Mieter sollen davor geschützt werden, dass Vermieter günstige fossile Heizungen einbauen und den teuren Betrieb über die Nebenkosten den Mietern aufbürden. - Foto: Sina Schuldt/dpa
Die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Heizungsgesetzes der Ampel-Regierung ist auf gemischtes Echo gestoßen.
Wirtschaftsverbände begrüßen grundsätzlich die Änderungen, die den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiter möglich machen sollen, sahen aber eine Reihe offener Fragen. Umweltschützer erwarten einen Rückschritt in der Klimapolitik, der die Heizkosten in die Höhe treiben werde.
Reiche: Erzwungener Heizungstausch entfällt
Nach monatelangen Verhandlungen verabschiedete das Bundeskabinett am 13. Mai eine erneute Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dies soll langfristig weiter den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen ermöglichen – dafür sollen diese Heizungen zu wachsenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden.
„Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl“, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach der Kabinettssitzung. „Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt.“
Vorgeschrieben wurde von der vorherigen Ampel-Koalition, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In vielen Fällen wäre der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen dann nicht mehr möglich. Union und SPD einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag dann darauf, das Heizungsgesetz wieder „abzuschaffen“. Es wird nun durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
Die 65-Prozent-Vorgabe, die andernfalls in ersten Fällen noch in diesem Jahr angewandt werden müsste, soll wegfallen, ebenso die Vorgabe, dass vor dem Einbau einer Gasheizung verpflichtend eine fachliche Beratung erfolgen muss.
Klimaziele auch so erreicht
Die Klimaziele, auf deren Erreichung das Heizungsgesetz der Ampel ausgerichtet ist, würden auch mit dem neuen Gesetz erreicht werden, sagte Wirtschaftsministerin Reiche. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden.
Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Mieter sollen zudem davor geschützt werden, dass Vermieter günstige fossile Heizungen einbauen und den teuren Betrieb über die Nebenkosten den Mietern aufbürden. Baut der Vermieter nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Gas- oder Ölheizung ein, muss er laut Gesetzesentwurf ab 2028 die Hälfte der CO2-Kosten und der Gasnetzkosten zahlen.
Ab 2029 beteiligen sich Vermieter auch zur Hälfte an den Mehrkosten für die Beimischung von Biokraftstoffen. Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD) sagte, Heizen dürfe „nicht zur Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter werden“.
Normenkontrollrat und Kommunale Unternehmen
Der die Bundesregierung beratende Nationale Normenkontrollrat kritisierte, der Gesetzentwurf sei ein „Paradebeispiel dafür, warum viele Menschen staatliche Regeln nicht mehr verstehen“. Der Vorsitzende des Gremiums, Lutz Goebel, sagte der „BILD“, die Vorlage sei „in weiten Teilen kaum verständlich, unnötig kompliziert und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar“.
„Die Einigung der Koalition ist zunächst eine gute Nachricht, weil wir alle Klarheit bei der Wärmewende brauchen“, erklärte der Verband der Kommunalen Unternehmen. Viele Fragen seien jedoch weiterhin unbeantwortet, etwa die Versorgungssicherheit beim Heizen mit grünen Gasen.
„Auch bei zentralen Praxisfragen fehlt es an Klarheit, etwa zur Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern, zu Nachweispflichten, zur Abrechnungssystematik oder zu den Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften“, sagte die Deutsche Industrie- und Handelskammer.
Industrie: Klarheit statt Abwarten
Der Bundesverband der Deutschen Industrie sprach von einem wichtigen Schritt, „um Investitionen endlich wieder in Gang zu bringen“. Das Gesetz schaffe Klarheit, wo zuletzt Unsicherheit und Abwarten dominiert hätten, und gebe damit den notwendigen Impuls für Sanierungen und Investitionen im Gebäudesektor.
Umwelt- und Klimaschützer sehen die nun Gebäudemodernisierungsgesetz genannte Reform kritisch. Es „markiert einen Tiefpunkt in der bundesdeutschen Klimapolitik und treibt die Heizkosten in die Höhe“, erklärte etwa der BUND. „Klimaschädliche Gas- und Ölheizungen sollen weiter eingebaut und sogar über 2045 hinaus betrieben werden dürfen.“ (afp/red)
Mieter sollen davor geschützt werden, dass Vermieter günstige fossile Heizungen einbauen und den teuren Betrieb über die Nebenkosten den Mietern aufbürden. - Foto: Sina Schuldt/dpa
Die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Heizungsgesetzes der Ampel-Regierung ist auf gemischtes Echo gestoßen.
Wirtschaftsverbände begrüßen grundsätzlich die Änderungen, die den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiter möglich machen sollen, sahen aber eine Reihe offener Fragen. Umweltschützer erwarten einen Rückschritt in der Klimapolitik, der die Heizkosten in die Höhe treiben werde.
Reiche: Erzwungener Heizungstausch entfällt
Nach monatelangen Verhandlungen verabschiedete das Bundeskabinett am 13. Mai eine erneute Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dies soll langfristig weiter den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen ermöglichen – dafür sollen diese Heizungen zu wachsenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden.
„Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl“, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach der Kabinettssitzung. „Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt.“
Klimaziele werden auch so erreicht
Die Klimaziele, auf deren Erreichung das Heizungsgesetz der Ampel ausgerichtet ist, würden auch mit dem neuen Gesetz erreicht werden, sagte Wirtschaftsministerin Reiche. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden.
Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Mieter sollen zudem davor geschützt werden, dass Vermieter günstige fossile Heizungen einbauen und den teuren Betrieb über die Nebenkosten den Mietern aufbürden. Baut der Vermieter nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Gas- oder Ölheizung ein, muss er laut Gesetzesentwurf ab 2028 die Hälfte der CO2-Kosten und der Gasnetzkosten zahlen.
Ab 2029 beteiligen sic Vermieter auch zur Hälfte an den Mehrkosten für die Beimischung von Biokraftstoffen beteiligt. Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD) sagte, Heizen dürfe „nicht zur Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter werden“.
Normenkontrollrat und Kommunale Unternehmen
Der die Bundesregierung beratende Nationale Normenkontrollrat kritisierte, der Gesetzentwurf sei ein „Paradebeispiel dafür, warum viele Menschen staatliche Regeln nicht mehr verstehen“. Der Vorsitzende des Gremiums, Lutz Goebel, sagte der „BILD“, die Vorlage sei „in weiten Teilen kaum verständlich, unnötig kompliziert und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar“.
„Die Einigung der Koalition ist zunächst eine gute Nachricht, weil wir alle Klarheit bei der Wärmewende brauchen“, erklärte der Verband der Kommunalen Unternehmen. Viele Fragen seien jedoch weiterhin unbeantwortet, etwa die Versorgungssicherheit beim Heizen mit grünen Gasen.
„Auch bei zentralen Praxisfragen fehlt es an Klarheit, etwa zur Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern, zu Nachweispflichten, zur Abrechnungssystematik oder zu den Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften“, sagte die Deutsche Industrie- und Handelskammer.
Industrie: Klarheit statt Abwarten
Der Bundesverband der Deutschen Industrie sprach von einem wichtigen Schritt, „um Investitionen endlich wieder in Gang zu bringen“. Das Gesetz schaffe Klarheit, wo zuletzt Unsicherheit und Abwarten dominiert hätten, und gebe damit den notwendigen Impuls für Sanierungen und Investitionen im Gebäudesektor.
Umwelt- und Klimaschützer sehen die nun Gebäudemodernisierungsgesetz genannte Reform kritisch. Es „markiert einen Tiefpunkt in der bundesdeutschen Klimapolitik und treibt die Heizkosten in die Höhe“, erklärte etwa der BUND. „Klimaschädliche Gas- und Ölheizungen sollen weiter eingebaut und sogar über 2045 hinaus betrieben werden dürfen.“ (afp/red)
Der ehemalige Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB) ist in Aachen mit dem Karlspreis ausgezeichnet worden. - Foto: Henning Kaiser/dpa
Im Krönungssaal des Aachener Rathauses ist der Karlspreis an den früheren Präsidenten der Europäischen Zentralbank und ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Mario Draghi verliehen worden.
Bundeskanzler Friedrich Merz sagte in seiner Festrede, Draghi habe den Euro „in bedrohlicher Zeit“ stabilisiert. Dabei sei der Ex-Notenbanker ein Risiko eingegangen, das auch hätte scheitern können. Die Kürzungspolitik in Griechenland sei „hart“ aber „richtig“ gewesen, da das Land mittlerweile seine Kredite zurückzahlen könne, so Merz weiter.
Das Karlspreis-Direktorium ehrte den 78-Jährigen ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten mit dem Preis für sein Lebenswerk und seine Verdienste um Europa. Es hob dabei insbesondere sein Vorgehen als EZB-Präsident während der Schuldenkrise 2012 hervor. Draghi hatte damals versichert, die Zentralbank werde „alles tun, was nötig ist“, um den Euro zu schützen, und hatte damit die nervösen Finanzmärkte beruhigt.
„Sie haben sich in bedrohlicher Zeit um den Euro gekümmert, und Sie haben den Euro und die Währungszone stabilisiert“, sagte Merz zur Schuldenkrise 2012. Draghi habe dies „mit Mitteln, die umstritten waren“, getan. „Das war mutig. Sie haben etwas riskiert. Es hätte scheitern können. Aber es ist gelungen.“ Auch langfristig habe sich dieses Vorgehen ausgezahlt. Der Euro sei heute als Währung „unangefochten“.
Europa sei „aufgewacht“
Europa habe „die Chance, die neue Weltordnung dahin mitzugestalten“, dass in ihr „Normen und Regeln statt Willkür“ gälten, sagte der Kanzler. Europa sei „aufgewacht“ und identifiziere die „Machtmittel“, die es habe, fügte Merz mit Verweis auf die umfassende Aufrüstung hinzu.
Die Europäer entschieden selbst, wer für sie spreche „und niemand anderes“. Europa müsse auch seine „wirtschaftliche Macht“ einsetzen, um seine Interessen global durchzusetzen, forderte der Bundeskanzler.
Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz (r) hält am 14. Mai 2026 in Aachen eine Rede anlässlich der Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen 2026 an Mario Draghi (Mitte).
Foto: Sascha Schuermann/AFP via Getty Images
Weiterer Festredner war der griechische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis, dessen Land während der Schuldenkrise vor dem Staatsbankrott gestanden hatte und durch Hilfe von EU und EZB gerettet wurde.
Mitsotakis sagte, Europa insgesamt habe sich damals in einer „existenziellen Krise“ befunden. „Es gab das Risiko der Spaltung“, sagte er. Draghis „Whatever it takes“-Worte hätten hier zu einer Kehrtwende beigetragen.
Der Karlspreis wird seit 1950 in der Regel jährlich an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verliehen, die sich aus Sicht des Karlspreis-Direktoriums um Europa und die europäische Einigung verdient gemacht haben.
Zu den bisherigen Preisträgern zählen unter anderem der verstorbene Papst Franziskus, Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sowie der Ex-US-Präsident Bill Clinton. Benannt wurde der Preis nach Karl dem Großen, der wohl bereits zu Lebzeiten als „Vater Europas“ galt. (dts/afp/red)
Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz (r) hält am 14. Mai 2026 in Aachen eine Rede anlässlich der Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen 2026 an den ehemaligen Präsidenten der Europäischen Zentralbank und früheren italienischen Ministerpräsidenten Mario Draghi (Mitte). - Foto: Sascha Schuermann/AFP via Getty Images
Im Krönungssaal des Aachener Rathauses ist der Karlspreis an den früheren Präsidenten der Europäischen Zentralbank und ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Mario Draghi verliehen worden.
Bundeskanzler Friedrich Merz sagte in seiner Festrede, Draghi habe den Euro „in bedrohlicher Zeit“ stabilisiert. Dabei sei der Ex-Notenbanker ein Risiko eingegangen, das auch hätte scheitern können.
Die Kürzungspolitik in Griechenland sei „hart“ aber „richtig“ gewesen, da das Land mittlerweile seine Kredite zurückzahlen könne, so Merz weiter.
Europa sei „aufgewacht“
Europa habe „die Chance, die neue Weltordnung dahin mitzugestalten“, dass in ihr „Normen und Regeln statt Willkür“ gälten, sagte der Kanzler. Europa sei „aufgewacht“ und identifiziere die „Machtmittel“, die es habe, fügte Merz mit Verweis auf die umfassende Aufrüstung hinzu.
Die Europäer entschieden selbst, wer für sie spreche „und niemand anderes“. Europa müsse auch seine „wirtschaftliche Macht“ einsetzen, um seine Interessen global durchzusetzen, forderte der Bundeskanzler.
Der Karlspreis wird seit 1950 in der Regel jährlich an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verliehen, die sich aus Sicht des Karlspreis-Direktoriums um Europa und die europäische Einigung verdient gemacht haben.
Zu den bisherigen Preisträgern zählen unter anderem der verstorbene Papst Franziskus, Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sowie der Ex-US-Präsident Bill Clinton. Benannt wurde der Preis nach Karl dem Großen, der wohl bereits zu Lebzeiten als „Vater Europas“ galt. (dts/red)
Der Grünen-Antrag zur Unterstützung kleiner Schlachtbetriebe bekam nur mit Hilfe von AfD und BSW eine Mehrheit. - Foto: Robert Michael/dpa
Ein Landtagsantrag der oppositionellen sächsischen Grünen zur Unterstützung kleiner Schlachtbetriebe hat unter anderem mit Hilfe der AfD eine Mehrheit bekommen. Die Grünen erklären dies sei unbeabsichtigt geschehen.
Im Antrag beklagte die Ökopartei unter anderem, dass kleine Schlachtbetriebe durch die Gebühren für Fleischuntersuchungen gegenüber Großbetrieben übermäßig belastet seien, und forderte, dass diese sinken sollten. Die schwarz-rote Koalition, die keine eigene Mehrheit hat und mit Hilfe wechselnder Unterstützer regiert, stimmte dagegen.
Üblicherweise lehnen die anderen Parteien in Bund und Ländern eine Zusammenarbeit mit der AfD ab. Dazu gehört auch, keine Anträge einzubringen, die nur mit Hilfe der rechts-konservativen Partei eine Mehrheit bekommen können. Die Grünen pochen dabei besonders mit Blick auf die Union auf die Einhaltung der sogenannten Brandmauer zur AfD.
Grüne „sehr bestürzt“
In Sachsen zeigten sich die Grünen im Anschluss an die Landtagssitzung „sehr bestürzt“, wie es in einer Erklärung der Fraktionsvorsitzenden Franziska Schubert heißt. „Wir haben zu keinem Zeitpunkt eine Mehrheit mit der AfD und dem BSW für diesen Antrag gesucht.“
Bis zum Ende der Debatte hätten sich AfD und BSW beim Tagesordnungspunkt acht mit dem Antrag „Entlastung kleiner Schlachtbetriebe umsetzen – Zukunft der regionalen Fleischverarbeitung sichern“ ablehnend dazu geäußert.
„Eine solche Mehrheit schmerzt uns als demokratische Fraktion zutiefst. Wir haben seit Beginn der Legislaturperiode immer wieder alles Denkbare dafür getan, dass es in diesem Landtag keine Mehrheiten durch die AfD gibt.“
Da es den „demokratischen Fraktionen“ nicht gelungen sei, durch ausreichend Präsenz eine solche Mehrheitsbildung zu verhindern sei das Ergebnis zustande gekommen.
Die AfD-Fraktion äußerte anschließend in einer Erklärung: „Die Brandmauer ist damit gefallen. (…) Ein herzliches Dankeschön an die Grünen.“ Zugleich betonte die Fraktion, dass es zuvor „in Hinterzimmern keine Absprachen zwischen Grünen und AfD“ gegeben habe.
Pragmatischer Umgang auf Kommunalebene
Der Vorfall ist nicht das erste Mal, dass Ergebnisse mit AfD-Stimmen zustandekommen. Aufgrund der wachsenden Stimmenanteile der AfD – insbesondere in den östlichen Bundesländern –, ist auf Kommunalebene aber auch zunehmend auf Landesebene eine funktionierende politische Arbeit ohne Einbindung der rechts-konservativen Partei immer schwieriger.
In vielen Kommunen praktizieren die Abgeordneten daher bereits seit Jahren einen pragmatischen Umgang mit der AfD trotz „Brandmauer“.
Im Thüringer Landtag verfügt die AfD, nach der Wahl am 1. September 2024 über 32 von 88 Sitzen. Damit hält die Fraktion mehr als ein Drittel der Sitze, was ihr eine Sperrminorität verleiht.
EU-Parlament: EVP nutzt AfD-Stimmen
Im März sorgte im EU-Parlament die Einbindung der AfD durch die mit von der CDU/CSU getragenen EVP-Fraktion in die Abstimmung zu strengeren Abschieberegeln für Aufsehen.
Dadurch konnte die EVP eine neue Rückführungsverordnung durchbringen.
Am 29. Januar 2025 stimmten CDU/CSU und FDP gemeinsam mit der AfD im Bundestag für einen Entschließungsantrag der Unions-Fraktion zur Verschärfung der Migrationspolitik.
Dies war das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass ein Antrag im Bundestag nur mithilfe der AfD-Stimmen eine Mehrheit bekam.
CDU-Chef Friedrich Merz hatte zuvor erklärt, er wolle die Abstimmung notfalls auch mit AfD-Stimmen gewinnen, obwohl er ansonsten immer wieder das Bestehen der Brandmauer zur AfD betont.
Umfrage: Zustimmung zu Brandmauer schwindet
In Umfragen sprechen sich immer weniger Menschen für den Erhalt einer „Brandmauer“ aus.
So halten in einer aktuellen YouGov Deutschland Umfrage nur noch eine knappe Mehrheit von 46 Prozent die „Brandmauer“ der anderen Parteien gegenüber der AfD für richtig, 41 Prozent finden sie falsch.
Im Februar 2025 lag die Zustimmung noch bei 54 Prozent.
Dabei fällt ein besonders starker Rückgang unter den Unionswählern auf: Nur noch jeder Zweite (50 Prozent) unterstützt die „Brandmauer“ – neun Punkte weniger als im Februar 2025.
Hingegen gestiegen ist sie bei Grünen-Wählern (89 Prozent, +3 Punkte), Wählern der Linken (76 Prozent, +9 Punkte) und SPD-Wählern (74 Prozent, +3 Punkte).
Für die Erhebung befragte YouGov Deutschland zwischen dem 8. und 11. Mai 2026 insgesamt 2.179 Personen in einer repräsentativen Stichprobe.
Vier Monate vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt kommt in einer INSA-Umfrage die AfD auf 42 Prozent und die CDU auf 24 Prozent. Es folgen die Linke (13 %), SPD (6 %), Grüne und BSW (jeweils 4 %) und FDP (3 %). Damit steht die AfD möglicherweise kurz davor erstmals in einem Bundesland die absolute Mehrheit zu erreichen.
Die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel trifft am 24. Februar 2026 in Berlin zu einer staatlichen Gedenkfeier im Bundestag für die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth ein. - Foto: Omer Messinger/Getty Images
Angesichts des Unmuts in großen Teilen der Bevölkerung über die Arbeit der Bundesregierung hat Ex-Kanzlerin Angela Merkel zur Fairness gegenüber Schwarz-Rot aufgerufen.
„Jeder Bürger sollte mit Maß und Mitte – das waren immer meine Lieblingsworte – versuchen, das, was die Regierung schon geschafft hat, zu ermessen“, sagte die einstige CDU-Vorsitzende dem Nachrichtenmagazin „Focus“. „Es ist ja nicht so, dass da gar nichts passiert ist.“
Merkel, die von 2005 bis 2021 Bundeskanzlerin war, wollte sich nicht im Detail zur Politik von Union und SPD äußern. Sie betonte aber: „Ich wünsche dieser Regierung Erfolg.“ Sie habe den Eindruck, „dass sich alle Beteiligten der unglaublichen Verantwortung bewusst sind“.
Die Regierung arbeite „unter wirklich schwierigen äußeren Bedingungen“, sagte Merkel und verwies auf die Kriege in der Ukraine und im Iran. Die Beliebtheit der Regierung ist seit deren Antritt vor gut einem Jahr stetig gesunken. In jüngsten Umfragen äußerten sich teils mehr als 80 Prozent der Befragten unzufrieden über ihre Arbeit.
Sie ruft gleichzeitig zu mehr Toleranz für Debatten innerhalb der Regierung auf. „Die Debatte wird heute immer sofort ‚Streit‘ genannt“, kritisierte Merkel. „Ich finde, Politiker müssen klarmachen: Es gibt keine Lösungsfindung, die nicht über irgendeine Debatte geht.“
Dem aktuellen Kanzler Friedrich Merz empfahl sie gegenüber dem Koalitionspartner SPD „ein weites Herz“.
Merkel nahm die Regierung gegen den Vorwurf der Zerstrittenheit in Schutz. Dass in einer Koalition bei komplexen Themen wie der Gesundheitsreform nur gleiche Meinungen herrschten, sei „schier ausgeschlossen“, sagte sie. „Das sind Meinungsfindungen, die finden im öffentlichen Raum statt. Aber dann müssen wir damit verantwortungsvoll umgehen und nicht immer skandalisieren.“
Besorgt zeigte sich die Altkanzlerin über ein schwindendes Ansehen politischer Einigungen. „Der Kompromiss wird dann auch noch niedergemacht, dabei liegt es in der Natur der Sache“, betonte Merkel.
„Kompromiss ist das, was Vielfalt möglich und mehrheitsfähig macht.“ Zur Veranschaulichung zog sie einen privaten Vergleich: Sie könne sich nicht einmal in ihrer eigenen Familie mit fünf oder sechs Personen immer durchsetzen.
Mit Blick auf die Regierungsarbeit unterstrich Merkel die Bedeutung persönlicher Kanäle zwischen den Spitzen der Koalitionspartner. Unabhängig von der Parteifarbe – ob FDP oder SPD – sei es für sie essenziell gewesen, einen Raum für Gespräche mit den Parteivorsitzenden zu haben, in dem eine „Vertrauens-Grundbasis“ herrsche.
Merkel fordert mehr Mut und Ehrlichkeit in der Rentendebatte
Sie mahnt, die Debatte um die Rente mit mehr Mut und Ehrlichkeit über künftige Belastungen zu führen. Die Menschen in Deutschland leisteten bereits seit Jahren einen erheblichen Beitrag zur Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme, dieser müsse jedoch politisch besser kommuniziert werden.
„Vielleicht wäre es hilfreich, wenn heute den Menschen auch mal gesagt würde: Schaut, ihr leistet eigentlich seit 2005 jedes Jahr einen Beitrag dazu, dass wir jedes Jahr das demografische Problem lösen“, sagte Merkel.
Sie verwies darauf, dass die schrittweise Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre eine enorme kollektive Anstrengung darstelle: „Jeder Jahrgang arbeitet einen Monat länger, in Zukunft sogar zwei.“ Wer 2029 in Rente gehe, habe im Vergleich zu 2005 zwei Lebensjahre mehr gearbeitet. „Das ist für manche Menschen, die auch körperlich schwere Arbeit machen, ein Beitrag.“
Gleichzeitig forderte die Altkanzlerin die aktuelle Politik auf, rechtzeitig neue Konzepte für die Zeit nach dem Auslaufen der aktuellen Regelungen vorzulegen. Die allermeisten Bürger wollten schließlich, dass auch ihre Kinder und Enkel eine verlässliche Alterssicherung haben.
Es sei die Kunst der Politik, nicht eine Gruppe gegen eine andere auszuspielen: „Ich muss sagen: Wozu mache ich es? Wer leistet heute schon welchen Beitrag? Wer muss in Zukunft welchen Beitrag leisten?“ Nur durch diese Transparenz ließen sich notwendige Anpassungen in einer sich verändernden Welt durchsetzen.
Männliche Konkurrenten verdrängt
Merkel hält nicht viel von dem Vorwurf, sie habe männliche Konkurrenten in ihrer Karriere systematisch verdrängt.
Angesprochen auf das Etikett der „männermordenden Merkel“, das im Zuge ihres damaligen Machtkampfes mit dem heutigen Kanzler Friedrich Merz geprägt wurde, entgegnete sie: „Männer werfen andauernd Männer aus der Bahn. Und wenn jetzt eine Frau das tut, den Weg zu einer Position für sich genauso beansprucht wie ein Mann, dann redet man von der ‚männermordenden Merkel‘.“
Dieser Vorwurf sei „haltlos“ und „absurd“. Er sei ein Beleg dafür, dass es zum damaligen Zeitpunkt noch keine Erfahrung mit Frauen in solchen politischen Konkurrenzsituationen gegeben habe.
Wer in ein hohes Amt wolle, müsse Auswahlprozesse durchlaufen, bei denen nie alle glücklich seien, sagte Merkel weiter. Ihr selbst sei erst als Kanzlerin klar geworden, dass es in der CDU schwieriger war, Frau zu sein als aus dem Osten zu kommen. (afp/dts/dpa/red)
Im deutschen Regierungsviertel in Berlin. - Foto: ARAMA/iStock
Politiker von CDU und SPD drängen die Bundesregierung, den öffentlichen Streit einzustellen. In einer ungewöhnlichen Allianz appellieren der Vorsitzende des Arbeitnehmerflügels CDA, Dennis Radtke, und der Sprecher des konservativen Seeheimer Kreises in der SPD, Esra Limbacher, an die Spitzen der Koalition.
Radtke sagte dem „Spiegel“: „Bekommt endlich den Hintern hoch, reißt euch zusammen und konzentriert euch darauf, was wirklich wichtig ist: Wie erreichen wir Wachstum? Und wie schaffen wir das, ohne den sozialen Frieden im Land zu gefährden?“
Limbacher zitierte Altkanzler Helmut Kohl (CDU): „Entscheidend ist, was hinten rauskommt.“ Alle führenden Leute in der Regierung müssten sich jetzt zusammenreißen, den öffentlichen Streit beenden und ins Machen kommen. Das Land brauche große Veränderungen, Union und SPD seien gemeinsam in der Pflicht.
Seit Ostern hat sich der Streit in der Koalition verschärft. Minister werfen einander vor, falsch auf die Energiepreiskrise und die schwächelnde Wirtschaftsentwicklung zu reagieren.
„Im Moment bestimmen die Lautesten und Schrillsten in unseren Parteien die öffentliche Wahrnehmung der Koalition“, sagte Limbacher. Mancher versuche, „die politische Mitte zu sabotieren. Dagegen müssen sich die Vernünftigen bei uns und in der Union wehren und lauter werden.“ (dts/red)
Stuttgart: Trikot statt Blumen – neuer Ministerpräsident Cem Özdemir posiert nach der Landtagswahl mit Thomas Strobl - Foto: Marijan Murat/dpa
Der neue baden-württembergische Ministerpräsident Cem Özdemir hat zum Start seiner grün-schwarzen Koalition erklärt, sich von Berlin „abheben“ zu wollen. Man wolle „die Dinge intern lösen und dann, wenn wir uns geeint haben, dann an die Öffentlichkeit treten“, sagte er im ZDF-„Heute Journal“.
Es gebe jetzt eine einmalige Chance, zu zeigen, dass Demokraten Probleme lösen können, so der Regierungschef. Man könne respektvoll miteinander umgehen und sich gegenseitig auch mal recht geben. „Also alles das, was in Berlin gerade leider nicht stattfindet“.
Der Grünen-Politiker sprach auch über den Finanzierungsvorbehalt, unter dem die Vorhaben seiner Koalition stehen: „Da unterscheiden wir uns von Berlin. (…) Wir können nicht Schulden machen wie die Weltmeister“.
Der neue Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Cem Özdemir (vorn,, Mitte), und seine Minister posieren vor der Villa Reitzenstein in Stuttgart, nachdem Özdemir und die Mitglieder seines Kabinetts am 13. Mai 2026 vereidigt worden waren.
Foto: Bernd Weißbrod/POOL/AFP via Getty Images
Berliner Grünen sehen „ganz großartiges Signal“
Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) wertete die Wahl von Cem Özdemir zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg als positive Aussage über Deutschland.
„Dass ein Cem Özdemir hierzulande Ministerpräsident werden kann, sagt sehr viel darüber, welch ein großartiges Land Deutschland ist“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Er selbst sei einfach nur glücklich.
Nouripour, der in Teheran geboren wurde und als Jugendlicher nach Deutschland gekommen ist, sieht seine eigene politische Karriere mit Özdemir verknüpft. Ohne Cem wäre er heute wohl nicht hier, sagte er.
„Als ich ihn das erste Mal im Fernsehen gesehen habe, ist mir klar geworden: Ich muss ja gar nicht Helmut heißen, um in eine Partei eintreten zu können.“ Özdemir habe ihn wirklich inspiriert.
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Katharina Dröge, sieht im Amtsantritt von Cem Özdemir ein „ganz großartiges“ Signal.
Dass es offensichtlich in Baden-Württemberg selbstverständlich geworden sei, dass jemand, der Özdemir heißt, Ministerpräsident ist, sei ein ganz tolles Signal an die Menschen mit Migrationsgeschichte in unserem Land, sagte Dröge der Sendung „Frühstart“ der Sender RTL und ntv.
Gerade in einer Zeit, in der die AfD so stark geworden sei, brauche es dieses Signal des Zusammenhalts und der Hoffnung. Politische Differenzen zu den Grünen im Bund sehe sie erst einmal nicht, auch sie wollten die Automobilindustrie stärken und setzten auf Wirtschaftspolitik. (dts/red)
NKR-Chef Goebel: eines der «handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden». (Archivbild) - Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Mit scharfen Worten hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) das vom Bundeskabinett beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz kritisiert.
NKR-Chef Lutz Goebel bezeichnete den Gesetzentwurf in der „Bild“-Zeitung als eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“.
Der Text sei „in weiten Teilen kaum verständlich“ und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar. Selbst Heizungs-Fachverbände würden Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes kritisieren sowie dessen mangelnde Praxistauglichkeit, sagte Goebel. „Genau solche Gesetze tragen zur Frustration vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat und Politik bei.“
Der Normenkontrollrat ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Beratergremium. Seine zehn Mitglieder haben die Aufgabe, sich für weniger Bürokratie, bessere Gesetze und eine digitale Verwaltung einzusetzen.
Normenkontrollrat fordert Überarbeitung des Gesetzes
Das Gesetz verursache zudem zusätzliche Bürokratie- und Beratungskosten, bemängelt der Normenkontrollrat. Die Aufteilung der Nebenkosten beim Einbau fossiler Heizungen etwa sei für viele Wohnungseigentümer ohne externe Beratung kaum umsetzbar.
Goebel forderte den Bundestag auf, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren zu überarbeiten und die Vorschläge von Fachverbänden zu prüfen.
Kernstück des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes der früheren Ampel-Koalition ist die Vorgabe, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt werden müssen.
Aus der Opposition heraus hatten die Unionsparteien das alte Heizungsgesetz heftig kritisiert. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, wie der Nachfolger unter Schwarz-Rot nun heißt, soll der Einbau neuer Gasheizungen weiter möglich sein – Voraussetzung soll ab 2029 sein, dass ein zunehmender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe genutzt wird. (dpa/red)
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Neues Heizungsgesetz
Das Bundeskabinett hat heute das neue Heizungsgesetz beschlossen. Es soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Hauseigentümer können damit wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden. Doch bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen. Öl- und Gasheizungen sollen zunehmend mit alternativen Brennstoffen betrieben werden.
Union und SPD haben gestern sechs Stunden über Energiepreise und Reformen beraten. Vereinbart wurde ein Fahrplan für die Projekte, weitere Entscheidungen sollen Anfang Juni fallen. Die geplante 1.000-Euro-Prämie wird nach dem Aus im Bundesrat nicht weiter verfolgt. Der Preis für CO2 soll im kommenden Jahr wieder zwischen 55 und 65 Euro liegen.
Die deutsche Autoindustrie steckt in einer anhaltenden Standortkrise – verursacht durch hohe Energiepreise, Bürokratie und Steuern. Viele große Unternehmen haben mit Sparprogrammen begonnen. Der Verband der Automobilindustrie warnt vor einer neuen Eskalationsstufe, auch durch den Umstieg auf E-Mobilität. Bis 2035 könnten bis zu 225.000 Arbeitsplätze wegfallen.
US-Präsident Donald Trump ist heute Abend Ortszeit zu seinem China-Besuch in Peking angekommen. Begleitet wird Trump von 16 Spitzenmanagern großer US-Konzerne – darunter Tech-Milliardär Elon Musk und Nvidia-Chef Jensen Huang. Morgen Vormittag ist das offizielle Treffen mit Chinas Staatschef Xi Jinping geplant. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen die Themen Iran und Handel.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat ihre Klage gegen den Milka-Hersteller Mondelez gewonnen. Das Landgericht Bremen wertete die Reduzierung bei einer Tafel Schokolade von 100 auf 90 Gramm bei gleichbleibender Verpackung als „relative Mogelpackung“. Mondelez hätte vier Monate lang deutlich auf die geringere Füllmenge hinweisen müssen.
Die Länder wollen Verwaltungsverfahren digital bündeln und den Ausbau moderner Netzinfrastruktur beschleunigen. (Symbolbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Digitalminister der Länder haben bei ihrer 5. Konferenz in Hamburg zentrale Beschlüsse für eine „einfachere digitale Verwaltung“ gefasst.
Im Mittelpunkt standen die Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda, schnellere Unternehmensgründungen und leistungsfähige digitale Infrastrukturen, teilte das Brandenburger Digitalministerium am Mittwoch, 13. Mai, mit.
Die Konferenz befasste sich auch mit der praxistauglichen Anwendung des Datenschutzes.
Brandenburgs Digitalminister Benjamin Grimm (SPD) sagte, dass die digitale Verwaltung den Alltag der Menschen erleichtern müsse, indem sie weniger Papier verlange und schneller zu Entscheidungen komme.
„Digital Only“ als Ziel
Die Föderale Modernisierungsagenda soll schrittweise den Regelfall „Digital Only“ einführen, wobei Menschen mit wenig digitalen Kenntnissen nicht ausgeschlossen werden sollen.
Das Vorhaben „Gründen in 24 Stunden“ zielt unterdessen darauf ab, Unternehmensgründungen zu vereinfachen, indem Anträge digital gebündelt erledigt werden können.
Die Länder sprachen sich auch für mehr Klarheit und Rechtssicherheit in der Datenschutzpraxis aus, ohne den Schutz persönlicher Daten zu verringern.
Zudem soll Deutschland als Standort für leistungsfähige und souveräne Rechenzentren gestärkt werden, um digitale Wertschöpfung und moderne Cloud-Infrastrukturen zu fördern. Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt und Glasfaser- sowie Mobilfunknetze weiter ausgebaut werden. (dts/red)
Das IPCC hat drei Klimamodelle wegen mangelnder Plausibilität zurückgezogen, darunter jene beiden mit der höchsten erwarteten Erwärmung. Damit brechen zehntausenden Studien und unzähligen klimapolitischen Maßnahmen die Grundlagen weg. - Foto: privat; NicoElNino/iStock; Montage: Epoch Times
In Kürze:
44 IPCC-Autoren haben drei Klimamodelle im Rahmen einer Neubewertung als „unplausibel“ erklärt und zurückgezogen: RCP8.5, SSP5-8.5. und SSP1-1.9.
Erstere Szenarien prognostizierten Erwärmungen von bis über 5 Grad Celsius bis zum Ende des Jahrhunderts.
Sie dienten damit tausenden Wissenschaftlern und Regierungen weltweit als Grundlage für Studien und Klimapolitik.
Mit dem Wegfall der wissenschaftlichen Grundlage müssten diese Arbeiten und Gesetze ebenfalls revidiert oder mindestens grundlegend überarbeitet werden.
Die Abweichung der globalen Mitteltemperatur vom langjährigen Mittel der Satellitenmessungen ist im dritten Monat in Folge praktisch unverändert. Im April 2026 lag sie +0,39 Grad Celsius über dem Mittelwert der vergangenen 30 Jahre. Im März betrug die Abweichung +0,38 °C, im Februar +0,39 °C in Bezug auf den jeweiligen Mittelwert.
Der durchschnittliche Temperaturanstieg seit 1979 beträgt 0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt oder 1,6 °C in einem Jahrhundert. Dieser mäßige Anstieg vertrug sich nie mit den Katastrophenszenarien des sogenannten Weltklimarats, offiziell das Zwischenstaatliche Gremium für Klimawandel (IPCC), der in seinen Szenarien einen Temperaturanstieg von 3 bis 5 Grad Celsius bis zum Jahr 2100 weissagte.
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Die Temperaturen im April 2026 überstiegen das langfristige Mittel um +0,39 Grad Celsius. Der langfristige Trend liegt weiterhin bei +0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt.
32 Computermodelle des IPCC sagten eine durchschnittliche Erwärmung (rot) von +0,44° C pro Jahrzehnt voraus. Lediglich ein Modell (“INM-CM4”, lila) liegt in der Näher der reale Messdaten (+0,16° C, grün) durch Wetterballons.
Foto: John R. Christy, University of Alabama über Europäisches Institut für Klima und Energie (EIKE), Übersetzung ts/Epoch Times
Das ist seit dem 7. April 2026 der Schnee von gestern. Wissenschaftler des IPCC haben an diesem Tag in einer aufsehenerregenden Veröffentlichung die bisherigen Untergangsszenarien kassiert.
In Politik, Medien und Wissenschaft müsste dies als eine große Erleichterung aufgenommen werden und zu einer sofortigen Korrektur der Klimapolitik führen. Doch die Diskussion findet in Deutschland nicht statt. Sondersendung im ARD, Sondersitzung des Deutschen Bundestages, Regierungserklärung der Bundesregierung zu den fehlerhaften Grundlagen des Klimaschutzgesetzes: Alles Fehlanzeige. Der Klimapopanz bleibt aufgebauscht, denn damit konnte man herrlich grüne und linke Politik machen.
IPCC-Autoren verabschieden sich von Katastrophenszenarien
Am 7. April 2026 erschien eine Veröffentlichung von 44 IPCC-Autoren, die mit für die Klimaszenarien des Weltklimarats verantwortlich sind. Unter der Federführung von Prof. Detlef van Vuuren erklärten die Wissenschaftler, dass die bislang in den letzten beiden Klimaberichten von 2013/2014 (AR5) sowie von 2021 bis 2023 (AR6) aufgeführten Szenarien, die zu Temperaturerhöhungen bis über 5 Grad Celsius im Jahre 2100 führen sollten, „implausible“ (unplausibel) sind.
In diesen Szenarien (RCP 8.5) wurde angenommen, dass die CO₂-Emissionen sich im Verlaufe dieses Jahrhunderts mehr als verdreifachen würden. Da das IPCC in seinen Modellen CO₂ als den wesentlichen Klimafaktor zugrunde legt, kam man so auf erschreckende Temperaturanstiege. Im Modell RCP8.5 sollte es nach dem letzten Bericht (AR6) bis zum Jahre 2100 um 4,4 bis 5,7 Grad wärmer werden.
Seit vielen Jahren weisen Wissenschaftler, darunter auch ich in mehreren Beiträgen und in einem eigenen Kapitel in meinem Buch „Unerwünschte Wahrheiten“ darauf hin, dass in diesem Extremszenario schon 2080 der weltweite Kohlenstoff in Form von Öl, Gas und Kohle erschöpft wäre. Mit anderen Worten, wir können nicht so viel CO₂ erzeugen, wie erforderlich.
Trotzdem hielt man an diesem Szenario fest und beschrieb es sogar als „business as usual“. Der Trick ging weitgehend auf: Das Schreckensszenario beherrschte mit Schlagzeilen wie „Bis zu 5 Grad Erwärmung …“ die Medien.
Mit diesem Szenario wurde auch im politischen Raum gearbeitet und damit Gesetze zur Einführung der CO₂-Steuer, Klimaschutzprogramme und Verbrennerverbote begründet. Selbst das Bundesverfassungsgericht stützt sich auf die IPCC-Berichte, die das Gericht als „zuverlässige Zusammenfassung des aktuellen Kenntnisstands zum Klimawandel“ ansieht. Das Gericht begründet seine Entscheidung in den Randnummern 19 und 22 seines Beschlusses vom 21. März 2021 wie folgt:
„Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gilt derzeit ein globaler Temperaturanstieg um mehr als 3 °C bis zum Jahr 2100 als wahrscheinlich.“
Das Bundesverfassungsgericht nimmt also als Basis seiner Entscheidung eine Temperaturprognose, die mittlerweile als unplausibel verworfen worden ist. Und zwar nicht von irgendwem, sondern von den Wissenschaftlern, die für die Szenarien des Weltklimaberichts verantwortlich sind.
Hätte das Bundesverfassungsgericht und nachfolgend die Bundesregierung die damals schon vorhandene Kritik an den Katastrophenszenarien des IPCC zur Kenntnis genommen – wie man es bei einer solch folgenschweren Entscheidung eigentlich voraussetzen sollte–, hätte man einen solch schwerwiegenden Fehler, der Deutschland ins Unglück stürzt, vermeiden können. Die federführende Richterin Britz schrieb lieber in den Beschluss Formulierungen hinein, die auch schon ihr Ehemann, der damalige Vorsitzende der Grünen in Frankfurt, Bastian Bergerhoff, nahezu wortgleich auf seiner persönlichen Webseite Monate vor dem Beschluss veröffentlicht hatte.
Was sind die neuen IPCC-Weissagungen?
Der US-Klimawissenschaftler Roger Pielke Jr. hat die Veröffentlichung der 44 Wissenschaftler vom 7. April 2026 untersucht. Die Veröffentlichung behandelt nur noch sieben Szenarien mit hohen, mittleren und niedrigen CO₂‑Emissionen. Das neue hohe Emissionsszenario („CMIP7 High“) wird von den Autoren selbst als unwahrscheinlich bezeichnet. Darin würden die Emissionen noch einmal um 30 Prozent ansteigen – und im Verlaufe dieses Jahrhunderts auch nicht mehr absinken.
Dieses neue Hoch-Szenario ist auch deswegen absurd, weil es eine Bevölkerungsexplosion von heute 8,2 Milliarden auf 14,5 Milliarden Menschen annimmt. Die heutigen Bevölkerungsprognosen gehen von einer maximalen Bevölkerung von 9 bis 10 Milliarden Menschen in diesem Jahrhundert aus.
Entwicklung der CO₂-Emissionen aus fossilen Kraftstoffen und Industrie (FFI) im 21. Jahrhundert nach Vorhersage verschiedener Klimamodelle. Das Szenario mit den höchsten Emissionen (SSP5-8.5) wurde von den verantwortlichen Autoren revidiert. Das neue „Hoch“-Szenario geht von 40 Prozent geringeren Emissionen aus. Das neue „Sehr-Niedrig“-Szenario repliziert im Wesentlichen das ebenfalls zurückgezogene Szenario SSP1-1.9.
Das mittlere Szenario („CMIP7 Medium“) orientiert sich an den aktuellen Prognosen der Internationalen Energieagentur IEA und ist wohl die wahrscheinlichste Entwicklung. Sie wird beschrieben als Fortsetzung der heutigen Politik „current policies“ und führt bis 2050 und darüber hinaus zu unmerklich höheren Emissionen als heute. Sie belaufen sich damit am Ende des Jahrhunderts auf etwa ein Drittel der RCP8.5-Prognose.
Nach den Berechnungen der 44 Wissenschaftler errechnet sich daraus eine Erwärmung bis zum Jahre 2100 von 2,56 Grad Celsius gegenüber dem Jahre 1860. Da im Jahre 2025 gegenüber dem Basisjahr 1860 bereits eine Erwärmung von 1,45 Grad Celsius festgestellt wurde, geht das mittlere und wahrscheinlichste Szenario von einer Erwärmung um nur 1,1 Grad Celsius bis zum Jahre 2100 aus.
Das wäre alles andere als eine Katastrophe. Wenn man wie das IPCC annimmt, dass die Erwärmung im Wesentlichen vom CO₂ bestimmt wird, dann kann man auch den Anteil Deutschlands an dieser Erwärmung bis 2100 berechnen. Deutschland hat einen Anteil von zuletzt 1,46 Prozent an den globalen, anthropogenen CO₂‑Emissionen. 1,46 Prozent von 1,1 Grad machen 0,016 Grad bis zum Jahre 2100 aus.
Die schlimmste Erfahrung der letzten Wochen ist aber, dass die doch so gute Nachricht, dass die Klimakatastrophe abgesagt werden kann, in Deutschland nicht diskutiert wurde. Wenn man das ernsthaft täte, müssten alle Gesetze, Programme und Subventionen, die den angeblich zu erwartenden Klimanotstand bekämpfen sollen, rigoros abgeschafft werden. Das wäre zwar mehr als peinlich für unsere Klimakämpfer in Regierungen und Medien. Aber es wäre der Beginn eines neuen deutschen Wirtschaftswunders.
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Nach dem Koalitionsausschuss sieht SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese das Bündnis aus Union und SPD wieder auf Kurs. „Wir haben wieder Tritt gefasst“, sagte Wiese der „Rheinischen Post“.
Er ergänzte, nun gelte es, in dem wiedergefundenen Arbeitsmodus zu bleiben und vor dem Sommer politisch abzuliefern. Die Sitzung des Koalitionsausschusses sei sehr wichtig gewesen, sagte der SPD-Politiker weiter. Man habe gemeinsam und vertrauensvoll Wege zu dringenden Lösungen für das Land erarbeitet.
So seien Zeitpläne für entscheidende Modernisierungsprojekte abgesteckt und ein Dialog mit den Sozialpartnern vereinbart worden, um eine breite Zustimmung zu den Reformen zu erwirken, erklärte Wiese. (dts/red)
Özdemir gewann nach einer Aufholjagd die Landtagswahl - sehr knapp. - Foto: Marijan Murat/dpa
Der Grünen-Politiker Cem Özdemir ist neuer Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Die Abgeordneten des Landtags wählten ihn in Stuttgart zum Regierungschef. 93 Parlamentarier stimmen mit Ja, 26 mit Nein, es gab 4 Enthaltungen. Die grün-schwarze Koalition hat eine Mehrheit von 112 Stimmen im Parlament.
Özdemir ist damit der erste Regierungschef mit türkischen Wurzeln in der Geschichte der Bundesrepublik. Er folgt auf Langzeit-Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der nach 15 Jahren aus dem Amt scheidet, und ist nach ihm der zweite grüne Ministerpräsident Deutschlands.
Zuvor hatte die AfD-Fraktion den CDU-Chef Manuel Hagel, der Vizeregierungschef der neuen Regierung werden soll, als Gegenkandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten vorgeschlagen. Hagel kam auf 34 Stimmen. In der AfD-Fraktion sitzen 35 Abgeordnete. Die Wahl erfolgte geheim.
Keine stärkste Fraktion im neuen Landtag
Özdemir führt im Südwesten eine Neuauflage der grün-schwarzen Koalition an. Grüne und CDU regieren in Baden-Württemberg bereits seit zehn Jahren miteinander. Die Grünen waren bei der Landtagswahl am 8. März mit 30,2 Prozent knapp stärkste Kraft geworden, dicht gefolgt von der CDU mit 29,7 Prozent. Im neuen Landtag verfügen beide Parteien über jeweils 56 Mandate.
Grüne und CDU hatten sich in wochenlangen und teils zähen Verhandlungen auf ein gemeinsames Regierungsprogramm für die kommenden fünf Jahre geeinigt. Am Montag erst hatten Özdemir und CDU-Landeschef Manuel Hagel den Koalitionsvertrag unterzeichnet.
Geplant sind unter anderem ein kostenloses und verpflichtendes letztes Kindergartenjahr sowie Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Am Dienstag trat der baden-württembergische Landtag in seiner neuen Zusammensetzung erstmals zusammen.
Kernpunkte des Koalitionsvertrags
Der neue Koalitionsvertrag beinhaltet unter anderem das Ziel, das Bundesland bis 2040 klimaneutral zu machen und damit fünf Jahre früher als der Bund. Außerdem sollen Unternehmensgründungen künftig innerhalb von 48 Stunden möglich sein.
Weitere Vorhaben: Ein verbindliches und kostenfreies letztes Kindergartenjahr, ein Effizienzgesetz mit einer „One-in, two-out“-Regel, wonach für jede neue Vorschrift zwei alte abgebaut werden müssen. Ein „Zukunftsfonds“ soll zur Hebelung privater Investitionen, für Gründungen, Skalierung und technologische Wertschöpfung eingesetzt werden.
Die Landesregierung will sich auf europäischer Ebene für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren einsetzen. Eine Milliarde Euro sollen für kommunale Investitionen in energetische Sanierung und Energieeffizienz investiert werden. Ein neuer Gebäudetyp „BW-Standard“ soll kostengünstigeres Bauen und Umbauen möglich machen.(dpa/dts/red)
Ein Erdgaskraftwerk. Diese sollen im Rahmen der Energiewende künftig als Reserve bereitstehen. - Foto: Pla2na/iStock
Noch in diesem Jahr soll der Bau neuer Gaskraftwerke mit einer Leistung von insgesamt 9 Gigawatt ausgeschrieben werden. Das Bundeskabinett verabschiedete in Berlin ein Gesetz zur Sicherung von Kraftwerksleistungen.
Im Jahr 2027 würden weitere 2 Gigawatt ausgeschrieben, sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). „Damit stellen wir sicher, dass Kraftwerke, die wir dringend benötigen, bis zum Jahr 2031 errichtet werden können.“
Es besteht 36 Gigawatt zusätzlicher Bedarf
Reiche begründet den Schritt mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und dem Kohleausstieg. Strom müsse auch dann sicher verfügbar sein, „wenn Wind und Sonne pausieren“.
Die Bundesnetzagentur habe deshalb bis 2035 einen zusätzlichen Bedarf von 36 Gigawatt Kraftwerkskapazität identifiziert. Reiche hatte lange mit der EU-Kommission über die Genehmigung für neue Kraftwerke verhandelt.
Nach ihrem Amtsantritt im vergangenen Jahr hatte sie angekündigt, dass neue Gaskraftwerke mit einer Gesamtkapazität von mindestens 20 GW gebaut werden sollen, um sogenannte Dunkelflauten auszugleichen, wenn Wind- und Solarstrom nicht hinreichend zur Verfügung stehen.
Da die Kraftwerke als Back-up allerdings nur begrenzte Betriebszeiten haben sollen, benötigen sie für einen wirtschaftlichen Betrieb staatliche Fördermittel.
Stromspeicher de facto ausgeschlossen
Derartige Subventionen müssen auf EU-Ebene beihilferechtlich genehmigt werden, weil sie einen Eingriff in den europäischen Strommarkt darstellen. Aus Brüssel erhielt Reiche schließlich nur die Genehmigung für deutlich weniger Gaskraftwerke.
Die Ausschreibungen müssen zudem technologieoffener sein und auch Technologien wie große Stromspeicher zulassen.
Die nun angekündigte Ausschreibung von 9 Gigawatt Leistung schließt Stromspeicher de facto aus. „In den kommenden Jahren können aber auch andere Technologien in den Kapazitätsmarkt mitbieten“, sagte Reiche.
In den kommenden Jahren soll es zudem weitere Ausschreibungen für den Umstieg auf Wasserstoffbetrieb von Kraftwerken geben. (afp/red)
Der Bundeskabinett hat heute das neue Heizungsgesetz beschlossen. - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
„Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachten Gesetzesentwurf verabschiedet. Sofern alles nach Plan verläuft, tritt das neue Heizungsgesetz am 1. Juli 2026 in Kraft und hat weitreichende Folgen für Hauseigentümer, Vermieter und Mieter.
Damit reformiert die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz der vorherigen Ampelkoalition, auch Heizungsgesetz genannt. Zunächst ändert sich der Name: Künftig heißt es „Gebäudemodernisierungsgesetz“, kurz GModG.
„Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl“, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach der Kabinettssitzung.
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„Die starre 65-Prozent-Erneuerbaren-Quote entfällt. Die Zwangsberatung entfällt. Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt.“
Bereits die Ampelregierung hatte das GEG reformiert. Die Reform wurde als Heizungsgesetz bekannt und sah insbesondere vor, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
In vielen Fällen wäre der Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen dann nicht mehr möglich. Union und SPD einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag dann darauf, das Heizungsgesetz wieder „abzuschaffen“. Die Pflicht, eine noch funktionierende Heizung auszutauschen, sah auch das Heizungsgesetz der Ampelregierung nicht vor.
Das grundlegende Ziel, „dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO₂-frei betrieben werden“, bleibt aber bestehen. Zudem ist die Bundesregierung damit weiterhin bestrebt, die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Vorgabe bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dadurch soll die Dekarbonisierung im Gebäudesektor ungebremst voranschreiten.
Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.
Foto: Epoch Times
Es trifft zunächst Vermieter
Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
CO₂-Preis,
Gasnetzentgelte,
Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.
Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.
Was gilt für Hauseigentümer?
Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.
Foto: mf/Epoch Times
Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.
„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.
Mehr Planungssicherheit?
Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.
Bio-Treppe ab 2029
Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.
Foto: mf/Epoch Times
Grüngasquote
Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
Milka-Schokolade (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die neuen Milka-Schokoladentafeln mit weniger Inhalt und nahezu identischer Verpackung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Das entschied das Landgericht Bremen. Die Füllmengenreduzierung von 100 auf 90 Gramm sei eine „relative Mogelpackung und somit eine Irreführung des Verbrauchers“.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie kritisierte, dass die Verpackung und das Design der neuen 90-Gramm-Tafeln identisch mit dem der alten 100-Gramm-Tafeln sei, obwohl Milka-Hersteller Mondelez die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner gemacht habe.
Verbraucherzentralen fordern Nachbesserung
Ein deutlicher Hinweis auf die Reduzierung des Inhalts fehle, so die Verbraucherschützer. Die neue Nennfüllmenge des Produkts stehe zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung, doch diese Angabe werde oft von den Laschen der Kartons in den Supermarktregalen verdeckt.
Mondelez kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen. Es ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verbraucherzentrale Hamburg forderte die Bundesregierung zu Nachbesserungen auf. „Unserer Auffassung nach sollten Hersteller vom Gesetzgeber zu verbindlichen Vorgaben bei schrumpfenden Packungsinhalten verpflichtet werden. Wir fordern einen Warnhinweis für Produkte mit verringerter Füllmenge für mindestens sechs Monate“, erklärten die Verbraucherschützer.
„Auch die Packungsgröße muss bei weniger Inhalt entsprechend kleiner werden. Unternehmen wie Mondelez nutzen die Gesetzeslücke schamlos aus.“ (dts/red)
Hanno Berger: Die Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal wurde zu mehrjährigen Haftstrafen wegen schwerer Steuerhinterziehung verurteilt (Archivbild) - Foto: Oliver Berg/dpa
Der in den Cum-Ex-Steuerskandal verstrickte Anwalt Hanno Berger soll insgesamt zehn Jahre in Haft. Berger war zwei Mal rechtskräftig verurteilt worden. Das Landgericht Bonn verrechnete nun die beiden Strafen, wie ein Gerichtssprecher heute sagte.
Das Bonner Gericht hatte den Juristen zu acht Jahren Haft verurteilt, am Landgericht Wiesbaden erging ein weiteres Urteil über acht Jahre und drei Monate.
Beide Male wurde Berger schwere Steuerhinterziehung in jeweils drei Fällen vorgeworfen. Beide Verfahren hätten daher theoretisch auch gemeinsam verhandelt werden können, wie der Bonner Gerichtssprecher ausführte.
Das Gesetz sieht in diesen Fällen eine nachträgliche Verrechnung der Strafen vor. Die entsprechende Entscheidung fiel den Angaben nach bereits zu Anfang der vergangenen Woche. Zunächst hatte der WDR darüber berichtet.
Berger gilt als Schlüsselfigur des Cum-Ex-Steuertricks, der dem womöglich umfassendsten System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte zugrunde liegt.
Investoren schieben dabei Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag hin und her mit dem Ziel, sich vom Finanzamt Kapitalertragsteuern zurückerstatten zu lassen, die nie gezahlt wurde. Der Staat wurde so um Milliarden geprellt.
Der Anwalt hatte lange als Bankenprüfer in der hessischen Finanzverwaltung gearbeitet, bevor er zu internationalen Steuerkanzleien wechselte und vermögende Kunden zur „Minimierung ihrer Steuerlast“ beriet.
2012 durchsuchten Steuerfahnder seine Kanzlei in Frankfurt und eine Privatwohnung. Berger setzte sich in die Schweiz ab. Neun Jahre später wurde er verhaftet und im Februar 2022 nach Deutschland ausgeliefert.
Cum-Ex war seit Anfang der 2000er Jahre bei zahlreichen Banken im In- und Ausland üblich. Im Sommer 2021 erklärte der Bundesgerichtshof die Geschäfte für strafbar. Berger wurde im Dezember 2022 in Bonn und im Mai 2023 in Wiesbaden verurteilt. In beiden Verfahren wandte er sich an den Bundesgerichtshof, scheiterte dort jedoch. (afp/red)
Das DIW geht davon aus, dass ein Teil der Beschäftigten wegen ansteckender Krankheiten heute eher zu Hause bleibt als früher. (Symbolfoto) - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Anders als häufig angenommen ist die Zahl der Krankheitstage nach Erhebungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nicht in erster Linie wegen der elektronischen Krankschreibung stark angestiegen.
Die Forscher halten zwei andere Gründe für bedeutsamer: Zum einen hätten Atemwegserkrankungen zugenommen, zum anderen bleibe ein Teil der Beschäftigten bei ansteckenden Krankheiten eher zu Hause als früher. Diese Menschen seien seit der Corona-Pandemie vorsichtiger geworden.
Im Jahr fast drei Arbeitswochen krank
Seit 2022 liegen die jährlichen Fehlzeiten der Beschäftigten höher als zuvor. 2024 waren es laut Statistischem Bundesamt 14,8 Arbeitstage, 3,6 Tage mehr als vor der Einführung der elektronischen Krankschreibung 2022.
Das Amt und auch Krankenkassen gehen von einem statistischen Effekt aus. Die elektronische Krankschreibung führe dazu, dass vor allem kurzzeitige Erkrankungen vollständiger erfasst werden.
Das DIW widerspricht: Mit der elektronischen Krankschreibung habe das nur bedingt zu tun. Das Institut beruft sich auf seine Langzeitbefragung Sozio-oekonomisches Panel sowie auf Diagnosedaten der AOK.
Institut: Corona machte Beschäftigte vorsichtiger
„Der sprunghafte Anstieg an Fehltagen erklärte sich demnach vor allem aus dem häufigeren Auftreten von Atemwegserkrankungen“, erklärte Studienautor Markus Grabka. „Gleichzeitig hat sich nach der Corona-Pandemie wohl das Verhalten im Krankheitsfall geändert.“
Vor allem ältere Erwerbstätige und Beschäftigte, die sich große Sorgen um die eigene Gesundheit machten, blieben gerade bei ansteckenden Erkrankungen eher zu Hause als früher.
Um wieder zu weniger Fehltagen zu kommen, spricht das DIW sich dafür aus, eine Teilkrankschreibung einzuführen. Damit könnten leicht erkrankte Beschäftigte in begrenztem Umfang weiterarbeiten. (dpa/red)
Schloss Schwerin – Sitz des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern. Der Landesrechnungshof des Landes hat in seinem jüngsten Bericht Versäumnisse des Kabinetts in der Personalpolitik und bei der Digitalisierung bemängelt. - Foto: iStock
Rund vier Monate vor der Landtagswahl bleibt die AfD stärkste Kraft in Mecklenburg-Vorpommern.
In einer Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des Norddeutschen Rundfunks kam die Partei auf 36 Prozent, das war ein Prozentpunkt mehr als in der jüngsten Infratest-Umfrage im Januar. Die SPD legte zwei Punkte zu und kam auf 27 Prozent.
Linke vor CDU, Grüne unter 5-Prozent-Hürde
Die Linke erreichte mit 13 Prozent den dritten Platz (plus eins) und überholte damit die CDU, die nur noch auf zehn Prozent kam. Das BSW erreichte fünf Prozent und muss demnach um den Einzug in den Landtag bangen.
Die Grünen kämen mit vier Prozent derzeit nicht ins Parlament, ebenso wenig wie die FDP, deren Ergebnis nicht mehr gesondert ausgewiesen wurde.
Die Umfrage zeigte auch, dass die Zufriedenheit mit der Landesregierung gesunken ist. Nur noch 38 Prozent der Befragten gaben an, mit der aktuellen Koalition zufrieden zu sein. 58 Prozent waren es nicht.
Seit 1998 regiert die SPD
In Mecklenburg-Vorpommern wird am 20. September gewählt. Seit 1998 regiert dort die SPD mit wechselnden Koalitionspartnern. Seit der Wahl 2021 führt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) eine gemeinsame Regierung mit den Linken. Sie will das Land weiterhin regieren.
Spitzenkandidat der AfD ist Enrico Schult, nachdem der zuvor bestimmte Leif-Erik Holm nach einem internen Machtkampf auf die Kandidatur verzichtet hatte. Holm bewirbt sich als Direktkandidat in jenem Schweriner Wahlkreis, in dem auch Schwesig antritt.
Laut NDR wurden die Daten zwischen dem 7. und 11. Mai erhoben. Befragt wurden 1.153 Wahlberechtigte mittels computergestützter Telefon- und Online-Interviews. (afp/red)