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Söder warnt Pistorius vor Schwächung von Landeskommandos

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) vor einer Schwächung der Landeskommandos der Bundeswehr gewarnt.
Das berichtet die „Bild“ (Freitagausgabe). In einem Schreiben an den Minister äußerte Söder demnach „Irritation und Sorge“ über „offenbar laufende Planungen“ im Verteidigungsministerium.

Söder warnt vor Stellenabbau bei der Bundeswehr

Eine deutliche Reduzierung von Dienstposten und weitere organisatorische Änderungen würden die Landeskommandos schwächen, obwohl sie „das zentrale Bindeglied zwischen Bundeswehr und den Ländern darstellen“, schrieb Söder. „Das wäre der falsche Weg für unser Land und auch für die Bundeswehr selbst.“
Der CSU-Chef erklärte, Bayern unterstütze die Neuausrichtung der Bundeswehr zur Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung „nachdrücklich“. Zugleich seien die Länder bei Katastrophenlagen weiterhin auf schnelle Unterstützung der Bundeswehr angewiesen.

Söder fordert Stärkung des Heimatschutzes

Mit Blick auf den „Operationsplan Deutschland“ warnte Söder, die angedachten Maßnahmen würden die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen „konterkarieren“.
Eine „kompensationslose Beschneidung der Landeskommandos“ wäre „nicht nur ein Rückschritt für die gesamtstaatliche Resilienz, sondern auch für die Gesamtverteidigung Deutschlands“.
Zudem sprach sich Söder dafür aus, die „aufwachsenden Heimatschutzkräfte“ den Landeskommandos wieder „wie früher“ zu unterstellen. Diese müssten eng mit den zivilen Verteidigungsstrukturen zusammenarbeiten.

Warnung vor Einschnitten bei Führungsstrukturen

Mit Verweis auf das Hochwasser 2024 in Süddeutschland warnte der Ministerpräsident vor weiteren Einschnitten bei Personal und Führungsstrukturen. Abschließend forderte er Pistorius auf, die „offenbar angedachten Änderungen nicht weiterzuverfolgen“.
Die Landeskommandos und das Operative Führungskommando gelte es „zu stärken, nicht zu schwächen“. Das Verteidigungsministerium äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. (dts/red)
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„Moin“ wird Schulfach – plattdeutsch als zweite Fremdsprache

In Niedersachsen können Schüler ab dem kommenden Schuljahr Plattdeutsch als reguläre zweite Fremdsprache wählen. Das Kultusministerium in Hannover erteilte der Oberschule im ostfriesischen Uplengen die Genehmigung, Niederdeutsch als Unterrichtsfach anzubieten.
„Heute schreiben wir ein neues Kapitel für unsere Sprachenvielfalt in Niedersachsen“, erklärte Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) dazu.
Die Genehmigung gilt laut Ministerium für Schüler, die ab dem 1. August in den sechsten Jahrgang der Oberschule in der Gemeinde nordwestlich von Leer eintreten.
Plattdeutschunterricht in Wahlpflichtfächern oder Arbeitsgemeinschaften gibt es demnach an niedersächsischen Schulen schon länger. Neu ist aber das Angebot als reguläre zweite Fremdsprache.

Universität Oldenburg bietet passenden Studiengang an

Die Schule arbeitet demnach eng mit der Universität Oldenburg bei der Ausbildung von Lehramtsstudenten zusammen. An der Hochschule wird für diese bereits bereits seit 2023 ein Studiengang für Niederdeutsch angeboten.
In Uplengen sollen ab 2028 auch die nötigen Ausbildungsplätze bereitstehen, um Referendare im sogenannten Vorbereitungsdienst für das neue Unterrichtsfach zu schulen.
Die Lehrkräfte der Oberschule arbeiten außerdem federführend an der Entwicklung eines Kerncurriculums für Niederdeutsch mit – also einem detaillierten Lehr- und Lernzielplan für den entsprechenden Unterricht.
Zugleich zeichnete Kultusstaatssekretär Stephan Ertner vier weitere Schulen als „Plattdeutsche Schule“ oder „Saterfriesische Schule“ aus. Vier weitere Schulen wurden rezertifiziert. Insgesamt tragen nun 50 Schulen in Niedersachsen diesen Titel.

Sprachenvielfalt als EU-Auftrag

Bereits 2017 beschloss der niedersächsische Landtag die Weiterentwicklung des Plattdeutschunterrichts zum ordentlichen Schulfach. Plattdeutsch ist die gebräuchlichere umgangssprachliche Bezeichnung für die niederdeutsche Regionalsprache.
Frühere war Plattdeutsch neben dem als eigentlich Bildungssprache geltenden Hochdeutsch in Norddeutschland im Alltag weit verbreitet. Die Sprache verlor mit der Zeit an Bedeutung.
Nach der Jahrtausendwende setzte nach Angaben des Kultusministeriums in Hannover allmählich ein Umdenken ein – auch ausgelöst durch Initiativen der EU und des Europarats für den Erhalt der kulturellen Vielfalt in den Mitgliedsstaaten.

EU bietet speziellen rechtlichen Status

In einer Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen erhielten Niederdeutsch sowie die Teilen Niedersachsens gesprochene Minderheitensprache Saterfriesisch einen speziellen rechtlichen Status.
Niedersachsen ging demnach als eines von acht Bundesländern entsprechende Förderverpflichtungen ein.
Dem Ministerium zufolge änderte sich auch die pädagogische Bewertung. Erschienen Regionalsprachen wie das Plattdeutsch früher als tendenziell „bildungshemmend“, gelten sie demnach heute als „wichtige Bestandteile der Mehrsprachigkeit“.
Wer zweisprachig mit Hoch- und Niederdeutsch aufwachse, lerne leichter Fremdsprachen, teilte das Ministerium mit. (afp/dts/red)
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Von 3 auf 100: Spionagefälle in Schleswig-Holstein extrem angestiegen

Drohnenüberflüge und Ausspähversuche an sensiblen Einrichtungen haben die polizeilichen Fallzahlen im Bereich Spionage und Sabotage in Schleswig-Holstein massiv steigen lassen.
Sie erhöhten sich von drei im Jahr 2024 auf 100 im vergangenen Jahr, wie aus dem am Donnerstag vorgelegten Verfassungsschutzbericht des Landes hervorgeht.
„Die internationalen Entwicklungen prägen die Beobachtungsfelder des Verfassungsschutzes ganz erheblich“, erklärte Innenministerin Magdalena Finke (CDU) in der Landeshauptstadt Kiel.
Die geopolitische Lage habe sich „spürbar“ verändert, fügte Finke an. Schleswig-Holstein komme aufgrund der geografischen Lage an Nord- und Ostsee dabei eine besondere Bedeutung für die innere und äußere Sicherheit zu. Sogenannte Wegwerfagenten, Drohnensichtungen, Phishingkampagnen sowie militärische Aktivitäten im Küstenbereich zeigten dies.

Rechtsextreme Kriminalität nahm ab, linksextreme um fast 25 Prozent zu

Die Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität stiegen dem Bericht zufolge im Vorjahresvergleich um 5,4 Prozent und markierten mit 2822 ein neues Allzeithoch.
1.438 oder etwa die Hälfte entfielen auf den rechtsextremistischen Bereich, was einem Rückgang von 5,2 Prozent entsprach. Im Bereich des Linksextremismus registrierte die Polizei 330 Straftaten – das entsprach einem Plus um fast 25 Prozent gegenüber 2024.
Linksextremisten setzen den schleswig-holsteinischen Behörden zufolge zunehmend auf antimilitaristische Themen.
Den Hintergrund dazu bildeten gesellschaftliche Debatten um eine Wiedereinführung des Wehrdiensts und steigende Verteidigungsausgaben, hieß es.
Laut Verfassungsschutzbericht beteiligt sich die Jugendorganisation der Deutschen Kommunistischen Partei etwa an Aktionen im Umfeld sogenannter Schulstreiks gegen die Wehrpflicht und versucht dabei gezielt, Jugendliche anzuwerben.

Antisemitische Straftaten und islamistische Anschläge

Einen Rückgang um 23 Prozent auf 97 wurde im vergangenen Jahr bei antisemitischen Straftaten verzeichnet.
Ebenfalls deutlich rückläufig waren den Angaben vom Donnerstag zufolge die polizeilich registrierten Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger. Sie gingen im Vergleich zum Vorjahr sogar um etwa 53 Prozent auf 107 zurück.
Innenministerin Finke warnte mit Blick auf antisemitische Taten gleichwohl vor optimistischen Schlussfolgerungen. Antisemitismus bleibe eine „anhaltende Bedrohung“.
Der Verfassungsschutz warnte zudem vor einer anhaltend hohen abstrakten Gefahr durch islamistische Anschläge. Im Bereich der religiösen Ideologien wurden im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein 37 Straftaten gezählt, das Personenpotenzial der Szene wird auf 870 Menschen geschätzt.
Das rechtsextremistische Personenpotenzial wird auf etwa 1.250 Menschen geschätzt, wovon rund 350 als gewaltorientiert gelten. Das Potenzial in der linksextremistischen Szene liegt bei 755. Die Zahl rechtsextremer Gewalttaten lag im vergangenen Jahr bei 58, im linksextremen Bereich waren es 23. Insgesamt gab es laut Bericht 130 politisch motivierte Gewaltdelikte. (afp/red)
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Deutschland-Schlappe in der UNO: Wadephul dachte kurz über Rücktritt nach


In Kürze:

  • Deutschland erhielt bei der Wahl zum UN-Sicherheitsrat nur 104 Stimmen und verfehlte damit die notwendige Mehrheit deutlich.
  • Als nichtständige Mitglieder für die Jahre 2027 und 2028 wurden Österreich und Portugal gewählt.
  • Außenminister Johann Wadephul sprach von einer „herben Niederlage“.
  • Politiker verschiedener Parteien machen unterschiedliche außenpolitische Entscheidungen für das Scheitern verantwortlich.

 
Nach der deutlichen Schlappe für Deutschland bei der Abstimmung in der UN-Vollversammlung ist die Enttäuschung vor allem im Auswärtigen Amt groß. Mit nur 104 Stimmen scheiterte am Mittwoch, dem 3. Juni, die Bewerbung des Landes um einen Sitz im UN-Sicherheitsrat für die Jahre 2027 und 2028.
Für einen der beiden zu vergebenden Sitze als nichtständige Mitglieder der Gruppe „Westeuropa und sonstige Staaten“ (WEOG) hätte Deutschland 127 Stimmen benötigt. Bei der bis dahin letzten Kandidatur im Jahr 2018 entfielen noch 184 Stimmen auf Deutschland – damals ohne Gegenkandidatur und unter Bundeskanzlerin Angela Merkel. Gewählt wurden diesmal Portugal mit 134 und Österreich mit 131 Stimmen.

Merz: Deutschland bleibt „Stütze des Multilateralismus“

Bundesaußenminister Johann Wadephul war zuletzt persönlich nach New York gereist, um für die deutsche Kandidatur zu werben. Zudem verfügt Deutschland mit seiner Amtsvorgängerin Annalena Baerbock derzeit über ein Aushängeschild in den Vereinten Nationen: Sie wird noch bis zum 9. September den Vorsitz der Generalversammlung führen. Zu einem besseren Ergebnis für Deutschland führte beides nicht – Baerbock selbst war es, die das für Deutschland enttäuschende Ergebnis verkünden musste.
Führende Vertreter der Bundesregierung äußerten bereits am Tag der Verkündung ihre Unzufriedenheit mit dem Ergebnis. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, die Bewerbung sei „aus Überzeugung“ erfolgt, man habe jedoch das Ziel nicht erreicht.
Am Bekenntnis zur UNO und ihrer Rolle ändere dies nichts: „Das Resultat ändert nichts an den Aufgaben, die wir in den Vereinten Nationen haben. Deutschland bleibt eine verlässliche Säule des multilateralen Systems,“ so der Kanzler.
Auch Wadephul äußerte sich unmittelbar nach der Abstimmung in New York. Er erklärte: „Das Ergebnis ist eine echte Enttäuschung, weil es eine herbe Niederlage ist.“

Wadephul nennt mögliche Ursachen und schließt Rücktritt aus

Der Minister mutmaßte, dass Deutschlands Unterstützung für Israel potenzielle Stimmen gekostet haben könnte. Allerdings gehört auch das in den Sicherheitsrat gewählte Österreich zu den Unterstützern des jüdischen Staates und hat dies auch in seinem Abstimmungsverhalten in der UNO wiederholt deutlich gemacht.
Zudem machte Wadephul Russland für das Ergebnis verantwortlich, das wegen Deutschlands „felsenfester Unterstützung“ für die Ukraine „Stimmung gegen uns gemacht“ habe. Auch die späte Bewerbung habe Deutschland geschadet; diese wurde erst im Jahr 2024 offiziell angekündigt.
Gänzlich unerwartet kam die Niederlage jedoch nicht: Für Deutschlands Bewerbungen um einen Sitz im Sicherheitsrat hatte sich bereits seit Längerem ein Acht-Jahres-Rhythmus etabliert. Die Bundesregierung kündigte zudem an, sich in acht Jahren erneut bewerben zu wollen.
Persönliche Konsequenzen aufgrund des Scheiterns schloss Wadephul aus. Er habe sich „persönlich nichts vorzuwerfen“, erklärte der Minister. Laut der Deutschen Presse-Agentur habe er lediglich „kurz“ über einen Rücktritt nachgedacht. Gleichzeitig räumte er ein, dass seine „Überzeugungskraft in Berlin durch dieses Ergebnis natürlich nicht größer“ werde.

SPD und Grüne: Außenpolitische Signale und Kürzungen mitverantwortlich

Der SPD-Außenpolitiker Ralf Stegner äußerte auf X sein Bedauern über das Scheitern der deutschen Bewerbung um einen Sitz im UN-Sicherheitsrat. Außenminister Wadephul treffe daran jedoch keine Mitschuld, so der Sozialdemokrat.

Wörtlich schrieb er: „Deutschland ist leider bei der Bewerbung um einen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gescheitert. Am Einsatz des Bundesaußenministers Jo Wadephul hat das sicher nicht gelegen, an der reichlich späten adäquaten Reaktion auf Völkerrechtsverletzungen im Nahen Osten wohl eher. Schade!“

Der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Adis Ahmetovic, sprach von einem „spürbaren außenpolitischen Rückschlag“. Das Ergebnis falle „nicht vom Himmel“, so der Bundestagsabgeordnete aus Hannover. Man müsse sich nun fragen, „welche Signale Deutschland in den vergangenen Jahren ausgesendet hat“.

Die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner erklärte, Merz und Wadephul hätten das Ergebnis zu verantworten. Deutschland habe „in den vergangenen Monaten viel Vertrauen auf der internationalen Bühne verspielt“. So habe die Bundesregierung etwa humanitäre Hilfen gekürzt.

Zuletzt hatte Deutschland Haushaltskürzungen beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und im Auswärtigen Amt beschlossen, die auch humanitäre Ausgaben betreffen. Diese beziehen sich jedoch nicht primär auf Deutschlands Pflichtbeitrag zum regulären UN-Budget, sondern vor allem auf freiwillige und thematische Zahlungen an UN-Organisationen und Programme.

Hat Deutschland seine Außenpolitik zu moralisch ausgerichtet?

Die Vorsitzende der Linkspartei, Ines Schwerdtner, sprach von einer „Schlappe für den sogenannten Außenkanzler Friedrich Merz“. Gegenüber „t-online“ erklärte sie, das Ergebnis sei „die Quittung dafür, dass Deutschland in den entscheidenden Konflikten dieser Tage den Mund gehalten und Völkerrechtsbrüche nicht eindeutig benannt“ habe.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah hingegen sieht die deutsche Niederlage als Konsequenz von zu viel Moralismus und zu wenig an außenpolitischem Realismus. Er erklärt auf X: „Die Welt hat Deutschland gezeigt, dass ihre Geduld mit der Geisterfahrer-Außenpolitik, den ständigen Belehrungen und der Kriegstreiberei erschöpft ist.“
Eine ähnliche Einschätzung kommt von FDP-Chef Wolfgang Kubicki. Er schreibt: „Das ist die Folge der anmaßenden Baerbock’schen Außenpolitik, anderen Staaten mit hoher moralischer Attitüde Belehrungen zu erteilen, die Außenminister Wadephul bedauerlicherweise fortsetzt. Die Bedeutung Deutschlands in der Welt ist damit einmal mehr auf ihre tatsächliche politische Größe zurechtgestutzt worden. Das kann und muss man ändern.“

Kampfabstimmung auch bei Kandidatur um den Asien-Sitz

Bei den nichtständigen Sitzen für die übrigen Gruppen erhielt Simbabwe für Afrika 182 Stimmen von 191 mitvotierenden Ländern. In der Regionalen Gruppe für Lateinamerika bewarb sich Trinidad und Tobago um den Sitz und kam auf 181 Stimmen. Eine Kampfabstimmung über einen Sitz für Asien gewann nach vier Abstimmungsrunden Kirgistan gegen die Philippinen.
Nach der ersten Runde stand es 105 zu 85 für die zentralasiatische Ex-Sowjetrepublik. In den anschließenden Durchgängen konnte Kirgistan seinen Vorsprung ausbauen und wurde schließlich mit 142 Stimmen gewählt – mehr als alle europäischen Kandidaten. Die gewählten Länder werden mit Ende des Jahres Dänemark, Griechenland, Pakistan, Panama und Somalia ersetzen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Dobrindt hält an Grenzkontrollen fest

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den jüngsten Forderungen nach einem Ende der deutschen Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraums eine Absage erteilt.
Auf die Frage, ob die Kontrollen an den deutschen Grenzen jetzt wegfallen würden, antwortete Dobrindt am Rande eines Treffens der EU-Innenminister in Luxemburg: „Nein.“
Die Maßnahmen der vergangenen Monate seien „wirkungsvoll“ gewesen und deswegen sei es „weiterhin auch notwendig, dass unsere Maßnahmen greifen“, so der Minister.
Dobrindt sagte ein, dass das Instrument der Grenzkontrollen werde vor dem Hintergrund der jüngsten Reformen der EU-Migrationspolitik „flexibel weiterentwickelt“, aber „wir werden diese Kontrollen auch weiterhin brauchen“.

EU will Ende der Kontrollen

Insgesamt neun Länder des Schengenraums nehmen derzeit Kontrollen an ihren Grenzen zu anderen Schengenländern vor, darunter Deutschland, Österreich und die Niederlande. Die EU-Kommission legte diesen Staaten am 2. Juni nahe, diese Kontrollen zu beenden.
Als Grund wurden das Inkrafttreten des EU-Asylpakt in der kommenden Woche sowie das neue Einreisesystem EES genannt.
Zudem einigten sich Parlament und EU-Länder in dieser Woche auf eine Rückführungsverordnung, die Abschiebungen auch in Drittländer erleichtern soll.

Dobrindt sieht zwei notwendige Voraussetzungen

Der deutsche Innenminister sagte, der Außengrenzschutz der EU müsse „deutlich besser“ werden und die Dublin-Vereinbarungen müssten gelten.
Erst nachdem die Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen sich zeigten, könne „miteinander“ über ein Ende der Grenzkontrollen entschieden werden.
Das Dublin-System legt fest, welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist – zumeist der Staat, in dem der oder die Flüchtling zuerst registriert wurde. Viele reisen aber in der EU weiter. Ihre Rückführung in das zuständige EU-Land fand in der Praxis oft nicht statt.
Nach Angaben der EU-Kommission wichen Schengen-Mitgliedsländer seit 2006 in mehr als 490 Fällen von dem Grundprinzip der unbegrenzten Reisefreiheit ab.
Dabei darf ein Mitgliedsland laut Schengen-Kodex eigentlich nur im Fall „außergewöhnlicher Umstände“ wieder an den Grenzen kontrollieren – und zwar „vorübergehend“ und als „letztes Mittel“.
Deutschland nimmt im Prinzip seit 2015 mit wechselnder Intensität durchgehend Kontrollen an seinen Grenzen vor.(afp/red)
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Haushalte legen weniger Geld zurück

Trotz zahlreicher Unsicherheiten in der Weltwirtschaft legen die deutschen Haushalte im laufenden Jahr weniger Geld zurück als zuvor.
Laut einer Prognose der genossenschaftlichen DZ Bank dürfte die Sparquote im laufenden Jahr auf 10,2 Prozent des verfügbaren Einkommens zurückgehen, nach 10,3 Prozent im Vorjahr und 11,2 Prozent im Rekordjahr 2024.
Üblicherweise steigt die Sparquote in Krisenzeiten, weil die Menschen ihr Geld zusammenhalten.

Treibstoff und Energiekosten

Grund für die aktuelle Sparzurückhaltung sind der Bankstudie zufolge die erhöhten Energiepreise wegen der Sperrung der Straße von Hormus infolge des Irankriegs.
Wegen der zusätzlichen Aufwendungen beispielsweise für Treibstoff wird das Geldvermögen deutscher Privathaushalte 2026 deutlich langsamer wachsen als in den Vorjahren.
Die DZ Bank rechnet mit einem Zuwachs von 3,2 Prozent auf gut 10,2 Billionen Euro – nach 4,7 Prozent Steigerung im Vorjahr und 7,4 Prozent 2024.

Prognose: Hohe Inflation bleibt

Das genossenschaftliche Spitzeninstitut erwartet für 2026 eine Inflationsrate von 3,2 Prozent und für das Folgejahr 3,1 Prozent, also deutlich erhöhte Werte im Vergleich zum Stabilitätsziel der Europäischen Zentralbank von 2,0 Prozent.
Für zusätzliches Geldvermögen sieht die DZ Bank im Jahr 2027 bessere Perspektiven – unter der Voraussetzung einer Deeskalation des Iran-Konflikts. Dann könnte das Geldvermögen wieder um 5,0 Prozent wachsen.
Im laufenden Jahr lieferten die Aktienmärkte bislang wenig Rückenwind. Zwar haben sich DAX und Euro Stoxx 50 seit ihrem Tiefstand Ende März erholt, doch verglichen mit Ende 2025 könnten der DZ Bank zufolge die Kursgewinne bis Jahresende begrenzt bleiben. Die schwache Vermögensbildung trifft vor allem Durchschnittshaushalte. (dpa/red)
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Reiche will CO2-Emissionshandel weiter abschwächen

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will mit der geplanten Reform des Europäischen Emissionshandels für die Sektoren Energie und Industrie (ETS 1) deutlich länger CO2-Ausstoß zulassen als bisher geplant.
Das geht aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die die „Rheinische Post“ berichtet.

Einnahmen für den Klima- und Transformationsfonds

Die Bundesregierung bekenne sich demnach grundsätzlich zum ETS 1, sehe aber „Nachbesserungsbedarf“. Dies betreffe beispielsweise die von der EU-Kommission geplanten Verlängerungen der kostenlosen Zuteilung von CO2-Zertifikaten.
Die Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten fließen in Deutschland in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und werden damit für Förderprogramme für den Umstieg zu klimafreundlichen Technologien genutzt.
Wenn ein größerer Teil der Zertifikate kostenlos vergeben wird, sinken die Einnahmen für den KTF.

Mehr CO2, länger als erlaubt

Die EU-Kommission will Mitte Juli ihren Reformvorschlag vorlegen. Im Emissionshandel wird die Gesamtmenge der verfügbaren Emissionszertifikate jedes Jahr abgesenkt. Damit sinkt die Menge an CO2, die von der Industrie und der Energiewirtschaft ausgestoßen werden darf.
Das Tempo dieser Absenkung soll nun verringert werden – also mehr CO2-Ausstoß als bisher erlaubt werden.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass Reiche ein noch langsameres Tempo erreichen will als bislang geplant. Auch nach 2039 solle noch eine begrenzte Menge an Zertifikaten zur Verfügung stehen. Die Anpassung an die gelockerten EU-Klimaziele solle erst ab 2036 beginnen.

Vorreiter-Unternehmen fördern

Durch die Lockerung sehen sich Unternehmen benachteiligt, die bereits frühzeitig in klimaschonende Produktionen investiert haben.
Für diese sogenannten „First Mover“ plant Reiche deshalb ergänzende Förderinstrumente und nachfragestärkende Maßnahmen, die Investitionsrisiken abfedern sollen.
Grünen-Chef Felix Banaszak kritisierte die Pläne. Die Bundesregierung stehe vor der Frage, ob sie diejenigen bestrafe, die frühzeitig und ambitioniert in die Umstellung ihrer Produktion investiert hätten, oder ihnen den Wettbewerbsvorteil ermögliche, der sich durch diesen Mut ergebe. Es wäre ein Fehler, die Ambition aus dem Emissionshandel herauszunehmen, so Banaszak.
Das Signal an alle, die jetzt vor der Frage stünden, ob sie investieren, sei: Wartet lieber ab. Damit erreiche man weder Klimaziele noch Wettbewerbsfähigkeit, kritisierte der Grünen-Chef.
Sein Parteikollege Julian Joswig ergänzte, Merz und Reiche müssten aufhören, Verunsicherung zu produzieren. Erst Investitionen einfordern, dann die Rahmenbedingungen infrage stellen – das sei verantwortungslos gegenüber Standorten, Beschäftigten und dem Klimaschutz. (dts/red)
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Bauministerin will Obdachlosigkeit bis 2030 überwinden

Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hält an dem Ziel fest, die Obdachlosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden.
„Das ist eine Mammutaufgabe und eine Kraftanstrengung, an der wir festhalten wollen“, sagte Hubertz der „Rheinischen Post“. Das Recht auf Wohnen sei etwas, „an dem wir sehr hart arbeiten und was auf jeden Fall höchste Priorität hat“.
Neben Neubau und Wohnungsbau müsse man auch die Menschen im Blick behalten, die gar kein Dach über dem Kopf hätten und zu den verletzlichsten Gruppen gehörten. Das könnten Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam schaffen.

Länder erhalten 23,5 Milliarden Euro

Hubertz verwies darauf, dass allein der Bund in den kommenden Jahren 23,5 Milliarden Euro für bezahlbaren Wohnraum an die Länder gebe.
Hubertz räumte zudem ein, dass die geplanten Kürzungen beim Wohngeld schmerzhaft seien. Es könne keine Rede davon sein, dass sie unbedingt kürzen wolle. Wegen der schwierigen Haushaltslage müsse aber jedes Ministerium sparen.
„Da brauchen wir gar nicht drum herumreden“, sagte sie. Ihr Haus ringe mit dem Finanzministerium, wie man diesen Einschnitt möglichst verträglich gestalten könne.
Selbst bei einem Kahlschlag der Förderprogramme im Kernhaushalt käme keine Milliarde zusammen, daher führe leider kein Weg daran vorbei.

Idee: Staatliche Wohnungsbaugesellschaft

Die Idee einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft verteidigte Hubertz trotz Kritik aus der Branche und vom Koalitionspartner. Man brauche in der aktuellen Lage einen echten „Gamechanger“.
Es gehe nicht um eine neue große Behörde, sondern um ein schlankes Instrument, das schnell und effizient Aufträge für serielles und industrielles Bauen vergebe. „Ich bin Gründerin – und wenn es 99 Mal ein Nein gibt, ist das hundertste Mal vielleicht ein Ja“, sagte sie. (dts/red)
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Ist Politikerbeleidigung bald keine eigene Straftat mehr?


In Kürze:

  • Sachsens Justizministerin Constanze Geiert für Reform des Strafrechts für Beleidigungsdelikte
  • Speziell der „Majestätsbeleidigungsparagraf“ 188 StGB soll weichen
  • Vorstoß wird Thema bei der Frühjahrskonferenz der deutschen Justizminister in Hamburg

 
Die sächsische Staatsministerin für Justiz, Prof. Constanze Geiert (CDU), will bundesweit einen neuen strafrechtlichen Rahmen für Beleidigungsdelikte durchsetzen. Insbesondere der Straftatbestand der Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) sollte ihrer Meinung nach wieder abgeschafft werden. Der „Stern“ hatte als erstes Medium darüber berichtet.
Ein Sprecher des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz bestätigte auf Anfrage von Epoch Times, dass Geierts Beschlussvorschlag unter dem Titel „Reform der Beleidigungsdelikte – Abschaffung der Politikerbeleidigung“ rechtzeitig vor der nahenden Frühjahrskonferenz der deutschen Justizminister eingereicht worden sei. Auch dem Bundesjustizministerium sei das Papier zur Kenntnis gegeben worden. Es sei aber nicht zur Veröffentlichung bestimmt.

Beratungen ab 11. Juni

Das zweitägige Ministertreffen, die sogenannte JuMiKo, findet ab Donnerstag, 11. Juni, in Hamburg statt. Dann wird sich also auch Stefanie Hubig (SPD), die Chefin des Bundesjustizministeriums (BMJV), als Konferenzgast mit Geierts Antrag auf Prüfung einer grundlegenden Reform für den Umgang mit Beleidigungsdelikten auseinandersetzen.
Eine Sprecherin des BMJV verwies nach Anfrage von Epoch Times auf eine frühere Stellungnahme, die Hubig Anfang März gegenüber „T-online“ abgegeben hatte. Die Ministerin hatte sich damals zumindest offen dafür gezeigt, die Effekte des Paragrafen 188 StGB im Auge zu behalten:
„Natürlich müssen wir uns fortwährend fragen, ob wir damit das Richtige erreichen, oder ob es einer Korrektur bedarf.“

Kerngedanke: Paragraf 188 abschaffen oder wenigstens beschränken

Derzeit sieht Paragraf 188 (1) StGB im Falle einer gerichtlich festgestellten Beleidigung gegen eine Person des politischen Lebens unter bestimmten Umständen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren Dauer vor. Der allgemeine Beleidigungsparagraf 185 kennt dagegen ein Maximalstrafmaß von „nur“ zwei Jahren Haft.
Nach dem Beschlussvorschlag aus Sachsen soll nun geprüft werden, ob eine „Anpassung der Gesetzessystematik des 14. Abschnitts des Strafgesetzbuches in Betracht kommt“. Dieser Abschnitt umfasst die Paragrafen 185 bis 200 des StGB.
Nach Informationen des „Stern“ würde Geiert schon ein präziser gefasster Paragraf 185 allein genügen, um Beleidigungsdelikte auch gegen Politiker weiter angemessen sühnen zu können. Der im Volksmund als „Majestätsbeleidigungsparagraf“ bekannte 188 StGB könne von daher abgeschafft oder zumindest beschränkt werden. Geiert regte diesbezüglich an, den Wirkungsbereich des Paragrafen 188 StGB auf jene Äußerungen zu begrenzen, die dazu dienen könnten, „die Menschenwürde der Betroffenen anzugreifen“.

Aktuelle Regel wenig effektiv, aber kontraproduktiv im Sinne der Meinungsfreiheit?

Geiert begründete ihren Reformvorstoß gegenüber dem „Stern“ mit zwei Hauptargumenten. Erstens habe das 2021 wiedereingeführte Sonderstrafmaß für Politikerbeleidigungen entsprechende Attacken auf Amts- und Mandatsträger bislang auch nicht „effektiv“ verhindern können. Zum Zweiten könne die Meinungsfreiheit geschwächt werden, wenn bei den Bürgern der Eindruck entstehe, dass im Rahmen politischer Debatten „eine polemische Auseinandersetzung nicht mehr ohne Weiteres möglich“ sei.
Wenn man nun die gesamte „Systematik der Beleidigungsdelikte“ reformiere, diene dies aus Sicht Geierts zugleich zur Erhöhung der Rechtssicherheit, zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes und zur Stärkung der Meinungsfreiheit, wie der „Stern“ die Meinung der sächsischen Jura-Professorin skizzierte.

Wenn Meinungsäußerungen zu Straftaten werden können

Das Thema Politikerbeleidigung hatte erst vor wenigen Tagen wieder für Schlagzeilen gesorgt. Es ging dabei um Schmähworte, die unzufriedene Bürger im Internet gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gerichtet hatten.
Nach Informationen des „Tagesspiegel“ wertete etwa das Amtsgericht Öhringen die Bezeichnung „Lügenfritz“ in einem Facebook-Kommentar als strafbare Beleidigung. Deren Urheber müsse 30 Tagessätze Strafe zahlen. Kurz zuvor hatte das Amtsgericht Heilbronn ein ähnliches Strafmaß für das Wort „Lackaffe“ ausgesprochen, das Verfahren aber gegen Zahlung von 100 Euro eingestellt.
Vor dem Hintergrund dieser Neuigkeiten wies der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel auf seinem X-Kanal darauf hin, dass „scharfe, polemische, auch überspitzte“ Äußerungen grundsätzlich von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt seien. Das gelte auch für Werturteile mit einem tatsächlichen „Anknüpfungspunkt im politischen Meinungskampf“, wie er etwa in dem Wort „Lügenfritz“ zum Ausdruck komme. Seiner Einschätzung nach habe das Öhringer Amtsgericht also „gepatzt“.
Steinhöfel nutzte die Debatte für eine Generalkritik an der Alltagspraxis in deutschen Gerichten:
„‚Pinocchio‘ und ‚Lügen-Kasper‘ eingestellt, ‚Lügenfritz‘ verurteilt, ‚Lackaffe‘ für 100 Euro erledigt. Drei Amtsgerichte, drei Ergebnisse, ein Sachverhalt. Wo Gleiches derart ungleich behandelt wird, wird nicht Recht gesprochen, sondern gewürfelt.“
Nach Angaben der Nachrichtenagentur dts waren im Laufe des Jahres 2025 genau 6.246 Meldungen auf Grundlage von Paragraf 188 bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) eingegangen. Die ZMI ist Teil des Bundeskriminalamts. 2024 waren dort lediglich 4.439 Meldungsfälle angekommen, 2023 sogar nur 2.598. Im ersten Jahr ihres Bestehens, 2022, hatte die ZMI 1.404 Meldungen auf Basis des Politikerbeleidigungsparagrafen erhalten. Die Tendenz ist also stark steigend – und verursacht viel Aufwand für die Strafverfolgungsbehörden.

AfD-Antrag auf 188er-Abschaffung jüngst am Widerstand der Union gescheitert

Der jüngste Versuch, den von Anfang an umstrittenen Paragraf 188 zu streichen, war Ende Januar 2026 erfolglos geblieben. Damals hatte die AfD-Fraktion im Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Diskussion gestellt (BT-Drucksache 21/652, PDF).
Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner wies in seiner Rede vor dem Plenum darauf hin, dass der Unionsfraktionsvorsitzende Jens Spahn, also ein Parteikollege Geierts, wenige Wochen zuvor gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ ebenfalls für das Aus des Paragrafen 188 geworben hatte. Von Brandners Argumentation ließen sich aber weder die Angehörigen der CDU/CSU-Fraktion noch die übrigen Nicht-AfD-Parlamentarier beeindrucken. Am Ende stimmten alle Abgeordneten mit Ausnahme der AfD-MdBs nach teils hitzigen Debatten gegen den AfD-Antrag.
Vor rund anderthalb Jahren hatte es auch einen politischen Vorstoß in die entgegengesetzte Richtung gegeben. Damals sprach sich die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) dafür aus, Beleidigungsdelikte gegen Politiker noch leichter bestrafen zu können. Strenger als bei Delikten gegen gewöhnliche Bürger sollte ihrer Meinung nach auch dann durchgegriffen werden, wenn das öffentliche Wirken eines Politikers nicht „erheblich erschwert“ wird, wie es 188 StGB voraussetzt.

2021: Paragraf 188 um Beleidigung erweitert

Paragraf 188 StGB war durch das am 30. März 2021 erlassene „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ unter der damaligen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) erweitert worden.
Hatte sich der Paragraf bis dahin auf hohe Strafen für üble Nachrede und Verleumdung beschränkt, galt nun auch die Beleidigung von Personen des politischen Lebens als besonders strafwürdig. Die Politikerbeleidigung wurde zudem zu einem sogenannten „relativen Antragsdelikt“ erhoben: Die Staatsanwaltschaft kann von Amts wegen ermitteln, sofern sie ein „besonderes öffentliches Interesse“ an der Strafverfolgung erkennt. Einer eigenen Strafanzeige durch den mutmaßlich Geschädigten bedarf es somit nicht mehr.
Paragraf 188 im Wortlaut:
  1. Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
  2. Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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Warken plant höhere Belastungen für Heimbewohner

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant im Zuge der Pflegereform Einschnitte bei den Zuschüssen zu Heimkosten und höhere Belastungen für Gutverdiener. Das geht aus dem Gesetzentwurf für die Reform hervor, über den das Magazin „Politico“ berichtet.
Bei den Heimkosten sollen im kommenden Jahr demnach 2,6 Milliarden und im Jahr 2028 2,7 Milliarden Euro eingespart werden.
Am System gestaffelter Zuschüsse wird grundsätzlich festgehalten. Pflegebedürftige sollen jedoch jeweils sechs Monate später höhere Zuschüsse aus der Pflegeversicherung zu ihren Heimkosten erhalten.

Geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige

Warken plant für 2027 höhere Einnahmen und Kürzungen in der Pflegeversicherung in einem Gesamtvolumen von 11,25 Milliarden Euro. Die jährliche Finanzwirkung der Reform steigt laut Entwurf bis 2030 auf 20,34 Milliarden Euro.
Die Pflegekassen sollen künftig unter anderem geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlen.
Das soll die Pflegekassen 2027 um 1,8 Milliarden Euro entlasten und in gleichmäßigen Schritten bis 2030 auf 2,1 Milliarden ansteigen. Der Pflege-Beitragssatz für Kinderlose soll um 0,1 Prozentpunkte auf dann insgesamt 0,7 Beitragssatzpunkte steigen.
Außerdem sollen Gutverdiener analog zur Krankenversicherung über eine außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich zur Kasse gebeten werden.
Dies soll im kommenden Jahr 1,6 Milliarden Euro und in den beiden Jahren darauf je 1,7 Milliarden mehr in die Pflegekassen spülen. (dts/red)
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deutschland gesellschaft

Digital Natives gehen offline – Internetnutzung sinkt spürbar

Die Internetnutzung der Menschen in Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr spürbar zurückgegangen.
Wie die aktuelle und repräsentative „Postbank Digitalstudie 2026“ zeigt, verbringt die Bevölkerung im Schnitt noch 67,4 Stunden pro Woche im Netz. Das entspricht einem Rückgang von rund fünf Stunden gegenüber 2025.
Maßgeblich für diese Entwicklung ist vor allem das veränderte Nutzungsverhalten der unter 40-Jährigen, die ihre Online-Aktivitäten, insbesondere am Smartphone, gezielt reduzieren.
Das Smartphone bleibt dabei mit großem Abstand das wichtigste Tor zur digitalen Welt – 86 Prozent der Bevölkerung nutzen es für den Internetzugang. Auch hier ist die Bildschirmzeit rückläufig: Die wöchentliche mobile Nutzung sank von 25,7 auf 23,9 Stunden.

Schluss mit Dauer-Online

Besonders drastisch zeigt sich die digitale Erschöpfung bei den unter 40-Jährigen, jener Generation, die oft als „always-on“ gilt. Zwar bilden sie mit über 80 Stunden wöchentlicher Internetzeit noch immer die Spitze der Intensivnutzer, doch gerade bei ihnen fiel die reine Smartphone-Zeit im Vorjahresvergleich um drei Stunden auf 31 Stunden pro Woche.
Fast jeder dritte unter 40-Jährige (31 Prozent) plant, seine private Internetnutzung in den kommenden zwölf Monaten weiter einzuschränken. Über alle Altersgruppen hinweg verspüren 17 Prozent den Wunsch, offline kürzerzutreten.
David Dommel, Leiter des digitalen Performance-Marketings der Postbank, erklärt diese Entwicklung: „Mobil ins Internet zu gehen, gehört fest zum Tagesablauf der Deutschen. Doch vor allem junge Menschen wollen auch mal offline sein. Das gilt besonders fürs Handy, weil es überall verfügbar ist.“

Weniger Social Media, mehr Zeit für das echte Leben

Wofür wollen die Menschen ihre gewonnene Zeit nutzen? Die Antworten zeigen eine tiefe Sehnsucht nach dem Analogen.
41 Prozent derjenigen, die ihre Online-Zeit reduzieren wollen, möchten schlichtweg mehr Zeit für andere Dinge wie Familie, Freunde oder Hobbys haben.
Für 38 Prozent steht der Wunsch im Vordergrund, sich im Alltag weniger ablenken zu lassen. Auch negative gesundheitliche Auswirkungen (36 Prozent) und der Wunsch nach mehr Konzentration (33 Prozent) sind zentrale Motive für den digitalen Rückzug.
„Die Menschen in Deutschland unterscheiden bewusster zwischen notwendigen und überflüssigen Online-Aktivitäten“, sagte Dommel. Während nützliche Alltagshelfer wie Online-Banking mit über 50 Prozent Nutzung stabil bleiben, verlieren Zeitfresser an Reiz.
So fiel die regelmäßige Nutzung von Social-Media-Kanälen wie Instagram oder TikTok deutlich von 71 Prozent im Vorjahr auf nun 64 Prozent. Auch Messenger-Dienste und das Ansehen von YouTube-Videos sind leicht rückläufig.

Künstliche Intelligenz als neuer Magnet

Trotz der sinkenden Nutzungszahlen kann die Postbankstudie keinen endgültigen Abgesang auf das Internet ausmachen.
Insbesondere im Job bleibt das Netz unverzichtbar, wo Berufstätige im Schnitt 2,8 Stunden täglich vor allem über Notebooks und Desktop-PCs online sind. Und es gibt einen neuen Treiber, der das Potenzial hat, die Bildschirmzeit wieder in die Höhe zu treiben: Künstliche Intelligenz.
Trotz des Bedürfnisses nach mehr Balance bleibt die Offenheit für neue Technologien groß. Unter den Befragten, die das Internet künftig stärker nutzen wollen, ist KI mit 56 Prozent der mit Abstand wichtigste Grund für eine intensivere Nutzung. Schon heute nutzen 38 Prozent der Deutschen KI-Tools wie ChatGPT zur gezielten Informationssuche.
Für die „Postbank Digitalstudie 2026“ wurden zwischen April und Mai dieses Jahres 3.050 Menschen befragt. Um eine der Bevölkerung repräsentative Struktur abzubilden, erfolgte eine Gewichtung der Stichprobe nach Bundesland, Alter und Geschlecht. Zum Abgleich wurde der Mikrozensus 2022 des Statistischen Bundesamtes als Referenz genutzt. (dpa/red)
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deutschland

Bevölkerungsschutz-Messe: Praktische Hilfsmittel für Krisensituationen

Stromausfall, Hochwasser oder andere Notlagen: Wie können sich private Haushalte und Unternehmen sinnvoll auf Krisensituationen vorbereiten? Welche Lösungen gibt es für Notstromversorgung, Trinkwasseraufbereitung oder den Schutz von Haus und Eigentum?
Antworten auf diese Fragen liefert die INTERSCHUTZ in Hannover – die weltweit größte Fachmesse für Feuerwehr, Rettungswesen und Bevölkerungsschutz. Die Epoch Times berichtet live von der Messe und stellt praktische Hilfsmittel vor, die im Ernstfall helfen können.

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Im Livestream sprechen wir mit den Herstellern über ihre innovativen Produkte rund um Krisenvorsorge und Selbstschutz. Zu den Themen gehören unter anderem:
  • Notstromversorgung und Lichttechnik
  • Trinkwasseraufbereitung und Wasserversorgung
  • Schutz vor Hochwasser und Starkregen
  • Wärmeversorgung in Krisensituationen
  • Feuer- und Katastrophenschutz
  • Wasserrettung und Notfallausrüstung
  • Schutzraum- und Sicherheitskonzepte
Begleiten Sie die Epoch Times live auf der INTERSCHUTZ und erfahren Sie, welche Lösungen Fachleute für den Ernstfall empfehlen. Ab 15 Uhr starten wir.
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Deutschland scheitert überraschend bei Wahl zum UN-Sicherheitsrat


In Kürze:

  • Deutschland verpasst erstmals seit der Wiedervereinigung einen Sitz im UN-Sicherheitsrat.
  • Österreich und Portugal erhielten die erforderliche Zweidrittelmehrheit.
  • Deutschland kam nur auf 104 Stimmen.
  • Beobachter verweisen auf den späten Beginn der Kandidatur sowie außenpolitische Belastungsfaktoren.

Deutschland ist mit seiner Kandidatur für einen Sitz im mächtigen Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gescheitert. Österreich und Portugal werden in den Jahren 2027 und 2028 als nichtständige Mitglieder für die Gruppe „Westeuropa und sonstige Länder“ (WEOG) im UNO-Sicherheitsrat sitzen. Dazu gehören im Wesentlichen westliche Staaten sowie Israel und die Türkei.
Für die erforderliche Zweidrittelmehrheit wären 127 Stimmen erforderlich gewesen. Portugal erhielt 134, Österreich 131. Die UNO hat 193 Mitgliedstaaten – Afghanistan und Venezuela sind derzeit nicht stimmberechtigt. Deutschland war zuletzt 2019/20 in der Ära von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Sicherheitsrat vertreten.

Wadephul war in der UNO auf Werbetour für Deutschland gegangen

Traditionell kandidiert Deutschland alle acht Jahre für den Sicherheitsrat. Zum ersten Mal kam es dabei zu einer echten Kampfabstimmung in der WEOG-Gruppe, bei der Deutschland tatsächlich verlor. Im Jahr 2018 hatte sich ursprünglich auch Israel zu einer Kandidatur entschlossen, diese aber kurz vor der Abstimmung zurückgezogen. Deutschland wurde daraufhin mit 184 Stimmen gewählt.
Diesmal entfielen nur 104 Stimmen auf Deutschland, obwohl Bundesaußenminister Johann Wadephul zuletzt noch persönlich nach New York gereist war, um für die deutsche Kandidatur zu werben.
Kurz nach dem Amtsantritt von Friedrich Merz als Bundeskanzler hatten er und Wadephul eine „Außenpolitik aus einem Guss“ angekündigt. Diese sollte unter anderem eine stärkere Rolle Deutschlands als Bannerträger des „Multilateralismus“ und der „regelbasierten Weltordnung“ beinhalten.

Deutschland als zweitwichtigster Beitragszahler

Die Bundesregierung hatte darüber hinaus erklärt, eine stärkere Rolle Deutschlands entspreche dessen internationalem Gewicht und den finanziellen Beiträgen für die UN. Deutschland ist nach den USA, China und Japan der größte Geldgeber mit Blick auf die Mitgliedsbeiträge. Rechnet man das Budget für Blauhelm-Missionen und freiwillige Zahlungen dazu, sind sie die Nummer zwei.
Die „Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V.“ hatte im Vorfeld der Abstimmung einen knapperen Ausgang als 2018 für denkbar gehalten. So habe Österreich schon 2011 seine Kandidatur angekündigt und seither Zeit gehabt, für sich zu werben. Demgegenüber hatte sich Deutschland erst 2024 deklariert.

Bundesregierung hatte auf stärkere Rolle gesetzt

Außerdem sei Deutschland aktuell ein Ziel „russischer Propaganda“. Darüber hinaus habe die Positionierung der Bundesregierung zum Krieg in Gaza ihrem Ansehen bei einigen Mitgliedstaaten geschadet. Allerdings hatte sich die Haltung Österreichs in dieser Frage zumindest bis Mitte 2025 nicht substanziell von der deutschen unterschieden.
Merz und Wadephul hatten sich erhofft, mit einem Sitz im Sicherheitsrat einen stärkeren Einfluss auf Entscheidungsfindungen zu Themen wie dem Ukrainekrieg oder der Zukunft von Gaza zu erlangen. Wadephul hatte wiederholt erklärt, der UNO und deren Sicherheitsrat sollte eine zentrale Rolle bei der politischen Lösungssuche für Kriege und Konflikte zukommen. Tatsächlich hat das Gremium erheblich an Einfluss verloren, weil die fünf ständigen Mitglieder mit Vetorecht einander wechselseitig blockieren.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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deutschland

Bundesagentur für Arbeit: Defizit könnte 2026 auf über acht Milliarden Euro steigen

Angesichts höherer Arbeitslosenzahlen rechnet die Bundesagentur für Arbeit (BA) in den kommenden Jahren mit kontinuierlichen Milliardendefiziten.
„Es muss damit gerechnet werden, dass das Defizit 2026 bei über acht Milliarden Euro liegen könnte“, heißt es in einem turnusmäßigen Finanzbericht der Behörde an den Haushaltsausschuss des Bundestags, der AFP am Mittwoch, 3. Juni, vorlag.
2027 läge das Defizit aus heutiger Sicht demnach bei 5,2 Milliarden Euro.
Ein positiver Haushaltssaldo sei im Projektionszeitraum bis 2030 „nicht darstellbar“, heißt es in der Vorlage weiter. „Selbst im Projektionsjahr 2030 läge das Defizit noch bei 2,7 Milliarden Euro.“

Arbeitslosigkeit bleibt hoch

In ihrer Herbstprognose hatte die Bundesagentur noch mit einem Rückgang der Arbeitslosigkeit auf 2,74 Millionen bis zum Jahr 2030 gerechnet. In der aktuellen Projektion wurden für dieses Jahr nun 2,83 Millionen zugrunde gelegt.
Im Mai hatte die Zahl der Arbeitslosen bei 2,95 Millionen gelegen. In allen Jahren bis 2030 bliebe die Erwerbslosigkeit nach der Projektion im Jahresschnitt unter drei Millionen.

Bund soll Milliardenhilfen leisten

Wegen der Defizite benötigt die Bundesagentur in den kommenden Jahren eine kontinuierliche Unterstützung des Bundes. „Bis 2030 würde sich der Stand an Liquiditätshilfen auf rund 23 Milliarden Euro kumulieren“, heißt es in der Vorlage.
Insgesamt verweist die Bundesagentur darauf, dass die Projektion „einer hohen Unsicherheit“ unterliegt. (afp/red)
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deutschland

Verfassungsschutz darf hessische AfD als Verdachtsfall beobachten

Der hessische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden nach Angaben vom Mittwoch, 3. Juni, und wies eine Klage der AfD dagegen ab.
Es gebe genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, hieß es.

Gericht sieht ausreichende Hinweise

Das ergibt sich dem Gericht zufolge schon aus der inzwischen rechtskräftigen Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall. Es sei nicht erkennbar, dass der Landesverband sich von der Bundespartei distanziere. Das Gericht sah aber auch ausreichend landesspezifische Anhaltspunkte.
Der hessische Verfassungsschutz hatte im September 2022 angekündigt, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor. Eilanträge scheiterten bereits 2023 und 2025 in Wiesbaden und vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

AfD prüft weitere Rechtsmittel

Nun hatte der AfD-Landesverband mit der Klage gegen die Einstufung auch im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg. Das Gericht entschied aber, dass die Einstufung und Beobachtung 2022 nicht öffentlich hätte gemacht werden dürfen – insoweit war die AfD erfolgreich.
In Zukunft dürfen solche Entscheidungen des Verfassungsschutzes aber bekanntgegeben werden, weil der hessische Landtag inzwischen eine Grundlage dafür schuf. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.
Für die hessische AfD kündigten deren Landesvorsitzende Andreas Lichert und Robert Lambrou bereits an, das Urteil prüfen zu wollen und sich weitere Rechtsmittel vorzubehalten. Die Einstufung als Verdachtsfall sei aus ihrer Sicht „politisch motiviert“.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte nach den Urteilen: „Der Verfassungsschutz handelt auf der Grundlage des geltenden Rechts.“ Er sei „nicht einer politischen Richtung und weder Regierung noch Opposition verpflichtet“. (afp/red)
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Bundesregierung beschließt Programm für Kreislaufwirtschaft

Ob Stahlschrott für Bahnschienen, alte Akkus für neue Batterien oder das Recycling von Baustoffen: Die Bundesregierung will mit einem Aktionsprogramm die Kreislaufwirtschaft stärken und Deutschland unabhängiger machen.
Das Programm sei „gut für die Umwelt, aber auch für die Wirtschaft und macht uns unabhängiger und krisenfester“, sagte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) am Mittwoch, 3. Juni.
Für viele Wirtschaftsverbände allerdings bleibt der Plan hinter den Erwartungen zurück.
Mit dem Aktionsprogramm soll die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie umgesetzt werden, das Kabinett beschloss das Vorhaben bei seiner Sitzung am Vormittag.
„In der Weltlage gilt für uns mehr denn je: Kreislaufwirtschaft macht uns in Deutschland unabhängiger“, sagte Schneider. „Sie schützt unsere Unternehmen, wenn internationale Lieferketten brüchig werden oder, wie wir es gerade erleben, Handelswege blockiert sind.“
Schneider wies auch auf die Bedeutung der Branche hin: „Wir haben eine Wertschöpfung in diesem Jahr von 60 Milliarden Euro.“ Deutschland sei in der Branche „seit Jahren weltweit Spitzenreiter“.
Der Aktionsplan besteht aus insgesamt zwölf Maßnahmen.

260 Millionen Euro bis 2029

Zentral ist eine Umsetzungsplattform, auf der Unternehmen, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft nach Angaben des Umweltministeriums „Partner für neue Projekte finden, Wertschöpfungsketten und privates Kapital mobilisieren“ können sollen.
Auch soll ein neues Förderprogramm ab Ende 2026 aufgelegt werden, dass laut Ministerium „innovative Produktionsverfahren, die Wiedergewinnung kritischer Rohstoffe und digitale Anwendungen“ unterstützen soll.
Für die Umsetzung der Kreislaufwirtschafts-Strategie werden „finanzielle Mittel im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds in erheblichem Maße“ eingesetzt, „nämlich 260 Millionen Euro insgesamt für den Bereich der Kreislaufwirtschaft bis zum Jahre 2029“, wie Minister Schneider sagte. „So viel Geld gab es noch nie für die Kreislaufwirtschaft.“
Ein weiterer Punkt in dem Aktionsplan ist die öffentliche Beschaffung als Hebel für mehr Recyclingprodukte. Allerdings bleibt der Plan hier unkonkret und ohne Zielvorgabe: „Wir werden das jährliche Auftragsvolumen für zirkuläre Produkte über alle Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung hinweg kontinuierlich steigern und dafür zeitnah auch regulatorische Hemmnisse abbauen“, heißt es im Aktionsprogramm.

Verbände kritisieren fehlende Vorgaben

Auf die öffentliche Beschaffung zielt auch die Kritik vieler Verbände, unter anderem die des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft (BNW). „Solange die öffentliche Hand weiter ressourcenintensiv Primärrohstoffe beschafft, ohne Lebenszykluskosten oder Kreislauffähigkeit einzubeziehen, wird das mit der Kreislaufwirtschaft keine runde Sache“, erklärte BNW-Geschäftsführerin Katharina Reuter.
„Der Staat ist der größte Investor des Landes und muss seine milliardenschwere Marktmacht nutzen“, erklärte auch Sarah Brückner vom Maschinen- und Anlagenbauverband VDMA.
„Wir fordern eine konsequente Umstellung auf eine Beschaffung, die Parameter wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit Ersatzteilverfügbarkeit und Rezyklierbarkeit priorisiert, ohne neue bürokratische Lasten zu schaffen.“ Brückner sprach zugleich von einem „grundsätzlich richtigen Signal“ durch den Plan.

Auch Industrie zeigt sich enttäuscht

Enttäuscht äußerte sich auch der Bundesverband der Deutschen Industrie. „Das Aktionsprogramm ist zu unambitioniert und setzt kaum neue wirtschaftspolitische Impulse“, erklärte der Verband. Dabei sei das Potenzial erheblich.
Auch der Verband der Chemischen Industrie erklärte, der Plan bleibe trotz guter Ansätze „hinter den Erwartungen zurück“.
Etwas positiver äußerten sich der Digitalverband Bitkom und der TÜV-Verband: „Besonders positiv ist, dass Digitalisierung als Schlüssel zur Kreislaufwirtschaft fest verankert ist“, erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder und verwies auf digitale Produktpässe.
Der TÜV-Verband lobte, das Programm schaffe „eine wichtige Grundlage, um die Potenziale der Kreislaufwirtschaft (…) stärker zu nutzen“. Er kritisierte gleichzeitig, „dass zentrale Hebel im Laufe der Ressortabstimmung abgeschwächt wurden“ und verwies ebenfalls auf die öffentliche Beschaffung. (afp/red)
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deutschland

Bundesrechnungshof rügt Rentenkasse: Rund 20 Millionen Euro für externe Berater ausgegeben


In Kürze:

  • Prüfer kritisieren seit 2019 massive Mängel bei der DRV Bund.
  • Der Bundesrechnungshof sieht wenig zielorientierten Aktionismus.
  • Die Stabsstelle wächst um 1.800 Prozent Personal.
  • DRV Bund: Investitionen in einen umfangreichen Veränderungsprozess

 
Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) erneut vor, Steuergelder für Berater verschwendet und die Ausgaben nicht transparent gestaltet zu haben. Wie aus dem aktuellen Bericht der Prüfer hervorgeht, wurden bereits ab 2019 eklatante Mängel bei den Ausgaben festgestellt. Die Prüfer kritisierten, dass in nahezu allen untersuchten Fällen grundlegende Voraussetzungen für die Beauftragung von externen Beratern fehlten. So vermissten sie etwa klare Zielsetzungen, Belege für den Bedarf oder nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsnachweise. Teilweise lagen diese nicht vor, teilweise waren sie unvollständig, heißt es im Bericht.

„Im Dschungel der Strategien verirrt“

Hinzu kamen unpräzise Leistungsbeschreibungen und fehlerhafte Vergabeverfahren. Aufgrund der Vielzahl und Schwere der Beanstandungen griff der Bundesrechnungshof das Thema 2024 erneut in seinen Berichten auf. Nun forderte der BRH, dass die Rentenversicherung die festgestellten Mängel umgehend abstellen und die Ausgaben für strategische Beratung künftig auf ein angemessenes Maß begrenzen müsse. Zudem sollen das Bundesarbeitsministerium und die DRV Bund dem zuständigen Ausschuss sowie dem Bundesrechnungshof über die eingeleiteten Maßnahmen berichten.
Kritisch sehen die Prüfer zudem die Ausgaben für strategische Projekte. So schlugen die Kosten für externe Berater im überprüften Zeitraum bei der „Digitalstrategie“ mit 9 Millionen Euro zu Buche. Aufträge für Beratung zur digitalen Transformation kosteten 4,4 Millionen Euro. Berater für Vorhaben- und Projektmanagement erhielten 3,2 Millionen Euro.
Es habe den Eindruck, die DRV Bund habe sich „in einem Dschungel von Strategien verirrt“, fasst der BRH zusammen. Konkrete Ergebnisse der kostspieligen Beratungsaufträge fehlten oft. Das wirke unkoordiniert und aktionistisch, „aber nicht zielorientiert“. Es sei daher unklar, welchen Nutzen die Versicherten und Rentner davon hätten.
Auch der massive Stellenausbau in der zuständigen Stabsstelle sorgte bei den Prüfern für Unverständnis. So arbeiteten zu Beginn drei Beschäftigte an der Digitalstrategie, inzwischen sind es 57. Eigentlich sollte der Personalaufbau dazu beitragen, die Ausgaben für externe Beratung schrittweise zu senken. Stattdessen wuchs die Zahl der Stellen um rund 1.800 Prozent, während die Beratungskosten weiter stiegen, da immer mehr neue Projekte zusätzliche externe Aufträge nach sich zogen. So vergab die DRV Bund für den Zeitraum 2021 bis 2023 Beratungsleistungen im Umfang von 3,7 Millionen Euro. Sie begründete dies unter anderem damit, dass die Stabsstelle nun mehr Personal habe und daher auch zusätzliche externe Unterstützung benötige.

Versicherung weist Kritik zurück

Für die Stabsstelle Unternehmensentwicklung hat die Rentenversicherung für die Jahre 2025 bis 2029 4,7 Millionen Euro für externe Berater eingeplant. Die Prüfer zweifeln die Sinnhaftigkeit der Ausgaben an. In ihrem Bericht schreiben sie von „vollkommen unbestimmten Formulierungen“. Dazu gehörten etwa „Konzepte und Vorgehensmodelle erstellen, Datenanalyse aus Datenquellen durchführen und Weiterentwicklung der Stabsstelle“. Diesen Bedarf hätten externe Berater ermittelt, die die Rentenversicherung dafür bezahlt habe, kritisierte der BRH.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund wies die Kritik zurück. Die eingesetzten Mittel würden nicht einfach ausgegeben, sondern „in einen notwendigen Veränderungsprozess investiert“. Mit neuen Strategien und Projekten wolle sie ihren Beitrag zu Entbürokratisierung und Digitalisierung leisten. Die Rentenversicherung stehe als eine der größten Sozialbehörden des Landes mit rund 25.000 Beschäftigten vor einer Vielzahl an Herausforderungen. Für einzelne Aufgaben sei externe Expertise notwendig, um neue Lösungsansätze zu entwickeln und interne Kompetenzen zu ergänzen.
Den Bericht des BRH nehme man jedoch ernst und man werde den gesamten Prozess der Beschaffung externer Beratungsleistungen erneut überprüfen.
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3. Juni: Attacke auf St. Petersburg | Mücken-Großversuch | Deutsche Patente wandern nach China |

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Attacke auf St. Petersburg

Die Ukraine hat kurz vor Beginn des internationalen Wirtschaftsforums die russische Stadt St. Petersburg angegriffen. Getroffen wurde ein Ölterminal und der Militärstützpunkt Kronstadt. Der ukrainische Präsident Wolodimir Selenskyj veröffentlichte in Onlinediensten ein Video von einem brennenden Öllager. Der Kreml kündigte an, auf die Drohnenangriffe zu reagieren.

Deutsche Patente wandern nach China

Die deutsche Innovationskraft geht zunehmend an ausländische Unternehmen verloren, insbesondere nach China. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft. So würden immer häufiger deutsche Firmen durch chinesische Unternehmen übernommen, wodurch die Patente mit abwandern. Das schwäche die deutsche Wirtschaft.
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Unruhe in England

Nach der tödlichen Messerattacke auf den 18-jährigen Studenten Henry Nowak in Southampton im Dezember 2025 steht die britische Polizei unter Druck. Eine Aufnahme zeigt, dass der Schwerverletzte zuerst festgenommen und der Rettungsdienst erst später gerufen wurde. Premierminister Keir Starmer fordert Aufklärung. Der Täter erhielt nun eine Haftstrafe von mindestens 21 Jahren wegen Todschlags.

Mücken-Großversuch

64 Millionen Mücken sollen in den nächsten zwei Jahren in den USA freigelassen werden. Dies plant ein Tochterunternehmen von Google. Die männlichen Mücken sind mit einem Bakterium infiziert, das die Fortpflanzung verhindert. Damit will das Unternehmen die Mückenpopulation und das Krankheitsrisiko reduzieren, z.B. für das Dengue-Fieber.

Deutschland fällt bei UN-Wahl durch

Deutschland hat erstmals in Jahrzehnten den Einzug in den UN-Sicherheitsrat verpasst. Die Bundesrepublik verfehlte heute bei der Abstimmung der UN-Vollversammlung in New York die nötige Zweidrittelmehrheit der Stimmen. Österreich und Portugal ziehen dagegen für die kommenden zwei Jahre als nicht-ständige Mitglieder in das mächtigste Gremium der Vereinten Nationen ein.
 
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Deutschland verpasst Sitz im UN-Sicherheitsrat – Portugal und Österreich gewählt

Deutschland hat erstmals in Jahrzehnten den Einzug in den UN-Sicherheitsrat verpasst.
Die Bundesrepublik verfehlte am Mittwoch, 3. Juni, bei der Abstimmung der UN-Vollversammlung in New York die nötige Zweidrittelmehrheit der Stimmen, wie die Präsidentin der Vollversammlung, Annalena Baerbock, mitteilte.
Österreich und Portugal ziehen dagegen für die kommenden zwei Jahre als nicht-ständige Mitglieder in das mächtigste Gremium der Vereinten Nationen ein. (afp/red)
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Kabinett beschließt höheres Apothekenhonorar

Apotheken sollen mehr Geld bekommen. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch, 3. Juni, eine Verordnung, mit der das fixe Apothekenhonorar für Arzneimittel erhöht werden soll.

Honorar steigt in zwei Stufen

Es soll demnach in zwei Schritten von aktuell 8,35 Euro auf 9,50 Euro pro verkauftem rezeptpflichtigen Medikament steigen – zum 1. Juli zuerst auf 9,00 Euro und zum 1. Januar 2027 dann auf 9,50 Euro.
Ziel der Honorarerhöhung sei es, die wirtschaftliche Grundlage der Apotheken zu stärken, heißt es in der Verordnung. Dies solle auch „zur langfristigen Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Deutschland“ beitragen.
Die Bundesregierung setzt damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Eine Zustimmung von Bundestag oder Bundesrat ist nicht notwendig.

Apotheker begrüßen Entscheidung

Die Apotheker begrüßten die Pläne der Bundesregierung als „längst überfällig“. „Seit 13 Jahren wurde das Apothekenhonorar nicht angepasst – jede fünfte Apotheke musste seitdem schließen“, betonte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Thomas Preis.
„Die Verordnung ist ein richtiges Signal an die Apotheken, das viel früher hätte kommen müssen.“ Preis kritisierte allerdings, dass die Anpassung nur stufenweise erfolgt. Damit trete „eine gefährliche Verzögerung der Apothekenstabilisierung ein“. (afp/red)