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Polizei fordert mehr Personal für den Ernstfall

Die Gewerkschaft der Polizei fordert vor der am Mittwoch in Hamburg beginnenden Innenministerkonferenz den Aufbau einer nationalen Polizei-Reserve für den Ernstfall.
„Wenn in Deutschland morgen großflächig der Strom ausfällt, kritische Infrastruktur angegriffen wird oder mehrere Krisen gleichzeitig eintreten, dann haben wir schlicht nicht genug Polizistinnen und Polizisten, um überall gleichzeitig zu helfen“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Sicherheit dürfe keine Frage des Zufalls sein, man brauche endlich belastbare Reserven.

Es gibt nicht genügend Sicherheitskräfte

Die Gewerkschaft unterstütze die Pläne der Innenministerkonferenz zum Aufbau nationaler Reserven – etwa für Blackout-Szenarien oder kritische Infrastruktur, sagte Kopelke weiter.
Wichtig sei aber: „Technische Reserven ohne Menschen schaffen keine Sicherheit. Generatoren, Notstrom und Ersatzteile helfen nur, wenn genügend Sicherheitskräfte da sind, die Ordnung sichern, Menschen schützen und Hilfe koordinieren.“
Die Polizei arbeite vielerorts bereits am Limit, während gleichzeitig neue Risiken entstünden: hybride Angriffe, Blackouts, Extremismus und organisierte Kriminalität. Gleichzeitig fehle es an einer starken nationalen Polizei-Reserve, die im Krisenfall schnell und koordiniert eingesetzt werden könne.

Bereitschaftspolizisten als Lückenbüßer

„Zwar sind die Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes eine flexible Einheit, aber ihre Stärke und Flexibilität ist mittlerweile stark eingeschränkt und die Kräfte sind keine Reserve, sondern schon Lückenbüßer der regionalen Polizeiprobleme“, so Kopelke.
Polizisten stünden im Ernstfall zwischen Chaos und Sicherheit. „Aber wir werden dieser Verantwortung nur gerecht, wenn der Staat uns vorbereitet, ausstattet und personell stärkt“, sagte Kopelke. Wer heute keine Reserven aufbaue, riskiere morgen, dass Hilfe zu spät komme. (dts/red)
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Kunden nutzen Kassen mit Personal lieber als SB-Kassen

Trotz der zunehmenden Verbreitung von Selbstbedienungskassen zieht die deutliche Mehrheit klassische Kassen mit Personal vor. Laut einer nach eigenen Angaben repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Kantar werden sie von 67 Prozent bevorzugt.
33 Prozent scannen ihre Waren lieber selbst. Kantar befragte dazu vom 4. bis 8. Juni online rund 1.000 Menschen in Deutschland zwischen 16 und 64 Jahren.
42 Prozent der Befragten, die bediente Kassen bevorzugen, ist der Umgang mit Menschen lieber als mit einer Maschine. Für 40 Prozent ist Gewohnheit ein Grund. 39 Prozent zahlen lieber mit Bargeld, was an den meisten SB-Kassen nicht möglich ist.
28 Prozent sagen, dass sie beim Selbstscannen länger brauchen als das Personal. Seltener genannt werden Angst vor Bedienfehlern (21 Prozent) oder Überforderung (16 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.

SB-Kassen: Viele wollen Tempo selbst bestimmen

Ein Drittel zieht laut Umfrage hingegen SB-Kassen vor. 56 Prozent von dieser Gruppe begründen dies damit, ihr eigenes Tempo bestimmen zu können und weniger Zeitdruck zu haben. 51 Prozent nennen kürzere Warteschlangen und geringere Wartezeiten als Argument.
38 Prozent macht es mehr Spaß, selbst zu scannen. 33 Prozent ist es wichtig zu sehen, dass Preis und Anzahl der Produkte korrekt erfasst werden.
Viele Menschen seien mit SB-Kassen noch nicht vertraut genug, sagt Kantar-Marktforscherin Stefanie Exel. Dies gelte auch für jüngere Generationen. Eine breitere Nutzung werde sich „nicht automatisch einspielen“. Hilfspersonal an den Terminals könne Sicherheit geben, bis der Umgang vertrauter ist.
Menschen zwischen 16 und 44 Jahren stehen SB-Kassen laut Umfrage grundsätzlich offener gegenüber. Unter 55- bis 64-Jährigen ist die Vorliebe für klassische Kassen dagegen deutlich stärker ausgeprägt. 87 Prozent bevorzugen sie, nur 13 Prozent Selbstbedienungskassen. Bei noch Älteren dürfte der Anteil vermutlich noch höher sein, so Exel.

Bis zu zwei Millionen Nutzer pro Tag

Die Einzelhändler in Deutschland setzen zunehmend auf die Kassen, an denen Kunden Produkte selbst scannen. Laut einer Schätzung des Handelsforschungsinstituts EHI verfügen derzeit etwa 12.500 Geschäfte über rund 50.000 SB-Kassen. Vor allem Lebensmittelhändler und Drogerien haben die Systeme stark ausgebaut. Einer der Hauptgründe ist die schwierige Personalsituation in der Branche.
Laut EHI-Experte Frank Horst werden SB-Kassen in Deutschland pro Tag von 1,5 bis 2 Millionen Menschen genutzt. Vor allem bei kleineren Einkäufen würden sie gern angesteuert. Bei größeren mit 30, 40 oder mehr Artikeln seien sie hingegen weniger komfortabel.
„Es ist gar nicht so einfach, alle Menschen für SB-Kassen zu begeistern.“ Insbesondere bei Älteren seien Vorbehalte mehr verbreitet, so Horst. Dennoch würden sie auch von Menschen ab 70 Jahren genutzt. „Viele sehen darin sogar Vorteile, weil sie das Tempo bestimmen können und der Druck nicht so groß ist wie bei bedienten Kassen.“ (dpa/red)
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Hamas plante konkreten Anschlag in Europa – Bekennervideo war schon fertig

Im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Beschaffung von Waffen für die Terrororganisation Hamas gehen die deutschen Ermittler davon aus, dass die Gruppe einen konkreten Anschlag in Europa verfolgte.
„Bei einem der Beschuldigten wurde ein vorgefertigtes Bekennervideo sichergestellt“, sagte Generalbundesanwalt Jens Rommel beim Jahrespressegespräch seiner Behörde in Karlsruhe.
Seit Herbst letzten Jahres hatte die Bundesanwaltschaft insgesamt neun mutmaßliche Anhänger der Hamas festnehmen lassen. Die Behörde wirft ihnen vor, spätestens seit Sommer 2025 in den Transport und die Lagerung von Waffen und Munition für die Vereinigung involviert gewesen zu sein.

Anschlag im Oktober 2025 geplant?

In dem Bekennervideo sei ein Anschlag um den zweiten Jahrestag des Überfalls der Hamas auf Israel angekündigt worden – also um den 7. Oktober 2025 herum, sagte Rommel am Montagabend weiter.
Die ersten drei Verdächtigen in dem Komplex hatte seine Behörde am 1. Oktober 2025 – also wenige Tage vor dem Jahrestag – festnehmen lassen.
Die Bundesanwaltschaft ist als oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde vor allem für die Bereiche Terrorismus, Spionage und Völkerstrafrecht zuständig. Generalbundesanwalt Rommel steht seit März 2024 an der Spitze der Karlsruher Behörde. (dpa/red)
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Lufthansa streicht weiter im Kurzstreckennetz

Die Schrumpfung des Kurzstreckennetzes der Lufthansa-Gruppe wird auch nach dem Ende von Lufthansa Cityline und der Herausnahme von 20.000 Flügen im laufenden Sommerprogramm weitergehen.
„Wir werden immer dann gezielt Kapazität auf der Kurzstrecke reduzieren, wenn es wirtschaftlich geboten ist“, sagte Dieter Vranckx, Chief Commercial Officer im Konzernvorstand, dem „Handelsblatt“.
Das sei ein fortlaufender Prozess, bei dem die Verbindungsqualität des Netzwerkes für die Kunden stets erhalten bleiben müsse. Der größte Teil der Konsolidierung im Kontinentalverkehr solle spätestens 2028 abgeschlossen sein, so Vranckx.

Enorme Standortkosten in Deutschland erschweren Luftfahrt

Wie weit das Netz noch ausgedünnt wird, wollte der Manager nicht sagen. „Es ist für die gesamte Gruppe wirtschaftlich nicht sinnvoll, jeden Flughafen von jedem unserer sechs Drehkreuze anzufliegen“, verteidigte Vranckx die Maßnahmen.
Die Gruppe habe das Ziel einer bereinigten Ergebnismarge von acht bis zehn Prozent ausgegeben. Davon sei man noch weit entfernt. Deshalb brauche die Gruppe ein effizientes Netz, das aber zugleich Kunden ein optimales Angebot an Flügen biete.
„Wir wollen Deutschlands wichtige Wirtschaftsregionen auch künftig anfliegen. Unser Ziel bleibt, ein Einzugsgebiet immer mindestens an ein Drehkreuz und damit auch an unser Langstreckennetz anzubinden“, sagte Vranckx.
Das sei aber angesichts der enorm hohen Standortkosten in Deutschland wirtschaftlich leider nicht immer umsetzbar. „Es wird in den nächsten fünf bis zehn Jahren in Europa noch ein paar Veränderungen geben. Das Europageschäft ist für Lufthansa, aber auch für viele andere Airlines eine Herausforderung“, sagte der Lufthansa-Manager. (dts/red)
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„Spiegel“: Klingbeil legt zwei Varianten für Steuerreform vor


In Kürze:

  • Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat laut dem „Spiegel“ Reformmodelle zur Entlastung bei der Einkommensteuer im Umfang von 10 oder 20 Milliarden Euro vorgelegt.
  • Geplant sind verschobene Tarifgrenzen und ein späteres Greifen des Spitzensteuersatzes.
  • Zur Finanzierung diskutiert die SPD höhere Steuern für Spitzenverdiener, große Erbschaften und Vermögen.
  • Die Union warnt vor Belastungen für Familienunternehmen und lehnt eine Vermögensteuer weiterhin ab.

 
Wie bereits Anfang Mai angekündigt, hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) angeblich ein Konzept für eine umfassende Steuerreform erarbeitet, über das die Koalitionsspitzen nun beraten sollen. Details sind öffentlich noch nicht bekannt, dem „Spiegel“ zufolge stellte der Minister jedoch gleich zwei Entwürfe für weitreichende Erleichterungen im Bereich der Einkommensteuer vor.
Diese unterscheiden sich durch den Umfang der Steuerentlastungen – in einem Fall wären es 10 Milliarden, im anderen 20 Milliarden Euro. Klingbeil hatte zuvor in Aussicht gestellt, bis zu 95 Prozent der Beschäftigten entlasten zu wollen. Davon sollen insbesondere Beschäftigte mit einem monatlichen Einkommen zwischen etwa 2.500 und 4.000 Euro profitieren.

Klingbeil will 95 Prozent der Steuerpflichtigen bei Einkommensteuer entlasten

Worüber bereits weitgehend Konsens in der Koalition besteht, ist, dass der Grundfreibetrag ansteigen soll. Auch könnten die Tarifzonen nach oben wandern – bis zu einem späteren Greifen des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent. Derzeit beginnt dieser ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 70.000 Euro. Künftig könnte der Satz erst ab 85.000 Euro greifen.
Profitieren davon sollen klassische Mittelschichthaushalte, Facharbeiter, Meister, Ingenieure, gut verdienende Angestellte und kleine Unternehmer. Dabei soll die Entlastung mit steigendem Einkommen tendenziell sogar größer ausfallen – solange nicht die Schwelle überschritten ist, die den Reichensteuersatz ins Spiel bringt.
Und hier beginnen die potenziellen Konfliktlinien innerhalb der Koalition. Denn zum einen geht es um die Frage, ab wann die Reichensteuer künftig gelten und wie hoch sie sein soll. Zum anderen bringt Klingbeil insbesondere für die groß angelegte Reformvariante noch einen weiteren Finanzierungsbaustein ins Spiel: eine höhere Reichensteuer.

Welche Anpassung akzeptiert die Union beim Reichensteuersatz?

Derzeit beträgt der Reichensteuersatz 45 Prozent und wird bei Alleinstehenden ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 280.000 Euro fällig. Klingbeil plant, diesen zu erhöhen. Häufig war die Rede von einem möglichen künftigen Reichensteuersatz von 47,5 Prozent. Dieser solle „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich diesbezüglich sogar gesprächsbereit. Er sprach von einem möglichen „Glätten“ des Steuertarifs im oberen Bereich – sofern im Gegenzug auch für die letzten damit Belasteten der Solidaritätszuschlag wegfällt. Immerhin könnte ohnehin das Bundesverfassungsgericht, bei dem eine entsprechende Klage anhängig ist, die Politik dazu zwingen.
Auch bezüglich der Erbschaftsteuer wird in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Für die SPD ist eine höhere Besteuerung großer Erbschaften kein Tabu – und es spricht vieles dafür, dass diese im Klingbeil-Entwurf zur 20-Milliarden-Variante eine tragende Rolle spielt. Viele Sozialdemokraten liebäugeln zudem mit einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer.

SPD legt Konzept zur Erbschaftsteuer vor – und hofft auf Rückenwind aus Karlsruhe

Die Union lehnt beides ab – zudem wäre ohnehin nicht der Bund der Nutznießer einer erhöhten Erbschaftsteuer. Die daraus generierten Mittel fließen den Haushalten der Länder zu. Vor allem aber befürchten CDU und CSU, dass nominell zwar Millionäre mit Luxusvillen durch eine höhere Erbschaftsteuer belastet würden. Tatsächlich würde diese aber auch bei der Vererbung mittelständischer Familienbetriebe oder der Unternehmensnachfolge greifen.
Die SPD hingegen weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht derzeit über die Verfassungsmäßigkeit der Schonbeträge für Unternehmen bei der Erbschaftsteuer zu befinden hat. Sollte Karlsruhe diese Bestimmungen kippen, wäre Klingbeil mit seiner Position bestätigt.
Die SPD hatte Anfang des Jahres ihr Konzept „FairErben“ vorgestellt. Dieses beinhaltet einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro, die steuerfrei vererbt werden kann – was im Regelfall für die Weitergabe eines Familienwohnhauses ausreichen würde. Dazu soll es einen Freibetrag von 5 Millionen Euro für Unternehmensvermögen geben, was für Nachfolgeregelungen reichen solle.
Für alles, was darüber hinausgeht, sieht das Konzept eine progressive Besteuerung vor. Unternehmen, die investieren, sollen die Erbschaftsteuer auf bis zu 20 Jahre erstrecken können. Im Gegenzug sollen die meisten aktuellen Ausnahmetatbestände für Betriebsvermögen weitgehend entfallen.

Kann Klingbeil das 20-Milliarden-Paket auf diesem Wege gegenfinanzieren?

Ungewiss bleibt, ob höhere Steuern auf Erbschaften und Vermögen tatsächlich ausreichen würden, um das Klingbeils Projekt von 20 Milliarden Euro an Entlastungen bei der Einkommensteuer gegenzufinanzieren.
Im Jahr 2024 waren die Einnahmen aus Erbschafts- und Schenkungssteuern abermals gestiegen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge wurden Vermögensübertragungen in Höhe von 113,1 Milliarden Euro berücksichtigt. Diese führten jedoch nur zu 13,3 Milliarden Euro an Steuereinnahmen.
Bereits jetzt liegt der größte Teil der Vermögensübergänge durch Erbschaft oder Schenkung unter den gesetzlichen Freigrenzen und wird deshalb nicht erfasst.
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Autohändler: E-Auto-Prämie fließt vor allem nach China

Die milliardenschwere neue E-Auto-Prämie der Bundesregierung fließt bisher offenbar fast ausschließlich an ausländische Autohersteller, besonders aus China. Das sagte der Präsident des Verbands der Automobilhändler Deutschlands (VAD), Burkhard Weller, dem Nachrichtenmagazin Politico.
Wenn der Verband seine Autohäuser frage, welche Autos mit der Prämie gekauft werden, sei die Antwort unisono „die Klasse zwischen 20.000 und 30.000 Euro“ gewesen, sagte Weller. „Und was haben wir da? Chinesische Autos.“

Chinesische Hersteller profitieren

In den 42 Autohäusern seiner eigenen Weller-Gruppe habe sich der Absatz preiswerter Autos aus China im Mai mehr als verdoppelt. „Bei BYD waren es 235 Prozent“, sagte der Verbandspräsident.
Deutsche Autos fehlten noch in dieser Preisklasse. Der ID.Polo von VW soll erst im September kommen. Aus der EU gebe es „ein bisschen Renault und Peugeot, etwas Seat und Cupra. Dann wird es dünn“, sagte Weller.
Die Wirkung der deutschen Auto-Prämie ist auch deshalb heikel, weil die EU die Industrie gegen Konkurrenz aus China schützen will. Der „Industrial Accelerator Act“ etwa sieht Made-in-EU-Vorgaben für staatliche Förderungen vor.
Die Prämie kann für alle E-Autos beantragt werden, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden. Sie gilt nur für Neuwagen und beträgt abhängig von Auto, Einkommen und Kinderzahl bis zu 6.000 Euro. Im Fördertopf liegen 3,5 Milliarden Euro.

Händler bezweifeln Lenkungswirkung

Weller widersprach Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD), der die neue Förderung gelobt hatte. Bisher sei vor allem der Rückstau geplanter Käufe eingereicht worden, sagte Weller. Die Prämie wurde Anfang Dezember 2025 angekündigt, aber noch ohne Details.
„Das hat zur Kaufzurückhaltung beigetragen“, die sich nun auflöse. Hinzu kämen Mitnahmeeffekte von Kunden, die ohnehin ein E-Auto kaufen wollten. Auf die Frage, wie die Prämie am Ende wirklich wirke, sagte Weller: „Stand heute ist meine Prognose null (…). Wegen der Prämie tauscht keiner sein Auto auf Elektro.“
Wenn schon eine Förderung, dann hätten auch Gebrauchtwagen einbezogen werden sollen. Noch wichtiger seien aber mehr Lademöglichkeiten, niedrigere Strompreise und besonders Preistransparenz an den Ladesäulen.
Sein Vorschlag: „Machen wir an Ladesäulen endlich wie beim Telefon-Roaming. Man schließt zuhause einen Tarif ab, und diesen Preis hat man über das Roaming dann an jeder Säule.“ (dts/red)
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Bewährungsstrafen für Unterstützer der Kaiserreichsgruppe

Wegen Unterstützung von gewaltsamen Umsturzplänen der aus Reichsbürgern bestehenden sogenannten Kaiserreichsgruppe sind drei Männer in Stuttgart zu Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt sprach sie am Montag, 15. Juni, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zu einem hochverräterischen Unternehmen schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Den Männern im Alter von 58, 59 und 63 Jahren wurde vorgeworfen, die spätestens Anfang 2022 gegründete sogenannte Kaiserreichsgruppe unterstützt zu haben.
Die auch als Vereinte Patrioten bekannte Gruppe wollte den Ermittlungen zufolge durch Anschläge auf die Stromversorgung und die gewaltsame Entführung des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) bürgerkriegsartige Zustände in Deutschland auslösen und diese zur Abschaffung der Demokratie nutzen.
Die Gruppe wurde 2022 von den Behörden zerschlagen. Bundesweit gab es bereits verschiedene Prozesse gegen Mitglieder und Unterstützer, die teilweise mit mehrjährigen Haftstrafen endeten.
In dem nun in Stuttgart zu Ende gegangenen Verfahren wurde den Angeklagten vorgeworfen, die ihnen bekannten Pläne der Gruppierung befürwortet und aktiv gefördert zu haben.
Zwei der angeklagten Männer sollen unter anderem ihre Mitwirkung an Sabotageaktionen gegen die Stromversorgung zugesagt haben, einer der Angeklagten haben dafür ein Umspannwerk in Südbaden als mögliches Anschlagsziel ausgespäht.
Der dritte Angeklagte soll der Vereinigung einen von ihm betriebenen Server für überwachungssichere Kommunikation zur Verfügung gestellt und dort einen Gruppenchat verwaltet haben. Alle drei legten nach Gerichtsangaben ein umfassenden Geständnis ab und distanzierten sich von den früheren Umsturzplänen.
Die 59 und 63 Jahre alten Angeklagten erhielten jeweils eine Freiheitstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 58-jährige Angeklagte bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. (afp/red)
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15. Juni: ZDF-Berichterstattung sorgt für Kritik | Foto-Affäre | Frühkindliche Bildung

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ZDF-Berichterstattung sorgt für Kritik

Das ZDF erweckte in einem Beitrag über die Ausschreitungen in Irland den Anschein, dass Tesla-CEO Elon Musk zu Gewalt gegen Migranten aufgerufen habe. Doch eine solche Aufforderung lässt sich seinen Äußerungen nicht entnehmen. Nach heftiger Kritik von der Presse und auf sozialen Medien spricht der Sender nun von einer missverständlichen Formulierung.

Foto-Affäre

Ein Foto von CDU-Fraktionschef Guido Heuer und AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sorgt für politische Debatten. Im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sehen Kritiker darin eine problematische Nähe zwischen CDU und AfD. Beide Seiten weisen entsprechende Interpretationen zurück. Die CDU Sachsen-Anhalt bekräftigte ihren Unvereinbarkeitsbeschluss mit der AfD.

Einigung auf Friedensabkommen

Die USA und der Iran haben sich nach Angaben von US-Präsident Donald Trump auf ein Friedensabkommen geeinigt. Dies beinhaltet eine vollständige Öffnung der Straße von Hormus. Im Gegenzug würden die USA ihre Seeblockade gegen den Iran aufheben. Weiter sei ein Ende der Militäreinsätze vereinbart – auch im Libanon. Die Unterzeichnung soll am 19. Juni in der Schweiz statt finden.

Frühkindliche Bildung

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) will für die frühkindliche Bildung verstärkt Kitas und die Familien in die Pflicht nehmen. Kinder kämen laut des diesjährigen Bildungsberichts mit sehr “unterschiedlichen Lernausgangslagen“ in den Schulen an. Das betrifft die sprachliche, soziale und motorische Entwicklung. Prien will dazu noch vor der Sommerpause ein Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz ins Kabinett bringen.

Schwarz-Rot-Gold auf Weinflaschen

CDU und CSU schlagen vor, einheimischen Wein künftig mit den Nationalfarben zu kennzeichnen. Eine Deutschlandfahne auf dem Verschluss soll auf den ersten Blick zeigen, dass der Wein aus Deutschland stammt. Vorbild ist dabei Österreich. Die Hoffnung sei, dass wieder mehr einheimischer Wein getrunken wird.
 
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Hessen fordert Vorgehen gegen „Indymedia“

Die Innenminister von Hessen und Sachsen dringen vor der Innenministerkonferenz in Hamburg auf ein schärferes Vorgehen gegen linksextreme Gewalt.
Hessen fordert laut der „Welt“ unter anderem die Prüfung eines Verbots der Plattform „Indymedia“, Sachsen eine gemeinsame Datei Linksextremismus von Bund und Ländern.

Hessen nimmt „Indymedia“ ins Visier

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte der „Welt“, „Indymedia“ sei „das zentrale Propaganda-Medium der linksextremen Szene“. Auf der Plattform erscheinen regelmäßig Bekennerschreiben zu mutmaßlich linksextremen Straftaten. „Wir dürfen es nicht zulassen, dass diese Plattform Straf- und Gewalttaten fördert“, sagte Poseck der „Welt“.
Die Zahl der politisch motivierten Kriminalität stieg zuletzt um rund 35 Prozent auf mehr als 13.000 Fälle an. Linksextreme Gewalttaten legten um 42,6 Prozent auf 1.087 Fälle zu, machen also nur einen kleinen Anteil aus. In Hessen hat sich die Zahl der Gewaltdelikte mit einem Anstieg von rund 153 Prozent von 19 auf 48 Fälle mehr als verdoppelt, so das hessische Innenministerium.
„Das sind keine abstrakten Zahlen. Hinter ihnen stehen Brandanschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr und Anschläge auf kritische Infrastruktur“, sagte Poseck der „Welt“. Zuletzt hatte ein Brandanschlag auf ein Umspannwerk in Reutlingen zu einem großflächigen Stromausfall geführt, wobei die Hintergründe derzeit noch ermittelt werden.
Hessen fordert zudem ein aktuelles Bundeslagebild zum gewaltorientierten Linksextremismus, das „Vernetzungsstrukturen und Mobilisierungspotenziale transparent macht“. Poseck sagte der „Welt“: „Die notwendige Konzentration auf den Rechtsextremismus darf nicht dazu führen, den Linksextremismus zu verharmlosen.“
Außerdem schlägt Hessen vor, konsequente „Ein- und Ausreise-Untersagungen“ für mutmaßlich gewaltbereite Linksextremisten zu prüfen, die zu Aufmärschen und Ausschreitungen anreisen wollten.

Sachsen schlägt Extremismus-Datei vor

Auch Sachsen fordert eine stärkere Beobachtung der Szene. Im Kampf gegen den Rechtsextremismus greifen Sicherheitsbehörden seit Jahren auf gemeinsame Informationssysteme zurück, etwa seit 2012 auf die Rechtsextremismus-Datei (RED). Sie entstand als Konsequenz aus den NSU-Morden.
Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte der „Welt“: „Für die Ermittlungen und Fahndungen nach Tätern, zur Aufklärung von Netzwerken und Strukturen halte ich eine neue gemeinsame Datei Linksextremismus der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern für ein wichtiges Instrument, um weiße Flecken zu verringern.“ Angesichts der Lageentwicklung sei es nur konsequent, dass die Bundessicherheitsbehörden dem Linksextremismus eine höhere Priorität einräumten. (dts/red)
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Prozess beginnt: 18-jähriger IS-Anhänger plante Amoklauf und Angriffe auf Juden


In Kürze:

  • Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt der Prozess gegen den mutmaßlich islamistisch radikalisierten Erjon S.
  • Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem versuchten Mord und schwere Körperverletzung vor.
  • Er soll gezielt nach jüdischen Opfern gesucht haben.
  • Nach den Taten soll der damals 17-Jährige einen „Märtyrertod“ angestrebt haben.
  • Offen bleibt bislang, wie und durch wen die Radikalisierung des Jugendlichen erfolgte.

 
Vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am Montag, 15. Juni, der Prozess gegen den 18-jährigen Erjon S. begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirf dem kosovarischen Staatsangehörigen versuchten Mordes in drei Fällen vor. Dazu kommen Anklagen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung.
Am 5. September 2025 soll er sich der Anklageschrift zufolge entschieden haben, einen tödlichen Amoklauf in Essen unter religiösem Vorwand zu begehen. Der von einer dschihadistischen Ideologie Beeinflusste habe geplant, einen ihm bekannten Hausmeister einer Grundschule in Essen und seine Lehrerin am Berufskolleg zu töten. Zu diesem Zweck habe der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige sich mit einem langen Messer bewaffnet an die Tatorte begeben.

Anklage: Erjon S. wollte Juden an der Synagoge töten

Auf den Hausmeister soll Erjon S. erst mit der Faust eingeschlagen und ihn dann mit Pfefferspray besprüht haben. Der Versuch, ihn durch Messerstiche zu töten, sei an der heftigen Gegenwehr des Hausmeisters gescheitert. Im Berufskolleg, das er erst seit wenigen Wochen besuchte, habe er seiner Lehrerin mehrfach gezielt in den Oberkörper gestochen.
Erjon S. soll sich danach zweimal zur Synagoge in Essen in der Hoffnung begeben zu haben, dort jüdische Mitbürger anzutreffen, die er angreifen könne.
S. soll Passanten angesprochen und gefragt haben, ob es sich bei ihnen um Juden handele. Als er kein geeignetes Opfer fand, habe er einen Obdachlosen, den er nicht kannte, in den Rücken gestochen.
Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)

Die Bundesanwaltschaft nimmt sich den Fall vor. (Archivbild)

Foto: Federico Gambarini/dpa

Alle Opfer konnten aufgrund rechtzeitiger medizinischer Versorgung gerettet werden, einige wurden jedoch schwer verletzt.
In der Zwischenzeit war die Polizei auf die Messerangriffe aufmerksam geworden. Als Erjon S. bemerkte, dass diese ihm auf den Fersen war, lief er mit vorgehaltenem Messer auf Beamte zu. Damit soll er laut Anklage durch einen provozierten „Märtyrertod“ seiner Festnahme entgehen wollen.
Die Polizei konnte ihn jedoch durch einen Schuss stoppen, der ihn im Gesicht verletzte.
S. sitzt seit dem 6. September in Untersuchungshaft. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen am 12. September 2025 an sich gezogen.

„Radikalisierung im Kinderzimmer“ – Unklarheit über Abläufe

Hinweise darauf, dass der damals 17-Jährige Anhänger der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) war und die Angriffe terroristisch motiviert waren, ergaben sich aus der Auswertung von Datenträgern. Dies gab NRW-Innenminister Herbert Reul Mitte September bekannt. So soll Erjon S. ein Bekennervideo gedreht haben.
Eine Erklärung zur Anklage gab bislang weder S. noch sein Anwalt ab. Das Gericht schloss nach Verlesung der Anklage die Öffentlichkeit für den Rest des Prozesses aus, wie WDR berichtete. Dies ist eine übliche Vorgehensweise im Fall zur Tatzeit noch jugendlicher Angeklagter. Für den Prozess selbst sind 13 Verhandlungstage angesetzt.
Einige Fragen im Vorfeld des Prozesses bleiben für die Öffentlichkeit bislang unbeantwortet. So wurde bis heute noch kein Zeitraum genannt, in dem sich Erjon S. im dschihadistischen Sinne radikalisiert habe. Zudem bleibt bislang unbeantwortet, ob die „Radikalisierung im Kinderzimmer“ in Eigenregie vonstatten gegangen ist oder ob Kontaktpersonen aus dem IS als „Brandbeschleuniger“ in Erscheinung getreten waren.
Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)

Polizisten in Spezialausrüstung sind am Tattag Anfang September 2025 in Essen im Einsatz. (Archiv)

Foto: Henning Kaiser/dpa

Nach Auffälligkeiten wurde Erjon S. in Präventionsprogramm untergebracht

Ferner weist der Radikalisierungsprozess einige Parallelen zu jenem anderer als IS-Terroristen in Erscheinung getretener Jugendlicher auf. Erjon S. besuchte eine Hauptschule, verfehlte jedoch einen Schulabschluss und konnte auch an einem Berufskolleg nicht Fuß fassen. Deshalb wechselte er an ein Weiteres – wo sein späteres Opfer tätig war. Schulpflichtig war er nicht mehr.
Der spätere Attentäter war bereits mehrfach durch strafbare Handlungen in Erscheinung getreten. Dem Innenministerium zufolge, wie „Focus“ berichtete, umfasste seine Polizeiakte bereits Auffälligkeiten wegen Bedrohung, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie gefährlicher Körperverletzung und Besitzes von Kinderpornografie.
Im Frühjahr 2023 hatten die damalige Schule von Erjon S. und das Jugendamt Essen eine Fallkonferenz „im Rahmen von Verhaltensauffälligkeiten“ anberaumt. Eine Lehrerin hatte die Polizei auf psychische Auffälligkeiten mit Hang zur Gewalt hingewiesen. Unter Einbindung von Jugendbehörden wies man S. zur Teilnahme an einem polizeilichen Programm für Personen mit Risikopotenzial an.

Nach Ausstufung kam es zu weiteren Vorfällen

Nachdem das zuständige Jugendgericht einer Rückkehr in den elterlichen Haushalt zugestimmt hatte, verhielt sich der damals 17-Jährige laut „Focus“ vorerst unauffällig. Die Familie kooperierte mit dem Jugendamt und polizeilich trat S. nicht mehr in Erscheinung. Deshalb, sagte Reul damals, habe man „das Risiko einer zielgerichteten Gewalttat als unwahrscheinlich eingeschätzt“. Man stufte S. im August 2023 aus dem Programm wieder aus.
Zumal es nach der Ausstufung „noch zwei weitere Vorfälle mit dem jungen Mann“ gegeben habe. Konkret soll es eine Bedrohung im Jahr 2024 und eine wechselseitige gefährliche Körperverletzung im April 2025 gegeben haben. Im zweitgenannten Fall sollen auch bereits dschihadistische Auffassungen zutage getreten sein.
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Merz will bei G7 über internationale Hormus-Mission sprechen – Rückkehr deutscher Schiffe könnte dauern

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat vor seinem Abflug zum G7-Gipfel Gespräche mit Partnerländern über eine mögliche Militärmission in der Straße von Hormus angekündigt.
„Wir wollen uns mit unseren Partnern bei der Gewährleistung freier Schifffahrt in der Straße von Hormus auch engagieren“, sagte Merz am Montag, 15. Juni, am Berliner Hauptstadtflughafen. „Das tun wir, sobald die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.“
Darüber werde er nun mit US-Präsident Donald Trump sowie europäischen Partnern und Ländern der Region beim Gipfel sieben großer Industriemächte (G7) im französischen Evian sprechen, sagte Merz. Er bekräftigte, die Straße von Hormus müsse „dauerhaft und uneingeschränkt für die freie Schifffahrt geöffnet werden“.

„Fulda“ und „Mosel“ können schnell vor Ort sein

Die Bundeswehr bereitet sich schon seit Wochen auf eine mögliche Mission zum Schutz der Schifffahrt in der Straße von Hormus vor. Dazu wurden bereits das Minenjagd-Boot „Fulda“ und den Tender „Mosel“ im östlichen Mittelmeer stationiert. Sie könnten laut Bundesverteidigungsministerium binnen sieben bis zehn Tagen vor Ort sein.
Der Kanzler bekräftigte seine Äußerungen aus der Nacht zu einem zwischen den USA und dem Iran vereinbarten Rahmenabkommen für ein Ende des Konflikts in Nahost. „Ich begrüße sehr, dass sich die Vereinigten Staaten von Amerika und Iran auf ein Friedensmemorandum geeinigt haben“, sagte er. „Zu diesem diplomatischen Durchbruch gratuliere ich Präsident Trump und der iranischen Seite.“ Merz dankte auch „allen Partnern, die mitgeholfen haben, dies zu ermöglichen“.
„Das Abkommen kann den Weg nun zu einer Erholung auch der Weltwirtschaft und einer Stabilisierung der Region bahnen“, bekräftigte Merz. „Jetzt gilt es das Vereinbarte zielstrebig umzusetzen.“
Weitere Verhandlungen müssten zudem „in den nächsten Wochen sicherstellen, dass Iran sein militärisches Nuklearprogramm nachprüfbar und auf Dauer beendet.“ Darüber hinaus müsse die Vereinbarung „auch im Libanon halten“, wo Israel in den vergangenen Wochen massive Angriffe gegen die dem Iran nahestehenden Hisbollah-Miliz ausgeführt hat.

Mandat des Bundestags kurzfristig möglich

Auch der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille sagte in Berlin, er sei „optimistisch“, dass sich die Bundeswehr schnell an einem möglichen internationalen Einsatz zur Sicherung der Straße von Hormus beteiligen könnte. Dafür sei jedoch ein Mandat des Bundestags erforderlich.
Die Vergangenheit habe gezeigt, dass ein solches Mandat rasch beschlossen werden könne, sagte Hille weiter. Und die Reaktion auf die aktuelle Situation sei bereits intern vorbereitet worden. „Das ist ja jetzt keine Situation, die ganz neu vom Himmel fällt.“ Ein konkretes Datum für den Bundestagsbeschluss könne er allerdings nicht nennen. Dies entscheide das Parlament.

Macron: Bereit, sehr schnell zu handeln

Im Fall einer Unterzeichnung des Iran-Abkommens könnte Frankreich innerhalb weniger Tage Militärflugzeuge, Fregatten und seinen Flugzeugträger zur Absicherung der Straße von Hormus entsenden. „Wir haben mit den Briten einen Einsatz geplant“, sagte Macron in einem Interview mit dem Sender TF1 kurz vor Beginn des G7-Treffens in Evian. „Wir sind bereit, sehr, sehr schnell zu handeln“, fügte er hinzu.
Frankreich werde alles tun, damit das angekündigte Rahmenabkommen mit dem Iran „Wirklichkeit wird“. Die nächsten Tage würden zeigen, ob es tatsächlich dazu komme. Macron bekräftigte seine Forderung, die Straße von Hormus gebührenfrei zu öffnen. „Wir verteidigen das internationale Recht und werden alles tun, damit es keine Mautgebühren gibt“, sagte Macron.
Er warf dem Iran vor, „mit Worten zu spielen“ und von „Servicegebühren“ zu sprechen. „Es darf keine Gebühren geben, um sich zu bereichern“, betonte Macron.
Das im Iran befindliche angereicherte Uran müsse unter Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) unschädlich gemacht werden, sagte Macron. „Es braucht eine Kontrolle, damit die Iraner nicht erneut Uran anreichern und es für Waffen nutzen“, betonte Macron.

Rückkehr deutscher Schiffe könnte Monate dauern

Die deutsche Handelsschifffahrt rechnet damit, dass die Rückkehr deutscher Schiffe aus dem Persischen Golf mehrere Monate in Anspruch nehmen wird.
„Wir schätzen mindestens drei Monate, wenn nicht sogar noch einen Tick länger, bis wir alle Schiffe wieder raus haben aus dem Persischen Golf“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Reeder (VDR), Martin Kröger, den Sendern RTL und ntv. Die Straße von Hormus soll nach einem Rahmenabkommen der USA und des Iran wieder geöffnet werden.
Kröger verwies darauf, dass zahlreiche Schiffe seit rund vier Monaten in dem Seegebiet vor Anker lägen oder dort unterwegs seien. Deshalb sei „wirklich schwer abzuschätzen, wie lange die Schiffe brauchen werden“. Das hänge auch von der Route nach Deutschland ab.
„Wenn dann so ein Schiff unterwegs ist, kommt es darauf an, ob man durch das Rote Meer fahren kann, was im Moment immer noch schwierig ist“, sagte Kröger. „Wenn Sie da durchfahren können, dann dauert es ungefähr eine Woche, wenn Sie nicht durchfahren können, dauert es ungefähr zwei Wochen, bis Sie in Deutschland anlanden können als Schiff.“ (afp/dts/red)
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Debatte nach Foto-Affäre: CDU weist Vorwurf der Annäherung an AfD zurück


In Kürze:

  • Sachsen-Anhalt: Ein Foto vom CDU-Fraktionschef Guido Heuer und AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat Spekulationen über das Verhältnis beider Parteien ausgelöst.
  • Grüne und Linke sehen darin Anzeichen mangelnder Abgrenzung der Union zur AfD, während Heuer entsprechende Vorwürfe zurückweist.
  • Die CDU Sachsen-Anhalt bekräftigt ihren Unvereinbarkeitsbeschluss mit der AfD und hat zugleich ihr Wahlprogramm für die Landtagswahl beschlossen.

 

Knapp drei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt steht das Land zunehmend im Fokus bundesweiter Berichterstattung. Grund dafür ist der deutliche Vorsprung der AfD in Umfragen. Da einige kleinere Parteien unter der Fünf-Prozent-Hürde bleiben könnten, erscheint sogar eine absolute Mehrheit der Partei als denkbar.

Diese Situation sorgt für zunehmende Nervosität – und Spekulationen. Der jüngste Anlass dafür ist ein Foto, das CDU-Fraktionschef Guido Heuer und AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund in einem locker anmutenden Austausch zeigt.

Aufgenommen wurde es bei einer Veranstaltung des Landesverbands der FDP-nahen Vereinigung Liberaler Mittelstand am Donnerstag, 11. Juni, in Halberstadt. Zu diesem waren führende Landespolitiker aller Landtagsparteien sowie das BSW eingeladen. Veröffentlicht hat das Foto die „Ostdeutsche Allgemeine Zeitung“.

„Verbrüderung“ zwischen CDU und AfD in Sachsen-Anhalt?

Die Optik, die von der Aufnahme ausgeht, scheint Vertreter von Grünen und Linkspartei zu beunruhigen. Der Chef der Grünen auf Bundesebene, Felix Banaszak, sah in der Aufnahme einen Beweis für Distanzlosigkeit zwischen CDU und AfD in Sachsen-Anhalt. In der „Frankfurter Rundschau“ äußerte er: „Es zeigt, wie eng die Beziehung zwischen dem CDU-Fraktionschef und dem AfD-Spitzenkandidaten offenbar bereits ist.“

Die Vizechefin der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, sagte gegenüber dem „SPIEGEL“, die Aufnahmen seien „kein Versehen“. Diese Form des Posierens mache Abgrenzungsschwüre der CDU gegenüber der AfD unglaubwürdig.

Heuer hatte erst gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“ erklärt, das Bild zeige „eher Konfrontation, keine Verbrüderung“. Er habe Siegmund „ins Mikro gegriffen“, weil dieser die Unwahrheit gesagt habe.

Eine kurze Videoaufnahme von der Veranstaltung kündet hingegen von einer wenig konfrontativen Atmosphäre. Auf dem Podium entwickelte sich auf eine Frage an Siegmund hin ein scherzhafter Dialog zwischen ihm und Heuer. Siegmund äußerte mit Blick auf dessen Vorrede, man könne „irgendwie meinen, dass ihr noch nie was mit der Regierung zu tun hattet, wenn ich so zuhöre“.

Heuer erwiderte zunächst knapp mit „Nee“ und griff daraufhin nach dem Mikrofon, wobei er die Hand auf Siegmunds Schulter legte und sagte: „Ich saß noch nie im Bundestag.“

Kritik an Parlamentsreform und Verweigerung eines Landtags-Vizepräsidenten

Ein nicht funktionierendes Mikrofon bezeichnete Heuer selbstironisch als „Altparteien-Telefon“. Siegmund greift die Bemerkung auf und äußert, dort wäre „vielleicht der Verfassungsschutz direkt mit drinne“. Anschließend machte er sich daran, die an ihn gerichtete Frage zu beantworten.

Ungeachtet der Szenen aus Halberstadt scheint wenig auf eine tatsächliche Annäherung zwischen Heuer und Siegmund oder der AfD in Sachsen-Anhalt insgesamt hinzudeuten. Die „WELT“ zitiert Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion, die bestätigen, dass der CDU-Fraktionschef nicht als Sympathisant einer Zusammenarbeit mit der AfD gilt.

Der Chef der Magdeburger Stadtratsfraktion der AfD, Ronny Kumpf, spricht von einem „Rosstäuschertrick“ und schreibt auf Facebook:
„Dieselben Leute, die heute von einer ‚Brandmauer‘ nichts mehr wissen wollen, haben der AfD einen Vizepräsidenten verweigert, mit der Linken eine gegen uns gerichtete Parlamentsreform beschlossen, Ausschussvorsitzende wegen des Potsdam-Hoaxes abgewählt und in einer unfähigen Koalition das Land gegen die Wand gefahren.“

CDU will weiter „Abgrenzung, aber keine Ausgrenzung“ – Heuer gegen Begriff „Brandmauer“

Heuer betonte unterdessen gegenüber „WELT“, dass der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU mit der AfD gelte, und fügte hinzu: „Wir haben nichts mit der AfD gemein.“ Allerdings äußerte der CDU-Fraktionschef auch, den Begriff „Brandmauer“ grundsätzlich für falsch zu halten. Die CDU handele mit Blick auf die AfD nach dem Grundsatz „abgrenzen, aber nicht ausgrenzen“.

Am Wochenende hat Sachsen-Anhalts CDU auf einem Landesparteitag in Dessau-Roßlau einstimmig ihr Wahlprogramm für die Landtagswahl beschlossen. Ministerpräsident Sven Schulze erklärte, dass die CDU im Land weiter den Führungsanspruch erhebe. Man wolle die Zahl der Polizeibeamten auf 8.000 erhöhen, strengere Regeln in der Migrationspolitik und Empfängern sozialer Transferleistungen mehr an Gegenleistungen abverlangen.

Gleichzeitig plane man, für Arbeitsmigration offen zu bleiben und Investoren ins Land zu holen – etwa aus der Pharmaindustrie oder dem Bereich der Autozulieferer. Auf die AfD bezogen sagte Schulze in seiner Rede, dass es in einer von ihm gebildeten Regierung keine Minister der AfD – sowie der Linkspartei – geben werde.

Einwandererorganisation äußert sich besorgt 

Das Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) hat sich unterdessen besorgt über eine mögliche Regierungsbeteiligung der AfD geäußert.

Die Organisation verweist gegenüber MDR darauf, dass in Sachsen-Anhalt derzeit mehr als 190.000 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit leben. Bis zu 80 Prozent dächten daran, im Fall einer Regierungsverantwortung der AfD das Bundesland zu verlassen, erklärte LAMSA-Vorsitzende Undra Dreßler.

Für diesen Fall fordert man die übrigen 15 Bundesländer dazu auf, „Aufnahmeprogramme für geflüchtete Menschen aus Sachsen-Anhalt aufzustellen“, sollte sich die Lage verschärfen.

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Union will Deutschlandfahne auf Weinflaschen-Deckeln

Die Union will angesichts der Krise des Weinbaus einen Deutschlanddeckel für Weinflaschen nach österreichischem Vorbild einführen. Damit solle wieder mehr einheimischer Wein getrunken werden, berichtet die „Rheinische Post“.
Der weinbaupolitische Sprecher der Unionsfraktion, Artur Auernhammer (CSU), sagte der Zeitung: „Mit einer Deutschlandfahne auf dem Deckel wäre deutscher Wein sichtbarer. Jetzt sind wir nicht sichtbar.“ Vorbild sei Österreich, so Auernhammer. Dort seien die rot-weiß-rote Banderole und der markante Schraubverschluss bei Qualitätsweinen Standard. Wichtig sei zudem, dass der deutsche Weinbau insgesamt der Meinung sei, man müsse ein Siegel entwickeln, damit der Wein an der Verschraubung leichter erkennbar sei.
Auch der CDU-Abgeordnete aus der Weinbauregion Koblenz und Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Josef Oster, nannte das österreichische Modell einen „sehr interessanten Ansatz“. Oster sagte: „Ein Wiedererkennungsmerkmal für den deutschen Wein zu schaffen, halte ich wirklich für überlegenswert.“
Bauernpräsident Joachim Rukwied sagte der „Rheinischen Post“: „Der Weinbau in Deutschland ist weiter in der größten Krise seit Jahrzehnten.“ Wegen der schlechten Marktlage sei zu erwarten, „dass wir Rebflächen in erheblichem Umfang verlieren werden“. (dts/red)
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Einkommensteuerreform: Klingbeil legt zwei Varianten vor

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) legt der Verhandlerrunde von Union und SPD zwei konkrete Vorschläge für die geplante Reform der Einkommensteuer vor.
Wie der „Spiegel“ berichtet, sieht die eine Variante eine moderate Entlastung für die Steuerzahler in der Größenordnung von etwa zehn Milliarden Euro vor. Die andere umfasst mit einem Volumen von rund 20 Milliarden Euro eine deutlich größere Entlastung.
Zur Gegenfinanzierung will Klingbeil offenbar den Reichensteuersatz erhöhen, der derzeit bei 45 Prozent liegt und für Alleinstehende ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 280.000 Euro fällig wird. Als Anreiz für die Union sieht der Plan vor, den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst bei einem deutlich höheren zu versteuernden Einkommen als bisher (derzeit rund 70.000 Euro) greifen zu lassen.
Für die teurere Variante schlägt Klingbeil nach Informationen des „Spiegel“ wohl zusätzlich zu anderen Maßnahmen eine Erhöhung der Erbschaftsteuer vor – noch vor dem erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesfinanzministerium wollte die Planungen auf Anfrage des Magazins nicht bestätigen. Man berate „weiter in der Koalition vertraulich“ und äußere sich nicht zu Einzelheiten, sagte ein Sprecher. (dts/red)
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Bildungsministerin Prien: Kinder im Vorschulalter stärker in den Fokus nehmen

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) hat darauf gedrungen, beim Thema Bildung Kinder im Vorschulalter stärker als bisher in den Fokus zu nehmen.
Die „Bildungsschere“ tue sich ab der Geburt auf, öffne sich bis zum sechsten Lebensjahr und werde „dann auch nicht mehr kleiner“, sagte sie am Montag im ARD-„Morgenmagazin“. Die Erkenntnis daraus sei, sich „noch stärker als bisher auf die frühe Bildung zu konzentrieren“.

Eltern, Großeltern und Kita

Dabei gehe es darum, was Kinder im Alter zwischen null und drei Jahren im Elternhaus an Bildung und Erziehung erfahren, sagte Prien. Neben den Eltern seien auch die Großeltern gefragt und natürlich dann die Kita. „Kinder müssen die deutsche Sprache lernen in der Kita und müssen auch in ihren sonstigen Entwicklungsdefiziten besser unterstützt werden“, sagte die Ministerin in der ARD. „Das ist jetzt die große Aufgabe für die nächsten Jahre.“
Diese Herausforderungen bei den kleinen Kindern habe es schon immer gegeben – „nur dass wir uns immer sehr stark auf die Schule konzentriert haben“. Gleichwohl müssten auch die Schulen im Blick bleiben, sagte Prien in der ARD, besonders jene in herausfordernden Lagen.
Das Schulsystem sei stärker als früher unter Druck, unter anderem durch den Einfluss Sozialer Medien auf die Schüler und die zu leistende Integration zugewanderter Kinder. (afp/red)
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Schöffenwahl: Justizministerin Hubig will Rechtsextreme von Gerichten fernhalten

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will verhindern, dass Rechtsextremisten die Gerichte durch die Wahl von Schöffen unterwandern. „Der Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für unsere Demokratie und wir müssen unseren Rechtsstaat stärken für die Auseinandersetzung mit Verfassungsfeinden und Extremisten“, sagte sie den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND). „Wer für die Justiz arbeitet, muss mit beiden Füßen auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.“
Sie arbeite deshalb derzeit an einem Gesetzentwurf, „der die Verfassungstreue und die Wahl von Schöffen klarer regeln soll“, sagte Hubig. „Es gibt Hinweise darauf, dass sich zunehmend Kandidaten als Schöffen bewerben, die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.“ Wer Schöffin oder Schöffe werden wolle, müsse sich verfassungstreu verhalten, betonte die Bundesjustizministerin. „Das werden wir gesetzlich klarstellen.“
In Thüringen werde etwa der Rechtsstaat angegriffen, indem die Wahl von Verfassungsrichtern blockiert werde. Das dürfe nicht sein und gelte bei den Schöffenwahlen in ähnlicher Weise. Hier werde ihr Ministerium „bald einen Regelungsvorschlag vorlegen, um die Folgen möglicher Blockaden zu mindern“, sagte Hubig.
Schon zu Zeiten der Ampelkoalition hatte es Berichte gegeben, dass in Deutschland zehntausende ehrenamtliche Schöffen fehlten und es an geeigneten Bewerbern mangele. Rechte Netzwerke hätten ihre Anhänger deshalb aufgefordert, die Lücken zu füllen, hieß es. Kontrollen finden demnach kaum statt. (afp/red)
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Nachwuchspolitiker streiten über Umgang mit Nationalfarben

Die Vorsitzenden der Jugendorganisationen der im Bundestag vertretenen Parteien sehen das Zeigen von Schwarz-Rot-Gold zur WM-Zeit unterschiedlich.
Er werde in den kommenden Wochen mit der deutschen Mannschaft mitfiebern, auch Fanartikel wie Fahne oder Wimpel zeigen, sagte der Bundesvorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, dem „Spiegel“. Das Zeigen der Nationalfarben stelle aus seiner Sicht kein Problem dar. „Was gibt es Schöneres, als sich zu Einigkeit und Recht und Freiheit zu bekennen?“, sagte Winkel.
Philipp Türmer, Bundesvorsitzender der Jusos, sagte: „Natürlich feuere ich auch die deutsche Mannschaft an. Sie steht für mich für ein diverses, modernes und weltoffenes Deutschland. Das war nicht immer so und ein langer Weg.“
Zum Fußballschauen ziehe er ein Trikot der deutschen Mannschaft an, sagte er. Aber eine deutsche Fahne werde er nicht aufhängen oder schwenken. „Ich habe viel Zeit in meinem Leben auf Gegendemos verbracht, bei denen sich auf der anderen Seite der Polizeikette die Faschos mit Schwarz-Rot-Gold geschmückt haben“, sagte Türmer.
Der Co-Sprecher der Grünen-Jugend, Luis Bobga, freut sich auf die WM. Er ist sich aber unschlüssig, ob er selbst WM-Accessoires wie ein Trikot der deutschen Mannschaft öffentlich zeigen wird. „Und wehende Deutschlandfahnen lösen bei mir leider keine schönen Gefühle aus“, sagte er.
Er habe aber Verständnis für Menschen, die die Fahne zeigen. „Es wäre völlig absurd zu behaupten, dass jeder, der Schwarz-Rot-Gold zeigt, politisch am rechten Rand steht“, so Bobga.
Limes Schäfer, einer der Sprecher der Linksjugend solid, sagte dem „Spiegel“: „Nicht alle, die mit den Nationalspielern mitfiebern, tun dies aus patriotischen Gründen oder aus einer völkisch-nationalistischen Ideologie heraus.“
Akteure der extremen Rechten nutzten aber die große Verbreitung von Nationalfarben-Accessoires für ihre politische Agenda – und das sei höchst bedenklich, so der Sprecher des Nachwuchses der Linkspartei.
Der Bundesvorsitzende des AfD-Nachwuchses „Generation Deutschland“, Jean-Pascal Hohm, sagte: „Selbstverständlich fiebern wir als Generation Deutschland und ich persönlich mit der deutschen Mannschaft mit.“ Hohm fügte hinzu: „Schwarz-Rot-Gold gehört für uns nicht in die Kiste mit der Fußball-Deko, sondern in den Alltag.“ (dts/red)
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Zivilschutzexperte: Deutschland hat keine Schutzplätze

Derzeit verfügt Deutschland über keine einsatzfähigen öffentlichen Schutzräume. Gleichzeitig wird angesichts des Ukrainekrieges und einer verschärften Sicherheitslage wieder verstärkt über Zivilschutz und Krisenvorsorge diskutiert. Wie gut ist Deutschland vorbereitet? Und welche Rolle spielen Schutzräume überhaupt noch? Darüber sprachen wir mit dem Zivilschutzexperten Jörg Diester.
Herr Diester, wie ist der aktuelle Stand bei Schutzräumen in Deutschland? Wie viele Menschen würden im Ernstfall Schutz in öffentlichen Räumen finden?
Durch einen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern aus dem Jahr 2007 wurde festgelegt, dass Schutzräume im Zivilschutzkonzept keine Rolle mehr spielen. Deshalb kann man die Frage heute relativ eindeutig beantworten: Es gibt keine funktionsfähigen öffentlichen Schutzräume und somit auch keine Schutzplätze. Die Schutzquote liegt aktuell bei 0,0 Prozent.

Ist es überhaupt notwendig, dass es in Deutschland Schutzraumplätze für jeden Einwohner gibt?

Das wird nicht erreichbar sein. Darüber brauchen wir nicht zu reden. Um eine sinnvolle Schutzquote aufzubauen, müsste man sehr viel Geld investieren und vor allem Zeit mitbringen. Unter 20 Jahren ist so etwas nicht zu machen.
Deshalb müssen wir im Moment improvisieren. Außerdem sollte man die aktuelle Bedrohungslage realistisch betrachten. Wir reden heute vor allem über hybride Bedrohungen: Anschläge, Sabotage, Ausfälle kritischer Infrastruktur oder unklare Drohnenlagen. Für solche Szenarien hilft ein klassischer Schutzraum nur begrenzt.
Wenn es zu direkten Angriffen auf die Bevölkerung käme, würden Schutzräume selbstverständlich Sinn ergeben. Das ist derzeit jedoch nicht die Bedrohungslage, die im Vordergrund steht.
In Israel ist die Errichtung eines Schutzraums bei privaten Neubauten seit 1991 vorgeschrieben. Wäre das auch ein Modell für Deutschland?
Das ist kein völlig neuer Gedanke. In Deutschland gab es bereits in den frühen 1960er-Jahren ähnliche Ansätze. Damals wurde versucht, Schutzräume stärker in private Bauvorhaben zu integrieren. Teilweise waren sie vorgeschrieben, teilweise wurden sie staatlich gefördert.
Dieses sogenannte Selbstschutzkonzept hat sich allerdings nicht wirklich durchgesetzt. Auch in den 1970er- und 1980er-Jahren gab es noch Zuschüsse für Schutzräume, insbesondere für öffentliche Schutzräume in privaten Gebäuden.
Wenn man in die Geschichte schaut, findet man also bereits Lösungsansätze, die heute wieder diskutiert werden. Allerdings zeigt die Erfahrung auch, dass solche Maßnahmen das Problem nicht kurzfristig lösen.
Denn selbst wenn man heute neue Vorgaben beschließen würde, würden nicht plötzlich massenhaft neue Gebäude mit Schutzräumen entstehen. Der Faktor Zeit bleibt entscheidend.
Warum haben sich diese Ansätze damals nicht durchgesetzt und warum sind die Voraussetzungen heute besser?
Das Zivilverteidigungskonzept von 2016, das unter dem damaligen Innenminister Thomas de Maizière vorgestellt wurde, bewertet die Bedrohungslage als weiterhin grundsätzlich aktuell. Es beschreibt konkrete Maßnahmen zur Krisenvorsorge, von Lebensmittel- und Wasservorräten für mehrere Tage bis hin zu baulichem Schutz – auch der eigene Keller kann dabei eine Rolle spielen.
Viele dieser Inhalte sind nicht neu und weiterhin abrufbar. Die Verantwortung kann nicht allein beim Staat liegen, sondern es ist vor allem eine individuelle Vorsorge notwendig.
Frühere Ansätze zum Ausbau von Schutzräumen sind vor allem an den Kosten gescheitert. Trotz staatlicher Zuschüsse blieben erhebliche Eigenanteile, während der Nutzen ungewiss war, da es sich um Investitionen für einen möglicherweise nie eintretenden Ernstfall handelt.
Viele Eigentümer entschieden sich deshalb gegen eine Umsetzung, wodurch entsprechende Programme ins Stocken gerieten. Auch staatlich wurde das Thema nur begrenzt vorangetrieben – selbst im Kalten Krieg standen Schutzräume nur für einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung zur Verfügung.
Insgesamt zeigt sich damit eine bis heute schwach ausgeprägte Kultur der zivilen Verteidigungsfähigkeit, insbesondere im zivilen Bereich, während im militärischen Umfeld bereits stärkere Anpassungen erkennbar sind.

Liegt das aus Ihrer Sicht an einer Art Krisenmüdigkeit – also daran, dass das Bewusstsein trotz anhaltender Bedrohung abnimmt?

Ich habe den Eindruck, dass viele Menschen nicht wirklich wahrhaben wollen, dass ein Kriegsgeschehen Deutschland überhaupt betreffen könnte. Das Thema wird eher verdrängt – nach dem Motto: „Das betrifft andere, aber nicht uns.“
Ein wesentlicher Unterschied zum Kalten Krieg ist, dass Deutschland heute nicht mehr als Frontstaat wahrgenommen wird, sondern eher als Drehscheibe oder Transitland. Viele gehen deshalb davon aus, dass es schon nicht so weit kommen wird.
Hinzu kommt eine gewisse Erwartungshaltung, dass der Staat im Ernstfall Lösungen bereitstellt. Die Bereitschaft, sich selbst mit Krisenvorsorge zu beschäftigen, ist aus meiner Sicht noch begrenzt.
Halten Sie die derzeitige Nachfrage nach privaten Schutzräumen – etwa zum Einbau oder zur Miete – für eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme?
Wer sich mit der Frage beschäftigt, wie sich baulicher Schutz heute oder in den kommenden Jahren herstellen lässt, kommt zwangsläufig zu der Überlegung: Baue ich selbst einen Schutzraum oder miete ich einen entsprechenden Platz? Das ist letztlich eine individuelle Entscheidung, die stark von der persönlichen Einschätzung der Sicherheitslage abhängt.
Problematisch ist jedoch, dass es in Deutschland nur noch wenige Anbieter gibt und viele spezialisierte Fachfirmen vom Markt verschwunden sind. Es fehlt somit an Infrastruktur und Know-how, um kurzfristig flächendeckend Lösungen umzusetzen.
Selbst wenn man heute einen Anbieter findet, muss man mit langen Wartezeiten rechnen. Gleichzeitig ist unklar, wie sich die geopolitische Lage entwickelt. Sollte sich die Situation etwa in der Ukraine entspannen, würde das Thema in Deutschland möglicherweise schnell wieder an Bedeutung verlieren.
Vor diesem Hintergrund sind solche Investitionen stark von der aktuellen Lage abhängig und nicht in jedem Fall eine nachhaltige Entscheidung.
Ist die Neuausrichtung der Bundesregierung mit Fokus auf Tiefgaragen, Parkhäuser und eine Warn-App also sinnvoll?
Die Warn-App kann nur funktionieren, wenn klar ist, wo Menschen im Ernstfall überhaupt Schutz finden können. Im Moment wird ein System aufgebaut, das zwar alarmiert, aber die entscheidende Frage offenlässt: Wohin soll die Bevölkerung tatsächlich gehen?
Aus meiner Sicht wird hier das Pferd von hinten aufgezäumt. Zunächst müsste geklärt werden, wo baulicher Schutz überhaupt vorhanden ist. Erst darauf aufbauend lässt sich ein solches Warnsystem sinnvoll entwickeln.
Hinzu kommt, dass diese Debatte stark von der aktuellen Lage abhängt und sich politische Prioritäten entsprechend schnell verschieben können, etwa wenn sich die Situation in der Ukraine verändert.

Im politischen Raum wird zudem die Jahreszahl 2029 genannt, bis zu der Deutschland im zivilen und militärischen Bereich besser aufgestellt sein soll. Das ist aus meiner Sicht sehr ambitioniert. Die zivile Seite wird bis dahin kaum in der Lage sein, die notwendigen Strukturen im Zivilschutz aufzubauen.

Die derzeit vorgesehenen Mittel in Höhe von rund 10 Milliarden Euro fließen zudem vor allem in nachgelagerte Strukturen wie Hilfsorganisationen. Das ist zwar wichtig, ersetzt aber keine präventive Schutzinfrastruktur.

Der Aufbau echter Schutzräume ist kurzfristig kaum realisierbar. Länder wie die Schweiz, Finnland, Schweden oder Norwegen haben solche Systeme über Jahrzehnte hinweg entwickelt. Das lässt sich nicht kurzfristig nachholen – weder organisatorisch noch finanziell.

Hinzu kommt, dass eine flächendeckende Umsetzung erhebliche Kosten verursachen würde. Da sind wir bei etwa 5.000 bis 10.000 Euro Schutzkosten pro Person sowie einer Umsetzungsdauer von rund 30 Jahren. Unterm Strich bleibt damit die Frage, ob und in welchem Umfang sich ein Land langfristig tatsächlich auf Krisen vorbereiten will. Derzeit steht diese strukturelle Vorsorge jedoch nicht im Vordergrund.

Verstehe ich Sie richtig, dass der Bürger selbst vorsorgen muss und sich nicht auf den Staat verlassen kann?
Ja, das haben Sie gut zusammengefasst. Es gibt ein staatliches System und eine private Ebene der Vorsorge. Wer sich absichern will, muss selbst aktiv werden, da der Staat keine vollständigen Lösungen bereitstellen kann.
Was ist aus Ihrer Sicht für die Krisenvorsorge am wichtigsten?
Vor allem fehlt eine klare staatliche Kommunikation darüber, wie sich Menschen im Ernstfall verhalten sollen. Ohne solche Handlungsanweisungen entsteht schnell Chaos, wie man etwa bei der Flutkatastrophe im Ahrtal gesehen hat.
Wenn schon keine flächendeckenden Schutzräume vorhanden sind, sollte man den Menschen wenigstens erklären, wie Evakuierungen ablaufen können, wie man sich auf den Ausfall von Infrastruktur vorbereitet oder wie man gefährdete Gebiete geordnet verlässt.
Aus meiner Sicht müsste genau dort angesetzt werden. Bevor man über große bauliche Lösungen spricht, braucht es zunächst klare und verständliche Handlungsanweisungen für die Bevölkerung.
Im militärischen Bereich wird die neue Sicherheitslage zunehmend berücksichtigt. Im zivilen Bereich besteht dagegen weiterhin erheblicher Nachholbedarf.
Das Interview führte Erik Rusch. 
Die Fragen wurden aus Gründen der Lesbarkeit redaktionell gekürzt.
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Zivilschutzexperte: Deutschland hat keine Schutzplätze

Derzeit verfügt Deutschland über keine einsatzfähigen öffentlichen Schutzräume. Gleichzeitig wird angesichts des Ukrainekrieges und einer verschärften Sicherheitslage wieder verstärkt über Zivilschutz und Krisenvorsorge diskutiert. Wie gut ist Deutschland vorbereitet? Und welche Rolle spielen Schutzräume überhaupt noch? Darüber sprachen wir mit dem Zivilschutzexperten Jörg Diester.
Herr Diester, wie ist der aktuelle Stand bei Schutzräumen in Deutschland? Wie viele Menschen würden im Ernstfall Schutz in öffentlichen Räumen finden?
Durch einen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern aus dem Jahr 2007 wurde festgelegt, dass Schutzräume im Zivilschutzkonzept keine Rolle mehr spielen. Deshalb kann man die Frage heute relativ eindeutig beantworten: Es gibt keine funktionsfähigen öffentlichen Schutzräume und somit auch keine Schutzplätze. Die Schutzquote liegt aktuell bei 0,0 Prozent.

Ist es überhaupt notwendig, dass es in Deutschland Schutzraumplätze für jeden Einwohner gibt?

Das wird nicht erreichbar sein. Darüber brauchen wir nicht zu reden. Um eine sinnvolle Schutzquote aufzubauen, müsste man sehr viel Geld investieren und vor allem Zeit mitbringen. Unter 20 Jahren ist so etwas nicht zu machen.
Deshalb müssen wir im Moment improvisieren. Außerdem sollte man die aktuelle Bedrohungslage realistisch betrachten. Wir reden heute vor allem über hybride Bedrohungen: Anschläge, Sabotage, Ausfälle kritischer Infrastruktur oder unklare Drohnenlagen. Für solche Szenarien hilft ein klassischer Schutzraum nur begrenzt.
Wenn es zu direkten Angriffen auf die Bevölkerung käme, würden Schutzräume selbstverständlich Sinn ergeben. Das ist derzeit jedoch nicht die Bedrohungslage, die im Vordergrund steht.
In Israel ist die Errichtung eines Schutzraums bei privaten Neubauten seit 1991 vorgeschrieben. Wäre das auch ein Modell für Deutschland?
Das ist kein völlig neuer Gedanke. In Deutschland gab es bereits in den frühen 1960er-Jahren ähnliche Ansätze. Damals wurde versucht, Schutzräume stärker in private Bauvorhaben zu integrieren. Teilweise waren sie vorgeschrieben, teilweise wurden sie staatlich gefördert.
Dieses sogenannte Selbstschutzkonzept hat sich allerdings nicht wirklich durchgesetzt. Auch in den 1970er- und 1980er-Jahren gab es noch Zuschüsse für Schutzräume, insbesondere für öffentliche Schutzräume in privaten Gebäuden.
Wenn man in die Geschichte schaut, findet man also bereits Lösungsansätze, die heute wieder diskutiert werden. Allerdings zeigt die Erfahrung auch, dass solche Maßnahmen das Problem nicht kurzfristig lösen.
Denn selbst wenn man heute neue Vorgaben beschließen würde, würden nicht plötzlich massenhaft neue Gebäude mit Schutzräumen entstehen. Der Faktor Zeit bleibt entscheidend.
Warum haben sich diese Ansätze damals nicht durchgesetzt und warum sind die Voraussetzungen heute besser?
Das Zivilverteidigungskonzept von 2016, das unter dem damaligen Innenminister Thomas de Maizière vorgestellt wurde, bewertet die Bedrohungslage als weiterhin grundsätzlich aktuell. Es beschreibt konkrete Maßnahmen zur Krisenvorsorge, von Lebensmittel- und Wasservorräten für mehrere Tage bis hin zu baulichem Schutz – auch der eigene Keller kann dabei eine Rolle spielen.
Viele dieser Inhalte sind nicht neu und weiterhin abrufbar. Die Verantwortung kann nicht allein beim Staat liegen, sondern es ist vor allem eine individuelle Vorsorge notwendig.
Frühere Ansätze zum Ausbau von Schutzräumen sind vor allem an den Kosten gescheitert. Trotz staatlicher Zuschüsse blieben erhebliche Eigenanteile, während der Nutzen ungewiss war, da es sich um Investitionen für einen möglicherweise nie eintretenden Ernstfall handelt.
Viele Eigentümer entschieden sich deshalb gegen eine Umsetzung, wodurch entsprechende Programme ins Stocken gerieten. Auch staatlich wurde das Thema nur begrenzt vorangetrieben – selbst im Kalten Krieg standen Schutzräume nur für einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung zur Verfügung.
Insgesamt zeigt sich damit eine bis heute schwach ausgeprägte Kultur der zivilen Verteidigungsfähigkeit, insbesondere im zivilen Bereich, während im militärischen Umfeld bereits stärkere Anpassungen erkennbar sind.

Liegt das aus Ihrer Sicht an einer Art Krisenmüdigkeit – also daran, dass das Bewusstsein trotz anhaltender Bedrohung abnimmt?

Ich habe den Eindruck, dass viele Menschen nicht wirklich wahrhaben wollen, dass ein Kriegsgeschehen Deutschland überhaupt betreffen könnte. Das Thema wird eher verdrängt – nach dem Motto: „Das betrifft andere, aber nicht uns.“
Ein wesentlicher Unterschied zum Kalten Krieg ist, dass Deutschland heute nicht mehr als Frontstaat wahrgenommen wird, sondern eher als Drehscheibe oder Transitland. Viele gehen deshalb davon aus, dass es schon nicht so weit kommen wird.
Hinzu kommt eine gewisse Erwartungshaltung, dass der Staat im Ernstfall Lösungen bereitstellt. Die Bereitschaft, sich selbst mit Krisenvorsorge zu beschäftigen, ist aus meiner Sicht noch begrenzt.
Halten Sie die derzeitige Nachfrage nach privaten Schutzräumen – etwa zum Einbau oder zur Miete – für eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme?
Wer sich mit der Frage beschäftigt, wie sich baulicher Schutz heute oder in den kommenden Jahren herstellen lässt, kommt zwangsläufig zu der Überlegung: Baue ich selbst einen Schutzraum oder miete ich einen entsprechenden Platz? Das ist letztlich eine individuelle Entscheidung, die stark von der persönlichen Einschätzung der Sicherheitslage abhängt.
Problematisch ist jedoch, dass es in Deutschland nur noch wenige Anbieter gibt und viele spezialisierte Fachfirmen vom Markt verschwunden sind. Es fehlt somit an Infrastruktur und Know-how, um kurzfristig flächendeckend Lösungen umzusetzen.
Selbst wenn man heute einen Anbieter findet, muss man mit langen Wartezeiten rechnen. Gleichzeitig ist unklar, wie sich die geopolitische Lage entwickelt. Sollte sich die Situation etwa in der Ukraine entspannen, würde das Thema in Deutschland möglicherweise schnell wieder an Bedeutung verlieren.
Vor diesem Hintergrund sind solche Investitionen stark von der aktuellen Lage abhängig und nicht in jedem Fall eine nachhaltige Entscheidung.
Ist die Neuausrichtung der Bundesregierung mit Fokus auf Tiefgaragen, Parkhäuser und eine Warn-App also sinnvoll?
Die Warn-App kann nur funktionieren, wenn klar ist, wo Menschen im Ernstfall überhaupt Schutz finden können. Im Moment wird ein System aufgebaut, das zwar alarmiert, aber die entscheidende Frage offenlässt: Wohin soll die Bevölkerung tatsächlich gehen?
Aus meiner Sicht wird hier das Pferd von hinten aufgezäumt. Zunächst müsste geklärt werden, wo baulicher Schutz überhaupt vorhanden ist. Erst darauf aufbauend lässt sich ein solches Warnsystem sinnvoll entwickeln.
Hinzu kommt, dass diese Debatte stark von der aktuellen Lage abhängt und sich politische Prioritäten entsprechend schnell verschieben können, etwa wenn sich die Situation in der Ukraine verändert.

Im politischen Raum wird zudem die Jahreszahl 2029 genannt, bis zu der Deutschland im zivilen und militärischen Bereich besser aufgestellt sein soll. Das ist aus meiner Sicht sehr ambitioniert. Die zivile Seite wird bis dahin kaum in der Lage sein, die notwendigen Strukturen im Zivilschutz aufzubauen.

Die derzeit vorgesehenen Mittel in Höhe von rund 10 Milliarden Euro fließen zudem vor allem in nachgelagerte Strukturen wie Hilfsorganisationen. Das ist zwar wichtig, ersetzt aber keine präventive Schutzinfrastruktur.

Der Aufbau echter Schutzräume ist kurzfristig kaum realisierbar. Länder wie die Schweiz, Finnland, Schweden oder Norwegen haben solche Systeme über Jahrzehnte hinweg entwickelt. Das lässt sich nicht kurzfristig nachholen – weder organisatorisch noch finanziell.

Hinzu kommt, dass eine flächendeckende Umsetzung erhebliche Kosten verursachen würde. Da sind wir bei etwa 5.000 bis 10.000 Euro Schutzkosten pro Person sowie einer Umsetzungsdauer von rund 30 Jahren. Unterm Strich bleibt damit die Frage, ob und in welchem Umfang sich ein Land langfristig tatsächlich auf Krisen vorbereiten will. Derzeit steht diese strukturelle Vorsorge jedoch nicht im Vordergrund.

Verstehe ich Sie richtig, dass der Bürger selbst vorsorgen muss und sich nicht auf den Staat verlassen kann?
Ja, das haben Sie gut zusammengefasst. Es gibt ein staatliches System und eine private Ebene der Vorsorge. Wer sich absichern will, muss selbst aktiv werden, da der Staat keine vollständigen Lösungen bereitstellen kann.
Was ist aus Ihrer Sicht für die Krisenvorsorge am wichtigsten?
Vor allem fehlt eine klare staatliche Kommunikation darüber, wie sich Menschen im Ernstfall verhalten sollen. Ohne solche Handlungsanweisungen entsteht schnell Chaos, wie man etwa bei der Flutkatastrophe im Ahrtal gesehen hat.
Wenn schon keine flächendeckenden Schutzräume vorhanden sind, sollte man den Menschen wenigstens erklären, wie Evakuierungen ablaufen können, wie man sich auf den Ausfall von Infrastruktur vorbereitet oder wie man gefährdete Gebiete geordnet verlässt.
Aus meiner Sicht müsste genau dort angesetzt werden. Bevor man über große bauliche Lösungen spricht, braucht es zunächst klare und verständliche Handlungsanweisungen für die Bevölkerung.
Im militärischen Bereich wird die neue Sicherheitslage zunehmend berücksichtigt. Im zivilen Bereich besteht dagegen weiterhin erheblicher Nachholbedarf.
Das Interview führte Erik Rusch. 
Die Fragen wurden aus Gründen der Lesbarkeit redaktionell gekürzt.
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Verdi plant weitere Proteste gegen Kürzungen im Gesundheitswesen

Die bundesweiten Proteste gegen Kürzungen im Gesundheitswesen sollen auch in der kommenden Woche weitergehen. Das kündigte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi am Sonntag an.
Am Montag soll es demnach bundesweit zu Aktionen von Beschäftigten aus Servicebereichen an Kliniken und Pflegeeinrichtungen kommen.
„Sichtbar. Unverzichtbar. Ohne Servicekräfte läuft nichts – unter diesem Motto machen Beschäftigte an über 120 Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen darauf aufmerksam, wie wichtig die Dienstleistungsbereiche für eine gute Versorgung sind“, sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Wenn im Krankenhaus zum Beispiel nicht qualifiziert gereinigt und desinfiziert wird, kostet das im schlimmsten Fall Menschenleben.“
Bühler kritisierte, dass viele Träger aufgrund des Kostendrucks Beschäftigte in Tochtergesellschaften ausgliederten und schlechter bezahlten.
Diese Entwicklung könnte sich durch die Kürzungspläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) weiter verschärfen. Verdi fordert daher bessere Arbeitsbedingungen und eine „angemessene, tariflich abgesicherte Bezahlung“ für die Beschäftigten. (dts/red)