Categories
deutschland etplus ticker

Kann Berlin vom Länderfinanzausgleich ausgeschlossen werden?

 

In Kürze:

  • Unionspolitiker stellen im Fall einer möglichen Linksregierung in Berlin Finanzhilfen für die Hauptstadt infrage.
  • Der Länderfinanzausgleich folgt gesetzlichen Kriterien wie Finanzkraft und Einwohnerzahl, nicht der politischen Ausrichtung einer Landesregierung.
  • Eine Kürzung wäre nur über eine Gesetzesänderung möglich und müsste allgemeinen finanzverfassungsrechtlichen Maßstäben genügen.

 
Die Drohung zielt auf Berlin, die Frage betrifft aber den gesamten deutschen Föderalismus. Nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl wird politisch darüber diskutiert, ob eine linksgeführte Landesregierung finanzielle Folgen haben könnte. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, machte der CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek im bayerischen Landtag nach einem Treffen der Fraktionschefs der unionsregierten Bundesländer in München Ende September deutlich:
„Sollte Berlin eine Landesregierung bekommen, die Antisemitismus und Judenhass im Programm hat, werden wir eine gemeinsame Initiative starten, auch zur Frage, wer finanziert die Hauptstadt.“
Dabei geht es zum einen um den Länderfinanzausgleich, zum anderen um den gerade erst ausgehandelten Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Letzterer ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Berlin mit einer Laufzeit von zehn Jahren und regelt Zahlungen des Bundes für besondere Kosten, die Berlin aus seiner Rolle als Bundeshauptstadt entstehen.
Der Länderfinanzausgleich, der formal als Finanzkraftausgleich als Teil des bundesstaatlichen Finanzausgleichs bezeichnet wird, folgt dagegen festen verfassungs- und einfachgesetzlichen Regeln. Wer Berlin dort Geld entziehen will, müsste deshalb nicht nur politisch Druck machen, sondern den föderalen Finanzausgleich in Gänze verändern.
Nach geltendem Recht kann Berlin nicht einfach aus dem Finanzausgleich ausgeschlossen werden. Maßgeblich ist nicht, welche Parteien ein Land regieren, sondern wie finanzstark oder finanzschwach es im Vergleich zu anderen Ländern ist.
Artikel 107 Absatz 2 des Grundgesetzes verpflichtet den Gesetzgeber, die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen auszugleichen. Politische Bewertungen einer Landesregierung nennt die Verfassung nicht als Kriterium.

CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek stellte bei einer möglichen linksgeführten Landesregierung in Berlin finanzielle Konsequenzen in Aussicht. (Archivfoto)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Ausgleich nach Rechenregeln

Seit 2020 läuft der Finanzausgleich nicht mehr über direkte Zahlungen zwischen Geber- und Nehmerländern, sondern über Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung. Das Finanzausgleichsgesetz regelt dieses Verfahren. Danach wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer zunächst nach Einwohnerzahl verteilt. Im zweiten Schritt wird diese Verteilung durch den Finanzkraftausgleich korrigiert.
Länder mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft erhalten Zuschläge; finanzstärkere Länder müssen Abschläge hinnehmen. Das Bundesfinanzministerium beschreibt den Finanzkraftausgleich deshalb als Verfahren, das die zunächst einwohnerbezogene Umsatzsteuerverteilung an die Finanzkraft der Länder anpasst.
Einfach gesagt: Zunächst wird so getan, als bekäme jedes Bundesland seinen Anteil an der Umsatzsteuer nach der Zahl seiner Einwohner. Danach wird geprüft, ob ein Land im Vergleich zu den anderen Ländern besonders finanzstark oder finanzschwach ist. Finanzstarke Länder erhalten dann weniger von ihrem rechnerischen Umsatzsteueranteil, finanzschwache Länder mehr.
Berlin profitiert von diesem System erheblich. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums erhielt die Hauptstadt im Ausgleichsjahr 2025 Zuschläge von rund 4,2 Milliarden Euro. Das war erneut der höchste Betrag aller Länder; Berlin erhielt damit 21,1 Prozent des gesamten Ausgleichsvolumens. Bayern musste im selben Jahr Abschläge von rund 11,7 Milliarden Euro hinnehmen, Baden-Württemberg und Hessen jeweils rund 4,0 Milliarden Euro, Hamburg 331 Millionen Euro.

Politische Sanktion schwer begründbar

Eine Reform des Systems ist möglich. Sie müsste aber durch ein Bundesgesetz erfolgen und wegen der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern die Zustimmung des Bundesrats einbeziehen. Der Gesetzgeber könnte etwa die Ausgleichsintensität verändern oder einzelne Berechnungsgrößen neu gewichten.
Länder finanzieren aus ihren Einnahmen Verwaltung, Schulen, Hochschulen, Polizei, Gerichte, Infrastruktur und Investitionsprogramme. Unternehmen spüren die Leistungsfähigkeit eines Landes mittelbar über Verkehrsanbindung, Bildungsangebot, öffentliche Beschaffung und Standortkosten.
Für Berlin hätte ein Wegfall der Zuschläge erhebliche Haushaltsfolgen und indirekte Folgen wie weniger Spielraum für Investitionen, mehr Druck auf soziale Programme, verschobene Bauvorhaben oder neue Prioritäten im Haushalt.

Hauptstadtvertrag ist ein anderer Fall

Vom Finanzausgleich zu trennen ist der Hauptstadtfinanzierungsvertrag. Er betrifft nicht die allgemeine Finanzkraft Berlins, sondern besondere Lasten der Bundeshauptstadt. Dazu zählen Ausgaben für Sicherheit, Staatsbesuche, das Regierungsviertel und Kultureinrichtungen von gesamtstaatlicher Bedeutung.
Die Bundesregierung teilte Mitte September mit, der Bund und das Land Berlin hätten einen neuen Hauptstadtfinanzierungsvertrag für 2028 bis 2037 unterzeichnet. Das Volumen beträgt rund fünf Milliarden Euro, davon 2,1 Milliarden Euro für Sicherheit und 2,9 Milliarden Euro für Kultur.
Dieser Vertrag ist politisch angreifbarer als der Länderfinanzausgleich, weil er eine konkrete Vereinbarung zwischen Bund und Land ist.
Doch auch hier gilt: Die Hauptstadtfunktion Berlins hängt nicht von der Zusammensetzung des Senats und dem Parteibuch des Regierenden Bürgermeisters ab. Eine neue Landesregierung ändert nicht automatisch die Kosten für Polizeieinsätze im Regierungsviertel, Staatsbesuche oder hauptstadtbedingte Kulturaufgaben. Wer den Vertrag neu öffnen will, müsste daher erklären, welche Vertragsgrundlage sich geändert haben soll.

Finanzstarke Länder fordern Reformen

Der Streit über Berlin fällt in eine seit Jahren geführte Debatte über den Finanzausgleich. Vor allem finanzstarke Länder sehen die Belastung inzwischen als zu hoch an.
Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte im April 2026, dass der Finanzkraftausgleich ein „absurdes Ausmaß“ angenommen habe. Bayern müsse 2025 eine Rekordsumme von rund 11,7 Milliarden Euro stemmen und trage seit Jahren den „Löwenanteil“ des Systems, sagte der Minister damals. Die geplante Entlastung von rund 200 Millionen Euro nannte Füracker nur einen „Tropfen auf den heißen Stein“. Aus bayrischer Sicht gehe es um ein neues Verhältnis von „Solidarität, Eigenverantwortung und Fairness“.
Bayern hat 2023 beim Bundesverfassungsgericht daher eine Klage gegen das Finanzausgleichsgesetz eingereicht. Eine Entscheidung wird dieses Jahr erwartet.
Ähnlich argumentiert Hessen. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) erklärte im Februar 2026, die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern seien „aus der Balance geraten“. Wenn Hessen Schulden aufnehmen müsse, um andere Länder mit vier Milliarden Euro pro Jahr zu unterstützen, stimme „etwas sehr grundlegend nicht mehr“. Finanzminister Alexander Lorz (CDU) wird in derselben Mitteilung des hessischen Finanzministeriums mit den Worten zitiert: „Wir stehen zur Solidarität im Föderalstaat, aber Solidarität ohne Reform ist Stillstand.“ Hessen fordere deshalb mehr Leistungsanreize und eine stärkere Betonung der Eigenverantwortung der Länder.
Dem steht die verfassungsrechtliche Funktion des Ausgleichssystems gegenüber. Der Länderfinanzausgleich soll die Finanzkraftunterschiede der Länder nicht vollständig beseitigen, aber verringern. Das entspricht der Vorgabe aus dem Grundgesetz. Auch das Bundesfinanzministerium beschreibt den Finanzausgleich als zentrales Verfahren zur Aufteilung der Umsatzsteuer und zur Angleichung der Finanzkraft unter den Ländern.

Kein einfaches Druckmittel

Ein Ausschluss Berlins vom Länderfinanzausgleich hätte über den konkreten Fall hinaus Bedeutung für die Finanzbeziehungen der Länder. Denn das geltende System knüpft an Finanzkraft, Einwohnerzahl und gesetzlich festgelegte Ausgleichsmaßstäbe an, nicht an die politische Zusammensetzung einer Landesregierung.
Würde eine Kürzung mit der Regierungsbildung in einem Land begründet, könnte ein Präzedenzfall entstehen: Finanzielle Ansprüche eines Landes würden dann nicht allein nach den bisherigen gesetzlichen Kriterien bewertet, sondern auch nach politischen Mehrheiten.
Der Länderfinanzausgleich folgt gesetzlichen Regeln. Eine kurzfristige Kürzung allein aufgrund politischer Mehrheiten in Berlin ist danach nicht vorgesehen. Wer Berlin tatsächlich weniger Geld zuweisen will, müsste das Finanzausgleichsgesetz ändern, Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat organisieren und eine Regelung schaffen, die allgemeine finanzverfassungsrechtliche Kriterien erfüllt.
Die aktuelle Drohung könnte man daher eher politisch verstehen. Sie könnte dazu dienen, den Druck auf die Regierungsbildung in Berlin zu erhöhen.
Categories
deutschland ticker

Nach Wahlsieg der Linken: Union stellt Berliner Finanzierung infrage


In Kürze:

  • Unionsländer stellen die Berliner Hauptstadtfinanzierung für den Fall einer linken Landesregierung infrage.
  • CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek bringt einen möglichen Entzug von Bundesmitteln ins Gespräch.
  • Bayerns Ministerpräsident Markus Söder fordert zudem eine Debatte über den Länderfinanzausgleich.
  • Berlin erhielt 2025 mit 4,2 Milliarden Euro den höchsten Zuschlag im Finanzkraftausgleich.

 
Der neu unterzeichnete Vertrag zwischen dem Bund und dem Land Berlin zur Hauptstadtfinanzierung ist gerade erst zwei Wochen alt – und schon stellen ihn Teile der Union infrage. Auch der Länderfinanzausgleich ist wieder Streitthema, seit bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus in der Hauptstadt die Linke mit deutlichem Abstand stimmenstärkste Partei geworden ist.
Am Sonntag, 27. September, hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder die Fraktionschefs der unionsgeführten Länder nach München eingeladen. Dabei ging es unter anderem auch um das künftige Verhältnis zur Hauptstadt, sollte diese eine von der Linkspartei geführte Regierung bekommen.

Warnung vor Duldung von Antisemitismus in Berlin

Im Anschluss an das Treffen äußerte sich der Chef der CSU-Fraktion im Maximilianeum, Klaus Holetschek, gegenüber Reportern. Er drohte der Hauptstadt mit finanziellen Konsequenzen, sollte diese unter Führung der Linken einen zu radikalen ideologischen Kurs einschlagen. In diesem Fall könnten die unionsgeführten Länder einen gemeinsamen Vorstoß zum Entzug von Bundesmitteln erwägen.
Holetschek erklärte: „Sollte Berlin eine Landesregierung bekommen, die Antisemitismus und Judenhass im Programm hat, werden wir eine gemeinsame Initiative starten, auch zur Frage, wer finanziert die Hauptstadt.“
Die Spitzenkandidatin der Linken in Berlin, Elif Eralp, hat sich wiederholt von antisemitischen Auffassungen distanziert. Auch der Bundesparteitag der Partei hatte sich im Juni – wenn auch verbunden mit scharfer Kritik an der Politik der Regierung in Jerusalem – zum Existenzrecht Israels bekannt. Außerdem verabschiedete er eine Resolution „Gegen jeden Antisemitismus“.
Gleichzeitig kam es im Wahlkampf zu antisemitischen Vorfällen am Rande von Veranstaltungen der Partei. Dabei wurde insbesondere der Bezirksverband Neukölln thematisiert. So trat auf Einladung des Verbandes ein Rapper auf, der in einem Song Todeswünsche gegen die israelische Armee äußerte.

Söder will „extremistische und antidemokratische Politik“ nicht belohnen

Die direkt ins Abgeordnetenhaus gewählte Neuköllner Linkspolitikerin Vanessa Emde erklärte auf Israel gemünzt, sie spreche generell „Staaten das Existenzrecht ab“. An der Wahlparty des Neuköllner Verbandes nahm Ibrahim Ibrahim teil. Seinem Vereinigten Palästinensischen Nationalkomitee schreibt der Verfassungsschutz eine Scharnierfunktion zwischen Sympathisanten der Terrororganisationen PFLP und Hamas zu.
Bereits in der Vorwoche hatte Ministerpräsident Söder am Rande der Herbstklausur der CSU angekündigt, mit Amtskollegen über eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs sprechen zu wollen. Es könne nicht sein, so Söder, dass „extremistische und antidemokratische Politik“ belohnt werde. Zudem „nervt uns langsam ohne Ende“, dass „wir für die Schwäche anderer und für falsche Politik bezahlen sollen“.
Der Vertrag zur Hauptstadtfinanzierung regelt die Finanzierung von Aufgaben, die Berlin kraft seiner Stellung als Bundeshauptstadt zukommen. Dazu kommen Beteiligungen des Bundes an den zusätzlichen Aufgaben, die Berlin als Hauptstadt im Bereich von Sicherheit und Kultur wahrzunehmen hat.

Berlin derzeit größter Profiteur – aber auch Bayern erhielt lange Geld aus Finanzausgleich

Auch beim Länderfinanzausgleich gehört Berlin regelmäßig zu den größten Nettoempfängern. Im Jahr 2025 war die Hauptstadt mit 4,2 Milliarden Euro erneut der größte Nettoempfänger innerhalb dieses Systems. Vor allem in sozialen Medien regt sich Kritik am Vorstoß aus der CSU. Nutzer machen darauf aufmerksam, dass auch Bayern in der Zeit von 1950 bis 1986 sowie kurzzeitig 1992 Nutznießer des Länderfinanzausgleichs gewesen sei.
Kritiker werfen Söder zudem vor, mit zweierlei Maß zu messen: Nach dem AfD-Erfolg in Sachsen-Anhalt hatte er eine Streichung von Mitteln des Länderfinanzausgleichs für Sachsen-Anhalt im Fall einer AfD-Regierung als „absurd“ bezeichnet. Der Mechanismus, so Söder, bedürfe einer Reform. Er dürfe jedoch nicht „zur Bestrafung eines ganzen Landes“ genutzt werden.