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Kann Berlin vom Länderfinanzausgleich ausgeschlossen werden?

 

In Kürze:

  • Unionspolitiker stellen im Fall einer möglichen Linksregierung in Berlin Finanzhilfen für die Hauptstadt infrage.
  • Der Länderfinanzausgleich folgt gesetzlichen Kriterien wie Finanzkraft und Einwohnerzahl, nicht der politischen Ausrichtung einer Landesregierung.
  • Eine Kürzung wäre nur über eine Gesetzesänderung möglich und müsste allgemeinen finanzverfassungsrechtlichen Maßstäben genügen.

 
Die Drohung zielt auf Berlin, die Frage betrifft aber den gesamten deutschen Föderalismus. Nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl wird politisch darüber diskutiert, ob eine linksgeführte Landesregierung finanzielle Folgen haben könnte. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, machte der CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek im bayerischen Landtag nach einem Treffen der Fraktionschefs der unionsregierten Bundesländer in München Ende September deutlich:
„Sollte Berlin eine Landesregierung bekommen, die Antisemitismus und Judenhass im Programm hat, werden wir eine gemeinsame Initiative starten, auch zur Frage, wer finanziert die Hauptstadt.“
Dabei geht es zum einen um den Länderfinanzausgleich, zum anderen um den gerade erst ausgehandelten Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Letzterer ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Berlin mit einer Laufzeit von zehn Jahren und regelt Zahlungen des Bundes für besondere Kosten, die Berlin aus seiner Rolle als Bundeshauptstadt entstehen.
Der Länderfinanzausgleich, der formal als Finanzkraftausgleich als Teil des bundesstaatlichen Finanzausgleichs bezeichnet wird, folgt dagegen festen verfassungs- und einfachgesetzlichen Regeln. Wer Berlin dort Geld entziehen will, müsste deshalb nicht nur politisch Druck machen, sondern den föderalen Finanzausgleich in Gänze verändern.
Nach geltendem Recht kann Berlin nicht einfach aus dem Finanzausgleich ausgeschlossen werden. Maßgeblich ist nicht, welche Parteien ein Land regieren, sondern wie finanzstark oder finanzschwach es im Vergleich zu anderen Ländern ist.
Artikel 107 Absatz 2 des Grundgesetzes verpflichtet den Gesetzgeber, die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen auszugleichen. Politische Bewertungen einer Landesregierung nennt die Verfassung nicht als Kriterium.

CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek stellte bei einer möglichen linksgeführten Landesregierung in Berlin finanzielle Konsequenzen in Aussicht. (Archivfoto)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Ausgleich nach Rechenregeln

Seit 2020 läuft der Finanzausgleich nicht mehr über direkte Zahlungen zwischen Geber- und Nehmerländern, sondern über Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung. Das Finanzausgleichsgesetz regelt dieses Verfahren. Danach wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer zunächst nach Einwohnerzahl verteilt. Im zweiten Schritt wird diese Verteilung durch den Finanzkraftausgleich korrigiert.
Länder mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erhalten Zuschläge; finanzstärkere Länder müssen Abschläge hinnehmen. Das Bundesfinanzministerium beschreibt den Finanzkraftausgleich deshalb als Verfahren, das die zunächst einwohnerbezogene Umsatzsteuerverteilung an die Finanzkraft der Länder anpasst.
Einfach gesagt: Zunächst wird so getan, als bekäme jedes Bundesland seinen Anteil an der Umsatzsteuer nach der Zahl seiner Einwohner. Danach wird geprüft, ob ein Land im Vergleich zu den anderen Ländern besonders finanzstark oder finanzschwach ist. Finanzstarke Länder erhalten dann weniger von ihrem rechnerischen Umsatzsteueranteil, finanzschwache Länder mehr.
Berlin profitiert von diesem System erheblich. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums erhielt die Hauptstadt im Ausgleichsjahr 2025 Zuschläge von rund 4,2 Milliarden Euro. Das war erneut der höchste Betrag aller Länder; Berlin erhielt damit 21,1 Prozent des gesamten Ausgleichsvolumens. Bayern musste im selben Jahr Abschläge von rund 11,7 Milliarden Euro hinnehmen, Baden-Württemberg und Hessen jeweils rund 4,0 Milliarden Euro, Hamburg 331 Millionen Euro.

Politische Sanktion schwer begründbar

Eine Reform des Systems ist möglich. Sie müsste aber durch ein Bundesgesetz erfolgen und wegen der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern die Zustimmung des Bundesrats einbeziehen. Der Gesetzgeber könnte etwa die Ausgleichsintensität verändern oder einzelne Berechnungsgrößen neu gewichten.
Länder finanzieren aus ihren Einnahmen Verwaltung, Schulen, Hochschulen, Polizei, Gerichte, Infrastruktur und Investitionsprogramme. Unternehmen spüren die Leistungsfähigkeit eines Landes mittelbar über Verkehrsanbindung, Bildungsangebot, öffentliche Beschaffung und Standortkosten.
Für Berlin hätte ein Wegfall der Zuschläge erhebliche Haushaltsfolgen und indirekte Folgen wie weniger Spielraum für Investitionen, mehr Druck auf soziale Programme, verschobene Bauvorhaben oder neue Prioritäten im Haushalt.

Hauptstadtvertrag ist ein anderer Fall

Vom Finanzausgleich zu trennen ist der Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Er betrifft nicht die allgemeine Finanzkraft Berlins, sondern besondere Lasten der Bundeshauptstadt. Dazu zählen Ausgaben für Sicherheit, Staatsbesuche, das Regierungsviertel und Kultureinrichtungen von gesamtstaatlicher Bedeutung.
Die Bundesregierung teilte Mitte September mit, der Bund und das Land Berlin hätten einen neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag für 2028 bis 2037 unterzeichnet. Das Volumen beträgt rund fünf Milliarden Euro, davon 2,1 Milliarden Euro für Sicherheit und 2,9 Milliarden Euro für Kultur.
Dieser Vertrag ist politisch angreifbarer als der Länderfinanzausgleich, weil er eine konkrete Vereinbarung zwischen Bund und Land ist.
Doch auch hier gilt: Die Hauptstadtfunktion Berlins hängt nicht von der Zusammensetzung des Senats und dem Parteibuch des Regierenden Bürgermeisters ab. Eine neue Landesregierung ändert nicht automatisch die Kosten für Polizeieinsätze im Regierungsviertel, Staatsbesuche oder hauptstadtbedingte Kulturaufgaben. Wer den Vertrag neu öffnen will, müsste daher erklären, welche Vertragsgrundlage sich geändert haben soll.

Finanzstarke Länder fordern Reformen

Der Streit über Berlin fällt in eine seit Jahren geführte Debatte über den Finanzausgleich. Vor allem finanzstarke Länder sehen die Belastung inzwischen als zu hoch an.
Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte im April 2026, dass der Finanzkraftausgleich ein „absurdes Ausmaß“ angenommen habe. Bayern müsse 2025 eine Rekordsumme von rund 11,7 Milliarden Euro stemmen und trage seit Jahren den „Löwenanteil“ des Systems, sagte der Minister damals. Die geplante Entlastung von rund 200 Millionen Euro nannte Füracker nur einen „Tropfen auf den heißen Stein“. Aus bayrischer Sicht gehe es um ein neues Verhältnis von „Solidarität, Eigenverantwortung und Fairness“.
Bayern hat 2023 beim Bundesverfassungsgericht daher eine Klage gegen das Finanzausgleichsgesetz eingereicht. Eine Entscheidung wird dieses Jahr erwartet.
Ähnlich argumentiert Hessen. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) erklärte im Februar 2026, die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern seien „aus der Balance geraten“. Wenn Hessen Schulden aufnehmen müsse, um andere Länder mit vier Milliarden Euro pro Jahr zu unterstützen, stimme „etwas sehr grundlegend nicht mehr“. Finanzminister Alexander Lorz (CDU) wird in derselben Mitteilung des hessischen Finanzministeriums mit den Worten zitiert: „Wir stehen zur Solidarität im Föderalstaat, aber Solidarität ohne Reform ist Stillstand.“ Hessen fordere deshalb mehr Leistungsanreize und eine stärkere Betonung der Eigenverantwortung der Länder.
Dem steht die verfassungsrechtliche Funktion des Ausgleichssystems gegenüber. Der Länderfinanzausgleich soll die Finanzkraftunterschiede der Länder nicht vollständig beseitigen, aber verringern. Das entspricht der Vorgabe aus dem Grundgesetz. Auch das Bundesfinanzministerium beschreibt den Finanzausgleich als zentrales Verfahren zur Aufteilung der Umsatzsteuer und zur Angleichung der Finanzkraft unter den Ländern.

Kein einfaches Druckmittel

Ein Ausschluss Berlins vom Länderfinanzausgleich hätte über den konkreten Fall hinaus Bedeutung für die Finanzbeziehungen der Länder. Denn das geltende System knüpft an Finanzkraft, Einwohnerzahl und gesetzlich festgelegte Ausgleichsmaßstäbe an, nicht an die politische Zusammensetzung einer Landesregierung.
Würde eine Kürzung mit der Regierungsbildung in einem Land begründet, könnte ein Präzedenzfall entstehen: Finanzielle Ansprüche eines Landes würden dann nicht allein nach den bisherigen gesetzlichen Kriterien bewertet, sondern auch nach politischen Mehrheiten.
Der Länderfinanzausgleich folgt gesetzlichen Regeln. Eine kurzfristige Kürzung allein aufgrund politischer Mehrheiten in Berlin ist danach nicht vorgesehen. Wer Berlin tatsächlich weniger Geld zuweisen will, müsste das Finanzausgleichsgesetz ändern, Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat organisieren und eine Regelung schaffen, die allgemeine finanzverfassungsrechtliche Kriterien erfüllt.
Die aktuelle Drohung könnte man daher eher politisch verstehen. Sie könnte dazu dienen, den Druck auf die Regierungsbildung in Berlin zu erhöhen.
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Leere Kassen, steigende Kosten: Was Sachsen-Anhalts Kommunen vom Land erwarten


In Kürze:

  • Kommunen wie Halle, Magdeburg und Mansfeld-Südharz stehen finanziell unter erheblichem Druck. Steigende Pflichtausgaben und weniger Einnahmen engen die Handlungsspielräume ein.
  • Städte und Landkreise fordern von der nächsten Landesregierung eine verlässlichere Finanzierung. Im Mittelpunkt stehen der kommunale Finanzausgleich und eine stärkere Berücksichtigung tatsächlicher Kostensteigerungen.
  • Eine AfD-geführte Landesregierung ist nach der Landtagswahl nicht ausgeschlossen. Wie die Partei den kommunalen Finanzausgleich ab 2027 konkret gestalten würde, bleibt bislang offen.

 
Die Landtagswahl hat die politischen Kräfteverhältnisse in Sachsen-Anhalt grundlegend verändert. Die AfD ist mit 39 von 83 Sitzen stärkste Kraft im neuen Landtag. Zur absoluten Mehrheit fehlen ihr drei Mandate. Ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund beansprucht das Amt des Ministerpräsidenten. Ob es dazu kommt, ist offen. Ein Machtwechsel hin zu einer AfD-geführten Landesregierung lässt sich aber nicht ausschließen.
Für Sachsen-Anhalts Städte und Landkreise ist die offene Regierungsfrage von unmittelbarer Bedeutung. Denn wer künftig im Land regiert, entscheidet auch darüber, wie viel Geld die Kommunen erhalten und wie stark das Land sie bei ihren Aufgaben unterstützt.
Der Handlungsdruck ist groß. Die Stadt Halle rechnet für 2026 mit einem Minus im dreistelligen Bereich. Die Landeshauptstadt Magdeburg plant für 2027 mit einem Fehlbetrag von rund 47 Millionen Euro.
Auch die Landkreise sehen sich durch steigende Kosten bei ihren Pflichtaufgaben unter Druck. Der Landkreistag Sachsen-Anhalt fordert, dass der kommunale Finanzausgleich ab 2027 die tatsächliche Kostenentwicklung stärker berücksichtige.
Was könnte die nächste Landesregierung also tun, damit Städte und Landkreise ihre Aufgaben noch bezahlen können?

Kommunen tief im Minus

Deutschlands Kommunen haben 2025 zusammen ein Finanzierungsdefizit von 31,9 Milliarden Euro verzeichnet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sei es der höchste Fehlbetrag seit der deutschen Vereinigung.
Auch in Sachsen-Anhalt wächst die Verschuldung. Ende 2025 waren die kommunalen Kernhaushalte mit rund 3,71 Milliarden Euro verschuldet. Das waren 7,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Für die Menschen werden solche Zahlen spürbar, wenn Gebühren steigen, Investitionen verschoben oder Stellen nicht wieder besetzt werden.
Gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wie Sozial- oder Jugendhilfeleistungen können nicht einfach gestrichen werden, weil das Geld knapp wird.

Halle sieht kaum noch Spielraum

Besonders angespannt ist die Lage in Halle. Die Stadt rechnet für 2026 mit einem Defizit von 138 Millionen Euro. Auf Anfrage von Epoch Times beschreibt ein Stadtsprecher die Lage deutlich: Die Stadt an der Saale habe „faktisch keinen finanziellen Handlungsspielraum mehr“.
Als Ursachen nennt der Sprecher ein Missverhältnis zwischen gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und deren Finanzierung. Hinzu kommen steigende Personalkosten durch Tarifabschlüsse, höhere Baupreise sowie wachsende Ausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere bei den Hilfen zur Erziehung.
Nach Angaben des Sprechers reichten die besonderen Zuweisungen des Landes nicht aus, um den Finanzbedarf bei mehreren Pflichtaufgaben zu decken. Dazu gehören unter anderem Sozialleistungen, Hilfen zur Erziehung und die Schülerbeförderung.
Der Sprecher der Stadt sieht Bund und Land in der Verantwortung.
Sie müssten die Kommunalfinanzen „nachhaltig stabilisieren“. Als kurzfristige Möglichkeit nennt Halle beispielsweise einen höheren kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer. Zugleich fordert die Stadt, Kommunen bei Sozialausgaben zu entlasten und ihnen durch neue Leistungsgesetze nicht weitere Kosten aufzubürden.
Auch Bürokratieabbau und einfachere Förderverfahren gehören zu den Forderungen. Entlastungen, die der Bund für Kommunen beschließt, sollten nach Auffassung Halles von den Ländern vollständig weitergegeben werden.

Polizisten entfernen am 7. September 2026, dem Tag nach der Landtagswahl, mobile Absperrpfosten vor dem Landtag von Sachsen-Anhalt in Magdeburg.

Foto: Ronny Hartmann/AFP via Getty Images

Milliarden vom Land

Eine zentrale Rolle spielt das Finanzausgleichsgesetz. Über dieses System verteilt das Land Sachsen-Anhalt Geld an Städte, Gemeinden und Landkreise. Für 2026 umfasst der kommunale Finanzausgleich rund 2,14 Milliarden Euro.
Wie viel Geld künftig zur Verfügung steht und nach welchen Regeln es verteilt wird, gehört deshalb zu den wichtigen Entscheidungen nach der Wahl. Gerade für 2027 brauchen die Kommunen Planungssicherheit.

Magdeburg zeigt die Folgen

In Magdeburg lässt sich beobachten, was Sparen für Bürger bedeuten kann. Die Landeshauptstadt rechnet in ihrem Haushaltsplanentwurf für 2027 mit einem Fehlbetrag von rund 47 Millionen Euro.
Bis 2034 sollen durch ein Konsolidierungskonzept fast 200 Millionen Euro eingespart werden. Einen erheblichen Beitrag soll die Verwaltung leisten. Nach Angaben der Stadt seien fast 500 Stellen unbesetzt. Die Personalkosten sollen dadurch inzwischen um rund 15 Millionen Euro jährlich niedriger liegen.
Doch das reicht nicht. Parkgebühren sollen steigen. Besonders deutlich ist die geplante Erhöhung der Kita-Beiträge: Für 2027 ist zunächst ein Plus von 44 Prozent vorgesehen.
Gleichzeitig plant Magdeburg, 2027 fast 180 Millionen Euro zu investieren, unter anderem in Schulen, Brücken, Feuer- und Rettungswachen sowie Sportstätten. Viele dieser Investitionen lassen sich nicht beliebig lange verschieben. Werden sie zurückgestellt, kann das auch Unternehmen treffen, denen öffentliche Bau- und Sanierungsaufträge fehlen.

Landkreise besonders abhängig

Anders als Städte und Gemeinden verfügen Landkreise nicht über eigene, grundgesetzlich garantierte kommunale Steuerquellen wie die Gewerbe- oder Grundsteuer. Ihre Finanzierung stützt sich wesentlich auf Zuweisungen des Landes und die Kreisumlage, die von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden aufgebracht wird. Steigt die Kreisumlage, erhöht das die Einnahmen des Landkreises, verringert zugleich aber den finanziellen Spielraum der Gemeinden.
Der Landkreistag Sachsen-Anhalt sieht die Finanzierung der Kreise grundsätzlich unter Druck. Die Landkreise im Land wiesen im bundesweiten Vergleich die höchste Pro-Kopf-Verschuldung auf. Um so einer „strukturellen Armut“ zu begegnen, müsse der kommunale Finanzausgleich deshalb zu einem „aufgabengerechten, auskömmlichen und verlässlichen System“ weiterentwickelt werden.
Konkret fordert der Verband, dass der Finanzausgleich ab dem kommenden Jahr die tatsächlich entstehenden Kosten besser abbilde. Berücksichtigt werden müssten dabei die „unterschiedlichen, tatsächlichen Preisdynamiken insbesondere im Sozial- und Jugendhilfebereich, aber auch im Personalbereich“.
Auch bei der Kreisumlage fordert der Verband Änderungen. Bei der Berechnung des Finanzbedarfs dürften Einnahmen daraus nur in einer „tatsächlich auch erreichbaren Größenordnung“ angesetzt werden.
Für seine Erwartungen an die künftige Landespolitik verweist der Landkreis Mansfeld-Südharz westlich von Halle in seiner Antwort auf die Anfrage von Epoch Times auf das Forderungspapier des Landkreistages
Wie angespannt die eigene Finanzlage ist, zeigt der jüngste Jahresabschluss für das Jahr 2024: Der Landkreis verbuchte einen Fehlbetrag von rund 45,6 Millionen Euro. Nach dem Einsatz vorhandener Rücklagen blieben rund 38,9 Millionen Euro ungedeckt.

Was könnte sich mit der AfD ändern?

Sollte die AfD Regierungsverantwortung übernehmen, müsste sie auch Antworten auf die Finanzprobleme der Kommunen finden. In den von Epoch Times ausgewerteten öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen der AfD-Landtagsfraktion aus den vergangenen zwölf Monaten findet sich bislang jedoch kein umfassender Vorschlag dazu, wie der kommunale Finanzausgleich ab dem kommenden Jahr ausgestaltet und finanziell ausgestattet werden soll.
Zu einzelnen Belastungen der Kommunen hat sich die Fraktion dagegen konkret positioniert. Im Januar 2026 warnte sie bei der kommunalen Wärmeplanung vor erheblichen Folgekosten für Kommunen und Stadtwerke. Sie verlangte unter anderem belastbare Kostendaten sowie Klarheit darüber, wie die daraus entstehenden Aufgaben finanziert werden sollen. Ziel sei es, eine finanzielle Überforderung der Kommunen zu verhindern.

Früher Test für die nächste Regierung

Wer Sachsen-Anhalt künftig regiert, wird schon im kommenden Jahr zeigen müssen, welchen finanziellen Spielraum Städte und Landkreise erhalten. Über den kommunalen Finanzausgleich und die Finanzierung zusätzlicher Aufgaben besitzt das Land erheblichen Einfluss.
Nicht alle Probleme lassen sich in Magdeburg lösen. Viele Sozialleistungen beruhen auf Bundesgesetzen, Tarifabschlüsse werden nicht von der Landesregierung festgelegt und Baupreise entstehen am Markt.
Sollte die AfD künftig die Regierung in Magdeburg übernehmen, würde sich daran auch ihre kommunalpolitische Bilanz messen lassen. Für die Menschen ist das keine abstrakte Haushaltsfrage. Es entscheidet mit darüber, was die Kita kostet, wann eine Straße saniert wird und welche Leistungen sich eine Kommune noch leisten kann. Die Kommunalfinanzen dürften damit zu einem der ersten praktischen Tests für die nächste Landesregierung werden.