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Brüssel billigt Abschaffung von EU-Zöllen auf US-Waren

Die Umsetzung einer Zollvereinbarung zwischen der EU und den USA aus dem vergangenen Jahr hat die letzte politische Hürde genommen: Das Europaparlament stimmte in Straßburg dafür, europäische Zölle auf US-Industriewaren zeitweise abzuschaffen.
Der Rat der EU-Länder muss nun formal grünes Licht geben, dies dürfte vor einer von US-Präsident Donald Trump gesetzten Frist am 4. Juli abgeschlossen sein.

Die Umsetzung dauerte Monate

Die Zollabschaffung betrifft Industriewaren wie Autos und Maschinen. Sie soll mit Inkrafttreten des Gesetzes greifen und am 31. Dezember 2029 auslaufen, also mehr als ein Jahr nach den nächsten Präsidentschaftswahlen in den USA.
Sie ist das Kernstück der Vereinbarung zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump vom vergangenen August. Der US-Präsident versprach im Gegenzug, auf die meisten EU-Produkte maximal einen Zoll von 15 Prozent zu erheben.
In der EU dauerte die Umsetzung zum wachsenden Unmut in Washington Monate.

EU-Gesetz mit Notfallklausel

Das Europaparlament setzte seine Arbeit daran mehrfach aus, weil durch Trumps Drohungen und ein Urteil des Obersten US-Gerichtshofs gegen seine Zölle Unsicherheit aufkam. Trump erhöhte daraufhin den Druck und drohte mit Zusatzzöllen auf Autos, sollte die Umsetzung nicht bis Anfang Juli beschlossen sein.
Das EU-Gesetz enthält nun eine Notfallklausel, falls Trump die Vereinbarung bricht und seine Zölle erhöht. Die EU-Kommission kann die europäische Zollabschaffung mit Zustimmung der Mitgliedstaaten dann wieder aussetzen, einen Automatismus gibt es aber nicht.
Das gleiche gilt, wenn die USA über 2026 hinaus weiterhin Zölle in Höhe von 50 Prozent auf Produkte erheben, die Stahl und Aluminium enthalten.

Wichtige Handelspartner

Die EU und die USA unterhalten umfassende bilaterale Handels- und Investitionsbeziehungen. EU-Zahlen zufolge geht es um fast 30 Prozent des weltweiten Handels mit Waren und Dienstleistungen und um 43 Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung.
2024 belief sich der Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und den USA auf ein Volumen von rund 1,7 Billionen Euro.
Deutschland exportiert viele Kraftwagen und Kraftwagenteile, pharmazeutische Erzeugnisse und Maschinen in die USA. In den ersten drei Monaten des Jahres exportierte die Bundesrepublik nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes Waren im Wert von 36,2 Milliarden Euro in die USA.
Das waren 12,1 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum, bevor die hohen Einfuhrzölle unter anderem auf Autos in Kraft traten. Aus den USA importierte Deutschland im gleichen Zeitraum Waren im Wert von 23,8 Milliarden Euro (plus 1,9 Prozent). (afp/dpa/red)
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EU schlägt 2-Billionen-Haushalt vor – Berlin kritisiert das als „völlig überdimensioniert“

Zwei Tage vor dem EU-Gipfel hat der deutsche Europa-Staatsminister Gunther Krichbaum (CDU) die EU zu mehr Sparsamkeit aufgefordert. Der Vorschlag der EU-Kommission für den nächsten langjährigen EU-Haushalt sei „völlig überdimensioniert“, kritisierte Krichbaum vor einem Treffen mit EU-Kollegen in Luxemburg.
„Da appellieren wir an alle Beteiligten: Auch die Europäische Kommission, auch die Europäische Union wird den Gürtel enger schnallen müssen, wie auch die Mitgliedstaaten.“

Vorschlag von zwei Billionen Euro

Die EU verhandelt bei ihrem Gipfeltreffen am 18. und 19. Juni erstmals über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR).
Die Europäische Kommission hat für die Jahre 2028 bis 2034 einen Gesamthaushalt von zwei Billionen Euro vorgeschlagen, einen deutlichen Anstieg gegenüber dem laufenden MFR.
Vergangene Woche legte die zyprische Ratspräsidentschaft ihren Vorschlag für den nächsten EU-Haushalt vor. Darin kürzt sie den Kommissionsvorschlag um rund zwei Prozent. Aus deutschen Regierungskreisen verlautete, diese Kürzungen reichten „bei Weitem“ nicht aus.

Berlin will mehr kürzen

Deutschland könnte diese „Zahlenvorschläge nur zurückweisen“, bekräftige Krichbaum am Dienstag. Die Ausgaben der EU sollten Themen wie Sicherheit, Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit und Künstlicher Intelligenz mehr Priorität einräumen, forderte der Europaminister.
„Wenn wir theoretisch die Europäische Union neu erfinden würden, würden wir mit Sicherheit nicht mit der Landwirtschaftspolitik beginnen“, verdeutlichte er.
Deutschland stehe für „konstruktive Verhandlungen“ bereit, lehne aber zusätzliche Verschuldungen ab. „Das ist mit uns nicht zu machen, aber da stehen wir eben auch nicht alleine.“

Kritik von den Nettozahlern

Deutschland und andere Nettozahler kritisieren die von der Kommission vorgeschlagene Höhe des Budgets. Sie begrüßen die grundsätzliche Struktur, die eine Verlagerung der Ausgaben von Landwirtschaft und Regionalförderung in Richtung Wettbewerbsfähigkeit vorsieht.
Neben Deutschland fordern auch andere Nettozahler wie die Niederlande oder Schweden deutliche Kürzungen des Budgets sowie eine Verlagerung der Ausgaben von Landwirtschaft und Regionalförderung in Richtung Wettbewerbsfähigkeit.
Auf der anderen Seite stehen Länder wie Spanien, Italien und Polen, die ein größeres Budget fordern. Im Mai hatten sich 16 Staaten aus Süd- und Osteuropa gemeinsam für höhere Ausgaben in den Bereichen Regionalförderung und Landwirtschaft ausgesprochen.
Dafür soll die EU mehr Eigenmittel generieren und möglicherweise die Rückzahlung der Corona-Kredite aufschieben.
Die Kommission hat als Ziel gesetzt, bis Jahresende den Budgetumfang festzulegen. Angesichts mehrerer wichtiger Wahlen in EU-Ländern im kommenden Jahr gibt es Befürchtungen, dass ein Abschluss der Verhandlungen dann noch schwieriger werden könnte. (afp/red)
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Capri-Sun will wieder Plastik-Stohhalme verwenden

Nach der gescheiterten Petition von Capri-Sun für eine Rückkehr zum Plastikstrohhalm hat der langjährige Unternehmenschef Kritik geübt – das Ziel der Aktion aber verteidigt.
„Die Petition war schlecht gemacht und falsch – das nur nebenbei“, sagte Hans-Peter Wild, Präsident des Verwaltungsrates der Capri Sun Group Holding AG, der „Rhein-Neckar-Zeitung“. „Aber in der Sache macht die Forderung von Papier-Trinkhalmen absolut keinen Sinn.“
Das Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg bemüht sich seit 2024 um eine Rückkehr zum Plastikstrohhalm mit einer entsprechenden Genehmigung der EU.
Umwelt- und Verbraucherschützer kritisieren die Pläne. Wegen eines Verbots der EU von Einwegplastikprodukten verwendet Capri-Sun seit 2021 Papierstrohhalme an seinem klassischen Trinkbeutel.

Verbraucher kritisieren laut Unternehmen Papierstrohhalm

Seither gibt es dem Unternehmen zufolge Kritik von Verbrauchern: Der Papierstrohhalm lasse sich schlechter einstecken, werde weich und führe zu einem Papiergeschmack beim Trinken. Capri-Sun habe den Papierstrohhalm deswegen bereits mehrfach überarbeitet.
„Der Capri-Sun-Trinkpack ist 100-prozentig recycelbar“, sagte Wild in dem Interview anlässlich seines 85. Geburtstages. „90 Prozent der Papierhalme bleiben in der Tüte drin, wenn sie leer getrunken ist.“
Besser wäre es daher, wenn der recycelbare Strohhalm in der Capri-Sun bleibe und der Trinkbeutel so komplett recycelt werden könne.

Umwelthilfe kritisieren Bemühungen des Unternehmens

Das Unternehmen will nach eigenen Angaben den Strohhalm aus dem gleichen Material herstellen wie den Trinkbeutel: dem Kunststoff Polypropylen. Capri-Sun wollte dazu mit einer Online-Petition eine Million Unterschriften sammeln, kam aber nur auf weniger als 170.000.
Umwelt- und Verbraucherschützer kritisieren die Bemühungen des Unternehmens. So sagte Viola Wohlgemuth von der Deutschen Umwelthilfe vor kurzem: „Der anhaltende Kampf von Capri Sun für Einweg-Plastikstrohhalme ist aus Umweltsicht nicht nachvollziehbar und ein Armutszeugnis.“
Die kleinen Trinkbeutel seien vor allem für den Konsum unterwegs konzipiert und landeten entsprechend oft in der Umwelt. (dpa/red)
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EU startet Beitrittsverhandlungen mit Ukraine

Die Europäische Union hat die Beitrittsgespräche mit der Ukraine aufgenommen. Bei einem Treffen in Luxemburg eröffneten EU und Kiew am Montag, 15. Juni, offiziell die Verhandlungen über den ersten sogenannten „Cluster“ von EU-Rechtsvorschriften. Dieser umfasst unter anderem die Bereiche Justiz, Grundrechte und Finanzkontrolle.
Die EU-Erweiterungskommissarin Marta Kos sprach mit Blick auf das Voranschreiten der Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau von einem „Megamontag“.
Kiew und Chisinau hätten „geliefert“, betonte Kos in Luxemburg. Deshalb sei es für Brüssel „wirklich an der Zeit“ gewesen, diesen nächsten Schritt zu tun. Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas sprach von einem „wichtigen Meilenstein“.

Ungarn gibt Blockade auf

Die Ukraine hat, ebenso wie Moldau, seit 2022 EU-Beitrittstatus. Die Regierung des pro-russischen Ministerpräsident Viktor Orban verhinderte mit ihrem Veto über Jahre, dass die notwendigen Schritte für den offiziellen Beginn der Verhandlungen unternommen werden konnten.
Nach dem Regierungswechsel in Budapest hob Ungarn die Blockade auf. Zuvor hatte der neue Ministerpräsident Peter Magyar nach eigenen Angaben eine Einigung über die Rechte der ungarischen Minderheit in der Ukraine erzielt.
Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) sprach von einem „besonderen Tag für die Ukraine“. Deutschland setze sich dafür ein, dass „sowohl für die Ukraine als auch für die Republik Moldau jetzt ein kalkulierbarer Verhandlungspfad eröffnet wird“, sagte Wadephul in Luxemburg.
„Wir sind sehr froh darüber, dass jetzt konstruktive Verhandlungen beginnen können und setzen alles daran, dass das mit Konsequenz weiter vorangeführt wird.“

EU-Beitritt bleibt langwieriger Prozess

Die EU-Beitrittsverhandlungen dauern in der Regel mehrere Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte. Sie sind in sechs Verhandlungsblöcke, sogenannte Cluster, mit insgesamt 35 Kapiteln unterteilt. Die Ukraine und Moldau müssen in den kommenden Jahren ihre Gesetze, Institutionen und Standards an die der EU angleichen – von Umwelt und Landwirtschaft bis hin zu Justiz und Sicherheit.
Im Laufe des Verfahrens gibt es unzählige Punkte, an denen jeder Mitgliedstaat Kiew ausbremsen kann. Ungarns Regierungschef Magyar etwa hat ein Referendum über den Beitritt der Ukraine in Aussicht gestellt, falls die Ukraine alle Verhandlungen innerhalb „der nächsten zehn bis 15 Jahre“ abschließe.
Viele EU-Länder sind jedoch nach wie vor skeptisch gegenüber einem EU-Beitritt der Ukraine eingestellt – nicht zuletzt weil das Land sich nach wie im mehr als vier Jahren andauernden russischen Angriffskrieg steckt.
Der estnische Außenminister Margus Tsahkna sagte in Luxemburg, andere erweiterungsskeptische Länder hätten sich bisher hinter Orban versteckt. „Nun werden wir sehen, ob wir diese Einigkeit in der Frage der Erweiterung haben“, gab Tsahkna zu bedenken.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat angesichts des langwierigen Beitrittsprozesses vorgeschlagen, die Ukraine zunächst ohne Stimmrechte als „assoziiertes Mitglied“ in die EU aufzunehmen. (afp/red)
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gesellschaft

Neue Rechte für Fluggäste? Was sich ändert

Nach jahrelangen Verhandlungen um Fluggastrechte in der EU ist klar: Es bleibt bei den bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen.
Reisende haben damit ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geld. Vertreter von Europaparlament und EU-Staaten haben sich aber auf einige Änderungen verständigt. Was geplant ist.

Das soll sich unter anderem ändern

  • beim Suchen: Fluganbieter müssen der Einigung zufolge künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern, sagt ein hochrangiger EU-Diplomat. Der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) erklärt dazu: „Das ändert nichts daran, dass Airlines günstige Tickets anbieten können.“ Aber für Verbraucher sei klar, dass keine weiteren Kosten für Handgepäck dazukommen.
  • bei Gepäck: Musiker sollen ihre Instrumente dem Diplomaten zufolge an Bord mitnehmen dürfen. Die EU-Abgeordneten wollten ursprünglich auch festlegen, dass Fluggäste immer ohne zusätzliche Kosten ein kleines Handgepäckstück (etwa einen kleinen Koffer) mit an Bord nehmen dürfen, zusätzlich zum persönlichen Gegenstand. Damit konnten sie sich nicht durchsetzen.
  • bei Gebühren: Kinder dürfen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig werden. Das gilt auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren.
  • bei Problemen: Die Airline muss Passagiere laut einem hochrangigen EU-Diplomaten innerhalb von 96 Stunden schriftlich darüber informieren, was ihre Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Man lege außerdem klare Fristen fest, bis wann sie darauf reagieren muss.
Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben.

Das soll bei Verspätungen gelten

Über die Regeln für Verspätungen wurde lange gestritten. Die Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher.
Wenn die Einigung formell angenommen wird, bleiben die Bedingungen nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung).
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist.

Das sagt Deutschland dazu

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung. „Das Ziel Deutschlands bei der Überarbeitung war immer, eine Regelung zu treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt“, teilte er mit. Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, dass Reisende bei Verspätungen weiter ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen und dazu Anfang Juni nach dpa-Informationen zusammen mit Frankreich einen gemeinsamen Vorschlag eingebracht.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich ebenfalls zufrieden und verwies auf mehrere Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, etwa den leichteren Preisvergleich beim Handgepäck und bessere Informationen. Dass die Höhe der Entschädigung bei Verspätung nicht angetastet werde, nannte sie einen wichtigen Verhandlungserfolg.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, teilte mit, die Fluggastrechte seien damit weiter ein „positives Beispiel für erfolgreiche EU-Verbraucherpolitik“. „Die deutsche Bundesregierung und das Europäische Parlament haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten bleibt.“ Die EU müsse als nächstes Individualreisende besser vor den Folgen von Insolvenzen der Fluggesellschaften schützen, forderte Pop.

Das sagen Abgeordnete

Europaabgeordnete begrüßten die Einigung. Sie sei „nicht die historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte“, teilte Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, dazu mit. „Sie ist aber eine deutliche Verbesserung des Status quo – und vor allem eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen.“ Das Parlament habe „erfolgreich verhindert, dass die Entschädigungsansprüche von Reisenden drastisch gekürzt werden“. Zudem werde es Reisenden erleichtert, ihre Rechte durchzusetzen, sodass mehr Menschen ihre Rechte geltend machen können.
Auch der Verkehrspolitiker Jan-Christoph Oetjen (FDP) wies darauf hin, das Parlament habe einen Abbau von Passagierrechten verhindert. Zugleich gebe es unter anderem Verbesserungen für Familien mit Kindern und für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. „Und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, dass Airlines jetzt bei Verspätungen eine Nachricht an die Passagiere schicken müssen, in denen genau erklärt wird, was ihre Rechte sind und wie sie diese Rechte einfordern können.“

So geht es weiter

Im Laufe des Montags werden die Vertreter der EU-Abgeordneten voraussichtlich der Reform zustimmen. Die getroffene Einigung muss später noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden.
Dies gilt allerdings als Formalie. Nachdem die Regeln in Kraft getreten sind, haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen. (dpa/red)
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EU-Erweiterung am Westbalkan: Neue Dynamik zwischen Chancen und geopolitischen Risiken


In Kürze:

  • Westbalkan-Gipfel bringt neuen Schwung für EU-Beitrittsverhandlungen mit sechs Westbalkan-Staaten
  • Europapolitiker hoffen auf geostrategische Vorteile
  • AfD-Politiker Boehringer sieht keine Chance für schnelle Aufnahme der Westbalkan-Staaten

 
Die Europäische Union startet am Montag die ersten Verhandlungen in den Beitrittsgesprächen mit der Ukraine und Moldau. „Alle Mitgliedstaaten haben zugestimmt, den ersten Verhandlungsblock im Rahmen der Beitrittsgespräche mit der Ukraine und Moldau zu eröffnen“, teilten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident António Costa am Freitagabend mit.
Erst vor wenigen Tagen hatten sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron für eine möglichst schnelle Aufnahme von sechs weiteren Staaten in die Europäische Union ausgesprochen. Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Albanien und Serbien könnten die Zahl der EU-Mitgliedstaaten auf bis zu 33 erhöhen. Die sechs Länder bemühen sich teils bereits seit Jahren um einen Beitritt – bislang ohne Erfolg.
Nach dem Willen von Merz und Macron soll nun der streng geregelte Aufnahmeprozess reformiert werden, um die Erweiterung zu beschleunigen. Anlässlich des Westbalkan-Gipfels im montenegrinischen Tivat am 5. Juni legten beide ein gemeinsames Konzeptpapier vor, das jedoch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.

Geopolitische Motive der EU-Erweiterung

Als bislang letztes Mitglied nahm die EU 2013 Kroatien auf. Dass bei der EU-Erweiterung auf dem Westbalkan nun wieder Tempo gemacht wird, hängt offenbar weniger mit dem Streben nach neuen Absatzmärkten, Rohstoffen oder Arbeitskräften zusammen als mit geopolitischen Erwägungen – insbesondere vor dem Hintergrund des Ukraine-Russland-Konflikts.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) sprach von einem „moralischen, politischen und geostrategischen Gebot“, EU-Ratspräsident António Costa bezeichnete die Erweiterung bereits vor einem Jahr als die „wichtigste geopolitische Investition“.
EU-Erweiterungskommissarin Marta Kos stellte wenig später klar, dass sich Beitrittskandidaten geopolitisch eindeutig positionieren müssten. Eine Annäherung an Russland oder eine Ablehnung von Sanktionen gegen den Kreml werde die EU nicht akzeptieren. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich in Tivat ähnlich: „Eine Schaukelpolitik zwischen Russland, China und Europa kann es nicht geben“, sagte er mit Blick auf Serbien.
„In einer Welt, in der geopolitische Einflusssphären entscheidend sind, können wir uns keine Satellitenstaaten Moskaus oder Pekings auf dem Westbalkan leisten“, erklärte jüngst auch Tilman Kuban, europapolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zum neu entfachten Interesse an den sechs potenziellen Beitrittskandidaten.

AfD fordert strenge Aufnahmekriterien

Bei der oppositionellen AfD stieß der Vorstoß auf wenig Begeisterung. Ihr stellvertretender Bundessprecher Peter Boehringer verwies in einer Pressemitteilung darauf, dass nach den Kopenhagener Kriterien ausschließlich „ökonomisch und rechtsstaatlich bereite Staaten zum Nutzen der bisherigen Mitglieder“ in die EU aufgenommen werden dürften. Er gehe davon aus, dass dies bei den Westbalkan-Staaten „auf Jahrzehnte hinaus“ nicht der Fall sein werde.
Es gebe „sehr gute Gründe“, warum die sechs Länder bislang nicht in die EU aufgenommen worden seien, erklärte Boehringer. Diese Gründe könne auch „der selbst ernannte ‚Außenkanzler‘“ nicht einfach ignorieren. Montenegro und Nordmazedonien seien etwa wirtschaftlich schwach. Bosnien und Herzegowina sowie der Kosovo seien ebenfalls arm und von den Folgen früherer Bürgerkriege geprägt. Zudem werde Kosovo „international nicht einmal umfassend völkerrechtlich als Staat anerkannt“. Albanien sei „von Mafia-Strukturen geprägt“, kritisierte Boehringer.

Ein Kandidat zwischen Ost und West: Serbien

Serbien, so kritisierte Boehringer, müsse nun „offenbar mit aller Gewalt und mit faktischer Erpressung über (deutsches) Geld in die EU“ gezerrt werden, obwohl der einst größte, traditionell russlandfreundliche Teilstaat Jugoslawiens noch immer „völlig zerrissen“ sei.
Dass Serbien sich bislang weigert, die EU-Sanktionen gegen Russland mitzutragen, verbessert dessen Verhältnis zur EU und zu Deutschland nicht. Das Gleiche gilt für die Konflikte innerhalb der Westbalkan-Staaten selbst. Spannungen bestehen insbesondere zwischen Serbien und Montenegro sowie zwischen Serbien und dem Kosovo. Kosovo und Montenegro hatten sich in den 2000er-Jahren von Serbien gelöst. Umgekehrt soll das NATO-Mitglied Nordmazedonien nach Informationen der „Tagesschau“ zunehmend in den Einflussbereich Serbiens und Chinas geraten.

Argumente gegen die Westbalkan-Kandidaten

Eine Bestandsaufnahme der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) Baden-Württemberg listet weitere Schwierigkeiten auf, die derzeit gegen eine Aufnahme der Westbalkan-Staaten in die EU sprechen. Ein zentrales Problem ist die begrenzte Aufnahmekapazität des Bündnisses: Um sich für weitere Staaten öffnen zu können, müsse die EU zunächst ihre eigenen Regeln reformieren. Frankreichs Präsident Macron hatte bereits 2019 in diesem Sinne argumentiert.
Wie schwierig es generell für südosteuropäische Länder sein kann, die politischen Standards der EU einzuhalten, zeigten schon die Beitritte von Bulgarien und Rumänien 2007. Auch die Westbalkan-Kandidaten hätten bislang nicht genügend Fortschritte erzielt, um einen EU-Beitritt zu rechtfertigen, schreibt die LpB.

Die EU im Dilemma

Beispielhaft heißt es dazu auch in einem Sachstandsbericht der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) vom September 2025: „Die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Montenegro und Serbien in den Jahren 2012 beziehungsweise 2014 war zunächst von hoher Reformbereitschaft geprägt; später jedoch bremsten ausbleibende Reformfortschritte und der nachlassende politische Wille die Dynamik zunehmend aus.“
Generell seien die Fortschritte auf dem Westbalkan „bislang schleppend und ungleichmäßig“ verlaufen. Die schwierige Ausgangslage der EU fasst die BAKS wie folgt zusammen: „Einerseits hat die geopolitische Situation den Druck erhöht, die Erweiterung zu beschleunigen; andererseits beharrt die Union weiter darauf, dass der EU-Beitritt ein leistungsbezogener Vorgang auf Basis von Reformen und Benchmarks sein muss.“

 Institutionelle Grenzen der EU-Erweiterung

Die BAKS gab zu bedenken, dass der institutionelle Rahmen der EU ursprünglich für einen deutlich kleineren Staatenbund konzipiert worden war. Schon jetzt stoße dieser Rahmen bei 27 Mitgliedstaaten an seine Grenzen: „Eine Erweiterung der EU auf mehr als 30 Mitglieder würde die Wirksamkeit der Entscheidungsfindung noch mehr gefährden und Ungleichgewichte im institutionellen Geflecht zur Folge haben“, mahnt die BAKS vor dem Hintergrund des Einstimmigkeitsprinzips bei Abstimmungen.

Ähnlich wie aktuell Macron und Merz kamen auch die Autoren der Bundesakademie zu dem Schluss, dass deshalb institutionelle Anpassungen innerhalb der EU erforderlich seien, bevor eine weitere Expansion erfolgen könne. „Eine Änderung des Vertrags von Lissabon oder gar die Ausarbeitung eines neuen Vertrags würde jedoch eine politische Einigung zwischen den Regierungen der derzeitigen Mitgliedstaaten voraussetzen“, stellen die BAKS-Autoren klar. Was am Ende dabei herauskommen könnte, sei „nur schwer vorhersehbar“.

Wer verliert, wer profitiert?

Der Beitritt der Westbalkan-Staaten könnte die EU auch finanziell teuer zu stehen kommen, gibt die BAKS zu bedenken. Da das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Person etwa in Serbien bei nur rund 30 Prozent des EU-Durchschnitts liege, „hätten neue Mitglieder nach den geltenden Regeln Anspruch auf erhebliche Fördermittel aus dem EU-Haushalt“ – und damit letztlich auch auf Mittel aus Deutschland, dem größten Nettozahler der EU. Ähnlich verhalte es sich mit den Ansprüchen auf Mittel aus dem EU-Haushalt im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik.
Die Freizügigkeit von Menschen aus dem Westbalkan im Schengen-Raum würde für alle Seiten sowohl Chancen als auch Risiken bergen. Sowohl der Wettbewerb um Fachkräfte als auch mögliche Armutsmigration könnten an Fahrt gewinnen – mit entsprechenden Folgen für den deutschen Sozialstaat.
Inwiefern die Übernahme von EU-Standards den Kampf gegen illegale Migration, Schleuserkriminalität oder Korruption auf dem Westbalkan tatsächlich stärkt oder schwächt, bleibt offen. Und wer garantiert, dass ein Staat nach seinem EU-Beitritt nicht wieder in alte Muster zurückfällt oder sich – wie zuletzt etwa Ungarn – irgendwann weigert, Vorgaben aus Brüssel umzusetzen?

Was eher für die Aufnahme der Westbalkan-Staaten spricht

Andererseits könnten Unternehmen gerade in Deutschland von neuen Rohstoff- und Energielieferanten profitieren, die nicht in Übersee liegen. Die EU hatte beispielsweise schon 2024 ein Abkommen mit Serbien über den Lithium-Abbau im Jadar-Tal geschlossen, von dem auch die deutsche Industrie profitieren soll.
Falls man den EU-freundlichen Kandidaten jede Beitrittsperspektive nehme, so die LpB Baden-Württemberg, könnte der Westbalkan zudem „wieder verstärkt zum Krisenherd werden“: Das Risiko der Instabilität würde sich auf dem Gebiet des früheren Jugoslawiens und Albaniens erhöhen, was zugleich auch geopolitische Unsicherheiten für die EU bedeuten würde. Daher habe Brüssel ein besonderes Interesse daran, den Beitrittsprozess am Laufen zu halten.
Zudem könne die EU damit ihre Handlungsfähigkeit, Zukunftsfähigkeit, Fairness und vor allem ihre Glaubwürdigkeit demonstrieren. Immerhin habe die EU schon vor 23 Jahren in Thessaloniki klargestellt: „Die EU bekräftigt, dass sie die europäische Ausrichtung der westlichen Balkanstaaten vorbehaltlos unterstützt. Die Zukunft der Balkanstaaten liegt in der Europäischen Union.“
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Neue Regelungen bei Frischmilch, laktosefreien Produkten und Vitaminzusätzen in Deutschland

Was ist wirklich „frisch“? Was bedeutet „laktosefrei“ genau? Und wie sieht es mit dem Zusatz von Vitaminen in Milchprodukten konkret aus? Mit dem Inkrafttreten der Milchproduktqualitätsverordnung (MilchPQV) am 14. Juni 2026 fasst Deutschland mehrere bisher getrennte Regelwerke für Milch und Milcherzeugnisse in einer Verordnung zusammen.

Regeln an EU-Recht angepasst

Die Verordnung enthält neue Definitionen und präzisiert Bezeichnungen für verschiedene Milchprodukte.
So ist erstmals der Begriff „laktosefrei“ einheitlich geregelt. Hersteller dürfen diesen Begriff nur verwenden, wenn das Erzeugnis höchstens 0,1 Gramm Laktose je 100 Gramm oder 100 Milliliter enthält. Das gilt auch bei Trockenmilch und anderen Milcherzeugnissen in Pulverform. Auf der Verpackung muss der Laktosegehalt je 100 Gramm Pulver angegeben sein.
Auch die Bezeichnung „frisch“ erhält eine exaktere rechtliche Definition. Frischmilch muss bestimmte Anforderungen an die Wärmebehandlung erfüllen. Die Haltbarkeit ist auf drei Wochen begrenzt. Ultrahocherhitzte Milch (H-Milch) sowie Kondensmilch fallen nicht unter diese Bezeichnung und dürfen daher nicht als Frischmilch angeboten werden.
Bei den Angaben zur Wärmebehandlung vereinheitlicht die Verordnung die verschiedenen Bezeichnungen. Hersteller verwenden künftig die Begriffe „pasteurisiert“, „ultrahocherhitzt“ oder „sterilisiert“ beziehungsweise die Bezeichnung des tatsächlich angewandten Verfahrens. Bislang waren diese Begriffe auf verschiedene Verordnungen oder Regelungen verteilt.

Einzelne Nährstoffe bislang über empfohlenen Werten

Strengere Regeln gibt es zudem bei der Zusetzung von Vitaminen und Mineralstoffen. So deuteten wissenschaftliche Untersuchungen darauf hin, dass die für eine optimale Gesundheit und ein ausgewogenes Wohlbefinden erforderlichen Zufuhrmengen einzelner Nährstoffe teilweise über den bislang empfohlenen Werten liegen könnten.
Für die Lebensmittelherstellung sieht der EU-Rechtsrahmen vor, dass nur Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt werden dürfen, die natürlicherweise in der Ernährung vorkommen oder regelmäßig über die Nahrung aufgenommen werden und als essenzielle Nährstoffe gelten. In der Ende November 2025 aktualisierten Fassung der Verordnung 1925/2006 heißt es dazu:
„Eine mögliche Kontroverse darüber, um welche essenziellen Nährstoffe es sich dabei handelt, sollte vermieden werden. Daher ist es zweckmäßig, eine Positivliste dieser Vitamine und Mineralstoffe zu erstellen.“
Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen begrüßt diese Entwicklung. „Es ist nicht unbedingt gesundheitsförderlich, wenn der Bedarf an Vitaminen und Mineralstoffen deutlich überschritten wird. Das kann sogar kritisch werden. Insofern ist diese Regelung zu begrüßen“, zitiert sie der „Mitteldeutsche Rundfunk“.
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EU nimmt Verhandlungen in Beitrittsgesprächen mit der Ukraine und Moldau wieder auf

Nach dem Ende einer Blockade durch Ungarn nimmt die EU am Montag die Verhandlungen in den Beitrittsgesprächen mit der Ukraine und Moldau wieder auf. Zunächst geht es dabei um Werte und Grundprinzipien, die beide Länder einhalten müssen, um der EU beitreten zu können.
Mehr als zwei Jahre nach Beginn des Ukraine-Krieges hatte die EU im Juni 2024 formell Beitrittsgespräche mit der Ukraine aufgenommen.
Das komplexe Verfahren dauert üblicherweise Jahre und umfasst Verhandlungen über Themen von der Landwirtschaft bis zur Rechtsstaatlichkeit.
Der Beitrittsprozess der Ukraine war wegen des Widerstands der rechtsnationalistischen, ungarischen Regierung unter Viktor Orban zwischenzeitlich ins Stocken geraten. Nach dem Regierungswechsel in Budapest gab Ungarn sein Veto auf.

EU-Außenminister beraten in Luxemburg über Ukraine-Hilfen und Nahost

Die Außenministerinnen und Außenminister der EU kommen am Montag in Luxemburg zusammen, um über den Ukraine-Krieg zu beraten (09.45 Uhr MESZ).
Dabei wird es unter anderem um den jüngsten Vorschlag der EU-Kommission für ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland gehen. Weitere Themen sind die Lage im Nahen Osten, der Iran-Krieg sowie die Beziehungen zu China.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte vergangene Woche unter anderem vorgeschlagen, ehemaligen russischen Soldaten die Einreise in die EU zu verweigern.
Mit Blick auf den Nahost-Konflikt dürften erneut Sanktionen gegen die beiden rechtsextremistischen israelischen Minister Bezalel Smotrich und Itamar Ben Gvir diskutiert werden. (afp/red)
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Schweiz stimmt am Sonntag über Zuwanderungsgrenze von 10 Millionen ab


In Kürze:

  • Eine Schweizer Initiative fordert eine maßvolle Zuwanderung.
  • Ziel ist der Erhalt von Lebensqualität und Wohlstand.
  • Seit 2002 ist die Bevölkerung um 1,7 Millionen gewachsen.
  • Die Regierung warnt vor möglichen Folgen.

 
Die Schweizer stimmen am Sonntag über eine Initiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) ab, die die Bevölkerung auf 10 Millionen Einwohner begrenzen will. In Umfragen liegen laut Agenturen die Gegner knapp vorn. Die Befürworter der Initiative behaupten, die Schweiz mit ihren 9,1 Millionen Einwohnern breche unter der Last der angeblichen „Massenimmigration“ zusammen. Die Regierung und die meisten anderen Parteien warnen hingegen vor katastrophalen Folgen einer Bevölkerungsobergrenze.

Fremd im eigenen Land

„Keine 10-Millionen-Schweiz!“ heißt die Volksinitiative der SVP, die sich gegen Migration und gegen eine Annäherung an die EU positioniert. Die Zuwanderung in die Schweiz sei „massiv zu hoch“, argumentieren die Initiatoren auf ihrer Internetseite. „Wohnungsnot, höhere Mieten, Zubetonierung der Landschaft, Stau und überfüllte Züge, steigende Kriminalität, ein Gesundheitswesen am Anschlag und sinkende Bildungsqualität“ seien die Folgen. Viele fühlten sich „fremd im eigenen Land“, daher „muss jetzt gehandelt werden“.
Deshalb wollen die Initiatoren eine „maßvolle, geregelte Zuwanderung, um unsere Lebensqualität und unseren Wohlstand zu wahren“. Die Bevölkerung solle daher bis 2050 nicht über 10 Millionen steigen. Ende 2025 lebten rund 9,1 Millionen Menschen in der Alpenrepublik, heißt es auf der Website der Regierung. Somit sei die Zahl seit der Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 um rund 1,7 Millionen Bewohner gewachsen.
Die amtliche Statistik deutet darauf hin, dass bis 2055 rund 10,5 Millionen Menschen in der Schweiz leben werden. Sollte die Bevölkerung vor 2050 die 9,5-Millionen-Marke überschreiten, soll die Regierung der Initiative zufolge einschreiten und vor allem weniger Flüchtlinge aufnehmen sowie den Familiennachzug begrenzen, heißt es auf Seite 7 eines Flyers.  Falls die Bevölkerung vor 2050 dennoch auf über 10 Millionen wächst, soll die Schweiz ihr Abkommen mit der EU zur Personenfreizügigkeit nach zwei Jahren kündigen.

„Ausländerfeindlich“ und „kontraproduktiv“

Das ist für viele eine rote Linie, da es bedeuten würde, dass zwei 1999 und 2004 mit Brüssel unterzeichnete Vereinbarungen hinfällig würden, die der Schweiz einen weitreichenden Zugang zum europäischen Binnenmarkt ermöglichen. „Die Teilnahme der Schweiz an den EU-Abkommen von Schengen und Dublin würde ebenfalls infrage gestellt, wodurch die enge Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Asyl gefährdet wäre“, zitieren Agenturen die Regierung in Bern, die die Schweizer auffordert, am kommenden Sonntag mit Nein zu stimmen.
Die Grünen lehnen das Vorhaben als „ausländerfeindlich“ ab, die Sozialdemokraten sprechen von einer „Chaos-Initiative“, die Zentrumsparteien von einer „oberflächlichen Lösung“. „Ich kann nachvollziehen, dass manche das Ende der Personenfreizügigkeit als Wunderlösung betrachten. Aber die Aufkündigung aller Abkommen mit Europa erscheint mir völlig kontraproduktiv“, sagt Cyril Aellen, Vizepräsident der liberalen Freisinnigen Partei.
Zudem unterschätze die SVP „die sehr konkreten negativen Folgen eines Bevölkerungsrückgangs“, da Ausländer in der Schweiz auch das Sozialsystem mitfinanzierten. „Die Lebenshaltungskosten würden deutlich steigen“, behauptet Aellen.
Die deutschsprachigen Kantone der Schweiz befürworten Einwanderungsbeschränkungen im Allgemeinen eher, während der französischsprachige Westen den EU-Abkommen positiver gegenübersteht. Um angenommen zu werden, benötigt die Initiative sowohl mehr als 50 Prozent der Stimmen auf nationaler Ebene als auch die Zustimmung von mehr als der Hälfte der Kantone.

Bundesstellen begleiten Studie

Eine aktuelle Studie der Universität Genf kommt zu dem Ergebnis, dass der mit der Initiative anvisierte Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung negative wirtschaftliche Folgen hätte, da Schweizer Arbeitskräfte fehlen. Mehrere Bundesstellen haben die Studie „eng begleitet und verabschiedet“.
Demnach machten Ende 2024 Ausländer 27,4 Prozent der Schweizer Bevölkerung aus. Rund 330.000 Deutsche leben in der Schweiz. Die meisten Ausländer in dem Land stammen aus Italien.
Manche Branchen sind stark auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. So machen sie im Gastgewerbe etwa 46 Prozent aus, auf dem Bau 34 Prozent, wobei Grenzgänger noch nicht mitgerechnet sind.
Die SVP sorgte bereits 2009 und 2021 mit Initiativen für Schlagzeilen, durch die Minarette und Burkas verboten wurden. 2014 stimmten die Schweizer zudem einer SVP-Initiative zu, die Quoten für Migranten, insbesondere für Europäer, wieder einführte. Bei der späteren Umsetzung verzichtete die Regierung jedoch auf eine vollständige Wiedereinführung solcher Quoten, weshalb die SVP ihr und dem Parlament vorwirft, den Volksentscheid nicht vollständig umgesetzt zu haben.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Marmelade darf ab heute wieder Marmelade heißen

Marmelade darf ab heute Marmelade heißen. Außerdem bekommen Supermarktkunden mehr Klarheit über die Herkunft von Honig. Das sieht eine Verordnung des Bundesagrarministeriums vor, mit der eine EU-Richtlinie national umgesetzt wird.
EU-Recht schrieb bisher vor, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten als „Marmelade“ heißen, alles andere galt als Konfitüre. Die EU hatte die „Frühstücksrichtlinie“ vor zwei Jahren geändert.
Um Verwechslungen mit Marmelade etwa aus Erdbeeren oder Aprikosen zu vermeiden, muss Marmelade aus Zitrusfrüchten gemäß EU-Recht nun „Zitrusmarmelade“ heißen. Das Wort Zitrus kann auch durch den Namen der jeweils verwendeten Frucht ersetzt werden.

Bisherige Marmeladen-Regelung geht auf Briten zurück

Die ursprüngliche Regel geht auf einen Verhandlungserfolg der Engländer zurück, wo Marmelade traditionell nur aus Zitrusfrüchten hergestellt wird.
Mit ihrem Eintritt in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hatten die Briten gefordert, dass nur Marmelade aus Zitrusfrüchten auch so heißen dürfe und hatten damit Erfolg.
Anlässlich der Vorbereitungen für den Brexit hatte Jakob von Weizsäcker (SPD), heute Finanzminister des Saarlands und damals Mitglied im EU-Parlament, 2017 dann vorgeschlagen, dass Marmelade nach dem EU-Austritt der Briten auch wieder so heißen dürfe.
Marmelade wieder Marmelade nennen zu dürfen, könne dabei helfen, vielen EU-Bürgern den bitteren Nachgeschmack des Brexits etwas zu versüßen, schrieb der SPD-Politiker mit ironischem Unterton in einer schriftlichen Anfrage an die EU-Kommission. Seit heute ist dieser Vorschlag Wirklichkeit geworden.

Klarheit über die Herkunft von Honig

Auch bei Honig gibt es ab heute eine Neuerung: Auf Gläsern und Etiketten müssen die Namen aller Ursprungsländer stehen, wenn es mehrere sind. Bisher waren auch pauschale Angaben möglich wie „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“.
Die Herkunftsländer sind gemäß der jetzt in Kraft getretenen Verordnung in absteigender Reihenfolge ihres Anteils anzugeben, zusätzlich der Gewichtsanteil in Prozent. Honig, der bis zum heutigen Stichtag nach den alten Vorgaben abgefüllt wurde, darf noch abverkauft werden. (dpa/red)
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EU startet am Montag Verhandlungen in Beitrittsgesprächen mit Ukraine und Moldau

Die Europäische Union startet am Montag die ersten Verhandlungen in den Beitrittsgesprächen mit der Ukraine und Moldau.
„Alle Mitgliedstaaten haben zugestimmt, den ersten Verhandlungsblock im Rahmen der Beitrittsgespräche mit der Ukraine und Moldau zu eröffnen“, teilten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident António Costa am Freitagabend mit.
Der Beginn der ersten Runde der Beitrittsgespräche sei „eine Anerkennung der Entschlossenheit, des Mutes und der harten Arbeit, die beide Länder bei der Umsetzung von Reformen gezeigt haben, selbst angesichts enormer Herausforderungen“, erklärten von der Leyen und Costa.
Die EU-Erweiterung sei eine „strategische Entscheidung“, eine größere EU läge „in einer von wachsender Unsicherheit geprägten Welt“ in „unserem gemeinsamen Interesse“.
Die erste Gruppe von Verhandlungsthemen, von der EU als „Cluster“ bezeichnet, wird sich auf die Werte und Grundprinzipien beziehen, die beide Länder einhalten müssen, um eines Tages der EU beitreten zu können. Um der EU beizutreten, müssen die Bewerberländer insgesamt sechs „Cluster“ mit Dutzenden von Kapiteln verhandeln.
Nach einem Abschluss der Verhandlungen muss ihr Beitritt einstimmig von allen 27 Mitgliedstaaten gebilligt und von jedem einzelnen Staat ratifiziert werden.
Mehr als zwei Jahre nach Beginn des Ukraine-Krieges hatte die EU im Juni 2024 offiziell Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufgenommen. Das komplexe Vorhaben dauert üblicherweise Jahre und umfasst Verhandlungen über Themen von der Landwirtschaft bis zur Rechtsstaatlichkeit.
Kiew hatte das EU-Beitrittsgesuch wenige Tage nach Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022 gestartet. Lange Zeit geriet es jedoch angesichts des Widerstands aus Ungarn ins Stocken. Mit dem Regierungswechsel in Budapest hatte Ungarn seinen Widerstand aufgegeben.(afp/red)
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EU plant Millionenhilfe für Landwirte wegen Düngemittelkrise

Die Europäische Kommission hat am Freitag Maßnahmen vorgestellt, um Landwirte in Europa angesichts der stark gestiegenen Düngemittelpreise zu unterstützen.
Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, sollen insgesamt 540 Millionen Euro mobilisiert werden, um finanzielle Erleichterungen zu gewähren und die Ernährungssicherheit zu stärken.
Die Kommission plant, die Agrarreserve um 300 Millionen Euro aufzustocken, wobei die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, diese um bis zu 200 Prozent der nationalen Mittel zu erhöhen.
Zusätzlich schlägt die Kommission gezielte Anpassungen der Gemeinsamen Agrarpolitik vor, um Landwirten einen schnelleren und flexibleren Zugang zu Düngemitteln zu ermöglichen.
Dazu gehören eine neue Liquiditätsregelung zur Krisenunterstützung und die Möglichkeit, Betriebsinhabern frühere Direktzahlungen zu gewähren.
Die Mitgliedstaaten könnten ihre Haushalte für Direktzahlungen für das Kalenderjahr 2027 anpassen, um den Auswirkungen der hohen Düngemittelpreise zu begegnen.
„Heute kommen wir unserer Verpflichtung nach, Landwirte zu unterstützen, die mit steigenden Düngemittelkosten konfrontiert sind“, sagte EU-Landwirtschaftskommissar Christophe Hansen. „Ich kann bestätigen, dass wir ein finanzielles Unterstützungspaket der EU in Höhe von 540 Millionen Euro vorgeschlagen haben, das die Mitgliedstaaten mit nationalen Mitteln aufstocken können, um bis zu 1,5 Milliarden Euro an Unterstützung für Landwirte vor Ort zu mobilisieren.“
Europa stehe fest an der Seite seiner Landwirte und ergreife „entschlossene Maßnahmen“, um die Grundlagen der Nahrungsmittelproduktion zu sichern.
Die vorgeschlagenen Änderungen der GAP-Gesetzgebung werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Billigung vorgelegt. Die endgültige Annahme der Agrarreserve ist bis Ende Juli 2026 geplant, sofern die Mitgliedstaaten zustimmen. (dts/red)
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12. Juni: Trackerdaten zum Buckelwal | EU startet neues Asylsystem | Drohung mit Angriffen auf WM

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Trackerdaten zum Buckelwal

Neue Trackerdaten zeigen, dass der unter dem Namen „Timmy“ bekannte Buckelwal nach seiner Freilassung noch mindestens vier Tage gelebt hat. Wie Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus heute angab, legte das Tier in dieser Zeit rund 215 Kilometer zurück. Die genaue Todesursache bleibt unklar. Bei der Untersuchung des Kadavers wurden keine offensichtlichen Hinweise darauf gefunden.

Jobcenterchef abgerufen

Nach Kritik an den Kosten für einen sogenannten Kreativraum hat das Jobcenter Bremen seinen Geschäftsführer Thorsten Spinn abberufen. Der Raum mit Designermöbeln kostete rund 906.000 Euro und sorgte bundesweit für Kritik. Zudem stand das Bremer Jobcenter wegen Vorwürfen des Bürgergeld-Betrugs im Fokus der Öffentlichkeit.

EU startet neues Asylsystem

Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist heute in Kraft getreten. Vorgesehen sind unter anderem einheitliche Grenzverfahren, schnellere Abschiebungen, die Erfassung von Fingerabdrücken und Grenzlager. Der Unions-Innenexperte Alexander Throm fordert zudem Sanktionen gegen EU-Staaten, die die neuen Regeln nicht umsetzen.

Drohung mit Angriffen auf WM

Die dem Iran nahestehende Hackergruppe „Handala“ droht mit Angriffen auf die Fußball-Weltmeisterschaft. Sie behauptet, die Kontrolle über FBI-Drohnen zu besitzen, die für die Luftraumüberwachung bei den WM-Stadien in den USA eingesetzt werden. Im März reklamierte Handala auch für sich, das private E-Mail-Konto von FBI-Chef Kash Patel gehackt zu haben.

SpaceX feiert Börsengang

SpaceX von Elon Musk wurde heute um 10 Uhr Ortszeit in New York unter dem Kürzel „SPCX“ an der Nasdaq gehandelt. Dies ist der größte Börsengang der Geschichte. Das Unternehmen plant, durch den Verkauf von 555,6 Millionen Aktien zu je 135 Dollar 75 Milliarden Dollar einzunehmen. Bis zum Ende der Handelssitzung könnte Musk somit der erste Billionär der Welt werden.
 
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EU-Staaten rücken von Forderung zu Flugverspätungen ab

Drohende Einschnitte bei Fluggastrechten in der EU sind vorerst vom Tisch. In den seit Wochen laufenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament gaben Vertreter der EU-Staaten entsprechende Forderungen auf. Demnach bleibt es dabei, dass Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen können, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen erfuhr.
Auch die Höhe bleibt demnach gleich – anders als die Staaten lange gefordert hatten. Nun steht noch die formale Zustimmung der Abgeordneten aus. Diese könnte am Montag folgen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden. Sie sagte: „Im Botschafterausschuss in Brüssel gab es einen großen Fortschritt bei der Neuregelung der Fluggastrechte.“
Kern der Einigung sei: „Es soll dabei bleiben, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ab drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung haben.“ Auch die Höhe der Entschädigung bleibe unangetastet. Dies sei aus ihrer Sicht ein wichtiger Verhandlungserfolg.

Besserer Preisvergleich beim Handgepäck

Der nun gefundene Kompromiss enthalte auch mehrere konkrete Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, betonte Hubig. Besonders solle der Preisvergleich beim Handgepäck erleichtert und Fluggäste sollten künftig besser darüber informiert werden, welche Ansprüche ihnen zustehen können.
Vertreter von Parlament und Staaten verhandeln seit langem über eine Reform. Die Staaten waren vergangenes Jahr mit der Forderung in die Verhandlungen gegangen, Passagieren künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung zu gewähren. Die Parlamentarier wollten dagegen bei drei Stunden bleiben und die Höhe weiter nach Entfernung staffeln.
Wird der Kompromiss angenommen, bleibt es bei diesen Verspätungsentschädigungen:
  • 250 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung
  • 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung
  • 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist. Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von ausländischen Unternehmen, die in der EU abheben.
Die Verhandler des Europäischen Parlaments wollen sich am Montag in Straßburg treffen und den Text prüfen, den die Mitgliedstaaten übermitteln, wie ein Sprecher sagte. Dann fällt die endgültige Entscheidung, ob es eine Einigung gibt oder nicht.
Die Frist dafür endet in der Nacht zum Dienstag. Sollte es dann bis Mitternacht keinen Kompromiss geben, würde die 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform scheitern.
Mit der Reform sollen außerdem unter anderem Regeln zu Handgepäck, Sitzplatzreservierungen für Familien und Kosten beim Verfallenlassen eines Flugabschnitts festgelegt werden. Mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs sollen berücksichtigt werden. Die bisherigen Fluggastregeln der EU gelten im Wesentlichen seit dem Jahr 2004. (dpa/red)
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Neue EU-Asylregeln: Start mit Unsicherheiten und Kritik

Die europäische Asylpolitik funktioniert jetzt nach neuen Regeln. Ob dadurch weniger Menschen in Europa Schutz beantragen werden, die eigentlich aus anderen Gründen einreisen, bleibt abzuwarten.
Auch Fachleute sind sich nicht sicher, wie sich die Vorschriften praktisch auswirken – von Außengrenzverfahren über die Unterbringung in haftähnlichen Unterkünften bis hin zur Mitwirkungspflicht bei der eigenen Abschiebung.
Viel hängt davon ab, wie sich Italien, Spanien, Griechenland und andere Staaten an den EU-Außengrenzen verhalten. Werden hier in Zukunft tatsächlich alle ankommenden Asylbewerber registriert, inklusive Foto und Fingerabdrücken?
Und funktioniert der sogenannte Solidaritätsmechanismus, der auch die Übernahme von Migranten aus überlasteten Mitgliedstaaten durch andere EU-Länder vorsieht?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagt im ZDF: „Wir werden ab jetzt sehen, dass vieles, was bisher nicht mehr funktioniert hat, wieder geht.“ Das System sei funktionsfähig. Aber er fügte an: „Ob jedes Land gleich am ersten Tag alles zu 100 Prozent richtig macht, das wird man sehen“.
Davon, wie gut es funktioniere, hänge ab, wie lange Deutschland seine Kontrollen an den Grenzen zu den Nachbarstaaten fortführe, sagt er bei einem Besuch am Flughafen Berlin-Brandenburg. Noch seien die Kontrollen notwendig.

Brüssel dämpft Erwartungen

Die EU-Kommission bemühte sich bereits Wochen vor dem Inkrafttreten, die Erwartungen zu dämpfen. Der 12. Juni markiere nicht das Ende, sondern vielmehr den Beginn der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas). EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sagte, nicht alles werde von Anfang perfekt funktionieren.
Anfang Mai war in einem EU-Bericht zu lesen, es fehlten noch Personal und spezielle Aufnahmezentren für Asylverfahren direkt an den Grenzen, etwa in Griechenland, Italien oder Bulgarien: ausgerechnet da, wo es laut der EU-Grenzschutzbehörde Frontex die meisten irregulären Grenzübertritte gibt.

Strenge Grenzverfahren für Verteilung von Lasten – hält der Deal?

Dabei gelten die sogenannten Grenzverfahren als entscheidender Baustein der Asylreform, um Sekundärmigration zu verhindern – also, dass Asylsuchende nicht nach der Erstregistrierung in einem EU-Land regelwidrig und auf eigene Faust in ein anderes Land weiterziehen.
Bei geringen Aussichten auf Asyl sollen Migranten nun direkt an der Grenze festgehalten und von dort auch abgeschoben werden können. Im Gegenzug sollen Staaten an den EU-Außengrenzen bei besonders vielen Einreisen Unterstützung von den anderen Mitgliedsländern bekommen.
Migrationsexperte Maximilian Pichl hat Zweifel, dass der Pakt hält. Echte Solidarität zeige sich besonders durch die Übernahme von Asylbewerbern. Doch dazu seien bisher kaum Länder bereit, sagt der Rechts- und Politikwissenschaftler von der Frankfurt University of Applied Sciences.
„Dieser Streit geht hinter den Kulissen weiter“, sagte Pichl – auch mit Verweis auf Länder wie Ungarn, die bisher weder bereit waren, Asylverfahren zu übernehmen, noch Geld zu zahlen.
Zugutekommt dem Start der Asylreform, dass sich die Migrationslage zuletzt entspannt hat: weniger irreguläre Grenzübertritte, weniger Asylanträge. Doch wenn es zum Stresstest kommt und wieder mehr Menschen kommen? Übernehmen mehr Mitgliedsländer dann Asylsuchende von überlasteten EU-Staaten an den Außengrenzen?
EU-Kommissar Brunner sagt: „Wir müssen alles tun, um die Zahlen zu senken, damit wir nicht in diese hypothetische Situation geraten.“

Gesetzesänderungen auf den letzten Drücker

Der EU-Bericht von Anfang Mai zeigte zudem, dass manche Mitgliedsländer notwendige Reformen in der nationalen Gesetzgebung nicht abgeschlossen hatten.
Die Bundesregierung muss auf den letzten Metern noch Änderung an dem Gesetz vornehmen, mit dem Geas in deutsches Recht umgesetzt wird. Grund dafür ist eine fehlerhafte Formulierung zur Anwendung der neuen Regeln auf bereits laufende Asylverfahren.
Auch ansonsten ist die Umstellung für deutsche Behörden erst einmal mit Aufwand verbunden. Das Bundesinnenministerium prüft laut einer Sprecherin eine Übergangsregelung, damit Geduldete aus Herkunftsländern wie Kolumbien und der Türkei ihre Arbeit beziehungsweise ihre Ausbildung nicht beenden müssen.
Konkret geht es um Menschen, die schon vor Inkrafttreten des neuen Geas einen Asylantrag gestellt haben oder geduldet waren.
Denn über die bisher schon in Deutschland bestimmten sicheren Herkunftsstaaten hinaus gelten auf EU-Ebene ab sofort auch Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Marokko, Tunesien und die Türkei als sichere Herkunftsländer – was für Asylbewerber mit einem Beschäftigungsverbot einhergeht.

SPD-Innenpolitiker gegen weitere Verschärfungen des Asylrechts

Für den SPD-Innenpolitiker, Hakan Demir, steht fest: „Geas darf nicht der Anfang für immer weitere Verschärfungen sein.“ Wichtig sei auch, nicht den Fehler zu machen, Erfolg oder Misserfolg des neuen Systems daran zu messen, ob die Zahl der Asylsuchenden steigt oder sinkt, sagt der Bundestagsabgeordnete.
Das entscheide sich an anderer Stelle und habe mehr damit zu tun, ob es Frieden geben wird in der Ukraine und welchen Grad an Unfreiheit die Menschen in Afghanistan im Alltag erleben.

Grünen-Chef sieht verpasste Chance

Der Grünen-Vorsitzende, Felix Banaszak, sagt, die Geas-Reform, die während der Zeit der Ampel-Regierung unter Dach und Fach gebracht wurde, hätte „das Potenzial gehabt, mit klaren Regeln die Migration in der EU besser und humaner zu organisieren“. Diese Chance habe die Bundesregierung jedoch vertan.
Sie habe stattdessen alle Möglichkeiten genutzt, „um mit Verschärfungen Schutzsuchende einzuschüchtern und abzuwehren“. Er kritisierte: „Die Bundesregierung scheint die Menschenwürde komplett aus dem Auge zu verlieren.“ (dpa/red)
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EU-Sanktionen könnten Fischstäbchen teurer machen

Das nächste EU-Sanktionspaket gegen Russland könnte erhebliche Konsequenzen für deutsche Produzenten und Konsumenten von Fischstäbchen, Schlemmerfilets und anderen Tiefkühl-Fischgerichten haben.
Nach Recherchen der Nachrichtenagentur dpa sehen die Pläne der EU-Kommission vor, dass die Einfuhr von Alaska-Seelachs aus Russland in die EU innerhalb von zwei Jahren um die Hälfte reduziert werden muss. Angesichts des begrenzten Angebots könnte dies zu Produktionseinschränkungen und höheren Preisen zu führen.
Konkret ist den Plänen zufolge vorgesehen, die Importmenge sofort nach Inkrafttreten des neuen Sanktionspakets auf den Durchschnittswert der Jahre 2023 bis 2025 zu begrenzen. Nach einem Jahr sollen dann nur noch 75 Prozent der Menge und nach zwei Jahren nur noch 50 Prozent importiert werden dürfen.

Sanktionen sollen Russland die Kriegsführung erschweren

Die Strafmaßnahme hat zum Ziel, die Einnahmen der Exportwirtschaft Russlands weiter zu reduzieren, um dem Land die Kriegsführung gegen die Ukraine zu erschweren. Zeitweise war auch ein komplettes Einfuhrverbot diskutiert worden. Diese Idee wurde allerdings wegen der Möglichkeit von erheblichen negativen Folgen für europäische Unternehmen und Bürger vorerst wieder verworfen.
Nach Angaben des Thünen-Instituts, das zum Geschäftsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums zählt, ist Russland der viertgrößte Produzent von Meeresfisch weltweit und Deutschland in der EU der größte Abnehmer für Alaska-Seelachs-Filet aus Russland.
Zahlen des Statistischen Bundesamtes zufolge wurden allein im vergangenen Jahr 93.500 Tonnen gefrorene Filets im Wert von rund 228 Millionen Euro in die Bundesrepublik importiert.
Von 2020 bis 2024 sei der Anteil Russlands an Alaska-Seelachsfilet-Importen von 15 auf 45 Prozent gestiegen, schreibt das Thünen-Institut in einem Dossier. In Deutschland stünden die größten Fischstäbchenfabriken der Welt.

Vollständiger Ausgleich nicht möglich

Das Institut warnt deswegen, dass die jetzt geplanten Maßnahmen erhebliche Auswirkungen auf das Angebot und die Preise der Produkte sowie auf die Arbeitsplätze in der deutschen fischverarbeitenden Industrie nach sich ziehen könnten.
In dem Dossier des Bundesforschungsinstituts heißt es, in der Industrie gebe es Überlegungen, die Fehlmenge durch andere Fischarten auszugleichen – etwa durch Süßwasserfische aus Aquakultur wie den Pangasius. Ein vollständiger Ausgleich werde jedoch nicht möglich sein, weder nach Menge noch nach Darbietungsform oder Preis.
Alaska-Seelachs wird nach Angaben des Instituts vor allem im Golf von Alaska, dem Ochotskischen Meer zwischen Russland und Japan und in der Beringsee gefangen und dann auf den Verarbeitungsschiffen meist als Filet, aber auch als ausgenommener Fisch tiefgefroren.

Russischer Fisch könnte nach China gehen

Neben Russland produzieren nach Angaben des Thünen-Instituts nur die US-amerikanischen Fischereien vergleichbare Mengen. Diese seien jedoch durch langfristige Lieferverträge gebunden und könnten einen Ausfall russischer Lieferungen nicht substituieren, heißt es.
Das Institut erwartet zudem, dass der von der EU nicht mehr gekaufte Fisch aus russischen Quellen dann in andere Weltregionen geliefert wird, weil es jetzt schon mehr Nachfrage als Angebot für günstigen Alaska-Seelachs gibt.
„In der Summe würde die deutsche Fischindustrie und damit auch die Versorgung des europäischen Marktes mit günstigen Fischprodukten unwiderruflich Schaden nehmen“, heißt es in dem Dossier „Droht eine Fischstäbchenkrise?“. Selbst nach einem Ende des Ukraine-Krieges würden Fischstäbchen dann aus Fernost kommen und nicht aus heimischer Produktion.

Deutsche Hersteller schweigen bislang

In Deutschland ansässige Produzenten wie Iglo oder Frosta äußerten sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht zu den geplanten EU-Sanktionen und den möglichen Folgen. Der Bundesverband der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels teilte mit, als Branchenverband prüfe er aktuell den Vorschlag der Europäischen Kommission zum 21. Sanktionspaket.
Dieses soll nach Angaben von Diplomaten spätestens im Juli beschlossen werden und neben den Einfuhrbeschränkungen für Alaska-Seelachs unter anderem auch ein komplettes Importverbot für russischen Kabeljau ab 2028 umfassen.
Bereits in der Vergangenheit hat die EU etwa die Einfuhr von Öl und Gas aus Russland weitgehend eingeschränkt und Importverbote für Güter wie Zement, Holz, Diamanten und Gold erlassen. (dpa/red)
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CDU dringt auf harte GEAS-Kontrollen in der EU

Zum Start des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) fordert der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), ein hartes Vorgehen gegen Mitgliedstaaten, die die neuen Regeln nicht umsetzen.
Die EU-Kommission müsse notfalls entsprechende Sanktionsmaßnahmen und Vertragsverletzungsverfahren einleiten, sagte Throm Politico. Als Vorbild nannte er Verfahren gegen Ungarn, bei denen „entsprechende Strafzahlungen festgelegt wurden“.
Der CDU-Politiker warnte vor einem Scheitern der Reform, falls sich einzelne Staaten erneut verweigerten. Wenn das passieren würde, dass sich einzelne Länder oder gar mehrere daran nicht ordentlich beteiligten, dann wäre auch das neue GEAS tatsächlich gescheitert, sagte er.

Sanktionen gegen Vertragsverletzer nötig

Besonders kritisch sieht Throm Länder, die bereits beim Dublin-System Probleme bereitet hätten. Italien und Griechenland insbesondere hätten sich daran nicht beteiligt, andere Staaten hätten Rückführungen erschwert.
Das müsse sich ändern, sagte er. Ein funktionierendes Dublin-Nachfolgesystem sei Dreh- und Angelpunkt für die Verteilung von Asylbewerbern in Europa und Voraussetzung dafür, dass Deutschland Grenzkontrollen wieder zurückfahren könne.
Grundsätzlich bewertet Throm den Start der Reform positiv. Das sei ein echter Neustart, die Voraussetzungen dafür seien gegeben, sagte er. Entscheidend sei nun aber, dass sich alle europäischen Länder dann auch an die neuen Regeln hielten und sie quasi lebten. (dts/red)
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Lobbycontrol: Wirtschaft gibt Rekordsumme für Einflussnahme auf EU-Institutionen aus

Unternehmen und Wirtschaftsverbände geben nach Angaben von Lobbycontrol Rekordsummen aus, um EU-Institutionen zu beeinflussen.
Zum Stichtag 11. Mai 2026 waren es binnen eines Jahres insgesamt 382 Millionen Euro, wie eine am Donnerstag, 11. Juni in Brüssel veröffentlichte Analyse von Lobbycontrol und Corporate Europe Observatory ergab.

Big Tech gibt Millionen für Lobbying aus

Dies waren demnach 27 Millionen Euro mehr als im Vorjahreszeitraum und fast 50 Prozent mehr als noch im Jahr 2020.
Einbezogen wurden demnach Unternehmen und Wirtschaftsverbände mit einem jährlichen Lobbybudget von mindestens einer Million Euro – insgesamt 173 Akteure. In der Mehrheit der Fälle beziehen sich die Zahlen auf das Jahr 2025, bei einigen Unternehmen, die ein abweichendes Geschäftsjahr haben, auf diesen Zeitraum.
Die größten Tech-Konzerne verfügen den Angaben zufolge insgesamt über die höchsten jährlichen Lobbybudgets von insgesamt mindestens 73 Millionen Euro.
„Sie nutzen diese Mittel, um starke Regeln zum Schutz unserer digitalen Rechte zu bekämpfen“, erklärte Lobbycontrol.
Felix Duffy, Kampagnenmitglied bei Lobbycontrol, erklärte dazu: „Dass die größten Big-Tech-Lobbyisten zusammen mindestens 73 Millionen Euro ausgeben, ist ein Warnsignal für die Demokratie.“

Big Tech, Energie & Chemie: Rekord-Lobbying gegen Regeln

Gerade jetzt brauche Europa dringend starke digitale Regeln. „Doch die mächtigsten Tech-Konzerne investieren Rekordsummen, um diese zu schwächen.“
Google, Amazon, Meta und Co. verfügten schon heute über enorme Marktmacht und privilegierte Zugänge zu politischen Entscheidungsträgern.
Die großen Energieunternehmen mit einem jährlichen Lobbybudget von insgesamt mindestens 52 Millionen Euro nutzten geopolitische Krisen wie den Iran-Krieg, um für ein Comeback fossiler Energien zu werben.
Zugleich versuchten sie, „‚Scheinlösungen‘ für die Klimakrise als nachhaltig umzudeuten“.
Die größten Chemiekonzerne und Branchenverbände geben zusammen mindestens 46,5 Millionen Euro für Lobbyarbeit aus.
„Sie fordern eine Schwächung der bestehenden und geplanten Regeln zum Schutz der Bürger vor schädlichen Chemikalien und Pestiziden“, kritisieren die Autoren.

Warnung vor wachsendem Lobby-Einfluss in Brüssel

Als „besorgniserregend“ bezeichnete Lobbycontrol, dass die Unternehmen und Verbände für die steigenden Ausgaben „mit beispiellosem Zugang zur Politik und politischen Ergebnissen belohnt“ würden, „die häufig dem öffentlichen Interesse schaden“.
So habe die EU-Kommission seit ihrem Amtsantritt eine Reihe von Deregulierungsinitiativen auf den Weg gebracht. Betroffen seien unter anderem die Chemikaliengesetzgebung, die Landwirtschaft, die Digitalpolitik, Industrieemissionen und Genehmigungsverfahren.
Der Bericht enthält verschiedene Empfehlungen, wie die EU-Lobbyregeln neu ausgerichtet werden sollten.

Ende des privilegierten Lobby-Zugang

So sollte die Kommission den privilegierten Zugang für Industrielobbys beenden und sicherstellen, dass andere Stimmen – etwa aus der breiten Öffentlichkeit, der Zivilgesellschaft sowie unabhängigen Wissenschaftlern – „klar und deutlich gehört werden“.
Außerdem müsse das EU-Transparenzregister für die registrierten Lobbyakteure rechtlich verbindlich werden.
Für ihre Studie nutzten Lobbycontrol und Corporate Europe Observatory das von ihnen betriebene Portal Lobbyfacts. Das Portal ermöglicht es Journalisten, Aktivisten und Forschenden, Daten aus dem offiziellen EU-Transparenzregister zu durchsuchen, zu sortieren, zu filtern und zu analysieren.
So lässt sich nachverfolgen, welche Lobbyakteure auf EU-Ebene aktiv sind und wie sich ihr Einfluss im Laufe der Zeit entwickelt. (afp/red)
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GEAS startet: EU führt verschärfte Asylreform mit Grenzlagern ein

Nach zwei Jahren Übergangszeit treten am Freitag die Regelungen des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) in Kraft. Durch die Reform werden die Grenzverfahren verschärft und das Asylverfahren grundlegend überarbeitet.
EU-Innenkommissar Magnus Brunner erklärte, mit der Reform gebe es zum ersten Mal „ein umfassendes europäisches System“. Die Änderungen verschafften den EU-Staaten mehr Kontrolle über Ein- und Ausreisen.

So funktioniert die verschärfte Asylreform

Zu den neuen Maßnahmen gehört unter anderem ein Schnell-Check für Migranten, die systematische Erfassung ihrer Fingerabdrücke in einer Datenbank sowie beschleunigte Asylverfahren für Menschen aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote.
Für Asylverfahren an den Außengrenzen werden Grenzlager eingerichtet. Menschenrechtsorganisationen warnen vor einer Aushöhlung der Rechte Schutzsuchender. (afp/red)
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Ethikrat gegen pauschale Altersgrenze: „Social-Media-Verbot geht ein Stück zu weit“

Pauschale Verbote und ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats nicht geeignet, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Epoch Times sprach mit der Philosophin Judith Simon. Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats sowie Sprecherin der Arbeitsgruppe „Mensch und Maschine“. Am Donnerstag, 11. Juni, stellte der Rat in Berlin 13 Empfehlungen für den digitalen Kinder- und Jugendschutz vor.
Frau Simon, ab welchem Alter sollten Kinder laut dem Ethikrat Zugang zu den sozialen Medien bekommen? Was halten Sie von einem Social-Media-Verbot, wie es in anderen Ländern umgesetzt wurde?
Wir haben uns im Deutschen Ethikrat gegen eine pauschale Altersgrenze für soziale Medien ausgesprochen. Stattdessen muss differenziert werden, welche Technologien und Medien für Kinder geeignet sind und welche nicht.

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Deswegen soll es einen gestuften, risikobasierten Ansatz geben. Wenn bestimmte gefährliche Funktionen enthalten sind, dann ist es eher für Ältere geeignet. Wenn die Inhalte dagegen sehr kinderfreundlich sind, können auch jüngere Kinder die Medien nutzen.
Wir haben gesagt, dass ein Social-Media-Verbot ein Stück zu weit geht, da es die Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen einschränkt. Andererseits ist es zu eng, weil es die ganzen anderen digitalen Technologien wie KI-Chatbots, Messenger und so weiter aus dem Blick nimmt und sich nur auf soziale Medien fokussiert.
Generative KI erleichtert das Vortäuschen von Identitäten. Dadurch werden Anbahnungsversuche Erwachsener bei Kindern mit sexueller Absicht, das sogenannte Cybergrooming, schwerer oder gar nicht mehr erkennbar. Welche Schutzmechanismen schlägt der Ethikrat vor und inwiefern sind Gesetzgeber und Plattformbetreiber hier gefordert?
Ein großer Schwerpunkt war, dass wir gesagt haben, generative KI muss viel stärker in den Blick genommen werden, als das im Moment der Fall ist. Das muss zum einen dazu führen, dass zum Beispiel bestimmte gesetzliche Regelungen im Jugendschutz verändert werden, um auch generativer KI Rechnung zu tragen.
Und auf der anderen Seite geht es gerade um dieses Grooming und diese Anbahnung, was natürlich dann wieder ein Stück weit über die sozialen Medien hinausgeht. In sozialen Medien, auf die Kinder und Jugendliche bereits zugreifen können, sollten Anbahnungskontaktmöglichkeiten durch Fremde unterbunden oder verhindert werden. Es gibt also unterschiedliche Ansatzpunkte, einerseits bei bestimmten Einschränkungen der Nutzung generativer KI selbst und andererseits bei der Verwendungsweise, beispielsweise für Grooming.
Wo sind Plattformbetreiber und wo ist der Gesetzgeber gefordert?
Die Plattformbetreiber müssen das umsetzen. Da sie vieles nicht freiwillig umsetzen, muss der Gesetzgeber bestimmte Dinge einfordern. Ein Hebel wäre der Digital Services Act (DSA). Wir haben uns sehr stark für Lösungen auf europäischer Ebene und für eine effektivere Umsetzung des Digital Services Act ausgesprochen.
Eine Möglichkeit wäre da. Es gibt begleitende Leitlinien zu Artikel 28 des DSA, der sich mit Kinder- und Jugendschutz beschäftigt. Diese Leitlinien könnten verbindlich gemacht werden, um genau festzulegen, welche Funktionen und Features von Plattformbetreibern ausgestellt werden müssen, wenn sie ihre Services Kindern und Jugendlichen zugänglich machen.
Das erfordert jedoch Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten. Ist es nicht sicherer, auch eine nationale Lösung zu finden? Oder würde diese nicht weit genug gehen?
Das Problem ist, dass alle gesetzlichen Regelungen, die Plattformbetreiber adressieren, ohnehin durch die Vollharmonisierung des Digital Services Act auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen. Das heißt, nationale Alleingänge adressieren ohnehin nicht wirklich die Plattformen.
Ein weiteres Problem wäre: Wenn wir jetzt unterschiedliche nationale Lösungen hätten, käme es zu einer Fragmentierung und zu noch schwereren Rechtsdurchsetzungen. Deswegen müsste es einheitliche Lösungen geben. Den DSA gibt es ja bereits. Es geht also nicht darum, neue Einigkeit zu erzielen, sondern darum, dieses Gesetz effektiver umzusetzen und diese Leitlinien in den Gesetzestext selbst zu integrieren.
Die einfache Möglichkeit, pornografische Bilder mithilfe von Deepfake-Technologie erstellen zu können, kann dazu führen, dass Kinder selbst diese nutzen, um andere Kinder zu mobben. Wie bewertet der Ethikrat diese Gefahren und wie kann dem vorgebeugt werden?
Der Umgang mit solchen Deepfakes in diesem Kontext wird ja im Moment politisch auch noch mal unabhängig diskutiert, in welcher Art und Weise auch die Verbreitung von solchen Bildern unterbunden werden soll.
Das ist ein ganz wichtiges Thema, das gar nicht nur unbedingt bei den Plattformen angesetzt werden muss. Da kann es eben nationale Lösungen geben, dass man sagt, die Verbreitung von solchen Informationen wird unter Strafe gestellt. Das haben wir uns jetzt nicht spezifisch angeschaut. Unter das Thema generative KI fällt das aber natürlich als eine neue Quelle für neue Risiken, aber auch für bekannte Risiken, ganz klar.
Wie wichtig ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz beim Umgang mit Social-Media-Plattformen und generativer KI? Wie stark sind Elternhäuser und Bildungseinrichtungen gefordert, Medienkompetenz zu fördern?
Das ist sehr wichtig. Es kann nicht ausreichen, Verbote auszusprechen, sondern Menschen müssen für die Gefahren sensibilisiert werden, natürlich auch für die Chancen vieler dieser Technologien und die Art und Weise, wie man sinnvoll mit sozialen Medien oder KI umgeht. Man muss aber auch für die Probleme sensibilisiert werden, damit Kinder untereinander und Eltern mit ihren Kindern darüber reden und sich schützen können. Auch Schulen sollten einbezogen werden, um unterstützend tätig zu werden.
Wir haben auch über Kinderärztinnen und Kinderärzte gesprochen, die schon ganz früh durch die Kinderuntersuchungen, bei denen sie alle Eltern kennenlernen, sensibilisieren könnten, was die Nutzung digitaler Technologien und mögliche Schäden betrifft, auch wenn die Eltern bestimmte Praktiken vorleben.
Ich finde es sehr wichtig, dass es einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und einen Austausch darüber gibt, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können.
Wie würden Sie die aktuelle Situation einschätzen? Halten Sie unsere Kinder und Jugendlichen in dieser Hinsicht für fit? Oder haben Sie den Eindruck, dass diese Gefahren und Risiken noch gar nicht abschätzbar sind und noch viel Aufklärungsarbeit und Bewusstmachung nötig ist?
Ich halte Kinder und Jugendliche schon oft für fit. Aber das Problem ist, dass auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, also die gesamte Bevölkerung verstehen muss, wie diese Technologien funktionieren.
Meiner Meinung nach kann es nicht immer nur um Aufklärung gehen, die dann den Einzelnen zugemutet wird. Das Grundproblem ist, dass diese Software so gebaut ist, dass sie unsere Schwächen ausnutzt. Sie ist eben so gebaut, dass sie Aufmerksamkeit erregt.
Deshalb müssen wir unsere digitalen Umwelten so umgestalten, dass sie für Kinder und Jugendliche, aber auch für uns alle, besser geeignet sind. Dann müssen wir Kinder nicht von bestimmten Dingen fernhalten, sondern haben das Problem an der Wurzel gepackt, nämlich bei den Geschäftsmodellen dieser Onlineplattformen.
Was genau schwebt Ihnen vor, wenn Sie vorschlagen, die digitalen Umwelten umzugestalten?
Einerseits sagen wir, dass wir süchtig machende Funktionen von sozialen Medien prinzipiell verbieten sollten. Es ist die Logik hinter den Endlosfeeds und dem unendlichen Scrollen und dem Blinken und Piepen überall, damit wir mehr Zeit auf diesen Plattformen verbringen.
Das gleiche Prinzip gilt bei Chatbots. Es gibt keinen Grund, warum Chatbots einen mit „Ich“ anreden oder signalisieren müssen, dass sie einen verstehen oder hören. Diese ganze vermenschlichende Sprache von Chatbots ist überflüssig. Die Idee dahinter ist: Je mehr Zeit wir mit diesen Chatbots auf diesen Plattformen verbringen, desto mehr Datenspuren hinterlassen wir und desto mehr wissen diese Plattformen.
Und das ist das eigentliche Geschäftsmodell. Das spricht natürlich gegen die Autonomie und Selbstständigkeit der Nutzerinnen und Nutzer, diese Dinge auch mal wegzulegen. Deswegen müssen wir auch diese Geschäftsmodelle in den Blick nehmen, damit sich etwas ändern kann.
Vielen Dank für das Gespräch.
Sehr gerne.
Das Interview führte Erik Rusch.