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Vorwürfe aus Zeit als DDR-Grenzoffizier: Polizeigewerkschafter Hüber tritt zurück

Der wegen Vorwürfen aus seiner Zeit als Offizier der DDR-Grenztruppen in der Kritik stehende stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, ist zurückgetreten.
Hüber begründete seinen Schritt in einer am Mittwoch, den 26. August, von der GdP verbreiteten Erklärung damit, die Anschuldigungen von der Gewerkschaft abwenden zu wollen. Die Vorwürfe wies er zurück und bezeichnete sie als rufmordähnlich.
„Ich trete mit sofortiger Wirkung von meinem Amt zurück, weil es derzeit mehrere von mir angestrengte rechtliche und gerichtliche Prüfungen gegen erhobene mediale verunglimpfende und rufmordähnliche Vorwürfe vor meinem Dienst in der Bundespolizei und vor der GdP gibt“, hieß es in der Erklärung.
Während der gerichtlichen Auseinandersetzung über die Anschuldigungen wolle er die GdP davon fernhalten.

GdP kündigt rechtliche Schritte an

Der Rücktritt erfolgte mit sofortiger Wirkung. Die GdP erklärte, „weiterhin im Zusammenhang mit Falschbehauptungen, Bedrohungen und verzerrten Veröffentlichungen“ straf- und zivilrechtlich gegen die Urheber der Beiträge vorgehen zu wollen.

Vorwürfe aus DDR-Zeit

Das rechtsgerichtete Portal Apollo News hatte unter Berufung auf die eidesstattliche Versicherung eines Zeugen berichtet, dass Hüber Ende der 80er Jahre als DDR-Grenzoffizier einen Gefangenen misshandelt habe. Außerdem habe er die Durchsetzung des Schießbefehls an der Grenze zu Westdeutschland aktiv propagiert.

Ostdeutscher Grenzsoldat (Symbolbild)

Foto: Aliaksandr Litviniuk / iStock

Hüber bereits zuvor in der Kritik

Hüber war zuvor innerhalb der GdP wegen eines Artikels zu den Folgen einer möglichen AfD-Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt in die Kritik geraten.
Im Mitgliedermagazin der Gewerkschaft diskutierte er die Frage, was im Fall einer Übernahme des für die Polizei zuständigen Innenministeriums in Sachsen-Anhalt durch die AfD passieren könne.
Dabei schrieb Hüber in seiner Funktion als GdP-Vizechef mit Blick auf die in dem Bundesland vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD, Polizisten könnten kraft ihres Eids keine solche Partei wählen oder diese unterstützen. Außerdem rief er dazu auf, dass Polizisten unter Umständen Widerstand gegen eine AfD-Regierung leisten müssten.
Mehrere GdP-Landesverbände distanzierten sich anschließend von Hüber. Die Vorwürfe aus seiner Zeit als Grenzoffizier der DDR wurden nach der Kontroverse um seinen Artikel erhoben. (afp/red)
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Kabinettsklausur: Merz bleibt bei „Rente mit 63“ hart – Klingbeil plant Steuerreform

Bei der Kabinettsklausur im brandenburgischen Schloss Neuhardenberg hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Mittwoch, den 26. August, die geplante Abschaffung der „Rente mit 63“ bekräftigt. Zugleich kündigte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) an, die Einkommensteuerreform in der kommenden Kabinettssitzung vorzulegen.
Merz betonte, dass sich der Koalitionsausschuss bereits auf die vollständige Umsetzung der Rentenreform geeinigt habe. „Wir werden in der Bundesregierung hier bei diesem Kurs bleiben, den wir uns gemeinsam vorgenommen haben“, sagte der Kanzler.
Die Forderung der ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten, die „Rente mit 63“ beizubehalten, habe ihn „etwas erstaunt“, sagte Merz. Aus seiner Sicht sei sie „nicht mit ausreichenden Sachargumenten unterlegt“ gewesen.
CDU, SPD und CSU seien sich im Koalitionsausschuss Anfang Juli einig gewesen, „dass wir alle Anreize zur Frühverrentung beenden müssen“. Daran müsse festgehalten werden, betonte Merz: „Das ist ein Kernstück der Reform.“

Abschaffung der vorzeitigen Verrentung

Die Abschaffung der vorzeitigen Verrentung nach 45 Beitragsjahren – bekannt als „Rente mit 63“ – ist Teil des Maßnahmenkatalogs, den eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission für eine grundlegende Reform des Rentensystems ausgearbeitet hat.
Mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen im Parlament sagte Merz, es werde „keine Eins-zu-eins-Umsetzung geben, das hat es noch nie gegeben“. Die Vorschläge müssten aber „in ihrer Gesamtheit“ in ein Gesetzgebungsverfahren gehen.
Der Kanzler kündigte zudem eine Härtefall-Regelung an. „Aber der Trend zur Frühverrentung bei einer älter werdenden Gesellschaft, der muss gestoppt werden – und darüber sind wir uns in der Koalition einig.“

Ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten gegen Abschaffung

Die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten hatten sich gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung für langjährig Versicherte ausgesprochen. Sie begründeten dies damit, dass Menschen in Ostdeutschland besonders davon betroffen seien, weil hier viele Menschen neben der gesetzlichen Rente keine andere Form der Altersvorsorge hätten.
Merz sagte dazu nun: „Ich will ausdrücklich betonen, das ist kein Ost-West-Thema.“
Es gebe auch im Westen „eine Zahl von Versicherten, die außer der gesetzlichen Rentenversicherung keine Altersversorgung haben – der Anteil dort ist etwas kleiner als im Osten, aber er ist auch im Westen vorhanden.“

Bundeskanzler Friedrich Merz (4.r) leitet am 25. August 2026 in Neuhardenberg im Nordosten Deutschlands eine zweitägige Klausurtagung des Bundeskabinetts.

Foto: Liesa Johannssen|POOL/AFP via Getty Images

Klingbeil: Kabinett beschließt Einkommensteuerreform kommende Woche

Das Bundeskabinett soll nach den Worten von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) schon bald die Reform der Einkommensteuer beschließen.
„In der kommenden Kabinettssitzung werde ich die Reform der Einkommensteuerreform vorlegen, die wir gemeinsam im Koalitionsausschuss vereinbart haben“, sagte Klingbeil am Mittwoch nach der Kabinettsklausur im brandenburgischen Neuhardenberg.
„Ja, wir haben knappe Kassen. Und ja, wir mussten priorisieren.“ Deshalb habe die Reform „einen klaren Schwerpunkt“.
„Wir wollen, dass Familien entlastet werden“, betonte der Minister. „Deswegen sieht der Gesetzentwurf vor, dass Familien mit zwei Kindern um etwa 600 Euro im Jahr entlastet werden.“
Klingbeil fügte hinzu: „Das sollte niemand kleinreden. Das ist wichtig für Familien, gerade in diesen Zeiten.“

Pläne für die Einkommensteuer

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte sich bei ihrem letzten Koalitionsausschuss Anfang Juli auf eine Einkommensteuerreform geeinigt. Für die Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag ist Finanzminister Klingbeil zuständig.
Seinen Plänen nach sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen entlastet werden – und zwar in der Endstufe 2028 um insgesamt zehn Milliarden Euro. Im Gegenzug sollen die Reichensteuer erhöht und einige Steuervergünstigungen gestrichen werden.

Kritik aus der Union

In der Union stießen die Pläne auf scharfe Kritik. So wurde unter anderem bemängelt, dass die Reform die sogenannte kalte Progression nicht ausgleichen würde, also schleichende Steuererhöhungen durch die Inflation.
Die nächste Kabinettssitzung findet am 2. September statt. (afp/red)
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Telekom stellt Festnetzanschlüsse auf Mobilfunk um – Verivox rät zu günstigen Tarifen

Die Deutsche Telekom stellt klassische Festnetzanschlüsse auf Mobilfunk um, betroffen sind rund 1,3 Millionen Anschlüsse bundesweit. Die Tarife dafür seien „hochpreisig“, erklärte am Mittwoch das Vergleichsportal Verivox. Günstige Tarife könnten die Kosten „mindestens halbieren, oft sogar vierteln“.
Die Telekom hatte vor zwei Wochen angekündigt, dass die klassischen Festnetzanschlüsse „schrittweise“ auf „geeignete Alternativen“ umgestellt würden.
Wer keinen kombinierten Anschluss mit DSL- oder Glasfaser-Internet wünscht, kann eine Lösung über Mobilfunk wählen.
Mit Hilfe einer zwischen Telefon und Telefonbuchse geschalteten Box (Call Connect via Funk) sollen laut Telekom fast alle Festnetztelefone wie gewohnt weitergenutzt werden können, dann übers Mobilfunknetz. Eine SIM-Karte ist in der Box enthalten; die alte Festnetznummer bleibe bestehen.

Verivox: Kosten bei Telekom zu hoch

Die Telefon-Box kostet monatlich 3,95 Euro oder einmalig 99,99 Euro; die Telekom bietet zwei Tarifvarianten an: „Call Basic via Funk“ enthält 120 Freiminuten und kostet monatlich 22,95 Euro, „Call Comfort via Funk“ enthält eine Flatrate für das deutsche Festnetz und kostet 32,45 Euro pro Monat.
„Das geht deutlich günstiger“, erklärte Verivox: Handytarife inklusive Allnet-Flat seien schon ab rund fünf Euro im Monat erhältlich, etwa im Vodafone- und Telefonica-Netz.
Damit ergebe sich eine jährliche Ersparnis von 215,52 Euro – ohne den Kauf der Box sogar 262,92 Euro jährlich, also weniger als ein Viertel der Telekom-Tarife.
Wer Wert darauf lege, im Telekom-Netz zu bleiben, könne seinen Monatsbetrag mit einem günstigeren Tarif immerhin mehr als halbieren.
„Wer sich an Smartphones und Touchscreens nicht gewöhnen möchte: Es gibt Tischtelefone, die aussehen wie ein klassisches Festnetzgerät, jedoch mit einer SIM-Karte im Mobilfunknetz betrieben werden“, erklärte Verivox-Experte Jörg Schamberg.
Die Kosten für solche Geräte lägen meist unter den 100 Euro für die Telekom-Funkbox.  (afp/red)
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Berliner CDU plant separate Schulen für gewalttätige Schüler


In Kürze:

  • Gewaltbarometer: Eine Studie zeigt das Ausmaß von Gewalt an Berliner Schulen.
  • CDU-Pläne: Besonders gewalttätige Schüler sollen künftig in separaten Schulen unterrichtet werden.
  • Deutschlandweit: Auch in anderen Bundesländern nehmen Gewaltdelikte an Schulen zu.

 
Im Mai 2025 sticht in Berlin-Spandau ein 13-Jähriger auf einen 12-jährigen Klassenkameraden ein. Nehmen die Gewalttaten an Schulen zu oder hat sich nur die Wahrnehmung verändert?

CDU vor Berlin-Wahl: Verschärfung von Maßnahmen

Die Berliner Schulen stehen immer wieder im Fokus von massiver Gewalt. Darauf will die in der Bundeshauptstadt regierende CDU nun reagieren. Kurz vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September hat die CDU vor der Presse neue Pläne gegen Gewalt an Schulen vorgestellt.
So beabsichtigt die Berliner CDU etwa Aufsichten in „Gebetsräumen“ und mehr Befugnisse beim Umgang mit gewalttätigen Schülern. „Kein Kind wird von allein zum Gefährder, zum Islamisten, zum Gewalttäter“, wird CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers von der Presse zitiert.
Außerdem plant die CDU separate Schulen für besonders gewalttätige Schüler. Ein Einverständnis der Eltern soll dafür nicht erforderlich sein. Als Grund wird die steigende Gewalt an Schulen in der deutschen Hauptstadt genannt. Auch „religiös“ motivierte Gewalt habe zugenommen. Nach den von der CDU vorgestellten Plänen geht es dabei insbesondere um Fälle, in denen islamistische Einstellungen mit Gewalt oder anderen Formen von Druck verbunden sind.
Als Grundlage für die Neubewertung der Lage an den Berliner Schulen dient der CDU eine kürzlich vom Berliner Senat vorgestellte Studie. Diese war von Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch beim Allensbach-Institut für Demoskopie in Auftrag gegeben worden, da bisher „belastbare Erkenntnisse über Ursachen, Ausmaß, Erscheinungsformen und Handlungsbedarfe fehlten“, heißt es in einer Pressemitteilung der Senatsverwaltung. Berlin ist damit das erste Bundesland, das eine solche Studie vorlegt. Insgesamt wurden dafür 14.000 Schüler der Klassenstufen 6, 9 und 12 sowie Berufsschulen und 2.570 Lehrer zwischen November 2025 und Januar 2026 befragt.

Realität: Scharia steht oft über Schulregeln

Aus dem „Konflikt- und Gewaltbarometer“ geht hervor, dass neben Mobbing und Erpressung vor allem ältere Schüler der Klassen 9 bis 12 nicht nur mit offener Gewalt, sondern auch mittels „Anpassungsdruck“ angegangen werden, wenn sie bestimmte islamische Regeln bei der Kleidung oder beim Essen nicht einhalten. 40 Prozent der muslimischen Neuntklässler (14–15 Jahre) behaupten zudem, islamische Regeln (Scharia) hätten Vorrang vor den allgemeinen Schulregeln.
56 Prozent der befragten Lehrer gaben an, dass sie Gewalt von Schülern als großes oder sehr großes Problem wahrnehmen. An Grundschulen, integrierten Sekundarschulen und an Gemeinschaftsschulen sehen sogar 66–75 Prozent der Lehrkräfte dieses Problem als besonders gravierend an, während bei Berufsschulen 31 Prozent und an Gymnasien nur 15 Prozent des Lehrpersonals Gewalt als Problem für ihre Schulen sehen. Die Zahlen zeigen, dass Lehrkräfte an Schulen mit niedrigerem Bildungsniveau häufiger von Gewalt als großem oder sehr großem Problem berichten.
Dort, wo Gewalt unter Schülern am höchsten ist, bindet nach Aussagen von 79 Prozent der Lehrkräfte der Umgang mit Gewalt „so viele Ressourcen, dass der übrige Schulbetrieb in hohem Maße leidet“. Für Präventionsarbeit bleibe deshalb „keine Zeit“, gaben die befragten Pädagogen in der Studie an. Und: Je älter die Schüler werden, desto stärker steigt die Gewalt. Das „Gewaltbarometer“ nennt als Gewalterfahrungen Anschreien, Ausgrenzungen, Schlagen, Treten, „unangemessene Berührungen“ im Bereich sexualisierter Gewalt bis hin zu Bedrohungen mit Waffen.
Als mögliche Gründe nannten die befragten Pädagogen mangelnde Frustrationstoleranz und eine niedrige Impulskontrolle. Für Grundschulen gaben dies 91 Prozent der befragten Lehrkräfte an.

Polizei: Schulen Spiegel der Gesellschaft

Wie nimmt die Berliner Polizei die Sicherheitslage an den Berliner Schulen wahr? Benjamin Jendro, Pressesprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin, nennt gegenüber Epoch Times als häufigste Straftaten an Schulen Diebstahl, Sachbeschädigungen, Beleidigungen und verschiedene Formen der Körperverletzung. Es gebe „Vorfälle mit Pfefferspray“. Diese seien eine „gefährliche Körperverletzung“, da Pfefferspray als Waffe eingesetzt werde. Gelegentlich würden aber auch Messerbedrohungen, Sexualstraftaten und Drogendelikte von der Polizei festgestellt.
Wenn die Polizei an eine Schule gerufen wird, käme es auch „manchmal“ zu Angriffen auf die Beamten in Form von Beleidigungen, Bespucken und in einigen Fällen auch zu Körperverletzungen. Jendro macht zudem darauf aufmerksam, dass Schulhöfe „offene Plätze“ sind, die auch von Personen, die nicht zur Schule gehören, betreten werden können. Auch durch diese Personen käme es zu Gewalttaten an Schulen, etwa durch Drogendealer.
Grundsätzlich könnten die Schulen nach Ansicht des Gewerkschaftsvertreters selbst mehr dafür tun, Gewaltvorfälle auf Schulhöfen zu reduzieren. Als Beispiel nennt er von den Schülern gestellte „Schulordner“. Diese würden etwa bereits an einigen Schulen in verschiedenen Bundesländern erfolgreich eingesetzt.
Als weitere Maßnahme zur Vorbeugung von Gewalttaten an Schulen nennt Jendro mehr Präventionsarbeit, insbesondere beim Umgang mit sozialen Medien. Diese könnten zur Verbreitung und Verschärfung von Konflikten beitragen. Diese könne seiner Meinung nach auch „im Deutschunterricht oder anderen Fächern“ durchgeführt werden und müsse sich nicht nur auf eigens dafür vorgesehene Präventionsmaßnahmen beschränken. Es gäbe zwar Präventionsbeauftragte der Polizei für Schulen, doch könne seiner Meinung nach die „beste Prävention im Elternhaus geleistet werden“. Die Polizei habe ohnehin eine große Palette an Aufgaben.
Insgesamt stellt Jendro fest: „Wir haben eine generelle Verrohung in der Gesellschaft. Schulen sind ein Spiegel dieser negativen Entwicklung.“

Lage in Deutschland

Doch eine ähnliche und teilweise sogar schlimmere Lage als in Berlin weisen andere Bundesländer auf. Ein Beispiel ist ein Vorfall am Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium in Wuppertal im August 2025, bei dem ein 17-jähriger Schüler mit einem Messer Mitschüler angriff.
Das „Deutsche Schulportal“, das unter anderem von der Robert-Bosch-Stiftung getragen wird, alarmierte im Oktober vergangenen Jahres, dass die Gewalt an Schulen deutschlandweit zunehme. „In einigen Bundesländern haben sich die Zahlen innerhalb von zwei Jahren bis 2024 um mehr als 60 Prozent erhöht“, heißt es dort. Der höchste Anstieg von Gewalttaten um 72,6 Prozent sei in Bremen festgestellt worden.
Aus der jüngsten Polizeistatistik (PKS) geht hervor, dass 28,9 Prozent der Gewaltkriminalität, die von Kindern unter 14 Jahren und Jugendlichen bis 18 Jahren ausgeübt wird, im „Bildungswesen“ – also an Schulen – stattfinden.
Zwar stieg der Anteil von Kindern an der Gesamtzahl aller Tatverdächtigen von 3,8 Prozent im Jahr 2016 auf 4,6 Prozent im Jahr 2023. Gleichzeitig ging die Zahl der Tatverdächtigen in diesen Altersgruppen insgesamt zurück: bei Kindern um mehr als 6 Prozent und bei Jugendlichen um mehr als 10 Prozent. Im Kinder- und Jugendbereich seien die Tatverdächtigen „überwiegend männlich“, stellt die PKS fest.
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Klingbeil: Zuckersteuer soll doch nicht für Getränke mit Süßstoff gelten

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat angekündigt, dass die geplante Zuckersteuer nun doch nicht für Getränke mit Süßstoff wie Cola Zero gelten soll. Eine Zuckersteuer auf zuckerfrei Getränke ergebe keinen Sinn, schrieb Klingbeil am Mittwoch auf Instagram. „Das wird nicht kommen.“ Laut einem Papier aus seinem Ministerium, das am Dienstag bekannt geworden war, sollten auch auf Getränke mit Süßstoff 26 Cent Aufschlag pro Liter fällig werden.
Noch am Dienstagabend hatte Klingbeil dies unter Verweis auf noch vertrauliche Gespräche innerhalb der Bundesregierung nicht kommentieren wollen. Nun wolle er aber eine „Klarstellung“ liefern, erklärte er am Mittwoch: Es habe sich lediglich um eine „interne Überlegung“ innerhalb einer „fachlichen“ Debatte gehandelt.
Zwischen den an der Zuckersteuer beteiligten Ministerien seien „unterschiedliche Ideen und Argumente“ ausgetauscht worden – „natürlich auch kontrovers“, führte der Finanzminister aus. Ein solcher „Arbeitsstand“ sei dann in den Medien aufgetaucht, der „weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen“ sei. „Am Ende entscheide aber ich, welches Gesetz vorgelegt wird“, erklärte er. Und eine Zuckersteuer auf Getränke ohne Zucker „wird nicht kommen“.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenversicherungen auf eine Zuckersteuer ab 2027 geeinigt.
Aus dem am Dienstag bekannt gewordenen Papier aus dem Finanzministerium sowie einem Antwortschreiben darauf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium geht hervor, dass die Abgabe auch auf Fruchtsäfte aus Konzentraten, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein fällig werden soll. Nach AFP-Informationen wurde eine Abgabe auf Milchmischgetränke mittlerweile wieder gestrichen.
Diese Ausweitung auf weitere Getränke bestätigte Klingbeil am Dienstagabend. „Ich kann Ihnen aus den Gesprächen da drin, ohne Vertraulichkeit zu brechen, sagen, dass da auch die ganze Bundesregierung dahinter steht“, sagte er den Sendern RTL und ntv. (afp/red)
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Klingbeil: Zuckersteuer auf Zero-Getränke wird nicht kommen

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat angekündigt, dass die geplante Zuckersteuer nun doch nicht für Getränke mit Süßstoff wie Cola Zero gelten soll. Eine Zuckersteuer auf zuckerfrei Getränke ergebe keinen Sinn, schrieb Klingbeil am Mittwoch auf Instagram. „Das wird nicht kommen.“ Laut einem Papier aus seinem Ministerium, das am Dienstag bekannt geworden war, sollten auch auf Getränke mit Süßstoff 26 Cent Aufschlag pro Liter fällig werden.
Noch am Dienstagabend hatte Klingbeil dies unter Verweis auf noch vertrauliche Gespräche innerhalb der Bundesregierung nicht kommentieren wollen. Nun wolle er aber eine „Klarstellung“ liefern, erklärte er am Mittwoch: Es habe sich lediglich um eine „interne Überlegung“ innerhalb einer „fachlichen“ Debatte gehandelt.

Extrasteuer auf Milchmischgetränke und alkoholfreies Bier

Zwischen den an der Zuckersteuer beteiligten Ministerien seien „unterschiedliche Ideen und Argumente“ ausgetauscht worden – „natürlich auch kontrovers“, führte der Finanzminister aus. Ein solcher „Arbeitsstand“ sei dann in den Medien aufgetaucht, der „weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen“ sei. „Am Ende entscheide aber ich, welches Gesetz vorgelegt wird“, erklärte er. Und eine Zuckersteuer auf Getränke ohne Zucker „wird nicht kommen“.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenversicherungen auf eine Zuckersteuer ab 2027 geeinigt.
Aus dem am Dienstag bekannt gewordenen Papier aus dem Finanzministerium sowie einem Antwortschreiben darauf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium geht hervor, dass die Abgabe auch auf Fruchtsäfte aus Konzentraten, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein fällig werden soll. Nach AFP-Informationen wurde eine Abgabe auf Milchmischgetränke mittlerweile wieder gestrichen.
Diese Ausweitung auf weitere Getränke bestätigte Klingbeil am Dienstagabend. „Ich kann Ihnen aus den Gesprächen da drin, ohne Vertraulichkeit zu brechen, sagen, dass da auch die ganze Bundesregierung dahinter steht“, sagte er den Sendern RTL und ntv.

Verbände taxieren Zuckersteuer-Einnahmen auf vier Milliarden Euro

Die von der Bundesregierung geplante Zuckersteuer auf süße Getränke bringt dem Staat nach Berechnungen von Verbänden der Lebensmittelindustrie fast zehnmal so hohe Steuermehreinnahmen wie eingeplant. Das berichtet die „Bild“.
Dem Deutschen Brauer-Bund, dem Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) und der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke zufolge taxieren die jährlichen Mehreinnahmen durch die Steuer sowie die zusätzliche Mehrwertsteuer auf insgesamt 3,97 Milliarden Euro. Eingeplant im Bundeshaushalt sind bislang Mehreinnahmen von 450 Millionen Euro pro Jahr.
Je nach Zuckergehalt würden sich beispielsweise Limonaden- und Cola-Kästen zwischen 2,50 Euro und 4,50 Euro je Kasten verteuern, zitiert die „Bild“ weiter aus den Berechnungen. „Vier Euro mehr pro Kiste – da liegt momentan die höchste Verbrauchssteuer für Getränke in Europa auf dem Tisch“, sagte VDM-Geschäftsführer Jürgen Reichle der Zeitung: „Wie beim Benzin werden auch bei Getränken die Menschen in Deutschland die Zeche zahlen.“
Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, sagte der Zeitung: „Nach Jahren massiver Kostensteigerungen brauchen Wirtschaft und Verbraucher wirksame Entlastung statt neuer Steuern. Die Politik kann nicht auf der einen Seite bezahlbare Lebensmittel fordern und auf der anderen Seite eine Sondersteuer auf alle möglichen Getränke einführen. Diese Pläne sind maßlos und das völlig falsche Signal.“ (afp/dts/red)
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Streik: Migranten in Magdeburg schließen Geschäfte

Aus Protest gegen Rassismus und als Zeichen für eine demokratische Gesellschaft haben viele Menschen mit Migrationshintergrund in Magdeburg am Mittwoch ihre Geschäfte geschlossen.
„Wir schließen heute unsere Türen, damit sich morgen nicht die Türen zu einer freien und demokratischen Gesellschaft schließen“, erklärte der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt. Der Rat unterstützt die Aktion, die Gewerbetreibende selbst organisierten.
Zwischen 10:00 und 15:00 Uhr sollten die Geschäfte im Rahmen des „Migra-Streiks“ demnach geschlossen bleiben.
Für 13:00 Uhr war eine Kundgebung vor dem Landtag geplant. „Viele Beteiligte berichten, dass sie zunehmend Angst vor Anfeindungen haben“, sagte Saaeid Saaeid vom Flüchtlingsrat in der ARD.
Der Streik solle ein Weckruf an die Gesellschaft sein und ein Appell, sich das Wahlprogramm der AfD genau anzuschauen. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September der Landtag neu gewählt. (afp/red)
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Keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke – Klingbeil räumt mit Gerücht auf

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. „Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen“, erklärte der SPD-Chef auf Instagram. Eine „Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke“ ergebe keinen Sinn.
Am Dienstag war ein Papier aus Klingbeils Ministerium öffentlich geworden, in dem vorgeschlagen wurde, neben Limonaden unter anderem auch Zero- und Light-Getränke, Biermischgetränke, Haferdrinks und Fertigkaffees der Zuckersteuer zu unterwerfen. Die Rede ist von Getränken „mit Zucker und/oder Süßungsmitteln“ sowie „Zucker-/süßungsmittelhaltigen Granulaten“. Nicht betroffen wären 100-prozentige Fruchtsäfte und reine Milch.
Klingbeil erklärte, vor politischen Entscheidungen diskutierten Fachleute der beteiligten Ministerien auch kontrovers unterschiedliche Ideen. „Nun ist ein solcher Arbeitsstand in den Medien aufgetaucht. Er ist weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen.“
Seine Mitarbeiter müssten aber intern offen diskutieren und auch Vorschläge machen können, die am Ende nicht umgesetzt würden. „Wenn jede interne Überlegung behandelt wird wie eine politische Entscheidung, wird diese Offenheit schwieriger. Und Politik am Ende nicht besser“, betonte Klingbeil. (dpa/red)
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Schufa droht Sammelklage wegen historischer Datenspeicherung

Der Wirtschaftsauskunftei Schufa droht im Streit um die sogenannte Schattendatenbank ein folgenschwerer Rechtsstreit.
Die europäische Datenschutzorganisation NOYB („None of Your Business“) in Wien hat das Unternehmen formell abgemahnt und die Vorbereitung einer gerichtlichen Sammelklage bekanntgegeben. Die Schufa wies die Kritik zurück und kündigte an, sich rechtlich gegen die Vorwürfe zur Wehr zu setzen – bis hin zum Bundesgerichtshof.

Vorwurf: Jahrelange Speicherung statt Löschung

Hintergrund des Konflikts sind Recherchen von NDR und „Süddeutscher Zeitung“, die Mitte Juli berichtet hatten, dass die Schufa „historische Daten“ aufbewahrt. Dabei handele es sich um Informationen über alte Kredite, Pfändungen oder gar Privatinsolvenzen – Forderungen und Schulden, die Betroffene häufig schon vor Jahren beglichen hätten.
Laut Datenschutzregeln und den von der Branche selbst gesteckten Löschfristen müssten solche Daten nach bestimmter Zeit gelöscht werden. Die Schufa speichert diese jedoch nach eigenen Angaben bis zu zehn Jahre lang weiter.
Besonders schwer wiegt aus Sicht der Datenschützer ein weiterer Punkt: Bei förmlichen Auskunftsersuchen nach Artikel 15 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll die Schufa diese archivierten Daten den Bürgern verschwiegen haben.
Das Unternehmen argumentiert, Verbraucher interessierten sich im Wesentlichen für ihren aktuellen Score und die aktuell einfließenden Werte, weshalb man über historische Bestände nicht informiere.

NOYB fordert sofortigen Stopp und plant Verbandsklage

„Wir mahnen die Schufa jetzt formell ab und fordern sie auf, die historischen Daten umgehend zu löschen“, erklärte NOYB-Sprecher Marco Blocher. Weigere sich das Unternehmen, werde man eine Unterlassungsklage im kollektiven Verbraucherinteresse einreichen.
NOYB bereitet zudem eine Verbandsklage – eine spezielle Form der Sammelklage – auf immateriellen Schadenersatz vor. Begründet wird dies mit der millionenfachen Verletzung des Auskunftsrechts nach Artikel 15 DSGVO. NOYB hat Betroffene bereits dazu aufgerufen, sich auf einer Interessentenliste zu registrieren.
Sollten die Datenschützer vor Gericht Recht bekommen, könnte dies massive finanzielle Konsequenzen für die Auskunftei haben.
Da die Schufa Datensätze zu praktisch allen rund 68 bis 69 Millionen Erwachsenen in Deutschland führt, könnte selbst ein geringer Entschädigungsbetrag pro Kopf Gesamtforderungen in astronomischer Höhe nach sich ziehen.

Schufa weist Vorwürfe zurück

Die Schufa Holding AG sieht ihr Handeln hingegen als rechtmäßig und sachlich geboten an. Die Verarbeitung historischer Daten entspreche gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, sagte ein Schufa-Sprecher.
„NOYB fordert trotzdem in der Unterlassungsklage, historische Daten zu löschen. Das wäre zudem für Verbraucher und Wirtschaft schädlich.“
Denn historische Daten und Datentests seien erforderlich, um wissenschaftlich belastbare Scores zu entwickeln, ihre Qualität zu überprüfen sowie Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verwendung von Daten sicherzustellen.
„Die Forderung von NOYB stärkt nicht den Verbraucherschutz, sondern würde zentrale Voraussetzungen für faire und treffsichere Bonitätsbewertungen beseitigen. Wir werden die Speicherung historischer Daten vor Gericht verteidigen – auch wenn wir erneut bis vor den Bundesgerichtshof gehen.“
Die Datenschützer aus Wien erhalten Unterstützung von der deutschen NGO AlgorithmWatch. Die Bürgerrechts- und Transparenzorganisation hatte eine Petition gestartet und Betroffenen ein Formular zur Verfügung gestellt, mit dem bereits mehr als 22.000 Menschen gezielt Auskunft über ihre archivierten Daten verlangt haben.
Geschäftsführer Matthias Spielkamp wies die Darstellung der Schufa, die Bürger hätten an diesen Daten ohnehin kein Interesse, scharf zurück: Dass nun zehntausende Menschen Einsicht verlangten und die Schufa mit dreimonatigen Verzögerungen reagiere, zeige, dass sich das Unternehmen „zunehmend in Widersprüche verwickelt“.
Zusammen mit fast 145.000 Unterstützern der Petition verlangt AlgorithmWatch eine vollständige Auskunftserteilung, die endgültige Löschung der „Schattendatenbank“ sowie ein hartes Durchgreifen des Hessischen Datenschutzbeauftragten bis hin zum höchstmöglichen Bußgeld. (dpa/red)
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Verbände: Staat könnte fast 4 Milliarden Euro durch Zuckersteuer einnehmen

Von der Zuckersteuer betroffene Verbände schätzen die Steuereinnahmen durch die von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) offenbar geplante Abgabe inklusive Mehrwertsteuer auf fast vier Milliarden Euro pro Jahr.
Je nach Zuckergehalt würden sich Limonaden- und Cola-Kästen zwischen 2,50 Euro und 4,50 Euro je Kasten verteuern. Das entnimmt die „BILD“-Zeitung Berechnungen der Vereinigung Alkoholfreie Getränke, des Brauer-Bundes und des Mineralbrunnenverbands.

„Vier Euro mehr pro Kiste“

„Vier Euro mehr pro Kiste – da liegt momentan die höchste Verbrauchssteuer für Getränke in Europa auf dem Tisch“, sagte der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen, Jürgen Reichle, der „BILD“. „Wie beim Benzin werden auch bei Getränken die Menschen in Deutschland die Zeche zahlen.“
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, Holger Eichele, kritisiert das Vorhaben. „Nach Jahren massiver Kostensteigerungen brauchen Wirtschaft und Verbraucher wirksame Entlastung statt neuer Steuern.“
Die Politik könne nicht auf der einen Seite bezahlbare Lebensmittel fordern und auf der anderen Seite eine Sondersteuer auf alle möglichen Getränke einführen. „Diese Pläne sind maßlos und das völlig falsche Signal“, sagte Eichele der „BILD“.

Auch bei Süßstoff und Fruchtsäften soll die Steuer gelten

Klingbeil hatte am Dienstag bestätigt, dass die Zuckersteuer nach seinen Vorstellungen über die bisher bekannten Pläne hinausgehen soll.
Laut dem Medium soll der Aufschlag 26 bis 38 Cent pro Liter betragen und sich in der Höhe nach dem Zuckergehalt richten. 26 Cent pro Liter sollen bei 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter fällig werden. 32 Cent bei sieben Gramm Zucker und 38 Cent bei mehr als zehn Gramm Zucker pro Liter.
Außerdem solle die Abgabe auch bei Getränken mit Süßstoff fällig werden. Die „Rheinische Post“ und das Nachrichtenportal „Politico“ berichteten, die Steuer solle auch für Fruchtsäfte aus Konzentraten, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein gelten.
Die Union hatte die Pläne scharf kritisiert. Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) sagte dem Nachrichtenportal „Politico“, die Ausweitung auf möglichst viele Getränke diene „erkennbar in erster Linie der Haushaltskonsolidierung. Damit verliert die Maßnahme ihren gesundheitspolitischen Lenkungszweck“.
Klingbeil sagte den Sendern ntv und RTL, es gehe nicht um den Haushalt, sondern um den Gesundheitsschutz. Ziel sei es, Kinder besser zu schützen und das Gesundheitssystem zu stärken. „Das ist in vielen anderen Ländern passiert. Das machen wir hier auch.“  (afp/red)
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BGH verwirft Revision: Haftstrafe gegen Reiner Fuellmich rechtskräftig


In Kürze:

  • Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Ex-„dieBasis“-Politiker Reiner Fuellmich weitgehend verworfen.
  • Fuellmich wurde wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
  • Fünf Monate der Untersuchungshaft werden wegen seines Verhaltens während des Verfahrens nicht auf die Strafe angerechnet.
  • Die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 700.000 Euro wurde vom BGH lediglich geringfügig korrigiert.

 
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag, 25. August, in einer Erklärung mitteilte, ist das Urteil gegen den früheren Rechtsanwalt Reiner Fuellmich mittlerweile rechtskräftig. Der 6. Strafsenat des BGH hatte im März über die Revision entschieden. Dabei verwarf er diese weitgehend. Nun veröffentlichte der BGH die entsprechende Entscheidung.
Das Landgericht Göttingen hatte Fuellmich im April 2025 wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Zudem ordnete das Landgericht die Einziehung von Taterträgen an. In diesem Punkt korrigierte der BGH das Urteil „geringfügig“.

Fuellmich als Anwalt für „Schrottimmobilien“

Gleichzeitig bestätigte der BGH die Entscheidung des Landgerichts, fünf Monate der Untersuchungshaft nicht auf die Freiheitsstrafe anzurechnen. Das Göttinger Gericht hatte Fuellmich dies mit der Begründung verweigert, er habe das Verfahren verschleppt. Dies rechtfertige nach Auffassung des Gerichts eine Nichtanrechnung aufgrund des Nachtatverhaltens gemäß Paragraf 51 Abs. 1 Satz 2 StGB.
Fuellmich hatte sich in der Fachwelt als Rechtsanwalt einen gewissen Bekanntheitsgrad durch Prozesse im Zusammenhang mit sogenannten Schrottimmobilien erworben, unter anderem gegen die Deutsche Bank. Während der Corona-Pandemie war er einer der Mitbegründer des sogenannten Corona-Ausschusses. Dieser organisierte Sitzungen, in denen verschiedene Experten zu den Maßnahmen und Folgen der Corona-Pandemie befragt wurden. Die Sitzungen wurden im Internet und über soziale Medien übertragen.
Fuellmich verbreitete dabei unter anderem unzutreffende Behauptungen über COVID-19 und die Corona-Impfung. Wegen mehrerer Fälle von Beleidigung und Volksverhetzung wurde er in den Jahren 2021 und 2022 zu Geldstrafen verurteilt. Im Zusammenhang mit einem im Internet verbreiteten Video erließ das Amtsgericht Göttingen 2022 einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung.

Spenden für vermeintliche Sammelklagen eingeworben

Die nunmehr rechtskräftige Verurteilung bezog sich auf den Vorwurf, Spenden in Höhe von insgesamt etwa 700.000 Euro zweckentfremdet zu haben. Fuellmich hatte die Gelder unter anderem mit der Ankündigung eingeworben, in mehreren Staaten, darunter den USA, Sammelklagen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen zu führen. Diese stellte er als Teil eines angeblich geplanten „Massenmordes“ oder „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ durch die Bundesregierung und deren wissenschaftliche Berater dar. Darüber hinaus soll er Rechnungen für angebliche gerichtliche Eingaben verschickt haben.
Im Juli 2021 kündigte Fuellmich unter anderem an, einen „Nürnberger Prozess“ gegen Verantwortliche für die Pandemiemaßnahmen einzuleiten. Zuvor hatte ein Gericht in Kanada eine sogenannte Class Action, an der Fuellmich beteiligt gewesen sein soll, als „querulatorisch“ abgewiesen.
Das Ausbleiben der angekündigten gerichtlichen Schritte sorgte auch im sogenannten Corona-Ausschuss für Unstimmigkeiten. Im September 2022 schloss die Stiftung Fuellmich aus. Auch in der Partei „dieBasis“ kam es zu heftigen internen Auseinandersetzungen, ehe Fuellmich im November 2022 von sich aus als Vorsitzender zurücktrat.

Fuellmich nach Ankunft in Frankfurt verhaftet

Im Jahr 2023 lebte Fuellmich im mexikanischen Tijuana. Im Oktober desselben Jahres wies ihn die mexikanische Regierung aus. Sicherheitskräfte verhafteten den Juristen nach seiner Ankunft in Frankfurt am Main. Den Feststellungen des Landgerichts zufolge, denen sich der BGH anschloss, hatte Fuellmich Spendengelder in Höhe von etwa 700.000 Euro für eigene Zwecke verwendet. Die Rechtsmittel Fuellmichs, der die Tatvorwürfe zurückgewiesen hatte, blieben erfolglos.
Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
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Umfrage: Attestpflicht ab Tag eins könnte Fehlzeiten verlängern

Eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag könnte Fehlzeiten von Arbeitnehmern verlängern, statt sie zu verringern. Das ist das Ergebnis einer Yougov-Umfrage für den Sozialverband VdK, über die der Fachdienst „Tagesspiegel Background“ berichtet.
Darin gaben 21 Prozent der Befragten an, dass sie sich im Falle einer solchen Neuregelung vorsorglich für einen längeren Zeitraum krankschreiben lassen würden als notwendig, um wegen einer neuerlichen Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit nicht erneut zum Arzt zu müssen.

Krank zur Arbeit

Weitere 14 Prozent der Beschäftigten würden bei einer Attestpflicht ab dem ersten Tag nach eigenen Angaben „eher krank zur Arbeit gehen“, um sich den Arztbesuch zu sparen – was ein erhöhtes Ansteckungsrisiko für die Kollegen im Betrieb bedeuten würde.
Und drei Prozent nähmen „eher Urlaubstage“, wenn sie sich krank fühlten. 60 Prozent der Beschäftigten würden ihr Verhalten laut Umfrage durch die geplante Neuregelung überhaupt nicht ändern.
„Wer Beschäftigte zwingt, schon am ersten Tag zum Arzt zu gehen, riskiert, dass sich Menschen krank zur Arbeit schleppen oder sich vorsorglich länger krankschreiben lassen“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Das wäre das genaue Gegenteil dessen, was die Reform erreichen soll, warnte sie. Und es schade am Ende allen: den Beschäftigten, den Betrieben und den ohnehin überlasteten Arztpraxen.

Misstrauen gegenüber den Ehrlichen

Zudem widerlege die Umfrage die Unterstellung, Beschäftigte würden sich vielfach krankmelden, obwohl sie gesund sind, so der Sozialverband.
73 Prozent der Befragten nämlich versicherten darin, sich bislang nur krankgemeldet zu haben, wenn sie „eindeutig krank und komplett unfähig zum Arbeiten“ gewesen seien. 21 Prozent räumten ein, dies auch schon bei etwas leichteren Erkrankungen getan zu haben. Und lediglich drei Prozent gaben an, sich bereits krankgemeldet zu haben, obwohl sie komplett gesund gewesen seien.
Wer Beschäftigten massenhaften Missbrauch von Krankmeldungen unterstelle, täusche bewusst, sagte Bentele. Diese Annahme sei Ausdruck eines tief sitzenden Misstrauens gegenüber Millionen ehrlicher Arbeitnehmer. (dts/red)
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Kabinett berät über Wirtschaft – Merz sieht „große Potenziale“

Bei ihrer Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg hat die Bundesregierung über Maßnahmen zur Stärkung der deutschen Wirtschaft beraten.
„Unser Land hat große Potenziale und es gibt überhaupt keinen Grund, uns klein zu machen“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zum Auftakt des zweitägigen Treffens. Der Kanzler wies zugleich auf die großen Herausforderungen hin – die angespannte Wirtschaftslage, hybride Angriffe etwa mit Drohnen sowie die Klimakrise und deren Folgen.

Schwerpunkt: Wirtschaft

Die Förderung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit ist ein Schwerpunkt der zweitägigen Klausur. „Deutschland kann im globalen Wettbewerb bestehen und wir können sogar ein Vorbild sein“, sagte der Kanzler.
„Dafür muss aber der Staat die notwendigen und richtigen Voraussetzungen schaffen.“ Er kündigte an, in den Beratungen solle es um die Umsetzung der im Grundsatz bereits verabredeten Reformvorhaben der Regierung gehen.

Technische Innovation und KI

Zu den Themen am Dienstag zählten die Bereiche technologische Innovation und künstliche Intelligenz (KI). Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) kündigte an, den Aufbau von Rechenzentren-Kapazitäten zu beschleunigen.
Wildberger räumte ein, dass es im KI-Bereich derzeit einen deutlichen Vorsprung der USA und Chinas gebe. „Die Nummer drei oder vier zu sein, ist auch ein gutes Zwischenziel“, sagte Wildberger. Es dürfe nicht darum gehen, sich lediglich auf das Ringen um eine globale Führungsrolle zu konzentrieren.
Wildberger und seine Kabinettskolleginnen aus den Bereichen Forschung und Bau, Dorothee Bär (CSU) und Verena Hubertz (SPD), pochten in einem gemeinsamen Pressestatement am Nachmittag auf Fortschritte beim Bürokratieabbau und der Entlastung von Berichtspflichten.
Hubertz verwies hier für den Baubereich auf Anstrengungen zu mehr serieller Produktion, um Kosten und Planungsaufwand zu verringern. „Das ist nicht Plattenbau 2.0“, stellte sie klar. Hubertz begrüßte steigende Zahlen von Baugenehmigungen.

Drohnen-Angriffe in Leipzig

Mit Blick auf hybride Angriffe wie die Drohnenattacke am Leipziger Flughafen drohte Merz den Urhebern mit Konsequenzen. „Sie werden dafür bezahlen“, sagte der Kanzler. Der Fall zeige, dass „wir ganz handfest bedroht sind“.
Der Kanzler kündigte an, die Bundesregierung werde sich „in Kürze“ zu Urhebern des Angriffs vom 4. August äußern. Im Verdacht steht hier vor allem Russland, die Bundesregierung hatte eine Zuordnung bisher jedoch vermieden.
Laut Medienberichten kamen bei dem Vorfall mehrere Drohnen zum Einsatz, ein zweites solches Gerät wurde demnach inzwischen gefunden.

Hitze, Dürre, Erderwärmung

Merz verwies auch auf „große Schäden“ durch Hitze, Dürre und weitere Folgen der Erderwärmung. Es gebe kaum einen Lebensbereich, der nicht betroffen sei.
„Wir müssen den Klimawandel weiter eindämmen und zugleich unser Land besser an die Folgen des Klimawandels anpassen“, betonte er. „Denn Trockenheit, Hitze, Waldbrände und Ernteausfälle führen uns vor Augen, dass konkreter Handlungsbedarf besteht.“
Über das Thema solle am Mittwoch im Kabinett beraten werden. Schlussfolgerungen sollten dann in weiteren Kabinettssitzungen in konkrete Entscheidungen umgesetzt werden.
Umweltminister Carsten Schneider (SPD) mahnte eine ehrgeizige Klimapolitik an. Dies sei auch eine „Grundvoraussetzung für künftiges Wirtschaftswachstum“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Grünen fordern ein „Klimakabinett“

Die Grünen forderten eine grundlegende Kurskorrektur der Regierung beim Klimaschutz. „Die Bekämpfung der Klimakrise muss jetzt in den Mittelpunkt des Handelns dieser Regierung“, verlangte Fraktionschefin Britta Haßelmann. Sie drang auch auf ein „Sofortprogramm“ zum Hitzeschutz.
„Wir brauchen wieder ein Klimakabinett, denn es geht um die nationale Sicherheit“, sagte Grünen-Klimaexpertin Lisa Badum der Nachrichtenagentur AFP.
„Kürzungen im Sondervermögen bei Klimaschutz müssen sofort zurückgenommen“, klimaschädliche Energiegesetze von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) müssten gestoppt werden, verlangte sie weiter. Badum verwies auf Greenpeace-Schätzungen, wonach allein der diesjährige Hitzesommer 36 Milliarden Euro gekostet habe.

Linken: Merz agiert zugunsten der Wirtschaft

Linken-Fraktionschef Sören Pellmann warf dem Merz-Kabinett eine Schlagseite zugunsten der Wirtschaft vor. „Die Wünsche der Wirtschaftsverbände – Löhne drücken, Arbeitszeiten weiter flexibilisieren, weniger Sozialbeiträge für Arbeitgeber – werden unhinterfragt und ohne Rücksicht auf Verluste umgesetzt“, kritisierte er.
An den Klausurberatungen nehmen teilweise auch Gäste aus der Wirtschaft teil, darunter Siemens-Chef Roland Busch, Handwerkspräsident Jörg Dittrich sowie Vertreter von KI-Unternehmen und Startups. Denn ein weiteres Thema der Kabinettsklausur ist die Nutzung Künstlicher Intelligenz.
Aktivisten von Greenpeace demonstrierten derweil am Veranstaltungsort mit einem Feuerwehrfahrzeug für mehr Klimaschutz. (afp/red)
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25. August: Schwarzer Bildschirm | Kabinett versucht Neustart | Zuckersteuer auf Zero-Getränke

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Schwarzer Bildschirm

Der MDR unterbrach „MDR Sachsen-Anhalt heute“ vor der Landtagswahl mit schwarzem Bildschirm. Mit dieser Aktion warnte der Sender vor Folgen einer möglichen AfD-Regierung: Nach einer Kündigung der Rundfunkstaatsverträge könne TV-, Radio- und Onlineangebote des MDR in Sachsen-Anhalt ab 2029 entfallen.

Kabinett versucht den Neustart

Die zweitägige Kabinettsklausur in Neuhardenberg hat begonnen. Bundeskanzler Merz will die Wirtschaft in den Mittelpunkt stellen. Beraten wird unter anderem über Bürokratieabbau, Mittelstand, Start-ups und Wohnungsbau. Konfliktpotenzial gibt es beim Thema Klimaschutz: Die SPD will Klimaanpassung im Grundgesetz verankern. Die Union steht dem Vorhaben skeptisch bis ablehnend gegenüber.

Zuckersteuer auf Zero-Getränke

Die geplante „Zuckersteuer“ könnte bereits 2027 kommen und auch zuckerfreie Zero-Getränke mit Süßstoffen betreffen. Je nach Zuckergehalt sind zwischen 26 und 38 Cent pro Liter vorgesehen. Doch die Pläne stoßen auch innerhalb der Bundesregierung auf Widerstand. Das Landwirtschaftsministerium kritisiert den Umfang, die Höhe und den Zeitpunkt der Abgabe.

AOK meldet Milliardenloch

Der Pflegeversicherung droht 2027 nach Einschätzung der AOK ein Defizit von rund acht Milliarden Euro. Ohne entsprechende Gegenmaßnahmen drohen höhere Beiträge. Als mögliche zusätzliche Entlastung sieht AOK-Chefin Carola Reimann einen Finanzausgleich zwischen der sozialen und privaten Pflegeversicherung.

Alle Minen entfernt

Sämtliche Minen aus den internationalen Gewässern der Straße von Hormus seien laut US-Präsident Donald Trump entfernt oder unschädlich gemacht worden. Trump warnt den Iran: Jedes Schiff, das neue Minen ausbringt, werde unverzüglich zerstört. Die Meerenge werde mithilfe der Space Force überwacht.
 
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Erneut 23 Männer nach Afghanistan abgeschoben – „großenteils“ schwere Straftäter

Aus Deutschland sind erneut 23 Männer nach Afghanistan abgeschoben worden. Sie wurden am Dienstagmorgen mit einem Charterflug von Leipzig nach Kabul geflogen, wie das Bundesinnenministerium mitteilte.
Bei den Abgeschobenen handelt es sich demnach „großenteils um Straftäter, die wegen schweren Vergehen verurteilt wurden: unter anderem Sexualdelikte und Körperverletzungsdelikte“.
Auch die anderen seien bereits „strafrechtlich in Erscheinung getreten“, erklärte ein Ministeriumssprecher. Die Rückführung sei am Dienstag „erfolgreich beendet“ worden.

Bisher 228 Afghanen abgeschoben

„Unsere Gesellschaft hat ein eindeutiges Interesse daran, dass Straftäter unser Land verlassen müssen“, erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) dazu bei X. Außerdem bleibe klar: „Wer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, muss damit rechnen, unser Land zu verlassen. Diesen Kurs setzen wir konsequent um.“
Nach Angaben eines Ministeriumssprechers wurden damit in dieser Legislaturperiode insgesamt 228 männliche afghanische Staatsangehörige aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben.
Gegen den Abschiebeflug hatte es am Montagabend eine Protestaktion am Leipziger Flughafen gegeben. Nach Angaben des Bündnisses gegen Abschiebungen nahmen daran 50 Menschen teil. „Menschen aus Afghanistan, die hier Schutz suchen, werden heute ins Taliban-Regime abgeschoben, wo sie Ausgrenzung, Folter oder sogar der Tod erwartet“, erklärte der Sprecher des Bündnisses, Kai Adeel. „Das ist für sie extrem gefährlich.“
Die Bundesinnenministerium hatte erst Mitte Juni bekannt gegeben, Abschiebungen afghanischer Straftäter in ihre Heimat ausweiten zu wollen. Künftig seien dafür drei Charterflüge pro Monat möglich, hieß es. Grundlage dafür sind Vereinbarungen mit den in Afghanistan herrschenden radikalislamischen Taliban.
Beim letzten Abschiebeflug Ende Juli wurden 31 Menschen nach Afghanistan gebracht, darunter war auch erstmals ein nicht straffällig gewordener Afghane. Dieser sei aber ausreisepflichtig gewesen, erläuterte Dobrindt damals. (afp/red)
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„Zuckersteuer“ schon 2027? Auch Zero-Getränke könnten betroffen sein


In Kürze:

  • „Zuckersteuer“ schon 2027? Die Bundesregierung erwägt laut einem internen BMF-Papier offenbar, die geplante Abgabe auf gesüßte Getränke bereits 2027 einzuführen.
  • Auch Zero-Getränke im Visier: Anders als von der FinanzKommission Gesundheit empfohlen, könnten auch zuckerfreie Getränke mit Süßstoffen mit 26 Cent je Liter belastet werden.
  • Gestaffelte Abgabe: Je nach Zuckergehalt sollen 26, 32 oder 38 Cent je Liter fällig werden. Betroffen wären neben Limonaden unter anderem Eistees, Säfte, Milchgetränke, Fertigkaffees und Biermischgetränke.

 
Möglicherweise wird die Bundesregierung bereits im nächsten Jahr eine Steuer auf gesüßte Getränke einführen. Dies berichtet „BILD“. Das Blatt erklärt, Einsicht in ein internes Arbeitspapier des Bundesfinanzministeriums erhalten zu haben. Einen öffentlich zugänglichen Gesetzentwurf zur „Zuckersteuer“ gibt es noch nicht. Allerdings hatte die Bundesregierung angekündigt, eine sogenannte Zuckerabgabe ab dem Jahr 2028 ins Auge zu fassen.
Die von der Bundesregierung mit der Ausarbeitung von Reformvorschlägen beauftragte FinanzKommission Gesundheit hatte ebenfalls eine „Zuckersteuer“ angeregt. Sie hatte am 30. März ein 66-Punkte-Papier zur kurzfristigen Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erhoffte sich durch die Abgabe Einnahmen in Höhe von 650 Millionen Euro.

Sogenannte Zuckersteuer soll im Kern alle Süßgetränke treffen

In dem BMF-Papier soll eine gestaffelte Steuer vorgesehen sein. Eine gestaffelte Regelung hatte auch die FinanzKommission Gesundheit angeregt. Dem nun geplanten Modell zufolge sollen ab 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter 26 Cent fällig werden. Bei mehr als 7 Gramm sollen 32 Cent fällig werden, ab mehr als 10 Gramm sogar 38 Cent.
Welche Getränke von der „Zuckersteuer“ betroffen sein sollen, ist noch nicht im Detail bekannt – viele Abgrenzungen seien noch offen. Fest steht, dass das Arbeitspapier nicht nur Limonaden, Eistees und Saftgetränke umfasst. Außerdem sollen auch Milch- und Milchmischgetränke, Fertigkaffees und Biermischgetränke wie Radler der Besteuerung unterliegen.
Angeblich sollen jedoch auch Getränke betroffen sein, die gar keinen Zucker enthalten. So soll der 26-Cent-Steuersatz auch auf sogenannte Zero-Getränke fällig werden, die stattdessen Süßstoffe enthalten. Dies wäre eine Abweichung vom Vorschlag der FinanzKommission Gesundheit. Diese hatte sich mit ihrem Vorschlag auf zuckergesüßte Getränke bezogen – und sogar Ausnahmen für Getränke mit Süßstoffen vorgesehen.

Maßnahme im Charakter verändert und ein Jahr vorgezogen?

Außerdem wollte diese Fruchtsäfte sowie Getränke, die ausschließlich aus 100 Prozent Fruchtsaft und Wasser bestehen, nicht belastet wissen. Dem Lokalblog „Münster aktuell“ zufolge gibt es für zuckerfreie Cola mit Süßstoffen sowie für Hafer- und Sojadrinks bislang keine bestätigte generelle Steuerpflicht.
Eines zeichnet sich jedoch ab: Die Bundesregierung scheint Änderungen beim Zeitpunkt der Einführung sowie beim Charakter der zusätzlichen Belastung ins Auge zu fassen. Angedacht war ursprünglich eine Abgabe ab 2028, die ihrem Wesen nach zweckgebunden sein müsste. Die Bundesregierung müsste die Einnahmen aus der Maßnahme zur Stabilisierung des Gesundheitswesens verwenden.
Nun sollen generell Süßgetränke teurer werden – und das schon 2027. Entwickelt die Bundesregierung daraus eine Steuer, könnte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sie für beliebige Zwecke verwenden. Anfang Juli hatte der Minister erklärt, sein Ressort habe die Aufgabe zur Ausarbeitung eines Konzepts vom Gesundheitsressort übernommen. Nun prüfe man die konkrete Umsetzung.

Kritik an „Zuckersteuer“ aus FDP – Lob von Grünen

In der Praxis würde beispielsweise Eistee der Marke Pfanner mit 6,7 Gramm Zucker pro 100 Milliliter in die erste Stufe fallen. Bei einer Zwei-Liter-Box wären 52 Cent an Steuer zu entrichten. Das Produkt würde einschließlich Mehrwertsteuer um rund 62 Cent teurer.
Eine Ein-Liter-Flasche Fanta Orange mit 9,1 Gramm Zucker pro 100 Milliliter würde einschließlich Mehrwertsteuer um etwa 38 Cent teurer. Der Preis für die Literflasche Coca-Cola – mit 10,6 Gramm Zucker pro 100 Milliliter in der höchsten Kategorie – würde um etwa 45 Cent steigen.
Der Gesundheitssprecher der FDP im Landtag von Sachsen-Anhalt, Konstantin Pott, spricht von „maßlosem Hunger nach Steuergeld“ aufseiten der Bundesregierung. Die Mehreinnahmen würden nicht in das Gesundheitssystem oder die Prävention fließen, stattdessen wolle man den Menschen vorschreiben, wie sie zu leben hätten. Demgegenüber sieht der Lübecker Grünen-Politiker Axel Flasbarth – wie er auf X äußert – gleich drei wichtige Ziele als erfüllt: „Zugewinn an Gesundheit, Reduzierung der Gesundheitskosten, staatliche Mehreinnahmen.“

Widerstand aus der Bundesregierung gegen Pläne des Finanzministeriums

Der Vorstoß für die geplante „Zuckersteuer“ stößt allerdings nicht nur außerhalb der Bundesregierung auf Kritik. Auch innerhalb der Bundesregierung gibt es Widerstand gegen die Pläne des Bundesfinanzministeriums. Das geht aus einem Schreiben des Landwirtschafts- und Ernährungsministeriums an das Finanzministerium vom 12. August hervor, aus dem der „Spiegel“ zitiert.
Darin wird auf das Eckpunktepapier vom 7. August 2026 Bezug genommen – und Widerstand angekündigt: „Zudem hat unsere Hausleitung Leitungsvorbehalt eingelegt“, schreibt die zuständige Abteilungsleiterin des Landwirtschaftsministeriums von Alois Rainer (CSU) an das SPD-geführte Finanzministerium.
Aus fachlicher Sicht sei insgesamt festzustellen, dass das Eckpunktepapier deutlich über die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit (FKG) hinausgehe, heißt es. Die FKG hatte im Frühjahr Sparvorschläge für die gesetzlichen Krankenkassen vorgelegt.
In dem Protestschreiben listet das Landwirtschaftsministerium auf, dass nicht nur zuckergesüßte Erfrischungsgetränke vom neuen Steuervorschlag erfasst würden, sondern auch Fruchtsäfte aus Konzentraten sowie Fruchtnektare, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreie Biere und alkoholfreie Weine sowie Mischgetränke. „Auch sehen Sie, anders als die FKG, Getränke mit Süßungsmitteln als Steuergegenstand vor“, kritisiert das Landwirtschaftsministerium.
Bedenken gibt es auch dagegen, statt zwei Steuersätzen je nach Zuckergehalt gleich drei einzuführen, wie es das Papier aus dem Finanzministerium vorsieht. Sowohl das Landwirtschafts- als auch das Wirtschaftsministerium hätten berechnet, dass allein die für Erfrischungsgetränke zu erwartenden Einnahmen mit rund 2 Milliarden Euro pro Jahr zu Buche schlagen würden und damit deutlich über den zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeplanten 650 Millionen Euro im Jahr 2027 lägen.
So lehnt es das Landwirtschaftsministerium ab, dass unter anderem auch Fruchtschorlen, Gemüsesäfte oder Smoothies unter die Steuer fallen sollen. „Ihre Besteuerung würde das Ziel der Förderung einer gesunden Ernährung konterkarieren.“ Gleiches gelte für alkoholfreies Bier. Die Beamten von Alois Rainer weisen auf die Gefahr hin, dass am Ende alkoholfreies Bier wegen der Steuer über den Verkaufspreisen von normalem Bier mit Alkohol liegen könnte. Sie raten zudem, die Steuer nicht schon ab 2027 zu erheben, sondern ein Jahr später, wie ursprünglich geplant.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Forsa: AfD weiterhin klar vor Union – Im Osten dominieren AfD und Linke

In der von Forsa gemessenen Wählergunst hat es in der vierten Woche in Folge keine Veränderungen gegeben. Die AfD liegt in der wöchentlichen Erhebung für die Sender RTL und ntv aktuell mit 28 Prozent sieben Punkte vor der Union mit 21 Prozent.
Dahinter folgen die Grünen mit 16 Prozent, SPD und Linke mit jeweils zwölf Prozent sowie die FDP mit vier Prozent.

28 Prozent Nichtwähler

Der Anteil der Nichtwähler und Unentschlossenen liegt bei 28 Prozent. Damit ist er mehr als zehn Prozentpunkte höher als der Anteil der Nichtwähler bei der Bundestagswahl 2025, als 17,9 Prozent der Wahlberechtigten nicht zur Wahl gingen.
Besonders deutlich fällt der Vorsprung der AfD im Osten aus: Dort kommt sie auf 43 Prozent. Die Linke liegt mit 16 Prozent zudem vor der CDU/CSU, die gerade einmal auf 13 Prozent kommt. Die Grünen und die SPD erreichen jeweils neun Prozent, während die FDP bei drei Prozent steht.

Mehrheit sagt: Keine Partei kann die Probleme lösen

Bei der Frage, welcher Partei die Bundesbürger am ehesten zutrauen, die Probleme in Deutschland zu lösen, liegt die AfD mit 13 Prozent weiter unverändert vorn. Die Union verliert hingegen einen Prozentpunkt und kommt auf 11 Prozent. Damit rutscht die Union auf den schlechtesten Wert seit Oktober 2022 ab.
Die Grünen liegen bei acht Prozent, ein Prozentpunkt mehr als zuvor. Die SPD und die Linke kommen jeweils auf fünf Prozent. Mit 56 Prozent traut jedoch weiterhin mehr als die Hälfte der Befragten keiner Partei zu, die Probleme in Deutschland am besten lösen zu können.
Für die Erhebung wurden 2.501 Personen im Zeitraum vom 18. bis 24. August befragt. (dts/red)
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VW-Chef Blume stellt sich den Beschäftigten – Betriebsrat sieht Vertrauen beschädigt

Nach langen Wochen der Unsicherheit mit Blick auf Sparpläne bei Volkswagen hat sich Konzernchef Oliver Blume am Morgen in Wolfsburg bei einer Betriebsversammlung den Fragen der Beschäftigten gestellt.
„Unser Vertrauen in diesen Konzernvorstand, insbesondere auch in dessen Vorsitzenden Oliver Blume, ist beschädigt“, sagte Konzernbetriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo nach Angaben aus Teilnehmerkreisen bei der Versammlung im Stammwerk. „Noch nicht irreparabel. Aber beschädigt.“
„Mit einem CEO, der seinen Leuten nicht sagt, was ist, lässt sich nicht arbeiten“, sagte Cavallo demnach zudem. In dieser Woche findet eine Reihe von außerordentlichen Betriebsversammlungen statt. Im Vorfeld hatten die Beschäftigten dem Konzernvorstand eine „desaströse Kommunikation“ vorgeworfen.

Streit um mögliche Stellenstreichungen

Der Konflikt hatte sich an möglichen Stellenstreichungen bei Volkswagen entzündet, über die im Juli zunächst Medien tagelang berichteten. Konzernchef Blume äußerte sich danach zunächst in einem im Intranet des Konzerns veröffentlichten Interview.
Bei diesen Kosten habe VW im Vergleich zum Durchschnitt vergleichbarer Unternehmen „einen Nachteil von rund 20 Prozent“, sagte er. „Da die Hälfte der Gemeinkosten aus den Personalkosten resultiert, würde eine theoretische Ableitung ohne Veränderung der Arbeitskosten rund 50.000 Stellen weltweit ergeben.“
Die VW-Werke Emden, Hannover, Zwickau und Neckarsulm stehen auf der Kippe.

Neue Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns stehen am 23. April 2026 nahe dem Werk in Emden für den Versand bereit. (Archivbild)

Foto: Ina Fassbender / AFP via Getty Images

Cavallo kritisiert Blumes Formulierung

Cavallo kritisierte die Formulierung „ohne Veränderung der Arbeitskosten“ als „sprachlichen Tarnumhang“. „Und wenn man den wegzieht, steht da: Liebe Beschäftigte, wenn Ihr es ab morgen für die Hälfte der Bezahlung macht, wollen wir nur 25.000 rausschmeißen“, sagte sie laut Teilnehmerkreisen.

IG Metall gegen Personalabbau

IG-Metall-Chefin Christiane Benner hatte am Morgen gefordert, statt auf Personalabbau auf andere Sparmaßnahmen zu setzen. Die Lage der Automobilbranche sei mit Blick auf US-Zölle und die Konkurrenz aus China schwierig, räumte sie ein.
„Erkennen wir die Lage an? Ja, aber wir sind der Meinung, die Beschäftigten haben ihren Beitrag geleistet, und das Management ist in der Verantwortung, Perspektiven aufzuzeigen.“
2024 war bereits die Rede von möglichen Werksschließungen gewesen. Die traditionell starken Arbeitnehmervertreter im VW-Konzern sowie das Land Niedersachsen als Anteilseigner rangen der Konzernspitze damals als Kompromiss ein Sparprogramm ab, das einen sozialverträglichen Jobabbau von zehntausenden Stellen bis 2030 vorsah. (afp/red)
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Warnung vor AfD-Regierung: Bildschirm bei MDR-Sendung in Sachsen-Anhalt schwarz

Als Warnung vor den Folgen einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt hat der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) eine Nachrichtensendung vorübergehend mit einem schwarzen Bildschirm unterbrochen.
„Wie Sie sehen, sehen Sie nichts. Keinen MDR mehr in Sachsen-Anhalt? Und damit auch kein MDR Sachsen-Anhalt heute? Das könnte passieren“, war am Montagabend während der Sendung
„MDR Sachsen-Anhalt heute“ auf schwarzem Hintergrund zu lesen und von einer Stimme im Off zu hören.

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AfD liegt in Umfragen vorn

Hintergrund der Aktion ist die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am Sonntag kommender Woche. Die AfD liegt in den Umfragen derzeit weit vor der regierenden CDU.
Im Fall einer Regierungsübernahme will die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD unter anderem als erste Amtshandlung die Rundfunkstaatsverträge kündigen, die Grundlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind.

MDR-Angebote könnten 2029 wegfallen

Dafür gelten Kündigungsfristen von zwei Jahren. Würde die Kündigung Ende 2028 wirksam, müsste zum 1. Januar 2029 die MDR-Fernsehsendung „Sachsen-Anhalt heute“ eingestellt werden. Auch das Radioprogramm des MDR in Sachsen-Anhalt und die Onlineberichterstattung durch den Sender müssten dann gestoppt werden.
Der MDR machte am Montag demnach auch an anderer Stelle mit kurzen Sendepausen und geschwärzten Bildern auf seiner Webseite darauf aufmerksam. MDR-Intendant Ralf Ludwig begründete dies damit, dass vielen Menschen in Sachsen-Anhalt die Konsequenzen einer Kündigung des Staatsvertrages nicht bewusst seien.

MDR sieht Auftrag gefährdet

Eine Kündigung würde „konkret bedeuten, dass es die Angebote des MDR für Sachsen-Anhalt, aus Sachsen-Anhalt heraus, dann ab 2029 nicht mehr geben würde, weil wir dann schlichtweg keinen Auftrag mehr haben“, sagte Ludwig in der Sendung am Montagabend.
Der MDR ist eine Drei-Länder-Anstalt von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Ohne Sachsen-Anhalt würde aus dem MDR eine Zwei-Länder-Anstalt – laut Ludwig dann aber nur mit „einem deutlich eingeschränkten Angebot, weil die Finanzierung aus Sachsen-Anhalt fehlt“.  (afp/red)
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Merz: Legen in Kürze Erkenntnisse zu Sprengstoff-Drohne vor

Kanzler Friedrich Merz hat angekündigt, dass sich die Bundesregierung demnächst zu Erkenntnissen über die Urheber des Vorfalls mit einer Sprengstoff-Drohne auf dem Flughafen Leipzig/Halle am 4. August äußern will.
Bei der Klausur des schwarz-roten Kabinetts auf Schloss Neuhardenberg in Brandenburg werde es nicht um die Zuordnung des Angriffs gehen, sagte der CDU-Chef zum Auftakt des zweitägigen Treffens östlich von Berlin zwar. Er ergänzte aber, daran arbeite man mit den Sicherheitsbehörden intensiv und fügte hinzu: „Wir werden das in Kürze auch darlegen und uns dazu äußern.“

Kanzler: „Deutschland bleibt ein sicheres Land“

Unter anderem der Drohnenangriff in Leipzig zeige, dass Deutschland „ganz handfest bedroht“ sei, sagte Merz. „Wir haben Probleme, die zum Teil von außen kommen und die wir nicht ignorieren dürfen“, wozu nicht zuletzt das Thema Sicherheit gehöre.
„Deutschland ist stärker ins Fadenkreuz hybrider Angreifer gerückt.“ Der Kanzler sagte: „Angreifer nehmen zunehmend skrupellos auch schwere Sachschäden, sogar Verletzte und Tote in Kauf.“
Der Vorfall von Leipzig zeigt nach Ansicht von Merz, dass es richtig gewesen sei, dass die Bundesregierung vieles auf den Weg gebracht habe, um das Land und seine Bevölkerung gegen hybride Angriffe besser zu schützen.
„Deutschland bleibt ein sicheres Land“, betonte der Kanzler. Die Bundesregierung stärke deshalb den Schutz, zuletzt durch die Einrichtung des Drohnenzentrums in Magdeburg.
Die Zahl der Drohnensichtungen an deutschen Flughäfen ist im ersten Halbjahr deutlich gestiegen. (Archivbild)

Die Zahl der Drohnensichtungen an deutschen Flughäfen ist im ersten Halbjahr deutlich gestiegen. (Archivbild)

Foto: Jan Woitas/dpa

Merz: Urheber hybrider Angriffe werden bezahlen

Deutschland schrecke außerdem ab, indem die Bundesregierung Urhebern hybrider Angriffe einen Preis auferlege, sagte Merz. „Sie werden dafür bezahlen“, kündigte er an. Dies sei wichtiges Ziel des im August vom Kabinett beschlossenen Gesetzespaketes zu den Nachrichtendiensten.
Zudem halte die Bundesregierung Kurs und setze die Unterstützung der Ukraine in deren Abwehr des Angriffskriegs Russland „mit langem Atem fort“, um Friedensgespräche zu erzwingen.
Die Sprengstoff-Drohne auf dem Flughafen Leipzig/Halle war am Abend des 4. Augusts im Sicherheitsbereich zwischen ukrainischen Frachtmaschinen entdeckt worden.
Die Bundesanwaltschaft sprach von einem „schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur in Deutschland“.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte später: „Leipzig ist kein singulärer Fall, sondern Leipzig ist Teil eines größeren Gebildes, mit dem wir es zu tun haben.“ Es besteht zwar die Vermutung, dass Russland dahintersteckt, geklärt ist die Urheberschaft aber nicht. (dpa/red)