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Israelische Regierungsvertreter: Kopilot wollte Maschine in Flughafengebäude setzen


In Kürze:

  • Die emiratischen Behörden gehen beim Angriff auf den Kapitän eines flydubai-Fluges von einem versuchten Terroranschlag aus.
  • Der omanische Kopilot soll versucht haben, die Kontrolle über die Maschine zu übernehmen; das Flugzeug verlor dabei binnen 29 Sekunden mehr als 4,2 Kilometer an Höhe.
  • Israelischen Angaben zufolge soll der mutmaßliche Täter geplant haben, die Maschine beim Landeanflug in das Terminal des Ben-Gurion-Flughafens zu steuern.

 
Die Generalstaatsanwaltschaft der Vereinigten Arabischen Emirate wertet den Vorfall auf dem flydubai-Flug von Dubai nach Tel Aviv am Mittwoch, 30. September, inzwischen als versuchten Terroranschlag. Das teilte Generalstaatsanwalt Hamad Saif al-Shamsi am Samstag über die staatliche Nachrichtenagentur WAM mit.
Al-Shamsi zufolge hätten die bisherigen Untersuchungen einen stimmigen Hergang ergeben. Demnach habe der Kopilot des Fluges FZ1073 den Kapitän während des Fluges im Cockpit mit einer Notaxt angegriffen und versucht, die Kontrolle über die Maschine zu erlangen.

Mutmaßlicher Angreifer soll Notaxt verwendet haben

Eine solche Axt gehört üblicherweise zur Notfallausrüstung im Cockpit. Al-Shamsi hatte ein Team von Spezialisten entsandt, um den Vorfall in der Maschine zu rekonstruieren. Die Ermittlungen dauerten noch an, so der Generalstaatsanwalt, um Tatumstände, Motive und mögliche Verbindungen im Zusammenhang mit dem Vorfall aufzuklären.
Außerdem müsse man noch die technischen Auswertungen und die Analysen von physischen und digitalen Beweismitteln abwarten. Erst dann sei mit einem Endbericht über den Vorfall zu rechnen. Dem Kapitän Smit Machchhar war es trotz des Angriffs gelungen, die Tür des Cockpits zu öffnen. Auf diese Weise konnten Passagiere und Besatzungsmitglieder den Angreifer überwältigen und die Kontrolle über die Maschine wiedererlangen.
Während des Vorfalls verlor das Flugzeug laut Flugdaten von Flightradar24 innerhalb von nur 29 Sekunden mehr als 4,2 Kilometer an Höhe. Eine Gruppe israelischer Passagiere konnte den Angreifer in Schach halten und den schwer verletzten Kapitän versorgen. Ersatzpiloten, die in der Kabine mitflogen, landeten die Boeing schließlich im saudi-arabischen Tabuk.

Al-Hammami soll Tat bereits für Juli geplant haben

Israelische Regierungsvertreter glauben mittlerweile, den Tatplan des omanischen Staatsangehörigen Hamam al-Hammami zu kennen. Die englischsprachige israelische Nachrichtenwebsite „Ynetglobal“ zitiert nicht namentlich näher genannte Regierungsmitarbeiter, wonach der Kopilot beabsichtigt habe, das Flugzeug während des Landeanflugs in das Terminal des Ben-Gurion-Flughafens zu steuern. Auf diese Weise habe er eine möglichst hohe Zahl an Todesopfern bewirken wollen – und verhindern, dass der Terrorplan frühzeitig entdeckt würde.
Hätte er den Ben-Gurion-Flughafen nicht erreicht, wollte er die Maschine nach Einschätzung der Ermittler auf einen US-Militärstützpunkt in Jordanien stürzen lassen. Israelischen Regierungsvertretern zufolge hatte al-Hammami die Tat bereits im Juli ausführen wollen. Weil eine Person, mit der er befreundet war, zur Besatzung gehörte, habe er seinen Plan jedoch verschoben.
Al-Hammami arbeitete zuvor für Oman Air. Nach Angaben aus Ermittler- und Diplomatenkreisen schloss ihn die Fluggesellschaft wegen mutmaßlich extremistischer Ansichten vom Flugdienst aus und versetzte ihn in die Verwaltung. 2025 absolvierte er laut Royal Air Maroc ein dreimonatiges theoretisches Training bei der marokkanischen Fluggesellschaft, wurde aber nicht eingestellt.

Bei Oman Air vom Flugdienst ausgeschlossen – wie kam der Pilot zu flydubai?

Ein endgültiges Untersuchungsergebnis über eine mögliche Radikalisierung steht noch aus. Wenige Stunden nach dem Angriff erschienen auf einem ihm zugeordneten, inzwischen gelöschten LinkedIn-Profil Bilder von al-Qaida-Führern. Wer die Beiträge veröffentlichte, ist bislang unklar. Israels Premierminister Benjamin Netanjahu sprach von einem „Schlupfloch“, das al-Hammami ausgenutzt haben könnte.
Üblicherweise ist es Piloten aus Ländern, die keine diplomatischen Beziehungen mit Israel unterhalten, nicht gestattet, das Land anzufliegen. Allerdings gelang es dem omanischen Piloten, bei einer emiratischen Fluglinie unterzukommen. Laut einem Diplomaten aus der Golfregion durchlief er vor der Einstellung die üblichen Sicherheitsprüfungen. Wie gründlich diese waren, ist bislang unklar.
Von einem externen Auftraggeber oder einer Steuerung des Anschlagsversuchs durch einen Drittstaat geht man in Jerusalem derzeit nicht aus. Netanjahu hatte allerdings am Freitag, 2. Oktober, in einem Video angedeutet, dass jemand hinter dem Anschlagsversuch stehen könnte.
Al-Hammami, der sich gegenüber den Ermittlungsbehörden kooperativ zeigt, sitzt derzeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten in Untersuchungshaft.
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Messerangriff im Cockpit: Ermittler prüfen terroristisches Motiv beim Flydubai-Flug nach Tel Aviv


In Kürze:

  • Die Vereinigten Arabischen Emirate haben eine Untersuchung des Vorfalls auf dem Flydubai-Flug FZ1073 angeordnet.
  • Im Cockpit soll der omanische Copilot den indischen Kapitän mit einem Messer angegriffen haben.
  • Die Maschine verlor innerhalb weniger Sekunden rund 4.200 Meter an Höhe
  • Der nach Tel Aviv gestartete Flug wurde nach Tabuk in Saudi-Arabien umgeleitet.
  • Ob ein terroristisches Motiv vorlag, ist bislang nicht geklärt.

Einen Tag nach dem Vorfall während des Flydubai-Fluges FZ1073 von Dubai nach Tel Aviv hat die Generalstaatsanwaltschaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten eine spezialisierte Untersuchung angeordnet. Diese soll die Hintergründe des Zwischenfalls klären, der während des Fluges aufgetreten ist – und ob möglicherweise ein terroristischer Akt dahinterstehe.
Bisher ist gesichert, dass die Boeing 737 während ihres Fluges am Mittwoch, 30. September, mit einem schweren Sicherheitsvorfall konfrontiert war. Dieser hatte eine Umleitung ins saudi-arabische Tabuk zur Folge.

Flightradar24 dokumentiert dramatische Minuten des Flydubai-Fluges

Als gesichert gilt mittlerweile auch die durch mehrere voneinander unabhängige Berichte bestätigte Erkenntnis, dass es im Cockpit zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen den Piloten gekommen war. Nach Angaben offizieller israelischer Stellen soll der Copilot den Kapitän mit einem Messer angegriffen haben. Beim Kapitän handelte es sich um den indischen Staatsangehörigen Smit Machchhar. Dieser konnte sich in Tabuk einer medizinischen Behandlung unterziehen. Mittlerweile ist sein Zustand offenbar wieder stabil.
Beim mutmaßlichen Angreifer handelt es sich übereinstimmenden Berichten zufolge um einen Staatsangehörigen des Oman. Dieser wurde nach der Landung in Saudi-Arabien festgenommen und verhört. Vereinzelte Meldungen auch deutscher Medien, wonach es sich um eine Auseinandersetzung zwischen einem russischen und einem ukrainischen Piloten gehandelt haben soll, erwiesen sich als unzutreffend.
Daten von Flightradar24 dokumentieren einen ungewöhnlichen Flugverlauf. Auf der Höhe von etwa 10.300 Metern kam es zu mehreren abrupten Höhenveränderungen und einem Höhenverlust von etwa 4.200 Metern in weniger als 30 Sekunden. Der Transponder lieferte die Codes 7700, 7500 und 7700. Dabei steht 7700 für einen allgemeinen Notfall und 7500 für eine sogenannte unlawful interference, also eine gesetzwidrige Einwirkung. Ein Code dieser Art wird unter anderem im Fall von Entführungen verwendet.

Netanjahu betrachtet terroristische Motivation als wahrscheinlich

Israels Staatspräsident Jitzchak Herzog erklärte später, dass Passagiere in das Cockpit eingedrungen seien und den angreifenden Copiloten überwältigt hätten. Ein anwesender Arzt soll den schwer verletzten Piloten ersthelferisch versorgt haben.
Unter den Passagieren sollen sich mehrere israelische Staatsangehörige mit Flugerfahrung befunden haben. Sie halfen den Berichten zufolge, die Maschine unter Kontrolle zu bringen und in Tabuk zu landen. Die Nachrichtenagentur „Reuters“ schrieb von einer Reservebesatzung, der es gelungen sei, die Maschine zu stabilisieren.
Die Landung in Saudi-Arabien war sicher. Angaben der emiratischen Luftfahrtbehörde GCAA zufolge musste die Maschine umgeleitet werden und in Tabuk eine Notlandung durchführen. Mehrere Besatzungsmitglieder mussten verletzt in Krankenhäuser gebracht werden. Die Zahl der Passagiere betrug nach bisherigen Erkenntnissen mindestens 174.
Ob der Vorfall einen terroristischen Hintergrund hatte, ist bisher nicht gesichert. Israels Premierminister Benjamin Netanjahu erklärte, dass Israel von einem solchen ausgehe und davon, dass der Copilot versucht habe, die Maschine zum Absturz zu bringen. Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate haben diese Einstufung bisher nicht übernommen.

Flydubai stellt Flüge vorerst ein – Israel geht nicht von Beteiligung Außenstehender aus

In den Vereinigten Arabischen Emiraten soll die Untersuchung des Vorfalls durch die Generalstaatsanwaltschaft den Hergang der Ereignisse im Cockpit und das Motiv des mutmaßlichen Angreifers klären. Zudem erhofft man sich Erkenntnisse darüber, ob der Angriff im Voraus geplant war, Dritte in Form von Anleitung oder Steuerung involviert waren oder ob ein Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten besteht.
Aus Saudi-Arabien und dem Oman gibt es bislang keine Einschätzungen. Flydubai hat nach den Ereignissen seine Flüge von und nach Israel bis auf Weiteres eingestellt und Rückholflüge für die Passagiere in Tabuk organisiert.
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28. September: EU ruft zum Gassparen auf | Zelte gegen Wohnungsnot | Terrorverdacht

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EU ruft zum Gassparen auf

EU-Energiekommissar Dan Jørgensen hat die Mitgliedstaaten zum Energiesparen aufgerufen. Die Gasspeicher in der EU sind derzeit zu rund 70 Prozent gefüllt, etwa 12 Prozentpunkte weniger als vor einem Jahr. Jørgensen warnt vor einer Preiskrise. Eine unmittelbare Gefahr für die Versorgungssicherheit sieht die EU-Kommission allerdings nicht.

Zelte gegen Wohnungsnot

Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez will bis zum 29. September im Parlament ein Dekret zum Wohnungswesen verabschieden. Es soll Mietern sofortige Erleichterungen bringen. Derweil wächst in Madrid auf dem zentralen Platz Puerta del Sol ein Protestcamp. Auslöser war die Zwangsräumung der Wohnung der 87-jährigen Rentnerin Maricarmen Abascal.

Terrorverdacht

Nahe dem britischen Luftwaffenstützpunkt Fairford sind fünf Männer wegen des „Verdachts der Vorbereitung eines Terroranschlags“ festgenommen worden. Nach Angaben der Behörden sind die Verdächtigen zwischen 23 und 25 Jahre alt und britische Staatsbürger. Das nahe gelegene Dorf wurde vorübergehend evakuiert. US-Präsident Donald Trump sagte auf die Frage, ob es eine Verbindung zum Iran gebe: „Sie werden sehr bald davon hören.“

Spahn gibt Posten auf

Der frühere Unionsfraktionschef Jens Spahn zieht sich aus dem Haushaltsausschuss des Bundestags zurück. Alles rund um seine Person sei aktuell so politisiert, dass ein normales Arbeiten kaum möglich sein werde. In Absprache mit Fraktionschef Thorsten Frei konzentriert er sich vorerst auf seine Arbeit im Wahlkreis und auf seine Familie.

Abwahl von Bürgermeister gescheitert

In Hessen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Fälschung von Wahlunterlagen im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Abwahl des Bürgermeisters von Raunheim. Ein Mitarbeiter der Stadt habe nach Schließung der Wahllokale am 27. September in einem Keller des Rathauses Säcke mit Papierschnipseln gefunden, in denen sich ein grauer Umschlag mit der Aufschrift „Wahlsache“ befunden haben soll. Die Abwahl von SPD-Bürgermeister David Rendel war nur knapp gescheitert.
 
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Bekennerschreiben nach Angriff auf Kraftwerk in Brandenburg aufgetaucht

Nach dem Angriff auf ein Umspannwerk am Kohlekraftwerk Jänschwalde im Süden Brandenburgs ist ein Bekennerschreiben aufgetaucht. Das Brandenburger Polizeipräsidium in Potsdam teilte am Donnerstag, 3. September, mit, über ein Bekennerschreiben im Zusammenhang mit dem Anschlag informiert worden zu sein.
„Die Authentizität des Schreibens ist Gegenstand weiterer Ermittlungen und kann zum jetzigen Zeitpunkt weder bestätigt, noch verneint werden“, hieß es. „Aus ermittlungstaktischen Gründen“ würden keine weiteren Angaben gemacht.
Der „taz“ zufolge bekennt sich im Bekennerschreiben ein Einzeltäter zu der Tat und beschreibt detailliert die verwendeten Selbstbauraketen.
„Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen ist ein Verbrechen, das unsägliches Leid nach sich zieht“, zitiert die Zeitung aus dem Schreiben. Dieses Leid wolle er „abwenden oder vermindern“.
Das Schreiben ist demnach handschriftlich verfasst und wurde laut Poststempel in Nordrhein-Westfalen verschickt. Die „taz“ hat nach eigenen Angaben an der Adresse nur ein anderes Familienmitglied angetroffen.
Dieses gab demnach an, keine Kenntnis von der Tat und dem aktuellen Aufenthaltsort des Mannes zu haben, erkannte aber die Handschrift des Angehörigen.
Am Dienstag hatten Unbekannte einen Angriff auf das Umspannwerk verübt. Dabei kamen laut Netzbetreiber 50Hertz „selbstgebaute Flugkörper, die handelsüblichen Silvesterraketen ähneln“, zum Einsatz.
Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) zufolge wurde versucht, eine Verbindung zwischen der Höchstspannungsleitung und dem Erdboden herzustellen und so einen Kurzschluss auszulösen. Die Polizei nahm Ermittlungen unter anderem wegen Terrorverdachts auf. (afp/red)
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Wer steckt hinter der Sabotage? GdP-Chef Roßkopf im Interview

Nach den Sabotageakten an der Strominfrastruktur in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen stehen die Sicherheitsbehörden wiederholt vor der Frage, wie verwundbar die kritische Infrastruktur in Deutschland tatsächlich ist.
Am Umspannwerk Preilack nahe dem Braunkohlekraftwerk Jänschwalde in Brandenburg wurden am Dienstag, 1. September, zahlreiche selbst gebaute Flugkörper entdeckt, die Kurzschlüsse in Höchstspannungsleitungen ausgelöst haben. Die Ermittler prüfen unter anderem den Verdacht einer verfassungsfeindlichen beziehungsweise terroristischen Sabotage.
Auch am Umspannwerk in Bergheim in der Nähe des Braunkohlekraftwerks Niederaußem in NRW gehen die Behörden von einer vorsätzlichen Tat aus.
Insgesamt mussten mehrere Kraftwerksblöcke vom Netz genommen werden; die allgemeine Stromversorgung blieb jedoch gewährleistet.
Die Vorfälle werfen grundsätzliche Fragen zur Sicherheit kritischer Infrastruktur auf: Wer könnte hinter solchen Angriffen stecken? Handelt es sich um Einzeltäter, extremistische Gruppen oder möglicherweise um ausländische Akteure? Und wie gut sind Polizei und Betreiber auf solche Szenarien vorbereitet?
Hinzu kommt eine Explosion am Augsburger Hauptbahnhof am Mittwoch, durch die der Zugverkehr zeitweise zum Erliegen kam. Auch hier laufen die Ermittlungen in verschiedene Richtungen.
Über die aktuelle Gefährdungslage, mögliche Hintergründe der Vorfälle und die Konsequenzen für den Schutz kritischer Infrastruktur hat Epoch Times mit Andreas Roßkopf gesprochen. Er ist Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei für den Bereich Bundespolizei und Zoll.
Herr Roßkopf, heute Morgen gab es eine Explosion nahe dem Augsburger Hauptbahnhof, die den Zugverkehr zum Erliegen brachte. Wie ordnen Sie den Vorfall ein? Und was passiert nun polizeitechnisch?
Ja, tatsächlich. Mit Augsburg haben wir auch wieder einmal erlebt, wie schnell Gefahrensituationen entstehen können. Wir haben eine Explosion am Augsburger Hauptbahnhof erlebt. Nach dem, was man jetzt so mitbekommt und hört, handelt es sich wohl um eine Art Handgranate, die dort gezündet worden ist.
Die Ermittlungen laufen in alle Richtungen, und ich meine das auch tatsächlich so: von einem Anschlag auf dem Bahnhof, auf die kritische Infrastruktur an sich, durch Extremisten oder vielleicht sogar staatliche […] Organisationen bis hin zu einem möglichen Anschlagsszenario gegenüber dem Juwelier, weil es ja direkt vor einem Juweliergeschäft war.
All das wird gerade ermittelt, und da bleibt abzuwarten, ob und wie wir in welche Richtungen tätig werden müssen.
Für uns als Bundespolizei, insbesondere für den Bahnhof, heißt es ganz konkret: Wir brauchen jetzt sehr dringend die KI-unterstützte Kameraüberwachung, für die wir seit Jahren kämpfen. Warum? Eine durch KI unterstützte Kameratechnik hat die Möglichkeit, Auffälligkeiten im Bewegungsbild zu erkennen und diese dann letztendlich auch durch Warnsysteme an die Sicherheitsbehörden, an die Bundespolizei, zu übermitteln, sodass unsere Kollegen sehr schnell vor Ort, vielleicht auch schon im besten Fall im Vorfeld, einschreiten können.
Müssen sich die Bürger jetzt Sorgen machen? Es gab ja im Bereich der Bahnhöfe immer mal wieder Vorfälle, Messerangriffe und verschiedene andere Sachen.
Ja, tatsächlich. Bahnhöfe sind kritische Infrastruktur und dadurch natürlich unter einem besonderen Augenmerk der Sicherheitsbehörden. Die Bundespolizei ist mit über 6.000 Kolleginnen und Kollegen an den Bahnhöfen vertreten und sorgt für Sicherheit.
Da hat sich in den letzten Jahren auch schon sehr viel getan: sowohl bei der Kameraüberwachung an sich als auch bei der personellen Aufstellung und bei den, so banal es klingt, Dingen wie der Ausleuchtung der Bahnhöfe, also dass keine dunklen Ecken mehr vor Ort entstehen.
Das heißt, all das sind Maßnahmen, die schon ergriffen wurden und die jetzt vorangebracht werden müssen, wie ich sagte, im besten Fall durch KI-Unterstützung.
Und natürlich müssen wir uns jetzt alle auch Gedanken machen, auch die Sicherheitsbehörden: Wie können wir noch mehr für Sicherheit sorgen? Bedarf es bestimmter Zugangsrechte zu den Zügen, zum Beispiel nur mit gültigem Ticket? Auch das Alkoholverbot, das die Bahn jetzt gerade letztendlich ausweitet, ist eine Maßnahme, die da greifen kann, denn viele Straftaten geschehen auch unter Alkoholeinfluss.
Und wir müssen uns Gedanken machen, wie wir mit unseren Geheim- und Inlandsdiensten noch mehr terroristische Vereinigungen überwachen können, um letztendlich auch im Vorfeld schon tätig werden zu können.
Zudem gab es ja gestern zwei Anschläge auf Umspannwerke nahe angrenzender Braunkohlekraftwerke, die zu Abschaltungen von Kraftwerksblöcken und somit zu Stromproduktionsausfällen führten. Wie ordnen Sie diese Vorfälle ein und was passiert in diesen Fällen nun polizeitechnisch?
Aus unserer Sicht in der ersten Bewertung – und mehr ist es im Moment noch nicht – müssen wir die Ermittlungsergebnisse abwarten. Wir stellen aber fest, dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ganz gezielte Sabotageakte gegen unsere kritische Infrastruktur gehandelt hat, nämlich um die Stromversorgung in diesem Bereich lahmzulegen und damit die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu beeinträchtigen.
Und das heißt: Es ist ein Alarmzeichen für uns als Sicherheitsbehörden.
Was müssen wir nun tun? Wir müssen mit den Betreibern dieser Werke an einen Tisch. Diese sind auch in der Pflicht, noch bessere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Ich rede hier von Drohnenüberwachung, die jetzt dringend notwendig ist in diesem Bereich. Ich rede auch hier wieder von Kameratechnik, die noch viel intensiver installiert werden muss. Ich rede von privaten Sicherheitsdiensten, welche diese Betreiber dann auch engagieren und anstellen müssen, um im Streifendienst diese Räume zu überwachen.
All das muss jetzt angegangen werden. Da müssen wir uns Gedanken machen.
Für uns als Polizeibehörden heißt es: Wir brauchen mehr Überwachungsmöglichkeiten im Bereich extremistischer Organisationen, wenn es denn jetzt auch welche waren. Das wissen wir noch nicht.
Wir brauchen mehr rechtliche Handhabe, auch Überprüfungen von Menschen durchzuführen, die sich an solchen Orten aufhalten, um festzustellen, welche Absichten diese Menschen dort haben.
Es ist ein Sammelsurium vieler Dinge, die jetzt angegangen werden müssen.
Und ich möchte auch deutlich erwähnen: Innenminister Dobrindt hat das deutlich erkannt. Gerade im Bereich der Drohnenabwehr wurde im letzten Dezember ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum in Berlin eingerichtet, wo Koordinationen laufen und Lagebilder letztendlich zusammenkommen.
Es wurde vor rund 14 Tagen ein Forschungs- und Technologiezentrum zur Drohnenabwehrtechnik und Drohnenforschung eingerichtet. Die Programme laufen. Die Innenminister sitzen jetzt sicherlich wieder an einem Tisch, um dies auch fortzusetzen.
Welche möglichen Täter sehen Sie hinter den Anschlägen auf die Umspannwerke?
Ja, das ist tatsächlich eine sehr spannende Frage. Es wird gerade noch ermittelt. Ich glaube, kein Mensch in dieser Republik weiß im Moment, wer wirklich dahintersteckt.
Aber es gibt so zwei, drei Szenarien, die man sich vorstellen kann. Sind es, wie in Leipzig, wohl ausländische Staatsmächte? Russland ist ja in Leipzig ein Thema. Die wollen da vielleicht ganz bewusst Unruhe bei uns hineinbringen und Anschläge auf die Infrastruktur verüben.
Sind es extremistische Vereinigungen, die in Deutschland tätig sind? Linksextremismus? Rechtsextremismus? Die eben auch hier ihren Unmut kundtun wollen?
Sind es letztendlich vielleicht sogar extremistische Umweltaktivisten, die eben diese Braunkohlewerke, die es jetzt betroffen hat, letztendlich auch nicht mehr in unserem Land haben wollen?
Diese Ermittlungen gehen weiter.
Für uns stellt sich im Moment klar heraus: Einzeltaten von einzelnen Tätern würden wir fast ausschließen, da der Zusammenhang, die Vorgehensweise und auch der Ort des Geschehens sehr ähnlich sind. Also müsste es unserer Meinung nach koordiniert und letztendlich auch geplant sein.
Eine Einzeltat, glauben wir, ist daher nicht anzunehmen.
Wird sich nun die Polizeiarbeit durch die Vorfälle verstärkt auf den Schutz kritischer Infrastruktur konzentrieren?
Ja, das glaube ich schon. Und ich glaube, dass wir das in den letzten Jahren und Monaten sukzessive schon hochgefahren haben. Es ist jetzt Zeit und auch die Erkenntnis da, es noch weiter zu professionalisieren. So würde ich es nennen.
Wir möchten als Beispiel anführen: Die Bahnstrecken durch die Bundesrepublik Deutschland sind auch Infrastruktur, teilweise auch kritische Infrastruktur, teilweise auch für die Versorgung.
Hier gibt es Möglichkeiten, diese Strecken mittels Drohnentechnik rund um die Uhr sogar zu überwachen. Es gibt Bewegungsmelder und Systeme, die uns zeigen, wann Personen in Bereichen sind, in denen sich vielleicht niemand aufhalten darf.
Hier müssen wir technisch noch stark aufrüsten. Das kostet Geld, aber wir sehen: Es ist notwendig.
Und ja, wir sind da in der Planung und in der Organisation. Die Sicherheitsbehörden sitzen mit den politisch Verantwortlichen an einem Tisch.
Brandenburgs Innenminister Jan Redmann will Betreibern kritischer Infrastruktur Rechte im Bereich Drohnenabwehr und Videoüberwachung verleihen, die sonst nur Polizeibehörden haben. Was halten Sie davon und wird das die Arbeit der Bundespolizei erleichtern?
Wahrscheinlich würde es die Arbeit erleichtern. Wir müssen nur sehr vorsichtig sein mit solchen Dingen.
Maßnahmen, um in die Rechte anderer Bürger einzugreifen, oder eben auch, wie Sie es angesprochen haben, Drohnenabwehrtechnik, bei der ich im schlimmsten Fall Drohnen vom Himmel holen muss – egal, ob ich sie mit Netztechnik herunterhole oder abschießen muss –, das sind Dinge, bei denen ich staatlich eingreife.
Wir vertreten ganz klar die Meinung: Das muss hoheitlich geregelt sein. Dafür müssen Hoheitsträger, also Polizeibeamte, vor Ort sein. Das muss klar geregelt sein, denn ansonsten entsteht auch ganz schnell eine Willkür.
Das heißt, diesen Vorschlag haben auch wir vernommen. Wir müssen jetzt anhören, was konkret damit gemeint ist, um dann bewerten zu können, ob es aus unserer Sicht, aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei, zu weit geht, weil hoheitliche Rechte hier tangiert werden.
Und da müssen wir auch ganz klar eine Abgrenzung finden.
Ist denn überhaupt eine adäquate Überwachung unserer Strominfrastruktur mit Zehntausenden Kilometern Fernleitungen und mehr als 300 Umspannwerken möglich?
Ja. Ganz klare Antwort: Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Und Sie haben es angesprochen: Bei den Tausenden Kilometern Stromnetzen ist das schier unmöglich.
Wir müssen uns auf die Schwerpunkte konzentrieren. Die Schwerpunkte sind klar: die Umspannwerke und die Kraftwerke in Deutschland. Darauf müssen wir uns konzentrieren.
Die Strecken können wir überwachen – Hauptstrecken, zum Beispiel für große Stromleitungen, wie ich sie angeführt habe, mittels Drohnentechnik –, aber eine komplette Überwachung zu 100 Prozent, das ist schier unmöglich. In keinem Sicherheitsbereich ist das letztendlich möglich.
Und wir müssen jetzt eben schauen, wo wir Schwerpunkte setzen und wo wir mit viel Technik so viel wie möglich schützen können.
Was würden Sie Bürgern mitgeben wollen, die sich aufgrund der Anschläge große Sorgen machen?
Tatsächlich bleibt festzuhalten, auch wenn es jetzt sehr komisch klingen mag, dass die Anschläge und dann auch die Auswirkungen der Anschläge sehr gering sind.
Ich würde Bürgern raten, nicht mit Angst durch die Bundesrepublik Deutschland zu gehen. Ich würde Bürgern aber raten, mit einem offenen Auge und einem offenen Ohr durch die Republik zu gehen, Auffälligkeiten zu registrieren und sich nicht zu scheuen, lieber einmal mehr die Sicherheitsbehörden, wie die Polizei, anzurufen und mitzuteilen, dass man etwas Auffälliges bemerkt oder entdeckt hat, um dann letztlich vielleicht auch im Vorfeld schon etwas zu verhindern.
Angst zu haben und sich einschüchtern zu lassen, ist sicherlich der falsche Weg.
Und was würden Sie Betreibern von kritischer Infrastruktur raten?
Ja, man muss eines ganz klar festhalten: Die Betreiber dieser kritischen Infrastruktur sind Unternehmen, Wirtschaftsunternehmen, die Milliarden verdienen. Und genau deswegen müssen wir auch diese Unternehmen jetzt ganz klar anweisen, für mehr Schutz zu sorgen, aufzurüsten und noch sicherer zu werden.
Das ist auch die Verpflichtung dieser Betreiber für diese Anlagen. Dafür bekommen sie auch relativ viel Geld, nicht nur für die Versorgung unserer Haushalte und der Menschen, sondern auch für die Sicherstellung der Versorgung der Haushalte und der Menschen.
Und da gehört eben auch der Schutz dazu. Da müssen klare Vorschriften kommen, um das eben auch einzufordern.
Vielen Dank für das Gespräch!
Das Interview führte Erik Rusch.
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Prozess beginnt: 18-jähriger IS-Anhänger plante Amoklauf und Angriffe auf Juden


In Kürze:

  • Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt der Prozess gegen den mutmaßlich islamistisch radikalisierten Erjon S.
  • Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem versuchten Mord und schwere Körperverletzung vor.
  • Er soll gezielt nach jüdischen Opfern gesucht haben.
  • Nach den Taten soll der damals 17-Jährige einen „Märtyrertod“ angestrebt haben.
  • Offen bleibt bislang, wie und durch wen die Radikalisierung des Jugendlichen erfolgte.

 
Vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am Montag, 15. Juni, der Prozess gegen den 18-jährigen Erjon S. begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirf dem kosovarischen Staatsangehörigen versuchten Mordes in drei Fällen vor. Dazu kommen Anklagen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung.
Am 5. September 2025 soll er sich der Anklageschrift zufolge entschieden haben, einen tödlichen Amoklauf in Essen unter religiösem Vorwand zu begehen. Der von einer dschihadistischen Ideologie Beeinflusste habe geplant, einen ihm bekannten Hausmeister einer Grundschule in Essen und seine Lehrerin am Berufskolleg zu töten. Zu diesem Zweck habe der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige sich mit einem langen Messer bewaffnet an die Tatorte begeben.

Anklage: Erjon S. wollte Juden an der Synagoge töten

Auf den Hausmeister soll Erjon S. erst mit der Faust eingeschlagen und ihn dann mit Pfefferspray besprüht haben. Der Versuch, ihn durch Messerstiche zu töten, sei an der heftigen Gegenwehr des Hausmeisters gescheitert. Im Berufskolleg, das er erst seit wenigen Wochen besuchte, habe er seiner Lehrerin mehrfach gezielt in den Oberkörper gestochen.
Erjon S. soll sich danach zweimal zur Synagoge in Essen in der Hoffnung begeben zu haben, dort jüdische Mitbürger anzutreffen, die er angreifen könne.
S. soll Passanten angesprochen und gefragt haben, ob es sich bei ihnen um Juden handele. Als er kein geeignetes Opfer fand, habe er einen Obdachlosen, den er nicht kannte, in den Rücken gestochen.
Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)

Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)

Foto: Federico Gambarini/dpa

Alle Opfer konnten aufgrund rechtzeitiger medizinischer Versorgung gerettet werden, einige wurden jedoch schwer verletzt.
In der Zwischenzeit war die Polizei auf die Messerangriffe aufmerksam geworden. Als Erjon S. bemerkte, dass diese ihm auf den Fersen war, lief er mit vorgehaltenem Messer auf Beamte zu. Damit soll er laut Anklage durch einen provozierten „Märtyrertod“ seiner Festnahme entgehen wollen.
Die Polizei konnte ihn jedoch durch einen Schuss stoppen, der ihn im Gesicht verletzte.
S. sitzt seit dem 6. September in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen am 12. September 2025 an sich gezogen.

„Radikalisierung im Kinderzimmer“ – Unklarheit über Abläufe

Hinweise darauf, dass der damals 17-Jährige Anhänger der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) war und die Angriffe terroristisch motiviert waren, ergaben sich aus der Auswertung von Datenträgern. Dies gab NRW-Innenminister Herbert Reul Mitte September bekannt. So soll Erjon S. ein Bekennervideo gedreht haben.
Eine Erklärung zur Anklage gab bislang weder S. noch sein Anwalt ab. Das Gericht schloss nach Verlesung der Anklage die Öffentlichkeit für den Rest des Prozesses aus, wie WDR berichtete. Dies ist eine übliche Vorgehensweise im Fall zur Tatzeit noch jugendlicher Angeklagter. Für den Prozess selbst sind 13 Verhandlungstage angesetzt.
Einige Fragen im Vorfeld des Prozesses bleiben für die Öffentlichkeit bislang unbeantwortet. So wurde bis heute noch kein Zeitraum genannt, in dem sich Erjon S. im dschihadistischen Sinne radikalisiert habe. Zudem bleibt bislang unbeantwortet, ob die „Radikalisierung im Kinderzimmer“ in Eigenregie vonstatten gegangen ist oder ob Kontaktpersonen aus dem IS als „Brandbeschleuniger“ in Erscheinung getreten waren.
Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)

Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)

Foto: Henning Kaiser/dpa

Nach Auffälligkeiten wurde Erjon S. in Präventionsprogramm untergebracht

Ferner weist der Radikalisierungsprozess einige Parallelen zu jenem anderer als IS-Terroristen in Erscheinung getretener Jugendlicher auf. Erjon S. besuchte eine Hauptschule, verfehlte jedoch einen Schulabschluss und konnte auch an einem Berufskolleg nicht Fuß fassen. Deshalb wechselte er an ein Weiteres – wo sein späteres Opfer tätig war. Schulpflichtig war er nicht mehr.
Der spätere Attentäter war bereits mehrfach durch strafbare Handlungen in Erscheinung getreten. Dem Innenministerium zufolge, wie „Focus“ berichtete, umfasste seine Polizeiakte bereits Auffälligkeiten wegen Bedrohung, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie gefährlicher Körperverletzung und Besitzes von Kinderpornografie.
Im Frühjahr 2023 hatten die damalige Schule von Erjon S. und das Jugendamt Essen eine Fallkonferenz „im Rahmen von Verhaltensauffälligkeiten“ anberaumt. Eine Lehrerin hatte die Polizei auf psychische Auffälligkeiten mit Hang zur Gewalt hingewiesen. Unter Einbindung von Jugendbehörden wies man S. zur Teilnahme an einem polizeilichen Programm für Personen mit Risikopotenzial an.

Nach Ausstufung kam es zu weiteren Vorfällen

Nachdem das zuständige Jugendgericht einer Rückkehr in den elterlichen Haushalt zugestimmt hatte, verhielt sich der damals 17-Jährige laut „Focus“ vorerst unauffällig. Die Familie kooperierte mit dem Jugendamt und polizeilich trat S. nicht mehr in Erscheinung. Deshalb, sagte Reul damals, habe man „das Risiko einer zielgerichteten Gewalttat als unwahrscheinlich eingeschätzt“. Man stufte S. im August 2023 aus dem Programm wieder aus.
Zumal es nach der Ausstufung „noch zwei weitere Vorfälle mit dem jungen Mann“ gegeben habe. Konkret soll es eine Bedrohung im Jahr 2024 und eine wechselseitige gefährliche Körperverletzung im April 2025 gegeben haben. Im zweitgenannten Fall sollen auch bereits dschihadistische Auffassungen zutage getreten sein.