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Ungarn nimmt keine illegalen Migranten auf: Magyar stellt sich gegen EU-Asylregeln

Der neue ungarische Ministerpräsident Péter Magyar kündigt Widerstand gegen die Migrationspolitik der Europäischen Union an.
Die EU verlangt von ihren Mitgliedsländern, an den Außengrenzen Asylverfahren für Migranten durchzuführen – auf die Frage, ob er diese Vorschrift des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems GEAS, die ab Mitte Juni gelten soll, auch anwenden wolle, kündigte Magyar in der FAZ an, „dass Ungarn keine illegalen Migranten übernehmen wird“.
Dafür aber werde sein Land helfen, „die Außengrenzen Europas zu schützen, sei es in Griechenland, sei es auf Malta, sei es in Italien“.

Eine Millionen Euro Straße pro Tag: „Das ist unverhältnismäßig“

Auch die geltende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach Ungarn schon seit der Regierungszeit des abgewählten Ministerpräsidenten Viktor Orbán eine Million Euro pro Tag Strafe zahlen muss, weil es gegen geltende Regeln verstößt, sei „ungerecht und unverhältnismäßig“.
Magyar fügte hinzu: „Wir werden Gespräche führen und gemeinsam mit unseren europäischen Partnern eine Lösung finden, damit wir unsere Grenzen schützen können und keine tägliche Strafe in Höhe von einer Million Euro zahlen müssen.“
Zudem riet Magyar davon ab, rechtsextreme Parteien durch „Brandmauern“ auszugrenzen. „Ich mag solche Schubladen wie rechtsextrem oder linksextrem nicht“, stellte er fest. „Ich mag keine ideologischen Kämpfe.“
Er beobachte, „dass einige Länder im Umgang mit extremen Parteien Fehler machen“. Es sei „alleine in sich“ keine Lösung, Menschen und Parteien „hinter eine Brandmauer zu sperren“. Das mache diese Kräfte „nur noch stärker“.

Ukrainekrieg ist „Sicherheitsrisiko für ganz Europa“

Magyar äußerte sich auch zu der Frage, ob die Europäische Volkspartei EVP, zu der CDU und CSU ebenso gehören wie seine Partei Tisza, im Europaparlament mit der AfD zusammenarbeiten sollten. Er sagte, das sei zwar nicht an ihm, das zu entscheiden, aber es schade nie, sich der „Argumente des anderen anzunehmen“. Was man davon dann annehme, sei „eine andere Frage“.
Anders als Orbán kritisierte Magyar den Ukrainekrieg mit scharfen Worten und stellte fest, Russland sei „ein Sicherheitsrisiko für ganz Europa“.
Die Ukraine sei „das Opfer“ in diesem Krieg und habe „das Recht auf territoriale Integrität“. Er fügte aber hinzu, Ungarn werde trotzdem weiter Energieträger aus Russland beziehen. Ungarn sei „noch auf russisches Öl angewiesen, und das können wir nicht von heute auf morgen ändern“. (dts/red)
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Inflation im Euroraum steigt auf 3,2 Prozent

Die jährliche Inflation im Euroraum ist im Mai 2026 vor dem Hintergrund der anhaltenden Unsicherheit im Nahen Osten erneut gestiegen.
Die Statistiker schätzten diese auf 3,2 Prozent, nach 3,0 Prozent im April, wie die EU-Statistikbehörde Eurostat mitteilte. Gegenüber dem Vormonat legten die Preise um 0,1 Prozent zu.

Kerninflation steigt auf 2,5 Prozent

Die als „Kerninflation“ bezeichnete Teuerung, also der Preisanstieg ohne Energie, Nahrungsmittel, Alkohol und Tabak, lag im Mai bei 2,5 Prozent, nach 2,2 Prozent im Vormonat.
Diese „Kernrate“ wird von der EZB ganz besonders in den Blick genommen in Bezug auf ihr Ziel, eine Teuerung von zwei Prozent zu erreichen und beizubehalten.
Im Hinblick auf die Hauptkomponenten der Inflation im Euroraum heißt es:
  • „Energie“ bei 10,9 Prozent gegenüber 10,8 Prozent im April,
  • „Dienstleistungen“ (3,5 Prozent gegenüber 3,0 Prozent im April),
  • „Lebensmittel, Alkohol und Tabak“ (2,0 Prozent gegenüber 2,4 Prozent im April).
  • „Industriegüter ohne Energie“ (0,9 Prozent gegenüber 0,8 Prozent im April).
Die niedrigste Inflationsrate misst Eurostat in Malta mit 2,1 Prozent. In Bulgarien liegt sie der Statistikbehörde zufolge bei 6,3 Prozent.
Für Deutschland berechnet Eurostat die Inflationsrate mit 2,7 Prozent. Die europäische Statistikbehörde verwendet andere Methode als das Statistische Bundesamt. Dieses meldete am 29. Mai eine Teuerungsrate von 2,6 Prozent. (dts/red)
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So können Sie Solarstrom mit den Nachbarn teilen


In Kürze:

  • Ab 1. Juni können Solaranlagenbesitzer ihren Überschussstrom an Nachbarn abgeben.
  • Das „Energy Sharing“ stellt eine weitere Vermarktungsmethode dar.
  • Es gibt aber Hindernisse wie die noch geringe Verbreitung der dafür nötigen Smart Meter.
  • Für Strombezieher ist diese Variante eine Ergänzung, aber kein Ersatz zum bestehenden Stromvertrag.

 
Hohe Stromüberschüsse durch den Betrieb von Solaranlagen, speziell in den Mittagsstunden, sind eine zunehmende Belastung für das deutsche Stromnetz. Eine Reform des Energiewirtschaftsgesetzes könnte nun für Entlastung sorgen und helfen, den Geldbeutel zu füllen.
Ab sofort können Betreiber einer Photovoltaikanlage in Deutschland den zu viel produzierten Strom einfacher an ihre Nachbarn weitergeben.

Überschussmanagement durch „Energy Sharing“

Seit dem 1. Juni 2026 sind in Deutschland Energiegemeinschaften, auch Energy Sharing Communities genannt, möglich. Geregelt werden diese durch eine Novelle von Paragraf 42c des Energiewirtschaftsgesetzes, wofür die EU-Richtlinie 2018/2001 (RED II) in nationales Recht umgesetzt wurde.
Durch das Teilen von Strom können Betreiber von Solaranlagen oder anderen „erneuerbaren“ Anlagen den überschüssigen Strom an einen oder mehrere andere Haushalte oder kleine Unternehmen in ihrer Umgebung verkaufen oder verschenken. Auch Betreiber einer Energiespeicheranlage mit erneuerbarem Strom können diese Möglichkeit nutzen.
Oftmals konnten Besitzer einer Solaranlage den selbst produzierten Strom bei viel Sonne bisher nur teilweise nutzen. Der entstehende Überschuss fließt dabei unkontrolliert in das öffentliche Stromnetz, egal ob der Strom benötigt wird oder nicht.

Wie funktioniert das Energy Sharing?

Zur Umsetzung des Energy Sharing ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Nachbarn oder der Hausgemeinschaft nötig. Das beschränkt sich jedoch nicht auf die direkten Nachbarn. Es kann auch ein Freund, Bekannter oder ein Café um die Ecke im gleichen Verteilnetzgebiet sein, das heißt im Gebiet desselben Verteilnetzbetreibers.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass in allen beteiligten Haushalten ein Smart Meter installiert sein muss, der die Stromflüsse misst. Danach kann künftig eine entsprechende Abrechnung erfolgen.
Solaranlagenbesitzer oder Haushalte, die am Energy Sharing teilnehmen wollen, sollten sich zunächst beim Netz- und Messstellenbetreiber melden. Dieser informiert die Interessenten über die nötigen weiteren Maßnahmen und Möglichkeiten im lokalen Verteilnetz.

Welche Hindernisse gibt es?

Die Umsetzung dürfte anfangs holprig sein. Das fängt schon bei der Markteinführung der Smart Meter an, die hinterherhinkt. Bisher sind nur rund 5,5 Prozent aller Haushalte in der Bundesrepublik mit diesen intelligenten Stromzählern ausgestattet. Zudem kann der Einbau eines Smart Meters von der Beantragung bis zur Installation rund drei bis sechs Monate dauern.
Doch selbst ein installierter Smart Meter bedeutet nicht immer grünes Licht für die Nutzung. Laut der Verbraucherzentrale funktionieren viele dieser Geräte nach Einbau teils über Monate oder Jahre nicht.
Ein weiteres Problem können die Abrechnungsprozesse darstellen. Sie basieren auf Viertelstundenwerten, was die Sache kompliziert macht. Eine manuelle Abrechnung ist nicht möglich.
Die Energieversorgungsunternehmen verweisen zudem darauf, dass für die Umsetzung des Energy Sharing noch verlässliche Vorgaben und Rahmenbedingungen fehlen. Daher sei mit Verzögerungen beim Start zu rechnen.

Gebühren fallen weiterhin an

Da beim Energy Sharing der Strom, zumindest buchhalterisch, meist von einem Gebäude zu einem anderen fließt, beansprucht er das öffentliche Stromnetz. Daher wird der Netzbetreiber dafür künftig weiterhin Netzentgelte, Steuern und Umlagen in Rechnung stellen.
Sollte der Strom innerhalb desselben Gebäudes fließen, können die Beteiligten bereits bestehende Regelungen anwenden: den Mieterstrom sowie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Bei beiden Varianten muss der verrechnete Strom das Hausnetz nicht verlassen. Die Versorgung findet im Haus statt. Weil sie das öffentliche Stromnetz nicht betrifft, fallen keine zusätzlichen Netzentgelte an.

Wer profitiert wie stark davon?

Laut der Verbraucherzentrale kann das neue Energy Sharing für den Betreiber von Solaranlagen eine zusätzliche Einnahmequelle darstellen. Aktuell erhält er für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom 7,78 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für eine Teileinspeisung. Seit 2020 liegt diese Einspeisevergütung unter 10 Cent für Anlagen bis 10 Kilowatt Nennleistung (kWp).
Teilt er seinen Strom nun aber mit den Menschen in seiner Umgebung, kann er einen deutlich höheren Preis vereinbaren. Dadurch kann sich die Investition in die Solaranlage schneller amortisieren.
Das kann auch für den Stromabnehmer von Vorteil sein, da er sonst normalerweise, je nach Tarif, Preise im Bereich von 25 bis 40 Cent pro kWh für seinen Netzstrom vom Versorger bezahlen muss.
Allzu billig wird der Strom aufgrund von Gebühren jedoch nicht. „In der Summe können diese Nebenkosten des Energy Sharing zehn bis 15 Cent pro Kilowattstunde betragen“, sagte Matthias Bauer, Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Liegt der vereinbarte Preis für den Solarstrom bei 12 Cent pro kWh und kommen 10 Cent Nebenkosten hinzu, profitieren beide Seiten. Der Anlagenbetreiber bekommt 4,2 Cent mehr, eine Steigerung um 54,2 Prozent. Überdies spart der Strombezieher 3 bis 18 Cent pro kWh.
Liegen die Nebenkosten bei 15 Cent, lohnt sich das Energy Sharing für den „Nachbarn“ erst, wenn er aktuell mehr als 27 Cent pro kWh für seinen Strom bezahlt.
Möglich wäre für den Anlagenbetreiber auch ein Strompreis von 15 Cent, also 92,8 Prozent Ertragssteigerung. Da viele Stromkunden aktuell mehr als 30 Cent bezahlen, kann er auch damit einige Interessenten finden.
Die Abnehmer haben somit auch ohne eigenes Hausdach die Möglichkeit, lokalen sogenannten grünen Strom zu beziehen. Bisher haben Mieter oft nur durch ein Balkonkraftwerk an der „Energiewende“ partizipieren können.
Ebenso können natürliche Personen, kleine Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften und Kommunen von dem Modell profitieren. Beispielsweise kann ein Gewerbebetrieb mit eigener Solaranlage einer Schule Strom anbieten oder umgekehrt, je nachdem, wer erneuerbaren Strom anbieten kann und wer Interesse an dessen Bezug hat.
Der Betrieb der Anlage darf dabei weder „überwiegend der gewerblichen noch überwiegend der selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Betreibers“ dienen.
Der Betreiber hat zudem den Vorteil, dass er deutlich weniger Bürokratie stemmen muss. Anzeigepflichten, Vorgaben zur Rechnungsgestaltung und Stromkennzeichnung entfallen. Auch gilt für Anlagen bis 30 kWp eine vollständige Einkommensteuerbefreiung.

Nur eine Ergänzung

Allerdings werden Anlagenbetreiber die Stromversorgung ihrer „Nachbarn“ nicht dauerhaft mit ihrer Solaranlage gewährleisten können. Da die Sonne auch ihre Solarmodule nicht immer gleichmäßig bestrahlt, steht der Strom nur gelegentlich zur Verfügung. Nachts und im Winter gibt es keinen oder eher selten einen Stromüberschuss. Zudem kann die Anlage durch einen Defekt plötzlich ausfallen.
Daher verpflichtet das Energy Sharing die Anlagenbetreiber nicht zur vollständigen Stromversorgung der beteiligten Nachbarn. Für sie gilt keinerlei Versorgungsgarantie.
Somit benötigen die beteiligten Haushalte zusätzlich einen Stromliefervertrag mit einem selbst gewählten Stromanbieter. Dieser muss die Strommengen liefern, die nicht aus der Solaranlage kommen. Bereits geltende Stromlieferverträge können bestehen bleiben.

Eine Entlastung für die Netze?

Überschüssiger Strom durch Solaranlagen stellt ein zunehmendes Problem für unsere Stromnetze dar. Er drückt den Börsenstrompreis weit nach unten, oftmals sogar in den Minusbereich. Um die Netze noch stabil zu halten, müssen Netzbetreiber den Überschuss ins Ausland ableiten oder Anlagen abschalten, sofern sie darauf zugreifen können.
Mit dem Energy Sharing kann sich der lokale Verbrauch von Solarstrom erhöhen, weil dieser günstigere Strom nur bei Stromüberschuss zur Verfügung steht. Die Strombezieher haben somit eine finanzielle Motivation, größere Stromverbraucher dann einzuschalten, wenn gerade ein hohes Stromangebot aus den Erneuerbaren besteht. Das reduziert die Belastung der regionalen Verteilnetze.
Das kann die Anzahl der Abregelungen von Solaranlagen reduzieren und somit die Systemeffizienz verbessern.

Alle solaren Werkzeuge im Überblick

Wer eine Solaranlage besitzt oder sich eine zulegen möchte, verfügt mit dem Energy Sharing über eine weitere Möglichkeit, seinen Strom gewinnbringend zu vermarkten. Die bisherigen Werkzeuge bleiben dabei bestehen. Die bestehenden Vermarktungsoptionen lauten wie folgt:
  • Eigenverbrauch: Die Selbstnutzung des Solarstroms bringt laut Sanierungsdienstleister Reduco eine Ersparnis von rund 35 Cent pro kWh – der durchschnittliche Preis des Netzstroms. Dies ist das stärkste wirtschaftliche Werkzeug.
  • Batteriespeicher: Wer den Strom bei Überschuss in eine Batterie führt und beispielsweise am Abend, wenn die Sonne nicht oder kaum mehr scheint, den Überschussstrom verbraucht, kann weitere rund 30 Cent pro kWh sparen. Das ergibt sich aus dem Preis des Netzstroms abzüglich der Speicherkosten. Ein Batteriespeicher erweitert somit den Eigenverbrauch.
  • Energy Sharing: Hieraus entsteht ein zusätzlicher Erlös von möglicherweise rund 15 Cent pro kWh. Der Anlagenbesitzer gibt den Überschussstrom, den er nicht selbst verbraucht oder speichert, ab.
  • Netzeinspeisung: Falls nach Einsatz der genannten Instrumente weiterhin Überschussstrom anfällt, kann dieser für 7,78 Cent pro kWh – bei Anlagen bis 10 kWp – in das öffentliche Stromnetz fließen.
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Regierung verfehlt Ziele beim Infrastruktur-Sondervermögen

Die Bundesregierung hat ihre selbst gesteckten Ziele beim 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) bislang nicht erreicht.
Das geht aus einem 383 Seiten umfassenden Monitoringbericht des Finanzministeriums hervor, über den das „Handelsblatt“ berichtet.
Zwar spricht das Ministerium von einem „insgesamt erfolgreichen Start“, die Kennzahlen fallen jedoch deutlich verhaltener aus. Demnach waren für das vergangene Jahr Ausgaben von 37,2 Milliarden Euro vorgesehen. Tatsächlich wurden lediglich 24 Milliarden Euro ausgezahlt.
Zudem haben die Ministerien von 109 für das Jahr 2026 geplanten Meilensteinen bis Ende Mai erst 26 erreicht, wie aus dem Bericht hervorgeht. Mit dem Bericht zieht das Finanzministerium erstmals Bilanz zum Sondervermögen.
Das Finanzministerium führt darin eine Fortschritts- und Wirkungskennzahl ein, mit der die Zielerreichung der Investitionsprojekte bewertet wird. Der Durchschnittswert zeige mit „54 Prozent eine teilweise Zielerreichung an“, heißt es in dem Bericht. Die höchsten Zielerreichungswerte gibt es bei Investitionen in Krankenhäuser und Sportstätten mit jeweils 90 Prozent.
Dahinter folgen Wohnungsbau (66 Prozent), Digitalisierung (57 Prozent), Verkehr (52 Prozent) und Energieinfrastruktur (45 Prozent). Für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur seien bislang noch keine messbaren Fortschritte feststellbar.
Trotz der Anlaufschwierigkeiten rechnet das Finanzministerium mit einem spürbaren Wachstumsimpuls. Es schätzt in dem Bericht, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) „infolge der Ausgaben aus dem SVIK in der kurzen Frist für sich genommen rund 0,5 Prozentpunkte höher“ liege als ohne das Sondervermögen.
Auch im kommenden Jahr würde das BIP ohne die Ausgaben aus dem Sondervermögen „voraussichtlich bestenfalls stagnieren“, heißt es. (dts/red)
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Windkraft: Leibniz-Institut vermutet Kannibalisierung durch Solar


In Kürze:

  • Seit 2020 hat der Ausbau der Windkraft die Stromerzeugung nicht signifikant erhöht.
  • Das bestätigt nun auch das Leibniz-Institut.
  • Ein Bereichsleiter sieht den Grund in der Kannibalisierung durch Solarstrom.
  • Auch Abschaltsysteme und Betriebsauflagen bremsen den Windstromertrag.

 
Wie die Epoch Times bereits am 20. Mai berichtete, scheint der Stromertrag der Windkraft zu stagnieren. Zwar stieg die installierte Leistung laut den verfügbaren Daten von 2020 bis 2025 um 25,2 Prozent, die tatsächliche Einspeisung jedoch nur um 1,2 Prozent.
Demnach hätten der massive Ausbau von Windrädern sowie das Repowering, bei dem ältere Windräder durch größere und leistungsstärkere ersetzt werden, nicht den erwarteten Mehrertrag erzielt.

Bringen 2.600 neue Windräder den erwarteten Ertrag?

Wie die „WELT“ in ihrem Artikel über das „Windstrom-Rätsel“ berichtet, stieg die Turbinenleistung aller Windkraftanlagen an Land zwischen 2020 und 2025 um 14 Gigawatt (GW). Laut den Daten des Fraunhofer-Energieportals „Energy Charts“ entwickelte sich hier die Nennleistung von 54,4 auf 68,2 GW. Fügt man auch die Windkraft auf See hinzu, liegt der gesamte Zuwachs bei 15,7 GW.
Laut dem Nachrichtenportal seien allein für den Zuwachs an Land „rechnerisch fast 2.600 neue Windräder […] in die Landschaft gesetzt“ worden. Inzwischen hat Deutschland rund 31.000 Windkraftanlagen an Land und auf See. Der Großteil davon steht an Land. Ende 2025 waren es laut dem Bundesverband Windenergie 29.226 in Betrieb befindliche Windturbinen.
Dieser Zubau führte jedoch nur zu einer minimalen Gesamtertragssteigerung von 129,6 Terawattstunden (TWh) im Jahr 2020 auf 131,2 TWh im vergangenen Jahr, also nur 1,2 Prozent mehr.

In den vergangenen Jahren entstanden zahlreiche neue große Windkraftanlagen in Deutschland.

Foto: J-Picture/iStock

Kannibalisierung durch Photovoltaik

In dem „WELT“-Bericht gab Manuel Frondel, Leiter des Bereichs „Umwelt und Ressourcen“ am RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, eine Analyse zur Entwicklung ab. Er bestätigte: „Ab 2020 gibt es keinen statistisch signifikanten Zusammenhang mehr zwischen Windstromerzeugung und installierter Windkraftkapazität.“
Als möglichen Grund nannte Frondel die Einspeisung von Solarstrom ins Netz. Dies könnte zu einer Konkurrenz von Sonnen- und Windstrom geführt haben. „Ab 2022 hat es einen neuen Solarboom gegeben, das dürfte zur Kannibalisierung beigetragen haben“, sagte er.
An fast allen sonnigen Tagen werde inzwischen „viel zu viel Solarstrom produziert“. Zugleich schränkte der Experte ein, dass eine Zeitreihe über fünf Jahre hinweg noch keine ausreichende Datengrundlage für eine abschließende Analyse liefere.
Hierbei ist zu erwähnen, dass bei der Windkraft alle Anlagen steuerbar sein müssen. Die Netzbetreiber können somit bei Bedarf deren Leistung beliebig herunterfahren, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Denn die Stromproduktion muss zu jedem Zeitpunkt dem Stromverbrauch entsprechen.
Bei der Photovoltaik ist diese Steuerbarkeit bei einer Vielzahl von Anlagen nicht gegeben. Von den aktuell installierten 123,4 GW an Solarleistung sind rund 50 GW nicht steuerbar. Wenn die Sonne scheint, speisen diese Anlagen ihren Strom ungebremst ins Netz ein. Um einen Stromüberschuss und daraus folgende Störungen im Netz zu vermeiden, müssen die Netzbetreiber stattdessen die übrigen Energieerzeuger – einschließlich Windkraftanlagen – drosseln.

Zunehmend windschwache Standorte

Neben dem netztechnisch erzwungenen Solarvorrang stehen jedoch weitere mögliche Gründe im Raum, warum der Windstrom stagniert.
Einer ist die Standortverfügbarkeit. In Deutschland sind manche Standorte besser und manche weniger gut für Windkraft geeignet. Die Betreiber der ersten Windkraftanlagen haben sich noch die besten Standorte aussuchen können.
Nach jahrzehntelangem Ausbau müssen Betreiber neuer Anlagen zunehmend windschwächere Standorte wählen. Die geeignetsten Flächen sind weitgehend vergeben.

Abschaltvorgaben und Energieerhaltungssatz

Hinzu kommt, dass immer mehr Windkraftanlagen wegen des Platzproblems in der Nähe von Wohngebieten entstehen. Viele dieser Anlagen unterliegen dort jedoch Lärmschutzauflagen und müssen teilweise über Nacht abschalten, weil sie zu laut sind. Windkraftanlagen emittieren im Betrieb häufig mehr als 100 Dezibel.
Weitere Abschaltmechanismen existieren bei neueren Anlagen auch teilweise im Zusammenhang mit dem Vogelschutz. Erfassen Kameras einen Vogel, berechnet ein integriertes KI-System, ob eine für den Vogel meist tödliche Kollision mit dem Windrad droht. Falls ja, schaltet die KI die Anlage ab.
Ein weiterer diskutierter Aspekt sind die Windkraftanlagen selbst. Sie entziehen dem Wind einen Teil seiner kinetischen Energie und wandeln diese in elektrischen Strom um. Dieser Effekt lässt sich mit dem Energieerhaltungssatz beschreiben. Dadurch wird Windenergie lokal in Strom umgewandelt. Je mehr Windräder es gibt, desto stärker können lokale Strömungseffekte auftreten.
(Mit Material von AFP)
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Deutlich mehr Vermieter sagen Nein zur Sanierung

Viele private Vermieter in Deutschland scheuen die energetische Sanierung ihrer Immobilien. Über die Hälfe (59 Prozent) plant derzeit keine Maßnahmen wie neue Heizungen oder Dämmungen, zeigt eine Umfrage der DI Deutschland.Immobilien AG und des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Das sind deutlich mehr als in einer Vorgänger-Befragung vor einem Jahr (48 Prozent).
Vermieter sähen sich mit zunehmenden politischen und energetischen Anforderungen konfrontiert, während zentrale Bedingungen oft unklar blieben. Befragt wurden für die Studie im Februar online rund 1.000 private Vermieter.
„Ohne klare Orientierung, realistische Anforderungen und praktikable Förderstrukturen wird die Transformation des Gebäudebestands nicht gelingen“, sagt IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer.

Viele sehen Sanierung als weniger dringlich

In den vergangenen Jahren habe nur rund die Hälfte in energetische Maßnahmen investiert, heißt es im „Deutschland.Immobilien Vermieterreport“. Am häufigsten veränderten private Vermieter die Heizungen (34 Prozent), gefolgt von Fenstern (25 Prozent) und Dämmungen (18 Prozent).
Motivation waren vor allem langfristige Energieeinsparungen (53 Prozent), mehr Zufriedenheit der Mieter (41 Prozent) und Wertsteigerung (38 Prozent). Ökologische Gründe waren die Ausnahme (31 Prozent).
Wer verzichtete, nannte meist fehlende Dringlichkeit (64 Prozent), mangelnde Nachfrage seitens der Mieter (21 Prozent) oder Kosten (17 Prozent).
Wie die Umfrage weiter zeigt, stammt der Immobilienbestand privater Vermieter überwiegend aus den Jahren 1949 bis 1978 sowie 1979 bis 1994 – hier herrscht in aller Regel energetischer Sanierungsbedarf.

Schlüssel für Klimaziele

Der Gebäudesektor ist zentral, um das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 zu erreichen, er verursacht rund ein Drittel der CO2-Emissionen.
Die große Mehrheit der rund 44 Millionen Wohnungen hierzulande heizt mit Öl und Gas, über 60 Prozent werden von privaten Vermietern vermietet. Die meisten sind laut Studie mindestens zehn Jahren am Mietmarkt aktiv. 58 Prozent vermieten eine Wohnung, weitere 19 Prozent zwei.
Die frühere Ampel-Regierung wollte mit dem Heizungsgesetz mittelfristig die Abkehr von Heizungen mit fossilen Brennstoffen durchsetzen. Die amtierende Bundesregierung hat das Gesetz reformiert und die Vorgabe gestrichen, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt werden müssen.
Nun soll der Einbau neuer Gasheizungen weiter möglich sein – Voraussetzung soll ab 2029 sein, dass ein zunehmender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe zum Einsatz kommt. Umweltverbände und die Grünen warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz. (dpa/red)
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Proteste gegen den Bau von Gaskraftwerken

Tausende Menschen haben am Samstag in Hamm gegen die Energiepolitik der Bundesregierung und den Bau neuer Gaskraftwerke protestiert. Rund 2.000 von ihnen formten laut Organisatoren in der Nähe des Gaskraftwerks Gersteinwerk ein Windrad und stellten demnach einen Weltrekord auf.
Greenpeace sprach von insgesamt 5.000 Teilnehmern an den Kundgebungen unter dem Motto „Zukunft statt Gas – Energiewende verteidigen“, die Polizei von 2.700.

Polizei: „Überwiegend friedlich“

Eine Polizei-Sprecherin sagte, die Proteste seien „überwiegend friedlich“ verlaufen. Die Polizei hatte im Vorfeld Kräfte aus ganz Nordrhein-Westfalen zusammengezogen.
Zu den Protestaktionen hatten die Organisationen Greenpeace, Campact, Fridays for Future und BUND aufgerufen. Anlass waren die Pläne von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), neue Gaskraftwerke zu bauen.
Die Organisatoren forderten einen sofortigen Kurswechsel in der aktuellen Energiepolitik, „weg von fossilem Gas und hin zu einer konsequenten, sozial gerechten Energiewende“, wie Greenpeace mitteilte.
Nach Ansicht des Bündnisses setzt Reiche „falsche energiepolitische Prioritäten“. Statt den Ausbau erneuerbarer Energien entschlossen voranzutreiben, würden zentrale Fortschritte der Energiewende ausgebremst und Milliardenbeträge in klimaschädliche fossile Infrastruktur investiert.

„Klimacamp“ in Hamm

Seit mehreren Tagen gibt es in Hamm auch ein „Klimacamp“, das noch bis zum 2. Juni im Lippepark stattfindet.
Die Organisation Ende Gelände berichtete am Samstagmorgen, ein Teil der Protestteilnehmer werde von der Polizei festgehalten und warf dieser vor, repressiv gegen friedlichen Protest vorzugehen.
An weiteren Orten in Nordrhein-Westfalen kam es am Freitag zu Blockaden. Rund 200 Aktivisten drangen auf das Gelände des Kraftwerks Scholven in Gelsenkirchen ein. (afp/red)
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IWF, Weltbank und IEA warnen vor Spritmangel im Sommer

Der Internationale Währungsfonds (IWF), die Weltbank und die Internationale Energieagentur (IEA) haben vor einem Treibstoffmangel im Sommer gewarnt. Derzeit würden die „weltweiten Ölvorräte in beispiellosem Tempo abgebaut, um den massiven Ausfall von Lieferungen durch die Straße von Hormus auszugleichen“, erklärten die Organisationen am Freitag in Washington. Wenn sich die Öltransporte nicht schnell normalisierten, drohten Risiken für die Treibstoffsicherheit und die gesamte Wirtschaft.

Risiken für Wirtschaft und Versorgung

Die USA verhandeln derzeit mit dem Iran über ein vorläufiges Abkommen, das nach US-Angaben eine Öffnung der Straße von Hormus ohne Gebühren für die Schifffahrt vorsieht. Die iranische Nachrichtenagentur Fars bestritt dagegen, dass es eine solche Klausel gebe.
Durch die Meerenge wird normalerweise ein großer Teil des weltweiten Öl- und Flüssiggashandels abgewickelt. Der Iran blockiert die Wasserstraße seit Kriegsbeginn Ende Februar weitgehend. Seit Ende April erhebt Teheran nach eigenen Angaben eine Gebühr, wenn Tanker die Straße von Hormus sicher durchfahren wollen. (afp/red)
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Weber fordert Atomkraft-Comeback für Deutschlands Energiewende

EVP-Chef Manfred Weber (CSU) dringt auf eine stärkere Nutzung von Atomkraft. „Ohne Atomstrom kann die Energiewende nicht gelingen. Wir brauchen die Grundlastversorgung zu einem vernünftigen Preis“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). Ob in Deutschland neue Kernkraftwerke gebaut oder stillgelegte reaktiviert werden, müsse die deutsche Politik entscheiden.

Europa soll Strommarkt öffnen

Weber rief zur Schaffung eines offenen Energie-Binnenmarkts auf. „Wenn Frankreich, Polen, die Tschechische Republik, die Niederlanden, Schweden und Finnland jetzt auf Atomkraft setzen, um die sonnenarmen Stunden auszugleichen, dann soll auch Deutschland davon profitieren“, sagte er. „Wir brauchen Strom als ganz normale handelbare Ware.“ Ein Energie-Binnenmarkt könne seiner Ansicht nach „den deutschen Fehler des Atomausstiegs heilen“.
Weber äußerte sich skeptisch über zu möglichen neuen Entlastungen, um die Folgen des Iran-Kriegs auszugleichen. „Es ist gut, dass geholfen wird – je zielgerichteter, desto besser. Es kommt aber auch der Punkt, wo wir den Menschen sagen müssen, dass wir nicht alle weltwirtschaftlichen Auswirkungen abfedern können“, sagte er. „Wir sind als Deutsche und Europäer in einem globalen Boot und werden hin und her geschlagen.“
Weber forderte, die erneuerbaren Energiequellen weiter auszubauen und zugleich auf die Kernkraft setzen. „Das sind die beiden großen Botschaften in der europäischen Energiepolitik“, sagte er.
In Deutschland wurden alle Atomkraftwerke abgeschaltet. Dieses hier stand in Bayern. (Archivbild)

In Deutschland wurden alle Atomkraftwerke abgeschaltet. Dieses hier stand in Bayern. (Archivbild)

Foto: Sven Hoppe/dpa

Studie widerspricht Atomkurs

Der EVP-Chef widersprach damit einer kürzlich veröffentlichten Studie, die das Umweltbundesamt in Auftrag gegeben hatte. Danach kann Atomenergie bei der Bekämpfung des Klimawandels allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen. Die Wissenschaftler des Öko-Instituts kommen in ihrer Forschung zu dem Ergebnis, dass zur Vermeidung von Treibhausgasen Kernenergie im Vergleich zu erneuerbaren Energien eine teure Option ist.
Während erneuerbare Energien bereits heute und auch perspektivisch kostengünstige Möglichkeiten zur Emissionsminderung bieten, bleiben neue Kernkraftwerke aufgrund hoher Kapitalkosten, langer Bauzeiten und erheblicher finanzieller Risiken eine kostenintensive Vermeidungsoption.
Hinzu kommt, dass Kernenergie laut Öko-Institut für ein zukünftiges Stromsystem mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien nur begrenzt geeignet ist. Wind- und Solarenergie erzeugen Strom abhängig von Wetterbedingungen und Tageszeit.
Das künftige Energiesystem brauche daher flexible Anlagen, die diese Schwankungen ausgleichen können. Konventionelle Kernkraftwerke sind aufgrund ihrer Größe, technischen Eigenschaften und wirtschaftlichen Anforderungen auf hohe Auslastung angewiesen. Ein flexibler Betrieb würde ihre ohnehin hohen Stromerzeugungskosten weiter erhöhen. (dts/red)
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Neue Heizregeln könnten Mietmarkt verkleinern

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) könnte nach Einschätzung von Verbänden dazu führen, dass sich die Zahl der verfügbaren Mietwohnungen in Deutschland deutlich verringert.
Der Eigentümerverband Haus und Grund prognostiziert einen Rückgang auf dem Mietmarkt um bis zu drei Millionen Wohnungen, berichtet die „BILD“.

Kostenrisiken unkalkulierbar

Grund dafür sei, dass Millionen Wohnungen mit Gasetagenheizungen betrieben werden und der Einbau einer Wärmepumpe vielfach nicht möglich sei, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke der Zeitung.
Vermieter seien daher gezwungen, neue Gasheizungen einzubauen und müssten sich in der Folge an den Heizkosten der Mieter beteiligen.
„Die Kostenrisiken werden mit der neuen Regelung unkalkulierbar“, sagte Warnecke. Man werde vielen Vermietern deshalb nicht empfehlen können, ihre Wohnungen weiter zu vermieten.

Sozialverband befürchtet steigende Mieten

Auch die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands SoVD, Michaela Engelmeier, warnt vor einem spürbaren Rückgang der verfügbaren Mietwohnungen. Sie sehe die Gefahr, dass Eigentümer aufgrund des Kostendrucks ihre Immobilien eher verkaufen, statt zu vermieten.
Das würde die Lage am Wohnungsmarkt weiter verschärfen und die Mieten weiter nach oben treiben. Das wäre absolut kontraproduktiv für rund drei Millionen Betroffene, sagte Engelmeier der „BILD“.

Bauministerin: Heizungswahl ist flexibel

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) wies die Warnungen zurück. „Die Kritik ist für uns nicht nachvollziehbar, da der Entwurf eine notwendige Flexibilität bei der Heizungswahl schafft“, sagte ihr Sprecher der Zeitung. Im parlamentarischen Verfahren könnten sich noch Änderungen ergeben.
Der Gebäudesektor verpasst aktuell regelmäßig die CO2-Einsparziele im Bundes-Klimaschutzgesetz und der EU-Klimaschutzverordnung. Die Ampel-Regierung hatte daher das Gebäudeenergiegesetz reformiert und für den Einbau neuer Heizungen die Vorgabe aufgestellt, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, also beispielsweise durch Wärmepumpen oder Solarthermie.

Neues altes Gesetz

CDU/CSU und SPD will diese Regel nun mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) kippen. Stattdessen sollen neue Öl- und Gasheizungen mit einem steigenden Anteil an synthetischen Kraftstoffen und Biogas betrieben werden müssen.
Die Kosten für diese wahrscheinlich teure Beimischung, die steigenden Netzentgelte sowie für den ebenfalls steigenden CO2-Preis beim Heizen soll in diesen Fällen künftig auf Mieter und Vermieter aufgeteilt werden.
Fachleute erwarten allerdings, dass diese sogenannte „Biotreppe“ nicht ausreichen wird, um die Klimaziele im Gebäudebereich einzuhalten, sodass nach dem Lastenteilungsmechanismus der EU milliardenschwere Zahlungen auf die Steuerzahler zukommen. (dts/red)
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Haushalte mit Solaranlagen sollen höheren Grundpreis für Netznutzung zahlen

Bei den Gebühren für die Nutzung der Stromnetze sollen Haushalte mit einer eigenen Erzeugungsanlage künftig einen höheren Grundpreis bezahlen. Dies plant die Bundesnetzagentur bei der anstehenden Reform der sogenannten Netzentgeltsystematik Strom, wie die Behörde in Bonn mitteilte.
„Die zusätzlichen Kosten für diese Verbraucher werden lokal unterschiedlich sein und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr betragen“, so die Netzagentur. Die Reform soll ab 2029 gelten.
Die Neuregelung würde etwa Besitzer von Photovoltaik-Anlagen betreffen – mit einer Einschränkung: Wer nur ein Balkonkraftwerk betreibt, auch Steckersolaranlage genannt, soll diesen erhöhten Grundpreis nicht bezahlen.

„Prosumer“ sollen sich stärker an Netzfinanzierung beteiligen

Mit dem höheren Grundpreis würden sich die sogenannten Prosumenten stärker an der Netzfinanzierung beteiligen, hieß es. Der Begriff „Prosument“ ist ein Kofferwort aus „Produzent“ und „Konsument“.
Prosumenten stärker an der Netzfinanzierung zu beteiligen sei „sachgerecht, da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können“, erklärte die Bundesnetzagentur. Nähere Einzelheiten zu den Plänen teilte die Behörde noch nicht mit.
Es sind zahlreiche Neuregelungen bei den Netzentgelten geplant. Sie betreffen alle Stromverbraucher und erstmals auch Stromerzeuger. Sie sind nötig, weil die bisherigen Regelungen Ende 2028 auslaufen.
Mit einer neuen Systematik wolle man die Kosteneffizienz stärken und eine faire Verteilung der Belastungen erreichen, sagte Behördenpräsident Klaus Müller laut einer Mitteilung.
„Unsere Ziele: Kosten da veranschlagen, wo sie entstehen. Knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen. Engpassmanagementkosten vermeiden. Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen.“
Für die rund 40 Millionen Haushaltskunden werde sich systematisch nicht viel ändern, betonte die Behörde weiter. „Ihr Netzentgelt besteht weiterhin aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde“, hieß es.
Künftig solle es aber verbindliche Vorgaben für die Grundpreise geben.

Deutsche Stromnetze kosten jährlich rund 37 Milliarden Euro

Die Netzgebühren machen für Haushalte ein gutes Drittel des Strompreises aus. Mit dem Geld werden Betrieb, Wartung, Erneuerung und Ausbau des Stromnetzes finanziert.
Jährlich kommen laut Netzagentur insgesamt rund 37 Milliarden Euro zusammen. Um das Stromnetz in Deutschland kümmern sich vier Übertragungsnetzbetreiber und weitere rund 860 Verteilnetzbetreiber.
In der Branche wird die Reform kurz „Agnes“ genannt, was für „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ steht. Bis zur Jahresmitte will die Bundesnetzagentur nun einen ausgearbeiteten Entwurf vorlegen, der dann ausführlich von allen Beteiligten diskutiert wird.
Die daraufhin überarbeitete, endgültige Fassung will die Behörde Ende 2026 festlegen, also zwei Jahre vor Inkrafttreten der neuen Regeln. (dpa/red)
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Deutschland und Kanada schließen Gasabkommen über 20 Jahre

Deutschland und Kanada haben einen Gas-Deal vereinbart, der in den 2030er und 2040er Jahre LNG in die Bundesrepublik bringen soll. Damit könnten hunderttausende Haushalte versorgt werden.
Die bundeseigene Sefe habe habe mit dem kanadischen Unternehmen Ksi Lisims LNG eine Absichtserklärung über die jährliche Lieferung von einer Million Tonnen Flüssigerdgas unterzeichnet, teilte das Wirtschaftsministerium am Mittwoch, 27. Mai, mit.

Lieferungen sollen über Jahrzehnte laufen

Die Lieferungen sollen Anfang der 2030er Jahre beginnen und über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren erfolgen.
Diese Vereinbarung sei „mehr als ein weiterer Liefervertrag – sie ist Ausdruck einer strategischen Partnerschaft zwischen Deutschland und Kanada im Bereich der Energieversorgung“, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).
Durch eine engere Zusammenarbeit diversifiziere man Beschaffungswege und mache die Volkswirtschaften widerstandsfähiger gegenüber globalen Risiken.

Projekt setzt auf erneuerbare Wasserkraft

Die Vereinbarung markiert die erste langfristige LNG-Partnerschaft von SEFE mit einem kanadischen Lieferanten. Das Projekt Ksi Lisims LNG vor der Nordwestküste British Columbias soll vollständig elektrisch betriebene Verflüssigungsanlagen haben, die mit erneuerbarer Wasserkraft versorgt werden.
Die Absichtserklärung wurde in der kanadischen Botschaft in Berlin unterzeichnet, in Anwesenheit der kanadischen Botschafterin Vera Alexander sowie Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, wie es hieß.
Mit der geplanten jährlichen Lieferung von einer Million Tonnen Flüssigerdgas kann man nach Branchenschätzungen den aktuellen Gasbedarf von rund 700.000 bis etwa einer Million Haushalte decken. (dts/red)
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Entwarnung von Fraport: Kerosin-Versorgung im Sommer ist sicher

Der Vorstandsvorsitzende des Flughafenbetreibers Fraport AG, Stefan Schulte, sieht die Versorgung mit Flugbenzin in Europa im Sommer gesichert.
„Ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten Monaten in Europa und damit auch in Deutschland genügend Kerosin haben. Wenn es gut läuft, auch bis Jahresende“, sagte der Manager dem „Handelsblatt“.

Bis 30 Prozent des europäischen Kerosin betroffen

Trotz laufender Bemühungen um einen Frieden im Iran ist die Straße von Hormus, über die normalerweise zwischen 25 und 30 Prozent des in Europa benötigten Kerosins befördert wird, weiterhin weitgehend blockiert.
Experten warnen deshalb vor einem möglichen Engpass beim Flugbenzin im beginnenden Sommer. Das verunsichert viele Deutsche, wie vor wenigen Tagen eine Umfrage des Abrechnungsdienstleisters SAP Concur gezeigt hat.
Demnach hat fast jeder Fünfte wegen der Debatte bereits einen Flug storniert oder umgebucht – oder seine Fluggesellschaft hat einen Flug abgesagt.

Tipp an Fluggäste: Keine Sorgen machen

Schulte glaubt nicht an ein Chaos in der Sommersaison. „Ich würde jedem Fluggast klar sagen: Mach dir über deine Buchung derzeit keine Sorge“, sagte der Manager.
Selbst wenn es in irgendeiner Region der Welt doch einen Engpass geben sollte, werde man umgebucht oder bekomme sein Geld zurück. Die Sorge, dass man irgendwo strandet, sei nach seiner Einschätzung unbegründet.
Länder wie Indien oder China gingen sehr professionell durch Anlegen von Reserven mit der Situation um. Ein Flugzeug, das dort landen darf, werde auch wieder zurückfliegen. (dts/red)
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Stromnetze: Bund darf bei Tennet einsteigen – EU genehmigt das Vorhaben

Die EU-Kommission hat den Einstieg des Bundes beim Stromnetzbetreiber Tennet Deutschland genehmigt. Das angemeldete Vorhaben gebe keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken, teilte die auf EU-Ebene für Wettbewerb zuständige Behörde mit.
Brüssel gab grünes Licht für die Übernahme eines 25,1-Prozent-Anteils an Tennet Deutschland für rund 3,3 Milliarden Euro durch die staatliche KfW-Förderbank. Das Bundeswirtschaftsministerium will dadurch geplante Milliardeninvestitionen in das Stromnetz absichern.

Niederländer suchen Investoren

Tennet Deutschland ist der größte von vier Übertragungsnetzbetreibern in Deutschland und betreibt ein rund 14.000 Kilometer langes Höchstspannungsstromnetz zwischen Schleswig-Holstein und Bayern.
Das Unternehmen ist eine Tochter der niederländischen Tennet, die dem Staat gehört und künftig noch mit 28,9 Prozent an Tennet Deutschland beteiligt bleibt.
Der niederländische Tennet-Konzern versucht seit Jahren, seine deutsche Tochter abzustoßen oder Investoren mit ins Boot zu holen.
Der Erhalt und Ausbau des deutschen Hochspannungsnetzes erfordere hohe Investitionen und gehöre nicht zu den Aufgaben eines niederländischen Staatsunternehmens, argumentierte die niederländische Regierung.
Mit den bereits bestehenden Beteiligungen des Bundes an 50Hertz (20 Prozent) und TransnetBW (24,95 Prozent) ist der Bund künftig an drei der vier deutschen Stromübertragungsnetzbetreiber beteiligt. (afp/dpa/red)
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Paris-Nizza: Stromausfall stoppt TGV-Züge in Frankreich

Wegen eines Stromausfalls haben am Montag in Frankreich zwei Schnellzüge stundenlang auf der Strecke festgehangen. Laut der Bahngesellschaft SNCF saßen nördlich von Lyon hunderte Menschen fest.
Ursache für den Stromausfall war eine gerissene Oberleitung. Dadurch kamen die beiden Züge gegen 16:00 Uhr nördlich von Lyon nur wenige Kilometer voneinander entfernt zum Stehen.
Wegen des Stromausfalls versagten auch die Klimaanlagen. Erst nachdem alle anderen Züge auf der TGV-Strecke zwischen Paris und Nizza umgeleitet wurden, konnten die Menschen aussteigen und frische Luft schnappen. Einsatzkräfte des Zivilschutzes halfen den Insassen der Züge beim Aussteigen.
Kurz vor 22:00 Uhr konnte der erste Zug weiterfahren, der andere sollte wenig später folgen. Wegen des Vorfalls kam es auf der Strecke Paris-Nizza in beiden Richtungen zu teils deutlichen Verspätungen. (afp/red)
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Sonne satt am Pfingstmontag: Warum das ein Problem sein könnte


In Kürze:

  • Am Pfingstmontag erwartet die Netzbetreiber erneut viel Sonne bei wenig Stromverbrauch.
  • Über die Mittagszeit muss ein Großteil der Solaranlagen abgeregelt werden.
  • Es werden erneut Kosten für den Steuerzahler im Hundert-Millionen-Bereich erwartet.
  • Die Netzbetreiber haben nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten.

 
Die Menschen in Deutschland dürfen sich über sonnige Pfingstfeiertage freuen. Während laut Wetterprognosen am Pfingstsonntag noch vereinzelt Wolken die Sonne verdecken, soll sie am Pfingstmontag bundesweit nahezu ungehindert scheinen.
Das stellt die Netzbetreiber erneut vor Herausforderungen. Denn Solaranlagen mit einer installierten Leistung von rund 50 Gigawatt (GW) sind bislang kaum steuerbar – Tendenz steigend. Sie speisen ihren erzeugten Strom unabhängig vom tatsächlichen Bedarf ins Netz ein.

Großteil der Solaranlagen werden kurzfristig abgeschaltet

Bei den sonnigen Bedingungen dieser Tage liegt die Leistungsausbeute der Solaranlagen zur Mittagszeit bei bis zu 80 Prozent. Von den nicht steuerbaren Anlagen mit rund 50 Gigawatt (GW) installierter Leistung könnten somit allein etwa 40 GW ins Netz eingespeist werden. Gleichzeitig prognostiziert das Energieportal „Energy Charts“ des Fraunhofer-Instituts für den Pfingstmontag einen maximalen Strombedarf von lediglich 46,9 GW für ganz Deutschland.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch ein Teil der rund 31.000 Windkraftanlagen Strom liefern wird, selbst wenn Netzbetreiber zahlreiche Anlagen drosseln. Hinzu kommen Wasser-, Gas-, Kohle-, Geothermie- und Biomassekraftwerke, die meist mit einer Mindestleistung von etwa 9,5 GW betrieben werden. Diese Kraftwerke lassen sich aus technischen Gründen nicht vollständig abschalten, da ein späteres Hochfahren zu lange dauern würde. Spätestens in den Abendstunden werden sie wieder stärker benötigt.
Insgesamt ergibt sich daraus – selbst ohne zusätzliche Windkraftleistung – bereits eine Einspeisung von rund 49,5 GW. Damit würde der prognostizierte Strombedarf am Pfingstmontag bereits überschritten.
Zudem sind in dieser Rechnung die offiziell regelbaren Solaranlagen mit einer installierten Leistung von 73,9 GW noch gar nicht enthalten. Dabei handelt es sich überwiegend um Anlagen ab 25 Kilowatt (kW) Nennleistung, die gesetzlich mit Smart Metern ausgestattet sein müssen. Unter den aktuellen Wetterbedingungen könnten auch diese Anlagen theoretisch bis zu 80 Prozent ihrer Leistung erzeugen – also weitere rund 59 GW.
Diese zusätzliche Strommenge wird während der aktuellen Solarspitzen jedoch nicht benötigt. Die Netzbetreiber müssen daher einen Großteil dieser Anlagen herunterregeln oder abschalten, um die Stabilität der Stromnetze sicherzustellen. Grundlage dafür sind die technischen Vorgaben zur Leistungsbegrenzung nach Paragraf 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Die Stromerzeugungsdaten vom 18. bis24. Mai 2026.

Wenn zu viel Strom zum Problem wird

Bei hoher Solarstromproduktion fallen die Strompreise erneut deutlich ins Negative. Bereits am teils bewölkten Pfingstsonntag sinkt der Börsenstrompreis in der sogenannten Day-Ahead-Auktion auf bis zu minus 86,71 Euro pro Megawattstunde (MWh). Das bedeutet: Stromabnehmer erhalten rechnerisch bis zu 8,67 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde, um überschüssigen Strom aus dem Netz aufzunehmen.
Am Pfingstmontag dürfte der Preis erneut im dreistelligen Minusbereich pro MWh liegen. Der technische Spitzenwert von minus 500 Euro pro MWh trat erstmals am 1. Mai auf.
Diese zunehmenden negativen Strompreise sind jedoch kein Zeichen dafür, dass die Energiewende den Strom grundsätzlich günstiger macht. Vielmehr seien sie „ein deutliches Warnsignal“, wie die FAZ-Wirtschaftsjournalistin Hanna Decker betont. Sie nennt dafür zwei Gründe:
„Erstens: Der Staat verbrennt Geld. Denn alle bis Ende Februar vergangenen Jahres installierten Solaranlagen erhalten auch in jenen Stunden die Erneuerbaren-Einspeisevergütung nach dem EEG, in denen ihr Strom dem System überhaupt nichts nützt oder ihm sogar schadet.“
Der Energieexperte Stefan Spiegelsperger berechnete die Kosten für die Steuerzahler allein für den 1. Mai 2026 im Bereich der Stromversorgung auf rund 150 Millionen Euro.
Als zweiten Grund nannte Decker die Problematik für Netzbetreiber an solch sonnenreichen Tagen mit wenig Strombedarf „Einspeisung und Verbrauch im Gleichgewicht zu halten“. Auch das Solarspitzengesetz, das eine Vergütung bei Negativstrompreisen untersagt, löse das Problem nicht. „Denn der Großteil der Anlagen hat leider weiterhin keinen Mechanismus, die Einspeisung zu drosseln, läuft bei negativen Strompreisen also einfach durch“, schrieb sie.

Was die Netzbetreiber tun können

Um Stromangebot und -nachfrage im Gleichgewicht und somit die Netze stabil zu halten, haben die Netzbetreiber einige Möglichkeiten. Eine davon sind Pumpspeicherkraftwerke. Bei Stromüberproduktion befördern Pumpen Wasser in ihre höher gelegenen Speicherseen. Dazu verbrauchen sie netzdienlich den Überschussstrom. Bei Bedarf, meist in den Abend- oder Nachtstunden, fließt das Wasser wieder hinab und Turbinen erzeugen Strom.
Zudem gibt es den grenzüberschreitenden Stromhandel mit den Nachbarländern. Diese können überschüssigen Strom zu den aktuellen Börsenstrompreisen abnehmen. Allerdings ist dies nur in begrenztem Umfang von einigen Gigawatt (GW) möglich.
Eine Harmonisierung der Netze können auch Stromspeichersysteme erzielen. In Deutschland entstehen derzeit zunehmend Batterieparks. Deren Ausbau wird jedoch durch den hinterherhinkenden Netzausbau eingebremst. Für die vielen Antragsteller bestehen Wartezeiten von teils mehreren Jahren. Ein weiterer Ansatz kommt aus Berlin. Dort soll ein riesiger Tauchsieder künftig Stromüberschüsse netzdienlich in nützliche Wärme umwandeln.
In der aktuellen Situation sind die Netzbetreiber allerdings häufig zu den genannten Abschaltungen und Redispatch-Maßnahmen gezwungen.
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AccelerateEU: So will die EU die Energiekrise bewältigen


In Kürze:

  • Mit AccelerateEU setzt Brüssel auf Zentralisierung und Elektrifizierung in der Energiepolitik.
  • Die Einfuhr von russischem Gas wird ab Herbst 2027 verboten.
  • Deutschland erreichte am 1. Mai nicht die Mindestforderung der EU an die eingelagerten Gasvorräte.

 
Am 22. April legte die EU-Kommission vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise mit AccelerateEU einen neuen Aktionsplan vor, der den Umbau der Energiepolitik innerhalb der EU beschleunigen soll.
Der Plan kommt vier Jahre nach der Veröffentlichung des REPowerEU-Pakets, das Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten aus Russland in die Wege leitete.
Beide Programme dienen laut der Kommission dazu, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaneutralität miteinander zu verbinden. Ein zentrales Element bleibt dabei die Reduktion der Importe von fossilen Energieträgern aus Russland. Laut Eurostat entfallen 57 Prozent des Energieverbrauchs in der EU auf importierte fossile Brennstoffe.

Die fünf Säulen von „AccelerateEU“

Die Kommission schreibt, dass diese „Verbrauchern, die mit steigenden Energiepreisen konfrontiert sind, sofortige Erleichterung verschaffen“ würden. Fünf Säulen des Programms sollen „den Übergang zu sauberer, sicherer und bezahlbarer Energie beschleunigen“.

Ausstieg aus russischem Erdgas bis Herbst 2027

Seit dem Beginn des Ukrainekriegs Anfang 2022 plant die EU, den Import von Erdgas in jeglicher Form aus Russland schrittweise zu beenden. Ein Verbot der Einfuhr von Flüssigerdgas (LNG) aus Russland beginnt im Januar 2027 und ein vollständiges Verbot von russischen Gasimporten soll spätestens im Herbst desselben Jahres in Kraft treten.
Als Reaktion auf die Beschlüsse aus Brüssel drohte der russische Präsident Wladimir Putin Anfang März damit, alle Gaslieferungen an EU-Länder schon davor einzufrieren.
EU-Länder importieren nach wie vor große Mengen LNG aus der russischen Yamal-Anlage in der Arktis. So gingen im ersten Quartal 2026 rund 98 Prozent des von der Jamal-Halbinsel verschifften LNG in die EU.
Statistiken des US-Thinktanks IEEFA zeigen auch, dass im gleichen Zeitraum die EU-Importe von russischem LNG im ersten Quartal den höchsten Stand seit vier Jahren erreicht haben.

Kriege, Corona, Dekarbonisierung

Werden die vergangenen fünf Jahre betrachtet, dann lassen sich mehrere Ursachen für die Preisentwicklung bei Energie finden. Der Ukraine- und Irankrieg, die Corona-Zeit, die Dekarbonisierung sowie die energiepolitischen Maßnahmen der EU sind einige davon.
Mit dem Aktionsplan AccelerateEU plant die EU-Kommission, die Umsetzung bestehender energiepolitischer Strategien wie den Europäischen Green Deal und REpowerEU zu beschleunigen.
Dass diese auch zu zeitweiligem Energiemangel in verschiedenen Regionen und stark schwankenden Preisen geführt haben, wird in dem 16-seitigen Dokument der Kommission nicht erwähnt.

Saubere Energie

Die EU-Exekutive verweist auf Länder, die „einen hohen Anteil an sauberer Energie – in erster Linie erneuerbare Energien und Kernkraft – in ihrem Strommix aufweisen, in Kombination mit einem flexiblen Stromnetz“. Diese Staaten hätten „im Allgemeinen“ niedrigere Strompreise, die unter dem EU-Durchschnitt liegen, und seien „weniger von der aktuellen Energiekrise betroffen“.
Eines der Länder, das lange Zeit einen stabilen Strommarkt mit niedrigen Strompreisen hatte, ist Schweden. Nach der Stilllegung von sechs Kernkraftwerken und hohen Investitionen in Windkraft erlebte das Land einen sehr raschen Preisanstieg und die Gefahr von Stromengpässen.
Spanien hat auch einen hohen Anteil an Solar- und Windenergie, was 2025 zu einem größeren Stromausfall führte. Auch Deutschlands Ausstieg aus der Kernenergie und der umfangreiche Ausbau von Wind- und Solarstrom haben zu großen Problemen im Stromnetz geführt.
Daher sei es laut der EU-Kommission notwendig, „die Elektrifizierung, den Ausbau weiterer heimischer Erzeugung sauberer Energie und die Energiewende zu beschleunigen“.

Gasverbrauch in Deutschland

Im Jahr 2024 hat Deutschland laut der Bundesnetzagentur insgesamt 844 Terawattstunden (TWh) Erdgas verbraucht. Davon entfielen rund 61 Prozent auf die Industrie und 39 Prozent auf Haushalts- und Gewerbekunden.
Im Vergleich mit dem Durchschnittsverbrauch der Jahre 2018 bis 2021 ist der deutsche Gasverbrauch um 14 Prozent zurückgegangen. Das meiste Erdgas wurde mit 48 Prozent aus Norwegen importiert. Ein Viertel stammt aus den Niederlanden, rund 18 Prozent aus Belgien.
Durch inländische Förderstätten wurden im Jahr 2024 36 TWh erzeugt. Deutschland sei in der Lage, das EU-Verbot von russischem Erdgas ab 2027 zu kompensieren, so die Behörde. Die fehlenden Gasmengen hätten keine unmittelbaren Auswirkungen auf die deutsche Gasversorgung.
Aktuell stammen LNG-Lieferungen im Wesentlichen aus den USA. Weitere Importmöglichkeiten über Frankreich und Belgien wurden erschlossen.

Gasvorräte unter den Zwischenzielen

Die Auswirkungen der hohen Energiepreise sind in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich. Gleichzeitig wird die aktuelle Lage als Hinweis auf potenzielle Probleme bei der Gasversorgung in der Wintersaison 2026/27 gesehen.
In mehreren EU-Ländern, die stark vom Erdgas abhängig sind, liegen die Gasvorräte derzeit unter dem vorgesehenen Mindestniveau von 30 Prozent. Die deutschen Gasspeicher sind derzeit zu 29 Prozent gefüllt.
Die 30-Prozent-Vorgabe ist Teil der EU-Verordnung zur Gasspeicherung aus dem Jahr 2022, die später bis 2027 verlängert wurde. Spätestens am 1. November jedes Jahres muss der Füllstand dann mindestens 95 Prozent betragen.
Mehrere EU-Länder wie die Binnenstaaten Slowakei und Ungarn beziehen weiterhin Gas und Öl über Pipelines aus Russland. Alternative Bezugsquellen sind mit umfangreichen Investitionen in neue Infrastruktur verbunden.
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Brief an Merz: Chemie macht Druck bei EU-Emissionshandel

Die deutsche Chemieindustrie macht vor einer umfassenden Revision des EU-Emissionshandels Druck auf Kanzler Friedrich Merz. Geplante neue Anforderungen, die entscheidend seien für die Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate, seien größer als die Transformationsmöglichkeiten der Wirtschaft, schreibt der Präsident des Chemieverbands VCI, Markus Steilemann, in einem Brief an Merz.„Dies erhöht die Investitionsrisiken erheblich und schwächt die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland und Europa“.
Zwar brächten von der EU-Kommission im Mai vorgelegte Änderungsvorschläge punktuelle Verbesserungen, eine Entlastung für die Chemieindustrie sei in der Breite aber nicht erkennbar, heißt es in dem Schreiben, das der dpa vorliegt. „Insgesamt drohen weiterhin zusätzliche Belastungen in deutlich dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr allein für die deutsche chemische Industrie.“

Emissionshandel vor Überprüfung

Der Emissionshandel ist das zentrale Klimaschutzinstrument der EU auf dem Weg zur Klimaneutralität 2050. Dabei müssen Firmen Rechte zum Ausstoß klimaschädlicher Gase wie Kohlendioxid (CO2) nachweisen. Nach Bedarf können sie damit handeln, was in energieintensiven Branchen als Anreiz dienen soll, Treibhausgase einzusparen. So entsteht ein Preis für jede ausgestoßene Tonne CO2. Über die Jahre sinkt die Zahl der verfügbaren Zertifikate – das soll auf effiziente Art zu mehr Klimaschutz führen.
Im Sommer steht eine grundlegende Revision des Emissionshandels an, die die Kommission im Juli vorstellen will. Deutschland sprach sich für leichte Anpassungen aus – etwa bei der Festlegung, wie viele kostenlose Zertifikate Industrieanlagen bekommen können.

Umweltschützer alarmiert

Die Chemielobby kritisiert, dass mit der Festlegung der Menge, die rückwirkend ab 2026 bis 2030 gilt, kurzfristige Kostenentscheidungen getroffen würden und das direkt zu steigenden Belastungen für die Branche führe. Die grundsätzlichen Regeln im Emissionshandel mit weiteren Bestandteilen würden aber verhandelt werden, was Zeit dauere.
Zudem argumentiert der VCI, die Anforderungen dürften gar nicht verschärft werden, weil zentrale Voraussetzungen fehlten – etwa genug Netzanschlüsse, wettbewerbsfähige Strom- und Wasserstoffkosten sowie eine funktionierende Infrastruktur für Wasserstoff und CO2. Steilemann bittet Merz in dem Brief, sich bei der Kommission für eine Aussetzung der Verschärfung einzusetzen.
Die kriselnde Chemieindustrie, die viel Strom und Gas verbraucht, fordert schon länger Entlastung aus Brüssel beim Emissionshandel. Schon im Januar hatten sich VCI-Präsident Steilemann und IG-BCE-Chef Michael Vassiliadis an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gewandt. Klimaschützer warnen dagegen, das System aufzuweichen und fürchten Belastungen für die Umwelt. (dpa/red)
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Rubio: Friedensgespräche zwischen den USA und dem Iran machen Fortschritte


In Kürze:

  • Die Waffen ruhen weitgehend im Iran-Krieg.
  • Trump: Iran muss nun die richtigen Antworten geben.
  • Iran und Oman diskutieren Maut für die Straße von Hormus.
  • Die Reisesaison im Sommer könnte eine globale Energiekrise verursachen.

 
Von „leichten Fortschritten“ bei den Friedensgesprächen zwischen den USA und dem Iran sprach US-Außenminister Marco Rubio am Freitag, 22. Mai. Nur wenige Tage zuvor sagte Präsident Donald Trump, die Verhandlungen näherten sich einem entscheidenden Punkt. Teheran müsse nun die „richtigen Antworten“ liefern, andernfalls drohten erneute Angriffe. Von diesen hatte er zunächst abgesehen, um den Verhandlungen mehr Spielraum zu geben.

Rubio: Es hat ein wenig Bewegung gegeben

„Ich möchte das nicht überbewerten, aber es hat ein wenig Bewegung gegeben, und das ist gut“, sagte Rubio bei einem Treffen der NATO-Außenminister in Schweden. Er wolle aber nicht „übertrieben optimistisch“ wirken. Die Entwicklungen „in den kommenden Tagen“ würden voraussichtlich für mehr Klarheit sorgen.
Rubios Äußerungen erfolgten zu einem Zeitpunkt, da die unter Vermittlung Pakistans geführten Verhandlungen zwischen Washington und Teheran inmitten einer fragilen Waffenruhe fortgesetzt wurden. Die Kampfhandlungen sind derzeit weitgehend zum Erliegen gekommen.
Der iranische Außenminister und der pakistanische Innenminister trafen sich am 21. Mai, um Vorschläge für eine dauerhafte Beilegung des Konflikts zu erörtern. Das berichteten die staatlichen iranischen Medien Tasnim und ISNA. Die zentralen Streitpunkte blieben aber weiterhin Teherans Uranvorräte sowie die Kontrolle über die Straße von Hormus.
Trump erklärte Anfang der Woche in den sozialen Medien, dass ihn die Staats- und Regierungschefs aus Katar, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten dazu gedrängt hätten, von einer Wiederaufnahme der Angriffe auf den Iran abzusehen. Sie begründeten das damit, dass die Verhandlungsführer davon ausgingen, dass „ein Abkommen zustande kommen wird“.
Später sagte er gegenüber Reportern auf der Jointbase Andrews, die Lage bleibe instabil. Sie könne rasch eskalieren, sollte der Iran den wesentlichen Forderungen der USA – insbesondere im Hinblick auf Atomwaffen – nicht zustimmen.
„Glauben Sie mir: Wenn wir nicht die richtigen Antworten erhalten, geht es sehr schnell. Wir sind alle startklar“, sagte Trump und fügte hinzu, dass man sich „in der Endphase“ der Gespräche befinde. „Entweder gibt es eine Einigung, oder wir werden Dinge unternehmen, die ein wenig unangenehm sind“, erklärte der Präsident. „Idealerweise würde ich es vorziehen, wenn nur wenige Menschen ums Leben kämen – im Gegensatz zu sehr vielen. Wir können es auf beide Arten handhaben.“

Die wirtschaftlichen Folgen verschärfen sich

Der Krieg hat sich als Belastung für die Weltwirtschaft erwiesen, wobei die steigenden Ölpreise Ängste vor einer galoppierenden Inflation schüren. Rund ein Fünftel der weltweiten Lieferungen von Erdöl und Flüssiggas verlief vor dem 28. Februar durch die Straße von Hormus. Es war jener Tag, an dem die USA und Israel eine Militäroperation starteten, die den Tod der iranischen Staatsführung und die Dezimierung großer Teile der iranischen Streitkräfte zur Folge hatte.
Dennoch scheint der Iran beträchtliche Fähigkeiten im Bereich der Raketen und Drohnen bewahrt zu haben. So stellt eine Flotte kleiner Schnellboote eine Bedrohung für Schiffe dar, die die Straße von Hormus passieren wollen. Das hat den Schiffsverkehr durch die Wasserstraße beinahe zum Erliegen gebracht.
Irans Botschafter in Frankreich, Mohammad Amin-Nejad, erklärte Bloomberg am 20. Mai in einem Interview, dass der Iran derzeit mit dem Oman die Einführung einer Art dauerhaftem Mautsystems erörtert. Damit würde der Iran den Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus kontrollieren.
„Der Iran und der Oman müssen all ihre Ressourcen mobilisieren, um sowohl Sicherheitsdienste bereitzustellen als auch die Schifffahrt auf die angemessenste Weise zu regeln“, sagte Amin-Nejad. „Dies wird Kosten verursachen. Es versteht sich von selbst, dass jene, die von diesem Schiffsverkehr profitieren wollen, auch ihren Anteil entrichten müssen.“

Trump lehnt Maut-Pläne ab

In der vergangenen Woche ergriff Teheran Maßnahmen, um seine Kontrolle über die Straße von Hormus zu festigen. Es gründete die „Behörde für die Straße des Persischen Golfs“. Sie soll den maritimen Transit durch diesen strategischen Engpass überwachen und Mautgebühren erheben.
Trump lehnt diese Pläne ab. Er beharrt darauf, dass die einzige dauerhafte Lösung die freie Schifffahrt sei. „Wir wollen, dass sie offen ist. Wir wollen, dass sie frei ist. Wir wollen keine Mautgebühren“, sagte Trump am 21. Mai, vor Reportern im Weißen Haus.
Die Ungewissheit über den Verlauf der Friedensgespräche trieb den US-Dollar am 22. Mai auf ein Sechswochenhoch. Auch die Ölpreise zogen an. „Wir nähern uns dem Ende der zwölften Woche. Seit sechs Wochen herrscht nun ein Waffenstillstand“, sagte Tony Sycamore, Marktanalyst bei IG. „Ich bin aber nicht davon überzeugt, dass wir einer Lösung zwischen den USA und dem Iran auch nur einen Schritt nähergekommen sind.“
Der Leiter der Internationalen Energieagentur prognostizierte am 21. Mai, dass der Beginn der diesjährigen Sommerreisesaison eine globale Energiekrise auslösen könnte, sollte die Straße von Hormus geschlossen bleiben. Der Iran übermittelte den Vereinigten Staaten Anfang dieser Woche sein jüngstes Angebot. Der Vorschlag umfasst Kriegsreparationen, den Abzug aller US-Streitkräfte aus den an den Iran angrenzenden Gebieten sowie das Recht auf Urananreicherung.
 
 
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Gaskraftwerk für Ukraine? AfD und CDU für Erhalt in Lubmin


In Kürze:

  • Die AfD stellte einen Antrag zur Debatte über das umstrittene Gaskraftwerk in Lubmin.
  • Laut Leif-Erik Holm (AfD) sei die Schenkung an die Ukraine „ein schwerer Fehler“.
  • Die CDU blickt vielmehr auf die wirtschaftliche Stärkung des Standortes Lubmin.
  • Grüne und SPD weisen unter anderem auf einen möglichen fehlenden technischen Nutzen der Anlage hin.

 
„Wir wollen, dass dieses Kraftwerk am Standort Lubmin bleibt.“ Mit diesen Worten forderte der Bundestagsabgeordnete Leif-Erik Holm (AfD) den Erhalt eines stillgelegten, aber noch funktionsfähigen Gaskraftwerks in Mecklenburg-Vorpommern. Seine Partei stellte zu dem Thema einen entsprechenden Antrag für eine Debatte im Deutschen Bundestag, die am Freitag, 22. Mai, stattfand.
Erst kürzlich sickerte durch, dass der Betreiber, die bundeseigene SEFE Energy GmbH, das transportable Kraftwerk nach gescheiterten inländischen Verkaufsversuchen an die Ukraine verschenken wollte.

Geschenk an den mutmaßlichen Attentäter?

Angesichts „explodierender Energiepreise“ und „mangelnder Versorgungssicherheit“ forderte Holm zudem die „Integration [des Kraftwerks] in die deutsche Energieinfrastruktur“.
Bis 2022 wurde die 84-Megawatt-Kraftwärmekopplungsanlage zur Erzeugung von Strom und Wärme mit russischem Erdgas durch die Nordstream-Pipelines betrieben. Laut Holm könne die Anlage nach Kriegsende bei normalisierenden Beziehungen zu Russland „konkurrenzlos günstig“ produzieren.
Ebenso bemängelte der AfD-Politiker, „dass wir in Zeiten klammer Kassen unsere funktionierenden Anlagen ins Ausland verschenken. Und dann auch noch an den Staat, der mit hoher Wahrscheinlichkeit die Nordstream-Pipelines hat sprengen lassen.“ Das Verschenken der Anlage sei laut Holm „ein schwerer Fehler zulasten unserer Bürger und Unternehmen“.

Der Bundestagsabgeordnete Leif-Erik Holm (AfD) spricht am 22. Mai 2026 im Deutschen Bundestag zur Frage des Erhalts des Gaskraftwerks in Lubmin.

Foto: Bildschirmfoto YouTube/Deutscher Bundestag

Teil-Unterstützung durch die CDU

Auch die regierende Union befürwortet in Teilen den Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin. Im Kreistag Vorpommern-Rügen stimmten die meisten CDU-Abgeordneten im Vorfeld für den Antrag der AfD.
Philipp Amthor (CDU/CSU) stellte jedoch klar, dass das Motiv der Union darauf beruht, Lubmin als Energie- und Industriestandort zu entwickeln. Er betonte zudem eindringlich, dass dieser Standort nicht „als Kulisse für Moskauliebeleien und Wahlkampfinszenierung der AfD“ genutzt werden solle.

Der Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor (CDU/CSU) spricht am 22. Mai 2026 im Deutschen Bundestag zur Frage des Erhalts des Gaskraftwerks in Lubmin.

Foto: Bildschirmfoto YouTube/Deutscher Bundestag

Als legitim bezeichnete Amthor unter anderem die Frage nach den Folgen des geplanten Rückbaus der Anlage für Lubmin und die Region. Ebenso, welche Alternativen es gebe. Die Bundesregierung prüfe diese Fragen laut dem Unionspolitiker „seriös“.
Nach den gescheiterten Verkaufsversuchen des Kraftwerks wäre die Alternative zur Schenkung kein wirtschaftlicher Weiterbetrieb gewesen, sondern die Verschrottung, wie Amthor darstellte.

Technisch ohnehin nicht nutzbar?

Stärkere Kritik erhielt der Antragsteller aus den Reihen der Grünen. Die Bundestagsabgeordnete Claudia Müller (Grüne) richtete sich explizit an die Menschen auf Instagram und TikTok: „In Wirklichkeit geht es hier um euch.“ Ihrer Aussage nach wolle die AfD mit diesem Thema bei den Nutzern dieser Social-Media-Plattformen „Empörung und Wut erzeugen“.
Müller wies darauf hin, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) mitgeteilt habe, dass „im höchst unwahrscheinlichen Fall“ der Einspeisung von Gas durch die Nordstream-Pipeline das Gaskraftwerk nicht gebraucht werden würde. Sie begründete dies damit, dass sie technisch anders funktioniere.
Im Weiteren argumentierte die Grünen-Politikerin mit den Kosten, die bei einem Abriss des Gaskraftwerks entstehen würden. „Durch die Schenkung an die Ukraine bezahlt die Ukraine die Demontage und die Transportkosten. Das heißt keine Kosten vor Ort“, sagte sie.

Schenkung, sinnvollste Option?

Ebenso äußerte sich Dunja Kreiser (SPD) zu dem Thema. Sie betonte, dass es hierbei um Solidarität, Verantwortung und um „die konkrete Unterstützung eines Landes, das durch Krieg und Zerstörung in eine existenzielle Notlage geraten ist“, gehe.
Laut Kreiser sei eine reine Stromerzeugung „technisch und wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll“. Zudem hätte der Betreiber trotz intensiver Suche keine alternativen Wärmeabnehmer finden können. Daher habe die SEFE-Gruppe letztlich die humanitäre und unentgeltliche Übergabe der Anlage als die sinnvollste Option gesehen.