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Bekennerschreiben nach Angriff auf Kraftwerk in Brandenburg aufgetaucht

Nach dem Angriff auf ein Umspannwerk am Kohlekraftwerk Jänschwalde im Süden Brandenburgs ist ein Bekennerschreiben aufgetaucht. Das Brandenburger Polizeipräsidium in Potsdam teilte am Donnerstag, 3. September, mit, über ein Bekennerschreiben im Zusammenhang mit dem Anschlag informiert worden zu sein.
„Die Authentizität des Schreibens ist Gegenstand weiterer Ermittlungen und kann zum jetzigen Zeitpunkt weder bestätigt, noch verneint werden“, hieß es. „Aus ermittlungstaktischen Gründen“ würden keine weiteren Angaben gemacht.
Der „taz“ zufolge bekennt sich im Bekennerschreiben ein Einzeltäter zu der Tat und beschreibt detailliert die verwendeten Selbstbauraketen.
„Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen ist ein Verbrechen, das unsägliches Leid nach sich zieht“, zitiert die Zeitung aus dem Schreiben. Dieses Leid wolle er „abwenden oder vermindern“.
Das Schreiben ist demnach handschriftlich verfasst und wurde laut Poststempel in Nordrhein-Westfalen verschickt. Die „taz“ hat nach eigenen Angaben an der Adresse nur ein anderes Familienmitglied angetroffen.
Dieses gab demnach an, keine Kenntnis von der Tat und dem aktuellen Aufenthaltsort des Mannes zu haben, erkannte aber die Handschrift des Angehörigen.
Am Dienstag hatten Unbekannte einen Angriff auf das Umspannwerk verübt. Dabei kamen laut Netzbetreiber 50Hertz „selbstgebaute Flugkörper, die handelsüblichen Silvesterraketen ähneln“, zum Einsatz.
Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) zufolge wurde versucht, eine Verbindung zwischen der Höchstspannungsleitung und dem Erdboden herzustellen und so einen Kurzschluss auszulösen. Die Polizei nahm Ermittlungen unter anderem wegen Terrorverdachts auf. (afp/red)
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Wer steckt hinter der Sabotage? GdP-Chef Roßkopf im Interview

Nach den Sabotageakten an der Strominfrastruktur in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen stehen die Sicherheitsbehörden wiederholt vor der Frage, wie verwundbar die kritische Infrastruktur in Deutschland tatsächlich ist.
Am Umspannwerk Preilack nahe dem Braunkohlekraftwerk Jänschwalde in Brandenburg wurden am Dienstag, 1. September, zahlreiche selbst gebaute Flugkörper entdeckt, die Kurzschlüsse in Höchstspannungsleitungen ausgelöst haben. Die Ermittler prüfen unter anderem den Verdacht einer verfassungsfeindlichen beziehungsweise terroristischen Sabotage.
Auch am Umspannwerk in Bergheim in der Nähe des Braunkohlekraftwerks Niederaußem in NRW gehen die Behörden von einer vorsätzlichen Tat aus.
Insgesamt mussten mehrere Kraftwerksblöcke vom Netz genommen werden; die allgemeine Stromversorgung blieb jedoch gewährleistet.
Die Vorfälle werfen grundsätzliche Fragen zur Sicherheit kritischer Infrastruktur auf: Wer könnte hinter solchen Angriffen stecken? Handelt es sich um Einzeltäter, extremistische Gruppen oder möglicherweise um ausländische Akteure? Und wie gut sind Polizei und Betreiber auf solche Szenarien vorbereitet?
Hinzu kommt eine Explosion am Augsburger Hauptbahnhof am Mittwoch, durch die der Zugverkehr zeitweise zum Erliegen kam. Auch hier laufen die Ermittlungen in verschiedene Richtungen.
Über die aktuelle Gefährdungslage, mögliche Hintergründe der Vorfälle und die Konsequenzen für den Schutz kritischer Infrastruktur hat Epoch Times mit Andreas Roßkopf gesprochen. Er ist Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei für den Bereich Bundespolizei und Zoll.
Herr Roßkopf, heute Morgen gab es eine Explosion nahe dem Augsburger Hauptbahnhof, die den Zugverkehr zum Erliegen brachte. Wie ordnen Sie den Vorfall ein? Und was passiert nun polizeitechnisch?
Ja, tatsächlich. Mit Augsburg haben wir auch wieder einmal erlebt, wie schnell Gefahrensituationen entstehen können. Wir haben eine Explosion am Augsburger Hauptbahnhof erlebt. Nach dem, was man jetzt so mitbekommt und hört, handelt es sich wohl um eine Art Handgranate, die dort gezündet worden ist.
Die Ermittlungen laufen in alle Richtungen, und ich meine das auch tatsächlich so: von einem Anschlag auf dem Bahnhof, auf die kritische Infrastruktur an sich, durch Extremisten oder vielleicht sogar staatliche […] Organisationen bis hin zu einem möglichen Anschlagsszenario gegenüber dem Juwelier, weil es ja direkt vor einem Juweliergeschäft war.
All das wird gerade ermittelt, und da bleibt abzuwarten, ob und wie wir in welche Richtungen tätig werden müssen.
Für uns als Bundespolizei, insbesondere für den Bahnhof, heißt es ganz konkret: Wir brauchen jetzt sehr dringend die KI-unterstützte Kameraüberwachung, für die wir seit Jahren kämpfen. Warum? Eine durch KI unterstützte Kameratechnik hat die Möglichkeit, Auffälligkeiten im Bewegungsbild zu erkennen und diese dann letztendlich auch durch Warnsysteme an die Sicherheitsbehörden, an die Bundespolizei, zu übermitteln, sodass unsere Kollegen sehr schnell vor Ort, vielleicht auch schon im besten Fall im Vorfeld, einschreiten können.
Müssen sich die Bürger jetzt Sorgen machen? Es gab ja im Bereich der Bahnhöfe immer mal wieder Vorfälle, Messerangriffe und verschiedene andere Sachen.
Ja, tatsächlich. Bahnhöfe sind kritische Infrastruktur und dadurch natürlich unter einem besonderen Augenmerk der Sicherheitsbehörden. Die Bundespolizei ist mit über 6.000 Kolleginnen und Kollegen an den Bahnhöfen vertreten und sorgt für Sicherheit.
Da hat sich in den letzten Jahren auch schon sehr viel getan: sowohl bei der Kameraüberwachung an sich als auch bei der personellen Aufstellung und bei den, so banal es klingt, Dingen wie der Ausleuchtung der Bahnhöfe, also dass keine dunklen Ecken mehr vor Ort entstehen.
Das heißt, all das sind Maßnahmen, die schon ergriffen wurden und die jetzt vorangebracht werden müssen, wie ich sagte, im besten Fall durch KI-Unterstützung.
Und natürlich müssen wir uns jetzt alle auch Gedanken machen, auch die Sicherheitsbehörden: Wie können wir noch mehr für Sicherheit sorgen? Bedarf es bestimmter Zugangsrechte zu den Zügen, zum Beispiel nur mit gültigem Ticket? Auch das Alkoholverbot, das die Bahn jetzt gerade letztendlich ausweitet, ist eine Maßnahme, die da greifen kann, denn viele Straftaten geschehen auch unter Alkoholeinfluss.
Und wir müssen uns Gedanken machen, wie wir mit unseren Geheim- und Inlandsdiensten noch mehr terroristische Vereinigungen überwachen können, um letztendlich auch im Vorfeld schon tätig werden zu können.
Zudem gab es ja gestern zwei Anschläge auf Umspannwerke nahe angrenzender Braunkohlekraftwerke, die zu Abschaltungen von Kraftwerksblöcken und somit zu Stromproduktionsausfällen führten. Wie ordnen Sie diese Vorfälle ein und was passiert in diesen Fällen nun polizeitechnisch?
Aus unserer Sicht in der ersten Bewertung – und mehr ist es im Moment noch nicht – müssen wir die Ermittlungsergebnisse abwarten. Wir stellen aber fest, dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ganz gezielte Sabotageakte gegen unsere kritische Infrastruktur gehandelt hat, nämlich um die Stromversorgung in diesem Bereich lahmzulegen und damit die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu beeinträchtigen.
Und das heißt: Es ist ein Alarmzeichen für uns als Sicherheitsbehörden.
Was müssen wir nun tun? Wir müssen mit den Betreibern dieser Werke an einen Tisch. Diese sind auch in der Pflicht, noch bessere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Ich rede hier von Drohnenüberwachung, die jetzt dringend notwendig ist in diesem Bereich. Ich rede auch hier wieder von Kameratechnik, die noch viel intensiver installiert werden muss. Ich rede von privaten Sicherheitsdiensten, welche diese Betreiber dann auch engagieren und anstellen müssen, um im Streifendienst diese Räume zu überwachen.
All das muss jetzt angegangen werden. Da müssen wir uns Gedanken machen.
Für uns als Polizeibehörden heißt es: Wir brauchen mehr Überwachungsmöglichkeiten im Bereich extremistischer Organisationen, wenn es denn jetzt auch welche waren. Das wissen wir noch nicht.
Wir brauchen mehr rechtliche Handhabe, auch Überprüfungen von Menschen durchzuführen, die sich an solchen Orten aufhalten, um festzustellen, welche Absichten diese Menschen dort haben.
Es ist ein Sammelsurium vieler Dinge, die jetzt angegangen werden müssen.
Und ich möchte auch deutlich erwähnen: Innenminister Dobrindt hat das deutlich erkannt. Gerade im Bereich der Drohnenabwehr wurde im letzten Dezember ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum in Berlin eingerichtet, wo Koordinationen laufen und Lagebilder letztendlich zusammenkommen.
Es wurde vor rund 14 Tagen ein Forschungs- und Technologiezentrum zur Drohnenabwehrtechnik und Drohnenforschung eingerichtet. Die Programme laufen. Die Innenminister sitzen jetzt sicherlich wieder an einem Tisch, um dies auch fortzusetzen.
Welche möglichen Täter sehen Sie hinter den Anschlägen auf die Umspannwerke?
Ja, das ist tatsächlich eine sehr spannende Frage. Es wird gerade noch ermittelt. Ich glaube, kein Mensch in dieser Republik weiß im Moment, wer wirklich dahintersteckt.
Aber es gibt so zwei, drei Szenarien, die man sich vorstellen kann. Sind es, wie in Leipzig, wohl ausländische Staatsmächte? Russland ist ja in Leipzig ein Thema. Die wollen da vielleicht ganz bewusst Unruhe bei uns hineinbringen und Anschläge auf die Infrastruktur verüben.
Sind es extremistische Vereinigungen, die in Deutschland tätig sind? Linksextremismus? Rechtsextremismus? Die eben auch hier ihren Unmut kundtun wollen?
Sind es letztendlich vielleicht sogar extremistische Umweltaktivisten, die eben diese Braunkohlewerke, die es jetzt betroffen hat, letztendlich auch nicht mehr in unserem Land haben wollen?
Diese Ermittlungen gehen weiter.
Für uns stellt sich im Moment klar heraus: Einzeltaten von einzelnen Tätern würden wir fast ausschließen, da der Zusammenhang, die Vorgehensweise und auch der Ort des Geschehens sehr ähnlich sind. Also müsste es unserer Meinung nach koordiniert und letztendlich auch geplant sein.
Eine Einzeltat, glauben wir, ist daher nicht anzunehmen.
Wird sich nun die Polizeiarbeit durch die Vorfälle verstärkt auf den Schutz kritischer Infrastruktur konzentrieren?
Ja, das glaube ich schon. Und ich glaube, dass wir das in den letzten Jahren und Monaten sukzessive schon hochgefahren haben. Es ist jetzt Zeit und auch die Erkenntnis da, es noch weiter zu professionalisieren. So würde ich es nennen.
Wir möchten als Beispiel anführen: Die Bahnstrecken durch die Bundesrepublik Deutschland sind auch Infrastruktur, teilweise auch kritische Infrastruktur, teilweise auch für die Versorgung.
Hier gibt es Möglichkeiten, diese Strecken mittels Drohnentechnik rund um die Uhr sogar zu überwachen. Es gibt Bewegungsmelder und Systeme, die uns zeigen, wann Personen in Bereichen sind, in denen sich vielleicht niemand aufhalten darf.
Hier müssen wir technisch noch stark aufrüsten. Das kostet Geld, aber wir sehen: Es ist notwendig.
Und ja, wir sind da in der Planung und in der Organisation. Die Sicherheitsbehörden sitzen mit den politisch Verantwortlichen an einem Tisch.
Brandenburgs Innenminister Jan Redmann will Betreibern kritischer Infrastruktur Rechte im Bereich Drohnenabwehr und Videoüberwachung verleihen, die sonst nur Polizeibehörden haben. Was halten Sie davon und wird das die Arbeit der Bundespolizei erleichtern?
Wahrscheinlich würde es die Arbeit erleichtern. Wir müssen nur sehr vorsichtig sein mit solchen Dingen.
Maßnahmen, um in die Rechte anderer Bürger einzugreifen, oder eben auch, wie Sie es angesprochen haben, Drohnenabwehrtechnik, bei der ich im schlimmsten Fall Drohnen vom Himmel holen muss – egal, ob ich sie mit Netztechnik herunterhole oder abschießen muss –, das sind Dinge, bei denen ich staatlich eingreife.
Wir vertreten ganz klar die Meinung: Das muss hoheitlich geregelt sein. Dafür müssen Hoheitsträger, also Polizeibeamte, vor Ort sein. Das muss klar geregelt sein, denn ansonsten entsteht auch ganz schnell eine Willkür.
Das heißt, diesen Vorschlag haben auch wir vernommen. Wir müssen jetzt anhören, was konkret damit gemeint ist, um dann bewerten zu können, ob es aus unserer Sicht, aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei, zu weit geht, weil hoheitliche Rechte hier tangiert werden.
Und da müssen wir auch ganz klar eine Abgrenzung finden.
Ist denn überhaupt eine adäquate Überwachung unserer Strominfrastruktur mit Zehntausenden Kilometern Fernleitungen und mehr als 300 Umspannwerken möglich?
Ja. Ganz klare Antwort: Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Und Sie haben es angesprochen: Bei den Tausenden Kilometern Stromnetzen ist das schier unmöglich.
Wir müssen uns auf die Schwerpunkte konzentrieren. Die Schwerpunkte sind klar: die Umspannwerke und die Kraftwerke in Deutschland. Darauf müssen wir uns konzentrieren.
Die Strecken können wir überwachen – Hauptstrecken, zum Beispiel für große Stromleitungen, wie ich sie angeführt habe, mittels Drohnentechnik –, aber eine komplette Überwachung zu 100 Prozent, das ist schier unmöglich. In keinem Sicherheitsbereich ist das letztendlich möglich.
Und wir müssen jetzt eben schauen, wo wir Schwerpunkte setzen und wo wir mit viel Technik so viel wie möglich schützen können.
Was würden Sie Bürgern mitgeben wollen, die sich aufgrund der Anschläge große Sorgen machen?
Tatsächlich bleibt festzuhalten, auch wenn es jetzt sehr komisch klingen mag, dass die Anschläge und dann auch die Auswirkungen der Anschläge sehr gering sind.
Ich würde Bürgern raten, nicht mit Angst durch die Bundesrepublik Deutschland zu gehen. Ich würde Bürgern aber raten, mit einem offenen Auge und einem offenen Ohr durch die Republik zu gehen, Auffälligkeiten zu registrieren und sich nicht zu scheuen, lieber einmal mehr die Sicherheitsbehörden, wie die Polizei, anzurufen und mitzuteilen, dass man etwas Auffälliges bemerkt oder entdeckt hat, um dann letztlich vielleicht auch im Vorfeld schon etwas zu verhindern.
Angst zu haben und sich einschüchtern zu lassen, ist sicherlich der falsche Weg.
Und was würden Sie Betreibern von kritischer Infrastruktur raten?
Ja, man muss eines ganz klar festhalten: Die Betreiber dieser kritischen Infrastruktur sind Unternehmen, Wirtschaftsunternehmen, die Milliarden verdienen. Und genau deswegen müssen wir auch diese Unternehmen jetzt ganz klar anweisen, für mehr Schutz zu sorgen, aufzurüsten und noch sicherer zu werden.
Das ist auch die Verpflichtung dieser Betreiber für diese Anlagen. Dafür bekommen sie auch relativ viel Geld, nicht nur für die Versorgung unserer Haushalte und der Menschen, sondern auch für die Sicherstellung der Versorgung der Haushalte und der Menschen.
Und da gehört eben auch der Schutz dazu. Da müssen klare Vorschriften kommen, um das eben auch einzufordern.
Vielen Dank für das Gespräch!
Das Interview führte Erik Rusch.
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Prozess beginnt: 18-jähriger IS-Anhänger plante Amoklauf und Angriffe auf Juden


In Kürze:

  • Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt der Prozess gegen den mutmaßlich islamistisch radikalisierten Erjon S.
  • Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem versuchten Mord und schwere Körperverletzung vor.
  • Er soll gezielt nach jüdischen Opfern gesucht haben.
  • Nach den Taten soll der damals 17-Jährige einen „Märtyrertod“ angestrebt haben.
  • Offen bleibt bislang, wie und durch wen die Radikalisierung des Jugendlichen erfolgte.

 
Vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am Montag, 15. Juni, der Prozess gegen den 18-jährigen Erjon S. begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirf dem kosovarischen Staatsangehörigen versuchten Mordes in drei Fällen vor. Dazu kommen Anklagen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung.
Am 5. September 2025 soll er sich der Anklageschrift zufolge entschieden haben, einen tödlichen Amoklauf in Essen unter religiösem Vorwand zu begehen. Der von einer dschihadistischen Ideologie Beeinflusste habe geplant, einen ihm bekannten Hausmeister einer Grundschule in Essen und seine Lehrerin am Berufskolleg zu töten. Zu diesem Zweck habe der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige sich mit einem langen Messer bewaffnet an die Tatorte begeben.

Anklage: Erjon S. wollte Juden an der Synagoge töten

Auf den Hausmeister soll Erjon S. erst mit der Faust eingeschlagen und ihn dann mit Pfefferspray besprüht haben. Der Versuch, ihn durch Messerstiche zu töten, sei an der heftigen Gegenwehr des Hausmeisters gescheitert. Im Berufskolleg, das er erst seit wenigen Wochen besuchte, habe er seiner Lehrerin mehrfach gezielt in den Oberkörper gestochen.
Erjon S. soll sich danach zweimal zur Synagoge in Essen in der Hoffnung begeben zu haben, dort jüdische Mitbürger anzutreffen, die er angreifen könne.
S. soll Passanten angesprochen und gefragt haben, ob es sich bei ihnen um Juden handele. Als er kein geeignetes Opfer fand, habe er einen Obdachlosen, den er nicht kannte, in den Rücken gestochen.
Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)

Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)

Foto: Federico Gambarini/dpa

Alle Opfer konnten aufgrund rechtzeitiger medizinischer Versorgung gerettet werden, einige wurden jedoch schwer verletzt.
In der Zwischenzeit war die Polizei auf die Messerangriffe aufmerksam geworden. Als Erjon S. bemerkte, dass diese ihm auf den Fersen war, lief er mit vorgehaltenem Messer auf Beamte zu. Damit soll er laut Anklage durch einen provozierten „Märtyrertod“ seiner Festnahme entgehen wollen.
Die Polizei konnte ihn jedoch durch einen Schuss stoppen, der ihn im Gesicht verletzte.
S. sitzt seit dem 6. September in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen am 12. September 2025 an sich gezogen.

„Radikalisierung im Kinderzimmer“ – Unklarheit über Abläufe

Hinweise darauf, dass der damals 17-Jährige Anhänger der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) war und die Angriffe terroristisch motiviert waren, ergaben sich aus der Auswertung von Datenträgern. Dies gab NRW-Innenminister Herbert Reul Mitte September bekannt. So soll Erjon S. ein Bekennervideo gedreht haben.
Eine Erklärung zur Anklage gab bislang weder S. noch sein Anwalt ab. Das Gericht schloss nach Verlesung der Anklage die Öffentlichkeit für den Rest des Prozesses aus, wie WDR berichtete. Dies ist eine übliche Vorgehensweise im Fall zur Tatzeit noch jugendlicher Angeklagter. Für den Prozess selbst sind 13 Verhandlungstage angesetzt.
Einige Fragen im Vorfeld des Prozesses bleiben für die Öffentlichkeit bislang unbeantwortet. So wurde bis heute noch kein Zeitraum genannt, in dem sich Erjon S. im dschihadistischen Sinne radikalisiert habe. Zudem bleibt bislang unbeantwortet, ob die „Radikalisierung im Kinderzimmer“ in Eigenregie vonstatten gegangen ist oder ob Kontaktpersonen aus dem IS als „Brandbeschleuniger“ in Erscheinung getreten waren.
Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)

Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)

Foto: Henning Kaiser/dpa

Nach Auffälligkeiten wurde Erjon S. in Präventionsprogramm untergebracht

Ferner weist der Radikalisierungsprozess einige Parallelen zu jenem anderer als IS-Terroristen in Erscheinung getretener Jugendlicher auf. Erjon S. besuchte eine Hauptschule, verfehlte jedoch einen Schulabschluss und konnte auch an einem Berufskolleg nicht Fuß fassen. Deshalb wechselte er an ein Weiteres – wo sein späteres Opfer tätig war. Schulpflichtig war er nicht mehr.
Der spätere Attentäter war bereits mehrfach durch strafbare Handlungen in Erscheinung getreten. Dem Innenministerium zufolge, wie „Focus“ berichtete, umfasste seine Polizeiakte bereits Auffälligkeiten wegen Bedrohung, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie gefährlicher Körperverletzung und Besitzes von Kinderpornografie.
Im Frühjahr 2023 hatten die damalige Schule von Erjon S. und das Jugendamt Essen eine Fallkonferenz „im Rahmen von Verhaltensauffälligkeiten“ anberaumt. Eine Lehrerin hatte die Polizei auf psychische Auffälligkeiten mit Hang zur Gewalt hingewiesen. Unter Einbindung von Jugendbehörden wies man S. zur Teilnahme an einem polizeilichen Programm für Personen mit Risikopotenzial an.

Nach Ausstufung kam es zu weiteren Vorfällen

Nachdem das zuständige Jugendgericht einer Rückkehr in den elterlichen Haushalt zugestimmt hatte, verhielt sich der damals 17-Jährige laut „Focus“ vorerst unauffällig. Die Familie kooperierte mit dem Jugendamt und polizeilich trat S. nicht mehr in Erscheinung. Deshalb, sagte Reul damals, habe man „das Risiko einer zielgerichteten Gewalttat als unwahrscheinlich eingeschätzt“. Man stufte S. im August 2023 aus dem Programm wieder aus.
Zumal es nach der Ausstufung „noch zwei weitere Vorfälle mit dem jungen Mann“ gegeben habe. Konkret soll es eine Bedrohung im Jahr 2024 und eine wechselseitige gefährliche Körperverletzung im April 2025 gegeben haben. Im zweitgenannten Fall sollen auch bereits dschihadistische Auffassungen zutage getreten sein.