Ankündigung erfolgte im Rahmen eines Anti-Terror-Gipfels mit Vertretern aus 70 Staaten in Washington. In seiner Rede verwies Rubio auf Anschläge in Deutschland und Griechenland.

EU will Emissionshandel lockern

Die EU-Kommission hat eine Reform des Emissionshandels vorgeschlagen. Vorgesehen sind eine langsamere Reduzierung der CO₂-Zertifikate, eine Verlängerung der kostenlosen Zertifikate für Unternehmen bis 2037 und Änderungen für den Flugverkehr. Das Ziel besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken. Die Vorschläge werden nun verhandelt.

AfD will NRW-Wahlen abbrechen

Der Streit um die AfD-Landesliste in Nordrhein-Westfalen eskaliert. Der AfD-Bundesvorstand fordert den Abbruch der Aufstellungsversammlung wegen möglicher Drohungen gegen Delegierte und drohender Nichtzulassung. Landeschef Martin Vincentz lehnt dies ab und setzt die Versammlung fort. Hintergrund sind interne Machtkämpfe. Die Liste ist entscheidend für die Landtagswahl 2027.

Geheime Dokumente veröffentlicht

US-Präsident Donald Trump hat geheime Unterlagen zur US-Wahl 2020 veröffentlicht. Die Dokumente befassen sich mit mutmaßlicher chinesischer Einflussnahme auf die Wahl sowie mit Cyberaktivitäten gegen die USA. In einer landesweit übertragenen Rede forderte Trump zudem weitere Untersuchungen und Änderungen am amerikanischen Wahlsystem, um dieses besser vor Sicherheitslücken zu schützen.

Konkurrenz für die Bahn

Die Bundesnetzagentur will den Wettbewerb im Fernverkehr stärken. Ab dem Fahrplan 2028 soll die Deutsche Bahn auf stark ausgelasteten Strecken mehr Kapazitäten für Wettbewerber bereitstellen. Die Bahn und mehrere Bundesländer kritisieren diesen Beschluss. Rechtliche Schritte werden geprüft.
 
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Deutschland und Frankreich vereinbaren erste gemeinsame Nuklearübung

Deutschland und Frankreich haben bei der Sitzung des gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungsrats einen historischen Schritt hin zu einer gemeinsamen nuklearen Abschreckung vereinbart. Die Bundeswehr werde sich erstmals an einer französischen Nuklearübung beteiligen, hieß es in der nach der Sitzung am Freitag veröffentlichten Abschlusserklärung.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte zudem an, zentrale Bestandteile des gescheiterten FCAS-Projekts in einem anderen Rahmen fortzuführen. Zugleich verständigten sich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron offenbar auf einen schärferen gemeinsamen Kurs gegenüber China.
Zur neuen nuklearen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich sagte Merz nach den Beratungen: „Wir schlagen in der Abschreckung einen neuen gemeinsamen Weg ein.“ Dazu gehöre, dass sich „die konventionellen deutschen Kräfte noch in diesem Jahr an einer nuklearen Übung der französischen Streitkräfte beteiligen“.
Die Verlegung französischer Rafale-Kampfjets nach Nörvenich sei ein „erster operativer Schritt der strategischen Zusammenarbeit“, heißt es in der Abschlusserklärung.
„In der neu geschaffenen strategischen Steuerungsgruppe durchdenken wir, mit welchem Mix an Fähigkeiten wir unsere gemeinsame Abschreckung in Zukunft weiter steigern“, fügte Merz an.
Die deutsche Beteiligung an der Übung sei „komplementär zu unserer nuklearen Teilhabe und der Abschreckung in der NATO, an der wir festhalten“. Die Kooperation solle die NATO-Abschreckung, deren bisheriges Herzstück die Stationierung von US-Atomsprengköpfen in Europa ist, „ergänzen und nicht ersetzen“.
Macron schloss derweil eine deutsche Beteiligung an den Kosten der französischen Atomstreitkräfte ausdrücklich aus. Die Zusammenarbeit ziele „unter keinen Umständen“ auf eine Mitfinanzierung des französischen Nuklearprogramms, sagte er.
„Das französische Atomprogramm wird immer von Frankreich finanziert.“ Ziel sei vielmehr, die Sicherheit Europas zu verbessern und bei möglichen Gegnern größere strategische Unsicherheit zu schaffen.
Merz betonte, über weitere Schritte sei noch nicht entschieden. Eine neu geschaffene „strategische Steuerungsgruppe“ solle alle strategischen Optionen erörtern und Vorschläge machen. „Wir gehen hier Schritt für Schritt vor“, sagte der Kanzler. Die Beratungen könnten in eine neue Nukleardoktrin münden, es sei aber „viel zu früh“, dies bereits festzustellen.
Trotz des Aus für den gemeinsam geplanten FCAS-Kampfjet wollen Deutschland und Frankreich zudem zentrale Bestandteile des Projekts weiterführen. „Wir werden zum Beispiel die wichtige Cloud-Lösung aus FCAS in anderem Rahmen fortführen“, sagte Merz. „FCAS war nie allein ein neues Kampfflugzeug, sondern war immer ein System.“
Cloud-Umgebung und digitale Steuerung könnten langfristig sogar wichtiger sein als ein neues Flugzeug. Die Cloud-Lösung soll eine Plattform zur digitalen Kommunikation unter anderem zwischen Flugzeugen, Drohnen und anderen Waffensystem schaffen.
In der Abschlusserklärung des deutsch-französischen Sicherheitsrats ist von einem „gemeinsamen europäischen Gefechtsstandard“ und der „Entwicklung eines künftigen Systemverbunds“ die Rede. Dieser soll bemannte Kampfflugzeuge und unbemannte Fluggeräte, insbesondere Drohnen, miteinander vernetzen. Ziel sei die „Interoperabilität aller europäischen Luftsysteme“.
Weiter bestätigte Bundeskanzler Merz bei seiner Pressekonferenz mit Macron, Deutschland werde sich im Herbst an einer französisch initiierten Übung der sogenannten Koalition der Willigen zur Unterstützung der Ukraine beteiligen. „Deutschland wird sich beteiligen. Wir klären gemeinsam, wie diese Beteiligung dann im Einzelnen aussehen wird“, sagte der Kanzler.
Macron wie Merz gingen zudem auf den Umgang mit China ein. „Ich möchte keinen neuen Handelskonflikt mit China, aber ich möchte einen offenen Dialog über diese Ungleichgewichte“, sagte Merz. Hochsubventionierte Überkapazitäten würden vor allem in den europäischen Markt gedrückt und gingen „einseitig zu Lasten der Arbeitsplätze in Europa“.
Berlin und Paris fordern deshalb schnellere Schutzmaßnahmen der EU, mehr Produktion und Technologietransfer in Europa sowie Gespräche über Wechselkurse und den Zugang zu Chinas Finanzmärkten.
Der französische Präsident sagte, Deutschland und Frankreich seien in dieser Frage „noch nie so übereinstimmend“ gewesen. Die EU verzeichne gegenüber China inzwischen ein Handelsdefizit von rund einer Milliarde Euro pro Tag.
Merz bezifferte das jährliche Defizit auf mehr als 300 Milliarden Dollar und bezeichnete die chinesische Währung als „drastisch unterbewertet“. Im September sollen Berlin und Paris hierzu demnach eine gemeinsame Position entwickeln.
Merz erinnerte zudem daran, dass dies für Macron „aller Voraussicht nach“ der letzte deutsch-französische Ministerrat als Präsident gewesen sei. Er dankte ihm für „das Vertrauen und auch den Elan“, mit dem Macron die Zusammenarbeit geprägt habe. Für Lobreden sei es jedoch noch zu früh, in den kommenden Monaten wollten beide das Vereinbarte „mit Schwung umsetzen“.
Mit Blick auf die Kandidatur der Rechtspopulistin Marine Le Pen bei der französischen Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr sagte Merz, die „deutsche Hand“ bleibe unabhängig vom Wahlausgang zur vertieften Zusammenarbeit ausgestreckt. Macron riet dazu, dem französischen Volk nicht immer das Schlimmste vorauszusagen und ihm zuzutrauen, „das Beste wollen“ zu können.(afp/red)
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Bewährungsstrafe für Zschäpe-Freundin Susann E.

Gut acht Monate nach Prozessbeginn ist die NSU-Unterstützerin Susann E. ist zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) sprach die 45-Jährige der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen und der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen in einem Fall schuldig.
In den letzten fünf Jahren der Neonazi-Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) sei die Angeklagte die beste Freundin der zu lebenslanger Haft verurteilten Terroristin Beate Zschäpe gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger bei der Urteilsbegründung.
Sie und ihr Ehemann, der bereits als NSU-Unterstützer verurteilte André E., seien außerdem engste Vertraute aller drei Mitglieder des Trios gewesen.
Durch das Überlassen ihrer Krankenkassenkarte und ihrer Personalien für eine Bahncard sowie ihre Hilfe bei der Abholung eines Wohnmobils, das der NSU 2011 für seinen letzten Raubüberfall nutzte, machte sie sich demnach zur Unterstützerin der Terrorzelle.

NSU verübte zehn Morde in Deutschland

Der NSU bestand aus Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Ab dem Jahr 2000 verübte das Trio jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland.
Die Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Dutzende Menschen wurden zudem bei zwei Bombenanschlägen des NSU in Köln verletzt. Zur Finanzierung ihres Lebens im Untergrund beging die Terrorzelle 15 Banküberfälle.
Mundlos und Böhnhardt töteten sich 2011 in Eisenach, um ihrer Festnahme zu entgehen. Erst dann flog der NSU auf. Zschäpe verurteilten die Richter des OLG München 2018 nach gut fünf Jahren Prozessdauer zu lebenslanger Haft. Sie wirkte dabei bemüht, ihre damals einzige Vertraute möglichst wenig zu belasten.

Krankenkassenkarte für Zahnarztbehandlungen verwendet

Mit der Krankenkassenkarte von Susann E. hatte sich Zschäpe 2008 und 2009 mehrmals bei einem Zahnarzt behandeln lassen. Die Bahncard im Namen der Angeklagten diente der Terroristin nicht nur, um vergünstigte Zugtickets zu erwerben, sondern auch um sich behelfsweise ausweisen zu können.
Auch den Personalausweis ihrer Freundin verwendete Zschäpe mehrmals. Bei einer Vernehmung der Polizei zu einem Wasserschaden in dem Zwickauer Mietshaus, in dem das NSU-Trio lebte, konnte sie so der Entdeckung durch die Behörden entkommen. Ob Susann E. ihr den Ausweis selbst gab oder ihr Ehemann ihn mitnahm, ließ sich in der Verhandlung jedoch nicht eindeutig klären.
Dass der NSU bis 2011 und damit auch zu der Zeit, als Susann E. die Vereinigung unterstützte, fortbestand, stellte der Senat hingegen zweifelsfrei fest. Die Richter kamen auch zu dem Schluss, dass die Angeklagte davon ausgehen musste, dass das Trio terroristische Straftaten beging.

Susann E. weitgehend regungslos

Susann E. nahm das Urteil weitgehend regungslos entgegen. Kurz schüttelte die 45-Jährige den Kopf, als die Richterin auf ihren 2015 geborenen Sohn zu sprechen kam. Herberger bezeichnete es als bemerkenswert, einem Kind während des laufenden Prozesses in München den Vornamen Uwe zu geben, den auch die beiden NSU-Mitglieder Böhnhardt und Mundlos trugen.
Auch auf eine Zeichnung von Mundlos und Böhnhardt, unterschrieben mit „Unvergessen“, wies die Richterin hin. Diese hing bei der Wohnungsdurchsuchung über dem Fernseher neben Fotos der eigenen Kinder.
Die Belehrung zu ihrer Bewährung quittierte die Angeklagte mit Nicken. Als Auflage ordnete das OLG lediglich an, dass die 45-Jährige während der Bewährungszeit von drei Jahren das Gericht bei einem Wohnsitzwechsel informieren muss. Man gehe davon aus, dass sie nach Abschluss des Verfahrens wieder in ihrem Beruf als Pflegerin arbeiten könne.

Strafe bleibt hinter Forderung der Anklage zurück

Bei der Länge der Haftstrafe blieben die Richter deutlich hinter der Forderung der Bundesanwaltschaft von vier Jahren zurück. Man habe sich bei der Bemessung auch an den 2018 in München verhängten Haftstrafen von zweieinhalb Jahren für André E. und drei Jahren für Holger G. orientiert, so Herberger.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, Susann E. hatte im Prozess geschwiegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Susann E. Revision einlegen. Vor dem Gericht hatten zuvor etwa zwei Dutzend Menschen gegen rechte Gewalt und Rechtsextremismus demonstriert.
Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot betonte nach der Urteilsverkündung die grundsätzliche Bedeutung des Schuldspruchs, „weil es deutlich macht, dass Ermittlungen nach so langer Zeit noch zu Erfolg führen können“. Das verdeutliche den Anspruch der Bundesanwaltschaft, „keinen Schlussstrich im Tatenkomplex Nationalsozialistischer Untergrund zu ziehen“. (dpa/red)
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Bericht: Millionenverlust bei Krankenkassen durch Investments in Immobilienfonds

Mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KV) haben einem Medienbericht zufolge millionenschwere Verluste mit Investments in Immobilienfonds erlitten.
Sie sollen insgesamt mindestens 170 Millionen Euro über Umwege in Immobilienfonds gesteckt haben, berichteten NDR, WDR und die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Freitag.
Diese Fonds seien später in Schieflage geraten und verloren mutmaßlich den allergrößten Teil der Beitragsgelder, die nun bei Kassen und KVen fehlen. SPD und Linke forderten eine Aufklärung der Vorgänge.
Den Recherchen von NDR, WDR und „SZ“ zufolge haben die KKH, die Pronova BKK, die BKK Gildemeister Seidensticker, die Novitas BKK, die MKK Meine Krankenkasse, die IKK Südwest, die AOK Bremen, die Bahn BKK, die BKK Pfalz, die Siemens BKK und die Viactiv Krankenkasse investiert. Hinzu kämen die KVen aus Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen und Westfalen-Lippe.
Insgesamt beläuft sich die Summe der bestätigten Investments der Recherche der drei Medien zufolge auf mindestens 170 Millionen Euro, wobei die tatsächliche Summe noch höher liegen könnte. Viele der Krankenkassen und KVen verweigern dem Bericht zufolge eine konkrete Aussage zu ihren Investments und den verlorenen Geldern.
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unterliegen strengen Regeln, wie sie das Geld der Beitragszahler investieren dürfen. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass dabei ein Verlust ausgeschlossen erscheinen muss. Fraglich sei, ob das bei diesen Investments zutreffe, führen NDR, WDR und „SZ“ aus.
Die Fonds investierten demnach über eine komplizierte Struktur in riskante Immobiliendeals, die trotz Niedrigzinsphase nach Angaben der beteiligten Finanzinstitute angeblich bis zu sieben Prozent an Rendite auszahlten.
Die Kassen und KVen verklagen die beteiligten Finanzinstitute laut Bericht auf Schadensersatz in Höhe der Investments. Die den Medien vorliegenden Klageschriften lesen sich demnach nahezu identisch.
Der Anwalt der Kläger argumentiert darin, die Kassen und KVen seien „vorsätzlich getäuscht“ worden, indem den Betroffenen in Telefonkonferenzen immer wieder ein risikoarmes Investment versprochen worden. Die beteiligte Bank wies nach Angaben der Medien den Vorwurf der Täuschung zurück, will sich aber zu Einzelfällen nicht äußern.
Die SPD-Fraktion forderte eine „umfassende“ Aufklärung der Vorgänge. „Dabei muss auch geklärt werden, wie Investitionen dieser Größenordnung möglich waren und ob die bestehenden Aufsichts- und Kontrollmechanismen ausreichend funktioniert haben“, erklärte der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis.
„Beitragsgelder sind das Geld der Versicherten und Arbeitgeber. Wer damit umgeht, trägt eine besondere Verantwortung“, betonte Pantazis. Es sei „nicht hinnehmbar, wenn diese Mittel durch fragwürdige Finanzgeschäfte in erheblichem Umfang verloren gehen“.
„Eine lückenlose Aufklärung und klare Konsequenzen für die Verursacher“ forderte auch der Linken-Gesundheitsexperte Ates Gürpinar. „Gesundheit ist keine Spielwiese für Finanzspekulationen und Beitragsgelder gehören erst recht nicht in Immobilienfonds, deren Renditemodell auf immer höheren Mieten beruht“, erklärte er.(afp/red)
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AfD in NRW: Streit um Landesliste spitzt sich dramatisch zu


In Kürze:

  • Der AfD-Bundesvorstand fordert den Abbruch der laufenden Aufstellungsversammlung in Nordrhein-Westfalen.
  • Hintergrund sind Berichte über mögliche Drohungen gegen Delegierte und Bedenken hinsichtlich der Zulassung der Landesliste.
  • Landeschef Martin Vincentz lehnt einen Abbruch ab und verweist auf rechtliche Risiken.
  • Der Streit zeigt die Spannungen innerhalb des Landesverbandes.

 
Der AfD im einwohnerstärksten Bundesland Nordrhein-Westfalen droht eine Verschärfung eines innerparteilichen Konflikts, der Auswirkungen auf den Wahlantritt zur Landtagswahl haben könnte. In NRW wird am 25. April 2027 ein neuer Landtag gewählt.
Aktuelle Umfragen sehen für die AfD mögliche deutliche Zugewinne voraus. Nach derzeitiger Einschätzung könnte sich die Zahl ihrer Sitze im Düsseldorfer Landtag von aktuell 12 deutlich erhöhen. Voraussetzung dafür ist jedoch die Zulassung einer vollständigen Landesliste.
In der Vergangenheit kam es bei der AfD bereits zu Problemen mit Landeslisten: In Sachsen wurde die Liste 2019 nur teilweise zugelassen, in Bremen scheiterte der Wahlantritt zur Bürgerschaftswahl 2023 vollständig.

Vorstand warnt Vincentz vor Nichtzulassung der Landesliste für NRW

Der Bundesvorstand verweist offenbar auf frühere Probleme mit Landeslisten und fordert deshalb den AfD-Landesverband Nordrhein-Westfalen auf, die begonnene Nominierungsversammlung für die Landtagswahl 2027 abzubrechen. Die Versammlung hatte am vergangenen Wochenende in Marl (11./12. Juli) begonnen.
In einem Schreiben an Landeschef Martin Vincentz warnen die Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla vor der „drohenden Gefahr einer Nichtzulassung der Landesliste“. Nach Angaben des Bundesvorstands gebe es mehrere übereinstimmende Berichte, wonach stimmberechtigte Delegierte unter Druck gesetzt oder bedroht worden seien.
Auch Vincentz soll nicht ausgeschlossen haben, dass es zu Vorfällen gekommen sein könnte. Der Bundesvorstand sieht deshalb das Risiko einer späteren Anfechtung der Liste und fordert den Landesverband auf, seine ablehnende Haltung gegenüber einer Vermittlung zu überdenken.

Eskalation nach Kampfabstimmung um Platz 13

Die Versammlung begann zunächst vergleichsweise ruhig. Mehrere Listenplätze konnten ohne größere Auseinandersetzungen und teilweise ohne Gegenkandidaturen besetzt werden. Anhänger und Kritiker von Landeschef Vincentz hatten die ersten zehn Plätze im Vorfeld untereinander aufgeteilt.
Später entwickelte sich der Parteitag jedoch zunehmend unruhig. Auslöser war die verlorene Kampfkandidatur des Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich gegen den Vincentz-Vertrauten Klaus Esser um Listenplatz 13.
Gegen Esser läuft ein Parteiausschlussverfahren. Dabei geht es unter anderem um den Vorwurf falscher Angaben zu seinem Studienabschluss. Im weiteren Verlauf kam es unter Delegierten und teilweise auch öffentlich auf der Versammlung zu lautstarken Auseinandersetzungen, gegenseitigen Vorwürfen und Beleidigungen.
Bis Listenplatz 22 konnten weitere Kandidaten gewählt werden. Vor der Wahl des 23. Listenplatzes wurde die Versammlung jedoch unterbrochen. Rund 100 Personen kandidierten für diesen Platz, um den weiteren Verlauf der Aufstellung zu verzögern.
Hintergrund war eine sogenannte „Filibuster“-Taktik von Gegnern des Landeschefs Martin Vincentz. Diese werfen ihm vor, mit seiner Delegiertenmehrheit einen großen Teil der Landespartei politisch ins Abseits zu drängen.

Verfassungsschutz-Gutachten bewertet NRW-Landesverband unterschiedlich

Mit rund 66 Prozent der Delegiertenstimmen wurde Martin Vincentz vom Parteitag zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl gewählt. In einem internen Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur bundesweiten Einstufungsentscheidung im vergangenen Jahr wird der NRW-Landesverband als vergleichsweise weniger auffällig beschrieben. Vincentz selbst wird darin nur einmal erwähnt.
Vincentz setzt darauf, diesen Kurs beizubehalten. Ähnlich positioniert sich sein Vertrauter Christian Loose, der auf Listenplatz 3 gewählt wurde und auf dem Bundesparteitag in Riesa vor verfassungswidrigen Positionen, etwa im Zusammenhang mit einem möglichen Kopftuchverbot, gewarnt hatte.
Die Gegner von Vincentz ordnen sich hingegen dem sogenannten „patriotischen“ Lager zu. Sie stehen einer stärkeren Anpassung politischer Positionen mit Blick auf Regierungsfähigkeit und die Bewertung durch den Verfassungsschutz kritischer gegenüber.

Matthias Helferich als zentraler Vertreter der Vincentz-Gegner

Das prominenteste Gesicht dieses Lagers ist der Dortmunder Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich. In einem internen Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird er knapp 40-mal erwähnt. Nachdem Medien über Chatnachrichten berichteten, in denen Helferich sich nach Darstellung der Berichte positiv auf den Nationalsozialismus bezogen haben soll, verhängte der Bundesvorstand zeitweise eine Ämtersperre gegen ihn.
Nach Bekanntwerden der Chatinhalte verließ Helferich freiwillig die AfD-Fraktion im 20. Deutschen Bundestag. Nach der Bundestagswahl 2025 wurde er jedoch wieder in die neu gebildete Fraktion aufgenommen. Ein Antrag im Bundesvorstand auf Einleitung eines Parteiausschlussverfahrens erhielt keine Mehrheit.
Auch ein Verfahren seines Landesverbandes scheiterte vor dem Bundesschiedsgericht der Partei. Die Rechercheplattform Correctiv berichtet, dass Helferich Unterstützung aus Teilen der Parteiführung erhalten habe, darunter vom früheren Vorsitzenden des offiziell aufgelösten „Flügels“, Björn Höcke, sowie von AfD-Bundessprecherin Alice Weidel.
Der Bundesvorstand fordert weiterhin, dass sich der Landesverband mit den Vincentz-Gegnern auf eine sogenannte „Konsensliste“ verständigt. Weidel und Tino Chrupalla boten dabei Unterstützung an, um eine neue Aufstellungsversammlung organisatorisch und finanziell zu ermöglichen.

AfD-Landeschef will Forderung Weidels nicht nachkommen

Landeschef Vincentz zeigt sich unterdessen entschlossen, ab Freitag, 10:00 Uhr die Nominierungsversammlung fortzusetzen. In einem Antwortschreiben erklärte er, der Landesvorstand sei rechtlich nicht in der Lage, eine bereits begonnene Wahlversammlung wieder zu beenden. Es drohe vielmehr im Fall eines Abbruchs eine Situation wie in Bremen. Nach Angaben aus dem Landesverband wurde die Versammlung anschließend fortgesetzt.
Vincentz kritisierte den Bundesvorstand dafür, sich nicht von der nach wie vor andauernden „Operation Filibuster“ zu distanzieren. In mehreren Kreisverbänden werde nach wie vor für diese mobilisiert. Der Landeschef äußert sich auch Gerüchten, wonach der Bundesvorstand am Montag sogar die Absetzung des NRW-Landesvorstandes beraten solle. Dazu sagte Vincentz: „Einer Amtsenthebung eines Landesvorstands, der nichts anderes tut, als geltendes Wahl- und Satzungsrecht zu befolgen, fehlt jede Grundlage – sie wäre ein Rechtsverstoß des Bundesvorstandes.“
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Fernverkehr: Weg frei für Italo – Deutsche Bahn erwägt Anfechtung

Die Deutsche Bahn muss auf stark belasteten Strecken künftig mehr Platz für Wettbewerber im Fernverkehr machen. Das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach einem vorläufigen Beschluss Ende Juni nun endgültig entschieden, wie die Behörde mitteilte. Doch die Entscheidung sehen die Bahn und mehrere Bundesländer äußerst kritisch. Denkbar sind auch rechtliche Schritte gegen den Beschluss.

Bahn muss in den Knoten mehr Platz machen

Mit dem Beschluss werde die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB Infrago, dazu verpflichtet, auf wichtigen Fernverkehrsstrecken Platz für Konkurrenten einzuräumen, wie die Bonner Behörde mitteilte. Diese Wettbewerbsklausel soll demnach für die Erstellung des Netzfahrplans für 2028 wirksam werden.
Ab dann will Italo Fernzugverbindungen auf den stark frequentierten und daher besonders profitablen Strecken von München über Köln nach Dortmund und von München nach Berlin anbieten. Bislang wird der Fernverkehr in Deutschland von der DB dominiert.
Im Detail ist vorgesehen, dass die Infrago die Trassen auf stark befahrenen Korridoren künftig nur noch zu maximal 60 bis 75 Prozent an ein einziges Unternehmen vergeben darf. Beim genauen Prozentwert hat die Infrago demnach Spielraum. „Auf diese Weise ist sichergestellt, dass mindestens ein Wettbewerber der DB Fernverkehr AG tatsächlich verkehren kann“, erklärte die Bundesnetzagentur.
Die Behörde sei sich bewusst, „dass die Entscheidung einen Umbruch im Schienenpersonenfernverkehr einleiten kann“, erklärte die Netzagentur. „Mehr Wettbewerb hat das Potenzial, bessere Angebote für die Fahrgäste zu schaffen“, argumentierte Behördenchef Klaus Müller. „Wir sind überzeugt, dass unsere Entscheidung den Wettbewerb im Fernverkehr in Bewegung bringen wird.“

„Verfahrens- und Aufklärungsfehler“

In der Stellungnahme, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wirft die InfraGo der Behörde „durchgehende Verfahrens- und Aufklärungsfehler“ vor. Es fehle die tatbestandliche Grundlage für ein regulatorisches Eingreifen seitens der BNetzA. Schließlich sei die Vergabe von Trassenkapazitäten durch die InfraGo an Wettbewerber bisher rechtlich nicht beanstandet worden.
Bedenken haben aber auch die Bundesländer, wie aus mehreren Stellungnahmen hervorgeht, die der dpa ebenfalls vorliegen. Das Land Bayern etwa befürchtet, dass insbesondere der Regionalverkehr (SPNV) in der Fläche leiden werde, wenn die Entscheidung der BNetzA Bestand habe.
„Im Gegensatz zur BNetzA befürchte ich durchaus, dass der SPNV gerade dort in Mitleidenschaft gezogen wird, wo künftig mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen um lukrative Trassen konkurrieren werden“, schreibt Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) in dem Papier.

Brandenburg fürchtet um Fernverkehrsangebot in der Fläche

Das Land Brandenburg wiederum warnt vor einer Angebotsreduzierung des Fernverkehrs in der Fläche. „Ein zentrales Problem besteht darin, dass sich der Fernverkehr künftig verstärkt auf wirtschaftlich attraktive Strecken und Trassen fokussieren dürfte“, heißt es in der Stellungnahme des Landes. „Die bisherige
Quersubventionierung schwach ausgelasteter Fernverkehrsverbindungen durch Einnahmen aus lukrativen Strecken entfällt.“
Geändert haben die Stellungnahmen gleichwohl nichts. Der Beschluss der Behörde steht unverändert. Beteiligte wie die Bahn könnten nun rechtlich gegen den Beschluss beim Verwaltungsgericht in Köln vorgehen. Was das für den von Italo für 2028 anvisierten Marktantritt bedeutet, ist offen. (dpa/afp/red)
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VW-Sparpläne: Emden fürchtet um tausende Arbeitsplätze


In Kürze:

  • VW-Beschäftigte und Unterstützer demonstrierten in Emden gegen die Sparpläne des Konzerns.
  • Oberbürgermeister Tim Kruithoff warnt vor massiven wirtschaftlichen Folgen einer möglichen Werksschließung.
  • Als möglicher Wachstumsmotor gilt künftig auch die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.

 
In Emden ist die Verunsicherung aufgrund der Sparpläne bei VW groß. Am Donnerstag der Vorwoche, 9. Juli, gingen auch in der ostfriesischen Stadt 1.500 Beschäftigte, ihre Angehörigen und Unterstützer für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze auf die Straße. Die IG Metall hatte bundesweit zu einem Aktionstag angesichts der Sparpläne beim Volkswagen-Konzern aufgerufen.
Nach Medienberichten der vergangenen Wochen geht im Konzern die Angst vor einer Streichung von mehr als 100.000 Stellen um. Mindestens vier Standorte in Deutschland seien in Gefahr, darunter auch Emden.
Konzernchef Oliver Blume hatte am Wochenende zwar Erfolge bei Kostensenkungen gewürdigt und erklärt, es gebe „intelligentere Lösungen, als Werke zu schließen“. Der Vorstand drängt dennoch weiterhin auf drastische Schritte bei VW.

Mögliche Schließung des VW-Werks als Worst-Case-Szenario für Emden

Emdens Oberbürgermeister Tim Kruithoff hat im Podcast von „BILD“-Vize-Chefredakteur Paul Ronzheimer Kritik an Politik und Standortbedingungen geübt. Die Produktionsbedingungen in Deutschland, so der OB, seien „alles andere als optimal“. Die Strompreise seien zu hoch, die Förderprogramme zu kompliziert und die Genehmigungsverfahren zu lang.
Im Herbst 2024 hatte der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) persönlich das Werk in Emden besucht. Man habe, so Kruithoff, damals viele Ideen zur Stärkung der Elektromobilität entwickelt. Allerdings wurde der wenig später abgehaltene Autogipfel zu einem der „enttäuschendsten Termine, die ich in sieben Jahren als Oberbürgermeister erlebt habe“. Keinen der Impulse habe die Regierung umgesetzt.
Gegenüber dem ZDF hatte Kruithoff am Tag der Kundgebung erklärt, das Szenario einer Schließung des dortigen Werkes sei eines, „das wir uns gar nicht ausmalen mögen“. Als VW vor 60 Jahren in die Region gekommen sei, habe das Unternehmen „den Wohlstand nach Ostfriesland gebracht“. Ohne den Wolfsburger Konzern wäre er in der gesamten Region bedroht.

Rückläufige Entwicklung des Absatzes seit Corona

Sollte VW sein Werk schließen, wäre es nicht möglich, die entstehende Lücke vollständig zu füllen, auch, wenn man bereits seit Längerem versuche, weitere Standbeine zu schaffen. Es seien zwar im Laufe der vergangenen Jahre „neue, innovative Arbeitsplätze“ im Bereich der erneuerbaren Energien entstanden. Kruithoff gab jedoch auch zu bedenken:
„Aber den Hochlauf dieser Arbeitsplätze bekommt man gar nicht so schnell hin, wie hier Arbeitsplätze unter Druck stehen.“
Der OB betont, als gelernter Betriebswirt Verständnis für die Situation der Konzernführung angesichts der rückläufigen Absatzzahlen seit Corona zu haben. Allerdings seien die Beschäftigten durch Zugeständnisse in Vorleistung gegangen, um die Fabrikkosten zu senken. Jetzt sei es auch betriebswirtschaftlich gesehen ein logischer Schritt, die Auslastung wieder zu verbessern.
Sollte VW das Werk schließen, wären die Wirkungen auf die gesamte Region verheerend, so Kruithoff gegenüber Ronzheimer. Schon im Vorjahr habe die Debatte über eine mögliche Schließung eine enorme Kaufzurückhaltung in der Bevölkerung bewirkt. Selbst der Weihnachtsmarkt habe deutliche Umsatzrückgänge erlebt.
Kruithoff warnt vor anhaltender Unsicherheit: „Kein Mensch kauft sich dann mehr ein Grundstück, eine neue Küche oder ein Auto.“

Pistorius in Emden – OB wirbt um Marinehafen

Das T&E-Magazin schreibt auf X, nicht die Elektromobilität, die auch in den deutschen VW-Werken zuletzt eine große Rolle gespielt habe, und auch bedrohte Werke wie Emden und Zwickau produzieren ausschließlich E-Autos, sei das Problem.
Während VW, Audi oder BMW über rigide Sparkonzepte sprächen, baue Tesla in Grünheide seinen Standort aus und stelle 1.000 neue Mitarbeiter ein. Und das, obwohl dessen Produkte hochpreisig seien und die Kosten für Produktion und Energie ähnlich hoch.
Aus den Erklärungen von VW klinge durch, dass dessen Struktur „zu komplex und zu langsam“ sei. Tesla hingegen habe keine Verbrenner-Altlasten, keine gewachsenen Parallelstrukturen, und keine komplexen Modellpaletten. Man habe die Plattform so ausgerichtet, dass man bei steigender Nachfrage kurzfristig einstellen und die Produktion hochfahren könne.
VWs Gewinne in China hätten die Ineffizienz in der heimischen Produktionsstruktur kaschiert.
In Emden arbeitet man unterdessen bereits an einem Plan B. Diese waren Vertreter der Dirks Group und Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) in der Stadt. OB Kruithoff deutete an, dass man künftig möglicherweise auch Chancen, die sich im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ergeben, nutzen könnte. So warb der Oberbürgermeister beim Minister für Emden als Standort eines neuen Marinehafens.
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Was Merz und Macron heute gemeinsam vorhaben

Gemeinsame nukleare Abschreckung, engere Kooperation bei Künstlicher Intelligenz, Satelliten und in der Handelspolitik: Deutschland und Frankreich wollen heute mit ihren Regierungsgesprächen in der Nähe von Köln neuen Schwung in ihre zuletzt schwierigen Beziehungen bringen.
Die Zusammenarbeit beider Länder müsse weiter ausgebaut und der strategische Aufbruch Europas beschleunigt werden, sagte der französische Präsident Emmanuel Macron am Donnerstagabend nach seiner Ankunft in Deutschland. Auf Schloss Bensberg kam er mit Bundeskanzler Friedrich Merz zusammen, um das Regierungstreffen vorzubereiten.

Vom Militärflugplatz ins Schloss

Heute Morgen tagt zunächst der deutsch-französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat unter Leitung von Merz und Macron auf dem Fliegerhorst Nörvenich. Anschließend kommt der sogenannte Ministerrat auf Schloss Augustusburg in Brühl zusammen. An den Beratungen nehmen auf beiden Seiten Minister und Staatssekretäre aus zehn Ressorts teil.
Das Rokoko-Schloss aus dem 18. Jahrhundert ist ein historisch bedeutender Ort für die deutsch-französischen Beziehungen. Dort schlug 1962 der damalige französische Präsident Charles de Gaulle dem Kanzler Konrad Adenauer einen deutsch-französischen Freundschaftsvertrag vor, der 1963 im Pariser Élysée-Palast unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag sei bis heute „die Basis für unsere Arbeit“, sagte Merz bei der Ankunft Macrons.

FCAS-Pleite war Rückschlag für strategische Zusammenarbeit

Zuletzt holperte es allerdings in den deutsch-französischen Beziehungen – vor allem wegen des weitgehenden Scheiterns des milliardenschweren Kampfjet-Projekts FCAS. Heute soll geklärt werden, was davon noch zu retten ist. Die Entwicklung einer sogenannten Combat Cloud, eines System zur Vernetzung von Waffensystemen, soll fortgeführt werden.
Daneben wollen beide Länder ein weiteres wichtiges Verteidigungsprojekt vorantreiben: Die Partnerschaft bei der nuklearen Abschreckung auf Grundlage des französischen Atomwaffenarsenals, die Merz und Macron im März vereinbart hatten.
Eine erste gemeinsame Luftwaffenübung von französischen Rafale- und deutschen Eurofighter-Kampfjets zur Betankung in der Luft fand bereits am Donnerstag statt. Die Rafale-Jets sind darauf ausgelegt, Atomwaffen einzusetzen. Auf dem Flugplatz Nörvenich werden sich Macron und Merz die Jets gemeinsamen anschauen.

Was kommt nach Macron?

Für Macron ist es wohl der letzte deutsch-französische Ministerrat. Im nächsten Frühjahr findet in Frankreich die Präsidentschaftswahl statt, bei der er nach zwei Amtszeiten nicht mehr antritt. Was danach kommt, ist völlig offen.
Umfragen sehen Marine Le Pen in der ersten Runde seit langem vorne. Und nach der jüngsten Umfrage des Instituts Ifop, die nach der Ankündigung von Le Pens Kandidatur trotz einer Verurteilung vor Gericht erhoben wurde, kann Le Pen auch die zweite Runde gewinnen und Präsidentin werden, ganz egal welche Kandidaten die übrigen politischen Lager am Ende ins Rennen schicken.
Sollte das tatsächlich so kommen, würde der innerhalb der EU wichtige deutsch-französische Motor sicher an Fahrt verlieren. Statt auf eine enge Integration in Europa setzt Le Pen auf nationale Souveränität und steht der EU zumindest skeptisch gegenüber. Wichtige deutsch-französische Rüstungsvorhaben könnten ausgebremst werden.
Auch deswegen wollen Merz und Macron in den letzten Monaten noch möglichst viel gemeinsam zustande bringen. Er freue sich, mit dem französischen Kabinett in Deutschland zu Gast zu sein, sagte Macron bei seiner Ankunft auf Schloss Bensberg. (dpa/red)
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Nach Wegner-Rückzug: CDU legt nach Wechsel des Spitzenkandidaten zu

Gut zwei Monate vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl hat die CDU nach dem Wechsel ihres Spitzenkandidaten in einer neuen Wahlumfrage deutlich zugelegt. Stärkste Kraft bleibt jedoch die Linke, wie aus dem am Donnerstag, den 16. Juni, veröffentlichten BerlinTrend von Infratest dimap im Auftrag des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) hervorgeht.
Die Linke verbessert sich gegenüber der Erhebung von Anfang Juli um zwei Prozentpunkte auf 22 Prozent. Die CDU gewinnt drei Punkte hinzu und erreicht 20 Prozent. Damit rückt sie vom vierten auf den zweiten Platz vor.
In der Berliner CDU hatte sich angesichts sinkender Zustimmungswerte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner aus dem Wahlkampf zurückgezogen. Die Spitzenkandidatur übernahm Finanz- und Kultursenator Stefan Evers.

Grüne und AfD verlieren Zustimmung

Die Grünen verlieren in der jüngsten rbb-Umfrage zwei Prozentpunkte und kommen nur noch auf 17 Prozent. Auch die AfD büßt zwei Punkte ein und erreicht 16 Prozent. Die SPD fällt um einen Punkt auf zwölf Prozent. FDP und BSW verharren unverändert bei jeweils drei Prozent und würden damit den Einzug ins Abgeordnetenhaus verpassen.
Rechnerisch hätten sowohl ein Bündnis aus Linken, Grünen und SPD als auch eine Koalition aus CDU, Grünen und SPD eine parlamentarische Mehrheit.

Mehrheit begrüßt Wegners Rückzug

Den Verzicht Wegners auf die Spitzenkandidatur halten 77 Prozent der für die rbb-Erhebung Befragten für richtig. Auch unter den Anhängern der CDU begrüßen 76 Prozent den Wechsel. Wegner hatte nach falschen Angaben zu seiner Kommunikation am ersten Tag des großen Berliner Stromausfalls im Januar auf eine erneute Kandidatur verzichtet.
Bei einer hypothetischen Direktwahl des Regierenden Bürgermeisters läge Finanz- und Kultursenator Evers mit elf Prozent vorn. Es folgen Elif Eralp von der Linken mit neun Prozent, SPD-Kandidat Steffen Krach mit sieben Prozent, AfD-Kandidatin Kristin Brinker mit fünf Prozent und Grünen-Spitzenkandidat Werner Graf mit drei Prozent.

Wahl im September

Die Abgeordnetenhauswahl findet am 20. September statt. Bei der Wiederholungswahl 2023 hatte die CDU 28,2 Prozent erreicht und anschließend eine Koalition mit der SPD gebildet. (afp/red)