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Deutschland und Österreich drängen auf Einschränkungen bei Ukraine-Flüchtlingen


In Kürze:

  • EU berät über Verlängerung des Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge.
  • Deutschland und Österreich wollen Ausnahmen für wehrfähige Männer prüfen.
  • Betroffen wären nach bisherigem Stand nur neu einreisende Antragsteller.
  • Bereits in der EU lebende Ukrainer sollen ihren Schutzstatus behalten.
  • Kritiker sehen das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet.

Die EU will in den kommenden Wochen entscheiden, ob und in welcher Weise der Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine in der Gemeinschaft verlängert wird. Aus einigen europäischen Ländern, darunter auch Deutschland und Österreich, kommen Forderungen, bestimmte Automatismen zu beenden. Dies soll insbesondere für Männer in wehrfähigem Alter gelten.

EU-Richtlinie für den Fall einer Massenflucht

Derzeit ist es die Temporary Protection Directive (TPD), auch als „Massenzustrom-Richtlinie“ bekannt, die Geflüchteten aus der Ukraine umfassenden Schutz gewährt. Eine der Konsequenzen daraus ist es, dass Menschen, die seit Beginn des Krieges im Februar 2022 aus dem Land geflüchtet sind, kein reguläres Asylverfahren durchlaufen müssen.
Die 2001 unter dem Eindruck der Erfahrungen des Bürgerkrieges in Ex-Jugoslawien geschaffene Richtlinie sollte für den Fall einer Massenflucht Minimalstandards für temporären Schutz schaffen. Darüber hinaus enthält sie einige Bestimmungen, die eine ausgewogene Verteilung der Lasten zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern sollen.
Die TPD ist in der EU erstmalig am 4. März 2022 mit Blick auf die Fluchtbewegungen aus der Ukraine aktiviert worden. Seither wurde deren Geltung jeweils einmal jährlich verlängert – zuletzt am 4. Juni 2025. Nun muss die EU-Kommission entscheiden, ob und in welcher Form der Schutzstatus nach dem 4. März 2027 aufrechtbleiben soll. An diesem Tag endet der derzeit geltende Verlängerungszeitraum.

Deutschland und Österreich wollen wehrfähige Männer ausklammern

Vor allem Österreich, aber auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt machen nun Druck, die geltenden Regelungen einzuschränken. Insbesondere soll es keinen automatischen Schutz von wehrfähigen männlichen Staatsangehörigen der Ukraine mehr geben. Dobrindt erklärte am Donnerstag der Vorwoche am Rande eines EU-weiten Ressorttreffens in Luxemburg, man könne sich „vorstellen, die Massenzustrom-Richtlinie zu verlängern“.
Deutschland habe, so Dobrindt, allerdings „Zweifel“ daran, dass „Ukrainer im wehrpflichtigen Alter darunter zu sehen“ seien. Auch Österreichs Innenminister Gerhard Karner hatte jüngst geäußert, er sei mit Blick auf Männer im wehrfähigen Alter „sehr stark dafür, dass man den Automatismus beendet“. Von „Euractiv“ auf das Thema angesprochen, äußerte EU-Innenkommissar Magnus Brunner, er gehe davon aus, dass es in dieser Frage „einen Konsens geben könnte“.
Mit Stand März 2026 hielten sich insgesamt rund 4,33 Millionen ukrainische Staatsangehörige auf der Grundlage der TPD legal in der EU auf. Die zahlenmäßig meisten ukrainischen Geflüchteten leben mit 1,27 Millionen in Deutschland. In Polen waren es zum genannten Stichtag 961.405 Schutzsuchende aus der Ukraine aufhältig, in Tschechien 379.820.

Männeranteil gestiegen – von 22 auf 26,6 Prozent

Was seit Beginn der Fluchtbewegung gleichgeblieben ist: Bei den meisten Geflüchteten aus der Ukraine handelt es sich um Frauen. Sie stellen 43,3 Prozent der in Deutschland untergekommenen ukrainischen Bevölkerung mit Schutzstatus. Etwa 30,1 Prozent sind Minderjährige, wobei bei Kindern bis 18 Jahren das Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen nahezu ausgeglichen ist.
Gegenüber 2022 ist der Anteil der Männer unter den ukrainischen Geflüchteten gestiegen – allerdings lediglich in einem Bereich von ursprünglich 22 auf derzeit 26,6 Prozent. Zwar dürfen Männer zwischen 23 und 60 Jahren die Ukraine ohne Genehmigung nicht mehr legal verlassen.
Seit August 2025 dürfen aber immerhin junge Männer zwischen 18 und 22 Jahren wieder ausreisen. In einigen Fällen konnten Betroffene auch eine Ausnahmegenehmigung erwirken oder im Zuge der Familienzusammenführung nach Deutschland gelangen. Erwerbstätig sind derzeit etwa 50 Prozent der ukrainischen Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter.

Männliche Ukraine-Flüchtlinge nur noch bis 4. März 2027 vor Abschiebung sicher?

Einem internen Ratsdokument zufolge, an das „Euractiv“ gelangt ist, prüft man in der EU derzeit mehrere Optionen. Eine davon wäre, den Schutzstatus fortzuführen, aber Männer im wehrfähigen Alter auszuschließen. Ein anderer Ansatz wäre, Personen auszuschließen, die nach dem Recht der Ukraine diese nicht legal verlassen dürften. Dies wären vor allem Männer zwischen 23 und 60 Jahren.
Gelten könnten diese Bestimmungen allerdings nur für zukünftige Antragsteller. Die derzeitige Debatte bezieht sich demnach nicht auf Personen mit bestehendem Schutzstatus. So bliebe der vorübergehende Schutz ohne Altersbeschränkung für alle ukrainischen Staatsangehörigen aufrecht, die vor dem 24.2.2022 in der Ukraine lebten.
Auch von den ukrainischen Männern im wehrfähigen Alter, die sich in Deutschland aufhalten, muss bis auf Weiteres keiner befürchten, zurückgeschickt zu werden. Gleiches gilt für bisher legal in Deutschland aufhältige minderjährige Geflüchtete, die hier das wehrpflichtige Alter erreichen. Ein möglicher Ausschluss von Männern im wehrfähigen Alter würde vorerst nur für neu hinzugezogene gelten. Allerdings ist nach wie vor offen, was nach dem 4. März 2027 gelten soll.

Warnungen aus der Linkspartei: „Recht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet“

Schon jetzt warnen Kritiker davor, Menschen im Wissen um deren mögliche Rekrutierung an die Front gegen ihren Willen in die Ukraine zurückzuschicken. Die fluchtpolitische Sprecherin der Linkspartei, Clara Bünger, sieht durch die politischen Überlegungen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet.
In der Ukraine ist dieses seit Kriegsbeginn weitgehend ausgeschlossen. Im Gegenteil: Unter dem Eindruck zunehmender Kriegsmüdigkeit und fehlenden Personals hat die Führung in Kiew ihre Bemühungen zur Mobilisierung intensiviert. Das Alter, ab dem Männer zum Kriegsdienst eingezogen werden können, wurde von 27 auf 25 gesenkt. In Kiew betont man, vor jede, Fronteinsatz würden Soldaten mindestens ein halbes Jahr lang professionell geschult.
In sozialen Medien tauchen hingegen immer wieder Videos auf, die Rekrutierungsoffiziere zeigen, wie sie Männer von der Straße weg gegen ihren Willen in Busse verfrachten – oft gegen den Widerstand von Passanten. Bünger erklärt deshalb, ein Ausschluss wehrfähiger Männer vom Schutz wäre „nicht nur für die Betroffenen fatal, sondern zugleich ein Angriff auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung“.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkennt Kriegsdienstverweigerung seit 2011 als Menschenrecht an. Zudem ist eine Auslieferung wegen Militärstrafvergehen nach Artikel 4 des Europäischen Auslieferungsabkommens ausgeschlossen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Wie steht es um das neue freiwillige Wehrdienstmodell?


In Kürze:

  • Fast alle bisher kontaktierten Männer des Jahrgangs 2008 halten sich an die gesetzliche Pflicht, einen Fragebogen zur Wehrerfassung auszufüllen.
  • Daten über Wehrfähigkeit und Bereitschaft zum Dienst an der Waffe sind noch unklar.
  • 24 Musterungszentren sind im Aufbau; der Abschluss der Arbeiten ist zum 1. Juli 2027 anvisiert.
  • Die Bundeswehr soll bis 2035 mindestens 260.000 aktive Soldaten beschäftigen.

Gut fünf Monate nach Inkrafttreten des neuen Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) zeigt sich das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zufrieden mit dem bisherigen Rücklauf der Fragebögen, die junge deutsche Männer auszufüllen und zurückzuschicken verpflichtet sind.
Die Daten sollen Klarheit darüber schaffen, wie viele der potenziellen Soldaten überhaupt geeignet und bereit wären, einen Freiwilligen Wehrdienst (FWD) in den deutschen Streitkräften anzutreten. Dem Jahrgang 2008, der als erste Alterskohorte erfasst wird, gehören nach Angaben der Bundeswehr rund 350.000 deutsche Männer an.

Rund 12.500 Aufforderungsschreiben pro Woche

Eine Sprecherin des BMVg teilte auf Anfrage von Epoch Times mit, dass seit dem 15. Januar Woche für Woche jene jungen Menschen aller Geschlechter mit deutscher Staatsbürgerschaft angeschrieben würden, die in den Wochen zuvor ihren 18. Geburtstag gefeiert hätten.
Die Kontaktdaten ermittelt das zuständige Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Köln über eine wöchentliche Abfrage bei den Meldebehörden. Im Anschluss würden durchschnittlich etwa 12.500 junge Volljährige pro Woche mit der Aufforderung konfrontiert, ihre „Bereitschaftserklärung“, so die offizielle Bezeichnung des 31-seitigen Wehrerfassungsfragebogens, innerhalb von vier Wochen zu beantworten. In aller Regel nutzten sie dazu ein Onlineverfahren. Das WDModG lässt die Beantwortung aber auch schriftlich zu.
In den 15 Wochen von Mitte Januar bis zum 29. April habe das Bundesamt über 206.000 solcher Briefe mit einem personalisierten Online-Zugangscode verschickt, bestätigte die BMVg-Sprecherin im Einklang mit einer aktuellen Pressemitteilung ihres Ministeriums.

Jeder Zehnte reagiert nicht

Unter den bis zum 29. April rund 100.000 kontaktierten Männern hätten etwa 90 Prozent den Fragebogen beantwortet. 86 Prozent hätten das Formular innerhalb der vorgeschriebenen Vier-Wochen-Frist ausgefüllt und abgeschickt. Die restlichen 4 Prozent hätten erst nach einem Erinnerungsschreiben reagiert und eine zweiwöchige Fristverlängerung eingehalten.
Anderslautende Meldungen der vergangenen Woche seien nicht korrekt, betonte das BMVg. So hatte das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ am 7. Mai unter Berufung auf „Bundeswehrkreise“ berichtet, dass 28 Prozent der angeschriebenen Männer den Fragebogen nicht ausgefüllt hätten.
Unter den gut 100.000 bislang angeschriebenen nicht männlichen Personen hatten laut BMVg bis zum 29. April 97 Prozent überhaupt nicht reagiert. Für sie besteht aber auch keine gesetzliche Pflicht zur Antwort. Die jungen Männer müssen dagegen mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie ihrer Pflicht nicht fristgemäß und wahrheitsgetreu nachkommen. Laut BMVg stehen für die Ordnungswidrigkeit 250 Euro im Raum. Das verwaltungsinterne Verfahren werde derzeit ausgearbeitet.

Exakte Erfolgszahlen erst „im Sommer“

Wie viele junge Leute aus jeder Gruppe, die eine Rückmeldung abgegeben hatten, gesundheitlich geeignet und zum FWD bereit wären, konnte die Ministeriumssprecherin auf Nachfrage von Epoch Times nicht sagen.
Auch andere absolute Zahlen lägen nicht vor. Das man wöchentlich Aufforderungsbriefe verschicke, den Adressaten aber regelmäßig einen Monat oder länger zum Beantworten zubillige, könne man keine tagesgenauen Aussagen über Rücklauf- oder Bereitschaftsquoten machen. Eine detailliertere Statistik seitens des BMVg werde es „im Sommer“ geben. Erst dann sei die Datenlage ausreichend.
Der „SPIEGEL“ hatte berichtet, dass mehr als die Hälfte der jungen Männer, die ihren Fragebogen abgeschickt hatten, zumindest ein gewisses Interesse am FWD zum Ausdruck gebracht hätten.
Nach Informationen der „BILD“ verrichten derzeit 12.700 Personen den FWD. Auch aus dem Jahrgang 2008 hätten einige bereits ihre Basisausbildung im Heer begonnen, bevor sie regulär eingestellt würden. Marine und Luftwaffe nähmen einmal im Monat neue Rekruten auf.
Nach Angaben der Bundeswehr beträgt der Wehrsold während der sechsmonatigen Probezeit 2.600 Euro, für Dienste im Ausland 3.095 Euro. Bahnfahrten und die Gesundheitsversorgung sind gratis. Nach spätestens elf Monaten endet der FWD. Wer dabeibleiben wolle, müsse „Soldat auf Zeit“ oder Berufssoldat werden. Nach dem Dienstende werde man automatisch Reservist.

24 Musterungszentren im Aufbau

Wenn ein potenzieller Kandidat per Fragebogen Interesse bekunde, werde er zum „Assessment“ eingeladen, erklärte die BMVg‑Sprecherin. Das Prozedere entspreche einer Art Eignungsprüfung – Musterung inklusive.
Waren bis zum Jahr 2011 die Kreiswehrersatzämter für Tests, Auswahl und Standortzuteilung zuständig, so sind es laut Angaben der Bundeswehr nun die „Musterungszentren“. 16 dieser Bundesbehörden würden gerade in der Nähe der Bundeswehrliegenschaften in Bonn, Dresden, Hamburg, Kassel, Kiel, Koblenz, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Nürnberg, Oldenburg, Potsdam, Saarlouis, Schwerin, Ulm und Wiesbaden neu eingerichtet. Acht weitere sollen in Bielefeld, Braunschweig, Dortmund, Jena, Kempten, Offenburg, Regensburg und Würzburg entstehen. In jedem Zentrum würden etwa 50 zivile Dienstposten geschaffen.
Das erste Musterungszentrum solle noch dieses Jahr an den Start gehen, das letzte spätestens am 1. Juli 2027. Zum selben Zeitpunkt wird die Musterung für junge Männer des Jahrgangs 2008 ebenso flächendeckend zur Pflicht wie schon jetzt der Fragebogen.
Überdies gebe es bei der Bundeswehr 15 „Karrierecenter“. Sie dienen laut der Bundeswehr unter anderem als erster Ansprechpartner für jene Männer, die sich länger verpflichten wollen.

In neun Jahren von 186.000 auf 260.000 aktive Soldaten

Derzeit stehen rund 267.000 Beschäftigte im Dienst der Bundeswehr, darunter 185.290 aktive Soldaten. Nach den Zielen des WDModG soll die Truppe auch mithilfe des freiwilligen Wehrdienstes in diesem Jahr um 20.000 aktive Soldaten vergrößert werden, in den Jahren danach schrittweise mehr.
Das Ziel der Bundesregierung: „Bis 2035 sollen den Streitkräften über 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Reservistinnen und Reservisten zur Verfügung stehen.“ Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) betonte im April in den ARD-„Tagesthemen“, dass die Marke von 460.000 allerdings „kein Deckel“ sei, sondern „die Richtung, in die wir gehen“. Mehr wäre bei Bedarf also grundsätzlich möglich.

Bundestag kann Wehrpflicht nach Bedarf beschließen

Eine Rückkehr zur alten allgemeinen Wehrpflicht, die 2011 ausgesetzt wurde, ist derzeit nicht vorgesehen. Das WDModG räumt der Bundesregierung allerdings die Möglichkeit ein, eine Wehrpflicht einzuführen – und zwar genau dann, „wenn die verteidigungspolitische Lage dies erfordert und attraktivitätssteigernde Maßnahmen zur Erhöhung freiwilliger Bewerbungen nicht rechtzeitig wirksam werden“. Voraussetzung für eine solche Rechtsverordnung wäre dann die Zustimmung des Bundestages.
Die Junge Union hatte sich im Januar dafür ausgesprochen, den Wehrdienst unabhängig von der internationalen Lage schon ab 2027 zur Pflicht zu machen, falls die Zielzahlen für den Aufwuchs der Streitkräfte nicht erreicht würden.
Im Oktober ermittelte das Meinungsforschungsinstitut Forsa, dass 54 Prozent der Deutschen einer allgemeinen Wehrpflicht ebenfalls positiv gegenüberstünden. 41 Prozent sprachen sich dagegen aus, 5 Prozent äußerten keine Meinung.
Pistorius begründete sein Wehrdienstmodell mit der sicherheitspolitischen Lage in Europa und der nötigen Landes- und Bündnisverteidigung. Die Bundesregierung stellt die Anpassung an NATO-Fähigkeitsziele in den Vordergrund.

Zahl der Kriegsdienstverweigerungen steigt an

Nach Informationen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ gab es im ersten Quartal 2026 bundesweit 2.656 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 (3) des Grundgesetzes. Im gesamten Vorjahr habe es demnach 3.879 dieser Anträge gegeben, 2024 waren es nur 2.249. Im Jahr 2023, dem ersten Jahr nach Beginn des Ukrainekrieges, hätten 1.079 Männer Nein zum Dienst an der Waffe gesagt.
Umgekehrt habe es auch Widerrufe einer früheren Kriegsdienstverweigerung gegeben. Deren Zahl habe im ersten Quartal 2026 bei 233 gelegen, könnte bis Jahresende also die Tausendermarke überschreiten. Im Vorjahr hätten 781 Männer ihre Verweigerung zurückgezogen.
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Wie steht es um das neue Wehrdienstmodell?


In Kürze:

  • Fast alle bisher kontaktierten Männer des Jahrgangs 2008 halten sich an die gesetzliche Pflicht, einen Fragebogen zur Wehrerfassung auszufüllen.
  • Daten über Wehrfähigkeit und Bereitschaft zum Dienst an der Waffe sind noch unklar.
  • 24 Musterungszentren sind im Aufbau; der Abschluss der Arbeiten ist zum 1. Juli 2027 anvisiert.
  • Die Bundeswehr soll bis 2035 mindestens 260.000 aktive Soldaten beschäftigen.

Gut fünf Monate nach Inkrafttreten des neuen Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) zeigt sich das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zufrieden mit dem bisherigen Rücklauf der Fragebögen, die junge deutsche Männer auszufüllen und zurückzuschicken verpflichtet sind.
Die Daten sollen Klarheit darüber schaffen, wie viele der potenziellen Soldaten überhaupt geeignet und bereit wären, einen Freiwilligen Wehrdienst (FWD) in den deutschen Streitkräften anzutreten. Dem Jahrgang 2008, der als erste Alterskohorte erfasst wird, gehören nach Angaben der Bundeswehr rund 350.000 deutsche Männer an.

Rund 12.500 Aufforderungsschreiben pro Woche

Eine Sprecherin des BMVg teilte auf Anfrage von Epoch Times mit, dass seit dem 15. Januar Woche für Woche jene jungen Menschen aller Geschlechter mit deutscher Staatsbürgerschaft angeschrieben würden, die in den Wochen zuvor ihren 18. Geburtstag gefeiert hätten.
Die Kontaktdaten ermittelt das zuständige Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr in Köln über eine wöchentliche Abfrage bei den Meldebehörden. Im Anschluss würden durchschnittlich etwa 12.500 junge Volljährige pro Woche mit der Aufforderung konfrontiert, ihre „Bereitschaftserklärung“, so die offizielle Bezeichnung des 31-seitigen Wehrerfassungsfragebogens, innerhalb von vier Wochen zu beantworten. In aller Regel nutzten sie dazu ein Onlineverfahren. Das WDModG lässt die Beantwortung aber auch schriftlich zu.
In den 15 Wochen von Mitte Januar bis zum 29. April habe das Bundesamt über 206.000 solcher Briefe mit einem personalisierten Online-Zugangscode verschickt, bestätigte die BMVg-Sprecherin im Einklang mit einer aktuellen Pressemitteilung ihres Ministeriums.

Jeder Zehnte reagiert nicht

Unter den bis zum 29. April rund 100.000 kontaktierten Männern hätten etwa 90 Prozent den Fragebogen beantwortet. 86 Prozent hätten das Formular innerhalb der vorgeschriebenen Vier-Wochen-Frist ausgefüllt und abgeschickt. Die restlichen 4 Prozent hätten erst nach einem Erinnerungsschreiben reagiert und eine zweiwöchige Fristverlängerung eingehalten.
Anderslautende Meldungen der vergangenen Woche seien nicht korrekt, betonte das BMVg. So hatte das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ am 7. Mai unter Berufung auf „Bundeswehrkreise“ berichtet, dass 28 Prozent der angeschriebenen Männer den Fragebogen nicht ausgefüllt hätten.
Unter den gut 100.000 bislang angeschriebenen nicht männlichen Personen hatten laut BMVg bis zum 29. April 97 Prozent überhaupt nicht reagiert. Für sie besteht aber auch keine gesetzliche Pflicht zur Antwort. Die jungen Männer müssen dagegen mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie ihrer Pflicht nicht fristgemäß und wahrheitsgetreu nachkommen. Laut BMVg stehen für die Ordnungswidrigkeit 250 Euro im Raum. Das verwaltungsinterne Verfahren werde derzeit ausgearbeitet.

Exakte Erfolgszahlen erst „im Sommer“

Wie viele junge Leute aus jeder Gruppe, die eine Rückmeldung abgegeben hatten, gesundheitlich geeignet und zum FWD bereit wären, konnte die Ministeriumssprecherin auf Nachfrage von Epoch Times nicht sagen.
Auch andere absolute Zahlen lägen nicht vor. Das man wöchentlich Aufforderungsbriefe verschicke, den Adressaten aber regelmäßig einen Monat oder länger zum Beantworten zubillige, könne man keine tagesgenauen Aussagen über Rücklauf- oder Bereitschaftsquoten machen. Eine detailliertere Statistik seitens des BMVg werde es „im Sommer“ geben. Erst dann sei die Datenlage ausreichend.
Der „SPIEGEL“ hatte berichtet, dass mehr als die Hälfte der jungen Männer, die ihren Fragebogen abgeschickt hatten, zumindest ein gewisses Interesse am FWD zum Ausdruck gebracht hätten.
Nach Informationen der „BILD“ verrichten derzeit 12.700 Personen den FWD. Auch aus dem Jahrgang 2008 hätten einige bereits ihre Basisausbildung im Heer begonnen, bevor sie regulär eingestellt würden. Marine und Luftwaffe nähmen einmal im Monat neue Rekruten auf.
Nach Angaben der Bundeswehr beträgt der Wehrsold während der sechsmonatigen Probezeit 2.600 Euro, für Dienste im Ausland 3.095 Euro. Bahnfahrten und die Gesundheitsversorgung sind gratis. Nach spätestens elf Monaten endet der FWD. Wer dabeibleiben wolle, müsse „Soldat auf Zeit“ oder Berufssoldat werden. Nach dem Dienstende werde man automatisch Reservist.

24 Musterungszentren im Aufbau

Wenn ein potenzieller Kandidat per Fragebogen Interesse bekunde, werde er zum „Assessment“ eingeladen, erklärte die BMVg‑Sprecherin. Das Prozedere entspreche einer Art Eignungsprüfung – Musterung inklusive.
Waren bis zum Jahr 2011 die Kreiswehrersatzämter für Tests, Auswahl und Standortzuteilung zuständig, so sind es laut Angaben der Bundeswehr nun die „Musterungszentren“. 16 dieser Bundesbehörden würden gerade in der Nähe der Bundeswehrliegenschaften in Bonn, Dresden, Hamburg, Kassel, Kiel, Koblenz, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Nürnberg, Oldenburg, Potsdam, Saarlouis, Schwerin, Ulm und Wiesbaden neu eingerichtet. Acht weitere sollen in Bielefeld, Braunschweig, Dortmund, Jena, Kempten, Offenburg, Regensburg und Würzburg entstehen. In jedem Zentrum würden etwa 50 zivile Dienstposten geschaffen.
Das erste Musterungszentrum solle noch dieses Jahr an den Start gehen, das letzte spätestens am 1. Juli 2027. Zum selben Zeitpunkt wird die Musterung für junge Männer des Jahrgangs 2008 ebenso flächendeckend zur Pflicht wie schon jetzt der Fragebogen.
Überdies gebe es bei der Bundeswehr 15 „Karrierecenter“. Sie dienen laut der Bundeswehr unter anderem als erster Ansprechpartner für jene Männer, die sich länger verpflichten wollen.

In neun Jahren von 186.000 auf 260.000 aktive Soldaten

Derzeit stehen rund 267.000 Beschäftigte im Dienst der Bundeswehr, darunter 185.290 aktive Soldaten. Nach den Zielen des WDModG soll die Truppe auch mithilfe des freiwilligen Wehrdienstes in diesem Jahr um 20.000 aktive Soldaten vergrößert werden, in den Jahren danach schrittweise mehr.
Das Ziel der Bundesregierung: „Bis 2035 sollen den Streitkräften über 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Reservistinnen und Reservisten zur Verfügung stehen.“ Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) betonte im April in den ARD-„Tagesthemen“, dass die Marke von 460.000 allerdings „kein Deckel“ sei, sondern „die Richtung, in die wir gehen“. Mehr wäre bei Bedarf also grundsätzlich möglich.

Bundestag kann Wehrpflicht nach Bedarf beschließen

Eine Rückkehr zur alten allgemeinen Wehrpflicht, die 2011 ausgesetzt wurde, ist derzeit nicht vorgesehen. Das WDModG räumt der Bundesregierung allerdings die Möglichkeit ein, eine Wehrpflicht einzuführen – und zwar genau dann, „wenn die verteidigungspolitische Lage dies erfordert und attraktivitätssteigernde Maßnahmen zur Erhöhung freiwilliger Bewerbungen nicht rechtzeitig wirksam werden“. Voraussetzung für eine solche Rechtsverordnung wäre dann die Zustimmung des Bundestages.
Die Junge Union hatte sich im Januar dafür ausgesprochen, den Wehrdienst unabhängig von der internationalen Lage schon ab 2027 zur Pflicht zu machen, falls die Zielzahlen für den Aufwuchs der Streitkräfte nicht erreicht würden.
Im Oktober ermittelte das Meinungsforschungsinstitut Forsa, dass 54 Prozent der Deutschen einer allgemeinen Wehrpflicht ebenfalls positiv gegenüberstünden. 41 Prozent sprachen sich dagegen aus, 5 Prozent äußerten keine Meinung.
Pistorius begründete sein Wehrdienstmodell mit der sicherheitspolitischen Lage in Europa und der nötigen Landes- und Bündnisverteidigung. Die Bundesregierung stellt die Anpassung an NATO-Fähigkeitsziele in den Vordergrund.

Zahl der Kriegsdienstverweigerungen steigt an

Nach Informationen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ gab es im ersten Quartal 2026 bundesweit 2.656 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 (3) des Grundgesetzes. Im gesamten Vorjahr habe es demnach 3.879 dieser Anträge gegeben, 2024 waren es nur 2.249. Im Jahr 2023, dem ersten Jahr nach Beginn des Ukrainekrieges, hätten 1.079 Männer Nein zum Dienst an der Waffe gesagt.
Umgekehrt habe es auch Widerrufe einer früheren Kriegsdienstverweigerung gegeben. Deren Zahl habe im ersten Quartal 2026 bei 233 gelegen, könnte bis Jahresende also die Tausendermarke überschreiten. Im Vorjahr hätten 781 Männer ihre Verweigerung zurückgezogen.