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Ceuta und die Israel-These: Massive Kritik an ARD-Journalist Georg Restle


In Kürze:

  • Georg Restle teilte auf X eine These, wonach der Massenandrang von Migranten auf Ceuta Teil einer geopolitischen Strategie Marokkos, Israels und der USA gewesen sein könnte.
  • Darauf folgten deutliche Kritik auf X und eine Beschwerde beim WDR gegen den ARD-Journalisten.
  • Politiker und ein Mitglied des WDR-Rundfunkrats werfen Restle vor, eine unbelegte Theorie zu verbreiten und damit die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu beschädigen.

 
Die Diskussion um den Migrantenandrang auf die spanische Exklave Ceuta hat inzwischen auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erreicht. ARD-Journalist Georg Restle teilte auf der Plattform X einen Beitrag, in dem die These vertreten wird, der Massenandrang könne Teil einer größeren geopolitischen Strategie von Marokko, Israel und den USA gewesen sein.
Der Beitrag stellt dabei einen Zusammenhang mit den Abraham-Abkommen her und greift die These auf, die Aktion in Ceuta habe dazu dienen können, politischen Druck auf Europa auszuüben, eine europäische Regierung zu schwächen, Europa zu spalten sowie Völkerrecht und Menschenrechte zu untergraben.
Georg Restle postet auf X: „Ceuta war weder eine echte humanitäre Krise noch Teil eines antikolonialen Kampfes, sondern Teil der Bemühungen des immer stärker werdenden US-israelisch-marokkanischen Bündnisses (…), eine progressive europäische Regierung zu schwächen, Europa zu spalten und das Völkerrecht zu untergraben.“

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Zunes: Ceuta als geopolitische Strategie

Restles Post zitierte die zusammenfassenden Schlussworte aus einer verlinkten Analyse des US-amerikanischen Politikwissenschaftlers Stephen Zunes in „The Nation“ mit der Überschrift „The Real Story Behind the Human Wave That Entered Ceuta“. In dem Artikel vertritt Zunes die These, der Massenandrang auf die spanische Enklave gehe auf eine Absprache zwischen Israel, den USA und Marokko zurück.
Die Menschenmassen, „die nach Ceuta strömten“, hätten nicht aus verzweifelten Flüchtlingen bestanden, schreibt Zunes, Professor an der University of San Francisco, der auf Nahostpolitik und US-Außenpolitik spezialisiert ist.
Zunes zufolge zeigten Videos, dass „keiner von ihnen“ Taschen bei sich getragen habe. Zudem seien viele Menschen in organisierten Lkw-Ladungen antransportiert und von marokkanischen Grenzbeamten durchgewinkt worden. Und weiter: „Das gleichzeitige Erscheinen Zehntausender Menschen an der Grenze erforderte zweifellos einen enormen logistischen Aufwand.“
Nach dem Teilen und Zitieren des Artikels sieht sich Restle, der über Jahre das ARD-Politikmagazin „Monitor“ prägte und seit 2024 ARD-Korrespondent in Nairobi ist, nicht nur mit zahlreichen kritischen Kommentaren unter seinem Post, sondern auch mit dem Vorwurf des Antisemitismus konfrontiert.

Auf X hagelt es Kritik: Vorwurf der „kognitiven Fehlleistung“

Karoline Preisler (FDP) kommentierte Restles Beitrag mit einem Aluhut-Meme und der Aussage: „Der Jude ist an allem schuld. Lalalalala. Der Jude ist an allem schuld. Lalalalala. Leute! Achtung! Georg Restle ist einer ganz großen Sache auf der Spur. Wirklich!“

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Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, fragte Restle via X, ob er „irgendeinen Beweis für diese wilden Behauptungen“ habe, „oder sind Fakten mittlerweile obsolet?“.
Ulf Poschardt, Journalist und ehemaliger Chefredakteur der WELT, kommentierte den Beitrag ebenfalls scharf. Er schrieb: „Der linke Antisemitismus ist der endgültige Offenbarungseid dieses Milieus.“
Noch schärfer wurde Jan Jacobi, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion Potsdam. Er kommentierte ebenfalls via X, sollte Restle seine Aussage tatsächlich ernst meinen, handele es sich um eine „bedenkliche funktionelle kognitive Fehlleistung“, und fragte anschließend: „Was sagt der Rundfunkrat dazu?“

Beschwerde bei WDR-Programmdirektorin

Auch im WDR-Rundfunkrat ist der Fall inzwischen Thema. Ein Mitglied des Gremiums hat beim Sender eine Beschwerde gegen Restle eingereicht. In einem Brief an WDR-Programmdirektorin Andrea Schafarczyk fordert Felix Schotland, Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln, eine Stellungnahme zu Restles Post.
In dem von der „Jüdischen Allgemeinen“ im Wortlaut veröffentlichten Beschwerdebrief kritisiert Schotland, dass eine derart weitreichende geopolitische Behauptung ohne nachvollziehbare Einordnung oder erkennbare Distanzierung verbreitet werde und dies das Vertrauen in die journalistische Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit des WDR beschädige.
„Unabhängig davon, ob Herr Restle dies als persönliche Meinungsäußerung versteht, wird er von der Öffentlichkeit als Repräsentant des WDR wahrgenommen“, moniert Schotland. Sein Brief sei als „persönliche Beschwerde“ zu verstehen. Der Beitrag von Restle habe ihn bestürzt.

Migration als Druckmittel?

Der WDR hatte Anfang August darüber berichtet, ob Marokko den Massenandrang auf Ceuta zumindest zugelassen oder als politisches Druckmittel gegenüber Spanien eingesetzt haben könnte. In einem Beitrag des Senders hieß es, marokkanische Behörden hätten Menschen offenbar nicht am Grenzübertritt gehindert. Daraus ergab sich der Verdacht, Marokko könnte Migration als Druckmittel gegenüber Spanien genutzt haben.
Laut der Nachrichtenagentur Reuters legen Erkenntnisse spanischer Nachrichtendienste nahe, dass Marokko den massenhaften Zustrom zwar ermöglicht, aber nicht selbst organisiert habe. Gelockerte Grenzkontrollen hätten den Ansturm begünstigt.
Davon zu unterscheiden ist die weitergehende Behauptung, Marokko habe dabei gemeinsam mit Israel und den USA gehandelt und den Massenandrang als Teil einer abgestimmten geopolitischen Strategie geplant. Für eine solche Beteiligung Israels oder der USA liegen nach der derzeit dargestellten Quellenlage keine entsprechenden Belege vor.
Die Beziehungen zwischen den USA, Israel und Marokko haben sich seit dem 2020 geschlossenen Normalisierungsabkommen im Rahmen der Abraham-Abkommen deutlich intensiviert. Dazu gehören auch engere sicherheitspolitische und militärische Beziehungen, über die vielfach berichtet wurde. Ein Zusammenhang zwischen dieser Kooperation und den Ereignissen in Ceuta ist damit jedoch nicht belegt.
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„Ungeheuerliche Lügen“ – Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an

Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der Tesla-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt. Auf X schrieb er: „Gegen das ZDF werden rechtliche Schritte wegen seiner ungeheuerlichen Lügen eingeleitet.“ Wenige Stunden später legte der Milliardär in einem zweiten Post nach: „Im Zuge des Prozesses gegen sie werden wir herausfinden, welcher Schwachkopf diese schreckliche Lüge verfasst hat.“

TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik

Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte den 30-minütigen Filmbeitrag mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
Belegt ist die Aussage nicht. Später wird dazu Musks X-Post eingeblendet, in dem steht, dass sich „nur durch wiederholte und laute Proteste etwas ändern wird.“
Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“

Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR

Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
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Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an

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Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der SpaceX-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt.
Auf X schrieb er am Montag, 15. Juni: „Gegen das ZDF werden rechtliche Schritte wegen seiner ungeheuerlichen Lügen eingeleitet.“ Wenige Stunden später legte der Billionär in einem zweiten Post nach: „Im Zuge des Prozesses gegen sie werden wir herausfinden, welcher Schwachkopf diese schreckliche Lüge verfasst hat.“
Wie die „WELT“ berichtete, lässt sich Musk von dem Anwalt und Medienrechtler Joachim Steinhöfel vertreten. Dieser habe den Sender abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt.
„Die Behauptung, unser Mandant habe zu einer ,Jagd auf Migranten‘ durch einen ,rassistischen Mob‘ aufgerufen, ist offensichtlich unwahr“, heißt es in einem Schreiben, das dem Medium vorliege. Steinhöfel spricht zudem von einer „ehrabschneidenden und verleumderischen Unterstellung“ sowie einem „drastischen Verstoß gegen journalistische Grundsätze“. Er weist das ZDF zudem darauf hin, dass damit eine rechtswidrige Diffamierung gegen seinen Mandanten vorliege.
So verletze die Berichterstattung das Persönlichkeitsrecht des Unternehmers. Sollte das ZDF keine Unterlassungserklärung abgeben, werde er Musk die „unverzügliche Einleitung gerichtlicher Schritte“ empfehlen. Für die Abgabe der Erklärung hat Steinhöfel dem ZDF eine Frist bis Donnerstag um 16 Uhr gesetzt.

TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik

Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte den 30-minütigen Filmbeitrag am 12. Juni mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
In Wirklichkeit hatte Musk am 9. Juni auf X einen Beitrag des britischen Aktivisten Tommy Robinson geteilt, in dem zu Protesten an mehreren Orten in Großbritannien aufgerufen wurde. Darin hieß es: „Das gesamte Vereinigte Königreich geht heute Abend um 19 Uhr auf die Straße, nachdem unser Volk erneut von Eindringlingen angegriffen wurde. Es ist an der Zeit.“ Musk hatte kommentiert: „Nur wenn wir WIEDERHOLT und LAUT protestieren, wird sich etwas ändern!!“

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Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“

Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR

Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 16.06.26 aktualisiert, um neue Details zu den rechtlichen Schritten Musks zu ergänzen.
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Musk geht gegen ZDF vor – Sender streicht umstrittene Passage

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Nachdem das „Zweite Deutsche Fernsehen“ in seiner Nachrichtensendung „ZDF heute live“ behauptet hatte, Elon Musk habe zur Jagd auf Migranten aufgefordert, hat der SpaceX-CEO nun ein juristisches Vorgehen angekündigt.
Auf X schrieb er am Montag, 15. Juni: „Gegen das ZDF werden rechtliche Schritte wegen seiner ungeheuerlichen Lügen eingeleitet.“
Wie die „WELT“ berichtete, lässt sich Musk von dem Anwalt und Medienrechtler Joachim Steinhöfel vertreten. Dieser habe den Sender abgemahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt. Das ZDF hat daraufhin die umstrittene Passage aus der Anmoderation entfernt und eine Unterlassungserklärung abgegeben.

TV-Sender relativierte seine Aussage nach Kritik

Die ZDF-Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg hatte zuvor den 30-minütigen Filmbeitrag am 12. Juni mit dem Titel „Wie Musk die Proteste befeuert“ mit folgenden Worten eingeleitet:
„Ein brutaler Mordversuch auf offener Straße in Belfast. Jemand filmt, das Video geht viral. Ein rassistischer Mob macht daraufhin Jagd auf Migranten. Dazu aufgerufen hatten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk.“
In Wirklichkeit hatte Musk am 9. Juni auf X einen Beitrag des britischen Aktivisten Tommy Robinson geteilt, in dem zu Protesten an mehreren Orten in Großbritannien aufgerufen wurde. Darin hieß es: „Das gesamte Vereinigte Königreich geht heute Abend um 19 Uhr auf die Straße, nachdem unser Volk erneut von Eindringlingen angegriffen wurde. Es ist an der Zeit.“ Musk hatte kommentiert: „Nur wenn wir WIEDERHOLT und LAUT protestieren, wird sich etwas ändern!!“

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Die Anmoderation hatte unter Journalisten und Medienrechtlern Kritik hervorgerufen. Das ZDF versah seinen Beitrag daraufhin mit dem Hinweis: „Zu Beginn der Moderation dieses Videos heißt es, nach dem brutalen Mordversuch habe ein rassistischer Mob Jagd auf Migranten gemacht. Dazu aufgerufen hätten ein britischer Rechtsextremist und Tech-Milliardär Elon Musk. Die Formulierung ist unpräzise und deshalb missverständlich. Tommy Robinson hat nach dem Messerangriff in Belfast zu Protesten aufgerufen. Der Post wurde von Elon Musk geteilt.“

Erstmals juristische Schritte von Musk gegen ÖRR

Es ist der erste öffentlich bekannte Fall, in dem Musk rechtliche Schritte gegen einen deutschen Sender ankündigt. In der Vergangenheit hatte sich der 54-Jährige immer wieder mit Medien angelegt, juristische Folgen gab es aber offenbar nicht.
Im November 2023 hatte X Klage gegen die Medienbeobachtungs- und Analyseorganisation „Media Matters for America“ eingereicht. Musk ist Haupteigentümer von X, das der Organisation Verleumdung vorwirft. In der Klageschrift wird Media Matters beschuldigt, den Algorithmus von X manipuliert zu haben, um Werbekunden zu verunsichern. Die Organisation soll den Eindruck erweckt zu haben, dass Werbung auf X häufig neben extremistischen Inhalten erscheint. Dabei soll sie Beispiele so ausgewählt und dargestellt haben, dass ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Häufigkeit entsteht. Außerdem sollen Anzeigen großer Unternehmen so gezeigt worden sein, dass sie neben Neonazi-Inhalten erscheinen.
Infolge der Berichterstattung von Media Matters setzten große Werbekunden wie IBM, Comcast, Paramount und Lionsgate ihre Werbung auf X aus. Musk reichte Klage ein und argumentierte, die Testmethodik von Media Matters bilde nicht die reale Nutzung von X ab.
Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 16.06.26 aktualisiert, um neue Details zu den rechtlichen Schritten Musks zu ergänzen.