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Biden-Gespräche mit Ghostwriter: Gericht erlaubt Herausgabe an Stiftung


In Kürze:

  • Gericht erlaubt Herausgabe von Biden-Gesprächen mit Ghostwriter
  • Die Stiftung «Heritage Foundation“ setzte Veröffentlichung per FOIA-Klage durch
  • Streit dreht sich um Datenschutz vs. öffentliches Interesse

 
Ein US-Gericht hat entschieden, dass Teile von Gesprächen des ehemaligen US-Präsidenten Joe Biden mit einem Ghostwriter offengelegt werden dürfen. Dabei geht es um Transkripte und Audioaufnahmen, die im Zusammenhang mit seinen 2017 erschienenen Memoiren stehen.
Ein Bundesrichter hat am Freitag den Antrag Bidens abgelehnt, der konservativen Stiftung «Heritage Foundation“ die Herausgabe geschwärzter Unterlagen zu verweigern. Die Organisation hatte die Dokumente zuvor über das US-Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act, FOIA) eingeklagt.
Obwohl Bezirksrichterin Dabney Friedrich ihre Entscheidung um drei Wochen verschob, um dem Berufungsgericht des District of Columbia Zeit zur Prüfung zu geben, bleibt ihre Anordnung vorerst in Kraft. Grund sei das erhebliche öffentliche Interesse an den Materialien.
„Dieser Fall betrifft ein ungewöhnlich starkes öffentliches Interesse an der Herausgabe von Materialien der Strafverfolgungsbehörden, das die durch die Ausnahmen des Freedom of Information Act geschützten Datenschutzinteressen überwiegt“, sagte die Richterin.
Die englischsprachige Ausgabe der Epoch Times versuchte, Biden für eine Stellungnahme zu kontaktieren, erhielt jedoch bis zur Veröffentlichung keine Antwort.

Hintergrund der Klage

Die Klage der «Heritage Foundation“ stammt aus dem Jahr 2024. Die Organisation forderte Transkripte und Aufnahmen von Gesprächen des damaligen Präsidenten mit seinem Ghostwriter Mark Zwonitzer, die für dessen Memoiren „Promise Me Dad: A Year of Hope, Hardship, and Purpose“ („Versprich mir, Dad: Ein Jahr voller Hoffnung, Härte und Sinn“) verwendet wurden.
Im Januar 2023 leitete der damalige Generalstaatsanwalt Merrick Garland eine Untersuchung ein, ob Biden unrechtmäßig geheime Dokumente im Penn Biden Center der University of Pennsylvania sowie in seinem Privathaus in Wilmington, Delaware, aufbewahrt hatte. Garland beauftragte den ehemaligen Sonderermittler Robert Hur mit der Untersuchung möglicher Straftaten – es wurden jedoch keine festgestellt.
In Hurs Abschlussbericht vom Februar 2024 wurden Bidens „eingeschränkte geistige Fähigkeiten und fehlerhaftes Gedächtnis“ während eines Interviews sowie in seinen Aufzeichnungen von 2016 und 2017 mit Zwonitzer erwähnt.
Der Sonderermittler sah von einer Anklage ab, da die Beweise nicht ausreichten und es schwer wäre, eine Jury von einer Verurteilung eines ehemaligen Präsidenten in den Achtzigern wegen vorsätzlicher Straftaten zu überzeugen.
Hur beschrieb zudem einige der Gespräche als „schmerzhaft langsam“, wobei Biden Schwierigkeiten gehabt habe, sich an Ereignisse zu erinnern und eigene Notizen vorzulesen oder wiederzugeben.

Antrag auf Informationszugang und weiterer Rechtsstreit

Die «Heritage Foundation“ stellte daraufhin einen Antrag auf Informationsfreiheit, um alle Unterlagen zu erhalten, auf denen Hurs Bericht basierte. Unter der Regierung Biden lehnte das Justizministerium die Herausgabe unter dem Verweis auf die nationale Sicherheit, Datenschutz und andere Ausnahmen des Freedom of Information Act ab.
Im März 2024 reichte die «Heritage Foundation“ Klage gegen das Justizministerium ein. Die Verfahren zogen sich über zwei Jahre hin. Im September 2025 wurden die Verfahren ausgesetzt – inzwischen unter der Regierung von Präsident Donald Trump – nachdem die Behörde angekündigt hatte, die zurückgehaltenen Dokumente zu prüfen.

Geplante Veröffentlichung

In einem Schreiben vom 8. Mai erklärte das Justizministerium, es beabsichtige, die Transkripte und Audioaufnahmen mit Schwärzungen an den Kongress weiterzugeben. Biden beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung, die am Freitag abgelehnt wurde.
Richterin Friedrich kam zu dem Schluss, dass Biden „wahrscheinlich keinen Erfolg“ mit seinem Argument habe, seine Datenschutzinteressen überwögen das „erhebliche öffentliche Interesse an der Offenlegung der geschwärzten Zwonitzer-Materialien“.
Biden habe nur wenige konkrete Angaben zu möglichen Schäden gemacht, insbesondere im Hinblick auf bereits öffentlich bekannte Informationen. Die Richterin entschied zudem, dass die Aufzeichnungen des Ghostwriters der Heritage Foundation zur Verfügung gestellt werden müssen.
Das Berufungsgericht des District of Columbia könnte in den kommenden Wochen eine Entscheidung treffen; die Anordnung der Richterin bleibt bis dahin vorerst ausgesetzt.

Stellungnahme Bidens

Joe Biden hatte die Vorwürfe eines kognitiven Abbaus während seiner Amtszeit zuvor zurückgewiesen. „Sie liegen falsch, es gibt nichts, was das belegt“, sagte er im Mai 2025 in einem Interview bei ABCs „The View“.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „DOJ Can Provide Biden’s Conversations With Ghostwriter to Heritage Foundation, Judge Says“. (deutsche Bearbeitung: zk)
 
 
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Ist Politikerbeleidigung bald keine eigene Straftat mehr?


In Kürze:

  • Sachsens Justizministerin Constanze Geiert für Reform des Strafrechts für Beleidigungsdelikte
  • Speziell der „Majestätsbeleidigungsparagraf“ 188 StGB soll weichen
  • Vorstoß wird Thema bei der Frühjahrskonferenz der deutschen Justizminister in Hamburg

 
Die sächsische Staatsministerin für Justiz, Prof. Constanze Geiert (CDU), will bundesweit einen neuen strafrechtlichen Rahmen für Beleidigungsdelikte durchsetzen. Insbesondere der Straftatbestand der Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) sollte ihrer Meinung nach wieder abgeschafft werden. Der „Stern“ hatte als erstes Medium darüber berichtet.
Ein Sprecher des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz bestätigte auf Anfrage von Epoch Times, dass Geierts Beschlussvorschlag unter dem Titel „Reform der Beleidigungsdelikte – Abschaffung der Politikerbeleidigung“ rechtzeitig vor der nahenden Frühjahrskonferenz der deutschen Justizminister eingereicht worden sei. Auch dem Bundesjustizministerium sei das Papier zur Kenntnis gegeben worden. Es sei aber nicht zur Veröffentlichung bestimmt.

Beratungen ab 11. Juni

Das zweitägige Ministertreffen, die sogenannte JuMiKo, findet ab Donnerstag, 11. Juni, in Hamburg statt. Dann wird sich also auch Stefanie Hubig (SPD), die Chefin des Bundesjustizministeriums (BMJV), als Konferenzgast mit Geierts Antrag auf Prüfung einer grundlegenden Reform für den Umgang mit Beleidigungsdelikten auseinandersetzen.
Eine Sprecherin des BMJV verwies nach Anfrage von Epoch Times auf eine frühere Stellungnahme, die Hubig Anfang März gegenüber „T-online“ abgegeben hatte. Die Ministerin hatte sich damals zumindest offen dafür gezeigt, die Effekte des Paragrafen 188 StGB im Auge zu behalten:
„Natürlich müssen wir uns fortwährend fragen, ob wir damit das Richtige erreichen, oder ob es einer Korrektur bedarf.“

Kerngedanke: Paragraf 188 abschaffen oder wenigstens beschränken

Derzeit sieht Paragraf 188 (1) StGB im Falle einer gerichtlich festgestellten Beleidigung gegen eine Person des politischen Lebens unter bestimmten Umständen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren Dauer vor. Der allgemeine Beleidigungsparagraf 185 kennt dagegen ein Maximalstrafmaß von „nur“ zwei Jahren Haft.
Nach dem Beschlussvorschlag aus Sachsen soll nun geprüft werden, ob eine „Anpassung der Gesetzessystematik des 14. Abschnitts des Strafgesetzbuches in Betracht kommt“. Dieser Abschnitt umfasst die Paragrafen 185 bis 200 des StGB.
Nach Informationen des „Stern“ würde Geiert schon ein präziser gefasster Paragraf 185 allein genügen, um Beleidigungsdelikte auch gegen Politiker weiter angemessen sühnen zu können. Der im Volksmund als „Majestätsbeleidigungsparagraf“ bekannte 188 StGB könne von daher abgeschafft oder zumindest beschränkt werden. Geiert regte diesbezüglich an, den Wirkungsbereich des Paragrafen 188 StGB auf jene Äußerungen zu begrenzen, die dazu dienen könnten, „die Menschenwürde der Betroffenen anzugreifen“.

Aktuelle Regel wenig effektiv, aber kontraproduktiv im Sinne der Meinungsfreiheit?

Geiert begründete ihren Reformvorstoß gegenüber dem „Stern“ mit zwei Hauptargumenten. Erstens habe das 2021 wiedereingeführte Sonderstrafmaß für Politikerbeleidigungen entsprechende Attacken auf Amts- und Mandatsträger bislang auch nicht „effektiv“ verhindern können. Zum Zweiten könne die Meinungsfreiheit geschwächt werden, wenn bei den Bürgern der Eindruck entstehe, dass im Rahmen politischer Debatten „eine polemische Auseinandersetzung nicht mehr ohne Weiteres möglich“ sei.
Wenn man nun die gesamte „Systematik der Beleidigungsdelikte“ reformiere, diene dies aus Sicht Geierts zugleich zur Erhöhung der Rechtssicherheit, zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes und zur Stärkung der Meinungsfreiheit, wie der „Stern“ die Meinung der sächsischen Jura-Professorin skizzierte.

Wenn Meinungsäußerungen zu Straftaten werden können

Das Thema Politikerbeleidigung hatte erst vor wenigen Tagen wieder für Schlagzeilen gesorgt. Es ging dabei um Schmähworte, die unzufriedene Bürger im Internet gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gerichtet hatten.
Nach Informationen des „Tagesspiegel“ wertete etwa das Amtsgericht Öhringen die Bezeichnung „Lügenfritz“ in einem Facebook-Kommentar als strafbare Beleidigung. Deren Urheber müsse 30 Tagessätze Strafe zahlen. Kurz zuvor hatte das Amtsgericht Heilbronn ein ähnliches Strafmaß für das Wort „Lackaffe“ ausgesprochen, das Verfahren aber gegen Zahlung von 100 Euro eingestellt.
Vor dem Hintergrund dieser Neuigkeiten wies der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel auf seinem X-Kanal darauf hin, dass „scharfe, polemische, auch überspitzte“ Äußerungen grundsätzlich von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt seien. Das gelte auch für Werturteile mit einem tatsächlichen „Anknüpfungspunkt im politischen Meinungskampf“, wie er etwa in dem Wort „Lügenfritz“ zum Ausdruck komme. Seiner Einschätzung nach habe das Öhringer Amtsgericht also „gepatzt“.
Steinhöfel nutzte die Debatte für eine Generalkritik an der Alltagspraxis in deutschen Gerichten:
„‚Pinocchio‘ und ‚Lügen-Kasper‘ eingestellt, ‚Lügenfritz‘ verurteilt, ‚Lackaffe‘ für 100 Euro erledigt. Drei Amtsgerichte, drei Ergebnisse, ein Sachverhalt. Wo Gleiches derart ungleich behandelt wird, wird nicht Recht gesprochen, sondern gewürfelt.“
Nach Angaben der Nachrichtenagentur dts waren im Laufe des Jahres 2025 genau 6.246 Meldungen auf Grundlage von Paragraf 188 bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) eingegangen. Die ZMI ist Teil des Bundeskriminalamts. 2024 waren dort lediglich 4.439 Meldungsfälle angekommen, 2023 sogar nur 2.598. Im ersten Jahr ihres Bestehens, 2022, hatte die ZMI 1.404 Meldungen auf Basis des Politikerbeleidigungsparagrafen erhalten. Die Tendenz ist also stark steigend – und verursacht viel Aufwand für die Strafverfolgungsbehörden.

AfD-Antrag auf 188er-Abschaffung jüngst am Widerstand der Union gescheitert

Der jüngste Versuch, den von Anfang an umstrittenen Paragraf 188 zu streichen, war Ende Januar 2026 erfolglos geblieben. Damals hatte die AfD-Fraktion im Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Diskussion gestellt (BT-Drucksache 21/652, PDF).
Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner wies in seiner Rede vor dem Plenum darauf hin, dass der Unionsfraktionsvorsitzende Jens Spahn, also ein Parteikollege Geierts, wenige Wochen zuvor gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ ebenfalls für das Aus des Paragrafen 188 geworben hatte. Von Brandners Argumentation ließen sich aber weder die Angehörigen der CDU/CSU-Fraktion noch die übrigen Nicht-AfD-Parlamentarier beeindrucken. Am Ende stimmten alle Abgeordneten mit Ausnahme der AfD-MdBs nach teils hitzigen Debatten gegen den AfD-Antrag.
Vor rund anderthalb Jahren hatte es auch einen politischen Vorstoß in die entgegengesetzte Richtung gegeben. Damals sprach sich die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) dafür aus, Beleidigungsdelikte gegen Politiker noch leichter bestrafen zu können. Strenger als bei Delikten gegen gewöhnliche Bürger sollte ihrer Meinung nach auch dann durchgegriffen werden, wenn das öffentliche Wirken eines Politikers nicht „erheblich erschwert“ wird, wie es 188 StGB voraussetzt.

2021: Paragraf 188 um Beleidigung erweitert

Paragraf 188 StGB war durch das am 30. März 2021 erlassene „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ unter der damaligen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) erweitert worden.
Hatte sich der Paragraf bis dahin auf hohe Strafen für üble Nachrede und Verleumdung beschränkt, galt nun auch die Beleidigung von Personen des politischen Lebens als besonders strafwürdig. Die Politikerbeleidigung wurde zudem zu einem sogenannten „relativen Antragsdelikt“ erhoben: Die Staatsanwaltschaft kann von Amts wegen ermitteln, sofern sie ein „besonderes öffentliches Interesse“ an der Strafverfolgung erkennt. Einer eigenen Strafanzeige durch den mutmaßlich Geschädigten bedarf es somit nicht mehr.
Paragraf 188 im Wortlaut:
  1. Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
  2. Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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Als Chinas Agentin enttarnt: Kalifornische Bürgermeisterin tritt zurück


In Kürze:

  • Eileen Wang tritt als Bürgermeisterin von Arcadia zurück.
  • Sie veröffentlichte auf Anweisung chinesischer Funktionäre Propagandaartikel.
  • Im Falle einer Verurteilung drohen ihr bis zu zehn Jahre Gefängnis.

 
Eine Bürgermeisterin in Kalifornien beabsichtigt, sich schuldig zu bekennen, als Spionin für die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) tätig gewesen zu sein.
Wie das US-Justizministerium am Montag mitteilte, hat Eileen Wang über Jahre hinweg heimlich Anweisungen des chinesischen Regimes ausgeführt. Am Montagnachmittag erschuen Wang erstmals vor einem Richter am US-Bezirksgericht in Los Angeles. Ihr formelles Schuldbekenntnis wird in den kommenden Wochen erwartet.

Rücktritt nach Bekanntgabe der Anklage

Wang wurde im November 2022 in den Stadtrat von Arcadia gewählt und war zum Zeitpunkt der Anklage Bürgermeisterin der Stadt. Das Bürgermeisteramt rotiert unter den fünf Mitgliedern des Stadtrats.
Arcadia liegt etwa 21 Kilometer nordöstlich der Innenstadt von Los Angeles.
Nach Bekanntgabe der Anklage trat Wang umgehend zurück, wie Arcadias Stadtmanager Dominic Lazzaretto in einer Stellungnahme erklärte. Er betonte, dass weder städtische Gelder noch andere Mitarbeiter in die Angelegenheit verwickelt gewesen seien.
Gerichtsunterlagen zufolge arbeiteten Wang und Yaoning „Mike“ Sun, ihr damaliger Verlobter und Wahlkampfschatzmeister, von Ende 2020 bis 2022 auf Grundlage von Anweisungen chinesischer Parteivertreter.

Propaganda der Kommunistischen Partei Chinas verbreitet

Gemeinsam betrieben Wang und Sun die Website „U.S. News Center“, die der chinesisch-amerikanischen Gemeinschaft als Nachrichtenportal präsentiert wurde. Laut der Staatsanwaltschaft diente sie jedoch in Wirklichkeit der Verbreitung von Propaganda der Kommunistischen Partei Chinas.
Im Juni 2021 kontaktierte ein KP-Funktionär Wang laut dem Justizministerium über WeChat, ein weit verbreitetes chinesisches Kommunikationsprogramm, und übermittelte vorformulierte Inhalte.
In einem Artikel wurde der Standpunkt des Regimes wiedergegeben. Darin hieß es, es gebe keinen Völkermord in der chinesischen Region Xinjiang und es gebe keine Zwangsarbeit in der dortigen Baumwollproduktion. Entsprechende Berichte würden lediglich dazu dienen, China zu diffamieren, die Stabilität Xinjiangs zu untergraben, die lokale Wirtschaft zu schwächen und die Entwicklung des Landes zu behindern.
Wenige Minuten nach Erhalt der Nachricht veröffentlichte Wang den Artikel auf ihrer Website und schickte den Link an den KP-Beamten zurück. Dieser antwortete, dass dies „sehr schnell“ gegangen sei, und bedankte sich bei allen Beteiligten.
Bis August 2021 bearbeitete Wang auf Anweisung des Funktionärs weitere Artikel und übermittelte Screenshots mit den jeweiligen Zugriffszahlen. Nachdem ein Beitrag 15.128 Aufrufe erreicht hatte, reagierte der Funktionär mit den Worten „Großartig!“. Wang antwortete darauf: „Danke, Führer.“
Ein Haftlager in der nordwestlichen Region Xinjiang in China am 19. Juli 2023. Foto: Pedro Pardo/AFP via Getty Images

Ein Haftlager in der nordwestlichen Region Xinjiang in China am 19. Juli 2023.

Foto: Pedro Pardo /AFP via Getty Images

Keine Registrierung als ausländische Agentin

Wang meldete dem US-Justizministerium nie, wie es per Gesetz verpflichtend wäre, dass sie im Auftrag der KPCh tätig war. Zudem kennzeichnete sie auf ihrer Website nicht, dass bestimmte Inhalte auf Anweisung chinesischer Parteivertreter veröffentlicht wurden. Dies räumte sie nun im Rahmen einer Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft ein.
Ihre Anwälte, Jason Liang und Brian Sun, erklärten, ihre Mandantin übernehme die volle Verantwortung für frühere persönliche Fehler und sei sich der Schwere der Vorwürfe bewusst. Zugleich betonten sie, ihre Verbundenheit mit der Gemeinschaft von Arcadia sei zu keinem Zeitpunkt ins Wanken geraten.
Gerichtsakten zeigen außerdem, dass Wang im November 2021 mit John Chen korrespondierte. Laut US-Regierung galt Chen als hochrangige Figur innerhalb der chinesischen Geheimdienststrukturen. Er traf auch den chinesischen Staatschef Xi Jinping. Beim Versenden eines Artikellinks schrieb Wang, dieser Bericht entspreche genau dem, was das chinesische Außenministerium verbreiten wolle.
Chen wurde im November 2024 von einem US-Gericht zu 20 Monaten Haft verurteilt, nachdem er sich schuldig bekannt hatte, als Agent für China gehandelt und einen Amtsträger bestochen zu haben.

„Festes Team, das sich ganz unserem Anliegen widmet“

Chen bezeichnete Wang gegenüber chinesischen Funktionären als „neuen politischen Star“. Zudem beschrieb er Wang und Sun als ein „festes Team, das sich ganz unserem Anliegen widmet“.
Sun, der früher in der People’s Liberation Army diente, galt der Staatsanwaltschaft zufolge über Jahre hinweg als Chens rechte Hand in den Vereinigten Staaten. Er bekannte sich im Oktober 2025 schuldig und wurde im Februar von einem US-Gericht zu vier Jahren Haft verurteilt.
John A. Eisenberg, ein hochrangiger Mitarbeiter im US-Justizministerium, erklärte, es sei äußerst besorgniserregend, dass eine Person, die zuvor Anweisungen von Vertretern Chinas erhalten und ausgeführt habe, überhaupt ein öffentliches Amt bekleiden könne.
Wang drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „California Mayor to Plead Guilty to Acting as Chinese Agent“. (deutsche Bearbeitung: zk)