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SPD-Politiker fordern Prüfung von passivem Wahlrecht für Höcke

Mehrere SPD-Politiker sprechen sich dafür aus, zu prüfen, ob dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke das passive Wahlrecht entzogen werden kann.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte dem „Handelsblatt“, dass auch der Grundgesetzartikel 18 in Betracht gezogen werden sollte. Der Artikel ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht, Personen bestimmte Grundrechte bis hin zur Wählbarkeit zu entziehen, wenn sie diese zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbrauchen.
Das Verfahren ließe sich wahrscheinlich schneller durchführen, weil es sich nur um eine Person handele und die Beweislage gegen Höcke eindeutig sei, so Maier.
Der Minister äußerte zugleich Bedenken. Es stehe zu befürchten, dass Höcke damit sogar noch in seiner Bedeutung aufgewertet werde und weiterhin im Hintergrund den Kurs der Partei bestimmen würde.

Diskussion über wehrhafte Demokratie

Der SPD-Politiker Ralf Stegner sieht dennoch Handlungsbedarf. Der mögliche Entzug des Wahlrechts solle als ein Mittel der wehrhaften Demokratie ernsthaft geprüft werden, sagte er dem „Handelsblatt“.
Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler verwies darauf, dass das Strafrecht bereits heute sehr wirkungsvolle und einschneidende Möglichkeiten des Entzugs des passiven Wahlrechts enthalte.
Im Koalitionsvertrag sei zudem der Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung vereinbart. (dts/red)
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Kreml-Kontakte: Bundestag soll Risiken prüfen

Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, fordert eine Überprüfung der Geheimschutzpraxis im Bundestag. Anlass ist die Reise des AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier nach St. Petersburg zum Wirtschaftsforum.
„Die Kontakte Markus Frohnmaiers in das Umfeld des Kremls begründen keinen Beweis für Geheimnisverrat, aber ein erhebliches Abschöpfungs- und Einflussnahme-Risiko“, sagte Kramer dem „Handelsblatt“.
„Der Bundestag sollte deshalb prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen risikoorientiert besser geschützt werden können, ohne das freie Mandat unverhältnismäßig einzuschränken.“

Geheimnisträger ohne Sicherheitscheck?

Kramer bezog sich auf Frohnmaiers jüngsten Besuch beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg. Kontakte zu sanktionierten kremlnahen Akteuren erhöhten auch das Risiko einer sogenannten „Anbahnung“, sagte er.
Das heißt: Durch solche Treffen könnten Kontakte aufgebaut werden, die später für politische Instrumentalisierung oder Informationsgewinnung genutzt werden könnten. Der Verfassungsschutzchef verwies zugleich auf die Grenzen des staatlichen Geheimschutzes.
Bundestagsabgeordnete gelten nach seinen Worten kraft ihres Mandats als sogenannte „geborene Geheimnisträger“.
Eine Sicherheitsüberprüfung wie bei Beamten sei demnach für Mitglieder von Verfassungsorganen wie dem Bundestag grundsätzlich ausgeschlossen, sagte Kramer.
„Das schützt das freie Mandat, schafft aber eine Lücke, wenn Abgeordnete enge Kontakte zu Akteuren gegnerischer Nachrichtendienst- und Einflussstrukturen unbeabsichtigt oder wie vorliegend beabsichtigt pflegen.“
Allerdings seien Abgeordnete auch ohne Sicherheitsüberprüfung zur Wahrung von Verschlusssachen und Staatsgeheimnissen verpflichtet, so Kramer. Bei Geheimnisverrat drohten strafrechtliche Sanktionen.
Zudem hätten sie „nicht automatisch grenzenlos Zugang zu eingestuften Informationen“, sagte der Nachrichtendienstchef unter Hinweis auf besondere Regeln etwa im Parlamentarischen Kontrollgremium. (dts/red)
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Vier Tote bei Frontalcrash in Thüringen

Bei einem schweren Verkehrsunfall auf der Landstraße zwischen Kaltensundheim und Aschenhausen in Thüringen sind am Montagnachmittag vier Menschen ums Leben gekommen.
Wie die Polizei mitteilte, waren eine 20-jährige Autofahrerin, ihre 25-jährige Beifahrerin sowie zwei etwa anderthalb Jahre alte Kinder in dem Unfallfahrzeug.
Die junge Frau war aus bislang ungeklärter Ursache auf die Gegenfahrspur geraten und frontal mit einem entgegenkommenden Lastwagen zusammengestoßen.
Der 63-jährige Lkw-Fahrer habe noch versucht auszuweichen, konnte die Kollision aber nicht mehr verhindern. Alle vier Insassen des Pkw wurden in dem Fahrzeug eingeklemmt und erlagen noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen.
Zur Rekonstruktion des Unfallhergangs wurde ein Gutachter hinzugezogen. Die Landstraße war während der Unfallaufnahme für mehr als vier Stunden voll gesperrt. (dts/red)
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Kramer lehnt Ausbau des Verfassungsschutz zum „echten Geheimdienst“ ab

Der Präsident des thüringischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, kritisiert die jüngsten Forderungen nach zusätzlichen Befugnissen für den Inlands-Nachrichtendienst deutlich.
„Die wiederholte Forderung, den Verfassungsschutz zu einem `echten Geheimdienst` um- und auszubauen, irritiert mich zunehmend und macht mir Sorgen“, sagte Kramer dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.

Nachrichtendienst ist nicht gleich Geheimdienst

Die nachweisbaren Erfolge des Dienstes zeigten, wie real, effektiv und echt er sei. Der Verfassungsschutz sei aber aus guten Gründen ein Nachrichtendienst und solle dies auch bleiben.
Ein Geheimdienst schütze die Obrigkeit vor der eigenen Bevölkerung, während der Verfassungsschutz die Grundpfeiler der Verfassung, die freiheitlich demokratische Grundordnung, schütze. Das sei ein völlig anderes und richtiges Selbstverständnis in einer Demokratie mit den historischen Erfahrungen Deutschlands.
Wenn neue operative Befugnisse Exekutivbefugnisse für den Verfassungsschutz sein sollten, sei dem klar zu widersprechen, so Kramer weiter. Es gebe ein erprobtes Trennungsgebot und eine entsprechende Aufgabenteilung mit der Polizei.
Der Verfassungsschutz als Inlandsnachrichtendienst und Frühwarnsystem sei nicht als „Geheimdienst-Polizei“ konzipiert. Zur Gefahrenabwehr bei Gewalt sei in erster Linie die Polizei bestimmt.

Kramer: Bundeswehr für Verteidigung zuständig

Zwar bedürfe es beim Kampf gegen Cyberangriffe einer Nachschärfung und Aktualisierung. Wenn es aber darum gehe, Cyberangriffe aktiv zu bekämpfen oder zurückzuschlagen, wäre es zielführend, die Bearbeitung dieser Angriffe zu bündeln, indem Kompetenzen und Ressourcen sinnvoll an einer Stelle konzentriert würden.
Die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland obliege im Verteidigungsfall der Bundeswehr. Alles andere wäre eine Änderung der Aufgaben des Verfassungsschutzes und des Konzepts der wehrhaften Demokratie durch die Hintertür.
Kramer bezweifelte zudem, dass die Mehrheit der Bevölkerung einen solchen Verfassungsschutz sympathischer fände. „Mit solch missverständlichen Diskussionen wird in den letzten Jahren hart erkämpftes Vertrauen leicht und unnötig wieder verspielt.“ (dts/red)
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Dobrindt kritisiert Warnungen vor AfD-Staatsstreich

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisiert Warnungen vor einer Machtübernahme der AfD nach den Landtagswahlen im Osten scharf. „Ich frage mich, wem nutzen eigentlich solche phantasiereichen Spekulationen? Ein Schreckgespenst an die Wand zu malen hilft doch nicht weiter“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Er halte viel mehr davon, politisch alles dafür zu tun, dass diese Situation nicht eintreten könne. Dafür gebe es noch genügend Potenzial und Zeit. Die Wahlen seien im September – kluge Entscheidungen der Politik seien heute jederzeit möglich.
Zuvor hatte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) vor einem Staatsstreich gewarnt. Anlass war die Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, nach einem Wahlsieg 150 bis 200 Stellen in der Landesverwaltung neu zu besetzen.

Keine Hinweise auf Wahlmanipulation

Dobrindt wies auch Forderungen aus dem Kreis seiner Länderkollegen zurück, der Staat müsse Vorkehrungen treffen, damit sicherheitsrelevante Informationen nicht in falsche Hände geraten, falls die AfD in einem Bundesland an die Regierung kommt. „Ich halte nichts von einer solchen Diskussion. Der Auftrag ist doch, Mehrheiten ohne eine AfD-Regierungsbeteiligung zu organisieren“, sagte er. Wie überzeugend sei es denn da, wenn man Vorbereitungen treffen wolle für den Fall einer Alleinregierung der AfD.
Hinweise auf ernsthafte Versuche aus dem Ausland, die Landtagswahlen zu beeinflussen, hat Dobrindt nach eigenen Worten nicht. „Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass aktive Manipulationen des Wahlvorgangs aus dem Ausland vorgenommen werden“, sagte der Minister. Falschinformationen allerdings und Stimmungsmache in Social Media gebe es seit längerer Zeit auch aus dem Ausland gesteuert. Eine Verdichtung vor den Landtagswahlen beobachte man zurzeit nicht. (dts/red)
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Gefängnisse in zehn Bundesländern vollbelegt

In zehn der 16 Bundesländer sind die Gefängnisse vollbelegt. Das geht aus einer Befragung des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Freitagausgabe) unter den Justizbehörden der Länder hervor.
In zehn Ländern verschlechterte sich die Lage seit der letzten Befragung im Sommer 2025. Nur in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland sank die Belegungsquote der Justizvollzugsanstalten. In Hamburg verblieb die Auslastung bei 96 Prozent.

Belegung vielerorts gestiegen

Bereits bei einer Auslastung von 85 bis 90 Prozent ist in Fachkreisen von einer Vollbelegung die Rede, da nicht alle Hafträume für alle Arten des Strafvollzugs nutzbar und Renovierungs- und Umbauarbeiten einzukalkulieren sind.
Bundesweit ergibt sich aus den Angaben der Justizbehörden der Länder im Schnitt eine Belegung von gut 86 Prozent der Haftplätze im Frühjahr 2026.
Eine Auslastung von mehr als 100 Prozent verzeichnete nur das Land Bremen, mit einer Belegungsquote von 103 Prozent zum 1. März.
Eine Gesamtauslastung von über 90 Prozent war zu den jeweiligen Stichtagen im Zeitraum März bis April 2026 in Rheinland-Pfalz (97,2 Prozent), Hamburg (96 Prozent), Baden-Württemberg (92,93 Prozent), Hessen (91,9 Prozent) und dem Saarland (91,47 Prozent) feststellbar.

Einzelne Haftanstalten überfüllt

In jedem Bundesland gibt es mindestens eine vollbelegte JVA, deren Haftplätze zu mehr als 85 Prozent ausgelastet sind. Einzelne Haftanstalten waren – selbst unter Einbezug des wenig ausgelasteten offenen Vollzugs – deutlich überbelegt.
Besonders stark aus- beziehungsweise überlastet waren die baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten in Rottweil (mit einer Belegungsquote von 125 Prozent), Offenburg (114 Prozent) und Ravensburg (113 Prozent).
Das RND hat alle 16 Justizministerien der Bundesländer befragt. Die Abfrage der Zahlen erfolgte am 29. April 2026. Manche Justizbehörden nannten tagesaktuelle Zahlen, andere lieferten Zahlen von anderen Stichtagen im März oder April.
In den Statistiken sind sowohl Männer, Frauen als auch Jugendliche im geschlossenen und offenen Vollzug erfasst, die eine Freiheitsstrafe verbüßen oder aus sonstigen Gründen inhaftiert sind. (dts/red)