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Thüringer BSW-Fraktion schrumpft – Höcke kündigt Antrag auf Neuwahl an

Abspaltung im Thüringer BSW: Drei Abgeordnete verlassen die Partei und die Fraktion im Thüringer Landtag. Das gab Fraktionschefin Sigrid Hupach im Landtag bekannt. Mit den Austritten von Stefan Wogawa, Dirk Hoffmeister und Roberto Kobelt schrumpft die Fraktion von 15 auf 12 Mitglieder.
Wogawa sagte, er habe in letzter Zeit immer mehr Kraft und Energie darauf verwenden müssen, destruktive Angriffe aus der Bundesführung des BSW abzuwehren. „Das hat mich in meiner parlamentarischen Arbeit behindert.“ Die BSW-Parteiführung habe die Thüringer Abgeordneten nicht nur permanent unter Generalverdacht gestellt, sondern auch mit Schmutz beworfen.
Sie habe für „durchsichtige Wahlkampfmanöver in einem anderen Bundesland die politische Stabilität in Thüringen“ aufs Spiel gesetzt. „Dann war für mich ein Punkt erreicht, an dem ich das nicht mehr mitmachen wollte und nicht mehr mitmachen konnte“, sagte Wogawa.

Abtrünnige wollen Mandate behalten

Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke kündigte an, mit seiner Fraktion einen Antrag auf Auflösung des Landtags mit anschließender Neuwahl zu stellen. Um das beschließen zu können, wäre aber eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig.
Die drei abtrünnigen BSW-Abgeordneten sind auch aus der Partei ausgetreten, wollen ihre Mandate im Landtag aber behalten. Nach Angaben von Hoffmeister haben sie eine neue Partei gegründet mit dem Namen „Deine Stimme zählt“.
Wogawa war in der BSW-Fraktion parlamentarischer Geschäftsführer. Zuvor hatte bereits der BSW-Abgeordnete Matthias Herzog seinen Austritt aus der Partei erklärt. Herzog will aber weiter Mitglied der Fraktion bleiben.

Patt-Regierung wird zur Minderheitsregierung

Das BSW ist im Freistaat Teil der Regierungskoalition von CDU, BSW und SPD. Das Bündnis hatte im Landtag schon bisher keine eigene Mehrheit – es bestand ein Patt zur Opposition von AfD und Linke. Mehrheiten hatte sich die Koalition in der Regel mit Hilfe der Linken organisiert. Mit den nun erfolgten Fraktionsaustritten wird aus der Patt-Regierung in Erfurt eine echte Minderheitsregierung, die theoretisch im Parlament von der Opposition überstimmt werden kann.
Als Grund für die Entscheidung der Abgeordneten gilt nach dpa-Informationen vor allem der Kurs des BSW-Bundesvorstands. Man könne sich nicht abhängig machen in der parlamentarischen Arbeit von einem „immer verrückter agierenden Bundesvorstand“, hieß es. Der Parteiaustritt sei per Einschreiben bereits am Dienstag an die Bundesgeschäftsstelle und die Landesgeschäftsstelle gegangen.

Konflikt mit Bundespartei

Schon seit der Regierungsbildung im Jahr 2024 gibt es einen Konflikt zwischen dem Thüringer BSW-Landesverband mit seiner Vorsitzenden Katja Wolf und der Bundespartei. Innerhalb der Fraktion gelten Anke Wirsing und Sven Küntzel als Unterstützer des Kurses der Bundespartei.
Wogawa, Kobelt und Hoffmeister streben an, eine parlamentarische Gruppe zu formieren. Wie genau sich die Abspaltung auf die Arbeit der Brombeer-Koalition auswirken wird, ist noch unklar.

Parlamentarische Gruppe möglich

Nach dem Thüringer Abgeordnetengesetz können die drei Abgeordneten beim Landtag die Bildung einer parlamentarischen Gruppe beantragen. Im Paragrafen 58a des Abgeordnetengesetzes heißt es dazu: „Abgeordnete, die sich zusammenschließen wollen und dabei die Fraktionsstärke nicht erreichen, können als Parlamentarische Gruppe anerkannt werden, wenn sie der gleichen Partei oder Liste angehören und keine politische Homogenität zu einer bereits im Landtag vertretenen Fraktion besteht.“ Um eine Fraktion bilden zu können, müssen sich mindestens fünf Abgeordnete zusammenschließen.
Eine solche Gruppe hätte weniger Rechte als eine Fraktion, aber mehr Möglichkeiten im parlamentarischen Alltag als Einzelabgeordnete. In der Geschäftsordnung des Landtages heißt es zum Beispiel, dass parlamentarische Gruppen – anders als Fraktionen – kein Recht haben, ein Misstrauensvotum gegen den Ministerpräsidenten zu beantragen. (dpa/red)
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Thüringer BSW-Fraktion schrumpft – Höcke kündigt Antrag auf Neuwahl an

Abspaltung im Thüringer BSW: Drei Abgeordnete verlassen die Partei und die Fraktion im Thüringer Landtag. Das gab Fraktionschefin Sigrid Hupach im Landtag bekannt. Mit den Austritten von Stefan Wogawa, Dirk Hoffmeister und Roberto Kobelt schrumpft die Fraktion von 15 auf 12 Mitglieder.
Wogawa sagte, er habe in letzter Zeit immer mehr Kraft und Energie darauf verwenden müssen, destruktive Angriffe aus der Bundesführung des BSW abzuwehren. „Das hat mich in meiner parlamentarischen Arbeit behindert.“ Die BSW-Parteiführung habe die Thüringer Abgeordneten nicht nur permanent unter Generalverdacht gestellt, sondern auch mit Schmutz beworfen.
Sie habe für „durchsichtige Wahlkampfmanöver in einem anderen Bundesland die politische Stabilität in Thüringen“ aufs Spiel gesetzt. „Dann war für mich ein Punkt erreicht, an dem ich das nicht mehr mitmachen wollte und nicht mehr mitmachen konnte“, sagte Wogawa.

Abtrünnige wollen Mandate behalten

Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke kündigte an, mit seiner Fraktion einen Antrag auf Auflösung des Landtags mit anschließender Neuwahl zu stellen. Um das beschließen zu können, wäre aber eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig.
Die drei abtrünnigen BSW-Abgeordneten sind auch aus der Partei ausgetreten, wollen ihre Mandate im Landtag aber behalten. Nach Angaben von Hoffmeister haben sie eine neue Partei gegründet mit dem Namen „Deine Stimme zählt“.
Wogawa war in der BSW-Fraktion parlamentarischer Geschäftsführer. Zuvor hatte bereits der BSW-Abgeordnete Matthias Herzog seinen Austritt aus der Partei erklärt. Herzog will aber weiter Mitglied der Fraktion bleiben.

Patt-Regierung wird zur Minderheitsregierung

Das BSW ist im Freistaat Teil der Regierungskoalition von CDU, BSW und SPD. Das Bündnis hatte im Landtag schon bisher keine eigene Mehrheit – es bestand ein Patt zur Opposition von AfD und Linke. Mehrheiten hatte sich die Koalition in der Regel mit Hilfe der Linken organisiert. Mit den nun erfolgten Fraktionsaustritten wird aus der Patt-Regierung in Erfurt eine echte Minderheitsregierung, die theoretisch im Parlament von der Opposition überstimmt werden kann.
Als Grund für die Entscheidung der Abgeordneten gilt nach dpa-Informationen vor allem der Kurs des BSW-Bundesvorstands. Man könne sich nicht abhängig machen in der parlamentarischen Arbeit von einem „immer verrückter agierenden Bundesvorstand“, hieß es. Der Parteiaustritt sei per Einschreiben bereits am Dienstag an die Bundesgeschäftsstelle und die Landesgeschäftsstelle gegangen.

Konflikt mit Bundespartei

Schon seit der Regierungsbildung im Jahr 2024 gibt es einen Konflikt zwischen dem Thüringer BSW-Landesverband mit seiner Vorsitzenden Katja Wolf und der Bundespartei. Innerhalb der Fraktion gelten Anke Wirsing und Sven Küntzel als Unterstützer des Kurses der Bundespartei.
Wogawa, Kobelt und Hoffmeister streben an, eine parlamentarische Gruppe zu formieren. Wie genau sich die Abspaltung auf die Arbeit der Brombeer-Koalition auswirken wird, ist noch unklar.

Parlamentarische Gruppe möglich

Nach dem Thüringer Abgeordnetengesetz können die drei Abgeordneten beim Landtag die Bildung einer parlamentarischen Gruppe beantragen. Im Paragrafen 58a des Abgeordnetengesetzes heißt es dazu: „Abgeordnete, die sich zusammenschließen wollen und dabei die Fraktionsstärke nicht erreichen, können als Parlamentarische Gruppe anerkannt werden, wenn sie der gleichen Partei oder Liste angehören und keine politische Homogenität zu einer bereits im Landtag vertretenen Fraktion besteht.“ Um eine Fraktion bilden zu können, müssen sich mindestens fünf Abgeordnete zusammenschließen.
Eine solche Gruppe hätte weniger Rechte als eine Fraktion, aber mehr Möglichkeiten im parlamentarischen Alltag als Einzelabgeordnete. In der Geschäftsordnung des Landtages heißt es zum Beispiel, dass parlamentarische Gruppen – anders als Fraktionen – kein Recht haben, ein Misstrauensvotum gegen den Ministerpräsidenten zu beantragen. (dpa/red)
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Drei Abgeordnete verlassen BSW-Fraktion in Thüringen

Die Landtagsabgeordneten Stefan Wogawa, Dirk Hoffmeister und Roberto Kobelt haben am Mittwochmorgen ihren Austritt aus der BSW-Fraktion im Thüringer Landtag und darüber hinaus auch aus der Partei erklärt. Das teilte Wogawa, der bis dahin Parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion war, der „Welt“ mit.
Wogawa machte den Kurs der Parteispitze um Amira Mohamed Ali und Fabio De Masi sowie von Parteigründerin Sahra Wagenknecht für seinen Austritt verantwortlich.
„Die permanenten destruktiven Eingriffe aus dem Bundesvorstand sind unerträglich. Unsere Arbeit wird mit Dreck beworfen und unter Generalverdacht gestellt“, sagte Wogawa der „Welt“. Die Parteispitze versuche demnach „ständig Einfluss“ zu nehmen. „Das ist nicht hinnehmbar.“

BSW-Bund kritisiert BSW in Thüringens Koalition

Die Wagenknecht-Partei steckt derzeit in einer heftigen Krise. Grund dafür ist die wiederkehrende Kritik der Parteiführung unter Mohamed Ali und De Masi sowie von Wagenknecht an der „Brombeer“-Koalition in Thüringen. Finanzministerin und BSW-Landeschefin Katja Wolf hält zur Koalition.
Wogawa will seinen Austritt nicht als Abkehr vom Regierungsbündnis verstanden wissen. Man wolle die „Brombeer“-Koalition nicht schwächen, sondern eine konstruktive Kraft im Thüringer Landtag sein.
Doch die drei Abgeordneten bräuchten mehr Kraft für Partei- und Parlamentsarbeit statt für innerparteilichen Streit. Dafür wollten sie eine parlamentarische Gruppe und Partei mit dem Namen „Deine Stimme zählt“ gründen. Für Gespräche mit den „Brombeer“-Fraktionen sei man jederzeit offen.

Kritik am AfD-Kurs der Bundespartei

Der Abgeordnete kritisierte zudem den AfD-Kurs der Bundespartei. Für ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver in Sachsen-Anhalt werde eine Regierungskrise in Kauf genommen, sagte Wogawa der „Welt“.
Sahra Wagenknechts Kurs setze nicht mehr auf konstruktive Politik, sondern darauf, am lautesten und populistischsten zu schreien. Damit könne man weder im Land noch im Bund das Leben der Menschen verbessern. In Sachsen-Anhalt hatte das BSW zuvor angedeutet, AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund den Weg ins Ministerpräsidenten-Amt zu ermöglichen, auch trotz fehlender eigener absoluter Mehrheit.
Die Regierung in Thüringen aus CDU, BSW und SPD hatte bisher genau die gleiche Zahl an Mandaten wie die Opposition. (dts/red)
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Özdemir und Pistorius fordern AfD-Verbotsantrag

Eine Woche vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haben sich Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) dafür ausgesprochen, für die als völkisch eingestuften AfD-Landesverbände beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag zu stellen.
„Wir plädieren aufgrund unserer persönlichen Überzeugung noch einmal eindringlich für eine baldmöglichste Einleitung eines Verbotsverfahrens, mit einem Fokus auf die eindeutig völkischen Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.
Das ist rechtlich möglich, durch Belege gedeckt, von der Verfassung geboten“, schreiben Özdemir und Pistorius in einem gemeinsam verfassten Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS).
Der grüne Ministerpräsident und der sozialdemokratische Verteidigungsminister sind nach Informationen der FAS bezüglich eines AfD-Verbotsantrags schon seit Längerem derselben Meinung. Weil sie laut Umfragen zu den beliebtesten Politikern Deutschlands gehören, wollen sie offenbar ihre Stellung nutzen, um noch einmal deutlich vor der AfD zu warnen und für einen Verbotsantrag zu werben.
Gestellt werden kann ein Verbotsantrag von der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat. Die Union lehnt ein AfD-Verbot – auch einzelner Landesverbände – derzeit ab. CDU und CSU wollen den Wahlkampf in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern durch eine Verbotsdebatte keinesfalls belasten.
Özdemir und Pistorius sind der Auffassung, dass man die Debatte aber vor möglichen Wahlsiegen der AfD führen muss. Sie rechnen mit einer Fortsetzung der Verbotsdebatte nach den Landtagswahlen und setzen dann auf die Unterstützung der CDU-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst in Nordrhein-Westfalen und Daniel Günther in Schleswig-Holstein.
Özdemir und Pistorius unterscheiden scharf zwischen einem deutschnationalen und dem völkischen Teil der AfD. Den „deutschnationalen“ Forderungen der AfD könne man mit Argumenten entgegentreten, völkische Auffassungen der AfD zu entkräften sei aber „naiv“, weil diese Auffassungen von der Partei selbst verschleiert würden. (dts/red)
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Pistorius wirbt intern für AfD-Verbotsverfahren

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) soll sich intern dafür ausgesprochen haben, zeitnah ein Verbotsverfahren gegen die AfD anzustoßen. Das berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf mehrere Quellen. In der letzten Sitzung des SPD-Präsidiums vor der Sommerpause soll Pistorius intensiv dafür geworben haben, nächste Schritte zu einem Verbot zu gehen.
Nachdem die Gesellschaft für Freiheitsrechte Ende Juni ein neues Gutachten zur AfD veröffentlicht hatte, seien aus Pistorius` Sicht die Voraussetzungen da, einen Verbotsantrag zu stellen. Einfach abwarten und nichts tun, sei keine Option mehr. Die SPD müsse den Prozess jetzt vorantreiben, sagte Pistorius dem Vernehmen nach.

Boris Pistorius (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Forderungen nach Entscheidung in Karlsruhe

Auch Georg Maier (SPD), Innenminister in Thüringen, wirbt für ein Verbotsverfahren. „Die Debatte über ein AfD-Verbot wird leider noch immer so geführt, als ginge es vor allem um eine politische Mutprobe“, sagte Maier dem „Spiegel“. Dabei verpflichte die wehrhafte Demokratie zum Handeln, wenn die Grundlagen der freiheitlichen Ordnung angegriffen würden. „Ich appelliere an die Union, dieser historischen Verantwortung gerecht zu werden.“
Auch in der Union sprechen sich einzelne Stimmen für ein Verbotsverfahren aus. „Es braucht endlich den Antrag an das Bundesverfassungsgericht, die Verfassungsmäßigkeit der AfD zu prüfen“, sagte etwa Dennis Radtke, Chef des Arbeitnehmerflügels der Union, dem „Spiegel“. Nur das Verfassungsgericht könne darüber entscheiden. Es sei „höchste Zeit, Karlsruhe damit zu beauftragen“. (dts/red)
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SPD-Politiker fordern Prüfung von passivem Wahlrecht für Höcke

Mehrere SPD-Politiker sprechen sich dafür aus, zu prüfen, ob dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke das passive Wahlrecht entzogen werden kann.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte dem „Handelsblatt“, dass auch der Grundgesetzartikel 18 in Betracht gezogen werden sollte. Der Artikel ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht, Personen bestimmte Grundrechte bis hin zur Wählbarkeit zu entziehen, wenn sie diese zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbrauchen.
Das Verfahren ließe sich wahrscheinlich schneller durchführen, weil es sich nur um eine Person handele und die Beweislage gegen Höcke eindeutig sei, so Maier.
Der Minister äußerte zugleich Bedenken. Es stehe zu befürchten, dass Höcke damit sogar noch in seiner Bedeutung aufgewertet werde und weiterhin im Hintergrund den Kurs der Partei bestimmen würde.

Diskussion über wehrhafte Demokratie

Der SPD-Politiker Ralf Stegner sieht dennoch Handlungsbedarf. Der mögliche Entzug des Wahlrechts solle als ein Mittel der wehrhaften Demokratie ernsthaft geprüft werden, sagte er dem „Handelsblatt“.
Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler verwies darauf, dass das Strafrecht bereits heute sehr wirkungsvolle und einschneidende Möglichkeiten des Entzugs des passiven Wahlrechts enthalte.
Im Koalitionsvertrag sei zudem der Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung vereinbart. (dts/red)
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Kreml-Kontakte: Bundestag soll Risiken prüfen

Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, fordert eine Überprüfung der Geheimschutzpraxis im Bundestag. Anlass ist die Reise des AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier nach St. Petersburg zum Wirtschaftsforum.
„Die Kontakte Markus Frohnmaiers in das Umfeld des Kremls begründen keinen Beweis für Geheimnisverrat, aber ein erhebliches Abschöpfungs- und Einflussnahme-Risiko“, sagte Kramer dem „Handelsblatt“.
„Der Bundestag sollte deshalb prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen risikoorientiert besser geschützt werden können, ohne das freie Mandat unverhältnismäßig einzuschränken.“

Geheimnisträger ohne Sicherheitscheck?

Kramer bezog sich auf Frohnmaiers jüngsten Besuch beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg. Kontakte zu sanktionierten kremlnahen Akteuren erhöhten auch das Risiko einer sogenannten „Anbahnung“, sagte er.
Das heißt: Durch solche Treffen könnten Kontakte aufgebaut werden, die später für politische Instrumentalisierung oder Informationsgewinnung genutzt werden könnten. Der Verfassungsschutzchef verwies zugleich auf die Grenzen des staatlichen Geheimschutzes.
Bundestagsabgeordnete gelten nach seinen Worten kraft ihres Mandats als sogenannte „geborene Geheimnisträger“.
Eine Sicherheitsüberprüfung wie bei Beamten sei demnach für Mitglieder von Verfassungsorganen wie dem Bundestag grundsätzlich ausgeschlossen, sagte Kramer.
„Das schützt das freie Mandat, schafft aber eine Lücke, wenn Abgeordnete enge Kontakte zu Akteuren gegnerischer Nachrichtendienst- und Einflussstrukturen unbeabsichtigt oder wie vorliegend beabsichtigt pflegen.“
Allerdings seien Abgeordnete auch ohne Sicherheitsüberprüfung zur Wahrung von Verschlusssachen und Staatsgeheimnissen verpflichtet, so Kramer. Bei Geheimnisverrat drohten strafrechtliche Sanktionen.
Zudem hätten sie „nicht automatisch grenzenlos Zugang zu eingestuften Informationen“, sagte der Nachrichtendienstchef unter Hinweis auf besondere Regeln etwa im Parlamentarischen Kontrollgremium. (dts/red)
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Vier Tote bei Frontalcrash in Thüringen

Bei einem schweren Verkehrsunfall auf der Landstraße zwischen Kaltensundheim und Aschenhausen in Thüringen sind am Montagnachmittag vier Menschen ums Leben gekommen.
Wie die Polizei mitteilte, waren eine 20-jährige Autofahrerin, ihre 25-jährige Beifahrerin sowie zwei etwa anderthalb Jahre alte Kinder in dem Unfallfahrzeug.
Die junge Frau war aus bislang ungeklärter Ursache auf die Gegenfahrspur geraten und frontal mit einem entgegenkommenden Lastwagen zusammengestoßen.
Der 63-jährige Lkw-Fahrer habe noch versucht auszuweichen, konnte die Kollision aber nicht mehr verhindern. Alle vier Insassen des Pkw wurden in dem Fahrzeug eingeklemmt und erlagen noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen.
Zur Rekonstruktion des Unfallhergangs wurde ein Gutachter hinzugezogen. Die Landstraße war während der Unfallaufnahme für mehr als vier Stunden voll gesperrt. (dts/red)
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Kramer lehnt Ausbau des Verfassungsschutz zum „echten Geheimdienst“ ab

Der Präsident des thüringischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, kritisiert die jüngsten Forderungen nach zusätzlichen Befugnissen für den Inlands-Nachrichtendienst deutlich.
„Die wiederholte Forderung, den Verfassungsschutz zu einem `echten Geheimdienst` um- und auszubauen, irritiert mich zunehmend und macht mir Sorgen“, sagte Kramer dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.

Nachrichtendienst ist nicht gleich Geheimdienst

Die nachweisbaren Erfolge des Dienstes zeigten, wie real, effektiv und echt er sei. Der Verfassungsschutz sei aber aus guten Gründen ein Nachrichtendienst und solle dies auch bleiben.
Ein Geheimdienst schütze die Obrigkeit vor der eigenen Bevölkerung, während der Verfassungsschutz die Grundpfeiler der Verfassung, die freiheitlich demokratische Grundordnung, schütze. Das sei ein völlig anderes und richtiges Selbstverständnis in einer Demokratie mit den historischen Erfahrungen Deutschlands.
Wenn neue operative Befugnisse Exekutivbefugnisse für den Verfassungsschutz sein sollten, sei dem klar zu widersprechen, so Kramer weiter. Es gebe ein erprobtes Trennungsgebot und eine entsprechende Aufgabenteilung mit der Polizei.
Der Verfassungsschutz als Inlandsnachrichtendienst und Frühwarnsystem sei nicht als „Geheimdienst-Polizei“ konzipiert. Zur Gefahrenabwehr bei Gewalt sei in erster Linie die Polizei bestimmt.

Kramer: Bundeswehr für Verteidigung zuständig

Zwar bedürfe es beim Kampf gegen Cyberangriffe einer Nachschärfung und Aktualisierung. Wenn es aber darum gehe, Cyberangriffe aktiv zu bekämpfen oder zurückzuschlagen, wäre es zielführend, die Bearbeitung dieser Angriffe zu bündeln, indem Kompetenzen und Ressourcen sinnvoll an einer Stelle konzentriert würden.
Die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland obliege im Verteidigungsfall der Bundeswehr. Alles andere wäre eine Änderung der Aufgaben des Verfassungsschutzes und des Konzepts der wehrhaften Demokratie durch die Hintertür.
Kramer bezweifelte zudem, dass die Mehrheit der Bevölkerung einen solchen Verfassungsschutz sympathischer fände. „Mit solch missverständlichen Diskussionen wird in den letzten Jahren hart erkämpftes Vertrauen leicht und unnötig wieder verspielt.“ (dts/red)
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Dobrindt kritisiert Warnungen vor AfD-Staatsstreich

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisiert Warnungen vor einer Machtübernahme der AfD nach den Landtagswahlen im Osten scharf. „Ich frage mich, wem nutzen eigentlich solche phantasiereichen Spekulationen? Ein Schreckgespenst an die Wand zu malen hilft doch nicht weiter“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Er halte viel mehr davon, politisch alles dafür zu tun, dass diese Situation nicht eintreten könne. Dafür gebe es noch genügend Potenzial und Zeit. Die Wahlen seien im September – kluge Entscheidungen der Politik seien heute jederzeit möglich.
Zuvor hatte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) vor einem Staatsstreich gewarnt. Anlass war die Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, nach einem Wahlsieg 150 bis 200 Stellen in der Landesverwaltung neu zu besetzen.

Keine Hinweise auf Wahlmanipulation

Dobrindt wies auch Forderungen aus dem Kreis seiner Länderkollegen zurück, der Staat müsse Vorkehrungen treffen, damit sicherheitsrelevante Informationen nicht in falsche Hände geraten, falls die AfD in einem Bundesland an die Regierung kommt. „Ich halte nichts von einer solchen Diskussion. Der Auftrag ist doch, Mehrheiten ohne eine AfD-Regierungsbeteiligung zu organisieren“, sagte er. Wie überzeugend sei es denn da, wenn man Vorbereitungen treffen wolle für den Fall einer Alleinregierung der AfD.
Hinweise auf ernsthafte Versuche aus dem Ausland, die Landtagswahlen zu beeinflussen, hat Dobrindt nach eigenen Worten nicht. „Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass aktive Manipulationen des Wahlvorgangs aus dem Ausland vorgenommen werden“, sagte der Minister. Falschinformationen allerdings und Stimmungsmache in Social Media gebe es seit längerer Zeit auch aus dem Ausland gesteuert. Eine Verdichtung vor den Landtagswahlen beobachte man zurzeit nicht. (dts/red)
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Gefängnisse in zehn Bundesländern vollbelegt

In zehn der 16 Bundesländer sind die Gefängnisse vollbelegt. Das geht aus einer Befragung des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Freitagausgabe) unter den Justizbehörden der Länder hervor.
In zehn Ländern verschlechterte sich die Lage seit der letzten Befragung im Sommer 2025. Nur in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland sank die Belegungsquote der Justizvollzugsanstalten. In Hamburg verblieb die Auslastung bei 96 Prozent.

Belegung vielerorts gestiegen

Bereits bei einer Auslastung von 85 bis 90 Prozent ist in Fachkreisen von einer Vollbelegung die Rede, da nicht alle Hafträume für alle Arten des Strafvollzugs nutzbar und Renovierungs- und Umbauarbeiten einzukalkulieren sind.
Bundesweit ergibt sich aus den Angaben der Justizbehörden der Länder im Schnitt eine Belegung von gut 86 Prozent der Haftplätze im Frühjahr 2026.
Eine Auslastung von mehr als 100 Prozent verzeichnete nur das Land Bremen, mit einer Belegungsquote von 103 Prozent zum 1. März.
Eine Gesamtauslastung von über 90 Prozent war zu den jeweiligen Stichtagen im Zeitraum März bis April 2026 in Rheinland-Pfalz (97,2 Prozent), Hamburg (96 Prozent), Baden-Württemberg (92,93 Prozent), Hessen (91,9 Prozent) und dem Saarland (91,47 Prozent) feststellbar.

Einzelne Haftanstalten überfüllt

In jedem Bundesland gibt es mindestens eine vollbelegte JVA, deren Haftplätze zu mehr als 85 Prozent ausgelastet sind. Einzelne Haftanstalten waren – selbst unter Einbezug des wenig ausgelasteten offenen Vollzugs – deutlich überbelegt.
Besonders stark aus- beziehungsweise überlastet waren die baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten in Rottweil (mit einer Belegungsquote von 125 Prozent), Offenburg (114 Prozent) und Ravensburg (113 Prozent).
Das RND hat alle 16 Justizministerien der Bundesländer befragt. Die Abfrage der Zahlen erfolgte am 29. April 2026. Manche Justizbehörden nannten tagesaktuelle Zahlen, andere lieferten Zahlen von anderen Stichtagen im März oder April.
In den Statistiken sind sowohl Männer, Frauen als auch Jugendliche im geschlossenen und offenen Vollzug erfasst, die eine Freiheitsstrafe verbüßen oder aus sonstigen Gründen inhaftiert sind. (dts/red)