Categories
deutschland

Dobrindt hält an Grenzkontrollen fest

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den jüngsten Forderungen nach einem Ende der deutschen Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraums eine Absage erteilt.
Auf die Frage, ob die Kontrollen an den deutschen Grenzen jetzt wegfallen würden, antwortete Dobrindt am Rande eines Treffens der EU-Innenminister in Luxemburg: „Nein.“
Die Maßnahmen der vergangenen Monate seien „wirkungsvoll“ gewesen und deswegen sei es „weiterhin auch notwendig, dass unsere Maßnahmen greifen“, so der Minister.
Dobrindt sagte ein, dass das Instrument der Grenzkontrollen werde vor dem Hintergrund der jüngsten Reformen der EU-Migrationspolitik „flexibel weiterentwickelt“, aber „wir werden diese Kontrollen auch weiterhin brauchen“.

EU will Ende der Kontrollen

Insgesamt neun Länder des Schengenraums nehmen derzeit Kontrollen an ihren Grenzen zu anderen Schengenländern vor, darunter Deutschland, Österreich und die Niederlande. Die EU-Kommission legte diesen Staaten am 2. Juni nahe, diese Kontrollen zu beenden.
Als Grund wurden das Inkrafttreten des EU-Asylpakt in der kommenden Woche sowie das neue Einreisesystem EES genannt.
Zudem einigten sich Parlament und EU-Länder in dieser Woche auf eine Rückführungsverordnung, die Abschiebungen auch in Drittländer erleichtern soll.

Dobrindt sieht zwei notwendige Voraussetzungen

Der deutsche Innenminister sagte, der Außengrenzschutz der EU müsse „deutlich besser“ werden und die Dublin-Vereinbarungen müssten gelten.
Erst nachdem die Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen sich zeigten, könne „miteinander“ über ein Ende der Grenzkontrollen entschieden werden.
Das Dublin-System legt fest, welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist – zumeist der Staat, in dem der oder die Flüchtling zuerst registriert wurde. Viele reisen aber in der EU weiter. Ihre Rückführung in das zuständige EU-Land fand in der Praxis oft nicht statt.
Nach Angaben der EU-Kommission wichen Schengen-Mitgliedsländer seit 2006 in mehr als 490 Fällen von dem Grundprinzip der unbegrenzten Reisefreiheit ab.
Dabei darf ein Mitgliedsland laut Schengen-Kodex eigentlich nur im Fall „außergewöhnlicher Umstände“ wieder an den Grenzen kontrollieren – und zwar „vorübergehend“ und als „letztes Mittel“.
Deutschland nimmt im Prinzip seit 2015 mit wechselnder Intensität durchgehend Kontrollen an seinen Grenzen vor.(afp/red)