Anthony Fauci sagt am 29. Juli 2026 vor einem Senatsausschuss in Washington, D.C. aus. - Foto: Kevin Dietsch/Getty Images
In Kürze:
Anthony Fauci lehnt eine freiwillige Aussage vor einem zweiten Senatsausschuss ab.
Seine Anwälte berufen sich auf Faucis Recht aus dem Fünften Verfassungszusatz und sehen keinen gesetzgeberischen Zweck für eine weitere Befragung.
Senator Ron Johnson kündigt an, rechtliche Möglichkeiten zu prüfen und weitere Unterlagen zu Fauci auszuwerten.
Die Auseinandersetzung zwischen Anthony Fauci und den Republikanern im US-Senat geht weiter. Fauci, der lange Zeit das Nationale Institut für Allergien und Infektionskrankheiten (NIAID) leitete, lehnt es ab, erneut freiwillig vor einem republikanisch geführten Senatsausschuss zur Corona-Pandemie auszusagen.
Seine Anwälte sehen dafür keinen gesetzgeberischen Zweck. Senator Ron Johnson, ein Republikaner aus Wisconsin und Vorsitzender des Unterausschusses für Ermittlungen, prüft nun rechtliche Möglichkeiten.
In einem Schreiben vom 14. August an Johnson erklärten die Anwälte David Schertler und Danny Onorato, Fauci habe bei zahlreichen Auftritten vor dem Kongress bereits „ehrlich und transparent“ Fragen beantwortet und stehe „zu all seinen bisherigen Aussagen“.
Nach Angaben seiner Anwälte hatte Fauci während seiner 38 Jahre als NIAID-Direktor mehr als 200 Mal vor Kongressausschüssen ausgesagt oder diese informiert. Dazu gehörten auch ein zweitägiges protokolliertes Interview und eine öffentliche Anhörung vor einem Ausschuss des Repräsentantenhauses im Jahr 2024.
Anwälte berufen sich auf den Fünften Verfassungszusatz
In dem Schreiben heißt es auch, Fauci habe bereits während einer Anhörung vor dem gesamten Senatsausschuss für Heimatschutz und Regierungsangelegenheiten am 29. Juli sein Recht aus dem Fünften Verfassungszusatz geltend gemacht, sich nicht selbst belasten zu müssen.
Fauci lehnte es ab, während der Anhörung mehr als 100 Fragen zu beantworten. Daraufhin stimmte der Ausschuss am 6. August mit 8 zu 5 Stimmen entlang der Parteilinien dafür, ihn wegen Missachtung des Kongresses zur Verantwortung zu ziehen. Die Resolution wurde anschließend dem Justizministerium übergeben, das eine Strafverfolgung prüfen soll.
Faucis Anwälte warfen den republikanischen Ausschussmitgliedern vor, sich an einem ihrer Ansicht nach „jahrelangen, rachsüchtigen Feldzug“ gegen Fauci zu beteiligen. Dieser werde vom Vorsitzenden des Senatsausschusses für Heimatschutz und Regierungsangelegenheiten, Senator Rand Paul, einem Republikaner aus Kentucky, geführt.
Die Anwälte argumentierten außerdem, dass Pauls Weiterleitung der Resolution wegen Missachtung des Kongresses an das Justizministerium ohne Befassung des gesamten Senats die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Strafverfolgung nicht erfülle.
Wenn die Ausschussmehrheit Faucis Berufung auf den Fünften Verfassungszusatz auf „gutgläubige“ Weise überprüfen wolle, könne sie vor einem Bundesgericht in Washington eine Zivilklage einreichen, um Faucis Aussage zu erzwingen, so die Anwälte.
Fauci will erneut schweigen
In dem Schreiben heißt es weiter, Fauci werde sich erneut auf den Fünften Verfassungszusatz berufen, sollte er vor Johnsons Unterausschuss erscheinen müssen. Dieser sieht vor, dass niemand sich selbst belasten muss. Eine Vorladung, die ein erneutes Erscheinen erzwinge, würde nach Ansicht der Anwälte keinen gesetzgeberischen Zweck erfüllen und lediglich dazu dienen, „Dr. Fauci aus politischen Gründen unzulässigerweise zu schikanieren oder herabzuwürdigen“.
Außerdem erklärten sie, Fauci und Mitglieder seiner Familie seien seit der Anhörung am 29. Juli Schikanen und Morddrohungen ausgesetzt.
„Auf Grundlage all dieser Tatsachen müssen wir Ihre Einladung, dass Dr. Fauci an einem freiwilligen protokollierten Interview teilnimmt, respektvoll ablehnen“, schrieben die Anwälte.
Die englischsprachige Ausgabe der Epoch Times kontaktierte Anwalt Schertler für eine zusätzliche Stellungnahme, unter anderem dazu, ob Fauci einer separaten Vorladung nachkommen würde, die Johnson ausstellen könnte, um sein Erscheinen zu erzwingen. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lag jedoch keine Antwort vor.
Anthony Fauci wird vor dem Senatsausschuss für Heimatschutz und Regierungsangelegenheiten vereidigt, bevor er am 29. Juli 2026 in Washington, D.C., zur Reaktion der US-Regierung auf die COVID-19-Pandemie aussagt.
Foto: Anna Moneymaker/Getty Images
Johnson droht mit rechtlichen Schritten
Johnson sagte, offene Fragen zur Reaktion der US-Regierung auf die Pandemie rechtfertigten es, Faucis Aussage anzustreben.
„Das amerikanische Volk verdient Antworten auf berechtigte Fragen zu unserer kläglich gescheiterten Reaktion auf COVID-19“, sagte Johnson in einer Erklärung. „Einige dieser Fragen können nur von Dr. Fauci beantwortet werden.“
Johnson wies darauf hin, dass Fauci zuvor gesagt habe, er sei „sehr gerne bereit, vor jedem Kongressausschuss zur Aufsicht auszusagen“ und habe „nichts zu verbergen“.
„Offenbar hat er viel zu verbergen“, sagte Johnson.
Der Republikaner aus Wisconsin sagte, der Unterausschuss werde weiterhin Faucis Unterlagen beschaffen und Gespräche mit Personen führen, die mit ihm zusammengearbeitet hätten. „Wir werden unsere rechtlichen Möglichkeiten prüfen, bevor wir über unsere nächsten Schritte entscheiden“, sagte Johnson.
Johnsons Unterausschuss hat kürzlich eine Kopie des von Fauci während seiner Zeit in der Regierung verwendeten iPhones erhalten.
Das Gerät, das vom US-Gesundheitsministerium beschafft wurde, enthielt nach Angaben von Abgeordneten mehr als 34.000 Textnachrichten und 522 Sprachnachrichten.
Johnson und Paul veröffentlichten am 10. August eine Reihe von Nachrichten aus dem Januar 2021. Darin diskutierten Fauci, die damalige CDC-Direktorin Dr. Rochelle Walensky und der damalige Surgeon General Dr. Vivek Murthy die begrenzten Daten zur COVID-19-Impfung während der Schwangerschaft.
In einem Austausch sagte Fauci, Fieber und Zytokinreaktionen nach einer zweiten Impfdosis könnten „theoretisch mit einer Fehlgeburt im 1. Trimester in Verbindung stehen“. Er wies zugleich darauf hin, dass bei mehr als 10.000 schwangeren Frauen, die sich für eine Impfung entschieden hatten, keine Sicherheitsprobleme aufgetreten seien und toxikologische Studien an Tieren keine Warnsignale ergeben hätten.
Johnson und Paul erklärten, die Nachrichten würden die Frage aufwerfen, ob die Öffentlichkeit ausreichend über mögliche Risiken informiert worden sei, als die Behörden die Impfung für schwangere Frauen empfohlen hätten.
Fauci, einer der prominentesten Vertreter des öffentlichen Gesundheitswesens der US-Regierung während der COVID-19-Pandemie, leitete das NIAID von 1984 bis zu seinem Rücktritt im Dezember 2022.
Aldgra Fredly und Zachary Stieber haben zu diesem Bericht beigetragen.
Dr. Anthony Fauci, ehemaliger Direktor des National Institute of Allergy and Infectious Diseases (Nationales Institut für Allergien und Infektionskrankheiten), sagte am 29. Juli 2026 vor einem Senatsausschuss in Washington, D.C. aus. - Foto: Madalina Kilroy/Epoch Times
In Kürze:
Der US-Senat leitete nach Faucis Aussageverweigerung ein Verfahren wegen Missachtung des Kongresses ein.
Mehrere Bundesstaaten prüfen mögliche Falschaussagen und Gesetzesverstöße während der Corona-Pandemie.
Ein Senatsausschuss untersucht Faucis Handy.
Die Auseinandersetzung um den ehemaligen US-Spitzenfunktionär Dr. Anthony Fauci erreicht eine neue Stufe. Ein Senatsausschuss hat beschlossen, Fauci wegen möglicher Missachtung des Kongresses strafrechtlich zu belangen.
Auslöser waren Faucis Aussageverweigerung vor dem Kongress, seine Berufung auf den Schutz vor Selbstbelastung sowie die Frage, ob seine früheren Aussagen gegenüber Behörden und Ausschüssen vollständig waren.
Gleichzeitig kündigen mehrere US-Bundesstaaten eigene Untersuchungen an.
Zusätzliche Aufmerksamkeit erhält eine digitale Kopie des amtlichen Handys, das Fauci während der Corona-Pandemie genutzt haben soll.
Fauci war unter den US-Präsidenten Donald Trump und Joe Biden federführend bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Zudem leitete von 1984 bis 2022 das Nationale Institut für Allergien und Infektionskrankheiten.
Der US-Immunologe Fauci hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Foto: Allison Robbert/AP/dpa
Senatsausschuss stimmt für Missachtung des Kongresses
Der Ausschuss für Heimatschutz und staatliche Angelegenheiten des US-Senats stimmte am Donnerstag, 6. August, mit acht zu fünf Stimmen dafür, Fauci wegen Missachtung des Kongresses zu belangen. Die Abstimmung verlief entlang der Parteigrenzen: Alle Republikaner unterstützten die Resolution, während die Demokraten dagegen stimmten.
Der Ausschussvorsitzende, der republikanische Senator Rand Paul, erklärte laut der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times, der Kongress müsse seine Vorladungen durchsetzen können, wenn Personen die Zusammenarbeit verweigern.
„Wenn freiwillige Zusammenarbeit endet, muss der Kongress in der Lage sein, die Einhaltung seiner rechtmäßigen Forderungen zu erzwingen. Das ist das Zwangsinstrument des Kongresses“, sagte Paul. Er fügte hinzu: „Eine Vorladung ist keine Einladung. Eine Vorladung ohne Konsequenz ist keine Vorladung – sie ist nur eine Empfehlung.“
Nach der Abstimmung erklärte Paul, dass die Resolution an das US-Justizministerium weitergeleitet worden sei.
Demokraten kritisieren rechtliche Grundlage
Der ranghöchste Demokrat im Ausschuss, Senator Gary Peters, widersprach der Entscheidung.
Er erklärte, die Republikaner hätten keine ausreichende rechtliche Grundlage vorgelegt, um Fauci wegen Missachtung des Kongresses belangen zu können.
Peters warnte außerdem davor, die Angelegenheit ohne Abstimmung des gesamten Senats an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben. Dies sei „noch gefährlicher und ein weithin beispielloser Schritt“.
Die US-Staatsanwaltschaft für den District of Columbia und ein Anwalt, der Fauci vertritt, haben bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf eine Nachfrage der Epoch Times nicht geantwortet.
Republikanische Senatoren erklärten, sie hätten aus mehreren Gründen dafür gestimmt, Fauci wegen Missachtung des Senats zu belangen. Einer davon war Faucis Auftritt vor dem Ausschuss am 29. Juli.
Fauci verlas zunächst eine vorbereitete Stellungnahme. Danach erklärte er, keine weiteren Fragen beantworten zu wollen.
Für den Rest der Anhörung berief er sich auf den Fünften Verfassungszusatz der USA, der Menschen davor schützt, sich durch eigene Aussagen selbst zu belasten. Fauci erklärte, er habe diese Entscheidung auf Empfehlung seiner Anwälte getroffen.
Hintergrund war eine Aussage von Rand Paul, wonach Fauci strafrechtlich belangt werden könne, falls er unter Eid falsche Angaben gemacht habe.
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Mehrere republikanische Senatoren kritisierten Faucis Berufung auf den Fünften Verfassungszusatz. Sie argumentierten, Fauci habe den Schutz nicht gezielt für einzelne Fragen genutzt, sondern eine vollständige Befragung verhindert.
Sie verwiesen auf den früheren Fall von Lois Lerner, die ehemalige Leiterin der US-Steuerbehörde IRS, die 2013 nach einer Erklärung vor dem Kongress die Beantwortung weiterer Fragen verweigert hatte.
Der republikanische Senator Josh Hawley kritisierte Fauci scharf. „Die Tatsache, dass er keine Fragen über die Krawatte beantworten wollte, die er trug, über die Farbe des Teppichs oder über den Wochentag, zeigt, dass seine Berufung auf den Fünften Verfassungszusatz nicht auf etwas Bestimmtes zugeschnitten war“, sagte Hawley am Donnerstag.
Er fügte hinzu: „Es war ein vorher festgelegter und vorsätzlicher Plan, die Fragen dieses Ausschusses zu jedem Thema zu umgehen.“
Faucis Anwalt David Schertler widersprach den Vorwürfen. Er erklärte, gerade die Forderungen nach einer möglichen Strafverfolgung hätten den Schutz durch den Fünften Verfassungszusatz notwendig gemacht.
Nach Aussage Schertlers habe Paul eine Situation geschaffen, in der Fauci berechtigte Sorge vor strafrechtlichen Konsequenzen haben müsse.
Der Anwalt verwies auf die vom Obersten Gerichtshof beschriebene „grundlegende Funktion“ des Fünften Verfassungszusatzes, „den Schutz unschuldiger Menschen, die durch unklare Umstände in rechtliche Schwierigkeiten geraten könnten“.
Ein weiterer Streitpunkt ist eine vorsorgliche Begnadigung, die der damalige Präsident Biden Fauci Anfang 2025 gewährte. Sie umfasst mögliche Straftaten gegen Bundesgesetze aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 19. Januar 2025.
Neben dem Kongress planen mehrere republikanisch geführte US-Bundesstaaten, Faucis Rolle während der Pandemie zu überprüfen. Im Mittelpunkt stehen mögliche Falschaussagen, der Umgang mit wissenschaftlichen Diskussionen und mögliche Verstöße gegen Gesetze.
Die Generalstaatsanwältin von Louisiana, Liz Murrill, kündigte am 1. August eine Untersuchung an. Murrill schrieb auf X: „Fauci hat gelogen.“
Sie sagte gegenüber Epoch Times, dass Louisiana und Missouri Fauci bereits unter Eid befragt hätten. Damals habe er erklärt, sich an viele wichtige Details nicht erinnern zu können. Faucis Tagebuch und andere Aufzeichnungen, die öffentlich gemacht wurden, würden jedoch ein neues Licht auf die Zeit werfen.
Senator Tommy Tuberville, Republikaner aus Alabama, erklärte der Nachrichtenplattform „Newsmax“, Alabama werde eine Untersuchung von Fauci einleiten.
Tuberville sagte: „Hoffentlich werde ich in den nächsten sechs Monaten Gouverneur des Bundesstaates Alabama sein. Und ich verspreche Ihnen eines: Wir werden herausfinden, ob es eine Möglichkeit gibt, ihn nach Alabama zu bringen, um ihn vor ein Gericht und eine Jury zu stellen, um zu sehen, ob wir diesen Mann ins Gefängnis bringen können.“
Auch Florida kündigte eine Untersuchung an.
Generalstaatsanwalt James Uthmeier erklärte gegenüber Epoch Times: „Es ist höchste Zeit, dass wir die Wahrheit darüber erfahren, was während COVID passiert ist.“
Und weiter: „Wenn er gelogen hat und dies zu körperlichem und wirtschaftlichem Schaden für unzählige Amerikaner, zu Milliarden von Steuergeldern für ‚medizinische Ausgaben‘ und zu Lernverlusten für unsere nächste Generation geführt hat, sollte es Konsequenzen geben.“
Der damalige Corona-Chefberater des Weißen Hauses, Dr. Anthony Fauci (r.), begleitet US-Präsident Joe Biden bei einem Besuch der National Institutes of Health (NIH) am 11. Februar 2021 in Bethesda, Maryland.
Foto: Saul Loeb/AFP via Getty Images
Koalition aus 17 Bundesstaaten untersucht Fauci
Generalstaatsanwälte aus 17 republikanisch geführten Bundesstaaten kündigten im vergangenen Jahr eine gemeinsame Untersuchung an. Die Koalition prüft nach eigenen Angaben Vorwürfe, Fauci habe möglicherweise irreführende Aussagen gemacht und wissenschaftliche Diskussionen eingeschränkt.
Geleitet wird die Gruppe vom Generalstaatsanwalt von South Carolina, Alan Wilson.
Wilson erklärte: „Das amerikanische Volk hat ein Recht auf Transparenz und Rechenschaftspflicht von öffentlichen Amtsträgern, deren Entscheidungen Millionen Leben beeinflusst haben.“ Er fügte hinzu: „Wir werden weiterhin die Wahrheit verfolgen, weil das amerikanische Volk nichts Geringeres verdient.“
Trotz der Untersuchungen ist offen, ob daraus Strafverfahren entstehen können. Der Rechtsanalyst Mike Allen, ein ehemaliger Staatsanwalt in Ohio, erklärte gegenüber Epoch Times, dass bei vielen möglichen Straftaten die Verjährungsfristen vermutlich bereits abgelaufen seien. Dadurch könnten Ermittler Schwierigkeiten bekommen, ältere Vorgänge strafrechtlich zu verfolgen.
Parallel zu den laufenden Untersuchungen erhielt ein Senatsausschuss Zugriff auf eine digitale Kopie des Diensthandys, das Fauci während der Pandemie genutzt haben soll. Ermittler hoffen, dadurch Einblicke in interne Kommunikation, Entscheidungsprozesse und mögliche Unterschiede zwischen privaten Nachrichten und öffentlichen Aussagen zu erhalten.
Eine Sprecherin des republikanischen Senators Ron Johnson, des Leiters des Ständigen Unterausschusses für Untersuchungen des US-Senats, bestätigte gegenüber Epoch Times, dass das Gerät am 6. August vom Gesundheitsministerium (HHS) an den Ausschuss übergeben wurde.
Johnson schrieb auf X: „Hoffentlich wird dieses Gerät viele der Fragen beantworten, die er bei der Anhörung in der vergangenen Woche nicht beantworten wollte.“
Während Teile von Faucis E-Mail-Verkehr bereits aufgrund von Anfragen nach dem US-Informationsfreiheitsgesetz veröffentlicht wurden, ist der Inhalt seines Handys bislang weitgehend unbekannt.
Epoch Times erhielt keine vollständige Sammlung von Faucis Textnachrichten. Erst nach rechtlichen Schritten eines anderen Mediums wurden mehrere Dutzend Nachrichten veröffentlicht.
Die Ermittler interessieren sich besonders dafür, ob interne Kommunikation mit späteren öffentlichen Aussagen übereinstimmte. Bereits bekannte Nachrichten zeigen Kontakte während der Pandemie.
Der damalige republikanische Senator Mitt Romney kontaktierte Fauci und empfahl eine „strikte Quarantäne“ für ältere Menschen. Fauci antwortete: „Ich werde diesen Ansatz zum Treffen der [Taskforce] mitbringen. Er ist definitiv eine ernsthafte Überlegung wert.“
Für die nächsten Jahre droht dem Bund ein massives Haushaltsdefizit. Ein stärkeres Vorgehen gegen Steuer- und Finanzbetrug soll helfen, die Lücke zu schließen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) stellten dazu einen Aktionsplan vor.
Dabei soll es auch um die Ahndung von Finanzbetrug im Kryptobereich und die Besteuerung von Kryptowährun…
Gericht erlaubt Herausgabe von Biden-Gesprächen mit Ghostwriter
Die Stiftung «Heritage Foundation“ setzte Veröffentlichung per FOIA-Klage durch
Streit dreht sich um Datenschutz vs. öffentliches Interesse
Ein US-Gericht hat entschieden, dass Teile von Gesprächen des ehemaligen US-Präsidenten Joe Biden mit einem Ghostwriter offengelegt werden dürfen. Dabei geht es um Transkripte und Audioaufnahmen, die im Zusammenhang mit seinen 2017 erschienenen Memoiren stehen.
Ein Bundesrichter hat am Freitag den Antrag Bidens abgelehnt, der konservativen Stiftung «Heritage Foundation“ die Herausgabe geschwärzter Unterlagen zu verweigern. Die Organisation hatte die Dokumente zuvor über das US-Informationsfreiheitsgesetz (Freedom of Information Act, FOIA) eingeklagt.
Obwohl Bezirksrichterin Dabney Friedrich ihre Entscheidung um drei Wochen verschob, um dem Berufungsgericht des District of Columbia Zeit zur Prüfung zu geben, bleibt ihre Anordnung vorerst in Kraft. Grund sei das erhebliche öffentliche Interesse an den Materialien.
„Dieser Fall betrifft ein ungewöhnlich starkes öffentliches Interesse an der Herausgabe von Materialien der Strafverfolgungsbehörden, das die durch die Ausnahmen des Freedom of Information Act geschützten Datenschutzinteressen überwiegt“, sagte die Richterin.
Die englischsprachige Ausgabe der Epoch Times versuchte, Biden für eine Stellungnahme zu kontaktieren, erhielt jedoch bis zur Veröffentlichung keine Antwort.
Hintergrund der Klage
Die Klage der «Heritage Foundation“ stammt aus dem Jahr 2024. Die Organisation forderte Transkripte und Aufnahmen von Gesprächen des damaligen Präsidenten mit seinem Ghostwriter Mark Zwonitzer, die für dessen Memoiren „Promise Me Dad: A Year of Hope, Hardship, and Purpose“ („Versprich mir, Dad: Ein Jahr voller Hoffnung, Härte und Sinn“) verwendet wurden.
Im Januar 2023 leitete der damalige Generalstaatsanwalt Merrick Garland eine Untersuchung ein, ob Biden unrechtmäßig geheime Dokumente im Penn Biden Center der University of Pennsylvania sowie in seinem Privathaus in Wilmington, Delaware, aufbewahrt hatte. Garland beauftragte den ehemaligen Sonderermittler Robert Hur mit der Untersuchung möglicher Straftaten – es wurden jedoch keine festgestellt.
In Hurs Abschlussbericht vom Februar 2024 wurden Bidens „eingeschränkte geistige Fähigkeiten und fehlerhaftes Gedächtnis“ während eines Interviews sowie in seinen Aufzeichnungen von 2016 und 2017 mit Zwonitzer erwähnt.
Der Sonderermittler sah von einer Anklage ab, da die Beweise nicht ausreichten und es schwer wäre, eine Jury von einer Verurteilung eines ehemaligen Präsidenten in den Achtzigern wegen vorsätzlicher Straftaten zu überzeugen.
Hur beschrieb zudem einige der Gespräche als „schmerzhaft langsam“, wobei Biden Schwierigkeiten gehabt habe, sich an Ereignisse zu erinnern und eigene Notizen vorzulesen oder wiederzugeben.
Antrag auf Informationszugang und weiterer Rechtsstreit
Die «Heritage Foundation“ stellte daraufhin einen Antrag auf Informationsfreiheit, um alle Unterlagen zu erhalten, auf denen Hurs Bericht basierte. Unter der Regierung Biden lehnte das Justizministerium die Herausgabe unter dem Verweis auf die nationale Sicherheit, Datenschutz und andere Ausnahmen des Freedom of Information Act ab.
Im März 2024 reichte die «Heritage Foundation“ Klage gegen das Justizministerium ein. Die Verfahren zogen sich über zwei Jahre hin. Im September 2025 wurden die Verfahren ausgesetzt – inzwischen unter der Regierung von Präsident Donald Trump – nachdem die Behörde angekündigt hatte, die zurückgehaltenen Dokumente zu prüfen.
Geplante Veröffentlichung
In einem Schreiben vom 8. Mai erklärte das Justizministerium, es beabsichtige, die Transkripte und Audioaufnahmen mit Schwärzungen an den Kongress weiterzugeben. Biden beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung, die am Freitag abgelehnt wurde.
Richterin Friedrich kam zu dem Schluss, dass Biden „wahrscheinlich keinen Erfolg“ mit seinem Argument habe, seine Datenschutzinteressen überwögen das „erhebliche öffentliche Interesse an der Offenlegung der geschwärzten Zwonitzer-Materialien“.
Biden habe nur wenige konkrete Angaben zu möglichen Schäden gemacht, insbesondere im Hinblick auf bereits öffentlich bekannte Informationen. Die Richterin entschied zudem, dass die Aufzeichnungen des Ghostwriters der Heritage Foundation zur Verfügung gestellt werden müssen.
Das Berufungsgericht des District of Columbia könnte in den kommenden Wochen eine Entscheidung treffen; die Anordnung der Richterin bleibt bis dahin vorerst ausgesetzt.
Stellungnahme Bidens
Joe Biden hatte die Vorwürfe eines kognitiven Abbaus während seiner Amtszeit zuvor zurückgewiesen. „Sie liegen falsch, es gibt nichts, was das belegt“, sagte er im Mai 2025 in einem Interview bei ABCs „The View“.
Das Symbolbild zeigt eine Ausgabe des Strafgesetzbuches (StGB). Paragraf 188 ermöglicht ein erhöhtes Strafmaß, wenn es um Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung von Politikern geht. - Foto: picture alliance / dpa
In Kürze:
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert für Reform des Strafrechts für Beleidigungsdelikte
Speziell der „Majestätsbeleidigungsparagraf“ 188 StGB soll weichen
Vorstoß wird Thema bei der Frühjahrskonferenz der deutschen Justizminister in Hamburg
Die sächsische Staatsministerin für Justiz, Prof. Constanze Geiert (CDU), will bundesweit einen neuen strafrechtlichen Rahmen für Beleidigungsdelikte durchsetzen. Insbesondere der Straftatbestand der Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) sollte ihrer Meinung nach wieder abgeschafft werden. Der „Stern“ hatte als erstes Medium darüber berichtet.
Ein Sprecher des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz bestätigte auf Anfrage von Epoch Times, dass Geierts Beschlussvorschlag unter dem Titel „Reform der Beleidigungsdelikte – Abschaffung der Politikerbeleidigung“ rechtzeitig vor der nahenden Frühjahrskonferenz der deutschen Justizminister eingereicht worden sei. Auch dem Bundesjustizministerium sei das Papier zur Kenntnis gegeben worden. Es sei aber nicht zur Veröffentlichung bestimmt.
Beratungen ab 11. Juni
Das zweitägige Ministertreffen, die sogenannte JuMiKo, findet ab Donnerstag, 11. Juni, in Hamburg statt. Dann wird sich also auch Stefanie Hubig (SPD), die Chefin des Bundesjustizministeriums (BMJV), als Konferenzgast mit Geierts Antrag auf Prüfung einer grundlegenden Reform für den Umgang mit Beleidigungsdelikten auseinandersetzen.
Eine Sprecherin des BMJV verwies nach Anfrage von Epoch Times auf eine frühere Stellungnahme, die Hubig Anfang März gegenüber „T-online“ abgegeben hatte. Die Ministerin hatte sich damals zumindest offen dafür gezeigt, die Effekte des Paragrafen 188 StGB im Auge zu behalten:
„Natürlich müssen wir uns fortwährend fragen, ob wir damit das Richtige erreichen, oder ob es einer Korrektur bedarf.“
Kerngedanke: Paragraf 188 abschaffen oder wenigstens beschränken
Derzeit sieht Paragraf 188 (1) StGB im Falle einer gerichtlich festgestellten Beleidigung gegen eine Person des politischen Lebens unter bestimmten Umständen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren Dauer vor. Der allgemeine Beleidigungsparagraf 185 kennt dagegen ein Maximalstrafmaß von „nur“ zwei Jahren Haft.
Nach dem Beschlussvorschlag aus Sachsen soll nun geprüft werden, ob eine „Anpassung der Gesetzessystematik des 14. Abschnitts des Strafgesetzbuches in Betracht kommt“. Dieser Abschnitt umfasst die Paragrafen 185 bis 200 des StGB.
Nach Informationen des „Stern“ würde Geiert schon ein präziser gefasster Paragraf 185 allein genügen, um Beleidigungsdelikte auch gegen Politiker weiter angemessen sühnen zu können. Der im Volksmund als „Majestätsbeleidigungsparagraf“ bekannte 188 StGB könne von daher abgeschafft oder zumindest beschränkt werden. Geiert regte diesbezüglich an, den Wirkungsbereich des Paragrafen 188 StGB auf jene Äußerungen zu begrenzen, die dazu dienen könnten, „die Menschenwürde der Betroffenen anzugreifen“.
Aktuelle Regel wenig effektiv, aber kontraproduktiv im Sinne der Meinungsfreiheit?
Geiert begründete ihren Reformvorstoß gegenüber dem „Stern“ mit zwei Hauptargumenten. Erstens habe das 2021 wiedereingeführte Sonderstrafmaß für Politikerbeleidigungen entsprechende Attacken auf Amts- und Mandatsträger bislang auch nicht „effektiv“ verhindern können. Zum Zweiten könne die Meinungsfreiheit geschwächt werden, wenn bei den Bürgern der Eindruck entstehe, dass im Rahmen politischer Debatten „eine polemische Auseinandersetzung nicht mehr ohne Weiteres möglich“ sei.
Wenn man nun die gesamte „Systematik der Beleidigungsdelikte“ reformiere, diene dies aus Sicht Geierts zugleich zur Erhöhung der Rechtssicherheit, zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes und zur Stärkung der Meinungsfreiheit, wie der „Stern“ die Meinung der sächsischen Jura-Professorin skizzierte.
Wenn Meinungsäußerungen zu Straftaten werden können
Das Thema Politikerbeleidigung hatte erst vor wenigen Tagen wieder für Schlagzeilen gesorgt. Es ging dabei um Schmähworte, die unzufriedene Bürger im Internet gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gerichtet hatten.
Nach Informationen des „Tagesspiegel“ wertete etwa das Amtsgericht Öhringen die Bezeichnung „Lügenfritz“ in einem Facebook-Kommentar als strafbare Beleidigung. Deren Urheber müsse 30 Tagessätze Strafe zahlen. Kurz zuvor hatte das Amtsgericht Heilbronn ein ähnliches Strafmaß für das Wort „Lackaffe“ ausgesprochen, das Verfahren aber gegen Zahlung von 100 Euro eingestellt.
Vor dem Hintergrund dieser Neuigkeiten wies der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel auf seinem X-Kanal darauf hin, dass „scharfe, polemische, auch überspitzte“ Äußerungen grundsätzlich von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt seien. Das gelte auch für Werturteile mit einem tatsächlichen „Anknüpfungspunkt im politischen Meinungskampf“, wie er etwa in dem Wort „Lügenfritz“ zum Ausdruck komme. Seiner Einschätzung nach habe das Öhringer Amtsgericht also „gepatzt“.
Steinhöfel nutzte die Debatte für eine Generalkritik an der Alltagspraxis in deutschen Gerichten:
„‚Pinocchio‘ und ‚Lügen-Kasper‘ eingestellt, ‚Lügenfritz‘ verurteilt, ‚Lackaffe‘ für 100 Euro erledigt. Drei Amtsgerichte, drei Ergebnisse, ein Sachverhalt. Wo Gleiches derart ungleich behandelt wird, wird nicht Recht gesprochen, sondern gewürfelt.“
Nach Angaben der Nachrichtenagentur dts waren im Laufe des Jahres 2025 genau 6.246 Meldungen auf Grundlage von Paragraf 188 bei der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) eingegangen. Die ZMI ist Teil des Bundeskriminalamts. 2024 waren dort lediglich 4.439 Meldungsfälle angekommen, 2023 sogar nur 2.598. Im ersten Jahr ihres Bestehens, 2022, hatte die ZMI 1.404 Meldungen auf Basis des Politikerbeleidigungsparagrafen erhalten. Die Tendenz ist also stark steigend – und verursacht viel Aufwand für die Strafverfolgungsbehörden.
AfD-Antrag auf 188er-Abschaffung jüngst am Widerstand der Union gescheitert
Der jüngste Versuch, den von Anfang an umstrittenen Paragraf 188 zu streichen, war Ende Januar 2026 erfolglos geblieben. Damals hatte die AfD-Fraktion im Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Diskussion gestellt (BT-Drucksache 21/652, PDF).
Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner wies in seiner Rede vor dem Plenum darauf hin, dass der Unionsfraktionsvorsitzende Jens Spahn, also ein Parteikollege Geierts, wenige Wochen zuvor gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ ebenfalls für das Aus des Paragrafen 188 geworben hatte. Von Brandners Argumentation ließen sich aber weder die Angehörigen der CDU/CSU-Fraktion noch die übrigen Nicht-AfD-Parlamentarier beeindrucken. Am Ende stimmten alle Abgeordneten mit Ausnahme der AfD-MdBs nach teils hitzigen Debatten gegen den AfD-Antrag.
Vor rund anderthalb Jahren hatte es auch einen politischen Vorstoß in die entgegengesetzte Richtung gegeben. Damals sprach sich die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) dafür aus, Beleidigungsdelikte gegen Politiker noch leichter bestrafen zu können. Strenger als bei Delikten gegen gewöhnliche Bürger sollte ihrer Meinung nach auch dann durchgegriffen werden, wenn das öffentliche Wirken eines Politikers nicht „erheblich erschwert“ wird, wie es 188 StGB voraussetzt.
Hatte sich der Paragraf bis dahin auf hohe Strafen für üble Nachrede und Verleumdung beschränkt, galt nun auch die Beleidigung von Personen des politischen Lebens als besonders strafwürdig. Die Politikerbeleidigung wurde zudem zu einem sogenannten „relativen Antragsdelikt“ erhoben: Die Staatsanwaltschaft kann von Amts wegen ermitteln, sofern sie ein „besonderes öffentliches Interesse“ an der Strafverfolgung erkennt. Einer eigenen Strafanzeige durch den mutmaßlich Geschädigten bedarf es somit nicht mehr.
Paragraf 188 im Wortlaut:
Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Das Stadtratsmitglied von Arcadia in Kalifornien, Eileen Wang, in Los Angeles am 21. Oktober 2023. - Foto: Frazer Harrison/Getty Images.
In Kürze:
Eileen Wang tritt als Bürgermeisterin von Arcadia zurück.
Sie veröffentlichte auf Anweisung chinesischer Funktionäre Propagandaartikel.
Im Falle einer Verurteilung drohen ihr bis zu zehn Jahre Gefängnis.
Eine Bürgermeisterin in Kalifornien beabsichtigt, sich schuldig zu bekennen, als Spionin für die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) tätig gewesen zu sein.
Wie das US-Justizministerium am Montag mitteilte, hat Eileen Wang über Jahre hinweg heimlich Anweisungen des chinesischen Regimes ausgeführt. Am Montagnachmittag erschuen Wang erstmals vor einem Richter am US-Bezirksgericht in Los Angeles. Ihr formelles Schuldbekenntnis wird in den kommenden Wochen erwartet.
Wang wurde im November 2022 in den Stadtrat von Arcadia gewählt und war zum Zeitpunkt der Anklage Bürgermeisterin der Stadt. Das Bürgermeisteramt rotiert unter den fünf Mitgliedern des Stadtrats.
Arcadia liegt etwa 21 Kilometer nordöstlich der Innenstadt von Los Angeles.
Nach Bekanntgabe der Anklage trat Wang umgehend zurück, wie Arcadias Stadtmanager Dominic Lazzaretto in einer Stellungnahme erklärte. Er betonte, dass weder städtische Gelder noch andere Mitarbeiter in die Angelegenheit verwickelt gewesen seien.
Gerichtsunterlagen zufolge arbeiteten Wang und Yaoning „Mike“ Sun, ihr damaliger Verlobter und Wahlkampfschatzmeister, von Ende 2020 bis 2022 auf Grundlage von Anweisungen chinesischer Parteivertreter.
Propaganda der Kommunistischen Partei Chinas verbreitet
Gemeinsam betrieben Wang und Sun die Website „U.S. News Center“, die der chinesisch-amerikanischen Gemeinschaft als Nachrichtenportal präsentiert wurde. Laut der Staatsanwaltschaft diente sie jedoch in Wirklichkeit der Verbreitung von Propaganda der Kommunistischen Partei Chinas.
Im Juni 2021 kontaktierte ein KP-Funktionär Wang laut dem Justizministerium über WeChat, ein weit verbreitetes chinesisches Kommunikationsprogramm, und übermittelte vorformulierte Inhalte.
In einem Artikel wurde der Standpunkt des Regimes wiedergegeben. Darin hieß es, es gebe keinen Völkermord in der chinesischen Region Xinjiang und es gebe keine Zwangsarbeit in der dortigen Baumwollproduktion. Entsprechende Berichte würden lediglich dazu dienen, China zu diffamieren, die Stabilität Xinjiangs zu untergraben, die lokale Wirtschaft zu schwächen und die Entwicklung des Landes zu behindern.
Wenige Minuten nach Erhalt der Nachricht veröffentlichte Wang den Artikel auf ihrer Website und schickte den Link an den KP-Beamten zurück. Dieser antwortete, dass dies „sehr schnell“ gegangen sei, und bedankte sich bei allen Beteiligten.
Bis August 2021 bearbeitete Wang auf Anweisung des Funktionärs weitere Artikel und übermittelte Screenshots mit den jeweiligen Zugriffszahlen. Nachdem ein Beitrag 15.128 Aufrufe erreicht hatte, reagierte der Funktionär mit den Worten „Großartig!“. Wang antwortete darauf: „Danke, Führer.“
Ein Haftlager in der nordwestlichen Region Xinjiang in China am 19. Juli 2023.
Wang meldete dem US-Justizministerium nie, wie es per Gesetz verpflichtend wäre, dass sie im Auftrag der KPCh tätig war. Zudem kennzeichnete sie auf ihrer Website nicht, dass bestimmte Inhalte auf Anweisung chinesischer Parteivertreter veröffentlicht wurden. Dies räumte sie nun im Rahmen einer Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft ein.
Ihre Anwälte, Jason Liang und Brian Sun, erklärten, ihre Mandantin übernehme die volle Verantwortung für frühere persönliche Fehler und sei sich der Schwere der Vorwürfe bewusst. Zugleich betonten sie, ihre Verbundenheit mit der Gemeinschaft von Arcadia sei zu keinem Zeitpunkt ins Wanken geraten.
Gerichtsakten zeigen außerdem, dass Wang im November 2021 mit John Chen korrespondierte. Laut US-Regierung galt Chen als hochrangige Figur innerhalb der chinesischen Geheimdienststrukturen. Er traf auch den chinesischen Staatschef Xi Jinping. Beim Versenden eines Artikellinks schrieb Wang, dieser Bericht entspreche genau dem, was das chinesische Außenministerium verbreiten wolle.
Chen wurde im November 2024 von einem US-Gericht zu 20 Monaten Haft verurteilt, nachdem er sich schuldig bekannt hatte, als Agent für China gehandelt und einen Amtsträger bestochen zu haben.
„Festes Team, das sich ganz unserem Anliegen widmet“
Chen bezeichnete Wang gegenüber chinesischen Funktionären als „neuen politischen Star“. Zudem beschrieb er Wang und Sun als ein „festes Team, das sich ganz unserem Anliegen widmet“.
Sun, der früher in der People’s Liberation Army diente, galt der Staatsanwaltschaft zufolge über Jahre hinweg als Chens rechte Hand in den Vereinigten Staaten. Er bekannte sich im Oktober 2025 schuldig und wurde im Februar von einem US-Gericht zu vier Jahren Haft verurteilt.
John A. Eisenberg, ein hochrangiger Mitarbeiter im US-Justizministerium, erklärte, es sei äußerst besorgniserregend, dass eine Person, die zuvor Anweisungen von Vertretern Chinas erhalten und ausgeführt habe, überhaupt ein öffentliches Amt bekleiden könne.