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EU-Coronahilfen: Rechnungshof bemängelt fehlende Nachweise über den Nutzen


In Kürze:

  • EU-Schulden: Deutschland wird ein rechnerischer Finanzierungsanteil von 118 Milliarden Euro zugerechnet.
  • Haushaltsbelastung: Ab 2028 beginnt die Rückzahlung der Corona-Schulden, die bis 2058 abgeschlossen sein soll.
  • Erfolgskontrolle: Der Europäische Rechnungshof bemängelt fehlende Nachweise für den Nutzen vieler Verwaltungsreformen.

 
Ein Antrag auf Kindergeld, eine Baugenehmigung oder die Anmeldung eines Unternehmens: Wer in Deutschland etwas von einer Behörde benötigt, muss häufig Informationen angeben, die der Staat längst besitzt. Die Digitalisierung sollte solche Vorgänge vereinfachen. Behörden sollten Daten austauschen, Anträge schneller bearbeiten und Bürgern unnötige Wege ersparen.
Dafür stellte die Europäische Union während und nach der Corona-Zeit Milliardenbeträge bereit. Nach Angaben des Europäischen Rechnungshofs waren allein für Reformen und Investitionen in die öffentliche Verwaltung in den Mitgliedstaaten rund 49,1 Milliarden Euro zugesagt.
Das Geld stammt aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität, dem Kernstück des Wiederaufbauprogramms „NextGenerationEU“, das 2020 beschlossen wurde, um die wirtschaftlichen Folgen von Corona abzufedern. Daneben sollte es auch langfristige Verbesserungen ermöglichen, etwa durch modernere Behörden und digitale Dienstleistungen.
Finanziert wurde das Programm mit Geld, das sich die EU an den Finanzmärkten geliehen hatte. Einen Teil erhielten die Mitgliedstaaten als Kredite, die sie selbst zurückzahlen müssen. Andere Mittel wurden als Zuschüsse vergeben. Für die Rückzahlung der dafür aufgenommenen Schulden kommt der gemeinsame EU-Haushalt auf, in den auch Deutschland einzahlt.
Doch die Ergebnisse bleiben vielfach hinter den Erwartungen zurück. In einem gerade erst veröffentlichten Sonderbericht kommt der Europäische Rechnungshof zu dem Ergebnis, dass zahlreiche untersuchte Reformen bislang nur begrenzte Verbesserungen gebracht haben.
Von 14 genauer geprüften Maßnahmen in vier Ländern, einschließlich Deutschland, erzielten lediglich fünf erhebliche Ergebnisse. Acht brachten nur begrenzte Verbesserungen. Bei einer weiteren ließ sich kein entsprechender Erfolg nachweisen. Die Zahlen beziehen sich auf die untersuchten Projekte, nicht auf sämtliche geförderten Verwaltungsreformen.

Warum die EU gemeinsame Schulden aufnahm

Im Juli des Corona-Jahres 2020 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer auf einen gemeinsamen Wiederaufbaufonds. Die EU-Kommission durfte bis zu 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018 am Kapitalmarkt aufnehmen. Im Juni 2021 begann die Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen, dafür Anleihen an Investoren auszugeben.
Das Programm wurde als außergewöhnliche und zeitlich begrenzte Antwort auf die Pandemie beschlossen. Finanziert wurden Investitionen in Energieversorgung, Verkehr, Digitalisierung, Bildung und staatliche Reformen.
Bis Ende Januar 2026 waren nach Angaben des Rechnungshofs 577 Milliarden Euro aus dem zentralen Förderinstrument für Maßnahmen verplant. Davon entfielen 360 Milliarden Euro auf Zuschüsse und 217 Milliarden Euro auf Darlehen.
Rund 50 Milliarden Euro waren für die öffentliche Verwaltung bestimmt.

Deutschland unterschätzte die technischen Probleme

Wie schwierig Verwaltungsreformen sein können, zeigt Deutschland. Hier sollten Behörden künftig Informationen austauschen können, damit Bürger ihre persönlichen Angaben nicht bei jedem Antrag erneut einreichen müssen. Dieses sogenannte Once-Only-Prinzip ist auch im deutschen Registermodernisierungsgesetz verankert.
Doch bei der Umsetzung stieß die Bundesregierung auf erhebliche Schwierigkeiten. Nach den Feststellungen des Europäischen Rechnungshofs hatte das zuständige Bundesministerium unterschätzt, wie unterschiedlich die Computersysteme der Länder und Kommunen aufgebaut sind. Die Landesministerien waren bei der ursprünglichen Planung nicht ausreichend beteiligt worden.
Vorhandene Programme konnten teilweise nicht wie vorgesehen genutzt werden. Stattdessen wurden neue technische Lösungen entwickelt. Das verzögerte die Umsetzung. Der Rechnungshof bewertet die bisherigen Ergebnisse der deutschen Registermodernisierung als begrenzt.
Besser fällt die Bewertung der Digitalisierung einzelner Verwaltungsleistungen aus. Deutschland konnte im Rahmen einer untersuchten Maßnahme 100 Leistungen der Länder und 115 des Bundes digitalisieren. Die geschätzten Kosten beliefen sich auf 2,52 Milliarden Euro. Allerdings umfasst der zugrunde gelegte Katalog insgesamt 575 Verwaltungsleistungen.

Brüssel misst die Umsetzung statt Erfolg

Ob die Digitalisierung den Bürgern und Unternehmen tatsächlich Zeit und Aufwand erspart, lässt sich bislang nur eingeschränkt beurteilen.
Der Europäische Rechnungshof bemängelt in seinem Sonderbericht, dass die tatsächlichen Verbesserungen bei den untersuchten Verwaltungsreformen nicht ausreichend gemessen wurden. Häufig wurde nur erfasst, ob eine technische Lösung eingeführt oder eine Verwaltungsleistung digitalisiert wurde. Weniger klar war dagegen, ob sich dadurch Bearbeitungszeiten verkürzten, Kosten sanken oder Verwaltungsverfahren einfacher wurden.
Ein Antrag kann beispielsweise online verfügbar sein, während die Bearbeitung innerhalb der Behörde weiterhin mehrere Wochen dauert.
Für Unternehmen ist jedoch nicht allein entscheidend, ob sie ein Formular digital einreichen können. Wichtiger ist, wie schnell sie etwa eine Baugenehmigung oder eine andere behördliche Entscheidung erhalten. Genau diese Wirkung der Digitalisierung lässt sich anhand der untersuchten Maßnahmen bislang nicht zuverlässig nachweisen.

Aus Ausnahme wird Finanzierungsmodell

Als die EU-Staaten im Juli 2020 den Corona-Wiederaufbaufonds beschlossen, sollte die gemeinsame Kreditaufnahme eine Ausnahme bleiben. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates hieß es, die der EU-Kommission übertragenen Befugnisse zur Kreditaufnahme seien „in Bezug auf Umfang, Dauer und Anwendungsbereich klar begrenzt“.
Die Kommission durfte demnach bis zu 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018 aufnehmen. Das Geld sollte „ausschließlich zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise“ verwendet werden. Zudem legten die Staats- und Regierungschefs fest, dass die Aufnahme neuer Nettokredite spätestens Ende 2026 endet.
Inzwischen nutzt die EU gemeinsame Anleihen auch für andere Aufgaben. Ein Beispiel ist die Unterstützung der Ukraine. Für die Jahre 2024 bis 2027 richtete sie zunächst ein Hilfsprogramm über 50 Milliarden Euro ein. Davon sind 33 Milliarden Euro als Darlehen und 17 Milliarden Euro als Zuschüsse vorgesehen.
Auch bei der europäischen Verteidigung kommt gemeinsame Kreditaufnahme zum Einsatz. Am 27. Mai 2025 beschloss der EU-Rat das Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE). Es ermöglicht Darlehen von bis zu 150 Milliarden Euro für Verteidigungsinvestitionen der Mitgliedstaaten.
Die EU finanziert das Programm durch die Ausgabe eigener Anleihen. Die Empfängerstaaten müssen die Kredite zurückzahlen.
Hinzu kommt ein weiteres Darlehen von 90 Milliarden Euro für die Ukraine. Die EU-Staaten hatten sich im Dezember 2025 darauf verständigt.
Im April 2026 verabschiedete der Rat die abschließenden rechtlichen Voraussetzungen. Das Geld wird ebenfalls durch EU-Anleihen finanziert und durch den EU-Haushalt abgesichert. Vorgesehen sind 30 Milliarden Euro zur Unterstützung des ukrainischen Staatshaushalts und 60 Milliarden Euro für die Verteidigungsindustrie.
Allerdings unterscheiden sich die Programme. Bei SAFE müssen die Empfängerstaaten ihre Darlehen zurückzahlen. Beim Corona-Aufbauprogramm wurden dagegen auch umfangreiche Zuschüsse durch gemeinsame Schulden finanziert.
Eine vollständige Wiederholung des ursprünglichen Modells ist das deshalb nicht. Die Beispiele zeigen jedoch, dass die EU die gemeinsame Kreditaufnahme inzwischen auch für Aufgaben außerhalb der Pandemiebewältigung einsetzt.

Deutschland trägt einen Teil der EU-Schulden

Die gemeinsamen Schulden haben auch Folgen für Deutschland. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank beliefen sich die Schulden europäischer Institutionen Ende 2025 nach Abzug bestimmter Forderungen auf rund 477 Milliarden Euro. Davon entfiel rechnerisch ein Finanzierungsanteil von 118 Milliarden Euro auf Deutschland. Das entsprach 2,6 Prozent der Wirtschaftsleistung.
Diese Summe umfasst insbesondere Schulden für Zuschüsse aus dem Corona-Aufbaufonds und EU-Kredite an die Ukraine. Sie zählt nicht zur deutschen Staatsschuld nach den europäischen Maastricht-Regeln, weil die EU die Kredite aufgenommen hat.
Finanzielle Folgen können dennoch entstehen: Die Rückzahlung wird teilweise über den EU-Haushalt finanziert, zu dem Deutschland beiträgt. Die 118 Milliarden Euro sind allerdings keine unmittelbar fällige Forderung an den Bund.

Bundestag stimmte der Kreditaufnahme zu

Die europäische Verschuldung berührt auch die parlamentarische Haushaltskontrolle. Der Bundestag stimmte 2021 den rechtlichen Voraussetzungen des Corona-Aufbaufonds zu. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte im Dezember 2022 die Verfassungsmäßigkeit dieser Zustimmung. Entscheidend war unter anderem, dass die Kreditaufnahme hinsichtlich Umfang, Zweck und Dauer begrenzt blieb.
Die einzelnen EU-Anleihen erscheinen jedoch nicht als neue Schulden im Bundeshaushalt. Zusätzliche Belastungen könnten sich später über Deutschlands Beiträge zum EU-Haushalt ergeben.

Rückzahlung bis 2058

Die planmäßige Tilgung der Schulden aus dem Corona-Aufbaufonds beginnt 2028 und soll spätestens 2058 abgeschlossen sein. Während die Empfängerstaaten ihre Darlehen selbst zurückzahlen, werden die Schulden für Zuschüsse aus dem EU-Haushalt bedient.
Für den EU-Haushalt 2028 bis 2034 sieht die Kommission jährlich rund 24 Milliarden Euro für Zinsen und Tilgung vor, also insgesamt 168 Milliarden Euro – bei einem Gesamtvolumen von knapp 2 Billionen Euro.
Der Vorschlag ist noch nicht beschlossen. Beim zweitägigen EU-Gipfel in Brüssel Mitte Oktober stand der auf sieben Jahre angelegte Haushalt im Mittelpunkt. Die wie erwartet harten Verhandlungen zwischen den „Sparsamen“, einschließlich Deutschlands, und den Mitgliedstaaten wie Frankreich, die ein größeres Budget fordern, blieben ergebnislos. EU-Ratspräsident António Costa wird nun nach Wegen suchen, noch bis Ende des Jahres einen Kompromiss zu finden.
Eine wichtige Rolle sollen neue Eigenmittel spielen. Nach dem Vorschlag der Kommission gehören dazu auch Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel sowie Abgaben im Zusammenhang mit Elektroschrott, Tabak und großen Unternehmen. Ohne zusätzliche Einnahmen könnte der Druck steigen, die Beiträge der Mitgliedstaaten zu erhöhen oder an anderer Stelle im EU-Haushalt zu sparen.
Mit dem Auslaufen des europäischen Wiederaufbauprogramms Ende 2026 endet zunächst die Finanzierung neuer Maßnahmen. Die bereits angestoßenen Verwaltungsreformen können jedoch über diesen Zeitpunkt hinaus fortgeführt werden. Welche langfristigen Ergebnisse die Investitionen erzielen, wird sich daher erst in den kommenden Jahren vollständig beurteilen lassen.
Die finanziellen Verpflichtungen aus dem Programm bestehen unabhängig davon fort. An der Finanzierung beteiligen sich die Mitgliedstaaten über ihre Beiträge zum gemeinsamen Haushalt, darunter auch Deutschland.
Mit Material von AFP
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EU-Schulden wachsen: Rechnungshof warnt vor steigenden Finanzierungskosten


In Kürze:

  • Der Europäische Rechnungshof warnt vor wachsenden EU-Schulden und höheren Finanzierungskosten.
  • Steigende Zinsausgaben schränken Deutschlands finanziellen Spielraum ein und können auch Unternehmen und Banken belasten.
  • Eine feste Schulden-Krisengrenze gibt es nicht: Entscheidend sind Wachstum, Zinskosten und die Fähigkeit, Kredite dauerhaft zu bedienen.

 
Die Europäische Union nimmt immer mehr Schulden auf. Ende 2025 schuldete sie Anlegern 738,9 Milliarden Euro, ein Jahr zuvor waren es 601,3 Milliarden Euro. Bis 2027 könnte der Betrag auf 1 Billion Euro steigen. Das geht aus dem Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Die EU beschafft sich dieses Geld über Anleihen: Anleger leihen ihr Geld und erhalten dafür Zinsen. Zu vereinbarten Terminen muss die EU die Kredite zurückzahlen.
Mit diesen Krediten finanziert die EU unterschiedliche Programme, darunter Darlehen zur Unterstützung der Ukraine und das während der Pandemie aufgelegte Programm SURE zur Absicherung von Kurzarbeit.
Ein Teil dieser Schulden dient der Finanzierung von NextGenerationEU. Mit diesem Programm unterstützt die EU die wirtschaftliche Erholung nach der Corona-Pandemie. Die Mitgliedstaaten erhalten daraus Zuschüsse, die sie nicht zurückzahlen müssen. Die EU muss die dafür aufgenommenen Kredite selbst zurückzahlen und die Zinsen aus ihrem Haushalt bezahlen.
Diese Finanzierung wird erheblich teurer als geplant. Für den Zeitraum 2021 bis 2027 waren ursprünglich 14,9 Milliarden Euro für die Zinszahlungen vorgesehen. Nach den im Rechnungshofbericht genannten Schätzungen könnten die Finanzierungskosten für den Zuschussteil des Programms inzwischen bis zu 28,3 Milliarden Euro erreichen, was fast der doppelte Betrag wäre.
Deutschland trägt einen Teil dieser Belastung über seine Beteiligung am EU-Haushalt. Die Bundesbank schätzt den deutschen Finanzierungsanteil an den gesamten EU-Schulden für Ende 2025 auf 118 Milliarden Euro. Weitergereichte Kredite, die bereits in nationalen Schuldenständen erscheinen, werden dabei nicht doppelt gezählt.

Wie Deutschland und seine Nachbarn dastehen

Deutschlands Staatsschulden wuchsen 2025 laut Bundesbank um 144 Milliarden Euro auf 2,84 Billionen Euro. Frankreich kam Ende Juni 2026 laut dem nationalen Statistikamt Insee auf rund 3,596 Billionen Euro.
Für den Vergleich unterschiedlich großer Länder reicht die Kreditsumme allein allerdings nichts darüber aus.
Die Schuldenquote setzt Kredite ins Verhältnis zur jährlichen Wirtschaftsleistung, dem Wert der im Land erzeugten Waren und Dienstleistungen. Sind beide gleich groß, beträgt die Quote 100 Prozent. Das bedeutet nicht, dass die Kredite innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden müssen.
In einer Auswertung von Eurostat lag Deutschland am Ende des ersten Quartals 2026 bei 64,4 Prozent, Frankreich bei 117,6 Prozent. Für alle EU-Länder zusammen waren es 82,9 Prozent, für die Länder mit dem Euro 88,9 Prozent. Die Statistik zählt dabei nicht nur Schulden der jeweiligen nationalen Regierungen, sondern auch die regionaler und kommunaler Haushalte sowie der Sozialversicherungen. Frankreichs neuer Wert für das zweite Quartal 2026 lag laut Insee bei 119 Prozent.
Auch unter Deutschlands Nachbarn gibt es erhebliche Unterschiede. Belgien erreichte Ende März 109,1 Prozent, Luxemburg dagegen 29,2 Prozent. Noch höher als in Frankreich lagen die Quoten in Griechenland mit 143,5 Prozent und Italien mit 138,9 Prozent. Frankreich hat damit nicht die höchste Schuldenquote der EU.

Warum höhere Zinsen auch Bürger und Unternehmen betreffen

Die Folgen hoher Schulden zeigen sich besonders in der jährlichen Zinsrechnung. Der Bund gab 2025 nach Angaben des Finanzministeriums 29,9 Milliarden Euro für Zinsen aus. Das entsprach 6,1 Prozent seiner gesamten Ausgaben. Von jeweils 100 Euro im Bundeshaushalt wurden also gut 6 Euro für die Verzinsung früherer Kredite benötigt. Mit diesen Zahlungen wird noch kein Kredit zurückgezahlt.
Zu den Zinsen kommt die Tilgung, also die Rückzahlung des geliehenen Geldes. Staaten zahlen fällige Kredite allerdings häufig mit Geld aus neuen Krediten zurück. Dadurch sinkt der Schuldenstand nicht; zunächst werden nur alte Schulden durch neue ersetzt.
Die Bundesregierung rechnet in den kommenden Jahren mit einer deutlich höheren Belastung. Im Finanzplan für den Kernhaushalt stehen 30,2 Milliarden Euro Zinsen für 2026, 41,9 Milliarden Euro für 2027 und 80,6 Milliarden Euro für 2030. Es handelt sich um Planwerte. Die Regierung begründet den Anstieg mit zusätzlichen Schulden und höheren Zinsen. Was der Bund für Zinsen ausgeben muss, steht im Haushalt nicht mehr für andere Aufgaben zur Verfügung, die den Bürgern und Unternehmen zugutekommen, wie Bildung, Infrastruktur oder Wirtschaftsförderung.
Höhere Zinsen wirken allerdings nicht sofort auf alle Kredite. Hat der Staat Geld für zehn Jahre zu einem festen Zinssatz geliehen, gilt dieser zunächst weiter. Teurer wird es, wenn ein Kredit ausläuft und durch einen neuen ersetzt wird. Ein einfaches Rechenbeispiel: Bei 100 Milliarden Euro Schulden kostet 1 Prozent Zins jährlich 1 Milliarde Euro. Bei 4 Prozent sind es 4 Milliarden. Allein für diese Kreditsumme würden dann jedes Jahr 3 Milliarden Euro zusätzlich benötigt.
Frankreich muss ebenfalls mehr Geld aufbringen. Die nationale Finanzagentur Agence France Trésor, eine Behörde des Finanzministeriums, erwartet für den Haushalt des Zentralstaats 2026 eine Zinskosten von 62,6 Milliarden Euro und 2027 von 72,9 Milliarden Euro.
Der durchschnittliche Zins neuer mittel- und langfristiger Anleihen lag bis Ende September bei 3,55 Prozent, gegenüber 3,14 Prozent im Vorjahr. Zugleich meldete die Behörde weiterhin mehr Nachfrage nach den Papieren, als sie anbot. Frankreich kann sich demnach weiter Geld beschaffen, muss dafür aber höhere Kosten einplanen.

Was die USA und die Schweiz unterscheidet

Die USA haben das am 30. September abgeschlossene Haushaltsjahr 2026 nach einer vorläufigen Schätzung des amerikanischen Haushaltsamts CBO mit einem Defizit von knapp 2 Billionen Dollar beendet. Die Ausgaben lagen damit um diesen Betrag über den Einnahmen. Die Zinsausgaben nach Abzug entsprechender Einnahmen erreichten rund 1,14 Billionen Dollar, etwa 115 Milliarden Dollar mehr als im Vorjahr. Das CBO führt den Anstieg auf den höheren Schuldenstand und höhere langfristige Zinsen zurück.
In seiner Prognose vom Februar 2026 erwartete das CBO, dass die von Anlegern gehaltenen Bundesschulden Ende 2026 rund 101 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung erreichen und bis 2036 auf 120 Prozent steigen. Der aktuelle Monatsbericht enthält keine neue Schuldenquote.
Die amerikanische Angabe betrifft nur einen Teil der Schulden der Bundesregierung. Die europäische Statistik zählt dagegen auch die Schulden von Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen mit; die Werte sind deshalb nicht direkt vergleichbar.
Die Schweiz weist eine andere Haushaltslage auf. Die Eidgenössische Finanzverwaltung erwartete im August für das Jahr 2025 einen Überschuss aller öffentlichen Haushalte von rund 4 Milliarden Franken (4,29 Milliarden Euro). Die Schulden wurden auf 40,7 Prozent der Wirtschaftsleistung geschätzt.
Die Schweizer Zahl umfasst zusätzlich etwa offene Rechnungen staatlicher Stellen. Solche Verpflichtungen werden bei der üblichen EU-Schuldenquote nicht mitberechnet. Zudem werden gehandelte Staatsanleihen nach ihrem aktuellen Marktwert statt nach ihrem Nennwert bewertet, also nach ihrem Handelspreis statt dem Betrag, den der Staat zurückzahlen muss. Deshalb lassen sich die Quoten nicht direkt vergleichen.
Die Schweizer Schuldenbremse soll verhindern, dass sich dauerhafte Lücken im Bundeshaushalt bilden. Sie richtet die ordentlichen Ausgaben an den Einnahmen aus, berücksichtigt aber die Wirtschaftslage. In schlechten Zeiten sind begrenzte Defizite erlaubt. In guten Zeiten müssen Überschüsse erzielt werden. Für außergewöhnliche Belastungen gibt es Ausnahmen. So soll der Staat Krisen auffangen, ohne dauerhaft neue Kredite zu benötigen.
Auch Deutschland hat eine Schuldenbremse. Sie erlaubt dem Bund grundsätzlich neue Schulden von jährlich bis zu 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung, wobei konjunkturelle Schwankungen berücksichtigt werden. In außergewöhnlichen Notlagen sind zusätzliche Kredite möglich.
Seit einer Grundgesetzänderung von Anfang 2025 gelten außerdem weitreichende Ausnahmen für Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben oberhalb von 1 Prozent der Wirtschaftsleistung. Auch für den zusätzlichen Finanzierungstopf für Infrastruktur und Klimaneutralität sind bis zu 500 Milliarden Euro außerhalb dieser Grenze möglich. Die deutsche Regel begrenzt damit die Neuverschuldung, verlangt aber keinen jährlichen Schuldenabbau.

Warum mehr Schulden nicht automatisch mehr Geld bedeuten

Mehr Staatsschulden bedeuten nicht automatisch, dass mehr Geld im Umlauf ist. Kauft ein Anleger eine Staatsanleihe mit vorhandenem Guthaben, entsteht durch den Kauf allein kein neues Geld. Er tauscht sein Guthaben gegen einen Anspruch auf Zinsen und spätere Rückzahlung. Der Staat erhält Geld, mit dem er seine Ausgaben finanzieren kann.
Anders funktioniert die Kreditvergabe einer Bank. Gewährt sie etwa einem Unternehmen einen Kredit und schreibt den Betrag auf dessen Konto gut, entsteht ein neues Bankguthaben. Die Bank reicht dabei nicht zuvor eingesammelte Spareinlagen weiter, wie die Bundesbank erläutert. Grenzen setzten unter anderem Vorschriften, die Finanzierungskosten der Bank und die Nachfrage nach Krediten. Auch Kredite an Unternehmen und Privatpersonen könnten daher die Geldmenge vergrößern.
Die Europäische Zentralbank (EZB) erfasst die Geldmenge unter anderem mit den Größen M2 und M3. M2 umfasst Bargeld, jederzeit verfügbare Kontoguthaben sowie bestimmte Spar- und Termineinlagen. M3 zählt zusätzlich etwa Anteile an Geldmarktfonds mit. Die Bezeichnungen stehen also für unterschiedlich weit gefasste Geldbestände. Sie sagen nicht aus, wie hoch ein Staat verschuldet ist.
Auch wenn eine Zentralbank Staatsanleihen kauft, wächst die Geldmenge nicht immer im gleichen Umfang. Kauft sie einem privaten Anleger eine Anleihe ab, kann dessen Bankguthaben steigen. Verkauft dagegen eine Bank, erhält diese zunächst ein Guthaben bei der Zentralbank. Dieses steht einem Verbraucher nicht unmittelbar zum Einkaufen zur Verfügung. Deshalb sind Zentralbankgeld und das Geld auf privaten Konten zu unterscheiden.
Für die Preise kommt es darauf an, was mit zusätzlichem Geld geschieht. Wird es gespart, entsteht daraus zunächst keine zusätzliche Nachfrage nach Waren. Wird dagegen mehr ausgegeben, ohne dass das Angebot entsprechend wachsen kann, können die Preise steigen.
Die EZB betrachtet die Geldmengenentwicklung deshalb als Hinweis auf Inflationsrisiken. Aus einem höheren Schuldenstand allein lässt sich jedoch keine bestimmte Inflationsrate ableiten.

Ab wann werden Schulden gefährlich?

Eine feste Krisengrenze gibt es nicht. Die EU-Verträge nennen zwar 60 Prozent der Wirtschaftsleistung für den Schuldenstand und 3 Prozent für das jährliche Defizit. Wer diese Werte überschreitet, wird jedoch nicht automatisch zahlungsunfähig. Für solche Fälle sieht die EU ein Defizitverfahren vor. Das schließt einen Bericht der Kommission und mögliche Geldbußen ein.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) prüft zudem, ob ein Staat seine Schulden dauerhaft bedienen kann. Dabei darf die Rechnung nicht auf unrealistisch hohen Wachstumsraten oder zu optimistischen Schätzungen der künftigen Staatseinnahmen beruhen.
In einem IWF-Beitrag aus dem Jahr 2017 zur Schuldentragfähigkeit heißt es: „Jede Schuldentragfähigkeitsanalyse muss auf realistischen – statt heroischen – Annahmen zu den künftigen Wachstumsaussichten gründen.“ Entscheidend sind außerdem Zinsen, Rückzahlungstermine und die Bereitschaft der Anleger, weitere Kredite zu gewähren.
Wächst die Wirtschaft schneller als der Schuldenbestand, sinkt die Schuldenquote. Steigende Zinsen, schwaches Wachstum und neue Haushaltslücken können die Belastung dagegen verschärfen, wie der IWF erläutert. Ein gesunder Haushalt benötigt deshalb verlässliche Einnahmen und Spielraum für Krisen.
Die Rückzahlung der NextGenerationEU-Schulden muss 2028 beginnen und spätestens 2058 abgeschlossen sein. Dafür muss die EU zunächst auch neue Kredite aufnehmen. Wie der Europäische Rechnungshof erläutert, wird die Kommission auslaufende Schulden refinanzieren müssen, indem sie „neue Schuldtitel ausgibt, um die alten bei Fälligkeit zu tilgen“. Wie teuer das wird, bleibt offen: Änderungen der Marktbedingungen könnten „zu höheren oder zu niedrigeren Kosten der Mittelaufnahme führen“.
Ab 2028 wird die Rückzahlung damit zu einer festen Aufgabe im EU-Haushalt. Wie viel Geld daneben für andere Vorhaben bleibt, entscheidet sich auch an den Zinsen, zu denen die Union ihre Kredite erneuern kann.
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EU-Rechnungshof kritisiert massive Transparenzprobleme beim Corona-Wiederaufbaufonds

In Kürze:

  • Prüfer kritisieren den Umgang mit Geldern aus dem Hilfspaket gegen die Pandemiefolgen.
  • Bisher flossen 577 Milliarden Euro aus dem regionalen Hilfsfonds.
  • Acht von zehn überprüften Ländern erfassen die Daten systematisch, Deutschland jedoch nicht.
  • Es fehlen Möglichkeiten, Ergebnisse und Effekte des regionalen Hilfsfonds zu messen.

 
Wirtschaftsprüfer der Europäischen Union kritisieren den Umgang mit den Geldern aus dem milliardenschweren EU-Hilfspaket zur Bewältigung der Pandemiefolgen im Jahr 2021 scharf. Die Kritik umfasst insbesondere mangelnde Transparenz. Laut einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs (EuRH), der die Verwendung öffentlicher Gelder prüft und die Rechenschaftspflicht stärken soll, ist in vielen Fällen schwer nachvollziehbar, wohin das Geld letztlich geflossen ist.

Mit RRF-Fonds die Folgen der Pandemie abfedern

„Das Vertrauen der EU-Bürger in die öffentlichen Finanzen sinkt, wenn die Verwendung der Gelder nicht vollständig transparent ist. Die Öffentlichkeit hat das Recht, zu erfahren, wohin öffentliche Gelder fließen, wer sie erhält und wie viel tatsächlich ausgegeben wird“, erklärte Ivana Maletic vom EuRH, die die Prüfung leitete.
Ziel des befristeten milliardenschweren Wiederaufbaufonds RRF (Recovery and Resilience Facility) war es, die Mitgliedstaaten bei der Erholung von der durch die teils weitreichenden Einschränkungen während der COVID-19-Pandemie verursachten Wirtschaftskrise zu unterstützen. Besonders betroffen waren dabei mehrere Wirtschaftsbereiche. Die Maßnahmen sollten vor allem die Energiewende und die Digitalisierung der Gesellschaft fördern.
Einige Mitgliedstaaten haben digitale Scorecards zur Nachverfolgung der Mittel eingerichtet. Laut der Europäischen Kommission, die zehn Länder als repräsentative Stichprobe untersuchte, lässt sich jedoch auch dort nicht vollständig nachvollziehen, wohin alle Zahlungen geflossen sind. Neben Deutschland prüften die Revisoren Österreich, Bulgarien, Estland, Frankreich, Lettland, Malta, die Niederlande, Rumänien und Spanien.
Die RRF-Managementinformationssysteme der Mitgliedstaaten unterscheiden sich deutlich. In der Stichprobe erfassen acht Staaten die Verwendung der RRF-Mittel systematisch: Österreich, Bulgarien, Estland, Lettland, Malta und Rumänien vollständig, die Niederlande und Spanien ohne tatsächliche Kosten. Zwei weitere Länder, Frankreich und Deutschland, verlassen sich ausschließlich auf bedarfsorientierte Abfragen. Beide führen laut Bericht (Seite 16) keine zentralen Datensysteme und müssen Informationen direkt bei den umsetzenden Stellen anfordern.

Monatelanges Warten auf Auskünfte

Die meisten der analysierten Staaten, darunter auch Deutschland, veröffentlichten lediglich die Höhe der RRF-EU-Finanzierung für jeden Empfänger. Bulgarien, Frankreich und Spanien führten hingegen zusätzlich zur Gesamthöhe der öffentlichen Finanzierung auch die nationale Kofinanzierung auf.
„In manchen Fällen sind die Informationen schwer zugänglich. In vier von zehn Mitgliedstaaten werden Daten nur auf Anfrage erhoben. Teilweise mussten wir mehrere Monate auf grundlegende Informationen warten, und in einem Fall konnten wir sie überhaupt nicht erhalten“, schilderte Ivana Maletic die Umstände bei der Vorstellung des Berichts. Es gehe nicht darum, ob das Geld ausgegeben wurde, sondern um Transparenz. „Nachvollziehbarkeit ist nicht optional, sondern unerlässlich“, betonte Maletic.
Aufgrund der Mängel kann die Europäische Kommission nicht beurteilen, ob die Mitgliedstaaten die Mittel effektiv eingesetzt haben. Das bedeutet nicht zwingend, dass die Kosten überschritten wurden. In einigen Ländern fielen die tatsächlichen Kosten sogar niedriger aus als geschätzt. Laut dem EuRH besteht in beiden Fällen jedoch das Risiko, dass die den Ländern zugewiesenen Beträge am Ende deutlich von den tatsächlichen Kosten abweichen.
Ein Problem, auf das die Prüfer hinweisen, ist, dass die Mitgliedstaaten lediglich die 100 größten Empfänger von Geldern aus dem RRF melden müssen. Dies können Kommunen oder staatliche Unternehmen sein, die ihrerseits Mittel an Tausende private Unternehmen, Organisationen und weitere kleinere Akteure weiterleiten.

Kommission fordert Informationen zu allen Begünstigten

Der EuRH fordert, dass die Bürger Informationen über alle Begünstigten erhalten. Die Europäische Kommission ist jedoch nicht bereit, dieser Forderung nachzukommen. In einer formellen Stellungnahme zum EuRH-Bericht verweist die Kommission darauf, dass sie den Mitgliedstaaten Leitlinien zur Datenerhebung bereitgestellt habe. Zudem gebe es keine Rechtsgrundlage, um solche nationalen Daten zentral zu erfassen oder auszuwerten.
Die mangelnde Transparenz ist teilweise systembedingt. Üblicherweise zahlt die Kommission Mittel erst nachträglich als Erstattung nach nachgewiesenen Ausgaben aus. Im vorliegenden Fall einigten sich die EU-Staaten jedoch darauf, einen Teil der Gelder im Voraus auszuzahlen. Damit handelt es sich um den ersten groß angelegten Einsatz von nicht strikt kostengebundenen Mitteln in der EU. Eine Einschränkung blieb jedoch bestehen: Die Unterstützung sollte gezielt zuvor von der Kommission identifizierten Problembereichen in den Mitgliedstaaten zugutekommen.
Der RRF war auf rund 720 Milliarden Euro begrenzt. Bis Ende Januar 2026 hatte die Kommission insgesamt 577 Milliarden Euro bereitgestellt, davon 360 Milliarden Euro als Zuschüsse und 217 Milliarden Euro als Darlehen. Die Initiative läuft im August aus, während Auszahlungen noch bis Ende 2026 möglich sind.
Ivana Maletic betonte, dass die Schwächen des RRF nicht in den regulären langfristigen EU-Haushalt übertragen werden sollten. Die Europäische Kommission hingegen sieht das Modell, bei dem die Mitgliedstaaten selbst für die Verwendung der Mittel verantwortlich sind, als mögliches Vorbild für künftige Haushaltsmechanismen. „Dieser Ansatz hat sich als effektiv erwiesen“, so ein Sprecher der Exekutivagentur.

Kaum Strukturen, um große Summen zu verwalten

Es ist stets komplex, wenn die EU Mittel an 27 Mitgliedstaaten verteilt, erklärte die Ökonomin Monika Hjeds Löfmark vom Schwedischen Institut für Europäische Politikstudien. Im Fall des RRF waren die finanziellen Mittel zudem außergewöhnlich hoch und wurden in kurzer Zeit beschlossen.
„Man wollte eine tiefe und lang anhaltende Rezession vermeiden, die die Union spalten könnte. Es war eine besondere Zeit mit vielen Maßnahmen weltweit. Die Überlegung war: Besser handeln als abwarten“, so Hjeds Löfmark gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times.
„Man muss jedoch auch im Nachhinein betrachten, wie die Hilfen tatsächlich eingesetzt wurden. Es flossen sehr schnell große Summen und viele Länder verfügten weder über ausreichende Kapazitäten noch über die notwendigen Strukturen, um diese effektiv zu verwalten.“
Die Kommission hat den Mitgliedstaaten Ziele und Vorgaben anhand bestimmter Indikatoren gesetzt. Viele dieser Kennzahlen sind jedoch unzureichend und werden zwischen den Ländern unterschiedlich gemessen. Laut Hjeds Löfmark liegen die zentralen Probleme des RRF darin, dass der Prozess sehr schnell umgesetzt wurde und dass gerade jene Länder mit den größten Finanzhilfen oft über die schwächsten Institutionen und die geringste Transparenz verfügen. Ersteres sei durch die Krisensituation erklärbar, Letzteres liege in der Struktur des Systems selbst. Gerade diese Staaten bräuchten jedoch besonders viel Unterstützung.
Sie äußert zudem Kritik daran, dass die Kommission selbst im Bestreben nach einem Erfolg zu wenig Transparenz gezeigt habe. „Es hätte mehr Offenheit über die bestehenden Probleme geben müssen. Der Fokus lag stark darauf, eine Erfolgsgeschichte darzustellen.“ Außerdem betonte Hjeds Löfmark, dass ein grundsätzliches Betrugsrisiko stets vorhanden sei.

Betrugsfälle mit Fondsgeldern aufgedeckt

Die Europäische Staatsanwaltschaft hat zahlreiche Betrugsfälle im Zusammenhang mit RRF-Mitteln aufgedeckt. Berichten zufolge gab es Fälle in Italien, wobei davon auszugehen ist, dass ähnliche Vorfälle auch in anderen Mitgliedstaaten vorkamen. Gleichzeitig muss dies im Kontext des ursprünglichen Ziels betrachtet werden: der Vermeidung einer Rezession sowie der Förderung von Digitalisierung und ökologischem Wandel.
Hat das Maßnahmenpaket die beabsichtigte Wirkung erzielt? Es gibt Hinweise darauf, dass es dämpfend auf die Rezession gewirkt hat, allerdings konnte der EuRH dies nicht umfassend untersuchen. Aufgrund der Struktur des RRF ist eine klare Messung von Ergebnissen und Effekten nur eingeschränkt möglich, da eindeutige Indikatoren für die vielfältigen Ziele fehlen.
Hjeds Löfmark geht zudem davon aus, dass der RRF kein einmaliges Instrument bleibt. „Ich denke nicht, dass so schnell wieder Geld in diesem Umfang zur Verfügung stehen wird. Aber es wird erhebliche Summen geben und die Länder werden stärker in der Verantwortung stehen, deren Einsatz sicherzustellen“, sagte sie.
Gegen Ende der Pandemie und in der Zeit danach stiegen die Preise deutlich an. Ökonomen diskutieren derzeit über die Ursachen dieses Inflationshöhepunkts, der auf eine lange Phase stabiler Preisniveaus folgte. „Mir ist keine Studie bekannt, die untersucht, ob der RRF konkret zur Inflation beigetragen hat, aber theoretisch wäre ein Einfluss möglich“, so Hjeds Löfmark. „Hinzu kam ein allgemeiner Inflationsdruck. Es ist schwer zu trennen, welcher Anteil auf den RRF und welcher auf andere Faktoren zurückzuführen ist.“ Die Effekte lassen sich nur schwer von anderen fiskal- und geldpolitischen Maßnahmen während der Pandemie isolieren.
Dieser Artikel erschien im Original auf epochtimes.se unter dem Titel „Granskare slår ner på EU-stödet efter pandemin“. (deutsche Bearbeitung: os)