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Bundesnetzagentur erhöht die Netzreserve – was das über unsere Netzsicherheit aussagt


In Kürze:

  • Die Bundesnetzagentur bestätigt die neuen Netzreservekapazitäten von 7.407 Megawatt und 8.274 MW für 2028/2029.
  • Auffällig ist ein Anstieg, der allerdings noch im Rahmen der vergangenen Jahre liegt.
  • Die Energiebehörde begründet die Anstiege mit den immer höheren Strommengen, die die Netze transportieren müssen.
  • Die Kraftwerksreserve ist für Netzengpässe und Phasen mit Strommangel gedacht.
  • Mehr als ein Drittel der Reservekraftwerke befindet sich im Ausland.

 
Deutschland benötigt im kommenden Winter wieder mehr Reservekraftwerke. In ihrem neuen Bericht „Versorgungssicherheit Strom“ hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine nötige bundesweite Kapazität im Umfang von 7.407 Megawatt (MW) ausgerufen.
Der Zeithorizont dafür läuft seit dem 1. April 2026 bis zum 31. März 2027. Damit hat die Energiebehörde die jüngste Empfehlung der Übertragungsnetzbetreiber bestätigt. Diese Netzreserve dient der Stabilität im deutschen Stromnetz – besonders im Winter, wenn der Strombedarf höher ist.
Zum Vergleich: Im vergangenen Winter lag dieser Reservebedarf bei 6.493 MW. Somit entspricht die Anpassung einem Anstieg von gut 14 Prozent. Ebenso legte die Behörde den Reservebedarf für den späteren Zeitraum 2028/2029 auf 8.274 MW fest, wodurch sich eine Steigerung von weiteren 11,7 Prozent ergibt.
Wie hoch die Kraftwerksreserve im dazwischenliegenden Zeithorizont 2027/2028 sein wird, teilte sie nicht mit. Diese hat die BNetzA hingegen im Vorjahresbericht auf 6.525 MW kalkuliert und würde ab April kommenden Jahres somit wieder leicht über den Wert von 2025/2026 sinken.

Reserve steigt, aber keine Rekordwerte

Wie sind die neuen Reservebedarfe einzuordnen? Aufschluss dazu gibt ein Blick auf die Werte der vorangegangenen Winter oder Zeithorizonte. Dabei fällt auf, dass sich der Reservebedarf stets im Bereich zwischen rund 4.600 MW und 10.400 MW befand.
Der bisherige absolute Spitzenwert wurde 2017/2018 erreicht. Gründe dafür waren die Abschaltung von Kernkraftwerken, vor allem in Süddeutschland, sowie ein weniger fortgeschrittener Netzausbau als heute.
Bundesnetzagentur, Netzreserve

Verlauf des deutschen Netzreservebedarfs seit dem Zeitraum 2016/2017.

Foto: mf/Epoch Times

Somit sind die Reservebedarfe vom vergangenen und vom kommenden Winter noch im normalen Bereich. Allerdings stellen die 7.407 MW den dritthöchsten Wert der vergangenen zehn Jahre dar. Die für in zwei Jahren prognostizierten 8.274 MW wären der zweithöchste Wert der Zeitreihe.

Wann die Reserve nötig ist

Die Kraftwerksreserve springt etwa bei Netzengpässen ein, die entstehen, wenn das Übertragungsnetz überlastet ist. Die Netzreserve soll das verhindern. Dazu reduzieren die Netzbetreiber bei drohender lokaler Netzüberlastung die Erzeugung vor einem Engpass und erhöhen gleichzeitig die Erzeugung dahinter.
Ebenso springt die Reserve bei allgemeinem Strommangel ein. Dieser tritt auf, wenn besonders Windkraft- und Solaranlagen nicht genügend Strom liefern wie bei einer Dunkelflaute. Diese kann vor allem im Herbst und im Winter auftreten und mehrere Tage andauern.
Bei der Dunkelflaute vom 3. bis 5. Dezember 2025 fehlten bis zu 19.000 MW. Hierfür hätte weder die damalige noch die derzeitige Reservekapazität gereicht. Stattdessen mussten zusätzliche Stromimporte aus dem Ausland den Bedarf decken. Das liegt auch daran, dass der Atomausstieg im Jahr 2023 und der fortschreitende Kohleausstieg die Grundlast hierzulande bereits deutlich reduziert haben.

Netzausbau schleift

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, benennt den hinterherhinkenden Netzausbau als Grund für die nun erhöhte Reservekapazität. „Bis wir die Netze besser ausgebaut haben, ist die Netzreserve erforderlich, um die sichere Stromversorgung zu gewährleisten. Der Bedarf für das kommende Winterhalbjahr ist leicht höher als im vergangenen Jahr“, sagte er.

Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller.

Foto: Wolf von Dewitz/dpa-Zentralbild/dpa

Laut der Energiebehörde steigen die Transportaufgaben im Stromnetz. Das ist auch der Grund für den Anstieg der Reserve vom Zeitraum 2026/2027 zu 2028/2029. Dass die Netze immer größere Strommengen transportieren müssen, liege unter anderem am kontinuierlichen Ausbau der „erneuerbaren“ Energien und an ihrer diskontinuierlichen Einspeisung.
An sonnigen oder windigen Tagen produzieren die rund 6 Millionen Photovoltaik- und rund 31.000 Windkraftanlagen der Bundesrepublik hohe Strommengen. Der überschüssige norddeutsche Windstrom kann wegen fehlender Leitungen jedoch nicht in den verbrauchsintensiven Süden fließen. Diese „Stromautobahnen“ befinden sich noch im Bau.
Ein weiterer Grund ist die notwendige Ausweitung der grenzüberschreitenden Handelskapazitäten. Erst mit ausreichend Stromleitungen sind eine vollständige Nutzung der Erneuerbaren und die für die sichere Stromversorgung wichtigen Stromexporte und -importe möglich.
Bis dahin müssen die Netzbetreiber bei Stromüberproduktion durch Windkraft und Solar weiterhin zunehmend Redispatch-Maßnahmen anwenden. Dabei schalten sie im genannten Fall Windkraftanlagen im Norden des Landes ab, um dort die Netze nicht zu überlasten – der negative Redispatch. Im Süden hingegen fahren sie bestehende Marktkraftwerke – meist Gaskraftwerke – und bei Bedarf noch die entsprechenden Reservekraftwerke hoch – der positive Redispatch.

Reserve teils im Ausland

Die Reservekraftwerke für den kommenden Winter stehen allerdings nicht alle in der Bundesrepublik. Das trifft nur auf 4.742 MW der veranschlagten 7.407 MW zu. Wie bereits in den vergangenen Jahren sollen Kraftwerke im benachbarten Ausland den verbleibenden Bedarf abdecken. Dieses Mal liegt er bei 2.665 MW, also bei mehr als einem Drittel der Gesamtreserve.
Die Behörde schrieb hierzu: „Der Netzreservebedarf kann im kommenden Winter nicht ausschließlich aus inländischen Netzreservekraftwerken gedeckt werden. Die Beschaffung zusätzlicher Netzreserveleistung aus ausländischen Kraftwerken ist daher erforderlich.“
Für die in der Bundesrepublik stehende Reserve stehen meist stillgelegte, aber systemrelevante Anlagen bereit. Bei Bedarf können die Übertragungsnetzbetreiber diese Anlagen hochfahren.
Die ausländische Reserve bilden Kraftwerke, deren Betreiber sich vertraglich gegenüber den deutschen Übertragungsnetzbetreibern verpflichten, für den Redispatch Strom ins Netz einzuspeisen. Die Kosten für die Bereitschaft der Kraftwerke und deren Abrufung finanzieren sich über die Netzentgelte. Diese Kraftwerke stehen unter anderem in Österreich, der Schweiz, Frankreich, oder den Niederlanden.
Der ausländische Kraftwerksanteil ist dabei im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen. Im Zeitraum 2025/2026 war dieser mit 1.344 MW (von insgesamt 6.493 MW) nur gut halb so hoch wie aktuell. Auch im Zeitraum 2024/2025 lag dieser Anteil bei 1.367 MW (von 6.947 MW). In den Jahren zuvor befand sich der Anteil aus dem Ausland ebenfalls grob in dieser Größenordnung.

Deutschland nicht autark?

Nun könnte man annehmen, dass Deutschland sich aufgrund der ausländischen Netzreserve und der hauptsächlich bei Dunkelflaute nötigen Stromimporte nicht autark mit Strom versorgen kann.
Allerdings beträgt die installierte Leistung aller nicht wetterabhängigen Kraftwerke in Deutschland rund 85.000 MW. Da der Bedarf normalerweise nie die 80.000 MW erreicht, ist das ausreichend. Windkraft und Solar sollen den fossilen Anteil in der Stromversorgung senken.
Das Miteinplanen von ausländischer Reserve und Stromimporten habe oft wirtschaftliche Gründe und ist somit von staatlicher Seite kalkuliert. Technisch wäre die Autarkie möglich, aber teuer, da Strom aus dem Ausland oftmals günstiger ist als der aus vielen inländischen Öl- oder Gaskraftwerken.
Zu erwähnen ist allerdings, dass Kraftwerke, die nur gelegentlich Strom produzieren, teilweise gerade deswegen kostspielig sind. Der zeitweise Stillstand verteuert die Kosten pro erzeugter Megawattstunde im Vergleich zu einem Dauerbetrieb.
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Umfrage: 75 Prozent halten Wirtschaftsministerin Reiche für Fehlbesetzung im Amt

Die Mehrheit der deutschen Bürger halten Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage zufolge für eine Fehlbesetzung.
Wie die Forsa-Umfrage im Auftrag von RTL und „Stern“ ergab, halten 75 Prozent Reiche nicht für die richtige Besetzung im Amt. Lediglich 15 Prozent sind mit ihrer Arbeit zufrieden. Zehn Prozent waren unentschlossen.
Reiches Wirken wurde in Ost- (77 Prozent) und Westdeutschland (75 Prozent) ähnlich negativ gesehen.
66 Prozent der Unions-Anhänger trauen der 53-Jährigen nicht zu, die wirtschaftlichen Herausforderungen Deutschlands zu bewältigen. Beim Koalitionspartner SPD sind 70 Prozent mit Reiches Arbeit unzufrieden.
Unter den selbstständig Beschäftigten beträgt die Ablehnung sogar 82 Prozent und ist damit unwesentlich geringer als bei den Anhängern der Oppositionsparteien Grüne und Linke (beide 85 Prozent). Bei den Wählern der AfD sprachen sich 81 Prozent gegen Reiche aus. (afp/red)
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YouGov: AfD bei 29 Prozent, Union bei 20 Prozent

Die AfD baut ihren Vorsprung in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov weiter aus und liegt jetzt neun Prozentpunkte vor der Union. Die Partei kommt aktuell auf 29 Prozent, ein Punkt mehr als im vergangenen Monat.
CDU/CSU verlieren dagegen zwei Prozentpunkte und liegen nur noch bei 20 Prozent – das sei so niedrig wie seit September 2021 nicht mehr. Nach Angaben des Instituts liegen AfD und Union damit historisch weit auseinander.

Grüne gewinnen leicht hinzu

Auf Platz drei stehen mit deutlichem Abstand die Grünen, die einen Punkt auf 14 Prozent zulegen. Dahinter liegen gleichauf bei 12 Prozent die SPD (minus ein Punkt gegenüber Mai) und die Linke, die einen Punkt gewinnt.
Die Sozialdemokraten stehen damit in der Wählergunst so tief wie noch nie zuvor in der YouGov-Sonntagsfrage.
Die FDP kann ebenfalls einen Punkt zulegen und kommt nun auf 5 Prozent, das BSW liegt mit 4 Prozent dagegen weiter unter der Fünf-Prozent-Hürde. Die sonstigen Parteien erzielen zusammen fünf Prozent.
YouGov befragte für die Erhebung von 12. bis 15. Juni insgesamt 2.154 Personen, von denen 1.793 ihre Wahlabsicht angaben. Die Ergebnisse der Online-Umfrage sind nach Angaben des Instituts repräsentativ für Wahlberechtigte in Deutschland.

AfD auch bei anderen Instituten auf Platz eins

Auch in Umfragen anderer Institute hatte die AfD zuletzt die Nase klar vorn. In INSA-Umfragen liegt sie schon seit einigen Wochen bei 29 Prozent, die Union stand dort in einer am Wochenende veröffentlichten Erhebung für die „Bild am Sonntag“ aber bei 22 Prozent.
In einer vor einer Woche veröffentlichten Forsa-Umfrage für RTL/ntv kam die AfD auf 27 und die Union auf 22 Prozent, die Forschungsgruppe Wahlen sah den Vorsprung am 5. Juni im ZDF-„Politbarometer“ deutlich knapper: 27 zu 25 Prozent.
Wahlumfragen sind generell immer mit Unsicherheiten behaftet. Unter anderem erschweren nachlassende Parteibindungen und immer kurzfristigere Wahlentscheidungen den Meinungsforschungsinstituten die Gewichtung der erhobenen Daten.
YouGov gibt eine statistische Fehlertoleranz von +/- 1,01 Prozentpunkten für einen Anteilswert von 5 Prozent und +/- 2,31 Punkten für einen Anteilswert von 50 Prozent an.
Grundsätzlich spiegeln Umfragen nur das Meinungsbild zum Zeitpunkt der Befragung wider und sind keine Prognosen auf den Wahlausgang. Die nächste Bundestagswahl steht regulär 2029 an. (dpa/red)
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„Ungeheuerliche Lügen“ – Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an

Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der Tesla-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt. Auf X schrieb er: „Gegen das ZDF werden rechtliche Schritte wegen seiner ungeheuerlichen Lügen eingeleitet.“ Wenige Stunden später legte der Milliardär in einem zweiten Post nach: „Im Zuge des Prozesses gegen sie werden wir herausfinden, welcher Schwachkopf diese schreckliche Lüge verfasst hat.“

TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik

Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte den 30-minütigen Filmbeitrag mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
Belegt ist die Aussage nicht. Später wird dazu Musks X-Post eingeblendet, in dem steht, dass sich „nur durch wiederholte und laute Proteste etwas ändern wird.“
Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“

Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR

Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
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Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an

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Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der SpaceX-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt.
Auf X schrieb er am Montag, 15. Juni: „Gegen das ZDF werden rechtliche Schritte wegen seiner ungeheuerlichen Lügen eingeleitet.“ Wenige Stunden später legte der Billionär in einem zweiten Post nach: „Im Zuge des Prozesses gegen sie werden wir herausfinden, welcher Schwachkopf diese schreckliche Lüge verfasst hat.“
Wie die „WELT“ berichtete, lässt sich Musk von dem Anwalt und Medienrechtler Joachim Steinhöfel vertreten. Dieser habe den Sender abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt.
„Die Behauptung, unser Mandant habe zu einer ,Jagd auf Migranten‘ durch einen ,rassistischen Mob‘ aufgerufen, ist offensichtlich unwahr“, heißt es in einem Schreiben, das dem Medium vorliege. Steinhöfel spricht zudem von einer „ehrabschneidenden und verleumderischen Unterstellung“ sowie einem „drastischen Verstoß gegen journalistische Grundsätze“. Er weist das ZDF zudem darauf hin, dass damit eine rechtswidrige Diffamierung gegen seinen Mandanten vorliege.
So verletze die Berichterstattung das Persönlichkeitsrecht des Unternehmers. Sollte das ZDF keine Unterlassungserklärung abgeben, werde er Musk die „unverzügliche Einleitung gerichtlicher Schritte“ empfehlen. Für die Abgabe der Erklärung hat Steinhöfel dem ZDF eine Frist bis Donnerstag um 16 Uhr gesetzt.

TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik

Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte den 30-minütigen Filmbeitrag am 12. Juni mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
In Wirklichkeit hatte Musk am 9. Juni auf X einen Beitrag des britischen Aktivisten Tommy Robinson geteilt, in dem zu Protesten an mehreren Orten in Großbritannien aufgerufen wurde. Darin hieß es: „Das gesamte Vereinigte Königreich geht heute Abend um 19 Uhr auf die Straße, nachdem unser Volk erneut von Eindringlingen angegriffen wurde. Es ist an der Zeit.“ Musk hatte kommentiert: „Nur wenn wir WIEDERHOLT und LAUT protestieren, wird sich etwas ändern!!“

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Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“

Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR

Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 16.06.26 aktualisiert, um neue Details zu den rechtlichen Schritten Musks zu ergänzen.
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Musk geht gegen ZDF vor – Sender streicht umstrittene Passage

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Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der SpaceX-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt.
Auf X schrieb er am Montag, 15. Juni: „Gegen das ZDF werden rechtliche Schritte wegen seiner ungeheuerlichen Lügen eingeleitet.“
Wie die „WELT“ berichtete, lässt sich Musk von dem Anwalt und Medienrechtler Joachim Steinhöfel vertreten. Dieser habe den Sender abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt. Das ZDF hat daraufhin die umstrittene Passage aus der Anmoderation entfernt und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik

Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte zuvor den 30-minütigen Filmbeitrag am 12. Juni mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
In Wirklichkeit hatte Musk am 9. Juni auf X einen Beitrag des britischen Aktivisten Tommy Robinson geteilt, in dem zu Protesten an mehreren Orten in Großbritannien aufgerufen wurde. Darin hieß es: „Das gesamte Vereinigte Königreich geht heute Abend um 19 Uhr auf die Straße, nachdem unser Volk erneut von Eindringlingen angegriffen wurde. Es ist an der Zeit.“ Musk hatte kommentiert: „Nur wenn wir WIEDERHOLT und LAUT protestieren, wird sich etwas ändern!!“

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Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“

Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR

Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 16.06.26 aktualisiert, um neue Details zu den rechtlichen Schritten Musks zu ergänzen.
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Innenminister für höhere Bußgelder im Straßenverkehr

Die Innenminister wollen sich für höhere Bußgelder bei besonders gefährlichen Verkehrsverstößen einsetzen. Wie die „Rheinische Post“ berichtet, soll die Innenministerkonferenz (IMK) bei ihrer Tagung in Hamburg eine schnelle Überprüfung des Bußgeldkatalogs anstoßen.
Die IMK halte die wirksame Verfolgung von Verkehrsverstößen im Interesse eines hohen Niveaus der Verkehrssicherheit für dringend erforderlich, heißt es in einer Beschlussvorlage, aus der die Zeitung zitiert.
Auch die Verfolgbarkeit der zunehmenden Zahl grenzüberschreitender Verkehrsdelikte in der EU müsse sichergestellt werden.

Ordnungswidrigkeiten sollen teurer werden

Zudem wollen die Länder die Verwarnungsgrenze für Verkehrsordnungswidrigkeiten von 55 auf 70 Euro anheben. Verstöße könnten dann wieder häufiger automatisiert statt manuell bearbeitet werden.
Auch die Haltergebühr soll laut Vorlage steigen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann – von 23,50 auf 45 Euro.
In dem Beschlussvorschlag heißt es weiter, die Bundesregierung müsse sich zudem für ein EU-weit einheitliches Sanktionsniveau einsetzen, weil vergleichbare Verkehrsverstöße in den Mitgliedstaaten bislang sehr unterschiedlich geahndet würden. (dts/red)
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Haushalte geben 335 Euro im Monat für Nahrungsmittel aus

Die Privathaushalte in Deutschland haben im Jahr 2023 rund 335 Euro monatlich für Nahrungsmittel ausgegeben.
Auf Fleisch und Wurst, Fisch und Meeresfrüchte entfielen durchschnittlich rund ein Fünftel oder 22 Prozent der Ausgaben, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte.
Für Getreide und Getreideerzeugnisse wie Brot, Reis und Nudeln gaben die Verbraucher rund 17 Prozent aus.
Ein ebenso großer Anteil der Ausgaben entfiel auf Milch, Molkereiprodukte und Eier, wie das Bundesamt weiter mitteilte. Gemüse, Kartoffeln und Ähnliches machten 14 Prozent aus, bei Obst und Nüssen waren es neun Prozent. Im Schnitt acht Prozent der Ausgaben gingen für Zucker und Süßwaren drauf.

Rund 75 Euro für Getränke

Für Getränke zahlten die privaten Haushalte dem Bundesamt zufolge im Schnitt rund 75 Euro im Monat. Gut 40 Euro davon entfielen auf alkoholfreie, knapp 35 Euro auf alkoholische Getränke.
Die Angaben basieren auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023. Dafür gaben 9.965 Haushalte 14 Tage lang detailliert Auskunft zu ihren Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren, wie die Statistiker mitteilten.
Aufwendungen für Restaurants, Cafés, Kantinen und Ähnliches sind in diesen Ausgaben nicht enthalten. (afp/red)
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Nur Berlin, Hamburg und Bremen wachsen – Bevölkerung Deutschlands 2025 leicht gesunken

Zum Jahresende 2025 lebten 83,5 Millionen Menschen in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, ist die Bevölkerungszahl somit im Jahr 2025 um 110.000 Personen beziehungsweise um 0,1 Prozent gesunken.
Seit 2011 war die Bevölkerung mit Ausnahme des Jahres 2020 kontinuierlich gewachsen. Die Entwicklung im Jahr 2020 war dabei im Zusammenhang mit der verminderten Zuwanderung während der Corona-Pandemie zu sehen.
Bereits im Jahr 2024 war die Bevölkerungszunahme mit +0,1 Prozent geringer als in den Vorjahren ausgefallen. Im Jahr 2025 sank die Bevölkerungszahl nun erstmals seit 2020 wieder.
Diese Entwicklung ergibt sich zum einen aus den Geburten und Sterbefällen und zum anderen aus den Wanderungsbewegungen. Der Überschuss der Sterbefälle über die Geburten lag 2025 mit +352.000 etwas höher als im Vorjahr (+331.000).
Gleichzeitig ging der Wanderungssaldo, also die Differenz zwischen den Zu- und Fortzügen über die Grenzen Deutschlands, von +430.000 im Vorjahr auf +235.000 im Jahr 2025 deutlich zurück. Somit konnte die Nettozuwanderung das Geburtendefizit nicht ausgleichen.

Einwohnerzahl in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Saarland sinkt

Der Bevölkerungsrückgang fiel in den östlichen Bundesländern mit -0,5 Prozent (-57.000 Personen) prozentual stärker aus als in den westdeutschen Bundesländern mit -0,1 Prozent (-68.000 Personen).
Einen Bevölkerungszuwachs hatten nur die drei Stadtstaaten Berlin, Hamburg (jeweils +0,4 Prozent) und Bremen (+0,3 Prozent) zu verzeichnen.
In den Flächenländern ging die Bevölkerungszahl hingegen zurück oder blieb annähernd stabil. Am stärksten waren Thüringen (-1,0 Prozent), Sachsen-Anhalt (-0,7 Prozent) und das Saarland (-0,5 Prozent) vom Bevölkerungsrückgang betroffen.

Große Unterschiede in Altersstruktur bei deutschen und ausländischen Einwohnern

Die Entwicklung der Bevölkerung fällt nach Altersgruppen unterschiedlich aus. So nahm als einzige Altersgruppe die Zahl der 60- bis 79-Jährigen um 2,8 Prozent (+358.000) zu. Diese Altersgruppe war bereits in den Vorjahren gewachsen. Dies steht im Zusammenhang mit den geburtenstarken Jahrgängen (Babyboomer), die sukzessive in diese Altersgruppe hineinwachsen.
Die Zahl der Personen ab 80 Jahre ging dagegen um 2,5 Prozent (-151.000) zurück (-2,5 Prozent). Hintergrund ist, dass die geburtenschwachen Jahrgänge um das Ende des Zweiten Weltkrieges dieses Alter erreichen.
Einen leichten Rückgang hatte auch die Zahl der Kinder und Teenager unter 20 Jahren (-0,6 Prozent bzw. -88.000) sowie der Erwachsenen im Alter von 20 bis 59 Jahren (-1,0 Prozent bzw. -409.000) zu verzeichnen.
Diese unterschiedlichen Entwicklungen der Altersgruppen wirken sich auf die Altersstruktur aus. Die Zahl der älteren Menschen ab 60 Jahre stieg 2025 um 387.000 und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung erhöhte sich um 0,5 Prozentpunkte auf 31 Prozent.
Die Altersstruktur unterscheidet sich dabei stark zwischen der deutschen und der ausländischen Bevölkerung. So fiel der Anteil der ab 60-Jährigen in der ausländischen Bevölkerung mit 13,4 Prozent deutlich niedriger aus als in der deutschen Bevölkerung (34,1 Prozent).
Dafür war der Anteil der nichtdeutschen Erwachsenen im Alter von 20 bis 59 Jahren entsprechend höher (67,6 Prozent) als bei der deutschen Bevölkerung (47,4 Prozent).

Jeder Fünfte 20-59-Jährige ist Ausländer

Die ausländische Bevölkerung wuchs im Jahr 2025 um 39.000 Personen (+0,3 Prozent) und lag zum Jahresende bei 12,4 Millionen Menschen. Somit liegt der Zuwachs sowohl relativ als auch absolut gesehen deutlich unter den Zuwächsen der letzten 15 Jahre.
Im Vorjahr hatte die ausländische Bevölkerung noch um 283.000 Personen zugenommen (+2,3 Prozent). Am stärksten war die ausländische Bevölkerung in den Jahren 2015 (+1,1 Millionen Personen) und 2022 (+1,4 Millionen Personen) im Zusammenhang mit den Fluchtbewegungen gewachsen.
Der Ausländeranteil fällt je nach Altersgruppe unterschiedlich aus: Am höchsten ist der Ausländeranteil in der Altersgruppe der 20- bis 59-Jährigen mit 20,0 Prozent, am niedrigsten bei den ab 60-Jährigen mit 6,5 Prozent. Bei den Kindern und Teenagern unter 20 Jahren liegt der Ausländeranteil bei 15,2 Prozent.
Die größten ausländischen Gruppen bilden wie in den vergangenen Jahren Türken (1.385.000), gefolgt von Staatsangehörigen aus der Ukraine (1.167.000), Syrien (856.000), Rumänien (763.000) und Polen (700.000). (dts/red)
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SPD-Politiker fordern Prüfung von passivem Wahlrecht für Höcke

Mehrere SPD-Politiker sprechen sich dafür aus, zu prüfen, ob dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke das passive Wahlrecht entzogen werden kann.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte dem „Handelsblatt“, dass auch der Grundgesetzartikel 18 in Betracht gezogen werden sollte. Der Artikel ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht, Personen bestimmte Grundrechte bis hin zur Wählbarkeit zu entziehen, wenn sie diese zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbrauchen.
Das Verfahren ließe sich wahrscheinlich schneller durchführen, weil es sich nur um eine Person handele und die Beweislage gegen Höcke eindeutig sei, so Maier.
Der Minister äußerte zugleich Bedenken. Es stehe zu befürchten, dass Höcke damit sogar noch in seiner Bedeutung aufgewertet werde und weiterhin im Hintergrund den Kurs der Partei bestimmen würde.

Diskussion über wehrhafte Demokratie

Der SPD-Politiker Ralf Stegner sieht dennoch Handlungsbedarf. Der mögliche Entzug des Wahlrechts solle als ein Mittel der wehrhaften Demokratie ernsthaft geprüft werden, sagte er dem „Handelsblatt“.
Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler verwies darauf, dass das Strafrecht bereits heute sehr wirkungsvolle und einschneidende Möglichkeiten des Entzugs des passiven Wahlrechts enthalte.
Im Koalitionsvertrag sei zudem der Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung vereinbart. (dts/red)
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Fast jeder zweite bekommt kein Urlaubsgeld

Nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten in der Privatwirtschaft bekommt diesen Sommer Urlaubsgeld. Nach einer Auswertung des WSI-Instituts der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung liegt der Anteil der Empfänger bei 44 Prozent – ebenso wie 2025.
Wer unter Tarifbedingungen arbeitet, hat wesentlich bessere Aussichten auf ein Urlaubsgeld. Laut Analyse erhalten in tarifgebundenen Betrieben der Privatwirtschaft 73 Prozent der Befragten Urlaubsgeld, ohne Tarifvertrag sind es nur 35 Prozent.
Die Analyse beruht auf Angaben von rund 50.000 Beschäftigten, die von Anfang Mai 2025 bis Ende Mai 2026 auf dem Portal Lohnspiegel.de der Böckler-Stiftung Daten angaben.

Gefälle zwischen Mann und Frau

„Wenn der Tarifvertrag fehlt, fehlt meist auch das Urlaubsgeld – und auch die Grundgehälter sind im Durchschnitt niedriger“, sagt WSI-Lohnexperte Malte Lübker.
Umso bedenklicher sei der Rückgang der Tarifbindung. Diese liegt heute laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bei 49 Prozent. Mitte der 1990er Jahre waren es rund 80 Prozent.
Prinzipiell erhalten Beschäftigte bei Großunternehmen eher Urlaubsgeld als bei kleinen Firmen, die seltener tarifgebunden sind.
Während lediglich 38 Prozent der weiblichen Angestellten Urlaubsgeld erhalten, sind es bei den Männern 49 Prozent. Zugleich erhalten 46 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland den Zuschuss, im Osten inklusive Berlin sind es nur ein Drittel (33 Prozent).

Von 186 bis 2.904 Euro

Wie hoch das Urlaubsgeld ist, hängt von den Regelungen in den Tarifverträgen ab. Die Bandbreite reiche von 186 Euro in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bis 2.904 Euro in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie in Westfalen-Lippe.
Während laut Studie auch in der Papier-, der Metall- und der Druckindustrie sowie dem Kfz-Gewerbe Urlaubsgelder von über 2.000 Euro gezahlt werden, stehen die Süßwarenbranche, das Hotel- und Gaststättengewerbe und die Landwirtschaft ganz unten.

Wenig Urlaubsgeld in Niedriglohnbranchen

Dort, wo Gewerkschaften gute Tarifabschlüsse durchgesetzt hätten, falle auch das Urlaubsgeld höher aus, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten. „In den klassischen Niedriglohnbranchen wird in der Regel nur ein niedrigeres Urlaubsgeld gezahlt.“
In einigen Branchen oder Großunternehmen, in denen bundesweite Tarifverträge gelten, gebe es beim Urlaubsgeld keine Ost-West-Unterschiede mehr, so die Böckler Stiftung.
Dazu zählten etwa Versicherungen, das Gebäudereinigungshandwerk und die Deutsche Bahn AG. Ein einheitliches Urlaubsgeld gibt es auch in der Druck- und Chemieindustrie.
Im öffentlichen Dienst besteht laut WSI kein gesondertes Urlaubsgeld mehr. Seit 2005 fließe es zusammen mit dem Weihnachtsgeld als einheitliche Jahressonderzahlung im November. Auch im Bankgewerbe und in einigen Tarifverträgen der Energiewirtschaft gebe es kein tarifliches Urlaubsgeld. (dpa/red)
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Polizei fordert mehr Personal für den Ernstfall

Die Gewerkschaft der Polizei fordert vor der am Mittwoch in Hamburg beginnenden Innenministerkonferenz den Aufbau einer nationalen Polizei-Reserve für den Ernstfall.
„Wenn in Deutschland morgen großflächig der Strom ausfällt, kritische Infrastruktur angegriffen wird oder mehrere Krisen gleichzeitig eintreten, dann haben wir schlicht nicht genug Polizistinnen und Polizisten, um überall gleichzeitig zu helfen“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Sicherheit dürfe keine Frage des Zufalls sein, man brauche endlich belastbare Reserven.

Es gibt nicht genügend Sicherheitskräfte

Die Gewerkschaft unterstütze die Pläne der Innenministerkonferenz zum Aufbau nationaler Reserven – etwa für Blackout-Szenarien oder kritische Infrastruktur, sagte Kopelke weiter.
Wichtig sei aber: „Technische Reserven ohne Menschen schaffen keine Sicherheit. Generatoren, Notstrom und Ersatzteile helfen nur, wenn genügend Sicherheitskräfte da sind, die Ordnung sichern, Menschen schützen und Hilfe koordinieren.“
Die Polizei arbeite vielerorts bereits am Limit, während gleichzeitig neue Risiken entstünden: hybride Angriffe, Blackouts, Extremismus und organisierte Kriminalität. Gleichzeitig fehle es an einer starken nationalen Polizei-Reserve, die im Krisenfall schnell und koordiniert eingesetzt werden könne.

Bereitschaftspolizisten als Lückenbüßer

„Zwar sind die Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes eine flexible Einheit, aber ihre Stärke und Flexibilität ist mittlerweile stark eingeschränkt und die Kräfte sind keine Reserve, sondern schon Lückenbüßer der regionalen Polizeiprobleme“, so Kopelke.
Polizisten stünden im Ernstfall zwischen Chaos und Sicherheit. „Aber wir werden dieser Verantwortung nur gerecht, wenn der Staat uns vorbereitet, ausstattet und personell stärkt“, sagte Kopelke. Wer heute keine Reserven aufbaue, riskiere morgen, dass Hilfe zu spät komme. (dts/red)
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Kunden nutzen Kassen mit Personal lieber als SB-Kassen

Trotz der zunehmenden Verbreitung von Selbstbedienungskassen zieht die deutliche Mehrheit klassische Kassen mit Personal vor. Laut einer nach eigenen Angaben repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Kantar werden sie von 67 Prozent bevorzugt.
33 Prozent scannen ihre Waren lieber selbst. Kantar befragte dazu vom 4. bis 8. Juni online rund 1.000 Menschen in Deutschland zwischen 16 und 64 Jahren.
42 Prozent der Befragten, die bediente Kassen bevorzugen, ist der Umgang mit Menschen lieber als mit einer Maschine. Für 40 Prozent ist Gewohnheit ein Grund. 39 Prozent zahlen lieber mit Bargeld, was an den meisten SB-Kassen nicht möglich ist.
28 Prozent sagen, dass sie beim Selbstscannen länger brauchen als das Personal. Seltener genannt werden Angst vor Bedienfehlern (21 Prozent) oder Überforderung (16 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.

SB-Kassen: Viele wollen Tempo selbst bestimmen

Ein Drittel zieht laut Umfrage hingegen SB-Kassen vor. 56 Prozent von dieser Gruppe begründen dies damit, ihr eigenes Tempo bestimmen zu können und weniger Zeitdruck zu haben. 51 Prozent nennen kürzere Warteschlangen und geringere Wartezeiten als Argument.
38 Prozent macht es mehr Spaß, selbst zu scannen. 33 Prozent ist es wichtig zu sehen, dass Preis und Anzahl der Produkte korrekt erfasst werden.
Viele Menschen seien mit SB-Kassen noch nicht vertraut genug, sagt Kantar-Marktforscherin Stefanie Exel. Dies gelte auch für jüngere Generationen. Eine breitere Nutzung werde sich „nicht automatisch einspielen“. Hilfspersonal an den Terminals könne Sicherheit geben, bis der Umgang vertrauter ist.
Menschen zwischen 16 und 44 Jahren stehen SB-Kassen laut Umfrage grundsätzlich offener gegenüber. Unter 55- bis 64-Jährigen ist die Vorliebe für klassische Kassen dagegen deutlich stärker ausgeprägt. 87 Prozent bevorzugen sie, nur 13 Prozent Selbstbedienungskassen. Bei noch Älteren dürfte der Anteil vermutlich noch höher sein, so Exel.

Bis zu zwei Millionen Nutzer pro Tag

Die Einzelhändler in Deutschland setzen zunehmend auf die Kassen, an denen Kunden Produkte selbst scannen. Laut einer Schätzung des Handelsforschungsinstituts EHI verfügen derzeit etwa 12.500 Geschäfte über rund 50.000 SB-Kassen. Vor allem Lebensmittelhändler und Drogerien haben die Systeme stark ausgebaut. Einer der Hauptgründe ist die schwierige Personalsituation in der Branche.
Laut EHI-Experte Frank Horst werden SB-Kassen in Deutschland pro Tag von 1,5 bis 2 Millionen Menschen genutzt. Vor allem bei kleineren Einkäufen würden sie gern angesteuert. Bei größeren mit 30, 40 oder mehr Artikeln seien sie hingegen weniger komfortabel.
„Es ist gar nicht so einfach, alle Menschen für SB-Kassen zu begeistern.“ Insbesondere bei Älteren seien Vorbehalte mehr verbreitet, so Horst. Dennoch würden sie auch von Menschen ab 70 Jahren genutzt. „Viele sehen darin sogar Vorteile, weil sie das Tempo bestimmen können und der Druck nicht so groß ist wie bei bedienten Kassen.“ (dpa/red)
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Hamas plante konkreten Anschlag in Europa – Bekennervideo war schon fertig

Im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Beschaffung von Waffen für die Terrororganisation Hamas gehen die deutschen Ermittler davon aus, dass die Gruppe einen konkreten Anschlag in Europa verfolgte.
„Bei einem der Beschuldigten wurde ein vorgefertigtes Bekennervideo sichergestellt“, sagte Generalbundesanwalt Jens Rommel beim Jahrespressegespräch seiner Behörde in Karlsruhe.
Seit Herbst letzten Jahres hatte die Bundesanwaltschaft insgesamt neun mutmaßliche Anhänger der Hamas festnehmen lassen. Die Behörde wirft ihnen vor, spätestens seit Sommer 2025 in den Transport und die Lagerung von Waffen und Munition für die Vereinigung involviert gewesen zu sein.

Anschlag im Oktober 2025 geplant?

In dem Bekennervideo sei ein Anschlag um den zweiten Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel angekündigt worden – also um den 7. Oktober 2025 herum, sagte Rommel am Montagabend weiter.
Die ersten drei Verdächtigen in dem Komplex hatte seine Behörde am 1. Oktober 2025 – also wenige Tage vor dem Jahrestag – festnehmen lassen.
Die Bundesanwaltschaft ist als oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde vor allem für die Bereiche Terrorismus, Spionage und Völkerstrafrecht zuständig. Generalbundesanwalt Rommel steht seit März 2024 an der Spitze der Karlsruher Behörde. (dpa/red)
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Lufthansa streicht weiter im Kurzstreckennetz

Die Schrumpfung des Kurzstreckennetzes der Lufthansa-Gruppe wird auch nach dem Ende von Lufthansa Cityline und der Herausnahme von 20.000 Flügen im laufenden Sommerprogramm weitergehen.
„Wir werden immer dann gezielt Kapazität auf der Kurzstrecke reduzieren, wenn es wirtschaftlich geboten ist“, sagte Dieter Vranckx, Chief Commercial Officer im Konzernvorstand, dem „Handelsblatt“.
Das sei ein fortlaufender Prozess, bei dem die Verbindungsqualität des Netzwerkes für die Kunden stets erhalten bleiben müsse. Der größte Teil der Konsolidierung im Kontinentalverkehr solle spätestens 2028 abgeschlossen sein, so Vranckx.

Enorme Standortkosten in Deutschland erschweren Luftfahrt

Wie weit das Netz noch ausgedünnt wird, wollte der Manager nicht sagen. „Es ist für die gesamte Gruppe wirtschaftlich nicht sinnvoll, jeden Flughafen von jedem unserer sechs Drehkreuze anzufliegen“, verteidigte Vranckx die Maßnahmen.
Die Gruppe habe das Ziel einer bereinigten Ergebnismarge von acht bis zehn Prozent ausgegeben. Davon sei man noch weit entfernt. Deshalb brauche die Gruppe ein effizientes Netz, das aber zugleich Kunden ein optimales Angebot an Flügen biete.
„Wir wollen Deutschlands wichtige Wirtschaftsregionen auch künftig anfliegen. Unser Ziel bleibt, ein Einzugsgebiet immer mindestens an ein Drehkreuz und damit auch an unser Langstreckennetz anzubinden“, sagte Vranckx.
Das sei aber angesichts der enorm hohen Standortkosten in Deutschland wirtschaftlich leider nicht immer umsetzbar. „Es wird in den nächsten fünf bis zehn Jahren in Europa noch ein paar Veränderungen geben. Das Europageschäft ist für Lufthansa, aber auch für viele andere Airlines eine Herausforderung“, sagte der Lufthansa-Manager. (dts/red)
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„Spiegel“: Klingbeil legt zwei Varianten für Steuerreform vor


In Kürze:

  • Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat laut dem „Spiegel“ Reformmodelle zur Entlastung bei der Einkommensteuer im Umfang von 10 oder 20 Milliarden Euro vorgelegt.
  • Geplant sind verschobene Tarifgrenzen und ein späteres Greifen des Spitzensteuersatzes.
  • Zur Finanzierung diskutiert die SPD höhere Steuern für Spitzenverdiener, große Erbschaften und Vermögen.
  • Die Union warnt vor Belastungen für Familienunternehmen und lehnt eine Vermögensteuer weiterhin ab.

 
Wie bereits Anfang Mai angekündigt, hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) angeblich ein Konzept für eine umfassende Steuerreform erarbeitet, über das die Koalitionsspitzen nun beraten sollen. Details sind öffentlich noch nicht bekannt, dem „Spiegel“ zufolge stellte der Minister jedoch gleich zwei Entwürfe für weitreichende Erleichterungen im Bereich der Einkommensteuer vor.
Diese unterscheiden sich durch den Umfang der Steuerentlastungen – in einem Fall wären es 10 Milliarden, im anderen 20 Milliarden Euro. Klingbeil hatte zuvor in Aussicht gestellt, bis zu 95 Prozent der Beschäftigten entlasten zu wollen. Davon sollen insbesondere Beschäftigte mit einem monatlichen Einkommen zwischen etwa 2.500 und 4.000 Euro profitieren.

Klingbeil will 95 Prozent der Steuerpflichtigen bei Einkommensteuer entlasten

Worüber bereits weitgehend Konsens in der Koalition besteht, ist, dass der Grundfreibetrag ansteigen soll. Auch könnten die Tarifzonen nach oben wandern – bis zu einem späteren Greifen des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent. Derzeit beginnt dieser ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 70.000 Euro. Künftig könnte der Satz erst ab 85.000 Euro greifen.
Profitieren davon sollen klassische Mittelschichthaushalte, Facharbeiter, Meister, Ingenieure, gut verdienende Angestellte und kleine Unternehmer. Dabei soll die Entlastung mit steigendem Einkommen tendenziell sogar größer ausfallen – solange nicht die Schwelle überschritten ist, die den Reichensteuersatz ins Spiel bringt.
Und hier beginnen die potenziellen Konfliktlinien innerhalb der Koalition. Denn zum einen geht es um die Frage, ab wann die Reichensteuer künftig gelten und wie hoch sie sein soll. Zum anderen bringt Klingbeil insbesondere für die groß angelegte Reformvariante noch einen weiteren Finanzierungsbaustein ins Spiel: eine höhere Reichensteuer.

Welche Anpassung akzeptiert die Union beim Reichensteuersatz?

Derzeit beträgt der Reichensteuersatz 45 Prozent und wird bei Alleinstehenden ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 280.000 Euro fällig. Klingbeil plant, diesen zu erhöhen. Häufig war die Rede von einem möglichen künftigen Reichensteuersatz von 47,5 Prozent. Dieser solle „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich diesbezüglich sogar gesprächsbereit. Er sprach von einem möglichen „Glätten“ des Steuertarifs im oberen Bereich – sofern im Gegenzug auch für die letzten damit Belasteten der Solidaritätszuschlag wegfällt. Immerhin könnte ohnehin das Bundesverfassungsgericht, bei dem eine entsprechende Klage anhängig ist, die Politik dazu zwingen.
Auch bezüglich der Erbschaftsteuer wird in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Für die SPD ist eine höhere Besteuerung großer Erbschaften kein Tabu – und es spricht vieles dafür, dass diese im Klingbeil-Entwurf zur 20-Milliarden-Variante eine tragende Rolle spielt. Viele Sozialdemokraten liebäugeln zudem mit einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer.

SPD legt Konzept zur Erbschaftsteuer vor – und hofft auf Rückenwind aus Karlsruhe

Die Union lehnt beides ab – zudem wäre ohnehin nicht der Bund der Nutznießer einer erhöhten Erbschaftsteuer. Die daraus generierten Mittel fließen den Haushalten der Länder zu. Vor allem aber befürchten CDU und CSU, dass nominell zwar Millionäre mit Luxusvillen durch eine höhere Erbschaftsteuer belastet würden. Tatsächlich würde diese aber auch bei der Vererbung mittelständischer Familienbetriebe oder der Unternehmensnachfolge greifen.
Die SPD hingegen weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht derzeit über die Verfassungsmäßigkeit der Schonbeträge für Unternehmen bei der Erbschaftsteuer zu befinden hat. Sollte Karlsruhe diese Bestimmungen kippen, wäre Klingbeil mit seiner Position bestätigt.
Die SPD hatte Anfang des Jahres ihr Konzept „FairErben“ vorgestellt. Dieses beinhaltet einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro, die steuerfrei vererbt werden kann – was im Regelfall für die Weitergabe eines Familienwohnhauses ausreichen würde. Dazu soll es einen Freibetrag von 5 Millionen Euro für Unternehmensvermögen geben, was für Nachfolgeregelungen reichen solle.
Für alles, was darüber hinausgeht, sieht das Konzept eine progressive Besteuerung vor. Unternehmen, die investieren, sollen die Erbschaftsteuer auf bis zu 20 Jahre erstrecken können. Im Gegenzug sollen die meisten aktuellen Ausnahmetatbestände für Betriebsvermögen weitgehend entfallen.

Kann Klingbeil das 20-Milliarden-Paket auf diesem Wege gegenfinanzieren?

Ungewiss bleibt, ob höhere Steuern auf Erbschaften und Vermögen tatsächlich ausreichen würden, um das Klingbeils Projekt von 20 Milliarden Euro an Entlastungen bei der Einkommensteuer gegenzufinanzieren.
Im Jahr 2024 waren die Einnahmen aus Erbschafts- und Schenkungssteuern abermals gestiegen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge wurden Vermögensübertragungen in Höhe von 113,1 Milliarden Euro berücksichtigt. Diese führten jedoch nur zu 13,3 Milliarden Euro an Steuereinnahmen.
Bereits jetzt liegt der größte Teil der Vermögensübergänge durch Erbschaft oder Schenkung unter den gesetzlichen Freigrenzen und wird deshalb nicht erfasst.
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Autohändler: E-Auto-Prämie fließt vor allem nach China

Die milliardenschwere neue E-Auto-Prämie der Bundesregierung fließt bisher offenbar fast ausschließlich an ausländische Autohersteller, besonders aus China. Das sagte der Präsident des Verbands der Automobilhändler Deutschlands (VAD), Burkhard Weller, dem Nachrichtenmagazin Politico.
Wenn der Verband seine Autohäuser frage, welche Autos mit der Prämie gekauft werden, sei die Antwort unisono „die Klasse zwischen 20.000 und 30.000 Euro“ gewesen, sagte Weller. „Und was haben wir da? Chinesische Autos.“

Chinesische Hersteller profitieren

In den 42 Autohäusern seiner eigenen Weller-Gruppe habe sich der Absatz preiswerter Autos aus China im Mai mehr als verdoppelt. „Bei BYD waren es 235 Prozent“, sagte der Verbandspräsident.
Deutsche Autos fehlten noch in dieser Preisklasse. Der ID.Polo von VW soll erst im September kommen. Aus der EU gebe es „ein bisschen Renault und Peugeot, etwas Seat und Cupra. Dann wird es dünn“, sagte Weller.
Die Wirkung der deutschen Auto-Prämie ist auch deshalb heikel, weil die EU die Industrie gegen Konkurrenz aus China schützen will. Der „Industrial Accelerator Act“ etwa sieht Made-in-EU-Vorgaben für staatliche Förderungen vor.
Die Prämie kann für alle E-Autos beantragt werden, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden. Sie gilt nur für Neuwagen und beträgt abhängig von Auto, Einkommen und Kinderzahl bis zu 6.000 Euro. Im Fördertopf liegen 3,5 Milliarden Euro.

Händler bezweifeln Lenkungswirkung

Weller widersprach Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD), der die neue Förderung gelobt hatte. Bisher sei vor allem der Rückstau geplanter Käufe eingereicht worden, sagte Weller. Die Prämie wurde Anfang Dezember 2025 angekündigt, aber noch ohne Details.
„Das hat zur Kaufzurückhaltung beigetragen“, die sich nun auflöse. Hinzu kämen Mitnahmeeffekte von Kunden, die ohnehin ein E-Auto kaufen wollten. Auf die Frage, wie die Prämie am Ende wirklich wirke, sagte Weller: „Stand heute ist meine Prognose null (…). Wegen der Prämie tauscht keiner sein Auto auf Elektro.“
Wenn schon eine Förderung, dann hätten auch Gebrauchtwagen einbezogen werden sollen. Noch wichtiger seien aber mehr Lademöglichkeiten, niedrigere Strompreise und besonders Preistransparenz an den Ladesäulen.
Sein Vorschlag: „Machen wir an Ladesäulen endlich wie beim Telefon-Roaming. Man schließt zuhause einen Tarif ab, und diesen Preis hat man über das Roaming dann an jeder Säule.“ (dts/red)
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Bewährungsstrafen für Unterstützer der Kaiserreichsgruppe

Wegen Unterstützung von gewaltsamen Umsturzplänen der aus Reichsbürgern bestehenden sogenannten Kaiserreichsgruppe sind drei Männer in Stuttgart zu Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt sprach sie am Montag, 15. Juni, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zu einem hochverräterischen Unternehmen schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Den Männern im Alter von 58, 59 und 63 Jahren wurde vorgeworfen, die spätestens Anfang 2022 gegründete sogenannte Kaiserreichsgruppe unterstützt zu haben.
Die auch als Vereinte Patrioten bekannte Gruppe wollte den Ermittlungen zufolge durch Anschläge auf die Stromversorgung und die gewaltsame Entführung des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) bürgerkriegsartige Zustände in Deutschland auslösen und diese zur Abschaffung der Demokratie nutzen.
Die Gruppe wurde 2022 von den Behörden zerschlagen. Bundesweit gab es bereits verschiedene Prozesse gegen Mitglieder und Unterstützer, die teilweise mit mehrjährigen Haftstrafen endeten.
In dem nun in Stuttgart zu Ende gegangenen Verfahren wurde den Angeklagten vorgeworfen, die ihnen bekannten Pläne der Gruppierung befürwortet und aktiv gefördert zu haben.
Zwei der angeklagten Männer sollen unter anderem ihre Mitwirkung an Sabotageaktionen gegen die Stromversorgung zugesagt haben, einer der Angeklagten haben dafür ein Umspannwerk in Südbaden als mögliches Anschlagsziel ausgespäht.
Der dritte Angeklagte soll der Vereinigung einen von ihm betriebenen Server für überwachungssichere Kommunikation zur Verfügung gestellt und dort einen Gruppenchat verwaltet haben. Alle drei legten nach Gerichtsangaben ein umfassenden Geständnis ab und distanzierten sich von den früheren Umsturzplänen.
Die 59 und 63 Jahre alten Angeklagten erhielten jeweils eine Freiheitstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 58-jährige Angeklagte bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. (afp/red)
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15. Juni: ZDF-Berichterstattung sorgt für Kritik | Foto-Affäre | Frühkindliche Bildung

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ZDF-Berichterstattung sorgt für Kritik

Das ZDF erweckte in einem Beitrag über die Ausschreitungen in Irland den Anschein, dass Tesla-CEO Elon Musk zu Gewalt gegen Migranten aufgerufen habe. Doch eine solche Aufforderung lässt sich seinen Äußerungen nicht entnehmen. Nach heftiger Kritik von der Presse und auf sozialen Medien spricht der Sender nun von einer missverständlichen Formulierung.

Foto-Affäre

Ein Foto von CDU-Fraktionschef Guido Heuer und AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sorgt für politische Debatten. Im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sehen Kritiker darin eine problematische Nähe zwischen CDU und AfD. Beide Seiten weisen entsprechende Interpretationen zurück. Die CDU Sachsen-Anhalt bekräftigte ihren Unvereinbarkeitsbeschluss mit der AfD.

Einigung auf Friedensabkommen

Die USA und der Iran haben sich nach Angaben von US-Präsident Donald Trump auf ein Friedensabkommen geeinigt. Dies beinhaltet eine vollständige Öffnung der Straße von Hormus. Im Gegenzug würden die USA ihre Seeblockade gegen den Iran aufheben. Weiter sei ein Ende der Militäreinsätze vereinbart – auch im Libanon. Die Unterzeichnung soll am 19. Juni in der Schweiz statt finden.

Frühkindliche Bildung

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) will für die frühkindliche Bildung verstärkt Kitas und die Familien in die Pflicht nehmen. Kinder kämen laut des diesjährigen Bildungsberichts mit sehr “unterschiedlichen Lernausgangslagen“ in den Schulen an. Das betrifft die sprachliche, soziale und motorische Entwicklung. Prien will dazu noch vor der Sommerpause ein Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz ins Kabinett bringen.

Schwarz-Rot-Gold auf Weinflaschen

CDU und CSU schlagen vor, einheimischen Wein künftig mit den Nationalfarben zu kennzeichnen. Eine Deutschlandfahne auf dem Verschluss soll auf den ersten Blick zeigen, dass der Wein aus Deutschland stammt. Vorbild ist dabei Österreich. Die Hoffnung sei, dass wieder mehr einheimischer Wein getrunken wird.
 
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Hessen fordert Vorgehen gegen „Indymedia“

Die Innenminister von Hessen und Sachsen dringen vor der Innenministerkonferenz in Hamburg auf ein schärferes Vorgehen gegen linksextreme Gewalt.
Hessen fordert laut der „Welt“ unter anderem die Prüfung eines Verbots der Plattform „Indymedia“, Sachsen eine gemeinsame Datei Linksextremismus von Bund und Ländern.

Hessen nimmt „Indymedia“ ins Visier

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte der „Welt“, „Indymedia“ sei „das zentrale Propaganda-Medium der linksextremen Szene“. Auf der Plattform erscheinen regelmäßig Bekennerschreiben zu mutmaßlich linksextremen Straftaten. „Wir dürfen es nicht zulassen, dass diese Plattform Straf- und Gewalttaten fördert“, sagte Poseck der „Welt“.
Die Zahl der politisch motivierten Kriminalität stieg zuletzt um rund 35 Prozent auf mehr als 13.000 Fälle an. Linksextreme Gewalttaten legten um 42,6 Prozent auf 1.087 Fälle zu, machen also nur einen kleinen Anteil aus. In Hessen hat sich die Zahl der Gewaltdelikte mit einem Anstieg von rund 153 Prozent von 19 auf 48 Fälle mehr als verdoppelt, so das hessische Innenministerium.
„Das sind keine abstrakten Zahlen. Hinter ihnen stehen Brandanschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr und Anschläge auf kritische Infrastruktur“, sagte Poseck der „Welt“. Zuletzt hatte ein Brandanschlag auf ein Umspannwerk in Reutlingen zu einem großflächigen Stromausfall geführt, wobei die Hintergründe derzeit noch ermittelt werden.
Hessen fordert zudem ein aktuelles Bundeslagebild zum gewaltorientierten Linksextremismus, das „Vernetzungsstrukturen und Mobilisierungspotenziale transparent macht“. Poseck sagte der „Welt“: „Die notwendige Konzentration auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den Linksextremismus zu verharmlosen.“
Außerdem schlägt Hessen vor, konsequente „Ein- und Ausreise-Untersagungen“ für mutmaßlich gewaltbereite Linksextremisten zu prüfen, die zu Aufmärschen und Ausschreitungen anreisen wollten.

Sachsen schlägt Extremismus-Datei vor

Auch Sachsen fordert eine stärkere Beobachtung der Szene. Im Kampf gegen den Rechtsextremismus greifen Sicherheitsbehörden seit Jahren auf gemeinsame Informationssysteme zurück, etwa seit 2012 auf die Rechtsextremismus-Datei (RED). Sie entstand als Konsequenz aus den NSU-Morden.
Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte der „Welt“: „Für die Ermittlungen und Fahndungen nach Tätern, zur Aufklärung von Netzwerken und Strukturen halte ich eine neue gemeinsame Datei Linksextremismus der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern für ein wichtiges Instrument, um weiße Flecken zu verringern.“ Angesichts der Lageentwicklung sei es nur konsequent, dass die Bundessicherheitsbehörden dem Linksextremismus eine höhere Priorität einräumten. (dts/red)