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Kemmerich: Was Deutschland von Milei lernen kann

In Argentinien könnten Politiker bald zur Rechenschaft gezogen werden, wenn die öffentlichen Kassen über mehrere Monate hinweg im Minus liegen. In diesem Fall soll der Staatsapparat automatisch teilweise stillstehen. Präsident, Vizepräsident, Senatoren, Abgeordnete, Minister und Staatssekretäre würden dann keine Gehälter mehr erhalten. Nur wesentliche staatliche Bereiche wie Renten, Gesundheitsversorgung, Sicherheit und Verteidigung blieben aktiv. Ein entsprechendes Reformpaket hat Argentiniens Präsident Javier Milei kürzlich vorgestellt. Ist so eine „fiskalische Fußfessel“ auch für Deutschland denkbar? Darüber sprachen wir mit dem Politiker und Unternehmer Thomas L. Kemmerich.
Herr Kemmerich, wie bewerten Sie das Vorhaben einer „fiskalischen Fußfessel“ des argentinischen Präsidenten Milei? Wäre ein solcher Automatismus auch für Deutschland denkbar?
Milei greift, wie bei vielen Dingen, hier etwas auf, das viele Bürger spüren: dass Politiker weitere Schulden aufnehmen, ohne sich dafür verantworten zu müssen. Die von Bundeskanzler Friedrich Merz geführte Bundesregierung hat im Frühjahr 2025 eine historische Grundgesetzänderung beschlossen, um in den kommenden Jahren ein Kreditvolumen von fast 1 Billion Euro aufzunehmen. Somit wird heute jeder Säugling mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 33.000 Euro geboren. Das alles ist nicht mehr hinnehmbar.
Milei hat hier das richtige Gespür. Aber natürlich hat das alles zwei Pferdefüße. Seine Pläne sind in Deutschland nicht ohne Weiteres umsetzbar. Wir haben Vorschriften, die sich aus dem Grundgesetz ergeben und denen solche Maßnahmen entgegenstehen. So kann man Abgeordneten beispielsweise nicht einfach die Bezüge streichen. Das hat man bereits in der Weimarer Republik erlebt, denn andernfalls wären Politiker erpressbar.
Es gibt jedoch andere Mittel und Wege. Grundsätzlich finde ich es sehr begrüßenswert, dass diese Schuldenorgie gestoppt werden soll. Ich hoffe, wir müssen nicht erst so tief fallen wie Argentinien, bevor wir von den politischen Akteuren mehr Disziplin einfordern.

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Nun kursieren einige Vorschläge, wie Mileis Pläne in Deutschland umgesetzt werden könnten. Aber sehen Sie überhaupt einen politischen Willen, etwas zu ändern?
Angesichts der Aktionen der letzten Monate fehlt mir tatsächlich der Glaube daran. Was Herr Merz mit dem abgewählten Bundestag noch veranstaltet hat, spottet jeder Beschreibung. Ich bin ein großer Fan der Schuldenbremse. Jetzt werden wieder viele aufschreien und sagen, dass wir dann nicht investieren können. Nein, wir haben in Deutschland ein Ausgabeproblem, kein Einnahmeproblem. Wir schwimmen mehr oder weniger im Geld, geben es jedoch nur an den falschen Stellen aus.
Wir müssen die politisch Verantwortlichen endlich dazu zwingen, Geld zu investieren, statt es für Konsum zu zweckentfremden. In der Grundsicherung, in der Entwicklungshilfe und an vielen anderen Stellen verschwenden wir Geld. Viel zu viele Menschen nutzen den Sozialstaat aus, ohne wirklich bedürftig zu sein. Auf der anderen Seite sehen wir, wie Brücken marode sind, Autobahnen zerfallen, unser Internet immer noch nicht auf dem neuesten Stand ist und wir bei der Künstlichen Intelligenz hinterherhinken.
Unsere Energieversorgung haben wir einer ideologisch motivierten Energiewende geopfert. All dies wurde mit dem Geld der Bürger finanziert, und mehrere Generationen werden diese Schulden tilgen müssen. Allein die Zinslast wird in den kommenden Haushaltsjahren 2028/29 auf über 80 Milliarden Euro anwachsen.
Das Grundgesetz ist in die Jahre gekommen und sollte an einigen Stellen nachgeschärft werden. Der einzelne Abgeordnete trägt zwar mit seiner Stimme Verantwortung, aber in erster Linie ist die Regierung für die Haushaltspolitik verantwortlich. So wie bei Milei zu sagen, ein Ministerpräsident, ein Bundeskanzler oder das Kabinett bekommt dann kein Gehalt mehr, halte ich grundsätzlich für erwägenswert. Es ist jedoch fraglich, ob man das Problem beim einzelnen Abgeordneten abladen kann – insbesondere dann, wenn er in der Opposition ist.
Das Ziel muss sein, dass die Menschen wieder spüren, dass wir Politiker es ernst meinen mit dem Anspruch, nicht auf Kosten der nächsten Generationen heutige Haushaltslöcher zu stopfen.
Wenn die Regierung diese Verantwortung nicht von sich aus übernimmt, wie könnte man die Politiker mehr in die Verantwortung bringen?
Politiker sollten selbst so viel Verantwortung übernehmen, dass sie sorgsam mit dem Geld der Bürger umgehen. Viele kennen den Spruch der britischen „eisernen Lady“ aus den 1980er-Jahren, Margaret Thatcher: Das Problem von Sozialisten ist, dass ihnen irgendwann das Geld anderer Leute ausgeht. Diese Situation haben wir gerade.
Es gibt heute bereits Instrumente, um etwas zu ändern. Es gibt die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Diese sollte jedoch früher greifen und nicht immer erst im Nachhinein wirken, wie im Fall des Klima- und Transformationsfonds vor einigen Jahren. Wir müssen diese Instrumente nur schärfen.
Es gibt Gesetze, die die Politik stärker in die Verantwortung nehmen können, aber sie müssen richtig ausgelegt und schneller angewandt werden. Ein Satz liegt mir noch wirklich auf der Seele: Wenn man diese Instrumente konsequent nutzt, hören auch die Wahlgeschenke auf, die permanent kurz vor Wahlen verteilt werden.
Nehmen wir die Mütterrente als Beispiel. Jeder Ökonom erklärt, dass sie volkswirtschaftlich unsinnig und gesellschaftspolitisch nicht geboten ist. Aber sie ist das Lieblingsprojekt des einen oder anderen Politikers. Das muss aufhören – und das würde es dann auch.
Sie sagen, Mileis Ansatz ist gut, aber nicht direkt auf Deutschland übertragbar. Wie sieht es da mit der Politikerhaftung aus? Also, dass man Politiker finanziell mehr in die Verantwortung nimmt. Wie denken Sie darüber?
Als Vorsitzender von Team Freiheit kann ich sagen, dass wir die Politikerhaftung in unser politisches Programm aufgenommen haben. Ich nenne hier nur die Maskenaffäre von Jens Spahn oder die Geschichte um Spahns Villa und das anschließende Beschäftigungsverhältnis. Oder die gescheiterte Pkw-Maut von Andreas Scheuer, der – obwohl jeder Experte darauf hingewiesen hatte, dass sie sich nicht mit europäischem Recht vereinbaren lässt – das Projekt trotzdem durchgezogen hat.
In solchen Fällen handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit. Wer so handelt, muss zur Verantwortung gezogen werden. Gleichzeitig gibt es auch Politiker, die während der Corona-Zeit die Bevölkerung wider besseres Wissen einsperrten, wie die RKI-Protokolle zeigen. All das sind Vorgänge, die aufgearbeitet und gegebenenfalls geahndet werden müssten.
Hier wird es Politikern zu leicht gemacht. Dadurch erleben wir eine Entfremdung zwischen Bevölkerung und Politik. Kaum jemand traut den etablierten Parteien und der aktuellen Politik noch eine ausreichende Lösungskompetenz zu. Wir erleben das Erstarken extremer politischer Richtungen. Es ist also mehr als höchste Zeit, endlich zu handeln.
Nun gibt es ja Kritiker, die sagen, ein höherer Verantwortungsdruck auf Politiker könnte abschreckend wirken und zu Handlungsunwillen oder Nachwuchsproblemen in der Politik führen. Was halten Sie von diesen Argumenten?
Ich würde viel höhere Anforderungen an die politische Grundausbildung stellen, insbesondere im Hinblick auf die Krisenfähigkeit. Ein Politiker muss auch in Krisensituationen vernünftig reagieren können. Wir haben die Ölkrise und eine massive Rezession Anfang der 1980er-Jahre erlebt. Damals haben kluge Politiker kluge Entscheidungen getroffen.
Wir hatten mit Bundeskanzler Gerhard Schröder die Agenda 2010. Das waren weitreichende und gute Entscheidungen. Es geht also auch anders. Daher muss man sich wirklich fragen: Sind die heutigen Politiker krisenfähig?
Deshalb finde ich es gut, wenn einige davon abgeschreckt würden, eine politische Karriere zu ergreifen – insbesondere dann, wenn sie keine Berufserfahrung oder gar keine Berufsausbildung haben. Eine gewisse Selektion und mehr Respekt vor diesem Beruf, statt ihn nur als schnellen Weg, um an Geld zu kommen, zu sehen, würden dem gesamten System guttun.
Sehen Sie denn kein Problem darin, dass man die Politik womöglich für etwas verantwortlich macht, was sie nicht selbst verschuldet hat?
Natürlich muss man Notsituationen, die Deutschland unverschuldet treffen, davon abgrenzen. Zu einer vorsorglichen Haushaltsführung gehört, dass man Rücklagen bildet und Vorsorge trifft, um auf Krisensituationen vorbereitet zu sein.
Es gibt allerdings auch Krisen, auf die man sich nicht vorbereiten kann. Nehmen wir zum Beispiel den Ukraine-Russland-Konflikt. Ich halte die Reaktion auf die dadurch ausgelöste Energiekrise für falsch. Erdgas wurde weiterhin weltweit gehandelt. Wir haben lediglich den Fehler gemacht, kein russisches Erdgas mehr zu beziehen. Die Preise gingen daraufhin durch die Decke.
Die Folgen sind bis heute spürbar: Inflation und steigende Kosten in allen Bereichen. Die Politik reagiert darauf unter anderem mit einer weiteren Erhöhung der CO₂-Abgabe. Würde diese gestrichen, würden wir an der Tankstelle bereits 17 Cent besser dastehen. Solche Beispiele könnte man endlos fortführen.
Und wenn man für die Bewältigung einer unverschuldeten Krise mehr finanzielle Mittel braucht, dann gibt es auch den Weg über eine Kreditermächtigung. Aber dafür sollte die Zustimmung von einem unabhängigen Institut, meinetwegen dem Bundesverfassungsgericht, eingeholt werden müssen, welches dann Ausnahmen von der Schuldenbremse zulassen kann. Aber es sollte nicht so laufen wie im Frühjahr 2025 unter Kanzler Merz.
Vielen Dank für das Interview!
Das Interview führte Erik Rusch.
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Kein Geld für Politiker, wenn Staat im Defizit – Kemmerich im Gespräch zum Milei-Prinzip

Die argentinische Regierung unter Staatspräsident Javier Milei kündigte kürzlich die Einführung einer Sperrklausel an. Demnach sollen bei einem über Monate fortbestehenden und nicht fristgerecht behobenen Haushaltsdefizit wesentliche Staatstätigkeiten ruhen und Präsident, Vizepräsidentin, Senatoren, Abgeordnete, Minister, Staatssekretäre und Unterstaatssekretäre kein Gehalt mehr erhalten…
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Nach der Kettensäge nun die Fußfessel: So will Milei Argentinien vor Verschuldung bewahren


In Kürze:

  • Argentiniens Präsident Milei will strukturell defizitäre Haushalte unmöglich machen.
  • Staatliche Ausgaben werden so lange eingefroren, bis die Bücher wieder ins Gleichgewicht gebracht werden.
  • Dazu zählen auch Gehälter von Amtsträgern.
  • In Deutschland wäre eine automatische Streichung von Diäten zur Zeit nicht möglich.

 
Der argentinische Präsident Javier Milei hat ein neues Gesetzespaket angekündigt. Ein Mechanismus soll dafür sorgen, dass im Falle einer zu hohen Verschuldung des Staates nicht essenzielle staatliche Ausgaben automatisch eingestellt werden.
Dazu gehört, dass die Gehälter politischer Amtsträger ausgesetzt werden. Das heißt, Politiker auf Bundesebene – vom Präsidenten und Vizepräsidenten über die Minister und Staatssekretäre bis zu sämtlichen Parlamentariern – würden keinen einzigen Peso mehr sehen. Und zwar so lange, bis sie den Haushalt wieder ausgeglichen haben.
Milei nennt das „grillete fiscal“ – oder fiskalische Fußfessel –, die Teil einer dauerhaften Fiskalregel werden soll. Das berichtet das argentinische Nachrichtenportal „parlamentario.com“.

Unterschiede zum amerikanischer „Shutdown“

Seit seinem Amtsantritt hat sich Milei auf die Fahnen geschrieben, die Staatsfinanzen dauerhaft zu stabilisieren und die Inflation einzudämmen.
In einer landesweit ausgestrahlten Fernsehansprache am 30. Juli kündigte der Präsident dazu ein umfangreiches Reformpaket an.
Die „fiskalische Fußfessel“ orientiert sich grob am „Shutdown“ in den USA. In den USA tritt ein „Shutdown“ ein, wenn es keine politische Einigung zwischen Exekutive und Legislative gibt und der Kongress den Haushalt daher nicht verabschieden kann.
„Doch während in den Vereinigten Staaten der Schwerpunkt eher auf der institutionellen Ebene liegt, geht es bei Mileis Vorschlag darum, den Haushaltsüberschuss abzusichern“, erläutert ein Regierungsmitglied der Tageszeitung „La Nacion“.
„Wir wollen um jeden Preis ein Defizit verhindern, denn das ist das große Problem Argentiniens“, so die Quelle weiter. Während der Mechanismus in den Vereinigten Staaten also darauf abzielt, eine Einigung über den Haushalt zu erzwingen, verfolgt die libertäre Regierung in Argentinien eine andere Strategie.
Mit Plänen wie diesem soll der Haushaltsüberschuss durch gesetzliche Mechanismen gesichert werden. „Milei schlägt dies vor, um zu verhindern, dass künftig jemand kommt und sagt: ‚Wir drucken neues Geld‘“, so die Quelle gegenüber „La Nacion“.

Ausnahme bei Renten und Sozialprogrammen

Milei sieht das mangelnde Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben als eine der Hauptursachen für die wirtschaftlichen Probleme Argentiniens in den vergangenen Jahrzehnten.
Eine Verschuldung der Staatshaushalte zahle die Gesellschaft in Form von Steuererhöhungen oder Inflation, so Milei bei der Vorstellung des Entwurfs. Daher sehe er die Notwendigkeit einer Regelung, die die Ordnung der öffentlichen Finanzen vorschreibt.
„Es handelt sich um eine dauerhafte finanzpolitische Regel, die sicherstellen soll, dass Argentinien keinen Haushalt mit Defizit mehr verabschieden oder dauerhaft fortführen kann“, sagte er.
Wenn der Haushalt über mehrere Monate nicht ausgeglichen ist, wird der Staat automatisch abgeschaltet. Sobald alle Haushaltsmittel aufgebraucht sind und kein Geld mehr vorhanden ist, bleibt der Staat so lange abgeschaltet, bis eine Aufstockung des Haushalts beschlossen wird.
Es soll jedoch Ausnahmen geben. Renten, Sozialprogramme, Schuldendienstzahlungen sowie Ausgaben für Sicherheit und Verteidigung sind als essenziell eingestuft und wären von einem „argentinischen Shutdown“ nicht betroffen.
Mileis Gesetzentwurf sieht zudem neue Regeln für die argentinische Zentralbank vor. So soll es strengere Grenzen für die Finanzierung staatlicher Ausgaben durch neu geschaffenes Zentralbankgeld geben, und die Unabhängigkeit der Notenbank soll zusätzlich garantiert werden.

Grundgesetz sichert feste Entschädigung

In Deutschland ist eine automatische vorläufige Streichung oder Aussetzung von Politikergehältern bei Haushaltsdefiziten rechtlich nicht vorgesehen. Abgeordnete haben gemäß Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“.
Zudem wurde die vom Grundgesetz vorgesehene Schuldenbremse wiederholt durch sogenannte „Sondervermögen“, Notlagenbeschlüsse und kreditfinanzierte Nebenhaushalte umgangen.
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Wenn die Rente für die Heimkosten nicht reicht: Welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt


In Kürze:

  • Die Kosten für Pflegeplätze in Heimen steigen stetig.
  • Im Durchschnitt müssen Pflegebedürftige 3.364 Euro pro Monat selbst zahlen.
  • Das eigene Vermögen muss bis zu einer bestimmten Grenze eingesetzt werden.
  • Ein Reformpaket des Bundesgesundheitsministeriums setzt unter anderem auf mehr Prävention.

 
Wer im Alter pflegebedürftig ist und in einer Einrichtung betreut werden muss, für den wird die finanzielle Belastung immer größer. Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen (vdek) müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts in einem Pflegeheim bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat selbst zahlen. Diese Zahl bezieht sich auf den durchschnittlichen Eigenanteil zum Stichtag 1. Juli 2026 und liegt damit 256 Euro höher als im Vorjahr.

Unterschiede in Bundesländern bei Eigenleistungen

Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um den Anteil, den Bewohner für die Pflege selbst bezahlen müssen. Der Gesamtbetrag setzt sich laut einem Bericht des Verbands aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dazu gehören neben dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für pflegebedingte Kosten auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung sowie weitere Ausgaben wie die Ausbildungsumlage.
Die Höhe des Eigenanteils unterscheidet sich je nach Bundesland und Pflegeeinrichtung deutlich. Der vom vdek genannte Bundesdurchschnitt von 3.364 Euro bedeutet daher nicht, dass jeder Bewohner genau diesen Betrag zahlt. In Nordrhein-Westfalen liegt der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr beispielsweise bei 3.671 Euro.
Mit zunehmender Dauer des Aufenthalts sinkt der Eigenanteil zwar, weil die Pflegeversicherung Zuschüsse zu den pflegebedingten Kosten zahlt, die Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und weitere Leistungen müssen die Bewohner jedoch weiterhin selbst tragen.

Entlastung durch „Hilfe zur Pflege“

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Finanzierung stationärer Pflege für viele Familien eine erhebliche Herausforderung darstellt. Reichen eigenes Einkommen oder Vermögen nicht aus, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen „Hilfe zur Pflege“ in Form von Sozialhilfe beantragen.
Das ist möglich, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung sowie eigenes Einkommen und Vermögen die Pflegekosten nicht decken. Zuvor muss das eigene Vermögen jedoch bis auf ein sogenanntes Schonvermögen von 10.000 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 20.000 Euro bei Ehepaaren für die Pflege eingesetzt werden. Auch das Einkommen und Vermögen eines nicht dauerhaft getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartners werden geprüft. Dies ist im Sozialgesetzbuch XII, insbesondere in den Paragrafen 61 bis 66a, geregelt.
Zuständig für den Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ ist das jeweilige Sozialamt. Antragsteller müssen dafür verschiedene Unterlagen und Nachweise einreichen. Dazu gehören unter anderem der Personalausweis oder Reisepass, der Bescheid über den Pflegegrad sowie, falls vorhanden, das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD).
Außerdem verlangt das Sozialamt Nachweise über Einkommen und Vermögen. Dazu zählen aktuelle Kontoauszüge, Unterlagen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Belege über regelmäßige Ausgaben. Je nach Wohnsituation können auch der Mietvertrag oder bei stationärer Pflege der Heimvertrag erforderlich sein. Stellt ein gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter den Antrag, müssen zusätzlich der Betreuerausweis oder die Vollmacht vorgelegt werden. Je nach Einzelfall kann das Sozialamt weitere Nachweise anfordern.

Kinder können zum Elternunterhalt herangezogen werden

Auch Kinder von Pflegebedürftigen können zur Begleichung von Pflegekosten verpflichtet werden. Dieser sogenannte Elternunterhalt greift jedoch nicht grundsätzlich. Das im Jahr 2020 in Kraft getretene Angehörigen-Entlastungsgesetz (§ 94 Abs. 1a SGB XII) sieht vor, dass Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro brutto herangezogen werden.
In bestimmten Fällen kann auch Wohngeld eine Entlastung bieten. Es kommt infrage, wenn das eigene Einkommen niedrig ist, aber kein Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung besteht. Auch Bewohner eines Pflegeheims können diese Unterstützung erhalten, wenn sie dort dauerhaft leben und die Unterkunftskosten nicht bereits durch andere Sozialleistungen gedeckt sind. Wohngeld dient ausschließlich der Entlastung bei den Wohnkosten.
Eine weitere Option ist das Pflegewohngeld, welches jedoch derzeit nur von drei Bundesländern angeboten wird. Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterstützen damit Bewohner von Pflegeheimen mit geringem Einkommen bei den Investitionskosten. Da es sich um eine landesrechtliche Leistung handelt, unterscheiden sich die Voraussetzungen und die Höhe je nach Bundesland.
Das Bundesgesundheitsministerium nennt die Personalkosten als einen wesentlichen Grund für die steigenden Kosten in Pflegeheimen. Pflegekassen und Einrichtungen vereinbaren die Pflegesätze regelmäßig neu. Dabei werden unter anderem die Lohnentwicklung und höhere Personalkosten berücksichtigt. Steigen die Gehälter der Pflegekräfte, erhöht sich auch der finanzielle Aufwand der Pflegeheime – und damit die Eigenanteile der Bewohner.

31.000 offene Stellen in der Pflege

Im Mai des vergangenen Jahres veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit einen Bericht zur Arbeitsmarktsituation in Pflegeberufen. Demnach waren im Jahr 2025 rund 1,8 Millionen Pflegekräfte in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das entspricht einem Plus von 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Während die Zahl der Beschäftigten in der Pflege weiter stieg, stagnierte sie in anderen Bereichen aufgrund der schwächelnden Wirtschaft.
Die Zahl der offenen Stellen lag im Jahresdurchschnitt dem Bericht zufolge bei etwa 31.000. Gleichzeitig waren im Jahresmittel 60.000 Beschäftigte aus dem Pflegebereich arbeitslos – 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Wie die Behörde erläutert, passen Angebot und Nachfrage häufig nicht zusammen. Gesucht werden vor allem examinierte Pflegefachkräfte oder Pflegeassistenzkräfte. Mehr als die Hälfte der Erwerbslosen sucht dagegen eine Tätigkeit in der Pflege, für die kein Berufsabschluss erforderlich ist.
Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Pflegeversicherung mit einem Reformpaket finanziell stabilisieren. Dabei setzt sie verstärkt auf Prävention, damit Pflegebedürftigkeit später eintritt. Zudem sollen die Leistungen für die häusliche Pflege in flexiblere Budgets gebündelt werden. Angehörige sollen durch eine professionelle Pflegebegleitung stärker unterstützt werden. Die Reform soll außerdem die Ausgaben begrenzen und die Finanzierung sichern. Ab 2028 sollen Pflegeleistungen regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden.
Darüber hinaus will Warken Anreize für zusätzliche private Pflegeversicherungen schaffen. So sollen gezahlte Beiträge möglicherweise als Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar werden. Diese Regelung ist innerhalb der Bundesregierung jedoch noch nicht abschließend geklärt.
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deutschland

Bundesrechnungshof rügt Rentenkasse: Rund 20 Millionen Euro für externe Berater ausgegeben


In Kürze:

  • Prüfer kritisieren seit 2019 massive Mängel bei der DRV Bund.
  • Der Bundesrechnungshof sieht wenig zielorientierten Aktionismus.
  • Die Stabsstelle wächst um 1.800 Prozent Personal.
  • DRV Bund: Investitionen in einen umfangreichen Veränderungsprozess

 
Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) erneut vor, Steuergelder für Berater verschwendet und die Ausgaben nicht transparent gestaltet zu haben. Wie aus dem aktuellen Bericht der Prüfer hervorgeht, wurden bereits ab 2019 eklatante Mängel bei den Ausgaben festgestellt. Die Prüfer kritisierten, dass in nahezu allen untersuchten Fällen grundlegende Voraussetzungen für die Beauftragung von externen Beratern fehlten. So vermissten sie etwa klare Zielsetzungen, Belege für den Bedarf oder nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsnachweise. Teilweise lagen diese nicht vor, teilweise waren sie unvollständig, heißt es im Bericht.

„Im Dschungel der Strategien verirrt“

Hinzu kamen unpräzise Leistungsbeschreibungen und fehlerhafte Vergabeverfahren. Aufgrund der Vielzahl und Schwere der Beanstandungen griff der Bundesrechnungshof das Thema 2024 erneut in seinen Berichten auf. Nun forderte der BRH, dass die Rentenversicherung die festgestellten Mängel umgehend abstellen und die Ausgaben für strategische Beratung künftig auf ein angemessenes Maß begrenzen müsse. Zudem sollen das Bundesarbeitsministerium und die DRV Bund dem zuständigen Ausschuss sowie dem Bundesrechnungshof über die eingeleiteten Maßnahmen berichten.
Kritisch sehen die Prüfer zudem die Ausgaben für strategische Projekte. So schlugen die Kosten für externe Berater im überprüften Zeitraum bei der „Digitalstrategie“ mit 9 Millionen Euro zu Buche. Aufträge für Beratung zur digitalen Transformation kosteten 4,4 Millionen Euro. Berater für Vorhaben- und Projektmanagement erhielten 3,2 Millionen Euro.
Es habe den Eindruck, die DRV Bund habe sich „in einem Dschungel von Strategien verirrt“, fasst der BRH zusammen. Konkrete Ergebnisse der kostspieligen Beratungsaufträge fehlten oft. Das wirke unkoordiniert und aktionistisch, „aber nicht zielorientiert“. Es sei daher unklar, welchen Nutzen die Versicherten und Rentner davon hätten.
Auch der massive Stellenausbau in der zuständigen Stabsstelle sorgte bei den Prüfern für Unverständnis. So arbeiteten zu Beginn drei Beschäftigte an der Digitalstrategie, inzwischen sind es 57. Eigentlich sollte der Personalaufbau dazu beitragen, die Ausgaben für externe Beratung schrittweise zu senken. Stattdessen wuchs die Zahl der Stellen um rund 1.800 Prozent, während die Beratungskosten weiter stiegen, da immer mehr neue Projekte zusätzliche externe Aufträge nach sich zogen. So vergab die DRV Bund für den Zeitraum 2021 bis 2023 Beratungsleistungen im Umfang von 3,7 Millionen Euro. Sie begründete dies unter anderem damit, dass die Stabsstelle nun mehr Personal habe und daher auch zusätzliche externe Unterstützung benötige.

Versicherung weist Kritik zurück

Für die Stabsstelle Unternehmensentwicklung hat die Rentenversicherung für die Jahre 2025 bis 2029 4,7 Millionen Euro für externe Berater eingeplant. Die Prüfer zweifeln die Sinnhaftigkeit der Ausgaben an. In ihrem Bericht schreiben sie von „vollkommen unbestimmten Formulierungen“. Dazu gehörten etwa „Konzepte und Vorgehensmodelle erstellen, Datenanalyse aus Datenquellen durchführen und Weiterentwicklung der Stabsstelle“. Diesen Bedarf hätten externe Berater ermittelt, die die Rentenversicherung dafür bezahlt habe, kritisierte der BRH.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund wies die Kritik zurück. Die eingesetzten Mittel würden nicht einfach ausgegeben, sondern „in einen notwendigen Veränderungsprozess investiert“. Mit neuen Strategien und Projekten wolle sie ihren Beitrag zu Entbürokratisierung und Digitalisierung leisten. Die Rentenversicherung stehe als eine der größten Sozialbehörden des Landes mit rund 25.000 Beschäftigten vor einer Vielzahl an Herausforderungen. Für einzelne Aufgaben sei externe Expertise notwendig, um neue Lösungsansätze zu entwickeln und interne Kompetenzen zu ergänzen.
Den Bericht des BRH nehme man jedoch ernst und man werde den gesamten Prozess der Beschaffung externer Beratungsleistungen erneut überprüfen.
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wirtschaft

Facebook-Konzern Meta streicht 8.000 Stellen und investiert Milliarden in KI


In Kürze:

  • Meta entlässt etwa 8.000 Mitarbeiter und besetzt 6.000 offene Stellen vorerst nicht.
  • Der Konzern investiert 115 bis 135 Milliarden US-Dollar in künstliche Intelligenz.
  • Auch Microsoft baut im Zuge seiner KI-Strategie Stellen ab.

 
Der amerikanische Facebook-Konzern Meta beginnt am Donnerstag, 21. Mai, mit dem massiven Abbau von Stellen. Wie die Personalchefin Janelle Gale bereits im April ankündigte, entlässt das Unternehmen etwa 8.000 seiner rund 79.000 Mitarbeiter. Weitere 6.000 offene Positionen werden vorläufig nicht besetzt, berichtete „Bloomberg“. Diese Maßnahme ist Teil einer Umstrukturierung zugunsten großer Investitionen in künstliche Intelligenz (KI), heißt es seitens Meta.

Meta investiert bis zu 135 Milliarden Dollar in KI-Projekte

In einem im April an alle Mitarbeiter versandten Memo schrieb Gale, der Schritt sei Teil der „fortlaufenden Bemühungen, das Unternehmen effizienter zu führen“. Auch wolle Meta „andere Investitionen, die wir tätigen, so ausgleichen“.
Die Entlassungswelle kommt laut „Bloomberg“ nicht überraschend. Die Meta-Mitarbeiter hätten sich schon seit geraumer Zeit um ihre Jobs gesorgt. Hintergrund waren Stellenstreichungen in vielen anderen Bereichen.
„Ich weiß, dass dies eine unerwünschte Nachricht ist und die Bestätigung dieser Tatsache bei allen für Verunsicherung sorgt; angesichts der gegebenen Umstände halten wir dies jedoch für den besten Weg nach vorn“, schrieb Gale.
Meta-CEO Mark Zuckerberg hatte bereits im Januar darauf hingewiesen, dass KI Einsparpotenziale eröffnen könne: „Aufgaben, für die früher große Teams nötig waren, kann heute eine einzelne sehr talentierte Person übernehmen“, sagte er. Gleichzeitig investiert Meta enorme Summen in KI-Projekte: Für dieses Jahr sind Investitionen in einer Größenordnung von 115 bis 135 Milliarden US-Dollar vorgesehen. Das Geld fließt unter anderem in die Entwicklung großer Sprachmodelle und Chatbots. Im Februar kündigte das Unternehmen zudem einen umfangreichen Kauf von Grafikprozessoren bei AMD an, die für KI-Rechenzentren eine zentrale Rolle spielen.

Stellenabbau auch bei Microsoft

Bereits 2022 und 2023 kam es zu großen Entlassungswellen bei Meta. Dabei entließ der Konzern zunächst 11.000, dann noch einmal 10.000 Mitarbeiter. Mark Zuckerberg begründete diese Schritte mit einer personellen Überbesetzung während der Pandemie sowie einer Kosten- und Organisationsoptimierung. Dazu gehörte die Streichung von Projekten und eine Reduzierung der Management-Ebenen. Auch wolle sich das Unternehmen auf die Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz konzentrieren.
Auch andere große Technologieunternehmen nehmen angesichts der rasant steigenden Ausgaben für KI-Technologien Personalkürzungen vor. So bot die Microsoft Corp. mehreren Tausend Mitarbeitern in den USA ein freiwilliges Ausscheiden an. Dafür kündigte der Konzern ein einmaliges Ruhestandsprogramm an, berichtete der Nachrichtensender CNBC. Ziel war der Abbau von sieben Prozent der Beschäftigten.
Laut „Forbes“ arbeiteten im Juni weltweit 228.000 Menschen für Microsoft, in den USA waren es 125.000. Somit sind maximal 8.750 Mitarbeiter betroffen, denen der Konzern am 7. Mai ein Angebot unterbreitet hat. Sie haben 30 Tage Zeit, um sich zu entscheiden. Daher ist derzeit noch nicht bekannt, wie viele die Offerte angenommen haben.
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20 Euro mehr für Miete und Heizung: Jobcenter müssen mehr für Bürgergeldhaushalte aufwenden

Obwohl die Regelsätze beim Bürgergeld seit Anfang 2024 unverändert sind, erhalten Haushalte, die vom Bürgergeld leben, seit dem 1. Januar 2026 im Schnitt 20 Euro mehr pro Monat vom Jobcenter als noch vor einem Jahr.
Das berichtet die „WELT“. Hintergrund seien gestiegene Kosten für Miete und Heizung. Beide Zusatzposten werden individuell nach Bedarf ausgezahlt.
Einem Single im Bürgergeld werden laut „WELT“ nun im Schnitt 1.076 Euro im Monat überwiesen. Ein Paar ohne Kinder erhalte durchschnittlich 1.489 Euro, ein Paar mit Kindern 2.287 Euro.
Die Auszahlungen pro Bürgergeldhaushalt lägen seit Jahresbeginn im Schnitt bei 1.371 Euro.

Bürgergeld stärker gestiegen als Löhne

Im Jahr 2022, als das Bürgergeld noch als Hartz IV bezeichnet wurde, waren laut „WELT“ pro leistungsberechtigtem Haushalt im Schnitt 1.068 Euro geflossen. Die Steigerung auf 1.371 Euro würde damit einem Plus von 28,4 Prozent entsprechen. Im selben Zeitraum sind die Löhne nach Berechnungen von „WELT“ um 19,4 Prozent gestiegen.
„Damit haben wir wirklich ein System, welches im Prinzip über die Umverteilung dazu führt, dass es sich für weite Teile der Bevölkerung zunehmend nicht lohnt, zu arbeiten“, erklärte der Wirtschaftswissenschaftler und Autor Daniel Stelter auf Anfrage des Springer-Mediums. Er hält Reformen des Sozialstaats deshalb für „dringend erforderlich“.

Aktuelle Regelsätze

Nach Angaben der Bundesregierung gelten seit 2024 unverändert folgende Regelsätze nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II:
  • Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro
  • Paare/Bedarfsgemeinschaften: 2 × 506, also 1.012 Euro
  • Jugendliche (14 bis 17 Jahre): 471 Euro
  • Kinder (6 bis 13 Jahre): 390 Euro
  • Kinder (0 bis 5 Jahre): 357 Euro
  • Volljährige in Einrichtungen: 451 Euro
Ein Paar mit einem 15-jährigen und einem vierjährigen Kind würde somit monatlich 1.840 Euro Regelsatz zur Sicherung des Existenzminimums erhalten.

Miete und Heizung werden „in angemessener Höhe“ übernommen

Außerdem werden Zuschüsse für Kaltmiete und Heizkosten sowie Leistungen für den Schulbedarf gewährt.
Laut der Website der Arbeitsagentur übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung „in angemessener Höhe“.
Bei einer nicht angemessenen Wohnung, könne es bedeuten, dass der Bürgergeldempfänger in eine günstigere Wohnung umziehen oder ein Zimmer untervermieten müsse.
Einzelne Jobcenter haben eigene Richtwerte, welche Mieten sie als angemessen einstufen.
Beispiel Berlin laut buergergeld.org:
  • 1 Person: 50 Quadratmeter (qm) – angemessene Bruttokaltmiete: 449 Euro
  • 2 Personen – 65 qm: 543,40 Euro
  • 3 Personen – 80 qm: 668,80 Euro
  • 4 Personen – 90 qm: 772,40 Euro
  • 5 Personen – 102 qm: 903,72 Euro
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es im Januar 2026 rund 2,83 Millionen Haushalte (Bedarfsgemeinschaften) mit mehr als 5,18 Millionen Empfängern von Bürgergeld. Erwerbsfähig waren davon knapp 3,82 Millionen. Die letzte Regelsatzerhöhung hatte es zum 1. Januar 2024 gegeben.
Das Plus von 20 Euro je Haushalt bedeutet für die Jobcenter eine Mehrbelastung von rund 679 Millionen Euro.

Gesamtkosten 2024: 57,1 Milliarden Euro

Im Jahr 2024 hatten Bund, Länder und Kommunen nach Angaben der Bundesarbeitsagentur Bürgergeldausgaben in einer Gesamthöhe von 57,1 Milliarden Euro zu tragen. Jeder der damals etwa 2,93 Millionen Bedarfsgemeinschaften kostete im Durchschnitt 19.488 Euro im Jahr.
Für diese Zahlen wurden allerdings nicht nur die Regelsätze für den Lebensunterhalt, Wohn- und Heizungskosten berücksichtigt, sondern auch Sozialversicherungsbeiträge, Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten.
Aktuellere Daten für das Jahr 2025 liegen bisher nicht vor.

Ab 1. Juli: „Grundsicherung“

Nachdem der Bundestag der Bürgergeldreform von Schwarz-Rot am 5. März 2026 zugestimmt hatte, machte der Bundesrat am 27. März den Weg dafür frei. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Juli. Das Bürgergeld wird dann unter dem neuen Namen „Grundsicherung“ gewährt.
Wegen der damit verbundenen, strengeren Sanktionsmöglichkeiten gegen Mitwirkungsverweigerer hatten die Sozialdemokraten ein Mitgliederbegehren angestrengt. Damit sollte die Reform gestoppt werden, um soziale Härten zu vermeiden.
Kurz vor der Bundesratsentscheidung scheiterte der Vorstoß aus der Parteibasis allerdings am erforderlichen 20-Prozent-Quorum.