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SPD-Vorstoß zum Hitzeschutz: Unterstützung und Zurückhaltung

Für ihren Vorstoß zu einer Verfassungsänderung zugunsten des Hitzeschutzes erhält die SPD Unterstützung von Umweltverbänden, Sozialverbänden und Gewerkschaften. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wollte sich hingegen noch nicht festlegen, ob er die Forderung des Koalitionspartners unterstützt.
Die Regierung werde nun zunächst intern über den Vorstoß der SPD-geführten Ministerien beraten, sagte Vizeregierungssprecher Sebastian Hille am Montag in Berlin.

Was die SPD vorschlägt

Ziel der von der SPD vorgeschlagenen Verfassungsänderung wäre es, dass sich der Bund stärker an Klimaanpassungs-Maßnahmen wie dem Hitzeschutz beteiligen kann als bisher.
Der Bund sollte „Länder und Gemeinden dabei unterstützen, vor Ort wirksame Maßnahmen treffen zu können – für einen besseren und vorausschauenden Umgang mit Hitze, mit Niedrigwasser und mit anderen Folgen des Klimawandels“, sagte ein Sprecher des SPD-geführten Bundesfinanzministeriums.
In einem am Sonntag vorgelegten vierseitigen Papier fordern die SPD-geführten Ministerien für Umwelt, Finanzen, Soziales, Bauen und Entwicklung unter anderem:
  • einen nationalen Hitzeaktionsplan,
  • Änderungen im Bauplanungsrecht,
  • den Schutz von Beschäftigten gegen extreme Temperaturen.
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums nannte das Ziel, bis zur Umweltministerkonferenz im November einen genauen Formulierungsvorschlag für eine Grundgesetzänderung auszuarbeiten.
„Es reicht nicht, einfach nur das Wort ‚Klimaanpassung‘ reinzuschreiben“, sagte er. „Das muss genauer eingegrenzt werden, um die nötige juristische Eindeutigkeit herzuleiten.“ Darum kümmere sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Unterstützung von Verbänden und Gewerkschaften

Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, Barbara Metz, nahm die Regierungskoalition aus Union und SPD in die Pflicht: „Das muss jetzt konkret werden und darf nicht beim nächsten Lippenbekenntnis bleiben.“ Der Extremsommer zeige, dass Deutschland nicht gewappnet sei für die Hitze, die durch die Klimakrise immer häufiger auftrete.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock, betonte, die Verfassungsänderung solle für eine verlässliche Finanzierung der Klimaanpassung durch den Bund sorgen. „Ohne schnelle und unbürokratische Investitionen in hitzeresiliente Gebäude bleiben vulnerable Menschen weiterhin gesundheitlichen Risiken ausgesetzt.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies darauf hin, dass der Klimawandel reale Auswirkungen auf Gesundheit, Wertschöpfung und Arbeitsbedingungen habe. „Wir unterstützen das von der SPD vorgelegte Konzept und fordern einen Hitzegipfel unter Beteiligung der Sozialpartner und Zivilgesellschaft“, erklärte DGB-Vizevorsitzender Stefan Körzell.
Auch Greenpeace und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) drängten auf konkrete Maßnahmen. Greenpeace-Vorstand Martin Kaiser kritisierte, dass die Klimakrise bei der anstehenden Kabinettsklausur nicht im Zentrum stehe. BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend forderte ein „effektives Vorsorgepaket“, das mehr Klimaschutz, Anpassung und Investitionen in die Natur bündelt.

Zurückhaltung der Union und interne Beratung

Die Unionsfraktion meldete erheblichen Klärungsbedarf an. Vizeregierungssprecher Hille sagte, die Regierung werde den SPD-Katalog zunächst intern beraten: „Wie das so ist in einer Koalition: Wenn es Impulse und Ideen und Vorschläge gibt, dann spricht man in der Koalition drüber. Die Bedeutung des Themas ist allen bewusst.“

Forderungen der Kommunen

Die Kommunen in Deutschland forderten ein Milliarden-Programm, um die Folgen des Klimawandels zu bewältigen. Bund und Länder müssten dauerhaft und verlässlich die notwendigen Gelder zur Verfügung stellen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, André Berghegger. Den Finanzierungsbedarf bezifferte er mit acht Milliarden Euro jährlich – also rund 40 Milliarden Euro in den kommenden fünf Jahren.  (afp/red)
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SPD-Minister legen Aktionsplan gegen Hitze vor – CDU fordert Präzisierung

Die Bundesminister der SPD haben einen gemeinsamen Aktionsplan zum Hitzeschutz vorgelegt. Das Programm, das der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag vorlag, sieht unter anderem einen nationalen Hitzeaktionsplan, Änderungen im Bauplanungsrecht und den Schutz von Beschäftigten gegen extreme Temperaturen vor.
Zudem stellen sich die fünf SPD-Kabinettsmitglieder hinter die Forderung, noch in dieser Legislaturperiode die „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz zu verankern – die Union sieht dies bislang skeptisch.

Grundgesetz für Hitzeschutz ändern

Das vierseitige Papier, über das zuerst der „Spiegel“ berichtet hatte, wurde beschlossen von den SPD-Ministern für Finanzen, Umwelt, Soziales und Arbeit, Bauen und Entwicklung.
„Die Folgen des Klimawandels treffen die Menschen weltweit und immer häufiger auch uns in Deutschland“, heißt es darin. „Aktuell vor allem Hitze, Dürre, Waldbrände und Niedrigwasser – aber auch Starkregen, Hochwasser, Wasserknappheit oder Belastung durch UV-Strahlen.“

CDU/CSU: Offene Fragen klären

Die Unionsfraktion im Bundestag sieht erheblichen Klärungsbedarf. „Ob eine Grundgesetzänderung dafür sinnvoll ist, kann erst ein konkreter Vorschlag zeigen“, erklärte der für Umwelt und Klimaschutz zuständige Unionsfraktionsvize Klaus Mack (CDU) am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
Mack forderte die SPD auf, offene Fragen zu klären und ihren Vorschlag zu präzisieren: Eine Verfassungsänderung müsse einen „Mehrwert“ bringen, sonst sei sie nicht sinnvoll.
Mack formulierte mehrere offene Fragen seiner Fraktion: So müssten die finanziellen Folgen geklärt werden, die mit einer Grundgesetzänderung verbunden wären. Geklärt werden müsste zudem, worin der Vorteil einer solchen Änderung gegenüber den bestehenden Förderungen bestünde, und wie die Zuständigkeiten geregelt würden.
„Diese Fragen lässt der bisherige Vorschlag des Bundesumweltministers offen und müssen geklärt werden.“
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte vor wenigen Tagen gefordert, eine „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz zu verankern. Die SPD-Bundesminister griffen dies in ihrem Aktionsplan zum Hitzeschutz auf.
Unioinsfraktionsvize Mack wies auf das aufwändige Verfahren dafür hin. „Eine Gemeinschaftsaufgabe kann der Bundesumweltminister nicht im Alleingang auf den Weg bringen“, erklärte der CDU-Abgeordnete.
„Ein entsprechender Vorschlag muss zunächst mit den Ländern beraten werden – über die Umweltministerkonferenz und anschließend in der Ministerpräsidentenkonferenz.“ Erst dann komme der Bund im weiteren Verfahren ins Spiel. Eine Grundgesetzänderung könne „nur gemeinsam mit den Ländern und den nötigen breiten Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat gelingen“.
Weiter erklärte Mack: „Wir haben schon heute Instrumente und Mittel, die wir unbürokratisch und praxisnah nutzen sollten – etwa aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität oder dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz.“ In der Frage der Grundgesetzänderung sei für die Union maßgeblich, „dass die Mittel am Ende tatsächlich und möglichst unbürokratisch bei den Kommunen und den Menschen ankommen“.

SPD: GG-Änderung Voraussetzung für Beteiligung des Bundes

Dem hielten die Minister der SPD entgegen, eine solche Grundgesetzänderung sei „Voraussetzung dafür, dass der Bund sich an der Finanzierung von Kommunal- bzw. Länderaufgaben beteiligen und somit langfristig, rechtssicher und flächendeckend bei Maßnahmen der Klimaanpassung und des Naturschutzes mitwirken“ könne. Sie wollen die Änderung der Verfassung noch in dieser Legislaturperiode umsetzen.
Bis dies soweit ist, sollen „die bestehenden Förderinstrumente des Bundes in einem ‚Sofortprogramm Klimaanpassung und Hitzeschutz’“ gebündelt und so besser aufeinander abgestimmt, ergänzt und mit den nötigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, heißt es in dem SPD-Papier.
Das bereits bestehende Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ solle durch die „Öffnung eines neuen Förderfensters“ wieder Projekte etwa in Altenheimen oder Krankenhäusern fördern, damit diese sich nicht so stark aufheizen oder mit entsprechender Technik heruntergekühlt werden können.

Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz gefordert

Um auch größere Veränderungen an der Fassade staatlich zu fördern, fordern die SPD-Minister, dass Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz genutzt werden können.
Die sozialen Folgen des Klimawandels will die SPD besser bewältigen. Dafür soll es einen „Hitzeaktionsplan zum Schutz der Gesundheit“ geben. Beschäftigte sollen vor der Hitze bewahrt werden, indem der Staat die Arbeitgeber berät.
Müssen aufgrund von Hitze Produktionsprozesse infolge von Störungen der Lieferketten unterbrochen werden, heißt es im SPD-Papier, komme grundsätzlich konjunkturelles Kurzarbeitergeld in Betracht. Klimaanpassung soll im Bauplanungsrecht verankert werden.

FDP-Chef Kubicki: Klima im GG unnötig

FDP-Chef Wolfgang Kubicki hält das SPD-Vorhaben, die Klimaanpassung im Grundgesetz zu verankern, für unnötig.
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sei bereits als Staatsziel im Grundgesetz verankert, sagte Kubicki der „Rheinischen Post“. Der SPD gehe es vor allem darum, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe festzuschreiben, damit der Bund Aufgaben der Länder mitfinanzieren könne.
Der Vorschlag sei im Kern „der übliche SPD-Schuldenpopulismus“, sagte Kubicki. Dabei wäre beispielsweise eine „spürbare Aufklärungskampagne“ zur Verhütung von Waldbränden schon für die halbe Million Euro zu haben. (afp/dts/red)
 
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SPD-Minister legen Aktionsplan gegen Hitze vor – Beharren auf Verfassungsänderung

Die Bundesminister der SPD haben einen gemeinsamen Aktionsplan zum Hitzeschutz vorgelegt. Das Programm, das der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag vorlag, sieht unter anderem einen nationalen Hitzeaktionsplan, Änderungen im Bauplanungsrecht und den Schutz von Beschäftigten gegen extreme Temperaturen vor.
Zudem stellen sich die fünf SPD-Kabinettsmitglieder hinter die Forderung, noch in dieser Legislaturperiode die „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz zu verankern – die Union sieht dies bislang skeptisch.

Grundgesetz für Hitzeschutz ändern

Das vierseitige Papier, über das zuerst der „Spiegel“ berichtet hatte, wurde beschlossen von den SPD-Ministern für Finanzen, Umwelt, Soziales und Arbeit, Bauen und Entwicklung.
„Die Folgen des Klimawandels treffen die Menschen weltweit und immer häufiger auch uns in Deutschland“, heißt es darin. „Aktuell vor allem Hitze, Dürre, Waldbrände und Niedrigwasser – aber auch Starkregen, Hochwasser, Wasserknappheit oder Belastung durch UV-Strahlen.“
Die SPD-Kabinettsmitglieder stellen sich in dem Papier hinter die kürzlich von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) vorgebrachte Forderung, das Grundgesetz für den Hitzeschutz zu ändern und eine „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ darin zu verankern.

Bis zur GG-Änderung soll ein Sofortprogramm Maßnahmen bündeln

Der Koalitionspartner Union hatte darauf skeptisch reagiert: Er stellte den Nutzen einer solchen Verfassungsänderung in Frage und verwies auf die schwierige Mehrheitsfindung im Bundestag für eine Verfassungsänderung.
Dem hielten die Minister der SPD nun entgegen, eine solche Grundgesetzänderung sei „Voraussetzung dafür, dass der Bund sich an der Finanzierung von Kommunal- bzw. Länderaufgaben beteiligen und somit langfristig, rechtssicher und flächendeckend bei Maßnahmen der Klimaanpassung und des Naturschutzes mitwirken“ könne. Sie wollen die Änderung der Verfassung noch in dieser Legislaturperiode umsetzen.
Bis dies soweit ist, sollen „die bestehenden Förderinstrumente des Bundes in einem ‚Sofortprogramm Klimaanpassung und Hitzeschutz’“ gebündelt und so besser aufeinander abgestimmt, ergänzt und mit den nötigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, heißt es in dem SPD-Papier.
Das bereits bestehende Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ solle durch die „Öffnung eines neuen Förderfensters“ wieder Projekte etwa in Altenheimen oder Krankenhäusern fördern, damit diese sich nicht so stark aufheizen oder mit entsprechender Technik heruntergekühlt werden können.

Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz gefordert

Um auch größere Veränderungen an der Fassade staatlich zu fördern, fordern die SPD-Minister, dass Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz genutzt werden können.
Die sozialen Folgen des Klimawandels will die SPD besser bewältigen. Dafür soll es einen „Hitzeaktionsplan zum Schutz der Gesundheit“ geben. Beschäftigte sollen vor der Hitze bewahrt werden, indem der Staat die Arbeitgeber berät.
Müssen aufgrund von Hitze Produktionsprozesse infolge von Störungen der Lieferketten unterbrochen werden, heißt es im SPD-Papier, komme grundsätzlich konjunkturelles Kurzarbeitergeld in Betracht. Klimaanpassung soll im Bauplanungsrecht verankert werden. (afp/red)
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Bundesregierung beschließt Programm für Kreislaufwirtschaft

Ob Stahlschrott für Bahnschienen, alte Akkus für neue Batterien oder das Recycling von Baustoffen: Die Bundesregierung will mit einem Aktionsprogramm die Kreislaufwirtschaft stärken und Deutschland unabhängiger machen.
Das Programm sei „gut für die Umwelt, aber auch für die Wirtschaft und macht uns unabhängiger und krisenfester“, sagte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) am Mittwoch, 3. Juni.
Für viele Wirtschaftsverbände allerdings bleibt der Plan hinter den Erwartungen zurück.
Mit dem Aktionsprogramm soll die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie umgesetzt werden, das Kabinett beschloss das Vorhaben bei seiner Sitzung am Vormittag.
„In der Weltlage gilt für uns mehr denn je: Kreislaufwirtschaft macht uns in Deutschland unabhängiger“, sagte Schneider. „Sie schützt unsere Unternehmen, wenn internationale Lieferketten brüchig werden oder, wie wir es gerade erleben, Handelswege blockiert sind.“
Schneider wies auch auf die Bedeutung der Branche hin: „Wir haben eine Wertschöpfung in diesem Jahr von 60 Milliarden Euro.“ Deutschland sei in der Branche „seit Jahren weltweit Spitzenreiter“.
Der Aktionsplan besteht aus insgesamt zwölf Maßnahmen.

260 Millionen Euro bis 2029

Zentral ist eine Umsetzungsplattform, auf der Unternehmen, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft nach Angaben des Umweltministeriums „Partner für neue Projekte finden, Wertschöpfungsketten und privates Kapital mobilisieren“ können sollen.
Auch soll ein neues Förderprogramm ab Ende 2026 aufgelegt werden, dass laut Ministerium „innovative Produktionsverfahren, die Wiedergewinnung kritischer Rohstoffe und digitale Anwendungen“ unterstützen soll.
Für die Umsetzung der Kreislaufwirtschafts-Strategie werden „finanzielle Mittel im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds in erheblichem Maße“ eingesetzt, „nämlich 260 Millionen Euro insgesamt für den Bereich der Kreislaufwirtschaft bis zum Jahre 2029“, wie Minister Schneider sagte. „So viel Geld gab es noch nie für die Kreislaufwirtschaft.“
Ein weiterer Punkt in dem Aktionsplan ist die öffentliche Beschaffung als Hebel für mehr Recyclingprodukte. Allerdings bleibt der Plan hier unkonkret und ohne Zielvorgabe: „Wir werden das jährliche Auftragsvolumen für zirkuläre Produkte über alle Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung hinweg kontinuierlich steigern und dafür zeitnah auch regulatorische Hemmnisse abbauen“, heißt es im Aktionsprogramm.

Verbände kritisieren fehlende Vorgaben

Auf die öffentliche Beschaffung zielt auch die Kritik vieler Verbände, unter anderem die des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft (BNW). „Solange die öffentliche Hand weiter ressourcenintensiv Primärrohstoffe beschafft, ohne Lebenszykluskosten oder Kreislauffähigkeit einzubeziehen, wird das mit der Kreislaufwirtschaft keine runde Sache“, erklärte BNW-Geschäftsführerin Katharina Reuter.
„Der Staat ist der größte Investor des Landes und muss seine milliardenschwere Marktmacht nutzen“, erklärte auch Sarah Brückner vom Maschinen- und Anlagenbauverband VDMA.
„Wir fordern eine konsequente Umstellung auf eine Beschaffung, die Parameter wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit Ersatzteilverfügbarkeit und Rezyklierbarkeit priorisiert, ohne neue bürokratische Lasten zu schaffen.“ Brückner sprach zugleich von einem „grundsätzlich richtigen Signal“ durch den Plan.

Auch Industrie zeigt sich enttäuscht

Enttäuscht äußerte sich auch der Bundesverband der Deutschen Industrie. „Das Aktionsprogramm ist zu unambitioniert und setzt kaum neue wirtschaftspolitische Impulse“, erklärte der Verband. Dabei sei das Potenzial erheblich.
Auch der Verband der Chemischen Industrie erklärte, der Plan bleibe trotz guter Ansätze „hinter den Erwartungen zurück“.
Etwas positiver äußerten sich der Digitalverband Bitkom und der TÜV-Verband: „Besonders positiv ist, dass Digitalisierung als Schlüssel zur Kreislaufwirtschaft fest verankert ist“, erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder und verwies auf digitale Produktpässe.
Der TÜV-Verband lobte, das Programm schaffe „eine wichtige Grundlage, um die Potenziale der Kreislaufwirtschaft (…) stärker zu nutzen“. Er kritisierte gleichzeitig, „dass zentrale Hebel im Laufe der Ressortabstimmung abgeschwächt wurden“ und verwies ebenfalls auf die öffentliche Beschaffung. (afp/red)